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Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 mit wenigstens einer heckseitig an einer Karosserie des Kraftfahrzeugs angeordneten Laderaumöffnung und wenigstens einer schwenkbar an der Karosserie angeordneten Heckklappe, die in einer Schließstellung die Laderaumöffnung verschließt und in einer Offenstellung die Laderaumöffnung zumindest teilweise freigibt, wobei wenigstens eine an einem an die Laderaumöffnung angrenzenden und/oder die Laderaumöffnung definierenden Fahrzeugabschnitt des Kraft-fahrzeugs befestigte Abdeckung aus einem flexiblen Material aufweist, die derart ausgebildet und angeordnet ist, dass sie bei in der Offenstellung befindlicher Heckklappe oder durch eine Verschwenkung der Heckklappe in die Offenstellung von einem kompakten Ruhezustand, in dem die Abdeckung platzsparend an dem Fahrzeugabschnitt angeordnet ist, in einen ausgefahrenen Funktionszustand, in dem die Abdeckung zudem mit der Heckklappe verbunden ist und einen zwischen der Heckklappe und der Laderaumöffnung angeordneten Freiraum zumindest teilweise umschließt, überführbar ist, und umgekehrt.
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Die
GB 507 800 A offenbart ein gattungsgemäßes Kraftfahrzeug mit einer heckseitig an einer Karosserie des Kraftfahrzeugs angeordneten Laderaumöffnung, einer schwenkbar an der Karosserie angeordneten Heckklappe, die in einer Schließstellung die Laderaumöffnung verschließt und in einer Offenstellung die Laderaumöffnung freigibt, und einer an einem an die Laderaumöffnung angrenzenden und/oder die Laderaumöffnung definierenden Fahrzeugabschnitt des Kraftfahrzeugs befestigten Abdeckung aus einem flexiblen Material, die derart ausgebildet und angeordnet ist, dass sie bei in der Offenstellung befindlicher Heckklappe oder durch eine Verschwenkung der Heckklappe in die Offenstellung von einem kompakten Ruhezustand, in dem die Abdeckung platzsparend an dem Fahrzeugabschnitt angeordnet ist, in einen ausgefahrenen Funktionszustand, in dem die Abdeckung mit der Heckklappe verbunden ist und einen zwischen der Heckklappe und der Laderaumöffnung angeordneten Freiraum zumindest teilweise umschließt, überführbar ist, und umgekehrt.
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Kraftfahrzeuge mit einem Steilheck weisen heckseitig einen Laderaum auf, der mit einer Heckklappe verschließbar ist. Insbesondere bei Kleinwagen ist der vorhandene Laderaum relativ klein ausgebildet. Wenn ein größerer Gegenstand mit einem solchen Kleinwagen transportiert wird, der nicht vollständig in dem vorhandenen Laderaum angeordnet werden kann, kann die Heckklappe herkömmlich nicht vollständig geschlossen werden. Die Heckklappe muss dann während einer Fahrt entweder in ihrer Offenstellung verbleiben oder über einen Gurt oder dergleichen in einer Zwischenstellung gesichert werden. In beiden Fällen ist zwischen der Heckklappe und der Karosserie bzw. der Laderaumöffnung ein Freiraum gegeben, über den insbesondere während der Fahrt beispielsweise Abgase, Fahrtwindturbulenzen oder Partikel in den Laderaum eintreten können. Zudem kann ein eventuell gegebener Niederschlag, beispielsweise Regen, in den Laderaum eindringen. Hierdurch wird der Fahrkomfort des Kleinwagens beeinträchtigt, was den Fahrer verunsichern kann. Zudem können in den Laderaum eintretende Abgase in den Fahrgastraum des Kleinwagens gelangen, was es zu vermeiden gilt.
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Um mit einem Kraftfahrzeug einen größeren Gegenstand transportieren zu können, ist es beispielsweise aus
US 2010/0206929 A1 ,
US 5 544 799 A ,
EP 2 368 765 A1 und
GB 2 512 096 A bekannt, heckseitig an dem Kraftfahrzeug einen Objektträger anzuordnen, an dem der größere Gegenstand fixierbar ist.
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Aus der
FR 2 845 053 A1 ist es bekannt, ein in seiner Offenstellung befindliches unteres Klappenelement einer horizontal zweigeteilten Heckklappe als Laderaumbodenverlängerung zu verwenden und auf dem unteren Klappenelement eine umlaufende Seitenwand anzuordnen, um einem auf das untere Klappenelement aufgestellten bzw. aufgelegten Gegenstand einen seitlichen Halt zu geben. Jedoch bleibt der Laderaum gegenüber der Umgebung offen, was mit den obigen Nachteilen verbunden ist.
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Die
EP 0 556 472 A2 und die
DE 30 25 145 A1 schlagen jeweils ein Kraftfahrzeug vor, bei dem der Heckbereich zum Transport größerer Gegenstände veränderbar ist.
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Die
US 2008/0238122 A1 betrifft eine Heckklappenanordnung eines Kraftfahrzeugs, insbesondere Personenkraftfahrzeugs, mit einem an einer Heckklappe fahrzeuginnenseitig angebrachten, einen Hohlraum umschließenden Laderaumerweiterungselement, welches mit einem Laderaum des Kraftfahrzeugs zu dessen Erweiterung gas- und wasserdicht verbunden bzw. verbindbar ist und zwischen der Heckklappe und einem am Fahrzeugheck angebrachten Heckträger verspannbar ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kraftfahrzeug mit veränderbarer Laderaumgröße bereitzustellen, bei dem die oben genannten Nachteile nicht auftreten.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst, wobei das Kraftfahrzeug wenigstens eine zwischen einem eingefahrenen Zustand und einem ausgefahrenen Zustand verschiebbar in einem Hohlraum an einer Fahrzeugstruktur des Kraftfahrzeugs geführte biegsame Stange und wenigstens eine an der Heckklappe angeordnete Aufnahme aufweist, an der ein freies Ende der Stange fixierbar ist, wobei an der Fahrzeugstruktur wenigstens ein Anschlag angeordnet ist, der mit dem anderen Endabschnitt der Stange derart zusammenwirkt, dass die Stange nicht vollständig aus dem Hohlraum herausgeführt werden kann.
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Es ist darauf hinzuweisen, dass die in der nachfolgenden Beschreibung einzeln aufgeführten Merkmale sowie Maßnahmen in beliebiger technisch sinnvoller Weise miteinander kombiniert werden können und weitere Ausgestaltungen der Erfindung aufzeigen. Die Beschreibung charakterisiert und spezifiziert die Erfindung insbesondere im Zusammenhang mit den Figuren zusätzlich.
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Erfindungsgemäß wird der vorhandene heckseitige Laderaum heckseitig durch den zwischen der in ihrer Offenstellung befindlichen Heckklappe und der Laderaumöffnung vorhandenen Freiraum verlängert, der teilweise durch die in ihrer Offenstellung befindliche Heckklappe und im Übrigen teilweise oder vollständig durch die Abdeckung begrenzt ist. Der Freiraum ist hierdurch vorzugsweise vollständig gegenüber der Umgebung des Kraftfahrzeugs geschlossen, so dass das Eindringen von Substanzen, Gasen und/oder Partikeln in den Freiraum und somit in den daran angrenzenden Laderaum zuverlässig verhindert wird.
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Befindet sich die Heckklappe in ihrer Offenstellung, kann die Abdeckung auf einfache Art und Weise manuell von ihrem kompakten Ruhezustand in ihren ausgefahrenen Funktionszustand überführt werden, um den Freiraum gegenüber der Umgebung des Kraftfahrzeugs zu schließen. Hierzu ergreift ein Nutzer einen Abschnitt, beispielsweise eine Handhabe in Form eines Griffs oder dergleichen, der Abdeckung und übt anschließend eine Zugkraft auf die Abdeckung aus, wodurch die Abdeckung ausgefahren, beispielsweise ausgefaltet oder ausgerollt, wird. Dabei bewegt der Nutzer einen Abschnitt der Abdeckung in Richtung der Heckklappe. Ist die Heckklappe erreicht, kann der Nutzer die Abdeckung mit der Heckklappe verbinden, wobei hierzu wenigstens ein mechanisch zerstörungsfrei lösbarer Verbindungsmechanismus vorhanden sein kann, der teilweise an der Abdeckung und teilweise an der Heckklappe angeordnet ist. Der Verbindungsmechanismus kann beispielsweise als Rastmechanismus, Schnappmechanismus oder dergleichen ausgebildet sein. Wird der Freiraum nicht mehr benötigt, kann der Verbindungsmechanismus wieder manuell gelöst werden und die Abdeckung manuell von ihrem ausgefahrenen Funktionszustand in ihren kompakten Ruhezustand überführt werden. Hierzu kann die Abdeckung mit einer Rückstellfunktion versehen sein, so dass sich die Abdeckung bei ihrer manuellen Rückführung in ihren kompakten Ruhezustand im Wesentlichen selbsttätig auf eine vorgegebene Art und Weise in ihren kompakten Ruhezustand zurückzieht. Die Rückstellfunktion kann beispielsweise durch an der Abdeckung angeordnete, elastisch verformbare Mittel realisiert sein. Eine über die Rückstellfunktion erzeugte Rückstellkraft ist vorzugsweise geringer als eine Haltekraft, die von einem Haltemechanismus zum Halten der Heckklappe in ihrer Offenstellung aufgebracht wird, der beispielsweise Gasdruckfedern oder einen elektrischen Stellmechanismus aufweist. Alternativ kann die Abdeckung dadurch von ihrem Ruhezustand in ihren Funktionszustand überführt werden, indem die Abdeckung frühzeitig, beispielsweise bereits bei in ihrer Schließstellung befindlicher Heckklappe mit der Heckklappe verbunden und über eine Verschwenkung der Heckklappe mitbewegt und in ihren Funktionszustand überführt wird. Die Abdeckung kann entsprechend von ihrem Funktionszustand in ihren Ruhezustand durch ein Verschwenken der Heckklappe in ihre Schließstellung überführt werden.
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Das Kraftfahrzeug kann eine einzelne an dem an die Laderaumöffnung angrenzenden und/oder die Laderaumöffnung definierenden Fahrzeugabschnitt des Kraftfahrzeugs befestigte Abdeckung oder zwei oder mehrere, vorzugsweise miteinander verbindbare, Abdeckungen aufweisen. Beispielsweise können zwei seitliche Abdeckungen und eine untere Abdeckung vorhanden sein, die einzeln handhabbar bzw. betätigbar sind und die vorzugsweise an ihren Rändern luftdicht und/oder wasserdicht miteinander verbindbar sind. Das flexible Material der Abdeckung kann beispielsweise ein imprägnierter Stoff bzw. imprägniertes Gewebe oder ein Kunststoffmaterial sein.
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Das Kraftfahrzeug ist beispielsweise als Personenkraftwagen mit Steilheck ausgebildet. Insbesondere kann das Kraftfahrzeug als Kleinwagen ausgebildet sein.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung ist die Abdeckung aus einem luftdichten und/oder wasserdichten Material gebildet. Durch die Verwendung eines luftdichten Materials für die Abdeckung kann verhindert werden, dass während einer Fahrt des Kraftfahrzeugs bei in der Offenstellung befindlicher Heckklappe heckseitig gegebene Luftturbulenzen und Abgase in den Freiraum bzw. hierüber in den Laderaum eindringen. Durch die alternativ oder additiv wasserdichte Ausgestaltung des Materials der Abdeckung kann das Eindringen von Niederschlag oder heckseitig aufgewirbelter Nässe in den Freiraum bzw. Laderaum verhindert werden.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, dass die Abdeckung eine Faltstruktur aufweist, so dass die Abdeckung auf vorgegebene Weise faltbar ausgebildet ist. Hierdurch wird die Handhabung der Abdeckung vereinfacht, so dass die Überführung der Abdeckung von ihrem Ruhezustand in ihren Funktionszustand, und umgekehrt, intuitiver und einfacher möglich ist. Die Faltstruktur kann vorgegebene Faltlinien umfassen, so dass die Abdeckung nach Art einer Ziehharmonika zwischen dem Ruhezustand und dem Funktionszustand bewegbar ist.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist das Kraftfahrzeug wenigstens eine mit der Heckklappe verbindbare Aufspanneinheit zum Aufspannen der Abdeckung in dem ausgefahrenen Funktionszustand auf. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Abdeckung in ihrem Funktionszustand gespannt ist, so dass beispielweise Flatterbewegungen und damit verbundene Geräusche während einer Fahrt des Kraftfahrzeugs vermieden werden. Die Aufspanneinheit kann beispielsweise wenigstens einen Aufspannbügel aufweisen.
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Wie bereits oben erwähnt, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Kraftfahrzeug wenigstens eine zwischen einem eingefahrenen Zustand und einem ausgefahrenen Zustand verschiebbar in einem Hohlraum an einer Fahrzeugstruktur des Kraftfahrzeugs geführte biegsame Stange und wenigstens eine an der Heckklappe angeordnete Aufnahme aufweist, an der ein freies Ende der Stange fixierbar ist, wobei an der Fahrzeugstruktur wenigstens ein Anschlag angeordnet ist, der mit dem anderen Endabschnitt der Stange derart zusammenwirkt, dass die Stange nicht vollständig aus dem Hohlraum herausgeführt werden kann. Hierdurch kann zuverlässig verhindert werden, dass die biegsame Stange aus dem Hohlraum herausrutscht. Der Hohlraum kann sich im Wesentlichen parallel zur Fahrzeuglängsrichtung erstrecken. Über die biegsame Stange kann die Offenstellung der Heckklappe an der Karosserie gesichert werden.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Heckklappe an einer bodennahen Seite der Heckklappe über wenigstens ein Gelenk mit der Karosserie verbunden ist und in der Offenstellung im Wesentlichen horizontal ausgerichtet ist. Hierdurch kann die Heckklappe in ihrer Offenstellung als heckseitige Verlängerung des Laderaumbodens verwendet werden. Ein Gegenstand kann somit zusätzlich auch auf die Heckklappe aufgestellt bzw. aufgelegt werden. Anschließend kann die Abdeckung in ihren Funktionszustand überführt werden, wobei die Abdeckung in ihrem Funktionszustand beispielsweise haubenartig ausgebildet ist und die in ihrer Offenstellung befindliche Heckklappe unter Belassung des Freiraums zwischen der Heckklappe und der Laderaumöffnung von oben abdeckt.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, dass die Heckklappe ein an einer bodennahen Seite der Heckklappe über wenigstens ein Gelenk mit der Karosserie verbundenes unteres Klappenelement und ein über wenigstens ein Gelenk mit einer bodenfernen Seite des unteren Klappenelements verbundenes oberes Klappenelement aufweist, wobei bei in der Offenstellung befindlicher Heckklappe das obere Klappenelement im Wesentlichen horizontal ausgerichtet ist und das untere Klappenelement im Wesentlichen entweder vertikal oder horizontal ausgerichtet ist. Hierdurch ist es möglich, den Laderaum des Kraftfahrzeugs in zwei verschiedenen Stufen heckseitig zu verlängern. Ist das untere Klappenelement bei in der Offenstellung befindlicher Heckklappe im Wesentlichen vertikal ausgerichtet bzw. befindet sich das untere Klappenelement in seiner Schließstellung, wird der Laderaum heckseitig lediglich durch das im Wesentlichen horizontal ausgerichtete obere Klappenelement verlängert. Sind bei in seiner Offenstellung befindlicher Heckklappe sowohl das untere Klappenelement als auch das obere Klappenelement im Wesentlichen horizontal bzw. fluchtend zueinander ausgerichtet, wird der Laderaum heckseitig durch beide Klappenelemente bzw. die vollständige Heckklappe verlängert. Die Abdeckung kann derart ausgebildet und angeordnet sein, dass mit ihr lediglich das obere Klappenelement unter Belassung eines Freiraums von oben abdeckbar ist, wenn das untere Klappenelement im Wesentlichen vertikal ausgerichtet ist, und dass mit ihr beide Klappenelemente gemeinsam unter Belassung eines Freiraums von oben abdeckbar sind, wenn beide Klappenelemente im Wesentlichen horizontal ausgerichtet sind. Unter einer im Wesentlichen vertikalen Ausrichtung des unteren Klappenelements ist im Rahmen der Anmeldung eine Ausrichtung des unteren Klappenelements zu verstehen, bei der beispielsweise eine Haupterstreckungsebene des unteren Klappenelements um wenige Grad, beispielsweise um weniger als 10°, geneigt zu einer Hochachse des Kraftfahrzeugs ausgerichtet ist. Da ein unteres Klappenelement in der Regel nicht eben mit zwei parallelen Hauptseitenflächen ausgebildet ist, kann es anderweitig durch das untere Klappenelement verlaufende Ebenen geben, die stärker oder geringer geneigt zu der Hochachse des Kraftfahrzeugs angeordnet sind. Entsprechend ist im Rahmen der Anmeldung unter einer im Wesentlichen horizontalen Ausrichtung des unteren Klappenelements eine Ausrichtung des unteren Klappenelements zu verstehen, bei der beispielsweise die Haupterstreckungsebene des unteren Klappenelements um wenige Grad, beispielsweise um weniger als 10°, geneigt zur Längsachse des Kraftfahrzeugs ausgerichtet ist. Entsprechendes gilt für die Ausrichtungen des oberen Klappenelements.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist die Heckklappe ein an einer bodenfernen Seite der Heckklappe über wenigstens ein Gelenk mit der Karosserie verbundenes oberes Klappenelement und ein über wenigstens ein Gelenk mit einer bodennahen Seite des oberen Klappenelements verbundenes unteres Klappenelement auf, wobei bei in der Offenstellung befindlicher Heckklappe das obere Klappenelement im Wesentlichen horizontal ausgerichtet ist und das untere Klappenelement im Wesentlichen entweder vertikal oder horizontal ausgerichtet ist. Hierdurch kann die Heckklappe den zwischen der Heckklappe und der Laderaumöffnung gegebenen Freiraum von oben und heckseitig abdecken. Zudem kann die Heckklappe intuitiv um einen teilweise in den Laderaum eingefügten Gegenstand gelegt werden, indem die Heckklappe zunächst in eine Offenstellung mit zueinander fluchtenden, im Wesentlichen horizontal ausgerichteten Klappenelementen in Richtung ihrer Schließstellung verschwenkt wird, bis das obere Klappenelement in Kontakt mit dem Gegenstand steht. Anschließend kann das untere Klappenelement relativ zu dem oberen Klappenelement in Richtung des Laderaums verschwenkt werden, beispielsweise bis das untere Klappenelement heckseitig an dem Gegenstand anliegt. Zuletzt kann die Abdeckung in ihren Funktionszustand überführt werden, um den einen Abschnitt des Gegenstands aufnehmenden Freiraum teilweise zu umschließen. Vorzugsweise umschließt die Abdeckung den Freiraum seitlich und von unten, während der Freiraum von oben und heckseitig von der Heckklappe umschlossen ist. An dem oberen Klappenelement und/oder in einem oberen Bereich des heckseitigen Laderaums können beispielsweise Linearführungen angeordnet sein, entlang denen die Abdeckung gardinenartig verschiebbar ist.
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Vorteilhafterweise weist das Kraftfahrzeug wenigstens ein Bodenelement auf, das zwischen einer eingefahrenen Stellung, in der das Bodenelement vollständig innerhalb eines über die Laderaumöffnung zugänglichen Laderaums des Kraftfahrzeugs angeordnet ist, und einer ausgefahrenen Stellung, in der das Bodenelement zumindest teilweise heckseitig aus dem Laderaum vorsteht, bewegbar an dem Kraftfahrzeug angeordnet ist. Hierdurch kann der Ladeboden heckseitig verlängert werden, um eine größere Aufstellfläche für einen zu transportierenden Gegenstand zu erhalten. Das Bodenelement kann über wenigstens einen Linearführungsmechanismus bewegbar an dem Kraftfahrzeug angeordnet sein, wobei Sicherungsmittel zum Sichern der eingefahrenen und/oder der ausgefahrenen Stellung des Bodenelements vorhanden sein können.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen und der folgenden Figurenbeschreibung offenbart. Es zeigen
- 1 eine schematische Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels für ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug mit teilweise verschwenkter Heckklappe,
- 2 eine schematische Seitenansicht des in 1 gezeigten Kraftfahrzeugs mit in ihrer Offenstellung befindlicher Heckklappe,
- 3 eine schematische und perspektivische Darstellung des in 2 gezeigten Kraftfahrzeugs,
- 4 eine schematische Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels für ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug mit in ihrer Schließstellung befindlicher Heckklappe,
- 5 eine schematische Seitenansicht des in 4 gezeigten Kraftfahrzeugs mit teilweise verschwenkter Heckklappe,
- 6 eine schematische Seitenansicht des in 4 gezeigten Kraftfahrzeugs mit in ihrer Offenstellung befindlicher Heckklappe,
- 7 eine schematische Seitenansicht des in 6 gezeigten Kraftfahrzeugs mit teilweise ausgefahrener Abdeckung,
- 8 eine schematische Seitenansicht des in 6 gezeigten Kraftfahrzeugs mit in ihrem Funktionszustand befindlicher Abdeckung,
- 9 eine schematische Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels für ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug mit in ihrer Schließstellung befindlicher Heckklappe,
- 10 eine schematische Seitenansicht des in 9 gezeigten Kraftfahrzeugs mit teilweise verschwenkter Heckklappe,
- 11 eine schematische Seitenansicht des in 9 gezeigten Kraftfahrzeugs mit in ihrer Offenstellung befindlicher Heckklappe,
- 12 eine schematische Seitenansicht des in 11 gezeigten Kraftfahrzeugs mit teilweise ausgefahrener Abdeckung,
- 13 eine schematische Seitenansicht des in 11 gezeigten Kraftfahrzeugs mit in ihrem Funktionszustand befindlicher Abdeckung,
- 14 eine schematische Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels für ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug mit in ihrer Schließstellung befindlicher Heckklappe,
- 15 eine schematische Seitenansicht des in 14 gezeigten Kraftfahrzeugs mit teilweise verschwenkter Heckklappe,
- 16 eine schematische Seitenansicht des in 14 gezeigten Kraftfahrzeugs mit in ihrer Offenstellung befindlicher Heckklappe,
- 17 eine schematische Seitenansicht des in 16 gezeigten Kraftfahrzeugs mit teilweise ausgefahrener Abdeckung,
- 18 eine schematische Seitenansicht des in 16 gezeigten Kraftfahrzeugs mit in ihrem Funktionszustand befindlicher Abdeckung, und
- 19 eine schematische Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels für ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug mit in ihrer Offenstellung befindlicher Heckklappe.
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In den unterschiedlichen Figuren sind gleiche Teile stets mit denselben Bezugszeichen versehen, weswegen diese in der Regel auch nur einmal beschrieben werden.
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1 zeigt eine schematische Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels für ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug 1 mit teilweise verschwenkter Heckklappe 2, die schwenkbar an einer Karosserie 3 des Kraftfahrzeugs 1 angeordnet ist. Das Kraftfahrzeug 1 umfasst zudem eine heckseitig an einer Karosserie 3 angeordnete Laderaumöffnung 4, wobei die Heckklappe 2 in einer nicht gezeigten Schließstellung die Laderaumöffnung 4 verschließt und in der in den 2 und 3 gezeigten Offenstellung die Laderaumöffnung 4 freigibt. Die Heckklappe 2 ist an einer bodennahen Seite der Heckklappe 2 über wenigstens ein nicht gezeigtes Gelenk mit der Karosserie 3 verbunden. In der Offenstellung ist die Heckklappe 2 im Wesentlichen horizontal ausgerichtet, wie es in den 2 und 3 gezeigt ist.
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Des Weiteren weist das Kraftfahrzeug 1 eine an einem an die Laderaumöffnung 4 angrenzenden und/oder die Laderaumöffnung 4 definierenden Fahrzeugabschnitt 5 des Kraftfahrzeugs 1 befestigte Abdeckung 6 aus einem flexiblen, luftdichten und wasserdichten Material auf. Die Abdeckung 6 kann derart ausgebildet und angeordnet sein, dass sie durch eine Verschwenkung der Heckklappe 2 in die Offenstellung von einem nicht gezeigten kompakten Ruhezustand, in dem die Abdeckung 6 platzsparend an dem Fahrzeugabschnitt 5 angeordnet ist, in einen in den 2 und 3 gezeigten ausgefahrenen Funktionszustand, in dem die Abdeckung 6 mit der Heckklappe 2 verbunden ist und einen zwischen der Heckklappe 2 und der Laderaumöffnung 4 angeordneten, nicht gezeigten Freiraum teilweise von oben umschließt, überführbar ist, und umgekehrt.
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Bei dem in den 1 bis 3 gezeigten Ausführungsbeispiel kann die Abdeckung 6 in jedem Zustand mit der Heckklappe 2 verbunden sein, so dass die Abdeckung 6 bei einer Verschwenkung der Heckklappe 2 in den Offenzustand zwangsläufig in ihren Funktionszustand überführt wird. An der Heckklappe 2 und/oder der Abdeckung 6 kann hierzu eine nicht gezeigte verschließbare Be-/Entladeöffnung angeordnet sein, über die ein Ladegut in den Freiraum zwischen der Heckklappe 2 und der Laderaumöffnung 4 einfügbar und dem Freiraum entnehmbar ist. Alternativ kann die Abdeckung 6 zunächst von der Heckklappe 2 getrennt sein, so dass zuerst die Heckklappe 2 in ihre Offenstellung verschwenkt und anschließend die Abdeckung 6 in ihren Funktionszustand überführt werden kann. Die Abdeckung 6 kann danach mit der Heckklappe 2 verbunden werden. Hierbei umfasst die Abdeckung 6 eine erkennbare Faltstruktur, so dass die Abdeckung 6 auf vorgegebene Weise faltbar ausgebildet ist. Insbesondere weist das Kraftfahrzeug 1 eine mit der Heckklappe 2 verbundene Aufspanneinheit 7 zum Aufspannen der Abdeckung 6 in dem ausgefahrenen Funktionszustand auf, wobei die Aufspanneinheit 7 mehrere über zwei seitliche Gelenke 8 verschwenkbare Aufspannbügel 9 aufweist.
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2 zeigt eine schematische Seitenansicht des in 1 gezeigten Kraftfahrzeugs 1 mit in ihrer Offenstellung befindlicher Heckklappe 2. Die Heckklappe 2 ist horizontal ausgerichtet. Die Abdeckung 6 ist vollständig aufgespannt und setzt die äußere Kontur der Karosserie 3 fort, um die Aerodynamik des Kraftfahrzeugs 1 möglichst wenig zu beeinträchtigen.
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3 zeigt eine schematische und perspektivische Darstellung des in 2 gezeigten Kraftfahrzeugs 1. Es sind insbesondere die Aufspannbügel 9 der Aufspanneinheit 7 zu erkennen, die jeweils U-förmig ausgebildet sind und über die die Abdeckung 6 gespannt ist.
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4 zeigt eine schematische Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels für ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug 10 mit in ihrer Schließstellung befindlicher Heckklappe 11, die schwenkbar an einer Karosserie 12 des Kraftfahrzeugs 10 angeordnet ist. Das Kraftfahrzeug 10 umfasst zudem eine heckseitig an der Karosserie 12 angeordnete Laderaumöffnung 13, wobei die Heckklappe 11 in der gezeigten Schließstellung die Laderaumöffnung 13 verschließt und in der in 6 gezeigten Offenstellung die Laderaumöffnung 13 freigibt. Die Heckklappe 11 ist an einer bodennahen Seite der Heckklappe 11 über wenigstens ein nicht gezeigtes Gelenk mit der Karosserie 12 verbunden. In der Offenstellung ist die Heckklappe 11 im Wesentlichen horizontal ausgerichtet, wie es in den 6 bis 8 gezeigt ist.
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Des Weiteren weist das Kraftfahrzeug 10 eine an einem an die Laderaumöffnung 13 angrenzenden und/oder die Laderaumöffnung 13 definierenden Fahrzeugabschnitt 14 des Kraftfahrzeugs 10 befestigte Abdeckung 15 aus einem flexiblen, luftdichten und wasserdichten Material auf. Die Abdeckung 15 ist derart ausgebildet und angeordnet, dass sie durch eine Verschwenkung der Heckklappe 11 in die Offenstellung von dem gezeigten kompakten Ruhezustand, in dem die Abdeckung 15 platzsparend an dem Fahrzeugabschnitt 14 angeordnet ist, in einen in den 8 gezeigten ausgefahrenen Funktionszustand, in dem die Abdeckung 15 mit der Heckklappe 11 verbunden ist und einen zwischen der Heckklappe 11 und der Laderaumöffnung 13 angeordneten, nicht gezeigten Freiraum teilweise von oben umschließt, überführbar ist, und umgekehrt.
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Bei dem in den 4 bis 8 gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Abdeckung 15 zunächst nicht mit der Heckklappe 11 verbunden, so dass die Heckklappe 11 unabhängig von der Abdeckung 15 verschwenkt wird. Die Abdeckung 15 weist eine erkennbare Faltstruktur auf, so dass die Abdeckung 15 auf vorgegebene Weise faltbar ausgebildet ist. Insbesondere umfasst das Kraftfahrzeug 10 eine mit der Heckklappe 11 verbundene Aufspanneinheit 7 zum Aufspannen der Abdeckung 15 in dem ausgefahrenen Funktionszustand, wobei die Aufspanneinheit 7 mehrere über zwei seitlich angeordnete, nicht gezeigte Gelenke verschwenkbare Aufspannbügel 9 aufweist.
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Das Kraftfahrzeug 10 weist zudem eine biegsame Stange 16 auf, die in dem in 4 gezeigten Ausgangszustand an ihrem gezeigten freien Ende an einer Aufnahme 17 an der Heckklappe 11 fixiert ist. Die biegsame Stange 16 ist zwischen einem in 4 gezeigten eingefahrenen Zustand und einem in 8 gezeigten ausgefahrenen Zustand verschiebbar in einem nicht gezeigten Hohlraum der Fahrzeugstruktur geführt, so dass in dem eingefahrenen Zustand der biegsamen Stange 16 lediglich das gezeigte freie Ende der Stange 16 zur Kopplung an der Aufnahme 17 freiliegt. An der Fahrzeugstruktur ist wenigstens ein nicht gezeigter Anschlag angeordnet, der mit dem anderen nicht gezeigten Endabschnitt der Stange 16 derart zusammenwirkt, dass die Stange 16 nicht vollständig aus dem Hohlraum herausgeführt werden kann.
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5 zeigt eine schematische Seitenansicht des in 4 gezeigten Kraftfahrzeugs 10 mit teilweise verschwenkter Heckklappe 11. Die Heckklappe 11 befindet sich in einer Stellung zwischen ihrer in 4 gezeigten Schließstellung und ihrer in den 6 bis 8 gezeigten Offenstellung. Die Fixierung zwischen der Stange 16 und der Heckklappe 11 ist zu Beginn der Schwenkbewegung der Heckklappe 11 gelöst worden.
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6 zeigt eine schematische Seitenansicht des in 4 gezeigten Kraftfahrzeugs 10 mit in ihrer Offenstellung befindlicher Heckklappe 11. Die Heckklappe 11 ist horizontal ausgerichtet und bildet so eine Auflagefläche für darauf auflegbare Gegenstände aus.
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7 zeigt eine schematische Seitenansicht des in 6 gezeigten Kraftfahrzeugs 10 mit teilweise ausgefahrener Abdeckung 15. Es sind insbesondere die Faltstruktur der Abdeckung 15 und die Aufspanneinheit 7 mit ihren Aufspannbügeln 9 zu sehen. Beim teilweisen Ausfahren der Abdeckung 15 wurde gleichzeitig der Stab 16 fortschreitend mitverlagert.
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8 zeigt eine schematische Seitenansicht des in 6 gezeigten Kraftfahrzeugs 10 mit in ihrem Funktionszustand befindlicher Abdeckung 15. Die Abdeckung 15 ist vollständig aufgespannt und über den Stab 16 mit der Heckklappe 11 verbunden.
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9 zeigt eine schematische Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels für ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug 18 mit in ihrer Schließstellung befindlicher Heckklappe 19. Im Unterschied zu dem in den 4 bis 8 gezeigten Ausführungsbeispiel weist die Heckklappe 19 ein an einer bodennahen Seite der Heckklappe 19 über wenigstens ein nicht gezeigtes Gelenk mit der Karosserie 12 verbundenes unteres Klappenelement 20 und ein über wenigstens ein nicht gezeigtes Gelenk mit einer bodenfernen Seite des unteren Klappenelements 20 verbundenes oberes Klappenelement 21 auf. Bei in der in den 11 bis 13 gezeigten Offenstellung befindlicher Heckklappe 19 ist das obere Klappenelement 21 im Wesentlichen horizontal ausgerichtet ist und das untere Klappenelement 20 im Wesentlichen vertikal ausgerichtet. Bei einer zueinander fluchtenden Ausrichtung der beiden Klappenelemente 20 und 21 kann die Heckklappe 19 entsprechend den 4 bis 8 eingesetzt werden. Die Abdeckung 15 und die Aufspanneinheit 7 sind vorzugsweise derart ausgebildet, dass mit ihr sowohl der in 8 gezeigte Zustand als auch der in 13 gezeigte Zustand einnehmbar ist. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im Übrigen bezüglich der Beschreibung des in den 9 bis 13 gezeigten Kraftfahrzeugs 18 auf die obige Beschreibung zu dem in den 4 bis 8 gezeigten Ausführungsbeispiel verwiesen.
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10 zeigt eine schematische Seitenansicht des in 9 gezeigten Kraftfahrzeugs 18 mit teilweise verschwenkter Heckklappe 19. Insbesondere ist das obere Klappenelement 21 aus seiner Schließstellung heraus verschwenkt worden, während das untere Klappenelement 20 sich weiterhin in seiner Schließstellung befindet. Die Fixierung zwischen der Stange 16 und der Heckklappe 19 bzw. dem oberen Klappenelement 21 ist zu Beginn der Schwenkbewegung der Heckklappe 19 bzw. des oberen Klappenelements 21 gelöst worden.
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11 zeigt eine schematische Seitenansicht des in 9 gezeigten Kraftfahrzeugs 18 mit in ihrer Offenstellung befindlicher Heckklappe 19. Der obere Klappenabschnitt 21 ist im Wesentlichen horizontal ausgerichtet und bildet so eine Auflagefläche für darauf auflegbare Gegenstände.
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12 zeigt eine schematische Seitenansicht des in 11 gezeigten Kraftfahrzeugs 18 mit teilweise ausgefahrener Abdeckung 15. Es sind insbesondere die Faltstruktur der Abdeckung 15 und die Aufspanneinheit 7 mit ihren Aufspannbügeln 9 zu sehen. Beim teilweisen Ausfahren der Abdeckung 15 wurde gleichzeitig der Stab 16 fortschreitend mitverlagert.
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13 zeigt eine schematische Seitenansicht des in 11 gezeigten Kraftfahrzeugs 18 mit in ihrem Funktionszustand befindlicher Abdeckung 15. Die Abdeckung 15 ist vollständig aufgespannt und über den Stab 6 mit der Heckklappe 19 verbunden.
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14 zeigt eine schematische Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels für ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug 22 mit in ihrer Schließstellung befindlicher Heckklappe 23. Im Unterschied zu dem in den 4 bis 8 gezeigten Ausführungsbeispiel weist die Heckklappe 23 ein an einer bodenfernen Seite der Heckklappe 23 über wenigstens ein nicht gezeigtes Gelenk mit der Karosserie 12 verbundenes oberes Klappenelement 24 und ein über wenigstens ein nicht gezeigtes Gelenk mit einer bodennahen Seite des oberen Klappenelements 24 verbundenes unteres Klappenelement 25 auf. Bei in der in den 16 bis 18 gezeigten Offenstellung befindlicher Heckklappe 23 ist das obere Klappenelement 24 im Wesentlichen horizontal ausgerichtet und das untere Klappenelement 25 im Wesentlichen vertikal ausgerichtet ist. Bei einer zueinander fluchtenden Ausrichtung der beiden Klappenelemente 24 und 25 kann die Heckklappe 23 als Ganzes in eine horizontale Stellung gebracht werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im Übrigen bezüglich der Beschreibung des in den 14 bis 18 gezeigten Kraftfahrzeugs 22 auf die obige Beschreibung zu dem in den 4 bis 8 gezeigten Ausführungsbeispiel verwiesen.
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Das Kraftfahrzeug 22 weist des Weiteren eine an dem an die Laderaumöffnung 13 angrenzenden und/oder die Laderaumöffnung 13 definierenden Fahrzeugabschnitt 14 des Kraftfahrzeugs 22 befestigte, in den 15 bis 18 gezeigte Abdeckung aus einem flexiblen, luftdichten und wasserdichten Material auf. Die Abdeckung ist derart ausgebildet und angeordnet, dass sie bei in der in 18 gezeigten Offenstellung befindlicher Heckklappe 23 von einem in 15 gezeigten kompakten Ruhezustand, in dem die Abdeckung platzsparend an dem Fahrzeugabschnitt 14 angeordnet ist, in einen in 18 gezeigten ausgefahrenen Funktionszustand, in dem die Abdeckung mit der Heckklappe 23 verbunden ist und einen zwischen der Heckklappe 23 und der Laderaumöffnung 13 angeordneten Freiraum zumindest teilweise umschließt, überführbar ist, und umgekehrt. In den 15 bis 18 ist gezeigt, dass die Abdeckung eine Faltstruktur aufweist, so dass die Abdeckung auf vorgegebene Weise faltbar ausgebildet ist. Zudem umfasst das Kraftfahrzeug 22 eine mit der Heckklappe 23 verbundene, in den 15 bis 18 gezeigte Aufspanneinheit zum Aufspannen der Abdeckung in dem ausgefahrenen Funktionszustand. Ferner umfasst das Kraftfahrzeug 22 eine biegsame Stange 26, die in dem in 18 gezeigten Endzustand an einer in den 15 bis 18 gezeigten Aufnahme an der Heckklappe 23 fixiert ist. Die biegsame Stange 26 ist zwischen einem in 14 gezeigten eingefahrenen Zustand und einem in 18 gezeigten ausgefahrenen Zustand verschiebbar in einem nicht gezeigten Hohlraum der Fahrzeugstruktur geführt, so dass in dem eingefahrenen Zustand der biegsamen Stange 26 lediglich das gezeigte freie Ende der Stange 26 zur Kopplung an der Aufnahme 17 freiliegt. An der Fahrzeugstruktur ist wenigstens ein nicht gezeigter Anschlag angeordnet, der mit dem anderen nicht gezeigten Endabschnitt der Stange 26 derart zusammenwirkt, dass die Stange 26 nicht vollständig aus dem Hohlraum herausgeführt werden kann.
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15 zeigt eine schematische Seitenansicht des in 14 gezeigten Kraftfahrzeugs 22 mit teilweise verschwenkter Heckklappe 23. Hierzu ist der obere Klappenabschnitt 24 relativ zu der Karosserie 12 und das untere Klappenelement 25 relativ zu dem oberen Klappenelement 24 verschwenkt worden. Die Abdeckung 27 befindet sich in ihrem kompakten Ruhezustand. Auch die Aufspanneinheit 28 mit Aufspannbügeln 29 befindet sich in einem kompakten Ausgangszustand. Es ist zudem die Aufnahme 17 an der Heckklappe 23 bzw. dem unteren Klappenelement 25 zu sehen, an der das gezeigte freie Ende des Stabs 26 fixierbar ist, wie es in 18 gezeigt ist.
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16 zeigt eine schematische Seitenansicht des in 14 gezeigten Kraftfahrzeugs 22 mit in ihrer Offenstellung befindlicher Heckklappe 23. Hierzu sind die Klappenelemente 24 und 25 weiter verschwenkt worden, so dass das obere Klappenelement 24 im Wesentlichen horizontal ausgerichtet ist und das untere Klappenelement 25 im Wesentlichen vertikal ausgerichtet ist.
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17 zeigt eine schematische Seitenansicht des in 16 gezeigten Kraftfahrzeugs 22 mit teilweise ausgefahrener Abdeckung 27. Es ist insbesondere die Aufspanneinheit 28 mit ihren Aufspannbügeln 29 zu sehen. Beim teilweisen Ausfahren der Abdeckung 27 wurde gleichzeitig der Stab 26 fortschreitend mitverlagert.
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18 zeigt eine schematische Seitenansicht des in 16 gezeigten Kraftfahrzeugs 22 mit in ihrem Funktionszustand befindlicher Abdeckung 27. Die Abdeckung 27 ist vollständig aufgespannt und über den Stab 26 mit der Heckklappe 23 verbunden.
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19 zeigt eine schematische Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels für ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug 30 mit in ihrer Offenstellung befindlicher Heckklappe 23. Dieses Kraftfahrzeug 30 unterscheidet sich insbesondere dadurch von dem in den 14 bis 18 gezeigten Ausführungsbeispiel, dass das Kraftfahrzeug 30 zusätzlich ein Bodenelement 31 aufweist, das zwischen einer nicht gezeigten eingefahrenen Stellung, in der das Bodenelement 31 vollständig innerhalb eines über die Laderaumöffnung 13 zugänglichen Laderaums 32 des Kraftfahrzeugs 30 angeordnet ist, und einer ausgefahrenen Stellung, in der das Bodenelement 31, wie in 19 gezeigt, teilweise heckseitig aus dem Laderaum 32 vorsteht, bewegbar an dem Kraftfahrzeug 30 angeordnet ist. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im Übrigen bezüglich der Beschreibung des in 19 gezeigten Kraftfahrzeugs 30 auf die obige Beschreibung zu dem in den 14 bis 18 gezeigten Ausführungsbeispiel verwiesen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- Heckklappe
- 3
- Karosserie
- 4
- Laderaumöffnung
- 5
- Fahrzeugabschnitt
- 6
- Abdeckung
- 7
- Aufspanneinheit
- 8
- Gelenk
- 9
- Aufspannbügel
- 10
- Kraftfahrzeug
- 11
- Heckklappe
- 12
- Karosserie
- 13
- Laderaumöffnung
- 14
- Fahrzeugabschnitt
- 15
- Abdeckung
- 16
- Stab
- 17
- Aufnahme an 11, 19, 23
- 18
- Kraftfahrzeug
- 19
- Heckklappe
- 20
- unteres Klappenelement
- 21
- oberes Klappenelement
- 22
- Kraftfahrzeug
- 23
- Heckklappe
- 24
- oberes Klappenelement
- 25
- unteres Klappenelement
- 26
- Stab
- 27
- Abdeckung
- 28
- Aufspanneinheit
- 29
- Aufspannbügel
- 30
- Kraftfahrzeug
- 31
- Bodenelement
- 32
- Laderaum