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DE102018214332A1 - Hydrauliksystem zum Schalten einer Fahrzeugkupplung - Google Patents

Hydrauliksystem zum Schalten einer Fahrzeugkupplung Download PDF

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DE102018214332A1
DE102018214332A1 DE102018214332.3A DE102018214332A DE102018214332A1 DE 102018214332 A1 DE102018214332 A1 DE 102018214332A1 DE 102018214332 A DE102018214332 A DE 102018214332A DE 102018214332 A1 DE102018214332 A1 DE 102018214332A1
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Germany
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hydraulic
clutch
valve
switching
vehicle
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DE102018214332.3A
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English (en)
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Rainer Novak
Tobias Pfleger
Anne Pfeffer
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ZF Friedrichshafen AG
Original Assignee
ZF Friedrichshafen AG
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Publication date
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Abstract

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Hydrauliksystem zum Schalten einer Fahrzeugkupplung, aufweisend einen Kupplungszylinder, der mit der Fahrzeugkupplung zum Schalten derselben in mechanische Wirkverbindung bringbar ist, ein Kupplungsventil mit mindestens zwei Schaltstellungen, wobei sich das Ventil ohne Energiebeaufschlagung in der ersten Schaltstellung befindet und durch Energiebeaufschlagung in die zweite Schaltstellung überführt werden kann, eine Hydraulikfluidzuführleitung, die mit einer Hydraulikpumpe in hydraulische Wirkverbindung bringbar ist, und einen Hydrauliksumpf, wobei der Kupplungszylinder in der ersten Schaltstellung des Ventils mit der Hydraulikfluidzuführleitung und in der zweiten Schaltstellung des Ventils mit dem Hydrauliksumpf in hydraulischer Wirkverbindung steht. Gekennzeichnet ist das Hydrauliksystem durch eine Rückflussverhinderungseinrichtung, die in der Hydraulikfluidzuführleitung vorgesehen ist und ein Leerlaufen des Kupplungszylinders in der ersten Schaltstellung des Kupplungsventils verhindert.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Hydrauliksystem zum Schalten einer Fahrzeugkupplung. Ferner bezieht sich die Erfindung auf eine Fahrzeugkupplung mit solch einem Hydrauliksystem und auf ein Fahrzeuggetriebe mit solch einer Fahrzeugkupplung.
  • Stand der Technik
  • Schaltkräfte zum Schalten von Kupplungen automatischer Fahrzeuggetriebe können mittels eines Hydrauliksystems erzeugt werden. Hierfür kann das Hydrauliksystem einen Kupplungszylinder, der mit der zu schaltenden Kupplung in mechanischer Wirkverbindung steht, und ein Kupplungsventil mit zwei Endstellungen aufweisen. In der ersten Endstellung des Kupplungsventils, bei dem dieses nicht mit Energie beaufschlagt wird, kann der Kupplungszylinder mit einer Hydraulikfluidzuführleitung in hydraulischer Wirkverbindung stehen. Im Ruhezustand des Hydrauliksystems ist der Kupplungszylinder daher mit der Hydraulikfluidzuführleitung verbunden. In der zweiten Endstellung des Kupplungsventils, bei der dieses mit Energie beaufschlagt wird, kann der Kupplungszylinder mit einem Hydrauliksumpf in direkter hydraulischer Verbindung stehen. Durch die direkte Anbindung des Hydrauliksumpfs an das Kupplungsventil kann dieses sehr schnell entleert werden, was ein verbessertes Fahrgefühl ermöglicht.
  • Darstellung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Hydrauliksystem zum Schalten einer Fahrzeugkupplung. Die Fahrzeugkupplung kann eine Kupplung eines Fahrzeuggetriebes, beispielsweise eines Automatikgetriebes sein. Das Fahrzeuggetriebe kann verschiedene Gänge mit unterschiedlichen Übersetzungsverhältnissen bereitstellen. Mit der Fahrzeugkupplung kann beispielsweise eine mechanische Wirkverbindung zwischen einer Antriebsmaschine des Fahrzeugs und den Fahrzeugrädern hergestellt werden kann. Die Antriebsmaschine kann ein Verbrennungsmotor, ein Elektromotor und/oder eine sonstige Antriebsmaschine sein. Bei dem Fahrzeug kann es sich um einen Personenkraftwagen, ein Nutzfahrzeug, eine Arbeitsmaschine, beispielsweise eine Bau- oder Landmaschine, oder um ein sonstiges Fahrzeug handeln.
  • Sind zwei Elemente mechanisch wirkverbunden, so sind diese unmittelbar oder mittelbar derart miteinander gekoppelt, dass eine Bewegung des einen Elements eine Reaktion des anderen Elements bewirkt. Zwischen den Elementen können dabei weitere Elemente vorgesehen sein. Sind zwei Elemente hingegen hydraulisch wirkverbunden, so liegt eine unmittelbare oder mittelbare hydraulische Verbindung zwischen diesen Elementen vor, sodass durch das erste Element strömendes Hydraulikfluid auch durch das zweite Element strömt. Zwischen den zwei Elementen können dabei neben Hydraulikleitungen auch weitere Komponenten vorgesehen sein. Sind zwei Elemente hingegen direkt hydraulisch miteinander verbunden, so sind zwischen diesen Elementen neben Hydraulikleitungen keine weiteren Komponenten zum Steuern und/oder Beeinflussen des Hydraulikfluids angeordnet. Hydraulikleitungen können Hydraulikschläuche und/oder Hydraulikrohre aufweisen.
  • Das Hydrauliksystem weist einen hydraulischen Kupplungszylinder auf, der mit der Fahrzeugkupplung zum Schalten derselben in mechanische Wirkverbindung bringbar ist. Der Kupplungszylinder kann ein einfach- oder doppeltwirkender Zylinder, ein Plungerzylinder, ein Teleskopzylinder oder ein sonstiger Kupplungszylinder sein.
  • Darüber hinaus umfasst das Hydrauliksystem ein hydraulisches Kupplungsventil mit mindestens zwei Schaltstellungen. Das Kupplungsventil kann ein Proportionalwegeventil sein. Wird das Kupplungsventil nicht mit Energie beaufschlagt, befindet es sich in der ersten Schaltstellung, während es mittels Energiebeaufschlagung in die zweite Schaltstellung überführt werden kann. Die Energie zum Verstellen des Kupplungsventils kann hydraulische Energie sein, die über einen hydraulischen Steuerkreis mit einem hydraulischen Steuerventil bereitgestellt wird. Das Steuerventil kann wiederum beispielsweise elektromagnetisch betätigt werden.
  • Ferner umfasst das Hydrauliksystem eine Hydraulikfluidzuführleitung, die mit einer Hydraulikpumpe zum Befüllen des Kupplungszylinders mit Hydraulikfluid in hydraulische Wirkverbindung bringbar ist, und einen Hydrauliksumpf. Unter einem Hydrauliksumpf wird ein offener mit der Atmosphäre verbundener Behälter zur Aufnahme von Hydraulikflüssigkeit verstanden. Eine Anbindung an den Hydrauliksumpf kann im Rahmen der Erfindung mittels eines über dem Hydraulikfluidspiegel endenden Anschlusses erfolgen.
  • Das Hydrauliksystem ist dabei so ausgebildet, dass der Kupplungszylinder in der ersten Schaltstellung des Kupplungsventils mit der Hydraulikfluidzuführleitung und in der zweiten Schaltstellung mit dem Hydrauliksumpf in hydraulischer Wirkverbindung steht. Folglich ist der Kupplungszylinder in einem Zustand, bei dem das Kupplungsventil nicht mit Energie beaufschlagt wird, in hydraulischer Wirkverbindung mit der Hydraulikfluidzuführleitung und kann so mit Hydraulikfluid befüllt werden. Auch im Ruhezustand des Hydrauliksystems, wenn die Hydraulikpumpe nur mit sehr geringer Geschwindigkeit oder gar nicht rotiert und das Kupplungsventil in der ersten Endstellung steht, befindet sich der Kupplungszylinder in hydraulischer Wirkverbindung mit der Hydraulikfluidzuführleitung. Wird das Kupplungsventil jedoch mit Energie beaufschlagt, kann dieses in die zweite Schaltstellung überführt werden, um eine hydraulische Wirkverbindung des Kupplungszylinders mit dem Hydrauliksumpf herbeizuführen. In dieser zweiten Schaltstellung kann der Kupplungszylinder entleert werden. Im Rahmen einer Ausführungsform ist der Hydrauliksumpf dabei hydraulisch direkt mit dem Kupplungsventil verbunden, um ein besonders schnelles Entleeren des Zylinders zu ermöglichen.
  • Gekennzeichnet ist das Hydrauliksystem der Erfindung durch eine Rückflussverhinderungseinrichtung, die in der Hydraulikfluidzuführleitung vorgesehen ist und ein Leerlaufen des Kupplungszylinders in der ersten Schaltstellung des Kupplungsventils verhindert. In anderen Worten stellt die Rückflussverhinderungseinrichtung eine Blockade für Hydraulikfluid dahingehend dar, dass dieses nicht aus dem Kupplungszylinder abfließen kann. Somit wird ein Leerlaufen des Kupplungszylinders beispielsweise bei abgestelltem Motor verhindert. Die Hydraulikfluidzuführleitung, welche eine hydraulische Wirkverbindung zwischen einer Hydraulikpumpe und dem Kupplungsventil herstellt, kann nämlich eine Vielzahl von mit dem Sumpf verbundenen Ventilspalten aufweisen, über welche der Zylinder sukzessive Leerlaufen kann. Da durch die Rückflussverhinderungseinrichtung solch ein Leerlaufen des Kupplungszylinders unterbunden wird, kann so bei Neustart des Motors eine schnellere Einregelung des Kupplungszylinders auf die Sollposition erfolgen. Im Ergebnis wird damit ein schnelleres und energieeffizienteres Schalten der Kupplung ermöglicht.
  • Die Rückflussverhinderungseinrichtung kann so eingerichtet sein, dass sie ein Leerlaufen des Kupplungszylinders ohne Energiebeaufschlagung verhindern kann. So kann ein Leerlaufen auf energieeffiziente Weise auch bei abgestelltem Motor ermöglicht werden. Beispielsweise ist die Rückflussverhinderungseinrichtung dabei als Rückschlagventil ausgebildet. So kann auf einfache und kosteneffiziente Weise ein Leerlaufen der Kupplung verhindert werden. Um ein Befüllen der Kupplung über die Hydraulikfluidzuführleitung zu ermöglichen, kann diese ferner ein weiteres Rückschlagventil aufweisen, welche entgegengesetzt zur Rückflussverhinderungseinrichtung ausgebildet und parallel zu dieser geschaltet ist.
  • Im Rahmen einer Ausführungsform ist die Rückflussverhinderungseinrichtung direkt vor dem Kupplungsventil angeordnet ist, sodass diese hydraulisch direkt mit dem Kupplungsventil verbunden ist. Folglich sind zwischen der Rückflussverhinderungseinrichtung und dem Kupplungsventil mit Ausnahme einer Hydraulikleitung keine weiteren Komponenten angeordnet. So kann ein Leerlaufen des Kupplungszylinders besonders effektiv verhindert werden.
  • Ferner ist es denkbar, dass die Hydraulikfluidzuführleitung keine Anbindung an den Hydrauliksumpf über ein Druckbegrenzungsventil aufweist. Über das Druckbegrenzungsventil wird herkömmlich sichergestellt, dass ein Mindestdruck in der Hydraulikfluidzuführleitung verbleibt und die Leitung demnach nicht vollständig leerläuft. Da diese Funktion vorliegend durch die Rückflussverhinderungseinrichtung erfüllt wird, kann solch ein Druckbegrenzungsventil entfallen.
  • Im Rahmen einer Ausführungsform ist das Hydrauliksystem zum Schalten einer Fahrzeugdoppelkupplung ausgebildet und weist ferner einen weiteren Kupplungszylinder auf, der mit der weiteren Fahrzeugkupplung zum Schalten derselben in mechanische Wirkverbindung bringbar ist. Ferner kann das Hydrauliksystem ein weiteres baugleiches Kupplungsventil umfassen, das in der ersten Schaltstellung mit der Hydraulikfluidzuführleitung und in der zweiten Schaltstellung mit dem Hydrauliksumpf in hydraulischer Wirkverbindung steht. Die Rückflussverhinderungseinrichtung ist in dieser Ausführungsform ausgebildet, um auch ein Leerlaufen des weiteren Kupplungszylinders in der ersten Schaltstellung des weiteren Kupplungsventils zu verhindern. So kann mittels einer Rückflussverhinderungseinrichtung das Leerlaufen zweier Kupplungen eines Doppelkupplungsgetriebes mit obigen Vorteilen verhindert werden. Hinsichtlich des Verständnisses der einzelnen Merkmale wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.
  • Darüber hinaus bezieht sich die vorliegende Erfindung auf eine Fahrzeugkupplung mit einem Hydrauliksystem nach einer der zuvor beschriebenen Ausführungsformen. Ebenso bezieht sich die Erfindung auf ein Fahrzeuggetriebe mit solch einer Fahrzeugkupplung. Das Fahrzeuggetriebe kann ein Doppelkupplungsgetriebe sein. Hinsichtlich des Verständnisses der einzelnen Merkmale und deren Vorteile wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.
  • Figurenliste
    • 1 zeigt schematisch ein Hydrauliksystem zum Schalten einer Fahrzeugkupplung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
    • 2 zeigt die Pumpeneinrichtung, die Hydraulikfluidzuführleitung und die Doppelkupplungseinrichtung aus 1 in vergrößerter Form.
  • Detaillierte Beschreibung von Ausführungsformen
  • In 1 ist ein schematischer Aufbau eines Hydrauliksystems 1 zum Schalten einer Fahrzeugkupplung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt. In der vorliegenden Ausführungsform dient das Hydrauliksystem 1 dem Schalten eines Doppelkupplungsgetriebes eines Personenkraftwagens mit neun Vorwärts- und einem Rückwärtsgang.
  • Wie in 1 und 2 gezeigt, umfasst das Hydrauliksystem 1 der vorliegenden Ausführungsform eine Pumpeneinrichtung 2 zum Erzeugen eines Systemdrucks in einem Systemdruckkanal 3, der eine Hydraulikfluidzuführleitung darstellt. Der Systemdruckkanal 3 umfasst einen ersten Abschnitt 3.1 und einen zweiten Abschnitt 3.2. Der erste Abschnitt 3.1 ist hydraulisch direkt mit der Pumpeneinrichtung 2 verbunden und kann durch diese mit Hydraulikfluid gespeist werden. Ferner umfasst das Hydrauliksystem 1 ein Positionsventil 4, das in der vorliegenden Ausführungsform als ein Wegeventil mit zwei Schaltstellungen ausgebildet ist. Der zweite Abschnitt 3.2 des Systemdruckkanals 3 ist mit dem ersten Abschnitt 3.1 hydraulisch wirkverbunden, wenn sich das Positionsventil 4 in einer ersten Schaltstellung befindet. Befindet sich das Positionsventil 4 in einer zweiten Schaltstellung, ist der zweite Abschnitt 3.2 über ein Druckbegrenzungsventil 5 mit einem Hydrauliksumpf 6 hydraulisch wirkverbunden. Gesteuert über das Positionsventil 4 kann der Druck im zweiten Abschnitt 3.2 damit entweder über den ersten Abschnitt 3.1 des Systemdruckkanals 3 auf Systemdruck gebracht werden oder durch die hydraulische Wirkverbindung mit dem Sumpf 6 bis auf einen Minimaldruck abgebaut werden. Der Minimaldruck wird durch das Druckbegrenzungsventil 5 festgelegt.
  • Darüber hinaus umfasst das Hydrauliksystem 1 einen Steuerdruckkanal 7, der über ein Druckreduzierungsventil 8 mit dem ersten Abschnitt 3.1 des Systemdruckkanals 3 hydraulisch wirkverbunden ist. Das Druckreduzierungsventil 8 ist vorliegend als Proportionalwegeventil ausgebildet, um den Systemdruck in dem Systemdruckkanal 3 auf einen Steuerdruck in dem Steuerdruckkanal 7 reduzieren zu können.
  • Darüber hinaus umfasst das Hydrauliksystem 1 eine Parksperreneinrichtung 9 zum Betätigen einer Parksperre und eine Sperrkupplungseinrichtung 10 zum Betätigen einer Differentialsperre. Die Parksperreneinrichtung 9 und die Sperrkupplungseinrichtung 10 weisen jeweils einen Hydraulikzylinder 11 beziehungsweise 12 auf, der jeweils mit einem Proportionalwegeventil 13 beziehungsweise 14 mit jeweils zwei Endstellungen hydraulisch wirkverbunden ist. Das Proportionalwegeventil 13 der Parksperreneinrichtung 9 stellt in einer ersten Endstellung eine hydraulische Wirkverbindung mit dem zweiten Abschnitt 3.2 des Systemdruckkanals 3 und in einer zweiten Endstellung eine hydraulische Wirkverbindung mit dem Hydrauliksumpf 6 her. Das Proportionalwegeventil 14 der Sperrkupplungseinrichtung 10 stellt in einer ersten Endstellung eine hydraulische Wirkverbindung mit dem ersten Abschnitt 3.1 des Systemdruckkanals 3 und in einer zweiten Endstellung eine hydraulische Wirkverbindung mit dem Hydrauliksumpf 6 her. Die Parksperreneinrichtung 9 und die Sperrkupplungseinrichtung 10 weisen ferner jeweils einen hydraulischen Steuerkreis mit einem Steuerventil 15 beziehungsweise 16 auf, über welches das jeweilige Proportionalwegeventil 13, 14 mit hydraulischem Druck zur Verstellung desselben beaufschlagt werden kann. Die Steuerventile 15, 16 sind jeweils hydraulisch mit dem Steuerdruckkanal 7 direkt verbunden und als elektrisch angesteuerte Proportionalwegeventile ausgebildet.
  • Ferner umfasst das Hydrauliksystem eine Kühl- und Schmiereinrichtung 17, die beispielsweise dem Kühlen der im Folgenden beschriebenen Doppelkupplungseinrichtung dient und mit Hydraulikfluid durch die Pumpeneinrichtung 2 versorgt wird.
  • Darüber hinaus weist das Hydrauliksystem 1 eine Gangschalteinrichtung 18 zum Schalten der neun Vorwärts- und des einen Rückwärtsgangs auf. Hierfür weist die Gangschalteinrichtung fünf Gangzylinder 19, 20, 21, 22, 23 auf, die als doppeltwirkende Hydraulikzylinder ausgebildet sind und über zwei Gangventile 24, 25 und eine Schalteinrichtung verstellt werden können. Die Gangventile 24, 25 sind als Proportionalwegeventile mit zwei Endstellungen ausgebildet. In einer ersten Endstellung erlauben sie eine hydraulische Wirkverbindung der Schalteinrichtung und damit der Hydraulikzylinder mit dem ersten Abschnitt 3.1 des Systemdruckkanals. In einer zweiten Endstellung erlauben sie eine hydraulische Wirkverbindung mit dem Hydrauliksumpf 6. Die Schalteinrichtung weist in der vorliegenden Ausführungsform zwei Wegeventile 26, 27 mit jeweils sechs Schaltstellungen und ein Wegeventil 28 mit acht Schaltstellungen auf. Die Wegeventile 26, 27, 28 sind jeweils zur Verstellung derselben über ein elektrisch angesteuertes hydraulisches Steuerventil 29, 30, 31, das jeweils hydraulisch an den Steuerdruckkanal 7 angebunden ist, mit Druck beaufschlagbar. Die Gangventile 24, 25 sind jeweils über ein elektrisch angesteuertes Steuerventil 32, 33 zum Verstellen derselben mit hydraulischem Druck beaufschlagbar. Die Steuerventile 32, 33 sind jeweils als Proportionalwegeventile ausgebildet und hydraulisch mit dem Steuerdruckkanal 7 verbunden.
  • Ferner umfasst das Hydrauliksystem 1 eine Doppelkupplungseinrichtung 34. Die Doppelkupplungseinrichtung 34 weist einen ersten und einen zweiten Kupplungszylinder 35, 36 auf, der in der vorliegenden Ausführungsform als einfachwirkender Hydraulikzylinder ausgebildet ist. Mit den Kupplungszylindern 35, 36 ist jeweils eine Kupplung des Doppelkupplungsgetriebes in mechanischer Wirkverbindung. Durch Verstellung der Kupplungszylinder 35, 36 können die Kupplungen demnach geschaltet werden. Über die Kupplungen kann wiederum eine mechanische Wirkverbindung zwischen einer nicht gezeigten Antriebsmaschine des Fahrzeugs und den über die Gangschalteinrichtung 18 geschalteten Gängen hergestellt werden. Die Hydraulikzylinder 35, 36 sind jeweils über einen Filter 37, 38 mit einer Durchflusseinrichtung 39, 40 direkt hydraulisch verbunden. Die Durchflusseinrichtungen 39, 40 weisen jeweils als parallel zueinander geschaltete Einrichtungen eine Blende 41 beziehungsweise 42 und einen Satz gegenläufiger Rückschlagventile 43, 44 beziehungsweise 45, 46 auf, wobei das Rückschlagventil 44 beziehungsweise 46 für den Zufluss zum Hydraulikzylinder 35, 36 jeweils federbelastet ist.
  • Die Durchflusseinrichtungen 39 beziehungsweise 40 stehen in der vorliegenden Ausführungsform jeweils in direkter hydraulischer Verbindung mit einem Kupplungsventil 47 beziehungsweise 48. Die Kupplungsventile 47, 48 sind jeweils als Proportionalwegeventile mit zwei Endstellungen ausgebildet. In der ersten Endstellung kann über die Kupplungsventile 47, 48 eine hydraulische Wirkverbindung der Kupplungszylinder 35, 36 zum zweiten Abschnitt 3.2 des Systemdruckkanals 3 hergestellt werden. In der zweiten Endstellung wird eine hydraulische Wirkverbindung der Kupplungszylinder 35, 36 zum Hydrauliksumpf 6 hergestellt. Der Hydrauliksumpf 6 ist dabei jeweils hydraulisch direkt mit den Kupplungsventilen 47, 48 verbunden. Die Kupplungsventile 47, 48 weisen jeweils eine Feder 49 beziehungsweise 50 auf, welche das jeweilige Ventile 47, 48 in die erste Endstellung vorspannt. Werden die Kupplungsventile 47, 48 nicht mit Energie beaufschlagt, liegt demnach eine hydraulische Wirkverbindung zwischen den Kupplungszylindern 35, 36 und dem zweiten Abschnitt 3.2 des Systemdruckkanals 3 vor. Die Doppelkupplungseinrichtung 9 umfasst ferner zwei elektrisch betätigbare Steuerventile 51, 52, die jeweils hydraulisch an den Steuerdruckkanal 7 angebunden und als Proportionalwegeventile ausgebildet sind. Mittels der Steuerventile 51, 52 können die Kupplungsventile 47, 48 jeweils durch Druckbeaufschlagung oder -entlastung gesteuert werden.
  • Schlussendlich umfasst die Doppelkupplungseinrichtung 34 eine Rückflussverhinderungseinrichtung 53, die in der vorliegenden Ausführungsform als federbelastetes Rückschlagventil ausgebildet ist. Das Rückschlagventil 53 ist in direkter hydraulischer Verbindung mit den Kupplungsventilen 47, 48, um so ein Rücklaufen von Hydraulikfluid aus den Kupplungszylinder 35, 36 in den Systemdruckkanal 3 zu verhindern, wenn sich die Kupplungsventile 47, 48 in der ersten Endstellung befinden. Darüber hinaus ist ein parallel zur Rückflussverhinderungseinrichtung 53 vorgesehenes federbelastetes Rückschlagventil 54 vorgesehen, welches umgekehrt geschaltet ist, um ein Befüllen der Kupplungszylinder 35, 36 aus dem zweiten Abschnitt 3.2 des Systemdruckkanals 3 zu ermöglichen.
  • Da die Rückflussverhinderungseinrichtung 53 ein Leerlaufen der Kupplungszylinder 35, 36 unterbindet, kann in einer alternativen Ausführungsform auch auf das zuvor beschriebene Druckbegrenzungsventil 5 verzichtet werden. Ebenso ist es denkbar, dass das Druckbegrenzungsventil 5 aktiv über das Positionsventil 4 versorgt wird. In dieser Variante werden der zweite Abschnitt 3.2 des Systemdruckkanals und damit auch alle daran angebundenen Komponenten aktiv auf Druck gehalten.
  • Wie aus 1 und 2 ersichtlich, umfasst die Pumpeneinrichtung 2 eine Hydraulikpumpe 55, die in der vorliegenden Ausführungsform als Flügelzellenpumpe ausgebildet ist. Die Flügelzellenpumpe 55 ist zum Ansaugen von Hydraulikfluid mit dem Hydrauliksumpf 6 hydraulisch wirkverbunden. Darüber hinaus weist die Pumpeneinrichtung 2 ein Pumpenventil 56 und eine Blende 57 auf. Die Blende 57 kann über das zuvor beschriebene Steuerventil 15 zum Verstellen derselben mit Hydraulikfluid beaufschlagt werden. Das Pumpenventil 56 weist einen Schieber auf. Durch Verstellung der Blende 57 kann ein auf den Schieber wirkender Differenzdruck erzeugt werden, der zu einer Verstellung desselben führt. Durch Verstellung des Schiebers mittels der Blendenverstellung kann wiederum ein Differenzdruck an der Flügelzellenpumpe bereitgestellt werden, der zu einer Veränderung des Verdrängungsvolumens führt. Mittels der Blende 57 und dem Pumpenventil 56 lässt sich demnach das Fördervolumen der Pumpe 55 steuern.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Hydrauliksystem
    2
    Pumpeneinrichtung
    3, 3.1, 3.2
    Systemdruckkanal
    4
    Positionsventil
    5
    Druckbegrenzungsventil
    6
    Hydrauliksumpf
    7
    Steuerdruckkanal
    8
    Druckreduzierungsventil
    9
    Parksperreneinrichtung
    10
    Sperrkupplungseinrichtung
    11, 12
    Hydraulikzylinder
    13, 14
    Proportionalwegeventil
    15, 16, 32, 33, 51, 52
    Proportionalwegesteuerventil
    17
    Kühl- und Schmiermitteleinrichtung
    18
    Gangschalteinrichtung
    19, 20, 21, 22, 23
    Gangzylinder
    24, 25
    Gangventil
    26, 27
    Wegeventil mit sechs Schaltstellungen
    28
    Wegeventil mit acht Schaltstellungen
    29, 30, 31
    Wegesteuerventil
    34
    Doppelkupplungseinrichtung
    35, 36
    Kupplungszylinder
    37, 38
    Filter
    39, 40
    Durchflusseinrichtung
    41, 42
    Blende
    43, 45
    Rückschlagventil
    44, 46, 54
    Rückschlagventil federbelastet
    47,48
    Kupplungsventil
    49,50
    Feder
    53
    Rückflussverhinderungseinrichtung
    55
    Flügelzellenpumpe
    56
    Pumpenventil
    57
    verstellbare Blende

Claims (9)

  1. Hydrauliksystem (1) zum Schalten einer Fahrzeugkupplung, aufweisend einen hydraulischen Kupplungszylinder (35), der mit der Fahrzeugkupplung zum Schalten derselben in mechanische Wirkverbindung bringbar ist; ein hydraulisches Kupplungsventil (47) mit mindestens zwei Schaltstellungen, wobei sich das Ventil (47) ohne Energiebeaufschlagung in der ersten Schaltstellung befindet und durch Energiebeaufschlagung in die zweite Schaltstellung überführt werden kann; eine Hydraulikfluidzuführleitung (3), die mit einer Hydraulikpumpe (55) zum Befüllen des Kupplungszylinders (35) in hydraulische Wirkverbindung bringbar ist; und einen Hydrauliksumpf (6); wobei der Kupplungszylinder (35) in der ersten Schaltstellung des Ventils (47) mit der Hydraulikfluidzuführleitung (3) und in der zweiten Schaltstellung des Ventils (47) mit dem Hydrauliksumpf (6) in hydraulischer Wirkverbindung steht; dadurch gekennzeichnet, dass das Hydrauliksystem (1) ferner eine Rückflussverhinderungseinrichtung (53) aufweist, die in der Hydraulikfluidzuführleitung (3) vorgesehen ist und ein Leerlaufen des Kupplungszylinders (35) in der ersten Schaltstellung des Kupplungsventils (47) verhindert.
  2. Hydrauliksystem (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückflussverhinderungseinrichtung (53) eingerichtet ist, um ein Leerlaufen des Kupplungszylinders (35) ohne Energiebeaufschlagung zu verhindern.
  3. Hydrauliksystem (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückflussverhinderungseinrichtung (53) als Rückschlagventil ausgebildet ist.
  4. Hydrauliksystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückflussverhinderungseinrichtung (53) mit dem Kupplungsventil (47) direkt hydraulisch verbunden ist.
  5. Hydrauliksystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hydraulikfluidzuführleitung (3) keine Anbindung an den Hydrauliksumpf (6) über ein Druckbegrenzungsventil aufweist.
  6. Hydrauliksystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das System zum Schalten einer Fahrzeugdoppelkupplung ausgebildet ist und ferner aufweist einen weiteren Kupplungszylinder (36), der mit der weiteren Fahrzeugkupplung zum Schalten derselben in mechanische Wirkverbindung bringbar ist; und ein weiteres baugleiches Kupplungsventil (48), das in der ersten Schaltstellung mit der Hydraulikfluidzuführleitung (3) und in der zweiten Schaltstellung mit dem Hydrauliksumpf (6) in hydraulischer Wirkverbindung steht; wobei die Rückflussverhinderungseinrichtung (53) ein Leerlaufen des weiteren Kupplungszylinders (36) in der ersten Schaltstellung des weiteren Kupplungsventils (48) verhindert.
  7. Fahrzeugkupplung mit einem Hydrauliksystem (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6.
  8. Fahrzeuggetriebe mit einer Fahrzeugkupplung nach Anspruch 7.
  9. Fahrzeuggetriebe nach Anspruch 8 mit einem Hydrauliksystem (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Getriebe ein Doppelkupplungsgetriebe ist.
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