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Die Erfindung betrifft ein Ansteuermodul zum drahtlosen Ansteuern zumindest eines in einem von einer Basisstation verwalteten Gebäudeinstallationsfunknetzwerk eingebundenen Aktors, welches Ansteuermodul eine Energieversorgung mit einem Stromversorgungsanschluss, einen Bedienelementanschluss zum Anschließen eines nutzerseitig betätigbaren Bedienelementes, einen Speicher und eine Funkkommunikationsschnittstelle zum Einbinden des Ansteuermoduls in das Gebäudeinstallationsfunknetzwerk aufweist, wobei die erste Funkkommunikationsschnittstelle mit dem Speicher und mit dem Bedienelementanschluss dergestalt verschaltet ist, dass die Funkkommunikationsschnittstelle nach Erkennen eines Bediensignals an dem Bedienelementanschluss einen in dem Speicher abgelegten Ansteuerbefehl zum Ansteuern zumindest eines in dem Gebäudeinstallationsfunknetzwerk eingebundenen Aktors sendet. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Einrichten und Betreiben eines solchen Ansteuermoduls in einem Gebäudeinstallationsfunknetzwerk und ein Gebäudeinstallationsfunknetzwerk.
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Gebäudeinstallationsfunknetzwerke sind aus dem Stand der Technik bekannt. In einem solchen Gebäudeinstallationsfunknetzwerk sind gebäudetechnische Installationen als Aktoren drahtlos organisiert. Aktoren können beispielsweise Lampen, Leuchten oder Jalousien sein. Gebäudetechnische Installationen, die in ein solches Gebäudeinstallationsfunknetzwerk eingebunden werden können, werden auch als „smarte Produkte“ bezeichnet. Smarte Produkte als Aktoren sind unabhängig von ihrem Schaltzustand mit Energie versorgt. Diese Produkte verfügen über ein Steuermodul mit einem Funkempfänger, über welches Steuermodul in Abhängigkeit von einem empfangenen Befehl der Aktor angesteuert wird. Eine Ansteuerung erfolgt somit über das Gebäudeinstallationsnetzwerk.
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Ein Gebäudeinstallationsfunknetzwerk umfasst zum Aufbau und Verwalten der darin eingebundenen Teilnehmer eine Basisstation. Eine solche Verwaltung schließt Aufgaben wie das Vergeben von Adressen, das Einräumen von Zugangsberechtigungen, etc. ein.
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Neben dem Verwalten des Gebäudeinstallationsfunknetzwerkes kann die Basisstation die in einem Gebäudeinstallationsfunknetzwerk als Teilnehmer eingebunden Aktoren auch ansteuern. Die Basisstation verfügt hierzu über Mittel, um mit einem externen Gerät, beispielsweise mit einem Smartphone, Tablet oder dergleichen, welches Nutzereingaben verarbeiten kann, verbunden zu werden. Diese Nutzereingaben werden an die Basisstation übertragen, welche dann den oder die gewünschten Aktoren ansteuert. Die Kommunikationsstrecke zum Aufbauen einer Verbindung zwischen Basisstation und Smartphone, Tablet oder dergleichen ist ohnehin zur Einrichtung des Gebäudeinstallationsfunknetzwerkes erforderlich. Diese Art der Ansteuerung wird insbesondere bei proprietären Gebäudeinstallationsfunknetzwerken genutzt. Ein solches Gebäudeinstallationsfunknetzwerk ist ein Netzwerk, mit bzw. in dem nur über spezielle, auf den Zweck eines Gebäudeinstallationsfunknetzwerkes ausgerichtete Funkkommunikationsschnittstellen kommuniziert werden kann.
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Eine weitere Möglichkeit der Ansteuerung in einem Gebäudeinstallationsfunknetzwerk organisierten Aktoren besteht in der Nutzung von Ansteuermodulen. Diese Ansteuermodule werden als Sensoren in das Gebäudeinstallationsfunknetzwerk eingebunden. Dem Ansteuermodul ist ein nutzerseitig betätigbares Bedienelement, typischerweise ein Schalter oder Taster zugeordnet. In Folge einer Betätigung dieses Bedienelementes sendet das Ansteuermodul einen Ansteuerbefehl an einen, dem Ansteuermodul zugeordneten Aktor in das Gebäudeinstallationsfunknetzwerk. Da die Zuweisung des Ansteuermoduls zu einem Aktor aufgrund der Nutzung von dynamischen Adressen in einem Gebäudeinstallationsfunknetzwerk problematisch ist, sind solche Ansteuermodule herstellerseitig oftmals auf einen bestimmten Aktor mittels einer physischen Adresse abgestimmt. Nutzerseitig kann dieses Ansteuerelement nur für diesen einen, zumeist zusammen mit dem Ansteuermodul erworbenen Aktor eingesetzt werden. Gerne werden nutzerseitig auch nach der Erstinstallation Zuordnungen zwischen Ansteuermodul und Aktoren an sich verändernde Bedürfnisse angepasst, in dem solche Zuordnungen verändert oder bedarfsgerecht erweitert werden. Dies ist jedoch bei dieser Ausgestaltung nicht oder nur schwer möglich.
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Eine alternative Möglichkeit einer Verknüpfung eines solchen Ansteuermoduls mit dem in einem Gebäudeinstallationsnetzwerk eingebundenen Aktor besteht in der Nutzung von mechanischen Kontakten, die der Nutzer über Brücken und/oder Schalter herstellen kann. Alternativ existieren Wahlschalter in verschiedensten Ausführungen, die unmittelbar am Ansteuermodul angebracht sind.
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Ein weiterer Ansatz der Nutzung von Ansteuermodulen besteht darin, dass das Ansteuermodul einen herstellerspezifischen Befehl an die das Gebäudeinstallationsfunknetzwerk ansteuernde Basisstation sendet, woraufhin die Basisstation diesen Befehl verarbeitet und an den entsprechenden Aktor weitergibt. Genutzt wird hierbei die gleiche Kommunikationsstrecke wie die vorstehend beschriebene zwischen der Basisstation und einem bezüglich des Gebäudeinstallationsfunknetzwerkes externen Bediengerät, etwa einem Smartphone, Tablet oder dergleichen. Die Basisstation fungiert dabei als Umsetzer.
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Nachteilig bei diesen Ansteuerungen ist, dass eine individuelle Einrichtung nicht ohne weiteres möglich ist. Entweder ist ein Nutzer fest an ein herstellerseitig abgestimmtes System gebunden oder es ist eine Einrichtung vorzunehmen, die nur durch speziell ausgebildete Fachleute vorgenommen werden kann. Überdies erfordert eine mechanische Einrichtung an dem Ansteuermodul stets den Ein- und Ausbau des Ansteuermoduls, sollte das Ansteuermodul fest im Gebäude installiert sein, was bevorzugt wäre. Auch das Vorhalten von individuellen Steckkontakten und Kodierungen, sowie der hierfür benötigte Bauraum wird als nachtteilig empfunden.
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Vor dem Hintergrund des vorstehend diskutierten Standes der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Ansteuermodul vorzuschlagen, mit dem eine vereinfachte, individuelle und insbesondere herstellerunabhängige Einrichtung möglich ist, sodass mit diesem Ansteuermodul prinzipiell beliebige, in dem Gebäudeinstallationsfunknetzwerk organisierte Teilnehmer angesteuert werden können. Ferner soll ein Einrichteverfahren zum Einrichten eines solchen Ansteuermoduls vorgeschlagen werden. Überdies ist es Aufgabe der Erfindung, ein Gebäudeinstallationsfunknetzwerk vorzuschlagen, mit dem die zu dem Stand der Technik aufgezeigten Nachteile vermieden sind.
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Gelöst wird diese Aufgabe durch ein eingangs genanntes, gattungsgemäßes Ansteuermodul, bei dem das Ansteuermodul neben der für die Funkkommunikation im Gebäudeinstallationsfunknetzwerk vorgesehenen ersten Funkkommunikationsschnittstelle über eine zweite, sich von der ersten Funkkommunikationsschnittstelle unterscheidende Funkkommunikationsschnittstelle für eine Kommunikation auf einer bidirektionalen Funkkommunikationsstrecke mit einem Einrichtegerät verfügt und der Speicher über ein elektronisches Adressspeichersegment verfügt, in dem eine Adresse des zumindest einen anzusteuernden Aktors hinterlegbar ist.
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Der verfahrensbezogene Anteil der Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 10 und der auf das Gebäudeinstallationsfunknetzwerk gerichtete Teil der Aufgabe durch ein Gebäudeinstallationsfunknetzwerk mit den Merkmalen des Anspruchs 14 gelöst.
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Das erfindungsgemäße Ansteuermodul ist dazu ausgelegt, in ein Gebäudeinstallationsfunknetzwerk eingebunden zu werden. Eingebunden in das Gebäudeinstallationsfunknetzwerk ist neben dem Ansteuermodul zumindest ein ansteuerbarer Aktor. Typischerweise sind in dem Gebäudeinstallationsfunknetzwerk mehrere oder auch eine Vielzahl von Aktoren organisiert. Ein solcher Aktor kann eine elektrische Jalousie, eine Leuchte oder eine Lampe sein, typischerweise als sogenanntes smartes Produkt konzipiert. Das Ansteuermodul und der ansteuerbare Aktor sind Teilnehmer in dem Gebäudeinstallationsfunknetzwerk. Das Gebäudeinstallationsfunknetzwerk umfasst für verwaltende Aufgaben eine Basisstation, wobei dies Aufgaben wie die Verwaltung der Teilnehmer und Adressen, etwaiger Schlüssel usw. sind. Durchaus kann einer der Aktoren die Aufgabe einer Basisstation übernehmen. Das Gebäudeinstallationsfunknetzwerk basiert in bevorzugter Ausgestaltung auf einem Low-Data-Rate-Netzwerk, beispielsweise einem ZigBee®-Netzwerk (ZigBee® ist eine eingetragene Marke der ZigBee Alliance). Solche Netzwerke zeichnen sich dadurch aus, dass nur wenige Daten übermittelt werden und die dazugehörigen Teilnehmer durch eine entsprechende Realisierung der Funkschnittstelle nur eine geringe Energie benötigen.
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Das Ansteuermodul umfasst eine Energieversorgung mit einem an eine gebäudeseitig installierte Stromversorgung anschließbaren Stromversorgungsanschluss, über den aus der gebäudeseitig installierten Stromversorgung die Energie zum Betreiben des Ansteuermoduls entnommen wird.
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In einer Ausgestaltung ist die Energieversorgung dergestalt ausgelegt, dass an dessen Stromversorgungsanschluss ein Phasenanschluss und ein Nullleiter einer gebäudeseitigen Stromversorgung angeschlossen ist. Vorteil dieser Parallelschaltung ist, dass zur Energieversorgung des Ansteuermoduls nur eine sehr kleine und einfach aufgebaute Energieversorgungseinheit benötigt wird, sodass nur ein geringer Bauraum zum Unterbringen derselben in dem Ansteuermodul benötigt wird.
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In einer anderen Ausgestaltung ist die Energieversorgung des Ansteuermoduls ausgelegt, in Reihe mit einer gebäudetechnischen Installation, typischerweise einem Aktor, angeschlossen zu werden. Zur Stromversorgung des Ansteuermoduls kann beispielsweise über einen Lastabfall mittels eines Widerstandes Spannung abgegriffen werden, mit der das Ansteuermodul mit Energie versorgt wird. Durch diese Schaltung wird ein Betrieb des Ansteuermoduls auch dann ermöglicht, wenn nur eine eine Phasenleitung aufweisende Stromleitung zur Verfügung steht, wie dieses bei einer Vielzahl älterer gebäudeseitigen Strominstallationen der Fall ist. Eine Neuverlegung von Stromkabeln ist dann nicht erforderlich.
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Das Ansteuermodul kann auch dazu ausgelegt sein, beide vorgenannten Ausgestaltungen zu realisieren. Hierzu können zwei unterschiedlich ausgelegte Stromversorgungsanschlüsse zur Energieversorgung in dem Ansteuermodul zur Verfügung stehen, wobei je nach Fallgestaltung die gebäudeseitig installierte Stromversorgung an den entsprechenden Stromversorgungsanschluss angeschlossen wird.
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Das Ansteuermodul umfasst ferner einen Bedienelementanschluss zum mechanischen, typischerweise kabelgebundenen Anschließen eines nutzerseitig betätigbaren Bedienelementes. Als Bedienelemente können in einer gebäudeseitigen Installation bereits vorhandene Bedienelemente, wie beispielsweise Schalter oder Taster, auch in Doppel- oder Mehrfachausgestaltung genutzt werden. Der Bedienelementanschluss dient dazu, ein Betätigungsevent als Signal des Bedienelementes zu empfangen, was dann ausgewertet wird. Gemäß einer Ausgestaltung ist das Bedienelement ausgelegt, bei seiner Betätigung einen Stromkreis zu schließen. Dieses ist sodann am Bedienelementanschluss erkennbar. Gleichermaßen ist auch ein Wechsel der Schaltstellung von stromführend zu nichtstromführend erkennbar. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist auch die Nutzung von Touch-sensitiven Bedienelementen zum Ansteuern eines Schalters möglich.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung verfügt das Ansteuermodul über Mittel zum Auswerten von Zustandsänderungen an dem Bedienelementanschluss, sowie über Mittel zur Überwachung, ob nach einer ersten Zustandsänderung in einem definierten Zeitintervall eine weitere Zustandsänderung an dem Bedienelementanschluss erkannt wird. Diese Mittel werden im Zusammenhang mit einer Einrichtung des Ansteuermoduls genutzt, um im Rahmen einer Routine automatisch erkennen zu können, ob ein angeschlossenes Bedienelement ein Taster oder ein Schalter ist. Unter einem Taster wird im Rahmen dieser Ausführungen ein Schaltelement verstanden, bei dem ein Kontakt während einer nutzerseitigen Betätigung geschlossen wird und dieser Kontakt wieder öffnet, wenn das Schaltelement nicht mehr betätigt wird. Ein solcher Taster ist somit monostabil. Bei einem Schalter bleibt ein Schaltkontakt nach einer Betätigung entweder dauerhaft geschlossen oder geöffnet. Mithin verbleibt der Kontakt in dem durch eine Betätigung gebrachten Zustand bis zu einer erneuten Betätigung. Ein Schalter ist demensprechend bistabil und kann beispielsweise in Form eines Wechselschalters ausgebildet sein. Ansteuermodulseitig wird in einem Speicher die Art des oder der elektrischen Kontakte des Bedienelementes hinterlegt. Die Art des oder der festgestellten Kontakte - beispielsweise Schalter oder Taster - des Bedienelementes wird im Rahmen der Auswertung eines am Bedienelementanschluss erkannten Betätigungsevents genutzt.
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Das Ansteuermodul verfügt ferner über einen elektronischen Speicher. In diesem Speicher sind Ansteuerbefehle hinterlegt, mit denen Aktoren in einem Gebäudeinstallationsfunknetzwerk angesteuert werden können. Diese Ansteuerbefehle können bereits herstellerseitig hinterlegt sein. Überdies verfügt der Speicher über ein Adressspeichersegment, in dem eine eindeutige Adresse zumindest eines anzusteuernden Aktors hinterlegbar ist. Dies kann eine physikalische, als auch eine dynamische Adresse sein. Eine dynamische Adresse wird durch die das Gebäudeinstallationsfunknetzwerk verwaltende Basisstation vergeben. In dem Adressenspeicher des Ansteuermoduls können die Adressen einzelner Aktoren ebenso gespeichert sein, wie Gruppenadressen, also solche Adressen, mit denen mehrere im Netzwerk organisierte Aktoren angesteuert werden können. Vorzugsweise ist der Adressspeicher wiederbeschreibbar.
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Das Ansteuermodul verfügt ferner über eine erste Funkkommunikationsschnittstelle. Über diese erste Funkkommunikationsschnittstelle kann das Ansteuermodul, in ein Gebäudeinstallationsfunknetzwerk eingebunden werden. Hierzu nutzt die erste Funkkommunikationsschnittstelle das gleiche Protokoll und die gleiche Frequenz wie das Gebäudeinstallationsfunknetzwerk und kann, sobald das Ansteuermodul in das Gebäudeinstallationsfunknetzwerk eingebunden ist, einen von der Basisstation des Gebäudeinstallationsfunknetzwerks vergebenden Netzwerkschlüssel nutzen. Über diese erste Funkkommunikationsschnittstelle ist das Ansteuermodul, wenn in ein Gebäudeinstallationsnetzwerk eingebunden, in der Lage, Informationen von den in das Gebäudeinstallationsfunknetzwerk eingebundenen Aktoren abzufragen und/oder zu empfangen. Zudem kann über diese Schnittstelle das Ansteuermodul einen Ansteuerbefehl in das Gebäudeinstallationsfunknetzwerk und somit an zumindest einen in das Gebäudeinstallationsfunknetzwerk eingebundenen Aktor senden. Diese Funkkommunikationsschnittstelle verfügt hierzu über die notwendigen Mittel, um eine bidirektionale Kommunikation innerhalb des Gebäudeinstallationsfunknetzwerkes aufbauen zu können, etwa ein Funkmodul, einen Controller, ein Hochfrequenz-Frontend mit Antenne oder dergleichen. Insofern werden im Rahmen dieser Ausführungen unter dem Begriff Funkkommunikationsschnittstelle diejenigen Komponenten verstanden, die für eine solche Kommunikation benötigt werden. Dieses bedeutet nicht, dass diese Komponenten sämtliche in einem einzigen Modul vereint sein müssen. So kann beispielsweise ein in dem Ansteuermodul ohnehin vorhandener Mikrocontroller auch zum Betreiben der Funkkommunikationsschnittstelle genutzt werden.
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Die erste Funkkommunikationsschnittstelle, der Speicher und der Bedienelementanschluss sind dergestalt miteinander verschaltet, dass bei einem Betätigen des an dem Bedienelementanschluss angeschlossenen Bedienelementes ein Betätigungsevent als Signal erfasst wird und infolge dessen aus dem Speicher zumindest ein die Adresse zumindest eines Aktors enthaltenen Ansteuerbefehl zum Ansteuern zumindest eines in einem Gebäudeinstallationsfunknetzwerk eingebundenen Aktors, ausgelesen und über die Funkkommunikationsschnittstelle gesendet wird. Auf diese Weise wird der zumindest eine dem Schaltevent beim Einrichten des Ansteuermoduls zugeordnete Aktor angesteuert.
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Das Ansteuermodul verfügt neben dieser ersten Funkkommunikationsschnittstelle über eine zweite Funkkommunikationsschnittstelle. Diese zweite Funkkommunikationsschnittstelle unterscheidet sich von der ersten Funkkommunikationsschnittstelle. Diese Unterscheidung ist so ausgelegt, dass das Ansteuermodul über die zweite Funkkommunikationsschnittstelle unabhängig von der ersten Funkkommunikationsschnittstelle mit einem externen Einrichtegerät bidirektional kommunizieren kann. Die Unterscheidung zwischen den beiden Funkkommunikationsschnittstellen kann in der Nutzung eines anderen Protokolls und/oder einer anderen Frequenz und/oder eines anderen Netzwerkes liegen, sodass das Ansteuermodul mit dem Gebäudeinstallationsfunknetzwerk über die erste Funkkommunikationsschnittstelle unidirektional oder bidirektional kommunizieren kann, während es mit der zweiten Funkkommunikationsschnittstelle mit einem nicht in dem Gebäudeinstallationsfunknetzwerk angemeldeten Einrichtegerät kommunizieren kann. Die Funkkommunikationsstrecke über die zweite Funkkommunikationsschnittstelle ist bevorzugt ebenfalls eine Low-Data-Rate-Verbindung, um die Stromversorgung des Ansteuermoduls nur mit einem geringen Energiebedarf zu belasten. Beispielsweise kann dies durch das Nutzen eines Bluetooth®-Protokoll umgesetzt werden (Bluetooth® ist eine eingetragene Marke der Bluetooth SIG). Diese Verbindungsschnittstellen sind üblicherweise in Consumer-Elektronik-Produkten wie Smartphones, Tablets oder dergleichen vorhanden. Derartige Geräte werden daher bevorzugt als Einrichtegeräte verwendet, da diese die für die Kommunikation mit dem Ansteuermodul über die zweite Funkkommunikationsschnittstelle benötigten Komponenten sowie über eine zum Einrichten benötigte Anzeige - das Display - beinhalten.
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Das Einrichtegerät dient zum Einrichten des Ansteuermoduls. Die Anzeigefunktionalität eines solchen Einrichtegerätes - das Display - wird genutzt, um die ansteuerbaren Aktoren anzuzeigen. Ferner dient das Einrichtegerät dem Einrichten einer Zuordnung zwischen einer Bedienelementbetätigung und einem durch diese Betätigung anzusteuernden Aktor, mithin einer Verknüpfung eines Betätigungsevents mit einem Ansteuerbefehl und der Adresse des anzusteuernden Aktors.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung besteht zwischen dem Einrichtegerät und dem Ansteuermodul eine Direktverbindung, mithin eine direkte Kommunikationsstrecke ohne weitere Zusatzgeräte. Dies kann mittels einer Punkt-zu-Punkt-Verbindung, auch in einer Nahbereichsausgestaltung, geschehen. Vorteilhaft ist bei einer solchen Auslegung, dass keine zusätzlichen Komponenten, wie etwa eine Basisstation für den Aufbau eines Netzwerkes erforderlich sind. Eine andere Möglichkeit, eine solche Direktverbindung herzustellen, ist die Nutzung von Protokollen, die ohnehin nur eine Direktverbindung erlauben, wie beispielsweise Bluetooth®.
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In einer Ausgestaltung ist ein Funkmodul des Ansteuermoduls dazu ausgelegt, beide Funkkommunikationsschnittstellen zu bedienen. Hierfür kann das Funkmodul abwechselnd für die erste Funkkommunikationsschnittstelle und für die zweite Funkkommunikationsschnittstelle senden und empfangen. Vorteilhaft ist, dass, wenn die erste Funkkommunikationsschnittstelle die gleiche Frequenz nutzt wie die zweite Funkkommunikationsschnittstelle, hardwareseitig das Funkmodul nur für einen Frequenzbereich ausgelegt sein muss. Dann ist der benötigte Einbauraum entsprechend geringer. Auch für die Energieversorgung kann dies vorteilhaft genutzt werden.
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In einer anderen Ausgestaltung ist jeder Funkkommunikationsschnittstelle ein eigenes Funkmodul zugeordnet. Dann ist eine gleichzeitige Kommunikation über beide Funkkommunikationsschnittstellen möglich.
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Das Einrichten eines erfindungsgemäßen Ansteuermoduls erfolgt mit den folgenden Schritten:
- - Einbinden des Ansteuermoduls in ein Gebäudeinstallationsfunknetzwerk über die erste Funkkommunikationsschnittstelle des Ansteuermoduls,
- - Aufbau einer Funkkommunikationsstrecke zwischen dem Einrichtegerät und dem Ansteuermodul über die zweite Funkkommunikationsschnittstelle des Ansteuermoduls,
- - Abfragen von Informationen zu den in dem Gebäudeinstallationsfunknetzwerk vorhandenen ansteuerbaren Aktoren über die erste Funkkommunikationsschnittstelle des Ansteuermoduls, welche Informationen die Adresse der Aktoren enthält,
- - Übermitteln von diesen Informationen über die zweite Funkkommunikationsschnittstelle an das Einrichtegerät und Anzeigen zumindest eines Teils dieser Information auf der Anzeige des Einrichtegerätes,
- - Auswählen zumindest eines anzusteuernden Aktors auf dem Einrichtegerät aus der Menge der angezeigten ansteuerbaren Aktoren und Zuordnen dieses Aktors einem durch das Bedienelement auslösbaren Betätigungsbefehl,
- - Speichern der Betätigungsevent-Aktoradressen-Verknüpfung in dem Speicher des Ansteuermoduls.
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Die vorstehenden Verfahrensschritte müssen nicht notwendigerweise in der beschriebenen Reihenfolge durchgeführt werden.
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Insbesondere ist es möglich, den Aufbau der Funkkommunikationsstrecke zwischen dem Ansteuermodul und dem Einrichtegerät auch vor dem Einbinden des Ansteuermoduls in das Gebäudeinstallationsfunknetzwerk zu vollziehen.
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Gemäß diesem Verfahren wird das Ansteuermodul über seine erste Funkkommunikationsschnittstelle in ein Gebäudeinstallationsfunknetzwerk eingebunden. Auf diese Weise wird das in sich zunächst geschlossene Gebäudeinstallationsfunknetzwerk geöffnet. Typischerweise wird die Basisstation hierzu in einen Modus geschaltet, in dem sie nach neuen Teilnehmern in Reichweite sucht und diese, wenn gefunden, in das Gebäudeinstallationsfunknetzwerk einbindet. Dieses kann automatisch erfolgen, beispielsweise dadurch, dass die Basisstation zyklisch scannt, welche Teilnehmer in Reichweite sind. Das kann auch durch einen Aufforderungsbefehl durch das Ansteuermodul, gesendet über seine erste Funkkommunikationsschnittstelle, erfolgen. Über die Verwaltung des Gebäudeinstallationsfunknetzwerkes erhält jeder Teilnehmer eine eindeutige Adresse. Zudem können initiale Informationen übermittelt werden. Durch das Einbinden des Ansteuermoduls über die erste Funkkommunikationsschnittstelle ist eine Kommunikation zwischen dem Ansteuermodul und weiteren Teilnehmern des Gebäudeinstallationsfunknetzwerkes, insbesondere den durch das Ansteuermodul ansteuerbaren Aktoren möglich.
Des Weiteren wird zwischen dem Ansteuermodul und einem Einrichtegerät, beispielsweise einem Smartphone, einem Tablet oder dergleichen, eine Funkkommunikationsstrecke über die zweite Funkkommunikationsschnittstelle aufgebaut. Über diese Funkkommunikationsstrecke wird das Ansteuermodul nutzerseitig eingerichtet. Die Kommunikationen mit dem Gebäudeinstallationsfunknetzwerk auf der einen und dem Einrichtegerät auf der anderen Seite kann sich beispielsweise durch die Nutzung eines anderen Netzwerkes, eines anderen Protokolls oder einer anderen Frequenz unterscheiden. Wichtig ist sicherzustellen, dass sich beide Kommunikationen gegenseitig nicht stören.
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Aus dem Gebäudeinstallationsfunknetzwerk werden durch das Ansteuermodul über die erste Funkkommunikationsschnittstelle Informationen abgefragt. Abgefragt werden kann beispielsweise, welche in dem Gebäudeinstallationsfunknetzwerk organisierte Aktoren durch das Ansteuermodul ansteuerbar sind. Somit betreffen die abgefragten Informationen zumindest die Adresse und die Art des ansteuerbaren Aktors. Die Information kann aber auch eine Bezeichnung oder mögliche Zustände oder Befehle, mit denen der Aktor angesteuert werden kann, enthalten. Das Ansteuermodul sendet diese Informationen über seine zweite Funkkommunikationsschnittstelle an das Einrichtegerät. Das Ansteuermodul fungiert zum Übermitteln dieser Information an das Einrichtegerät nach Art eines Umsetzers.
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Möglich ist auch, dass in einem Speicher des Ansteuermoduls die erforderlichen Daten von einer Vielzahl von möglichen Aktoren, die in ein solches Gebäudeinstallationsfunknetzwerk eingebunden sein können, insbesondere auch unterschiedlicher Hersteller, gespeichert sind. In einem solchen Fall braucht das Ansteuermodul von den ansteuerbaren Aktoren nur deren Adresse und deren Identität über das Gebäudeinstallationsfunknetzwerk zu erhalten.
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Auf dem Einrichtegerät werden diese Informationen, sofern sie nicht bereits durch das Ansteuermodul aufbereitet worden sind, weiter aufbereitet und einem Nutzer zur Anzeige gebracht. Ein Nutzer wählt dann einen oder auch mehrerer durch das Ansteuermodul ansteuerbare Aktoren aus der Menge der ansteuerbaren Aktoren aus. Um diesen Vorgang zu vereinfachen ist in einer Ausgestaltung vorgesehen, dass ein Nutzer einen Aktor auf dem Einrichtegerät zunächst nur provisorisch selektiert, beispielsweise durch ein einfaches Antippen, wobei daraufhin ein Identifizierungsbefehl an das Ansteuermodul gesendet wird und das Ansteuermodul einen entsprechenden Ansteuerbefehl an den provisorisch selektierten Aktor sendet. Als Folge auf diesen Ansteuerbefehl wird der Aktor entsprechend dem Ansteuerbefehl aktiviert. Dies kann beispielsweise ein kurzes Aufleuchten einer Leuchte als ausgewählter Aktor sein. Diese Möglichkeit ist hilfreich, wenn auf dem Einrichtegerät keine Information angezeigt werden, wo sich welcher Aktor in einem Gebäude befindet bzw. um welchen Aktor es sich bei dem auf der Anzeige des Einrichtegerätes Angezeigten handelt. In einem weiteren Ausführungsbeispiel kann die Vorselektion des Aktors auch entfallen, sodass eine Auswahl des Aktors z.B. über Antippen auf einem Display direkt dazu führt, dass das Ansteuermodul den entsprechenden Aktor unmittelbar beeinflussen kann. Selbstredend ist auch hier die Nutzung eines Identifizierungsbefehls vorteilhaft, um den gewünschten Aktor in einer Gebäudeinstallation optisch oder akustisch identifizieren zu können.
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Nachdem ein Nutzer zumindest einen anzusteuernden Aktor ausgewählt und bei vorhanden sein von mehreren Bedienelementen die Betätigung dieses Aktors einem Bedienelement zugeordnet hat, wird diese Information von dem Einrichtegerät an das Ansteuermodul über die Funkkommunikationsstrecke gesendet. Das Ansteuermodul speichert die Adresse des zumindest einen anzusteuernden Aktors in seinem Speicher ab. Gleichzeitig kann der zumindest eine anzusteuernde Aktor kurzzeitig durch das Ansteuermodul angesteuert werden, um eine erfolgreiche Verknüpfung zu signalisieren. Dies kann beispielsweise ein kurzes Aufleuchten einer Leuchte sein. Sollte die vorbeschriebene Möglichkeit des provisorischen Selektierens nicht genutzt werden, kann auch das Ansteuern des ausgewählten Aktors zur Identifizierung des Aktors dienen.
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Zum Betreiben des Ansteuermoduls zum Ansteuern des zumindest einen ausgewählten Aktors, wird dem Ansteuermodul bekannt gegeben, ob es sich bei dem am Bedienelementanschluss angeschlossenen Schaltkontakt um denjenigen eines Schalters oder denjenigen eines Tasters handelt. Diese erfolgt vorzugsweise durch eine Schaltkontakt-Erkennungsroutine in Folge einer Auswertung eines am Bedienelementanschluss anliegenden Signals im Rahmen einer solchen Routine. Handelt es sich bei dem Schaltkontakt um einen Taster ist eine Betätigung desselben durch zwei Zustandsänderungen in einem vordefinierten Zeitintervall am Bedienelementanschluss detektierbar. Das Schalten eines Schalters ist hingegen durch nur eine in dem vorgenannten vordefinierten Zeitintervall stattfindende Zustandsänderung detektierbar. Die Kenntnis der Art des Schalters wird für einen bestimmungsgemäßen Betrieb des Ansteuermoduls benötigt, um ein am Bedienelementanschluss anliegendes Signal zutreffend auswerten zu können.
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In einer Ausgestaltung einer solchen Routine umfasst diese zwei Schritte:
- (i) Zunächst wird in dem Ansteuermodul eine Zustandsänderung an dem Betätigungselementanschluss erkannt. Diese Zustandsänderung ist eine Folge einer einmaligen Betätigung des Bedienelementes. Eine Zustandsänderung kann dabei durch ein elektrisches Signal an den Bedienelementanschluss gegeben werden oder, wenn das Bedienelement einen Stromkreis schalten kann, das Schalten dieses Stromkreises.
- (ii) Anschließend wird ansteuermodulseitig geprüft, ob nach dieser ersten erkannten Zustandsänderung in einem vorher definierten Zeitintervall eine weitere Zustandsänderung am Bedienelementanschluss detektierbar ist. Abhängig davon, ob eine weitere Zustandsänderung erkannt wurde, wird durch das Anschlussmodul ermittelt, ob es sich um einen Taster oder einen Schalter handelt: Wird eine weitere Zustandsänderung erkannt, handelt es sich um einen Taster, wird keine weitere Zustandsänderung erkannt, handelt es sich um einen Schalter. Diese Information wird dann in dem dem Ansteuermodul zugehörigen Speicher abgelegt.
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Selbstverständlich ist es möglich, dieses Verfahren mit einer definierten mehrmaligen Betätigung des Bedienelementes durchzuführen. Der Nutzer betätigt dann das Bedienelement mehrmals. Die Erkennung kann dann analog angewandt werden.
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Im Kern handelt es sich bei dieser Routine um eine geschickte Möglichkeit mit den ohnehin vorhandenen Komponenten in einem solchen Ansteuermodul den einrichtenden Nutzer soweit wie möglich zu unterstützen. Dabei erkennt das Ansteuermodul das charakteristische Verhalten des jeweiligen Bedienelementes in Abhängigkeit von der Zeit, wobei darauf verzichtet werden kann, exakte Zeiten aufwendig messen zu müssen und daraus Berechnungen abzuleiten. Es genügt, in einem vordefinierten Zeitraum die Anzahl von Zustandsänderungen zu erkennen. Durch die weitere definierte Vorgabe an einen Nutzer, das Betätigungselement eine vorbestimmte Anzahl betätigen zu lassen, ist das System eindeutig bestimmt.
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In einer Ausgestaltung dieser Routine beträgt die vordefinierte Zeitspanne nur wenige Sekunden, vorzugweise maximal nur ein oder zwei Sekunden, zumindest nicht weniger als ein typischer Taster braucht, um in seine Normalstellung zurückzukehren.
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Die zweite Funkkommunikationsschnittstelle ist für den Betrieb des Ansteuermoduls nicht erforderlich, auch wenn über das Einrichtegerät in dem Gebäudeinstallationsfunknetzwerk eingebundene Aktoren angesteuert werden können.
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In einer Ausgestaltung des Einrichteverfahrens wählt der Nutzer wenn ein Aktor mit unterschiedlichen Befehlen angesteuert werden kann, wie beispielsweise eine Lampe ein- und ausgeschaltet oder auch gedimmt werden kann, neben dem zumindest einen anzusteuernden Aktor auch zumindest einen auszusendenden Ansteuerbefehl aus, mit dem der zumindest eine Aktor angesteuert werden soll. Eine Liste von auswählbaren Ansteuerbefehlen kann durch den Aktor, das Ansteuermodul und/oder durch das Einrichtegerät zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch wird eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, den Einrichteprozess so individuell wie möglich zu gestalten.
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Abhängig von der Art des Bedienelementes kann herstellerseitig vorgegeben sein, welcher Ansteuerbefehl beim Betätigen des Bedienelementes in das Gebäudeinstallationsfunknetzwerk gesendet werden soll. Beispielsweise kann vorgesehen sein, für einen Taster eine zusätzliche Dimmfunktion zu nutzen, was bei einem Schalter aus seinem Bedienprinzip heraus nicht sinnvoll wäre. Stehen bezüglich eines ansteuerbaren Aktors mehrere Befehle zur Verfügung, ist den herstellerseitig auswählbaren Ansteuerbefehlen zumindest ein Attribut zugewiesen, welches mit der Art des Bedienelementes korrespondiert. Entsprechend dieses Attributs werden dann während des Einrichtevorgangs nur die Ansteuerbefehle zur Anzeige gebracht, die bezüglich des angeschlossenen Bedienelementes sinnvoll sind.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung ist das Bedienelement zusammen mit dem Ansteuermodul gemeinsam in einer Unterputzdose installiert. Hierdurch wird vermieden, dass das Ansteuermodul an einem separaten Ort untergebracht werden muss. Überdies können ohnehin gebäudeseitig vorhandene Leitungen zur Energieversorgung genutzt werden. Dieses gilt vor allem, wenn das Bedienelement ein gebäudeseitig bereits installierter Schalter oder Taster ist und damit die geschaltete Phase zur Stromversorgung des Ansteuermoduls genutzt wird. Das Ansteuermodul kann dabei ein eigenständiges Bauteil, Schalter oder Taster sein, welches hinter dem Bedienelement in der Unterputzdose sitzt.
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In vielen Fällen wird man das Ansteuermodul in eine vorhandene gebäudetechnische Installation durch Nachrüstung integrieren. Das Bedienelement hat vor der Nachrüstung mit dem Ansteuermodul eine gebäudetechnische Installation, beispielsweise eine Leuchte durch Schalten der Stromversorgung geschaltet. Wird die Lampe dieser Leuchte durch eine smarte Lampe ersetzt, die dauerhaft mit Strom versorgt werden muss, ist eine Stromunterbrechung unerwünscht. Der Einbau des erfindungsgemäßen Ansteuermoduls ermöglicht, den Aktor dauerhaft mit Strom zu versorgen und gleichzeitig das vorhandene Bedienelement zu nutzen, um diesen Aktor anzusteuern. Durch diese Maßnahme wird eine besonders einfache und intuitive Integration smarter Leuchten in ein Gebäudeinstallationsfunknetzwerk gewährleistet, wo herkömmlich nur eine Leuchte durch Stromunterbrechung geschaltet werden konnte. Dabei werden bereits vorhandene Bedienelemente, die überdies von jedermann zu bedienen sind, genutzt, um quasi beliebige Aktoren in einem Gebäudeinstallationsfunknetzwerk anzusteuern. Durchaus kann mit dem vorhandenen Bedienelement die auch zuvor mit diesem geschaltete Leuchte, wenn durch eine smarte Leuchte ersetzt, nunmehr unter Verwendung des Ansteuermoduls angesteuert werden. Dieses Konzept ermöglicht jedoch auch den Wechsel eines Einzelbedienelementes, durch ein Doppelbedienelement. Damit kann eines der Bedienelemente die herkömmlich geschaltete Leuchte als Aktor und mit dem anderen Einzelbedienelement einen oder mehrere andere Aktoren ansteuern.
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Die Erfindung ist nachfolgend anhand der beigefügten Figuren näher beschrieben. Es zeigen:
- 1: ein Gebäudeinstallationsfunknetzwerk mit einem darin integrierten Ansteuermodul,
- 2a: einen Bestätigungsevent-Zeitstrahl zum Bestimmen, ob ein an dem Ansteuermodul angeschlossenes Bedienelement ein Schalter ist und
- 2b: ein Bestätigungsevent-Zeitstrahl zum Bestimmen, ob ein an dem Ansteuermodul angeschlossenes Bedienelement ein Taster ist.
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Ein Ansteuermodul 1 zum drahtlosen Ansteuern eines in einem Gebäudeinstallationsfunknetzwerk 9 eingebundenen Aktors 10, 11, umfasst einen Stromversorgungsanschluss 2, sowie einen Bedienelementanschluss 3, einen Speicher 4 und zwei Funkkommunikationsschnittstellen 5, 6. Die Funkkommunikationsschnittstellen 5, 6 umfassen zwei nicht näher dargestellte Funkmodule. Das Ansteuermodul 1 ist über seinen Stromversorgungsanschluss 2 an eine gebäudeseitig vorhandene Stromversorgung 7a angeschlossen und wird durch eine an den Stromversorgungsanschluss 2 angeschlossene, nicht näher dargestellte Energieversorgung mit der benötigten Energie versorgt. An dem Bedienelementanschluss 3 ist ein Bedienelement 8 angeschlossen. Dieses Bedienelement 8 ist im beschriebenen Ausführungsbeispiel ein Taster. Das Ansteuermodul 1 und der als Bedienelement 8 dienende Taster sind in einer Unterputzdose verbaut.
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Über die erste Funkkommunikationsschnittstelle 5 ist das Ansteuermodul 1 in das Gebäudeinstallationsfunknetzwerk 9 eingebunden. Das Gebäudeinstallationsfunknetzwerk 9 umfasst neben dem Ansteuermodul 1 zwei, über das Gebäudeinstallationsfunknetzwerk 9 ansteuerbare Aktoren 10, 11, sowie eine das Gebäudeinstallationsfunknetzwerk 9 verwaltende Basisstation 12. Die Basisstation 12 verfügt zur Ausführung der der Verwaltung des Gebäudeinstallationsnetzwerkes 9 dienenden Aufgaben über entsprechende Ressourcen, wie beispielsweise einen Adressspeicher, Mittel zum Einbinden von Teilnehmern in das Gebäudeinstallationsfunknetzwerk 9 und dergleichen. Die beiden Aktoren 10, 11 sowie die Basisstation 12 verfügen ebenfalls über eine eigene Energieversorgung, die jeweils an eine gebäudeseitig vorhandene Stromversorgung 7b, 7c, 7d angeschlossen sind. Die beiden Aktoren 10, 11 sind in diesem Ausführungsbeispiel smarte Leuchten. Zum Kommunizieren bzw. zu ihrer Ansteuerung innerhalb des Gebäudeinstallationsfunknetzwerkes 9 ist den beiden Aktoren 10, 11 eine Netzwerkadresse durch die Basisstation 12 zugewiesen worden.
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Zum Einrichten des Ansteuermoduls 1 verfügt dieses über die zweite Funkkommunikationsschnittstelle 6. Über diese zweite Funkkommunikationsschnittstelle 6 ist eine Kommunikation über eine drahtlose Kommunikationsstrecke 13 mit einem Einrichtegerät 14 möglich.
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Bei dem Einrichtegerät 14 handelt es sich in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel um ein Smartphone.
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Soll das Ansteuermodul 1 eingerichtet werden, wird dieses zunächst typischerweise in eine Unterputzdose hinter dem Bedienelement 8 installiert und mit seinem Stromversorgungsanschluss 2 an die gebäudeseitig installierte Stromversorgung 7a angeschlossen. An seinen Bedienelementanschluss 3 wird das Bedienelement 8 angeschlossen. Da nach dem Anschluss des Stromversorgungsanschlusses 2 an die Stromversorgung 7a das Ansteuermodul 1 bestromt ist, wird dieses in das Gebäudeinstallationsfunknetzwerk 9 eingebunden. Das in dem Ausführungsbeispiel beschriebene Gebäudeinstallationsfunknetzwerk 9 arbeitet nach dem ZigBee® -Standard. Um das Ansteuermodul 1 in das durch die Basisstation 12 verwaltete Gebäudeinstallationsnetzwerk 9 einzubinden, wird an die Basisstation 12 ein entsprechender Befehl gesendet oder es wird manuell ein Taster an der Basisstation 12 betätigt, um die Basisstation 12 in einen Scan-Modus zu versetzen, um die in Reichweite befindlichen netzwerksuchenden Geräte zu erfassen. Im Zuge dieser Routine wird das Ansteuermodul 1 aufgefunden und in das Gebäudeinstallationsfunknetzwerk 9 eingebunden. Mithin erhält das Ansteuermodul 1 eine eigene Netzwerkadresse.
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Ist das Ansteuermodul 1 in das Gebäudeinstallationsfunknetzwerk 9 eingebunden, fragt dieses Informationen zu den ansteuerbaren Aktoren 10, 11 ab, zu welchen Informationen insbesondere eine Information hinsichtlich der Art des Aktors, seinen Ansteuermöglichkeiten und seiner Netzwerkadresse gehört. Die Art der Ansteuerung wird durch Abfrage herstellerseitig definierte Attribute vorgenommen.
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Ferner wird mit dem Einrichtegerät 14 die Kommunikationsstrecke 13 von dem Einrichtegerät 14 zu dem Ansteuermodul 1 über die zweite Funkkommunikationsschnittstelle 6 aufgebaut. Diese Kommunikationsstrecke 13 ist als Funkkommunikationsstrecke vorgesehen, wobei in dem beschriebenen Ausführungsbeispiel die Kommunikationsstrecke 13 eine Bluetooth®-Verbindung ist. Das Aufbauen dieser Kommunikationsstrecke 13 kann vor dem Abfragen der Informationen aus dem Gebäudeinstallationsfunknetz 9, gleichzeitig mit diesem oder auch danach erfolgen.
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Hat das Ansteuermodul 1 die Informationen aus dem Gebäudeinstallationsfunknetzwerk 9 abgefragt und ist die Kommunikationsstrecke 13 aufgebaut, wird diese Information über die Kommunikationsstrecke 13 an das Einrichtegerät 14 übertragen und einem Nutzer auf einem Display angezeigt. Der Nutzer wählt daraufhin einen oder mehrere anzusteuernde Aktoren 10, 11 - in diesem Ausführungsbeispiel nur einen Aktor 10 - aus der Menge der ansteuerbaren Aktoren 10, 11 aus. Das Einrichtegerät 14 sendet daraufhin einen entsprechenden Befehl über die Kommunikationsstrecke 13 an das Ansteuermodul 1, woraufhin das Ansteuermodul 1 die Adresse des anzusteuernden Aktors 10 in seinen Speicher 4 zusammen mit einem, einem Betätigungsevent des Bedienelementes 8 zugeordneten Ansteuerbefehl schreibt. So wird im Zuge der Einrichtung das Bedienelement 8 mit einem Ansteuerbefehl und dem anzusteuernden Aktor 10 verknüpft, damit bei einer Betätigung des Bedienelementes 8 der Aktor 10 entsprechend dem durchgeführten Betätigungsevent angesteuert wird.
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Im Rahmen der Einrichtung des Ansteuermoduls 1 wird eine Routine ausgeführt, um zu ermitteln, ob es sich bei dem Bedienelement 8 um einen Taster oder einen Schalter handelt. Um dies zu erkennen, wird ein das Ansteuermodul 1 einrichtender Nutzer, beispielsweise durch ein Aufforderungssymbol auf dem Display, aufgefordert, das Bedienelement 8 einmalig zu betätigen. Unter Bezugnahme auf die 2a und 2b sind durch das Ansteuermodul 1 am Bedienelementanschluss 3 folgende Zustandsänderungsmuster zu erkennen:
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2a zeigt das charakteristische Verhalten eines Schalters. Nach Aufforderung wird das Betätigungselement einmal durch einen Nutzer betätigt. Die diesbezügliche Zustandsänderung 15 ist in diesem Beispiel das Schließen eines Stromkreises und ist an dem Bedienelementanschluss 3 des Ansteuermoduls 1 erkennbar. Mit dem Erkennen der Zustandsänderung 15 zum Zeitpunkt t1 beginnt ein bezüglich seiner Länge vordefiniertes Zeitintervall T. Ansteuermodulseitig wird dann überprüft, ob innerhalb dieses Zeitintervalls T, dessen Dauer beim Zeitpunkt t2 endet, eine weitere Zustandsänderung am Bedienelementanschluss 3 detektierbar ist. Da ein Schalter nach einer Betätigung in seinem Zustand verbleibt, wird durch den Bedienelementanschluss 3 keine weitere Zustandsänderung in dem Zeitintervall T registriert. Anschließend wird die ermittelte Schaltertypdefinition, hier: Schalter, in dem Speicher 4 des Ansteuermoduls 1 hinterlegt. Bei Auswahl des Ansteuerbefehls wird im Zuge der Einrichtung berücksichtigt, welcher Schaltertyp ermittelt worden ist.
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2b zeigt das charakteristische Schaltverhalten eines Tasters im Zuge der vorbeschriebenen Routine. Bei einer nutzerseitigen Betätigung des Bedienelements 8 wird ein Stromkreis geschlossen. Dies wird ansteuermodulseitig an dem Bedienelementanschluss 3 als Zustandsänderung 16 zum Zeitpunkt t1 erkannt. Zu diesem Zeitpunkt beginnt das vordefinierte Zeitintervall T. Da das Betätigen des Tasters 8 nicht nur das Drücken, sondern auch das Loslassen umfasst, öffnet der Stromkreis nach einer gewissen Zeit. Dieses Öffnen wird als zweite Zustandsänderung 17 von dem Bedienelementanschluss 3 erkannt. Somit sind im Gegensatz zum Zustandsänderungsverhalten eines Schalters (siehe 2a) zwei Zustandsänderungen 16, 17 in dem Zeitintervall T an dem Bedienelementanschluss 3 erkennbar. Wird ein Taster als Bedienelement 8 erkannt, wird dieses in dem Speicher 4 abgelegt.
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Die Bedienelementerkennungsroutine kann im Rahmen der Einrichtung des Ansteuermoduls 1 vorgenommen werden und wird in Abhängigkeit von der Art des ermittelten Bedienelementes 8 - Schalter oder Taster - mit dem für die Ansteuerung des vorgesehenen Aktors 10 zutreffenden Ansteuerbefehl mit dem Bedienelement verknüpft. Nach Beenden der Einrichtung des Ansteuermoduls 1 wird dieses in seinen Betriebsmodus geschaltet.
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Zum Betreiben des Ansteuermoduls 1 betätigt ein Nutzer das Bedienelement 8. An dem Bedienelementanschluss 3 ist daraufhin ein Signal erkennbar. Das Ansteuermodul 1 erkennt dieses Signal, liest den in dem Speicher 4 mit diesem Betätigungsevent verknüpften Ansteuerbefehl nebst Adresse des anzusteuernden Aktors 10 aus und steuert über die erste Funkkommunikationsschnittstelle 5 den ausgewählten Aktor 10 an. Der anzusteuernde Aktor 10 empfängt den Ansteuerbefehl, verarbeitet diesen und ändert seinen Zustand entsprechend.
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Die Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben worden. Ohne den geltenden Schutzbereich, beschrieben durch die Ansprüche, zu verlassen, ergeben sich für einen Fachmann zahlreiche weitere Ausgestaltungen, den Erfindungsgedanken zu verwirklichen, ohne dass diese im Rahmen dieser Ausführungen im Einzelnen dargelegt werden müssen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Ansteuermodul
- 2
- Stromversorgungsanschluss
- 3
- Bedienelementanschluss
- 4
- Speicher
- 5
- erste Funkkommunikationsschnittstelle
- 6
- zweite Funkkommunikationsschnittstelle
- 7a, 7b, 7c, 7d
- Stromversorgung
- 8
- Bedienelement
- 9
- Gebäudeinstallationsfunknetzwerk
- 10, 11
- Aktor
- 12
- Basisstation
- 13
- Kommunikationsstrecke
- 14
- Einrichtegerät
- 15, 16, 17
- Zustandsänderungen
- T
- Zeitintervall
- t1
- Zeitintervall Beginn
- t2
- Zeitintervall Ende