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DE102018221841A1 - Beleuchtbare Anzeigevorrichtung - Google Patents

Beleuchtbare Anzeigevorrichtung Download PDF

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DE102018221841A1
DE102018221841A1 DE102018221841.2A DE102018221841A DE102018221841A1 DE 102018221841 A1 DE102018221841 A1 DE 102018221841A1 DE 102018221841 A DE102018221841 A DE 102018221841A DE 102018221841 A1 DE102018221841 A1 DE 102018221841A1
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light
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Klaus Meierling
Abdelrahman Abdelaziz
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Original Assignee
Volkswagen AG
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Abstract

Beleuchtbare Anzeigevorrichtung (2), umfassend eine Lichtquelle (4) zur Emittierung (30) von Lichtstrahlen (6), eine Leiterschicht (8) zur Aufnahme und Weiterleitung (32) der Lichtstrahlen (6), zumindest ein Überführungselement (10) zur Aufnahme und Weiterleitung (34) der Lichtstrahlen (6), eine Deckschicht (12) zur Aufnahme und Auskopplung (36) der Lichtstrahlen (6) entlang einer Auskopplungsrichtung (R), wobei die Lichtquelle (4) an einer Stirnseite (14a) der Leiterschicht (8) und das Überführungselement (10) derart zwischen der Deckschicht (12) und der Leiterschicht (8) angeordnet ist, dass eine im Wesentlichen senkrecht zur Auskopplungsrichtung (R) erfolgende Weiterleitung der Lichtstrahlen (6) von der Leiterschicht (8) an das Überführungselement (10) durchführbar ist, um die Deckschicht (12) durch die Leiterschicht (8) indirekt über das Überführungselement (10) zu beleuchten.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine beleuchtbare Anzeigevorrichtung sowie ein Verfahren zur Beleuchtung einer Anzeigevorrichtung.
  • Beleuchtete Anzeigevorrichtungen sind aus dem Stand der Technik bekannt. Die Druckschrift DE 10 2014 112 470 A1 betrifft ein Ausstattungsteil für ein Kraftfahrzeug, mit einem Träger, einer Verbundfolie und einer Lichtquelle. Hierbei ist die Verbundfolie auf dem Träger angeordnet und weist eine Lichtleitschicht, eine Streuschicht und zwei Lackschichten auf, sodass von der Lichtquelle erzeugte Lichtstrahlen in die Verbundfolie eingekoppelt und die Sichtseite des Ausstattungsteils mithilfe der Verbundfolie flächig beleuchtet werden können.
  • Die Druckschrift DE 10 2016 204 622 A1 betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung für ein Fahrzeug, aufweisend eine Lichtquelle zum Emittieren von Lichtstrahlen, eine Lichtleiterschicht zum Leiten der Lichtstrahlen von der Lichtquelle zwischen einer Oberseite und einer Unterseite der Lichtleiterschicht und eine Reflektorschicht zum Reflektieren der Lichtstrahlen, wobei die Lichtquelle zum Emittieren der Lichtstrahlen in die Lichtleiterschicht ausgestaltet ist und die Reflektorschicht benachbart zur Lichtleiterschicht unter der Unterseite angeordnet ist.
  • Die Druckschrift DE 10 2015 203 971 A1 betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung für ein Fahrzeug, umfassend mindestens einen Lichtsender, der mit einem Lichtübertragungsmittel verbunden ist, eine teilweise durchscheinende obere Schicht, wobei das Lichtübertragungsmittel im Wesentlichen flach ist und einen Bereich mit mindestens einer optischen Struktur umfasst, welche Licht in Richtung der oberen Schicht ablenkt.
  • Die Druckschrift US 5,856,855 betrifft ein Beleuchtungssystem umfassend einen Lichtwellenleiter aus einem optisch transparenten Material mit einer Austrittsfläche und einer Vielzahl von Endflächen sowie eine Lichtquelle, die gegenüber mindestens einer der Endflächen angeordnet ist und über die Licht in die Endfläche des Lichtwellenleiters eingekoppelt werden kann.
  • Nachteilig an dem genannten Stand der Technik ist insbesondere, dass die zu beleuchtenden Bereiche in der Regel direkt hinterleuchtet werden. Dies kann insbesondere dazu führen, dass Fehler auf dem Lichtleiter zu ungleichmäßigen Beleuchtungen führen und zu beleuchtende Symbole oder Abbildungen nicht in gewünschtem Maße sichtbar werden.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die vorstehend beschriebenen Nachteile zumindest teilweise zu beheben, insbesondere ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine beleuchtbare Anzeigevorrichtung zur Verfügung zu stellen, die auf einfache und kostengünstige Art und Weise eine zuverlässige und qualitativ hochwertige Beleuchtung gewährleistet.
  • Die voranstehende Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren gemäß Anspruch 9. Weitere Merkmale und Details ergeben sich aus den Unteransprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. Technische Merkmale, die zu der erfindungsgemäßen Vorrichtung offenbart werden gelten dabei auch in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen Verfahren und umgekehrt, sodass bezüglich der Offenbarung zu den einzelnen Erfindungsaspekten stets wechselseitig Bezug genommen wird bzw. werden kann. Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen ausgeführt.
  • Die erfindungsgemäße beleuchtbare Anzeigevorrichtung umfasst eine Lichtquelle zur Emittierung von Lichtstrahlen, eine Leiterschicht zur Aufnahme und Weiterleitung der Lichtstrahlen, zumindest ein Überführungselement zur Aufnahme und Weiterleitung der Lichtstrahlen sowie eine Deckschicht zur Aufnahme und Auskopplung der Lichtstrahlen entlang einer Auskopplungsrichtung. Die erfindungsgemäße beleuchtbare Anzeigevorrichtung zeichnet sich ferner dadurch aus, dass die Lichtquelle an einer Stirnseite der Leiterschicht und das Überführungselement derart zwischen der Deckschicht und der Leiterschicht angeordnet ist, dass eine im Wesentlichen senkrecht zur Auskopplungsrichtung erfolgende Weiterleitung der Lichtstrahlen von der Leiterschicht an das Überführungselement durchführbar ist, um die Deckschicht durch die Leiterschicht indirekt über das Überführungselement zu beleuchten.
  • Die gegenständliche beleuchtete Anzeigevorrichtung kann hierbei insbesondere in einem Kraftfahrzeug eingesetzt werden. Ebenfalls denkbar ist es, dass die Anzeigevorrichtung auch in anderen Bereichen, wie beispielsweise bei Schaltern in Heimanwendungen, wie Lichtschaltern in Wohnungen oder Schaltern an Werkzeugen oder Maschinen oder dergleichen Anwendung findet.
  • Im Hinblick auf die Anordnung des Überführungselementes ist das Überführungselement hierbei erfindungsgemäß sowohl zumindest teilweise unmittelbar an die Deckschicht, als auch zumindest teilweise unmittelbar an die Leiterschicht angeordnet, insbesondere teilweise in die Leiterschicht eingesetzt bzw. integriert und garantiert auf diese Weise in Kombination mit der erfindungsgemäßen Anordnung der Lichtquelle, die Möglichkeit einer im Wesentlichen senkrechten Weiterleitung der von der Lichtquelle emittierten Lichtstrahlen von der Leiterschicht an das Überführungselement und somit eine indirekte Beleuchtung der Deckschicht durch die Leiterschicht über das Überführungselement.
  • Unter einer indirekten Beleuchtung ist hierbei eine Weitergabe der Lichtstrahlen über einen hier in Form eines Überführungselementes gebildeten Übermittlers zu verstehen. Vorzugsweise ist die beleuchtbare Anzeigevorrichtung hierbei derart ausgebildet, dass zuoberst die Deckschicht und unter dieser die Leiterschicht angeordnet ist. Zwischen der Deckschicht und der Leiterschicht ist ferner, vorzugsweise zumindest teilweise in die Leiterschicht integriert, zumindest ein Überführungselement angeordnet. Es versteht sich, dass neben einem Überführungselement auch mehrere, vorzugsweise eine Vielzahl von Überführungselementen innerhalb der gegenständlichen beleuchtbaren Anzeigevorrichtung angeordnet sein können. Ebenso können auch mehrere Leiterschichten innerhalb einer beleuchtbaren Anzeigevorrichtung vorgesehen sein, die dann vorteilhafterweise direkt übereinander angeordnet sind.
  • Unter einer erfindungsgemäßen Auskopplungsrichtung wird gegenständlich die Richtung verstanden, in die die von der Lichtquelle emittierten Lichtstrahlen aus der Deckschicht ausgekoppelt werden bzw. austreten.
  • Im Rahmen der Erfindung ist hierbei erkannt worden, dass mit Hilfe einer erfindungsgemäßen beleuchtbaren Anzeigevorrichtung, insbesondere durch eine im Wesentlichen senkrecht zur Auskopplungsrichtung (R) erfolgende Weiterleitung von Lichtstrahlen von einer Leiterschicht an zumindest ein Überführungselement auf einfache und kostengünstige Art und Weise eine qualitativ hochwertige, insbesondere eine besonders gleichmäßige Beleuchtung gewährleistet wird.
  • Im Hinblick auf eine besonders vielseitige beleuchtbare Anzeigevorrichtung kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass die Deckschicht in Form von zumindest einer Tastenkappe gebildet ist, die vorzugsweise einen Eingabevorgang ermöglicht. Vorzugsweise ist die Deckschicht in Form einer Mehrzahl, insbesondere einer Vielzahl von Tastenkappen gebildet. Hierbei weisen die Tastenkappen vorzugsweise einen transparenten und einen intransparenten Bereich auf, wobei der transparente Bereich vorteilhafterweise in Form eines Anzeigeelementes, wie beispielsweise eines Symbols, eines Buchstaben oder einer Zahl oder dergleichen gebildet ist. Hierbei kann die Deckschicht vorzugsweise in Form eines Kunststoffes, insbesondere zumindest teilweise aus Polyethylenterephthalat, Polyvinylchlorid, Polybuthylenterephtalat, Polycarbonat oder dergleichen gebildet sein. Der transparente Bereich kann hierbei vorzugsweise mittels einer chemischen Reaktion, beispielsweise eines Ätzverfahrens oder in Form einer Laserbestrahlung oder dergleichen in die Deckschicht eingearbeitet sein.
  • Hinsichtlich einer einfachen und kostengünstigen sowie energiesparenden Beleuchtung der beleuchtbaren Anzeigevorrichtung kann erfindungsgemäß ferner vorgesehen sein, dass die Lichtquelle in Form einer LED gebildet ist. Die LED kann hierbei vorteilhafterweise zumindest teilweise aus einem Element der vierten oder fünften Hauptgruppe, insbesondere zumindest teilweise aus den Elementen Gallium und/oder Silizium gebildet sein. Vorzugsweise kann die Lichtquelle hierbei Licht eines bestimmten Wellenlängenbereichs emittieren, insbesondere Licht im Bereich von 610 - 760 nm und/oder 590 - 610 nm und/oder 570 - 590 nm und/oder 500 - 570 nm und/oder 450 - 500 nm und/oder 400 - 450 nm. Ferner kann vorzugsweise vorgesehen sein, dass mehr als eine, vorzugsweise eine Mehrzahl von LED's vorgesehen sind, die dann vorzugsweise Licht unterschiedlicher Wellenlängenbereiche, insbesondere unterschiedlich farbiges Licht emittieren. Beispielsweise kann zumindest eine LED je Leiterschicht vorgesehen sein, die dann vorzugsweise jeweils unterschiedlich farbiges Licht emittieren. Des Weiteren kann die spezifische Ausgestaltung der verwendeten LED's spezifisch an die jeweiligen Anforderungen angepasst sein. So können die verwendeten LED's beispielsweise in Form von DIP-LED's und/oder SMD-LED's und/oder Hochleistungs-LED's und/oder COB-LED's und/oder OLED's oder dergleichen gebildet sein, wobei auch eine Kombination verschiedenartig ausgestalteter LED's vorstellbar ist.
  • Im Rahmen einer besonders kleinbauenden und kompakten Anordnung kann ferner vorgesehen sein, dass die Leiterschicht in Form eines Folienlichtleiters gebildet ist. Ein Folienlichtleiter gewährleistet aufgrund seiner flexiblen Struktur zudem eine besonders vielseitige Formgestaltung der gegenständlichen Anzeigevorrichtung. Im Hinblick auf einen einfachen Aufbau und eine effektive Einkopplung des Lichts in die Leiterschicht kann ferner vorgesehen sein, dass die Leiterschicht seitliche Entkopplungsstellen zur Einkopplung der Lichtstrahlen umfasst.
  • Insbesondere im Rahmen einer Ausführung der gegenständlichen beleuchtbaren Anzeigevorrichtung in Form einer zusätzlichen Eingabevorrichtung kann es denkbar sein, dass das Überführungselement in Form eines Tasten-Plungers ausgebildet ist. Eine Ausführung des Überführungselementes in Form eines Tasten-Plungers verspricht hierbei insbesondere in einer vorzugsweise mit Tasten gebildeten Kombination einer Anzeige- und Eingabevorrichtung einen kompakten und platzsparenden Aufbau, indem die ohnehin vorgesehenen Tasten-Plunger die erfindungsgemäß vorgesehene Aufgabe der Weiterleitung der Lichtstrahlen an die Deckschicht übernehmen können. Hierzu kann das Überführungselement bzw. können die Überführungselemente vorzugsweise ebenfalls aus einem Kunststoff gebildet sein, insbesondere einem Kunststoff mit hoher Lichtleitfähigkeit, wie beispielsweise Glasfasermaterialien, Polymethylmethacrylat oder Polycarbonaten oder dergleichen.
  • Im Rahmen einer besonders kleinbauenden und kompakten Anordnung kann ferner vorgesehen sein, dass eine Leiterplatte zur Spannungsversorgung und Stromführung vorgesehen ist. Neben einer Spannungsversorgung und Stromführung der gegenständlichen Anzeigevorrichtung kann die Leiterplatte auch zur mechanischen Befestigung der einzelnen Komponenten der gegenständlichen Anzeigevorrichtung vorgesehen sein. Hierzu ist die Leiterplatte dann vorteilhafterweise zuunterst, als Bodenelement oder dergleichen ausgestaltet.
  • Im Hinblick auf eine besonders effektive und verlustarme Beleuchtung kann des Weiteren vorgesehen sein, dass eine Reflexionsschicht vorgesehen ist, wobei die Reflexionsschicht zumindest teilweise unmittelbar an die Leiterschicht und/oder das Überführungselement angeordnet ist. Die Reflexionsschicht ist hierbei insbesondere zur Reflexion von Streulicht vorgesehen, dass die Reflexionsschicht entsprechend reflektiert und somit wieder an die Leiterschicht und/oder an das Überführungselement bzw. an die Überführungselemente weiterleitet. Um hierbei eine effektive Rückführung des Streulichts zu ermöglichen, ist die Reflexionsschicht hierbei vorzugsweise zwischen der Leiterplatte und der Leiterschicht und/oder dem Überführungselement angeordnet. Als Material kann hierbei insbesondere ein Material verwendet werden, dass eine besonders hohe Lichtreflektivität besitzt. Hierbei kann insbesondere vorgesehen sein, dass das Material der Reflexionsschicht an die verwendete Lichtquelle bzw. an die verwendeten Lichtquellen angepasst ist. So kann beispielsweise gewährleistet werden, dass das verwendete Material eine besonders hohe Reflektivität in dem von der Lichtquelle emittierten Wellenlängenbereich aufweist.
  • Gemäß der gegenständlichen Anordnung weist die Leiterschicht und/oder das Überführungselement vorzugsweise einen Überführungsbereich zur Weiterleitung der Lichtstrahlen auf, wobei der Überführungsbereich an der Grenzfläche zwischen der Leiterschicht und dem Überführungselement angeordnet ist. Der an der Grenzfläche zwischen der Leiterschicht und dem Überführungselement angeordnete Überführungsbereiches ist hierbei vorzugsweise zylinderförmig gebildet und gleichmäßig um das Überführungselement bzw. die Überführungselemente herum verteilt.
  • Im Hinblick auf eine kontrollierbare Führung des emittierten Lichts und eine damit verbundene gleichmäßige und intensive Beleuchtung kann erfindungsgemäß ferner vorgesehen sein, dass Strahlungsleitvorrichtungen zur Führung der Lichtstrahlen vorgesehen sind. Die Strahlungsleitvorrichtungen können hierbei beispielsweise in Form von lichtundurchlässigen Deckfolien oder Beschichtungen, Markierungen oder dergleichen ausgebildet und vorzugsweise in dem Überführungsbereich angeordnet sein. Eine Anordnung von Strahlungsleitvorrichtungen ist hierbei insbesondere im Rahmen einer Ausführung mit zwei oder mehr als zwei vorzugsweise unmittelbar übereinander angeordneten Leiterschichten sinnvoll. Im Rahmen einer solchen Ausführung kann mit Hilfe der Strömungsleitvorrichtungen insbesondere eine Farbcodierung bzw. eine Beleuchtung-Separierung erfolgen, in dem die zwei oder mehr übereinander angeordneten Leiterschichten mit jeweils verschiedenfarbigen LED's beleuchtet werden und die Einkopplung der Strahlung in die Überführungselemente an den einzelnen Überführungsbereichen durch die Anordnung der Strahlungsleitvorrichtungen geregelt wird. Auf diese Weise ist eine Farbcodierung bzw. eine Beleuchtungsseparierung ohne die Anordnung von separaten LED's an den einzelnen Überführungselementen möglich.
  • Ebenfalls Gegenstand der Erfindung ist zudem ein Kraftfahrzeug, umfassend eine voranstehend beschriebene beleuchtbare Anzeigevorrichtung.
  • Zudem ist auch ein Verfahren zur Beleuchtung einer beleuchtbaren Anzeigevorrichtung Gegenstand der Erfindung. Hierbei umfasst das gegenständliche Verfahren die Schritte eines Emittierens von Lichtstrahlen mittels einer Lichtquelle, einer Aufnahme und Weiterleitung der Lichtstrahlen an zumindest ein Überführungselement mittels einer Leiterschicht, einer Aufnahme und Weiterleitung der Lichtstrahlen an eine Deckschicht mittels des zumindest einen Überführungselementes sowie einer Aufnahme und Auskopplung der Lichtstrahlen entlang einer Auskopplungsrichtung (R) mittels der Deckschicht. Hierbei zeichnet sich das gegenständliche Verfahren zu Beleuchtung einer beleuchtbaren Anzeigevorrichtung dadurch aus, dass die Weiterleitung der Lichtstrahlen an zumindest ein Überführungselement im Wesentlichen senkrecht zur Auskopplungsrichtung (R) erfolgt, um die Deckschicht durch die Leiterschicht indirekt über das Überführungselement zu beleuchten. Damit bringt das erfindungsgemäße Verfahren die gleichen Vorteile mit sich, wie bereits ausführlich in Bezug auf die erfindungsgemäße beleuchtbare Anzeigevorrichtung beschrieben worden sind. Im Rahmen einer gut kontrollierbaren Führung des emittierten Lichts und einer damit verbundenen gleichmäßigen und intensiven Beleuchtung, kann erfindungsgemäß ferner vorgesehen sein, dass die Lichtstrahlen nur über den an einer Grenzfläche zwischen der Leiterschicht unter dem Überführungselement angeordneten Überführungsbereich ausgekoppelt und an das Überführungselement weitergeleitet werden. Eine dementsprechend kontrollierte Auskopplung und Weiterleitung des Lichts kann hierbei insbesondere über an der Grenzfläche zwischen der Leiterschicht und dem Überführungselement angeordnete voranstehend beschriebene Strahlungsleitvorrichtungen zur Führung der Lichtstrahlen erfolgen. Über die Strahlungsleitvorrichtungen kann gegenständlich auch eine Farbcodierung bzw. Beleuchtungs-Separierung erfolgen, indem das Licht verschiedefarbiger LED's entsprechend geleitet wird.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen Ausführungsbeispiele der Erfindung im Einzelnen beschrieben sind. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
  • Es zeigen:
    • 1 eine schematische Darstellung einer Schnittansicht einer erfindungsgemäßen beleuchtbaren Anzeigevorrichtung gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel entlang eines Längsschnitts,
    • 2 eine schematische Darstellung einer Draufsicht auf den unteren Teil der erfindungsgemäßen beleuchtbaren Anzeigevorrichtung gemäß 1,
    • 3 eine schematische Darstellung einer Schnittansicht des oberen Teils der erfindungsgemäßen beleuchtbaren Anzeigevorrichtung gemäß 1,
    • 4 eine schematische Darstellung einer Schnittansicht eines Teils der erfindungsgemäßen beleuchtbaren Anzeigevorrichtung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel,
    • 5 eine schematische Darstellung der einzelnen Schritte eines erfindungsgemäßen Verfahrens zu Beleuchtung einer beleuchtbaren Anzeigevorrichtung.
  • In den Figuren werden für die gleichen technischen Merkmale identische Bezugszeichen verwendet.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung einer Schnittansicht einer erfindungsgemäßen beleuchtbaren Anzeigevorrichtung 2 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel entlang eines Längsschnitts. Die beleuchtbare Anzeigevorrichtung 2 umfasst hierbei eine Lichtquelle 4 zur Emittierung 30 von Lichtstrahlen 6, eine Leiterschicht 8 zur Aufnahme und Weiterleitung 32 der Lichtstrahlen 6, vorliegend drei nebeneinander angeordnete Überführungselemente 10 zur Aufnahme und Weiterleitung 34 der Lichtstrahlen 6 sowie eine Deckschicht 12 zur Aufnahme und Auskopplung 36 der Lichtstrahlen 6 entlang einer Auskopplungsrichtung R. Die Deckschicht 12 ist vorliegend in Form von drei nebeneinander angeordneten Tastenkappen gebildet, die jeweils einen transparenten Bereich 9 aufweisen, der beispielsweise in Form eines Anzeigeelementes, wie eines Symbols, eines Buchstaben einer Zahl oder dergleichen gebildet sein kann. Die Deckschicht 12 kann hierbei insbesondere in Form eines Kunststoffes, beispielsweise eines Polyethylenterephthalats, eines Polyvinylchlorids, eines Polybuthylenterephthalats oder eines Polycarbonats oder dergleichen gebildet sein. Ferner umfasst die erfindungsgemäße beleuchtbare Anzeigevorrichtung 2 eine unterhalb der Leiterschicht 8 angeordnete Reflexionsschicht 16 sowie eine unterhalb der Reflexionsschicht 16 angeordnete Leiterplatte 18. Die Reflexionsschicht 16 ist hierbei insbesondere zur Reflexion von Streulicht vorgesehen, das durch die Reflexionsschicht 16 entsprechend reflektiert und somit wieder an die Leiterschicht 8 und/oder an das Überführungselement 10 bzw. an die Überführungselemente 10 weitergeleitet werden kann, um eine effektive Ausnutzung der Lichtquelle 4 zu gewährleisten. Als Material kann hierbei insbesondere ein Material verwendet werden, das eine besonders hohe Lichtreflektivität besitzt. Hierbei kann insbesondere vorgesehen sein, dass das Material der Reflexionsschicht 16 an die verwendete Lichtquelle 4 bzw. an die verwendeten Lichtquellen 4 angepasst ist und somit eine vorzugsweise besonders hohe Reflektivität in dem von der Lichtquelle 4 emittierten Wellenlängenbereich aufweist. Die gegenständliche Leiterplatte 18 dient ferner insbesondere der Spannungsversorgung und Stromführung der Lichtquellen 4. Neben einer Spannungsversorgung und Stromführung der gegenständlichen Anzeigevorrichtung 2 kann die Leiterplatte 18 auch zur mechanischen Befestigung der einzelnen Komponenten der Anzeigevorrichtung 2 vorgesehen sein.
  • Dank der erfindungsgemäßen Anordnung der beleuchtbaren Anzeigevorrichtung 2 mit einer an der Stirnseite 14a der Leiterschicht 8 angeordneten Lichtquelle 4 und einer Anordnung der Überführungselemente 10 zwischen der Deckschicht 12 und der Leiterschicht 8 ist es vorliegend möglich, eine im Wesentlichen senkrecht zur Auskopplungsrichtung R erfolgende Weiterleitung der Lichtstrahlen 6 von der Leiterschicht 8 an das Überführungselement 10 durchzuführen, um die Deckschicht 12 durch die Leiterschicht 8 indirekt über das Überführungselement 10 zu beleuchten. Dank der erfindungsgemäß indirekt erfolgenden Beleuchtung über die Überführungselemente 10 ist es insbesondere möglich, eine qualitativ hochwertige, insbesondere gleichmäßige Beleuchtung der gegenständlichen beleuchtbaren Anzeigevorrichtung 2 zu gewährleisten.
  • 2 zeigt eine schematische Darstellung einer Draufsicht auf den unteren Teil der erfindungsgemäßen beleuchtbaren Anzeigevorrichtung 2 gemäß 1. Der untere Teil der gegenständlichen beleuchtbaren Anzeigevorrichtung 2 umfasst hierbei die Leiterschicht 8 sowie die zumindest teilweise in die Leiterschicht 8 integrierten Überführungselemente 10. Die vorliegend zylinderförmig ausgebildeten Überführungselemente 10 und/oder die Leiterschicht 8 umfassen hierbei an der Grenzfläche 22 zwischen der Leiterschicht 8 und den Überführungselementen 10 angeordnete Überführungsbereiche 20, in denen die Weiterleitung der Lichtstrahlen 6 von der Leiterschicht 8 an die Überführungselemente 10 erfolgt. Die von zwei vorzugsweise als LED's gebildeten Lichtquellen 4 an einer senkrecht zur Kopfseite 14b angeordneten Stirnseite 14a in die Leiterschicht 8 eingekoppelten Lichtstrahlen 6 verteilen sich hierbei vorteilhafterweise zunächst gleichmäßig über die Leiterschicht 8, bevor an den Überführungsbereichen 20 eine Weiterleitung an die Überführungselemente 10 stattfindet, sodass strukturelle Fehler der Leiterschicht 8 nicht dazu führen, dass einzelne Elemente der beleuchtbaren Anzeigevorrichtung 2 ungleichmäßig beleuchtet werden.
  • 3 zeigt eine schematische Darstellung einer Schnittansicht des oberen Teils der erfindungsgemäßen beleuchtbaren Anzeigevorrichtung 2 gemäß 1. Die vorliegend in Form von drei nebeneinander angeordneten Tastenkappen gebildete Deckschicht 12 umfasst hierbei - wie bereits voranstehend beschrieben - jeweils einen transparenten Bereich 9, der vorzugsweise in Form eines Symbols, eines Buchstaben, einer Zahl oder dergleichen gebildet sein kann und entsprechend durch die Weiterleitung des von der Lichtquelle 4 emittierten Lichts über die Überführungselemente 10 beleuchtet werden kann.
  • 4 zeigt eine schematische Darstellung einer Schnittansicht eines Teils der erfindungsgemäß beleuchteten Anzeigevorrichtung 2 gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel. Hierbei umfasst die beleuchtbare Anzeigevorrichtung 2 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel zusätzlich in den Überführungsbereichen 20 angeordnete Strahlungsleitvorrichtungen 24 zur Führung der über die Lichtquellen 4 emittierten Lichtstrahlen 6. Die Strömungsleitvorrichtungen 24 können hierbei in einem zu den Überführungselementen 10 geöffneten Zustand 28a oder in einem zu den Überführungselementen 10 geschlossenen Zustand 28b vorliegen, sodass über die Anordnung und die spezifische Ausführung der Strömungsleitvorrichtungen 24 eine kontrollierbare Führung der Lichtstrahlen 6 erfolgen kann. Die Strömungsleitvorrichtungen 24 können hierbei beispielsweise in Form von lichtundurchlässigen Deckfolien, Beschichtungen, Lackierungen oder dergleichen ausgebildet sein. In Kombination mit der Anordnung verschiedenfarbiger Lichtquellen 4 kann hierbei zudem beispielsweise Licht einer ersten Farbe 6a und Licht einer zweiten Farbe 6b in zwei oder mehr als zwei übereinander angeordneten Leiterschichten 8 eingestrahlt werden und mittels der Strömungsleitvorrichtungen 24 wahlweise in Überführungsbereichen 20 ausgekoppelt und an die dort angeordneten Überführungselemente 10 weitergegeben werden, sodass auf diese Weise eine Farbcodierung bzw. Beleuchtungs-Separierung ohne die Anordnung einer Vielzahl von separaten Lichtquellen 4 möglich ist.
  • 5 zeigt eine schematische Darstellung der einzelnen Schritte eines erfindungsgemäßen Verfahrens zur Beleuchtung einer beleuchtbaren Anzeigevorrichtung 2.
  • Im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt hierbei zunächst ein Emittieren 30 von Lichtstrahlen 6 mittels einer Lichtquelle 4, bevor in einem darauf folgenden Schritt die Aufnahme und Weiterleitung 32 der Lichtstrahlen 6 an zumindest ein Überführungselement 10 mittels einer vorzugsweise in Form eines Folienlichtleiters gebildeten Leiterschicht 8 erfolgt.
  • Nach der Aufnahme und Weiterleitung 32 der Lichtstrahlen 6 an zumindest ein Überführungselement 10 erfolgt in einem dritten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens die Aufnahme und Weiterleitung 34 der Lichtstrahlen 6 an eine Deckschicht 12 mittels des zumindest einen gegenständlichen Überführungselements 10.
  • Anschließend ist in einem vierten Schritt des gegenständlichen Verfahrens die Aufnahme und Auskopplung 36 der Lichtstrahlen 6 entlang einer Auskopplungsrichtung R mittels der Deckschicht 12 vorgesehen.
  • Gemäß dem gegenständlichen Verfahren erfolgt hierbei die Weiterleitung 32 der Lichtstrahlen 6 an zumindest ein Überführungselement 10 im Wesentlichen senkrecht zur Auskopplungsrichtung R, um die Deckschicht 12 durch die Leiterschicht 8 indirekt über das Überführungselement 10 zu beleuchten.
  • Im Rahmen einer gut kontrollierbaren Führung des von der Lichtquelle 4 bzw. den Lichtquellen 4 emittierten Lichts 6 und einer damit verbundenen gleichmäßigen intensiven Beleuchtung, kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass die Lichtstrahlen 6 nur an den an einer Grenzfläche 22 zwischen der Leiterschicht 8 und den Überführungselementen 10 angeordneten Überführungsbereichen 20 ausgekoppelt und an das Überführungselement 10 weitergeleitet werden. Eine dementsprechend kontrollierte Auskopplung und Weiterleitung 32 des Lichts kann hierbei insbesondere über in den Überführungsbereichen 20 angeordnete Strahlungsleitvorrichtungen 24 zur Führung der Lichtstrahlen 6 erfolgen, über die gegenständlich auch eine Farbcodierung bzw. eine Beleuchtungs-Separierung erfolgen kann.
  • Mittels der gegenständlichen beleuchtbaren Anzeigevorrichtung 2 bzw. mittels dem gegenständlichen Verfahren zur Beleuchtung einer beleuchtbaren Anzeigevorrichtung 2 ist es insbesondere möglich, auf einfache und kostengünstige Art und Weise eine qualitativ hochwertige Beleuchtung, insbesondere eine gleichmäßig intensive Beleuchtung einer Anzeigevorrichtung 2 zu gewährleisten.
  • Bezugszeichenliste
  • 2
    Beleuchtbare Anzeigevorrichtung
    4
    Lichtquelle
    6
    Lichtstrahlen
    6a
    Licht einer ersten Farbe
    6b
    Licht einer zweiten Farbe
    8
    Leiterschicht
    10
    Überführungselement
    12
    Deckschicht
    14
    Seiten
    14a
    Stirnseite
    14b
    Kopfseite
    16
    Reflexionsschicht
    18
    Leiterplatte
    20
    Überführungsbereich
    22
    Grenzfläche
    24
    Strahlungsleitvorrichtung
    28
    Ausrichtung
    28a
    geöffnete Ausrichtung
    28b
    geschlossene Ausrichtung
    30
    Emittieren von Lichtstrahlen
    32
    Aufnahme und Weiterleitung der Lichtstrahlen
    34
    Aufnahme und Weiterleitung der Lichtstrahlen
    36
    Aufnahme und Auskopplung der Lichtstrahlen
    R
    Auskopplungsrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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    • DE 102016204622 A1 [0003]
    • DE 102015203971 A1 [0004]
    • US 5856855 [0005]

Claims (10)

  1. Beleuchtbare Anzeigevorrichtung (2), umfassend - eine Lichtquelle (4) zur Emittierung (30) von Lichtstrahlen (6), - eine Leiterschicht (8) zur Aufnahme und Weiterleitung (32) der Lichtstrahlen (6), - zumindest ein Überführungselement (10) zur Aufnahme und Weiterleitung (34) der Lichtstrahlen (6), - eine Deckschicht (12) zur Aufnahme und Auskopplung (36) der Lichtstrahlen (6) entlang einer Auskopplungsrichtung (R), dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (4) an einer Stirnseite (14a) der Leiterschicht (8) und das Überführungselement (10) derart zwischen der Deckschicht (12) und der Leiterschicht (8) angeordnet ist, dass eine im Wesentlichen senkrecht zur Auskopplungsrichtung (R) erfolgende Weiterleitung der Lichtstrahlen (6) von der Leiterschicht (8) an das Überführungselement (10) durchführbar ist, um die Deckschicht (12) durch die Leiterschicht (8) indirekt über das Überführungselement (10) zu beleuchten.
  2. Beleuchtbare Anzeigevorrichtung (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckschicht (12) in Form von zumindest einer Tastenkappe gebildet ist.
  3. Beleuchtbare Anzeigevorrichtung (2) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (4) in Form einer LED gebildet ist.
  4. Beleuchtbare Anzeigevorrichtung (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterschicht (8) in Form eines Folienlichtleiters gebildet ist.
  5. Beleuchtbare Anzeigevorrichtung (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Überführungselement (10) in Form eines Tasten-Plungers gebildet ist.
  6. Beleuchtbare Anzeigevorrichtung (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Leiterplatte (18) zur Spannungsversorgung und Stromführung vorgesehen ist.
  7. Beleuchtbare Anzeigevorrichtung (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Reflexionsschicht (16) vorgesehen ist, wobei die Reflexionsschicht (16) zumindest teilweise unmittelbar an die Leiterschicht (8) und/oder das Überführungselement (10) angeordnet ist.
  8. Beleuchtbare Anzeigevorrichtung (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterschicht (8) und/oder das Überführungselement (10) einen Überführungsbereich (20) zur Weiterleitung der Lichtstrahlen (6) aufweist, wobei der Überführungsbereich (20) an der Grenzfläche (22) zwischen der Leiterschicht (8) und dem Überführungselement (10) angeordnet ist.
  9. Beleuchtbare Anzeigevorrichtung (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Strahlungsleitvorrichtungen (24) zur Führung der Lichtstrahlen (6) vorgesehen sind.
  10. Verfahren zur Beleuchtung einer beleuchtbaren Anzeigevorrichtung (2), umfassend die Schritte: - Emittieren (30) von Lichtstrahlen (6) mittels einer Lichtquelle (4), - Aufnahme und Weiterleitung (32) der Lichtstrahlen (6) an zumindest ein Überführungselement (10) mittels einer Leiterschicht (8), - Aufnahme und Weiterleitung (34) der Lichtstrahlen (6) an eine Deckschicht (12) mittels des Überführungselementes (10), - Aufnahme und Auskopplung (36) der Lichtstrahlen (6) entlang einer Auskopplungsrichtung (R) mittels der Deckschicht (12), dadurch gekennzeichnet, dass die Weiterleitung (32) der Lichtstrahlen (6) an zumindest ein Überführungselement (10) im Wesentlichen senkrecht zur Auskopplungsrichtung (R) erfolgt, um die Deckschicht (12) durch die Leiterschicht (8) indirekt über das Überführungselement (10) zu beleuchten.
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