-
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Falzmaschine gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
-
Technisches Gebiet der Erfindung
-
Die Erfindung liegt auf dem technischen Gebiet des Falzens von bevorzugt bedruckten Bogen zu so genannten Signaturen und des Auslegens und ggf. Weiterverarbeitens der Signaturen.
-
Stand der Technik
-
Aus dem Stand der Technik sind Taschenfalzmaschinen und Schwertfalzmaschinen bekannt. Die Kombination von Taschenfalzstationen mit Schwertfalzstationen ist als Kombifalzmaschine geläufig. Dabei werden in Taschenfalzwerken Parallelbrüche und in den nachfolgenden Schwertfalzwerken Kreuzbrüche gefalzt. Der Bogen durchläuft dabei in Transportrichtung der Kombifalzmaschine mindestens folgende Stationen: Anleger, Übergabetisch, Taschenfalzwerk, Schwertfalzwerk, Ausleger.
-
Der Aufbau einer Taschenfalzmaschine mit einer Vielzahl von Taschenfalzwerken geht aus der
DE 10 2004 041 471 A1 hervor. Ein jeweiliges Taschenfalzwerk besteht dabei aus einer Falztasche und drei Falzwalzen, welche in zwei Falzwalzenpaaren angeordnet sind.
-
Aus der
DE 29 40 360 A1 ist ein Einzelschwertfalzwerk zum Falzen von bedruckten und vorgefalzten Bogen bekannt.
-
In Kombifalzmaschinen werden Taschenfalzwerke und Schwertfalzwerke kombiniert. Dabei werden in einer ersten Falzstation in Taschenfalzwerken Parallelbrüche und in einer nachfolgenden Falzstation in Schwertfalzwerken Kreuzbrüche gefalzt.
-
-
Die
EP 2 944 593 B1 beschreibt eine Falzmaschinenkonfiguration mit einem Bogenumlenkaggregat.
-
Des Weiteren sind Auslagen (Auslegeaggregate) für Falzmaschinen bekannt, wobei die Auslegeaggregate die gefalzten Signaturen zu Signaturstapeln weiterverarbeiten.
-
Im Stand der Technik kann das Problem auftreten, dass die Falzmaschine in verschiedenen Konfigurationen betrieben werden soll und somit Umrüstarbeiten erfolgen müssen. Die hierfür benötigten Umrüstzeiten können lange und daher unerwünschte Stillstandszeiten verursachen. Hierdurch sinkt die Produktivität der Maschine. Zudem können beim Umrüsten ergonomisch ungünstige, schwere Arbeiten für den Bediener anfallen und durch das Umpositionieren von Aggregaten kann erhöhter Platzbedarf entstehen.
-
Aufgabenstellung
-
Aufgabe der Erfindung ist es eine Falzmaschine zu schaffen, bei welcher mit einfachen Mitteln kurze Umrüstzeiten erreicht werden. Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Falzmaschine mit den Merkmalen von Anspruch 1.
-
Erfindungsgemäße technische Lösung
-
Eine erfindungsgemäße Falzmaschine mit wenigstens zwei Falzwerken und einer Auslage zeichnet sich dadurch aus, dass die Auslage verschiebbar ist. Durch die Erfindung können Umrüstzeiten reduziert werden.
-
Eine erfindungsgemäße Falzmaschine dient dem Falzen von bogenförmigen Elementen, insbesondere von Bogen aus Papier und Karton, zu so genannten Signaturen.
-
Das Verschieben (die Translation) der Auslage bzw. des Auslegeaggregats erfolgt bevorzugt entlang eines Abschnitts einer Geraden, also geradlinig. Besonders bevorzugt wird die Auslage nicht gedreht (keine Rotation vor/während/nach der Translation), sondern behält ihre Ausrichtung (Winkelstellung) relativ zu den Falzwerken der Falzmaschine bei. Die Auslage wird also bevorzugt von einer ersten Position (X1, Y1 in der Horizontalebene) und Winkelstellung (a) geradlinig in eine zweite Position (X2, Y2 in der Horizontalebene) bei gleicher Winkelstellung (a) verschoben (wobei X1≠X2 und/oder Y1≠Y2). Das Verschieben erfolgt bevorzugt parallel zur Falzmaschine, z.B. parallel zur Richtung der Bogenzufuhr (z.B. X-Richtung) zum ersten Falzaggregat, und/oder bevorzugt senkrecht zur Richtung der Ausgabe der vollständig gefalzten Bogen bzw. Signaturen (z.B. Y-Richtung).
-
Das Verschieben der Auslage kann von einem Bediener von Hand oder motorisch ausgeführt werden.
-
Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung kann sich dadurch auszeichnen, dass die Auslage an eine erste Bogenübergabeposition der Falzmaschine verschiebbar ist. Diese kann einem ersten Schwertfalzwerk nachgeordnet sein.
-
Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung kann sich dadurch auszeichnen, dass an der ersten Bogenübergabeposition ein Bogenüberleittisch angeordnet ist.
-
Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung kann sich dadurch auszeichnen, dass die Auslage an eine von der ersten verschiedene zweite Bogenübergabeposition der Falzmaschine verschiebbar ist. Diese kann einem zweiten Schwertfalzwerk nachgeordnet sein.
-
Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung kann sich dadurch auszeichnen, dass an der zweiten Bogenübergabeposition ein Bogenumlenkaggregat angeordnet ist, welches die gefalzten Bogen um 90° (bevorzugt um eine Vertikale) dreht.
-
Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung kann sich dadurch auszeichnen, dass die Falzmaschine eine ortsfeste Stapelübergabeposition aufweist, bevorzugt zu einem der Falzmaschine nachgeordneten Aggregat, z.B. automatischen Palettier- oder Abstapelsystem für Signaturenpäckchen. Die Falzmaschine und das nachgeordnete Aggregat/System können ein Gesamtsystem bilden, z.B. mit gemeinsamer Steuerungseinrichtung.
-
Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung kann sich dadurch auszeichnen, dass zwischen der verschiebbaren Auslage und der ortsfesten Stapelübergabeposition ein längenvariabler Transporttisch vorgesehen ist.
-
Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung kann sich dadurch auszeichnen, dass eine oder mehrere Schienen für die verschiebbare Auslage vorgesehen sind. Die Schienen können Stopper aufweisen, so dass die Verschiebung der Auslage in den gewünschten Positionen stoppt.
-
Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung kann sich dadurch auszeichnen, dass eine Steuerungseinrichtung vorgesehen ist, welche das Bogenumlenkaggregat auf Basis wenigstens einer Information über das herzustellende Produkt aktiviert oder deaktiviert.
-
Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung kann sich dadurch auszeichnen, dass der Bogenüberleittisch eine Weiche aufweist, bevorzugt eingangsseitig. Die Weiche kann dem Lenken des Stroms von Signaturen dienen.
-
Die Erfindung betrifft auch eine so genannte Kombifalzmaschine gemäß einer der vorgenannten Weiterbildungen mit einem Taschenfalzwerk, einem nachgeordneten ersten Schwertfalzwerk und einem nachgeordneten zweiten Schwertfalzwerk, welches aktivierbar und deaktivierbar ist.
-
Die Merkmale der Erfindung, der Weiterbildungen der Erfindung und der Ausführungsbeispiele zur Erfindung stellen auch in beliebiger Kombination miteinander vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung dar. Weiterbildungen der Erfindung können zudem die - im obigen Abschnitt „Technisches Gebiet der Erfindung“ offenbarten - Einzelmerkmale oder Merkmalskombinationen aufweisen.
-
Hinsichtlich weiterer Vorteile und in konstruktiver und funktioneller Hinsicht vorteilhafter Ausgestaltungen der Erfindung wird auf die Unteransprüche sowie die Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren verwiesen.
-
Ausführungsbeispiel
-
Die Erfindung soll an Hand beigefügter Figuren noch näher erläutert werden. Einander entsprechende Elemente und Bauteile sind in den Figuren mit gleichen Bezugszeichen versehen. Alle Figuren sind in Form von Draufsichten als Grundrissplan dargestellt.
-
Es zeigen in schematischer Darstellung
- 1 und 2 Falzmaschine (Stand der Technik);
- 3 bis 5B Erfindungsgemäße Falzmaschine;
- 6 und 7 Falzmaschine (Stand der Technik); und
- 8 bis 12 Erfindungsgemäße Falzmaschine
-
Mit Kombi- und Taschenfalzmaschinen lassen sich jeweils unterschiedliche Anzahlen von Falzfolgen realisieren. Unter einer Falzfolge versteht man dabei die Ausführung eines oder mehrerer Falze parallel zueinander in einem Falzwerk ohne einen Richtungswechsel. Nach einem rechtwinkligen Richtungswechsel wird durch ein weiteres Falzwerk eine weitere Falzfolge gebildet. In einer Taschenfalzmaschine besteht jedes Falzwerk aus einer oder mehreren Taschenfalzeinheiten. In einer Kombifalzmaschine besteht das erste Falzwerk ebenfalls aus einer oder mehreren Taschenfalzeinheiten, die folgenden Falzwerke bestehen jeweils aus einer Schwertfalzeinheit.
-
In der folgenden Beschreibung werden - ohne Beschränkung der Allgemeinheit - die bei der Signaturenproduktion typischerweise eingesetzten Maschinenkonfigurationen mit zwei und drei Falzwerken zur Erzeugung von zwei bzw. drei Falzfolgen betrachtet. Sinngemäß wäre die Erfindung aber auch auf Maschinenkonfigurationen mit einer anderen Anzahl von Falzwerken anwendbar.
-
Die 1, 2, 6 und 7 zeigen Falzmaschinen nach dem Stand der Technik.
-
1 zeigt eine Kombifalzmaschine 1, die mittels zweier (aktiver) Falzwerke 2 und 3 Signaturen mit zwei Falzfolgen herstellt. Zur Übernahme der Signaturen steht die Auslage 5 am Falzwerkausgang des zweiten Falzwerks 3.
-
2 zeigt dieselbe Kombifalzmaschine 1, bei der jedoch zusätzlich das dritte Falzwerk 4 aktiviert ist. So werden durch drei aktive Falzwerke 2, 3 und 4 Signaturen mit drei Falzfolgen hergestellt. Zur Übernahme der Signaturen steht die Auslage 5 am Falzwerkausgang des dritten Falzwerks 4.
-
Wie aus einem Vergleich der 1 und 2 ersichtlich ist, muss bei einem Produktionswechsel von zwei auf drei Falzfolgen oder umgekehrt die Auslage 5 in ihrer Position verändert und zusätzlich um 90 Grad gedreht werden. Dieser Vorgang erfordert nennenswerten körperlichen Einsatz des Bedienpersonals und verlängert die Umrüstzeit der Falzmaschine. Weiterhin muss für das Umplatzieren der Auslage ein erheblicher Flächenbedarf bereitgehalten werden.
-
Durch das Umplatzieren der Auslage gelangt der Abgabepunkt der Signaturen bzw. Signaturenpäckchen am Ende der Auslage an eine deutlich entfernt liegende Position und ist ebenfalls um 90 Grad gedreht. Werden die Signaturen bzw. Signaturenpäckchen von der Auslage an ein weiteres Verarbeitungssystem übergeben, muss dieses ebenfalls umpositioniert werden. Bei dem weiteren Verarbeitungssystem kann es sich z. B. um ein automatisches Palettier- oder Abstapelsystem für die Signaturenpäckchen handeln. Das Umpositionieren ist ebenfalls mit den oben bei der Auslage beschriebenen Nachteilen verbunden, wobei der genannte Platzbedarf noch viel deutlicher zu Buche schlägt.
-
6 zeigt eine Taschenfalzmaschine 1, die mittels zweier Falzwerke 2 und 3 Signaturen mit zwei Falzfolgen herstellt. Zur Übernahme der Signaturen steht die Auslage 5 am Falzwerkausgang des zweiten Falzwerks 3.
-
7 zeigt dieselbe Taschenfalzmaschine 1, bei der jedoch zusätzlich das dritte Falzwerk 4 angestellt ist. Das dritte Falzwerk 4 kann zwischen der dargestellten Arbeitsposition und einer nicht dargestellten Parkposition verschoben werden. So werden durch drei Falzwerke 2, 3 und 4 Signaturen mit drei Falzfolgen hergestellt. Zur Übernahme der Signaturen steht die Auslage 5 am Falzwerkausgang des dritten Falzwerks 4. Die bei 2 beschriebene Sachlage bei der Kombifalzmaschine trifft hier bei der Taschenfalzmaschine identisch zu.
-
Die 3, 4, 5A und 5B zeigen eine bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kombifalzmaschine.
-
3 zeigt eine Kombifalzmaschine 1, die mittels zweier (aktiver) Falzwerke 2 und 3 Signaturen mit zwei Falzfolgen herstellt. Zur Übernahme der Signaturen steht die Auslage 5 am Falzwerkausgang des zweiten Falzwerks 3. Aus geometrischen Gründen ist zwischen dem Falzwerkausgang und dem Eingang zur Auslage 5 ein Überleittisch 7 an einer ersten Bogenübergabeposition 6 erforderlich. Dieser wird an der Falzmaschine 1 angebaut und kann dort verbleiben.
-
4 zeigt dieselbe Kombifalzmaschine 1, bei der jedoch zusätzlich das dritte Falzwerk 4 aktiviert ist. So werden durch drei Falzwerke 2, 3 und 4 Signaturen mit drei Falzfolgen hergestellt. Zur Umlenkung der Signaturen steht am Falzwerkausgang ein Umlenkaggregat 9 an einer zweiten Bogenübergabeposition 8, das die einzelnen Signaturen um 90 Grad umlenkt. Das Umlenkaggregat 9 führt die Signaturen zum Eingang der Auslage 5.
-
5A zusammen mit 5B zeigen die Situationen aus 3 und 4 in einer vergleichbaren Darstellung. Daraus ist zu ersehen, dass die Auslage 5 zur Umpositionierung nur geradlinig in Richtung des jeweils dargestellten Pfeils 14 verschoben werden muss. Damit entfällt das aufwändige Umpositionieren der Auslage 5 um 90 Grad mit den oben beschriebenen Nachteilen. Das geradlinige Verschieben der Auslage 5 kann durch ein nicht dargestelltes Fahrwerk der Auslage 5 deutlich erleichtert und präzisiert werden. Dabei wird die Auslage 5 mit richtungsfesten Transportrollen ausgestattet, die auf am Gebäudebogen angebrachten Laufschienen 12 rollen.
-
Die zentrale Steuerung 13 der Falzmaschinenaggregate erkennt die vom Bediener gewählte Produktionsart anhand der eingestellten Parameter. Bei der Produktion mit zwei Falzwerken 2 und 3 deaktiviert die Steuerung den Antrieb des Umlenkaggregats 9, sodass dieses stillsteht. Bei der Produktion mit drei Falzwerken 2, 3 und 4 aktiviert die Steuerung den Antrieb des Umlenkaggregats 9, sodass dieses mit einer zur Falzmaschinengeschwindigkeit synchronen Laufgeschwindigkeit läuft.
-
Am dargestellten ortsfesten Übergabepunkt 10 werden die Signaturen bzw. Signaturenpäckchen vom Ausgang der Auslage 5 an das oben beschriebene und nicht dargestellte weitere Verarbeitungssystem übergeben. Damit dieser Punkt erfindungsgemäß bei beiden Produktionsarten identisch bleibt, wird der Transporttisch 11 am Auslauf der Auslage längenvariabel ausgeführt. Dies kann technisch in bekannter Art und Weise über einen Scherengittertisch, einen längenvariablen Bändertisch, einen teleskopierbaren Rollentisch o. ä. ausgeführt werden.
-
Die 8, 9, 10A und 10B zeigen eine weitere bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Taschenfalzmaschine.
-
8 zeigt eine Taschenfalzmaschine 1, die mittels zweier Falzwerke 2 und 3 Signaturen mit zwei Falzfolgen herstellt. Zur Übernahme der Signaturen steht die Auslage 5 am Falzwerkausgang des zweiten Falzwerks 3. Aus geometrischen Gründen ist zwischen dem Falzwerkausgang und dem Eingang zur Auslage 5 ein Überleittisch 7 erforderlich. Er wird nur bei dieser Produktionsart beigestellt.
-
9 zeigt dieselbe Taschenfalzmaschine 1, bei der jedoch zusätzlich das dritte Falzwerk 4 angestellt ist. Das dritte Falzwerk 4 kann zwischen der dargestellten Arbeitsposition und einer nicht dargestellten Parkposition verschoben werden. So werden durch drei Falzwerke 2, 3 und 4 Signaturen mit drei Falzfolgen hergestellt. Zur Umlenkung der Signaturen steht am Falzwerkausgang ein Umlenkaggregat 9, das die einzelnen Signaturen um 90 Grad umlenkt. Das Umlenkaggregat 9 führt die Signaturen zum Eingang der Auslage 5.
-
10A zusammen mit 10B zeigen die Situationen aus 8 und 9 in einer vergleichbaren Darstellung. Daraus ist zu ersehen, dass die Auslage 5 zur Umpositionierung nur geradlinig in Richtung des jeweils dargestellten Pfeils 14 verschoben werden muss. Damit entfällt das aufwändige Umpositionieren der Auslage 5 um 90 Grad mit den oben beschriebenen Nachteilen. Das geradlinige Verschieben der Auslage 5 kann durch ein nicht dargestelltes Fahrwerk der Auslage 5 deutlich erleichtert und präzisiert werden. Dabei wird die Auslage 5 mit richtungsfesten Transportrollen ausgestattet, die auf am Gebäudebogen angebrachten Laufschienen 12 rollen.
-
Die zentrale Steuerung 13 der Falzmaschinenaggregate erkennt die vom Bediener gewählte Produktionsart anhand der eingestellten Parameter. Bei der Produktion mit zwei Falzwerken 2 und 3 aktiviert die Steuerung 13 den Antrieb des Überleittisches 7. Das Umlenkaggregat 9 kommt hierbei nicht zum Einsatz. Bei der Produktion mit drei Falzwerken 2, 3 und 4 aktiviert die Steuerung 13 den Antrieb des Umlenkaggregats 9, sodass dieses mit einer zur Falzmaschinengeschwindigkeit synchronen Laufgeschwindigkeit läuft.
-
Am dargestellten ortsfesten Übergabepunkt 10 werden die Signaturen bzw. Signaturenpäckchen vom Ausgang der Auslage 5 an das oben beschriebene und nicht dargestellte weitere Verarbeitungssystem übergeben. Damit dieser Punkt erfindungsgemäß bei beiden Produktionsarten identisch bleibt, wird der Transporttisch 11 am Auslauf der Auslage längenvariabel ausgeführt. Dies kann technisch in bekannter Art und Weise über einen Scherengittertisch, einen längenvariablen Bändertisch, einen teleskopierbaren Rollentisch o. ä. ausgeführt werden.
-
11 zeigt eine Taschenfalzmaschine 1 entsprechend der Konfiguration der 9, bei welcher zusätzlich ein stationärer Überleittisch 7 oberhalb (alternativ: unterhalb) der Zufuhr der Signaturen zum dritten Falzwerk 4 angeordnet ist. Dieser Überleittisch 7 wird in der Konfiguration der 9 nicht verwendet (bzw. ist inaktiv); er wird aber verwendet, wenn zur Konfiguration der 8 gewechselt wird (bzw. ist dann aktiv), d.h. wenn die Auslage 5 die Position in 8 statt in 9 einnimmt. Der Überleittisch 7 kann eingangsseitig bevorzugt eine Weiche 15 aufweisen, so dass mittels dieser Weiche der Strom von Signaturen entsprechend der gewählten Konfiguration gelenkt werden kann (auf den Überleittisch oder nicht).
-
12 zeigt eine Taschenfalzmaschine 1 entsprechend der Konfiguration der 10b, bei welcher zusätzlich ein stationärer Überleittisch 7 oberhalb (alternativ: unterhalb) der Zufuhr der Signaturen zum dritten Falzwerk 4 angeordnet ist. Dieser Überleittisch 7 wird in der Konfiguration der 10b nicht verwendet (bzw. ist inaktiv); er wird aber verwendet, wenn zur Konfiguration der 10a gewechselt wird (bzw. ist dann aktiv), d.h. wenn die Auslage 5 die Position in 10a statt in 10b einnimmt. Der Überleittisch 7 kann eingangsseitig bevorzugt eine Weiche 15 aufweisen, so dass mittels dieser Weiche der Strom von Signaturen entsprechend der gewählten Konfiguration gelenkt werden kann (auf den Überleittisch oder nicht).
-
Weitere Erfindung
-
Die Erfindung betrifft auch eine automatisierte Signaturentrennung in einer Falzmaschine. Diese Erfindung ist bevorzugt mit der oben beschriebenen Erfindung der verschiebbaren Auslage kombinierbar, sie kann jedoch auch separat genutzt werden.
-
Durch den Trend zu Druckaufträgen mit immer kleineren Auflagen fallen die Rüstzeiten für den Auftragswechsel an der Falzmaschine immer stärker ins Gewicht. Eine Lösung dieses Problems besteht darin, mehrere Druckaufträge direkt nacheinander der Falzmaschine zuzuführen. Idealerweise werden die Druckaufträge so kombiniert, dass zwischen den Aufträgen kein Umrüsten der Falzmaschine notwendig ist. Eine solche nahtlose Zuführung kann z.B. durch eine Palette geschehen, bei der die einzelnen Druckaufträge direkt übereinander liegen.
-
Wird so eine Palette abgefalzt, entsteht das Problem, dass die einzelnen Falzbögen an der Auslage wieder bogengenau getrennt werden müssen. Prinzipiell ist es möglich diese Trennung manuell durchzuführen, dies ist jedoch fehlerträchtig und zeitaufwendig.
-
Wesentlich effektiver lässt sich die Trennung der einzelnen Druckaufträge durch die im Folgenden beschriebene Automatisierungsvorrichtung durchführen bzw. durch das mit dieser durchführbare Verfahren.
-
Vorrichtung/Verfahren zum Trennen von Druckaufträgen an einer Falzmaschine:
-
Um die gefertigten Druckaufträge bogengenau voneinander trennen zu können, benötigt die Falzmaschine einen Sensor, der in der Lage ist, die einzelnen Druckaufträge voneinander zu unterscheiden.
-
Eine Möglichkeit der Unterscheidung ist, dass auf dem Druckbogen eine Kennzeichnung gedruckt wird, die vom Sensor erkannt und anhand derer der Druckbogen dem zugehörigen Auftrag zugeordnet werden kann. Diese Kennzeichnung kann z.B. ein QR-Code oder ein Barcode sein.
-
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das aufgedruckte Druckbild als solches mit dem Sensor zu erfassen und anhand der Druckbildvorlage dem zugehörigen Auftrag zuzuordnen.
-
Wird vom Sensor ein Auftragswechsel erkannt, wird die Bogenzufuhr am Anleger automatisch unterbrochen, so dass alle noch auf der Maschine befindlichen Falzbogen dem vorhergehenden Auftrag zuzuordnen sind. Diese Falzbogen werden fertiggefalzt und ausgelegt, so dass der Bediener diese Falzbogen problemlos dem letzten Auftrag zuordnen kann.
-
Nach Abarbeitung dieser Falzbogen wird der nächste Druckauftrag entweder durch Bestätigung des Bedieners oder automatisch nach Leerfahren der Maschine gestartet.
-
Der erste Falzbogen des neuen Druckauftrags kann, falls gewünscht, mittels einer Ausschleusweiche ausgeschleust und als Probebogen zur Falzkontrolle verwendet werden.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Falzmaschine
- 2
- erstes Falzwerk
- 3
- zweites Falzwerk
- 4
- drittes Falzwerk
- 5
- Auslage
- 6
- erste Bogenübergabeposition
- 7
- Bogenüberleittisch
- 8
- zweite Bogenübergabeposition
- 9
- Bogenumlenkaggregat
- 10
- ortsfeste Stapelübergabeposition
- 11
- längenvariabler Transporttisch
- 12
- Schienen
- 13
- Steuerungseinrichtung
- 14
- Verschiebe-Richtung
- 15
- Weiche
- X
- X-Richtung
- Y
- Y-Richtung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- DE 102004041471 A1 [0004]
- DE 2940360 A1 [0005]
- DE 3147064 A1 [0007]
- DE 102006055301 A1 [0007]
- EP 2944593 B1 [0008]