DE102017202113B3 - Gasdichte Leuchteinheit eines Fahrzeugs - Google Patents
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Abstract
Bei einer Leuchteinheit (1) eines Fahrzeugs, insbesondere für einen Türgriff, aufweisend ein einseitig offenes Leuchtengehäuse (2) aus Kunststoff, eine die einseitige Gehäuseöffnung (3) des Leuchtengehäuses (2) verschließende Leiterplatte (4), die auf ihrer in das Innere des Leuchtengehäuses (2) weisenden Innenseite mindestens eine Lichtquelle (5) aufweist, und eine innerhalb der Öffnungswandung (7) der Gehäuseöffnung (3) auf die Außenseite der Leiterplatte (4) aufgebrachte Vergussmasse (10), ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Öffnungswandung (7) einen innenseitig ringsum umlaufenden Absatz (8), an dem die Leiterplatte (4) anliegt, und mehrere nach innen vorstehende Nasen (9) aufweist, die weniger weit als der Absatz (8) nach innen vorstehen und die die Leiterplatte (4) ringsum beabstandet zur Öffnungswandung (7) halten, und dass der zwischen Leiterplatte (4) und Öffnungswandung (7) ringsum vorhandene Spalt mit der Vergussmasse (10) gefüllt ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Leuchteinheit eines Fahrzeugs, insbesondere für einen Türgriff, aufweisend ein einseitig offenes Leuchtengehäuse aus Kunststoff, eine die einseitige Öffnung des Leuchtengehäuses verschließende Leiterplatte, die auf ihrer in das Innere des Leuchtengehäuses weisenden Innenseite mindestens eine Lichtquelle aufweist, und eine innerhalb der Öffnungswandung des Leuchtengehäuses auf die Außenseite der Leiterplatte aufgebrachte Vergussmasse.
- Produkte-Mischungen, die Klimawechseln (feucht-trocken, warm-kalt) in Verbindung mit Vibrationen und unterschiedlichen Werkstoffen ausgesetzt sind, werden häufig – um die notwendige Dichtheit über viele Jahre zu garantieren – einseitig vergossen, wobei bei einer Leuchteinheit die Lichtaustrittsseite nicht mit der Vergussmasse beaufschlagt sein darf. Das Leuchtengehäuse erfüllt mehrere Funktionen, z. B. mechanische Aufnahme der Leiterplatte, lichtdurchlässiger Lichtleiter, Schnittstelle zum Fahrzeug-Chassis (Türhaut oder Türgriff), und nimmt formschlüssig bzw. passgenau die mit LEDs bestückte Leiterplatte auf. Allerdings kann bei knappen Platzverhältnissen durch die Vergussmasse dauerhaft keine ausreichende Dichtheit zwischen Leuchtengehäuse und Leiterplatte hergestellt werden.
- Aus der
DE 20 2004 019 278 U1 ist eine Blinkleuchte für ein Fahrzeug bekannt, bestehend aus einem Gehäuse, das einen Aufnahmeraum aufweist und an einer Seite mit einem Stutzen versehen ist, wobei an der Innenwand des Aufnahmeraumes eine Ausnehmung und ein Anschlag vorgesehen sind und der Boden des Aufnahmeraumes mit Schlitzen versehen ist, aus einer transparenten wasserdichten Farbfolie, die auf den Boden des Aufnahmeraumes geklebt wird, um die Schlitze abzudichten, aus einer Schaltungsplatte, die im Aufnahmeraum aufgenommen ist und auf der Oberseite und der Unterseite mit Leuchtdioden ausgestattet ist, aus einem Wasserdichtring, der am Rand des Gehäuses angeordnet ist, und aus einem transparenten Deckel, der das Gehäuse abdeckt und am Rand einen Flansch aufweist, wobei die Innenfläche des Deckels als wellige Reflexionsfläche ausgebildet ist, aus der sich ein Haken und ein Abstandshalter nach unten erstrecken. - Aus der
JP 2011-42 331 A -
DE 32 36 201 A1 offenbart einen Türgriff für Fahrzeuge, der mit einem elektrischen Funktionselement ausgestattet ist, dessen Anschlussklemme mit einem türinnenseitig geführten Anschlusskabel verbindbar ist und dessen Montage eine eindimensional definierte Zustellbewegung erfordert, wobei ein aus zwei kontaktierungsfähigen Gliedern bestehendes Verbindungselement, dessen eines Glied am Türgriff und dessen anderes Glied an der Türaußenhaut angeordnet ist, unter Ausnutzung der definierten Zustellbewegung eine elektrische Zwangskontaktierung bewirkt. - Weiterhin ist aus der
WO 2015/075 528 A1 - Aus der
US 2012/0 127 746 A1 - Demgegenüber ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, bei einer Leuchteinheit der eingangs genannten Art eine dauerhaft haltbare und gasdichte Verbindung zwischen Leuchtengehäuse und Leiterplatte bereitzustellen.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Öffnungswandung einen innenseitig ringsum umlaufenden Absatz, an dem die Leiterplatte aufliegt, und mehrere nach innen vorstehende Nasen aufweist, die weniger weit als der Absatz nach innen vorstehen und die die Leiterplatte ringsum beabstandet zur Öffnungswandung halten, und dass der zwischen Leiterplatte und Öffnungswandung ringsum vorhandene Spalt mit der Vergussmasse gefüllt ist.
- Erfindungsgemäß ist der zwischen Leiterplatte, Öffnungswandung und Absatz vorhandene Spalt mit der Vergussmasse gefüllt, wobei der Absatz ein Eindringen der Vergussmasse unter die Leiterplatte verhindert. Der durch die Nasen bewirkte Spalt zwischen Leiterplatte und Öffnungswandung füllt sich mit der Vergussmasse und verbessert dadurch die Verklebung zwischen Gehäuse und Leiterplatte. Die Viskosität der Vergussmasse und das Maß der Spaltöffnung sind dabei derart gewählt, dass die Vergussmasse nicht unter die Leiterplatte gelangen kann.
- Aufgrund von Temperaturwechseln oder Höhenunterschieden kommt es innerhalb des mit der Leiterplatte verschlossenen Leuchtengehäuses zu einem messbaren Über- oder Unterdruck. Um trotz des Druckwechsels die Dichtigkeit des Vergussmaterials dauerhaft zu gewährleisten, sollte die Vergussmasse permanent semiflexibel und gasdicht sein und die Dicke der Leiterplatte nicht größer als ca. 1 mm sein, damit sie sich druckabhängig leicht verbiegen kann (speziell wenn sie durch Lötstellen für Pins usw. einseitig fixiert wird).
- Besonders bevorzugt ist die Öffnungswandung der Gehäuseöffnung innenseitig aufgeraut, um die Haftung zwischen Vergussmasse und Öffnungswandung weiter zu verbessern.
- Vorzugsweise ist der Absatz ringsum gleich breit und mindestens 0,5 mm, bevorzugt mindestens 1 mm, breit. Die Nasen stehen von der Öffnungswandung um höchstens 0,5 mm, bevorzugt um höchstens 0,2 mm, nach innen vor, wobei der zwischen Leiterplatte und Öffnungswandung vorhandene Spalt ringsum gleich breit ist.
- Vorteilhaft kann das Leuchtengehäuse mindestens einen innerhalb der Gehäuseöffnung hochstehenden Zapfen aufweisen, der ein Auflager für die Leiterplatte bildet und/oder mit der Leiterplatte heißverstemmt ist. Durch kraftschlüssiges Verschmelzen eines oder mehrerer Kunststoffbolzen mit definiertem Anschlag der Leiterplatte wird verhindert, dass die Leiterplatte während des Vergiessens der Vergussmasse „aufschwimmt”, und gleichzeitig ein elastisches Nachgeben bei Druckunterschieden ermöglicht.
- Vorzugsweise weist das Leuchtengehäuse eingespritzte Kontaktstifte auf, die durch eine Gehäusewand des Leuchtengehäuses hindurchgehen und die einenends für eine elektrische Kontaktierung der Leiterplatte innerhalb der Gehäuseöffnung hochstehen und anderenends in einem Steckerkragen des Leuchtengehäuses enden. Durch die eingespritzten Kontaktstifte wird die Dichtheit des Leuchtengehäuses nicht beeinträchtigt. Statt der eingespritzten Kontaktstifte sind auch Kabel möglich, die durch Aussparungen des Leuchtengehäuses hindurchgeführt und mittels Vergussmasse abgedichtet sind. Damit das Kabel nicht aus der weichen Vergussmasse herausgerissen werden kann, sollte das Kabel vorteilhaft mit einer Zugentlastung versehen sein.
- Das Leuchtengehäuse weist mindestens ein Lichtaustrittsfenster auf, aus dem das Licht der mindestens einen Lichtquelle aus dem Leuchtengehäuse ausgekoppelt wird.
- Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung, den Ansprüchen und der Zeichnung. Ebenso können die vorstehend genannten und die noch weiter aufgeführten Merkmale je für sich oder zu mehreren in beliebigen Kombinationen Verwendung finden. Die gezeigte und beschriebene Ausführungsform ist nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen, sondern hat vielmehr beispielhaften Charakter für die Schilderung der Erfindung.
- Es zeigen:
-
1a ,1b die erfindungsgemäße Leuchteinheit mit einem Leuchtengehäuse und einer Leiterplatte im zusammengebauten Zustand (1a ) und im noch nicht zusammengebauten Zustand (1b ); -
2a ,2b das Leuchtengehäuse der1 in einer Draufsicht (2a ) und in einer perspektivischen Ansicht auf die Unterseite (2b ); und -
3 eine Schnittansicht durch das Leuchtengehäuse entsprechend III-III in1b . - Die in
1a ,1b gezeigte gasdichte Leuchteinheit1 dient beispielsweise zur Beleuchtung eines Fahrzeug-Türgriffs und eines zugehörigen Fahrzeug-Vorfelds. - Die Leuchteinheit
1 umfasst ein einseitig (in1b nach oben) offenes Leuchtengehäuse2 aus z. B. glasklarem Kunststoff und eine die einseitige Gehäuseöffnung3 des Leuchtengehäuses2 verschließende Leiterplatte4 , die auf ihrer in das Innere des Leuchtengehäuses2 weisenden Innenseite eine Lichtquelle (z. B. LED)5 und zugehörige elektronische Bauteile6 aufweist. - Wie in
2a gezeigt, weist die innenseitig aufgeraute Öffnungswandung7 der Gehäuseöffnung3 einen innenseitig ringsum umlaufenden Absatz8 , an dem die Leiterplatte4 ringsum aufliegt, und mehrere, hier lediglich beispielhaft fünf, nach innen vorstehende Nasen9 auf, die weniger weit als der Absatz8 nach innen vorstehen und die die auf dem Absatz8 aufliegende Leiterplatte3 ringsum beabstandet zur Öffnungswandung7 halten. Vorzugsweise ist der Absatz8 entlang der Wandungskontur gleich breit und beträgt seine Breite ca. 1 mm. Die Nasen9 stehen von der Öffnungswandung7 ca. 0,2 mm nach innen vor und sind derart positioniert, dass der zwischen Leiterplatte4 und Öffnungswandung7 verbleibende Spalt ringsum gleich breit ist (Spaltbreite ca. 0,2 mm). Auf die Außenseite der aufliegenden Leiterplatte4 ist innerhalb der Öffnungswandung7 eine Vergussmasse10 aufgebracht, die auch den zwischen Leiterplatte4 und Öffnungswandung7 vorhandenen Spalt ausfüllt. - Weiterhin weist das Leuchtengehäuse
2 sowohl innerhalb der Gehäuseöffnung3 einen über den Absatz8 hochstehenden Zapfen11 , der auf Höhe des Absatzes8 einen Ringabsatz12 als Auflager für die Leiterplatte4 hat, als auch eingespritzte Kontaktstifte13 (3 ) auf, die durch eine Gehäusewand14 des Leuchtengehäuses2 hindurchgehen. Die Kontaktstifte13 stehen einenends für eine elektrische Kontaktierung der Leiterplatte4 innerhalb der Gehäuseöffnung3 hoch und enden anderenends in einem Steckerkragen15 des Leuchtengehäuses2 . Die Form der Kontaktstifte ergibt sich durch die mechanische Anordnung und kann beliebig sein. Nicht abgewinkelte Kontaktstiften werden an einer intermediären Stelle verengt, damit sie im Leuchtengehäuse2 besser haften. Diese Verengung dient auch als thermischer Widerstand und verhindert das Verschmelzen von Gehäusematerial beim Löten. - Das Leuchtengehäuse
2 hat zwei Lichtaustrittsfenster16a ,16b über die das Licht der Lichtquelle5 aus dem Leuchtengehäuse2 ausgekoppelt wird. Über nicht näher gezeigte Lichtleitstrukturen des Leuchtengehäuses2 wird das von der Lichtquelle5 abgestrahlte Licht zu den Lichtaustrittsfenstern16a ,16b geführt. Im vorliegenden Anwendungsfall dient das aus dem diffusen Lichtaustrittsfenster16a nach vorne austretende Licht zur Beleuchtung des Türgriffs bzw. seiner Griffschale und das aus dem polierten Lichtaustrittsfenster16b nach unten austretende Licht zur Beleuchtung des zugehörigen bodenseitigen Fahrzeug-Vorfelds. - Die einzelnen Schritte zum Herstellen der Leuchteinheit
1 sind wie folgt. - 1. Einlegen der Leiterplatte
4 in die Gehäuseöffnung3 und auf den Absatz8 des Leuchtengehäuses2 , wobei die Leiterplatte4 durch die Nasen9 von der Öffnungswandung7 beabstandet gehalten ist; - 2. Verlöten der Kontaktstifte
13 des Leuchtengehäuses2 mit der Leiterplatte4 oder mit einem Kabel (nicht gezeigt), welches, abgedichtet mit Vergussmasse, durch Aussparungen der Gehäusewand14 hindurchgeht und bevorzugt mit einer Zugentlastung versehen ist; - 3. Heißverstemmen des Zapfens
11 des Leuchtengehäuses2 innerhalb einer Bohrung der Leiterplatte4 ; und - 4. Aufbringen der Vergussmasse
10 innerhalb der Öffnungswandung7 auf die Außenseite der Leiterplatte4 , wobei auch der zwischen Leiterplatte4 und Öffnungswandung7 vorhandene Spalt mit der Vergussmasse10 gefüllt wird.
Claims (10)
- Leuchteinheit (
1 ) eines Fahrzeugs, insbesondere für einen Türgriff, aufweisend: ein einseitig offenes Leuchtengehäuse (2 ) aus Kunststoff, eine die einseitige Gehäuseöffnung (3 ) des Leuchtengehäuses (2 ) verschließende Leiterplatte (4 ), die auf ihrer in das Innere des Leuchtengehäuses (2 ) weisenden Innenseite mindestens eine Lichtquelle (5 ) aufweist, und eine innerhalb der Öffnungswandung (7 ) der Gehäuseöffnung (3 ) auf die Außenseite der Leiterplatte (4 ) aufgebrachte Vergussmasse (10 ), dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungswandung (7 ) einen innenseitig ringsum umlaufenden Absatz (8 ), an dem die Leiterplatte (4 ) aufliegt, und mehrere nach innen vorstehende Nasen (9 ) aufweist, die weniger weit als der Absatz (8 ) nach innen vorstehen und die die Leiterplatte (4 ) ringsum beabstandet zur Öffnungswandung (7 ) halten, und dass der zwischen Leiterplatte (4 ) und Öffnungswandung (7 ) ringsum vorhandene Spalt mit der Vergussmasse (10 ) gefüllt ist. - Leuchteinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungswandung (
7 ) der Gehäuseöffnung (3 ) innenseitig aufgeraut ist. - Leuchteinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Absatz (
8 ) mindestens 0,5 mm, bevorzugt mindestens 1 mm, breit ist. - Leuchteinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Absatz (
8 ) ringsum gleich breit ist. - Leuchteinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Nasen (
9 ) von der Öffnungswandung (7 ) um höchstens 0,5 mm, bevorzugt um höchstens 0,2 mm, nach innen vorstehen. - Leuchteinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zwischen Leiterplatte (
4 ) und Öffnungswandung (7 ) vorhandene Spalt ringsum gleich breit ist. - Leuchteinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtengehäuse (
2 ) mindestens einen innerhalb der Gehäuseöffnung (3 ) hochstehenden Zapfen (11 ) aufweist, der ein Auflager für die Leiterplatte (4 ) bildet und/oder mit der Leiterplatte (4 ) heißverstemmt ist. - Leuchteinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtengehäuse (
2 ) eingespritzte Kontaktstifte (13 ), die durch eine Gehäusewand (14 ) des Leuchtengehäuses (2 ) hindurchgehen und die einenends für eine elektrische Kontaktierung der Leiterplatte (4 ) innerhalb der Gehäuseöffnung (3 ) hochstehen und anderenends in einem Steckerkragen (15 ) des Leuchtengehäuses (2 ) enden, und/oder ein Kabel, das durch eine Gehäusewand (14 ) des Leuchtengehäuses (2 ) hindurchgeht, aufweist. - Leuchteinheit nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Kabel mit einer Zugentlastung versehen ist.
- Leuchteinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtengehäuse (
2 ) mindestens ein Lichtaustrittsfenster (16a ,16b ) aufweist, aus dem das Licht der mindestens einen Lichtquelle (5 ) aus dem Leuchtengehäuse (2 ) ausgekoppelt wird.
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