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DE102017202257B4 - Anzeigevorrichtung für ein Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeug und Verfahren zur individuellen Einstellung eines Displays - Google Patents

Anzeigevorrichtung für ein Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeug und Verfahren zur individuellen Einstellung eines Displays Download PDF

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DE102017202257B4
DE102017202257B4 DE102017202257.4A DE102017202257A DE102017202257B4 DE 102017202257 B4 DE102017202257 B4 DE 102017202257B4 DE 102017202257 A DE102017202257 A DE 102017202257A DE 102017202257 B4 DE102017202257 B4 DE 102017202257B4
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Abstract

Anzeigevorrichtung (1) für ein Kraftfahrzeug (2), aufweisend- eine Speichereinheit (3) zur Speicherung visueller Anforderungen von Fahrzeuginsassen (4),- eine Identifizierungseinrichtung (5) zur Identifizierung eines Fahrzeuginsassen (4),- eine Verarbeitungseinheit (6), die ausgelegt ist zum Zuordnen der visuellen Anforderungen zu einem identifizierten Fahrzeuginsassen (4) und Übergeben der zugeordneten visuellen Anforderungen an ein oder mehrere Displays (7), und- ein oder mehrere Displays (7), welche individuell einstellbar auf visuelle Anforderungen eines Fahrzeuginsassen (4) sind, wobei die Einstellung des oder der Displays (7) entsprechend einer Weit- oder Kurzsichtigkeit und eines Astigmatismus und der optischen Achse der Augen des Fahrzeuginsassen (4) erfolgt und wobei das oder die Displays (7) individuell einstellbar auf die Sehschärfe des Fahrzeuginsassen (4) sind und bei verminderter Sehschärfe das oder die Displays (7) derart angepasst werden, dass ein scharfer Seheindruck einer Darstellung des oder der Displays (7) erreicht wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung für ein Kraftfahrzeug, ein Kraftfahrzeug sowie ein Verfahren zur individuellen Einstellung eines Displays.
  • Gemäß der demographischen Entwicklung nimmt die Anzahl der Individuen mit eingeschränktem Sehvermögen, z. B. nachlassender Sehschärfe, zu. Sehhilfen, wie z. B. Brillen oder Kontaktlinsen, sind nicht immer zufriedenstellend an die individuellen Einschränkungen angepasst. So entscheiden sich einige Personen für preiswerte Sehhilfen, die teilweise schlecht oder gar nicht individuell angepasst sind, oder nutzen alte Sehhilfen mit einem negativen Einfluss auf das Sehvermögen.
  • Dies führt dazu, dass beispielsweise Fahrzeugführer nur eingeschränkt in der Lage sind, auf einer Anzeigevorrichtung, z. B. einem Display, dargestellte Informationen korrekt wahrzunehmen oder es einer erhöhten Anstrengung für eine korrekte Wahrnehmung bedarf. Damit einher geht eine größere Gefährdung des Fahrzeugführers, von weiteren Fahrzeuginsassen und anderen Verkehrsteilnehmern, da der Fahrzeugführer wichtige Informationen nicht oder zu spät wahrnimmt oder beim Versuch einer korrekten Wahrnehmung vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wird.
  • Die DE 10 2006 002 679 A1 offenbart daher eine Anzeigevorrichtung, die derart ansteuerbar ist, dass zumindest ein Abschnitt oder Ausschnitt der Bildschirmdarstellung vergrößert wiedergegeben wird. Allerdings bewirkt die Vergrößerung keinen scharfen Seheindruck.
  • Die DE 10 2007 025 352 A1 beschreibt eine Informations-Wiedergabe-Einheit, bei der die Informationsdarstellung an die Sehstärke des Fahrers anpassbar ist. DE 10 2012 019 508 A1 offenbart ein Fahrzeug mit einem Display, bei dem die Auffälligkeit der Darstellung auf dem Display variiert werden kann. Zudem sind aus der DE 10 2009 048 937 A1 Multi-View-Displays bekannt.
  • Aus der US 2016/0042501 A1 sind Displays bekannt, die sich auf visuelle Anforderungen des Betrachters einstellen (sog. vision correcting display), indem das darzustellende Bild digital entsprechend den Bedürfnissen des Betrachters optimiert wird, so dass es dem Betrachter anschließend scharf erscheint. Die Verwendung von Sehhilfen ist dabei entbehrlich.
  • Zudem sind aus der DE 197 53 086 A1 und der DE 10 2004 019 829 B3 Identifizierungseinrichtungen zur Identifizierung eines Fahrzeuginsassen bekannt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Möglichkeit anzugeben, mit der die beschriebenen Probleme verringert oder sogar verhindert werden können.
  • Zur Lösung der Aufgabe werden eine erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1,ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 11 sowie ein Verfahren gemäß Anspruch 12 angegeben. Die abhängigen Ansprüche beinhalten Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Lösungen.
  • Es wird vorgeschlagen, eine Anzeigevorrichtung für ein Kraftfahrzeug derart auszubilden, dass eine individuelle Einstellung auf visuelle Anforderungen eines Fahrzeuginsassen, beispielsweise eine Fahrzeugführers, möglich ist.
  • Eine erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung weist dazu eine Speichereinheit zur Speicherung visueller Anforderungen von Fahrzeuginsassen, eine Identifizierungseinrichtung zur Identifizierung eines Fahrzeuginsassen, eine Verarbeitungseinheit, die ausgelegt ist zum Zuordnen der visuellen Anforderungen zu einem identifizierten Fahrzeuginsassen und Übergeben der zugeordneten visuellen Anforderungen an ein oder mehrere Displays, sowie ein oder mehrere Displays, welche individuell einstellbar auf visuelle Anforderungen eines Fahrzeuginsassen sind, auf.
  • Unter einem Display ist eine Einrichtung zur optischen Signalisierung und Darstellung von veränderlichen Informationen zu verstehen. Derartige Informationen können beispielsweise fahrzeug- und/oder fahrrelevante Informationen sein, die vordergründig durch den Fahrzeugführer benötigt werden.
  • So kann ein Display z. B. die Geschwindigkeit, die gefahrene Wegstrecke, den Kraftstoffvorrat oder das An- oder Ausschalten von Kontrollleuchten für Fahrtrichtungsanzeiger, Fernlicht etc., einen geplanten Fahrweg (Navigationsanzeige) oder das Bild einer auf den Fahrweg gerichteten Kamera, z. B. der Kamera eines Einparkassistenten, darstellen.
  • Ein Display kann aber auch weitere, vordergründig für die übrigen Fahrzeuginsassen relevante, Informationen signalisieren und darstellen, z. B. Unterhaltungsprogramme, wie z. B. Filmen, Spiele etc.
  • Das Display kann beispielsweise als direkte Anzeige (z.B. LCD, OLED) und/oder indirekte Anzeige (Head-Up-Display) ausgebildet sein.
  • Unter visuellen Anforderungen eines Fahrzeuginsassen, beispielsweise eines Fahrzeugführers, werden diejenigen das Sehen betreffende Bedingungen verstanden, die erfüllt sein müssen, damit dargestellte Informationen klar und deutlich mit geringer Anstrengung wahrgenommen werden können, beispielsweise, damit eine Darstellung scharf wahrgenommen werden kann.
  • Individuell einstellbar bedeutet, dass das Display an die Anforderungen des konkreten Fahrzeuginsassen anpassbar ist. Ändert sich der Fahrzeuginsasse oder ändern sich die visuellen Anforderungen desselben Fahrzeuginsassen, ist eine erneute Einstellung des Displays möglich.
  • Das Display kann beispielsweise stufenlos einstellbar sein. Das Display kann so ausgebildet sein, dass eine einfache Anpassung an die visuellen Anforderungen ohne bauliche Änderungen möglich ist, indem die Anpassung elektronisch erfolgt. Z. B. kann eine Software genutzt werden, um eine Darstellung gemäß den visuellen Anforderungen darzustellen. Beispielsweise kann die Anpassung wie in US 2016/0042501 A1 beschrieben erfolgen.
  • Erfindungsgemäß ist das Display individuell einstellbar auf die Sehschärfe eines Fahrzeuginsassen. Sehschärfe (Visus) bezeichnet dabei das Ausmaß des Fahrzeuginsassen, mit seinen Augen Muster und Konturen wahrnehmen zu können. Ist die Sehschärfe vermindert, beispielsweise geringer als die übliche Sehschärfe eines Menschen der entsprechenden Altersgruppe oder geringer als ein festzulegender Grenzwert (z. B. ein Visus von 0,7), wird das Display daran derart angepasst werden, dass ein gewünschter scharfer Seheindruck der Darstellung erreicht wird.
  • Das Display ist individuell auf eine Weit- oder eine Kurzsichtigkeit und einen Astigmatismus und die optische Achse der Augen eines Fahrzeuginsassen einstellbar ausgebildet.
  • Weitsichtigkeit (Übersichtigkeit, Hyperopie) oder Kurzsichtigkeit (Myopie) sind durch axiale Brechungsfehler des Auges bedingt, da der Augapfel im Verhältnis zur Brechkraft zu kurz ist oder eine zu geringe Brechkraft besitzt (Weitsichtigkeit) bzw. zu lang ist oder eine zu hohe Brechkraft besitzt (Kurzsichtigkeit). Dies führt dazu, dass nicht in allen Wahrnehmungsbereichen ein scharfer Seheindruck entsteht. Während bei der Weitsichtigkeit vor allem nahe am Auge lokalisierte Objekte unscharf erscheinen, betrifft dies bei der Kurzsichtigkeit weit vom Auge entfernte Gegenstände.
  • Astigmatismus (Zerrsichtigkeit, Stabsichtigkeit) bezeichnet einen Brechungsfehler des Auges, aufgrund dessen die von einem betrachteten Objekt ausgehenden Lichtstrahlen nicht in einem Punkt auf der Netzhautebene gebündelt, sondern in einer Brennlinie abgebildet werden. Der Astigmatismus kann mit einer Verringerung der Sehschärfe einhergehen.
  • Die optische Achse des Auges ist diejenige Normale auf der Hornhautvorderfläche, deren Verlängerung in das Augeninnere von den Krümmungsmittelpunkten der übrigen brechenden Flächen den geringsten Abstand hat. Anders ausgedrückt ist die optische Achse die Gerade, auf der die Krümmungsmittelpunkte der Hornhaut und der beiden Linsenflächen sowie der vereinigte Knotenpunkt des reduzierten Auges liegen. Die optische Achse des Auges verläuft näherungsweise durch die Pupillenmitte.
  • Die Speichereinheit dient der Speicherung visueller Anforderungen von Fahrzeuginsassen. Sie kann beispielsweise im Kraftfahrzeug selbst lokalisiert sein oder aber auch extern angeordnet sein und sich beispielsweise auf einem Autoschlüssel oder in einem mobilen Endgerät befinden.
  • Die Identifizierungseinrichtung dient der Identifizierung des Fahrzeuginsassen, auf dessen visuelle Anforderungen das Display individuell eingestellt werden soll. In einer Ausgestaltung können ein oder mehrere Schalter, z.B. Taster, für ein oder mehrere Fahrzeuginsassen im Kraftfahrzeug vorgesehen sein, so dass die Identifizierung durch Betätigen des entsprechenden Schalters erfolgen kann.
  • Des Weiteren weist die erfindungsgemäße Vorrichtung eine Verarbeitungseinheit auf, die die visuellen Anforderungen dem identifizierten Fahrzeuginsassen zuordnet und die zugeordneten visuellen Anforderungen an ein Display übergibt.
  • Die Verarbeitungseinheit kann ebenfalls entweder im Kraftfahrzeug selbst oder extern angeordnet sein. Es besteht auch die Möglichkeit, die Verarbeitungseinheit in mehrere Module aufzuteilen, so dass beispielsweise das Zuordnen der visuellen Anforderungen zu dem identifizierten Fahrzeuginsassen auf einem ersten, beispielsweise externen, Modul der Verarbeitungseinheit erfolgt, während die zugeordneten visuellen Anforderungen von einem zweiten, beispielsweise im Fahrzeug angeordneten, Modul der Verarbeitungseinheit vom ersten Modul abgerufen und an das Display übergeben werden.
  • Die Übergabe der Daten an das Display kann beispielsweise kabelgebunden oder kabellos, z. B. mittels Funkübertragung, erfolgen.
  • Gemäß verschiedenen Ausführungsvarianten kann die Identifizierungseinrichtung als Kraftfahrzeugschlüssel oder mobiles Endgerät ausgebildet oder auf einem Kraftfahrzeugschlüssel oder mobilen Endgerät angeordnet sein.
  • Beispielsweise kann ein personengebundener Kraftfahrzeugschlüssel verwendet werden, der beim Einstecken in das Zündschloss oder beim Starten des Zündvorgangs der Identifizierung des Kraftfahrzeugführers dient. Bei dem Kraftfahrzeugschlüssel kann es sich beispielsweise um einen programmierbaren Autoschlüssel, beispielsweise einen „MyKey“ des Automobilherstellers Ford, handeln.
  • Alternativ kann ein mobiles Endgerät, beispielsweise ein Smartphone oder ein Wearable, d. h. ein Computersystem, das während der Anwendung am Körper befestigt ist, zur Identifizierung genutzt werden. Dazu kann eine geeignete Software genutzt werden.
  • Gemäß verschiedenen Ausführungsvarianten können die Speichereinheit und/oder die Verarbeitungseinheit auf einem Kraftfahrzeugschlüssel oder einem mobilen Endgerät angeordnet sein. Beispielsweise können die visuellen Anforderungen des Fahrzeugführers oder weiterer Fahrzeuginsassen auf einem programmierbaren Autoschlüssel, beispielsweise in einem „MyKey“ des Automobilherstellers Ford, einem Smartphone oder einem Wearable gespeichert sein.
  • Wird beispielsweise ein solcher Kraftfahrzeugschlüssel zum Starten des Kraftfahrzeugs verwendet, können die visuellen Anforderungen an das Display übertragen werden, welches sich entsprechend individuell einstellt.
  • Sind auf dem Kraftfahrzeugschlüssel oder dem mobilen Endgerät die visuellen Anforderungen des Fahrzeugführers gespeichert, so kann eine individuelle Einstellung des Displays auf dessen individuelle visuelle Anforderungen ohne Zutun des Fahrzeugführers, d. h. automatisch, erfolgen. Sind die visuellen Anforderungen mehrerer Personen auf dem Kraftfahrzeugschlüssel oder mobilen Endgerät gespeichert, so kann mittels der Identifizierungseinrichtung die Auswahl einer konkreten Person getroffen werden.
  • Beispielsweise für den Fall, dass auch die Verarbeitungseinheit auf dem Kraftfahrzeugschlüssel oder mobilen Endgerät angeordnet ist, besteht außerdem die Möglichkeit, dass die visuellen Anforderungen bereits beim Öffnen des Kraftfahrzeugs an das Display übertragen werden, so dass sich dieses bereits vor dem Startvorgang auf die individuell auf die visuellen Anforderungen einstallen kann.
  • Gemäß verschiedenen Ausführungsvarianten kann die Identifizierungseinrichtung als sprachgesteuertes Kommunikationssystem ausgebildet und/oder die Verarbeitungseinheit mittels eines sprachgesteuerten Kommunikationssystems steuerbar sein.
  • Unter einem sprachgesteuerten Kommunikationssystem ist ein System zur Integration von mobilen Endgeräten und Speichermedien zu verstehen, das sprachgesteuert bedienbar ist. Die Identifizierung und/oder Steuerung der Verarbeitungseinheit kann in diesem Fall mittels Sprachbefehlen erfolgen, die der Fahrzeuginsasse erteilt.
  • Als sprachgesteuertes Kommunikationssystems kann beispielsweise ein „SYNC“-System des Automobilherstellers Ford genutzt werden. Gemäß verschiedenen Ausführungsvarianten kann die Identifizierungseinrichtung als Gesichtsscanner oder Fingerabdrucksensor ausgebildet sein.
  • Das Display einer Anzeigevorrichtung mit den beschriebenen Merkmalen kann beispielsweise als Display eines Armaturenbretts eines Kraftfahrzeugs ausgebildet sein. Unter einem Armaturenbrett ist eine Anzeige- oder Instrumententafel mit Messanzeigern und Bedienungshebeln zu verstehen, die üblicherweise oberhalb des Lenkrads angeordnet ist.
  • Ein Armaturenbrett verfügt über mehrere Displays, die u. a. fahrzeugrelevante und sicherheitsrelevante Informationen, wie z. B. Geschwindigkeit, Temperatur, Drehzahl, anzeigen. Bei diesen Informationen ist es häufig besonders wichtig, dass sie schnell erfassbar sind, beispielsweise um eine erhöhte Geschwindigkeit feststellen zu können.
  • Hierbei kann der Einsatz eines auf die visuellen Anforderungen individuell einstellbaren Displays ein einfaches und schnelles Erkennen der dargestellten Informationen ermöglichen und damit die Sicherheit der Fahrzeuginsassen und der übrigen Verkehrsteilnehmer verbessern.
  • Alternativ kann das Display der Anzeigevorrichtung als Display für einen auf einem Rücksitz des Kraftfahrzeugs befindlichen Fahrzeuginsassen ausgebildet sein. Dabei kann es sich beispielsweise um ein Display handeln, auf dem ein Unterhaltungsprogramm dargestellt wird. Das Display kann beispielsweise an oder in den Kopfstützen der Vordersitze angeordnet sein.
  • Da derartige Displays aus Platzgründen häufig geringe Abmessungen aufweisen, ist hier eine individuelle Einstellung auf die visuellen Anforderungen des Fahrzeuginsassen besonders wichtig.
  • Gemäß verschiedener Ausführungsvarianten kann das Display der Anzeigevorrichtung als Multi-View-Display wie bspw. ein Dual-View-Display ausgebildet sein, d. h. als ein Display, auf dem zwei unterschiedliche Darstellungen auf einem Bildschirm dargestellt werden, wobei aus einem bestimmten Blickwinkel jeweils nur eine Darstellung sichtbar ist. Beispielsweise ist es möglich, auf demselben Display einerseits für den Fahrzeugführer eine Navigationsdarstellung anzuzeigen, während der Beifahrer andererseits auf dem gleichen Bildschirm ein Video von einer DVD betrachten kann.
  • Ein solches Multi-View-Display kann auf die visuellen Anforderungen mehrerer Fahrzeuginsassen individuell einstellbar sein. Beispielsweise kann die für den Fahrzeugführer vorgesehene Darstellung an dessen visuelle Anforderungen individuell eingestellt werden, während die für den Beifahrer vorgesehene Darstellung an die visuellen Anforderungen des Beifahrers individuell einstellbar ist.
  • Gemäß verschiedenen Ausführungsvarianten kann die Anzeigevorrichtung weiterhin einen manuellen Regler aufweisen, der der Feinjustierung des Displays dienen kann. Ein solcher Regler kann sich beispielsweise in der Nähe des Displays befinden und z. B. als Drehregler ausgebildet sein.
  • Dadurch können beispielsweise tages- und gesundheitszustandsabhängige Abweichungen der tatsächlichen visuellen Anforderungen des Fahrzeuginsassen von den gespeicherten visuellen Anforderungen dieses Fahrzeuginsassen berücksichtigt werden und insgesamt eine bessere Einstellung des Displays auf die visuellen Anforderungen des Fahrzeuginsassen erreicht werden.
  • Die Anzeigevorrichtung kann außerdem ein Hinweismodul aufweisen, das den Nutzer gemäß bestimmter Kriterien auffordert, seine Sehkraft prüfen zu lassen und/oder die Displayeinstellung dahingehend zu prüfen, ob sie noch seinen visuellen Anforderungen entspricht. Das Hinweismodul kann einen Softwarealgorithmus beinhalten, der z.B. auf Basis statistischer Daten diesen automatisierten Hinweis steuert. So kann der Hinweis bspw. nach eine Zeitdauer ausgegeben werden, in der sich statistisch gesehen die Sehkraft eines Menschen ändert.
  • Ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug, beispielsweise ein Kraftwagen, ein Kraftrad oder eine Zugmaschine, weist eine oder mehrere der zuvor beschriebenen Anzeigevorrichtungen auf.
  • Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur individuellen Einstellung eines oder mehrerer Displays für ein Kraftfahrzeug auf visuelle Anforderungen eines Fahrzeuginsassen weist die folgenden Schritte auf: Bereitstellen von visuellen Anforderungen von Fahrzeuginsassen, Identifizieren eines Fahrzeuginsassen, Zuordnen der visuellen Anforderungen zu dem identifizierten Fahrzeuginsassen, Übergeben der zugeordneten visuellen Anforderungen an ein oder mehrere Displays, Einstellen des oder der Displays auf die übergebenen visuellen Anforderungen, wobei das Einstellen des oder der Displays entsprechend einer Weit- oder Kurzsichtigkeit und eines Astigmatismus und der optischen Achse der Augen des Fahrzeuginsassen erfolgt und wobei das oder die Displays individuell auf die Sehschärfe des Fahrzeuginsassen eingestellt werden und bei verminderter Sehschärfe das oder die Displays derart angepasst werden, dass ein scharfer Seheindruck einer Darstellung des oder der Displays erreicht wird.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann beispielsweise mittels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgeführt werden. Im Übrigen wird in Hinblick auf die Definition verschiedener Begriffe und den Zusammenhang der einzelnen Verfahrensschritte auf die obigen Ausführungen die Vorrichtung betreffend verwiesen. Gemäß verschiedenen Ausführungsvarianten können die visuellen Anforderungen eines Fahrzeuginsassen auf einem Kraftfahrzeugschlüssel oder mobilen Endgerät bereitgestellt und/oder der Fahrzeuginsasse mittels eines Kraftfahrzeugschlüssels oder eines mobilen Endgeräts identifiziert und/oder die visuellen Anforderungen dem identifizierten Fahrzeuginsassen mittels eines Kraftfahrzeugschlüssels oder eines mobilen Endgeräts zugeordnet und an das Display übergeben werden.
  • Gemäß verschiedenen Ausführungsvarianten kann der Fahrzeuginsasse mittels eines sprachgesteuerten Kommunikationssystems identifiziert und/oder die Verarbeitungseinheit mittels eines sprachgesteuerten Kommunikationssystems gesteuert werden.
  • Gemäß verschiedenen Ausführungsvarianten kann das Verfahren weiterhin ein manuelles Feinjustieren des Displays mittels eines manuellen Reglers aufweisen.
  • Das Verfahren kann außerdem ein Auffordern des Nutzers, seine Sehkraft prüfen zu lassen und/oder die Displayeinstellung dahingehend zu prüfen, ob sie noch seinen visuellen Anforderungen entspricht, umfassen.
  • Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert werden, wobei auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen wird, die Teil dieser bilden und in denen zur Veranschaulichung spezifische Ausführungsformen gezeigt sind, in denen die Erfindung ausgeübt werden kann. In dieser Hinsicht wird Richtungsterminologie wie etwa „oben“, „unten“, „vorne“, „hinten“, „vorderes“, „hinteres“ usw. mit Bezug auf die Orientierung der beschriebenen Figuren verwendet, sofern nicht anders angegeben. Da Komponenten von Ausführungsformen in einer Anzahl verschiedener Orientierungen positioniert werden können, dient die Richtungsterminologie zur Veranschaulichung und ist auf keinerlei Weise einschränkend.
  • Es versteht sich, dass andere Ausführungsformen benutzt und strukturelle oder logische Änderungen vorgenommen werden können, ohne von dem Schutzumfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Es versteht sich, dass die Merkmale der hierin beschriebenen verschiedenen beispielhaften Ausführungsformen miteinander kombiniert werden können, sofern nicht spezifisch anders angegeben. Die folgende ausführliche Beschreibung ist deshalb nicht in einschränkendem Sinne aufzufassen, und der Schutzumfang der vorliegenden Erfindung wird durch die angefügten Ansprüche definiert.
  • Die zugehörigen Zeichnungen zeigen:
    • 1 schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung in einem Kraftfahrzeug gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel;
    • 2 schematische Darstellung erfindungsgemäßer Anzeigevorrichtungen in einem Kraftfahrzeug gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel;
    • 3 schematische Darstellung eines Displays einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung.
  • Gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel ist eine erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung 1 als Display 7 eines Armaturenbretts 8 eines Kraftfahrzeugs 2 ausgebildet, wobei es sich bei dem Kraftfahrzeug 2 um einen Personenkraftwagen handelt. Die zugehörige 1 zeigt schematisch einen Teil des Kraftfahrzeugs 2 sowie den Fahrzeuginsassen 4, bei dem es sich um den Fahrzeugführer handelt und dessen Augen auf das Display 7 gerichtet sind. Die Blickrichtung 10 des Fahrzeuginsassen 4 verläuft in Richtung Armaturenbrett 8 mit dem Display 7 der Anzeigevorrichtung 1, das sich aus Sicht des Fahrzeuginsassen 4 hinter dem Lenkrad 11 befindet.
  • Das Display 7 kann fahrzeug- und fahrrelevante Informationen darstellen, d. h. es zeigt beispielsweise die Geschwindigkeit, den Kraftstoffvorrat und die gefahrene Wegstrecke an. Das Display 7 ist individuell auf die visuellen Anforderungen des Fahrzeuginsassen 4 einstellbar, wobei ein manueller Regler 9, der im Beispiel ebenfalls am Armaturenbrett 8 neben dem Display 7 angeordnet ist, der Feinjustierung dienen kann.
  • Die Einstellung des Displays 7 erfolgt entsprechend der Weit- oder Kurzsichtigkeit und eines Astigmatismus und der optischen Achse der Augen des Fahrzeuginsassen 4 erfolgen.
  • Neben dem Display 7 umfasst die Anzeigevorrichtung eine Speichereinheit 3 und eine Verarbeitungseinheit 6 (nicht dargestellt), welche im Ausführungsbeispiel auf einem programmierbaren Autoschlüssel angeordnet sind. Zudem ist die Identifizierungseinrichtung 5 als programmierbarer Autoschlüssel ausgebildet, d. h. der Fahrzeugführer wird anhand des von ihm genutzten Autoschlüssels identifiziert.
  • In der Speichereinheit 3 sind die visuellen Anforderungen des Fahrzeugführers gespeichert. Beim Öffnen der Tür des Kraftfahrzeugs 2 oder alternativ beim Starten des Motors des Kraftfahrzeugs 2 werden die visuellen Anforderungen des Fahrzeugführers an das Display 7 übertragen, das sich entsprechend individuell einstellt.
  • Alternativ kann die Verarbeitungseinheit 6 zwei Module umfassen, von denen sich das erste Modul auf einem programmierbaren Autoschlüssel befindet und dem Zuordnen der visuellen Anforderungen zu dem identifizierten Fahrzeugführer dient. Das zweite Modul der Verarbeitungseinheit 6 befindet sich im Kraftfahrzeug 2 und ruft die visuellen Anforderungen des Fahrzeugführers bei Öffnen der Tür des Kraftfahrzeugs 2 oder beim Starten des Motors von dem ersten Modul der Verarbeitungseinheit 6 ab und überträgt sie an das Display 7.
  • Durch die individuelle Einstellung des Displays 7 der Anzeigevorrichtung 1 auf die visuellen Anforderungen des Fahrzeuginsassen 4 kann eine bessere Erkennbarkeit der Darstellungen auf dem Display 7 ermöglicht werden. Dies trägt u. a. zur Erhöhung der Fahr- und Verkehrssicherheit bei, da der Fahrzeuginsasse 4 die dargestellten Informationen einfach wahrnehmen kann und somit bei der Betrachtung des Displays 7 nur minimal vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wird.
  • Gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel (2) ist in einem Kraftfahrzeug 2 eine erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung mit zwei Displays 7a und 7b vorhanden. Bei dem Display 7a handelt es sich wie im ersten Ausführungsbeispiel um ein hinter dem Lenkrad 11 befindliches Display 7 des Armaturenbretts 8, welches, wie zum ersten Ausführungsbeispiel beschrieben, auf die visuellen Anforderungen eines Fahrzeuginsassen 4 individuell einstellbar ist.
  • Daneben weist das Kraftfahrzeug 2 ein zweites Display 7b auf, das rechts neben dem Armaturenbrett 8 angeordnet ist und als Dual-View-Display ausgebildet ist. Das Display 7b kann zwei unterschiedliche Darstellungen darstellen, eine erste Darstellung, beispielsweise eine Navigationsdarstellung, die für den Fahrzeugführer, d. h. vom vor dem Lenkrad 11 angeordneten Sitzplatz, erkennbar ist, und eine zweite Darstellung, beispielsweise ein Unterhaltungsprogramm, welches für den Beifahrer, d. h. vom Beifahrersitz aus, erkennbar ist.
  • Die erste Darstellung des Dual-View-Display kann an die visuellen Anforderungen des Fahrzeugführers individuell angepasst werden, d. h. die für den Fahrzeugführer vorgesehene Darstellung ist gemäß den visuellen Anforderungen des Fahrzeugführers individuell einstellbar. Optional ist es möglich, die zweite Darstellung gemäß den visuellen Anforderungen des Beifahrers individuell einzustellen.
  • Für die individuelle Einstellung des hinter dem Lenkrad 11 angeordneten Displays 7a sowie die erste Darstellung des Displays 7b, die für den Fahrzeugführer vorgesehen ist, können die Speichereinheit 3 und die Verarbeitungseinheit 6 auf einem programmierbaren Autoschlüssel angeordnet sein.
  • Dem Display 7 kann zudem ein Hinweismodul mit einem Softwarealgorithmus zugeordnet sein, der z.B. auf Basis statistischer Daten ermittelt, ob seit der letzten Einstellung des Displays 7 eine Veränderung der Sehkraft des Nutzers zu erwarten ist. Falls ja, wird der Nutzer von dem Hinweismodul aufgefordert, seine Sehkraft prüfen zu lassen und/oder die Displayeinstellung dahingehend zu prüfen, ob sie noch seiner Sehkraft entspricht. Die Aufforderung kann dabei als auf dem Display 7 dargestelltes Signal, bspw. als auf dem Display dargestellte Textmitteilung realisiert sein.
  • Alternativ kann er auch als akustisches Signal, bspw. in Form einer Sprachausgabe realisiert sein.
  • Zur individuellen Einstellung der zweiten Darstellung des Displays 7b, die für den Beifahrer vorgesehen ist, kann die Verarbeitungseinheit 6 mittels eines sprachgesteuerten Kommunikationssystems steuerbar sein.
  • In 3 ist das Display 7 einer Anzeigevorrichtung 1 schematisch dargestellt, das auf die visuellen Anforderungen eines Fahrzeuginsassen 4 individuell einstellbar ist. Dieses Display 7 ist dreiteilig aufgebaut und weist ein Displayelement 12, einen Abstandshalter 13 und eine Lochmaske 14 auf. Die Funktionsweise entspricht der Funktionsweise der in US 2016/0042501 A1 beschriebenen Displays.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Anzeigevorrichtung
    2
    Kraftfahrzeug
    3
    Speichereinheit
    4
    Fahrzeuginsasse
    5
    Identifizierungseinrichtung
    6
    Verarbeitungseinheit
    7, 7a, 7b
    Display
    8
    Armaturenbrett
    9
    manueller Regler
    10
    Blickrichtung
    11
    Lenkrad
    12
    Displayelement
    13
    Abstandshalter
    14
    Lochmaske

Claims (16)

  1. Anzeigevorrichtung (1) für ein Kraftfahrzeug (2), aufweisend - eine Speichereinheit (3) zur Speicherung visueller Anforderungen von Fahrzeuginsassen (4), - eine Identifizierungseinrichtung (5) zur Identifizierung eines Fahrzeuginsassen (4), - eine Verarbeitungseinheit (6), die ausgelegt ist zum Zuordnen der visuellen Anforderungen zu einem identifizierten Fahrzeuginsassen (4) und Übergeben der zugeordneten visuellen Anforderungen an ein oder mehrere Displays (7), und - ein oder mehrere Displays (7), welche individuell einstellbar auf visuelle Anforderungen eines Fahrzeuginsassen (4) sind, wobei die Einstellung des oder der Displays (7) entsprechend einer Weit- oder Kurzsichtigkeit und eines Astigmatismus und der optischen Achse der Augen des Fahrzeuginsassen (4) erfolgt und wobei das oder die Displays (7) individuell einstellbar auf die Sehschärfe des Fahrzeuginsassen (4) sind und bei verminderter Sehschärfe das oder die Displays (7) derart angepasst werden, dass ein scharfer Seheindruck einer Darstellung des oder der Displays (7) erreicht wird.
  2. Anzeigevorrichtung (1) nach Anspruch 1, wobei die Identifizierungseinrichtung (5) als Kraftfahrzeugschlüssel oder mobiles Endgerät ausgebildet ist oder die Identifizierungseinrichtung auf einem Kraftfahrzeugschlüssel oder mobilen Endgerät angeordnet ist.
  3. Anzeigevorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Speichereinheit (3) und/oder die Verarbeitungseinheit (6) auf einem Kraftfahrzeugschlüssel oder einem mobilen Endgerät angeordnet sind.
  4. Anzeigevorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Identifizierungseinrichtung (5) als sprachgesteuertes Kommunikationssystem ausgebildet ist und/oder die Verarbeitungseinheit (6) mittels eines sprachgesteuerten Kommunikationssystems steuerbar ist.
  5. Anzeigevorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Identifizierungseinrichtung (5) als Gesichtsscanner oder Fingerabdrucksensor ausgebildet ist.
  6. Anzeigevorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Display (7) als Display (7) eines Armaturenbretts (8) des Kraftfahrzeugs (2) ausgebildet ist.
  7. Anzeigevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei das Display (7) als Display (7) für einen auf einem Rücksitz des Kraftfahrzeugs (2) befindlichen Fahrzeuginsassen (4) ausgebildet ist.
  8. Anzeigevorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Display (7) als Multi-View-Display (7) ausgebildet ist.
  9. Anzeigevorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, weiterhin aufweisend - einen manuellen Regler (9) zur Feinjustierung des Displays (7).
  10. Anzeigevorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, weiterhin aufweisend - ein Hinweismodul, das den Nutzer gemäß bestimmter Kriterien auffordert, seine Sehkraft prüfen zu lassen und/oder die Displayeinstellung dahingehend zu prüfen, ob sie noch seinen visuellen Anforderungen entspricht.
  11. Kraftfahrzeug (2) mit einer oder mehreren Anzeigevorrichtungen (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche.
  12. Verfahren zur individuellen Einstellung eines oder mehrerer Displays (7) für ein Kraftfahrzeug (2) auf visuelle Anforderungen eines Fahrzeuginsassen (4), aufweisend die folgenden Schritte: - Bereitstellen von visuellen Anforderungen von Fahrzeuginsassen (4), - Identifizieren eines Fahrzeuginsassen (4), - Zuordnen der visuellen Anforderungen zu dem identifizierten Fahrzeuginsassen (4), - Übergeben der zugeordneten visuellen Anforderungen an ein oder mehrere Displays (7), - Einstellen des oder der Displays (7) auf die übergebenen visuellen Anforderungen, wobei das Einstellen des oder der Displays (7) entsprechend einer Weit- oder Kurzsichtigkeit und eines Astigmatismus und der optischen Achse der Augen des Fahrzeuginsassen (4) erfolgt und wobei das oder die Displays (7) individuell auf die Sehschärfe des Fahrzeuginsassen (4) eingestellt werden und bei verminderter Sehschärfe das oder die Displays (7) derart angepasst werden, dass ein scharfer Seheindruck einer Darstellung des oder der Displays (7) erreicht wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, wobei die visuellen Anforderungen eines Fahrzeuginsassen (4) auf einem Kraftfahrzeugschlüssel oder mobilen Endgerät bereitgestellt werden und/oder der Fahrzeuginsasse (4) mittels eines Kraftfahrzeugschlüssels oder eines mobilen Endgeräts identifiziert wird und/oder die visuellen Anforderungen dem identifizierten Fahrzeuginsassen (4) mittels eines Kraftfahrzeugschlüssels oder eines mobilen Endgeräts zugeordnet und an das Display (7) übergeben werden.
  14. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, wobei der Fahrzeuginsasse (4) mittels eines sprachgesteuerten Kommunikationssystems identifiziert wird und/oder die Verarbeitungseinheit (6) mittels eines sprachgesteuerten Kommunikationssystems gesteuert wird.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 14, weiterhin aufweisend - manuelles Feinjustieren des Displays (7) mittels eines manuellen Reglers (9).
  16. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 15, weiterhin aufweisend - Auffordern des Nutzers, seine Sehkraft prüfen zu lassen und/oder die Displayeinstellung dahingehend zu prüfen, ob sie noch seinen visuellen Anforderungen entspricht.
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