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ANWENDUNGSGEBIET UND STAND DER TECHNIK
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betrieb eines Kochfeldes, wobei das Kochfeld mehrere nebeneinander und hintereinander angeordnete Heizeinrichtungen aufweist, die in einem Heizbereich angeordnet sind.
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Aus der
WO 2009/053279 A1 ist ein Kochfeld bzw. Flächenkochfeld bekannt, das mehrere nebeneinander und hintereinander in einem Heizbereich angeordnete Heizeinrichtungen aufweist. Darin ist beschrieben, wie eine Heizleistung für ein über mehrere Heizeinrichtungen aufgestelltes Kochgefäß verteilt erbracht wird. Dabei kann auch der Fall auftreten, dass eine Heizeinrichtung von zwei Kochgefäßen bedeckt wird, wobei eines dieser Kochgefäße auch noch einmal eine weitere Heizeinrichtung bedecken kann.
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Sogenannte Flächenkochfelder mit einer Vielzahl von Heizeinrichtungen, auf der weitestgehend frei Heizzonen für jeweils ein Kochgefäß gebildet werden können, finden immer weiter Verbreitung. Es soll dabei im Besonderen erlaubt sein, dass auf einer einzigen Heizeinrichtung mehr als eine Heizzone erkannt wird, also mehr als ein Kochgefäß aufgesetzt sein kann. Das heißt, dass es bei unterschiedlichen Bedienereinstellungen für diese Heizzonen zum Konflikt auf einer gemeinsam überdeckten Heizeinrichtung kommt, der nur ganzheitlich eine Leistungseinstellung zugeordnet werden kann. Eine Konfliktsituation tritt umso wahrscheinlicher auf, je großflächiger die Heizeinrichtungen ausgebildet sind. So können technisch bereits Konflikte auftreten, obwohl der Abstand zwischen den Heizzonen von der Bedienperson noch als groß wahrgenommen wird, beispielsweise größer als 10 cm oder 15 cm Abstand.
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Es müssen also Regeln definiert werden, welche Kombinationen von Einstellungen für die Heizzonen bzw. für die Heizeinrichtungen, die die Heizzonen für ein zu beheizendes Kochgefäß bilden, zulässig sein sollen, und welche Regeln für die resultierende Leistungseinstellung einer Heizeinrichtung mit einem Konflikt abgeleitet werden. Kriterien hierfür sind eine möglichst homogene Beheizung jeder Heizzone bzw. jedes Kochgefäßes auch im Konfliktfall unter Vermeidung von sogenannten Hotspots, an denen ein Lebensmittel im Kochgefäß anbrennen würde, ein effizientes Beheizen der Kochgefäße, das Vermeiden einer Vielzahl von Warnmeldungen an die Bedienperson sowie Sicherheit gegen unbeabsichtigtes Beheizen eines Kochgefäßes.
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Im einfachsten Fall wird beim Erkennen des Konflikts der Bedienperson ein Fehler angezeigt und die Leistungszufuhr unterbrochen bis die Aufstellposition mindestens eines Kochgefäßes so korrigiert wurde, dass die Heizzonen wieder unabhängig beheizt werden können. Eine alternative, naheliegende Lösung ist der Betrieb der Heizeinrichtung mit dem Konflikt mit der kleinsten Leistungsdichte, das entspricht der zugeordneten Leistung auf dieser Heizeinrichtung geteilt durch die von dem Kochgefäß bedeckte Fläche auf dieser Heizeinrichtung, die einem der Kochgefäße über eine Bedieneingabe als Soll-Leistungsstufe zugeordnet wurde. Alternativ könnte die Leistungsdichte der beiden Kochgefäße auf der Heizeinrichtung mit Konflikt auch gemittelt werden, um so die partielle Unter- oder Überbeheizung für alle Kochgefäße möglichst gleichmäßig zu verteilen.
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Eine weitere Lösung wäre es, der zweiten Heizzone bzw. dem zweiten Kochgefäß automatisch die Einstellung der ersten Heizzone bzw. des ersten Kochgefäßes zuzuordnen. Dies ist aus der
EP 2509392 A1 und der
DE 112008002807 B4 bekannt. Es stellt aber keine zufriedenstellende Lösung des Problems dar, weil die Heizzone mit der geringeren Soll-Leistungsstufe dann deutlich zu hoch beheizt werden würde und somit auch ein aufgestelltes Kochgefäß.
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AUFGABE UND LÖSUNG
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein eingangs genanntes Verfahren zum Betrieb eines Kochfeldes zu schaffen, mit dem Probleme des Standes der Technik vermieden werden können und es insbesondere möglich ist, auf einfache Art und Weise ein Kochfeld zu betreiben bzw. steuern und vorzugsweise ein Kochfeld so steuern zu können, dass mehrere Kochgefäße gut beheizt werden können.
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Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte sowie bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der weiteren Ansprüche und werden im Folgenden näher erläutert. Der Wortlaut der Ansprüche wird durch ausdrückliche Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
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Das Kochfeld weist mehrere nebeneinander und hintereinander in einem Heizbereich angeordnete Heizeinrichtungen auf. Das Verfahren zum Betrieb des Kochfeldes weist die im Folgenden wiedergegebenen Schritte auf. Zuerst ist oder wird für ein erstes Kochgefäß ein erster Soll-Leistungswert vorgegeben, mit dem das erste Kochgefäß beheizt werden soll mittels mindestens einer der Heizeinrichtungen, die von dem ersten Kochgefäß bedeckt wird. Dieser erste Soll-Leistungswert soll für die von dem ersten Kochgefäß bedeckten Heizeinrichtungen gelten. Das ist also die Leistung bzw. der Leistungswert, den eine Bedienperson an einer Bedieneinrichtung einstellt, beispielsweise eine Leistungsstufe 5 als Leistungswert. Die Bedienperson möchte das erste Kochgefäß also mit dieser Leistung bzw. Leistungsstufe beheizt haben. Es ist aber noch nicht zwingend der Leistungswert bzw. die Leistungsstufe, mit der das Kochgefäß dann auch tatsächlich beheizt wird. Aus einem Soll-Leistungswert für ein Kochgefäß wird eine Soll-Leistung für eine von dem Kochgefäß bedeckte Heizeinrichtung berechnet, und entsprechend wird aus einem Ist-Leistungswert für ein Kochgefäß eine Ist-Leistung für eine von dem Kochgefäß bedeckte Heizeinrichtung berechnet. Wie dies vorgenommen wird ist zum Teil Gegenstand dieser Erfindung. Ein Soll-Leistungswert ist in der Regel eine Soll-Leistungsstufe, kann aber auch unabgestuft vorliegen, also sozusagen beliebig gewählt werden und nicht nur in Stufen.
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Verglichen werden vorteilhaft Leistungsdichten an einer Heizeinrichtung und nicht absolute Leistungen, da diese ja von der Fläche der Heizeinrichtung abhängen. Dies bedeutet, dass bei den im Folgenden beschriebenen Vergleichen nicht Leistungsstufen verglichen werden, beispielsweise „3“ oder „5“ oder „9“, wie sie üblicherweise an Kochfeldern eingestellt werden. Es werden auch keine absoluten Leistungen in Watt verglichen, sondern eben Leistungsdichten als Soll-Leistung und als Ist-Leistung.
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Alternativ zu einer Vorgabe durch eine Bedienperson kann der Soll-Leistungswert auch von einer automatischen Steuerung als sogenanntes Garprogramm vorgegeben werden. Außerdem ist oder wird für ein zweites Kochgefäß ein zweiter Soll-Leistungswert vorgegeben, mit dem das zweite Kochgefäß beheizt werden soll mittels mindestens einer der Heizeinrichtungen, die von dem zweiten Kochgefäß bedeckt wird. Der zweite Soll-Leistungswert soll also für die von dem zweiten Kochgefäß bedeckten Heizeinrichtungen gelten. Auch für den zweiten Soll-Leistungswert gelten die zuvor gemachten Bemerkungen, wie er vorgegeben wird und was er bedeutet.
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Im nächsten Schritt wird überprüft, ob das erste Kochgefäß und das zweite Kochgefäß eine Heizeinrichtung gemeinsam zumindest teilweise bedecken. Für den Fall, dass das erste Kochgefäß und das zweite Kochgefäß eine gemeinsame Heizeinrichtung gemeinsam bedecken und sich zudem auch noch der erste Soll-Leistungswert und der zweite Soll-Leistungswert unterscheiden, wird überprüft, wie groß die erste relative Bedeckung dieser gemeinsamen Heizeinrichtung durch das erste Kochgefäß ist und wie groß die zweite relative Bedeckung dieser gemeinsamen Heizeinrichtung durch das zweite Kochgefäß ist. Abhängig davon bzw. abhängig von diesen beiden relativen Bedeckungen wird eine Ist-Leistung der gemeinsamen Heizeinrichtung zu deren tatsächlichem Betrieb entsprechend einem Ist-Leistungswert niedriger als der höhere der beiden Soll-Leistungswerte bestimmt. So wird mindestens eines der beiden Kochgefäße durch die gemeinsame Heizeinrichtung mit einem anderen als dem für dieses Kochgefäß vorgegebenen Soll-Leistungswert beheizt, und zwar das stärker zu beheizende Kochgefäß etwas schwächer als eigentlich vorgegeben bzw. gewünscht. Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es für den Kochvorgang im schwächer zu beheizenden Kochgefäß erheblich nachteiliger und somit schlechter wäre, wenn hier mehr Leistung verwendet wird, also mit einer höheren resultierenden Temperatur zubereitet wird als eigentlich gewünscht. Ein Anbrennen odgl. von Gargut könnte entstehen, was nachteiliger angesehen wird als ein zu langsames Zubereiten.
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Ansatz der vorliegenden Anmeldung ist es, möglichst variabel und der spezifischen Aufstellsituation und Benutzereinstellung entsprechend den Konflikt von mehreren Kochgefäßen bzw. Heizzonen, die von den Kochgefäßen gebildet werden, auf einer gemeinsamen Heizeinrichtung zu managen. Die relative Bedeckung einer Heizzone oder eines Kochgefäßes auf einer Heizeinrichtung sollen hierbei zur Fallunterscheidung herangezogen werden, zumal die relativen Bedeckungen in vielen Konfliktfällen klein sind. Weiteres Kriterium sind die gewählten Benutzereinstellungen für die Kochgefäße, da sich hiervon unterschiedliche Akzeptanzkriterien für die Wärmeverteilung für das Kochgefäß auf den von ihm bedeckten Heizeinrichtungen ableiten. Auch soll es abhängig von der Aufstellposition und der Benutzereinstellung eines ersten Kochgefäßes im Konflikt möglich sein, die maximal zulässige Einstellung für die anderen Kochgefäße im Konflikt berechnen zu können.
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Die relative Bedeckung eines Kochgefäßes auf jeder seiner Heizeinrichtungen, bei der der Bezug das Kochgefäß ist, erhält man dadurch, dass man die absolute Bedeckung des Kochgefäßes auf dieser Heizeinrichtung, bei der der Bezug die Heizeinrichtung ist, durch die Summe der absoluten Bedeckungen des Kochgefäßes auf allen durch es bedeckten Heizeinrichtungen teilt. Je kleiner diese relative Bedeckung ist, desto weniger wird die Gesamtbeheizung, was sowohl die Gleichmäßigkeit als auch die Leistungszufuhr betrifft, des Kochgefäßes durch diese Heizeinrichtung mit Konflikt beeinflusst. Das bedeutet, dass größere Abweichungen bei der Leistungsdichte zwischen dieser Heizeinrichtung und der mittleren Leistungsdichte auf allen von ihr bedeckten Heizeinrichtungen akzeptiert werden können. Umgekehrt gilt auch, dass je größer eine relative Bedeckung ist, desto wichtiger ist diese Heizeinrichtung für die Gesamtbeheizung des Kochgefäßes. Bei sehr großen relativen Bedeckungen ist diese gar dominant für die Leistung für das Kochgefäß, und unterschiedliche Einstellungen können nur eingeschränkt zugelassen werden.
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Des Weiteren ist die gewählte Benutzereinstellung wichtig. Ist einem Kochgefäß keine Leistungsstufe bzw. die Soll-Leistungsstufe 0 zugeordnet, darf es überhaupt nicht erwärmt werden. Alle von diesem Kochgefäß zumindest partiell bedeckten Heizeinrichtungen dürfen nicht beheizt werden. Bei Einstellungen für ein Kochgefäß zum Warmhalten, Kochen oder Braten, das mehrere Heizeinrichtungen bedeckt, können Konflikte gemäß den nachfolgend näher erläuterten Kriterien basierend auf der relativen Bedeckung von Kochgefäßen auf Heizeinrichtungen im Konflikt behandelt werden. Bei hohen Benutzereinstellungen zum Ankochen oder Schnellaufheizen können die Akzeptanzkriterien abgeschwächt werden, d.h. größere Abweichungen können zugelassen werden, da in diesem Fall Effizienz und Aufheizzeit wichtiger als gleichmäßige Wärmeverteilung sind.
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In einem ersten Betriebsmodus, bei dem keine Heizeinrichtung von mehr als einem Kochgefäß bedeckt wird, wird vorzugsweise eine Leistungsverteilung für die Heizeinrichtungen unter einem Kochgefäß gewählt, die zu einer möglichst gleichmäßigen Wärmeverteilung im Kochgefäß führt. Hierfür wird die eingestellte Gesamtleistung für ein Kochgefäß entsprechend seiner relativen Bedeckungen auf die Heizeinrichtungen verteilt, wobei vorzugsweise kleine relative Bedeckungen zu höheren Leistungsdichten als bei großen relativen Bedeckungen der Heizeinrichtungen führen. Heizeinrichtungen mit einer erkannten Bedeckung von weniger als der Mindestbedeckung sollen nicht beheizt werden. Hierzu wird verwiesen auf die
DE 102017202235.3 mit Anmeldetag vom 13. Februar 2017 derselben Anmelderin..
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Werden mehrere Kochgefäße auf einer Heizeinrichtung erkannt, so können diese zumindest auf dem durch diese Heizeinrichtung beheizten Teil nur mit der gleichen Leistungsdichte betrieben werden unabhängig davon, ob den Kochgefäßen eine gleiche oder unterschiedliche Benutzereinstellungen zugeordnet sind. Bei unterschiedlichen Benutzereinstellungen soll erfindungsgemäß bevorzugt die Leistung der Kochgefäße auf ihren Heizeinrichtungen verschoben werden. Für die Heizeinrichtung mit dem Konflikt soll führend die niedrigste Leistungsdichte ermittelt im ersten Betriebsmodus der bedeckenden Kochgefäße verwendet werden, um so ein Anbrennen zu vermeiden. Es soll aber zugelassen werden, dass die niedrigste Leistungsdichte für dieses Kochgefäß erhöht wird abhängig von der relativen Bedeckung des dazugehörigen Kochgefäßes. Die Überhöhung darf umso größer sein, je kleiner die relative Bedeckung ist. Ein mögliches Kriterium könnte beispielsweise sein, dass die Gesamtleistung des Kochgefäßes geringfügig, beispielsweise um 2% bis 8%, von einer Steuerung automatisch erhöht werden darf. Alternativ ist auch eine Grenzwertkurve abhängig von der relativen Bedeckung denkbar, die umso mehr Abweichung zulässt, je kleiner die relative Bedeckung ist.
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Durch die beschriebene Begrenzung der Leistungsdichte orientierend an der kleinsten Einstellung kommt es zu weniger Leistung für Kochgefäße mit höheren Soll-Leistungsstufen, da das Verschieben der fehlenden Leistung von der Heizeinrichtung im Konflikt auf eine andere von diesem Kochgefäß bedeckten Heizeinrichtung zu einer größeren Inhomogenität der Wärmeverteilung und der Gefahr von partiellen Überhitzungen führen würde und daher vorzugsweise vermieden wird. Für die resultierende Unterleistung müssen Kriterien definiert werden, was noch akzeptiert werden kann, um für alle Kochgefäße ein gutes Verhalten des Kochfelds mit noch guter Wärmeverteilung anbieten zu können. Auch für die Kochgefäße mit den höheren Einstellungen sollen erfindungsgemäß umso größere Einstellungen akzeptiert werden können, desto kleiner deren relative Bedeckung auf der Heizeinrichtung im Konflikt ist. Ein solches Akzeptanzkriterium kann eine maximal zulässige relative Leistungsabweichung vom Soll-Wert gemäß erstem Betriebsmodus, beispielsweise von 5% bis 20%, oder eine von der relativen Bedeckung abhängig festgelegte Grenzwertkurve sein. Vorzugsweise kombiniert man diese relative Leistungsabweichung noch um eine absolute Leistungsabweichung, da bei kleinen Einstellungen auch nur kleine Wärmedifferenzen im Kochgefäß auftreten werden. Weiteres Kriterium kann die Abweichung der Leistungsdichte dieses Kochgefäßes über ihren bedeckten Heizeinrichtungen sein, da dieses Kriterium den unterschiedlichen Wärmeeintrag darstellt.
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Werden das oder die oben genannten Akzeptanzkriterien für ein Kochgefäß mit Konflikt und einer höheren Einstellung nicht erfüllt, dann soll dieses Kochgefäß so lange in seiner Beheizung reduziert werden, bis das oder die Akzeptanzkriterien erfüllt werden. Vorzugsweise erhält die Bedienperson beim Verstellen der Einstellung eine Rückmeldung, beispielsweise optisch oder/und akustisch. So erkennt die Bedienperson die automatisch durchgeführte Begrenzung und kann die Heizzonen auseinanderziehen, wenn höhere Einstellungen benötigt werden. Vorzugsweise erhält die Bedienperson auch eine optische und/oder akustische Rückmeldung, wenn eine Heizzone soweit verlagert wurde, dass nun wieder eine höhere Benutzereinstellung vom System akzeptiert werden kann.
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In Ausgestaltung der Erfindung wird vorteilhaft überprüft, ob das erste Kochgefäß und das zweite Kochgefäß jeweils die gemeinsame Heizeinrichtung zumindest mit einer ersten absoluten Mindest-Bedeckung bedecken, wobei vorzugsweise die erste absolute Mindest-Bedeckung 5% oder sogar 8% der Fläche der Heizeinrichtung beträgt. Nur Bedeckungen von mindestens der ersten absoluten Mindest-Bedeckung werden berücksichtigt für eine Beheizung, so dass eine geringere Bedeckung unberücksichtigt bleibt so wie wenn es gar keine Bedeckung wäre. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass eine flächenmäßig sehr geringe Bedeckung durch eines der Kochgefäße dazu führt, dass auch fast keine Leistung in dieses Kochgefäß durch diese Heizeinrichtung eingetragen wird, so dass es vernachlässigbar ist, ob diese geringe oder sehr geringe Leistung eigentlich zu hoch oder zu niedrig ist als vorgegeben.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann für den Fall, dass das erste Kochgefäß oder das zweite Kochgefäß die gemeinsame Heizeinrichtung mit weniger als einer zweiten absoluten Mindest-Bedeckung bedecken, und dass außerdem gleichzeitig für beide Kochgefäße ein Soll-Leistungswert größer als Null vorgegeben ist, die gemeinsame Heizeinrichtung mit derjenigen Soll-Leistung als Ist-Leistung betrieben werden, die einem Soll-Leistungswert entspricht, der für dasjenige Kochgefäß vorgegeben ist, das die gemeinsame Heizeinrichtung mit der größeren absoluten Mindest-Bedeckung bedeckt. Diese zweite absolute Mindest-Bedeckung kann 10% bis 20% betragen, vorzugsweise etwa 15%. Hier kann also dem Kochgefäß mit der relativ größeren Bedeckung der gemeinsamen Heizeinrichtung ein direkter Vorrang eingeräumt werden, weil das andere Kochgefäß eben nur eine geringe Bedeckung aufweist. Dies ist unabhängig davon, welches Kochgefäß von den beiden den höheren Soll-Leistungswert vorgegeben hat.
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Es kann vorgesehen sein, dass für den Fall, dass für eines der beiden Kochgefäße der Soll-Leistungswert Null vorgegeben ist bzw. dass dieses Kochgefäß nicht beheizt werden soll, für die gemeinsame Heizeinrichtung ebenfalls die Ist-Leistung Null vorgegeben wird bzw. diese gemeinsame Heizeinrichtung eben nicht betrieben wird. Damit wird berücksichtigt, dass das Beheizen dieses Kochgefäßes eben gar nicht erfolgen darf, wenn es auch nicht gewünscht ist. Möglicherweise kann mit einer Anzeige oder einer Signalisierung auf dieses Problem hingewiesen werden, was sich durch eine Bedienperson leicht auflösen lässt durch geringes Verschieben des Kochgefäßes. Vorteilhaft können andere Heizeinrichtungen, die von dem anderen Kochgefäß, welches eine Soll-Leistungswert größer als Null aufweist, bedeckt werden, zum Ausgleicht mit einer erhöhten Ist-Leistung betrieben werden. Diese kann so hoch sein, dass die wegfallende Soll-Leistung der nicht betriebenen gemeinsamen Heizeinrichtung über die Gesamtfläche dieses Kochgefäßes wiederum kompensiert wird. So bleibt seine gesamte Beheizung gleich, sie ist in einem Bereich eben etwas inhomogen.
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In Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass abhängig von den beiden relativen Bedeckungen durch die beiden Kochgefäße eine Ist-Leistung der gemeinsam von diesen beiden bedeckten Heizeinrichtung zu deren tatsächlichem Betrieb nicht niedriger als der niedrigere der beiden Soll-Leistungswerte bzw. mindestens so hoch wie entsprechend des niedrigeren der beiden Soll-Leistungswerte bestimmt wird. So wird erreicht, dass zumindest entsprechend dem niedrigeren der beiden Soll-Leistungswerte beheizt wird. Vorzugsweise wird die Ist-Leistung höher als entsprechend des niedrigeren der beiden Soll-Leistungswerte bestimmt, so dass ein zwischenliegender Wert für eine Art Ausgleich zu sorgen versucht.
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Vorteilhaft ist vorgesehen, dass eine kleine relative Bedeckung der gemeinsamen Heizeinrichtung durch das Kochgefäß mit dem niedrigeren Soll-Leistungswert zu einer stärkeren Erhöhung der Ist-Leistung der gemeinsam bedeckten Heizeinrichtung über den entsprechenden niedrigeren Soll-Leistungswert hinaus führt als wenn eine große relative Bedeckung der gemeinsamen Heizeinrichtung durch das Kochgefäß mit dem niedrigeren Soll-Leistungswert vorliegen würde. Dann wird das Kochgefäß mit dem niedrigeren Soll-Leistungswert nämlich nicht so viel stärker beheizt als gewünscht. Hier setzt sich also das relativ mehr Bedeckung ausmachende Kochgefäß mit dem höheren Soll-Leistungswert durch oder wird stärker berücksichtigt. In aller Regel wird aber auch nicht mit der Leistungsdichte beheizt, die seinem Soll-Leistungswert entspricht, da ansonsten ja das grundliegende Gebot der Erfindung, dass das Kochgefäß mit dem niedrigeren Soll-Leistungswert nicht allzu sehr zu stark beheizt werden soll, wenn auch nur in einem Bereich, verletzt werden würde.
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Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass bei einer relativen Bedeckung der gemeinsamen Heizeinrichtung von bis zu 10% durch das Kochgefäß mit dem niedrigeren Soll-Leistungswert die Ist-Leistung der gemeinsamen Heizeinrichtung maximal so weit über eine Soll-Leistung entsprechend dem niedrigeren Soll-Leistungswert erhöht wird, dass die Ist-Leistung der gemeinsamen Heizeinrichtung um maximal 60% erhöht wird. Bevorzugt kann die Ist-Leistung auch nur um maximal 50% erhöht werden. Da das Kochgefäß mit dem niedrigeren Soll-Leistungswert die gemeinsame Heizeinrichtung ja nur gering bedeckt wird dies als vertretbar angesehen als überhöhte Leistung für das Kochgefäß mit dem niedrigeren Soll-Leistungswert.
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Bei einer relativen Bedeckung der gemeinsamen Heizeinrichtung von über 30% durch dieses Kochgefäß mit dem niedrigeren Soll-Leistungswert, also deutlich mehr als in dem Fall zuvor, kann die Ist-Leistung der gemeinsamen Heizeinrichtung maximal so weit entsprechend über den niedrigeren Soll-Leistungswert erhöht wird, dass die Ist-Leistung der gemeinsamen Heizeinrichtung um maximal 20% erhöht wird. Unter Umständen kann sie auch nur um maximal 17% erhöht werden. Bei dieser relativen Bedeckung liegt schon eine substantielle Bedeckung vor, und es könnte ansonsten merkbar zu viel Leistung in das Kochgefäß mit dem niedrigeren Soll-Leistungswert eingebracht werden.
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In einem nochmals weiteren Fall kann bei einer relativen Bedeckung der gemeinsamen Heizeinrichtung zwischen 10% und 30% durch das Kochgefäß mit dem niedrigeren Soll-Leistungswert die entsprechende Ist-Leistung der gemeinsamen Heizeinrichtung aus den Beschränkungen bei 10% und 30% stetig, vorzugsweise monoton steigend, berechnet werden. Dies kann für eine leichtere Berechnung auch linear sein. Bevorzugt wird dabei maximal so weit über den niedrigeren Soll-Leistungswert erhöht, dass die Ist-Leistung der gemeinsamen Heizeinrichtung um maximal 20% erhöht wird. Besonders bevorzugt wird die Ist-Leistung in diesem Fall nur um maximal 15% erhöht.
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In weiterer Ausbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die resultierende Leistungsreduzierung für das Kochgefäß mit dem höheren Soll-Leistungswert berechnet wird. Bei Überschreiten einer Abweichung von betragsmäßig größer als 12% oder einem gesamten Unterschied der Leistung von mindestens 50W wird der Soll-Leistungswert für dieses Kochgefäß abgesenkt bzw. reduziert. Dies erfolgt vorteilhaft so weit, dass die entsprechende Ist-Leistung der gemeinsamen Heizeinrichtung um maximal 20% unter den entsprechenden Soll-Leistungswert verringert wird. Besonders vorteilhaft wird die Ist-Leistung um maximal 17% verringert.
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Für den Fall, dass eine von einem Kochgefäß bedeckte gemeinsame Heizeinrichtung, die noch von einem anderen Kochgefäß bedeckt wird, mit einer Ist-Leistung betrieben werden soll, die entsprechend unter dem Soll-Leistungswert dieses Kochgefäßes liegt, kann die Ist-Leistung einer anderen von diesem Kochgefäß bedeckten Heizeinrichtung ebenfalls niedriger als entsprechend dem Soll-Leistungswert dieses Kochgefäßes bestimmt werden. Dazu muss die Differenz zwischen der Soll-Leistung gemäß dem Soll-Leistungswert und der Ist-Leistung gemäß dem Ist-Leistungswert größer sein als 20%, vorteilhaft sogar größer sein als 30%. Die Verringerung der Ist-Leistung gemäß dem Ist-Leistungswert unterhalb der Soll-Leistung gemäß dem Soll-Leistungswert kann prozentual weniger stark erfolgen. Wird die Soll-Leistung der gemeinsamen Heizeinrichtung um 20% reduziert, so werden die anderen Heizeinrichtungen dieses Kochgefäßes um 10% reduziert.
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In Ausgestaltung der Erfindung kann beim Einstellen oder Verstellen der Ist-Leistung einer Heizeinrichtung entsprechend einem Ist-Leistungswert eines bedeckenden Kochgefäßes bzw. entsprechend einem Ist-Leistungswert für ein Kochgefäß eine Rückmeldung an eine Bedienperson gegeben werden. Diese Rückmeldung kann optisch oder/und akustisch erfolgen, um eine Änderung der Einstellung des Leistungswerts zu erkennen.
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Dabei kann eine Anzeige einer optischen Rückmeldung sowohl den vorgegebenen Soll-Leistungswert anzeigen als auch einen geänderten Ist-Leistungswert. Dies kann im Wechsel und/oder mit unterschiedlicher Größe und/oder Helligkeit erfolgen. Vorteilhaft kann der geänderte Ist-Leistungswert größer und/oder heller als der vorgegebene Soll-Leistungswert angezeigt werden. So ist eine Unterscheidung gut möglich und es ist gut erkennbar, wie tatsächlich beheizt wird.
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In Erweiterung der Erfindung kann vorgesehen werden, dass an eine Bedienperson eine optische und/oder akustische Rückmeldung gegeben wird, wenn ein Kochgefäß so weit verschoben worden ist, dass eine Heizeinrichtung nicht mehr von zwei Kochgefäßen gemeinsam bedeckt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Heizeinrichtung nicht mehr mit einer vorgenannten Mindestbedeckung von zwei Kochgefäßen gemeinsam bedeckt wird. In diesem ersten Fall kann dann wieder eine höhere Leistungswerteinstellung bzw. eine beliebige Leistungswerteinstellung ermöglicht werden, da jetzt ja quasi wieder der Fall gilt, dass die Heizeinrichtung sozusagen nur noch von einem Kochgefäß bedeckt wird.
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In Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen werden, dass an eine Bedienperson eine optische und/oder akustische Rückmeldung gegeben wird, wenn ein Soll-Leistungswert für eines der Kochgefäße auf der gemeinsamen Heizeinrichtung derart verändert wurde, dass die gemeinsame Heizeinrichtung nicht mehr von zwei Kochgefäßen mit unterschiedlichen Soll-Leistungswerten bedeckt ist, so dass die beiden Kochgefäße sozusagen die gleichen Soll-Leistungswerte aufweisen. Dann können diejenigen Heizeinrichtungen, die von den Kochgefäßen gemeinsam bedeckt werden, mit einer Ist-Leistung betrieben werden, die jeweils den vorgegebenen Soll-Leistungswerten entspricht.
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In Ausgestaltung der Erfindung kann nach Einstellen oder Verstellen der Ist-Leistung der gemeinsamen Heizeinrichtung, evtl. zusammen mit der vorbeschriebenen Anzeige des Einstellens oder Verstellens der Ist-Leistung, das Kochgefäß bzw. die Kochgefäße mit dem niedrigeren der beiden Ist-Leistungswerte beheizt werden. Für den Fall, dass innerhalb einer Zeit von maximal 20 sec, insbesondere maximal 10 sec, mindestens ein Kochgefäß derart bewegt wird, dass es die gemeinsame Heizeinrichtung dann nicht mehr mit der eingangs genannten ersten absoluten Mindest-Bedeckung bedeckt, kann eine Änderung eines Soll-Leistungswerts eines Kochgefäßes oder einer Soll-Leistung einer Heizeinrichtung nicht mehr erfolgen. Daraufhin können automatisch die Kochgefäße mit ihren jeweils vorgegebenen Soll-Leistungswerten und diejenigen Heizeinrichtungen, die zuvor den Konflikt wegen unterschiedlicher vorgegebenen Soll-Leistungswerte hatten, mit ihren jeweils vorgegebenen Soll-Leistungen beheizt werden. Nach Überschreiten der genannten Zeit ist allerdings keine Rückkehr mehr zur ursprünglichen Einstellung vorgesehen.
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In einer Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass Heizeinrichtungen mit einer gesamten Bedeckung durch Kochgefäße von weniger als einer vordefinierten zweiten absoluten Mindest-Bedeckung gar nicht beheizt werden, ihre Ist-Leistung also zu Null gesetzt wird. Sie wird ausgeschaltet. Die zweite absolute Mindest-Bedeckung für den Betrieb einer Heizeinrichtung kann zu maximal 12% gewählt werden, insbesondere maximal 10%.
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Vorteilhaft kann vorgesehen sein, dass eine Erhöhung der Ist-Leistung für die gemeinsame Heizeinrichtung entsprechend über den niedrigere Soll-Leistungswert maximal so groß ist, dass die gesamte Ist-Leistung, die von allen von dem entsprechenden Kochgefäß bedeckten Heizeinrichtungen gemeinsam erzeugt wird, um maximal 2% bis 10% erhöht wird. Die Ist-Leistung kann insbesondere um maximal 5% erhöht werden.
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In einer Weiterbildung der Erfindung kann eine Heizeinrichtung, die nur von einem einzigen Kochgefäß bedeckt wird, das auch noch die gemeinsame Heizeinrichtung bedeckt, mit einer Ist-Leistung betrieben werden, die dann entsprechend auch nicht über dem Soll-Leistungswert dieses Kochgefäßes liegt. Vorzugsweise kann die Ist-Leistung unter dem Soll-Leistungswert liegen, wenn die gemeinsame Heizeinrichtung mit einer niedrigeren Ist-Leistung betrieben wird.
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In nochmaliger Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Heizeinrichtungen als Induktionsheizspulen ausgebildet sind und zumindest teilweise auch dazu ausgebildet sind und dienen, eine Position eines aufgesetzten Kochgefäßes sowie dessen Größe zu erkennen. Es können auch noch zusätzliche Topferkennungssensoren verwendet werden, die in einem Raster verteilt sind, das enger ist als dasjenige der Anordnung der Heizeinrichtungen. Es sind also vorteilhaft mehr derartige zusätzliche Topferkennungssensoren vorgesehen als Induktionsheizspulen. Derartige Topferkennungssensoren können beispielsweise ausgebildet sein wie in der
EP 3026981 A1 gezeigt.
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Zumindest teilweise können die vorgenannten Topferkennungssensoren auch zwischen den Heizeinrichtungen vorgesehen sein. Vorteilhaft kann mindestens ein Topferkennungssensor an zwei seitlich nebeneinander angeordneten Heizeinrichtungen angeordnet sein, insbesondere mittig mit seinem Mittelpunkt, und mindestens ein Topferkennungssensor zwischen zwei hintereinander angeordneten Heizeinrichtungen angeordnet sein, vorzugsweise ebenso mittig mit seinem Mittelpunkt. Dann kann auch ein Bereich zwischen nebeneinanderliegenden Heizeinrichtungen gut überwacht werden.
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Ein vorgenannter Topferkennungssensor kann eine Heizeinrichtung zumindest teilweise überlappen oder überdecken und somit darüber verlaufen. Dies liegt auch daran, dass die Topferkennungssensoren vorteilhaft größer sind als der Abstand bzw. Zwischenraum zwischen nebeneinanderliegenden Heizeinrichtungen. Ein Topferkennungssensor kann zwei nebeneinander angeordnete Heizeinrichtungen überlappen oder überdecken, wobei ein Mittelpunkt des Topferkennungssensors zwischen den nebeneinander angeordneten Heizeinrichtungen liegen kann.
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Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne Abschnitte sowie Zwischen-Überschriften beschränkt die unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
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Figurenliste
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Weitere Vorteile und Aspekte der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsbeispielen der Erfindung, die nachfolgend anhand der Figuren erläutert sind. Dabei zeigen:
- 1 eine Anordnung von drei Töpfen auf einem Kochfeld mit acht Induktionsheizspulen und
- 2 bis 4 verschiedene weitere Anordnungen von jeweils zwei der drei Töpfe auf demselben Kochfeld.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
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In der 1 ist ein Kochfeld 11 dargestellt, dass als Induktionskochfeld ausgebildet ist und unter einer Kochfeldplatte 12 in einem großen Heizbereich 13 acht Induktionsheizspulen 15 in jeweils gleicher Größe und regelmäßiger Anordnung aufweist. Die Induktionsheizspulen 15 bilden die eingangs genannten Heizeinrichtungen und sind durchnummeriert mit HE10 bis HE23. Diese Durchnummerierung ist in eine linke Hälfte und in eine rechte Hälfte unterteilt, da jeweils die linken vier Induktionsheizspulen 15 und die rechten vier Induktionsheizspulen 15 zu einem eigenen Modul gehören. Das Kochfeld 11 weist also zwei solche Module auf. Dies ist aber grundsätzlich aus dem Stand der Technik bekannt und braucht hier nicht weiter erläutert zu werden. Jede der Induktionsheizspulen 15 kann an sich eigenständig und beliebig angesteuert bzw. mit Leistung beaufschlagt werden zum Beheizen, natürlich in den Maßgaben des hier beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahrens.
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Vor dem Heizbereich 13 ist eine an sich aus dem Stand der Technik bekannte Bedieneinrichtung 17 am Kochfeld 11 vorgesehen. Sie weist eine Vielzahl von Bedienelementen auf, insbesondere für eine Leistungseinstellung bzw. zum Einstellen von Soll-Leistungswerten. Ebenso ist im rechten Bereich eine Anzeige vorgesehen, an der die jeweiligen Leistungswerte, insbesondere die Ist-Leistungen, der einzelnen Heizeinrichtungen bzw. Heizzonen, die von mehreren Heizeinrichtungen für einen Topf als Kochgefäß gebildet werden, angezeigt werden können.
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In der 1 sind drei Töpfe T1 bis T3 als Kochgefäße auf das Kochfeld 11 aufgestellt. Der Topf T1 bedeckt die Induktionsheizspulen HE10 bis HE13, wobei er die Induktionsheizspule HE10 weitgehend bedeckt bzw. mit etwa 80% ihrer Fläche, die Induktionsheizspule HE11 mit etwa 15% ihrer Fläche, die Induktionsheizspule HE12 mit etwa 8% ihrer Fläche und die Induktionsheizspule HE13 mit etwa 60% ihrer Fläche. Der Topf T2 bedeckt die Induktionsheizspule HE12 mit etwa 30% ihrer Fläche und die Induktionsheizspule HE21 mit etwa 50% ihrer Fläche. Der Topf T3 bedeckt die Induktionsheizspule HE20 mit etwa 40% ihrer Fläche, die Induktionsheizspule HE21 mit etwa 3% ihrer Fläche, die Induktionsheizspule HE22 mit 8% ihrer Fläche und die Induktionsheizspule HE23 mit 75% ihrer Fläche. Diese relativen Bedeckungen werden erfasst und im Folgenden verwendet, um daraus sowie aus den jeweiligen Soll-Leistungsstufen eine Leistungseinstellung für die Induktionsheizspulen vorzunehmen.
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Für die eingangs genannten Leistungsstufen des Kochfelds
11 von 0 bis 9 samt Boost-Leistungsstufe Boost sind die zugehörigen relativen Leistungen und Leistungsdichten in der folgenden Tabelle 1 dargestellt:
Tabelle 1:
Leistungsstufe | relative Leistung [%] | Leistungsdichte [W/cm2] |
0 | 0 | 0,00 |
1 | 2,5 | 0,18 |
2 | 5 | 0,36 |
3 | 7,5 | 0,54 |
4 | 12,5 | 0,90 |
5 | 18 | 1,30 |
6 | 24 | 1,73 |
7 | 45 | 3,24 |
8 | 60 | 4,32 |
9 | 100 | 7,20 |
Boost | 150 | 10,80 |
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Für eine Induktionsspule mit einem Konflikt, die mit geringer Leistungsdichte betrieben werden soll, gilt, dass sich die Gesamtleistung des Topfes um maximal 5% ändern darf. Bei beispielsweise 10% relativer Bedeckung der Induktionsspule bedeutet dies dann, dass sie mit einer um bis zu 50% höheren Leistung bzw. Leistungsdichte betrieben werden darf. Das Akzeptanzkriterium für eine Abweichung der Leistung kann -12% betragen oder weniger als 50 Watt als absolute Leistung. Dies entspricht dann einer Leistungsdichteabweichung von -40% auf einer Induktionsspule mit Konflikt, die 33% relative Bedeckung aufweist.
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Für die
1 gilt, dass für deren Töpfe
T1 bis
T3 die folgenden Soll-Leistungswerte vorgesehen sind, die in der Tabelle 2 angegeben sind, welche Soll-Leistungswerte für die aufgestellten Töpfe
T1 bis
T3 gelten und welche Leistungen in Watt sich daraus ergeben in der ersten vollständigen Spalte. In den nachfolgenden Spalten sind die Leistungsdichten angegeben. Daraus ist zu erkennen, weil der Topf
T2 nicht beheizt werden soll bzw. für ihn die Soll-Leistungsstufe 0 und somit auch der Soll-Leistungswert 0 eingestellt ist, dass die Induktionsheizspulen
HE12 und
HE21 ausgeschaltet sein müssen. Dies wirkt sich dann auf die jeweils betriebenen anderen Induktionsheizspulen aus, die von den Töpfen
T1 und
T3 bedeckt werden.
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Unten rechts in der Tabelle 2 ist zu ersehen, dass der Topf T1 mit 219 Watt weniger bzw. mit 8% weniger Leistung beheizt wird als eigentlich gewünscht. Dies kommt eben daher, dass die Induktionsheizspule HE12 nicht betrieben werden darf, da sie auch von dem Topf T2 mit der Soll-Leistungsstufe 0 bedeckt wird. Die relativ gering bedeckten Induktionsheizspulen HE11 und HE13 versuchen dies für den Topf T1 auszugleichen durch eine etwas höhere Leistungsdichte, was aber nicht vollständig erfolgt bzw. erfolgen soll. Der Topf T3 wird ebenfalls etwas geringer beheizt, nämlich mit 88 Watt bzw. 7% weniger als eigentlich vorgegeben worden ist. Aus den Leistungsdichten der Tabelle 2 ist zu erkennen, dass die Leistungsdichten jeweils höher als die eigentliche Leistungsdichte entsprechend der Leistungsstufe 8 gewählt sind für die Induktionsheizspulen HE20, HE22 und HE23. Dabei müssen auch die von den Töpfen T1 und T3 bedeckten Spalte bzw. Leerflächen zwischen den einzelnen Induktionsheizspulen 15 ausgeglichen werden. Für die Induktionsheizspule HE22 zum Beispiel erfolgt eine relativ starke Erhöhung der Leistungsdichte um über 40%. Da ihre flächenmäßige Bedeckung aber relativ gering ist, reicht dies eben nicht um eine etwas geringere Beheizung zu vermeiden.
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Somit werden beide Töpfe T1 und T3 etwas geringer beheizt als vorgegeben. Dies hält sich aber in einem vertretbaren Rahmen, wie am prozentuellen Wert erkannt werden kann.
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Eigentlich müsste an den beiden Induktionsheizspulen HE12 und HE21 ein Konflikt vorliegen. Beide werden jeweils von zwei Töpfen bedeckt, die unterschiedliche Soll-Leistungsstufen haben. Da diese beiden Induktionsheizspulen aber wegen der Soll-Leistungsstufe 0 für den Topf T2 gar nicht beheizt bzw. aktiviert werden dürfen, tritt der Konflikt dann doch nicht real auf.
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In der
1 sind vorgenannte Topferkennungssensoren, beispielsweise entsprechend der
EP 3026981 A1 , nicht dargestellt. Sie sollten aber vorgesehen ein um die genaue Position der Töpfe zu erkennen und auch ihre Größe. So kann auch die jeweilige Bedeckung der Induktionsheizspulen erfasst werden.
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In der
2 ist entsprechend Tabelle 3 der Topf
T3 aus
1 entfernt, die Töpfe
T1 und
T2 bedecken aber wie zuvor die jeweiligen Induktionsheizspulen. In diesem Fall soll der Topf
T1 mit einem niedrigen Soll-Leistungswert betrieben werden, nämlich mit 1 als Soll-Leistungsstufe, und der Topf
T2 ebenfalls, und zwar mit 2 als Soll-Leistungsstufe. Aus der Tabelle 3 ergeben sich die entsprechenden Werte, ein Konflikt liegt bei der Induktionsheizspule
HE12 vor. In der
1 konnte sie noch einfach abgeschaltet bleiben, da dort für den Topf
T2 keine Beheizung gewünscht war. Nun soll sie aber für den Topf
T1 mit der Soll-Leistungsstufe
1 und für den Topf
T2 mit der Soll-Leistungsstufe
2 betrieben werden, was eben einen Konflikt bedeutet. Somit wird der Topf
T1 nur etwas stärker beheizt, nämlich mit 6,4%. Die höhere Soll-Leistungsstufe am Topf
T2 dagegen wird nicht umgesetzt bzw. deutlich reduziert, und zwar um 62% reduziert.
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In der 3 entsprechend Tabelle 4 liegt dieselbe Aufstellsituation der Töpfe T1 und T2 vor wie in 2, nur dass hier der Topf T1 mit einem niedrigen Soll-Leistungswert 1 und der Topf T2 mit einem hohen Soll-Leistungswert 9 beheizt werden soll. Ganz offensichtlich liegt wieder an der Induktionsheizspule HE12 ein Konflikt vor. Diesmal gibt es eine extreme Diskrepanz zwischen den Soll-Leistungsstufen und -werten der beiden Töpfe T1 und T2, wie sie an der Induktionsheizspule HE12 mit dem Konflikt vorliegen. Da die Ist-Leistung der Induktionsheizspule HE12 wegen der Bedeckung durch den Topf T1, auch wenn diese gering ist, aber doch über einem eingangs beschriebenen Wert für eine Mindest-Bedeckung liegt, nicht sehr groß sein darf, muss die Ist-Leistung für die Induktionsheizspule HE12 stark verringert werden. Gleiches gilt für die Induktionsheizspule HE12, die zwar keinen Konflikt hat, aber wegen einer gewünschten homogenen Beheizung des Topfes T2 mit derselben oder einer ähnlichen Leistungsdichte betrieben werden muss.
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Somit ist erkennbar, dass der Topf
T1 etwas stärker beheizt wird als gewünscht, was aber kaum ins Gewicht fällt. Der Topf
T2 würde dagegen massiv geringer beheizt, was hier aber nicht anders möglich wäre. Deswegen wird diese Leistungseinstellung aber nicht akzeptiert. Eine Bedienperson müsste aufgefordert werden, die Töpfe T anders aufzustellen, insbesondere Topf
T2 weiter nach rechts zu verschieben, so dass er nicht mehr die Induktionsheizspule
HE21 bedeckt. Dann wäre kein Konflikt mehr gegeben.
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In der 4 sind nur die Töpfe T2 und T3 entsprechend 1 auf das Kochfeld 11 aufgestellt. Aus der zugehörigen Tabelle 5 ergibt sich, dass an der Induktionsheizspule HE21 ein Konflikt vorliegt, da der Topf 2 mit einer hohen Soll-Leistungsstufe 6 beheizt werden soll, der Topf 3 aber nur mit einer mittleren Soll-Leistungsstufe 4. Dies führt dann dazu, dass der Topf T2 etwas stärker beheizt wird, der Topf T3 genau wie vorgegeben. Für beide wird es akzeptiert. Beim stärker zu beheizenden Topf T2 ist dies nicht sehr störend bzw. fällt einer Bedienperson nicht auf.
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Die weiteren Möglichkeiten bei der Durchführung von Verfahren zum Betrieb des Kochfelds 11, die zuvor beschrieben worden sind wie beispielsweise verschiedene Mindest-Bedeckungen, Berechnung der Ist-Leistung abhängig von der Bedeckung einer gemeinsamen Induktionsheizspule durch mehrere Kochgefäße oder auch die Rückmeldung an eine Bedienperson in verschiedenen Fällen, auch der Änderung einer Ist-Leistung gegenüber einer eingegebenen Soll-Leistungsstufe, sind leicht vorstellbar und zuvor ausreichend erläutert worden. Sie brauchen nicht noch einmal mit Bezug zu den Figuren erläutert zu werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2009/053279 A1 [0002]
- EP 2509392 A1 [0006]
- DE 112008002807 B4 [0006]
- DE 102017202235 [0016]
- EP 3026981 A1 [0038, 0052]