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Die Erfindung betrifft eine Löseeinrichtung zur Freigabe von Gurtlose aus einer fixierten Gurtschlaufe in einen Abschnitt eines Sicherheitsgurtes einer Sicherheitsgurteinrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1. Und eine Sicherheitsgurteinrichtung mit einer derartigen Löseeinrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 8.
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Sicherheitsgurteinrichtungen in modernen Kraftfahrzeugen werden bevorzugt als Dreipunktsicherheitsgurte ausgeführt. In dem Dreipunktsicherheitsgurt wird das Gurtband durch eine daran angebrachte Gurtzunge, welche mit einem Gurtschloss verbindbar ist, in einen Beckengurtabschnitt und einen die Brust des Insassen kreuzenden Diagonalgurtabschnitt unterteilt.
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Sofern eine auf dem Gurtband verschiebliche Gurtzunge vorgesehen ist, hat es sich herausgestellt, dass es sinnvoll ist, den freien Gurtdurchlauf durch die Gurtzunge, der bei normaler Verwendung des Dreipunktgurtes aus Komfortgründen gegeben ist, im Unfall zu blockieren. Durch die Blockierung des Gurtdurchlaufes in der Gurtzunge wird der Beckengurt von dem Diagonalgurt entkoppelt, so dass beide Gurtabschnitte getrennt voneinander zur Wirkung kommen. Dies hat den Vorteil, dass der Beckengurt während der Vorverlagerung des Insassen im Unfall nicht am Diagonalgurt zieht und dadurch die auf den Brustbereich des Insassen wirkenden Kräfte zusätzlich erhöht. Da das Becken des Insassen grundsätzlich wesentlich mehr Kräfte aufnehmen kann als der Brustbereich, werden die auf den Insassen während des Unfalls einwirkenden Belastungen dadurch hinsichtlich der Verletzungsgefahr für den Insassen optimaler auf die beiden Gurtabschnitte verteilt, so dass die Verletzungsgefahr insgesamt sinkt. Außerdem ergeben sich zusätzliche Sicherheitsvorteile, da ein Durchtauchen des Insassen durch den Beckengurt und/oder ein Herausrutschen des Insassen aus dem Dreipunkt-Sicherheitsgurt bei einem Unfall mit Überschlag dadurch verhindert werden können. Eine solche klemmende Gurtzunge ist z.B. aus der
DE 10 2006 005 886 A1 bekannt.
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Alternativ kann auch ein Sicherheitsgurtsystem mit zwei getrennten Gurtbandabschnitten und zwei Gurtaufrollern verwendet werden, bei dem der Beckengurtabschnitt permanent von dem Diagonalgurtabschnitt entkoppelt ist.
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Eine weitere wichtige Kenngröße zur Erfüllung verschiedener Sicherheitstests ist die sogenannte Brusteindrückung des Insassen, welche sich durch die Vorverlagerung des Insassen und die der Vorverlagerung entgegen wirkenden Rückhaltekräfte des Diagonalgurtes ergibt und im Bereich des Brustbeines des Insassen gemessen wird. Zur Erfüllung der Tests darf die Brusteindrückung vorbestimmte Werte nicht überschreiten, was insbesondere bei Kleinfahrzeugen mit sehr geringen zur Verfügung stehenden Vorverlagerungswegen problematisch sein kann.
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Zur Lösung dieses Problems ist es aus der
DE 10 2010 034 040 A1 bekannt, an einem ersten Abschnitt des Diagonalgurtabschnitts, welcher sich von dem Gurtschloss zu dem Insassen erstreckt und von einem Beckengurtabschnitt entkoppelt ist, eine erste Kraftbegrenzungseinrichtung vorzusehen. Die Lösung nutzt den durch Verwendung zweier entkoppelter Gurtabschnitte geschaffenen Vorteil, dass die Gurtkräfte in dem Beckengurt und in dem Diagonalgurtabschnitt sich nicht gegenseitig beeinflussen und dadurch auch getrennt verändert werden können. Durch die vorgeschlagene Anordnung der ersten Kraftbegrenzungseinrichtung an dem Diagonalgurtabschnitt kann der von diesem Gurtbandabschnitt auf den Insassen ausgeübte Druck bzw. die daraus resultierende Kraft gezielt verringert werden, wodurch die Brusteindrückung entscheidend reduziert werden kann. Aus Versuchen hat sich dabei herausgestellt, dass die Kraftbegrenzung in diesem Abschnitt des Diagonalgurtabschnittes keine Nachteile für die Rückhaltung des Insassen und somit für dessen Sicherheit schafft. Die Kraftbegrenzung basiert darauf, dass gezielt Gurtlose in den Gurtbandabschnitt eingebracht wird und der Gurtbandabschnitt dadurch nachgeben kann.
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So sind z.B. Kraftbegrenzungseinrichtungen bekannt, welche einen Gurtlosespeicher umfassen, der in Form einer durch eine Aufreißnaht fixierten Schlaufe gebildet ist. Die Kraftbegrenzungseinrichtung wird dadurch aktiviert, indem die Aufreißnaht aufreißt, die in der Schlaufe gespeicherte Gurtlose in den Gurtbandabschnitt zugeführt wird, und der Insasse dadurch eine geringfügige Vorwärtsbewegung ausführen kann.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine kostengünstige und konstruktiv einfache Löseeinrichtung zur Freigabe von Gurtlose aus einer fixierten Gurtschlaufe bereitzustellen, mittels derer ein Endabschnitt eines Diagonalgurtabschnittes oder eines Beckengurtabschnittes der Sicherheitsgurteinrichtung kontrolliert und in einer möglichst kurzen Zeitspanne entlastet werden kann. Weiter ist es Aufgabe der Erfindung, eine konstruktiv einfache Sicherheitsgurteinrichtung mit einer derartigen Löseeinrichtung bereitzustellen, mit welcher der Insasse mit einer verringerten Insassenbelastung und insbesondere mit einer geringeren Brusteindrückung zurückgehalten werden kann.
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Zur Lösung der Aufgabe wird eine Löseeinrichtung mit den Merkmalen von Anspruch 1 und eine Sicherheitsgurteinrichtung mit den Merkmalen von Anspruch 8 vorgeschlagen. Weitere bevorzugte Weiterentwicklungen der Erfindung sind den Unteransprüchen, den Figuren und der zugehörigen Beschreibung zu entnehmen.
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Gemäß dem Grundgedanken der Erfindung wird eine Löseeinrichtung vorgeschlagen, bei der ein Verbindungsteil vorgesehen ist, welches einen ersten Abschnitt und einen zweiten Abschnitt des Gurtbandabschnittes unter Bildung der Gurtschlaufe miteinander verbindet, wobei das Verbindungsteil durch eine lösbare Blockiereinrichtung in einer die beiden Abschnitte miteinander verbindenden Stellung blockiert ist, und wobei eine Antriebseinrichtung vorgesehen ist, welche die lösbare Blockiereinrichtung bei einer Aktivierung löst.
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Durch die vorgeschlagene Lösung kann der Gurtbandabschnitt sehr schnell aktiv und ein Signal kontrolliert entlastet werden. Dabei wird durch die Gurtschlaufe ein Gurtlosespeicher geschaffen, aus dem die Gurtlose aktiv durch die Aktivierung der Antriebseinrichtung und die Aufhebung der Verbindung über das Verbindungsteil in den Gurtbandabschnitt zugeführt wird. Dabei erfolgt die Entlastung unabhängig von den in dem Gurtband wirkenden Kräften, so dass die Entlastung auch schon in einer Frühphase eines Unfalles erfolgen kann, in der sich der Insasse noch nicht trägheitsbedingt in Fahrtrichtung verlagert. Vielmehr kann die Gurtlose bewusst und gesteuert durch die Aktivierung der Antriebseinrichtung in das Gurtband zugeführt werden, was durch eine bisher verwendete vernähte Gurtschlaufe nicht möglich gewesen ist.
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Dabei können der erste Abschnitt und der zweite Abschnitt bevorzugt jeweils mittels einer Schlaufe an einem ersten und an einem zweiten Holm fixiert sein, und die beiden Holme durch das Verbindungsteil miteinander verbunden sein. Die vorgeschlagene Lösung ermöglicht eine funktionssichere Verbindung der beiden Abschnitte sowohl vor als auch nach der Aktivierung der Antriebseinrichtung, so dass der Gurtbandabschnitt vor der Aktivierung der Antriebseinrichtung wie ein herkömmlicher Gurtbandabschnitt gehandhabt werden kann und der Rückhaltung des Insassen dient. Das Verbindungsteil dient der Kraftübertragung zwischen den Holmen und verbindet dadurch die beiden daran gehaltenen Enden der zu der Gurtschlaufe fixierten Abschnitte des Gurtbandes.
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Dabei kann die Antriebseinrichtung bevorzugt in dem ersten Holm angeordnet sein, während der zweite Holm allein der Festlegung der Schlaufe des daran gehaltenen Abschnittes dient. Durch die vorgeschlagene Lösung kann die Löseeinrichtung mit einem geringen Bauraumbedarf ausgebildet werden, was insbesondere hinsichtlich des geringen in modernen Fahrzeugen zur Verfügung stehenden Platzes von Vorteil ist.
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Ferner kann die Antriebseinrichtung bevorzugt zwei zueinander teleskopierbare Rohrabschnitte aufweisen, wobei der radial äußere Rohrabschnitt den ersten Holm bildet. Durch die Teleskopierbarkeit der Rohrabschnitte können diese zu einer Übertragung der Antriebsbewegung der Antriebseinrichtung und zum Lösen der Blockiereinrichtung des Verbindungsteils genutzt werden. Außerdem kann der radial äußere Rohrabschnitt gleichzeitig zur Festlegung des daran gehaltenen Abschnittes des Gurtbandes genutzt werden.
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Weiter wird vorgeschlagen, dass die Antriebseinrichtung bevorzugt einen pyrotechnischen Treibsatz aufweist, und dass zwischen den Rohrabschnitten eine volumenvergrößerbare Kammer vorgesehen ist, welche bei einer Aktivierung der Antriebseinrichtung mit einem von dem Treibsatz erzeugten Gasstrom beaufschlagt wird und die beiden Rohrabschnitte zu einer abstandsvergrößernden Teleskopierbewegung antreibt. Durch die volumenvergrößerbare Kammer und den daran angeschlossenen pyrotechnischen Treibsatz kann die Relativbewegung der Rohrabschnitte besonders einfach und in einer sehr kurzen Zeitspanne bewirkt werden, da die Energiequelle die zur Auslösung der Lösebewegung erforderliche Kraft unmittelbar zwischen den beiden Rohrabschnitten ausübt. Weitere Mittel zur Übertragung der Antriebsbewegung sind damit nicht erforderlich.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass die beiden Rohrabschnitte durch die Beaufschlagung des Druckraumes mit dem Gasstrom zu einer Teleskopbewegung antreibbar sind, durch welche der Abstand der beiden Ansätze zueinander vergrößerbar ist, wodurch der zweite Holm lösbar ist. Damit wird die Gurtlose aus dem durch die Schlaufe gebildeten Gurtlosespeicher sehr einfach dadurch freigegeben, indem die beiden Rohrabschnitte durch die Aktivierung der Antriebseinrichtung und die dadurch erzwungene Teleskopierbewegung auseinander bewegt werden, wodurch der Abstand der Ansätze automatisch vergrößert und der zweite Holm nachfolgend nicht mehr zwischen den Ansätzen gehalten ist und in der Folge freigegeben wird. Im Idealfall gehen die beiden Bewegungen, also die Lösebewegung der Blockiereinrichtung und die sich anschließende Teleskopierbewegung der Rohrabschnitte, unterbrechungsfrei ineinander, und das Volumen des Druckraumes vergrößert sich unter der Einwirkung des einströmenden Gasstromes kontinuierlich. Die Ansätze sind dabei an den freien Endseiten der unterschiedlichen Rohrabschnitte angeordnet, so dass sich ihr Abstand zwischen den Ansätzen während der Teleskopierbewegung der Rohrabschnitte vergrößert.
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Weiter wird vorgeschlagen, dass an den axialen Stirnseiten der Rohrabschnitte zwei radial vorstehende Ansätze vorgesehen sind, und der zweite Holm zwischen den einander zugewandten Seitenflächen der Ansätze eingespannt ist. Durch die vorgeschlagene Lösung werden die beiden Abschnitte des Gurtbandabschnittes sehr einfach über das Verbindungsteil miteinander verbunden, wobei der erste Holm durch einen der Rohrabschnitte gebildet ist, und der zweite Holm mit dem daran gehaltenen zweiten Abschnitt des Gurtbandabschnittes zwischen den Ansätzen gehalten ist.
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Weiter wird vorgeschlagen, dass die Blockiereinrichtung wenigstens eine Blockierklinke aufweist, welche die zueinander teleskopierbaren Rohrabschnitte in einer Blockierstellung in Axialrichtung miteinander verbindet, und ein Kolben durch die Aktivierung der Antriebseinrichtung und eine dadurch bewirkte Axialbewegung an der Blockierklinke zur Anlage gelangt und diese aus der Blockierstellung in eine Freigabestellung bewegt. Der Druckaufbau in der Kammer wird damit in einem ersten Schritt durch die erzwungene Bewegung eines Kolbens zum Lösen der Blockiereinrichtung genutzt.
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Weiter wird zur Lösung der Aufgabe eine Sicherheitsgurteinrichtung mit einer Löseeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7 mit einem Beckengurtabschnitt und einem von dem Beckengurtabschnitt entkoppelten Diagonalgurtabschnitt, vorgeschlagen, bei der der Gurtbandabschnitt, in dem die Löseeinrichtung mit dem Gurtlosespeicher angeordnet ist, in dem Diagonalgurtabschnitt angeordnet ist und derart positioniert ist, dass er bei angelegtem Diagonalgurtabschnitt zwischen einem Gurtschloss der Sicherheitsgurteinrichtung und einem Insassen angeordnet ist.
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Die Gurtlose wird damit gezielt in den Abschnitt des Diagonalgurtabschnittes eingeleitet, welcher zwischen dem Gurtschloss und dem Insassen angeordnet ist und bei einem Dreipunktgurt der herkömmlichen Geometrie den unteren Abschnitt des Diagonalgurtabschnittes bildet. Damit kann die von dieser Seite auf den Insassen ausgeübte Rückhaltekraft gezielt verringert werden, was wiederum zu einer reduzierten Brusteindrückung führt.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand bevorzugter Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren erläutert. Dabei zeigt
- 1 eine 3-Punkt-Sicherheitsgurteinrichtung nach dem Stand der Technik; und
- 2 eine 3-Punkt-Sicherheitsgurteinrichtung mit einer erfindungsgemäßen Löseeinrichtung; und
- 3 die Löseeinrichtung mit einer Gurtschlaufe; und
- 4 die Löseeinrichtung mit einer Gurtschlaufe und einer Kraftbegrenzungseinrichtung; und
- 5 die Löseeinrichtung in Explosionsdarstellung; und
- 6 die Löseeinrichtung mit einer blockierten Blockiereinrichtung in Schnittdarstellung; und
- 7 die Löseeinrichtung mit einer freigegebenen Blockiereinrichtung und einem gelösten Verbindungsteil in Schnittdarstellung; und
- 8 eine 3-Punkt-Sicherheitsgurteinrichtung mit zwei Gurtaufrollern und zwei voneinander getrennten Gurtabschnitten; und
- 9 einen Ausschnitt aus einer Sicherheitsgurteinrichtung mit einer vergrößerten Gurtzunge und der Löseeinrichtung; und
- 10 die Löseeinrichtung mit einem Schnitt durch einen pyrotechnischen Treibsatz vor der Aktivierung; und
- 11 die Löseeinrichtung mit einem Schnitt durch einen pyrotechnischen Treibsatz nach der Aktivierung.
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In der linken Darstellung der 1 ist eine Sicherheitsgurteinrichtung 1 in Form eines bewährten Dreipunktgurtes nach dem Stand der Technik zu erkennen. Die Sicherheitsgurteinrichtung 1 weist einen Sicherheitsgurt 11 auf, welcher mit einer Gurtzunge 6 in einem fahrzeugfesten Gurtschloss 5 verriegelt ist. Der Sicherheitsgurt 11 ist über die Gurtzunge 6 in einen Beckengurtabschnitt 2 und einen Diagonalgurtabschnitt 3 unterteilt. Der Beckengurtabschnitt 2 ist mit einem freien Ende B6 fest an der Struktur des Kraftfahrzeuges befestigt, wobei an dem freien Ende alternativ auch ein fahrzeugfester Endbeschlagstraffer angreifen kann. Der Beckengurtabschnitt 2 kreuzt ausgehend von dem Ende B6 das Becken des Insassen und endet mit dem Ende B5 an dem Gurtschloss 5. Der Diagonalgurtabschnitt 3 erstreckt sich von dem an der Gurtzunge 6 festgelegten Ende B4 diagonal über die Brust des Insassen zu einem oberen Ende B3, an dem er direkt oder nach einer Umlenkung auf einem Gurtaufroller 9 aufwickelbar ist. Der Gurtaufroller 9 kann dabei mit einem Gurtstraffer 8 und einer Kraftbegrenzungseinrichtung 7 versehen sein. Der Diagonalgurtabschnitt 3 und der Beckengurtabschnitt 2 sind voneinander entkoppelt, was z.B. durch die Verwendung zweier getrennter Gurtbänder oder auch durch die Blockierung des Sicherheitsgurtes 11 in einem Gurtdurchführungsschlitz der Gurtzunge 6 verwirklicht sein kann.
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In der 8 ist eine weitere Sicherheitsgurteinrichtung 1 mit einer 3-Punkt-Geometrie dargestellt, bei der auch das freie Ende des Beckengurtabschnittes 2 auf einem Gurtaufroller 44 aufwickelbar ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel handelt es sich um eine sitzintegrierte Sicherheitsgurteinrichtung 1, bei der die beiden Gurtaufroller 9 und 44 an dem Fahrzeugsitz befestigt sind. Der Beckengurtabschnitt 2 und der Diagonalgurtabschnitt 3 sind bei dieser Ausführungsform durch die beiden Gurtaufroller 9 und 44 unabhängig voneinander aufwickelbar.
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Der Diagonalgurtabschnitt 3 kreuzt in seinem Verlauf die Mittelsagittalebene 10 des Insassen, welche der senkrechten parallel zur Fahrtrichtung und durch die Mittelachse des Insassen verlaufenden Ebene entspricht, in dem Kreuzungspunkt 4, so dass der Diagonalgurtabschnitt 3 in einen ersten Gurtbandabschnitt I zwischen dem Gurtschloss 5 und dem Kreuzungspunkt 4 und einen zweiten Gurtbandabschnitt II zwischen dem Kreuzungspunkt 4 und dem oberen Ende B3 unterteilt werden kann. Im Unfall wirken dann bedingt durch die Rückhaltung des Insassen eine Zugkraft FI in dem ersten Gurtbandabschnitt I und eine Zugkraft FII in dem zweiten Gurtbandabschnitt II, welche, wie in der rechten Darstellung zu erkennen ist, an den Enden B3 und B4 als Zugkräfte F3 und F4 in die Struktur des Kraftfahrzeuges eingeleitet werden, und unmittelbar mit den in den Gurtbandabschnitten I und II auf den Insassen ausgeübten Druckkräften FNI und FNII zusammenhängen. In der Summe ergeben sich dann in den Gurtbandabschnitten I und II aus den Druckkräften FNI und FNII die Gesamtkräfte FNGI und FNGII, aus denen sich wiederum die auf das Brustbein des Insassen wirkende resultierende Gesamtkraft FRES in dem Kreuzungspunkt 4 ergibt. Die resultierende Gesamtkraft FRES bewirkt dann die für die Tests entscheidende Brusteinrückung des Insassen.
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Wie in der 2 zu erkennen ist, ist nun gemäß der Erfindung eine dem ersten Gurtbandabschnitt I zugeordnete Löseeinrichtung 12 vorgesehen, welche im Unfall eine Reduzierung der in dem Abschnitt I wirkenden Zugkraft FI bewirkt. Diese reduzierte Zugkraft FI hat wiederum eine reduzierte Druckkraft FNI in dem ersten Gurtbandabschnitt I zur Folge, so dass insgesamt die Gesamtkraft FNGI und die resultierende Gesamtkraft FRES verringert wird. Aufgrund der reduzierten Gesamtkraft FRES ergibt sich eine geringere Brusteindrückung für den Insassen bei einer nahezu unveränderten Rückhaltecharakteristik.
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Der durch die Löseeinrichtung 12 ermöglichte Gurtbandauslass im Bereich des ersten Abschnitts I sollte bevorzugt 20 - 30 mm betragen.
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Einen besonderen Vorteil bietet die Erfindung bei einer Verwendung in einer Sicherheitsgurteinrichtung in einem Kleinfahrzeug, da in diesem Fall der zur Verfügung stehende Raum zur Vorwärtsverlagerung des Insassen besonders klein ist, und die Insassenbelastung im Rückhaltefall im Allgemeinen höher ist.
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In den 3 bis 7 und 10 und 11 ist die Löseeinrichtung 12 vergrößert in verschiedenen Darstellungen und Stellungen mit ihren Einzelteilen zu erkennen. Die Löseeinrichtung 12 ist in dem ersten Gurtbandabschnitt I des Sicherheitsgurtes 11 angeordnet und weist ein Verbindungsteil 15 auf, welches zwei Abschnitte 16 und 17 des Gurtbandabschnittes I zu einer Gurtschlaufe 14 miteinander verbindet. Die Gurtschlaufe 14 bildet damit ein Gurtlosereservoir, welches erst dann aktiviert bzw. freigegeben wird, wenn die Verbindung der beiden Abschnitte 16 und 17 über das Verbindungsteil 15 aufgehoben wird, also wenn die Löseeinrichtung 12 aktiviert wird, so dass nachfolgend der oben beschriebene Effekt der Verringerung der Brusteindrückung erzielt wird. Die beiden Abschnitte 16 und 17 sind dabei jeweils über eine Schlaufe 20, 21 auf einem Holm 22, 23 fixiert, welche ihrerseits über das Verbindungsteil 15 miteinander verbunden sind. In dem in der 4 gezeigten Ausführungsbeispiel ist in der Gurtschlaufe 14 zusätzlich eine Kraftbegrenzungseinrichtung 45 vorgesehen, welche nach dem Lösen der Löseeinrichtung 12 und dem Einbringen der Gurtlose aus der Gurtschlaufe 14 in den Diagonalgurtabschnitt 3 zusätzlich einen weiteren kraftbegrenzten Gurtbandauszug des Diagonalgurtabschnittes 3 ermöglicht. Dadurch kann ein progressiver Kraftbegrenzungsverlauf realisiert werden. Die Kraftbegrenzungseinrichtung 45 ist hier durch die Vernähung von zwei aufeinander gelegten Abschnitten 46 und 47 des Gurtbandes mit einer Aufreißnaht 48 verwirklicht, wobei die Aufreißnaht 48 eine definierte Aufreißkraft aufweist, so dass sie sich bei einem Überschreiten der vorbestimmten Aufreißkraft selbstständig löst und einen weiteren kraftbegrenzten Gurtbandauszug ermöglicht.
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In der 9 ist ein Ausschnitt der Sicherheitsgurteinrichtung 1 mit der Löseeinrichtung 12 zu erkennen. Die Löseeinrichtung 12 weist ein Gehäuse 49 auf, welches die Löseeinrichtung 12 zur Außenseite hin abdeckt. Die Löseeinrichtung 12 ist mit dem Gehäuse 49 in Form einer flachen Box ausgebildet, welche geringfügig breiter als das Gurtband der Sicherheitsgurteinrichtung 1 ausgebildet ist. Damit wird der Tragekomfort der Sicherheitsgurteinrichtung 1 durch die Löseeinrichtung 12 möglichst nicht oder nur geringfügig eingeschränkt. Die Löseeinrichtung 12 ist hier bewusst in dem der Gurtzunge 6 zugewandten Endabschnitt des Diagonalgurtabschnittes 3 angeordnet. Da der Beckengurtabschnitt 2 und der Diagonalgurtabschnitt 3 voneinander getrennt an der Gurtzunge 6 gehalten sind, wird die Gurtlose damit ausschließlich in den Diagonalgurtabschnitt 3 eingebracht, während der Beckengurtabschnitt 2 unverändert bleibt und den Insassen zurückhält. Damit kann die Brusteindrückung wie bereits oben beschrieben wurde gezielt reduziert und die Insassenbelastung verringert werden, ohne dass dies Nachteile für die Rückhaltung des Insassen zur Folge hat.
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In den 5 und 6 ist die Löseeinrichtung 12 mit ihren Einzelteilen vor und nach dem Zusammenbau zu erkennen. Die Löseeinrichtung 12 umfasst als Grundelemente das Verbindungsteil 15, zwei Holme 22 und 23, eine Blockiereinrichtung 18 und eine Antriebseinrichtung 19. Das Verbindungsteil 15 weist einen inneren und einen äußeren Rohrabschnitt 24 und 25 auf, wobei der äußere Rohrabschnitt 25 den ersten Holm 22 bildet, auf dem der Abschnitt 16 des Sicherheitsgurtes 11 mit der Schlaufe 21 fixiert ist. In dem inneren Rohrabschnitt 24 sind die Antriebseinrichtung 19 und die Blockiereinrichtung 18 angeordnet. Ferner weisen die beiden Rohrabschnitte 24 und 25 an ihren entgegen gesetzten Enden jeweils einen radial vorstehenden Ansatz 28 und 29 auf, welche an den einander zugewandten Seitenflächen 30 und 31 jeweils eine Ausnehmung 42 aufweisen. Die Ausnehmungen 42 sind formkorrespondierend zu der Querschnittsform des zweiten Holmes 23 ausgebildet und dienen der Fixierung des zweiten Holmes 23. Damit ist der zweite Holm 23 in der montierten Stellung der Löseeinrichtung 12 zwischen den Ansätzen 28 und 29 durch den Eingriff in die Ausnehmungen 42 formschlüssig mit dem ersten Holm 22 verbunden. Der innere Rohrabschnitt 24 weist einen Innendurmesser auf, welcher dem Außendurchmesser eines Kolbens 27 und eines Treibsatzes 26 der Antriebseinrichtung 19 entspricht. Der Außendurchmesser des inneren Rohrabschnittes 24 entspricht dem Innendurchmesser des äußeren Rohrabschnittes 25, so dass der innere Rohrabschnitt 24 in dem äußeren Rohrabschnitt 25 bei freigegebener Blockiereinrichtung 18 verschiebbar also teleskopierbar ist.
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Die Antriebseinrichtung 19 umfasst den pyrotechnischen Treibsatz 26 und den Kolben 27, welche auch in den 10 und 11 zu erkennen sind. Der Treibsatz 26 ist in der montierten Stellung, welche auch in der 6 zu erkennen ist, durch die Anlage an einem radial einwärts gerichteten Vorsprung in dem Rohrabschnitt 24 gegen ein Austreten aus der freien Seite gesichert und weist auf der anderen Seite eine volumenvergrößerbare Kammer 13 auf, an welcher der verschiebbare Kolben 27 stirnseitig anliegt.
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Die Blockiereinrichtung 18 umfasst zwei identische, spiegelsymmetrisch angeordnete Blockierklinken 32 und 33, welche auf einem Lagerstift 35 schwenkbar gehalten sind, wobei der Lagerstift 35 eine Längsnut 42 des inneren Rohrabschnittes 24 durchgreift und in zwei gegenüber liegende Lageröffnungen 43 des radial äußeren Rohrabschnittes 25 gelagert ist. Die Längsnut 40 ist mit ihrer Längserstreckung in Axialrichtung des inneren Rohrabschnittes 24 gerichtet, so dass der radial innere und der radial äußere Rohrabschnitt 24 und 25 eine Teleskopierbewegung in Axialrichtung der Rohrabschnitte 24 und 25 ausführen können, während der sich der Abstand der Ansätze 28 und 29 vergrößert oder verringert, und während der die Blockierklinken 32 und 33 über den in die Lageröffnungen 35 eingreifenden Lagerstift 35 sicher gelagert sind. Ferner ist zwischen den Blockierklinken 32 und 33 eine Feder 34 in Form einer Blattfeder vorgesehen, welche sich zwischen den Blockierklinken 32 und 33 abstützt und dadurch die Blockierklinken 32 und 33 radial nach außen in eine Blockierstellung drängt. Die Blockierklinken 32 und 33 durchgreifen in der Blockierstellung jeweils eine Längsnut 36 und 37 des inneren Rohrabschnittes 24. Das Erreichen der Blockierstellung der Blockierklinken 32 und 33 kann dabei durch einen Blick in die Kontrollöffnungen 38 und 39 überprüft werden. Ferner liegen die Blockierklinken 32 und 33 in der Blockierstellung mit ihren schrägen Stirnflächen an den inneren Randseiten der Längsnuten 36 und 37 an. Dadurch ist der innere Rohrabschnitt 24 gegenüber dem äußeren Rohrabschnitt 25 entgegen der Auszugsrichtung aus dem äußeren Rohrabschnitt 25 blockiert, und der innere Rohrabschnitt 24 kann keine Teleskopierbewegung zu dem äußeren Rohrabschnitt 25 ausführen.
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Bei einer Aktivierung der Antriebseinrichtung 19 erfolgt die Lösebewegung der Löseeinrichtung 12 bzw. die Freigabe des zweiten Holmes 23 ausgehend von der in der 10 zu erkennenden Blockierstellung in folgenden Schritten. Zuerst wird der Treibsatz 26 durch einen elektrischen Impuls gezündet, so dass dieser schlagartig einen in die Kammer 13 einströmenden Gasstrom freisetzt. Daraufhin steigt der Druck in der Kammer 13 und dadurch auch das Volumen der Kammer 13 an, und der Kolben 27 wird in Richtung der Blockierklinken 32 und 33 verschoben, bis er an den Stirnseiten der Blockierklinken 32 und 33 zur Anlage gelangt. Anschließend werden die Blockierklinken 32 und 33 während der weiteren Bewegung des Kolbens 27 entgegen der von der Feder 34 ausgeübten Federkraft aus der in der Figur 6 gezeigten Blockierstellung in die in der 7 gezeigte Freigabestellung bewegt, in der sie nicht mehr in die Längsnuten 36 und 37 eingreifen und nicht mehr mit ihren schrägen vorderen Stirnflächen an den Randseiten der Nuten 36 und 37 des inneren Rohrabschnittes 24 anliegen. Nach dem Erreichen der Freigabestellung der Blockiereinrichtung 12 liegt der Kolben 27 an den Blockierklinken 32 und 33 an und eine Vergrößerung der Kammer 13 ist nur noch dadurch möglich, indem der innere Rohrabschnitt 24 zusammen mit dem pyrotechnischen Treibsatz 26 eine Teleskopierbewegung ausführt und dabei aus dem radial äußeren Rohrabschnitt 25 ausfährt. Dabei fahren die Ansätze 28 und 29 ebenfalls auseinander und der dazwischen gehaltene zweite Holm 23 verliert seinen Halt, wodurch die Verbindung zwischen den Holmen 22 und 23 und den Abschnitten 16 und 17 des Sicherheitsgurtes 11 aufgehoben und die Gurtschlaufe 14 gelöst wird. Damit wird schlagartig Gurtlose aus der Gurtschlaufe 14 in den Gurtbandabschnitt I eingeleitet und der Diagonalgurtabschnitt 3 in dem Abschnitt zwischen dem Gurtschloss 5 und dem Insassen entlastet, wodurch wiederum die Insassenbelastung und die Brusteindrückung reduziert werden kann. Die gelöste Stellung der Löseeinrichtung 12 mit der maximal vergrößerten Kammer 13 ist auch in der 9 zu erkennen.
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Die erfindungsgemäße Löseeinrichtung 12 ist hier in dem Gurtabschnitt I des Diagonalgurtabschnittes 3 angeordnet, sie kann aber auch in jedem beliebigen anderen Abschnitt des Sicherheitsgurtes 11 angeordnet sein, welcher signalgesteuert aktiv entlastet werden soll.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102006005886 A1 [0003]
- DE 102010034040 A1 [0006]