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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Luftklappenvorrichtung für ein Kraftfahrzeug. Die Luftklappenvorrichtung umfasst einen Rahmen mit einer Durchströmungsöffnung, an welchem Rahmen wenigstens eine Luftklappe, bei Betrachtung längs einer betriebsmäßigen Antrömrichtung, in die Durchströmungsöffnung einragend oder diese durchsetzend relativ zum Rahmen beweglich gelagert ist, wobei die wenigstens eine Luftklappe zur Veränderung einer bei vorgegebener Anströmung die Durchströmungsöffnung pro Zeiteinheit durchströmenden Gasmenge zwischen einer Schließstellung und einer Öffnungsstellung verstellbar ist, wobei die wenigstens eine Luftklappe in der Schließstellung einen durchströmbaren Querschnitt der Durchströmungsöffnung stärker verringert als in der Öffnungsstellung, wobei die Luftklappenvorrichtung weiter einen Bewegungsantrieb umfasst, welcher mit der wenigstens einen Luftklappe Bewegung und Kraft übertragend gekoppelt ist, um die wenigstens eine Luftklappe zur Bewegung zwischen der Schließstellung und der Öffnungsstellung anzutreiben.
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Eine derartige gattungsgemäße Luftklappenvorrichtung ist beispielsweise aus der
DE 10 2015 210 683 A1 oder auch aus der
DE 10 2008 013 422 A1 bekannt. Luftklappenvorrichtungen der eingangs genannten Art dienen an einem Kraftfahrzeug in der Regel dazu, die Durchströmungsöffnung durch entsprechende Verstellung der wenigstens einen Luftklappe zwischen der Öffnungs- und der Schließstellung für die Durchströmung von konvektiver Kühlluft durchströmbar zu machen oder für eine solche Durchströmung zu sperren.
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Üblicherweise sind derartige Luftklappenvorrichtungen an der Vorderseite eines Kraftfahrzeugs angeordnet, wo sie bei Vorwärtsfahrt des die Luftklappenvorrichtung tragenden Kraftfahrzeugs von Fahrtwind angeströmt werden. Der Fahrtwind kann dann die genannte konvektive Kühlluft bilden, welche durch die Durchströmungsöffnung hindurch in Durchströmungsrichtung hinter der Durchströmungsöffnung gelegene Aggregate anströmen kann, um diese zu kühlen. Beispielsweise kann in Durchströmungsrichtung hinter der Durchströmungsöffnung und hinter der wenigstens einen Luftklappe ein Wärmetauscher für eine Betriebsflüssigkeit des Kraftfahrzeugs angeordnet sein, wie beispielsweise für eine Kühlflüssigkeit oder für einen Schmierstoff.
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Ebenso kann in der Nähe der Durchströmungsöffnung, üblicherweise in Durchströmungsrichtung hinter der Durchströmungsöffnung und hinter der Luftklappe ein Lüfter angeordnet sein, welcher dann, wenn die Fahrgeschwindigkeit des die Luftklappenvorrichtung tragenden Kraftfahrzeugs für eine ausreichende konvektive Kühlung nicht ausreicht, bei geöffneter Durchströmungsöffnung Luft durch die Durchströmungsöffnung hindurch ansaugt und wiederum in die konvektiv zu kühlenden Aggregate bläst, insbesondere durch den Wärmetauscher hindurch.
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Derartige Luftklappenvorrichtungen, insbesondere zur Anordnung an der Vorderseite eines Kraftfahrzeugs, sind über die oben genannten beispielhaften Druckschriften hinaus allgemein bekannt.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die eingangs genannte Luftklappenvorrichtung derart weiterzubilden, dass die Betriebsstellung, in welcher sie sich befindet, auch bei Dunkelheit von außerhalb des die Luftklappenvorrichtung tragenden Fahrzeugs erkennbar ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Luftklappenvorrichtung der eingangs genannten Art, bei welcher wenigstens eine Luftklappe der Luftklappenvorrichtung als Leucht-Luftklappe einen Klappen-Lichtleiter mit einer Lichtaustrittsfläche aufweist, durch welche hindurch im Klappen-Lichtleiter übertragenes Licht zur Außenumgebung der Leucht-Luftklappe austreten kann.
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Dann nämlich, wenn Licht durch den Klappen-Lichtleiter der Leucht-Luftklappe hindurch zur Außenumgebung der Leucht-Luftklappe hin austreten bzw. ausstrahlen kann, ist das Licht von außerhalb der Luftklappenvorrichtung wahrnehmbar. Da der Klappen-Lichtleiter an der Leucht-Luftklappe vorgesehen ist, wird er gemeinsam mit der Leucht-Luftklappe zwischen ihren Betriebsstellungen: Schließstellung und Öffnungsstellung, verstellt, wobei die Wahrnehmung des durch die Lichtaustrittsfläche austretenden Lichts bei im Wesentlichen konstanter Betrachterposition in unterschiedlichen Betriebsstellungen der Leucht-Luftklappe vom Betrachter unterschiedlich wahrgenommen wird. Somit kann die jeweilige Stellung der Leucht-Luftklappe auch bei völliger Abwesenheit von äußeren Lichtquellen erkannt werden.
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„Lichtleiter“ im Sinne der vorliegenden Anmeldung sind solche wenigstens in Lichtleitungsrichtung transparenten Bauteile, die aufgrund ihrer körperlichen Ausgestaltung Licht in Lichtleitungsrichtung zu leiten vermögen, weil aufgrund der Brechungsindizes von im Lichtleiter verwendeten Materialien sich im Lichtleiter ausbreitendes Licht an der Grenzfläche des Lichtleiters zurück in den Lichtleiter reflektiert wird und so den Lichtleiter überwiegend, vorzugsweise nur durch die Lichtaustrittsfläche verlassen kann. Somit ist die Lichtausbeute an der Lichtaustrittsfläche sehr hoch, was es ermöglicht, weniger leistungsstarke Lichtquellen zur Einspeisung von Licht in den Klappen-Lichtleiter zu verwenden.
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Grundsätzlich ist es möglich, die Lichtquelle unmittelbar an der Leucht-Luftklappe anzuordnen. Allerdings ist man stets bemüht, bewegte Massen möglichst gering zu halten, was auch für die Leucht-Luftklappe gilt. Die Möglichkeit, eine Lichtquelle zur Einspeisung von Licht in den Klappen-Lichtleiter entfernt von der Leucht-Klappe anzuordnen, kann dadurch erreicht werden, dass am Rahmen ein Rahmen-Lichtleiter gehaltert ist, welcher mit dem Klappen-Lichtleiter der wenigstens einen Leucht-Luftklappe Licht übertragend gekoppelt ist. Somit kann Licht über den Rahmen-Lichtleiter des Rahmens zum Klappen-Lichtleiter der wenigstens einen Leucht-Luftklappe übertragen werden.
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Zur Lichtübertragung zwischen Rahmen-Lichtleiter und Klappen-Lichtleiter kann gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung vorgesehen sein, dass der Klappen-Lichtleiter der Leucht-Luftklappe einen Opto-Kopplungsabschnitt aufweist, welcher mit einem Opto-Gegenkopplungsabschnitt des Rahmen-Lichtleiters Licht übertragend gekoppelt ist. Beispielsweise kann ein Abschnitt des Klappen-Lichtleiters als Opto-Kopplungsabschnitt einen Abschnitt des Rahmen-Lichtleiters als Opto-Gegenkopplungsabschnitt durchsetzen oder in diesen einragen.
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Der Rahmen-Lichtleiter kann dann mit Abstand von dem Opto-Gegenkopplungsabschnitt einen Einspeiseabschnitt aufweisen, welcher zur Einspeisung von Licht in den Rahmen-Lichtleiter ausgebildet ist. Dieser Einspeiseabschnitt kann wieder mit einem weiteren Lichtleiter oder unmittelbar mit einer Lichtquelle gekoppelt sein.
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Um eine Luftklappenvorrichtung als Baugruppe betriebsfertig zur Montage an ein Fahrzeug bereitstellen zu können, ist gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung vorgesehen, dass sie eine Lichtquelle aufweist, welche mit dem Rahmen-Lichtleiter derart in Lichtübertragungsverbindung steht, dass von der Lichtquelle emittiertes Licht vom Rahmen-Lichtleiter übertragbar ist bzw. übertragen wird. Bevorzugt weist die Lichtquelle wenigstens eine LED auf, die vorteilhaft wenig Bauraum beansprucht und bezogen auf die ihr zugeführte Energie eine hohe Lichtausbeute aufweist. Die Lichtquelle kann selbstverständlich mehrere LEDs aufweisen, um beispielsweise unterschiedliche Leuchtfarben oder/und Farbtemperaturen oder/und eine höhere Lichtstärke bereitstellen zu können. Die Lichtquelle kann am Rahmen vorgesehen sein, etwa in einer hierfür vorgesehenen, nach mehreren Seiten abgeschlossenen Kammer, so dass das von der Lichtquelle ausgehende Licht möglichst nur in den Rahmen-Lichtleiter eingeleitet wird und nicht als Streulicht stört.
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Die Luftklappenvorrichtung wird in der Regel eine Mehrzahl von Luftklappen umfassen, welche üblicherweise parallel zueinander angeordnet sind. Zwar ist es grundsätzlich möglich, die Luftklappen in einer beliebigen Bewegungsbahn zwischen ihrer Öffnungsstellung und ihrer Schließstellung zu verstellen. Bevorzugt werden die Luftklappen jedoch Bau- und Bewegungsraum sparend durch eine Drehbewegung um eine parallel zu ihrer Längsachse verlaufende Luftklappen-Drehachse zwischen ihrer Öffnungsstellung und ihrer Schließstellung rotierend verstellt.
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Hierfür ist es wiederum vorteilhaft, die Mehrzahl von Luftklappen durch ein Kopplungsbauteil, etwa einen Verbindungssteg, zur gemeinsamen Bewegung zwischen Öffnungsstellung und Schließstellung zu koppeln. Somit reicht es aus, entweder den Steg zur Bewegung anzutreiben, um alle oder eine Gruppe aus einer Mehrzahl von Luftklappen gleichzeitig zwischen gleichen Betriebsstellungen verstellen zu können, oder es reicht aus, eine der Luftklappen unmittelbar mit dem Bewegungsantrieb zu koppeln und die übrigen Luftklappen mittelbar durch den Verbindungssteg mit dem Bewegungsantrieb zu koppeln. Dies ermöglicht stets, eine synchrone Bewegung der Mehrzahl von miteinander gekoppelten Luftklappen.
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Bevorzugt weist die Luftklappenvorrichtung der vorliegenden Erfindung nicht nur mehrere Luftklappen, sondern mehrere Leucht-Luftklappen auf, die im Wesentlichen gleich ausgebildet sind. In diesem Fall kann die Luftklappenvorrichtung mit einer möglichst geringen Bauteileanzahl hergestellt werden, wenn ein Rahmen-Lichtleiter mit den Klappen-Lichtleitern mehrerer Leucht-Luftklappen lichtübertragend gekoppelt ist. Zu der Ausgestaltung der lichtübertragenden Kopplung zwischen dem Rahmen-Lichtleiter und den mehreren Klappen-Lichtleitern gilt das oben zu dem Klappen-Lichtleiter der wenigstens einen Luftklappe Gesagte.
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Weiterhin kann die zur Herstellung der Luftklappenvorrichtung benötigte Bauteileanzahl gering gehalten werden, wenn der ohnehin mit einer Mehrzahl von Klappen-Lichtleitern lichtübertragend gekoppelte Rahmen-Lichtleiter auch zur Kopplung der Mehrzahl von Leucht-Luftklappen zur gemeinsamen Bewegung zwischen ihren Betriebsstellungen: Schließstellung und Öffnungsstellung, beiträgt. Der Rahmen-Lichtleiter kann daher Teil eines die Mehrzahl von Leucht-Luftklappen zur gemeinsamen Bewegung koppelnden Kopplungsbauteils sein oder kann das Kopplungsbauteil selbst sein. Letzteres ist insbesondere dann möglich, wenn, wie oben bereits dargelegt, zur Bildung der Licht übertragenden Kopplung zwischen Rahmen-Lichtleiter und den Klappen-Lichtleitern eine formschlüssige aber relativbewegliche Verbindung zwischen den Klappen-Lichtleitern und dem Rahmen-Lichtleiter besteht. Eine solche Verbindung kann beispielsweise dadurch gebildet sein, dass ein Kopplungsabschnitt aus Opto-Kopplungsabschnitt und Opto-Gegenkopplungsabschnitt ein zylindrischer oder konischer Zapfen ist, welcher in eine zugeordnete zylindrische oder negativ-konische Ausnehmung als Teil des jeweils anderen Kopplungsabschnitts eingreift. Der jeweilige Klappen-Lichtleiter kann dann um die Zylinder- bzw. Konusachse drehbar sein, ist jedoch in zwei orthogonal zu der Zylinder- bzw. Konusachse verlaufenden Raumrichtungen formschlüssig mit dem Rahmen-Lichtleiter gekoppelt.
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Um Licht von der Leucht-Luftklappe über einen möglichst großen Raumbereich in der Außenumgebung der Leucht-Luftklappe wahrnehmbar abzustrahlen, kann die wenigstens eine Leucht-Luftklappe eine optische Diffusorvorrichtung aufweisen, welche mit der Lichtaustrittsfläche des Klappen-Lichtleiters lichtübertragend gekoppelt ist. Die optische Diffusorvorrichtung streut dann das ihr von der Lichtaustrittsfläche des Klappen-Lichtleiters übertragene Licht abhängig von ihrer konstruktiven Ausgestaltung in einem vorbestimmten Raumbereich.
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Grundsätzlich kann der Klappen-Lichtleiter beliebig an der ihn tragenden Leucht-Luftklappe angeordnet sein. Zur besonders sicheren Anordnung des Klappen-Lichtleiters an der Leucht-Luftklappe und zur besonders definierten Abstrahlung von Licht an die Außenumgebung umfasst die wenigstens eine Leucht-Luftklappe vorteilhafterweise an ihrer im bestimmungsgemäßem Betrieb angeströmten Vorderseite eine Ausnehmung, durch welche hindurch Licht vom Klappen-Lichtleiter zur Außenumgebung der Leucht-Luftklappe abstrahlbar ist. Bevorzugt ist entweder der Klappen-Lichtleiter mit seinem die Lichtaustrittsfläche aufweisenden Austrittsabschnitt oder die mit dem Klappen-Lichtleiter lichtübertragend gekoppelte optische Diffusorvorrichtung in der Ausnehmung angeordnet.
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Die Ausnehmung kann eine beliebige Gestalt haben. Sie kann eine punktförmige Ausnehmung sein, eine Reihe von unterbrochenen Teil-Ausnehmungen aufweisen oder beispielsweise auch schlitzförmig als langlochartige Ausnehmung ausgebildet sein.
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Da nie ganz auszuschließen ist, dass bei Lichtleitern nicht doch eine gewisse Menge an Streulicht an eigentlich nicht zum Lichtaustritt vorgesehenen Stellen austritt, kann zur Vermeidung von störendem oder irritierendem Streulicht vorgesehen sein, dass die wenigstens eine Leucht-Luftklappe an ihrer der im bestimmungsgemäßen Betrieb angeströmten Vorderseite entgegengesetzten Rückseite eine Einfassung aufweist, welche den Klappen-Lichtleiter oder/und eine mit diesem Licht übertragend gekoppelte Diffusorvorrichtung an wenigstens zwei, vorzugsweise an mehr als zwei Seiten, wenigstens teilweise, vorzugsweise vollständig bedeckt. Die Einfassung ist vorzugsweise lichtdicht und schirmt so den Klappen-Lichtleiter oder/und die optische Diffusorvorrichtung zu jenen Seiten hin teilweise oder vollständig ab, zu denen eine auch nur geringfügige Lichtemission unerwünscht ist. Dadurch kann vermieden werden, dass Luftklappen in ihrer Öffnungsstellung Licht unerwünschterweise durch zwischen benachbarten Luftklappen in der Öffnungsstellung gebildete Spalte in der Durchströmungsöffnung austritt.
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Zusätzlich zu den relativ zum Rahmen beweglichen Luftklappen und insbesondere Leucht-Luftklappen kann die Luftklappenvorrichtung eine Mehrzahl von Strömungsleitflächen aufweisen, welche relativ zum Rahmen unbeweglich an diesem gelagert sind. Wie die Mehrzahl von Leucht-Luftklappen auch, ragen die Strömungsleitflächen in die Durchströmungsöffnung ein oder durchsetzen diese. Bevorzugt erstrecken sich die Strömungsleitflächen jeweils längs einer Längsachse, wobei die Längsachsen der Strömungsleitflächen zu den Längsachsen der Leucht-Luftklappen oder der Luftklappen insgesamt parallel sind. Einzelne oder mehrere Strömungsleitflächen können ebenfalls in der oben beschriebenen Weise mit einem Leitflächen-Lichtleiter versehen sein, der wiederum ausgehend von der Strömungsleitfläche, insbesondere durch eine Ausnehmung in der Strömungsleitfläche hindurch, Licht an die Außenumgebung der Luftklappenvorrichtung abstrahlt. Für die Lichtemission durch die Leitflächen-Lichtleiter kann eine von der Lichtquelle der Leucht-Klappen gesonderte Lichtquelle vorgesehen sein, um die Strömungsleitflächen leuchtoptisch von den Leucht-Luftklappen unterscheidbar zu machen. Beispielsweise können die Strömungsleitflächen durch ihre Leitflächen-Lichtleiter licht anderer Farbe als die Leucht-Luftklappen emittieren oder/und können lichtstärker oder lichtschwächer emittieren. Es kann jedoch auch ein und dieselbe Lichtquelle sowohl zur Speisung der Klappenwie auch der Leitflächen-Lichtleiter verwendet werden.
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Auch die Leitflächen-Lichtleiter der Strömungsleitflächen können durch einen gemeinsamen Verbindungs-Lichtleiter Licht übertragend verbunden sein, so dass eine einzige Lichtquelle für mehrere oder alle Strömungsleitflächen ausreicht. Da die Strömungsleitflächen unbeweglich am Rahmen vorgesehen sind, ist eine Relativbewegung zwischen Verbindungslichtleiter und Leitflächen-Lichtleiter unnötig. Von daher kann sogar daran gedacht sein, den Verbindungslichtleiter und die Leitflächen-Lichtleiter einstückig auszubilden.
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Grundsätzlich können die Leucht-Luftklappen oder/und die Leucht-Strömungsleitflächen dauerhaft Licht emittieren, etwa sobald die Zündung des Fahrzeugs betätigt wurde oder eine entsprechende Stromversorgung des die Luftklappenvorrichtung tragenden Fahrzeugs aktiviert wurde. Zur Information der Außenumgebung über die Betätigung bzw. den Betriebszustand der Luftklappenvorrichtung kann es jedoch vorteilhaft sein, wenn die Luftklappenvorrichtung eine Steuervorrichtung aufweist, welche sowohl zur Steuerung des Betriebs des Bewegungsantriebs als auch des Betriebs der Lichtquelle ausgebildet ist. Dann kann die Steuervorrichtung dazu ausgebildet sein, die wenigstens eine Lichtquelle in Abhängigkeit vom Betriebszustand des Bewegungsantriebs zu betreiben. Beispielsweise kann die wenigstens eine Leucht-Luftklappe oder/und die wenigstens eine Leucht-Strömungsleitfläche dann heller oder dunkler leuchten, wenn der Bewegungsantrieb gerade aktiv ist und die Leucht-Luftklappen ihre Relativstellung relativ zum Rahmen ändern. Alternativ oder zusätzlich kann sich während der Dauer des Betriebs des Bewegungsantriebs die von den Leucht-Luftklappen oder/und den Leucht-Strömungsleitflächen emittierte Lichtfarbe ändern. Ebenso ist denkbar, dass die Lichtemission von Leucht-Luftklappen oder/und Leucht-Strömungsleitflächen bei Stillstand der Leucht-Luftklappen relativ zum Rahmen kontinuierlich als Dauerlicht emittiert wird, während es während der Bewegung der Leucht-Luftklappen relativ zum Rahmen intermittierend emittiert wird.
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Einfach und kompakt kann die Steuervorrichtung mit dem Bewegungsantrieb in einem gemeinsamen Gehäuse aufgenommen sein. Bevorzugt sind die Steuervorrichtung und der Bewegungsantrieb als kombinierte Steuerungs-Aktuator-Baugruppe ausgebildet. Die Luftklappenvorrichtung kann so als funktionsbereit vormontierte Baugruppe bereitgestellt und an ein Kraftfahrzeug anmontiert werden.
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Die vorliegende Erfindung betrifft auch ein Kraftfahrzeug mit einer Luftklappenvorrichtung wie sie oben beschrieben wurde, wobei eine Vorderseite der wenigstens einen Leucht-Luftklappe, welche in der Schließstellung bei Vorwärtsfahrt des Kraftfahrzeugs von Fahrtwind angeströmt wird, in der Schließstellung in Vorwärtsfahrtrichtung weist.
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Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert werden. Es stellt dar:
- 1 eine grobschematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Ausführungsform einer Luftklappenvorrichtung der vorliegenden Anmeldung auf die der betriebsmäßigen Anströmseite abgewandte Rückseite mit den Luftklappen in der Schließstellung,
- 2 die Ansicht von 1 mit den Luftklappen in der Öffnungsstellung und
- 3 eine grobschematische Längsschnittansicht einer Leucht-Luftklappe der Luftklappenvorrichtung der 1 und 2.
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Figuren zur vorliegenden Anmeldung weder maßstabsgetreu, noch hinsichtlich einer Relativbewegung von Luftklappen relativ zum Rahmen abbildungstreu sind. Die Figuren dienen lediglich der prinzipiellen Veranschaulichung der vorliegenden Erfindung und sind entsprechend schematischer Natur.
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In den 1 und 2 ist eine erfindungsgemäße Ausführungsform einer Luftklappenvorrichtung für ein Fahrzeug allgemein mit 10 bezeichnet. Die Luftklappenvorrichtung 10 umfasst dabei einen Rahmen 12, welcher zur Festlegung an einem Kraftfahrzeug 11 ausgebildet ist. Der Rahmen 12 weist eine aus zwei Teil-Durchströmungsöffnungen 14a und 14b gebildete Durchströmungsöffnung 14 auf. Am Rahmen sind, bei Betrachtung in der zur Zeichenebene der 1 und 2 orthogonalen Anströmrichtung die jeweiligen Teil- Durchströmungsöffnungen 14a und 14b durchsetzend, eine Mehrzahl im Wesentlichen gleichartiger Luftklappen 16 um Drehachsen D drehbar gelagert. Der Übersichtlichkeit halber sind nur einzelne Luftklappen 16 und Drehachsen D mit Bezugszeichen versehen. Es ist jedoch klar, dass alle Luftklappen der vorliegenden Anmeldung als gleichartige Luftklappen 16 ausgebildet sind. Die Luftklappen 16, welche die in den 1 und 2 rechte Teil-Durchströmungsöffnung 14b durchsetzen, sind spiegelbildlich zu den Luftklappen 16 angeordnet, welche die in den 1 und 2 linke Teil-Durchströmungsöffnung 14a durchsetzen. Im Hinblick auf die vorliegende Symmetriebedingung reicht es daher aus, lediglich eine der Luftklappen 16 näher zu beschreiben, wobei deren Beschreibung unter der genannten Symmetriebedingung für alle übrigen Luftklappen 16 der Luftklappenvorrichtung 10 ebenso gilt.
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Weiter umfasst die Luftklappenvorrichtung 10 einen Bewegungsantrieb 18 in beispielhafter Gestalt eines Spindeltriebs, welcher durch eine Steuervorrichtung 20 der Luftklappenvorrichtung 10 zur Bewegung ansteuerbar ist.
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Eine Luftklappe 16 weist ein Luftklappenblatt 22 auf, welches exzentrisch zur jeweiligen Drehachse D angeordnet ist. Die Drehachse D einer Luftklappe 16 ist durch Lagerbolzen 24 und 26 definiert, welche von Lagerbolzenträgern 28 und 30 koaxial von der Längsmitte des Luftklappenblatts 22 weg abstehen.
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Die Lagerbolzenträger 28 und 30 stehen wiederum von der in Betrieb nicht angeströmten Rückseite 22b des Luftklappenblatts 22 ab.
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Die Lagerbolzen 26 sind lediglich in den 2 und 3 erkennbar.
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Die Lagerbolzen 24 und 26 einer Luftklappe 16 durchsetzen zugeordnete Lagerböcke 32 und 34, welche am Rahmen 12 zur Lagerung der Luftklappen 16 vorgesehen sind. Somit ist die Luftklappe 16 in ihrer Lage relativ zum Rahmen eindeutig bestimmt, wobei insbesondere ihre Drehachse D eindeutig durch die Lagerbolzen 24 und 26 sowie durch die Lagerböcke 32 und 34 eindeutig bestimmt ist, um welche die Luftklappe 16 zwischen ihrer in 1 gezeigten Schließstellung und ihrer in 2 gezeigten Öffnungsstellung verstellbar ist. Im vorliegenden Beispiel liegen die Drehachsen der Luftklappen 16 in Anströmrichtung A hinter dem die Durchströmungsöffnung 14 definierenden Ausschnitt im Rahmen 12. Die Anströmrichtung ist zur Vorwärtsfahrtrichtung V des Fahrzeugs 11 parallel, aber entgegengesetzt gerichtet.
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Am Rahmen 12 ist in einer Aufnahmekammer 36 eine Lichtquelle 38 in Gestalt einer LED-Anordnung aufgenommen. Die Lichtquelle 38 versorgt Lichtleiter, die nachfolgend noch detailliert beschrieben werden, mit Licht.
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Wie in 3 dargestellt ist, weist die Luftklappe 16 eine Ausnehmung 40 auf, welche das Luftklappenblatt 22 zwischen ihrer im Betrieb angeströmten Vorderseite 22a und ihrer Rückseite 22b vollständig durchsetzt. In dieser Ausnehmung 40 ist, wie in 3 dargestellt, ein Kammer-Lichtleiter 42 angeordnet, dessen bestimmungsgemäße Lichtaustrittsfläche 42a zur Außenumgebung der Luftklappe 16 weist, und zwar durch die Ausnehmung 40 hindurch zur Vorderseite der Luftklappenvorrichtung 10 und des sie tragenden Fahrzeugs 11.
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Um eine besonders umfangreiche Streuung des aus der Lichtaustrittsfläche 42a des Kammer-Lichtleiters 42 austretenden Lichts zu erzielen, ist an der Lichtaustrittsfläche 42a des Klappen-Lichtleiters 42 eine optische Diffusoranordnung 44 vorgesehen, welche an ihrer Lichtaustrittsfläche 44a eine Licht streuende Oberflächentopologie aufweist.
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Die Lichtaustrittsfläche 42a des Klappen-Lichtleiters 42 ist an einem Austrittsabschnitt 46 vorgesehen, welcher in die Ausnehmung 40 des Luftklappenblatts 22 einragt.
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Das Luftklappenblatt 22 weist an seiner von der angeströmten Vorderseite 22a weg weisenden Rückseite 22b eine Einfassung 48 auf, welche sowohl einen die Lichtaustrittsfläche 42a aufweisenden Endbereich des Austrittsabschnitts 46 des Klappen-Lichtleiters 42 als auch einen Abschnitt der optischen Diffusorvorrichtung 44 vollständig umlaufend umgibt.
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Die Einfassung 48 ist wie das Luftklappenblatt 22 auch aus lichtdichtem Material hergestellt, vorzugsweise durch Spritzgießen eines thermoplastischen Werkstoffs.
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Die Einfassung 48 verhindert, dass unerwünscht seitlich aus dem Austrittsabschnitt 46 austretendes Streulicht bei geöffneter Luftklappenvorrichtung 10 durch die Durchströmungsöffnung 14 hindurch von außerhalb des Fahrzeugs 11 sichtbar ist.
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An den Austrittsabschnitt 46 des Klappen-Lichtleiters 42 schließt sich ein Opto-Kopplungsabschnitt 50 an, welcher von dem Austrittsabschnitt 46 in Richtung der mit der Drehachse D zusammenfallenden Längsachse L der Luftklappen 16 absteht.
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Der Opto-Kopplungsabschnitt 50 ist unter Vermeidung eines mechanischen Spiels in einer Nut 52 des den Lagerbolzen 26 tragenden Lagerbolzenträgers 30 aufgenommen, so dass vom Opto-Kopplungsabschnitt 50 Kraft und Drehmoment auf die Luftklappe 16 übertragbar sind.
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Der Opto-Kopplungsabschnitt 50 ragt in einen aus Lichtleitermaterial gebildeten Verbindungssteg 54 ein und durchsetzt diesen, wobei der Verbindungssteg 54 aus Lichtleitermaterial mit seiner vom Opto-Kopplungsabschnitt 50 durchsetzten Ausnehmung 56 einen Opto-Gegenkopplungsabschnitt des Verbindungsstegs 54 bildet. Der Verbindungssteg 54 bildet somit einen am Rahmen 14 beweglich geführt gehalterten Rahmen-Lichtleiter 54.
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Die beiden in den 1 und 2 gezeigten Verbindungsstege bzw. Rahmen-Lichtleiter 54 sind über flexible Lichtleiter 57, welche aus biegsamen Glasfaserbündeln gebildet sein können, mit der Lichtquelle 38 verbunden. Jeder der zwei Rahmen-Lichtleiter 54 weist an seinem einen Längsende einen Einspeiseabschnitt 58 auf, an welchem eine Lichtübertragung von den flexiblen Lichtleitern 57 auf die Rahmen-Lichtleiter 54 erfolgt. Somit können die Rahmen-Lichtleiter unabhängig von ihrer Betriebsstellung stets Licht von der Lichtquelle 38 über die flexiblen Lichtleiter 57, den Einspeiseabschnitt 58, den Opto-Gegenkopplungsabschnitt 56 und den Opto-Kopplungsabschnitt 50 zu den Klappen-Lichtleitern 46 und damit zu den optischen Diffusionsvorrichtungen 44 übertragen und zur Vorderseite der jeweiligen Luftklappen 16 hin abstrahlen.
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Die Rahmen-Lichtleiter 54, welche auch Verbindungsstege 54 sind, die die Luftklappen 16 einer Teil-Durchströmungsöffnung 14a oder 14b zur gemeinsamen Schwenkbewegung um die jeweiligen Drehachsen D koppeln, sind mit der Antriebsspindel 61 des Bewegungsantriebs 18 gekoppelt.
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Die Steuervorrichtung 20 betreibt sowohl den Bewegungsantrieb 18 wie auch die Lichtquelle 38, so dass die Lichtemission der Luftklappenvorrichtung 10 durch die optischen Diffusionsvorrichtungen 44 hindurch abhängig vom Betrieb des Bewegungsantriebs 18 steuerbar ist, aber nicht abhängig von dessen Betrieb gesteuert werden muss.
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Die Lichtquelle 38 kann farbveränderlich oder/und helligkeitsveränderlich, also dimmbar, sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102015210683 A1 [0002]
- DE 102008013422 A1 [0002]