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DE102018006954A1 - Selbstbedienungsvorrichtung für Warenpackungen - Google Patents

Selbstbedienungsvorrichtung für Warenpackungen Download PDF

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DE102018006954A1
DE102018006954A1 DE102018006954.1A DE102018006954A DE102018006954A1 DE 102018006954 A1 DE102018006954 A1 DE 102018006954A1 DE 102018006954 A DE102018006954 A DE 102018006954A DE 102018006954 A1 DE102018006954 A1 DE 102018006954A1
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Germany
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DE102018006954.1A
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English (en)
Inventor
Hans-Hermann Trautwein
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Trautwein SB Technik GmbH
Original Assignee
Trautwein SB Technik GmbH
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Publication date
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Selbstbedienungsvorrichtung für Warenpackungen, insbesondere ein Sortiment von Zigaretten- oder Tabakpackungen im Bereich einer Kassenanlage von Supermärkten oder dergleichen.Die erfindungsgemäße Selbstbedienungsvorrichtung besteht aus einem Auswahlkörper 1, einem Anzeigefeld 2, einem Warenlager 6 und einer Auswahltastatur 8. Der Auswahlkörper 1 ist drehbar gelagert und kann verschiedene Stellungen einnehmen. Die Drehung erfolgt manuell mittels Drehknopf 5. Je nach Stellung zeigt der Auswahlkörper ein bestimmtes Anzeigefeld 2. Unterschiedliche Stellungen des Auswahlkörpers 1 können so unterschiedliche Anzeigefelder 2 bewirken. Der Auswahlkörper 1 hat im Wesentlichen die Form eines Zylinders, dessen Querschnitt kreisförmig oder ein gleichseitiges n-Eck, vorzugsweise ein Drei-, Vier-, Fünf- oder Sechseck ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Selbstbedienungsvorrichtung für Warenpackungen, insbesondere ein Sortiment von Zigaretten- oder Tabakpackungen im Bereich einer Kassenanlage von Supermärkten oder dergleichen.
  • Derartige Selbstbedienungsvorrichtungen für Zigarettenpackungen sind seit langem bekannt, wobei diese ohne unmittelbare Bezahlung die Warenpackungen ausgebenden Systeme vorzugsweise im Bereich von Kassenanlagen in Supermärkten oder dergleichen Verkaufsräumen so angeordnet sein können, dass für das Kassenpersonal eine Diebstahlkontrolle möglich bleibt. Derartige Selbsbedienungsvorrichtungen sind beispielsweise in DE 44 35 283 C2 und DE 42 31 941 A1 offenbart. EP 0 311 603 B1 beschreibt eine Abgabevorrichtung, wobei zur besseren Kontrolle das Bedienpersonal aus einem oberhalb eines Kassentisches befindlichen Sammelbehälter die entsprechenden Warenpackungen ausgewählt und diese dann unter Schwerkraftwirkung aus den oben liegenden Schächten durch einen Förderschacht zum Abverkauf bereitgestellt werden. Die DE 92 15 895 U1 offenbart eine als Zigarettenträger ausgebildete Selbstbedienungsvorrichtung mit einer Wahltastatur, so dass die ausgewählte Zigarettensorte bzw. -packung aus einem Auswurfschacht in den Zugriffsbereich einer in der Kassenzone befindlichen Kassenperson befördert werden. Auch bei der Lösung gemäß EP 0 599 164 B1 wird eine vom Kunden ausgewählte Zigarettenschachtel in den Zugriffsbereich der die Kassenzone besetzenden Kassenperson verlagert, wobei diese dann über eine gesonderte Wertanzeige und eine Wahltastatur eine direkte Eingabe des Preises der ausgegebenen Zigarettenschachtel in die Kasse vornimmt und so die Kontrolle gewährleistet ist. Die Vorrichtung zur Ausgabe von Zigarettenschachteln gemäß DE 196 04 561 A1 zeigt einen sich unterhalb eines Kassenförderbandes erstreckenden Vorratsbehälter, aus dem die bevorrateten Warenpackungen auswählbar und mittels einer mehrere Förderteile aufweisenden Ausgabeeinheit ebenfalls auf das Kassenförderband verlagert werden und dann vom Kunden oder dem Kassenpersonal entnehmbar sind.
  • Auch bei der Vorrichtung zur Ausgabe von Zigarettenschachteln gemäß DE 10 2006 024 887 A1 sind unter dem Kassenförderband Vorratsbehälter so angeordnet, dass aus diesem entnommene Warenpackungen auf ein unteres, horizontales Förderband gelangen, von diesen aus mittels einer Liftanlage bis oberhalb des Kassenförderbandes zugeführt und dann in einen Zugriffsbereich ausgeworfen werden können. Die EP 1 298 600 A1 beschreibt ein System zur Beförderung eines ausgewählten Produkts an ein Entnahmefach in Warenautomaten, wobei dies von besonderem Nutzen in Zigarettenautomaten ist, bei dem eine unitäre Entnahme aus einer Lagereinheit durchgeführt wird, sobald ein Produkt ausgewählt wurde, damit das Produkt an ein Benutzerentnahmefach befördert wird.
  • In diesem Zusammenhang stellt sich die Aufgabe, möglichst viele Auswahlschilder in entsprechender Größe auf möglichst kleinem Raum darzustellen. Vielfach wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass elektronische Anzeigetafeln eingesetzt werden auf denen dann jeweils mehrere Auswahlmöglichkeiten dargestellt werden. Weitere Bildschirmseiten können dann durch sog. „scrollen“ aufgerufen werden. Dies hat den Nachteil, dass bei dem elektronischen Scrollen vielfach Fehlbedienungen vorkommen und dass nicht geübte Bediener eines breiten Publikums damit nicht klar kommen. Die Folge davon sind Fehlbedienung oder notwendige Hilfestellung durch das Kassenpersonal. Dadurch kommt es beim Kassieren zu erhöhten Wartezeiten für die Kunden. Außerdem sind derartige Anzeigedisplays teuer und erfordern einen hohen Programmier- und Rechneraufwand.
  • Aufgabe der Erfindung ist es eine kostengünstige Anzeige- und Auswahleinheit zu schaffen, die einfach zu bedienen ist und die wenig Platz beansprucht.
  • Die vorliegende Erfindung löst diese Aufgabe, ausgehend von einer Selbstbedienungsvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale.
  • Es wird eine drehbare, in Segmente unterteilte Auswahleinrichtung vorgeschlagen auf der auf mehr als einer Seite Produkt- oder Dienstleistungs-Auswahlschilder angebracht werden können.
  • Dabei wird die oben erwähnte Scrollbewegung durch die Rotation der Auswahleinrichtung ersetzt. Die Auswahl in der zweiten Achse wird durch eine Tastenreihe ermöglicht.
  • Durch Drehen der Auswahleinheit und Drücken einer Taste kann der Benutzer jedes beliebige Auswahlschild auf der (aufgerollten) Anzeigentafel adressieren.
  • Eine Variante der Erfindung besteht darin, dass der Rotationswinkel bzw. die Stellung der Auswahleinrichtung über eine Sensorik erfasst werden kann und dadurch die Stellung der Zeile/ Spalte über eine Auswerteeinheit ermittelt werden kann. Die Anwahl der Spalte/ Zeile bzw. horizontalen/ vertikalen Spaltenposition kann dann über eine ortsfest angebrachte Tastaturreihe bzw. Tastaturzeile erfolgen.
  • Eine andere Variante besteht darin, dass der Auswahlvorgang dadurch zustande kommt, dass der Benutzer das Produkt/ Auswahlschild selbst drückt, das mit einem Mikroschalter o. ä. in Wirkverbindung steht.
  • Über die oben genannte Aufgabenstellung hinaus ist es auch möglich die Auswahleinrichtung nach der Bedienung motorisch wieder in eine Grundstellung bzw. Präferenzstellung zu fahren. Dies kann z. B. durch Betätigung eines separaten Reset-Knopfes oder automatisch nach einer bestimmten, z: B. voreinstellbaren Zeit nach der Bedienung erfolgen.
  • Die Vorratshaltung und der Transport der Warenpackungen erfolgt wie in üblichen, derartigen Vorrichtungen, wie z. B, in der DE 198 46 791 A1 oder den oben genannten Schriften beschrieben.
  • Die Warenpackungen, z. B. Zigarettenpackungen diverser Sorten und Größen sind in mehreren Schächten in einem Warenlager bevorratet. Nach Auswahl der gewünschten Warenpackung wird der entsprechende Schacht aktiviert und eine der darin befindlichen Warenpackungen mittels Transportvorrichtung zum Auswurfschacht befördert.
  • Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels, welches auf die beigefügten Zeichnungen Bezug nimmt.
    Die wesentlichen Vorteile der erfindungsgemäßen Selbstbedienungsvorrichtung für Warenpackungen bestehen insbesondere darin, dass sie einfach zu bedienen ist und wenig Platz beansprucht.
  • Ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist nachstehend an Hand der Zeichnungen veranschaulicht.
  • Die Zeichnungen zeigen:
    • 1 Perspektivansicht einer erfindungsgemäßes Warenausgabevorrichtung und 2 Detailansicht A.
  • Die erfindungsgemäße Selbstbedienungsvorrichtung besteht aus einem Auswahlkörper 1, einem Anzeigefeld 2, einem Warenlager 6 und einer Auswahltastatur 8. Der Auswahlkörper 1 ist drehbar gelagert und kann verschiedene Stellungen einnehmen. Die Drehung erfolgt manuell mittels Drehknopf 5. Je nach Stellung zeigt der Auswahlkörper ein bestimmtes Anzeigefeld 2. Unterschiedliche Stellungen des Auswahlkörpers 1 können so unterschiedliche Anzeigefelder 2 bewirken. Der Auswahlkörper 1 hat im Wesentlichen die Form eines Zylinders, dessen Querschnitt kreisförmig oder ein gleichseitiges n-Eck, vorzugsweise ein Drei-, Vier-, Fünf- oder Sechseck ist.
  • Das jeweils für den Kunden sichtbare Anzeigefeld 2 des drehbaren Auswahlkörpers 1 gibt die verschiedenen Zigarettensorten, die der Kunde über die Auswahltastatur 8 anwählen kann. Durch Drehen des Auswahlkörpers 1 ändert sich das für den Kunden sichtbare Anzeigefeld 2, so dass nunmehr weitere Zigarettensorten angewählt werden können.
  • Bei der Auswahl einer Zigarettensorte durch den Kunden über die Auswahltastatur 8 wird diese über eine in der Warenausgabevorrichtung vorgesehene Einrichtung automatisch dem entsprechenden Warenlager 6 entnommen und über eine Fördereinrichtung an einen Auswurfschacht 7 und anschließend in den Zugriffsbereich des Kassenpersonals befördert.
  • Das Warenlager 6 befindet sich vorzugsweise, wie in diesem Ausführungsbeispiel im Wesentlichen unterhalb des Anzeigefeldes 2 und erstreckt sich bis unterhalb des Warenvorlaufbandes 3. Das Warenlager 6 befindet sich damit im Untertischbereich 4.
  • Der Ausgabeschacht 7 befindet sich seitlich neben dem Anzeigefeld 2 und ebenfalls oberhalb des Warenlagers 6.
  • Die Ausgestaltung der Selbstbedienungsvorrichtung entspricht im Übrigen weitgehend derjenigen üblicher Warenausgabe-, insbesondere Zigarettenautomaten.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    drehbarer Auswahlkörper
    2
    sichtbares Anzeigefeld
    3
    Warenvorlaufband
    4
    Untertisch
    5
    Drehknopf
    6
    Warenlager
    7
    Auswurfschacht
    8
    Auswahltastatur
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 4435283 C2 [0002]
    • DE 4231941 A1 [0002]
    • EP 0311603 B1 [0002]
    • DE 9215895 U1 [0002]
    • EP 0599164 B1 [0002]
    • DE 19604561 A1 [0002]
    • DE 102006024887 A1 [0003]
    • EP 1298600 A1 [0003]
    • DE 19846791 A1 [0013]

Claims (7)

  1. Selbstbedienungsvorrichtung für Warenpackungen bestehend aus einem Auswahlkörper (1), einem Anzeigefeld (2), einem Warenlager (6) und einer Auswahltastatur (8), dadurch gekennzeichnet, dass der Auswahlkörper (1) drehbar gelagert ist und verschiedene Stellungen einnehmen kann, so dass je nach Stellung der Auswahlkörper ein bestimmtes Anzeigefeld (2) anzeigt.
  2. Selbstbedienungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Auswahlkörper (1) im Wesentlichen die Form eines Zylinders hat, dessen Querschnitt kreisförmig oder ein gleichseitiges n-Eck, vorzugsweise ein Drei-, Vier-, Fünf- oder Sechseck ist.
  3. Selbstbedienungsvorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Warenlager (6) im Wesentlichen unterhalb des Anzeigefeldes (2) befindet.
  4. Selbstbedienungsvorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Warenlager (6) bis unterhalb eines Warenvorlaufbandes (3) erstreckt.
  5. Selbstbedienungsvorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Warenlager 6 in einem Untertischbereich (4) befindet.
  6. Selbstbedienungsvorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich ein Ausgabeschacht (7) seitlich neben dem Anzeigefeld (2) befindet.
  7. Selbstbedienungsvorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich ein Ausgabeschacht (7) oberhalb des Warenlagers (6) befindet.
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