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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Textil zur Stimulation von Körperbereichen. Das Textil umfasst eine Außenseite und eine den zu stimulierenden Körperbereichen zugewandte Innenseite.
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Aus dem Stand der Technik sind diverse Bekleidungsstücke zur Elektrostimulation (EMS, electrical muscle stimulation) von Muskeln bekannt.
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Die
DE 10 2013 106 864 A1 offenbart ein Bekleidungsstück aus einem textilen Material mit wenigstens zwei an dem Bekleidungsstück angeordneten Elektroden. Die Elektroden sind am Bekleidungsstück angenäht oder eingewebt und kontaktieren beim Tragen des Bekleidungsstücks wenigstens einen Körperbereich der dieses Bekleidungsstück tragenden Person. Im Bekleidungsstück sind elektrische Leitungsverbindungen angeordnet, die die Elektroden mit elektrischer Energie versorgen. Das Bekleidungsstück weist eine Steuerungseinrichtung auf, die die Elektroden mit einer Wechselspannung ebenfalls über Leitungen ansteuert. Ebenso kann jeder Elektrode eine Steuerungseinrichtung und ein eigener Akku zugeordnet sein. Eine Datenkommunikationseinheit (Tablet PC) kann aus einer Entfernung von über bzw. bis zu 200 m mit dem Bekleidungsstück kommunizieren und dient somit zum Einstellen des Ansteuerprogramms für die Elektroden.
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Weitere Anordnungen und Bekleidungsstücke für die Elektrostimulation sind aus der
DE 10 2008 003 158 A1 ,
DE 10 2007 046 886 A1 ,
DE 20 2011 109 226 U1 ,
DE 20 2014 103 548 U1 ,
WO 2014/000736 A2 ,
WO 2009/138961 A2 ,
US 2008/0097530 A1 ,
KR 10 2010 0024265 A ,
WO 2014/123812 A1 ,
DE 10 2009 013 627 A1 ,
DE 10 2009 013 627 A1 ,
DE 202 092 19 U1 ,
DE 202 092 19 U1 ,
DE 10 2005 058 850 A1 ,
WO 2014/135636 A1 ,
DE 10 2013 106 864 A1 ,
DE 10 2015 002 565 A1 ,
DE 20 2014 102 735 U1 ,
DE 20 2014 102 737 U1 ,
DE 20 2015 005 645 U1 ,
WO 2014/000736 A2 und
WO 20161/31935 A1 bekannt.
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Die deutsche Patentanmeldung
DE 10 2016 122 691 A1 offenbart eine Vorrichtung zur Beeinflussung biologischer Abläufe in einem lebenden Gewebe, insbesondere einem menschlichen Körper. Hierzu wird der menschliche Körper (zumindest ein Teil des Gewebes mit einem pulsierenden magnetischem Feld) beaufschlagt. Hierzu ist eine Felderzeugungsvorrichtung zur Erzeugung des pulsierenden magnetischen Feldes und ein Impulsgenerator zur Ansteuerung der Felderzeugungsvorrichtung vorgesehen. Der Impulsgenerator ist derart ausgebildet, dass das pulsierende Magnetfeld aus einer Folge von Hauptimpulsen besteht deren Impulswiederholungsrate zwischen 0,01 und 1000 Hz liegt.
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Das US-Patent
US 5,181,902 A offenbart eine Vorrichtung für eine gepulste elektromagnetische Feldtherapie. Insbesondere wird die elektromagnetische Therapie im Bereich der Wirbelsäule angewendet. Die Vorrichtung umfasst eine vordere Einrichtung und eine rückwärtige Einrichtung zur Übertragung der elektromagnetischen Pulse auf dem menschlichen Körper. Die vordere Einrichtung und die rückwärtige Einrichtung sind derart anatomisch gestaltet, dass sie den menschlichen Körper komfortabel umschließen.
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Aufgabe der Erfindung ist, ein Textil zu schaffen, mit dem Muskeln und Nerven in Körperbereichen stimuliert werden können, wobei das Textil bei der Anwendung an Körperbereichen eine Unabhängigkeit von stationären Einrichtungen zur Einstellung der verschiedenen Stimulationsprogramme ermöglicht.
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Die obige Aufgabe wird durch ein Textil zur Stimulation von Muskeln und Nerven in Körperbereichen eines Benutzers gelöst, welches die Merkmale des Patentanspruchs 1 umfasst.
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Bezüglich des Begriffes „Körperbereiche“ ist anzumerken, dass im Sinne der Erfindung nicht nur die Köperbereiche eines Menschen gemeint sind. Auch die Körperbereiche eines Tieres, wie beispielsweise von einem Pferd, Kamel, Hund, Falken oder ein anderes beliebiges Tiers, können mit der gegenwärtigen Erfindung behandelt werden. Entsprechend ist unter dem Begriff „Textil“ generell ein derartig konfektioniertes Textil zu verstehen, das derart gestaltet ist, dass es eng an den Körperbereichen des jeweilig zu behandelnden Lebewesen anliegt. Der Oberbegriff Lebewesen umfasst somit einen Mensch und Tier.
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Bezüglich des Begriffes „Stimulation“ ist anzumerken, dass im Sinne der Erfindung die Stimulation eine Elektromagnetstimulation, eine Elektrostimulation, eine Wärme-/Kältestimulation oder eine Vibrationsstimulation umfassen kann. Eine Kombination aus den vorgenannten Stimulationen ist ebenso denkbar.
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Bezüglich des Begriffes „Datenerfassung“ ist anzumerken, dass im Sinne der Erfindung die Datenerfassung eine Körperdatenmessung, wie z. B. die Herzfrequenzvariabilität (HRV), Elektroenzephalografie (EEG), die Atemfrequenz, die Temperatur, die Bewegungsanalyse, die Muskelaktivität, die Muskelermüdung, die Leistungsfähigkeit oder die Schweißanalyse umfasst. Zur Schweißanalyse kann ein Sensor des Fraunhofer Instituts mit dem Sensornamen „ELECSA“ zu Einsatz kommen. Dieser Sensor kann gemäß der Erfindung in das textile Material für das Bekleidungsstück integriert werden, weil die Elektronik auch vor Ort platziert werden kann.
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Der Begriff „gestrickt“ ist dahingehend auszulegen, dass im Allgemeinen die Verarbeitung von einem oder mehreren Garnen zu einem textilen Material gemeint ist.
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Erfindungsgemäß definiert das Textil zur Stimulation und Datenerfassung von Körperbereichen eines Lebewesens eine Außenseite und eine Innenseite. Das Textil besteht aus einem reversibel dehnbaren Basismaterial. Erfindungsgemäß hat das Textil mindestens eine Magnetfeldspule integriert. Das Textil hat an seiner Außenseite zumindest zwei flächige Anschlusspads für die mindestens eine Magnetspule ausgebildet. Jeweils eine elektrische Leitung führt von den zwei flächigen Anschlusspads zu Anschlüssen der Magnetfeldspule. Eine Steuereinrichtung kontaktiert mit elektrischen Anschlüssen die flächigen Anschlusspads des Textils. Die Magnetfeldspule ist derart im Textil integriert, dass sie von einer Außenseite und der Innenseite des Textils beabstandet ist. Dadurch ist verhindert, dass die mindestens eine Magnetfeldspule mit den Körperbereichen direkt in Kontakt ist, was sich auf den Tragekomfort negativ auswirkt. Zudem ist die Magnetfeldspule vor Beschädigungen beim An- und Ablegen des Bekleidungsstücks geschützt.
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Die Ansteuerung der Magnetfeldspule erfolgt über die Steuereinrichtung. Hierzu ist eine Tasche im Bereich der flächigen Anschlusspads für die mindestens eine Magnetfeldspule ausgebildet. Die Steuereinrichtung ist derart in der Tasche gehaltert, dass entsprechende elektrische Anschlüsse für die Magnetfeldspule die Anschlusspads für die mindestens eine Magnetfeldspule elektrisch kontaktieren.
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Gemäß einer weiteren möglichen Ausführungsform kann das Textil, zusätzlich zur mindestens einen Magnetfeldspule, mindestens ein Elektrodenpaar aus einer flächigen Kathode und einer flächigen Anode ausgebildet haben. Zur Kontaktierung eines jeden Elektrodenpaars ist je ein flächiges Anschlusspad für die flächige Anode und je ein flächiges Anschlusspad für die flächige Kathode des Elektrodenpaars vorgesehen.
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Gemäß einer möglichen Ausführungsform der Erfindung können die flächige Anode und die flächige Kathode mit der Innenseite des Textils verklebt oder vernäht sein.
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Gemäß einer weiteren möglichen Ausführungsform der Erfindung können die flächige Anode und die flächige Kathode zumindest teilweise aus dem elektrisch leitenden und dehnbaren Garn gebildet sein.
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Gemäß einer möglichen Ausführungsform der Erfindung können die flächige Anode, die flächige Kathode und deren flächige Anschlusspad zumindest teilweise aus dem elektrisch leitenden und dehnbaren Garn gebildet werden. Die flächigen Anschlusspads weisen zu der Außenseite des Textils.
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Zur elektrischen Kontaktierung sind die flächigen Anschlusspads für das Elektrodenpaar und die flächigen Anschlusspads für die Magnetfeldspule derart an der Außenseite des Textils angeordnet, dass die in der Tasche gehalterte Steuereinheit die elektrischen Anschlüssen für die Magnetfeldspule und die Anschlusspads für die Magnetfeldspule kontaktieren. Ebenso kontaktiert der elektrische Anschluss der Steuereinheit das Anschlusspad für die Anode. Der elektrische Anschluss der Steuereinheit für die Kathode kontaktiert das Anschlusspad für die Kathode. Mit der hier beschriebenen Ausgestaltung des Textils kann wahlweise eine elektrische und/oder eine elektromagnetische Stimulation durchgeführt werden.
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Gemäß einer möglichen Ausführungsform der Erfindung kann das Textil aus einem elektrisch nicht leitenden und dehnbaren Garn bestehen. Die flächigen Anschlusspads für die Magnetfeldspule alleine (nur elektromagnetische Stimulation mit den Textil möglich) oder die flächigen Anschlusspads für die Magnetfeldspule und die flächigen Anschlusspads für das Elektrodenpaar sind in dem aus dem elektrisch nicht leitenden und dehnbaren Garn gebildeten Textil integriert.
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Gemäß einer weiteren möglichen Ausführungsform sind die flächige Kathode, die flächige Anode, das Anschlusspad für die Anode und das Anschlusspad für die Kathode, die gestrickte elektrische Leitung, die die Kathode und das Anschlusspad für die Kathode verbindet, und die gestrickte elektrische Leitung, die die Anode und das Anschlusspad für die Anode verbindet, nahtlos mit dem textilen Material verstrickt. Die nahtlose Verstrickung wirkt sich positiv auf den Tragekomfort des Bekleidungsstücks aus.
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Gemäß einer möglichen Ausführungsform der Erfindung sind zumindest die elektrischen Leitungen, die von den zwei flächigen Anschlusspads zu Anschlüssen der Magnetfeldspule führen, aus dem elektrisch leitenden Garn und einem elektrisch nicht leitendem und dehnbaren Garn hergestellt. Die elektrischen Leitungen, die von den zwei flächigen Anschlusspads zu der Anode und der Kathode des Elektrodenpaars führen, sind aus dem elektrisch leitenden Garn und einem elektrisch nicht leitendem und dehnbaren Garn hergestellt. Somit ist auch im angezogenen Zustand des Bekleidungsstück die erforderliche Anlage an die Körperbereiche gegeben und dabei auch die elektrische Leitfähigkeit im gedehnten Zustand sichergestellt.
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Das erfindungsgemäße Bekleidungsstück kann mindestens eine Magnetfeldspule zur elektromagnetischen Stimulation von mindestens einem Körperbereich eines Lebewesens umfassen. Das Bekleidungsstück liegt dabei am zu stimulierenden Körperbereich an. Mit einem derart gestalteten Bekleidungsstück kann ausschließlich eine elektromagnetische Stimulation von Körperbereichen durchgeführt werden. Da auch die Steuereinrichtungen für die elektromagnetische Stimulation am Bekleidungsstück angebracht sind, kann die elektromagnetische Stimulation während der Bewegung durchgeführt werden. Das Lebewesen ist somit nicht ausschließlich an eine lokale und feste Steuereinheit gebunden.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann das Bekleidungsstück mindestens eine Magnetfeldspule zur elektromagnetischen Stimulation und mindestens eine Elektrodenpaar zur elektrischen Stimulation von mindestens einem Körperbereich umfassen. Das Bekleidungsstück light eng an den zu simulierenden Körperbereichen an. Die enge Anlage ist erforderlich, damit das Elektrodenpaar für die elektrische Stimulation einen ausreichenden, elektrisch leitenden Kontakt mit den Körperbereichen hat.
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Das gestrickte Textil des mindestens einen Bekleidungsstücks, das aus dem nicht leitenden Garn oder den nicht leitenden Garn und dem leitenden Garn gebildet ist, ist reversibel und elastisch deformierbar. Die mindestens eine Tasche kann in vorteilhafter Weise derart hinsichtlich Form und elastischer Deformation gestaltet sein, dass die mindestens eine Steuerungseinrichtung in der entsprechenden Tasche des Bekleidungsstücks durch elastische Deformation des Materials sicher gehaltert ist. Die elastische Deformation der Tasche stellt sicher, dass ein elektrisch leitender Kontakt mit den Anschlusspads des Bekleidungsstücks und der Anschlüssen der Steuereinheit in allen Situationen, insbesondere und beispielsweise bei Bewegung, Trainingsstellungen, etc. gegeben ist.
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In einer Ausführungsform der Erfindung ist eine Bedieneinheit mit der in der elastisch deformierbaren Tasche lösbar gehalterten Steuerungseinrichtung drahtlos verbunden. Mit der Bedieneinheit kann das Einstellen einer der Steuerungseinrichtungen durchgeführt werden. Diejenige Steuerungseinrichtung, die mit der Bedieneinheit zuerst kommuniziert, ist die zentrale Steuerungseinrichtung (Master), sowie auch für die anderen lokalen Steuereinrichtungen (Slaves) des mindestens einen Bekleidungsstücks.
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Die Bedieneinheit kann verschiedenartig gestaltet sein. Die Bedieneinheit kann beispielsweise, ohne dass dies als Beschränkung der Erfindung angesehen werden soll, eine smarte Brille, ein Spracheingabemodul, ein Smartphone, eine Smartwatch, ein in dem mindestens einen Bekleidungsstück integriertes Detektorsystem zur Auswertung der Handbewegungen des Benutzers oder mindestens ein drucksensitives Detektorsystem, das in dem mindestens einen Bekleidungsstück integriert ist, sein.
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In einer Ausführungsform sind die Steuereinheiten jeweils in einem hermetisch geschlossenen Gehäuse anordenbar. Das Gehäuse ist beispielsweise wasserdicht. In einer weiteren Ausführungsform ist im Gehäuse ein induktiv aufladbarer Energiespeicher vorgesehen. Das Bekleidungsstück inklusive den lokalen Steuereinheiten, beziehungsweise das textile Material ohne oder mit den lokalen Steuereinheiten, ist bei bis zu 90°C waschbar. Von dem Bekleidungsstück kann es zwei Varianten geben, wobei die lokalen Steuereinheiten voll integriert oder die lokalen Steuereinheiten vom Bekleidungsstück abnehmbar sind.
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Generell ist, im Sinne der Erfindung, bei allen Ausführungsformen, unter dem Begriff „Körperbereich“, entweder ausschließlich ein Muskelbereich (für Elektromyostimulation (EMS)) oder ausschließlich ein Nervenbereich (für Nervenstimulation) oder eine Kombination eines Muskel- und Nervenbereichs zu verstehen, abhängig vom gewählten Trainingsprogramm. Die Körperbereiche sind beispielsweise, jedoch ohne die Erfindung hierauf beschränken zu wollen, Nackenbereiche, Schulterbereiche, Schulterblätter, Brustbereiche, Rückenbereiche, Bizepsbereiche, Trizepsbereiche, vordere Bauchmuskelbereiche, seitliche Bauchmuskelbereiche, vordere Oberschenkelbereiche, hintere Oberschenkelbereiche, Wadenmuskelbereiche und Schienbeinbereiche und/oder einzelne Muskeln, Muskelpartien, einzelne Nerven oder Gruppen von Muskeln und/oder Nerven des Benutzers. Letztendlich kann mit der erfindungsgemäßen Anordnung jeder Muskel und jeder Nerv, auch ein beschädigter Nerv, separat stimuliert werden, wenn das mindestens eine Elektrodenpaar entsprechend angeordnet ist. Weiterhin eignet sich das erfindungsgemäße Bekleidungsstück zur Bewegungsunterstützung von alten Menschen oder Tieren.
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In einer weiteren Ausführungsform ist das textile Material des Bekleidungsstücks atmungsaktiv.
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Nachfolgend werden die Erfindung und ihre Vorteile unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen ausführlicher beschrieben. Es zeigen:
- 1 eine schematische Draufsicht auf eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Textils, das mindestens eine Spule zur elektromagnetischen Stimulation von Körperbereichen umfasst;
- 2 eine schematische Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Textils, das mindestens eine Spule zur elektromagnetischen Stimulation und mindestens ein Elektrodenpaar zur Elektrostimulation von Körperbereichen umfasst;
- 3 eine schematische Draufsicht auf eine noch weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Textils, das mindestens zwei Spulen zur elektromagnetischen Stimulation und mindestens ein Elektrodenpaar zur Elektrostimulation von Körperbereichen umfasst;
- 4 eine schematische Ansicht der Kontaktseite der am Textil bzw. am Bekleidungsstück anbringbaren Steuereinrichtung für die elektromagnetische Stimulation von Körperbereichen;
- 5 eine schematische Ansicht der Kontaktseite der am Textil bzw. am Bekleidungsstück anbringbaren Steuereinrichtung für die elektromagnetische Stimulation und die Elektrostimulation von Körperbereichen;
- 6 eine Vorderansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Bekleidungsstücks (T-Shirt), das aus dem erfindungsgemäßen Textil besteht und für die elektromagnetische Stimulation und die Elektrostimulation von Körperbereichen geeignet ist;
- 7 eine Rückansicht des erfindungsgemäßen Bekleidungsstücks (T-Shirt) aus 6, das aus dem erfindungsgemäßen Textil besteht und für die elektromagnetische Stimulation und die Elektrostimulation von Körperbereichen des Rückens eines Benutzers geeignet ist;
- 8 eine vergrößerte Ansicht des in 6 mit „C“ gekennzeichneten Bereichs;
- 9 eine vergrößerte Ansicht des in 7 mit „E“ gekennzeichneten Bereichs;
- 10 eine Schnittansicht durch das erfindungsgemäße Textil entlang der in 1 gezeigten Schnittlinie A-A;
- 11 eine Schnittansicht durch das erfindungsgemäße Textil entlang der in 1 gezeigten Schnittlinie B-B;
- 12 eine Schnittansicht durch das erfindungsgemäße Textil entlang der in 2 gezeigten Schnittlinie A-A;
- 13 eine Schnittansicht durch das erfindungsgemäße Textil entlang der in 2 gezeigten Schnittlinie B-B;
- 14 eine schematische Draufsicht einer Ausführungsform einer Tasche des Bekleidungsstücks mit einer eingesetzten lokalen Steuereinrichtung zur Ansteuerung der mindestens einen Spule und/oder des mindestens einen Elektrodenpaares;
- 15 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform von Bekleidungsstücken aus dem erfindungsgemäßen Textil, wobei das jeweilige Bekleidungsstück mit mindesten einer Steuerungseinrichtung versehen ist;
- 16 eine schematische Darstellung eines Pferdes, wobei das aus dem Textil gebildete Bekleidungsstück eine Satteldecke ist;
- 17 eine schematische Darstellung eines Pferdes, wobei das aus dem Textil gebildete Bekleidungsstück eine Satteldecke und Beinlinge sind;
- 18 eine schematische Darstellung eines Pferdes, wobei das aus dem Textil gebildete Bekleidungsstück eine Pferdedecke ist;
- 19 eine schematische Darstellung der nicht angelegten Pferdedecke aus 18;
- 20 eine schematische Darstellung eines Pferdes, wobei das aus dem Textil gebildete Bekleidungsstück ein Ganzkörperanzug ist;
- 21 eine schematische Darstellung eines nicht angelegten Ganzkörperanzugs aus 20;
- 22 eine schematische Seitenansicht eines Kamels, das beispielhaft ein Bekleidungsstück aus dem erfindungsgemäßen Textil trägt;
- 23 eine schematische Seitenansicht einer Kuh, die beispielhaft ein Bekleidungsstück aus dem erfindungsgemäßen Textil trägt;
- 24 eine schematische Seitenansicht eines Hundes, der beispielhaft ein Bekleidungsstück aus dem erfindungsgemäßen Textil trägt;
- 25 eine schematische Seitenansicht einer Katze, die beispielhaft ein Bekleidungsstück aus dem erfindungsgemäßen Textil trägt; und
- 26 eine schematische Darstellung eines Falken, der beispielhaft ein Bekleidungsstück aus dem erfindungsgemäßen Textil trägt.
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In den Figuren sind für gleiche oder gleich wirkende Elemente der Erfindung identische Bezugszeichen verwendet. Ferner sind der Übersicht halber nur Bezugszeichen in den einzelnen Figuren dargestellt, die für die Beschreibung der jeweiligen Figur erforderlich sind. Die dargestellten Ausführungsformen stellen lediglich Beispiele dar, wie die erfindungsgemäße Anordnung und das erfindungsgemäße Bekleidungsstück ausgestaltet sein könnte und sind nicht als abschließende Begrenzung zu verstehen. Die Größenverhältnisse der einzelnen Elemente zueinander in den Figuren entsprechen nicht immer den realen Größenverhältnissen, da einige Formen vereinfacht und andere Formen zur besseren Veranschaulichung vergrößert im Verhältnis zu anderen Elementen dargestellt sind.
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In der nachstehenden Beschreibung ist lediglich eine mögliche Ausführungsform der Elektrodenpaare dargestellt. Es ist für einen Fachmann selbstverständlich, dass die Form und Größe der Elektrodenpaare frei gewählt werden kann. Ebenso erlaubt es das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren für das Bekleidungsstück, dass das Bekleidungsstück individuell an einen Benutzer angepasst werden kann.
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Die Draufsichten auf die Außenseiten 101 der verschiedenen Ausführungsformen des Textils (siehe 1 - 3) geben eine Teil eines Bekleidungsstücks 3 (siehe Figen 6 - 7 und 15 -26) wieder, das je nach Ausführung für verschiedene Lebewesen 2 (hier nicht dargestellt) verwendet werden. 1 zeigt eine schematische Draufsicht auf eine mögliche Ausführungsform des erfindungsgemäßen Textils 1. Die hier dargestellte Ausführungsform des Textils 1 zeigt den grundsätzlichen Aufbau des Textils 1 für ein Bekleidungsstück 3 zur elektromagnetischen Stimulation von Körperbereichen eines Lebewesens 2. Das Textil 1 besitzt hier mindestens eine Magnetfeldspule 4 zur elektromagnetischen Stimulation von Körperbereichen des Lebewesens 2. Bei der Darstellung der 1 (Draufdicht auf das Textil 1) sind zwei flächige Anschlusspads 6A, 6K für die mindestens eine Magnetspule 4 vorgesehen, die zu einer Außenseite 101 des Textils 1 weisen und, entsprechend von der der Außenseite 101 her, für die Energieversorgung und Steuerung der Magnetfeldspule 4 kontaktiert werden können. Zum Zwecke der Erläuterung der Erfindung ist in der Draufsicht auf das Textil 1 auch die Magnetfeldspule 4 dargestellt, obwohl diese im Textil 1 integriert (d.h. von der Außenseite 101 und der Innenseite 102 des Textils 1 beabstandet) ist. Die Anschlüsse 4A und 4K der Magnetfeldspule 4 sind jeweils über eine elektrische Leitung 8 mit den Anschlusspads 6A bzw. 6K für die Magnetfeldspule 4 verbunden.
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Das Textil 1 der in den 1-3 dargestellten Ausführungsformen ist aus einem nicht leitenden und dehnbaren Garn 106 hergestellt. Die Anschlusspads 6A und 6K für die Magnetfeldspule 4, die Anschlusspads 7A und 7K für das Elektrodenpaar 5 (siehe 2 und 3) und die elektrischen Leitungen 8 bzw. 9 (siehe 2 und 3) sind, gemäß einer möglichen Ausführungsform, zumindest teilweise aus dem leitenden und dehnbaren Garn 105 hergestellt. Gemäß einer weiteren möglichen Ausführungsform sind die Anschlusspads 6A und 6K für die Magnetfeldspule 4, die Anschlusspads 7A und 7K für das Elektrodenpaar (siehe 2 und 3) und die elektrischen Leitungen 8 bzw. 9 (siehe 2 und 3) aus einen herkömmlichen leitenden Material hergestellt.
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2 zeigt eine schematische Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Textils 1. Zusätzlich zu der mindestens einen Magnetfeldspule 4 zur elektromagnetischen Stimulation ist mindestens ein Elektrodenpaar 5 zur Elektrostimulation von Körperbereichen 21 (siehe 10 oder 12) eines Lebewesens 2 vorgesehen.
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Wie den Ausführungsformen der 2 und der 3 entnommen werden kann, kann die Elektrostimulation mit mindestens einem Elektrodenpaar 5 aus Anode 52 und Kathode 53 durchgeführt werden. Die elektromagnetische Stimulation kann mit dem gleichen Textil 1 und mit mindestens einer Magnetfeldspule 4 durchgeführt werden. Die elektromagnetische Stimulation und die elektrische Stimulation können zeitversetzt oder zeitgleich angewendet werden. Ebenso kann bei der Behandlung eines Lebewesens 2 nur die elektromagnetische Stimulation oder nur die elektrische Stimulation eingesetzt werden, obwohl das Textil 1 beide Stimulationsmöglichkeiten anbietet. Das Textil 1 hat an der Außenseite 101 die beiden Anschlusspads 6A und 6K für die mindestens eine Magnetfeldspule 4 und die Anschlusspads 7A und 7K für die Anode 52 bzw. die Kathode 51 des Elektronenpaars 5 ausbilden. Elektrische Leitungen 8 führen von den Anschlusspads 6A und 6K zu der mindestens einen Magnetfeldspule 4 und elektrische Leitungen 9 führen von den Anschlusspads 7A und 7K zu der mindestens einen Anode 52 bzw. der mindestens einen Kathode 51. Wie bereits oben erwähnt, sind die Anschlusspads 6A und 6K und die Anschlusspads 7A und 7K von der Außenseite 101 des Textils her zugänglich.
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3 zeigt eine schematische Draufsicht auf eine noch weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Textils 1. Das Textil 1 besitzt mindestens zwei Magnetfeldspulen 4 zur elektromagnetischen Stimulation und mindestens ein Elektrodenpaar 5 zur Elektrostimulation von Körperbereichen 21. Bei der hier dargestellten Ausführungsform ist jede der beiden Magnetfeldspulen 4 im Wirkungsbereich der Anode 52 bzw. der Kathode 51 des Elektrodenpaars angeordnet.
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Die in den 1 - 3 dargestellten Ausführungsformen stellen lediglich Beispiele dar, wie das erfindungsgemäße Textil 1 ausgeführt sein kann. In keinster Weise ist die dargestellte Anzahl der Magnetfeldspulen 4 und der Elektrodenpaare 5 sowie deren räumliche Anordnung zueinander als Beschränkung der Erfindung aufzufassen. Die Anordnung und Anzahl der Magnetfeldspulen 4 und/oder Elektrodenpaare 5 können je nach zu behandelnden Lebewesen 2 bzw. nach Behandlungsart individualisiert werden.
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4 zeigt eine schematische Ansicht der Kontaktseite 12 der Steuereinrichtung 10, die an dem, aus dem Textil 1 bestehenden, Bekleidungsstück 3 zur elektromagnetischen Stimulation von Körperbereichen 21 angebracht werden kann (nicht dargestellt). Bei dieser Ausführungsform hat die Steuereinrichtung 10 an der Kontaktseite 12, zwei elektrische Anschlüsse 8A und 8K ausgebildet, die in Weise die Anschlusspads 6A und 6K für die mindestens eine Magnetfeldspule 4 elektrisch kontaktieren.
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5 zeigt eine schematische Ansicht einer weiteren Ausführungsform der Kontaktseite 12 der Steuereinrichtung 10. Das Textil 1 bzw. das Bekleidungsstück 3 weist zwei flächige Anschlusspads 7A und 7K für die flächige Anode 52 bzw. die flächige Kathode 51 und zwei Anschlusspads 6A, 6K für die mindesten eine Magnetfeldspule 4 auf (nicht dargestellt). Zur elektrischen Kontaktierung besitzt die Steuereinrichtung 10 die elektrischen Anschlüssen 8A und 8K und die elektrischen Anschlüsse 9A und 9K. Die am Textil 1 bzw. dem Bekleidungsstück 3 angebrachte Steuereinrichtung 10 kontaktiert mit den elektrischen Anschlüssen 8A und 8K die Anschlusspads 6A und 6K und mit den elektrischen Anschlüssen 9A und 9K die Anschlusspads 7A und 7K des Textils 1 bzw. des Bekleidungsstücks 3.
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Zur Art und Weise der Herstellung des elektrischen Kontakts zwischen den elektrischen Anschlüssen 8A und 8K bzw. 9A und 9K der Steuereinrichtung 10 und den Anschlusspads 6A und 6K bzw. 9A und 9K wird auf die Darstellung der 14 verwiesen.
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6 zeigt eine Vorderansicht einer Ausführungsform für ein erfindungsgemäßes Bekleidungsstück 3 (T-Shirt). Das Bekleidungsstück 3 hat ein Elektrodenpaar 5 im Brust- und Bauchbereich eines Benutzers des Bekleidungsstücks 3 ausgebildet. Ebenso ist im Bereich der Anode 51 und der Kathode 52 jeweils eine Magnetfeldspule 4 vorgesehen. Das Bekleidungsstück 3 besteht im Wesentlichen aus einem gestrickten Textil 1. Gemäß einer möglichen Ausführungsform können zumindest die stromführenden Komponenten, wie beispielsweise, die Anschlusspads 6A und 6K für die Magnetfeldspulen 4, das Anschlusspad 7K für die Kathode 51, das Anschlusspad 7A für die Anode 52 und die elektrischen Leitungen 8 und 9 von den Anschlusspads 6A und 6K bzw. von den Anschlusspads 7A und 7K, gestrickt sein und beim Strickprozess für das Bekleidungsstück 3 erzeugt werden. Ebenso kann das Elektrodenpaar 5 (Anode 52 und Kathode 51) gestrickt werden. Für das Bekleidungsstück 3 werden elektrisch leitende und elastisch dehnbare Garne 105 (hier nicht dargestellt; siehe 8 und 9) und elektrisch nicht leitende und elastisch dehnbare Garne 106 (hier nicht dargestellt; siehe 8 und 9) verstrickt. Daraus resultiert ein elastisch und dehnbares Bekleidungsstück 3 mit zumindest elastisch und dehnbaren Anschlusspads 6A, 6K, 7A und 7K und elektrischen Leitungen 8 und 9.
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Obwohl sich die nachstehende Beschreibung auf die Herstellung des Textils 1 aus einemelektrisch leitenden und elastisch dehnbaren Garn 105 und einem elektrisch nicht leitenden und elastisch dehnbaren Garn 106 bezieht, soll dies nicht als Beschränkung der Erfindung aufgefasst werden. Das Textil 1 kann auch nur aus dem nicht leitenden und elastisch dehnbaren Garn 106 hergestellt werden. Die Anschlusspads 6A, 6K, 7A und 7K, elektrischen Leitungen 8 und 9 und die Elektroden 51, 52 des Elektrodenpaars 5 können aus herkömmlichen und elektrisch leitenden Materialien hergestellt werden.
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Mit der elastischen Dehnbarkeit des Bekleidungsstücks 3 ist sichergestellt, dass die Anoden 52 und Kathoden 51 der Elektrodenpaare 5 des Bekleidungsstücks 3 eng und flächenbündig an den Körperbereichen (hier nicht dargestellt) eines Benutzers (nicht dargestellt) anliegen. Dadurch ist eine optimale und effektive elektrische Stimulation der Körperbereiche gewährleistet. Hinzu kommt, dass beim Strickprozess das mindestens eine Elektrodenpaar 5, bestehend aus der flächigen Kathode 51 und der flächigen Anode 52, über die elektrischen Leitungen 9 mit den Anschlusspads 7A und 7K verbinden werden. Das Anschlusspad 7K für die Kathode 51 und das Anschlusspad 7A für die Anode 52, die über die gestrickte elektrische Leitung 9 verbunden sind, sind, nahtlos mit den übrigen flächigen Bereichen 40 des textilen Materials 100 aus dem nicht leitenden und dehnbaren Garn 106 ausgebildet. Durch die Dehnbarkeit des Textis und das nahtlose Verstricken der stromführenden Komponenten (Anode 52, Kathode 51, Anschlusspads 7A und 7K, elektrische Leitungen 8 und 9, etc.), kann eine optimale Übertragung der Signale auf die Körperbereiche 21 (hier nicht dargestellt) stets gegeben sein.
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7 zeigt eine Rückansicht des erfindungsgemäßen Bekleidungsstücks 3 (T-Shirt) aus 6 mit einer möglichen Ausführungsform der Anordnung eines Elektrodenpaars 5 im Rückenbereich des Bekleidungsstücks 3. Wie aus 6 und auch aus 7 zu erkennen ist, können die Anoden 52 und die Kathoden 51 in jeder beliebigen Form hergestellt beziehungsweise gestrickt werden. Ebenso ist im Bereich der Anode 52 und der Kathode 51 jeweils eine Magnetfeldspule 4 vorgesehen. Die Magnetfeldspulen 4 werden über entsprechende elektrisch leitende und dehnbare Leitungen 8 von den Anschlusspads 6A und 6K mit der elektrischen Energie für elektromagnetische Stimulation versorgt. Obwohl sich die Beschreibung der 6 und 7 auf ein T-Shirt als Bekleidungsstück 3 beschränkt, soll dies nicht als eine Beschränkung der Erfindung aufgefasst werden. Mit dem Strickprozess für das textile Material 100 kann jedes beliebige Bekleidungsstück 3 in Größe und Form hergestellt werden. Ebenso können die Elektrodenpaare 5 und/oder die Magnetfeldspulen 4 an beliebigen Stellen des Bekleidungsstücks platziert werden. Eine Individualisierung der Positionierung der Elektrodenpaare 5 und der Magnetfeldspulen 4 ist möglich. Damit kann das Bekleidungsstück 3 an die Bedürfnisse des Lebewesens 2 angepasst werden.
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8 zeigt eine vergrößerte Ansicht des in 6 mit C gekennzeichneten Bereichs. Hier ist ein Ausschnitt der flächigen Kathode 51 mit einem Ausschnitt des an die flächige Kathode 51 angrenzenden flächigen Bereichs 40 dargestellt. Der flächige Bereich 40 zeigt einen vergrößerten Ausschnitt des aus dem nicht leitenden Garn 106 hergestellten Textils 1. Die Kathode 51 ist zumindest teilweise aus mehreren verstrickten Strängen des leitenden und dehnbaren Garns 105 aufgebaut. Der an die flächige Kathode 51 angrenzende flächige Bereich 40 des textilen Materials 100 ist ebenfalls aus mehreren verstricken Strängen des nicht leitenden und dehnbaren Garns 106 aufgebaut. Die leitenden Garne 105 der flächigen Kathode 51 sind über Verbindungen 18 untereinander elektrisch leitend verbunden. Die Verbindungen 18 sind ebenfalls aus dem leitenden und dehnbaren Garn 105 hegestellt und damit dehnbar.
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9 zeigt eine vergrößerte Ansicht des in 7 mit E gekennzeichneten Bereichs. Hier ist ein Teil der flächigen Anode 52, ein Teil des Anschlusspads 7A für die Anode 52 und die elektrische Leitung 9 zwischen dem Anschlusspad 7A und der Anode 52 dargestellt. Die flächige Anode 52, das Anschlusspad 7A für die Anode 52 und die elektrische Leitung 9 sind aus mehreren Strängen des leitenden und dehnbaren Garns 105 aufgebaut sind, die jeweils über eine Verbindung 18 aus dem leitenden Garn 105 miteinander verbunden sind. Analog zu der Beschreibung aus 8 sind hier ebenfalls Verbindungen 18 aus dem leitenden Garn 105 vorgesehen, die die Stränge der flächigen Anode 52 und die Stränge des Anschlusspads 7A für die Anode 52 elektrisch leitend verbinden.
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10 zeigt einen Teil einer Schnittansicht durch das erfindungsgemäße Textil 1 entlang der in 1 gezeigten Schnittlinie A-A. Das Textil 1 des Bekleidungsstück 3 liegt im Wesentlichen flächenbündig mit seiner Innenseite 102 an den entsprechenden Körperbereichen 21 an. Beim Strickprozess für das Textil bzw. Bekleidungsstück 3 wird ebenfalls eine Tasche 11 für die Steuerungseinrichtung 10 gestrickt. Die Taschen 11 sind in den 6 und 7 aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Durch die ebenfalls ausgebildete Elastizität und Dehnbarkeit der Taschen 11 ist sichergestellt, dass die Steuerungseinrichtungen 10 jeweils sicher in den Taschen 11 gehaltert sind und dabei zuverlässig die Anschlusspads 6A und 6K für die mindestens eine Magnetfeldspule 4 (hier nicht dargestellt) elektrisch kontaktieren. Die Steuerungseinrichtung 10 hat an einer Kontaktseite 12 elektrische Anschlüsse 8A und 8K ausgebildet. Wenn die lokale Steuerungseinrichtung 10 in die dafür vorgesehene Tasche 11 eingesetzt ist, kontaktieren die Anschlüsse 8A und 8K die entsprechenden Anschlusspad 6A und 6K für die Magnetfeldspule 4. Wie aus der Darstellung der 10 ersichtlich ist, erstrecken sich die Anschlusspads 6A und 6K für die Magnetfeldspule 4 nicht durch die die gesamte Dicke D des textilen Materials 1.
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11 zeigt einen Teil einer Schnittansicht durch das erfindungsgemäße Textil 1 (bzw. Bekleidungsstück 3) entlang der in 1 gezeigten Schnittlinie B-B. Anhand dieser Schnittdarstellung ist zu erkennen, dass das Anschlusspad 6A für die Magnetfeldspule 4 über eine elektrische Leitung 8 mit der Magnetfeldspule 4 verbunden ist. In ähnlicher Weise (hier nicht dargestellt) ist auch das Anschlusspad 6K über die elektrische Leitung 8 mit der Magnetfeldspule 4 verbunden. Aus der Darstellung in 11 kann entnommen werden, dass die Magnetfeldspule 4 im Textil 1 integriert ist und von der Außenseite 101 und der Innenseite 102 des Textils 1 durch einen Abstand 15 beabstandet ist.
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12 zeigt einen Teil einer Schnittansicht durch das erfindungsgemäße Textil 1 entlang der in 2 gezeigten Schnittlinie A-A. Das Textil 1 des Bekleidungsstück 3 liegt im Wesentlichen flächenbündig mit seiner Innenseite 102 an den entsprechenden Körperbereichen 21 an. Beim Strickprozess für das Textil bzw. Bekleidungsstück 3 wird ebenfalls eine Tasche 11 für die Steuerungseinrichtung 10 gestrickt. Die Taschen 11 sind in den 6 und 7 aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Durch die ebenfalls ausgebildete Elastizität und Dehnbarkeit der Taschen 11 ist sichergestellt, dass die Steuerungseinrichtungen 10 jeweils sicher in den Taschen 11 gehaltert sind und dabei zuverlässig die Anschlusspads 7K für die Kathode 51 und das Anschlusspad 7A für die Anode 52 elektrisch kontaktieren. Ebenso werden, wie in 10 dargestellt, die Anschlusspads 6A und 6K von der Steuerungseinrichtung 10 kontaktiert. Die lokale Steuerungseinrichtung 10 besitzt eine Kontaktseite 12, die die elektrischen Anschlüsse 8A und 8K für die Magnetfeldspule 4 (hier nicht dargestellt) und die elektrischen Anschlüsse 9A und 9K für die Anode 52 bzw. Kathode 51 ausgebildet hat. Wenn die Steuerungseinrichtung 10 in die dafür vorgesehene Tasche 11 eingesetzt ist, kontaktieren die elektrischen Anschlüsse 8A und 8K die Anschlusspads 6A und 6K (hier nicht dargestellt) und die elektrischen Anschlüsse 9A und 9K die Anschlusspads 7A und 7K.
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13 zeigt einen Teil einer Schnittansicht durch das erfindungsgemäße Bekleidungsstück 3 entlang der in 2 gezeigten Schnittlinie B-B. Anhand dieser Schnittdarstellung ist zu erkennen, dass das Anschlusspad 7A über eine elektrische Leitung 9 mit der Anode 52 verbunden ist. In analoger Weise (hier nicht dargestellt) ist auch das Anschlusspad 7K für die Kathode 51 über eine Leitung 9 mit der Kathode 51 verbunden. Das Anschlusspad 6A ist über eine Leitung 8 mit der Magnetfeldspule 4 verbunden. Ebenso (hier nicht dargestellt) ist das Anschlusspad 6K über eine Leitung 8 mit der Magnetfeldspule 4 verbunden. Das Bekleidungsstück 3 liegt flächig am Körperbereich 21 an, so dass über die Innenseite 102 des Bekleidungsstücks 3 die Anode 52 und die Kathode 51 mit dem Körperbereich 21 in Kontakt ist.
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14 zeigt eine schematische Darstellung einer Ausführungsform einer Tasche 11 des Bekleidungsstücks 3 beziehungsweise des Textils 1. Gemäß einer möglichen Ausführungsform können mehrere Tasten 34, 35, 36 und 37 zur Bedienung der lokalen Steuerungseinrichtung 10 im Textil 1 des Bekleidungsstücks 3 eingestrickt beziehungsweise integriert sein. Eine Bedieneinheit 70 (beispielsweise wie in 15 dargestellt) verbindet sich per Nahfunk (wie beispielsweise Bluetooth) mit der in die Tasche 11 eingesteckten und dort durch die Elastizität des Textils 1 gehalterten lokalen Steuerungseinrichtung 10. Die Tasten 34, 35, 36 und 37 können z. B. als textile Druck-Taster ausgebildet sein. Die Tasten 34, 35, 36 und 37 können mit dem leitenden Garn 105 bei der Herstellung des Textils 1 gestrickt werden. Eine der Tasten ist beispielsweise eine Sprachsteuerungs-Taste 34, mit der eine Sprachsteuerung der lokalen Steuerungseinrichtung 10 möglich ist. Eine andere Taste ist beispielsweise eine Ein/Aus-Taste 37, mit der die lokale Steuerungseinrichtung 10 einbeziehungsweise ausgeschaltet werden kann. Eine geringere-Intensitäts-Taste 35 ermöglicht beispielsweise eine Verringerung der Intensität einer Größe. Eine höhere-Intensitäts-Taste 36 ermöglicht beispielsweise eine Erhöhung der Intensität einer Größe.
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15 zeigt eine schematische Darstellung eines Lebewesens 2, wie z. B. ein Mensch, der zwei Bekleidungsstücks 3 trägt, die aus dem Textil 1 hergestellt sind. Die Bekleidungsstücke 3 sind in der hier dargestellten Ausführungsform als ein Langarmshirt und eine lange Hose dargestellt. Jedes der Bekleidungsstücke 3 trägt mindestens eine Steuereinrichtung 10, die an der Außenseite 101 des mindestens einen Bekleidungsstücks 3 angeordnet. Die Steuerungseinrichtungen 10 sind in Taschen 11 untergebracht und kontaktieren über die Außenseite 101 des Bekleidungsstücks 3, die Anschlusspads 6A, 6K für die Magnetfeldspule 4 (hier nicht dargestellt) und/oder das Anschlusspad 7A für die Anode 52 (hier nicht dargestellt) und das Anschlusspad 7K für die Kathode 51 (hier nicht dargestellt). Über eine Bedieneinheit 70 kann in einem externen Gerät implementiert werden, das extern zu mindestens einem Bekleidungsstück 3 angeordnet ist. Alternativ kann die zentrale Bedieneinheit 70 jedoch auch am oder im mindestens einen Bekleidungsstück 3 angeordnet sein. Für den Fall, dass die zentrale Bedieneinheit 70 mittels einer Smartwatch, eines Smartphones oder eines Tablets o. ä. realisiert ist, kann die zentrale Bedieneinheit 70 auch in einer speziellen Aufnahme (hier nicht dargestellt) am Bekleidungsstück 3 untergebracht werden. Falls der Benutzer 20 auf oder an einem Trainingsgerät, beispielsweise Laufband oder Ergometer, trainiert, kann die Bedieneinheit 70 am Trainingsgerät angebracht und auch parallel für Entertainmentzwecke genutzt werden. Die Bedieneinheit 70 ist über eine drahtlose Kommunikation 71 mit den Steuereinrichtungen 10 verbunden.
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Das Textil 1 ist bei dieser Ausführungsform, wie in 16 ersichtlich, als eine Satteldecke ausgebildet und liegt flächenbündig mit seiner Innenseite 102 an mindestens einem entsprechenden Körperbereich 21 eines Lebewesens 2, hier eines Pferdes, an (nicht dargestellt). Das Textil 1 ist mit mindestens einer Steuereinrichtung 10 versehen, mittels der die elektromagnetische und/oder die elektrische Stimulation von entsprechenden Körperbereichen des Pferdes initiiert werden kann (nicht dargestellt).
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17 zeigt eine schematische Darstellung von mehreren Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Textils 1, die an einem Pferd angebracht sind. Gemäß einer Ausführungsform ist das Textil 1 hier als ein Beinling ausgebildet. Ebenso ist das Textil 1 als Satteldecke ausgebildet (siehe 16). Das Textil 1 der Beinlinge ist dehnbar, so dass die angelegten Beinlinge eng an den Beinen des Pferdes anliegen. Die Beinlinge können z. B. mit einem Reißverschluss, Klettverschluss oder Ähnliches verschlossen werden.
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18 zeigt eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Textils 1 in Anwendung bei einem Pferde. Das Textil 1 ist hier als eine Pferdedecke ausgebildet. Das Textil 1 ist dehnbar, so dass die angelegte Pferdedecke eng am Rumpf des Pferdes anliegt. Hierzu zeigt 19 eine Ausführungsform des Textils 1 als Pferdedecke, die nicht angelegt ist. Damit zumindest die Kathode 51 und die Anode 52 (hier nicht dargestellt), falls vorhanden, an dem dafür vorgesehenen mindestens einen Körperbereich (Rumpf) des Pferdes dauerhaft anliegen, hat das Textil 1 an mindestens einem ersten Rand 31 und an mindestens einem zweiten Rand 32 jeweils mindestens ein Verschlussmittel 33 ausgebildet.
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20 zeigt eine schematische Darstellung einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Textils 1 in Anwendung bei einem Pferd. In der hier dargestellten Ausführungsform ist das Textil 1 als ein Ganzkörperanzug (zumindest für Rumpf und Beine des Pferdes) ausgebildet. Das Textil 1 ist dehnbar, so dass der angelegte Ganzkörperanzug zumindest eng am Rumpf und an den Beinen des Pferdes anliegt. Hierzu zeigt 21 die Ausführungsform des Textils 1 als Ganzkörperanzug, der nicht angelegt ist. Damit zumindest die Kathode 51 und die Anode 52, falls vorhanden (hier nicht dargestellt) an den dafür vorgesehenen Körperbereichen, z.B. der Beine und des Rumpfes, des Pferdes dauerhaft anliegen, hat das Textil 1 an mehreren ersten Rändern 31 und an mehreren zweiten Rändern 32 jeweils mindestens ein Verschlussmittel 33 ausgebildet.
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22 zeigt eine schematische Seitenansicht eines Lebewesens 2, das ein Kamel ist. Das aus dem Textil 1 gefertigte Bekleidungsstück 3 umgibt im Wesentlichen den Rumpf des Kamels.
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23 zeigt eine schematische Seitenansicht eines Lebewesens 2, das eine Kuh ist. Das aus dem Textil 1 gefertigte Bekleidungsstück 3 umgibt im Wesentlichen den Rumpf der Kuh.
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24 zeigt eine schematische Seitenansicht eines Lebewesens 2, das ein Hund ist. Das aus dem Textil 1 gefertigte Bekleidungsstück 3 umgibt im Wesentlichen den Rumpf des Hundes.
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25 zeigt eine schematische Seitenansicht eines Lebewesens 2, das eine Katze ist. Auch hier umgibt das aus dem Textil 1 gefertigte Bekleidungsstück 3 im Wesentlichen den Rumpf der Katze.
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26 zeigt eine schematische Seitenansicht eines Lebewesens 2, das ein Falke ist. Das aus dem Textil 1 gefertigte Bekleidungsstück 3 umgibt im Wesentlichen den Rumpf des Falken.
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Die in den 22 - 26 dargestellten Ausführungsformen des als Bekleidungsstück 3 ausgeführtes Textil 1 soll nicht als Beschränkung der Erfindung aufgefasst werden. Das Bekleidungsstück 3 kann selbstverständlich auch für andere Körperteile eines Lebewesens 2 ausgebildet sein (siehe hierzu die Verwendung des Bekleidungsstücks 3 bei einem Pferd (16 - 21). Zur Anregung der elektromagnetischen und/oder elektrischen Stimulation sind die Bekleidungsstücke 3 für die verschiedenen Lebewesen 1 mit mindestens einer Steuereinrichtung (hier nicht dargestellt) ausgestattet. Die Art der bei den jeweiligen Lebewesen anzuwendenden Stimulationen (elektromagnetisch und/oder elektrisch) hängt davon ab, ob eine elektrische Leitfähigkeit von dem Bekleidungsstück zu den jeweiligen Körperbereichen des Lebewesens gegeben ist. Bei dem in 26 dargestellten Falken ist das Bekleidungsstück 3 bzw. Textil 1 derart ausgestaltet, dass ausschließlich eine elektromagnetische Stimulation angewendet wird. Das Federkleid des Falken erlaubt keine elektrische Leitfähigkeit vom Elektrodenpaar 5 zu den Körperbereichen des Falken.
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Die Anmeldung wurde unter Bezugnahme auf bevorzugte Ausführungsformen beschrieben. Für einen Fachmann ist es jedoch vorstellbar, dass Abwandlungen oder Änderungen der Erfindung gemacht werden können, ohne dabei den Schutzbereich der nachstehenden Ansprüche zu verlassen.
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Alle zuvor beschriebenen Ausführungsformen des Bekleidungsstücks können sowohl einzeln als auch in jeder beliebigen Kombination Verwendung finden. Insbesondere sind alle beschriebenen Merkmale und Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Bekleidungsstücks auch als Merkmale und Ausführungsformen des mit dem erfindungsgemäßen Herstellungsverfahren hergestellten Bekleidungsstücks zu verstehen, selbst wenn diese nicht an jeder Stelle explizit erwähnt werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Textil
- 2
- Lebewesen
- 3
- Bekleidungsstück
- 4
- Magnetfeldspule
- 4A
- Anschluss
- 4K
- Anschluss
- 5
- Elektrodenpaar
- 6A
- Anschlusspad für Magnetfeldspule
- 6K
- Anschlusspad für Magnetfeldspule
- 7A
- Anschlusspad für Anode
- 7K
- Anschlusspad für Kathode
- 8
- elektrische Leitung
- 8A
- elektrischer Anschluss für Magnetfeldspule
- 8K
- elektrischer Anschluss für Magnetfeldspule
- 9
- elektrische Leitung
- 9A
- elektrischer Anschluss Anode
- 9K
- elektrischer Anschluss für Kathode
- 10
- lokale Steuereinrichtung
- 11
- Tasche
- 12
- Kontaktseite
- 15
- Abstand
- 18
- Verbindungen
- 21
- Körperbereich
- 27
- plane Außenwand
- 31
- Verschlussmittel
- 32
- erster Rand
- 33
- zweiter Rand
- 34
- Sprachsteuerungs-Taste, textiler Druck-Taster
- 35
- geringere-Intensitäts-Taste, textiler Druck-Taster
- 36
- höhere-Intensitäts-Taste, textiler Druck-Taster
- 37
- Ein/Aus-Taste, textiler Druck-Taster
- 40
- flächiger Bereich
- 51
- Kathode
- 52
- Anode
- 70
- Bedieneinheit
- 71
- drahtlose Kommunikation
- 101
- Außenseite
- 102
- Innenseite
- 105
- leitendes und dehnbares Garn
- 106
- nicht leitendes und dehnbares Garn
- 300
- Feuchtigkeit
- A-A
- Schnittlinie
- B-B
- Schnittlinie
- C
- Bereich
- D
- Dicke
- E
- Bereich
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102013106864 A1 [0003, 0004]
- DE 102008003158 A1 [0004]
- DE 102007046886 A1 [0004]
- DE 202011109226 U1 [0004]
- DE 202014103548 U1 [0004]
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- WO 2009/138961 A2 [0004]
- US 2008/0097530 A1 [0004]
- KR 1020100024265 A [0004]
- WO 2014/123812 A1 [0004]
- DE 102009013627 A1 [0004]
- DE 20209219 U1 [0004]
- DE 102005058850 A1 [0004]
- WO 2014/135636 A1 [0004]
- DE 102015002565 A1 [0004]
- DE 202014102735 U1 [0004]
- DE 202014102737 U1 [0004]
- DE 202015005645 U1 [0004]
- WO 20161/31935 A1 [0004]
- DE 102016122691 A1 [0005]
- US 5181902 A [0006]