DE102017216524A1 - Head-up-Anzeigevorrichtung für ein Kraftfahrzeug - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Head-up-Anzeigesystem (1) für ein Kraftfahrzeug (10), umfassend:- eine Projektionseinheit (3) zum Bereitstellen eines Anzeigebilds;- eine transparente holographische Lichtleiter-Anzeigeplatte (2) mit einer Anzeigefläche (21), um ein über einen Einkopplungsbereich in die Anzeigeplatte (2) eingekoppeltes Anzeigebild auf einer Anzeigefläche (21) auszugeben,- einen nicht-geradlinig verlaufenden Lichtleiter (6) zum Führen eines Anzeigebilds von der Projektionseinheit (3) zu dem Einkopplungsbereich der Anzeigeplatte (2).
Description
- Technisches Gebiet
- Die Erfindung betrifft Kraftfahrzeuge mit Head-up-Anzeigevorrichtungen, insbesondere Möglichkeiten zur Anordnung einer Anzeigefläche im Blickfeld eines Fahrers des Kraftfahrzeugs.
- Technischer Hintergrund
- Herkömmliche Head-up-Anzeigevorrichtungen werden derzeit mit einer reflektierenden Anzeigefläche versehen, über die durch eine Projektionseinrichtung in der Instrumententafel das Anzeigebild in den Augenbereich des Fahrers reflektiert wird. Die Projektionseinrichtung umfasst beispielsweise eine LED-hinterleuchtete Anzeigeeinheit, z. B. in Form einer LCD-Anzeigeeinheit, die das abzubildende Anzeigebild bereitstellt. Mithilfe einer Fokussierungsoptik wird das Anzeigebild über die Anzeigefläche in Richtung des Fahrers in Form eines leicht divergierenden Strahlenbündels gerichtet, so dass der Fahrer ein virtuelles Anzeigebild auf der gegenüberliegenden Seite der Anzeigefläche wahrnimmt.
- Üblicherweise nimmt die Anzeigefläche zur Darstellung essenzieller Fahrzeug- und Fahrinformationen nur einen relativ geringen Anteil des Blickfelds des Fahrers ein. Zur Realisierung von Head-up-Anzeigevorrichtungen für die Darstellung von ortsbezogenen oder kontaktanalogen Augmented-Reality-Inhalten ist es notwendig, die Anzeigefläche im Blickfeld des Fahrers signifikant zu vergrößern. Die dafür notwendigen Projektionseinrichtungen weisen jedoch hohe Baugrößen auf, die nur unter erhöhtem konstruktivem Aufwand in der Instrumententafel zu integrieren sind. Darüber hinaus können aufgrund des eingeschränkten Bauraums die Funktionen der umliegenden Komponenten erheblich beeinträchtigt werden.
- Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Head-up-Anzeigevorrichtung für ein Kraftfahrzeug zur Verfügung zu stellen, die mit einem möglichst geringen Bauraum auskommt und bei der insbesondere kein Einbau in die Instrumententafel notwendig ist.
- Offenbarung der Erfindung
- Diese Aufgabe wird durch die Head-up-Anzeigevorrichtung für ein Kraftfahrzeug gemäß Anspruch 1 gelöst.
- Weitere Ausgestaltungen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
- Gemäß einem ersten Aspekt ist eine Head-up-Anzeigesystem für ein Kraftfahrzeug vorgesehen, umfassend:
- - eine Projektionseinheit zum Bereitstellen eines Anzeigebilds;
- - eine transparente holographische Lichtleiter-Anzeigeplatte zur Ausgabe eines über einen Einkopplungsbereich in die Anzeigeplatte eingekoppelten Anzeigebilds auf einer Anzeigefläche,
- - einen nicht-geradlinig verlaufenden Lichtleiter zum Führen eines Anzeigebilds von der Projektionseinheit zu dem Einkopplungsbereich der Anzeigeplatte.
- Eine Idee der obigen Head-up-Anzeigevorrichtung besteht darin, diese mit einem holographischen Lichtwellenleitersystem auszustatten, das in einer transparenten Anzeigeplatte integriert ist, die sich im Blickfeld des Fahrers befindet. Die transparente Anzeigeplatte befindet sich im Blickfeld des Fahrers und wird dazu in horizontaler Richtung, d. h. einer gewöhnlichen Blickrichtung des Fahrers zwischen der Frontscheibe und dem Augenbereich des Fahrers, positioniert und in geeigneter Weise durch die A-Säule und/oder den Dachhimmel gehalten.
- Eine Projektionseinheit dient dazu, ein Anzeigebild in die Anzeigeplatte einzukoppeln. Eine solche Projektionseinheit ist in der Regel separat von der Anzeigeplatte ausgebildet, und so angeordnet, dass ein Anzeigebild im Wesentlichen senkrecht zur Anzeigeplatte eingekoppelt werden kann. Die Einkopplungsrichtung, die im Wesentlichen nur geringfügig von der Flächennormalen der Anzeigeplatte abweichen sollte, beschränkt in der Regel die Möglichkeiten, die Projektionseinheit außerhalb des Blickfelds des Fahrers anzuordnen. Somit muss die Projektionseinheit herkömmlich etwa im Bereich zwischen der Frontscheibe und der Anzeigeplatte angeordnet sein. Beispielsweise kann die Projektionseinheit an der A-Säule des Kraftfahrzeugs angebracht sein und in Richtung der Frontscheibe vorstehen, um das Anzeigebild in einen auf der Anzeigeplatte befindlichen Einkopplungsbereich neben einer Anzeigefläche einzukoppeln.
- Es ist entsprechend obigem Anzeigesystem vorgesehen, zwischen der Projektionseinheit und dem Einkopplungsbereich der Anzeigeplatte einen Lichtleiter vorzusehen, der für jeden anzuzeigenden Bildpunkt eine Lichtleitfaser aufweist. Der Lichtleiter ist daher aus in einer Matrix angeordneten parallel zueinander verlaufenden Lichtleitfasern aufgebaut und weist ein Einkopplungsende und ein Auskopplungsende auf. In das Einkopplungsende wird das Anzeigebild durch die Projektionseinheit eingekoppelt. Der Lichtleiter kann gekrümmt sein und das eingekoppelte Anzeigebild zu dem Auskopplungsende des Lichtleiters leiten. Das Auskopplungsende des Lichtleiters ist so an dem Einkopplungsbereich der Anzeigeplatte angeordnet, dass die aus den Lichtleitfasern in den Einkopplungsbereich der Anzeigeplatte eingekoppelten Bildpunkte entsprechend in die Anzeigeplatte eingekoppelt werden in auf der Anzeigefläche der Anzeigeplatte angezeigt werden.
- Durch die Möglichkeit, den Lichtleiter mit verschiedenen nicht-geradlinigen Verläufen und Längen auszuwählen, ist es möglich, die Projektionseinheit an einem geeigneten Ort im Fahrzeuginnenraum zu integrieren, so dass die Projektionseinheit nicht als störende Einheit im Blickfeld des Fahrers wahrgenommen wird. Beispielsweise kann die Projektionseinheit in die A-Säule, in die Instrumententafel, in den Rückspiegel, in den Dachhimmel und dergleichen integriert werden, und die Verbindung zur Anzeigeplatte durch das Führen des Lichtleitleiters, insbesondere durch die A-Säule, zum Einkopplungsbereich der Anzeigeplatte erfolgen.
- Weiterhin kann die Anzeigeplatte als den Einkopplungsbereich ein Eingangs-Gitter zum Einkoppeln des Anzeigebilds und zum Richten des Anzeigebilds auf ein Ablenkgitter aufweisen, das Ablenkgitter zum Richten des Anzeigebilds auf ein Ausgabegitter und das Ausgabegitter zum Auskoppeln des Anzeigebilds aus der Anzeigeplatte umfasst.
- Der Lichtleiter kann flexibel und biegsam ausgebildet sein.
- Der Lichtleiter kann weiterhin Lichtleitfasern, insbesondere in einer Matrix angeordnet, aufweisen, die Bildpunkte des Anzeigebilds separat leiten.
- Gemäß einem weiteren Aspekt ist ein Kraftfahrzeug mit dem obigen Head-up-Anzeigesystem vorgesehen, wobei die Projektionseinheit an oder in einer Instrumententafel, einer A-Säule einem Rückspiegel, einer Mittenkonsole oder einem Dachhimmel angeordnet ist.
- Insbesondere kann der Lichtleiter durch die A-Säule von der Projektionseinheit zu dem Einkopplungsbereich geführt sein.
- Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die Anzeigeplatte in einem Blickfeld eines Fahrers vor einer Frontscheibe des Kraftfahrzeugs angeordnet ist.
- Weiterhin kann die Anzeigeplatte an ihren äußeren Kanten gefast sein, dass die Fase in Blickrichtung des Fahrers verläuft.
- Gemäß einer Ausführungsform kann die Anzeigeplatte ein Eingangs-Gitter zum Einkoppeln des Anzeigebilds und zum Richten des Anzeigebilds auf ein Ablenkgitter, das Ablenkgitter zum Richten des Anzeigebilds auf ein Ausgabegitter und das Ausgabegitter zum Auskoppeln des Anzeigebilds aus der Anzeigeplatte umfassen, wobei das Ablenkgitter zwischen dem Ausgabegitter und einer Instrumententafel des Kraftfahrzeugs angeordnet ist.
- Weiterhin kann die Anzeigeplatte parallel zur Frontscheibe bezogen auf die Vertikalrichtung der Frontscheibe zum Fahrer hin geneigt sein, so dass die Flächennormale der Anzeigeplatte und die Blickrichtung des Fahrers einen Winkel von nicht mehr als 50°, insbesondere nicht mehr als 30°, vorzugsweise nicht mehr als 20° zueinander aufweisen.
- Insbesondere kann die Einkopplung des Lichtleiters in die Anzeigeplatte im Wesentlichen waagerecht oder in Blickrichtung des Fahrers des Kraftfahrzeugs erfolgen.
- Gemäß einer Ausführungsform kann ein weiteres Head-up-Display-Anzeigesystem vorgesehen sein, wobei eine Projektionseinheit in der Instrumententafel angeordnet ist, die ein Anzeigebild auf eine Kombinierfläche der Frontscheibe projiziert, so dass ein weiteres Anzeigebild in einen Augenbereich des Fahrers gerichtet wird.
- Figurenliste
- Ausführungsformen werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine schematische Darstellung einer Aufsicht auf eine Anordnung einer holographischen Lichtleiter-Anzeigeplatte im Blickfeld eines Fahrers eines Kraftfahrzeugs in einem Fahrzeuginnenraum; -
2 eine schematische Darstellung einer seitlichen Querschnittsansicht der Anordnung der holographischen Lichtleiter-Anzeigeplatte in einem Fahrzeuginnenraum; -
3 eine schematische Darstellung des Aufbaus eines Lichtleiters; und -
4 eine schematische Darstellung des Aufbaus der Anzeigeplatte. - Beschreibung von Ausführungsformen
-
1 und2 zeigen eine Aufsicht bzw. eine Seitenansicht eines Head-up-Anzeigesystems 1 in einem Innenraum11 eines Kraftfahrzeugs10 . Das Anzeigesystem1 umfasst eine holographische Lichtleiter-Anzeigeplatte2 , die mit einer Projektionseinheit3 gekoppelt ist, so dass ein von der Projektionseinheit3 ausgesandtes Anzeigebild in die Anzeigeplatte2 eingekoppelt wird und auf einer entsprechenden Anzeigefläche21 der Anzeigeplatte2 angezeigt wird. - Die Anzeigeplatte
2 ist in einem Blickfeld des Fahrers vor einem oberen Teil einer Frontscheibe4 des Kraftfahrzeugs10 so angeordnet, dass ein Fahrer bei einer durch die Sitzposition bestimmten Geradeaus-Blickrichtung die vorausliegende Fahrzeugumgebung durch die transparente Anzeigeplatte2 wahrnimmt. Die Frontscheibe4 ist zwischen zwei seitlichen A-Säulen5 , einer Instrumententafel13 und einem Dachhimmel14 angeordnet. - Die Anzeigeplatte
2 ist in der Lage, das von der Projektionseinheit3 ausgesandte Anzeigebild (Strahlenbündel, dass das Anzeigebild repräsentiert) auf der Anzeigefläche21 darzustellen, so dass es die Wahrnehmung der Fahrzeugumgebung überlagert. - Die Anzeigeplatte
2 ist in geeigneter Weise vor der Frontscheibe4 befestigt. Dazu kann die Anzeigeplatte2 im gezeigten Ausführungsbeispiel mithilfe einer ersten Halteeinrichtung52 an einem ersten Haltepunkt51 an der A-Säule5 des Kraftfahrzeugs10 befestigt sein. Weiterhin kann die Anzeigeplatte2 mit einer zweiten Halteeinrichtung54 einem zweiten Haltepunkt53 an einem unteren Befestigungselement6 an der A-Säule5 befestigt sein. Eine dem ersten und zweiten Haltepunkt51 ,53 gegenüberliegende Seite der Anzeigeplatte2 kann mit einer dritten Halteeinrichtung56 an einem dritten Haltepunkt55 angebracht sein. Der dritte Haltepunkt55 kann entweder durch eine Klebefläche an der Frontscheibe4 , an einem Haltepunkt am Dachspriegel oder an einem Haltepunkt an einem Haltefuß eines Fahrzeugrückspiegels8 , wie in1 dargestellt, angeordnet sein. Die Halteeinrichtungen52 ,54 ,56 sind zwischen dem Kraftfahrzeug10 und der Anzeigeplatte2 angeordnet und dienen dazu, die Anzeigeplatte2 ortsfest im Kraftfahrzeug10 zu halten. - Bezüglich der Frontscheibe
4 kann die Anzeigeplatte2 parallel zum Verlauf der Frontscheibe4 oder bezogen auf die Vertikalrichtung der Frontscheibe4 vom Verlauf der Frontscheibe4 zum Fahrer hin geneigt sein, so dass die Flächennormale der Anzeigeplatte2 und die Blickrichtung des Fahrers einen Winkel von nicht mehr als 50°, insbesondere von nicht mehr als 30°, vorzugsweise von nicht mehr als 20° zueinander aufweisen. - Die Projektionseinheit
3 ist über einen Lichtleiter6 mit der Anzeigeplatte2 gekoppelt, wobei der Lichtleiter6 ein Bündel aus Lichtleitfasern61 darstellt, die jeweils einem Bildpunkt zugeordnet sind. Wie in3 dargestellt, weist das Bündel aus Lichtleitfasern61 daher im Querschnitt eine Matrix aus einzelnen Lichtleitfasern61 auf, deren Anordnung vorzugsweise der Anordnung der Bildpunkte des von der Projektionseinheit3 bereitgestellten Anzeigebildes entspricht. Die Lichtleitfasern61 schließen gemeinsam mit einer zum Verlauf des Lichtleiters6 rechtwinkligen ersten Abschlussfläche62 des Lichtleiters6 ab. Die erste Abschlussfläche62 wird daher so mit dem Bildauslass der Projektionseinheit3 gekoppelt, dass die Bildpunkte des Anzeigebildes jeweils in einer Lichtleitfaser61 eingekoppelt werden. Ferner kann zwischen der Projektionseinheit3 und der ersten Abschlussfläche62 dem Lichtleiter eine Matrix aus Mikrolinsen (nicht gezeigt) vorgesehen sein, um die Bildpunkte des Anzeigebilds in optimaler Weise in die Lichtleitfasern einzukoppeln, so dass die jeder der Leichtleitfasern zugeordneten einzelnen Lichtstrahlen möglichst parallel in die Anzeigeplatte2 eingekoppelt werden, d.h. weder divergierend noch konvergierend. Die Lichtleitfasern61 können jeweils einen Durchmesser zwischen 1µm und 100µm aufweisen und so aneinander angeordnet sein, dass die Möglichkeit der Biegung des Lichtleiters6 bestehen bleibt. Alternativ kann der im Wesentlichen nicht-geradlinige Verlauf des Lichtleiters6 vorab festgelegt werden, so dass dieser ein das Anzeigebild repräsentierendes Strahlenbündel von der Projektionseinheit3 zu der Anzeigeplatte2 leitet. - Die Länge des Lichtleiters
6 hängt von der Anordnung der Projektionseinheit3 im Fahrzeuginnenraum11 ab. Die Projektionseinheit3 kann so in dem Fahrzeuginnenraum11 angeordnet werden, dass die Sicht des Fahrers und der übrigen Fahrzeuginsassen nicht beeinträchtigt wird. Insbesondere kann die Projektionseinheit3 integriert in der Instrumententafel13 , in einer Mittenkonsole12 , in der A-Säule5 , in einem Dachhimmel14 , im Rückspiegel8 und dergleichen angeordnet sein. - Der Lichtleiter
3 leitet nun das Anzeigebild insbesondere im Inneren der Fahrzeugkomponenten durch die A-Säule5 zum zweiten Haltebereich53 , ist dort aus der A-Säule5 herausgeführt und mit einer zweiten Abschlussfläche mit einem Einkopplungsbereich22 der Anzeigeplatte2 verbunden. Die Verbindung des Lichtleiters3 mit der Anzeigeplatte2 erfolgt durch im Wesentlichen rechtwinkliges Ansetzen der zweiten Abschlussfläche des Lichtleiters3 , so dass der Lichtleiter6 mit einem geringen Luftspalt vor der Einkopplungsfläche abschließt. Der Luftspalt ist so gering, dass keine nennenswerte Streuung des ausgekoppelten Lichts aus den Lichtleitfasern61 auftritt. Weiterhin kann zwischen der zweiten Abschlussfläche des Lichtleiters3 und dem Einkopplungsbereich22 der Anzeigeplatte2 eine Mikrolinsenmatrix vorgesehen sein, um eine optimale Einkopplung des Anzeigebildes in den Einkopplungsbereich22 der Anzeigeplatte2 zu ermöglichen. - Da das Anzeigebild aus der Anzeigeplatte
2 unter dem gleichen Winkel ausgekoppelt wird, wie es in den Einkopplungsbereich22 eingekoppelt wird, kann auch vorgesehen sein, das Anzeigebild mithilfe der Lichtleitfaser unter einem von 90° verschiedenen Winkel einzukoppeln und dazu eine flexible Anbindung des Lichtleiters3 an die Anzeigeplatte2 vorzusehen. Wird nun die Anzeigeplatte2 verkippt, so verkippt sich auch die Anbindung des Lichtleiters3 an die Anzeigeplatte2 , so dass die Richtung, in die das Anzeigebild ausgegeben wird, sich im Wesentlichen nicht durch eine etwaige Verstellung der Anzeigeplatte2 ändert. Dies ist vor allem dann hilfreich, wenn durch die Anzeigeplatte2 kontaktanaloge Anzeigeinhalte präsentiert werden. So bleibt das auf der Anzeigefläche21 angezeigte Anzeigebild trotz äußeren Anregungen, bspw. Bodenwellen oder Schlaglöcher, die zu einer Vibration oder sonstigen Bewegung der Anzeigeplatte2 führen, immer an der gleichen Position in Bezug auf die Umgebung. - Bezüglich der Frontscheibe
4 kann die Anzeigeplatte2 parallel zum Verlauf der Frontscheibe4 oder bezogen auf die Vertikalrichtung der Frontscheibe4 zum Fahrer hin geneigt sein, so dass die Flächennormale der Anzeigeplatte2 und die Blickrichtung des Fahrers einen Winkel von nicht mehr als 50°, insbesondere von nicht mehr als 30°, vorzugsweise von nicht mehr als 20° zueinander aufweisen. Die zweite Halteeinrichtung54 kann mit dem Lichtleiter6 versehen sein, wobei der Lichtleiter6 das Anzeigebild in Richtung der Anzeigeplatte2 führt, so dass dieses in die Anzeigeplatte2 eingekoppelt werden kann. Die zweite Halteeinrichtung54 kann separat von dem Lichtleiter6 ausgebildet sein oder der Lichtleiter6 kann im Inneren der Halteeinrichtung54 geführt sein. Alternativ kann der Lichtleiter6 auch fest mit der Anzeigeplatte2 gekoppelt sein, so dass dieser als zweite Halteeinrichtung54 dienen kann. - In
4 ist eine schematische Darstellung einer Anzeigeplatte2 detaillierter dargestellt. Die Anzeigeplatte2 ist transparent ausgebildet und umfasst ein Eingangsgitter22 , über das das Anzeigebild aus der Projektionseinheit3 in die Anzeigeplatte eingekoppelt wird. Das Anzeigebild wird vorzugsweise senkrecht zur Flächenrichtung der Anzeigeplatte2 eingekoppelt. Es kann alternativ auch unter einem davon abweichenden Winkel eingekoppelt werden, wobei die Richtung des Einkoppelns auch der Richtung des Auskoppelns des Anzeigebilds aus der Anzeigefläche21 entspricht. - Das Eingangsgitter
22 ist ausgebildet, um das von der Projektionseinheit3 ausgesandte Strahlenbündel, das das Anzeigebild darstellt, so abzulenken, dass das eingekoppelte Licht an der nächsten Glas-Luft-Grenzfläche der Anzeigeplatte2 aufgrund von Totalreflexion vollständig reflektiert wird und in Flächenrichtung durch die Anzeigeplatte2 in Richtung des Ablenkgitters23 gelenkt wird. Das Eingangsgitter22 umfasst beispielsweise eine rechteckige Einkopplungsfläche mit beispielhaften Abmessungen zwischen 10 × 10 mm und 20 × 20 mm, um das einzukoppelnde Anzeigebild aufzunehmen. Durch das Ablenkgitter23 wird die Ausbreitungsrichtung des Lichts in Richtung eines im Bereich der Anzeigefläche21 angeordneten Ausgabegitters24 umgelenkt. Da bei jeder Wechselwirkung des Lichtstrahls mit dem Ablenkgitter23 nur ein Teil des Lichtstrahls abgelenkt wird, wird das Licht über die gesamte Länge des Ablenkgitters23 innerhalb der Anzeigeplatte2 verteilt. - Das Ausgabegitter
24 lenkt nun das Licht wieder in die ursprüngliche Richtung des Anzeigebilds, so dass es aus der Anzeigeplatte2 unter dem ursprünglichen Einfallswinkel, mit dem das Anzeigebild in die Anzeigeplatte2 eingekoppelt wird, ausgekoppelt wird. Das vorher schon durch das Ablenkgitter23 über die x-Dimension verteilte Lichtstrahlenbündel des Anzeigebilds wird über das Ausgabegitter24 zusätzlich in der y-Dimension verteilt. Das in die Anzeigeplatte2 eingekoppelte Lichtstrahlenbündel wird dadurch in die gesamte xy-Dimension des Ausgabegitters24 verteilt. Die Größe des Ausgabegitters24 entspricht dabei den für die gewünschte Bildgröße benötigten Abmessungen. Blickt der Fahrer des Kraftfahrzeugs10 auf das Ausgabegitter24 in der Anzeigeplatte2 , sieht dieser das Anzeigebild als virtuelles Bild. - Insbesondere ist das optische System so ausgelegt, dass das Anzeigebild in unendlicher Entfernung zu schweben scheint.
- Da die holographischen Gitterstrukturen in der Anzeigeplatte
2 nur für einen bestimmten Wellenlängenbereich funktionsfähig sind, müssen für die Anzeige eines Mehr- oder Vollfarbenbildes mehrere Lagen derartiger Anzeigeplatten2 übereinander angeordnet werden. Diese werden dann zu einem Anzeigeplattenverbund zusammengefasst. - Die Einkopplung erfolgt hierbei über die Eingangsgitter
22 , welche in Mittenstrahlrichtung des Lichtwellenleiters hintereinander angeordnet sind. Dabei wird jeweils die Wellenlänge in ein Gitter eingekoppelt, für welches es optimiert ist. Die anderen Wellenlängen werden transmittiert. - Die Anordnung des Eingangsgitters
22 an dem zweiten Haltebereich54 aus Fahrersicht links unten (Linkslenker) und einem Ablenkgitter23 , das sich entlang der unteren Kante der Anzeigeplatte2 erstreckt bzw. entlang der unteren Kante des Ausgabegitters24 erstreckt, ist vorteilhaft. Die auf die Anordnung des Ablenkgitters23 ausgelegte Konfiguration des Ausgabegitters24 ist zur Reflexion von im Wesentlichen aus Richtung des Ablenkgitters23 kommenden Lichts ausgelegt, so dass Licht aus externen Lichtquellen, die in der Regel aus deutlich davon verschiedenen Richtungen auf das Ausgabegitter einfallen, nicht in Richtung des Fahrers abgelenkt wird. - Insbesondere durch einfallendes Sonnenlicht können extrem helle störende Reflexionen verursacht werden. Bei der gewählten Anordnung des Ablenkgitters
23 unterhalb des Ausgabegitters24 mit entsprechender Ausrichtung des Ausgabegitters24 auf das Ablenkgitter23 wird nur Licht, das etwa aus der Richtung der Instrumententafel13 auf der Anzeigeplatte2 einfällt, potenziell in Richtung des Fahrers gelenkt werden. Dadurch sind direkte Reflexionen der Sonne oder anderer externer Lichtquellen ausgeschlossen. Die Intensität des von der Instrumententafel13 auf die Anzeigeplatte2 einfallenden Lichts, das vom Ausgabegitter24 in Fahrerrichtung abgelenkt werden kann, ist dagegen um einige Größenordnungen geringer. - Die äußeren Kanten
26 der Anzeigeplatte2 sind angefast, so dass die Kanten nach Möglichkeit längs der Sichtlinie des Fahrers liegen und so nicht weiter als Sichtkanten störend wahrgenommen werden können. - Das Anzeigesystem
1 kann mit einem herkömmlichen Head-up-Display-Anzeigesystem kombiniert werden. Das Licht eines konventionellen Head-up-Anzeigesystems wird dabei durch die transparente Anzeigeplatte2 idealerweise nicht beeinträchtigt. Insbesondere ist vorteilhaft, dass der Sichtstrahl des herkömmlichen Head-up-Anzeigesystems vollständig von der Anzeigeplatte2 abgedeckt wird, d. h. dass das Anzeigebild des herkömmlichen Head-up-Anzeigesystems durch die transparente Anzeigeplatte2 verläuft. Vorteilhaft bei einer solchen Anordnung ist, dass das herkömmliche Head-up-Anzeigesystem das virtuelle Bild in etwa 2 bis 3 m vor der Frontscheibe4 darstellt und dann bevorzugt für herkömmliche Nicht-Augmented-Reality-Funktionen, wie Statusanzeigen des Kraftfahrzeugs, z. B. Geschwindigkeit, Navigationsanzeigen, Verkehrsinformationen und dergleichen, genutzt werden kann. - Das holographische Lichtleiter-Anzeigesystem hingegen kann das virtuelle Bild in quasi unendlicher Projektionsentfernung darstellen und kann damit Augmented-Reality-Informationen, die kontaktanalog zu Objekten der Fahrzeugumgebung dargestellt werden, in die vom Fahrer wahrgenommene Fahrzeugumgebung einblenden.
- Insbesondere kann die Anzeigeplatte
2 abnehmbar gestaltet werden, um eine Reinigung der Anzeigeplatte2 auf der fahrerabgewandten Seite des dahinterliegenden Frontscheibenabschnitts zu ermöglichen. - Durch das oben beschriebene holographische Lichtleiter-Anzeigesystem wird kein Bauraum in der Instrumententafel benötigt. Weiterhin können mit den in der Abbildung gezeigten Anordnungen Bildgrößen erreicht werden, die 25° × 5° des Blickfeldes des Fahrers abzudecken, was eine vollständige Überdeckung von benachbarten Fahrbahnen mit einem Augmented-Reality-Head-up-Anzeigebild ermöglicht.
- Bezugszeichenliste
-
- 1
- Head-up-Anzeigesystems
- 2
- holographische Lichtleiter-Anzeigeplatte
- 21
- Anzeigefläche
- 22
- Eingangsgitter
- 23
- Ablenkgitter
- 24
- Ausgabegitter
- 26
- äußere Kanten
- 3
- Projektionseinheit
- 4
- Frontscheibe
- 5
- A-Säule
- 6
- Lichtleiter
- 51
- erster Haltebereich
- 52
- erste Halteeinrichtung
- 53
- zweiter Haltebereich
- 54
- zweite Halteeinrichtung
- 55
- dritter Haltebereich
- 56
- dritte Halteeinrichtung
- 8
- Fahrzeugrückspiegel
- 10
- Kraftfahrzeug
- 11
- Innenraum
- 12
- Mittenkonsole
- 13
- Instrumententafel
- 14
- Dachhimmel
Claims (12)
- Head-up-Anzeigesystem (1) für ein Kraftfahrzeug (10), umfassend: - eine Projektionseinheit (3) zum Bereitstellen eines Anzeigebilds; - eine transparente holographische Lichtleiter-Anzeigeplatte (2) mit einer Anzeigefläche (21), um ein über einen Einkopplungsbereich in die Anzeigeplatte (2) eingekoppeltes Anzeigebild auf einer Anzeigefläche (21) auszugeben, - einen nicht-geradlinig verlaufenden Lichtleiter (6) zum Führen eines Anzeigebilds von der Projektionseinheit (3) zu dem Einkopplungsbereich der Anzeigeplatte (2).
- Head-up-Anzeigesystem (1) nach
Anspruch 1 , wobei die Anzeigeplatte (2) als den Einkopplungsbereich ein Eingangs-Gitter (22) zum Einkoppeln des Anzeigebilds und zum Richten des Anzeigebilds auf ein Ablenkgitter (23) , das Ablenkgitter zum Richten des Anzeigebilds auf ein Ausgabegitter (24) und das Ausgabegitter (24) zum Auskoppeln des Anzeigebilds aus der Anzeigeplatte (2) umfasst. - Head-up-Anzeigesystem (1) nach
Anspruch 1 oder2 , wobei der Lichtleiter (6) flexibel, insbesondere biegbar, ausgebildet ist. - Head-up-Anzeigesystem (1) nach einem der
Anspruche 1 bis3 , wobei der Lichtleiter (6) Lichtleitfasern (61), insbesondere in einer Matrix angeordnet, aufweist, die Bildpunkte des Anzeigebilds separat leiten. - Kraftfahrzeug (10) mit einem Head-up-Anzeigesystem (1) nach einem der
Ansprüche 1 bis4 , wobei die Projektionseinheit (3) an oder in einer Instrumententafel (13), einer A-Säule (5), einem Rückspiegel (8), einer Mittenkonsole (12) oder einem Dachhimmel (14) angeordnet ist. - Kraftfahrzeug (10) mit einem Head-up-Anzeigesystem (1) nach
Anspruch 5 , wobei der Lichtleiter (6) durch die A-Säule (5) von der Projektionseinheit (3) zu dem Einkopplungsbereich geführt ist. - Kraftfahrzeug (10) mit einem Head-up-Anzeigesystem (1) nach einem der
Ansprüche 5 bis6 , wobei die Anzeigeplatte (2) in einem Blickfeld eines Fahrers vor einer Frontscheibe (4) des Kraftfahrzeugs 10) angeordnet ist. - Kraftfahrzeug (10) mit einem Head-up-Anzeigesystem (1) nach einem der
Ansprüche 5 bis7 , wobei die Anzeigeplatte (2) an ihren äußeren Kanten gefast ist, wobei die Fase in Blickrichtung des Fahrers verläuft. - Kraftfahrzeug (10) mit einem Head-up-Anzeigesystem (1) nach einem der
Ansprüche 5 bis8 , wobei die Anzeigeplatte (2) ein Eingangs-Gitter (22) zum Einkoppeln des Anzeigebilds und zum Richten des Anzeigebilds auf ein Ablenkgitter (23), das Ablenkgitter (23) zum Richten des Anzeigebilds auf ein Ausgabegitter (24) und das Ausgabegitter (24) zum Auskoppeln des Anzeigebilds aus der Anzeigeplatte umfasst, wobei das Ablenkgitter (23) zwischen dem Ausgabegitter (24) und einer Instrumententafel (13) des Kraftfahrzeugs (10) angeordnet ist. - Kraftfahrzeug (10) mit einem Head-up-Anzeigesystem (1) nach einem der
Ansprüche 5 bis9 , wobei die Anzeigeplatte (2) parallel zur Frontscheibe (4) bezogen auf die Vertikalrichtung der Frontscheibe (4) zum Fahrer hin geneigt ist, so dass die Flächennormale der Anzeigeplatte (2) und die Blickrichtung des Fahrers einen Winkel von nicht mehr als 50°, insbesondere nicht mehr als 30°, vorzugsweise nicht mehr als 20° zueinander aufweisen. - Kraftfahrzeug (10) mit einem Head-up-Anzeigesystem (1) nach
Anspruch 10 , wobei die Einkopplung des Lichtleiters (6) in die Anzeigeplatte (2) im Wesentlichen waagerecht oder in Richtung einer Blickebene des Fahrers erfolgt. - Kraftfahrzeug (10) nach einem der
Ansprüche 4 bis11 , wobei ein weiteres Head-up-Display-Anzeigesystem vorgesehen ist, wobei eine Projektionseinheit (3) in der Instrumententafel (13) angeordnet ist, die ein Anzeigebild auf eine Kombinierfläche der Frontscheibe (4) projiziert, so dass ein weiteres Anzeigebild in einen Augenbereich des Fahrers gerichtet wird.
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