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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Dunstabzugshaube mit einem in einem Rahmen gehaltenen Absauggebläse, einer Ansaugöffnung, einem Luftführungskanal zwischen der Ansaugöffnung und dem Absauggebläse, und einer schräg zur Waagerechten über einem Kochfeld angeordneten Führungsfläche, in der die Ansaugöffnung ausgebildet ist.
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Eine gattungsgemäße Dunstabzugshaube ist aus der Schrift
EP 2 677 242 A1 bekannt. Dunstabzugshauben mit einer schräg zur Waagerechten über einem Kochfeld angeordneten Führungsfläche werden im Markt als Kopffreihauben bezeichnet, weil die am weitesten nach außen ragende Kante durch die Schrägstellung der Führungsfläche in der Einbausituation so hoch liegt, dass sich eine Person, die sich im Bereich des unter der Dunstabzugshaube gelegenen Herdes aufhält, nicht an der Kante den Kopf stoßen kann, wenn sie sich beispielsweise über auf dem Herd stehende Töpfe beugt. Durch die Schrägstellung der Führungsfläche stellt sich aber das Problem, wie die vom Herd aufsteigende Abluft am besten vom Absauggebläse erfasst und abgeleitet werden kann.
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In der Schrift
EP 2 677 242 A1 wird versucht, das Problem durch eine schlitzförmige Einlassöffnung zu lösen, die sich im oberen Bereich der Führungsfläche befindet. Die schlitzförmige, sich über die Breite der Führungsfläche erstreckende Einlassöffnung bedingt allerdings eine scharfe Umlenkung des angesaugten Luftstroms um die Unterkante der Einlassöffnung herum nach schräg unten hin, um den Luftstrom zum Absauggebläse hin leiten zu können. Die scharfe Umlenkung bewirkt einen starken Druckverlust, der die Absaugleistung der Dunstabzugshaube erheblich vermindert und den Energieverbrauch bei ihrem Betrieb deutlich erhöht. Der Vorteil der schräg angeordneten Führungsfläche wird also durch einen Wirkungsgradverlust des Abluftsystems erkauft. Ein Problem ist auch, dass die schlitzförmige Einlassöffnung viel zuviel Luft schräg aus dem Küchenraum ansaugt und zuwenig Luft aus dem Luftraum zwischen dem Herd und der Dunstabzugshaube.
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Eine vergleichbare Dunstabzugshaube findet sich in der Schrift
DE 102 09 735 A1 . Auch hier ist eine im oberen Bereich der Führungsfläche ausgebildete schlitzförmige Einlassöffnung mit einer nachfolgenden scharfen Umlenkung des Abluftstroms die Ursache für einen erheblichen Druckverlust in der Luftführung und einen verschlechterten Wirkungsgrad der Dunstabzugshaube.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Dunstabzugshaube mit einer schräg zur Waagerechten angeordneten Führungsfläche zu schaffen, die einen verbesserten Wirkungsgrad aufweist.
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Die Aufgabe wird für eine gattungsgemäße Dunstabzugshaube gelöst, indem die Ansaugöffnung als runder Einströmungsbereich im mittleren Bereich der Führungsfläche ausgebildet ist und hinter dem runden Einströmungsbereich ein Radiallüfter als Absauggebläse angeordnet ist, der die Abluft in axialer Richtung ansaugt, durch ein Lüfterrad in eine radialer Richtung umlenkt und in einen das Lüfterrad umgebenden Ringraum ausbläst, in dem die Abluft von einer den Ringraum nach außen begrenzenden Seitenwand wieder in eine annähernd axiale Strömungsrichtung umgelenkt und aus dem Absauggebläse ausgeblasen wird.
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Ein Radiallüfter ist für sich zwar bekannt, beispielsweise aus der Schrift
DE 10 2015 218 612 B3 . Es ist bisher aber nicht bekannt, einen solchen Radiallüfter in einer Kopffreihaube einzusetzen, wo er besondere bauartbedingte Vorteile ausspielen kann. Die Kombination eines Radiallüfters mit einem runden Einströmungsbereich bewirkt bei einer schräg angeordneten Führungsfläche eine deutliche Vergrößerung des Ansaugbereiches, weil der Luftstrom, der sich außen vor dem Einströmungsbereich ausbildet, zyklonartig rotiert, dadurch in Längsrichtung und in der Breite eine große Wirkungsreichweite erzielt und dadurch auch Luft, die sich im Randbereich des Luftraums zwischen dem Herd und der Führungsfläche befindet und von der direkten Ansaugwirkung des Absauggebläses nicht mehr erreicht wird, in eine Bewegung in Richtung des Einströmungsbereiches versetzt. Durch den zyklonartigen Luftwirbel außen vor dem Einströmungsbereich wird der Nachteil kompensiert, dass die Ansaugöffnung in einer Dunstabzugshaube mit einer schrägen Führungsfläche nicht genau auf den darunter befindlichen Herd ausgerichtet ist. Durch die Kombination eines Radiallüfters mit einer als rundem Einströmungsbereich ausgebildeten Ansaugöffnung wird also das Volumen des vom Herd aufsteigenden Kochdunstes besser erfasst als bei den aus dem Stand der Technik bekannten Dunstabzugshauben.
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Darüber hinaus ergibt sich durch die Verwendung eines Radiallüfters ein sehr guter Wirkungsgrad, da der Radiallüfter hinter dem rund ausgebildeten Einströmungsbereich der Ansaugöffnung die ankommende Abluft optimal umlenkt, durch die Lüfterflügel beschleunigt und in den Ringraum ausbläst, in dem dann durch die dort erfolgende Umlenkung im Abluftstrom schwebende Partikel an der Seitenwand abgeschieden werden können. Eine scharfe Umlenkung des Luftstroms, wie sie in den schlitzförmigen Einlassöffnungen bei den aus dem Stand der Technik bekannten Dunstabzugshauben auftritt, wird dadurch vermieden.
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Durch die Anordnung der Ansaugöffnung im mittleren Bereich der Führungsfläche ergibt sich bei einer schrägen Führungsfläche zwangsläufig, dass sich die Ansaugöffnung nicht oberhalb des vorderen Randes des unter der Dunstabzugshaube befindlichen Herdes befindet, sondern auch etwa mittig über der Herdfläche. Die mittige Anordnung der Ansaugöffnung über dem Herd bewirkt, dass bei beispielsweise vier Kochzonen des Herdes die von allen vier Kochzonen aufsteigenden Kochdünste annähernd gleich gut von der Dunstabzugshaube erfasst werden. Der für den eigentlichen Dunstabzug ineffektive Luftanteil, der schräg aus dem Küchenraum angesaugt wird, bleibt vergleichsweise gering.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist auf die Ansaugöffnung ein Einströmungsverteiler aufgesetzt, der über die Oberfläche der Führungsfläche hervorsteht. Der Einströmungsverteiler weist insbesondere an seinen Seitenwänden Einströmungsöffnungen auf, durch die Abluft aus einer Richtung quer zur Rotationsachse des Radiallüfters und parallel zur Oberfläche der Führungsfläche in die Ansaugöffnung angesaugt wird. Der Einströmungsverteiler ermöglicht es, durch die Position, Anzahl, Größe und Form der darin ausgebildeten Einströmungsöffnungen die Ansaugcharakteristik der Dunstabzugshaube auf eine gewünschte Weise zu beeinflussen. Durch den Überstand des Einströmungsverteilers über die Oberfläche der Führungsfläche und in der Seitenwand angeordnete Einströmungsöffnungen wird insbesondere die Ansaugwirkung des Radiallüfters quer zu dessen Rotationsachse verbessert, was bei Kopffreihauben von besonderer Bedeutung ist, weil die Rotationsachse des Radiallüfters und damit dessen Hauptansaugrichtung bei dieser Art von Dunstabzugshauben wegen der schrägen Anordnung nicht direkt auf den unterhalb der Dunstabzugshaube angeordneten Herd gerichtet ist.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung sind seitlich neben der Ansaugöffnung Downlightstrahler angeordnet. Da sich die Ansaugöffnung im mittleren Bereich der Führungsfläche befindet, ist diese auch annähernd mittig über der Fläche des darunter befindlichen Herdes angeordnet. Deshalb können seitlich neben der Ansaugöffnung angeordnete Downlightstrahler das drunter befindliche Kochfeld des Herdes besonders gut und gleichmäßig ausleuchten.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist ein Bedienfeld als ein Touch-Bedienfeld ausgebildet, das sich oberhalb der Ansaugöffnung in der Führungsfläche befindet. Da das Touch-Bedienfeld oberhalb der Ansaugöffnung angeordnet ist, lagern sich darauf keine Öl- und Fettpartikel oder Kondensfeuchte ab, dieser wurden schon in die Ansaugöffnung eingesaugt, bevor sie das oberhalb davon angeordnete Touch-Bedienfeld erreichen konnten. Die Bedienung und Reaktionssicherheit des Touch-Bedienfeldes wird dadurch verbessert. Da sich die Ansaugöffnung im mittleren Bereich der Führungsfläche befindet, muss das Touch-Bedienfeld nicht an der oberen äußeren Kante der Führungsfläche angeordnet werden, sondern es ist möglich, das Touch-Bedienfeld etwas tiefer anzuordnen, wo es für eine Bedienperson leichter erreichbar ist. Auch dadurch wird die Bedienbarkeit verbessert.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung sind in der unteren Hälfte der Führungsfläche Luftausströmungselemente ausgebildet, aus denen beim Betrieb der Dunstabzugshaube Luftströme austreten, und die Luftausströmungselemente weisen Ausströmungsöffnungen auf, die so geformt sind, dass sie die Luftströme in Richtung der Ansaugöffnung ausströmen lassen. Die vom Herd aufsteigenden Kochwrasen enthalten häufig Feuchtigkeit, die auf der Führungsfläche und dort insbesondere im unteren Bereich kondensiert. Bei größeren Mengen an kondensierter Feuchtigkeit bilden sich Tropfen, die an der Führungsfläche nach unten ablaufen und auf den Herd oder eine darunter befindliche Arbeitsfläche abtropfen. Die Führungsfläche ist dadurch optisch wenig ansprechend, und die abtropfende Flüssigkeit macht zusätzliche Reinigungsvorgänge erforderlich. Durch die aus den Luftausströmungselementen austretenden Luftströme können die Kochwrasen von der Führungsfläche weg geblasen werden, so dass sich keine oder zumindest weniger Feuchtigkeit auf der Führungsfläche abscheidet. Durch die Ausrichtung der Ausströmungsöffnungen auf die Ansaugöffnung zu wird der Zustrom der Abluft zur Ansaugöffnung unterstützt.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung sind die Ausströmungsöffnungen so ausgebildet, dass die Luftströme in eine Richtung genau oder zumindest annähernd parallel zur Oberfläche der Führungsfläche ausgeblasen werden. Durch das Ausblasen der Luftströme genau oder zumindest annähernd parallel zur Oberfläche der Führungsfläche wird diese von den Luftströmen überstrichen und von kondensierender Feuchtigkeit freigehalten. Aus den Ausströmungsöffnungen muss daher nur ein Luftstrom austreten, der so stark ist, dass die Oberfläche frei von kondensierten Flüssigkeiten hält. Dadurch ist der Wirkungsgrad der Dunstabzugshaube weiterhin hoch, und die Luftströme erzeugen auch keine deutlich vernehmbaren Strömungsgeräusche.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung sind die Luftausströmungselemente seitlich versetzt zur Ansaugöffnung positioniert und die Ausströmungsöffnungen blasen die Luftströme fächerförmig über die Führungsfläche aus. So kann es ausreichen, beispielsweise nur zwei Luftausströmungselemente auszubilden, die von schräg rechts unten und schräg links unten die aus ihnen austretenden Luftströme in Richtung der Ansaugöffnung blasen. Die Ausströmungsöffnungen sind dann als eine Art Breitstrahldüse ausgebildet. Um einen Flächeneffekt zu erzielen, sollten die aus den Luftausströmungselementen austretenden Luftströme schon einen gewissen Winkel abdecken, wobei der sinnvoll auszuwählende Abstrahlungswinkel auch von der Anzahl der eingesetzten Luftausströmungselemente abhängig ist. Bei der Verwendung von zwei Luftausströmungselementen sollte jedes über einen Abstrahlungswinkel von zumindest 45° verfügen, um eine Wirkung zu erzielen.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung sind die Luftausströmungselemente als deckelartiger Aufsatz auf eine Luftzuführungsöffnung in der Führungsfläche aufgesetzt, stehen über die Führungsfläche über und weisen Seitenwände auf, in denen eine oder mehrere Ausströmungsöffnungen ausgebildet sind. Die Führungsfläche kann auf diese Weise als eine sehr dekorative Glas- oder Metallplatte ausgebildet sein, deren Oberflächenoptik kaum durch die Luftausströmungselemente gestört wird. Der deckelartige Aufsatz kann beispielsweise rund ausgebildet sein, was optisch gut zur runden Ansaugöffnung passt. Die deckelartigen Aufsätze können in ihrer Einbaulage drehbar sein, beispielsweise, um durch die nach der Drehung geänderte Ausströmungsrichtung der Luftströme nach dem Kochen Kondensfeuchte von der Wand unterhalb der Dunstabzugshaube oder angrenzenden Küchenmöbeln abzuföhnen.
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Nach einer Ausgestaltung der Erfindung sind die Luftausströmungselemente über eine Luftzuführungsleitung mit dem Absauggebläse verbunden. Die Abluft aus dem Absauggebläse wird auf diese Weise quasi im Umluftbetrieb genutzt, um das Kondensieren von Feuchtigkeit auf der Oberfläche der Führungsfläche zu vermeiden. Da der Radiallüfter aus der Abluft darin schwebende Feuchtigkeitspartikel abgeschieden hat, kann diese Umluft gut genutzt werden, um neue Feuchtigkeit aufzunehmen und abzufördern. Da es sich bei der Abluft meistens um vom Kochvorgang erwärmte Luft handelt, wärmt der Umluftstrom die Oberfläche der Führungsfläche leicht an, wodurch sich die Kondensationsneigung von Dämpfen zusätzlich verringert.
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorstehend beschriebenen Ausgestaltungen der Erfindung jeweils für sich, aber auch in beliebigen Kombinationen untereinander mit dem Gegenstand des Hauptanspruchs kombiniert werden können, soweit dem keine technisch zwingenden Hindernisse entgegen stehen.
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Weitere Abwandlungen und Ausgestaltungen der Erfindung lassen sich der nachfolgenden gegenständlichen Beschreibung und den Zeichnungen entnehmen. Die Erfindung soll nun anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert werden. Es zeigen:
- 1: eine Frontalansicht einer erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube,
- 2: eine Seitenansicht der in 1 gezeigten Dunstabzugshaube, und
- 3: eine vergrößerte Darstellung des Kreises Z aus der 2.
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In 1 ist eine Dunstabzugshaube 2 in einer Frontalansicht gezeigt. Die Ansaugöffnung 4 befindet sich als runder Einströmungsbereich im mittleren Bereich der Führungsfläche 8 der Dunstabzugshaube 2. Im Ausführungsbeispiel ist die Ansaugöffnung 4 durch einen Einströmungsverteiler 6 abgedeckt. Der Einströmungsverteiler 6 weist in seinem mittleren Bereich eine Anzahl von Einströmungsöffnungen auf, die im Verhältnis zur Stirnfläche des Einströmungsverteilers 6 allerdings nur eine kleine Einströmungsfläche zulassen. Im Ausführungsbeispiel kann ein größerer Teil der Abluft durch Einströmungsöffnungen in die Ansaugöffnung 4 einströmen, die sich in den Seitenwänden des Einströmungsverteilers 6 befinden.
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Die Dunstabzugshaube 2 weist eine Führungsfläche 8 auf, die zur Waagerechten schräg angestellt ist, so dass die Unterkante der Führungsfläche 8 möglichst wandnah und die Oberkante der Führungsfläche 8 weiter entfernt von der Wand in der Einbaulage der Dunstabzugshaube 2 befindlich ist. Die Führungsfläche 8 bildet auf diese Weise eine Schrägfläche, die sich oberhalb eines Herdes von der Wand weg in den Raum hinein erstreckt. Die Führungsfläche 8 lenkt die vom Herd aufsteigende Abluft mit ihrer Schräge auf die Ansaugöffnung 4 zu.
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In der Führungsfläche 8 befindet sich oberhalb der Ansaugöffnung 4 ein Bedienfeld 10, das als Touch-Bedienfeld ausgestaltet sein kann. Das Bedienfeld befindet sich im Ausführungsbeispiel etwa mittig zwischen der Oberkante der Führungsfläche 8 und dem oberen Ende der Ansaugöffnung 4.
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In der unteren Hälfte der Führungsfläche 8 befinden sich im Ausführungsbeispiel 2 Luftausströmungselemente 12. Aus den Luftausströmungselementen 12 können Luftströme austreten, die in 1 als Pfeile angedeutet sind. In den in der Frontalansicht nicht sichtbaren Seitenwänden der Luftausströmungselemente 12 befinden sich Ausströmungsöffnungen, aus denen die Luftströme in eine Richtung genau oder zumindest annähernd parallel zur Oberfläche der Führungsfläche 8 ausgeblasen werden. Im Ausführungsbeispiel sind die beiden Luftausströmungselemente 12 seitlich versetzt zur Ansaugöffnung 4 positioniert. Die Ausströmungsöffnungen sind so geformt, dass die daraus austretende Luftströme fächerförmig ausgeblasen werden und im Ausführungsbeispiel einen Abstrahlwinkel 14 von 145° überstreichen.
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Außerdem befinden sich seitlich neben der Ansaugöffnung 4 noch Öffnungen in der Führungsfläche 8, in denen jeweils ein Downlightstrahler 16 angeordnet ist.
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In 2 ist die Dunstabzugshaube 2 aus einer Seitenansicht gezeigt. In der Seitenansicht ist gut erkennbar, dass die Führungsfläche 8 im Verhältnis zur Rückwand 18 der Dunstabzugshaube 2 schräg gestellt ist. In der Seitenansicht ist auch erkennbar, dass der Einströmungsverteiler 6 und die Luftausströmungselemente 12 über die Oberfläche der Führungsfläche 8 hervorstehen. In gestrichelter Linie ist angedeutet, in welcher Ebene die Luftströme aus den Luftausströmungselementen 12 austreten und über die Oberfläche der Führungsfläche 8 geblasen werden können.
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Der mit Z bezeichnete Kreis in 2 bezeichnet den Abschnitt, der in 3 vergrößert dargestellt ist.
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In 3 ist erkennbar, dass das Luftausströmungselement 12 als eine Art Deckel ausgestaltet ist, der auf die Führungsfläche 8 aufgesetzt ist. Das Luftausströmungselement 12 verfügt über eine Seitenwand 20, in der zumindest eine Luftaustrittsöffnung ausgebildet ist. Bei einer in der Seitenwand 20 eingebrachten Luftaustrittsöffnung kann der daraus austretende Luftstrom über die Oberfläche der Führungsfläche 8 in Richtung der Ansaugöffnung 4 strömen.
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Die Erfindung ist nicht auf das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. Dem Fachmann bereitet es keine Schwierigkeiten, das Ausführungsbeispiel auf eine ihm geeignet erscheinende Weise abzuwandeln, um es an einen konkreten Anwendungsfall anzupassen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 2677242 A1 [0002, 0003]
- DE 10209735 A1 [0004]
- DE 102015218612 B3 [0007]