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Die vorliegende Erfindung betrifft ein kosmetisches Mittel zur Blondierung menschlicher Haare umfassend (i) eine Verpackung, umfassend mindestens eine mehrlagige Folie, welche mindestens eine Metall enthaltende Schicht als eine Barriereschicht umfasst, und (ii) eine Bleichmittelzusammensetzung, die in der Verpackung enthalten ist, wobei die Bleichmittelzusammensetzung mindestens ein Percarbonat, mindestens ein anorganisches Salz einer Peroxoschwefelsäure, und mindestens ein Verdickungsmittel enthält. Ferner betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Blondieren menschlicher Haare.
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Das Blondieren oder Aufhellen der eigenen Haare bzw. allgemein eine oxidative Farbveränderung ist seit jeher der Wunsch vieler Verbraucher, da eine blonde Haarfarbe als attraktiv und in modischer Hinsicht erstrebenswert betrachtet wird. Für diesen Zweck sind im Markt verschiedene Blondiermittel mit unterschiedlicher Blondierleistung erhältlich. Die in diesen Produkten enthaltenen Oxidationsmittel sind in der Lage, durch die oxidative Zerstörung des haareigenen Farbstoffes Melanin und/oder künstlicher Farbstoffe die Haarfaser aufzuhellen. Für einen moderaten Blondiereffekt genügt der Einsatz von Wasserstoffperoxid - gegebenenfalls unter Einsatz von Ammoniak oder anderen Alkalisierungsmitteln - als Oxidationsmittel allein. Für das Erzielen eines stärkeren Blondiereffektes wird üblicherweise eine Mischung aus Wasserstoffperoxid und Peroxo-Salzen, insbesondere Persulfatsalzen, eingesetzt.
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Diese Peroxo-Salze werden üblicherweise in Form eines Pulvers verwendet, das kurz vor der Anwendung mit einer Wasserstoffperoxid-Zubereitung vermischt wird. Der Einsatz der Kombination aus Wasserstoffperoxid und Persulfaten ist mit verschiedenen Nachteilen verbunden. So müssen die Komponenten Wasserstoffperoxid und Persulfat separat verpackt werden, da sie miteinander reagieren.
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Zur Herstellung des anwendungsbereiten Blondiermittels müssen also mindestens zwei separat verpackte Komponenten, das Persulfat-Pulver und die Wasserstoffperoxid-Lösung, miteinander vermischt werden. Der möglichst nachhaltig konsumierende Anwender schenkt zunehmend auch den ökologischen Aspekten eines Produktes Aufmerksamkeit. Ein Ziel ist hierbei auch die Einsparung von Verpackungsmaterial. Produkte, die in möglichst konzentrierter Form angewendet werden, die nur aus einer Komponente bestehen und die zur Herstellung der Anwendungsmischung in optimaler Weise lediglich mit Wasser vermischt werden müssen, bieten im Hinblick auf die Einsparung von Verpackungsmaterial einen entscheidenden Vorteil.
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Eine derartige Verpackung kann beispielsweise durch Verklebung oder Heißverpressung von zwei übereinander liegenden Kunststoff-Folien hergestellt werden, wobei die Verklebung an allen Rändern der Folien erfolgt. Der durch das Verkleben hergestellte Innenraum der Verpackung (d.h. des Kunststoffbeutels) kann dann mit der gewünschten kosmetischen Zubereitung befüllt werden. Die Öffnung der Verpackung kann durch Aufreißen oder Aufschneiden des Kunststoffbeutels erfolgen.
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Die Abfüllung von Oxidationsmittelzubereitungen in derartige Verpackungen ist jedoch mit Problemen verbunden, deren Ursache in der Reaktivität des Oxidationsmittels begründet liegt. Bei Oxidationsmitteln handelt es sich um eine hochreaktive meist flüssige oder pastöse Substanzen, welche sich - abhängig von den Lagerbedingungen sowie ggf. von der Anwesenheit zersetzend wirkender Verunreinigungen - in kleinen Anteilen unter Ausbildung von Sauerstoff (d.h. von Gas) zersetzen.
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Die aus dem Stand der Technik bekannten Entwicklerflaschen werden in der Regel nur maximal zur Hälfte, üblicherweise lediglich zu einem Drittel ihres Innenvolumens mit der Oxidationsmittelzusammensetzung befüllt. In der Regel werden Entwicklerflaschen aus Polyethylen hergestellt. Da Polyethylen sowohl gegenüber Wasserdampf als auch gegenüber Gasen durchlässig ist, entsteht in der Entwicklerflasche kein oder nur sehr geringer Überdruck. Darüberhinaus sind Entwicklerflaschen üblicherweise mit stabilen, dicken Wänden und einem stabilen Schraub-Verschluss versehen, so dass die Diffusion des Wasserdampfes bzw. der Gase durch die Dicke der Wände reduziert wird und eine in geringem Ausmaß stattfindende Druckerhöhung innerhalb der Flasche keine negativen Auswirkungen hat.
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Die Verpackungen sind als Folge meist voluminös, wodurch die Nachhaltigkeit in Sachen Umwelt- und Ressourcenschonung beeinträchtigt ist. Ein Vorteil würde sich bieten, wenn als Oxidationsmittel statt flüssiges Wasserstoffperoxid ein Feststoff eingesetzt würde. Dann könnten die Bleichmittelkomponenten auch in einem Behälter angeboten werden, da die Reaktion der Komponenten nur ein Mischen mit Wasser erforderlich macht.
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Als feste Oxidationsmittel für Bleichmittel sind Persulfate und Percarbonate bekannt. Sie werden als Salze eingesetzt. Jedoch ist der Einsatz von Salzen wiederum nachteilig für die Einstellung der Viskosität der anwendungsbereiten kosmetischen Zusammensetzung. Als Verdicker werden nämlich oft Polyelektrolyte eingesetzt, wie beispielsweise Xanthan, die ihre Wirkung der Viskositätserhöhung mit steigendem Salzgehalt verlieren. Wenn das anwendungsbereite kosmetische Mittel eine zu geringe Viskosität aufweist, lässt sie sich nur unvorteilhaft auftragen und ist somit schlechter handhabbar.
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Die Aufgabe der vorliegenden Anmeldung besteht in der Bereitstellung einer kosmetischen Bleichzusammensetzung, die in weniger Verpackungsmaterial platzsparend und sicher verpackt werden kann, ohne Nachteile in der Handhabbarkeit, insbesondere im Hinblick auf die Viskosität des anwendungsbereiten kosmetischen Mittels hinnehmen zu müssen. Ferner soll die kosmetische Bleichzusammensetzung so verpackt sein, dass die mechanische Festigkeit der Verpackung ausreichend groß ist, eine sichere und platzsparende Lagerung ermöglicht werden kann, wobei eine leichte Zugänglichkeit zu den Inhaltsstoffen gewährleistet sein soll.
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Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird gelöst durch den Gegenstand von Anspruch 1. Ein erster Gegenstand der Erfindung ist daher ein kosmetisches Mittel zur Blondierung keratinischer Fasern, insbesondere menschlicher Haare, umfassend
- (i) eine Verpackung, umfassend mindestens eine mehrlagige Folie, welche mindestens eine Metall enthaltende Schicht als eine Barriereschicht umfasst, und
- (ii) eine Bleichmittelzusammensetzung, die in der Verpackung enthalten ist, dadurch gekennzeichnet, dass
die Bleichmittelzusammensetzung
- - mindestens ein Percarbonat,
- - mindestens ein anorganisches Salz einer Peroxoschwefelsäure, und
- - mindestens ein Verdickungsmittel enthält.
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Unter keratinischen Fasern, keratinhaltigen Fasern oder Keratinfasern sind Pelze, Wolle, Federn und insbesondere menschliche Haare zu verstehen. Obwohl die erfindungsgemäßen Mittel in erster Linie zum Aufhellen von Keratinfasern geeignet sind, steht prinzipiell einer Verwendung auch auf anderen Gebieten nichts entgegen.
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Bei dem erfindungsgemäßen Produkt handelt es sich um ein Produkt für die oxidative Farbveränderung von keratinischen Fasern, d.h. um ein Produkt, welches auf dem menschlichen Kopf angewendet wird, um eine oxidative Aufhellung oder eine Nuancierung der Haare zu erzielen. Unter Nuancierung wird in diesem Zusammenhang eine Färbung verstanden, bei welcher das Farbresultat heller als die Ausgangshaarfarbe ist.
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Das erfindungsgemäße kosmetische Produkt umfasst als ersten Bestandteil eine Verpackung (VP), welche mindestens eine mehrlagige Folie (F) umfasst. Diese Folie enthält mindestens eine erste Polymerschicht (P1), mindestens eine zweite Polymerschicht (P2) sowie mindestens eine Barriereschicht (BS). Diese mehrschichtige Folie stellt die Wandung bzw. die Außenhülle der Verpackung dar. Wie zuvor beschrieben wird eine derartige Verpackung üblicherweise durch Verkleben, Verpressen oder Verschweißen von zwei übereinanderliegenden Folienstücken hergestellt (wobei die Verpackung (VP) gleichzeitig mit der Bleichmittelzusammensetzung befüllt wird), d.h. eine derartige Verpackung ist an allen Rändern verschlossen. Geöffnet werden kann diese Verpackung beispielsweise durch Aufreißen oder Aufschneiden.
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Die Dicke der mehrlagigen Folie (F) soll hierbei so gestaltet sein, dass eine ausreichende mechanische Stabilität vorliegt, gleichzeitig aber auch die Folie (F) - und damit die aus der Folie hergestellte Verpackung (VP) - so flexibel ist, dass eine vollständige Entnahme der Bleichmittelzusammensetzung aus der geöffneten Verpackung (VP) durch Zusammenpressen bzw. Auspressen ermöglicht wird. Diese Anforderungen werden insbesondere dann erfüllt, wenn die Folie (F) eine bestimmte Gesamtdicke aufweist. Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind daher dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine mehrlagige Folie eine Gesamtdicke von 21 µm bis 2,0 mm, vorzugsweise von 30 µm bis 1,0 mm, bevorzugt von 50 µm bis 500 µm, insbesondere von 60 µm bis 200 µm, aufweist. Unter der Gesamtdicke der Folie (F) wird im Sinne der vorliegenden Erfindung die Summe der Dicken aller Einzelschichten verstanden, aus welchen die Folie (F) besteht.
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Weiterhin wird unter dem Begriff „Verpackung“ erfindungsgemäß eine Verpackung verstanden, welche gemäß der vorliegenden Erfindung in Form eines Sachets vorliegt. In einer unten beschriebenen besonderen Ausführungsform kann die Verpackung auch ein Doppelsachet sein. Ein Sachet (Pouch) ist eine kleine Verpackung in Taschen- oder Beutelform, welche oft bei der Verpackung von Kosmetika eingesetzt wird. Das Fassungsvermögen der Verpackung, insbesondere des Sachets, kann beispielsweise 5 bis 1000 ml, bevorzugt 10 bis 200 ml und besonders bevorzugt 20 bis 50 ml betragen.
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Bei einem Doppelsachet handelt es sich um ein Sachet, das zwei getrennte Kammern aufweist. Selbst die Portionierung in einem Doppelsachet ist platzsparender als die Portionierung von Wasserstoffperoxid in einer Kunststoffflasche. Durch Verwendung eines Doppelsachets wird die Handhabung der Bleichmittelzusammensetzung deutlich vereinfacht. In der einen Kammer kann das Percarbonat enthalten sein, in der anderen Kammer kann das anorganische Salz der Peroxoschwefelsäure enthalten sein. Die Bereitstellung des kosmetischen Produkts in Form eines Doppelsachets bietet den Vorteil der platzsparenden Aufbewahrung und der leichteren Handhabung. Das Sachet oder Doppelsachet kann leicht aufgerissen werden und mit Wasser vermengt werden, um ein anwendungsbereites Produkt zu erhalten.
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Bei Percarbonaten und Salzen der Peroxoschwefelsäure, die sich für Blondiermittel eignen, handelt es sich regelmäßig um Feststoffe. Bevorzugt sind das Percarbonat und das Salz der Peroxoschwefelsäure, die in dem erfindungsgemäßen kosmetischen Mittel eingesetzt werden, Feststoffe, insbesondere pulverförmige Feststoffe. Indem die Bleichmittelzusammensetzung in der Verpackung enthalten ist, wird gewährleistet, dass die Bleichmittelzusammensetzung gut handhabbar und sicher dosierbar ist. Das verwendete Percarbonat und das verwendete Salz der Peroxoschwefelsäure stauben nicht, da sie in der Verpackung in der geschlossenen Kammer enthalten sind. Die Verpackung bildet bei dem erfindungsgemäßen kosmetischen Mittel also eine geschlossene Kammer. Dies kann gewährleistet werden, indem die Kammer versiegelt oder verklebt wird, nachdem die Bleichmittelzusammensetzung in die Verpackung eingegeben wurde.
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Das erfindungsgemäße kosmetische Mittel wird zur oxidativen Aufhellung von menschlichen Haaren eingesetzt. Unter dem Begriff „oxidative Aufhellung“ werden Blondiermittel und auch Mittel zum Aufhellen der Keratinfasern verstanden, welche das Percarbonat und das Salz der Peroxoschwefelsäure enthalten. Soll eine reine Blondierung bzw. Aufhellung erfolgen, so enthalten die kosmetischen Mittel keine weiteren Farbstoffe. Es kann jedoch auch gewünscht sein, zusätzlich zur Blondierung/Aufhellung auch eine Nuancierung der Keratinfasern vorzunehmen. Zum Zwecke der Nuancierung können die erfindungsgemäßen kosmetischen Mittel zusätzlich auch noch färbende Komponenten wie beispielsweise direktziehende Farbstoffe und/oder Oxidationsfarbstoffvorprodukte enthalten. Der bevorzugte Einsatzzweck der kosmetischen Mittel ist allerdings die Blondierung oder Aufhellung, daher enthalten die kosmetischen Mittel bevorzugt entweder keine Farbstoffe oder diese nur in geringen, für eine leichte Nuancierung geeigneten Mengen.
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Als eine erste Komponente enthält die Bleichmittelzusammensetzung mindestens ein Percarbonat. Dieses dient erfindungsgemäß als Ersatz für Wasserstoffperoxid. Indem die Komponenten der Bleichmittelzusammensetzung umfassend das Percarbonat vermischt werden, entsteht Wasserstoffperoxid für das Bleichen der Haare.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält kosmetische Mittel eine Bleichmittelzusammensetzung, bei dem das mindestens eine Percarbonat ein Alkali-, Erdalkalimetall- oder Ammoniumsalz eines Percarbonats, insbesondere Natriumpercarbonat, darstellt. Bevorzugt ist das mindestens eine Percarbonat, insbesondere Natriumpercarbonat, in einer Gesamtmenge von 2 bis 14 Gew.-%, bevorzugt 6 bis 12 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Bleichmittelzusammensetzung, in der Bleichmittelzusammensetzung enthalten.
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Unter einem Percarbonat soll bevorzugt ein H2O2 Addukt verstanden werden. Unter Natriumpercarbonat im Sinne der vorliegenden Erfindung wird das Addukt (bzw. der Komplex) aus Natriumcarbonat und Wasserstoffperoxid mit der Zusammensetzung 2 Na2CO3 × 3 H2O2 verstanden. Natriumpercarbonat bildet ein weißes, wasserlösliches Pulver, das bei Kontakt mit Wasser formal in Natriumcarbonat und Wasserstoffperoxid zerfällt. Das erfindungsgemäße Natriumpercarbonat (2 Na2CO3 × 3 H2O2) besitzt eine molare Masse von 314,02 g/mol und hat die CAS-Nummer 15630-89-4.
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Natriumpercarbonat ist von verschiedenen Anbietern in unterschiedlichen Reinheitsgraden kommerziell erhältlich. Beispielsweise bietet die Firma Evonik Degussa ein Natriumpercarbonat mit einer Reinheit von 98,8 Gew.-% an. Alle vorgenannten Mengenangaben beziehen sich auf 100 %iges Natriumpercarbonat. Bei Einsatz von Natriumpercarbonat in geringeren Reinheitsgraden sind die Einsatzmengen entsprechend umzurechnen.
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Analog wird unter Kaliumpercarbonat im Sinne der vorliegenden Erfindung wird das Addukt (bzw. der Komplex) aus Kaliumcarbonat und Wasserstoffperoxid mit der Zusammensetzung 2 K2CO3 × 3 H2O2 verstanden.
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Als besonders gut geeignet zur Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabenstellung hat sich der Einsatz von Natriumpercarbonat herausgestellt.
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Es hat sich herausgestellt, dass die Haarschädigung reduziert werden konnte, wenn geringere Mengen an Percarbonaten in den kosmetischen Mitteln eingesetzt wurden als herkömmlich verwendet. Die zu dieser Erfindung führenden Arbeiten haben gezeigt, dass eine weitere Erhöhung der Percarbonatmenge über 14 Gew.-% hinaus zwar die Haarschädigung erhöht, aber nicht zu einer weiteren Verstärkung der Aufhellung führt. Als bevorzugter hat sich es sich in diesem Zusammenhang herausgestellt, das Percarbonat in den bevorzugten Mengenbereichen einzusetzen. Die beste Aufhellleistung bei vergleichsweise geringster Haarschädigung konnte erhalten werden, wenn die kosmetischen Mittel die Percarbonate (insbesonders Natriumpercarbonat) in einer Gesamtmenge von 6 bis 12 Gew.-% enthielten.
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Alle Angaben in Gew.-% beziehen sich im Rahmen der vorliegenden Erfindung auf das Gesamtgewicht der Bleichmittelzusammensetzung oder auf das Gesamtgewicht Komponenten in den verschiedenen Kammern (bei Doppelkammersachets), je nach Angabe. Wenn ein Gemisch aus Natriumpercarbonat und Kaliumpercarbonat eingesetzt wird, betreffen die Angaben in Gew.-% selbstverständlich die Summe der Gewichtsprozente. Dasselbe gilt selbstverständlich für die Salze der Peroxoschwefelsäure analog.
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Als zweiten erfindungswesentlichen Bestandteil der Bleichmittelzusammensetzung enthält das kosmetische Mittel in der Bleichmittelzusammensetzung mindestens ein Salz der Peroxoschwefelsäure. Unter Peroxoschwefelsäuren werden Peroxodischwefelsäure und Peroxomonoschwefelsäure (Caro'sche Säure) verstanden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das mindestens eine anorganische Salz einer Peroxoschwefelsäure ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Natriumperoxodisulfat, Kaliumperoxodisulfat, Ammoniumperoxodisulfat, Natriumperoxomonosulfat, Kaliumperoxomonosulfat und Ammoniumperoxomonosulfat. Oder das anorganische Salz einer Peroxoschwefelsäure umfasst Mischungen der genannten anorganischen Salze einer Peroxoschwefelsäure, bevorzugt Mischungen aus Kaliumperoxodisulfat und Ammoniumperoxodisulfat oder Mischungen aus Natriumperoxodisulfat und Ammoniumperoxodisulfat. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beträgt die Gesamtmenge an anorganischem Salz einer Peroxoschwefelsäure von 10 bis 70 Gew.-%, bevorzugter von 20 bis 50 Gew.-%, noch bevorzugter 25 bis 45 Gew.-%, am meisten bevorzugt 30 bis 40 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Blondiermittels.
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Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung stellt das anorganische Salz einer Peroxoschwefelsäure eine Mischung umfassend 5 bis 40 Gew.-%, bevorzugt 10 bis 35 Gew.-%, bevorzugter 15 bis 30 Gew.-% Kaliumperoxodisulfat, 5 bis 20 Gew.-%, bevorzugt 8 bis 18 Gew.-%, bevorzugter 10 bis 15 Gew.-% Ammoniumperoxodisulfat und 0 bis 10 Gew.-%, bevorzugt 1 bis 9 Gew.-%, bevorzugter 2 bis 6 Gew-% Natriumperoxodisulfat, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Blondiermittels, dar.
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Ammoniumpersulfat wird alternativ auch als Ammoniumperoxodisulfat bezeichnet und besitzt die Summenformel (NH4)2S2O8. Ammoniumpersulfat hat die CAS-Nummer 7727-54-0. Kaliumpersulfat wird alternativ auch als Kaliumperoxodisulfat bezeichnet und besitzt die Summenformel K2S2O8. Kaliumpersulfat hat die CAS-Nummer 7727-21-1. Natriumpersulfat wird alternativ auch als Natriumperoxodisulfat bezeichnet und besitzt die Summenformel Na2S2O8. Natriumpersulfat hat die CAS-Nummer 7775-27-1.
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Auch die Salze der Peroxoschwefelsäure werden bevorzugt in bestimmten Gesamtmengen im erfindungsgemäßen kosmetischen Mittel eingesetzt, um sowohl die Aufhellleistung zu optimieren als auch die Haarschädigung zu minimeren.
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Die Bleichmittelzusammensetzung enthält als dritten wesentlichen Inhaltsstoff mindestens ein Verdickungsmittel.
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Darüber hinaus sind unter dem Begriff „Verdickungsmittel“ im Rahmen der vorliegenden Erfindung Verbindungen zu verstehen, welche Flüssigkeiten, insbesondere Wasser, binden können und die Viskosität dieser Flüssigkeiten erhöhen. Hierzu gehören im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch Gelbildner, welche in der Lage sind, Flüssigkeiten zu Zusammensetzungen mit gelartiger Konsistenz bzw. zu Gelen zu verdicken. „Verdickungsmittel“ und „Verdicker“ werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung synonym verwendet. Unter gelartigen kosmetischen Mitteln bzw. Gelen werden erfindungsgemäß formbeständige, leicht deformierbare disperse Systeme aus mindestens zwei Komponenten, dem Gelbildner (meist ein fester, kolloidzerteilter Stoff mit langen oder stark verzweigten Verbindungen) und einer Flüssigkeit (meist Wasser) als Dispersionsmittel, verstanden. Der Gelbildner bildet in der Flüssigkeit ein räumliches Netzwerk aus, wobei die einzelnen gelbildenden Verbindungen durch Haupt- und/oder Nebenvalenzen an verschiedenen räumlichen Punkten untereinander aneinanderhaften.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das mindestens eine Verdickungsmittel ein Polysaccharid, bevorzugt eine Mischung aus mindestens zwei verschiedenen Polysacchariden, bevorzugter eine Mischung aus einem mindestens teilweise ionischen Polysaccharid und einem im Wesentlichen nicht-ionischen Polysaccharid.
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Es hat sich, wie oben beschrieben, als eine besondere Herausforderung erwiesen, ein kosmetisches Mittel zur Aufhellung der Haare zu konfektionieren, das als Oxidationsmittel feste Stoffe und kein flüssiges Wasserstoffperoxid als eine Komponente einsetzt und das gleichzeitig einen Verdicker umfasst, der die Viskosität der anwendungsbereiten kosmetischen Zusammensetzung vorteilhaft einstellt. Das Problem besteht in dem Umstand, dass Verdickungsmittel, die Polyelektrolyte darstellen, ihre viskositätserhöhenden Eigenschaften mit steigendem Salzgehalt verlieren. Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn als Verdickungsmittel eine Mischung aus zwei verschiedenen Polysacchariden eingesetzt wird.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das mindestens eine Verdickungsmittel in einer Gesamtmenge von 0,5 bis 15 Gew.-%, bevorzugt von 1 bis 10 Gew.-%, bevorzugter von 4 bis 8 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Bleichmittelzusammensetzung, in der Bleichmittelzusammensetzung enthalten.
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Intensive Untersuchungen haben überraschenderweise ergeben, dass ein Gemisch aus drei Verdickungsmitteln besonders gut geeignet ist, die vorteilhafte Wirkung hinsichtlich der Viskosität zu erzielen. Eine besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist daher ein kosmetisches Produkt, bei dem das mindestens eine Verdickungsmittel eine Mischung aus einem Cellulose Gum, einer Hydroxyethylcellulose und einem Xanthan Gum ist, wobei bevorzugt die Menge an Cellulose Gum von 0,2 bis 5 Gew.-%, bevorzugt von 0,5 bis 3 Gew.-%, beträgt, die Menge an Xanthan Gum von 0,1 bis 5 Gew.-%, bevorzugt von 0,5 bis 2 Gew.-%, beträgt, und/oder die Menge an Hydroxyethylcellulose von 0,2 bis 5 Gew.-%, bevorzugt von 0,5 bis 4 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht Bleichmittelzusammensetzung, beträgt.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung hat sich der Einsatz von Xanthanen, welche einen mittleren Teilchendurchmesser D50 von 140 bis 200 µm sowie eine Viskostität (0,3 Gew.-%ige Lösung in 0,3 %iger KCI) von 250 bis 800 mPas (gemessen mit Brookfield Viskosimeter bei 3 rpm) aufweisen, als besonders vorteilhaft gezeigt. Derartige Xanthane sind beispielsweise unter dem Handelsnamen Keltrol CG-SFT von der Firma CP Kelco kommerziell erhältlich sind.
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Unter dem Begriff „Xanthane“ sind erfindungsgemäß natürlich vorkommende Polysaccharide, welche mit Hilfe von Bakterien der Gattung Xanthomonas aus zuckerhaltigen Substraten gewonnen werden können, zu verstehen. Bevorzugt enthält das erfindungsgemäß eingesetzte Xanthan d-Glucose, d-Mannose, d-Glucuronsäure, Acetat und Pyruvat ein einem molaren Verhältnis von 28 : 30 :20 : 17: 5,1-6,3, wobei die Hauptkette aus β-1,4-gebundenen Glucose-Einheiten (auch als Cellulose-Kette bezeichnet), besteht. Die im Rahmen der vorliegenden Erfindung besonders bevorzugt eingesetzten Xanthane weisen die CAS-Nr. 11138-66-2 sowie die nachfolgende Strukturformel auf
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Xanthan stellt durch seine Struktur ein Polyelektrolyt dar. Die weiteren speziellen Verdickungsmittel Cellulose Gum (Carboxymethylcellulose) und Hydroxyethylcellulose sind unter den Produktbezeichnungen Cekol 5000 bzw. Tylose H 100.000 YP2 kommerziell erhältlich. Die Hydroxyethylcellulose ist ein Celluloseether und umfasst im Wesentlichen keine freien Säuregruppen.
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Im Zuge der zu dieser Erfindung führenden Arbeiten hat sich herausgestellt, dass durch den Einsatz des zuvor genannten speziellen Verdickungsmittels, insbesondere der bevorzugten Mischungen, die Bleichmittelzusammensetzung in der speziellen Verpackung (VP) konfektioniert und gelagert werden kann, ohne dass sich diese Verpackung - welche eine Barriereschicht mit einer Durchtrittsperrwirkung für Gase und Wasserdampf besitzt - aufbläht oder platzt. Diese kosmetischen Mittel lassen sich auch besonders vorteilhaft handhaben.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das kosmetische Mittel frei von Wasserstoffperoxid. Damit ist gemeint, dass das kosmetische Mittel im Wesentlichen frei ist von Wasserstoffperoxid, insbesondere dass der Bleichmittelzusammensetzung bei der Konfektionierung kein Wasserstoffperoxid zugegeben wird. Natürlich können Spuren von Wasser in dem kosmetischen Mittel enthalten sein, durch die bei Umsetzung mit dem Percarbonat Wasserstoffperoxid entsteht. Dies soll jedoch nur zu einer geringen Menge an freiem Wasserstoffperoxid führen. Wasserstoffperoxid kann selbstverständlich auch formal in der Summenformel des festen Oxidationsmittels, in der Kristallstruktur des Percarbonats vorhanden sein. Damit liegt es ebenfalls nicht als freies Wasserstoffperoxid vor.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird ein kosmetisches Mittel bereitgestellt, bei dem die Verpackung ein Einkammersachet darstellt, in dem die Komponenten der Bleichmittelzusammensetzung vorliegen. Bei dieser Ausführungsform handelt es sich um ein besonders leicht handhabbares Produkt. Es ist überraschend gefunden worden, dass die Kombination aus der mehrlagigen Folie, dem Percarbonat und dem anorganischen Salz einer Peroxoschwefelsäure zusammen mit dem Verdicker die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe vollumfänglich löst.
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Alternativ kann die Verpackung ein Zweikammerbeutel sein, bei der das Percarbonat in einer ersten Kammer des Zweikammerbeutels enthalten ist und das anorganische Salz einer Peroxoschwefelsäure in einer zweiten Kammer des Zweikammerbeutels enthalten ist, wobei bevorzugt die mehrlagige Folie (F) eine Sauerstoffdurchlässigkeitsrate (OTR) bei 23 °C und 0 % relativer Luftfeuchtigkeit von weniger 0,1 cc/m2/d/bar, und eine Wasserdampfdurchlässigkeit bei 38 °C und 90 % relativer Luftfeuchtigkeit von weniger 0,1 g/m2d aufweist.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann kosmetische Mittel eines sein, bei dem die mehrlagige Folie, mindestens eine erste Polymerschicht (P1), mindestens eine zweite Polymerschicht (P2) sowie die Barriereschicht (BS) umfasst, wobei die erste Polymerschicht (P1) aus Polyethylenterephthalat oder Polyethylennaphthalat, insbesondere aus Polyethylenterephthalat, gebildet ist; die zweite Polymerschicht (P2) aus einem Polyolefin, insbesondere Polyethylen, gebildet ist; und/oder die Metall enthaltende Schicht aus Aluminium gebildet ist; wobei bevorzugt die erste Polymerschicht (P1) eine Schichtdicke von 5 bis 20 µm, bevorzugt 8 bis 16, bevorzugter 10 bis 14 µm aufweist; bevorzugt die zweite Polymerschicht eine Schichtdicke von 50 bis 100 µm, bevorzugt 60 bis 90 µm, bevorzugter 70 bis 80 µm aufweist; und bevorzugt die Metall enthaltende Schicht eine Schichtdicke von 3 bis 30 µm, bevorzugt von 5 bis 15 µm, bevorzugter von 8 bis 12 µm aufweist.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird ein kosmetisches Mittel bereitgestellt, bei dem die Barriereschicht (BS) zwischen der ersten Polymerschicht (P1) und der zweiten Polymerschicht (P2) angeordnet ist, und/oder wobei die erste Polymerschicht auf der von der Bleichmittelzusammensetzung abgewandten Seite befindlich ist. Damit ist gemeint, dass die erste Polymerschicht außen liegt und die zweite Polymerschicht innen liegt, also zum Mittel hingewandt ist.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird ein kosmetisches Mittel bereitgestellt, bei dem die Verpackung ein Einkammersachet darstellt, in dem das Percarbonat und das anorganische Salz einer Peroxoschwefelsäure vorliegen; oder dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung ein Zweikammerbeutel ist und das Percarbonat in einer ersten Kammer des Zweikammerbeutels enthalten ist und das anorganische Salz einer Peroxoschwefelsäure in einer zweiten Kammer des Zweikammerbeutels enthalten ist, wobei bevorzugt die mehrlagige Folie (F) eine Sauerstoffdurchlässigkeitsrate (OTR) bei 23 °C und 0 % relativer Luftfeuchtigkeit von weniger 0,1 cc/m2/d/bar, und eine Wasserdampfdurchlässigkeit bei 38 °C und 90 % relativer Luftfeuchtigkeit von weniger 0,1 g/m2d aufweist. In diesen bevorzugten Ausführungsformen kann das Verdickungsmittel in der ersten und/oder zweiten Kammer enthalten sein.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird ein kosmetisches Mittel bereitgestellt, bei dem der Zweikammerbeutel eine erste mehrlagige Folie (F1), die die Verpackung der ersten Kammer bildet, und eine zweite mehrlagige Folie (F2) umfasst, die die Verpackung der zweiten Kammer bildet, wobei sich die Sauerstoffdurchlässigkeitsrate (OTR) und die Wasserdampfdurchlässigkeit der ersten mehrlagigen Folie (F1) von der Sauerstoffdurchlässigkeitsrate (OTR) und der Wasserdampfdurchlässigkeit der zweiten mehrlagigen Folie (F2) unterscheiden; wobei die erste mehrlagige Folie (F1) eine Sauerstoffdurchlässigkeitsrate (OTR) bei 23 °C und 0% relativer Luftfeuchtigkeit von 0,1 bis 5 cc/m2/d/bar, bevorzugt von 0,2 bis 3,5 cc/m2/d/bar, bevorzugter von 0,5 bis 2,5 cc/m2/d/bar, und eine Wasserdampfdurchlässigkeit bei 38 °C und 90 % relativer Luftfeuchtigkeit von 0,1 bis 5 g/m2d, bevorzugt von 0,2 bis 3,5 g/m2d, bevorzugter von 0,5 bis 2,5 g/m2d, aufweist, und die zweite mehrlagige Folie (F2) eine Sauerstoffdurchlässigkeitsrate (OTR) bei 23 °C und 0 % relativer Luftfeuchtigkeit von 0,01 bis 0,1 cc/m2/d/bar, bevorzugt von 0,02 bis 0,09 cc/m2/d/bar, bevorzugter von 0,05 bis 0,08 cc/m2/d/bar, und eine Wasserdampfdurchlässigkeit bei 38 °C und 90 % relativer Luftfeuchtigkeit von 0,01 bis 0,1 g/m2d, bevorzugt von 0,02 bis 0,09 g/m2d, bevorzugter von 0,05 bis 0,08 g/m2d, aufweist.
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Diese bevorzugte Ausführungsform ist so zu verstehen, dass für den Fall, dass der Zweikammerbeutel aus zwei unterschiedlichen Folien gebildet ist, die zweite mehrlagige Folie (F2) eine Sauerstoffdurchlässigkeitsrate (OTR) und eine Wasserdampfdurchlässigkeit aufweist, die gleich oder geringer ist, als die Sauerstoffdurchlässigkeitsrate (OTR) und die Wasserdampfdurchlässigkeit der mehrlagigen Folie (F), wenn die Verpackung nur aus einer mehrlagigen Folie (F) gebildet wird. Der Vorteil dieser bevorzugten Ausführungsform liegt in der Anpassung von Sauerstoffdurchlässigkeitsrate (OTR) und Wasserdampfdurchlässigkeit in Abhängigkeit des Inhaltes. Die Peroxid enthaltende Zusammensetzung ist insbesondere in punkto Sauerstoffdurchlässigkeit anders aufzubewahren als die Percarbonatzusammensetzung und die Percarbonatzusammensetzung ist aufgrund des pH-Werte in punkto Wasserdampfdurchlässigkeit anders aufzubewahren als die Persulfatzusammensetzung. Eingestellt werden können die Durchlässigkeitsparameter durch die Dicke der Barriereschicht (BS). Hergestellt werden kann ein Zweikammerbeutel gemäß dieser bevorzugten Ausführungsform so, dass die Kanten der beiden Kammern im Umfang der Fläche jeweils einer Kantensiegelnaht übereinandergelegt werden und verklebt werden. Andere Herstellungsverfahren sind auch denkbar.
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Zudem wird unter einer mehrlagigen Folie (F) im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine dünne, flächige und aufwickelbare Bahn aus der mindestens einen Polymerschicht (P1) und der mindestens einen Polymerschicht (P2) verstanden. Diese mehrlagige Folie (F) bildet die Wandung der Verpackung (VP) aus. Die Polymerschichten (P1) und (P2) umfassen bevorzugt Polymere, welche in der Lage sind, Filme auszubilden. Weiterhin sind die Polymerschichten (P1) und (P2) bevorzugt voneinander verschiedene Polymerschichten. Die Verpackung enthält zusätzlich eine Barriereschicht (BS), welche den Durchtritt von Wasserdampf und anderen Gasen, wie beispielsweise Sauerstoff, verhindert bzw. verringert, also die Diffusion dieser Gase durch die Wand der Verpackung verhindert bzw. vermindert.
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Erfindungsgemäß werden die Durchlässigkeitswerte der Folie (F) vorteilhaft eingestellt. Die Folie (F) verleiht so der Verpackung vorteilhafte Barriereeigenschaften, insbesondere im Hinblick auf die Durchlässigkeit für Wasserdampf (engl.: Water Vapor Transmission Rate; WVTR; gemessen in der Einheit g/(m2d) bzw. g/(m224h)) gemessen nach der Methode ASTM E 398 bei 38 °C Umgebungstemperatur und 90 % relativer Luftfeuchtigkeit, und für Sauerstoff (engl.: Oxygen Transmission Rate; OTR, gemessen in cm3/(m2d bar) bzw. cm3/(m224h)-wobei cm3 gleichbedeutend mit cc ist - bei einem Atmosphärendruck von 1 bar) gemessen nach der Methode ASTM D 3985 bei 23 °C Umgebungstemperatur und 0 % relativer Luftfeuchtigkeit.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind die erste Kammer und die zweite Kammer des Doppelkammersachets mindestens durch eine Siegelnaht getrennt voneinander und der Zweikammerbeutel ist mit einer Perforierung versehen, deren Durchtrennung beide Kammern des Zweikammerbeutels öffnet. Bei der Durchtrennung der Perforierung entsteht in jeder Kammer eine Öffnung, durch die der Inhalt der ersten Kammer und der Inhalt der zweiten Kammer austreten kann. Das Merkmal, demgemäß die beiden Kammern des Zweikammerbeutels „mindestens“ durch eine Siegelnaht getrennt voneinander vorliegen sollen, soll bedeuten, dass weitere Merkmale zwischen den Beuteln verwirklicht sein können, beispielsweise kann sich entlang der Siegelnaht eine Perforierung befinden, dessen Trennung eine Trennung der beiden Beutel des Zweikammerbeutels bedeutet. Alternativ kann die Trennung der beiden Kammern durch eine Folie vorgesehen sein. In dem Fall erscheint das Doppelsachet von äußerer Betrachtung wie ein einfaches Sachet, wobei die Kammern nur durch die Folie oder ggf. durch eine Doppelfolie getrennt voneinander vorliegen, wobei die Trennfolie bzw. Trenndoppelfolie zwischen den beiden Außenfolien angeordnet ist.
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Die Anordnung der Schichten (P1), (P2) sowie (BS) innerhalb der mehrlagigen Folie (F) kann unterschiedlich sein. Weiterhin ist es auch möglich, dass die Folie (F) neben den zuvor angeführten Schichten noch weitere Schichten umfasst. Zudem ist es erfindungsgemäß vorteilhaft, wenn alle zuvor angeführten Schichten jeweils parallel zu den Oberflächen der Folie (F) orientiert sind, also alle Schichten die gleiche Orientierung aufweisen.
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Erfindungsgemäß besonders bevorzugt ist es, wenn die Barriereschicht (BS) an der mit der Bleichmittelzusammensetzung in Kontakt kommenden Seite angeordnet ist. Die erste Polymerschicht (P1) grenzt somit zum einen an die Barriereschicht (BS) und zum anderen an die zweite Polymerschicht (P2), welche sich an der Außenseite der Verpackung befindet. Die Polymerschicht (P1) ist hierbei von der Polymerschicht (P2) verschieden. Hierbei dient die Barriereschicht (BS) als Trägerschicht, auf die dann die erste Polymerschicht (P1) aufgebracht wird. Auf diese Polymerschicht (P1) wird anschließend die zweite Polymerschicht (P2) aufgebracht. Die drei Schichten (BS), (P1) und (P2) bilden zusammen eine Folie (F), deren Gesamtdicke bevorzugt bei 30 µm bis 1,0 mm liegt.
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Besonders bevorzugt ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung jedoch eine Anordnung, bei welcher die Barriereschicht (BS) zwischen der ersten Polymerschicht (P1) und der zweiten Polymerschicht (P2) liegt. In diesem Fall besteht die mehrschichtige Folie (F) aus drei Schichten, wobei die Schicht (P1) zuinnerst liegt und Kontakt mit der Bleichmittelzusammensetzung hat. Die Schicht (P1) hat Kontakt mit der Barriereschicht (BS), und die Barriereschicht (BS) hat wiederum Kontakt mit der Schicht (P2). Bei dieser Schicht grenzen die Schichten (P1) und (P2) nicht aneinander, sondern werden durch die Barriereschicht (BS) getrennt. Bei dieser Anordnung können die Schichten (P1) und (P2) prinzipiell aus demselben polymeren Material bestehen, es ist jedoch bevorzugt, wenn die beiden Schichten (P1) und (P2) aus unterschiedlichen polymeren Materialien bestehen. Die drei Schichten (P1), (BS) und (P2) bilden zusammen eine Folie (F), deren Gesamtdicke bevorzugt bei 30 µm bis 1,0 mm liegt. Der besondere Vorteil dieser Anordnung liegt darin, dass die - oft sehr dünne - Barriereschicht (BS) sich weder an der inneren noch an der äußeren Oberfläche der mehrlagigen Folie (F) befindet, sondern in Richtung Innenseite durch die polymere Schicht (P1) und in Richtung Außenseite durch die polymere Schicht (P2) geschützt ist. Auf diese Weise kann bei dieser Anordnung ein mechanischer Abrieb oder eine mechanische Zerstörung der Barriereschicht (BS) bestmöglich vermieden werden. Es ist daher im Rahmen der vorliegenden Erfindung vorteilhaft, wenn die mindestens eine mehrlagige Folie (F) die mindestens eine Barriereschicht (BS) zwischen der mindestens einen ersten Polymerschicht (P1) und der mindestens einen zweiten Polymerschicht (P2) enthält. Der Einsatz derartiger Verpackungen, hat sich als besonders vorteilhaft in Bezug auf die erhöhte Lagerstabiliät erwiesen, da diese Anordnung weder eine Aufblähung noch eine Delaminierung bei längerer Kontaktzeit mit einer Oxidationsmittel-haltigen Zusammensetzung zeigt.
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Ebenfalls besonders bevorzugt wird erfindungsgemäß eine Folie (F) bereitgestellt, bei welcher die erste Polymerschicht (P1) an der mit der Bleichmittelzusammensetzung in Kontakt kommenden Seite angeordnet ist. Die zweite Polymerschicht (P2) grenzt an die Polymerschicht (P1) und ist von dieser verschieden. Außen befindet sich die Barriereschicht (BS). Bei Folien (F) mit dieser Schichtung kann beispielsweise die Schicht (P1) als polymere Trägerschicht fungieren, auf die dann die zweite polymere Schicht (P2) aufgebracht wird. Anschließend wird die an (P2) grenzende Seite (d.h. die Außenseite) mit der Barriere-Schicht versehen. Es ist daher im Rahmen der vorliegenden Erfindung vorteilhaft, wenn die mindestens eine mehrlagige Folie (F) die mindestens eine Barriereschicht (BS) an der Außenseite der Verpackung (VP) enthält. Unter Außenseite der Verpackung (VP) ist erfindungsgemäß diejenige Seite der Verpackung zu verstehen, welche nicht mit der Bleichmittelzusammensetzung, sondern mit der Umgebung in Kontakt kommt. Die drei Schichten (P1), (P2) und (BS) bilden hierbei eine Folie (F), deren Gesamtdicke bevorzugt bei 30 µm bis 1,0 mm liegt. Der Einsatz derartiger Verpackungen, hat sich als besonders vorteilhaft in Bezug auf die erhöhte Lagerstabiliät erwiesen, da diese Anordnung weder eine Aufblähung noch eine Delaminierung bei längerer Kontaktzeit mit einer Oxidationsmittel-haltigen Zusammensetzung zeigt.
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Enthält die mehrlagige Folie (F) die zuvor beschriebenen drei Schichten (P1), (P2) und (BS), sind geeignete und erfindungsgemäße Anordnungen der Schichten nachfolgend beschrieben (von Innenraum (steht in Kontakt mit der Bleichmittelzusammensetzung) zur Außenseite betrachtet):
- a) *Innenraum* - Schicht (P1) - Schicht (P2) -Barriereschicht (BS) - *Außenseite*,
- b) *Innenraum* - Schicht (P1) - Barriereschicht (BS) - Schicht (P2) - *Außenseite*,
- c) *Innenraum* - Schicht (P2) - Schicht (P1) -Barriereschicht (BS) - *Außenseite*,
- d) *Innenraum* - Schicht (P2) -Barriereschicht (BS) - Schicht (P1) - *Außenseite*,
- e) *Innenraum* - Barriereschicht (BS) - Schicht (P1) -Schicht (P2) - *Außenseite*,
- f) *Innenraum* - Barriereschicht (BS) - Schicht (P2) - Schicht (P1) - *Außenseite*.
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Bei dem ersten polymeren Material der ersten Schicht (P1) handelt es sich erfindungsgemäß um ein organisches polymeres Material. Bei diesem Material kann es sich um eine Schicht aus einem Polymertyp oder auch um eine Schicht aus einem Polymergemisch handeln. Diese erste Schicht (P1) kann beispielsweise als polymeres Trägermaterial fungieren, d.h. bei der Herstellung der Folie kann eine Schicht bzw. ein Film aus dem polymeren Material (P1) vorgelegt und dann mit den weiteren erfindungsgemäßen Schichten besprüht, laminiert oder beschichtet werden. Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine erste Polymerschicht (P1) aus Polypropylen, Polyethylen, Polyester, Polyamid oder Polyvinylalkohol, insbesondere aus Polypropylen, gebildet ist. Unter dem Begriff „gebildet ist“ wird erfindungsgemäß verstanden, dass die Polymerschicht mindestens 70 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 80 Gew.-%, bevorzugt mindestens 90 Gew.-%, insbesondere mindestens 99 Gew.-%, jewiels bezogen auf das Gesamtgewicht der Polymerschicht (P1), der zuvor angeführten Verbindungen enthält.
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Ein besonders bevorzugtes erfindungsgemäßes Produkt ist daher gekennzeichnet, dass die mehrlagige Folie (F) mindestens eine erste Polymerschicht (P1), welche aus Polypropylen gebildet ist, umfasst. Polypropylen wird alternativ auch als Poly(1-methylethylen), bezeichnet und ist eine thermoplastisches Polymer, welches zu der Gruppe der Polyolefine gehört. Polypropylen wird durch Polymerisation von Propylen (Propen) unter Einsatz verschiedener Katalysatoren hergestellt. So kann Polypropylen beispielsweise durch stereospezifische Polymerisation von Propylen in der Gasphase oder in Suspension nach Giulio Natta hergestellt werden. Erfindungsgemäße Polypropylene können isotaktisch und damit hoch kristallin, aber auch syndiotaktisch oder amporph sein. Die Regelung der mittleren relativen Molmasse kann beispielsweise durch Einstellung eines bestimmten Wasserstoff-Partialdruckes während der Polymerisation des Propens erfolgen. Beispielsweise kann Polypropylen mittlere relative Molmassen von ca. 150000 bis 1500000 g/mol besitzen. Die Verarbeitung von Polypropylen kann beispielsweise durch Extrusions- und Streckblasformen, oder durch Pressen, Kalandrieren, Thermoformen und Kaltumformen erfolgen.
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Bevorzugt weist die erste Polymerschicht (P1) eine bestimmte Schichtdicke auf. Es ist daher im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt, wenn die mindestens eine erste Polymerschicht (P1) eine Schichtdicke von 20,0 µm bis 300 µm, vorzugsweise von 40,0 µm bis 200 µm, bevorzugt von 50,0 µm bis 100 µm, insbesondere von 60,0 µm bis 90,0 µm, aufweist.
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Ein besonders bevorzugtes erfindungsgemäßes Produkt ist daher dadurch gekennzeichnet, dass die mehrlagige Folie (F) mindestens eine erste Polymerschicht (P1), welche aus Polypropylen gebildet ist und eine Schichtdicke von 60,0 bis 90,0 µm aufweist, umfasst.
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Weiterhin umfasst die mehrlagige Folie (F), aus der die Verpackung hergestellt wird, eine zweite Polymerschicht (P2) aus einem zweiten polymeren Material. Bei dem zweiten polymeren Material kann es sich um eine Schicht aus einem Polymertyp oder auch um eine Schicht aus einem Polymergemisch handeln. Bei der Herstellung der Mehrschicht-Folie kann beispielsweise die zweite Schicht (P2) - entweder vor oder nach Auftragung der Barriereschicht (BS) auf die als Trägerschicht fungierende erste Polymerschicht (P1) aufgesprüht, aufgetragen oder aufgeschichtet werden. Es ist jedoch ebenfalls denkbar, dass die zweite Polymerschicht (P2) als Trägerschicht fungiert, auf welche dann die Barriereschicht (BS) und die erste Polymerschicht (P1) aufgetragen werden.
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Abhängig von der zuvor beschriebenen Abfolge der Schichtung können das erste polymere Material der ersten Polymerschicht (P1) und das zweite polymere Material der zweiten Polymerschicht (P2) entweder gleich (sofern beide Schichten nicht miteinander in Kontakt stehen) oder auch verschieden sein. Die Polymerschicht (P2) kann daher aus den zuvor im Zusammenhang mit der Polymerschicht (P1) angeführten Verbindungen gebildet sein. Bevorzugt sind die Schichten (P1) und (P2) aus unterschiedlichen polymeren Materialien (d.h. unterschiedlichen Polymeren oder Polymergemischen) gefertigt. Es ist daher im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt, wenn die mindestens eine zweite Polymerschicht (P2) aus Polyethylentherephthalat oder Polyethylennaphthalat, insbesondere aus Polyethylentherephthalat, gebildet ist. Unter dem Begriff „gebildet ist“ wird erfindungsgemäß verstanden, dass die Polymerschicht mindestens 70 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 80 Gew.-%, bevorzugt mindestens 90 Gew.-%, insbesondere mindestens 99 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Polymerschicht (P2), der zuvor angeführten Verbindungen enthält. Polyethylenterephthalat (PET) ist ein Polymer aus der Gruppe der Polyester. Die Herstellung von Polyethylenterephthalat kann beispielsweise durch Umesterung von Dimethylterephthalat mit Ethylenglycol bei höheren Temperaturen erfolgen. Bei dieser Umesterungsreaktion wird Methanol abgespalten, welches durch Destillation entfernt wird. Das entstehende Bis(2-hydroxyethyl)terephthalat wird durch Polykondensation zu PET umgesetzt, wobei wieder Ethylenglycol entsteht. Eine weitere Herstellmethode von Polyethylenterephthalat ist die direkte Polykondensation von Ethylenglykol und Terephthalsäure bei hohen Temperaturen unter Abdestillation des entstehenden Wassers.
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Bevorzugt weist die zweite Polymerschicht (P2) eine geringere Schichtdicke auf als die Polymerschicht (P1). Es ist daher im Rahmen der vorliegenden Erfindung vorteilhaft, wenn die mindestens eine zweite Polymerschicht (P2) eine Schichtdicke von 1,00 µm bis 100 µm, vorzugsweise von 2,50 µm bis 50,0 µm, bevorzugt von 5,00 µm bis 25,0 µm, insbesondere von 10,0 µm bis 20,0 µm, aufweist.
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Ein besonders bevorzugtes erfindungsgemäßes Produkt ist daher dadurch gekennzeichnet, mehrlagige Folie (F) mindestens eine zweite Polymerschicht (P2), welche aus Polyethylenterephthalat gebildet ist und eine Schichtdicke von 10,0 bis 20,0 µm aufweist, umfasst.
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Die Polymerschichten (P1) und (P2) der mehrlagigen Folie (F) bestehen aus organischen polymeren Materialen, welche in der Regel nur eine ungenügende Sperrwirkung gegenüber Gasen und Wasserdampf besitzen. Wird die Oxidationsmittel-haltige Zusammensetzung in einer Verpackung (VP) aus einer mehrschichtige Folie (F) verpackt, welche lediglich die beiden organischen Polymer-Schichten (P1) und (P2) umfasst, kann Wasserdampf ungehindert austreten, so dass sich der Wassergehalt in der Zusammensetzung bei längerer Lagerung in nicht akzeptabler Weise verändert. Um den unkontrollierten Austritt von Wasserdampf aus der Verpackung (VP) gezielt zu minimieren, werden die organischen Polymerschichten (P1) und (P2) daher im Verbund mit einer Barriereschicht (BS) eingesetzt.
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Die Barriereschicht (BS) besitzt eine Durchtrittsperrwirkung für Gase und Wasserdampf. Damit ist erfindungsgemäß gemeint, dass die Barriereschicht (BS) die Permeationsrate von Wasserdampf und von Gasen durch die Folie hindurch verringert. Eine erfindungsgemäße Folie (F), welche neben den Schichten (P1) und (P2) eine Barriereschicht (BS) besitzt, weist also gegenüber einer vergleichbaren Folie (mit gleicher Gesamtdicke), welche lediglich die beiden Schichten (P1) und (P2), jedoch keine Barriereschicht (BS) besitzt, eine verminderte Wasserdampfdurchlässigkeit und eine verminderte Gasdurchlässigkeit auf.
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Bei der Barriereschicht (BS) handelt es sich beispielsweise um eine dünne Schicht, welche ein anorganisches Material umfasst, wobei das anorganische Material mit Hilfe von Vakuumbeschichtungstechniken (z.B. PVD „physical vapour deposition“ oder CVD „chemical vapour deposition“) auf die organische Polymerschicht (P1) und/oder (P2) aufgetragen werden kann.
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Handelt es sich bei der Barriereschicht (BS) um eine Schicht, welche mindestens ein anorganisches Material umfasst, so kommen hierfür zum Beispiel Aluminium, Aluminiumoxide, Magnesium, Magnesiumoxide, Silicium, Siliciumoxide, Titan, Titanoxide, Zinn, Zinnoxide, Zirkon, Zirkonoxid und/oder Kohlenstoff in Frage. Besonders bevorzugt werden in diesem Zusammenhang Oxide eingesetzt, die aus der Gruppe aus Aluminiumoxiden, Magnesiumoxiden, Siliciumoxiden, Titanoxiden, Zinnoxiden und/oder Zirkonoxiden ausgewählt werden können. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung handelt es sich um eine Aluminiumschicht, die die Barriereschicht (BS) darstellt.
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Die Barriereschicht (BS) aus anorganischem Material befindet sich ganz besonders bevorzugt zwischen den beiden polymeren Schichten (P1) und (P2). Die Herstellung von Folien mit Barriereschichten aus anorganischem Material wird beispielsweise in der Schrift
EP 1036813 A1 beschrieben, auf die an dieser Stelle vollinhaltlich Bezug genommen wird.
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Je dicker die Barriereschicht (BS) ist, desto größer bzw. stärker ist die Durchtrittsperrwirkung für Gase und Wasserdampf. Die Dicke der Barriereschicht (BS) kann daher in Abhängigkeit von der gewünschten Sperrschichtwirkung gewählt werden. Die Barriereschicht (BS) kann zum Beispiel eine Schichtdicke von 1 bis 1000 nm (Nanometer) besitzen. Bevorzugt besitzt die Barriereschicht (BS) eine Schichtdicke von 5 bis 500 nm, weiter bevorzugt von 10 bis 250 nm und besonders bevorzugt von 10 bis 150 nm (Nanometer). Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind daher dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Barriereschicht (BS) eine Schichtdicke von 1,00 nm bis 1000 nm, vorzugsweise von 5,00 nm bis 500 nm, bevorzugt von 10,0 nm bis 250 nm, insbesondere von 10,0 nm bis 150 nm, aufweist.
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Neben den bislang beschriebenen Schichten (P1), (P2) und (BS) kann die mehrlagige Folie (F) zusätzlich auch noch eine oder mehrere weitere Schichten umfassen. Bei diesen weiteren Schichten kann es sich beispielsweise um Zwischenschichten und/oder Klebeschichten handeln. Es ist daher erfindungsgemäß bevorzugt, wenn die mindestens eine mehrlagige Folie (F) zusätzlich mindestens eine weitere Schicht, ausgewählt aus der Gruppe von Zwischenschichten (SZ), Klebeschichten (SK) und deren Mischungen, enthält.
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Beispielsweise können die Folien (F) weitere Zwischenschichten (SZ) besitzen, um die mechanische Stabilität zu erhöhen. Zwischenschichten können auch die Permeation von Polymeren oder verbliebenen Monomeren aus einer Polymerschicht in die Bleichmittelzusammensetzung verhindern oder minimieren.
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Um die Verbundfestigkeit zu erhöhen, können die Folien zusätzlich auch noch eine oder mehrere Klebeschichten (SK) umfassen, um eine Delaminierung (d.h. ein Ablösen oder die Bildung eines Luftraums) zwischen zwei Schichten zu vermindern bzw. zu verhindern.
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Ein besonders bevorzugtes erfindungsgemäßes Produkt ist dadurch gekennzeichnet, dass die mehrlagige Folie (F) neben der ersten Polymerschicht (P1), der zweiten Polymerschicht (P2) und der Barriereschicht (BS) zusätzlich noch eine oder mehrere weitere Schichten enthält, welche aus Zwischenschichten (SZ) und/oder Klebeschichten (SK) ausgewählt sind.
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Enthält die mehrlagige Folie (F) zusätzlich zu den Schichten (P1), (P2) und (BS) auch noch weitere Schichten, sind geeignete und erfindungsgemäße Anordnungen der Schichten nachfolgend beschrieben (von Innenraum (steht in Kontakt mit der Bleichmittelzusammensetzung) zur Außenseite betrachtet):
- a) *Innenraum* - Schicht (P1) - erste Klebeschicht (SK1) - Schicht (P2) - zweite Klebeschicht (SK2) - Barriereschicht (BS) - *Außenseite*,
- b) *Innenraum* - Schicht (P1) - Klebeschicht (SK1) - Schicht (P2) - Barriereschicht (BS) - *Außenseite*,
- c) *Innenraum* - Schicht (P1) - Schicht (P2) - zweite Klebeschicht (SK2) - Barriereschicht (BS) - *Außenseite*,
- d) *Innenraum* - Barriereschicht (BS) - erste Klebeschicht (SK1) - Schicht (P1) - zweite Klebeschicht (SK2) - Schicht (P2) - *Außenseite*,
- e) *Innenraum* - Barriereschicht (BS) - Klebeschicht (SK) - Schicht (P1) - Schicht (P2) - *Außenseite*,
- f) *Innenraum* - Barriereschicht (BS) - Schicht (S1) - Klebeschicht (SK) - Schicht (P2) - *Außenseite*,
- g) *Innenraum* - Schicht (P1) - erste Klebeschicht (SK1) - Barriereschicht (BS) - zweite Klebeschicht (SK2) - Schicht (P2) - *Außenseite*,
- h) *Innenraum* - Schicht (P1) - Klebeschicht (SK) - Barriereschicht (BS) - Schicht (P2) - *Außenseite*,
- i) *Innenraum* - Schicht (P1) - Barriere Schicht (BS) - Klebeschicht (SK) - Schicht (P2) - *Außenseite*
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Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird ferner gelöst durch den Gegenstand von Anspruch 10. Ein zweiter Gegenstand der Erfindung ist daher ein Verfahren zum Blondieren von menschlichen Haaren, bei dem (a) das kosmetische Mittel gemäß dem ersten Gegenstand der Erfindung in eine Menge Wasser eingebracht wird, (b) das erhaltene Gemisch aus (a) homogenisiert wird, und (c) das homogenisierte Gemisch aus (b) auf die menschlichen Haare, aufgetragen wird.
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Wie bereits oben ausführlich erläutert liegt der Vorteil der vorliegenden Erfindung darin, dass ein einzelner verpackter Gegenstand bereitgestellt wird, dessen Inhalt zu Wasser hinzugegeben wird, so dass die Bleichmittelzusammensetzung suspendiert wird und das homogenisierte Gemisch dann eine anwendungsbereite Blondierzusammensetzung darstellt. Nach dem Auftragen wird das homogenisierte Gemisch einwirken gelassen und schließlich mit Wasser aus den Haaren ausgespült. Auf diese Weise werden blondierte Haare erzeugt.
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Das Mischungsverhältnis von Bleichmittelzusammensetzung zu Wasser kann gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bei 1:5 (1 Gewichtsteil erfindungsgemäßes Mittel auf 3 Gewichtsteile Wasser) bis 3:1, bevorzugt bei 1:2 bis 1:1 liegen.
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Die anwendungsbereiten kosmetischen Mittel aus dem kosmetischen Mittel und Wasser weisen bevorzugt eine Viskosität im Bereich von 3000 bis 40000 mPas, bevorzugt 4000 bis 30000 mPas, besonders bevorzugt 6000 bis 15000 mPas, auf, jeweils gemessen bei 20°C mit einem Haake-Zylinder/Zylinder-Viskosimeter, Dreh-/Messsystem SV I mit einer Kühlzeit von 5 Minuten. Bei diesem Messverfahren wird der Viskositätswert bei einer Scherrate von 1/7,2s ermittelt. Das Messprogramm arbeitet mit der Rampe von 0-1/60s. Eine Viskosität in diesem Bereich erlaubt, dass das anwendungsbereite kosmetische Mittel sich einerseits gut auftragen lässt und andererseits über ein solches Fließverhalten verfügt, dass es für das Mittel eine ausreichend lange Einwirkzeit am Wirkort auf den keratinischen Fasern garantiert.
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Bevorzugt beträgt die Einwirkzeit nach dem obigen Schritt c) von 5 bis 60 min, insbesondere 5 bis 50 min, besonders bevorzugt 10 bis 45 min. Während der Einwirkzeit des homogenisierten Gemischs auf den Haaren kann es vorteilhaft sein, den Farbveränderungsvorgang durch Wärmezufuhr zu unterstützen. Eine Einwirkphase bei Raumtemperatur ist ebenfalls erfindungsgemäß. Insbesondere liegt die Temperatur während der Einwirkzeit zwischen 20 °C und 40 °C, insbesondere zwischen 25 °C und 38 °C. Die Mittel ergeben bereits bei physiologisch verträglichen Temperaturen von unter 45°C gute Behandlungsergebnisse.
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Nach Ende des Einwirkens werden alle auf den Keratinfasern befindlichen Komponenten mit Wasser oder einem tensidhaltigen Reinigungsmittel aus dem Haar gespült. Als Reinigungsmittel kann dabei insbesondere handelsübliches Shampoo dienen, wobei insbesondere dann auf das Reinigungsmittel verzichtet werden kann und der Ausspülvorgang mit Leitungswasser erfolgen kann, wenn das Farbveränderungsmittel einen höheren Tensidgehalt aufweist.
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Merkmale betreffend bevorzugte Ausführungsformen des ersten Erfindungsgegenstandes, die nur diesbezüglich oben beschrieben sind, gelten selbstverständlich entsprechend für den zweiten Gegenstand als Merkmale bevorzugter Ausführungsformen.
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Die nachfolgenden Beispiele sollen den Gegenstand der vorliegenden Erfindung erläutern, ohne ihn in irgendeiner Weise zu beschränken.
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Beispiele
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Formulierungen
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Es wurden die folgenden Formulierungen hergestellt (soweit nicht anders angegeben, entsprechen die Mengenangaben Gewichts-%)
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Blondierpulver
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|
KM 1 |
KM 2 |
Britesil C 265 |
22,4 |
27,0 |
Magnesiumcarbonat (schwer) |
30,8 |
2,6 |
Carboxymethylcellulose (Cekol 50000) |
1,9 |
2,2 |
Hydroxyethylcellulose (Tylose H 100000 YP 2) |
1,9 |
2,3 |
Xanthan Gum (Keltrol CG-SFT) |
2,4 |
3,7 |
EDETA BX Powder |
1,6 |
1,6 |
NaCI |
0,5 |
0,5 |
Zitronensäure |
0,5 |
|
L-Arginine |
1,0 |
|
Ammoniumpersulfat + 0,5 % Silica |
10,0 |
14,0 |
Kaliumpersulfat |
19,0 |
27,4 |
Natriumpersulfat |
5,0 |
6,0 |
Dimethicone/Dimethiconol |
3,0 |
2,4 |
Natriumpercarbonat |
- |
10,0 |
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Die Zusammensetzung KM 1 wird als Zweikammersachet hergestellt, wobei 23 g von KM 1 in die erste Kammer gefüllt werden und 2 g Percarbonat in die zweite Kammer gefüllt werden.
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Das Mischungsverhältnis der kosmetischen Mittel mit Wasser beträgt 1 :2 im Fall des Zweikammersachets, wobei 50 g Wasser eingesetzt werden, und 1 : 3 im Fall des Einkammersachets, wobei 75 g Wasser eingesetzt werden.
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Ferner wurden folgende Zusammensetzungen hergestellt:
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Blondierpulver
-
|
KM 3 |
KM 4 |
KM 5 |
Magnesiumcarbonat (schwer) |
12 |
22,8 |
2,6 |
Britesil C 265 |
36,5 |
22,4 |
27 |
Carboxymethylcellulose (Cekol 50000) |
2 |
1,9 |
2,2 |
Hydroxyethylcellulose (Tylose H 100000 YP 2) |
2 |
1,9 |
2,3 |
Xanthan Gum (Keltrol CG-SFT) |
3,5 |
2,4 |
3,7 |
EDETA BX Powder |
1,5 |
1,6 |
1,6 |
Natriumpersulfat |
5 |
5 |
6 |
Ammoniumpersulfat + 0,5 % Silica |
14,5 |
10 |
14 |
Kaliumpersulfat |
14,5 |
19 |
27,4 |
Eumulgin B5 |
4,5 |
|
|
NaCI |
0,5 |
0,5 |
0,5 |
Dimethicone/Dimethiconol |
3 |
3 |
2,4 |
Zitronensäure |
0,5 |
0,5 |
|
L-Arginine |
|
1 |
|
Natriumpercarbonat |
8 |
8 |
10 |
Parfüm |
|
|
0,3 |
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Anwendung
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Die Zubereitungen umfassend KM 1 und KM 2 wurden für die Anwendung bereitgestellt.
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Die Beutelinhalte wurden mit handwarmem Wasser vermengt und homogenisiert. Die homogenisierten Gemische wurden auf hellbraunes Fischbach & Miller Haar aufgetragen und für 45 Minuten einwirken gelassen und im Anschluss daran mit Leitungswasser ausgespült. Danach wurden die Haare getrocknet.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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