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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Kommunikation eines Kraftfahrzeugs mit einem Verkehrsteilnehmer mit den Merkmalen vom Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Die Erfindung betrifft auch ein Kraftfahrzeug zur Durchführung des Verfahrens mit den Merkmalen vom Oberbegriff des Patentanspruchs 12.
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Im Zuge der immer höher werdenden Komplexität von Verkehrsszenarien und der Interaktion zwischen Verkehrsteilnehmern ist es wünschenswert, neue Möglichkeiten der Interaktion und Kommunikation zwischen Verkehrsteilnehmern zu schaffen. Dabei ist es insbesondere wünschenswert, ein HMI-Konzept (HMI = Human Machine Interface) außerhalb des Fahrzeuges bereitzustellen, um Handlungsempfehlungen zwischen Verkehrsteilnehmern sowie die Erkennung von Intensionen zu ermöglichen. Auf diese Weise können neue Kommunikationswege für das automatisierte und auch autonome Fahren bereitgestellt werden, was eine Kooperation von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr deutlich erhöht.
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Der Anmelderin sind mehrere Dokumente bekannt, die die Merkmale vom Oberbegriff des Patentanspruchs 1 aufweisen.
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So ist zunächst die
DE 10 2014 011 811 A1 zu nennen. In dieser Schrift wird ein Fahrzeug mit einem Beleuchtungssystem zum Informieren eines Verkehrsteilnehmers über eine geplante Bewegung des Fahrzeugs vorgeschlagen. Dies geschieht mittels Abbildung eines Lichtmusters auf einer befahrbaren Fläche. Das Lichtmuster wird insbesondere mit einem ersten Merkmal so erzeugt, dass für einen anderen Verkehrsteilnehmer erkennbar ist, dass sich das Fahrzeug in einem autonom gesteuerten Betriebsmodus befindet. Ferner ist das Beleuchtungssystem des Fahrzeugs dazu vorbereitet, das Lichtmuster mit einem zweiten Merkmal zu erzeugen, um dem Verkehrsteilnehmer mitzuteilen, dass dieser vom Fahrzeug erkannt wurde. Die genannten Merkmale können beispielsweise durch eine bestimmte Struktur, eine bestimmte Einfärbung oder auch durch eine zeitliche Veränderung des Lichtmusters realisiert werden.
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Aus der
DE 10 2015 115 242 A1 sind ein Fahrzeug mit einem Lichtprojektionssystem und ein Verfahren zur Erzeugung eines Sicherheitsbereichs auf einer Bodenoberfläche bekannt. Konkret weist das Fahrzeug Lichtprojektionssysteme neben, vor und hinter dem Fahrzeug auf, durch welche ein U-förmiger Linienzug auf der Bodenfläche erzeugbar ist. Durch den Linienzug wird in einem Pannenfall für einen von hinten herannahenden Verkehrsteilnehmer ein Sicherheitsbereich gebildet. Der Linienzug kann durch sequentielles Ein- und Ausschalten der einzelnen Lichtprojektionssysteme animiert werden.
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In der
DE 10 2015 115 240 A1 wird ebenfalls ein Fahrzeug mit einem Lichtprojektionssystem beschrieben, wobei das Lichtprojektionssystem zur Erzeugung einer Sicherheitsmarkierung auf einer Bodenoberfläche dient. Konkret wird bei Erfassung eines sich von hinten nähernden Kraftfahrzeugs auf der Bodenoberfläche ein sich längs neben dem Fahrzeug erstreckender Linienzug in roter Farbe erzeugt. Diese Vorgehensweise soll die Fahrzeuginsassen auf eine mögliche Gefahrensituation hinweisen und daran hindern, auszusteigen. Wenn sich kein Fahrzeug von hinten nähert, so wird der Linienzug in grüner Farbe dargestellt, um eine unproblematische Situation und ein mögliches Aussteigen zu signalisieren. Die Lichtprojektionssysteme weisen Mikrolinsenarrays auf.
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Schließlich ist der
DE 10 2015 225 409 A1 ein autonom fahrendes Fahrzeug zu entnehmen, welches einen anderen Verkehrsteilnehmer auf einer Fahrbahn durch Sensoren erfassen kann. Eine Steuereinheit des Fahrzeugs ist in der Lage, einen Teilbereich der Fahrbahn zu ermitteln, in dem dieser sich gefahrlos bewegen kann. Durch die Steuereinheit können Kommunikationsmittel des Fahrzeugs dazu veranlasst werden, eine optische Ausgabe zu generieren, durch die dem anderen Verkehrsteilnehmer der Teilbereich angezeigt wird, in dem sich der andere Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn bewegen kann. Des Weiteren kann das Fahrzeug bei einem geplanten Fahrstreifenwechsel eine Bewegungstrajektorie auf die Fahrbahn projizieren und somit den anderen Verkehrsteilnehmer auf den Verlauf des geplanten Fahrstreifenwechsels hinweisen. Zur Erzeugung der optischen Ausgaben weist das Fahrzeug einen Laserscanner und eine Vielzahl von Mikroprojektoren auf.
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Vor dem Hintergrund des genannten Standes der Technik liegt der vorliegenden Erfindung nun die Aufgabe zu Grunde, ein alternatives Verfahren zur Kommunikation eines autonom fahrenden Kraftfahrzeugs mit wenigstens einem anderen Verkehrsteilnehmer bereitzustellen. Des Weiteren stellt sich die Erfindung die Aufgabe, ein geeignetes Kraftfahrzeug zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens vorzuschlagen.
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Vorgenannte Aufgaben werden durch ein Verfahren mit den Merkmalen von Patentanspruch 1 sowie durch ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen von Patentanspruch 12 gelöst.
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Vorteilhafte Weiterbildungen beziehungsweise Ausbildungen der Erfindung sind den jeweils abhängigen Ansprüchen zu entnehmen.
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Hinsichtlich des Verfahrens geht die Erfindung nun von einem Verfahren zur Kommunikation eines Kraftfahrzeugs mit einem Verkehrsteilnehmer aus, welches derart erfolgt, dass der Verkehrsteilnehmer über ein geplantes Manöver des Kraftfahrzeugs oder eine bevorstehende Türöffnung beim Kraftfahrzeug informiert wird. Die Kommunikation des Kraftfahrzeugs mit dem Verkehrsteilnehmer kann auch darin bestehen, dass der Verkehrsteilnehmer darüber informiert wird, dass das Kraftfahrzeug den anderen Verkehrsteilnehmer erkannt hat. Zwecks Kommunikation wird auf einer befahrbaren Fläche und/oder auf dem Kraftfahrzeug selbst wenigstens eine optisch sichtbare Erscheinung erzeugt.
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Unter einer befahrbaren Fläche soll zumindest die Fläche verstanden werden, die durch für den Verkehr vorgesehene Fahrstreifen und/oder durch Parkstreifen zur Verfügung gestellt wird.
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Die Erfindung schlägt nun vor, dass die optisch sichtbare Erscheinung durch das Kraftfahrzeug zumindest auf einem Teilbereich einer dem Verkehrsteilnehmer zugewandten Fensterscheibe erfolgt.
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Als Verkehrsteilnehmer kommen insbesondere andere Kraftahrzeuge, Fahrradfahrer, aber auch Personen in Betracht.
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Durch die Erfindung wird der Gewohnheit der Verkehrsteilnehmer Rechnung getragen, dass diese bei Unsicherheiten im Straßenverkehr zunächst den Blickkontakt mit den in einem Kraftfahrzeug befindlichen Fahrzeuginsassen suchen, um mit diesen zu kommunizieren. Es wird durch die Erfindung also eine intuitive Kommunikation ermöglicht.
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Um eine hohe Aussagekraft in der Kommunikation zu erzielen, wird gemäß einer Weiterbildung vorgeschlagen, die optisch sichtbare Erscheinung als alphanumerisches und/oder grafisches Zeichen zu erzeugen. Es kann sich bei der optisch sichtbaren
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Erscheinung also um Buchstaben, Zahlen, Sonderzeichen, Symbole und/oder Piktogramme handeln.
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In einer anderen Ausbildung des Erfindungsgedankens erfolgt die optisch sichtbare Erscheinung nur dann, wenn der vom Kraftfahrzeug erkannte Verkehrsteilnehmer eine Bewegungstrajektorie des Kraftfahrzeugs voraussichtlich kreuzt oder zu kreuzen beabsichtigt. Hierdurch wird die Kommunikation verschlankt und somit auf ein sinnvolles Mindestmaß beschränkt.
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Eine Standardsituation tritt dann auf, wenn ein Verkehrsteilnehmer vor dem Kraftfahrzeug eine Straße überqueren möchte. Eine solche Situation kann an einer Ampel, an einem Zebrastreifen oder auch an anderen Stellen einer Straße vorliegen. Um hier für den Verkehrsteilnehmer eine klare, gewohnte Kommunikation zu schaffen wird vorgeschlagen, dass im Fall eines erkannten Verkehrsteilnehmers, welcher eine vom Kraftfahrzeug benutzte Fahrbahn vor dem Kraftfahrzeug überqueren möchte, die optische Erscheinung zumindest auf einer Windschutzscheibe des Kraftfahrzeugs erfolgt. Die Blickrichtung des Verkehrsteilnehmers wendet sich in solchen Situationen nämlich zuerst auf die Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs.
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Wenn bei einer Abbiegeabsicht des Kraftfahrzeugs und im Fall eines erkannten, sich auf der Abbiegeseite neben dem Kraftfahrzeug befindlichen oder vorbeibewegenden Verkehrsteilnehmers die optische Erscheinung zumindest auf einer dem Verkehrsteilnehmer zugewandten Seitenscheibe erfolgt, so kann ebenfalls eine häufig auftretende Standardsituation zweckmäßig abgearbeitet werden.
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Eine Weiterbildung der Erfindung schlägt vor, dass die Erkennung des Verkehrsteilnehmers durch wenigstens eine als Symbol ausgebildete, optisch sichtbare Erscheinung quittiert wird, welche ein Auge darstellt oder zumindest eine solche Darstellung enthält. Eine solche Verfahrensweise trägt zu einer sehr gut verständlichen Kommunikation bei.
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In diesem Zusammenhang kann die Verständlichkeit der Kommunikation optimiert werden, wenn durch das Kraftfahrzeug auch die Art des Verkehrsteilnehmers erkannt wird und wenigstens eine optisch sichtbare Erscheinung erzeugt wird, welche auf die Art des erkannten Verkehrsteilnehmers hinweist.
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Die optisch sichtbare Erscheinung kann vorzugsweise als Symbol ausgebildet sein und auf einer längs um das Kraftfahrzeug umlaufenden oder nahezu umlaufenden Anzeigeeinrichtung erzeugt werden. Hierdurch wird für den Verkehrsteilnehmer eine gut sichtbare und verständliche Informationsredundanz geschaffen.
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Nach einer anderen, höchst zweckmäßigen Ausbildung des Erfindungsgedankens wird nach Erkennung eines Verkehrsteilnehmers als zusätzliche optisch sichtbare Erscheinung auf der befahrbaren Fläche wenigstens ein aus wenigstens einem vollflächig ausgeleuchteten Lichtsegment oder aus wenigstens einer eine Fläche umgrenzenden Kontur bestehendes Lichterscheinungsbild erzeugt. Alternativ oder zusätzlich kann die optisch sichtbare Erscheinung auf einer längs um das Kraftfahrzeug umlaufenden oder nahezu umlaufenden Anzeige- oder Lichterzeugungseinrichtung gebildet werden. In jedem Fall soll die zusätzliche, optisch sichtbare Erscheinung den Verkehrsteilnehmer zu einer Handlung animieren. Die Handlung kann beispielsweise darin bestehen, eine Fahrbahn vor dem Kraftfahrzeug zu überqueren oder sich seitlich an dem Kraftfahrzeug vorbei zu bewegen.
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Die Verständlichkeit der Kommunikation kann noch dadurch erhöht werden, indem die Erkennung des Verkehrsteilnehmers zusätzlich akustisch quittiert und der Verkehrsteilnehmer akustisch zu einer Handlung animiert wird. Dabei wird der Schall des akustischen Signals vorzugsweise genau auf den Verkehrsteilnehmer fokussiert.
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Gemäß einer anderen Weiterbildung wird bei einer Abbiegeabsicht des Kraftfahrzeugs und bei Erfassung eines vor dem Kraftfahrzeug befindlichen Verkehrsteilnehmers durch das Kraftfahrzeug die optisch sichtbare Erscheinung zumindest auf einer Windschutzscheibe erzeugt. Die optisch sichtbare Erscheinung weist den vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer auf die eigene Abbiegeabsicht hin und fordert diesen zu einem Vorrücken auf. Diese Vorgehensweise erfolgt bei einer Unterschreitung einer bestimmten Geschwindigkeit, vorzugsweise bei einem Stillstand. Somit kann eine weitere, häufig auftretende Standardsituation kommunikativ gemeistert werden.
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Wie anfangs erwähnt, soll mit der Erfindung auch ein Kraftfahrzeug zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens bereitgestellt werden.
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Ein solches Kraftfahrzeug ist wenigstens mit einer Objekt- und Umfelderfassungseinrichtung ausgestattet. Diese kann beispielsweise durch Kameras, Lidar- oder Radarsensoren gebildet sein. Ferner sind wenigsten eine Auswerte- und Steuereinrichtung vorhanden und wenigstens eine Anzeigeeinrichtung in wenigstens einer Fensterscheibe. Die Anzeigeeinrichtung kann durch die Auswerte- und Steuereinrichtung in Abhängigkeit von Signalen der Objekt- und Umfelderfassungseinrichtung angesteuert werden. Dies kann derart erfolgen, dass bei einem Erkennen eines Verkehrsteilnehmers durch die Anzeigeeinrichtung wenigstens eine optische Erscheinung erzeugt wird.
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Das Kraftfahrzeug kann dadurch weitergebildet sein, dass die Anzeigeeinrichtung als transparentes Display ausgebildet ist. Somit wird die Sicht von Fahrzeuginsassen nicht oder kaum behindert. Alternativ oder ergänzend ist aber auch denkbar, dass Kraftfahrzeug mit wenigstens einer Projektionseinrichtung auszustatten, die nach Art eines Head-Up-Displays Informationen bzw. eine optisch sichtbare Erscheinung auf einer Fensterscheibe erzeugen kann.
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Das Kraftfahrzeug kann zusätzlich mehrere, um das Kraftfahrzeug herum angeordnete Projektionsmodule aufweisen. Jedes der Projektionsmodule ist mit wenigstens einem Mikrolinsenarray versehen. Durch jedes einzelne Projektionsmodul ist auf einer befahrbaren Fläche neben dem Kraftfahrzeug ein vollflächig ausgeleuchtetes Lichtsegment erzeugbar. Somit ist durch die Gesamtheit aller Projektionsmodule ein das Kraftfahrzeug umschließendes, aus den Lichtsegmenten bestehendes Lichterscheinungsbild erzeugbar.
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Alternativ oder ergänzend sind mehrere Laserscanner, vorzugsweise sogenannte Galvoscanner vorhanden. Durch jeden einzelnen Laserscanner sind ein bewegter Laserstrahl und damit beliebige Flächen umspannende Konturen auf der befahrbaren Fläche neben dem Kraftfahrzeug erzeugbar. Dabei sind durch die Laserscanner die Konturen an verschiedenen Winkelpositionen um das Kraftfahrzeug herum erzeugbar.
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Alternativ oder ergänzend kann das Kraftfahrzeug auch mit einer längs um das Kraftfahrzeug umlaufenden oder nahezu umlaufenden Anzeige- und/oder Lichterzeugungseinrichtung versehen sein. Die Anzeige- und/oder Lichterzeugungseinrichtung kann zweckmäßigerweise als Matrix-LED-Display mit einer Vielzahl von matrixartig angeordneten LEDs (Leuchtdioden) und/oder als einfacher LED-Streifen ausgebildet sein. Es ist denkbar, dass sowohl ein umlaufendes Matrix-LED-Display als auch ein umlaufender LED-Streifen vorhanden sind.
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All diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass die Kommunikation des Kraftfahrzeugs mit anderen Verkehrsteilnehmern höchst flexibel und in alle Winkelrichtungen um das Kraftfahrzeug herum erzeugt werden kann. Somit ist ein Höchstmaß an Kommunikationsfähigkeit, auch bei schwer einsehbaren Positionen des Kraftfahrzeugs für andere Verkehrsteilnehmer möglich.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Figuren dargestellt und werden anhand der Figuren in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Dadurch werden auch noch weitere Vorteile der Erfindung deutlich. Gleiche Bezugszeichen, auch in unterschiedlichen Figuren, beziehen sich auf gleiche, vergleichbare oder funktional gleiche Bauteile. Dabei werden entsprechende oder vergleichbare Eigenschaften und Vorteile erreicht, auch wenn eine wiederholte Beschreibung oder Bezugnahme darauf nicht erfolgt. Die Figuren sind nicht oder zumindest nicht immer maßstabsgetreu. In manchen Figuren können Proportionen oder Abstände übertrieben dargestellt sein, um Merkmale eines Ausführungsbeispiels deutlicher hervorheben zu können.
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Es zeigen, jeweils schematisch
- 1 ein zur Durchführung des Verfahrens hergerichtetes Kraftfahrzeug, aus der Vogelperspektive,
- 2 die Darstellung eines eingesetzten Projektionsmoduls,
- 3 die Darstellung eines eingesetzten Laserscanners,
- 4 eine perspektivische Ansicht des Kraftfahrzeugs zur Darstellung der längs um das Kraftfahrzeug umlaufenden Anzeigeeinrichtung,
- 5 eine erste Ausparksituation,
- 6 eine zweite Ausparksituation,
- 7 eine erste Einparksituation,
- 8 eine zweite Einparksituation,
- 9 eine erste Fahrstreifenwechsel-Situation,
- 10 eine zweite Fahrstreifenwechsel-Situation,
- 11 die Darstellung einer bevorstehenden Türöffnung, in einer ersten Ausführungsform,
- 12 die Darstellung einer beabsichtigten Türöffnung, in einer zweiten Ausführungsform,
- 13 die Darstellung eines auf der Windschutzscheibe erzeugten Symbols,
- 14 die Darstellung einer Abbiegeintension des Kraftfahrzeugs, in einer ersten Ausführungsform,
- 15 die Darstellung einer Abbiegeintension des Kraftfahrzeugs, in einer zweiten Ausführungsform,
- 16 eine Verkehrssituation an einem Zebrastreifen, in einer ersten Phase,
- 16 eine Verkehrssituation an einem Zebrastreifen, in einer zweiten Phase und
- 17 die Darstellung einer Kommunikation des Kraftfahrzeugs mit einem die eigene Fahrbahn kreuzenden, schwächeren Verkehrsteilnehmer.
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Zunächst wird auf die 1 Bezug genommen. Darin ist ein Kraftfahrzeug K1 ersichtlich, welches zur Durchführung des Verfahrens hergerichtet ist. Bei dem Kraftfahrzeug K1 handelt es sich im Ausführungsbeispiel um ein Kraftfahrzeug, welches zumindest teilautomatisiert (Stufe 2 nach SAE J 3016) fahren kann. Es ist aber auch denkbar, das erfindungsgemäße Verfahren in Zusammenhang mit höheren Automatisierungsstufen, bis hin zum vollautomatisierten Fahren (Stufe 5 nach SAE J 3016) einzusetzen. Auch der Einsatz bei niedrigeren Automatisierungsstufen ist durchaus vorstellbar.
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So weist das Kraftfahrzeug K1 eine Steuerungselektronik E auf, welche zur leichteren Darstellbarkeit aus dem Kraftfahrzeug „herausgezogen“ ist. Allerdings sind nur die Komponenten dargestellt, die für das Verständnis der Erfindung von Interesse sein können.
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So weist die Steuerungselektronik E eine zentrale Auswerte- und Steuereinrichtung 10 auf. Über einen Datenbus C, welcher beispielsweise ein CAN-Datenbus ist, ist die Auswerte- und Steuereinrichtung 10 signaltechnisch mit einer Objekt- und Umfelderfassungseinrichtung 11 (beispielsweise ein Radar- und Kamerasystem), mit Radsensoren 12, mit Abstandssensoren 13, mit einem Fahrtrichtungshebel 14 zum Setzen eines Fahrtrichtungsanzeigers und mit einem Lenkwinkelsensor 15 verbunden.
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Des Weiteren sind in Längsrichtung des Kraftfahrzeugs K1, um das Kraftfahrzeug K1 herum mehrere Projektionsmodule 16 angeordnet. Jedes der Projektionsmodule 16 (vergleiche hierzu auch 2) ist in der Lage, in einem bestimmten Abstand a1 vom Kraftfahrzeug K1 ein Lichtsegment 17 auf eine befahrbare Fläche F zu projizieren.
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Die befahrbare Fläche F wird in der Regel Bestandteil eines Fahrstreifens oder eines Parkstreifens einer hier nicht näher dargestellten Straße sein.
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Insbesondere ist das erzeugte Lichtsegment 17 ein vollflächig ausgeleuchtetes Lichtsegment, wodurch es eine hohe Helligkeit und einen hohen Kontrast zur Umgebung aufweisen kann. Durch die vollflächige Ausleuchtung ist somit eine sehr gute Wahrnehmung des Lichtsegmentes 17 durch andere Verkehrsteilnehmer möglich.
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Der Abstand a1 beträgt einige Zentimeter und kann vorzugsweise in einem Bereich von etwa 20 Zentimeter bis etwa 80 Zentimeter liegen.
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Jedes Projektionsmodul 16 weist eine vorzugsweise als Leuchtdiode ausgebildete Lichtquelle 160 auf (2). Der Lichtquelle 160 ist eine Blende 161 mit einer Öffnung 162 optisch nachgeschaltet. Die Öffnung 162 weist einen solchen Umriss auf, wie er als gewünschtes Lichtsegment 17 später erzeugt werden soll. Der Blende 161 ist wiederum ein Mikrolinsenarray 163 nachgeordnet, welches aus einer Vielzahl von matrixartig angeordneten Mikrolinsen 164 besteht. Die durch die Öffnung 162 fallenden Lichtstrahlen der Lichtquelle fallen nun auf jede der Mikrolinsen 164, so dass durch jede der Mikrolinsen 164 die gleiche erzeugt wird. Auf Grund der so vorliegenden, optischen Redundanz ist ein solches Projektionsmodul 16 gegen Verschmutzungen sehr robust und eignet sich im rauen Alltagsbetrieb eines Kraftfahrzeugs.
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Wie ferner ersichtlich wird, ist durch die Gesamtheit der Projektionsmodule 16 ein aus den Lichtsegmenten 17 bestehender „Schutzring“ um das Kraftfahrzeug K1 herum erzeugbar.
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Die Projektionsmodule 16 werden situationsbedingt in der Regel jedoch nur zu einem Teil aktiviert.
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Wie ferner erkennbar ist, weist das Kraftfahrzeug K1 mehrere Laserscanner 18 auf (vergleiche hierzu auch 3). Jeder Laserscanner 18 dient zur Erzeugung von Konturen 27 beziehungsweise Konturgebilden. Jede Kontur 27 umgrenzt eine bestimmte Fläche, welche beliebige Formen annehmen kann.
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Jeder Laserscanner 18 ist dabei vorzugsweise als sogenannter Galvoscanner ausgebildet. Dieser ist zur Erzeugung beliebiger Vektorgraphiken geeignet. Konkret wird durch eine Lasereinheit 180 ein Laserstrahl L erzeugt und auf einen bewegbaren Mikrospiegel 181 gelenkt. Der Mikrospiegel 181 wird von einer nicht näher dargestellten piezoelektrischen oder elektrodynamischen Antriebseinheit im Mikrosekundenbereich über zwei Achsen bewegt und lenkt den Laserstrahl L zu einem Laserstrahl L' ab, wodurch jede beliebige Kontur erzeugt werden kann.
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Bei dem Kraftfahrzeug K1 sind mehrere der Laserscanner 18 so platziert, dass Konturen 27 über einen Winkel α von 360 Grad um das Kraftfahrzeug K1 herum erzeugt werden können (vergleiche angedeutetes Koordinatensystem mit Fahrzeugquerachse Y und Fahrzeuglängsachse X).
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Durch die hohe Geschwindigkeit des die jeweilige Kontur 27 abfahrenden Laserstrahls L ist eine Bewegung für das menschliche Auge nicht mehr erkennbar, so dass die Kontur 27 für einen Betrachter stillzustehen scheint.
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Ferner weist das Kraftfahrzeug K1 zumindest im Bereich seines Frontends gleichmäßig über seine Breite verteilte Richtlautsprecher 19 auf. Die Richtlautsprecher 19 sind in der Lage, ihren Schall mit einem äußerst eng gebündelten Schallkegel auszusenden. So können andere Verkehrsteilnehmer gezielt und präzise durch den Schall „adressiert“ werden.
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Zusätzlich können die Fensterscheiben des Kraftfahrzeugs K1, also eine Windschutzscheibe 20, eine Heckscheibe 21 sowie Seitenscheiben 22 jeweils mit wenigstens einem transparenten Display 23 ausgestattet sein. Das Display 23 kann beispielsweise als LCD-Display ausgestaltet sein. Durch die Transparenz eines solchen Displays 23 ist es möglich, Darstellungen auf den Fensterscheiben des Kraftfahrzeugs K1 zu erzeugen, ohne die Sicht für die Fahrzeuginsassen nach außen zu behindern. Dies ist vor allem beim teilautomatisierten Fahrbetrieb von Wichtigkeit. Allerdings ist es auch denkbar, die Displays 23 nicht transparent auszubilden. In einem solchen Fall kann das Display 23 allerdings nur eine geringe Flächenausdehnung aufweisen, um eine Sicht von Fahrzeuginsassen nicht zu beeinträchtigen.
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Schließlich ist am Kraftfahrzeug K1 auch eine in Längsrichtung des Kraftfahrzeugs K1 umlaufende oder nahezu umlaufende Anzeigeeinrichtung 24 vorhanden (vergleiche 4a und 4b).
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Die Anzeigeeinrichtung 24 läuft in Längsrichtung des Kraftfahrzeugs K1 vorzugsweise vollständig oder zumindest nahezu vollständig um das Kraftfahrzeug K1 herum. Die Anzeigeeinrichtung 24 kann vorzugsweise als Matrix-LED-Anzeigeeinrichtung ausgebildet sein, welche eine Vielzahl von matrixartig angeordneten LEDs (Leuchtdioden) aufweist. Die Leuchtdioden sind vorzugsweise als RGB-Leuchtdioden ausgebildet, so dass mit der Anzeigeeinrichtung 24 nicht nur beliebige Darstellungen, sondern auch beliebige Farben erzeugt werden können. Wie ersichtlich wird, erstreckt sich die Anzeigeeinrichtung 24, ausgehend von den unteren Scheibenwurzeln der Seitenscheiben 22 beziehungsweise der Heckscheibe 21 nach unten. Dabei kann die Breite der Anzeigeeinrichtung 24, senkrecht zu der Längserstreckung gesehen, an ausgewählten Stellen deutlich größer sein. Im Ausführungsbeispiel ist die Breite im Bereich um einen vorderen Türspalt und auch im Bereich der Heckklappe deutlich größer gewählt. Ferner wird die Breite im Bereich neben und zwischen Scheinwerfern 25 sowie im Bereich neben und zwischen Heckleuchten 26 deutlich größer gewählt.
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Zurückkommend auf 1 ist ebenfalls ersichtlich, dass die Auswerte- und Steuereinrichtung 10 über einen Datenbus C signaltechnisch auch mit den Projektionsmodulen 16, den Laserscannern 18, den Lichtlautsprechern 19, den transparenten Displays 23 und der umlaufenden Anzeigeeinrichtung 24 in Verbindung steht.
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Auf diese Weise können diese Komponenten in Abhängigkeit von Signalen der Objekt- und Umfelderfassungseinrichtung 11, der Radsensoren 12, der Abstandssensoren 13, des Fahrtrichtungshebels 14 sowie des Lenkwinkelsensors 15 angesteuert werden.
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Die signaltechnische Verknüpfung ist lediglich beispielhaft und soll nicht als abschließend verstanden werden. Beispielsweise ist es denkbar, die Auswerte- und Steuereinrichtung 10 signaltechnisch auch mit einem Gaspedalsensor oder mit einem Fahrstufenwahlsensor zu verbinden.
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Wird nun beispielsweise von einem Fahrzeugführer der Fahrtrichtungshebel 14 betätigt, so können über die Auswerte- und Steuereinrichtung 10 zusätzlich ausgewählte oder alle der Komponenten 16 bis 24 angesteuert und damit bedarfsweise eine Kommunikation nach außen für andere Verkehrsteilnehmer erzeugt werden. Das gleiche gilt für eine sich verändernde Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs K1 bis hin zu einem Stillstand, welcher über die Radsensoren 12 erfasst werden kann. Über einen Lenkwinkelsensor 15 und/oder die Betätigung des Fahrtrichtungshebels 14 kann eine Abbiegeansicht oder auch eine Fahrstreifenwechselabsicht des Kraftfahrzeugs K1 erfasst und über die genannten Komponenten nach außen kommuniziert werden. Schließlich können über die Objekt- und Umfelderfassungseinrichtung 11 und/oder über die Abstandssensoren 13 andere Verkehrsteilnehmer beziehungsweise deren Relativgeschwindigkeit zum Kraftfahrzeug K1 erfasst und hieraus wiederum eine notwendige Kommunikation mittels der besagten Komponenten abgeleitet werden.
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Wie dies im Einzelnen erfolgen kann, wird nachfolgend näher beschrieben.
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So zeigt die 5 eine erste Situation für ein beabsichtigtes Ausparken des Kraftfahrzeug K1. Das Kraftfahrzeug K1 befindet sich auf einem Parkstreifen PS einer Straße und möchte auf einen Fahrstreifen FS der Straße ausparken. Zu diesem Zweck werden vom Kraftfahrzeug K1 in bereits beschriebener Weise im hinteren, linken Eckbereich des Kraftfahrzeugs K1 auf einer befahrbaren Fläche F der Straße drei Lichtsegmente 17 projiziert. Die Lichtsegmente 17 weisen nachfolgende Verkehrsteilnehmer auf den Ausparkwunsch des Kraftfahrzeugs K1 deutlich hin, auch wenn das Kraftfahrzeug K1 von einem anderen Kraftfahrzeug verdeckt sein sollte.
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Zusätzlich wird die umlaufende Anzeigeeinrichtung 24 derart aktiviert, dass diese im Eckbereich, und zwar neben der dem Fahrstreifen FS zugewandten Heckleuchte 26 ein Aufleuchten 31 durchführt. Sowohl die Lichtsegmente 17, als auch das Aufleuchten 31 kann dynamisch bewegt werden.
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Insbesondere wird durch jeden der Projektionsmodule 16 genau ein Lichtsegment 17 erzeugt (vergleiche auch 1). So kann durch sequentielles An- und Ausschalten der Projektionsmodule 16 oder auch durch eine zeitlich veränderte Farbgebung eine
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Dynamisierung der Darstellung erzielt werden. Das gleiche gilt übrigens auch für das Aufleuchten 31, welches mit einer Vielzahl von Leuchtdioden der Anzeigeeinrichtung 24 im besagten Bereich erfolgt.
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In 6 ist eine Ausparksituation des Kraftfahrzeugs K1 dargestellt, bei der sich bereits als Verkehrsteilnehmer ein zweites Kraftfahrzeug K2 annähert.
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Zur Kommunikation an andere Verkehrsteilnehmer wurde zunächst die Anzeigeeinrichtung 24 im hinteren Eckbereich sowie auf der dem Fahrstreifen FS zugewandten Seite derart angesteuert, dass ein Aufleuchten 31 stattfindet. Dieses kann zusätzlich, wie bereits beschrieben, dynamisiert werden.
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Des Weiteren wurde zur Kommunizierung der Ausparkabsicht von den Laserscannern 18 eine Kontur 27b in Form einer Pfeilkette oder Pfeilreihe erzeugt, die vom Kraftfahrzeug K1 auf den Fahrstreifen FS weist.
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Ferner wurde durch nicht näher dargestellte Abstandssensoren des Kraftfahrzeugs K1 festgestellt, dass sich die Relativgeschwindigkeit zwischen dem Kraftfahrzeug K2 und dem Kraftfahrzeug K1 verringert und unter einen bestimmten Grenzwert fällt. Dies führt dazu, dass vom Kraftfahrzeug K1 zusätzlich durch die Laserscanner 18 (vergleiche 1) auf der befahrbaren Fläche F des Fahrstreifens FS eine Kontur 27a erzeugt wird. Die Kontur 27a besteht ebenfalls aus einer Kette von mehreren Pfeilsymbolen, welche vom Fahrstreifen FS auf die freiwerdende Parklücke des Kraftfahrzeugs K1 weisen, verbunden mit dem Buchstaben P. Auf diese Weise wird das Kraftfahrzeug K2 nicht nur darauf hingewiesen, dass das Kraftfahrzeug K1 ausparken möchte, sondern gleichzeitig auch dazu eingeladen, in die frei werdende Parklücke einzufahren.
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Der 7 ist eine Verkehrssituation zu entnehmen, in der das Kraftfahrzeug K1 von einem Fahrstreifen FS rückwärts in einen Parkstreifen PS einparken will. Hierzu werden wiederum vom Kraftfahrzeug K1 um den hinteren, dem Parkstreifen PS beziehungsweise einer Parklücke zugewandten Eckbereich des Kraftfahrzeugs K1 auf dem Fahrstreifen FS drei Segmente 17 erzeugt. Diese können in beschriebener Weise dynamisiert werden.
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Abgesehen vom Ausführungsbeispiel ist hier wie auch bei allen anderen Beispielen natürlich denkbar, dass die Anzahl und/oder die Form der Lichtsegmente 17 anders gewählt wird.
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Zusätzlich zu den Lichtsegmenten 17 wird die umlaufende Anzeigeeinrichtung 24 derart angesteuert, dass im rechten hinteren Eckbereich der Anzeigeeinrichtung 24, welcher dem Parkstreifen PS zugewandt ist, ein Aufleuchten 31 stattfindet. Zusätzlich wird im Heckbereich ein alphanumerischer Hinweis 28 in Form des Buchstabens P ausgegeben.
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Der 8 ist ein weiteres Beispiel einer Einparksituation zu entnehmen. Hierbei beabsichtigt das Kraftfahrzeug K1 wiederum ein rückwärtiges Einparken von einem Fahrstreifen FS auf die befahrbare Fläche eines Parkstreifens PS. Mit GS ist ein Gehstreifen beziffert.
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In diesem Ausführungsbeispiel werden die Laserscanner 18, und zwar ein Laserscanner 18 im Heckbereich des Kraftfahrzeugs K1 derart angesteuert, dass auf dem Fahrstreifen FS eine Kontur 27 in Form eines Balkens entsteht.
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Insbesondere erfolgt die Erzeugung der Kontur 27 in einem Abstand a2 vom Heck des Kraftfahrzeugs K1. Der Abstand a2 ist derart bemessen, dass das Kraftfahrzeug K1 für das Einparken ausreichend Manövrierplatz hat, selbst wenn sich ein anderer Verkehrsteilnehmer unmittelbar vor der Kontur 27 befindet. Durch die Kontur 27 wird ein sich von hinten nähernder Verkehrsteilnehmer quasi dazu aufgefordert, vor der Kontur 27 zu halten.
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Ergänzend oder alternativ kann die umlaufende Anzeigeeinrichtung 24 am Heck des Kraftfahrzeugs K1 derart angesteuert werden, dass ein graphischer Richtungshinweis 29 (hier infolge einer Pfeilkette) und/oder ein alphanumerischer Hinweis erfolgt. Der alphanumerische Hinweis 28 kann beispielsweise als die Zeichenkette „Abstand!“ ausgegeben werden.
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Es ist auch denkbar, dass zusätzlich auf der Heckscheibe 21 noch ein alphanumerischer Hinweis 30 erfolgt. Der alphanumerische Hinweis 30 wird im Ausführungsbeispiel als von einem Kreis umgebener Buchstabe P dargestellt. Die zusätzliche Darstellung auf der Heckscheibe 21 beziehungsweise mittels des transparenten Displays 23 (vergleiche 1) erleichtert das Erkennen der Situation auch für Verkehrsteilnehmer, welche nicht unmittelbar hinter dem Kraftfahrzeug K1 zum Stehen kommen, sondern beispielsweise darauf angewiesen sind, durch die Scheiben zusätzliche Informationen über die Situation vor ihnen zu erlangen.
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Anhand der 9 ist nun eine ebenfalls typische Fahrsituation dargestellt, bei der das Kraftfahrzeug K1 während der Fahrt von einem Fahrstreifen FS in einen anderen Fahrstreifen FS' wechseln möchte.
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Zur Kommunikation dieses Vorhabens wird wiederum auf dem Fahrstreifen FS neben dem Kraftfahrzeug K1 ein aus drei Lichtsegmenten 17 bestehendes Lichterscheinungsbild erzeugt.
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Die Lichtsegmente 17 verlaufen auf der dem Fahrstreifen FS' zugewandten Seite von der Front des Kraftfahrzeugs K1 bis nach hinten zur rechten Seite des Hecks vom Kraftfahrzeug K1.
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Hierdurch wird ein anderer Verkehrsteilnehmer quasi darauf hingewiesen, dass sich die Position des Kraftfahrzeugs K1 in naher Zukunft in Richtung des Fahrstreifens FS' bewegt.
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Zusätzlich oder alternativ kann die umlaufende Anzeigeeinrichtung 24 so angesteuert werden, dass im hinteren Heckbereich auf der dem Fahrstreifen FS' zugewandten Seite ein Aufleuchten 31 stattfindet.
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Wie 10 verdeutlicht, ist es auch denkbar, dass eine Fahrstreifenwechselabsicht des Kraftfahrzeugs K1 derart kommuniziert wird, dass vom Kraftfahrzeug K1 beziehungsweise durch ausgewählte Laserscanner 18 auf dem Fahrstreifen FS' eine Kontur 27 erzeugt wird. Die Kontur 27 wird auf dem Fahrstreifen FS' neben dem Kraftfahrzeug K1 erzeugt und entspricht in ihrer Größe in etwa dem Umriss des Kraftfahrzeugs K1. Die Kontur 27 kann vorzugsweise einen rechteckartigen Umriss aufweisen.
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Hierdurch wird einem nachfolgenden, auf dem Fahrstreifen FS' befindlichen Kraftfahrzeug K2 signalisiert, dass der Bereich der Kontur 27 für das Kraftfahrzeug K1 „reserviert“ ist und in naher Zukunft ein Fahrstreifenwechsel des Kraftfahrzeugs K1 dorthin zu erwarten ist.
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Zusätzlich oder auch alternativ ist wiederum denkbar, dass ein Aufleuchten 31 im hinteren Bereich der Anzeigeeinrichtung 24 stattfindet, welche dem Fahrstreifen FS' zugewandt ist. Das Aufleuchten 31 kann mit einem alphanumerischen Hinweis verbunden sein, welcher auf der Anzeigeeinrichtung 24 im Heckbereich des Kraftfahrzeugs K1 erzeugt wird. Der alphanumerische Hinweis 30 kann beispielsweise „Fahrstreifenwechsel!“ oder auch „Spurwechsel!“ lauten.
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Ergänzend kann auf der Heckscheibe 21 ein graphischer Richtungshinweis 32, beispielsweise in Form eines versetzten Pfeils ausgegeben werden.
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Das unvorsichtige Öffnen einer Tür führt im Straßenverkehr immer wieder zu Unfällen. Um eine beabsichtigte beziehungsweise bevorstehende Türöffnung nach außen zu kommunizieren wird deshalb gemäß 11 vorgeschlagen, dass neben dem parkenden Kraftfahrzeug K1 wiederum auf der befahrbaren Fläche F des Parkstreifens PS und/oder des Fahrstreifens FS drei Lichtsegmente 17 erzeugt werden. Die Lichtsegmente 17 reichen vom vorderen Eckbereich des Kraftfahrzeugs K1 bis zum hinteren Eckbereich des Kraftfahrzeugs K1 und werden auf der Seite der bevorstehenden Türöffnung erzeugt. Auf diese Weise können bei einer bevorstehenden Türöffnung herannahende Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf diese Situation vorbereitet und gewarnt werden. Außerdem wird durch die Lichtsegmente 17 eine Sicherheitszone um den Ausstiegsbereich herum definiert.
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Zusätzlich oder alternativ ist es höchst zweckmäßig, wenn im Bereich eines die Türöffnung direkt betreffenden Türspaltes 33 auf der Anzeigeeinrichtung 24 ein graphischer Türöffnungshinweis 34 erzeugt wird. Der Türöffnungshinweis 34 kann beispielsweise dadurch realisiert werden, indem pfeilartige Symbole 34a beziehungsweise eine Pfeilkette in Fahrtrichtung und auf den Türspalt 33 weisen. Pfeilartige Symbole 34b auf der anderen Seite des Türspaltes 33 weisen entgegen der Fahrtrichtung und wiederum auf den Türspalt 33 zu.
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Zusätzlich können die pfeilartigen Symbole 34a und 34b bewegt werden. Dies kann beispielsweise in der Form erfolgen, dass sich die Pfeile 34a und 34b auf den Türspalt 33 zubewegen.
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In der 12 ist eine andere Möglichkeit dafür dargestellt, wie ergänzend oder alternativ zur Verfahrensweise der 11 eine bevorstehende Türöffnung für Verkehrsteilnehmer signalisiert werden kann. Konkret weist hier das Kraftfahrzeug K1 zusätzlich eine Verstelleinrichtung im Fahrwerk auf (nicht dargestellt). Mittels dieser Verstelleinrichtung kann das Kraftfahrzeug K1 bei einer bevorstehenden Türöffnung zur Seite der bevorstehenden Türöffnung hingeneigt werden (vergleiche Neigungsbewegung N).
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Im Zuge der immer weiter fortschreitenden Automatisierung von Kraftfahrzeugen fällt zunehmend die bislang gewohnte, direkte Kommunikation zwischen einem Fahrer eines Kraftfahrzeugs beziehungsweise den Fahrzeuginsassen und einem andere menschlichen Verkehrsteilnehmer beziehungsweise Fußgänger über Gestik und Mimik weg.
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Eine solche Gestik und Mimik ist jedoch sehr wichtig, da die Menschen bei unklaren Situationen daran gewöhnt sind, zunächst Rat bei den im Innenraum eines anderen Kraftfahrzeugs erkennbaren Fahrzeuginsassen, vorwiegend beim Fahrzeugführer zu suchen.
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Daher schlägt die Erfindung gemäß 13 auch vor, in bestimmten Situationen auf der Windschutzscheibe 20 beziehungsweise durch das transparente Display 23 ein Quittierungssymbol 35 zu erzeugen.
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Das Quittierungssymbol 35 kann beispielsweise ein menschliches Auge symbolisieren beziehungsweise eine solche Darstellung zumindest als Bestandteil aufweisen. Hierdurch soll einem anderen Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise einem Fußgänger oder einem Fahrradfahrer signalisiert werden: „Ich habe dich erkannt!“.
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Eine häufig auftretende Verkehrssituation ist anhand von 14 dargestellt, in der das Kraftfahrzeug K1 eine Abbiegeintension beispielsweise nach links aufweist. Um dies zu kommunizieren, wird die umlaufende Anzeigeeinrichtung 24 im Bereich des vorderen, linken Scheinwerfers 25 derart angesteuert, dass ein Aufleuchten 31 stattfindet. Die durch die Anzeigeeinrichtung 24 verfügbare Fläche ist um ein Wesentliches größer als die mit herkömmlichen Fahrtrichtungsanzeigern erreichbare Fläche. Somit ist eine noch deutlichere Signalwirkung, insbesondere bei heller Umgebung erzeugbar.
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Ergänzend oder alternativ wird in der Windschutzscheibe 20 ein pfeilartiges Abbiegesymbol 36 erzeugt. Durch eine Anzeige in der erhöhten Position der Windschutzscheibe 20 können diese Informationen auf Grund der besseren Erkennbarkeit im Rückspiegel an weitere, vorausfahrende Fahrzeuge übermittelt werden. So kann beispielsweise der Vordermann frühzeitig die Abbiegeintension des Kraftfahrzeugs K1 erkennen und bei einer mehrspurigen Straße dieses durch entsprechendes „Vorrücken“ ermöglichen.
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Um außenstehenden Verkehrsteilnehmern, beispielsweise Fußgängern, welche sich seitlich vom Kraftfahrzeug K1 in Abbiegerichtung befinden, eine zusätzliche Information zu geben, wird vorgeschlagen, in den dem Verkehrsteilnehmer zugewandten Seitenscheiben 22 ein weiteres Symbol 37 zu erzeugen. Das Symbol 37 kann beispielsweise pfeilartig, bevorzugt in einer Art einer Pfeilkette ausgebildet sein. Es weist so einen Fußgänger darauf hin, dass sich das Kraftfahrzeug K1 noch in Bewegung befindet aber auf die angedeutete Abbiegung (vergleiche 36) „hinsteuert“.
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Die 15 zeigt eine weitere Möglichkeit, eine Abbiegeintension des Kraftfahrzeugs K1 zu kommunizieren. Konkret wird dazu zunächst auf der Windschutzscheibe 20 ein Abbiegesymbol 36 in Form eines Kraftfahrzeugs und in Form von in die Abbiegerichtung weisenden Pfeilen erzeugt. Unterhalb des Abbiegesymbols 36 erfolgt die Darstellung eines Aufforderungssymbols 42. Das Aufforderungssymbol 42 wird im Ausführungsbeispiel durch den Schriftzug „Vorrücken“ gebildet und ist in Spiegelschrift ausgeführt. Auf diese Weise und durch die erhöhte Position in der Windschutzscheibe 20 sind diese Informationen für die vor dem Kraftfahrzeug K1 befindlichen Verkehrsteilnehmer sehr gut ersichtlich. Zusätzlich kann die Anzeigeeinrichtung 24 derart angesteuert werden, dass auf der vorderen Seite, sich vorzugsweise über die gesamte Breite des Kraftfahrzeugs K1 erstreckend, ein Aufleuchten 31 generiert wird. Das Aufleuchten 31 wie auch die Symbole 36 und 42 können dynamisiert werden, beispielsweise durch schnelles Ein- und Ausblenden.
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In den 16 und 17 ist eine typische Situation an einem Zebrastreifen 38 dargestellt. Konkret möchte eine Person P eine Straße am Zebrastreifen 38 überqueren.
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Das sich herannahende Kraftfahrzeug K1 erzeugt daraufhin auf der Windschutzscheibe 20 das bereits beschriebene Quittierungssymbol 35 in Form eines Auges. Hierdurch quittiert es der Person P, dass diese vom Kraftfahrzeug K1 wahrgenommen wird und signalisiert „Ich habe Dich gesehen!“. Zusätzlich kann einer der Richtlautsprecher 19 (vergleiche 1) derart angesteuert werden, dass der Person P auch akustisch mitgeteilt wird, dass diese wahrgenommen wurde. Dabei kann durch den Richtlautsprecher 19 das akustische Signal in einem Schallkegel 19a ausgegeben werden, welcher stark fokussiert und genau auf die Person P ausgerichtet ist.
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Sobald das Kraftfahrzeug K1 am Zebrastreifen 38 angehalten hat (17), kann es durch ein Haltesymbol 39 der Windschutzscheibe 20 seine Warteabsicht signalisieren. Zusätzlich wird
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über einen geeignet positionierten Laserscanner 18 (vergleiche 1) wiederum eine Kontur 27 beziehungsweise ein Konturgebilde erzeugt, welches im Ausführungsbeispiel in der Form einer in Richtung der Straßenüberquerung weisenden Pfeilkette ausgebildet ist.
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Die Kontur 27 stellt für die Person P daher ein zusätzliches Aufforderungssignal dar, die Straße auf dem Zebrastreifen 38 nun gefahrlos zu überqueren und signalisiert „Geh bitte über die Straße!“. Zusätzlich ist wiederum denkbar, dass die Aufforderung zum Überqueren der Straße auch akustisch über den Richtlautsprecher 19 ausgegeben wird.
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Diese Verfahrensweise ist auch in anderen Situationen denkbar, bei denen eine Person vor dem Kraftfahrzeug K1 eine Straße überqueren möchte.
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Schließlich soll anhand der 18 eine häufig auftretende Situation erläutert werden, wie sie zwischen dem Kraftfahrzeug K1 und schwächeren Verkehrsteilnehmern, wie beispielsweise einem Fahrradfahrer FF oder einem Fußgänger auftreten kann. So fährt der Fahrradfahrer FF neben dem Kraftfahrzeug K1 auf einem Fahrstreifen FS" (Fahrradweg) in die gleiche Fahrtrichtung wie das Kraftfahrzeug K1. Das Kraftfahrzeug K1 signalisiert zunächst durch ein Quittierungssymbol 35 in der Seitenscheibe 22, dass es den Fahrradfahrer FF bemerkt hat. Durch die Objekt- und Umfelderfassungseinrichtung 11 (vergleiche 1) kann das Kraftfahrzeug K1 zudem erfassen, dass es sich bei dem Verkehrsteilnehmer um einen Fahrradfahrer FF handelt. Daher kann zusätzlich auf der dem Fahrradfahrer FF zugewandten Anzeigeeinrichtung 24 ein Symbol 40 erzeugt werden, welche die Art des vom Kraftfahrzeug K1 erkannten Verkehrsteilnehmers, also ein Fahrrad darstellt.
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Im Falle eines neben dem Kraftfahrzeug K1 laufenden Fußgängers ist es dann denkbar, dass als Symbol 40 ein Fußgänger dargestellt wird. Durch das zusätzliche Symbol 40 wird die Kommunikationssicherheit zwischen dem Kraftfahrzeug K1 und dem anderen Verkehrsteilnehmer, in diesem Fall dem Fahrradfahrer FF noch weiter erhöht.
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Wie weiter erkennbar ist, wird zusätzlich auf der Anzeigeeinrichtung 24 ein Richtungssymbol 41 erzeugt. Das Richtungssymbol 41 besteht aus in Fahrtrichtung weisenden Pfeilen. Diese können sich zusätzlich in Fahrtrichtung fortbewegen. Durch das Richtungssymbol 41 soll der Fahrradfahrer FF zusätzlich dazu animiert werden, an dem Kraftfahrzeug K1 vorbeizufahren, da das Kraftfahrzeug K1 den Fahrradfahrer FF bemerkt hat.
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Den gleichen Zweck verfolgt ein pfeilartige Kontur 27, welche ergänzend auf dem Fahrstreifen FS erzeugt werden kann.
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Sobald sich der Fahrradfahrer FF nun soweit fortbewegt hat, dass er ein Blick auf die Windschutzscheibe 20 werfen kann, so kann er auch das Quittierungssymbol 35 auf dem ihm zugewandten Teil der Windschutzscheibe 20 wahrnehmen.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Auswerte- und Steuereinrichtung
- 11
- Objekt- und Umfelderfassungseinrichtung
- 12
- Radsensoren
- 13
- Abstandssensoren
- 14
- Fahrtrichtungshebel
- 15
- Lenkwinkelsensor
- 16
- Projektionsmodule
- 17
- Lichtsegmente
- 18
- Laserscanner
- 19
- Richtlautsprecher
- 19a
- Schallkegel
- 20
- Windschutzscheibe
- 21
- Heckscheibe
- 22
- Seitenscheiben
- 23
- transparente Displays
- 24
- umlaufende Anzeige- und/oder Lichterzeugungseinrichtung
- 25
- Scheinwerfer
- 26
- Heckleuchten
- 27, 27a, 27b
- Konturen
- 28
- alphanumerischer Hinweis
- 29
- graphischer Richtungshinweis
- 30
- alphanumerischer Hinweis
- 31
- Aufleuchten
- 32
- graphischer Richtungshinweis
- 33
- Türspalt
- 34
- graphischer Türöffnungshinweis
- 34a
- pfeilartige Symbole
- 34b
- pfeilartige Symbole
- 35
- Quittierungssymbol
- 36
- Abbiegesymbol
- 37
- pfeilartiges Symbol
- 38
- Zebrastreifen
- 39
- Haltesymbol
- 40
- Symbol
- 41
- Richtungssymbol
- 42
- Aufforderungssymbol
- 160
- Lichtquelle
- 161
- Blende
- 162
- Öffnung
- 163
- Mikrolinsenarray
- 164
- Mikrolinsen
- 165
- Abbildung
- 180
- Lasereinheit
- 181
- bewegbarer Mikrospiegel
- α
- Winkel
- a1, a2
- Abstand
- C
- Datenbus (CAN)
- E
- Steuerungselektronik
- F
- befahrbare Fläche
- FF
- Verkehrsteilnehmer, Fahrradfahrer
- FS, FS', FS"
- Fahrstreifen
- GS
- Gehstreifen
- K1
- Kraftfahrzeug
- K2
- Verkehrsteilnehmer; zweites Kraftfahrzeug
- L, L'
- Laserstrahl
- K1-K6
- Konturen
- N
- Neigungsbewegung
- P
- Verkehrsteilnehmer, Person
- PS
- Parkstreifen
- U1-U4
- Umkehrpunkte
- X
- Fahrzeuglängsachse
- Y
- Fahrzeugquerachse
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102014011811 A1 [0004]
- DE 102015115242 A1 [0005]
- DE 102015115240 A1 [0006]
- DE 102015225409 A1 [0007]