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DE102017221695A1 - Beleuchtungsanordnung für ein Kraftfahrzeug und Kraftfahrzeug - Google Patents

Beleuchtungsanordnung für ein Kraftfahrzeug und Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102017221695A1
DE102017221695A1 DE102017221695.6A DE102017221695A DE102017221695A1 DE 102017221695 A1 DE102017221695 A1 DE 102017221695A1 DE 102017221695 A DE102017221695 A DE 102017221695A DE 102017221695 A1 DE102017221695 A1 DE 102017221695A1
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DE
Germany
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light
lighting arrangement
control device
control
motor vehicle
Prior art date
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Application number
DE102017221695.6A
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English (en)
Inventor
Alexander Belski
Ricardo Plöger
Dirk Bartsch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Volkswagen AG
Original Assignee
Volkswagen AG
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Beleuchtungsanordnung (12) für ein Kraftfahrzeug (10), wobei die Beleuchtungsanordnung (12) mindestens eine erste Leuchte (14, 16) eines bestimmten Typs aufweist und mindestens ein leuchtenexternes erstes Steuergerät (20a, 20b, 20c, 20d), welches dazu ausgelegt ist, zumindest einen Teil (14a, 14b, 16a, 16b) der mindestens einen ersten Leuchte (14, 16) des bestimmten Typs zur Umsetzung mindestens einer bestimmten Lichtfunktion anzusteuern. Die Erfindung sieht vor, dass das erste Steuergerät (20a, 20b, 20c, 20d) ausschließlich zur Ansteuerung zumindest eines Teils (14a, 14b, 16a, 16b) der mindestens einen Leuchte (14, 16) des bestimmten Typs ausgebildet ist und die mindestens eine erste Leuchte (14, 16) des bestimmten Typs als kombinierte Stand-Brems-Blink-Rückleuchte (14, 16) ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungsanordnung für ein Kraftfahrzeug, wobei die Beleuchtungsanordnung mindestens eine erste Leuchte eines bestimmten Typs aufweist und ein leuchtenexternes erstes Steuergerät, welches dazu ausgelegt ist, zumindest einen Teil der mindestens einen ersten Leuchte des bestimmten Typs zur Umsetzung mindestens einer bestimmten Lichtfunktion anzusteuern. Weiterhin gehört zur Erfindung auch ein Kraftfahrzeug mit einer solchen Beleuchtungsanordnung.
  • Es ist aus dem Stand der Technik bekannt, zur Ansteuerung von Kraftfahrzeugleuchten ein leuchtenexternes Steuergerät zu verwenden, welches also nicht in das Gehäuse einer Leuchte integriert ist. Beispielsweise beschreibt die DE 101 37 338 A1 eine Steuereinrichtung für LED-Anordnungen, die einen Gleichspannungswandler zur Umsetzung der Kraftfahrzeugbordnetzspannung in eine konstante LED-Betriebsspannung zur Ansteuerung der LED-Anordnungen aufweist. Die LED-Anordnungen können zur Bereitstellung verschiedener Lichtfunktionen, wie zum Beispiel Bremslicht oder Nebelschlusslicht, Blinker oder ähnliches dienen.
  • Die DE 10 2015 221 127 A1 beschreibt ein zentrales Steuergerät zur Steuerung oder Regelung sowohl von mindestens einem Scheinwerfer als auch von mindestens einer Rückleuchte und insbesondere auch weitere Leuchten wie zum Beispiel Seitenleuchten, Nebelscheinwerfer und so weiter. Zudem beschreibt auch die DE 10 2015 105 162 A1 ein zentrales Steuergerät, welches sowohl für Front- und Rückleuchten vorgesehen sein kann.
  • Ein leuchtenexternes Steuergerät hat gegenüber einer in eine Leuchte integrierten Steuerung den Vorteil, dass so zum Beispiel das Leuchtendesign unabhängig vom Steuergerät entwickelt werden kann. Hierdurch entstehen effizientere und modulare Einsatzmöglichkeiten. Nachteilig bei der Verwendung eines zentralen Steuergeräts für die Steuerung verschiedener und über das Kraftfahrzeug verteilter Leuchten ist jedoch die erforderliche Verkabelung, die in einem solchen Fall sehr lange Kabel vom zentralen Steuergerät zu den einzelnen Leuchten erfordert, was Probleme hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit mit sich bringt. Hierdurch kann es zu Störungen von anderen Komponenten durch die Beleuchtungsanordnung kommen. Auch können Störungen von anderen Komponenten in eine solche Beleuchtungsanordnung eingetragen werden. Dies könnte wiederum zu sichtbaren Helligkeitsschwankungen der Leuchten führen. Um dies zu vermeiden, wenn dies überhaupt möglich ist, wären aufwendige Schirmungsmaßnahmen erforderlich.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Beleuchtungsanordnung für ein Kraftfahrzeug und ein Kraftfahrzeug bereitzustellen, welche eine möglichst effiziente Ansteuerung einer Kraftfahrzeugleuchte ermöglichen.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Beleuchtungsanordnung und ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen gemäß den jeweiligen unabhängigen Ansprüchen. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche.
  • Eine erfindungsgemäße Beleuchtungsanordnung für ein Kraftfahrzeug weist mindestens eine erste Leuchte eines bestimmten Typs auf und ein leuchtenexternes erstes Steuergerät, welches dazu ausgelegt ist, zumindest einen Teil der mindestens einen ersten Leuchte des bestimmten Typs zur Umsetzung mindestens einer bestimmten Lichtfunktion anzusteuern. Weiterhin ist das erste Steuergerät ausschließlich zur Ansteuerung zumindest eines Teils der mindestens einen ersten Leuchte des bestimmten Typs ausgebildet und die mindestens eine erste Leuchte des bestimmten Typs ist als kombinierte Stand-Brems-Blink-Rückleuchte ausgebildet.
  • Dass das erste Steuergerät ausschließlich zur Ansteuerung zumindest eines Teils der mindestens einen ersten Leuchte des bestimmten Typs, welcher eine SBBR(Stand-Brems-Blink-Rück)-Leuchte darstellt, ist so zu verstehen, dass das Steuergerät unter Umständen auch ausgebildet sein kann, mehrere SBBR-Leuchten anzusteuern, jedoch keine von einer SBBR-Leuchte verschiedene Leuchte, wie zum Beispiel Kraftfahrzeugscheinwerfer, Seitenlichter, Nebelscheinwerfer oder ähnliches. Dies ermöglicht eine bauliche Nähe des Steuergeräts zur SBBR-Leuchte beziehungsweise den SBBR-Leuchten. Somit wird es ermöglicht, den Abstand zwischen dem ersten Steuergerät und der SBBR-Leuchte auf ein Minimum zu reduzieren, was sich wiederum sehr positiv auf die elektromagnetische Verträglichkeit auswirkt, da somit Kabelverbindungen zwischen dem ersten Steuergerät und der ersten Leuchte besonders kurz gehalten werden können. Die Erfindung hat dabei noch weitere Vorteile. Zum einen werden durch eine kombinierte SBBR(Stand-Brems-Blink-Rück)-Leuchte verschiedene Lichtfunktionen gleichzeitig durch eine einzelne Leuchteneinheit umgesetzt, die somit auf äußerst begrenztem Bauraum angeordnet werden kann. Auch dies hat wiederum den großen Vorteil, dass das Steuergerät zur Ansteuerung zumindest eines Teils dieser SBBR-Leuchte einerseits zur Steuerung vielzähliger verschiedener Lichtfunktionen ausgebildet sein kann, andererseits jedoch dennoch äußerst nah an der die jeweiligen Lichtfunktionen umsetzenden Leuchte angeordnet werden kann, dass die SBBR-Leuchte all diese Funktionen in eine einzelne Leuchte integriert hat. Somit wird es ermöglicht, den Abstand zwischen dem ersten Steuergerät und der SBBR-Leuchte auf ein Minimum zu reduzieren, was sich wiederum sehr positiv auf die elektromagnetische Verträglichkeit auswirkt. Ein weiterer großer Vorteil der Erfindung besteht zudem auch darin, dass die Elektronik zur Ansteuerung der SBBR-Leuchte nicht aufwendig und teuer entwickelt werden muss, wie dies bei SBBR-Leuchten der Fall ist, in welche die Elektronik in eine jeweilige SBBR-Leuchte selbst integriert ist. Durch die Verwendung eines leuchtenexternen Steuergeräts zur Ansteuerung der SBBR-Leuchte oder zumindest eines Teils davon lassen sich durch die Erfindung besonders große Vorteile bezüglich einer Reduktion des Kosten- und Entwicklungsaufwands erzielen. Bislang muss gerade für SBBR-Leuchten für jedes Fahrzeugprojekt eine Neuentwicklung sowohl der Hardware als auch der Software erfolgen. Dies hat den Hintergrund, dass neben den üblichen Funktionen wie Standlicht, Bremslicht, Blinklicht und Rücklicht zunehmend weitere Funktionen in die SBBR-Leuchte integriert werden beziehungsweise das Design bestehender Lichtfunktionen oft verändert wird. Diese Flexibilität hinsichtlich des Designs einer solchen Leuchte beziehungsweise deren Lichtfunktionen wird durch die Verwendung von LEDs als Lichtquellen bereitgestellt, wie dies auch bei der mindestens einen ersten SBBR-Leuchte der Fall ist. So lässt sich zum Beispiel nicht nur ein herkömmliches Blinklicht realisieren, bei welchem alle zum Blinklicht gehörenden LEDs gleichzeitig ein- und abgeschaltet werden, sondern es kann beispielsweise auch ein laufendes Blinklicht realisiert werden, bei welchem einzelne und räumlich in Reihe bzw. auf einer Linie angeordnete LEDs zeitlich sequentiell an- und abgeschaltet oder hochgedimmt und zurückgedimmt werden. Auch lässt sich durch eine solche SBBR-Leuchte beispielsweise ein optisches Feedback beim An- und Abschalten des Fahrzeugs beziehungsweise beim Entriegeln oder Verriegeln der Türen bereitstellen. Auch solche Feedback-Funktionen können im Lichtdesign beliebig ausgestaltet sein. Durch eine SBBR-Leuchte, wie die mindestens eine erste Leuchte, können damit auch beliebige Lichtanimationen umgesetzt werden. Darüber hinaus ist es üblich, dass kostengünstigere Fahrzeuge auch mit weniger aufwendigen Lichtfunktionen ausgestattet werden, während dagegen höherpreisige Fahrzeugklassen mit mehr oder designtechnisch anderen Lichtfunktionen ausgestattet werden. Deshalb ist auch gerade die Entwicklung und Herstellung solcher SBBR-Leuchten sehr aufwendig, da diese bislang lediglich in die Leuchten integrierte Elektronik zur Ansteuerung der einzelnen Lichtfunktionen aufweisen, was eine Spezialanfertigung der Elektronik je nach Ausbildung, Design und Lichtfunktionen der SBBR-Leuchte bedeutet. Gerade die Verwendung eines leuchtenexternen Steuergeräts zur Ansteuerung einer SBBR-Leuchte oder zumindest eines Teils davon führt daher zu einer enormen Reduktion der Entwicklungskosten, der Entwicklungszeit sowie der Bauteilkosten und ermöglicht einen modularen Einsatz, bei welchem also das Steuergerät nur einmal entwickelt wird und dann modular für die SBBR-Leuchten eingesetzt werden kann. Denkbar wäre auch eine Entwicklung eines ersten Steuergeräts in einer Basis-Variante und in einer High-Variante, mit welcher sich mehr verschiedene oder anders ausgestaltete Lichtfunktionen umsetzten lassen. Die mindestens eine erste SBBR-Leuchte, die dann zum Beispiel nur noch aus dem Leuchtengehäuse und der darin angeordneten mit LEDs bestückten Leiterplatte bzw. Platine besteht, kann dann in beliebiger Weise im Design geändert werden, ohne dafür ein neues Steuergerät entwickeln und in die Leuchte integrieren zu müssen. Ist zum Beispiel bei einer SBBR-Leuchte die LED-Anzahl geringer als bei einer anderen, so können in dieser Leuchte einfach LED-Dummies verwendet werden, die dann zwar vom Steuergerät genauso wie bei der anderen SBBR-Leuchte angesteuert werden, aber nicht leuchten. Damit sind den Variationsmöglichkeiten keine Grenzen mehr gesetzt.
  • Weiterhin kann die Beleuchtungsanordnung auch eine zweite als SBBR-Leuchte ausgebildete Leuchte aufweisen. Beispielsweise kann die erste Leuchte zur Anordnung an einer linken Heckseite eines Kraftfahrzeugs ausgebildet sein und die zweite Leuchte zur Anordnung an einer rechten Heckseite des Kraftfahrzeugs ausgebildet sein. Das erste Steuergerät kann darüber hinaus zur Ansteuerung nur der ersten und zweiten Leuchte ausgebildet sein. Damit ist es vorteilhafterweise möglich, die beiden SBBR-Leuchten durch nur ein einzelnes Lichtsteuergerät, dem ersten Steuergerät, anzusteuern, um hierdurch verschiedene Lichtfunktionen durch die erste und zweite Leuchte umsetzen zu lassen.
  • Besonders vorteilhaft ist es jedoch, wenn zur Ansteuerung der ersten und zweiten SBBR-Leuchte mehrere Steuergeräte verwendet werden, das heißt zusätzlich zum ersten Steuergerät mindestens ein weiteres Steuergerät, da sich hierdurch vorteilhafterweise die bauliche Nähe zwischen den betreffenden Steuergeräten und den SBBR-Leuchten beziehungsweise Leuchtenteilen noch zusätzlich reduzieren und dadurch optimieren lässt.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weisen die erste und zweite Leuchte jeweils ein erstes Leuchtenteil zur Anordnung an einer Karosserie des Kraftfahrzeugs und jeweils ein zweites Leuchtenteil zur Anordnung an einer Heckklappe des Kraftfahrzeugs auf. Derartig ausgebildete SBBR-Leuchten ermöglichen einen besonders flexiblen Einsatz, bei welchem ein Leuchtenteil, hier der zweite Leuchtenteil, an einer Heckklappe des Fahrzeugs angeordnet sein kann. Wird die Heckklappe des Fahrzeugs geöffnet, so bewegt sich dieser zweite Leuchtenteil der jeweiligen SBBR-Leuchte mit der Heckklappe mit, während die jeweiligen ersten Leuchtenteile ortsfest an der Karosserie verbleiben. Ist die Heckklappe dagegen geschlossen, so liegt der zweite Leuchtenteil formschlüssig am ersten Leuchtenteil an.
  • Bei einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das erste Steuergerät zur Ansteuerung nur des ersten Leuchtenteils der ersten Leuchte ausgebildet, wobei die Beleuchtungsanordnung weiterhin ein zweites Steuergerät aufweist, das zur Ansteuerung nur des ersten Leuchtenteils der zweiten Leuchte ausgebildet ist und wobei die Beleuchtungsanordnung weiterhin ein drittes Steuergerät aufweist, das zur Ansteuerung nur der beiden zweiten Leuchtenteile der ersten und zweiten Leuchte ausgebildet ist. Dies ermöglicht eine besonders nahe Anordnung der jeweiligen Steuergeräte an den zu steuernden Leuchtenteilen der ersten und zweiten Leuchte.
  • Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn das erste Steuergerät vom zweiten und dritten Steuergerät räumlich getrennt in vorbestimmter Nähe zum ersten Leuchtenteil der ersten Leuchte angeordnet ist, wobei das zweite Steuergerät vom ersten und dritten Steuergerät räumlich getrennt in vorbestimmter Nähe zum ersten Leuchtenteil der zweiten Leuchte angeordnet ist und wobei das dritte Steuergerät in vorbestimmter Nähe zu den zweiten Leuchtenteilen der ersten und zweiten Leuchte angeordnet ist. Beispielsweise können das erste und zweite Steuergerät jeweils direkt an den ersten Leuchtenteilen der jeweiligen ersten und zweiten Leuchte angeordnet sein und beispielsweise direkt hinter den Leuchten in Bezug auf deren Hauptabstrahlrichtung angeordnet sein. Die Distanz zwischen den ersten und zweiten Steuergeräten und den ersten Leuchtenteilen der ersten und zweiten Leuchte ist dadurch minimal. Das dritte Steuergerät kann dagegen in der Nähe der zweiten Leuchtenteile der jeweiligen ersten und zweiten Leuchte angeordnet sein, beispielsweise in der Heckklappe selbst oder, falls dies aus bauraumtechnischen Gründen nicht möglich ist, zum Beispiel im Kofferraum des Kraftfahrzeugs.
  • Bei einer alternativen Ausgestaltungsvariante ist das erste Steuergerät zur Ansteuerung nur des ersten Leuchtenteils der ersten Leuchte ausgebildet, wobei die Beleuchtungsanordnung weiterhin ein zweites Steuergerät aufweist, das zur Ansteuerung nur des ersten Leuchtenteils der zweiten Leuchte ausgebildet ist, wobei die Beleuchtungsanordnung weiterhin ein drittes Steuergerät aufweist, das zur Ansteuerung nur des zweiten Leuchtenteils der ersten Leuchte ausgebildet ist, wobei die Beleuchtungsanordnung weiterhin ein viertes Steuergerät aufweist, das zur Ansteuerung nur des zweiten Leuchtenteils der zweiten Leuchte ausgebildet ist. Für einen jeweiligen Leuchtenteil ist damit auch ein jeweiliges Steuergerät vorgesehen. Hierdurch lässt sich die bauliche Nähe zwischen Steuergeräten und den einzelnen Leuchtenteilen noch weiter optimieren. Beispielsweise können dabei wiederum das erste und das zweite Steuergerät direkt hinter den jeweiligen ersten Leuchtenteilen der ersten und zweiten Leuchte, das heißt an der Karosserie des Kraftfahrzeugs jeweils im rechten und linken Heckbereich, angeordnet sein, während das dritte und das vierte Steuergerät entweder wiederum direkt in der Heckklappe des Kraftfahrzeugs, vorzugsweise dann in unmittelbarer Nähe der jeweiligen zur steuernden zweiten Leuchtenteile der ersten und zweiten Leuchte, angeordnet sein können, oder wiederum, wenn dies aus Bauraumgründen nicht möglich ist, zum Beispiel im Kofferraum des Kraftfahrzeugs.
  • Bei einer weiteren Variante ist das erste Steuergerät zur Ansteuerung nur der ersten Leuchte ausgebildet, wobei die Beleuchtungsanordnung weiterhin ein zweites Steuergerät aufweist, das zur Ansteuerung nur der zweiten Leuchte ausgebildet ist. Hierbei können sowohl die erste als auch die zweite Leuchte wiederum zweiteilig ausgeführt sein, jedoch werden beide Teile einer jeweiligen Leuchte durch ein einzelnes Steuergerät angesteuert. Besonders vorteilhaft ist diese Anordnung vor allem, wenn die erste und die zweite Leuchte nicht geteilt, sondern einteilig ausgeführt sind und entweder vollständig zur Anordnung an der Heckklappe oder vollständig zur Anordnung an der Karosserie ausgebildet sind. Dadurch können die jeweiligen Steuergeräte, das heißt das erste Steuergerät für die erste Leuchte und das zweite Steuergerät für die zweite Leuchte, in direkter Nähe zu den jeweils zu steuernden Leuchten angeordnet sein.
  • All diese Konzepte ermöglichen dabei vorteilhafterweise eine besonders effiziente und bauraumsparende Ansteuerung der jeweiligen SBBR-Leuchten.
  • Des Weiteren betrifft die Erfindung auch ein Kraftfahrzeug mit einer erfindungsgemäßen Beleuchtungsanordnung oder einer ihrer Ausgestaltungen.
  • Die für die erfindungsgemäße Beleuchtungsanordnung und ihre Ausführungen beschriebenen Vorteile gelten in gleicher Weise für das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug.
  • Darüber hinaus ist es vorteilhaft, wenn das Kraftfahrzeug ein Bordnetzsteuergerät aufweist, welches kommunikativ mit zumindest dem ersten Steuergerät gekoppelt ist, wobei das erste Steuergerät dazu ausgelegt ist, den zumindest einen Teil der mindestens einen ersten Leuchte in Abhängigkeit von einem von dem Bordnetzsteuergerät empfangenen Signal zu steuern. Entsprechend kann das erste Steuergerät über das Bordnetzsteuergerät mit einem Kraftfahrzeugdatenbus gekoppelt sein, um von diesem Steuervorgaben zu empfangen, wie zum Beispiel, dass das Kraftfahrzeug gerade bremst oder ein Blinker vom Fahrer gesetzt wurde. Für den Fall, dass die Beleuchtungsanordnung auch das zweite und/oder dritte und/oder vierte Steuergerät, wie oben beschrieben, aufweist, so sind auch diese Steuergeräte vorzugsweise mit dem Bordnetzsteuergerät gekoppelt, um die entsprechenden SBBR-Leuchten beziehungsweise Leuchtenteile, wie beschrieben, in Abhängigkeit von einem von dem Bordnetzsteuergerät empfangenen Steuersignal zu steuern. Das Bordnetzsteuergerät übermittelt also einen aktuellen Betriebszustand des Kraftfahrzeugs an das bzw. die Steuergeräte der SBBR-Leuchten, wobei das oder die Steuergeräte in Abhängigkeit von dem aktuellen Betriebszustand die entsprechende zugeordnete Leuchte oder Leuchtenteile zur Umsetzung der diesem Betriebszustand zugeordneten Lichtfunktion ansteuern.
  • Im Folgenden sind Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben. Hierzu zeigt:
    • 1 eine schematische Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit einer Beleuchtungsanordnung gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
    • 2 eine schematische Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit einer Beleuchtungsanordnung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
    • 3 eine schematische Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit einer Beleuchtungsanordnung gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung; und
    • 4 eine schematische Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit einer Beleuchtungsanordnung gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung einer Draufsicht auf ein Kraftfahrzeug 10 mit einer Beleuchtungsanordnung 12 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung. Die Beleuchtungsanordnung 12 umfasst dabei eine erste SBBR-Leuchte 14 sowie eine zweite SBBR-Leuchte 16. Beide SBBR-Leuchten 14, 16 sind dazu ausgebildet, als vorbestimmte Lichtfunktionen zumindest ein Standlicht, ein Bremslicht, ein Blinklicht sowie ein Rücklicht bereitzustellen. Darüber hinaus können aber auch weitere Funktionen, wie zum Beispiel die Ausgabe eines optischen Feedbacks beim Ver- oder Entriegeln der Türen des Kraftfahrzeugs 10 mit diesen SBBR-Leuchten 14, 16 umsetzbar sein. Als Leuchtmittel weisen die jeweiligen SBBR-Leuchten 14, 16 mehrere LEDs auf. Die erste SBBR-Leuchte 14 ist in diesem Beispiel im linken Heckbereich bezogen auf eine Vorwärtsfahrtrichtung V des Kraftfahrzeugs 10 angeordnet und die zweite SBBR-Leuchte entsprechend in einem rechten Heckbereich des Kraftfahrzeugs 10. Weiterhin sind in diesem Beispiel beide SBBR-Leuchten 14, 16 zweiteilig ausgeführt. Das bedeutet, die erste SBBR-Leuchte 14 umfasst einen ersten Leuchtenteil 14a, welcher im linken Heckbereich des Kraftfahrzeugs 10 an der Karosserie des Kraftfahrzeugs 10 angeordnet ist, und einen zweiten Leuchtenteil 14b, welcher ebenfalls im linken Heckbereich des Kraftfahrzeugs 10 an einer Heckklappe 18 des Kraftfahrzeugs 10 angeordnet ist. Ebenso umfasst auch die zweite SBBR-Leuchte 16 einen ersten Leuchtenteil 16a, welcher im rechten Heckbereich des Kraftfahrzeugs 10 an der Karosserie des Kraftfahrzeugs 10 angeordnet ist, sowie einen zweiten Leuchtenteil 16b, welcher im rechten Heckbereich des Kraftfahrzeugs 10 an der Heckklappe 18 angeordnet ist.
  • Zur Ansteuerung dieser SBBR-Leuchten 14, 16, um die oben beschriebenen Lichtfunktionen umzusetzen, weist die Beleuchtungsanordnung 12 mindestens ein leuchtenexternes Steuergerät auf. In diesem Beispiel umfasst die Beleuchtungsanordnung 12 drei leuchtenexterne Steuergeräte, nämlich ein erstes Steuergerät 20a, welches zur Ansteuerung des ersten Leuchtenteils 14a der ersten SBBR-Leuchte 14 ausgebildet ist, ein zweites Steuergerät 20b, welches zur Ansteuerung des ersten Leuchtenteils 16a der zweiten SBBR-Leuchte 16 ausgebildet ist, sowie ein drittes Steuergerät 20c, welches zur Ansteuerung der beiden zweiten Leuchtenteile 14b, 16b der ersten und zweiten SBBR-Leuchte 14, 16 ausgebildet ist.
  • Diese Anordnung hat den großen Vorteil, dass so ein modulares Ansteuerkonzept umgesetzt werden kann, welches es ermöglicht, die SBBR-Leuchten 14, 16 unabhängig von ihren Steuergeräten 20a, 20b, 20c zu designen und zu entwickeln. Änderungen der SBBR-Leuchten 14, 16 erfordern entsprechend keine Änderungen an den Steuergeräten 20a, 20b, 20c. Gleichzeitig wird es durch die Verwendung mehrerer Steuergeräte 20a, 20b, 20c zur Ansteuerung der SBBR-Leuchten 14, 16 beziehungsweise deren Leuchtenteile 14a, 14b, 16a, 16b ermöglicht, die jeweiligen Steuergeräte 20a, 20b, 20c besonders nah an den jeweiligen anzusteuernden Leuchtenteilen 14a, 14b, 16a, 16b anzuordnen. Diese räumliche Nähe zwischen Steuergerät 20a, 20b, 20c und Leuchte 14, 16 reduziert die elektromagnetischen Einflüsse der Umgebung auf die Beleuchtungsanordnung 12, was gerade bei LED-Leuchten besonders vorteilhaft ist, da sich hier bereits kleine Einträge, wie zum Beispiel induzierte Ströme, sichtbar auf die Beleuchtungseigenschaften auswirken. Eine besonders effiziente Anordnung besteht insbesondere darin, wenn das erste und das zweite Steuergerät 20a, 20b direkt hinter dem jeweiligen ersten Leuchtenteil 14a, 16a der jeweiligen ersten und zweiten SBBR-Leuchte 14, 16 angeordnet sind und das dritte Steuergerät 20c beispielsweise in einer zentralen Position bezüglich der zweiten Leuchtenteile 16a, 16b der ersten und zweiten SBBR-Leuchte 14, 16, wie beispielsweise in der Heckklappe 18 selbst oder im Kofferraum des Kraftfahrzeugs 10. Diese Steuergeräte 20a, 20b, 20c sind wiederum an einem Bordnetzsteuergerät BCM, auch Body Control Module genannt, angeschlossen. Über dieses Bordnetzsteuergerät BCM können die einzelnen Lichtsteuergeräte 20a, 20b, 20c entsprechende Steuersignale vom Fahrzeugbus empfangen. Derartige Steuersignale können zum Beispiel Informationen über den aktuellen Betriebszustand des Kraftfahrzeugs beinhalten, zum Beispiel darüber, dass das Kraftfahrzeug bremst, um das in die jeweiligen SBBR-Leuchten 14, 16 integrierte Bremslicht zu aktivieren, oder Informationen über die Aktivierung eines Blinkerhebels, um den entsprechenden, ebenfalls in die jeweiligen SBBR-Leuchten 14, 16 integrierten Blinker zu aktivieren, und so weiter.
  • Weiterhin können die jeweiligen Steuergeräte 20a, 20b, 20c zur Ansteuerung der jeweiligen Leuchten beziehungsweise Leuchtenteile 14a, 14b, 16a, 16b jeweils einen Mikrocontroller mit einem Prozessor umfassen. Die Ansteuerelektronik für die SBBR-Leuchten 14, 16 ist damit komplett aus diesen Leuchten 14, 16 ausgelagert, das heißt innerhalb der Gehäuse der SBBR-Leuchten 14, 16 befindet sich keinerlei Steuerungselektronik. Weiterhin sind die jeweiligen Steuergeräte 20a, 20b, 20c dazu ausgebildet, die LEDs der ihnen zugeordneten Leuchtenteile 14a, 14b, 16a, 16b einzeln und unabhängig voneinander anzusteuern.
  • 2 zeigt eine schematische Darstellung eines Kraftfahrzeugs 10 mit einer Beleuchtungsanordnung 12 gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung. Insbesondere kann die Beleuchtungsanordnung 12 sowie auch das Kraftfahrzeug 10 wie bereits zu 1 beschrieben ausgebildet sein, bis auf die nachfolgend beschriebenen Unterschiede. In diesem Beispiel weist die Beleuchtungsanordnung 12 nicht drei, sondern vier Steuergeräte auf, nämlich ein erstes Steuergerät 20a zur Ansteuerung des ersten Leuchtenteils 14a der ersten SBBR-Leuchte 14, ein zweites Steuergerät 20b zur Ansteuerung des ersten Leuchtenteils 16a der zweiten SBBR-Leuchte 16, ein drittes Steuergerät 20c zur Ansteuerung des zweiten Leuchtenteils 14b der ersten SBBR-Leuchte 14 sowie ein viertes Steuergerät 20d zur Ansteuerung des zweiten Leuchtenteils 16b der zweiten SBBR-Leuchte 16. In diesem Beispiel wird also jeder einzelne Leuchtenteil 14a, 14b, 16a, 16b durch ein separates und leuchtenexternes Steuergerät 20a, 20b, 20c, 20d angesteuert. Jedes dieser Steuergeräte 20a, 20b, 20c, 20d ist wiederum am Bordnetzsteuergerät BCM des Kraftfahrzeugs 10 angeschlossen. Durch die Ausführung der an der Heckklappe 18 angeordneten Leuchtenteile 14b, 16b zugeordneten Steuergeräte 20c, 20d als separate Steuergeräte wird es vorteilhafterweise ermöglicht, diese beiden Steuergeräte 20c, 20d zum einen kleiner auszuführen und dadurch zum anderen die räumliche Nähe der durch diese anzusteuernden Leuchtenteile 14b, 16b weiter zu optimieren.
  • 3 zeigt eine schematische Darstellung eines Kraftfahrzeugs 10 mit einer Beleuchtungsanordnung 12 gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung. In diesem Beispiel sind nun die beiden SBBR-Leuchten 14, 16 einteilig und nicht, wie in 1 oder 2, zweiteilig ausgeführt. Weiterhin weist die Beleuchtungsanordnung 12 in diesem Beispiel nur zwei Steuergeräte 20a, 20b auf, von welchen das erste Steuergerät 20a zur Ansteuerung der ersten SBBR-Leuchte 14 ausgebildet ist und das zweite Steuergerät 20b zur Ansteuerung der zweiten SBBR-Leuchte 16. Alternativ könnten in diesem Beispiel die jeweiligen SBBR-Leuchten 14, 16 auch, wie zu 1 oder 2 beschrieben, zweiteilig ausgeführt sein, wobei dann das erste Steuergerät 20a zur Ansteuerung sowohl des ersten Leuchtenteils 14a als auch des zweiten Leuchtenteils 14b der ersten SBBR-Leuchte 14 und das zweite Steuergerät 20b zur Ansteuerung des ersten Leuchtenteils 16a sowie des zweiten Leuchtenteils 16b der zweiten SBBR-Leuchte 16 ausgebildet wäre. Diese Ausführungsform mit nur zwei Steuergeräten 20a, 20b ist jedoch gerade vorteilhaft, wenn die SBBR-Leuchten 14, 16 einteilig ausgeführt sind, da hier sowohl eine Reduktion der Anzahl an Steuergeräten möglich ist sowie auch wiederum eine besonders nahe Positionierung der jeweiligen Steuergeräte 20a, 20b an den jeweils zu steuernden SBBR-Leuchten 14, 16. Auch in diesem Beispiel können die Steuergeräte 20a, 20b wiederum direkt hinter den betreffenden SBBR-Leuchten 14, 16, das heißt in Vorwärtsfahrtrichtung V, vor den jeweiligen SBBR-Leuchten 14, 16 verbaut sein. Dies wiederum reduziert die Störanfälligkeit auf ein Minimum. Im Übrigen können das Kraftfahrzeug 10, die Beleuchtungsanordnung 12 und deren Komponenten analog wie zu 1 oder 2 beschrieben ausgebildet sein.
  • 4 zeigt eine schematische Darstellung einer Draufsicht auf ein Kraftfahrzeug 10 mit einer Beleuchtungsanordnung 12 gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung. In diesem Beispiel umfasst die Beleuchtungsanordnung 12 nur eine einzige Steuereinrichtung 20a zur Ansteuerung der SBBR-Leuchten 14, 16. Diese können wiederum zweiteilig ausgeführt sein, insbesondere wiederum mit einem ersten Leuchtenteil 14a, 16a und einem zweiten Leuchtenteil 14b, 16b. Alternativ könnten in diesem Beispiel die SBBR-Leuchten 14, 16 auch wiederum einteilig, wie in 3 dargestellt, ausgeführt sein. Ansonsten können die Komponenten des Kraftfahrzeugs 10, insbesondere das Bordnetzsteuergerät BCM, sowie die Beleuchtungsanordnung 12 und deren Komponenten, insbesondere die SBBR-Leuchten 14, 16, sowie das erste Steuergerät 20a, wie zu den vorhergehenden Figuren beschrieben, ausgebildet sein.
  • Diese Variante mit nur einem Steuergerät 20a hat den Vorteil, dass die Kosten für die Steuergeräte reduziert werden können, da nur ein einziges Steuergerät zur Ansteuerung der beiden SBBR-Leuchten 14, 16 erforderlich ist. Die übrigen Varianten mit mehreren Steuergeräten haben jedoch den Vorteil, dass eine deutlich nähere Positionierung der jeweiligen Steuergeräte an den SBBR-Leuchten 14, 16 und deren Leuchtenteile 14a, 16a, 14b, 16b möglich ist.
  • Insgesamt zeigen die Beispiele, wie durch die Erfindung eine Beleuchtungsanordnung, insbesondere eine Heckleuchtenanordnung mit zwei SBBR-Leuchten, bereitgestellt werden kann, welche es durch die Ansteuerung dieser SBBR-Leuchten durch leuchtenexterne Steuergeräte, das heißt durch Verlagerung der Elektronikkomponenten und somit der Intelligenz aus den SBBR-Leuchten in eines oder mehrere korrespondierende Steuergeräte eine deutlich modularere Einsatzmöglichkeit für solche Steuergeräte bereitgestellt wird und dadurch die Entwicklungskosten, die Entwicklungszeit und die Bauteilkosten enorm reduziert werden können. Gleichzeitig wird es hierdurch ermöglicht, die Distanz zwischen Steuergerät und der SBBR-Leuchte beziehungsweise den SBBR-Leuchten auf ein Minimum zu reduzieren und dadurch gleichzeitig die Störanfälligkeit zu minimieren. Gerade bei der Verwendung von zwei oder drei, insbesondere auch vier, Steuergeräten zur Ansteuerung der jeweiligen SBBR-Leuchten beziehungsweise ihrer Leuchtenteile wird ein besonders hohes Maß an Flexibilität bezüglich der Positionierung der Steuergeräte ermöglicht, wodurch die Distanzen zu den jeweiligen Leuchtenteilen und dadurch auch wieder die Störanfälligkeit umso mehr reduziert werden können.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Kraftfahrzeug
    12
    Beleuchtungsanordnung
    14
    erste SBBR-Leuchte (14, 16)
    14a
    erster Leuchtenteil der ersten SBBR-Leuchte (14, 16)
    14b
    zweiter Leuchtenteil der ersten SBBR-Leuchte (14, 16)
    16
    zweite SBBR-Leuchte (14, 16)
    16a
    erster Leuchtenteil der zweiten SBBR-Leuchte (14, 16)
    16b
    zweiter Leuchtenteil der zweiten SBBR-Leuchte (14, 16)
    18
    Heckklappe
    20a
    erstes Steuergerät
    20b
    zweites Steuergerät
    20c
    drittes Steuergerät
    20d
    viertes Steuergerät
    BCM
    Bordnetzsteuergerät
    V
    Vorwärtsfahrtrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 10137338 A1 [0002]
    • DE 102015221127 A1 [0003]
    • DE 102015105162 A1 [0003]

Claims (10)

  1. Beleuchtungsanordnung (12) für ein Kraftfahrzeug (10), wobei die Beleuchtungsanordnung (12) mindestens eine erste Leuchte (14, 16) eines bestimmten Typs aufweist und mindestens ein leuchtenexternes erstes Steuergerät (20a, 20b, 20c, 20d), welches dazu ausgelegt ist, zumindest einen Teil (14a, 14b, 16a, 16b) der mindestens einen ersten Leuchte (14, 16) des bestimmten Typs zur Umsetzung mindestens einer bestimmten Lichtfunktion anzusteuern, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Steuergerät (20a, 20b, 20c, 20d) ausschließlich zur Ansteuerung zumindest eines Teils (14a, 14b, 16a, 16b) der mindestens einen Leuchte (14, 16) des bestimmten Typs ausgebildet ist und die mindestens eine erste Leuchte (14, 16) des bestimmten Typs als kombinierte Stand-Brems-Blink-Rückleuchte (14, 16) ausgebildet ist.
  2. Beleuchtungsanordnung (12) nach Anspruch 1, wobei die Beleuchtungsanordnung (12) eine zweite als Stand-Brems-Blink-Rückleuchte ausgebildete Leuchte (14, 16) aufweist.
  3. Beleuchtungsanordnung (12) nach Anspruch 2, wobei die erste und zweite Leuchte (14, 16) jeweils ein erstes Leuchtenteil (14a, 16a) zur Anordnung an einer Karosserie des Kraftfahrzeugs (10) und jeweils ein zweites Leuchtenteil (14b, 16b) zur Anordnung an einer Heckklappe (18) des Kraftfahrzeugs (10) aufweisen.
  4. Beleuchtungsanordnung (12) nach Anspruch 3, wobei das erste Steuergerät (20a) zur Ansteuerung nur des ersten Leuchtenteils (14a) der ersten Leuchte (14) ausgebildet ist, wobei die Beleuchtungsanordnung (12) weiterhin ein zweites Steuergerät (20b) aufweist, das zur Ansteuerung nur des ersten Leuchtenteils (16b) der zweiten Leuchte (16) ausgebildet ist, und wobei die Beleuchtungsanordnung (12) weiterhin ein drittes Steuergerät (20c) aufweist, das zur Ansteuerung nur der beiden zweiten Leuchtenteile (14b, 16b) der ersten und zweiten Leuchte (14, 16) ausgebildet ist.
  5. Beleuchtungsanordnung (12) nach Anspruch 4, wobei das erste Steuergerät (20a) vom zweiten und dritten Steuergerät (20b, 20c) räumlich getrennt in vorbestimmter Nähe zum ersten Leuchtenteil (14a) der ersten Leuchte (14) angeordnet ist, wobei das zweite Steuergerät (20b) vom ersten und dritten Steuergerät (20a, 20c) räumlich getrennt in vorbestimmter Nähe zum ersten Leuchtenteil (16a) der zweiten Leuchte (16) angeordnet ist, und wobei das dritte Steuergerät (20c) in vorbestimmter Nähe zu den zweiten Leuchtenteilen (14b, 16b) der ersten und zweiten Leuchte (14, 16) angeordnet ist.
  6. Beleuchtungsanordnung (12) nach Anspruch 3, wobei das erste Steuergerät (20a) zur Ansteuerung nur des ersten Leuchtenteils (14a) der ersten Leuchte (14) ausgebildet ist, wobei die Beleuchtungsanordnung (12) weiterhin ein zweites Steuergerät (20b) aufweist, das zur Ansteuerung nur des ersten Leuchtenteils (16a) der zweiten Leuchte (16) ausgebildet ist, wobei die Beleuchtungsanordnung (12) weiterhin ein drittes Steuergerät (20c) aufweist, das zur Ansteuerung nur des zweiten Leuchtenteils (14b) der ersten Leuchte (14) ausgebildet ist, wobei die Beleuchtungsanordnung (12) weiterhin ein viertes Steuergerät (20d) aufweist, das zur Ansteuerung nur des zweiten Leuchtenteils (16b) der zweiten Leuchte (16) ausgebildet ist.
  7. Beleuchtungsanordnung (12) nach einem der Ansprüche 2 oder 3, wobei das erste Steuergerät (20a) zur Ansteuerung nur der ersten Leuchte (14) ausgebildet ist, und wobei die Beleuchtungsanordnung (12) weiterhin ein zweites Steuergerät (20b) aufweist, das zur Ansteuerung nur der zweiten Leuchte (16) ausgebildet ist.
  8. Beleuchtungsanordnung (12) nach einem der Ansprüche 2 oder 3, wobei das erste Steuergerät (20a) zur Ansteuerung nur der ersten und zweiten Leuchte (14, 16) ausgebildet ist.
  9. Kraftfahrzeug (10) mit einer Beleuchtungsanordnung (12) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  10. Kraftfahrzeug (10) nach Anspruch 9, wobei das Kraftfahrzeug (10) ein Bordnetzsteuergerät (BCM) aufweist, welches kommunikativ mit zumindest dem ersten Steuergerät (20a, 20b, 20c, 20d) gekoppelt ist, wobei das erste Steuergerät (20a, 20b, 20c, 20d) dazu ausgelegt ist, den zumindest einen Teil der mindestens einen ersten Leuchte (14, 16) in Abhängigkeit von einem vom dem Bordnetzsteuergerät (BCM) empfangenen Signal zu steuern.
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Citations (5)

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