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Die Erfindung betrifft eine Mischanlage mit einem Innenmischer, der eine von einem Gehäuse umschlossene Mischkammer aufweist, in der ein Paar um ihre jeweilige Rotorlängsachse drehbare Rotoren angeordnet sind, mit einem oben am Gehäuse angeordneten Beschickungsschacht und einer unten am Gehäuse angeordneten, dieses verschließenden Entleerungsklappe.
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Im einfachsten Fall besteht eine derartige Mischanlage aus einem Innenmischer, der auf einem Boden steht. Im Bereich der Entleerungsklappe ist im Boden eine Ausnehmung vorgesehen, in die das fertige Mischgut aus dem Innenmischer ausgeworfen werden kann.
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Oft besteht die Mischanlage jedoch aus einem Innenmischer, der auf einer Mischerbühne steht, die einen mit Blechen ausgekleideten Durchlass für das Mischgut aufweist. Unter dem Innenmischer ist ein Weiterbehandlungsaggregat vorgesehen, z. B. ein Transportband oder ein Extruder oder ggf. ein weiterer Innenmischer, wobei das Weiterbehandlungsaggregat mit dem Innenmischer bzw. der Mischerbühne der Mischanlage über einen Ableitschacht verbunden ist.
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Im Zuge von Wartung, Inspektion, Reparatur oder Reinigung des Innenmischers ist auch ein Zugang zum Entleerungsbereich des Innenmischers notwendig. Im Zuge der Prozesstechnik kann ein Zugang zum Entleerungsbereich hinsichtlich Reinigung notwendig sein. Erhöhte Klebrigkeit des Mischguts kann zu einem Anhaften des Mischguts an den Wänden im Entleerungsbereich führen, z. B. an der Entleerungsklappe oder an der Mischkammer. Materialanhaftungen können zu Problemen bei der Schließbewegung der Entleerungsklappe und einer damit verbundenen Störung am Innenmischer führen. Die Häufigkeit des Zugangs hängt vom Mischprozess ab. Der Zugang kann bei starker Klebrigkeit mehrfach wöchentlich notwendig sein.
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Um Zugang zu dem Entleerungsbereich zu erhalten ist es bekannt, eine Leiter unterhalb des Innenmischers anzuordnen, um so bei geöffneter Entleerungsklappe Wartungs-, Inspektions-, Reparatur- oder Reinigungsarbeiten am Innenmischer oder an der Entleerungsklappe vornehmen zu können. Ist der Innenmischer mit einem Weiterbehandlungsaggregat über einen Ableitschacht verbunden, weist der Ableitschacht in der Regel eine Inspektionsöffnung auf, durch die die Leiter in den Schacht sehr beschwerlich eingebracht und auf dem Weiterbehandlungsaggregat aufgestellt werden muss. Das die Wartungs-, Inspektions-, Reparatur- bzw. Reinigungsarbeiten durchführende Bedienpersonal kann dann über die Inspektionsöffnung auf die Leiter steigen, um so an den Entleerungsbereich des Innenmischers zu gelangen. Dabei ist oft ein sicherer Stand der Leiter nicht gewährleistet. Diese steht z. B. bei einem Doppelschneckenextruder als Weiterbehandlungsaggregat auf den Schnecken, so dass das Betreten der Leiter aus diesem Grund gefährlich ist. Eine Sicherung gegen Herabfallen von der Leiter ist zwingend geboten. Hinzu kommt, dass im Entleerungsbereich des Innenmischers und dem Ableitschacht durchaus Gase auftreten können, die dem in den Schacht eingestiegenen Bedienpersonal schaden können und im schlimmsten Fall zu einer Ohnmacht führen kann. In diesem Fall müsste Rettungspersonal ebenfalls in den äußerst engen Ableitschacht einsteigen, um das Bedienpersonal zu retten. Sowohl beim Bedienpersonal als auch bei dem Rettungspersonal ist beim wackligen Stand der Leiter auf die Fallsicherheit bzw. Absturzsicherung zu achten.
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Die Risiken bestehen somit darin dass das Bedienpersonal auf einer Leiter stehen muss, die eventuell schon keinen sicheren Stand aufweist. Die Risiken bestehen aber auch darin, dass eine Absturzgefahr von der Leiter besteht, dass es sich bei dem Verbindungsbereich um einen eingeengten Raum handelt, in die Gefahr von Sauerstoffmangel oder Vergiftung durch eingeatmete Dämpfe besteht. Aufgrund der Enge ist zudem eine Rettung des Bedienpersonals äußerst schwierig.
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Damit muss ein immenser Aufwand betrieben werden, damit ein Innenmischer gewartet, inspiziert, repariert oder gereinigt werden kann. Der Aufwand besteht sachlich darin, dass Vorkehrungen für die Absturzsicherung von oben über den Innenmischer errichtet werden müssen. Zudem müssen Leitern mit entsprechender Standsicherheit im Verbindungsschacht auf dem Weiterbehandlungsaggregat aufwendig errichtet werden. Der Aufwand besteht personell in der schwierigen Bergung des Bedienpersonals im Falle eines Gesundheitsproblems durch Ablassen über die Leiter nach unten durch den beengten Ableitschacht und die Wartungsöffnung nach außen.
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Der zeitliche Aufwand für die Einrichtung des Zugangs durch die Wartungsöffnung ist hoch und führt zu langen Produktionsstillständen am Innenmischer und dem Weiterbehandlungsaggregat.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen schnell herstellbaren, sicheren Zugang zum Entleerungsbereich des Innenmischers bereitzustellen, aus dem bei entstehenden Gesundheitsproblemen zudem eine schnelle, für das Rettungspersonal sichere Rettung möglich ist.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass unterhalb des Innenmischers eine Inspektions- und Ableitbox angeordnet ist.
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Die Inspektions- und Ableitbox dient während des normalen Betriebs als Ableitschacht. Für Wartungs-, Inspektions-, Reparatur- oder Reinigungsarbeiten dient diese Inspektions- und Ableitbox als Zugang zum Entleerungsbereich des Innenmischers.
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Es hat sich bewährt, dass die Inspektions- und Ableitbox mit einem den Innenmischer tragenden Boden und / oder mit dem Innenmischer in Verbindung steht.
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Steht die Inspektions- und Ableitbox mit dem Innenmischer in Verbindung, kann diese leicht mit dem Innenmischer zusammen geliefert werden. Eine mit dem Boden in Verbindung stehende Inspektions- und Ableitbox kann auch problemlos vor Montage des Innenmischers oder aber auch zu einem späteren Zeitpunkt nach nochmaligem Anheben des Innenmischers z.B. an der Mischerbühne auf der der Innenmischer steht, angebracht werden.
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Nachahmenswert ist, dass der Innenmischer von einer Mischerbühne getragen ist, und dass die Inspektions- und Ableitbox Flansche aufweist, über welche die Inspektions- und Ableitbox in eine in der Mischerbühne vorgesehene Ausnehmung eingehängt ist.
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Die Inspektions- und Ableitbühne kann damit leicht in die ohnehin für den Ableitschacht bzw. die Verkleidungsbleche vorgesehene Öffnung in der Mischerbühne eingehängt werden. In der Regel wird jedoch die Öffnung in der Mischerbühne für die Inspektions- und Ableitbox größer ausfallen als die Öffnung lediglich für den Ableitschacht.
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Von Vorteil ist, dass die Inspektions- und Ableitbox einen seitlichen Zugang für Bedienpersonal zu dem Entleerungsbereich des Innenmischers bildet.
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Selbstverständlich bietet dieser seitliche Zugang auch einem eventuellen Rettungspersonal ein schnelles, sicheres Einsteigen in die Inspektions- und Ableitbox. Hinzu kommt, dass durch den seitlichen Zugang eine ausreichende Belüftung der Inspektions- und Ableitbox möglich ist.
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Von Vorteil ist aber auch, dass für einen sicheren Zugang fest mit der Inspektions- und Ableitbox verbundene Stufen vorgesehen sind, und dass der Zugang zur Inspektions- und Ableitbox offen- bzw. verschließbar ist.
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Durch die fest angeordneten Stufen ist ein sicherer Zugang zur Inspektions- und Ableitbox gewährleistet. Muss kein Bedienpersonal in die Inspektions- und Ableitbox einsteigen, ist es vorteilhaft, dass der Zugang zur Inspektions- und Ableitbox verschlossen ist, damit keine Person in die Inspektions- und Ableitbox stürzen kann. Für den Zugang zur Inspektions- und Ableitbox ist eine möglichst große Öffnung geschaffen, damit ein bequemer Zugang und eine gute Lüftung möglich sind.
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Vorteilhaft ist, dass die Inspektions- und Ableitbox mindestens ein bewegbares Flächenelement, vorzugsweise ein bewegbares Blech aufweist, welches aus einer Ruheposition in eine, ein gefahrfreies Auftreten erlaubende Stellung, eine Wartungsposition, bewegbar ist.
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Dabei kann das Flächenelement beispielsweise in der Ruheposition waagerecht am Boden der Ableitbox angeordnet sein, und von dort waagerecht in die Wartungsposition bewegt werden.
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Es ist aber auch von Vorteil, wenn das Flächenelement in der Ruheposition eine von der Waagerechten abweichenden Ableitstellung aufweist, und aus dieser in die im Wesentlichen waagerechte Wartungsposition bewegbar ist.
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Das bewegbare Flächenelement dient in diesem Falle im normalen Betrieb somit als Ableitblech, welches vertikal oder schräg nach unten angeordnet ist. Für Wartungs-, Inspektions-, Reparatur- oder Reinigungszwecke ist dieses Flächenelement aus der vertikalen bzw. schrägen Lage in eine waagerechte Lage bewegbar, wobei das derartig umgelegte Flächenelement im Wesentlichen den Entleerungsschacht abdeckt, so dass eine Bedienperson oder mehrere Bedienpersonen, das nunmehr unter dem Entleerungsbereich des Innenmischers waagerecht angeordnete Flächenelement gefahrlos, sicher betreten kann/können. Das Umlegen des Flächenelementes kann sehr schnell erfolgen, so dass keine großen Stillstandzeiten von Nöten sind. Der Einsatz von Leitern ist nicht notwendig, eine Absturzgefahr ist gebannt.
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Es hat sich bewährt, dass das mindestens eine bewegbare Flächenelement maschinell und / oder händisch bewegbar ist.
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Für die maschinelle Bewegung kommen hydraulisch oder pneumatisch angetriebene Kolbenzylinder-Einheiten, oder Elektroantriebe in Frage, über welche die Flächenelemente bewegt werden können. Es ist aber auch durchaus möglich, dass ein entsprechend bewegbares Flächenelement händisch über den Ableitschacht oder teilweise maschinell und teilweise händisch über den Ableitschacht verbracht wird.
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Bemerkenswert ist, dass das mindestens eine Flächenelement klappbar und / oder längs verschiebbar und / oder faltbar und / oder auf- / abwickelbar ist.
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Dabei kann das mindestens eine Flächenelement z. B. aus der senkrechten bzw. schrägen Stellung in die waagerechte Stellung über den Ableitschacht umgeklappt werden. Reicht das Flächenelement nicht aus, lässt sich z. B. ein Teil des Flächenelements teleskopisch längs verschieben. Es sind aber auch faltbare Flächenelemente denkbar, die über mehrfache Faltungen den Ableitschacht komplett abdecken. Auf- oder abwickelbare z. B. aus einzelnen Blechgliedern bestehende Flächenelemente können ebenfalls problemlos durch einen Elektromotor abgewickelt werden. Selbstverständlich können z. B. auch von zwei Seiten des Schachtes jeweils ein Flächenelement klappbar über den Entleerungsschacht verbracht werden.
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Es empfiehlt sich, dass das mindestens eine Flächenelement in der im Wesentlichen waagerechten Stellung bzw. in der Wartungsposition gesichert gehalten bzw. sicherbar ist.
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Dabei kann der maschinelle Antrieb derart blockierbar bzw. arretierbar sein, dass das mindestens eine Flächenelement in der waagerechten Position festgelegt wird. Es besteht aber auch durchaus die Möglichkeit, an dem Flächenelement z. B. Laschen vorzusehen, die mit der Wandung der Inspektions- und Ableitbox zum Zwecke des Betretens des Flächenelements mechanisch verbindbar sind.
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Es hat sich bewährt, dass die Inspektions- und Ableitbox als Teil des Ableitschachts ausgebildet ist, und dass der Rest des Ableitschachts an der Inspektions- und Ableitbox befestigbar ist oder dass die Inspektions- und Ableitbox den Ableitschacht ersetzt.
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Dabei ersetzt die Inspektions- und Ableitbox regelmäßig die aufwändig anzubringenden Verkleidungsbleche in der Mischerbühne, wodurch eine schnellere Montage der Mischanlage möglich ist. Bei kurzen Ableitschächten ist es durchaus möglich, dass die Inspektions- und Ableitbox den Ableitschacht ersetzt und somit als einziges Element zwischen dem Innenmischer und dem Weiterbehandlungsaggregat vorgesehen ist. In der Regel kann jedoch der Ableitschacht z. B. lösbar mit der Inspektions- und Ableitbox verbunden werden. Durch vorgesehene Befestigungspunkte an der Inspektions- und Ableitbox ist auch hier eine schnellere Montage der Mischanlage möglich.
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Die Erfindung wird anhand einer Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigt:
- 1 eine bekannte Mischanlage mit eingestiegener Bedienperson,
- 2 eine erfindungsgemäße Mischanlage mit einer Inspektions- und Ableitbox im normalen Betrieb,
- 3 eine erfindungsgemäße Mischanlage mit einer Inspektions- und Ableitbox mit Bedienperson,
- 4 eine erfindungsgemäße Mischanlage mit einem zweiten Beispiel für den Aufbau des bewegbaren Flächenelements,
- 5 ein drittes Beispiel für den Aufbau des beweglichen Flächenelements, und
- 6 ein viertes Beispiel für den Aufbau eines beweglichen Flächenelements.
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1 zeigt eine Mischanlage 1 nach dem Stand der Technik, die aus einem auf einer Mischerbühne 2 stehenden Innenmischer 3 besteht. Der Innenmischer 3 weist eine schwenkbare Entleerungsklappe 4 auf. Die Mischerbühne 2 ist oberhalb eines Bodens 5 vorgesehen, auf dem ein Weiterbehandlungsaggregat 6 angeordnet ist. Der Innenmischer 3 ist mit dem Weiterbehandlungsaggregat 6 über einen Ableitschacht 7 verbunden. Der Ableitschacht 7 weist eine Inspektionsöffnung 8 auf, die durch eine Tür, Klappe oder Luke verschlossen ist, und die für Wartungs-, Inspektions-, Reparatur- bzw. Reinigungszwecke geöffnet werden kann. Über die Inspektionsöffnung 8 kann für Wartungs-, Inspektions-, Reparatur- bzw. Reinigungszwecke eine Leiter 9, in der Regel eine ausschiebbare Leiter, aufwändig in den Ableitschacht 7 eingebracht werden. Die Leiter 9 wird dabei auf das Weiterbehandlungsaggregat 6 z.B. die Rotoren eines Doppelschneckenextruders aufgestellt und wie in 1 dargestellt gegen die aufgeschwenkte Entleerungsklappe 4 angelehnt. Das für Wartungs-, Inspektions-, Reparatur- bzw. Reinigungszwecke vorgesehene Bedienpersonal kann dann beschwerlich durch die Inspektionsöffnung 8 auf die Leiter 9 steigen, um zu dem Entleerungsbereich des Innenmischers 3 zu gelangen. Schon das Aufbauen der Leiter braucht immense Zeit. Der Stand der Leiter 9 auf dem Weiterbehandlungsaggregat 6 ist nicht immer sicher. Das Personal muss in der Mischanlage gegen Abstürzen gesichert werden. Wegen der Enge im Ableitschacht 7 kann Rettungspersonal kaum an das Bedienpersonal 10 gelangen. Große Stillstandzeiten der Mischanlage 1 sind die Folge.
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In den folgenden Figuren werden gleiche Teile der Mischanlage 1 auch mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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2 zeigt eine erfindungsgemäße Mischanlage 1, bei der ein Innenmischer 3 auf einer Mischerbühne 2 steht. Die Entleerungsklappe 4 ist im geschlossenen Zustand dargestellt. In einer Öffnung 11 der Mischerbühne 2 ist eine Inspektions- und Ableitbox 12 über Flansche 13 eingehängt. Die Inspektions- und Ableitbox 12 ist über eine Tür 14 verschlossen. In der Inspektions- und Ableitbox 12 sind fest montierte Stufen 15 vorgesehen, über die entsprechendes Bedienpersonal 10 bei geöffneter Tür 14 sicher und problemlos in die Inspektions- und Ableitbox 12 gelangen kann.
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Die Inspektions- und Ableitbox 12 weist im Wesentlichen senkrechte Wände 16 sowie bewegbare Flächenelemente 17, die in 2 schräg dargestellt sind, auf. Die senkrechten Wände 16 sowie die bewegbaren Flächenelemente 17 bilden hier in der Inspektions- und Ableitbox 12 einen Teilersatz des Ableitschachts bzw. einen Ersatz der sonst üblichen Auskleidung der Mischerbühne 2. Der Rest des Ableitschachts 7 ist über Flansche 18 und entsprechende, nicht dargestellte Befestigungsmittel mit der Inspektions- und Ableitbox 12 verbunden. Der Ableitschacht 7 endet über dem Weiterbehandlungsaggregat 6, welches hier auf dem Boden 5 möglicherweise aber auch auf einer weiteren Bühne aufsteht.
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3 zeigt nunmehr die Mischanlage 1 mit einem Innenmischer 3, dessen Entleerungsklappe 4 aufgeschwenkt ist. Das bewegbare Flächenelement 17 ist aus der schrägen Stellung gemäß 2 in eine waagerechte Stellung in 3 umgeklappt. Das Bedienpersonal 10 ist sicher über die Stufen 15 in die Inspektions- und Ableitbox 12 gelangt. Das Bedienpersonal 10 steht fest und sicher auf dem waagerecht angeordneten Flächenelement 17, kann ohne Absturzgefahr Wartungs-, Inspektions-, Reparatur oder Reinigungsarbeiten im Entleerungsbereich des Innenmischers 3 vornehmen.
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Sollten sich krankheitsbedingte Ausfälle am Bedienpersonal 10 ergeben, kann z. B. Rettungspersonal ebenfalls über die Stufen 15 problemlos in die Inspektions- und Ableitbox 12 gelangen, um das Bedienpersonal 10 aus der Inspektions- und Ableitbox 12 zu retten.
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In 4 ist das bewegliche Flächenelement 17 einerseits als klappbares Blech 19 dargestellt, welches ein ausschiebbares Blech 19' haltert. Das klappbare Blech 19 kann z. B. über nicht dargestellte Zylinder in eine waagerechte Position über den Ableitschacht 7 geklappt werden. Um den Ableitschacht 7 dann komplett zu verschließen, kann das verschiebbare Blech 19' teleskopisch händisch oder ebenfalls maschinell ausgefahren werden. Das teleskopisch ausgefahrene Blech 19' kommt z. B. auf der vereinfacht dargestellten Auflage 20 sicher zu liegen.
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5 zeigt als bewegliche Flächenelemente 17 zwei klappbare Bleche 21, 21', die gegensinnig über dem Ableitschacht 7 geklappt werden können, um diesen komplett zu verschließen und damit einen sicheren Auftritt für das Bedienpersonal 10 zu bilden.
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6 zeigt als bewegliches Flächenelement 17 teleskopisch ausfahrbare Teleskopbleche 22, 22', welche nach deren Ausfahren und Sicherung auf der Auflage 20 den Ableitschacht 7 vollständig überdecken, so dass auch hier das Bedienpersonal 10 sicher im Entleerungsbereich des Innenmischers 3 Wartungs-, Inspektions-, Reparatur und Reinigungstätigkeiten durchführen kann.
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Die Teleskopbleche 22, 22' können, um deren störungsfreiere Bewegung zu gewährleisten, in Führungen 23 geführt sein, die zudem eine stabilere Halterung des Flächenelements 17 bewirken und ggf. die Auflage 20 überflüssig werden lassen können.
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Die 2 bis 6 zeigen nur einige der vielen Möglichkeiten für die Ausbildung der beweglichen Flächenelemente 17.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Mischanlage
- 2
- Mischerbühne
- 3
- Innenmischer
- 4
- Entleerungsklappe
- 5
- Boden
- 6
- Weiterbehandlungsaggregat
- 7
- Ableitschacht
- 8
- Inspektionsöffnung
- 9
- Leiter
- 10
- Bedienpersonal
- 11
- Öffnung
- 12
- Inspektions- und Ableitbox
- 13
- Flansch
- 14
- Tür
- 15
- Stufen
- 16
- senkrechte Wände
- 17
- bewegbare Flächenelemente
- 18
- Flansch
- 19
- Blech
- 20
- Auflage
- 21
- klappbares Blech
- 22
- Teleskopblech
- 23
- Führungen