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DE102017223048A1 - "Wasserstoffperoxid-Formulierungen in Sperrschicht-Folien" - Google Patents

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DE102017223048A1
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DE
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layer
cosmetic composition
meth
alcohol
cosmetic
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DE102017223048.7A
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Marc Krippahl
Torsten Lechner
Wolfgang Barthel
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Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein kosmetisches Produkt zur Veränderung der natürlichen Farbe keratinischer Fasern, insbesondere menschlicher Haare, welches mindestens eine Verpackung (VP) sowie eine in dieser Verpackung (VP) befindliche kosmetische Zusammensetzung (KM) enthält. Die Verpackung ist aus einer mehrlagigen Folie (F), welche mindestens zwei Polymerschichten (P1) und (P2) sowie mindestens eine Barriereschicht (BS) enthält. Die kosmetische Zusammensetzung umfasst mindestens ein Oxidationsmittel, mindestens einen C-C-Alkohol, mindestens ein spezielles anionisches Tensid, mindestens ein nichtionisches Tensid sowie mindestens ein Verdickungsmittel auf Acrylsäurebasis. Der Einsatz der Verpackung (VP) in Kombination mit der kosmetischen Zusammensetzung (KM) führt überraschenderweise nicht zu einem Aufblähen der Verpackung oder einem übermäßigen Wasserverlust des Mittels (KM) während der Lagerung.

Description

  • Die vorliegende Erfindung liegt auf dem Gebiet der Kosmetik und betrifft ein Produkt zur oxidativen Farbveränderung von keratinischen Fasern, insbesondere menschlichen Haaren, welches eine in einer Verpackung verpackte Oxidationsmittel-haltige Zusammensetzung umfasst. Die Oxidationsmittel-haltige Zusammensetzung enthält mindestens einen C8-C30-Alkohol, mindestens ein spezielles anionisches Tensid, mindestens ein nichtionisches Tensid sowie mindestens ein Acrysäurepolymer als Verdickungsmittel. Bei der Verpackung handelt es sich um eine aus einem speziellen mehrschichtigen Folien-Verbundsystem gefertigte Verpackung, deren Wandung mindestens zwei polymere Schichten und eine Barierre-Schicht umfasst. Hierbei besitzt die Barriere-Schicht eine Durchtrittsperrwirkung für Gase und Wasserdampf.
  • Die Veränderung der Farbe von keratinischen Fasern, insbesondere von Haaren, stellt einen wichtigen Bereich der modernen Kosmetik dar. Hierdurch kann das Erscheinungsbild der Haare sowohl aktuellen Modeströmungen als auch den individuellen Wünschen der einzelnen Person angepasst werden. Zur Farbveränderung der Haare kennt der Fachmann verschiedene Möglichkeiten.
  • Durch den Einsatz von direktziehenden Farbstoffen kann die Haarfarbe temporär verändert werden. Hierbei diffundieren bereits fertig ausgebildete Farbstoffe aus dem Färbemittel in die Haarfaser hinein. Die Färbung mit direktziehenden Farbstoffen ist mit einer geringen Haarschädigung verbunden, ein Nachteil ist jedoch die geringe Haltbarkeit und die schnelle Auswaschbarkeit der mit direktziehenden Farbstoffen erhaltenen Färbungen.
  • Wünscht sich der Verbraucher ein lang anhaltendes Farbergebnis oder eine Nuance, die heller als seine Ausgangshaarfarbe ist, werden daher üblicherweise oxidative Farbveränderungsmittel eingesetzt. Für permanente, intensive Färbungen mit entsprechenden Echtheitseigenschaften werden sogenannte Oxidationsfärbemittel verwendet. Solche Färbemittel enthalten üblicherweise Oxidationsfarbstoffvorprodukte, sogenannte Entwickler-Komponenten und Kuppler-Komponenten, die unter dem Einfluss von Oxidationsmitteln - in der Regel Wasserstoffperoxid - untereinander die eigentlichen Farbstoffe ausbilden. Oxidationsfärbemittel zeichnen sich durch hervorragende, lang anhaltende Färbeergebnisse aus.
  • Die reine Aufhellung oder Blondierung von Haaren erfolgt oft durch Einsatz von Oxidationsmitteln ohne den Zusatz von Oxidationsfarbstoffvorprodukten. Für einen mittleren Blondiereffekt genügt der Einsatz von Wasserstoffperoxid als Oxidationsmittel allein, für das Erzielen eines stärkeren Blondiereffektes wird üblicherweise eine Mischung aus Wasserstoffperoxid und Peroxidisulfatsalzen eingesetzt.
  • Oxidative Farbveränderungsmittel kommen üblicherweise in Form von Zweikomponenten-Mitteln auf den Markt, bei welchen zwei verschiedene Zubereitungen in zwei getrennten Verpackungen separat konfektioniert vorliegen und erst kurz vor der Anwendung miteinander vermischt werden.
  • Bei der ersten Zubereitung handelt es sich um eine - aus Stabilitätsgründen in der Regel sauer eingestellte - Formulierung, welche als Oxidationsmittel beispielsweise Wasserstoffperoxid in Konzentrationen von 1,5 bis 12 Gew.-% enthält. Die Oxidationsmittelformulierung liegt meist in Form einer Emulsion oder Dispersion vor und wird in der Regel in einer Kunststoff-Flasche mit wiederverschließbarer Auslassöffnung zur Verfügung gestellt (Entwicklerflasche).
  • Diese Oxidationsmittel-Formulierung wird vor der Anwendung mit einer zweiten Zubereitung vermischt. Bei dieser zweiten Zubereitung handelt es sich um eine alkalisch eingestellte Formulierung, die oft in Form einer Creme oder eines Gels vorliegt und welche, sofern gleichzeitig mit der Aufhellung auch eine Farbänderung gewünscht wird, zusätzlich auch mindestens ein Oxidationsfarbstoffvorprodukt enthält. Diese zweite Zubereitung kann beispielsweise in Form einer Tube oder in Form eines Kunststoff- oder Glascontainers bereitgestellt werden.
  • Bei der zuvor beschriebenen üblichen Anwendungsform wird die zweite Zubereitung, welche das Alkalisierungsmittel und/oder die Oxidationsfarbstoffvorprodukte enthält, aus der Tube oder dem Container in die Entwicklerflasche überführt und dann durch Schütteln mit der bereits in der Entwicklerflasche befindlichen Wasserstoffperoxid-Zubereitung vermischt. Auf diese Weise wird die Anwendungsmischung in der Entwicklerflasche hergestellt. Das Aufbringen auf dem Haar erfolgt dann über eine kleine Tülle oder Auslassöffnung am Kopf der Entwicklerflasche. Die Tülle bzw. Ausfassöffnung wird nach dem Verschütteln geöffnet, und die Anwendungsmischung kann durch Drücken der flexiblen Entwicklerflasche entnommen werden.
  • Die Verwendung der Entwicklerflasche erfordert vom Anwender eine gewisse Routine, so dass mancher Anwender die Herstellung der Anwendungsmischung in einer Anmisch-Schale und die Applizierung mittels eines Pinsels bevorzugt.
  • Bei Herstellung der Anwendungsmischung in einer Schale werden beide Komponenten - die erste Zubereitung, welche das Oxidationsmittel enthält und die zweite Zubereitung mit Alkalisierungsmittel und/oder Oxidationsfarbstoffvorprodukten - komplett in eine Schale oder ein ähnliches Gefäß überführt und dort beispielsweise unter Zuhilfenahme eines Pinsels verrührt. Die Entnahme der Anwendungsmischung erfolgt dann über den Pinsel aus der Anmisch-Schale. Bei dieser Form der Anwendung ist der Einsatz einer voluminösen und teuren Entwicklerflasche nicht notwendig, und es wird nach wie vor nach preiswerten und materialsparenden Verpackungsformen für die Oxidationsmittelzubereitung gesucht.
  • Als preiswerte Verpackungsform mit geringem Materialverbrauch bietet sich in diesem Zusammenhang Verpackungen in Taschen- oder Beutelform an, welche in der Regel aus Kunststoff-Folien oder auch Metall-Folien gefertigt werden.
  • Eine derartige Verpackung kann beispielsweise durch Verklebung oder Heißverpressung von zwei übereinander liegenden Kunststoff-Folien hergestellt werden, wobei die Verklebung an allen Rändern der Folien erfolgt. Der durch das Verkleben hergestellte Innenraum der Verpackung (d.h. des Kunststoffbeutels) kann dann mit der gewünschten kosmetischen Zubereitung befüllt werden. Die Öffnung der Verpackung kann durch Aufreißen oder Aufschneiden des Kunststoffbeutels erfolgen.
  • Die Abfüllung von Oxidationsmittelzubereitungen in derartige Verpackungen ist jedoch mit Problemen verbunden, deren Ursache in der Reaktivität des Oxidationsmittels begründet liegt. Bei Oxidationsmitteln handelt es sich um eine hochreaktive Substanzen, welche sich - abhängig von den Lagerbedingungen sowie ggf. von der Anwesenheit zersetzend wirkender Verunreinigungen - in kleinen Anteilen unter Ausbildung von Sauerstoff (d.h. von Gas) zersetzen.
  • Die aus dem Stand der Technik bekannten Entwicklerflaschen werden in der Regel nur maximal zur Hälfte, üblicherweise lediglich zu einem Drittel ihres Innenvolumens mit der Oxidationsmittelzusammensetzung befüllt. In der Regel werden Entwicklerflaschen aus Polyethylen hergestellt. Da Polyethylen sowohl gegenüber Wasserdampf als auch gegenüber Gasen durchlässig ist, entsteht in der Entwicklerflasche kein oder nur sehr geringer Überdruck. Darüberhinaus sind Entwicklerflaschen üblicherweise mit stabilen, dicken Wänden und einem stabilen Schraub-Verschluss versehen, so dass die Diffusion des Wasserdampfes bzw. der Gase durch die Dicke der Wände reduziert wird und eine in geringem Ausmaß stattfindende Druckerhöhung innerhalb der Flasche keine negativen Auswirkungen hat.
  • Im Gegensatz hierzu werden beutelförmige Verpackungen jedoch üblicherweise komplett mit der flüssigen Zubereitung befüllt, und im befüllten Beutel existiert praktisch kein überstehender Luftraum. Zudem sollen derartige Verpackungen flexibel sein, und beim Öffnen (z.B. Aufreißen oder Aufschneiden) soll kein unkontrollierter Austritt der Zubereitung erfolgen. Aus diesem Grund sollte bei der Verpackung von flüssigen Zubereitungen die Entstehtung von Überdruck in der Verpackung nach Möglichkeit vermieden werden.
  • Befindet sich nun eine Oxidationsmittelzusammensetzung in einer derartigen Verapckung, so kann das während der Lagerung entstehende Gas (Sauerstoff) zu einem Aufblähen der Verpackung führen. Da die Ränder der Verpackung überlicherweise nur verklebt sind, führt ein starkes Aufblähen schlimmstenfalls zu einem Platzen der Verpackung. Aus diesen Gründen ist bei der Lagerung von Oxidationsmittel-haltigen Zusammensetzungen die Wahl des Folienmaterials, aus der die Verpackung besteht, von großer Bedeutung.
  • Verpackungen, die aus reinem Kunststoff wie beispielsweise Polyethylen oder Polypropylen bestehen, sind sowohl gegenüber Wasserdampf als auch gegenüber Gasen durchlässig. Bei Lagerung einer Oxidationsmittel-haltigen Zubereitungen in einer Verpackung aus Polyethylen oder Polypropylen erfolgt deshalb kein Aufblähen der Verpackung. Aufgrund der hohen Durchlässigkeit der vergleichsweise dünnen Folie der Verpackung gegenüber Wasserdampf verringert sich jedoch der Wassergehalt der Zubereitung. Wird die Zubereitung in der Verpackung für einige Wochen bis Monate gelagert, übersteigt der Wasserverlust den für eine ausreichende Lagerstabilität erlaubten Höchstwert.
  • Vollständig luftdichte Verpackungen werden beispielsweise aus Kunststoff-Folien hergestellt, die eine Laminierung mit einer Metallschicht, zum Beispiel mit einer Aluminiumschicht besitzen. Diese Verpackungen sind undurchlässig gegenüber Wassersdampf und Gasen. Werden diese Verpackungen mit einer Oxidationsmittel-haltigen Zubereitung befüllt, so kann das bei der Zersetzung des Oxidationsmittels entstehende Gas nicht entweichen, die Verpackung bläht sich wie zuvor beschrieben auf und kann delaminieren oder gar platzen.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Anmeldung bestand darin, Wasserstoffperoxid-haltige Formulierungen so zu verpacken, dass die mechanische Festigkeit der Verpackung ausreichend groß ist, eine sichere Lagerung zu ermöglichen, dass aber eine leichte Zugänglichkeit zu den Inhaltsstoffen gewährleistet ist.
  • Überraschenderweise hat sich nun herausgestellt, dass Oxidationsmittelhaltige Zusammensetzungen verpackt werden können, bei denen die Wasserdampfdurchlässigkeit gering ist und ein Aufblähen dadurch verringert werden kann, indem die Folie eine Sauerstoffdurchlässigkeit ermöglicht. Die Folien bestehen aus einem speziellen Folien-Verbundsystemen und besitzen zusätzlich eine Barriere-Schicht. Zum anderen muss die Oxidationsmittelzubereitung mit speziellen Verdickungsmitteln verdickt werden und bestimmte Tenside enthalten. Dadurch, dass die Wasserdampfdurchlässigkeit verringert wird, jedoch die Sauerstoffdurchlässigkeit auf ein ausreichend hohes Mass eingestellt wird, wird die Neigung des Aufblähens durch Sauerstoff, der sich aus dem Wasserstoffperoxid bildet, verringert und die mechanische Festigkeit über die Zeit erhöht.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein kosmetisches Produkt zur Veränderung der natürlichen Farbe keratinischer Fasern, insbesondere menschlicher Haare, umfassend
    1. (i) mindestens eine Verpackung (VP), umfassend mindestens eine mehrlagige Folie (F), welche mindestens eine erste Polymerschicht (P1), mindestens eine zweite Polymerschicht (P2) sowie mindestens eine Barriereschicht (BS) enthält, und
    2. (ii) mindestens eine kosmetische Zusammensetzung (KM), welche in der Verpackung (VP) verpackt ist und enthält:
      1. a) mindestens eine oxidierende Verbindung,
      2. b) mindestens einen C8-C30-Alkohol,
      3. c) mindestens ein anionisches Tensid, ausgewählt aus Verbindungen der Formel R(OCH2CH2)n-OSO3-X+, worin R für gesättigte oder ungesättigte C8-C30-Alkylreste, n für ganze Zahlen von 10 bis 50 und X+ für ein physiologisch verträgliches Kation stehen,
      4. d) mindestens ein nichtionisches Tensid und
      5. e) mindestens ein Verdickungsmittel, ausgewählt aus der Gruppe von Copolymeren von (Meth)acrylsäure und (Meth)acrylsäureestern, Copolymeren von (Meth)acrylaten und (Meth)acrylamiden, Copolymeren von Hydroxyethyl(meth)acrylaten und (Meth)acrylamiden, Copolymeren von (Meth)acrylaten, (Meth)acrylamiden und ethoxylierten (Meth)acrylsäureestern sowie deren Mischungen, insbesondere Copolymeren von (Meth)acrylsäure und Acrylsäureethylestern,
    wobei die mehrlagige Folie (F) eine Sauerstoffdurchlässigkeitsrate (OTR) bei 23 °C und 50 % relativer Luftfeuchtigkeit von 0,1 bis 5 cc/m2/d/bar, bevorzugt von 0,2 bis 3,5 cc/m2/d/bar, bevorzugter von 0,5 bis 2,5 cc/m2/d/bar, und eine Wasserdampfdurchlässigkeit bei 38 °C und 100 % relativer Luftfeuchtigkeit von 0,1 bis 5 g/m2d, bevorzugt von 0,2 bis 3,5 g/m2d, bevorzugter von 0,5 bis 2,5 g/m2d, aufweist.
  • Unter keratinischen Fasern, keratinhaltigen Fasern oder Keratinfasern sind Pelze, Wolle, Federn und insbesondere menschliche Haare zu verstehen. Obwohl die erfindungsgemäßen Mittel in erster Linie zum Aufhellen und Färben von Keratinfasern geeignet sind, steht prinzipiell einer Verwendung auch auf anderen Gebieten nichts entgegen.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Produkt handelt es sich um ein Produkt für die oxidative Farbveränderung von keratinischen Fasern, d.h. um ein Produkt, welches auf dem menschlichen Kopf angewendet wird, um eine oxidative Färbung, eine Aufhellung, eine Blondierung, eine Bleiche oder eine Nuancierung der Haare zu erzielen. Unter Nuancierung wird in diesem Zusammenhang eine Färbung verstanden, bei welcher das Farbresultat heller als die Ausgangshaarfarbe ist. Dass das Produkt „zur Veränderung der natürlichen Farbe“ verwendet werden soll, soll bedeuten, dass das Produkt entweder nur ein Oxidationsmittel zur Bondierung umfasst, oder dass das Produkt ein Oxidationsmittel umfasst, dass mit einem nicht zur Erfindung gehörigen Kuppler verwendet wird, um eine Farbveränderung zu erzielen, oder dass das Produkt mit einem nicht zur Erfindung gehörenden Farbstoff zur weiteren Tönung verwendet wird.
  • Weiterhin wird unter dem Begriff „Verpackung“ erfindungsgemäß eine Verpackung verstanden, welche bevorzugt in Form eines Sachets vorliegt. Ein Sachet ist eine kleine Verpackung in Taschen- oder Beutelform, welche oft bei der Verpackung von Kosmetika eingesetzt wird. Das Fassungsvermögen der Verpackung, insbesondere des Sachets, kann beispielsweise 5 bis 1000 ml, bevorzugt 10 bis 200 ml und besonders bevorzugt 20 bis 50 ml betragen.
  • Zudem wird unter einer mehrlagigen Folie (F) im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine dünne, flächige und aufwickelbare Bahn aus der mindestens einen Polymerschicht (P1) und der mindestens einen Polymerschicht (P2) verstanden. Diese mehrlagige Folie (F) bildet die Wandung der Verpackung (VP) aus. Die Polymerschichten (P1) und (P2) umfassen bevorzugt Polymere, welche in der Lage sind, Filme auszubilden. Weiterhin sind die Polymerschichten (P1) und (P2) bevorzugt voneinander verschiedene Polymerschichten. Die Verpackung enthält zusätzlich eine Barriereschicht (BS), welche den Durchtritt von Wasserdampf und anderen Gasen, wie beispielsweise Sauerstoff, verhindert bzw. verringert, also die Diffusion dieser Gase durch die Wand der Verpackung verhinder bzw. vermindert.
  • Erfindungsgemäß werden die Durchlässigkeitswerte der Folie (F) vorteilhaft eingestellt. Die Folie (F) verleiht so der Verpackung vorteilhafte Barriereeigenschaften, insbesondere im Hinblick auf die Durchlässigkeit für Wasserdampf (engl.: Water Vapor Transmission Rate; WVTR; gemessen in der Einheit g/(m2d) bzw. g/(m224h)) gemessen nach der Methode ASTM F 1249 bei 38 °C Umgebungstemperatur und 100 % relativer Luftfeutigkeit, und für Sauerstoff (engl.: Oxygen Transmission Rate; OTR, gemessen in cm3/(m2d bar) bzw. cm3/(m2 24h) - wobei cm3 gleichbedeutend mit cc ist - bei einem Atmospharendruck von 1 bar) gemessen nach der Methode ASTM D 3985 bei 23 °C Umgebungstemperatur und 50 % relativer Luftfeutigkeit.
  • Weiterhin werden unter dem Begriff „nichtionisches Tensid“ erfindungsgemäß amphiphile (bifunktionelle) Verbindungen verstanden, welche mindestens einen hydrophoben und mindestens einen hydrophilen Molekülteil aufweisen. Der hydrophobe Rest ist bevorzugt eine Kohlenwasserstoffkette mit 8 bis 28 Kohlenstoffatomen, die gesättigt oder ungesättigt, linear oder verzweigt sein kann. Besonders bevorzugt ist diese C8-C28-Alkylkette linear. Im Gegensatz zu anionischen, kationischen, zwitterionischen und amphiphilen Tensiden enthalten nichtionische Tenside jedoch weder kationische noch anionische Gruppen. Darüber hinaus weisen diese Tenside auch keinerlei kationisierbare und anionisierbare Gruppen auf, welche in Abhängigkeit vom pH-Wert kationische oder anionische Gruppierungen ausbilden können.
  • Schließlich sind unter dem Begriff „Verdickungsmittel“ im Rahmen der vorliegenden Erfindung Verbindungen zu verstehen, welche Flüssigkeiten, insbesondere Wasser, binden können und die Viskosität dieser Flüssigkeiten erhöhen. Hierzu gehören im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch Gelbildner, welche in der Lage sind, Flüssigkeiten zu Zusammensetzungen mit gelartiger Konsistenz bzw. zu Gelen zu verdicken. Unter gelartigen kosmetischen Mitteln bzw. Gelen werden erfindungsgemäß formbeständige, leicht deformierbare disperse Systeme aus mindestens zwei Komponenten, dem Gelbildner (meist ein fester, kolloidzerteilter Stoff mit langen oder stark verzweigten Verbindungen) und einer Flüssigkeit (meist Wasser) als Dispersionsmittel, verstanden. Der Gelbildner bildet in der Flüssigkeit ein räumliches Netzwerk aus, wobei die einzelnen gelbildenden Verbindungen durch Haupt- und/oder Nebenvalenzen an verschiedenen räumlichen Punkten untereinander aneinanderhaften. In diesem Zusammenhang werden unter dem Begriff (Meth)acrylat sowohl Methacrylate, als auch Acrylate verstanden. Geeignete Verdickungsmittel sind beispielsweise die unter den folgenden INCI-Bezeichnungen Acrylates Copolymer, Sodium acrylate/sodium acryloyldimethyl taurate copolymer, Hydroxyethyl acrylate sodium Acryloyldimethyl taurate copolymer, Polyacrylate crosspolymer 6, Ammonium acryloyl dimethyl taurate (NH4AMPS), Dimethyl acrylamide, Lauryl methacrylate sowie Laureth-4 methacrylate erhältlichen Verdickungsmittel.
  • Das erfindunsgemäße kosmetische Produkt umfasst als ersten Bestandteil eine Verpackung (VP), welche mindestens eine mehrlagige Folie (F) umfasst. Diese Folie enthält mindestens eine erste Polymerschicht (P1), mindestens eine zweite Polymerschicht (P2) sowie mindestens eine Barriereschicht (BS). Diese mehrschichtige Folie stellt die Wandung bzw. die Außenhülle der Verpackung dar. Wie zuvor beschrieben wird eine derartige Verpackung üblicherweise durch Verkleben, Verpressen oder Verschweißen von zwei übereinanderliegenden Folienstücken hergestellt (wobei die Verpackung (VP) gleichzeitig mit der kosmetischen Zusammensetzung (KM) befüllt wird) , d.h. eine derartige Verpackung ist an allen Rändern verschlossen. Geöffnet werden kann diese Verpackung beispielsweise durch Aufreißen oder Aufschneiden.
  • Die Dicke der mehrlagigen Folie (F) soll hierbei so gestaltet sein, dass eine ausreichende mechanische Stabilität vorliegt, gleichzeitig aber auch die Folie (F) - und damit die aus der Folie hergestellte Verpackung (VP) - so flexibel ist, dass eine vollständige Entnahme der kosmetischen Zusammensetzung (KM) aus der geöffneten Verpackung (VP) durch Zusammenpressen bzw. Auspressen ermöglicht wird. Diese Anforderungen werden insbesondere dann erfüllt, wenn die Folie (F) eine bestimmte Gesamtdicke aufweist. Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind daher dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine mehrlagige Folie eine Gesamtdicke von 21 µm bis 2,0 mm, vorzugsweise von 30 µm bis 1,0 mm, bevorzugt von 50 µm bis 500 µm, insbesondere von 60 µm bis 200 µm, aufweist. Unter der Gesamtdicke der Folie (F) wird im Sinne der vorliegenden Erfindung die Summe der Dicken aller Einzelschichten verstanden, aus welchen die Folie (F) besteht.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beträgt die Haftfestigkeit (engl.: bond strength) der Folie 0,1 bis 10 N/15mm, bevorzugt 1 bis 8 N/15mm, bevorzugter 1,5 bis5 N/15mm. Gemessen wird dies durch die Methode ASTM F-904. Bei der Haftfestigkeit handelt es sich um ein physikalisches Maß der Adhäsionskraft zwischen den Schichten. Bezogen ist die Haftfestigkeit auf die zwei Schichten einer Folie mit der geringsten Haftfestigkeit zwischen zwei Schichten ein und derselben Folie. Die gemäß der Erfindung eingestellten Haftfestigkeiten führen zu einer vorteilhaften mechanischen Stabilität über die Lagerzeit des verpackten kosmetischen Produkts.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beträgt die Siegelnahtfestigkeit (engl.: seal strength) der Verpackung (VP) 10 bis 40 N/15mm, bevorzugt 15 bis 35 N/15mm, bevorzugter 20 bis 30 N/15mm, unter den Bedingungen 150 °C, 2,54 cm (1") und4 kg/cm2. Gemessen wird die Siegelnahtfestigkeit nach der Methode ASTM F-88 unter den genannten Bedingungen. Die Herausforderung bei Verpackungen ist stets die Sicherstellung der mechanischen Haltbarkeit der Verpackung bei gleichzeitig leichter Zugänglichkeit des Inhalts durch den Verwender. Die Einstellung der Siegelnahtfestigkeit auf diese Werte ermöglicht die Erreichung dieser beiden Ziele.
  • Unter einer Siegelnaht wird eine Naht verstanden, durch die die Verpackung verschlossen wird. Üblicherweise liegen für das Verschließen der Verpackung zwei Folien übereinander, die durch eine Kraft senkrecht zur Folienoberfläche zusammengedrückt werden. Durch ein Erhitzen der Folien in dem Bereich, der zusammengedrückt wird, können Teile der zusammengedrückten Bereiche miteinander verschmelzen, so dass die Folien verschweißt vorliegend. Zwischen den zusammengedrückten Folien kann sich auch ein Klebstoff befinden, der die Naht festigt.
  • Die Anordnung der Schichten (P1), (P2) sowie (BS) innerhalb der mehrlagige Folie (F) kann unterschiedlich sein. Weiterhin ist es auch möglich, dass die Folie (F) neben den zuvor angeführten Schichten noch weitere Schichten umfasst. Zudem ist es erfindungsgemäß vorteilhaft, wenn alle zuvor angeführten Schichten jeweils parallel zu den Oberflächen der Folie (F) orientiert sind, also alle Schichten die gleiche Orientierung aufweisen.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugt ist es, wenn die Barriereschicht (BS) an der mit der kosmetischen Zusammensetzung (KM) in Kontakt kommenden Seite angeordnet ist. Die erste Polymerschicht (P1) grenzt somit zum einen an die Barriereschicht (BS) und zum anderen an die zweite Polymerschicht (P2), welche sich an der Außenseite der Verpackung befindet. Die Polymerschicht (P1) ist hierbei von der Polymerschicht (P2) verschieden. Hierbei dient die Barriereschicht (BS) als Trägerschicht, auf die dann die erste Polymerschicht (P1) aufgebracht wird. Auf diese Polymerschicht (P1) wird anschließend die zweite Polymerschicht (P2) aufgebracht.
  • Die drei Schichten (BS), (P1) und (P2) bilden zusammen eine Folie (F), deren Gesamtdicke bevorzugt bei 30 µm bis 1,0 mm liegt.
  • Besonders bevorzugt ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung jedoch eine Anordnung, bei welcher die Barriereschicht (BS) zwischen der ersten Polymerschicht (P1) und der zweiten Polymerschicht (P2) liegt. In diesem Fall besteht die mehrschichtige Folie (F) aus drei Schichten, wobei die Schicht (P1) zuinnerst liegt und Kontakt mit der kosmetischen Zusammensetzung (KM) hat. Die Schicht (P1) hat Kontakt mit der Barriereschicht (BS), und die Barriereschicht (BS) hat wiederum Kontakt mit der Schicht (P2). Bei dieser Schicht grenzen die Schichten (P1) und (P2) nicht aneinander, sondern werden durch die Barriereschicht (BS) getrennt. Bei dieser Anordnung können die Schichten (P1) und (P2) prinzipiell aus demselben polymeren Material bestehen, es ist jedoch bevorzugt, wenn die beiden Schichten (P1) und (P2) aus unterschiedlichen polymeren Materialien bestehen. Die drei Schichten (P1), (BS) und (P2) bilden zusammen eine Folie (F), deren Gesamtdicke bevorzugt bei 30 µm bis 1,0 mm liegt. Der besondere Vorteil dieser Anordnung liegt darin, dass die - oft sehr dünne - Barriereschicht (BS) sich weder an der inneren noch an der äußeren Oberfläche der mehrlagigen Folie (F) befindet, sondern in Richtung Innenseite durch die polymere Schicht (P1) und in Richtung Außenseite durch die polymere Schicht (P2) geschützt ist. Auf diese Weise kann bei dieser Anordnung ein mechanischer Abrieb oder eine mechanische Zerstörung der Barriereschicht (BS) bestmöglich vermieden werden. Es ist daher im Rahmen der vorliegenden Erfindung vorteilhaft, wenn die mindestens eine mehrlagige Folie (F) die mindestens eine Barriereschicht (BS) zwischen der mindestens einen ersten Polymerschicht (P1) und der mindestens einen zweiten Polymerschicht (P2) enthält. Der Einsatz derartiger Verpackungen, hat sich als besonders vorteihaft in Bezug auf die erhöhte Lagerstabiliät erwiesen, da diese Anordnung weder eine Aufblähung noch eine Delaminierung bei längerer Kontaktzeit mit einer Oxidationsmittel-haltigen Zusammensetzung zeigt.
  • Ebenfalls besonders bevorzugt ist erfindungsgemäß eine Folie (F), bei welcher die erste Polymerschicht (P1) an der mit der kosmetischen Zusammensetzung (KM) in Kontakt kommenden Seite angeordnet ist. Die zweite Polymerschicht (P2) grenzt an die Polymerschicht (P1) und ist von dieser verschieden. Außen befindet sich die Barriereschicht (BS). Bei Folien (F) mit dieser Schichtung kann beispielsweise die Schicht (P1) als polymere Trägerschicht fungieren, auf die dann die zweite polymere Schicht (P2) aufgebracht wird. Anschließend wird die an (P2) grenzende Seite (d.h. die Außenseite) mit der Barriere-Schicht versehen. Es ist daher im Rahmen der vorliegenden Erfindung vorteilhaft, wenn die mindestens eine mehrlagige Folie (F) die mindestens eine Barriereschicht (BS) an der Außenseite der Verpackung (VP) enthält. Unter Außenseite der Verpackung (VP) ist erfindungsgemäß diejenige Seite der Verpackung zu verstehen, welche nicht mit der kosmetischen Zusammensetzung (KM), sondern mit der Umgebung in Kontakt kommt. Die drei Schichten (P1), (P2) und (BS) bilden hierbei eine Folie (F), deren Gesamtdicke bevorzugt bei 30 µm bis 1,0 mm liegt. Der Einsatz derartiger Verpackungen, hat sich als besonders vorteihaft in Bezug auf die erhöhte Lagerstabiliät erwiesen, da diese Anordnung weder eine Aufblähung noch eine Delaminierung bei längerer Kontaktzeit mit einer Oxidationsmittel-haltigen Zusammensetzung zeigt.
  • Enthält die mehrlagige Folie (F) die zuvor beschriebenen drei Schichten (P1), (P2) und (BS), sind geeignete und erfindungsgemäße Anordnungen der Schichten nachfolgend beschrieben (von Innenraum (steht in Konakt mit der kosmetischen Zusammensetzung (KM)) zur Außenseite betrachtet):
    1. a) *Innenraum* - Schicht (P1) - Schicht (P2) -Barriereschicht (BS) - *Außenseite*,
    2. b) *Innenraum* - Schicht (P1) - Barriereschicht (BS) - Schicht (P2) - *Außenseite*,
    3. c) *Innenraum* - Schicht (P2) - Schicht (P1) -Barriereschicht (BS) - *Außenseite*,
    4. d) *Innenraum* - Schicht (P2) -Barriereschicht (BS) - Schicht (P1) - *Außenseite*,
    5. e) *Innenraum* - Barriereschicht (BS) - Schicht (P1) -Schicht (P2) - *Außenseite*,
    6. f) *Innenraum* - Barriereschicht (BS) - Schicht (P2) - Schicht (P1) - *Außenseite*.
  • Bei dem ersten polymeren Material der ersten Schicht (P1) handelt es sich erfindungsgemäß um ein organisches polymeres Material. Bei diesem Material kann es sich um eine Schicht aus einem Polymertyp oder auch um eine Schicht aus einem Polymergemisch handeln. Diese erste Schicht (P1) kann beispielsweise als polymeres Trägermatrial fungieren, d.h. bei der Herstellung der Folie kann eine Schicht bzw. ein Film aus dem polymeren Material (P1) vorgelegt und dann mit den weiteren erfindungsgemäßen Schichten besprüht, laminiert oder beschichtet werden. Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine erste Polymerschicht (P1) aus Polypropylen, Polyethylen, Polyester, Polyamid oder Polyvinylalkohol, insbesondere aus Polypropylen, gebildet ist. Unter dem Begriff „gebildet ist“ wird erfindungsgemäß verstanden, dass die Polymerschicht mindestens 70 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 80 Gew.-%, bevorzugt mindestens 90 Gew.-%, insbesondere mindestens 99 Gew.-%, jewiels bezogen auf das Gesamtgewicht der Polymerschicht (P1), der zuvor angeführten Verbindungen enthält.
  • Ein besonders bevorzugtes erfindungsgemäßes Produkt ist daher gekennzeichnet, dass die mehrlagige Folie (F) mindestens eine erste Polymerschicht (P1), welche aus Polypropylen gebildet ist, umfasst. Polypropylen wird alternativ auch als Poly(1-methylethylen), bezeichnet und ist eine thermoplastisches Polymer, welches zu der Gruppe der Polyolefine gehört. Polypropylen wird durch Polymerisation von Propylen (Propen) unter Einsatz verschiedener Katalysatoren hergestellt. So kann Polypropylen beispielsweise durch stereospezifische Polymerisation von Propylen in der Gasphase oder in Suspension nach Giulio Natta hergestellt werden. Erfindungsgemäße Polypropylene können isotaktisch und damit hoch kristallin, aber auch syndiotaktisch oder amporph sein. Die Regelung der mittleren relativen Molmasse kann beispielsweise durch Einstellung eines bestimmten Wasserstoff-Partialdruckes während der Polymerisation des Propens erfolgen.
  • Beispielsweise kann Polypropylen mittlere relative Molmassen von ca. 150000 bis 1500000 g/mol besitzen. Die Verarbeitung von Polypropylen kann beispielsweise durch Extrusions- und Streckblasformen, oder durch Pressen, Kalandrieren, Thermoformen und Kaltumformen erfolgen.
  • Bevorzugt weist die erste Polymerschicht (P1) eine bestimmte Schichtdicke auf. Es ist daher im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt, wenn die mindestens eine erste Polymerschicht (P1) eine Schichtdicke von 20,0 µm bis 300 µm, vorzugsweise von 40,0 µm bis 200 µm, bevorzugt von 50,0 µm bis 100 µm, insbesondere von 60,0 µm bis 90,0 µm, aufweist.
  • Ein besonders bevorzugtes erfindungsgemäßes Produkt ist daher dadurch gekennzeichnet, mehrlagige Folie (F) mindestens eine erste Polymerschicht (P1), welche aus Polypropylen gebildet ist und eine Schichtdicke von 60,0 bis 90,0 µm aufweist, umfasst.
  • Weiterhin umfasst die mehrlagige Folie (F), aus der die Verpackung hergestellt wird, eine zweite Polymerschicht (P2) aus einem zweiten polymeren Material. Bei dem zweiten polymeren Material kann es sich um eine Schicht aus einem Polymertyp oder auch um eine Schicht aus einem Polymergemisch handeln. Bei der Herstellung der Mehrschicht-Folie kann beispielsweise die zweite Schicht (P2) - entweder vor oder nach Auftragung der Barriereschicht (BS) auf die als Trägerschicht fungierende erste Polymerschicht (P1) aufgesprüht, aufgetragen oder aufgeschichtet werden. Es ist jedoch ebenfalls denkbar, dass die zweite Polymerschicht (P2) als Trägerschicht fungiert, auf welche dann die Barriereschicht (BS) und die erste Polymerschicht (P1) aufgetragen werden.
  • Abhängig von der zuvor beschriebenen Abfolge der Schichtung können das erste polymere Material der ersten Polymerschicht (P1) und das zweite polymere Material der zweiten Polymerschicht (P2) entweder gleich (sofern beide Schichten nicht miteinander in Kontakt stehen) oder auch erschieden sein. Die Polymerschicht (P2) kann daher aus den zuvor im Zusammenhang mit der Polymerschicht (P1) angeführten Verbindungen gebildet sein. Bevorzugt sind die Schichten (P1) und (P2) aus unterschiedlichen polymeren Materialien (d.h. unterschiedlichen Polymeren oder Polymergemischen) gefertigt. Es ist daher im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt, wenn die mindestens eine zweite Polymerschicht (P2) aus Polyethylentherephthalat oder Polyethylennaphthalat, insbesondere aus Polyethylentherephthalat, gebildet ist. Unter dem Begriff „gebildet ist“ wird erfindungsgemäß verstanden, dass die Polymerschicht mindestens 70 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 80 Gew.-%, bevorzugt mindestens 90 Gew.-%, insbesondere mindestens 99 Gew.-%, jewiels bezogen auf das Gesamtgewicht der Polymerschicht (P2), der zuvor angeführten Verbindungen enthält. Polyethylenterephthalat (PET) ist ein Polymer aus der Gruppe der Polyester. Die Herstellung von Polyethylenterephthalat kann beispielsweise durch Umesterung von Dimethylterephthalat mit Ethylenglycol bei höheren Temperaturen erfolgen. Bei dieser Umesterungsreaktion wird Methanol abgespalten, welches durch Destillation entfernt wird.
  • Das entstehende Bis(2-hydroxyethyl)terephthalat wird durch Polykondensation zu PET umgesetzt, wobei wieder Ethylenglycol entsteht. Eine weitere Herstellmethode von Polyethylenterephthalat ist die direkte Polykondensation von Ethylenglykol und Terephthalsäure bei hohen Temperaturen unter Abdestillation des entstehenden Wassers.
  • Bevorzugt weist die zweite Polymerschicht (P2) eine geringere Schichtdicke auf als die Polymerschicht (P1). Es ist daher im Rahmen der vorliegenden Erfindung vorteilhaft, wenn die mindestens eine zweite Polymerschicht (P2) eine Schichtdicke von 1,00 µm bis 100 µm, vorzugsweise von 2,50 µm bis 50,0 µm, bevorzugt von 5,00 µm bis 25,0 µm, insbesondere von 10,0 µm bis 20,0 µm, aufweist.
  • Ein besonders bevorzugtes erfindungsgemäßes Produkt ist daher dadurch gekennzeichnet, mehrlagige Folie (F) mindestens eine zweite Polymerschicht (P2), welche aus Polyethylenterephthalat gebildet ist und eine Schichtdicke von 10,0 bis 20,0 µm aufweist, umfasst.
  • Die Polymerschichten (P1) und (P2) der mehrlagigen Folie (F) bestehen aus organischen polymeren Materialen, welche in der Regel nur eine ungenügende Sperrwirkung gegenüber Gasen und Wasserdampf besitzen. Wird die Oxidationsmittel-haltige Zusammensetzung (KM) in einer Verpackung (VP) aus einer mehrschichtige Folie (F) verpackt, welche lediglich die beiden organischen Polymer-Schichten (P1) und (P2) umfasst, kann Wasserdampf ungehindert austreten, so dass sich der Wassergehalt in der Zusammensetzung (KM) bei längerer Lagerung in nicht akzeptabler Weise verändert. Um den unkontrollierten Austritt von Wasserdampf aus der Verpackung (VP) gezielt zu minimieren, werden die organischen Polymerschichten (P1) und (P2) daher im Verbund mit einer Barriereschicht (BS) eingesetzt.
  • Die Barriereschicht (BS) besitzt eine Durchtrittsperrwirkung für Gase und Wasserdampf. Damit ist erfindungsgemäß gemeint, dass die Barriereschicht (BS) die Permeationsrate von Wasserdampf und von Gasen durch die Folie hindurch verringert. Eine erfindungsgemäße Folie (F), welche neben den Schichten (P1) und (P2) eine Barriereschicht (BS) besitzt, weist also gegenüber einer vergleichbaren Folie (mit gleicher Gesamtdicke), welche lediglich die beiden Schichten (P1) und (P2), jedoch keine Barriereschicht (BS) besitzt, eine verminderte Wasserdampfdurchlässigkeit und eine verminderte Gasdurchlässigkeit auf.
  • Bei der Barriereschicht (BS) handelt es sich beispielsweise um eine dünne Schicht, welche ein anorganischem Material umfasst, wobei das anorganische Material mit Hilfe von Vakuumbeschichtungstechniken (z.B. PVD „physical vapour deposition“ oder CVD „chemical vapour deposition“) auf die organische Polymerschicht (P1) und/oder (P2) aufgetragen werden kann.
  • Handelt es sich bei der Barriereschicht (BS) um eine Schicht, welche mindestens ein anorganischen Material umfasst, so kommen hierfür zum Beispiel Aluminium, Aluminiumoxide, Magnesium, Magnesiumoxide, Silicium, Siliciumoxide, Titan, Titanoxide, Zinn, Zinnoxide, Zirkon, Zirkonoxid und/oder Kohlenstoff in Frage. Besonders bevorzugt werden in diesem Zusammenhang Oxide eingesetzt, die aus der Gruppe aus Aluminiumoxiden, Magnesiumoxiden, Siliciumoxiden, Titanoxiden, Zinnoxiden und/oder Zirkonoxiden ausgewählt werden können. Die Barriereschicht (BS) aus anorganischem Material befindet sich ganz besonders bevorzugt zwischen den beiden polymeren Schichten (P1) und (P2). Die Herstellung von Folien mit Barriereschichten aus anorganischem Material wird beispielsweise in der Schrift EP 1036813 A1 beschrieben, auf die an dieser Stelle vollinhaltlich Bezug genommen wird.
  • Die Barriereschicht (BS) kann auch eine dünne Schicht aus anorganisch-organischen Hybridpolymeren umfassen. Diese Polymere sind in der Literatur unter dem Fachbegriff ORMOCER-Polymere bekannt. Ein typisches ORMOCER-Polymer lässt sich beipsielsweise unter hydrolytischer Polykondensation eines organofunktionellen Silans mit einer Aluminiumverbindung und gegebenenfalls mit einer anorganischen Oxidkomponente herstellen. Entsprechende Synthesen sind beispielsweise in der Schrift EP 0792846 B1 offenbart, auf die an dieser Stelle vollinhaltlich Bezug genommen wird. Anorganisch-organische Hybridpolymere (ORMOCER-Polymere) weisen sowohl anorganische als auch organische Netzwerkstrukturen auf. Der Aufbau der anorganischen silikatischen Netzwerkstruktur kann im Sol-Gel-Prozess über die gesteuerte Hydrolyse und Kondensation von Alkoxysilanen erfolgen. Indem zusätzlich Metallalkoxide in den Sol-Gel-Prozess einbezogen werden, kässt sich das silikatische Netzwerk gezielt modifizieren. Durch Polymerisation von organofunktionellen Gruppen, welche durch die Organoalkoxylane in das Material eingebracht werden, wird zusätzlich ein organisches Netzwerk aufgebaut. Die auf diese Weise hergestellten ORMOCER-Polymere können beispeilsweise mittels herkömmlicher Applikationstechniken (Sprühen, Streichen usw) auf die Schichten (P1) und/oder (P2) aufgetragen werden.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind daher dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Barriereschicht (BS) aus Aluminiumoxiden, Magnesiumoxiden, Siliciumoxiden, Titanoxiden, Zinnoxiden, Zirkonoxiden, anorganisch-organischen Hybridpolymeren (ORMOCER-Polymeren) oder deren Mischungen, insbesondere aus Siliziumoxiden, gebildet ist. Unter dem Begriff „gebildet ist“ wird erfindungsgemäß verstanden, dass die Polymerschicht mindestens 70 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 80 Gew.-%, bevorzugt mindestens 90 Gew.-%, insbesondere mindestens 99 Gew.-%, jewiels bezogen auf das Gesamtgewicht der Barriereschicht (BS), der zuvor angeführten Verbindungen enthält. Besonders bevorzugt sind erfindungsgemäß mehrlagige Folien (F), bei welchen die Barriereschicht (BS) aus Siliciumoxiden oder anorganisch-organischen Hybridpolymeren (ORMORCER-Polymeren) gebildet ist.
  • Weiterhin ist es ebenfalls möglich, dass die mehrlagige Folie (F), welche die Wandung der Verpackung (VP) darstellt, eine Barriereschicht (BS) besitzt, die sowohl anorganische Oxidkomponenten als auch anorganisch-organische Hybridpolymere (ORMOCER-Polymere) umfasst. Zusätzlich kann die Barriereschicht (BS) auch noch ein weiteres organisches polymeres Material umfassen, das selbst keine Barrierewirkung besitzt, aber beispielsweise die mechanische Stabilität der Barriereschicht erhöht, die Herstellung vereinfacht oder eine bessere Verklebung der Schichten (BS) und (P1) und/oder (P2) bewirkt. Besonders bevorzugt sind erfindungsgemäß mehrlagige Folien (F), bei welchen die Barriereschicht (BS) aus Aluminiumoxiden, Magnesiumoxiden, Siliciumoxiden, Titanoxiden, Zinnoxiden, Zirkonoxiden sowie deren Mischungen und zusätzlich mindestens einem anorganisch-organischen Hybridpolymer (ORMORCER-Polymeren) gebildet ist.
  • Je dicker die Barriereschicht (BS) ist, desto größer bzw. stärker ist die Durchtrittsperrwirkung für Gase und Wasserdampf. Die Dicke der Barriereschicht (BS) kann daher in Abhängigkeit von der gewünschten Sperrschichtwirkung gewählt werden. Die Barriereschicht (BS) kann zum Beispiel eine Schichtdicke von 1 bis 1000 nm (Nanometer) besitzen. Bevorzugt besitzt die Barriereschicht (BS) eine Schichtdicke von 5 bis 500 nm, weiter bevorzugt von 10 bis 250 nm und besonders bevorzugt von 10 bis 150 nm (Nanometer). Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind daher dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Barriereschicht (BS) eine Schichtdicke von 1,00 nm bis 1000 nm, vorzugsweise von 5,00 nm bis 500 nm, bevorzugt von 10,0 nm bis 250 nm, insbesondere von 10,0 nm bis 150 nm, aufweist.
  • Neben den bislang beschriebenen Schichten (P1), (P2) und (BS) kann die mehrlagige Folie (F) zusätzlich auch noch eine oder mehrere weitere Schichten umfassen. Bei diesen weiteren Schichten kann es sich beispielsweise um Zwischenschichten und/oder Klebeschichten handeln. Es ist daher erfindungsgemäß bevorzugt, wenn die mindestens eine mehrlagige Folie (F) zusätzlich mindestens eine weitere Schicht, ausgewählt aus der Gruppe von Zwischenschichten (SZ), Klebeschichten (SK) und deren Mischungen, enthält.
  • Beispielsweise können die Folien (F) weitere Zwischenschichten (SZ) besitzen, um die mechanische Stabilität zu erhöhen. Zwischenschichten können auch die Permeation von Polymeren oder verbliebenen Monomeren aus einer Polymerschicht in die kosmetische Zusammensetzung (KM) verhindern oder minimieren.
  • Um die Verbundfestigkeit zu erhöhen, können die Folien zusätzlich auch noch eine oder mehrere Klebeschichten (SK) umfassen, um eine Delaminierung (d.h. ein Ablösen oder die Bildung eines Luftraums) zwischen zwei Schichten zu vermindern bzw. zu verhindern.
  • Ein besonders bevorzugtes erfindungsgemäßes Produkt ist dadurch gekennzeichnet, dass die mehrlagige Folie (F) neben der ersten Polymerschicht (P1), der zweiten Polymerschicht (P2) und der Barriereschicht (BS) zusätzlich noch eine oder mehrere weitere Schichten enthält, welche aus Zwischenschichten (SZ) und/oder Klebeschichten (SK) ausgewählt sind.
  • Enthält die mehrlagige Folie (F) zusätzlich zu den Schichten (P1), (P2) und (BS) auch noch weitere Schichten, sind geeignete und erfindungsgemäße Anordnungen der Schichten nachfolgend beschrieben (von Innenraum (steht in Konakt mit der kosmetischen Zusammensetzung (KM)) zur Außenseite betrachtet):
    1. a) *Innenraum* - Schicht (P1) - erste Klebeschicht (SK1) - Schicht (P2) - zweite Klebeschicht (SK2) - Barriereschicht (BS) - *Außenseite*,
    2. b) *Innenraum* - Schicht (P1) - Klebeschicht (SK1) - Schicht (P2) - Barriereschicht (BS) - *Außenseite*,
    3. c) *Innenraum* - Schicht (P1) - Schicht (P2) - zweite Klebeschicht (SK2) - Barriereschicht (BS) - *Außenseite*,
    4. d) *Innenraum* - Barriereschicht (BS) - erste Klebeschicht (SK1) - Schicht (P1) - zweite Klebeschicht (SK2) - Schicht (P2) - *Außenseite*,
    5. e) *Innenraum* - Barriereschicht (BS) - Klebeschicht (SK) - Schicht (P1) - Schicht (P2) - *Außenseite*,
    6. f) *Innenraum* - Barriereschicht (BS) - Schicht (S1) - Klebeschicht (SK) - Schicht (P2) - *Außenseite*,
    7. g) *Innenraum* - Schicht (P1) - erste Klebeschicht (SK1) - Barriereschicht (BS) - zweite Klebeschicht (SK2) - Schicht (P2) - *Außenseite*,
    8. h) *Innenraum* - Schicht (P1) - Klebeschicht (SK) - Barriereschicht (BS) - Schicht (P2) - *Außenseite*,
    9. i) *Innenraum* - Schicht (P1) - Barriere Schicht (BS) - Klebeschicht (SK) - Schicht (P2) - *Außenseite*
  • Das erfindungsgemäße Produkt umfasst als zweiten Bestandteil eine kosmetische Zusammensetzung (KM), die in der Verpackung (VP) verpackt ist und mindestens ein Oxidationsmittel, ein spezielles Verdickungsmittel sowie ein anionisches Tensid umfasst.
  • Verwendungszweck des erfindungsgemäßen Produktes ist die oxidative Farbveränderung. Hierfür wird - wie bereits zuvor beschrieben - üblicherweise eine kosmetische Zusammensetzung (KM), welche ein Oxidationsmittel enthält, mit einer zweiten, getrennt von (KM) konfektionierten Zubereitung (B) vermischt. Auf diese Weise wird das anwendungsbereite oxidative Farbänderungsmittel hergestellt. Abhängig davon, ob mit der oxidativen Farbänderung eine Blondierung, Aufhellung oder Färbung erzielt werden soll, kann die Zubereitung (B) verschiedene Inhaltsstoffe enthalten. Wenn eine reine Aufhellung bzw. Blondierung erzielt werden soll, enthält die Zubereitung (B) mindestens ein Alkalisierungsmittel. Wird eine oxidative Färbung gewünscht, so sind in der Zubereitung (B) neben dem Alkalisierungsmittel oft auch Oxidationsfarbstoffvorpodukte enthalten. Um eine ausreichend schnelle Vermischbarkeit der Zubereitungen (KM) und (B) zu gewährleisten, handelt es üblicherweise sowohl bei der Zubereitung (KM) als auch bei der Zubereitung (B) um fließfähige, wässrige oder wasserhaltige Zubereitungen.
  • Bei der Zubereitung (KM) handelt es sich erfindungsgemäß um eine wässrige Zubereitung. Der Wassergehalt der Zubereitung (KM) kann - bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung (KM) - beispielsweise bei 60 bis 97 Gew.-%, vorzugsweie bei 75 bis 93 Gew.-%, bevorzugt bei 78 bis 91 Gew.-%, insbesondere bei 80 bis 88,0 Gew.-% liegen. Alle Gewichtsangaben in Gew.-% beziehen sich herbei auf das in der Zubereitung (KM) enthaltene Gesamtgewicht an Wasser, die zum Gesamtgewicht der Zubereitung (KM) in Relation gesetzt wird.
  • Die kosmetische Zusammensetzung (KM) enthält als ersten wesentlichen Inhaltsstoff a) mindestens ein Oxidationsmittel. Bevorzugt werden hierbei bestimmte Oxidationsmittel eingesetzt. Es ist daher im Rahmen der vorliegenden Erfindung vorteilhaft, wenn die kosmetische Zusammensetzung (KM) mindestens eine oxidierende Verbindung, ausgewählt aus der Gruppe von Persulfaten, Chloriten, Wasserstoffperoxid und Anlagerungsprodukten von Wasserstoffperoxid an Harnstoff, Melamin sowie Natriumborat, insbesondere Wasserstoffperoxid, enthält. Der Einsatz von Wasserstoffperoxid hat sich erfindungsgemäß als besonders vorteilhaft erwiesen.
  • Die Konzentration des Oxidationsmittels in der Zusammensetzung (KM) wird einerseits von den gesetzlichen Vorgaben und andererseits von dem gewünschten Effekt bestimmt; vorzugsweise werden 0,5 bis 20,0 Gew.-%ige Lösungen in Wasser verwendet. Erfindungsgemäß bevorzugt ist es daher, wenn die kosmetische Zusammensetzung (KM) die mindestens eine oxidierende Verbindung, insbesondere Wasserstoffperoxid, in einer Gesamtmenge von 0,5 bis 20 Gew.-%, vorzugweise von 1,0 bis 18 Gew.-%, bevorzugt von 1,2 bis 16 Gew.-%, insbesondere von 1,5 bis 15 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der kosmetischen Zusammensetzung (KM), enthält. Je höher der Gehalt an Oxidationsmittel, insbesondere Wasserstoffperoxid, in der Zusammensetzung (KM) ist, desto größer ist die bei einer anteiligen Zersetzung des Oxidationsmittels entstehende Gasmenge. Höher konzentrierte Oxidationsmittel-haltige Zubereitungen sind demnach viel schwieriger lagerstabil in einer Verpackung (VP) zu konfektionieren als geringer konzentrierte Zubereitungen. Die Menge des Wasserstoffperoxids bezieht sich hierbei auf 100 %iges Wasserstoffperoxid.
  • Im Zuge der zu dieser Erfindung führenden Arbeiten hat sich herausgestellt, dass das erfindungsgemäße Produkt sich insbesondere auch zur Konfektionierung und stabilen Lagerung von höher konzentrierten Wasserstoffperoxid-Zubereitungen (KM) eignet. So zeigten erfindungsgemäße Verpackungen (VP), die Zubereitungen (KM) mit 9 bis 12 Gew.-% Wasserstoffperoxid enthielten, auch nach mehrwöchiger Lagerung bei erhöhter Temperatur keine Volumenveränderungen (d.h. kein Aufblähen) und keine unplanmäßigen Öffnungen (d.h. die Verpackungen platzten nicht auf).
  • Die kosmetische Zusammensetzung (KM) enthält als zweiten wesentlichen Inhaltsstoff b) mindestens einen C8-C30-Alkohol. In diesem Zusammenhang haben sich Mischungen von linearen C14-C18-Alkoholen besonders bewährt. Derartige Mischungen führen in Kombination mit den weiteren Merkmalen c) bis e) der Zusammenstezung (KM) zu einer hervorragenden Stabilisierung des mindestens einen Oxidationsmittels, insbesondere des Wasserstoffperoxids. Es ist daher im Rahmen der vorliegenden Erfindung vorteilhaft, wenn die kosmetische Zusammensetzung (KM) mindestens einen C10-C30-Alkohol ausgewählt aus der Gruppe von linearen C10-C28-Alkoholen, linearen C12-C26-Alkoholen, linearen C14-C20-Alkoholen, linearen C14-C18-Alkoholen sowie Mischungen der vorgenannten Alkohole, insbesondere einen linearen C14-C18-Alkohol oder einer Mischung aus linearen C14-C18-Alkoholen, enthält. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung hat sich die unter dem Namen Cetearylalkohol bekannte Mischung aus Cetylalkohol und Stearylalkohol, insbesondere einer Mischung aus 50 Gew.-% Cetylalkohol und 50 Gew.-% Stearyalkohol, bezogen auf das Gesamtgewicht der Mischung, als besonders vorteilhaft erwiesen. Weiterhin hat sich der Einsatz eines linearen C14-C18-Alkohols, insbesondere Cetylalkohol, als besonders vorteilhaft erwiesen.
  • Der mindestens eine C8-C30-Alkohol wird bevorzugt in bestimmten Mengenbereichen eingesetzt. Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind daher dadurch gekennzeichnet, dass die kosmetische Zusammensetzung (KM) den mindestens einen C8-C30-Alkohol, insbesondere einen linearen C14-C18-Alkohol oder eine Mischung aus linearen C14-C18-Alkoholen, in einer Gesamtmenge von 0,10 bis 7,0 Gew.-%, vorzugweise von 0,50 bis 6,5 Gew.-%, bevorzugt von 1,0 bis 6,0 Gew.-%, insbesondere von 1,5 bis 5,0 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der kosmetischen Zusammensetzung (KM), enthält. Der Einsatz der zuvor angeführten Gesamtmengen des mindestens einen C8-C30-Alkohols, insbesondere eines linearen C14-C18-Alkohols oder der Mischung aus linearen C14-C18-Alkoholen, führt in Kombination mit den weiteren Bestandteilen der kosmetischen Zusammensetzung (KM) zu einer besonders guten Stabilisierung des in dieser Zusammensetzung enthaltenen Oxidationsmittels, insbesondere des Wasserstoffperoxids.
  • Als dritten wesentlichen Inhaltsstoff c) enthält die kosmetische Zusammensetzung (KM) mindestens ein spezielles anionisches Tensid. Der Einsatz dieser Tenside stellt eine ausreichende Vermischbarkeit des kosmetischen Mittels (KM) mit der Zubereitung (B), welche die Oxidationsfarbstoffvorprodukte enthält, sicher und gewährleistet zudem eine hohe Lagerstabilität, da ein Ausfallen von Bestandteilen der kosmetischen Zusammensetzung (KM) vermieden wird.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind daher dadurch gekennzeichnet, dass die kosmetische Zusammensetzung (KM) mindestens ein anionisches Tensid, ausgewählt aus Verbindungen der Formel R(OCH2CH2)n-OSO3-X+, worin R für gesättigte oder ungesättigte C12-C20-Alkylreste, n für ganze Zahlen von 25 bis 35 und X+ für Natrium stehen, enthält. Ein im Rahmen der vorliegenden Erfindung besonders geeignetes anionisches Tensid ist die unter der INCI-Bezeichnung bekannte Verbindung Sodium Coceth-30 Sulfate (CAS-Nr.: 68891-38-3).
  • Um eine ausreichende Dispergierung aller Inhaltsstoffe des kosmetischen Mittels (KM) sicherzustellen, wird das mindestens eine anionische Tensid bevorzugt in bestimmten Gesamtmengen eingesetzt. Es ist daher im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt, wenn die kosmetische Zusammensetzung (KM) das mindestens eine anionische Tensid, insbesondere Verbindungen der Formel R(OCH2CH2)n-OSO3-X+, worin R für gesättigte oder ungesättigte C12-C20-Alkylreste, n für ganze Zahlen von 25 bis 35 und X+ für Natrium stehen, in einer Gesamtmenge von 0,10 bis 7,0 Gew.-%, vorzugweise von 0,10 bis 5,0 Gew.-%, bevorzugt von 0,15 bis 4,0 Gew.-%, insbesondere von 0,20 bis 3,5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der kosmetischen Zusammensetzung (KM), enthält.
  • Als vierten wesentlichen Bestandteil d) enthält die kosmetische Zusammensetzung (KM) mindestens ein nichtionisches Tensid. Durch die Kombination aus anionischem und nichtionischem Tensid wird eine hervorragende Dispergierung der Bestandteile der kosmetischen Zusammensetzung (KM) und somit eine hohe Lagerstabilität erreicht. Zudem führt der Einsatz derartiger Tensidkominationen zu einer guten Verteilbarkeit, insbesondere Vermischbarkeit, der kosmetischen Zusammensetzung (KM) mit der Zubereitung (B), welche die Oxidationsfarbstoffvorprodukte enthält. Es ist daher im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt, wenn die kosmetische Zusammensetzung (KM) mindestens ein nichtionisches Tensid, ausgewählt aus der Gruppe von (i) ethoxylierten und/oder propoxylierten Alkoholen und Carbonsäuren mit 8 bis 30 Kohlenstoffatomen und 2 bis 30 Ethylenoxid- und/oder Propylenoxideinheiten pro Mol Alkohol, (ii) Anlagerungsprodukten von 30 bis 50 Mol Ethylenoxid an Rizinusöl und hydriertes Rizinusöl, (iii) Alkylpolyglucosiden der Formel R1O-[G]p, in welcher R1 für einen Alkyl- und/oder Alkenylrest mit 4 bis 22 Kohlenstoffatomen, G für einen Zuckerrest mit 5 oder 6 Kohlenstoffatomen und p für Zahlen von 1 bis 10 steht, (iv) Monoethanolamiden von Carbonsäuren mit 8 bis 30 Kohlenstoffatomen sowie (v) deren Mischungen, insbesondere ethoxylierten Alkoholen mit 14 bis 18 Kohlenstoffatomen und 20 bis 30 Ethylenoxideinheiten pro Mol Alkohol, enthält. In der Formel R1O-[G]p gibt die Indexzahl p gibt den Oligomerisierungsgrad (DP), d. h. die Verteilung von Mono- und Oligoglucosiden, an und steht für eine Zahl zwischen 1 und 10. Während p in einer gegebenen Verbindung stets ganzzahlig sein muss und hier vor allem die Werte p = 1 bis 6 annehmen kann, ist der Wert p für ein bestimmtes Alkyloligoglucosid eine analytisch ermittelte rechnerische Größe, die meistens eine gebrochene Zahl darstellt. Erfindungsgemäß bevorzugt werden Alkyl- und/oder Alkenyloligoglucoside mit einem mittleren Oligomerisierungsgrad p von 1,1 bis 3,0 eingesetzt. Aus anwendungstechnischer Sicht sind solche Alkyl- und/oder Alkenyloligoglucoside bevorzugt, deren Oligomerisierungsgrad kleiner als 1,7 ist und insbesondere zwischen 1,2 und 1,7 liegt. Der Alkyl- bzw. Alkenylrest R1 kann sich von primären Alkoholen mit 4 bis 20, vorzugsweise 8 bis 16 Kohlenstoffatomen ableiten. Erfindungsgemäß ganz besonders bevorzugt sind Alkyloligoglucoside auf der Basis von gehärtetem C12/14-Kokosalkohol mit einem DP von 1-3, wie sie beispielsweise unter der INCI-Bezeichnung „Coco-Glucoside“ im Handel erhältlich sind. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung besonders bevorzugt eingesetzte nichtionische Tenside sind ethoxylierte Alkohole mit 14 bis 18 Kohlenstoffatomen und 20 bis 30 Mol Ethylenoxideinheiten pro Mol Alkohol, insbesondere die unter der INCI-Bezeichnung Ceteareth-20 (CAS-Nr.: 68439-49-6) bekannte Verbindung.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das anionische Tensid c) der kosmetischen Zusammensetzung (KM) ein Natriumsulfat eines linearen C12-C14-Alkylethoxylats mit 30 Ethylenoxideinheiten je Tensidmolekül, beispielsweise das kommerziell erhältliche Produkt Disponil® FES 77, und/oder ist das nichtionische Tensid d) der kosmetischen Zusammensetzung (KM) ein linearer C16-C18 ethoxylierter Alkohol mit 20 Ethylenoxideinheiten je Tensidmolekül, beispielsweise das kommerziell erhältliche Produkt Ceteareth-20. Bei dieser besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist es ganz besonders bevorzugt, dass das Natriumsulfat eines linearen C12-C14-Alkylethoxylats mit 30 Ethylenoxideinheiten je Tensidmolekül in einer Menge von 1 bis 3 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der kosmetischen Zusammensetzung (KM), in der kosmetischen Zusammensetzung (KM) enthalten ist, und/oder der lineare C16-C18 ethoxylierte Alkohol mit 20 Ethylenoxideinheiten je Tensidmolekül in einer Menge von 0,5 bis 2 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der kosmetischen Zusammensetzung (KM), in der kosmetischen Zusammensetzung (KM) enthalten ist. Diese Kombination der Merkmale hat sich für die Lösung der der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe als besonders vorteilhaft erwiesen.
  • Um eine ausreichende Dispergierung aller Inhaltsstoffe des kosmetischen Mittels (KM) sicherzustellen, wird das mindestens eine nichtionische Tensid bevorzugt in bestimmten Gesamtmengen eingesetzt. Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind daher dadurch gekennzeichnet, dass die kosmetische Zusammensetzung (KM) das mindestens eine nichtionische Tensid, insbesondere ethoxylierten Alkoholen und mit 14 bis 18 Kohlenstoffatomen und 20 bis 30 Ethylenoxideinheiten pro Mol Alkohol, in einer Gesamtmenge von 0,10 bis 4,0 Gew.-%, vorzugweise von 0,15 bis 3,8 Gew.-%, bevorzugt von 0,20 bis 3,5 Gew.-%, insbesondere von 0,30 bis 2,0 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der kosmetischen Zusammensetzung (KM), enthält.
  • Als fünften wesentlichen Inhaltsstoff e) enthält die kosmetische Zusammensetzung (KM) mindestens ein spezielles Verdickungsmittel. In diesem Zusammenhang haben sich Copolymere von (Meth)acrylsäure und Acrylsäureethylester als besonders vorteilhaft erwiesen, da diese Copolymere auch unter stark sauren Bedingungen und in Anwesenheit eines Oxidationsmittels eine ausreichende Verdickung über einen langen Zeitraum gewährleisten. Die Verdickung stellt eine gute Handhabbarkeit der kosmetischen Zusammensetzung (KM) sicher. Um eine ausreichende Verdickung zu gewährleisten, wird das mindestens eine Verdickungsmittel bevorzugt in bestimmten Mengenbereichen eingesetzt. Es ist daher im Rahmen der vorliegenden Erfindung vorteilhaft, wenn die kosmetische Zusammensetzung (KM) das mindestens eine Verdickungsmittel, insbesondere Copolymere von (Meth)acrylsäure und Acrylsäureethylester, in einer Gesamtmenge von 0,20 bis 6,0 Gew.-%, vorzugweise von 0,25 bis 5,5 Gew.-%, bevorzugt von 0,30 bis 5,0 Gew.-%, insbesondere von 0,40 bis 4,5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der kosmetischen Zusammensetzung (KM), enthält. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung hat sich insbesondere der Einsatz von Copolymeren von (Meth)acrylsäure und Acrylsäureethylester, welche unter dem Handelsnamen Aculyn 33 A kommerziell erhältlich sind, bewährt.
  • Im Zuge der zu dieser Erfindung führenden Arbeiten hat sich herausgestellt, dass der Einsatz der zuvor genannten wesentlichen Inhaltsstoffe b) bis e) gewährleistet, dass die kosmetische Zusammensetzung (KM), welche mindestens ein Oxidationsmittel enthält, in der speziellen Verpackung (VP) konfektioniert und gelagert werden kann, ohne dass sich diese Verpackung - welche eine Barriereschicht mit einer Durchtrittsperrwirkung für Gase und Wasserdampf besitzt - aufbläht oder platzt.
  • In diesem Zusammenhang hat sich eine ganz bestimmte Kombination der wesentlichen Inhaltsstoffe a) bis e) der kosmetischen Zusammensetzung (KM) als vorteilhaft herausgestellt. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das erfindungsgemäße Produkt daher dadurch gekennzeichnet, dass die kosmetische Zusammensetzung (KM) Wasserstoffperoxid, eine Mischung aus linearen C14-C18-Alkoholen, ein anionisches Tensid, ausgewählt aus Verbindungen der Formel R(OCH2CH2)n-OSO3-X+, worin R für gesättigte oder ungesättigte C12-C20-Alkylreste, n für ganze Zahlen von 25 bis 35 und X+ für Natrium stehen, einen ethoxylierten Alkoholen mit 14 bis 18 Kohlenstoffatomen und 20 bis 30 Ethylenoxideinheiten pro Mol Alkohol sowie ein Copolymer von (Meth)acrylsäure und Acrylsäureester enthält.
  • Zur weiteren Optimierung der Lagerstabilität werden die zuvor genannten Verbindungen bevorzugt in bestimmten Mengenbereichen in der Zubereitung (KM) eingesetzt. Besonders bevorzugte Ausführungsformen sind daher dadurch gekennzeichnet, dass das die kosmetische Zusammensetzung (KM)
    1. a) 1,5 bis 15 Gew.-% Wasserstoffperoxid,
    2. b) 1,5 bis 5,0 Gew.-% einer Mischung aus linearen C14-C18-Alkoholen,
    3. c) 0,20 bis 3,5 Gew.-% eines anionisches Tensids, ausgewählt aus Verbindungen der Formel R(OCH2CH2)n-OSO3-X+, worin R für gesättigte oder ungesättigte C12-C20-Alkylreste, n für ganze Zahlen von 25 bis 35 und X+ für Natrium stehen,
    4. d) 0,30 bis 2,0 Gew.-% eines ethoxylierten Alkohols mit 14 bis 18 Kohlenstoffatomen und 20 bis 30 Ethylenoxideinheiten pro Mol Alkohol, sowie
    5. e) 0,40 bis 4,5 Gew.-% eines Copolymers von (Meth)acrylsäure und Acrylsäureethylester enthält.
  • Die kosmetische Zusammensetzung (KM) weist bevorzugt einen sauren pH-Wert auf, um eine Zersetzung des eingesetzten Oxidationsmittels, insbesondere des Wasserstoffperoxids, zu vermeiden bzw. zu vermindern. Es ist daher im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt, wenn die kosmetische Zusammensetzung (KM) einen pH-Wert (gemessen bei 20 °C) von pH 1,5 bis pH 5,0, vorzugsweise von pH 2,0 bis pH 4,6, bevorzugt von pH 2,3 bis pH 4,5, insbesondere von pH 3 bis pH 4, aufweist.
  • Die in der Verpackung (VP) befindliche Zubereitung (KM) enthält die wesentlichen Inhaltsstoffe in einem wässrigen oder wässrig-alkoholischen Träger, bei dem es sich beispielsweise um eine Creme, eine Emulsion, ein Gel oder auch eine tensidhaltige schäumende Lösung handeln kann. Um die gewünschten Eigenschaften dieser Darreichunsformenen einzustellen, kann die Zubereitung (KM) weiterhin zusätzliche Wirk-, Hilfs- und Zusatzstoffe enthalten.
  • Die Zubereitung (KM) kann beispielsweise zusätzlich auch noch ein oder mehrere Säuren zur Stabilisierung des eingesetzten Oxidationsmittels, insbesondere des Wasserstoffperoxids, enthalten. Es ist daher im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt, wenn die kosmetische Zusammensetzung (KM) zusätzlich mindestens eine Säure, ausgewählt aus der Gruppe von Dipicolinsäure, Zitronensäure, Essigsäure, Apfelsäure, Milchsäure, Weinsäure, Salzsäure, Phosphorsäure, Pyrophosphorsäure und deren Salzen, Benzoesäure sowie deren Salzen, 1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonsäure, Ethylendiamintetraessigsäure und deren Salzen, Schwefelsäure sowie Mischungen, insbesondere ein Mischung aus Dipicolinsäure, Dinatriumpyrophosphat, Benzoesäure sowie deren Salze und 1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonsäure, enthält.
  • Eine besonders hohe Stabilisierung des Oxidationsmittels, insbesondere des Wasserstoffperoxids, wird erreicht, wenn die zuvor genannten Säuren in bestimmten Mengenbereichen eingesetzt werden. Es ist daher in diesem Zusammenhang vorteilhaft, wenn die mindestens eine Säure, insbesondere die Mischung aus Dipicolinsäure, Dinatriumpyrophosphat und 1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonsäure, in einer Gesamtmenge von 0,1 bis 3,0 Gew.-%, vorzugsweise von 0,5 bis 2,5 Gew.-%, bevorzugt von 0,8 bis 2,0 Gew.-%, insbesondere von 0,9 bis 1,5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der kosmetischen Zusammensetzung (KM), enthalten ist.
  • In nachfolgenden Tabellen sind besonders bevorzugte Ausführungsformen AF 1 bis AF 32 der in der Verpackung (VP) enthaltenen kosmetischen Zusammensetzung (KM) aufgeführt (alle Angaben in Gew.-%, sofern nichts anderes angegeben ist).
    AF 1 AF 2 AF 3 AF 4
    Oxidationsmittel 0,5 - 20 1,0 - 18 1,2 - 16 1,5 - 15
    C8-C30-Alkohol 0,10 - 7,0 0,50 - 6,5 1,0 - 6,0 1,5 - 5,0
    Anionisches Tensid 2) 0,10 - 7,0 0,10 - 5,0 0,15 - 4,0 0,20 - 3,5
    Nichtionisches Tensid 0,10 - 4,0 0,15 - 3,8 0,20 - 3,5 0,30 - 2,0
    Verdickungsmittel 3) 0,20 - 6,0 0,25 - 5,5 0,30 - 5,0 0,40 - 4,5
    Kosmetischer Träger 1) ad 100 ad 100 ad 100 ad 100
    AF 5 AF 6 AF 7 AF 8
    Oxidationsmittel 4) 0,5 - 20 1,0 - 18 1,2 - 16 1,5 - 15
    C8-C30-Alkohol 0,10 - 7,0 0,50 - 6,5 1,0 - 6,0 1,5 - 5,0
    Anionisches Tensid 2) 0,10 - 7,0 0,10 - 5,0 0,15 - 4,0 0,20 - 3,5
    Nichtionisches Tensid 0,10 - 4,0 0,15 - 3,8 0,20 - 3,5 0,30 - 2,0
    Verdickungsmittel 3) 0,20 - 6,0 0,25 - 5,5 0,30 - 5,0 0,40 - 4,5
    Kosmetischer Träger 1) ad 100 ad 100 ad 100 ad 100
    AF 9 AF10 AF 11 AF12
    Oxidationsmittel 4) 0,5 - 20 1,0 - 18 1,2 - 16 1,5 - 15
    C8-C30-Alkohol 5) 0,10 - 7,0 0,50 - 6,5 1,0 - 6,0 1,5 - 5,0
    Anionisches Tensid 2) 0,10 - 7,0 0,10 - 5,0 0,15 - 4,0 0,20 - 3,5
    Nichtionisches Tensid 0,10 - 4,0 0,15 - 3,8 0,20 - 3,5 0,30 - 2,0
    Verdickungsmittel 3) 0,20 - 6,0 0,25 - 5,5 0,30 - 5,0 0,40 - 4,5
    Kosmetischer Träger 1) ad 100 ad 100 ad 100 ad 100
    AF13 AF14 AF15 AF16
    Oxidationsmittel 4) 0,5 - 20 1,0 - 18 1,2 - 16 1,5 - 15
    C8-C30-Alkohol 5) 0,10 - 7,0 0,50 - 6,5 1,0 - 6,0 1,5 - 5,0
    Anionisches Tensid 6) 0,10 - 7,0 0,10 - 5,0 0,15 - 4,0 0,20 - 3,5
    Nichtionisches Tensid 0,10 - 4,0 0,15 - 3,8 0,20 - 3,5 0,30 - 2,0
    Verdickungsmittel 3) 0,20 - 6,0 0,25 - 5,5 0,30 - 5,0 0,40 - 4,5
    Kosmetischer Träger 1) ad 100 ad 100 ad 100 ad 100
    AF 17 AF18 AF19 AF 20
    Oxidationsmittel 4) 0,5 - 20 1,0 - 18 1,2 - 16 1,5 - 15
    C8-C30-Alkohol 5) 0,10 - 7,0 0,50 - 6,5 1,0 - 6,0 1,5 - 5,0
    Anionisches Tensid 6) 0,10 - 7,0 0,10 - 5,0 0,15 - 4,0 0,20 - 3,5
    Nichtionisches Tensid 7) 0,10 - 4,0 0,15 - 3,8 0,20 - 3,5 0,30 - 2,0
    Verdickungsmittel 3) 0,20 - 6,0 0,25 - 5,5 0,30 - 5,0 0,40 - 4,5
    Kosmetischer Träger 1) ad 100 ad 100 ad 100 ad 100
    AF 21 AF 22 AF 23 AF 24
    Oxidationsmittel 4) 0,5 - 20 1,0 - 18 1,2 - 16 1,5 - 15
    C8-C30-Alkohol 5) 0,10 - 7,0 0,50 - 6,5 1,0 - 6,0 1,5 - 5,0
    Anionisches Tensid 6) 0,10 - 7,0 0,10 - 5,0 0,15 - 4,0 0,20 - 3,5
    Nichtionisches Tensid 7) 0,10 - 4,0 0,15 - 3,8 0,20 - 3,5 0,30 - 2,0
    Verdickungsmittel 8) 0,20 - 6,0 0,25 - 5,5 0,30 - 5,0 0,40 - 4,5
    Kosmetischer Träger 1) ad 100 ad 100 ad 100 ad 100
    AF 25 AF 26 AF 26 AF 28
    Oxidationsmittel 4) 0,5 - 20 1,0 - 18 1,2 - 16 1,5 - 15
    C8-C30-Alkohol 5) 0,10 - 7,0 0,50 - 6,5 1,0 - 6,0 1,5 - 5,0
    Anionisches Tensid 6) 0,10 - 7,0 0,10 - 5,0 0,15 - 4,0 0,20 - 3,5
    Nichtionisches Tensid 7) 0,10 - 4,0 0,15 - 3,8 0,20 - 3,5 0,30 - 2,0
    Verdickungsmittel 8) 0,20 - 6,0 0,25 - 5,5 0,30 - 5,0 0,40 - 4,5
    Säure 0,1 - 3,0 0,5 - 2,5 0,8 - 2,0 0,9 - 1,5
    Kosmetischer Träger 1) ad 100 ad 100 ad 100 ad 100
    AF 29 AF 30 AF 31 AF 32
    Oxidationsmittel 4) 0,5 - 20 1,0 - 18 1,2 - 16 1,5 - 15
    C8-C30-Alkohol 5) 0,10 - 7,0 0,50 - 6,5 1,0 - 6,0 1,5 - 5,0
    Anionisches Tensid 6) 0,10 - 7,0 0,10 - 5,0 0,15 - 4,0 0,20 - 3,5
    Nichtionisches Tensid 7) 0,10 - 4,0 0,15 - 3,8 0,20 - 3,5 0,30 - 2,0
    Verdickungsmittel 8) 0,20 - 6,0 0,25 - 5,5 0,30 - 5,0 0,40 - 4,5
    Säure 9) 0,1 - 3,0 0,5 - 2,5 0,8 - 2,0 0,9 - 1,5
    Kosmetischer Träger 1) ad 100 ad 100 ad 100 ad 100
    1) wässriger oder wässrig-alkoholischer Träger
    2) ausgewählt aus Verbindungen der Formel R(OCH2CH2)n-OSO3-X+, worin R für gesättigte oder ungesättigte C8-C30-Alkylreste, n für ganze Zahlen von 10 bis 50 und X+ für ein physiologisch verträgliches Kation stehen,
    3) ausgewählt aus der Gruppe von Copolymeren von (Meth)acrylsäure und (Meth)acrylsäureestern, Copolymeren von (Meth)acrylaten und (Meth)acrylamiden, Copolymeren von Hydroxyethyl(meth)acrylaten und (Meth)acrylamiden, Copolymeren von (Meth)acrylaten, (Meth)acrylamiden und ethoxylierten (Meth)acrylsäureestern sowie deren Mischungen
    4) Wasserstoffperoxid, Menge berechnet auf 100%-iges Wasserstoffperoxid,
    5) ausgewählt aus einer Mischung aus linearen C14-C18-Alkoholen, insbesondere Cetearylalkohol, und lienaren C14-C18-Alkoholen, insbesondere Cetylalkohol,
    6) ausgewählt aus Verbindungen der Formel R(OCH2CH2)n-OSO3-X+, worin R für gesättigte oder ungesättigte C12-C20-Alkylreste, n für ganze Zahlen von 25 bis 35 und X+ für Natrium stehen, insbesondere Natriumcoceth-30 sulfat,
    7) ausgewählt aus ethoxylierten Alkoholen mit 14 bis 18 Kohlenstoffatomen und 20 bis 30 Ethylenoxideinheiten pro Mol Alkohol, insbesondere Ceteareth-20,
    8) ausgewählt aus Copolymeren von (Meth)acrylsäure und Acrylsäureethylester,
    9) Mischung aus Dipicolinsäure, Dinatriumpyrophosphat und 1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonsäure.
  • Die zuvor beschriebenen Ausführungsformen AF 1 bis 32 werden jeweils in Verpackungen (VP) verpackt, welche die nachfolgend beschriebenen Anordnung der mehrlagigen Folie (F) aufweisen (von Innenraum (steht in Konakt mit der kosmetischen Zusammensetzung (KM)) zur Außenseite betrachtet):
    1. a) *Innenraum* - Schicht (P1) - Schicht (P2) -Barriereschicht (BS) - *Außenseite*,
    2. b) *Innenraum* - Schicht (P1) - Barriereschicht (BS) - Schicht (P2) - *Außenseite*,
    3. c) *Innenraum* - Schicht (P2) - Schicht (P1) -Barriereschicht (BS) - *Außenseite*,
    4. d) *Innenraum* - Schicht (P2) -Barriereschicht (BS) - Schicht (P1) - *Außenseite*,
    5. e) *Innenraum* - Barriereschicht (BS) - Schicht (P1) -Schicht (P2) - *Außenseite*,
    6. f) *Innenraum* - Barriereschicht (BS) - Schicht (P2) - Schicht (P1) - *Außenseite*,
    7. g) *Innenraum* - Schicht (P1) - erste Klebeschicht (SK1) - Schicht (P2) - zweite Klebeschicht (SK2) - Barriereschicht (BS) - *Außenseite*,
    8. h) *Innenraum* - Schicht (P1) - Klebeschicht (SK1) - Schicht (P2) - Barriereschicht (BS) - *Außenseite*,
    9. i) *Innenraum* - Schicht (P1) - Schicht (P2) - zweite Klebeschicht (SK2) - Barriereschicht (BS) - *Außenseite*,
    10. j) *Innenraum* - Barriereschicht (BS) - erste Klebeschicht (SK1) - Schicht (P1) - zweite Klebeschicht (SK2) - Schicht (P2) - *Außenseite*,
    11. k) *Innenraum* - Barriereschicht (BS) - Klebeschicht (SK) - Schicht (P1) - Schicht (P2) - *Außenseite*,
    12. l) *Innenraum* - Barriereschicht (BS) - Schicht (S1) - Klebeschicht (SK) - Schicht (P2) - *Außenseite*,
    13. m) *Innenraum* - Schicht (P1) - erste Klebeschicht (SK1) - Barriereschicht (BS) - zweite Klebeschicht (SK2) - Schicht (P2) - *Außenseite*,
    14. n) *Innenraum* - Schicht (P1) - Klebeschicht (SK) - Barriereschicht (BS) - Schicht (P2) - *Außenseite*,
    15. o) *Innenraum* - Schicht (P1) - Barriere Schicht (BS) - Klebeschicht (SK) - Schicht (P2) - *Außenseite*.
  • Die auf diese Weise erhältlichen erfindungsgemäßen Produkte weisen eine hohe Lagerstabilität sowie einen im akzeptablen Bereich liegenden Wasserverlust während der Lagerung auf. Es wurde keine Auflähung oder Delaminierung der Verpackung (VP) während der Lagerung dieser erfindungsgemäßen kosmetischen Produkte beobachtet.
  • Das erfindungsgemäße Produkt wird zum Zweck der oxidativen Farbänderung eingesetzt. Hierfür wird die in der Verpackung (VP) verpackte Zubereitung (KM), bei welcher es sich um die Oxidationsmittelzubereitung handelt, zur Herstellung des anwendungsbereiten Farbänderungsmittels mit mindestens einer weiteren Zubereitung (B) vermischt. Zur Verhinderung von Inkompatibilitäten bzw. zur Vermeidung einer vorzeitigen Reaktion sind die Zubereitungen (KM) und (B) getrennt voneinander konfektioniert.
  • Ein besonders bevorzugtes erfindungsgemäßes Produkt ist dadurch gekennzeichnet, dass es eine von der Zubereitung (KM) getrennt konfektionierte Zubereitung (B) umfasst, wobei die Zubereitung (B) mindestens eine Verbindung, ausgewähl aus Oxidationsfarbstoffvorprodukten, direktziehenden Farbstoffen, Alkalisierungsmitteln sowie deren Mischungen enthält. Bevorzugte Produkte der vorliegenden Erfindung sind daher dadurch gekennzeichnet, dass es zusätzlich mindestens eine zweite kosmetische Zusammensetzung (KM2) umfasst, welche mindestens eine Verbindung, ausgewählt aus Oxidationsfarbstoffvorprodukten, direktziehenden Farbstoffen, Alkalisierungsmitteln sowie deren Mischungen enthält und welche getrennt von der kosmetischen Zusammensetzung (KM) konfektioniert ist.
  • Wird eine oxidative Färbung erwünscht, enthält die Zubereitung (B) mindestens ein Oxidationsfarbstoffvorprodukt. Oxidationsfarbstoffvorprodukte können in Enwickler und Kuppler unterteilt werden, wobei die Entwickler aufgrund ihrer größeren Empfindlichkeit gegenüber Sauerstoff meist in Form ihrer physiologisch verträglichen Salze (z.B. in Form ihrer Hydrochloride, Hydrobromide, Hydrogensulfate oder Sulfate) eingesetzt werden. Kupplerkomponenten bilden im Rahmen der oxidativen Färbung allein keine signifikante Färbung aus, sondern benötigen stets die Gegenwart von Entwicklerkomponenten. Bevorzugt enthalten solche Mittel zumindest ein Oxidationsfarbstoffvorprodukt vom Entwickler-Typ und mindestens ein Oxidationsfarbstoffvorprodukt vom Kuppler-Typ. Besonders geeignete Oxidationsfarbstoffvorprodukte vom Entwickler-Typ sind dabei ausgewählt aus mindestens einer Verbindung aus der Gruppe, die gebildet wird aus p-Phenylendiamin, p-Toluylendiamin, 2-(2-Hydroxyethyl)-p-phenylendiamin, 2-(1,2-Dihydroxyethyl)-p-phenylendiamin, N,N-Bis-(2-hydroxyethyl)-p-phenylendiamin, 2-Methoxymethyl-p-phenylendiamin, N-(4-Amino-3-methylphenyl)-N-[3-(1H-imidazol-1-yl)propyl]amin, N,N'-Bis-(2-hydroxyethyl)-N,N'-bis-(4-aminophenyl)-1,3-diamino-propan-2-ol, Bis-(2-hydroxy-5-aminophenyl)methan, 1,3-Bis-(2,5-diaminophenoxy)propan-2-ol, N,N'-Bis-(4-aminophenyl)-1,4-diazacycloheptan, 1,10-Bis-(2,5-diaminophenyl)-1,4,7,10-tetraoxadecan, p-Aminophenol, 4-Amino-3-methylphenol, 4-Amino-2-aminomethylphenol, 4-Amino-2-(1,2-dihydroxyethyl)phenol, 4-Amino-2-(diethylaminomethyl)-phenol, 4,5-Diamino-1-(2-hydroxyethyl)pyrazol, 2,4,5,6-Tetraaminopyrimidin, 4-Hydroxy-2,5,6-triaminopyrimidin, 2-Hydroxy-4,5,6-triaminopyrimidin, 2,3-Diamino-6,7-dihydro-1H,5H-pyrazolo[1,2-a]pyrazol-1-on sowie deren physiologisch verträglichen Salzen.
  • Besonders geeignete Oxidationsfarbstoffvorprodukte vom Kuppler-Typ sind dabei ausgewählt aus der Gruppe, gebildet aus 3-Aminophenol, 5-Amino-2-methylphenol, 3-Amino-2-chlor-6-methylphenol, 2-Hydroxy-4-aminophenoxyethanol, 5-Amino-4-chlor-2-methylphenol, 5-(2-Hydroxyethyl)-amino-2-methylphenol, 2,4-Dichlor-3-aminophenol, 2-Aminophenol, 3-Phenylendiamin, 2-(2,4-Diaminophenoxy)ethanol, 1,3-Bis(2,4-diaminophenoxy)propan, 1-Methoxy-2-amino-4-(2-hydroxyethylamino)benzol, 1,3-Bis(2,4-diaminophenyl)propan, 2,6-Bis(2'-hydroxyethylamino)-1-methylbenzol, 2-({3-[(2-Hydroxyethyl)amino]-4-methoxy-5-methylphenyl}amino)ethanol, 2-({3-[(2-Hydroxyethyl)amino]-2-methoxy-5-methylphenyl}amino)ethanol, 2-({3-[(2-Hydroxyethyl)amino]-4,5-dimethylphenyl}amino)ethanol, 2-[3-Morpholin-4-ylphenyl)amino]ethanol, 3-Amino-4-(2-methoxy-ethoxy)-5-methylphenylamin, 1-Amino-3-bis-(2-hydroxyethyl)aminobenzol, Resorcin, 2-Methylresorcin, 4-Chlorresorcin, 1,2,4-Trihydroxybenzol, 2-Amino-3-hydroxypyridin, 3-Amino-2-methylamino-6-methoxypyridin, 2,6-Dihydroxy-3,4-dimethylpyridin, 3,5-Diamino-2,6-dimethoxypyridin, 1-Phenyl-3-methylpyrazol-5-on, 1-Naphthol, 1,5-Dihydroxynaphthalin, 2,7-Dihydroxynaphthalin, 1,7-Dihydroxynaphthalin, 1,8-Dihydroxynaphthalin, 4-Hydroxyindol, 6-Hydroxyindol, 7-Hydroxyindol, 4-Hydroxyindolin, 6-Hydroxyindolin, 7-Hydroxyindolin oder Gemischen dieser Verbindungen oder deren physiologisch verträglichen Salzen.
  • Zusätzlich kann die Zubereitung (B) auch noch ein oder mehrere direktziehende Farbstoffe enthalten. Geeignete nichtionische direktziehende Farbstoffe können ausgewählt werden aus der Gruppe, HC Yellow 2, HC Yellow 4, HC Yellow 5, HC Yellow 6, HC Yellow 12, HC Orange 1, Disperse Orange 3, HC Red 1, HC Red 3, HC Red 7,HC Red 10, HC Red 11, HC Red 13, HC Red BN, HC Blue 2, HC Blue 11, HC Blue 12, Disperse Blue 3, HC Violet 1, Disperse Violet 1, Disperse Violet 4, Disperse Black 9, 1,4-Diamino-2-nitrobenzol, 2-Amino-4-nitrophenol, 1,4-Bis-(2-hydroxyethyl)-amino-2-nitrobenzol, 3-Nitro-4-(2-hydroxyethyl)aminophenol, 2-(2-Hydroxyethyl)amino-4,6-dinitrophenol, 4-[(2-Hydroxyethyl)amino]-3-nitro-1-methylbenzol, 1-Amino-4-(2-hydroxyethyl)amino-5-chlor-2-nitrobenzol, 4-Amino-3-nitrophenol, 1-(2'-Ureidoethyl)amino-4-nitrobenzol, 2-[(4-Amino-2-nitrophenyl)amino]benzoesäure, 4-[(3-Hydroxypropyl)amino]-3-nitrophenol, 4-Nitro-o-phenylendiamin, 6-Nitro-1,2,3,4-tetrahydrochinoxalin, 2-Hydroxy-1,4-naphthochinon, Pikraminsäure und deren Salze, 2-Amino-6-chloro-4-nitrophenol, 4-Ethylamino-3-nitrobenzoesäure und 2-Chlor-6-ethylamino-4-nitrophenol.
  • Geeignete anionische direkztiehdne Farbstoffe können ausgewählt werden aus der Gruppe aus Acid Yellow 1, Yellow 10, Acid Yellow 23, Acid Yellow 36, Acid Orange 7, Acid Red 33, Acid Red 52, Pigment Red 57:1, Acid Blue 7, Acid Green 50, Acid Violet 43, Acid Black 1, Acid Black 52, Bromphenolblau und Tetrabromphenolblau.
  • Geeigenete kationische direktziehende Farbstoffe sind kationische Triphenylmethanfarbstoffe, wie beispielsweise Basic Blue 7, Basic Blue 26, Basic Violet 2 und Basic Violet 14, aromatische Systeme, die mit einer quaternären Stickstoffgruppe substituiert sind, wie beispielsweise Basic Yellow 57, Basic Red 76, Basic Blue 99, Basic Brown 16 und Basic Brown 17, kationische Anthrachinonfarbstoffe, wie HC Blue 16 (Bluequat B) sowie direktziehende Farbstoffe, die einen Heterocyclus enthalten, der mindestens ein quaternäres Stickstoffatom aufweist, insbesondere Basic Yellow 87, Basic Orange 31 und Basic Red 51. Die kationischen direktziehenden Farbstoffe, die unter dem Warenzeichen Arianor vertrieben werden, sind erfindungsgemäß ebenfalls geeignete kationische direktziehende Farbstoffe.
  • Färbeprozesse auf Keratinfasern laufen üblicherweise im alkalischen Milieu ab. Um die Keratinfasern und auch die Haut so weit wie möglich zu schonen, ist die Einstellung eines zu hohen pH-Wertes jedoch nicht wünschenswert. Daher ist es bevorzugt, wenn der pH-Wert des Mittels (B) zwischen 7 und 11, insbesondere zwischen 8 und 10,5, liegt. Bei den pH-Werten im Sinne der vorliegenden Erfindung handelt es sich um pH-Werte, die bei einer Temperatur von 22 °C gemessen wurden.
  • Die Zubereitung (B) kann mindestens ein Alkalisierungsmittel enthalten. Die zur Einstellung des bevorzugten pH-Wertes erfindungsgemäß verwendbaren Alkalisierungsmittel können aus der Gruppe, die gebildet wird aus Ammoniak, Alkanolaminen, basischen Aminosäuren, sowie anorganischen Alkalisierungsmitteln wie (Erd-)Alkalimetallhydroxiden, (Erd-)Alkalimetallmetasilikaten, (Erd-)Alkalimetallphosphaten und (Erd-)Alkalimetallhydrogenphosphaten, ausgewählt werden. Bevorzugte anorganische Alkalisierungsmittel sind Magnesiumcarbonat, Natriumhydroxid, Kaliumhydroxid, Natriumsilicat und Natriummetasilicat. Erfindungsgemäß einsetzbare, organische Alkalisierungsmittel werden bevorzugt ausgewählt aus Monoethanolamin, 2-Amino-2-methyl-propanol und Triethanolamin. Die als erfindungsgemäßes Alkalisierungsmittel einsetzbaren basischen Aminosäuren werden bevorzugt ausgewählt aus der Gruppe, die gebildet wird aus Arginin, Lysin, Ornithin und Histidin, besonders bevorzugt Arginin. Es hat sich aber im Rahmen der Untersuchungen zur vorliegenden Erfindung herausgestellt, dass weiterhin erfindungsgemäß bevorzugte Mittel dadurch gekennzeichnet sind, dass sie zusätzlich ein organisches Alkalisierungsmittel enthalten. Eine Ausführungsform des ersten Erfindungsgegenstands ist dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel zusätzlich mindestens ein Alkalisierungsmittel enthält, welches ausgewählt ist aus der Gruppe, die gebildet wird aus Ammoniak, Alkanolaminen und basischen Aminosäuren, insbesondere aus Ammoniak, Monoethanolamin und Arginin oder seinen verträglichen Salzen.
  • Die Zubereitung (B) kann weiterhin zusätzliche Wirk-, Hilfs- und Zusatzstoffe enthalten. So können beispielsweise ein oder mehrere Fettbestandteile aus der Gruppe der C12-C30-Fettalkohole, der C12-C30-Fettsäuretriglyceride, der C12-C30-Fettsäuremonoglyceride, der C12-C30-Fettsäurediglyceride und/oder der Kohlenwasserstoffe enthalten sein.
  • Vorzugsweise kann in der Zubereitung (B) zusätzlich eine oberflächenaktive Substanz zugesetzt werden, wobei solche oberflächenaktive Substanzen je nach Anwendungsgebiet als Tenside oder als Emulgatoren bezeichnet werden: Sie sind bevorzugt aus anionischen, zwitterionischen, amphoteren und nichtionischen Tensiden und Emulgatoren ausgewählt.
  • Bevorzugt enthält die Zubereitung (B) mindestens ein anionisches Tensid. Bevorzugte anionische Tenside sind Fettsäuren, Alkylsulfate, Alkylethersulfate und Ethercarbonsäuren mit 10 bis 20 C-Atomen in der Alkylgruppe und bis zu 16 Glykolethergruppen im Molekül.
  • Weiterhin kann die Zubereitung (B) zusätzlich mindestens ein zwitterionisches Tensid enthalten. Bevorzugte zwitterionische Tenside sind Betaine, N-Alkyl-N,N-dimethylammonium-glycinate, N-Acyl-aminopropyl-N,N-dimethylammoniumglycinate, und 2-Alkyl-3-carboxymethyl-3-hydroxyethyl-imidazoline. Ein bevorzugtes zwitterionisches Tensid ist unter der INCI-Bezeichnung Cocamidopropyl Betaine bekannt.
  • Darüber hinaus kann es vorgesehen sein, dass die Zubereitung (B) mindestens ein amphoteres Tensid enthält. Bevorzugte amphotere Tenside sind N-Alkylglycine, N-Alkylpropionsäuren, N-Alkylaminobuttersäuren, N-Alkyliminodipropionsäuren, N-Hydroxyethyl-N-alkylamidopropylglycine, N-Alkyltaurine, N-Alkylsarcosine, 2-Alkylaminopropionsäuren und Alkylaminoessigsäuren. Besonders bevorzugte amphotere Tenside sind N-Kokosalkylaminopropionat, as Kokosacylaminoethylaminopropionat und C12-C18-Acylsarcosin.
  • Weiterhin hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Zubereitung (B) weitere, nichtionogene grenzflächenaktive Stoffe, enthalten. Bevorzugte nichtionische Tenside sind Alkylpolyglykoside sowie Alkylenoxid-Anlagerungsprodukte an Fettalkohole und Fettsäuren mit jeweils 2 bis 30 Mol Ethylenoxid pro Mol Fettalkohol bzw. Fettsäure erwiesen. Zubereitungen mit hervorragenden Eigenschaften werden ebenfalls erhalten, wenn sie als nichtionische Tenside Fettsäureester von ethoxyliertem Glycerin enthalten.
  • Die nichtionischen, zwitterionischen oder amphoteren Tenside werden in Anteilen von 0,1 bis 45 Gew.%, bevorzugt 1 bis 30 Gew.% und ganz besonders bevorzugt von 1 bis 15 Gew.%, bezogen auf die das Gesamtgewicht der Zubereitung (B), eingesetzt.
  • Die Zubereitung (B) kann zusätzlich auch mindestens ein Verdickungsmittel enthalten. Bezüglich dieser Verdickungsmittel bestehen keine prinzipiellen Einschränkungen. Es können sowohl organische als auch rein anorganische Verdickungsmittel zum Einsatz kommen. Geeignete Verdickungsmittel sind anionische, synthetische Polymere, kationische, synthetische Polymere, natürlich vorkommende Verdickungsmittel, wie nichtionische Guargums, Skleroglucangums oder Xanthangums, Gummi arabicum, Ghatti-Gummi, Karaya-Gummi, Tragant-Gummi, Carrageen-Gummi, Agar-Agar, Johannisbrotkernmehl, Pektine, Alginate, Stärke-Fraktionen und Derivate wie Amylose, Amylopektin und Dextrine, sowie Cellulosederivate, wie beispielsweise Methylcellulose, Carboxyalkylcellulosen und Hydroxyalkylcellulosen, nichtionische, vollsynthetische Polymere, wie Polyvinylalkohol oder Polyvinylpyrrolidinon; sowie anorganische Verdickungsmittel, insbesondere Schichtsilikate wie beispielsweise Bentonit, besonders Smektite, wie Montmorillonit oder Hectorit. Ferner kann die Zubereitung (B) weitere Wirk-, Hilfs- und Zusatzstoffe enthalten, wie beispielsweise nichtionische Polymere wie beispielsweise Vinylpyrrolidinon/Vinylacrylat-Copolymere, Polyvinylpyrrolidinon, Vinylpyrrolidinon/Vinylacetat-Copolymere, Polyethylenglykole und Polysiloxane; zusätzliche Silikone wie flüchtige oder nicht flüchtige, geradkettige, verzweigte oder cyclische, vernetzte oder nicht vernetzte Polyalkylsiloxane (wie Dimethicone oder Cyclomethicone), Polyarylsiloxane und/oder Polyalkylarylsiloxane, insbesondere Polysiloxane mit organofunktionelle Gruppen, wie substituierten oder unsubstituierten Aminen (Amodimethicone), Carboxyl-, Alkoxy- und/oder Hydroxylgruppen (Dimethiconcopolyole), lineare Polysiloxan(A)-Polyoxyalkylen(B)-Blockcopolymere, gepfropften Silikonpolymere; kationische Polymere wie quaternisierte Celluloseether, Polysiloxane mit quaternären Gruppen, Dimethyldiallylammoniumchlorid-Polymere, Acrylamid-Dimethyldiallyl-ammoniumchlorid-Copolymere, mit Diethylsulfat quaternierte Dimethylamino-ethylmethacrylat-Vinylpyrrolidinon-Copolymere, Vinylpyrrolidinon-Imidazoliniummethochlorid-Copolymere und quaternierter Polyvinylalkohol; zwitterionische und amphotere Polymere; anionische Polymere wie beispielsweise Polyacrylsäuren oder vernetzte Polyacrylsäuren; Strukturanten wie Glucose, Maleinsäure und Milchsäure, haarkonditionierende Verbindungen wie Phospholipide, beispielsweise Lecitin und Kephaline; Parfümöle, Dimethylisosorbid und Cyclodextrine; faserstrukturverbessernde Wirkstoffe, insbesondere Mono-, Di- und Oligosaccharide wie beispielsweise Glucose, Galactose, Fructose, Fruchtzucker und Lactose; Farbstoffe zum Anfärben des Mittels; Antischuppenwirkstoffe wie Piroctone Olamine, Zink Omadine und Climbazol; Aminosäuren und Oligopeptide; Proteinhydrolysate auf tierischer und/oder pflanzlicher Basis, sowie in Form ihrer Fettsäure-Kondensationsprodukte oder gegebenenfalls anionisch oder kationisch modifizierten Derivate; Fettstoffe und pflanzliche Öle; Lichtschutzmittel und UV-Blocker; Wirkstoffe wie Panthenol, Pantothensäure, Pantolacton, Allantoin, Pyrrolidinoncarbonsäuren und deren Salze sowie Bisabolol; Polyphenole, insbesondere Hydroxyzimtsäuren, 6,7-Dihydroxycumarine, Hydroxybenzoesäuren, Catechine, Tannine, Leukoanthocyanidine, Anthocyanidine, Flavanone, Flavone und Flavonole; Ceramide oder Pseudoceramide; Vitamine, Provitamine und Vitaminvorstufen; Pflanzenextrakte; Fette und Wachse wie Fettalkohole, Bienenwachs, Montanwachs und Paraffine; Quell- und Penetrationsstoffe wie Glycerin, Propylenglykolmonoethylether, Carbonate, Hydrogencarbonate, Guanidine, Harnstoffe sowie primäre, sekundäre und tertiäre Phosphate; Trübungsmittel wie Latex, Styrol/PVP- und Styrol/Acrylamid-Copolymere; Perlglanzmittel wie Ethylenglykolmono- und -distearat sowie PEG-3-distearat sowie Pigmente.
  • Die Auswahl dieser weiteren Stoffe wird der Fachmann gemäß der gewünschten Eigenschaften der Zubereitung (B) sowie des erfindungsgemäßen Produktes treffen. Bezüglich weiterer fakultativer Komponenten sowie der eingesetzten Mengen dieser Komponenten wird ausdrücklich auf die dem Fachmann bekannten einschlägigen Handbücher verwiesen. Die zusätzlichen Wirk- und Hilfsstoffe werden in der Zubereitung (B) bevorzugt in Mengen von jeweils 0,0001 bis 25 Gew.-%, insbesondere von 0,0005 bis 15 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung (B) eingesetzt.
  • Die folgenden Beispiele erläutern die vorliegende Erfindung, ohne sie jedoch darauf einzuschränken:
  • Beispiele:
  • Auf eine Folienschicht aus Polyethylenterephthalat mit einer Dicke von 12 µm (Mikrometer) wurde eine 100 nm dicke Schicht aus Siliciumdioxid SiOx aufgedampft. Anschließend wurde die SiOx-Schicht mit ca. 3 g/m2 ORMOCER-Polymer überlackiert und ausgehärtet. Auf die ORMOCER-Schicht wurde dann eine 70 µm (Mikrometer) dicke Schicht aus Polypropylen aufgebracht. Aus der Folie wurde eine Verpackung (VP) hergestellt.
  • Es wurde die folgende kosmetische Zusammensetzung (KM) eingesetzt (alle Angaben in Gew.-%).
    Inhaltsstoffe KM
    Natriumhydroxid (50%ig) 0,72
    Dipicolinsäure 0,10
    Dinatriumpyrophosphat 0,030
    1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonsäure (60%ig) 1,5
    Oxidationsmittel1) 10
    C8-C30-Alkohol 2) 3,5
    Anionisches Tensid 3) 2,5
    Nichtionisches Tensid 4) 1,0
    Verdickungsmittel 5) 10
    Wasser ad 100
    1) bevorzugt Wasserstoffperoxid, berechnet auf 100%iges H2O2,
    2) bevorzugt eine linearer C14-C18-Alkohol, insbesondere Cetylalkohol,
    3) bevorzugt ein Natriumsalz von C16-C18-Alkysulfaten mit Oxyethylengruppen substituiert, insbesondere Disponil® FES 77,
    4) bevorzugt ein C16-C18-Alkylether mit Oxyethylen substituiert, insbesondere Ceteareth-20,
    5) bevorzugt ein Copolymer aus (Meth)acrylsäure und Acrylsäureethylester, insbesondere Aculyn 33A
  • Die kosmetisch Zusammensetzung KM in die zuvor beschriebenen Verpackungen (VP) abgefüllt. Dann wurden die Verpackungen bei 24 Wochen bei 40 °C gelagert. Die Verpackungen waren nicht aufgebläht oder delaminiert.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 1036813 A1 [0054]
    • EP 0792846 B1 [0055]

Claims (10)

  1. Kosmetisches Produkt zur Veränderung der natürlichen Farbe keratinischer Fasern, insbesondere menschlicher Haare, umfassend (i) mindestens eine Verpackung (VP), umfassend mindestens eine mehrlagige Folie (F), welche mindestens eine erste Polymerschicht (P1), mindestens eine zweite Polymerschicht (P2) sowie mindestens eine Barriereschicht (BS) enthält, und (ii) mindestens eine kosmetische Zusammensetzung (KM), welche in der Verpackung (VP) verpackt ist und enthält: a) mindestens eine oxidierende Verbindung, b) mindestens einen C8-C30-Alkohol, c) mindestens ein anionisches Tensid, ausgewählt aus Verbindungen der Formel R(OCH2CH2)n-OSO3-X+, worin R für gesättigte oder ungesättigte C8-C30-Alkylreste, n für ganze Zahlen von 10 bis 50 und X+ für ein physiologisch verträgliches Kation stehen, d) mindestens ein nichtionisches Tensid und e) mindestens ein Verdickungsmittel, ausgewählt aus der Gruppe von Copolymeren von (Meth)acrylsäure und (Meth)acrylsäureestern, Copolymeren von (Meth)acrylaten und (Meth)acrylamiden, Copolymeren von Hydroxyethyl(meth)acrylaten und (Meth)acrylamiden, Copolymeren von (Meth)acrylaten, (Meth)acrylamiden und ethoxylierten (Meth)acrylsäureestern sowie deren Mischungen, insbesondere Copolymeren von (Meth)acrylsäure und Acrylsäureethylestern, dadurch gekennzeichnet, dass die mehrlagige Folie (F) eine Sauerstoffdurchlässigkeitsrate (OTR) bei 23 °C und 50 % relativer Luftfeuchtigkeit von 0,1 bis 5 cc/m2/d/bar, bevorzugt von 0,2 bis 3,5 cc/m2/d/bar, bevorzugter von 0,5 bis 2,5 cc/m2/d/bar, und eine Wasserdampfdurchlässigkeit bei 38 °C und 100 % relativer Luftfeuchtigkeit von 0,1 bis 5 g/m2d, bevorzugt von 0,2 bis 3,5 g/m2d, bevorzugter von 0,5 bis 2,5 g/m2d, aufweist.
  2. Kosmetisches Produkt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haftfestigkeit der Folie 0,1 bis 10 N/15mm, bevorzugt 1 bis 8 N/15mm, bevorzugter 1,5 bis 5 N/15mm, beträgt.
  3. Kosmetisches Produkt nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Siegelnahtfestigkeit der Verpackung (VP) 10 bis 40 N/15mm, bevorzugt 15 bis 35 N/15mm, bevorzugter 20 bis 30 N/15mm, unter den Bedingungen 150 °C, 2,54 cm (1") und 4 kg/cm2 beträgt.
  4. Kosmetisches Produkt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine mehrlagige Folie die mindestens eine Barriereschicht (BS) zwischen der mindestens einen ersten Polymerschicht (P1) und der mindestens einen zweiten Polymerschicht (P2) enthält.
  5. Kosmetisches Produkt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine erste Polymerschicht (P1) aus Polypropylen, Polyethylen, Polyester, Polyamid oder Polyvinylalkohol, insbesondere aus Polypropylen, gebildet ist; und/oder dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine erste Polymerschicht (P1) eine Schichtdicke von 20,0 bis 300 µm, vorzugsweise von 40,0 µm bis 200 µm, bevorzugt von 50,0 µm bis 100 µm, insbesondere von 60,0 µm bis 90,0 µm, aufweist.
  6. Kosmetisches Produkt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine zweite Polymerschicht (P2) aus Polyethylentherephthalat oder Polyethylennaphthalat, insbesondere aus Polyethylentherephthalat, gebildet ist; und/oder dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine zweite Polymerschicht (P2) eine Schichtdicke von 1,00 µm bis 100 µm, vorzugsweise von 2,50 µm bis 50,0 µm, bevorzugt von 5,00 µm bis 25,0 µm, insbesondere von 10,0 µm bis 20,0 µm, aufweist.
  7. Kosmetisches Produkt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Barriereschicht (BS) aus Aluminiumoxiden, Magnesiumoxiden, Siliciumoxiden, Titanoxiden, Zinnoxiden, Zirkonoxiden, anorganisch-organischen Hybridpolymeren (ORMOCER-Polymeren) oder deren Mischungen, insbesondere aus Siliziumoxiden, gebildet ist; und/oder dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Barriereschicht (BS) eine Schichtdicke von 1,00 nm bis 1000 nm, vorzugsweise von 5,00 nm bis 500 nm, bevorzugt von 10,0 nm bis 250 nm, insbesondere von 10,0 nm bis 150 nm, aufweist.
  8. Kosmetisches Produkt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die kosmetische Zusammensetzung (KM) die mindestens eine oxidierende Verbindung, insbesondere Wasserstoffperoxid, in einer Gesamtmenge von 0,5 bis 20 Gew.-%, vorzugweise von 1,0 bis 18 Gew.-%, bevorzugt von 1,2 bis 16 Gew.-%, insbesondere von 1,5 bis 15 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der kosmetischen Zusammensetzung (KM), enthält; und/oder dadurch gekennzeichnet, dass die kosmetische Zusammensetzung (KM) den mindestens einen C8-C30-Alkohol, insbesondere einen linearen C14-C18-Alkohol oder eine Mischung aus linearen C14-C18-Alkoholen, in einer Gesamtmenge von 0,10 bis 7,0 Gew.-%, vorzugweise von 0,50 bis 6,5 Gew.-%, bevorzugt von 1,0 bis 6,0 Gew.-%, insbesondere von 1,5 bis 5,0 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der kosmetischen Zusammensetzung (KM), enthält.
  9. Kosmetisches Produkt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die kosmetische Zusammensetzung (KM) einen pH-Wert (gemessen bei 20 °C) von pH 1,5 bis pH 5,0, vorzugsweise von pH 2,0 bis pH 4,6, bevorzugt von pH 2,3 bis pH 4,5, insbesondere von pH 3 bis pH 4, aufweist.
  10. Kosmetisches Produkt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das anionische Tensid c) der kosmetischen Zusammensetzung (KM) ein Natriumsulfat eines linearen C12-C14-Alkylethoxylats mit 30 Ethylenoxideinheiten je Tensidmolekül ist, und/oder das nichtionische Tensid d) der kosmetischen Zusammensetzung (KM) ein linearer C16-C18 ethoxylierter Alkohol mit 20 Ethylenoxideinheiten je Tensidmolekül ist; und/oder dadurch gekennzeichnet, dass das Natriumsulfat eines linearen C12-C14-Alkylethoxylats mit 30 Ethylenoxideinheiten je Tensidmolekül in einer Menge von 1 bis 3 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der kosmetischen Zusammensetzung (KM), in der kosmetischen Zusammensetzung (KM) enthalten ist, und/oder der lineare C16-C18 ethoxylierte Alkohol mit 20 Ethylenoxideinheiten je Tensidmolekül in einer Menge von 0,5 bis 2 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der kosmetischen Zusammensetzung (KM), in der kosmetischen Zusammensetzung (KM) enthalten ist.
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