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Technisches Gebiet
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Die Erfindung betrifft Kraftfahrzeuge und insbesondere Maßnahmen zum Abdichten von verschließbaren Karosserieöffnungen, wie beispielsweise Türöffnungen, Gepäckraumöffnungen und dergleichen, mithilfe von Dichtungsprofilen.
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Technischer Hintergrund
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Karosserieöffnungen in Kraftfahrzeugen werden in der Regel von Dichtungsanordnungen umgeben. Eine Karosserieöffnung, wie z. B. eine Gepäckraumöffnung, kann so mit einem entsprechenden Schließelement, wie z. B. einer Gepäckraumklappe, dicht verschlossen werden. Die Dichtungsanordnungen werden mit einem Dichtungsprofil gebildet.
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Bei Dichtungsprofilen aus unvernetztem EPDM können diese nach dem Aufsetzen auf einen eine Karosserieöffnung umgebenden Befestigungsflansch in einem sogenannten Rollforming-Prozess fixiert werden, um die Dichtheit der verschlossenen Karosserieöffnung gegen Unterwandern von Wasser zu gewährleisten. Im Bereich von Scharnieren für das Befestigen von Schließelementen für die entsprechende Karosserieöffnung kann jedoch das entsprechende Dichtungsprofil oftmals nicht durch Rollforming angepresst werden. Daher wird das Dichtungsprofil in diesem Bereich mit bereits geschlossenem Aufsteckbereich angeliefert, was zu sehr hohen Montagekräften und einem erhöhten Risiko bezüglich der Dichtigkeit führt.
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Bei Dichtungsprofilen mit einer eingebrachten Dichtungsmasse erfolgt die Abdichtung durch die Dichtungsmasse meist stirnseitig auf dem Befestigungsflansch. Das Dichtungsprofil wird darüber hinaus oftmals durch seitliche Dichtlippen an dem Befestigungsflansch gehalten. Die Dichtlippen stellen eine zusätzliche Barriere gegen eindringendes Wasser dar. Wenn eine Dichtlippe jedoch nicht ordnungsgemäß an dem Befestigungsflansch anliegt, kann sich unterwanderndes Wasser zwischen der Dichtlippe und der Dichtungsmasse sammeln, das dann nicht mehr abfließen kann. Durch die dauerhaft einwirkende Feuchtigkeit besteht daher ein erhöhtes Korrosionsrisiko und Dichtheitsrisiko.
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Aus der Druckschrift
DE 10 2014 201 148 A1 ist ein Kraftfahrzeug mit einer verschließbaren Gepäckraumöffnung bekannt, die von einem Flansch umgeben ist. Auf dem Flansch kann eine Klappendichtung aufgesteckt werden, die die Gepäckraumöffnung im verschlossenen Zustand abdichtet. An den Flansch grenzt eine U-förmige Wasserrinne an. Die Klappendichtung weist eine Dichtlippe auf, die einen Überlappungsbereich, in dem ein Wasserrinnen-Blechbauteil und ein Abschnitt der seitlichen Blechaußenhaut miteinander verschweißt sind, überdeckt.
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Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Dichtungsprofil und eine Karosserieanordnung mit einem Dichtungsprofil zur Verfügung zu stellen, die das Korrosionsrisiko deutlich vermindert und insbesondere die dauerhafte Beaufschlagung des Befestigungsflansches mit Feuchtigkeit vermeidet.
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Offenbarung der Erfindung
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Diese Aufgabe wird durch das Dichtungsprofil zum Befestigen an einem Befestigungsflansch um eine Karosserieöffnung eines Kraftfahrzeugs gemäß Anspruch 1 sowie durch eine Karosserieanordnung für ein Kraftfahrzeug gemäß dem nebengeordneten Anspruch gelöst.
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Weitere Ausgestaltungen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Gemäß einem ersten Aspekt ist ein Dichtungsprofil für eine Dichtungsanordnung um eine Karosserieöffnung einer Fahrzeugkarosserie vorgesehen, umfassend:
- - einen U-förmigen Aufsetzfuß;
- - ein Dichtungsteil, das an einer Außenseite des Aufsetzfußes angeordnet ist und zum Abdichten der Karosserieöffnung ausgebildet ist;
- - einen Hauptdichtbereich an der Innenseite der Basis des Aufsetzfußes,
- - eine Dichtungsstruktur, die an einer Innenfläche eines Schenkels des Aufsetzfußes mit Abstand vom Hauptdichtbereich angeordnet ist;
wobei in Erstreckungsrichtung des Dichtungsprofils ein Abschnitt der Dichtungsstruktur entfernt ist oder mit einer Undichtigkeit versehen ist.
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Eine Idee des obigen Dichtungsprofils besteht darin, dieses mit einer Dichtungsstruktur zu versehen, die den Hauptdichtbereich des Dichtungsprofils schützt und die über einem Abschnitt des Dichtungsprofils entfernt wird oder mit einer Undichtigkeit, die den Durchtritt von Wasser erlaubt, versehen wird. Dies ermöglicht es, das Dichtungsprofil so an einen Befestigungsflansch um eine Karosserieöffnung anzubringen, dass Wasser, das die betreffende Dichtungsstruktur unterwandert, an dem Abschnitt des Dichtungsprofils, in dem die Dichtungsstruktur entfernt ist, wieder ablaufen kann. Damit wird der Hauptdichtbereich weit weniger stark durch angestautes Wasser belastet, da sich nach oben hin keine Wassersäule und somit auch kein erhöhter Wasserdruck aufbauen kann. Zudem ermöglicht die abschnittsweise vorhandene bzw. entfernte oder undichte Dichtungsstruktur auch die einfache Herstellung in einem Extrusionsprozess, in dem die Dichtungsstruktur mithilfe von Schiebern vorgesehen oder nicht vorgesehen bzw. variabel extrudiert werden kann.
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Weiterhin kann der Hauptdichtbereich mit einer insbesondere dauerelastischen Dichtungsmasse versehen sein.
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Gemäß einer Ausführungsform kann das Dichtungsteil an einem Schenkel des Aufsetzfußes angeordnet sein, wobei an der Innenfläche des Schenkels die Dichtungsstruktur angeordnet ist. Die Dichtungsstruktur erstreckt sich parallel zur Längserstreckung des Dichtungsprofils.
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Insbesondere können mehrere Dichtungsstrukturen an der Innenfläche des Schenkels des Aufsetzfußes angeordnet sein, die insbesondere parallel zueinander verlaufen, wobei an zumindest einer der mehreren Dichtungsstrukturen, insbesondere derjenigen Dichtungsstruktur, die von dem Hauptdichtbereich am weitesten entfernt ist, in Erstreckungsrichtung des Dichtungsprofils der Abschnitt der Dichtungsstruktur entfernt ist oder mit einer Undichtigkeit versehen ist.
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Es kann vorgesehen sein, dass die Dichtungsstruktur als eine Dichtlippe ausgebildet ist.
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Gemäß einer Ausführungsform kann die Undichtigkeit durch eine oder mehrere Öffnungen in der Dichtungsstruktur oder durch eine Welligkeit oder eine oder mehrere Ausnehmungen einer abstehenden Dichtkante der Dichtungsstruktur ausgebildet ist.
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Gemäß einem weiteren Aspekt ist eine Karosserieanordnung mit einer eine Karosserieöffnung umgebenden Dichtungsanordnung vorgesehen, wobei die Dichtungsanordnung einen die Karosserieöffnung umlaufenden Befestigungsflansch aufweist, der mit dem obigen Dichtungsprofil versehen ist, wobei das Dichtungsprofil mit dem Aufsetzfuß so an dem Befestigungsflansch angeordnet ist, dass der Abschnitt in einem bezüglich der Schwerkraftrichtung unteren Teil der Karosserieöffnung angeordnet ist.
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Figurenliste
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Ausführungsformen werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
- 1 eine Draufsicht auf eine Karosserieanordnung mit einer Karosserieöffnung mit aufgebrachtem Dichtungsprofil;
- 2 eine Schnittansicht durch die Karosserieöffnung entlang der Schnittlinie A-A, so dass ein Querschnitt durch einen Abschnitt der Dichtungsanordnung an einer Oberseite der Karosserieöffnung und einem Abschnitt der Dichtungsanordnung an der Unterseite der Karosserieöffnung dargestellt wird; und
- 3 einen Abschnitt einer Draufsicht auf den Aufsteckfuß des Dichtungsprofils aus dem Bereich der Unterseite der Karosserieöffnung.
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Beschreibung von Ausführungsformen
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1 zeigt schematisch eine Rückseite einer Fahrzeugkarosserie 1 eines Kraftfahrzeugs mit einer Karosserieöffnung 2, im vorliegenden Ausführungsbeispiel einer aufgeklappten Gepäckraumklappe 2. Die Fahrzeugkarosserie 1 weist als Karosserieöffnung 2 eine Gepäckraumöffnung auf, die von einer Dichtungsanordnung 4 vollständig umschlossen ist. Die Dichtungsanordnung 4 weist einen Befestigungsflansch 5 auf, der an der Fahrzeugkarosserie 1 angebracht ist. Der Befestigungsflansch 5 umläuft die Karosserieöffnung 2 vollständig und kann integral mit der Fahrzeugkarosserie 1 ausgebildet sein. Der Befestigungsflansch 5 dient dazu, ein Dichtungsprofil 6 aufzunehmen, das die Karosserieöffnung im geschlossenen Zustand gegen ein Schließelement 7, insbesondere eine Gepäckraumklappe, abdichtet.
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2 zeigt beispielhaft einen Querschnitt eines solchen Dichtungsprofils 6, das einen Aufsteckfuß 61 und ein Dichtungsteil 62 aufweist. Das Dichtungsprofil 6 ist aus einem elastischen Material ausgebildet, das sich zum Abdichten eignet. Der Aufsteckfuß 61 ist mit einer eingebetteten U-förmigen Verstärkungsklammer 63 versehen, die von dem Dichtungsmaterial des Dichtungsprofils 6 umgeben ist. Die Verstärkungsklammer 63 ist vorzugsweise aus einem elastisch und plastisch verformbaren Material ausgebildet, insbesondere aus einem metallischen Material.
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Der Aufsteckfuß 61 weist einen im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt auf mit einem außenseitigen Schenkel 64 und einem innenseitigen Schenkel 65. Der Aufsteckfuß 61 soll dabei so auf dem Befestigungsflansch 5 aufgesetzt werden, dass der außenseitige Schenkel 64 stets an der zur Fahrzeugumgebung gerichteten Seite des Befestigungsflansches 5 anliegt, während der innenliegende Schenkel 65 an der dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Seite des Befestigungsflansches 5 anliegt. Der eingeschobene Befestigungsflansch 5 ist gestrichelt dargestellt. An einem außenliegenden Abschnitt des außenseitigen Schenkels 64 ist das Dichtungsteil 62 in Form eines Dichtschlauches oder eines sonstigen Dichtungselements angebracht und insbesondere einstückig mit dem Aufsteckfuß 61 ausgebildet.
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Um das Dichtungsprofil 6 zuverlässig an dem Befestigungsflansch 5 zu halten, kann die Innenseite des Aufsteckfußes 61 an seiner Basis 66 mit einer insbesondere dauerelastischen Dichtungsmasse 69 versehen sein, so dass beim Aufstecken des Aufsteckfußes 61 auf den Befestigungsflansch 5 die äußere Kante des Befestigungsflansches 5 und das Dichtungsprofil 6 gegeneinander durch die Dichtungsmasse 69 abgedichtet werden.
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Die Innenseite des Aufsteckfußes 61 kann an dem außenliegenden Schenkel 64 mit mindestens einer Dichtungsstruktur 67 versehen sein, z. B. in Form einer Dichtlippe. Die Dichtungsstruktur 67 kann schräg ins Innere des Aufsteckfußes und in Richtung der Basis des U-förmigen Aufsteckfußes ausgerichtet sein. Entsprechend kann die Innenseite des Aufsteckfußes 61 an dem innenliegenden Schenkel 65 mit mindestens einer weiteren Dichtungsstruktur 68 versehen sein, z. B. in Form einer weiteren Dichtlippe.
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Die weitere Dichtungsstruktur 68 kann schräg ins Innere des Aufsteckfußes und in Richtung der Basis des U-förmigen Aufsteckfußes ausgerichtet sein und im Wesentlichen größer als die Dichtungsstruktur 67 ausgebildet sein. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind an der Innenseite des außenliegenden Schenkels 64 als Dichtungsstrukturen 67 drei Dichtlippen angeordnet, wobei an der Innenseite des innenliegenden Schenkels 65 zwei entsprechend größere weitere Dichtungsstrukturen 68 vorgesehen sind, die ins Innere des Aufsteckfußes 61 hineinragen. Die Dichtungsstrukturen 67 und die weiteren Dichtungsstrukturen 68 werden in einem auf den Befestigungsflansch 5 aufgesetzten Zustand in 2 gestrichelt dargestellt.
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Das gesamte Dichtungsprofil 6 weist eine Längserstreckung auf mit einer Länge, die ausreicht, um dieses vollständig um die Karosserieöffnung 2 auf dem Befestigungsflansch 5 anzubringen. Die Dichtungsstruktur 67, die an der Innenwand des außenliegenden Schenkels 64 des Aufsteckfußes 61 angeordnet ist, dient in erster Linie dazu, eine erste Barriere gegen eindringendes Wasser darzustellen. Somit kann die Dichtungsmasse 69, die den Hauptdichtbereich darstellt und durch den die wesentliche Abdichtung innerhalb des Aufsteckfußes 61 erreicht wird, zunächst vor direkter Wasserbeaufschlagung geschützt werden. Gelangt jedoch Wasser an der Dichtungsstruktur 67 vorbei, so ist dieses zwischen der Dichtungsmasse 69 und der Dichtungsstruktur 67 eingeschlossen und kann in der Regel nicht abfließen.
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Dazu ist nun vorgesehen, wie in der Querschnittsansicht entlang der Schnittlinie A-A gezeigt, die Dichtungsstruktur 67 in einem Abschnitt B des Dichtungsprofils 6 zu entfernen oder mit einer oder mehreren Undichtigkeiten zu versehen. Eine solche Undichtigkeit ermöglicht das Durchdringen von Wasser durch oder um die Dichtungsstruktur 67 und kann beispielsweise durch Öffnungen in der Dichtungsstruktur 67 oder durch Welligkeiten der abstehenden Kante der Dichtungsstruktur 67 ausgebildet sein.
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Der Abschnitt B ist so gewählt, dass dieser nach der Montage an dem Befestigungsflansch 5 in einem unteren Bereich U (d.h. bezüglich der Schwerkraftrichtung unten) der Karosserieöffnung 2 angeordnet ist. Somit kann eindringendes Wasser, das in einem oberen Bereich der Karosserieöffnung 2 die Dichtungsstruktur 67 der Dichtungsanordnung umgeht bzw. durchdringt, innerhalb des zwischen der Dichtungsstruktur 67 und der Dichtungsmasse 69 gebildeten Kanals in den unteren Bereich U fließen und dort aufgrund des Fehlens oder der Undichtigkeit der Dichtungsstruktur 67 in dem Abschnitt B abfließen. Dadurch kann vermieden werden, dass eingedrungenes Wasser Druck auf den durch die Dichtungsmasse 69 aufgebauten Hauptdichtbereich aufbaut und diese dadurch schwächt.
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Ein solches Dichtungsprofil 6 kann durch nachträgliches Wegschneiden der Dichtungsstruktur 67 im Abschnitt B hergestellt werden oder durch eine entsprechende Ausgestaltung des Extrusionsprozesses während der Herstellung des Dichtungsprofils 6 hergestellt werden, um die Dichtungsstruktur mit einer variablen Extrusion vorzusehen oder diese abschnittsweise wegzulassen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrzeugkarosserie
- 2
- Karosserieöffnung
- 4
- Dichtungsanordnung
- 5
- Befestigungsflansch
- 6
- Dichtungsprofil
- 61
- Aufsteckfuß
- 62
- Dichtungsteil
- 63
- Verstärkungsklammer
- 64
- außenseitiger Schenkel
- 65
- innenseitiger Schenkel
- 66
- Basis
- 67
- Dichtungsstruktur
- 68
- weitere Dichtungsstruktur
- 69
- Dichtungsmasse
- 7
- Schließelement
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102014201148 A1 [0005]