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EINLEITUNG
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Die Offenbarung bezieht sich auf die Änderung der Gerätepriorität einer Vielzahl von drahtlosen Nahbereichs-Kommunikationsvorrichtungen.
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Netzwerkkommunikation wird heute von vielen elektronischen Vorrichtungen vorgenommen. So können beispielsweise viele elektronische Vorrichtungen Sprach- und Datenübertragungen sowohl über ein kurzreichweitiges Drahtlosnetzwerk, wie Wi-Fi™, als auch über ein Mobilfunknetz, wie GPRS- oder CDMA, übertragen. Einige Fahrzeuge können über eine oder mehrere SRWC-Technologien eine Verbindung zu mobilen Vorrichtungen oder anderen drahtlosen Nahbereichs-Kommunikations-(SRWC)-Vorrichtungen herstellen. Zusätzlich unterstützen einige SRWC-Vorrichtungen Verbindungsübergaben mittels Nahfeldkommunikationen (NFC). Derartige Verbindungsübergaben können den Aufbau anderer SRWC-Verbindungen über NFC erleichtern; einige Vorrichtungen unterstützen jedoch NFC-Verbindungen, aber keine Verbindungsübergabe über NFC.
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KURZDARSTELLUNG
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Gemäß einer ersten Ausführungsform ist ein Verfahren zur Verwaltung von drahtlosen Nahbereichs-Kommunikationsverbindungen an einem Fahrzeug vorgesehen, wobei das Verfahren Folgendes beinhaltet: Empfangen eines drahtlosen Signals von einer persönlichen mobilen Vorrichtung am Fahrzeug, worin das drahtlose Signal unter Verwendung einer ersten drahtlosen Nahbereichs-Kommunikations-(SRWC)-Technologie empfangen wird; Bestimmen, ob eine Verbindungsübergabe basierend auf dem empfangenen Funksignal durchgeführt werden soll; wenn festgestellt wird, dass die Verbindungsübergabe durchgeführt werden soll, dann Ausführen der Verbindungsübergabe, die den Aufbau einer alternativen Trägerverbindung zwischen einer drahtlosen Kommunikationsvorrichtung und der persönlichen mobilen Vorrichtung unter Verwendung einer zweiten SRWC-Technologie beinhaltet, worin die drahtlose Kommunikationsvorrichtung im Fahrzeug installiert ist; und wenn bestimmt wird, dass die Verbindungsübergabe nicht durchgeführt werden soll, dann wird die drahtlose Kommunikationsvorrichtung so eingestellt, dass sie in einem Ermittlungsmodus arbeitet, worin der Ermittlungsmodus das Senden einer Anfragenachricht beinhaltet, welche die Verfügbarkeit einer Verbindung zur drahtlosen Kommunikationsvorrichtung anzeigt.
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Gemäß weiteren Ausführungsformen ist diejenige der ersten Ausführungsform vorgesehen, die eine oder mehrere der folgenden beinhaltet:
- • worin die erste SRWC-Technologie eine Nahfeld-Kommunikations-(NFC)-Technologie ist;
- • worin das Bestimmen, ob die Verbindungsübergabe durchgeführt werden soll, basierend auf einem Bestimmen erfolgt, ob die persönliche mobile Vorrichtung Verbindungsübergaben mittels NFC unterstützt;
- • wobei die zweite SRWC-Technologie eine der folgenden ist: Wi-Fi™, WiMAX™, ZigBee™, Bluetooth™, Wi-Fi direct™, Bluetooth™ oder Bluetooth Low Energy™ (BLE);
- • worin das drahtlose Signal ein drahtloses Nahfeldkommunikations-(NFC)-Signal ist, das im NFC-Datenaustauschformat (NDEF) vorliegt;
- • worin das drahtlose Signal an einem im Fahrzeug installierten NFC-Modul empfangen wird;
- • worin das NFC-Modul mit der drahtlosen Kommunikationsvorrichtung verbunden ist und worin das NFC-Modul Informationen sendet, die in dem empfangenen drahtlosen Signal enthalten sind oder diesem zugeordnet sind;
- • worin die Verbindungsübergabe weiterhin das Senden einer Antwortnachricht an die persönliche mobile Vorrichtung vom NFC-Modul umfasst;
- • weiterhin umfassend den Schritt zum Herstellen einer SRWC-Verbindung unter Verwendung des zweiten SRWC-Protokolls, nachdem die drahtlose Kommunikationsvorrichtung in den Ermittlungsmodus versetzt wurde;
- • worin die erste SRWC-Technologie eine Nahfeldkommunikations-(NFC)-Technologie und die zweite SRWC-Technologie eine Bluetooth™ oder Wi-Fi™-Technologie ist;
- • worin die drahtlose Nachricht Bluetooth™ Out-of-Band-(OOB)-Daten beinhaltet; und/oder
- • worin die drahtlose Kommunikationsvorrichtung einen ersten SRWC-Chipsatz umfasst, der zum Ausführen von drahtlosen Kommunikationen über die erste SRWC-Technologie verwendet wird, und worin die drahtlose Kommunikationsvorrichtung einen zweiten SRWC-Chipsatz umfasst, der zum Ausführen von drahtlosen Kommunikationen über die zweite SRWC-Technologie verwendet wird.
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Gemäß einer zweiten Ausführungsform, ist ein Verfahren zum Verwalten drahtlose Nahbereichskommunikation Verbindungen an einem Fahrzeug, worin das Verfahren beinhalt: Empfang eines drahtlos NFC Nachricht von einem persönlichen mobilen Vorrichtung über Nahfeldkommunikation (NFC) Technik bei einer NFC Modul im Fahrzeug eingebaut, worin die drahtlosen NFC Nachricht in NFC Daten Austauschformat (NDEF) und worin die persönlichen mobilen Vorrichtung beinhaltet eine NFC Chipsatz; Bestimmen, ob eine Verbindungsübergabe basierend auf den empfangenen drahtlosen NFC Signal; wenn bestimmt wird, dass die Verbindungsübergabe durchgeführt werden soll, dann selbsttätigen Durchführung der Verbindungsübergabe, worin die Verbindungsübergabe beinhaltet: Senden einer NFC Antwortnachricht an die persönlichen mobilen Vorrichtung mittels der NFC Modul im Fahrzeug eingebaut in Reaktion auf den drahtlosen NFC vom Personal mobilen Vorrichtung, worin die NFC Antwortnachricht in NFC Daten Austauschformat (NDEF) und worin die NFC Reaktion Nachricht angibt, mindestens eine drahtlose Nahbereichskommunikation (SRWC) Technik andere als NFC dass das Fahrzeug dafür konfiguriert auszuführen; anschließend, Einrichten einer alternativen Träger Verbindung zwischen einem drahtlosen Verbindungen Vorrichtung und persönlichen mobilen Vorrichtung mittels eines zweiten SRWC Technik, worin die drahtlose Verbindung Vorrichtung in dem Fahrzeug und worin die zweite SRWC Technik ist eine der mindestens einen SRWC Technologien in der NFC Antwortnachricht; und nach der alternativen Träger Verbindung zwischen den drahtlosen Verbindungen Vorrichtung und persönlichen mobilen Vorrichtung mittels eines zweiten SRWC Technik, dann SRWC Verbindungen unter Verwendung der ermittelten alternativen Träger Verbindung; und wenn bestimmt wird, dass die Verbindungsübergabe sollte nicht durchgeführt werden, dann Setzen des drahtlosen Verbindungen Vorrichtung arbeitet Erkenntnis Modus mit einem oder mehreren SRWC Technologien einschließlich Bluetooth™, worin die Erkenntnis Modus beinhaltet Senden einer Abfrage Meldung, Verfügbarkeit einer Verbindung zur drahtlosen Verbindungen Vorrichtung.
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Gemäß einer dritten Ausführungsform ist ein Fahrzeugkommunikationssystem vorgesehen, das Folgendes beinhaltet: ein Nahfeldkommunikations-(NFC)-Modul, das einen NFC-Chipsatz und eine Antenne beinhaltet; einen drahtlosen Nahbereichskommunikations-(SRWC)-Chipsatz; eine Speichervorrichtung; einen Prozessor; worin das Fahrzeugkommunikationssystem konfiguriert ist, um: ein NFC-Signal von einer persönlichen mobilen Vorrichtung am NFC-Modul zu empfangen, worin das NFC-Signal im NFC-Datenaustauschformat (NDEF) ist; Bestimmen, ob eine Verbindungsübergabe basierend auf dem empfangenen drahtlosen Signal durchgeführt werden soll; wenn bestimmt wird, dass die Verbindungsübergabe durchgeführt werden soll, dann Ausführen der Verbindungsübergabe, die den Aufbau einer alternativen Trägerverbindung zwischen einer drahtlosen Kommunikationsvorrichtung und der persönlichen mobilen Vorrichtung unter Verwendung einer zweiten SRWC-Technologie beinhaltet, worin die drahtlose Kommunikationsvorrichtung im Fahrzeug installiert ist; und wenn bestimmt wird, dass die Verbindungsübergabe nicht durchgeführt werden soll, einstellen der drahtlosen Kommunikationsvorrichtung, um in einem Ermittlungsmodus zu arbeiten, worin der Ermittlungsmodus das Senden einer Anfragenachricht beinhaltet, welche die Verfügbarkeit einer Verbindung zur drahtlosen Kommunikationsvorrichtung anzeigt.
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Gemäß weiteren Ausführungsformen ist diejenige der dritten Ausführungsform vorgesehen, die eine oder mehrere der folgenden beinhaltet:
- • worin das Fahrzeugkommunikationssystem konfiguriert ist, um den Bestimmungsschritt unter Verwendung des Prozessors der drahtlosen Kommunikationsvorrichtung durchzuführen; und/oder
- • worin das Fahrzeugkommunikationssystem weiterhin konfiguriert ist, um Informationen, die in dem NFC-Signal enthalten sind oder diesem zugeordnet sind, vom NFC-Modul an die drahtlose Kommunikationsvorrichtung zu senden, und worin das Bestimmen, ob die Verbindungsübergabe durchgeführt werden soll, auf den von dem NFC-Modul gesendeten Informationen basiert.
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Figurenliste
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Exemplarische Ausführungsformen werden im Folgenden in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen beschrieben, worin gleiche Kennzeichnungen gleiche Elemente bezeichnen und worin gilt:
- 1 ist ein Blockdiagramm, das eine Ausführungsform eines Kommunikationssystems darstellt, das fähig ist, das hierin offenbarte Verfahren zu verwenden; und
- 2 ist ein Flussdiagramm, das die Verwaltung von drahtlosen Nahbereichs-Kommunikationsverbindungen an einem Fahrzeug veranschaulicht.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG
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Das nachstehende System und die Verfahren ermöglichen es einem Fahrzeug, die drahtlose Nahbereichskommunikation (SRWC) zu verwalten, einschließlich der automatischen Einstellung einer in einem Fahrzeug integrierten drahtlosen Kommunikationsvorrichtung auf einen Ermittlungsmodus, wenn eine Verbindungsübergabe mittels Nahfeldkommunikation (NFC) nicht durchgeführt werden soll. In einer Ausführungsform kann das Fahrzeug ein drahtloses Signal oder eine Nachricht von einer persönlichen mobilen Vorrichtung, wie beispielsweise einem Smartphone, empfangen. Das Fahrzeug kann dann basierend auf dem Signal oder der Nachricht bestimmen, ob eine Verbindungsübergabe (z. B. mittels NFC, um eine Verbindung mit einem anderen SRWC zumindest teilweise aufzubauen oder zu beschleunigen, wie im Folgenden näher erläutert wird) durchgeführt werden soll oder wird. So kann beispielsweise die persönliche mobile Vorrichtung nicht konfiguriert werden, um eine Verbindungsübergabe mittels NFC (oder anderer SRWC-Technologie) zu ermöglichen, und es kann daher bestimmt werden, dass eine Verbindungsübergabe nicht durchgeführt werden soll. Oder die persönliche mobile Vorrichtung kann konfiguriert werden, um in einer Weise zu arbeiten, die den Verbindungsübergang ermöglicht und somit einen Verbindungsübergang bewirkt. In dem Szenario, in dem bestimmt wird, dass die Verbindungsübergabe nicht durchgeführt werden soll, kann die im Fahrzeug befindliche drahtlose Kommunikationsvorrichtung so eingestellt werden, dass sie in einem Ermittlungsmodus arbeitet, wodurch zumindest in einigen Ausführungsformen ein beschleunigter und/oder zumindest teilweise automatisierter SRWC-Verbindungsaufbau oder -Paarungsmechanismus zwischen der mobilen Vorrichtung und der drahtlosen Kommunikationsvorrichtung bereitgestellt wird.
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Mit Bezug auf 1 ist eine Betriebsumgebung dargestellt, die ein Fahrzeugkommunikationssystem 10 umfasst, das verwendet werden kann, um das hierin offenbarte Verfahren zu implementieren. Das Kommunikationssystem 10 beinhaltet im Allgemeinen ein Fahrzeug 12 mit einer drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 30, einem NFC-Modul 40, einem oder mehreren Drahtlosträgersystemen 70, einem Festnetz-Kommunikationsnetzwerk 76, einem Computer 78, einer entfernten Einrichtung 80 und einer persönlichen mobilen Vorrichtungen 90. Es versteht sich, dass das offenbarte Verfahren mit einer beliebigen Anzahl an unterschiedlichen Systemen verwendet werden kann und nicht speziell auf die hierin gezeigte Betriebsumgebung einschränkt ist. Auch die Architektur, Konstruktion, Konfiguration und der Betrieb des Systems 10 und seiner einzelnen Komponenten sind in der Technik allgemein bekannt. Somit stellen die folgenden Absätze lediglich einen kurzen Überblick über ein solches Kommunikationssystem 10 bereit; aber auch andere, hierin nicht dargestellte Systeme könnten die offenbarten Verfahren einsetzen.
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Das Drahtlosträgersystem 70 kann jedes geeignete Mobiltelefonsystem sein. Das Trägersystem 70 ist mit einem Mobilfunkmast 72 dargestellt; jedoch kann das Trägersystem 70 eine oder mehrere der folgenden Komponenten beinhalten (z. B. abhängig von der Mobilfunktechnologie): Mobilfunkmasten, Basisübertragungsstationen, Mobilvermittlungszentralen, Basisstationssteuerungen, entwickelte Knotenpunkte (z. B. eNodeBs), Mobilitätsmanagement-Einheiten (MMEs), Serving- und PGN-Gateways usw. sowie alle anderen Netzwerkkomponenten, die erforderlich sind, um das Drahtlosträgersystem 70 mit dem Festnetz 76 zu verbinden oder das Drahtlosträgersystem mit der Benutzerausrüstung (UEs, z. B. die Telematikausrüstung im Fahrzeug 12 beinhalten) zu verbinden. Das Trägersystem 70 kann jede geeignete Kommunikationstechnik realisieren, einschließlich beispielsweise GSM/GPRS-Technologie, CDMA- oder CDMA2000-Technologie, LTE-Technologie, usw. Im Allgemeinen sind Drahtlosträgersysteme 70, deren Komponenten, die Anordnung ihrer Komponenten, das Zusammenwirken der Komponenten usw. weitgehend im dem Stand der Technik bekannt.
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Abgesehen vom Verwenden des Drahtlosträgersystems 70 kann ein unterschiedliches Drahtlosträgersystem in der Form von Satellitenkommunikation verwendet werden, um unidirektionale oder bidirektionale Kommunikation mit dem Fahrzeug bereitzustellen. Dies kann unter Verwendung von einem oder mehreren Kommunikationssatelliten (nicht dargestellt) und einer aufwärts gerichteten Sendestation (nicht dargestellt) erfolgen. Die unidirektionale Kommunikation können beispielsweise Satellitenradiodienste sein, worin programmierte Inhaltsdaten (Nachrichten, Musik usw.) von der Uplink-Sendestation erhalten werden, für das Hochladen gepackt und anschließend zum Satelliten gesendet werden, der die Programmierung an die Teilnehmer sendet. Bidirektionale Kommunikation kann beispielsweise Satellitentelefoniedienste unter Verwendung der ein oder mehreren Kommunikationssatelliten sein, um Telefonkommunikationen zwischen dem Fahrzeug 12 und der Aufwärtssendestation weiterzugeben. Bei Verwendung kann diese Satellitentelefonie entweder zusätzlich oder anstatt des Drahtlosträgersystems 70 verwendet werden.
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Das Festnetz 76 kann ein konventionelles landgebundenes Telekommunikationsnetzwerk sein, das mit einem oder mehreren Festnetztelefonen verbunden ist und das Drahtlosträgersystem 70 mit der entfernten Einrichtung 80 verbindet. Zum Beispiel kann das Festnetz 76 ein Fernsprechnetz (PSTN) beinhalten, wie es verwendet wird, um die Festnetz-Telefonie, die paketvermittelte Datenkommunikation und die Internet-Infrastruktur bereitzustellen. Ein oder mehrere Segmente des Festnetzes 76 könnten durch die Verwendung eines Standard-Festnetzes, eines Glasfasernetzwerks oder eines anderen LWL-Netzwerks, eines Kabelnetzwerks, durch die Verwendung von Stromleitungen, anderer drahtloser Netzwerke, wie beispielsweise lokaler Drahtlosnetze (WLAN) oder von Netzwerken, die einen drahtlosen Breitbandzugang (BWA) oder eine beliebige Kombination davon bereitstellen, implementiert werden.
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Die Computer 78 (nicht dargestellt) können einige von einer Anzahl an Computern sein, die über ein privates oder öffentliches Netzwerk, wie das Internet, zugänglich sind. Jeder dieser Computer 78 kann für einen oder mehrere Zwecke, wie einen Webserver verwendet werden, der über das Fahrzeug 12 zugänglich ist. Bei anderen derartig zugänglichen Computern 78 kann es sich beispielsweise um Folgende handeln: ein Computer in einem Kundendienstzentrum, bei dem Diagnoseinformationen und andere Fahrzeugdaten vom Fahrzeug hochgeladen werden können; ein Clientcomputer, der von dem Fahrzeugbesitzer oder einem anderen Teilnehmer für derartige Zwecke, wie etwa das Zugreifen auf oder Empfangen von Fahrzeugdaten oder zum Einstellen oder Konfigurieren von Teilnehmerpräferenzen oder Steuern von Fahrzeugfunktionen verwendet wird; einen Carsharing-Server, der Reservierungen und/oder Registrierungen von mehreren Benutzern koordiniert, welche die Nutzung eines Fahrzeugs als Teil eines Carsharing-Dienstes beantragen; oder ein Speicherort eines Drittanbieters, dem oder von dem Fahrzeugdaten oder andere Informationen entweder durch Kommunizieren mit dem Fahrzeug 12 oder der entfernten Einrichtung 80 oder beiden bereitgestellt werden. Ein Computer 78 kann auch für das Bereitstellen von Internetkonnektivität, wie DNS-Dienste oder als ein Netzwerkadressenserver, verwendet werden, der DHCP oder ein anderes geeignetes Protokoll verwendet, um dem Fahrzeug 12 eine IP-Adresse zuzuweisen.
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Die entfernte Einrichtung 80 kann konzipiert sein, um die Fahrzeugelektronik 20 und mobile Vorrichtung 90 mit einer Reihe verschiedener System-Backend-Funktionen bereitzustellen. So kann beispielsweise die entfernte Einrichtung 80 teilweise genutzt werden, um einen Carsharing-Service zu implementieren. In diesem Fall kann die entfernte Einrichtung 80 Registrierungen von Fahrzeugen koordinieren, Daten über die Registrierungen oder andere Aspekte des Carsharing-Dienstes speichern und/oder Authentifizierungs- und Autorisierungsdaten für die SRWC-Vorrichtungen (z. B. persönliche mobile Vorrichtung 90), Benutzer und/oder Fahrzeuge bereitstellen. Die entfernte Einrichtung 80 kann eine oder mehrere Netzwerkweichen, Server, Datenbanken, Live-Berater, sowie ein automatisiertes Sprachausgabesystem (VRS) beinhalten, mit denen die Fachleute auf dem Gebiet vertraut sind. Die entfernte Einrichtung 80 kann eine oder alle der verschiedenen Komponenten beinhalten, wobei sämtliche der verschiedenen Komponenten vorzugsweise über ein drahtgebundenes oder drahtloses lokales Netzwerk miteinander gekoppelt sind. Die entfernt gelegene Einrichtung 80 empfängt und überträgt Daten über ein mit dem Festnetz 76 verbundenes Modem. Eine Datenbank in der entfernt gelegenen Einrichtung kann Kontodaten, wie z. B. Teilnehmerauthentisierungsdaten, Fahrzeugkennzeichen, Profildatensätze, Verhaltensmuster und andere entsprechende Teilnehmerinformationen, speichern. Datenübertragungen können auch durch drahtlose Systeme, wie z. B. IEEE 802.11x, GPRS und dergleichen, erfolgen. Obwohl die veranschaulichte Ausführungsform beschrieben wurde, wie sie in Verbindung mit einer besetzten entfernten Einrichtung 80 verwendet wird, die einen Live-Berater einsetzt, ist zu beachten, dass die entfernt gelegene Einrichtung stattdessen VRS als einen automatisierten Berater bzw. eine Kombination von VRS und dem Live-Berater verwenden kann.
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Die persönliche mobile Vorrichtung 90 ist eine SRWC-Vorrichtung und kann beinhalten: Hardware, Software und/oder Firmware, die Mobilfunktelekommunikation und SRWC sowie andere Mobilgeräteanwendungen ermöglichen. Wie hierin verwendet, ist eine persönliche mobile Vorrichtung eine Vorrichtung, die SRWC-fähig ist und die von einem Benutzer tragbar ist, und wobei die Tragbarkeit der Vorrichtung zumindest teilweise vom Benutzer abhängig ist, wie beispielsweise ein tragbares Gerät (z. B. eine Smartwatch), ein implantierbares Gerät oder ein Handheld-Gerät (z. B. ein Smartphone, ein Tablet, ein Laptop). Wie hierin verwendet, ist eine drahtlose Nahbereichs-Kommunikations-(SRWC)-Vorrichtung eine SRWC-fähige Vorrichtung. Die Hardware der mobilen Vorrichtung 90 kann Folgendes umfassen: einen Prozessor und einen Speicher (z. B. ein nicht-flüchtiges, computerlesbares Medium, das für den Betrieb mit dem Prozessor konfiguriert ist) zum Speichern der Software, Firmware usw. Die persönlichen mobilen Vorrichtungen und der Speicher können verschiedene Softwareanwendungen ermöglichen, die vom Benutzer (oder Hersteller) vorinstalliert oder installiert werden können (z. B. mit einer Softwareanwendung oder grafischen Benutzeroberfläche oder GUI). Eine Implementierung einer fahrzeugmobilen Geräteanwendung kann einem Fahrzeugbenutzer ermöglichen, mit dem Fahrzeug 12 zu kommunizieren und/oder verschiedene Aspekte oder Funktionen des Fahrzeugs zu steuern, von denen einige vorstehend aufgeführt sind. Eine weitere Implementierung kann es dem Benutzer ermöglichen, ein Fahrzeug zu reservieren, das Teil eines Carsharing-Dienstes ist. Außerdem kann die Anwendung dem Benutzer auch ermöglichen, sich ggf. mit der entfernt gelegenen Einrichtung 80 oder Telefonberatern jederzeit in Verbindung zu setzen. In weiteren Ausführungsformen kann eine Vielzahl von persönlichen mobilen Vorrichtungen oder SRWC-Vorrichtungen 90 vorhanden sein. Diese Vorrichtungen können mit der drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 30, dem NFC-Modul 40 oder untereinander gemäß einer oder mehreren SRWC-Technologien oder drahtgebundenen Verbindungen, wie beispielsweise einer Verbindung über ein universelles serielles Buskabel (USB), kommunizieren.
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Fahrzeug 12 ist in der veranschaulichten Ausführungsform als ein Personenkraftwagen dargestellt, es sollte jedoch beachtet werden, dass jedes andere Fahrzeug, einschließlich Motorräder, Lastwagen, Geländewagen (SUV), Campingfahrzeuge (RV), Wasserfahrzeuge, Flugzeuge usw. ebenfalls verwendet werden kann. Einige der Fahrzeugelektroniken 20 werden im Allgemeinen in 1 dargestellt und beinhalten eine drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30, ein NFC-Modul 40, ein GPS-Modul 22, ein Motorsteuergerät (ECU) 24, sonstige VSMs 42, und zahlreiche andere Komponenten und Vorrichtungen. Ein Teil bzw. die gesamte Fahrzeugelektronik kann zur Kommunikation miteinander über eine oder mehrere Kommunikationsbusse, wie z. B. Bus 44, verbunden werden. Kommunikationsbus 44 stellt der Fahrzeugelektronik unter Verwendung einer oder mehrerer Netzwerkprotokolle Netzwerkverbindungen bereit. Beispiele geeigneter Netzwerkverbindungen beinhalten ein Controller Area Network (CAN), einen medienorientierten Systemtransfer (MOST), ein lokales Kopplungsstrukturnetzwerk (LIN), ein lokales Netzwerk (LAN) und andere geeignete Verbindungen, wie z. B. Ethernet, oder andere, die u. a. den bekannten ISO-, SAE- und IEEE-Standards und -Spezifikationen entsprechen.
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Das Fahrzeug 12 kann zahlreiche Fahrzeugsystemmodule (VSMs) als Teil der Fahrzeugelektronik 20 beinhalten, wie beispielsweise das GPS-Modul 22, das Motorsteuergerät (ECU) 24, die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30, ein Nahfeldkommunikations-(NFC)-Modul 40, Fahrzeugbenutzeroberflächen 52-58, wie im Folgenden näher beschrieben. Das Fahrzeug 12 kann auch andere VSMs 42 in Form von elektronischen Hardwarekomponenten beinhalten, die sich im gesamten Fahrzeug befinden und eine Eingabe von einem oder mehreren Sensoren empfangen und die erfassten Eingaben verwenden, um Diagnose-, Überwachungs-, Steuerungs-, Berichterstattungs- und/oder andere Funktionen auszuführen. Jedes der VSMs 42 ist vorzugsweise durch den Kommunikationsbus 44 mit den anderen VSMs sowie der drahtlosen Datenübertragungsvorrichtung 30 verbunden und kann programmiert werden, um Fahrzeugsystem- und Subsystemdiagnosetests auszuführen. Ein oder mehrere VSMs 42 können ihre Software oder Firmware periodisch oder gelegentlich aktualisieren lassen und, in einigen Ausführungsformen können derartige Fahrzeug-Updates Over-the-Air-(OTA)-Updates sein, die von einem Computer 78 oder einer entfernten Einrichtung 80 über das Festnetz 76 und Kommunikationsvorrichtungen 30 empfangen werden. Fachleute auf dem Fachgebiet werden erkennen, dass es sich bei den vorgenannten VSMs nur um Beispiele von einigen der Module handelt, die im Fahrzeug 12 verwendet werden können, zahlreiche andere Module jedoch ebenfalls möglich sind.
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Die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 ist in der Lage, Daten über drahtlose Nahbereichskommunikationen (SRWC) zu übertragen. Wie in der Ausführungsform aus 1 dargestellt, beinhaltet die drahtlose Datenübertragungsvorrichtung 30 einen drahtlosen Zugangspunkt 32, einen Prozessor 34, den Speicher 36, und eine oder mehrere Antennen 38 (wobei nur eine zu veranschaulichenden Zwecken dargestellt ist). In vielen Ausführungsformen kann die drahtlose Datenübertragungsvorrichtung 30 speziell konfiguriert sein, um das hierin offenbarte Verfahren durchzuführen. In einer Ausführungsform kann die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 ein selbständiges Modul sein oder die Vorrichtung 30 kann in anderen Ausführungsformen als Teil eines oder mehrerer anderer Fahrzeugsystemmodule integriert oder mit einbezogen werden, wie beispielsweise eines Center-Stack-Moduls (CSM), eines Karosserie-Steuermoduls, eines Infotainment-Moduls, eines Telematik-Moduls, einer Kopfeinheit, und/oder eines Gateway-Moduls. In einigen Ausführungsformen, kann die Vorrichtung 30 als eine OEM-installierte (eingebettete) oder als eine Aftermarket-Vorrichtung, die in das Fahrzeug installiert wird, implementiert werden.
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Die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 kann für die drahtlose Kommunikation gemäß einem oder mehreren drahtlosen Protokollen, einschließlich drahtloser Nahbereichskommunikation (SRWC), wie beispielsweise eines der IEEE 802.11-Protokolle, Wi-Fi™, WiMAX, ZigBee™, Wi-Fi™ direkt, Bluetooth™, Bluetooth Low Energy™ (BLE) oder Nahfeldkommunikation (NFC), konfiguriert sein. Der drahtlose Nahbereichskommunikations-Chipsatz 32 ermöglicht der drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 30 das Senden und Empfangen von SRWC, wie beispielsweise BLE. Der SRWC-Chipsatz kann die Verbindung zwischen der Vorrichtung 30 und einer anderen SRWC-Vorrichtung ermöglichen. Darüber hinaus kann die drahtlose Kommunikationsvorrichtung in einigen Ausführungsformen einen Mobiltelefon-Chipsatz enthalten, wodurch der Vorrichtung ermöglicht wird, über ein oder mehrere Mobilfunkprotokolle zu kommunizieren, wie sie beispielsweise vom Mobilfunkträgersystem 70 verwendet werden.
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In einer Ausführungsform kann die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 sowohl im eingeschalteten Zustand als auch im ausgeschalteten Zustand betrieben werden. Wie hierin verwendet, ist ein „eingeschalteter Zustand“ ein Zustand des Fahrzeugs, in dem das Zünd- oder Primärantriebssystem des Fahrzeugs eingeschaltet ist und, wie hierin verwendet, ist ein „abgeschalteter Zustand“ ein Zustand des Fahrzeugs, in dem die Zündung oder das Primärantriebssystem des Fahrzeugs nicht eingeschaltet ist. Der Betrieb oder Zustand der drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 30 kann durch ein anderes Fahrzeugsystemmodul, wie beispielsweise durch das BCM oder durch ein Infotainment-Modul gesteuert werden. Im eingeschalteten Zustand kann die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 immer „eingeschaltet“ bleiben oder von einer Fahrzeugbatterie oder einer anderen Stromquelle versorgt werden. Im ausgeschalteten Zustand kann die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 in einem Niedrigverbrauchsmodus gehalten werden oder periodisch mit Energie versorgt werden, sodass die Vorrichtung 30 aktiviert werden und Funktionen ausführen kann.
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Das Fahrzeug kann die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 verwenden, um andere SRWC-Vorrichtungen, wie beispielsweise persönliche mobile Vorrichtungen 90 zu erfassen. Eine Verbindung zwischen der drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 30 und einer oder mehreren Vorrichtungen 90 kann den Betrieb verschiedener Fahrzeuggerätefunktionalitäten ermöglichen. Die Fahrzeuggerätefunktionalität bezieht sich auf jede Funktion des Fahrzeugs, die durch eine persönliche mobile Vorrichtung ergänzt, verbessert, unterstützt oder ausgeführt werden kann; jede Funktion der persönlichen mobilen Vorrichtung, die durch das Fahrzeug ergänzt, verbessert, unterstützt oder ausgeführt werden kann; oder jede andere Funktion, die durch das Fahrzeug und ein oder mehrere persönliche mobile Vorrichtungen ausgeführt werden kann. So kann beispielsweise die Fahrzeuggerätefunktionalität die Verwendung der persönlichen mobilen Geräte beinhalten, um dem Fahrzeug eine Kontaktliste zur Verfügung zu stellen, die auf der visuellen Anzeige 58 angezeigt werden kann, audiovisuelle Medieninhalte, die über die Lautsprecher 54 auf der Anzeige 58 wiedergegeben werden können, Navigationsinformationen (z. B. Start- und/oder Endpositionen) und/oder Fahrzeugbefehle oder Anweisungen, die das Fahrzeug zum Ausführen bestimmter Vorgänge anweisen. Weitere Beispiele für die Fahrzeuggerätefunktionalität sind beispielsweise die Nutzung der Fahrzeugelektronik, um die persönliche mobile Vorrichtung mit einer Freisprecheinrichtung auszustatten, beispielsweise durch die Verwendung von Fahrzeug-Benutzeroberflächen, um Sprachanrufe zu tätigen, zu empfangen und durchzuführen; Senden von Informationen an die persönliche mobile Vorrichtung, wie beispielsweise geografische Informationen an die persönliche mobile Vorrichtung (wie Informationen aus dem GPS-Modul 22) oder Fahrzeugdiagnoseinformationen oder -codes; und das Ausführen von Befehlen, die von der persönlichen mobilen Vorrichtung am Fahrzeug empfangen werden.
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Die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 kann auf einen Erkennungsmodus eingestellt werden, wenn das Fahrzeug eine Verbindung zu einer SRWC-Vorrichtung herstellen möchte, wie beispielsweise zu einer persönlichen mobilen Vorrichtung 90. Wie hierin verwendet, ist ein Erkennungsmodus ein Betriebsmodus für eine SRWC-Vorrichtung, in dem die SRWC-Vorrichtung versucht, andere SRWC-Vorrichtungen mithilfe eines SRWC-Protokolls oder einer SRWC-Technologie zu erkennen. Der Erkennungsmodus kann das periodische Senden von Nachrichten beinhalten, um eine Antwort von anderen SRWC-Vorrichtungen in Reichweite auszulösen.
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Nach dem Erkennen einer SRWC-Vorrichtung (z. B. einer persönlichen mobilen Vorrichtung) oder dem Empfangen einer drahtlosen Nachricht, kann die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 mit der SRWC-Vorrichtung durch Senden und Empfangen einer oder mehrerer drahtloser Nachrichten kommunizieren. In einer Ausführungsform kann eine persönliche mobile Vorrichtung durch das Empfangen einer NFC-Nachricht am NFC-Modul 40 erkannt werden (nachfolgend näher erläutert). Diese drahtlosen Nachrichten können die Authentifizierung oder anderweitige Überprüfung der Identität der SRWC-Vorrichtung, welche die drahtlose Meldung gesendet (oder angeblich gesendet) hat, die Autorisierung der SRWC-Vorrichtung unter Verwendung einer oder mehrerer Autorisierungstechniken (wie im Folgenden erläutert) und/oder das Koppeln der SRWC-Vorrichtung und der drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 30 (z. B. über Bluetooth™ oder Bluetooth Low Energy™ Kopplung) beinhalten. Darüber hinaus kann die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 beim Erkennen einer SRWC-Vorrichtung bestimmen, ob die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 mit der SRWC-Vorrichtung verbunden ist. Wie hierin verwendet, bedeutet „gebunden“, dass zwei Vorrichtungen (z. B. die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 und die persönliche mobile Vorrichtung 90) vorher gekoppelt wurden und jede einen gemeinsamen geheimen Schlüssel, Identifikator und/oder andere Informationen speichert, die den Vorrichtungen das nachträgliche Herstellen einer neuen Bluetooth™-Verbindung ohne Kopplung (d. h. den Austausch von Sicherheitscodes oder Schlüsseln) ermöglichen. „Bluetooth™ gebunden“ bezeichnet Vorrichtungen, die mit Bluetooth™ als SRWC verbunden sind. Wie hierin verwendet, bezieht sich Bluetooth™ oder Bluetooth™-Technologie auf alle Bluetooth™-Technologien, wie beispielsweise Bluetooth Low Energy™ (BLE), Bluetooth™ 4.1, Bluetooth™ 4.2, Bluetooth™ 5.0 und andere Bluetooth™-Technologien, die entwickelt werden können. Wie hierin verwendet, bezieht sich Wi-Fi™ oder Wi-Fi™-Technologie auf jede der Wi-Fi™-Technologien, wie beispielsweise IEEE 802.11b/g/n/ac oder jede andere IEEE 802.11-Technologie.
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Sobald eine Verbindung zwischen der drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 30 und der persönlichen mobilen Vorrichtung, wie der mobilen Vorrichtung 90, hergestellt wurde, können drahtlose Nachrichten zwischen dem Fahrzeug und der persönlichen mobilen Vorrichtung gesendet werden. Diese drahtlosen Nachrichten und/oder die SRWC, die diese drahtlosen Nachrichten gesendet haben, können vom Fahrzeug authentifiziert und/oder autorisiert werden. Die Autorisierung und/oder Authentifizierung der persönlichen mobilen Vorrichtung (oder anderer SRWC-Vorrichtungen) kann das Überprüfen der Identität der persönlichen mobilen Vorrichtung und/oder des Benutzers der persönlichen mobilen Vorrichtung sowie das Überprüfen der Autorisierung der persönlichen mobilen Vorrichtung und/oder des Benutzers der persönlichen mobilen Vorrichtung beinhalten. Diese Überprüfung kann das Vergleichen eines Schlüssels (z. B. eines Strings oder eines Arrays von Bits), der in der Verbindungsanforderung (oder einer nachfolgenden Nachricht) enthalten ist, mit einem Schlüssel beinhalten, den das Fahrzeug von einer entfernten Einrichtung 80 erhalten hat.
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Die Kommunikation zwischen dem Fahrzeug und den persönlichen mobilen Vorrichtungen kann die Funktionalität des Smartphones durch die Fahrzeugelektronik nutzen oder umgekehrt. Wenn es sich bei der persönlichen mobilen Vorrichtung beispielsweise um ein zellularfähiges Smartphone handelt, können empfangene Anrufe am Smartphone über das Audiosystem 54 und/oder über das Mikrofon 56 der Fahrzeugelektronik 20 erfolgen. Dies kann durch Senden aller empfangenen Audiodaten oder Signale über das Telefon an die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 erfolgen, die dann über den Bus 44 die Audiosignale an das Audiosystem 54 senden kann. Gleichermaßen kann das am Smartphone 90 empfangene Video über die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 an die optische Anzeige 58 gesendet werden. Ebenso kann der am Mikrofon 56 in der Fahrzeugelektronik empfangene Ton über die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 an das Smartphone 90 gesendet werden.
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Die drahtlose Datenübertragungsvorrichtung 30 kann über paketvermittelte Datenkommunikation mit einem oder mehreren entfernten Netzwerken verbunden sein. Diese paketvermittelte Datenkommunikation kann durch die Nutzung eines nicht fahrzeuggebundenen drahtlosen Zugangspunkts erfolgen, der über einen Router oder ein Modem mit einem Festnetz verbunden ist. Wenn die Datenübertragungsvorrichtung 30 für paketvermittelte Datenkommunikation, wie etwa TCP/IP, verwendet wird, kann sie mit einer statischen IP-Adresse konfiguriert oder eingerichtet werden, um eine zugewiesene IP-Adresse von einer anderen Vorrichtung im Netzwerk, wie z. B. einem Router oder einem Netzwerkadressenserver, automatisch zu empfangen.
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Paketvermittelte Datenübertragungen können auch über die Verwendung eines Mobilfunknetzes durchgeführt werden, auf das die Vorrichtung 30 über, zum Beispiel, eine im Fahrzeug enthaltene Telematikeinheit zugreifen kann. In einer Ausführungsform kann die Datenübertragungsvorrichtung 30 auch einen Mobilfunk-Chipsatz beinhalten oder kommunikativ mit einer Vorrichtung verbunden sein kann, die einen Mobilfunk-Chipsatz, wie eine Telematikeinheit, beinhaltet. Auf jeden Fall kann die Kommunikationsvorrichtung 30 Daten mittels eines Mobilfunk-Chipsatzes über das Drahtlosträgersystem 70 übertragen. In einer derartigen Ausführungsform können Funkübertragungen dazu verwendet werden, einen Kommunikationskanal, wie beispielsweise einen Sprachkanal und/oder einen Datenkanal, mit dem Drahtlosträgersystem 70 einzurichten, sodass Sprach- und/oder Datenübertragungen über den Kanal gesendet und empfangen werden können. Daten können entweder über eine Datenverbindung, wie Paketdatenübertragung über einen Datenkanal oder über einen Sprachkanal, unter Verwendung von auf dem Fachgebiet bekannten Techniken gesendet werden. Für kombinierte Dienste, die sowohl Sprach- als auch Datenkommunikation einschließen, kann das System einen einzelnen Anruf über einen Sprachkanal verwenden und nach Bedarf zwischen Sprach- und Datenübertragung über den Sprachkanal umschalten, auch hier kommen Techniken zum Einsatz, die unter Fachleuten bekannt sind.
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Der Prozessor 34 kann jede Geräteart sein, die fähig ist elektronische Befehle zu verarbeiten, einschließlich Mikroprozessoren, Mikrocontrollern, Hostprozessoren, Steuerungen, Fahrzeugkommunikationsprozessoren und einem anwendungsspezifischen integrierten Schaltkreis (ASICs). Er kann ein speziell für die Datenübertragungsvorrichtung 30 vorgesehener Prozessor sein oder er kann mit anderen Fahrzeugsystemen gemeinsam genutzt werden. Der Prozessor 34 führt verschiedene Arten von digital gespeicherten Befehlen aus, wie Software oder Firmwareprogramme, die im Speicher 36 gespeichert sind, welche dem Gerät 30 ermöglichen, eine große Vielfalt von Diensten bereitzustellen. Zum Beispiel kann der Prozessor 34 Programme ausführen oder Daten verarbeiten, um mindestens einen Teil des Verfahrens auszuführen, das hierin beschrieben ist. In einer Ausführungsform beinhaltet die Vorrichtung 30 eine Anwendung, die das nachfolgend beschriebene Verfahren mit Bezug auf 2 ermöglicht. Der Speicher 36 kann einen flüchtigen RAM-Speicher oder einen anderen temporär betriebenen Speicher sowie ein nichtflüchtiges computerlesbares Medium (z. B. EEPROM) oder jedes andere elektronische Computermedium beinhalten, das einen Teil oder die gesamte Software zur Durchführung der verschiedenen hierin beschriebenen externen Gerätefunktionen speichert.
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Das Nahfeldkommunikations-(NFC)-Modul 40 beinhaltet eine Antenne (nicht dargestellt) und ist in der Lage, drahtlose Nachrichten unter Verwendung einer NFC-Technologie oder eines Protokolls zu empfangen. Das NFC-Modul 40 kann an einen Fahrzeugbus oder direkt an einen oder mehrere in der Fahrzeugelektronik 20 enthaltene VSMs, wie beispielsweise die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30, angeschlossen werden. In einigen Ausführungsformen kann das NFC-Modul 40 in einer Fahrzeugkabine an einer für einen Fahrzeugführer oder Beifahrer zugänglichen Stelle eingebaut werden, beispielsweise in der Nähe oder innerhalb einer Mittelkonsole, eines Radios oder eines Armaturenbretts.
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Drahtlose Nachrichten können über das NFC-Modul 40 empfangen werden, und in einer Ausführungsform können die drahtlosen Nachrichten im NFC-Datenaustauschformat (NDEF) vorliegen. In einer Ausführungsform kann das NFC-Modul 40 eine Verbindungsübergabeanforderung von einer persönlichen mobilen Vorrichtung 90 erhalten. Wie hierin verwendet, ist ein Verbindungsübergang der Aufbau einer SRWC-Verbindung, wobei ein Teil des Aufbaus der SRWC-Verbindung unter Verwendung eines ersten SRWC-Protokolls oder einer Technologie (z. B. NFC) erfolgt und wobei die SRWC-Verbindung eine Verbindung unter Verwendung eines SRWC-Protokolls oder einer Technologie ist. Eine NFC-Verbindungsübergabe ist eine Verbindungsübergabe, wobei das erste SRWC-Protokoll oder die erste Technologie eine NFC ist.
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Die Verbindungsübergabe kann eine oder mehrere SRWC-Technologien spezifizieren, die von der persönlichen mobilen Vorrichtung 90 unterstützt und/oder aktiviert werden. Als Reaktion auf das Empfangen der Verbindungsübergabe kann das NFC-Modul 40 eine Verbindungsübergabenachricht senden (oder auswählen). Diese Reaktion oder ausgewählte Nachricht kann auf eine oder mehrere SRWC-Technologien hinweisen, die vom Fahrzeug unterstützt und/oder aktiviert werden und in einigen Ausführungsformen den in der Verbindungsübergabeanforderung enthaltenen SRWC-Technologien entsprechen. Anschließend können die persönliche mobile Vorrichtung 90 und die drahtlosen Kommunikationen 30 eine SRWC-Verbindung unter Verwendung einer oder mehrerer der SRWC-Technologien aufbauen, die in der Verbindungsübergabeanforderung oder der Verbindungsübergabeantwort angegeben wurden. Diese SRWC-Verbindung wird hierin als alternative Trägerverbindung bezeichnet. Die Informationen, die in den NFC-Nachrichten enthalten sind, die Informationen zum Aufbau einer alternativen Trägerverbindung bereitstellen, werden hierin als alternative Trägerverbindungsinformationen bezeichnet und können eine Bluetooth™-Adresse, einen Wi-Fi™-Service-Set-Identifier (SSID) und/oder Wi-Fi™-Passphrase oder andere Sicherheitsinformationen beinhalten. Eine oder mehrere dieser Nachrichten können sich in NDEF befinden.
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In einigen Fällen, wenn eine drahtlose NFC-Nachricht am NFC-Modul 40 von einer persönlichen mobilen Vorrichtung 90 empfangen wird, kann das Fahrzeug dann bestimmen, ob die persönliche mobile Vorrichtung 90 NFC-Verbindungsübergaben unterstützt und/oder ob eine Verbindungsübergabe mit der persönlichen mobilen Vorrichtung 90 durchgeführt werden soll. Wenn ermittelt wird, dass die Verbindungsübergabe durchgeführt werden soll und/oder durch die persönliche mobile Vorrichtung 90 unterstützt wird, kann die Verbindungsübergabe durchgeführt werden. In einigen Ausführungsformen beinhaltet die Verbindungsübergabe das Senden einer NFC-Antwortnachricht mit dem NFC-Modul 40 als Antwort auf die drahtlose NFC-Nachricht, die von der persönlichen mobilen Vorrichtung 90 empfangen wurde (z. B. eine NFC-Verbindungsübergabeantwort); anschließend das Herstellen einer alternativen Trägerverbindung zwischen der drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 30 und der persönlichen mobilen Vorrichtung 90 unter Verwendung einer zweiten SRWC-Technologie (wie in der NFC-Antwortnachricht angegeben); und, nachdem die alternative Trägerverbindung zwischen der drahtlosen Kommunikationsvorrichtung und der persönlichen mobilen Vorrichtung unter Verwendung einer zweiten SRWC-Technologie hergestellt wurde, Ausführen der SRWC-Kommunikation unter Verwendung der hergestellten alternativen Trägerverbindung.
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Wenn ermittelt wird, dass die Verbindungsübergabe durchgeführt werden soll und/oder durch die persönliche mobile Vorrichtung 90 unterstützt wird, kann die Verbindungsübergabe nicht durchgeführt werden. Stattdessen kann das Fahrzeug die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 so einstellen oder konfigurieren, dass sie in einem Erkennungsmodus arbeitet, wie vorstehend ausgeführt.
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In einigen Ausführungsformen können drahtlose Nachrichten von NFC-Tags empfangen werden, die sich in unmittelbarer Nähe des NFC-Modul befinden (z. B. 20 Zentimeter). In diesem Fall kann die drahtlose Nachricht ein auf einem NFC-Tag gespeicherter NDEF-Datensatz sein, der über den NFC-Modul 40 ausgelesen wird. In einer Ausführungsform kann das NFC-Modul 40 Informationen von einem Initiator (d. h. einem Gerät oder Artikel, der ein Hochfrequenzfeld (RF) erzeugt), wie beispielsweise einem NFC-Tag oder NFC-Sender, auslesen. So kann beispielsweise das NFC-Modul 40 Informationen lesen, die auf einem NFC-Tag gespeichert sind, der mit einer persönlichen mobilen Vorrichtung 90 verbunden ist. Die Informationen können alternative Trägerverbindungsinformationen beinhalten, wie beispielsweise eine Bluetooth™-Adresse (BT_ADDR). das NFC-Modul 40 kann auch in einer NFC-Peer-to-Peer-Konfiguration betrieben werden, worin die Kommunikation zwischen dem NFC-Modul 40 (in der Peer-to-Peer-Konfiguration) und einer anderen, NFC-fähigen Vorrichtung, wie beispielsweise einem Smartphone 90, durchgeführt wird, die im Folgenden näher beschrieben wird. In weiteren Ausführungsformen kann das NFC-Modul 40 auch einen Prozessor, einen Chipsatz und/oder mehrere Antennen beinhalten.
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In weiteren Ausführungsformen kann anstelle des NFC-Moduls 40 eine andere SRWC-Vorrichtung oder eine andere drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 verwendet werden, beispielsweise eine Vorrichtung, die in der Lage ist, drahtlose Nahbereichskommunikation, wie beispielsweise eines der Protokolle IEEE 802.11, Wi-Fi™, WiMAX™, ZigBee™, Wi-Fi direct™, Bluetooth™ und/oder Bluetooth Low Energy™ (BLE), zu senden und/oder zu empfangen. Das NFC-Modul (oder eine andere SRWC-Vorrichtung) kann an die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 und/oder den Bus 44 angeschlossen werden. Wie im Folgenden näher erörtert wird, kann das NFC-Modul 40 drahtlose Nachrichten empfangen und diese dann an die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 oder ein anderes VSM weiterleiten.
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Das GPS-(Global Positioning System)-Modul 22 empfängt Funksignale von einer Konstellation von GPS-Satelliten (nicht dargestellt). Mithilfe dieser Signale kann das Modul 22 die Fahrzeugposition bestimmen, die es dem Fahrzeug ermöglichen kann, zu bestimmen, ob es sich an einem bekannten Ort, wie dem Zuhause oder am Arbeitsplatz, befindet. Darüber hinaus kann das GPS-Modul 22 diese Ortsdaten der drahtlosen Datenübertragungsvorrichtung 30 bereitstellen, die diese Daten verwenden kann, um bekannte Standorte, wie das Zuhause oder den Arbeitsplatz des Fahrzeugführers, zu identifizieren. Zusätzlich kann das GPS Modul 22 verwendet werden, um dem Fahrzeugführer Navigations- und sonstige positionsbezogene Dienste bereitzustellen. Navigationsinformationen können auf der Anzeige 58 (oder einer anderen Anzeige innerhalb des Fahrzeugs) dargestellt oder in verbaler Form präsentiert werden, wie es beispielsweise bei der Wegbeschreibungsnavigation der Fall ist. Die Navigationsdienste können unter Verwendung von einem zugehörigen Fahrzeugnavigationsmodul (das Teil des GPS-Moduls 22 sein kann) bereitgestellt werden, oder einige oder alle Navigationsdienste können über eine im Fahrzeug installierte Telematikeinheit erfolgen, worin die Positionsinformationen zum Zweck des Ausstattens des Fahrzeugs mit Navigationskarten, Kartenanmerkungen (Sehenswürdigkeiten, Restaurants usw.), Routenberechnungen und dergleichen zu einem entfernten Standort gesendet werden. Die Positionsinformationen können an die entfernte Einrichtung 80 oder an ein anderes Remotecomputersystem, wie beispielsweise den Computer 78, für andere Zwecke, wie beispielsweise einen Carsharing-Dienst, übermittelt werden. Außerdem können neue oder aktualisierte Kartendaten über eine im Fahrzeug eingebaute Telematikeinheit von der Remoteeinrichtung 80 in das GPS-Modul 22 heruntergeladen werden.
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Die Fahrzeugelektroniken 20 beinhalten auch eine Anzahl von Fahrzeugbenutzeroberflächen, die Fahrzeuginsassen mit einem Mittel zum Bereitstellen und/oder das Empfangen von Informationen ausstattet, einschließlich Drucktaste(n) 52, Audiosystem 54, Mikrofon 56 und optische Anzeige 58. Wie hierin verwendet, umfasst der Begriff „Fahrzeugbenutzeroberfläche“ weitgehend jede geeignete Form von elektronischer Vorrichtung, zu dem sowohl im Fahrzeug befindliche Hardware- als auch Softwarekomponenten gehören und einem Fahrzeugbenutzer wird ermöglicht, mit oder durch eine(r) Komponente des Fahrzeugs zu kommunizieren. Die Drucktaste(n) 52 ermöglichen eine manuelle Benutzereingabe in die Kommunikationsvorrichtung 30, um weitere Daten, Reaktionen oder Steuereingänge bereitzustellen. Das Audiosystem 54 stellt eine Audioausgabe an einen Fahrzeuginsassen bereit und kann ein zugehöriges selbstständiges System oder Teil des primären Fahrzeugaudiosystems sein. Gemäß der bestimmten Ausführungsform, die hier gezeigt ist, ist das Audiosystem 54 operativ sowohl mit dem Fahrzeugbus 44 als auch mit einem Entertainmentbus (nicht dargestellt) gekoppelt und kann AM-, FM- und Satellitenradio, CD-, DVD- und andere Multimediafunktionalität bereitstellen. Diese Funktionalität kann in Verbindung mit dem Infotainmentmodul oder davon unabhängig bereitgestellt werden. Das Mikrofon 56 stellt eine Audioeingabe an die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 bereit, um dem Fahrer oder anderen Insassen zu ermöglichen, Sprachsteuerungen bereitzustellen und Freisprechen über das Drahtlosträgersystem 70 auszuführen. Für diesen Zweck kann es mit einer integrierten automatischen Sprachverarbeitungseinheit verbunden sein, welche die unter Fachleuten auf dem Gebiet bekannte Mensch-Maschinen-Schnittstellen (HMI)-Technologie verwendet. Die optische Anzeige oder der Touchscreen 58 ist vorzugsweise eine Grafikanzeige, wie beispielsweise ein Touchscreen am Armaturenbrett oder eine Warnanzeige, die von der Frontscheibe reflektiert wird und verwendet werden kann, um eine Vielzahl von Eingabe- und Ausgabefunktionen bereitzustellen. Verschiedene andere Fahrzeugbenutzeroberflächen können ebenfalls verwendet werden, denn die Schnittstellen von 1 dienen lediglich als Beispiel für eine bestimmte Implementierung.
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Unter Bezugnahme auf 2 wird eine Ausführungsform eines Verfahrens 200 zum Verwalten drahtloser Kommunikationsverbindungen an einem Fahrzeug dargestellt. Das Verfahren 200 beginnt mit Schritt 210, worin eine drahtlose Nachricht von einer persönlichen mobilen Vorrichtung an einem Fahrzeug empfangen wird. Das drahtlose Signal kann über ein erstes drahtloses Nahbereichs-Kommunikations-(SRWC)-Protokoll oder -Technologie, wie beispielsweise Nahfeldkommunikation (NFC), empfangen werden. In einer Ausführungsform kann das drahtlose Signal eine drahtlose NFC-Nachricht sein, die von einer persönlichen mobilen Vorrichtung über die Nahfeldkommunikations-(NFC)-Technologie an einem im Fahrzeug installierten NFC-Modul empfangen wird. Die drahtlose NFC-Nachricht kann im NFC-Datenaustauschformat (NDEF) vorliegen und von einem NFC-Chipsatz gesendet worden sein, der in einer persönlichen mobilen Vorrichtung 90 installiert ist. In einer Ausführungsform kann die drahtlose NFC-Nachricht eine Verbindungsübergabeanforderung sein, die Informationen über eine oder mehrere SRWC-Technologien oder Protokolle beinhaltet, welche die persönliche mobile Vorrichtung 90 unterstützt, die Vorrichtung 90 derzeit aktiviert hat oder die Vorrichtung 90 eine Verbindung herstellen möchte. So können beispielsweise eine oder mehrere SRWC-Technologien oder Protokolle eine Bluetooth™-Technologie oder eine Wi-Fi™-Technologie beinhalten. In einer Ausführungsform kann die drahtlose Nachricht Bluetooth™ Out-of-Band-(OOB)-Daten oder andere Informationen beinhalten, die verwendet werden können, um eine alternative Trägerverbindung oder eine SRWC-Verbindung unter Verwendung von NFC-Nachrichten herzustellen.
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Sobald die drahtlose Nachricht empfangen wurde, kann sie gespeichert und/oder an einen anderen VSM gesendet werden. In einer Ausführungsform, in der die drahtlose Nachricht am NFC-Modul 40 empfangen wird, kann beispielsweise das NFC-Modul 40 die drahtlose Nachricht (oder davon abgeleitete Informationen) an die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 senden, die anschließend die Nachricht im Speicher 36 speichern kann. Das Verfahren 200 fährt dann mit Schritt 220 fort.
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In Schritt 220 wird bestimmt, ob die persönliche mobile Vorrichtung eine Verbindungsübergabe basierend auf dem empfangenen drahtlosen Signal durchführen soll. In einer Ausführungsform kann die empfangene drahtlose Nachricht von einem Prozessor geparst werden, wie beispielsweise dem Prozessor 34 in der drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 30. Das Fahrzeug kann basierend auf den im empfangenen drahtlosen Signal enthaltenen Informationen bestimmen, ob die persönliche mobile Vorrichtung 90 eine Verbindungsübergabe unterstützt. In einem Beispiel kann das empfangene drahtlose Signal bestimmte SRWC-Technologien spezifizieren, die von der persönlichen mobilen Vorrichtung 90 unterstützt werden, und das Fahrzeug kann bestimmen, dass keine der SRWC-Technologien, die von der persönlichen mobilen Vorrichtung 90 unterstützt werden, vom Fahrzeug unterstützt wird und die persönliche mobile Vorrichtung daher die Verbindungsübergabe nicht durchführen sollte. Die Bestimmung kann über die drahtlose Kommunikationsvorrichtung und/oder das NFC-Modul erfolgen.
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Das NFC-Modul kann Informationen, die in der empfangenen drahtlosen Nachricht enthalten oder mit dieser verknüpft sind, an die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 senden, die dann basierend auf diesen Informationen entscheiden kann, ob die persönliche mobile Vorrichtung eine Verbindungsübergabe durchführen soll. Diese Bestimmung kann beispielsweise vom Format oder der Art der in der drahtlosen Nachricht enthaltenen Informationen abhängen. In einer Ausführungsform kann die Nachricht einen Indikator beinhalten, der anzeigt, dass Verbindungsübergaben mittels NFC unterstützt werden.
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In einer weiteren Ausführungsform wird ermittelt, ob die persönliche mobile Vorrichtung basierend auf der empfangenen Nachricht eine Verbindungsübergabe unterstützt. So kann beispielsweise die Entscheidung, ob die Verbindungsübergabe durchgeführt werden soll, davon abhängen, ob die persönliche mobile Vorrichtung die Verbindungsübergabe über NFC unterstützt. Das Verfahren 200 fährt dann mit Schritt 230 fort, wenn eine Verbindungsübergabe durchgeführt werden soll oder unterstützt wird; andernfalls fährt das Verfahren 200 mit Schritt 240 fort.
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In Schritt 230 wird die Verbindungsübergabe durchgeführt. In einigen Ausführungsformen kann die Verbindungsübergabe das Senden einer NFC-Antwortnachricht mit dem im Fahrzeug installierten NFC-Modul als Reaktion auf die drahtlose NFC-Nachricht beinhalten, die von der persönlichen mobilen Vorrichtung empfangen wurde; Herstellen einer alternativen Trägerverbindung zwischen einer drahtlosen Kommunikationsvorrichtung und der persönlichen mobilen Vorrichtung unter Verwendung einer zweiten SRWC-Technologie; und Ausführen der SRWC-Kommunikation unter Verwendung der hergestellten alternativen Trägerverbindung. So kann beispielsweise eine Bluetooth™-Verbindung zwischen der drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 30 und der persönlichen mobilen Vorrichtung 90 hergestellt werden. Die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 und die persönliche mobile Vorrichtung 90 können in einem derartigen Fall jeweils einen Bluetooth™-Chipsatz beinhalten.
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In einigen Ausführungsformen kann die über das NFC-Modul gesendete NFC-Antwortnachricht eine Verbindungsübergabeantwort sein und mindestens eine andere drahtlose Nahbereichs-Kommunikations-(SRWC)-Technologie als NFC angeben oder anzeigen, für deren Ausführung das Fahrzeug konfiguriert ist. Diese NFC-Antwortnachricht kann sich in NDEF befinden und als Reaktion auf die empfangene drahtlose Nachricht erzeugt werden. So kann beispielsweise die persönliche mobile Vorrichtung 90 nur über eine andere SRWC-Technologie als NFC verfügen, beispielsweise Wi-Fi™. Das Fahrzeug kann mehrere andere SRWC-Technologien als NFC unterstützen, wie beispielsweise Bluetooth™ und Wi-Fi™, kann jedoch in der NFC-Antwortnachricht nur Wi-Fi™ anzeigen oder angeben, da die von der persönlichen Vorrichtung 90 empfangene drahtlose Nachricht nur Wi-Fi™ anzeigt. Sobald eine Antwortnachricht gesendet wird, können die persönliche mobile Vorrichtung 90 und die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 eine alternative Trägerverbindung mit einer zweiten SRWC-Technologie, wie beispielsweise Wi-Fi™ oder Bluetooth™ aufbauen. Nachdem die alternative Trägerverbindung zwischen der drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 30 und der persönlichen mobilen Vorrichtung 90 hergestellt wurde, kann die SRWC-Kommunikation über die aufgebaute alternative Trägerverbindung durchgeführt werden. Diese Kommunikationen können verwendet werden, um die Funktionalität von fahrzeugseitigen Vorrichtungen auszuführen, wie beispielsweise das Bereitstellen von Medieninhalten von der persönlichen mobilen Vorrichtung 90 an das wiederzugebende fahrzeugseitige Audiosystem 54 oder die visuelle Anzeige 58.
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In einer Ausführungsform können Informationen, die in der empfangenen drahtlosen Nachricht oder einer nachfolgenden Antwortnachricht vorhanden sind, zum Aufbau einer Verbindung verwendet werden. So kann beispielsweise die empfangene drahtlose Nachricht (oder eine nachfolgende Nachricht, die über das erste SRWC von der Vorrichtung 90 an das Fahrzeug gesendet wird) eine Bluetooth™-Adresse (BT_ADDR) angeben und somit den schnellen Aufbau einer Bluetooth™-Verbindung zwischen der persönlichen mobilen Vorrichtung 90 und der drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 30 ermöglichen. Das Verfahren 200 endet dann.
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In Schritt 240 ist die drahtlose Kommunikationsvorrichtung so eingestellt, dass sie in einem Erkennungsmodus arbeitet. In einigen Ausführungsformen beinhaltet der Erkennungsmodus das Senden einer Anfragenachricht, welche die Verfügbarkeit einer Verbindung zur drahtlosen Kommunikationsvorrichtung anzeigt. Diese Anfragenachricht kann mit einem zweiten SRWC gesendet werden und kann anzeigen, dass die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 für die Verbindung mit dem zweiten SRWC oder einem anderen SRWC bereit ist. Diese Nachricht kann vom Prozessor 34 erzeugt und über den drahtlosen Zugangspunkt 32 über die Antenne 38 gesendet werden.
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In einigen Ausführungsformen könnte ein Benutzer darüber informiert werden, dass die persönliche mobile Vorrichtung nicht in der Lage ist, eine Verbindungsübergabe durchzuführen oder dass eine Verbindungsübergabe nicht durchgeführt wird. So kann beispielsweise das Fahrzeug über Fahrzeug-Benutzeroberflächen, wie beispielsweise das Audiosystem 54 und/oder die visuelle Anzeige 58, informieren oder anzeigen, dass die Verbindungsübergabe nicht durchgeführt wird oder dass die persönliche mobile Vorrichtung nicht in der Lage ist, die Verbindungsübergabe durchzuführen. Diese Benachrichtigung kann während, vor oder nach dem Schritt 240 erfolgen. Das Verfahren 200 geht dann zu Schritt 250 über.
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In Schritt 250 wird eine SRWC-Verbindung zwischen der drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 30 und der persönlichen mobilen Vorrichtung 90 mittels einer SRWC-Technologie hergestellt. So kann beispielsweise die persönliche mobile Vorrichtung 90 erkennen, dass die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 bereit ist, eine Verbindung mit der Vorrichtung 90 herzustellen oder beabsichtigt, basierend auf der von der drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 30 gesendeten und von der persönlichen mobilen Vorrichtung 90 empfangenen Anforderungsnachricht. Anschließend kann die mobile Vorrichtung 90 eine Antwortnachricht an die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 senden. Danach können die Vorrichtung 90 und die drahtlose Kommunikationsvorrichtung 30 nachfolgende Kommunikationen durchführen, um eine SRWC-Verbindung mit einer zweiten SRWC-Technologie, wie beispielsweise Bluetooth™ oder Wi-Fi™, herzustellen. Die anschließenden Kommunikationen können ein Vier-Wege-Handshake sein und können das Austauschen von persönlichen und/oder privaten Schlüsseln beinhalten. Darüber hinaus können diese Nachrichten (und alle hierin behandelten drahtlosen Nachrichten) mit einem oder mehreren privaten oder öffentlichen Schlüsseln verschlüsselt werden.
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Nachdem die SRWC-Verbindung zwischen der drahtlosen Kommunikationsvorrichtung 30 und der persönlichen mobilen Vorrichtung 90 hergestellt wurde, kann die SRWC-Kommunikation über die aufgebaute SRWC-Verbindung durchgeführt werden. Diese Kommunikationen können verwendet werden, um die Funktionalität von fahrzeugseitigen Vorrichtungen auszuführen, wie beispielsweise das Bereitstellen von Medieninhalten von der persönlichen mobilen Vorrichtung 90 an das wiederzugebende fahrzeugseitige Audiosystem 54 oder die visuelle Anzeige 58. Das Verfahren 200 endet dann.
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Es versteht sich, dass das Vorstehende eine Beschreibung einer oder mehrerer Ausführungsformen der Erfindung ist. Die Erfindung ist nicht auf die besondere(n) hierin offenbarte(n) Ausführungsform(en) beschränkt, sondern ausschließlich durch die folgenden Patentansprüche definiert. Darüber hinaus beziehen sich die in der vorstehenden Beschreibung gemachten Aussagen auf bestimmte Ausführungsformen und sind nicht als Einschränkungen des Umfangs der Erfindung oder der Definition der in den Patentansprüchen verwendeten Begriffe zu verstehen, außer dort, wo ein Begriff oder Ausdruck ausdrücklich vorstehend definiert wurde. Verschiedene andere Ausführungsformen und verschiedene Änderungen und Modifikationen an der/den ausgewiesenen Ausführungsform(en) sind für Fachleute offensichtlich. Alle diese anderen Ausführungsformen, Änderungen und Modifikationen sollten im Geltungsbereich der angehängten Patentansprüche verstanden werden.
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Wie in dieser Spezifikation und den Patentansprüchen verwendet, sind die Begriffe „z. B.“, „beispielsweise“, „zum Beispiel“, „wie z. B.“ und „wie“ und die Verben „umfassend“, „einschließend“ „aufweisend“ und deren andere Verbformen, wenn sie in Verbindung mit einer Auflistung von einer oder mehreren Komponenten oder anderen Elementen verwendet werden, jeweils als offen auszulegen, was bedeutet, dass die Auflistung andere zusätzliche Komponenten oder Elemente nicht ausschließt. Andere Begriffe sind in deren weitesten vernünftigen Sinn auszulegen, es sei denn, diese werden in einem Kontext verwendet, der eine andere Auslegung erfordert. Zusätzlich versteht sich der Ausdruck „und/oder“ als ein inklusives ODER. Als ein Beispiel, beinhaltet der Ausdruck „A, B, und/oder C“ Folgendes: „A“; „B“; „C“; „A und B“; „A und C“; „B und C“ und „A, B und C“.