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DE102017120359A1 - Rollladen sowie Hochschiebesicherung dafür - Google Patents

Rollladen sowie Hochschiebesicherung dafür Download PDF

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DE102017120359A1
DE102017120359A1 DE102017120359.1A DE102017120359A DE102017120359A1 DE 102017120359 A1 DE102017120359 A1 DE 102017120359A1 DE 102017120359 A DE102017120359 A DE 102017120359A DE 102017120359 A1 DE102017120359 A1 DE 102017120359A1
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  • Operating, Guiding And Securing Of Roll- Type Closing Members (AREA)

Abstract

Ein In seitlichen Führungsschienen (17) führbarer Rollladen, mit einer Vielzahl gelenkig miteinander verbundener, einen Rollladenpanzer bildenden Rollladenstäben (1, 2) und mindestens einer mit einem Rollladenstab (1) verbundenen Hochschiebesicherung, die einen federbelastet axial verschiebbaren Riegel (10) aufweist, der in geschlossener Stellung des Rollladenpanzers formschlüssig in eine zugeordnete Führungsschiene (17) eingreift, ausgebildet durch folgende Merkmale:- die Hochschiebesicherung weist einen mehrteilig ausgebildeten Rollladenstab (2) auf, mit einem Oberstab (3) und einem Unterstab (4), die in Bewegungsrichtung des Rollladenpanzers relativ zueinander verschiebbar sind,- der Riegel (10) ist axial verschiebbar im Unterstab (4) gehalten,- am Riegel (10) ist eine in Richtung des Unterstabes (4) axial wirkende Druckfeder angeordnet,- im Oberstab (3) und Unterstab (4) ist ein diese miteinander verbindender und in Bewegungsrichtung des Rollladenpanzers relativ zum Unterstab (4) bewegbarer Druckstab (5) in Längsrichtung verschiebegesichert positioniert,- der Druckstab (5) weist auf seiner dem Riegel (10) zugewandten Stirnseite eine Druckfläche (16) auf, die in Schließstellung des Rollladenpanzers am Riegel (10) anliegt und diesen gegen die Kraft der Druckfeder (11) in die Führungsschiene (17) drückt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen in seitlichen Führungsschienen führbaren Rollladen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Hochschiebesicherung für einen Rollladen.
  • Ein Rollladen gemäß der Gattung zeichnet sich insbesondere durch eine integrierte Hochschiebesicherung aus, durch die verhindert werden soll, dass die Schutzfunktion des Rollladens aufgehoben wird. Diese Hochschiebesicherung dient also als Einbruchsicherung, zumindest aber als Einbruchhemmung.
  • Ein solcher Rollladen ist in der DE 196 48 177 A1 offenbart. Die Hochschiebesicherung dieses Rollladens weist einen in Richtung der zugeordneten Führungsschiene federbelasteten Riegelbolzen auf, der in einem Rollladenstab axial verschiebbar gehalten ist und der an seiner der Führungsschiene zugeordneten Stirnseite eine Schräge und eine Ringnut aufweist, die in Funktion nach einem Verdrehen mit einem führungsseitigen Steg in Eingriff steht, wodurch ein Formschluss hergestellt ist.
  • Allerdings liegt dieser Riegelbolzen ständig federbelastet am Grund der Führungsschiene an unter Abnutzung der beteiligten Bauteile, also der Stirnseite des Riegelbolzens und des Grundes der Führungsschiene.
  • Naturgemäß ergibt sich daraus eine relativ geringe Standzeit, die letztendlich zu aufwändigen Reparaturarbeiten führt. Insofern ist die bekannte Hochschiebesicherung unbefriedigend.
  • Unabhängig davon entspricht diese Konstruktion auch in funktioneller Hinsicht nicht den gestellten Anforderungen, da die an der Verriegelung beteiligten Funktionsteile insbesondere aufgrund des beengten Raumes sehr filigran gestaltet sein müssen, so dass die Hochschiebesicherung mit durchaus geringem Kraftaufwand überwunden werden kann.
  • Überdies ist die bekannte Hochschiebesicherung konstruktiv aufwändig gestaltet und somit nur mit erheblichen Fertigungskosten realisierbar.
  • Als weiterer Nachteil ist anzusehen, dass ein Rollladen nicht mit der bekannten Hochschiebesicherung nachrüstbar ist, so dass deren Verwendbarkeit sich ausschließlich auf die Neuausstattung eines Rollladens bezieht.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Rollladen der gattungsgemäßen Art so weiterzuentwickeln, dass er konstruktiv einfachst aufgebaut ist, seine Standzeit erhöht und die Funktionssicherheit verbessert wird.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Rollladen mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Bei dieser konstruktiven Ausgestaltung des Rollladens wird, im Gegensatz zum Stand der Technik, der Riegel nicht federbelastet in seiner Verriegelungsstellung gehalten, sondern mittels des Druckstabes, der in Schließstellung des Rollladens am Riegel anliegt und eine Entriegelung, auch gewaltsam, verhindert, da der Druckstab quasi ein Widerlager bildet.
  • Erst nach einem Hochziehen des Rollladenpanzers und einem relativen Verschieben des Ober- und Unterstabs und damit des im Oberstab gehaltenen Druckstabes zueinander in Hochziehrichtung des Rollladens wird der im Unterstab gehaltene Riegel aus seiner Verriegelungsstellung mittels der Druckfeder gelöst, wobei sich die Druckfeder bevorzugt einerseits am Riegel und andererseits an einem mit dem Unterstab fest verbundenen Halter abstützt.
  • Da üblicherweise beidseitig des entsprechenden Rollladenstabes jeweils eine Hochschiebesicherung vorgesehen ist, deren Riegel in die Führungsschienen eingreifen, ergibt sich in Schließstellung des Rollladenpanzers eine axiale Sperre der Riegel durch den an beiden Riegeln anliegenden Druckstab.
  • Die Verschiebung des Riegels in die Führungsschiene, die im Übrigen eine Riegelaufnahme aufweist, erfolgt mittels einer Druckfläche des Druckstabes, die an einer Gegenfläche des Riegels angreift. Bevorzugt ist diese Gegenfläche als eine auf der der Führungsschiene abgewandten Stirnseite des Riegels zum Oberstab hin ansteigende Schräge ausgebildet, während die Druckfläche daran angepasst ebenfalls schräg ausgebildet ist, jedoch in ihrem Verlauf entgegengesetzt.
  • Im Zusammenwirken beider, in die Führungsschienen eingreifenden Riegel wirkt der Druckstab bei einem Schließvorgang des Rollladenpanzers als Keil, durch den die beiden Riegel, gegen die Kraft der Druckfeder, in die jeweilige Riegelaufnahme der Führungsschiene gedrückt wird, wobei die Verschiebekraft durch die Umleitung der Gewichtskraft des Rollladenpanzers erzeugt wird. Die Neigung der Schrägen ist so gewählt, dass diese Gewichtskraft ausreicht, um die Riegel gegen die Kraft der Druckfedern in die Verriegelungsstellung zu verschieben.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung ist der Riegel in einer Riegelführung gehalten, die fest mit dem Unterstab verbunden ist und die im Bereich einer den stirnseitigen Abschluss des Unterstabes bildenden Verschlussplatte einen Fensterausschnitt aufweist, der in Funktion vom Riegel durchtreten ist.
  • Die erwähnte Riegelaufnahme der Führungsschiene, in die der Riegel in Verriegelungsstellung eingreift, kann, nach einem weiteren Gedanken der Erfindung, in einem separaten Bauelement vorgesehen sein, das unterseitig in die Führungsschiene eingeschoben und damit verbunden ist, so dass dieses Bauelement einen Abschluss der Führungsschiene bildet.
  • Denkbar ist aber auch, die insoweit einstückige Führungsschiene mit einer Ausnehmung zu versehen, ohne das besagte Abschlusselement.
  • Prinzipiell ist die Erfindung auch bei bereits montiertem Rollladen realisierbar, wobei lediglich einer der Rollladenstäbe, vorzugsweise der letzte freie Rollladenstab, gegen einen neuen, bestehend aus dem Ober- und Unterstab sowie dem Druckstab und dem Riegel mit Riegelführung ersetzt werden muss.
  • Gegenüber dem Stand der Technik zeichnet sich die Erfindung insbesondere dadurch aus, dass sie aufgrund ihres konstruktiv einfachen Aufbaus kostengünstig herstell- und montierbar ist. Überdies ist die durch die Gewichtskraft des Rollladens bzw. des Rollladenpanzers bewirkte Einschiebekraft deutlich größer als die Kraft einer Feder, mit der ein solcher Riegel nach dem Stand der Technik in der Verriegelungsstellung gehalten wird. In Konsequenz bedeutet dies eine deutliche Verbesserung der Sicherheit gegen ein Hochschieben des Rollladenpanzers.
  • Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben.
  • Es zeigen:
    • 1 einen Teilausschnitt des erfindungsgemäßen Rollladens im Bereich einer Hochschiebesicherung in einer Explosionsdarstellung
    • 2 und 3 den Teilausschnitt des Rollladens nach 1 jeweils in unterschiedlichen Funktionsstellungen.
  • In der 1 ist ein Teil eines Rollladens abgebildet, mit gelenkig miteinander verbundenen Rollladenstäben 1, 2, wobei der Rollladenstab 2 einen letzten Rollladenstab bildet, der das einer nicht dargestellten Wickelwelle abgewandte Ende eines aus einer Mehrzahl von Rollladenstäben 1 gebildeten Rollladenpanzers begrenzt.
  • Um ein Hochschieben des Rollladenpanzers in Schließstellung, also in herabgelassener Position des Rollladenpanzers zu verhindern, ist mindestens eine Hochschiebesicherung vorgesehen, die einen quer zur Bewegungsrichtung des Rollladenpanzers verschiebbaren Riegel 10 aufweist, der in Funktion, d.h. in Verriegelungsstellung, formschlüssig in eine Führungsschiene 17 eingreift, in der der Rollladenpanzer geführt ist.
  • Der Einfachheit halber wird lediglich eine Seite des Rollladens beschrieben, also lediglich eine Hochschiebesicherung und die zugeordnete Führungsschiene 17. Gleichermaßen ist auf der gegenüberliegenden Seite zumindest ebenfalls eine Führungsschiene 17 vorgesehen, ebenso zweckmäßigerweise eine Hochschiebesicherung.
  • Die Hochschiebesicherung ist in der dargestellten Variante der Erfindung im Bereich des letzten Rollladenstabes 2 vorgesehen. Hierzu besteht dieser Rollladenstab 2 aus einem Oberstab 3 und einem Unterstab 4, die in Bewegungsrichtung des Rollladenpanzers begrenzt verschiebbar zueinander gehalten sind.
  • Hierzu ist in dem Oberstab 3 ein Druckstab 5 vorgesehen, der an einer Längsseite einen ausgebildeten Steg 8 aufweist, der in eine Längsnut des Oberstabes 3 eingeführt ist. Zur Verschiebesicherung des Druckstabes 5 ist in die Längsnut 6 ein Sicherungsbolzen 7 eingeführt und mit dem Oberstab 3 verbunden.
  • Der Druckstab 5 weist auf seiner dem Steg 8 gegenüberliegenden Längsseite eine angeformte Keder 9 auf, die in dem als Hohlkammerprofil ausgebildeten Unterstab 4, einen gebildeten Hinterschnitt hintergreifend, geführt ist, wobei die Keder 9 gegenüber dem Unterstab 4 eine Verschiebebegrenzung in Bewegungsrichtung des Rollladenpanzers bildet. Im Übrigen ist der Oberstab 3 in einem der Längsnut 6 benachbarten Bereich im Querschnitt U-förmig ausgebildet und übergreift den Unterstab 4 beidseitig.
  • Im Hohlkammerprofil des Unterstabes 4 ist in Längsachsrichtung verschiebbar ein Riegel 10 angeordnet, der des Weiteren in einer Riegelführung 13 federbelastet längs verschieblich geführt ist. Diese Riegelführung 13 ist im Unterstab 4 gehalten und endseitig mit einer einen Fensterausschnitt 21 aufweisenden Verschlussplatte 14 verschlossen, die gleichzeitig einen Abschluss für den Unterstab 4 bildet.
  • Der Riegel 10 ist aus einer Verriegelungsstellung, wie sie in der 2 erkennbar ist mittels einer Druckfeder 11 bewegbar, die sich einerseits an der Verschlussplatte 14 und andererseits an einem Zapfen 12 des Riegels 10 abstützt.
  • Dem freien, den Fensterausschnitt 21 in Funktion durchtretenden Ende des Riegels 10 gegenüberliegend ist der Riegel 10 mit einer Gegenfläche 15 versehen, die als eine zum Oberstab 5 hin ansteigende Schräge ausgebildet ist.
  • Der Druckstab 5 weist endseitig eine parallel zur Gegenfläche 15 verlaufende Druckfläche 16 auf, die zum Verriegeln an der Gegenfläche 15 anliegt und keilartig wirkt unter Verschiebung des Riegels 10 in Richtung der Führungsschiene 17.
  • Zur Herstellung des Formschlusses des Riegels 10 mit der Führungsschiene 17 ist eine Riegelaufnahme 18 vorgesehen, die in das zugeordnete offene Ende der Führungsschiene 17 eingeschoben und daran befestigt ist, wobei diese Riegelaufnahme 18 eine Abdeckplatte 19 aufweist, die die Führungsschiene 17 unterseitig verschließt.
  • Ein an der Abdeckplatte 19 gehaltener Aufnahmezapfen 20 ist mit einer nicht dargestellten Ausnehmung versehen, in die der Riegel 10, entsprechend der 2, in Verriegelungsstellung eingreift.
  • In der 2 ist gleichfalls zu erkennen, dass der Rollladenstab 2, ebenso wie der Rollladenstab 1 ihre Endstellung bei geschlossenem Rollladenpanzer einnehmen. Dabei überdeckt der Oberstab 3 den Unterstab 4 in einem wesentlichen Maße. In dieser Stellung liegt der Druckstab 5 mit seiner Druckfläche 16 voll an der Gegenfläche 15 des Riegels 10 an, wodurch der Riegel 10 so weit aus der Riegelführung 13 herausgedrückt ist, dass er in die Ausnehmung des Aufnahmezapfens 20 ragt.
  • Nach einem Anheben des Rollladenpanzers ergibt sich eine Stellung des Oberstabs 3 zum Unterstab 4 wie sie in der 3 erkennbar ist. Hierbei ist der Oberstab 3 in Aufziehrichtung des Rollladenpanzers gegenüber dem Unterstab 4 unter Mitnahme des Druckstabes 5 so weit verschoben, dass die Druckfläche 16 und die Gegenfläche 15 nicht mehr im Sinne eines Keiles wirken und der Riegel 10 sozusagen freigegeben ist. In dieser Position wird der Riegel 10 durch die Druckfeder 11 aus seiner Verriegelungsstellung axial in Richtung des Druckstabes 5 verschoben, bis er in eine Entriegelungsstellung gelangt, in der der Riegel 10 im Bereich des Fensterausschnitts 21 im Wesentlichen bündig mit der Verschlussplatte 14 abschließt.
  • Beim Schließen des Rollladenpanzers wird der Oberstab 3 in Schließrichtung über den Unterstab 4 geführt, wenn dieser beispielsweise auf einer Fensterbrüstung oder einer anderen geeigneten Unterlage aufliegt. Dabei wird der Riegel 10 durch den Druckstab 5 mittels der Gewichtskraft des Rollladenpanzers gegen die Kraft der Druckfeder 11 in die Ausnehmung der Führungsschiene 17 verschoben.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Rollladenstab
    2
    Rollladenstab
    3
    Oberstab
    4
    Unterstab
    5
    Druckstab
    6
    Längsnut
    7
    Sicherungsbolzen
    8
    Steg
    9
    Keder
    10
    Riegel
    11
    Druckfeder
    12
    Zapfen
    13
    Riegelführung
    14
    Verschlussplatte
    15
    Gegenfläche
    16
    Druckfläche
    17
    Führungsschiene
    18
    Riegelaufnahme
    19
    Abdeckplatte
    20
    Aufnahmezapfen
    21
    Fensterausschnitt
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 19648177 A1 [0003]

Claims (11)

  1. In seitlichen Führungsschienen (17) führbarer Rollladen, mit einer Vielzahl gelenkig miteinander verbundener, einen Rollladenpanzer bildenden Rollladenstäben (1, 2) und mindestens einer mit einem Rollladenstab (1) verbundenen Hochschiebesicherung, die einen federbelastet axial verschiebbaren Riegel (10) aufweist, der in geschlossener Stellung des Rollladenpanzers formschlüssig in eine zugeordnete Führungsschiene (17) eingreift, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: - die Hochschiebesicherung weist einen mehrteilig ausgebildeten Rollladenstab (2) auf, mit einem Oberstab (3) und einem Unterstab (4), die in Bewegungsrichtung des Rollladenpanzers relativ zueinander verschiebbar sind, - der Riegel (10) ist axial verschiebbar im Unterstab (4) gehalten, - am Riegel (10) ist eine in Richtung des Unterstabes (4) axial wirkende Druckfeder angeordnet, - im Oberstab (3) und Unterstab (4) ist ein diese miteinander verbindender und in Bewegungsrichtung des Rollladenpanzers relativ zum Unterstab (4) bewegbarer Druckstab (5) in Längsrichtung verschiebegesichert positioniert, - der Druckstab (5) weist auf seiner dem Riegel (10) zugewandten Stirnseite eine Druckfläche (16) auf, die in Schließstellung des Rollladenpanzers am Riegel (10) anliegt und diesen gegen die Kraft der Druckfeder (11) in die Führungsschiene (17) drückt.
  2. Rollladen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckfläche (16) des Druckstabes (5) als eine in Richtung des Oberstabes (3) ansteigende Schräge ausgebildet ist.
  3. Rollladen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel (10) auf seiner der Führungsschiene (17) abgewandten Stirnseite eine Gegenfläche (15) aufweist, die parallel zur Druckfläche (16) verläuft.
  4. Rollladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel (10) in einer im Unterstab (4) fest gehaltenen Riegelführung (13) verschiebbar geführt ist, wobei die Riegelführung (13) eine Verschlussplatte (14) aufweist, die den Unterstab (4) stirnseitig verschließt.
  5. Rollladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussplatte (14) einen Fensterausschnitt (21) aufweist, der in Verriegelungsstellung des Riegels (10) von diesem durchtreten ist.
  6. Rollladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Druckfeder (11) einerseits an der Verschlussplatte (14) und andererseits an einem Zapfen (12) des Riegels (10) abstützt.
  7. Rollladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Oberstab (3) und der Unterstab (4) jeweils als Hohlkammerprofil ausgebildet sind, wobei der Druckstab (5) im Oberstab (3) arretiert gehalten ist und im Unterstab (4) in Verschieberichtung des Rollladenpanzers begrenzt verschiebbar geführt ist.
  8. Rollladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Druckstab (5) an seiner Längsseite einen Steg (8) aufweist, der in einer Längsnut (6) des Oberstabs (3) angeordnet ist, während auf der gegenüberliegenden Längsseite des Druckstabes (5) eine Keder (9) vorgesehen ist, die in hochgezogener Stellung des Rollladens einen Hinterschnitt des Unterstabes (4) hintergreift.
  9. Rollladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Verschiebesicherung des Druckstabes (5) im Oberstab (3) beidseitig Sicherungsbolzen (7) in die Längsnut (6) eingeführt und darin gehalten sind.
  10. Rollladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Führungsschiene (17) am unteren Ende eine Riegelaufnahme (18) angeordnet ist, die einen Aufnahmezapfen (20) mit einer Ausnehmung zur Aufnahme des Riegels (10) und eine Abdeckplatte (19) aufweist, die die Führungsschiene (17) endseitig verschließt.
  11. Hochschiebesicherung für einen Rollladen, gekennzeichnet durch die Merkmale eines oder mehrerer der vorhergehenden Ansprüche.
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