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Die Erfindung betrifft die Zugriffssteuerung auf ein Fahrzeug. Insbesondere betrifft die Erfindung eine differenzierte Zugriffssteuerung auf ein Fahrzeug durch verschiedene Personen.
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Ein Fahrzeug kann von mehreren Personen benutzt werden, beispielsweise im Rahmen eines familiär genutzten Fahrzeugs oder als Mietfahrzeug. Einer zugriffswilligen Person soll dabei möglichst differenziert nur ein vorbestimmter Zugriff gewährt werden. Beispielsweise kann einem Mieter des Fahrzeugs Zugriff zum allen Funktionen des Fahrzeugs gewährt werden, einem Servicetechniker hingegen nur ein Zugriff zu einem Motorraum oder einer Tank- oder Aufladeöffnung. Der Betrieb des Fahrzeugs kann personenabhängig eingeschränkt sein, beispielsweise hinsichtlich einer maximalen Entfernung von einem Startort oder einer maximalen Fahrgeschwindigkeit.
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Üblicherweise trägt eine zugriffswillige Person einen Schlüssel oder einen vergleichbaren Gegenstand bei sich, der vom Fahrzeug abgetastet wird. Die Verteilung von Schlüsseln an eine Vielzahl Personen kann aber aufwändig sein und eine nachträgliche Anpassung der Berechtigungen einer Person kann eine Interaktion mit dessen Schlüssel erfordern.
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Es wurden Systeme vorgeschlagen, bei denen sich ein Benutzer gegenüber einem Mobilgerät authentifiziert, das dann mit dem Fahrzeug kommuniziert, um eine Funktion freizugeben. Dazu benötigt der Benutzer ein passend ausgestattetes Mobilgerät. Das Mobilgerät kann vom Benutzer oder dritter Seite manipuliert werden, um eine eigentlich gesperrte Berechtigung freizugeben. In anderen Ausführungsformen kann eine aufwändige Eingabe von Berechtigungsinformationen durch einen Benutzer erforderlich sein.
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DE 10 2016 008 896 A1 betrifft eine Technik zur Nutzung eines Fahrzeugs als Depot, beispielsweise für die Zustellung von Gegenständen durch einen Lieferdienst.
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Eine der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe besteht in der Angabe einer einfachen und flexibel nutzbaren Technik zur Zugriffssteuerung auf ein Fahrzeug.
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Die vorliegende Erfindung löst diese Aufgabe mittels der Gegenstände der unabhängigen Ansprüche. Unteransprüche geben bevorzugte Ausführungsformen wieder.
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Nach einem ersten Aspekt der Erfindung umfasst eine Vorrichtung zur Zugriffssteuerung auf ein Fahrzeug einen ersten bordeigenen Sensor des Fahrzeugs, der zur optischen Abtastung eines Umfelds des Fahrzeugs eingerichtet ist; eine Verarbeitungsvorrichtung, die dazu eingerichtet ist, ein mittels des ersten Sensors abgetastetes Zugriffspfand zu erfassen und ein dem Zugriffspfand zugeordnete Berechtigung zu bestimmen; und eine Freigabevorrichtung zur Freigabe eines Zugriffs auf eine vorbestimmte Funktion des Fahrzeugs, falls eine zugeordnete Berechtigung vorliegt.
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Dadurch kann ein ohnehin an Bord des Fahrzeugs angebrachter Sensor einer zusätzlichen Verwendung zugeführt werden. Die Vorrichtung kann insbesondere verwendet werden um einen Zugriff auf eine oder mehrere Funktion des Fahrzeugs einer Vielzahl Personen selektiv zu erlauben oder zu verbieten. Die Vorrichtung kann insbesondere zur Zugriffssteuerung auf ein Mietfahrzeug eingesetzt werden.
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Die Vorrichtung kann dazu eingerichtet sein, ein hierin beschriebenes Verfahren ganz oder teilweise auszuführen. Dazu kann die Vorrichtung eine Verarbeitungsvorrichtung umfassen, die als programmierbarer Mikrocomputer oder Mikrocontroller ausgeführt ist und das Verfahren kann in Form eines Computerprogrammprodukts mit Programmcodemitteln vorliegen. Das Computerprogrammprodukt kann auch auf einem computerlesbaren Datenträger abgespeichert sein. Merkmale oder Vorteile des Verfahrens können auf die Vorrichtung übertragen werden oder umgekehrt.
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Der erste Sensor kann insbesondere eine Kamera umfassen. Die Kamera kann eine optische Abtastung des Zugriffspfands durchführen, sodass ein sehr einfaches Zugriffspfand verwendet werden kann.
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Die Vorrichtung kann ferner einen zweiten bordeigenen Sensor des Fahrzeugs umfassen, wobei der Sensor dazu eingerichtet ist, eine Person im Bereich des Zugriffspfands abzutasten, und wobei die Verarbeitungsvorrichtung dazu eingerichtet ist, den Zugriff auf die Funktion nur freizugeben, falls das Zugriffspfand der Person zugeordnet ist. So kann eine Berechtigung zur Benutzung einer Funktion des Fahrzeugs an eine Person gebunden werden. Eine Weitergabe des Zugriffspfands zwischen Personen kann verhindert sein.
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Es können mehrere bordeigene Sensoren des Fahrzeugs vorgesehen sein, wobei die Verarbeitungsvorrichtung dazu eingerichtet ist, die Person auf der Basis von Abtastungen der mehreren zweiten Sensoren zu erkennen. Einer der zweiten Sensoren kann eine Kamera umfassen, die mit dem ersten Sensor zusammenfallen kann. Der zweite Sensor ist bevorzugt zur Abtastung eines biometrischen Merkmals der Person eingerichtet. Bevorzugt werden mehrere bordeigene Sensoren verwendet, um jeweils ein biometrisches Merkmal der Person abzutasten, und die Abtastungen werden miteinander fusioniert um die Person zu identifizieren.
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Die verwendeten Sensoren können dabei für ein Fahrzeug üblich sein und die einzelnen biometrischen Merkmale können für sich betrachtet jeweils nur eine geringe Fälschungs- oder Fehlerkennungssicherheit haben, wobei durch die Fusion insgesamt eine hohe Fälschungs- oder Fehlerkennungssicherheit erzielt werden kann. Beispielsweise können ein Gesicht, Körperproportionen oder ein Gang einer Person mittels einer Kamera abgetastet werden. Ein Gewicht der Person kann aufgrund einer Reaktion eines Fahrwerks des Fahrzeugs beim Ein- oder Aussteigen bestimmt werden. Eine durch die Person eingestellte Sitzposition kann auf ihre Körpergeometrie hinweisen. Eine Anzahl von zugreifenden Personen kann Benutzung verschiedener Türen oder anderer Zugriffselemente des Fahrzeugs bestimmt werden. Zahlreiche andere Sensoren des Fahrzeugs können zur Abtastung und/oder Identifikation der Person verwendet werden.
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Nach einem zweiten Aspekt der Erfindung umfasst ein Verfahren zum Steuern eines Zugriffs auf ein Fahrzeug Schritte des optischen Abtastens eines Zugriffspfands im Umfeld des Fahrzeugs mittels eines bordeigenen Sensors des Fahrzeugs; des Bestimmens einer dem Zugriffspfand zugeordneten Berechtigung; und des Freigebens eines Zugriffs auf eine Funktion des Fahrzeugs.
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Das Verfahren kann zur Zugriffssteuerung insbesondere auf ein Mietfahrzeug verwendet werden. Das Fahrzeug kann insbesondere ein Kraftfahrzeug umfassen und beispielsweise im Rahmen eines durch eine Personengruppe genutzten Kraftfahrzeugs („car sharing“) genutzt werden.
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Der Zugriff kann einen Zugang zu einem Innenraum des Fahrzeugs oder eines Teils davon umfassen. Beispielsweise kann selektiv Zugriff gewährt werden für eine von mehreren Türen, einen Kofferraum, einen Motorraum oder eine Serviceklappe, hinter der etwa ein Tank- oder Ladeanschluss verborgen ist. Eine Benutzung, Wartung und/oder sonstige Nutzung des Fahrzeugs können dadurch leichter verwaltet werden.
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Das Zugriffspfand umfasst bevorzugt einen ein- oder zweidimensionalen, binären optischen Code. Insbesondere kann der Code als Strichcode (Barcode) eindimensional oder als QR-Code („quick response code“) zweidimensional ausgebildet sein. Der Code kann dem Fahrzeug leicht in ausgedruckter Form präsentiert werden, sodass eine intuitive Bedienung ermöglicht ist.
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Das Zugriffspfand kann von einer externen Instanz an ein Mobilgerät heruntergeladen und auf diesem für die Abtastung optisch dargestellt werden. Die externe Instanz kann einen Server oder einen Dienst, insbesondere in einer Cloud, umfassen. Das Mobilgerät muss hierfür keine besondere Ausstattung aufweisen, die über das Empfangen und optische Darstellen einer Nachricht hinausgehen. In einer Ausführungsform kann ein sehr einfaches Mobiltelefon verwendet werden, das beispielsweise eine SMS empfangen und auf einer Anzeige darstellen kann. Die SMS kann einen numerischen oder alphanumerischen Code enthalten. In einer weiteren Variante wird eine MMS verwendet, die eine graphische Darstellung des Codes - etwa als Strich- oder QR-Code - enthält, welche das Mobilgerät darstellen kann. Das Mobilgerät kann ein mobiles Telefon, ein Smartphone, ein Tablet, ein Laptop oder ein anderes Gerät umfassen, das insbesondere zumindest vorwiegend durch eine vorbestimmte Person genutzt wird.
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In einer Ausführungsform wird eine Person im Bereich des Zugriffspfands mittels eines fahrzeugeigenen Sensors erkannt, wobei der Zugriff auf die Funktion nur freigegeben wird, falls das Zugriffspfand der Person zugeordnet ist. Die Zuordnung kann lokal oder seitens einer externen Instanz überprüft werden.
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Eine mittels des Sensors durchgeführte Abtastung der Person kann an eine externe Instanz übermittelt und eine Zuordnung der Person an das Zugriffspfand seitens der externen Instanz überprüft werden. Beispielsweise können seitens des Fahrzeugs abgetastete biometrische Merkmale an die externe Instanz übermittelt und dort mit hinterlegten biometrischen Merkmalen verglichen werden. Die externe Instanz kann auch einen Buchungs- und/oder Reservierungsvorgang für eine Benutzung des Fahrzeugs abwickeln.
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Die Erfindung wird nun mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen genauer beschrieben, in denen:
- 1 ein System; und
- 2 ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens
illustriert.
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1 zeigt ein System 100, das ein Fahrzeug 105, bevorzugt ein Kraftfahrzeug, sowie optional eine externe Instanz 110 und ebenfalls optional ein Mobilgerät 115 umfasst. Das System 100 ist dazu eingerichtet, einen Zugriff einer Person 120 auf eine Funktion des Fahrzeugs 105 selektiv zu erlauben oder zu verhindern. An Bord des Fahrzeugs 105 ist eine Vorrichtung 125 angebracht, die eine Verarbeitungsvorrichtung 130, eine Freigabevorrichtung 135 für eine vorbestimmte Funktion des Fahrzeugs 105 sowie einen ersten Sensor 140 umfasst, der an Bord des Fahrzeugs 105 angebracht ist und insbesondere eine Kamera umfassen kann. Bevorzugt ist auch ein zweiter Sensor 145 vorgesehen. Beide Sensoren sind bevorzugt jeweils zur Abtastung eines Umfelds des Fahrzeugs 105 eingerichtet. Außerdem kann eine Kommunikationseinrichtung 150 zur insbesondere drahtlosen Kommunikation, beispielsweise mit der externen Instanz 110, vorgesehen sein. Mittels der Freigabevorrichtung 135 kann eine beliebige Funktion des Fahrzeugs 105 ermöglicht oder gesperrt werden. Die Freigabevorrichtung 135 kann insbesondere einen Teil einer Zentralverriegelung oder eine Wegfahrsperre des Fahrzeugs 105 betreffen.
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Die Kamera 140 kann Teil eines Umfelderfassungssystems oder Umfelderkennungssystems sein. Insbesondere kann die Kamera 140 eine nach hinten gerichtete Rückfahrkamera, eine nach vorn gerichtete Kamera für einen Spurhalteassistenten oder eine seitlich gerichtete Kamera zur Kollisionsvermeidung als Teil einer Einparkhilfe umfassen. Die Kamera 140 kann im sichtbaren oder unsichtbaren Bereich arbeiten, in eine vorbestimmte Richtung gerichtet oder fest am Fahrzeug 105 angebracht sein, zur Abtastung in einem festen oder variablen Bereich des Umfelds eingerichtet sein, eine fixe oder variable Brennweite haben, zur zwei- oder dreidimensionalen Abtastung eingerichtet sein und einen oder mehrere Sensoren umfassen. Andere Ausprägungen einer Kamera als Sensor 140 sind ebenfalls möglich. Es können auch Signale mehrerer Sensoren miteinander fusioniert werden, um einen einzigen Sensor 140 zu bilden. Die mehreren Sensoren können außer dem optischen auch andere Prinzipien realisieren, bevorzugt bildgebende.
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Der erste Sensor 140 ist bevorzugt zur optischen Abtastung eines Zugriffspfands 155 eingerichtet, das die Person 120 auf einem geeigneten Informationsträger präsentieren oder mit sich führen kann. Der zweite Sensor 145 ist bevorzugt zur Abtastung eines biometrischen Merkmals der Person 120 eingerichtet. Weiter bevorzugt sind mehrere zweite Sensoren 145 vorgesehen, die jeweils Teil des Fahrzeugs 105 sind und eines oder mehrere biometrische oder anderweitig charakteristische Merkmale der Person 120 abtasten können. Der zweite Sensor 145 arbeitet bevorzugt berührungslos und kann in einer weiteren Ausführungsform auch zur Abtastung in einem Innenraum des Fahrzeugs 105 vorgesehen sein.
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Die Instanz 110 umfasst bevorzugt eine Kommunikationseinrichtung 160, eine Verarbeitungsvorrichtung 165 und/oder einen Datenspeicher 170. Die Kommunikationseinrichtung 160 ist bevorzugt zur insbesondere drahtlosen Kommunikation mit der Kommunikationseinrichtung 150 der Vorrichtung 125 an Bord des Fahrzeugs 105 eingerichtet.
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2 zeigt ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens 200 zur Zugriffssteuerung auf eine Funktion eines Fahrzeugs 105. Das Verfahren kann mittels des Systems 100 ausgeführt werden, wobei Teile des Verfahrens 200 auf der Vorrichtung 125 ablaufen können. Rein beispielhaft sind Verfahrensschritte, die bevorzugt seitens der Vorrichtung 125 durchgeführt werden, in einem linken Bereich; solche, die die Person 120 involvieren in einem mittleren Bereich und solche, die bevorzugt seitens der externen Instanz durchgeführt werden, in einem rechten Bereich dargestellt. Es ist zu beachten, dass das dargestellte Verfahren nur eine mögliche Ausführungsform der vorliegenden Erfindung realisiert und die Erfindung nicht alle angegebenen Schritte erfordert. Die Reihenfolge zumindest einiger der Schritte kann variiert werden, wie ein Fachmann unmittelbar begreift.
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In einem ersten Schritt 205 wird die Person 120 durch die Instanz 110 authentifiziert. Die Authentifikation kann auf beliebige Weise erfolgen, beispielsweise durch Angabe eines Benutzernamens und eines Passworts. Die Instanz 110 kann dabei als zentrale Stelle aufgefasst werden, welche einen Zugriff einer oder mehrerer Personen 120 auf eine oder mehrere Funktionen eines oder mehrerer Fahrzeuge 105 steuern kann, insbesondere im Rahmen einer Fahrzeugvermietung oder einer durch eine Benutzergruppe nutzbare Flotte von Fahrzeugen 105.
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In einem Schritt 210 kann die Person 120 einen Zugriff auf eine Funktion des Fahrzeugs 105 anfordern. Die Funktion kann beliebig und insbesondere eine Voraussetzung für eine vorgesehene Benutzung des Fahrzeugs 105 sein. Die Instanz 110 kann die Benutzung erlauben und in einem Schritt 220 erforderliche Informationen bereitstellen, die insbesondere Abrechnungs- oder Reservierungsdaten oder Personendaten umfassen kann. Ferner kann eine Zuordnung zwischen der Person 120 - bzw. einem ihr zugeordneten Benutzerprofil, das als Datenstruktur im Datenspeicher 170 abgelegt sein kann - und einer Funktion umfassen, deren Benutzung durch die Person 120 erlaubt ist. Außerdem kann ein Zugriffspfand bereitgestellt werden, das in einem Schritt 230 der Person 120 und/oder der angeforderten bzw. bewilligten Funktion zugeordnet werden kann.
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In einem Schritt 235 kann die Person 120 das Zugriffspfand 155 erhalten. In einer Ausführungsform kann die Instanz 110 ein elektronisches Dokument an ein der Person 120 zugeordnetes Mobilgerät 115 oder einen der Person 120 zugeordnetes Postfach zustellen. In einer anderen Ausführungsform kann die Instanz 110 auch einen Drucker umfassen, auf dem das Zugriffspfand 155 ausgedruckt und der Person 120 zugänglich gemacht wird. Die Person 120 kann das Zugriffspfand 155 im Bereich des Fahrzeugs 105 mit sich führen und/oder dem ersten Sensor 140 des Fahrzeugs 105 präsentieren. Das Zugriffspfand 155 umfasst bevorzugt einen üblicherweise nur temporär geltenden Code, der beispielsweise numerisch, alphanumerisch oder graphisch dargestellt und mittels des Sensors 140 in einem Schritt 240abgetastet werden kann.
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In einem Schritt 245 kann die Person 120 mittels eines oder mehreren zweiten Sensoren 145 abgetastet werden. Auf der Basis der Abtastung kann die Person identifiziert werden. In einer ersten Variante werden abgetastete Informationen an die Instanz 110 übermittelt, welche die Informationen mit abgespeicherten Informationen vergleicht und bestimmt, ob sie einer Person zugeordnet sind, für die das Zugriffspfand 155 ausgestellt wurde. In einer zweiten Variante werden die abgetasteten Informationen lokal seitens der Vorrichtung 110 ausgewertet, um die Person 120 zu identifizieren, beispielsweise gegenüber lokal abgespeicherten oder von der Instanz 110 bezogenen Informationen über die Person 120, für die das erfasste Zugriffspfand 155 ausgestellt wurde. Stimmen die Informationen überein, sodass die im Bereich des Fahrzeugs 105 befindliche Person 120 mit derjenigen identisch ist, der ein Zugriff auf das Fahrzeug 105 bewilligt wurde, so kann das Verfahren 200 fortfahren.
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In einem Schritt 250 kann eine dem Zugriffspfand 155 zugeordnete Berechtigung überprüft werden. Die Berechtigung kann darauf hinweisen, ob der Person 120, der das Zugriffspfand 155 zugeordnet ist, ein Zugriff auf eine vorbestimmte Funktion des Fahrzeugs 105 erlaubt ist oder nicht. Diese Überprüfung erfolgt bevorzugt gegenüber gespeicherten Informationen der Instanz 110 und kann seitens der Instanz 110 oder seitens der Vorrichtung 125 durchgeführt werden. In Abhängigkeit des Ergebnisses dieser Prüfung kann der Zugriff auf die Funktion in einem Schritt 255 freigegeben werden oder nicht.
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Bezugszeichenliste
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- 100
- System
- 105
- Fahrzeug
- 110
- externe Instanz
- 115
- Mobilgerät
- 120
- Person
- 125
- Vorrichtung
- 130
- Verarbeitungsvorrichtung
- 135
- Freigabevorrichtung
- 140
- erster Sensor
- 145
- zweiter Sensor
- 150
- Kommunikationseinrichtung
- 155
- Zugriffspfands
- 160
- Kommunikationseinrichtung
- 200
- Verfahren
- 205
- Authentifikation Person
- 210
- Anforderung Zugriff
- 215
- Zugriff verbuchen
- 225
- Bereitstellen Zugriffspfand
- 230
- Zuordnen Person zu Zugriffspfand
- 235
- Empfangen und Darstellen Zugriffspfand
- 240
- Abtasten Zugriffspfand
- 245
- Abtasten Person
- 250
- Zuordnung prüfen
- 255
- Zugriff freigeben
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102016008896 A1 [0005]