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Die Erfindung betrifft eine Betätigungsvorrichtung in Form einer Betätigungsplatte für ein Ablaufventil eines Toiletten- oder Urinal-Spülkastens, mit einer Abdeckplatte und mit einem Bedienelement zur Auslösung mindestens einer Ventilfunktion, insbesondere eines Spülvorgangs, wobei das Bedienelement relativ zu der Abdeckplatte drehbar gelagert ist.
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Betätigungsvorrichtungen für Ventile von Sanitärinstallationen sind in vielfältigen Ausführungen bekannt. Zu diesen Betätigungsvorrichtungen zählen insbesondere Betätigungsplatten für Toiletten und/oder Urinale zur Auslösung eines Spülwasserstroms und Armaturen zur Einstellung einer Wassertemperatur und eines Wasservolumenstroms.
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Auch sind im Stand der Technik bereits Vorrichtungen bekannt, die ein an einer Stromquelle angeschlossenes Leuchtmittel aufweisen, welches dazu dient, die Betätigungsvorrichtung oder die Umgebung der Betätigungsvorrichtung zu beleuchten.
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Aus der
DE 20 2008 005 518 U1 ist eine Betätigungsplatte für Sanitärinstallationen, insbesondere für einen Unterputzspülkasten bekannt, die Lichtaustrittsöffnungen aufweist und auf deren Rückseite mindestens ein Leuchtmittel angeordnet ist. Als Stromquelle für das Leuchtmittel dient ein Netzteil oder eine auf der Rückseite der Betätigungsplatte angeordnete Batterie. Zur Auslösung eines Spülwasserstroms weist die Betätigungsplatte wenigstens eine Drückertaste auf. Die Lichtaustrittsöffnungen sind dabei in der Betätigungsplatte selbst und/oder in der Drückertaste ausgebildet.
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Des Weiteren sind mechanische Betätigungsvorrichtungen für Toiletten-Spülkästen bekannt, die eine als Abdeckung an einer Revisionsöffnung des Spülkastens montierbare Grundplatte aufweisen, an der ein Betätigungselement in Form eines Griffs drehbar gelagert ist. Eine solche in der
EP 1 353 013 A2 beschriebene Betätigungsvorrichtung weist zwei translatorisch bewegliche Übertragungselemente auf, die unmittelbar oder mittels weiterer zwischengeschalteter Übertragungselemente auf ein Ablaufventil des Spülkastens einwirken. Die Betätigungsvorrichtung weist hierzu einen Adapter auf, der derart ausgestaltet ist, dass er die rotatorische Bewegung des Griffs in eine translatorische Bewegung umsetzt und in Abhängigkeit der Drehrichtung des Griffs wahlweise auf eines der , beiden Übertragungselemente einwirkt, welche der Auslösung zweier unterschiedlich großer Spülwassermengen dienen. Die konstruktive Ausgestaltung dieser mechanischen Betätigungsvorrichtung ist relativ aufwendig, wobei die Mechanik relativ viel Bauraum erfordert.
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Die
WO 2009/103 597 A2 offenbart eine Bedienungsvorrichtung, welche ein in einer ersten Funktionsebene drehbares Bedienelement, eine elektronische Steuerung, eine elektrische Stromversorgung und einen Grundkörper zum Befestigen der Bedienungsvorrichtung umfasst. Diese Bedienungsvorrichtung ist zum Bedienen von Sanitärobjekten mit einer Wasserentnahmestelle ausgebildet, die ein elektronisch gesteuertes Mischventil mit Kaltwasseranschluss und Heißwasseranschluss umfassen. Durch eine Drehbewegung des Bedienelements ist der Fluss oder die Temperatur des aus der Wasserentnahmestelle austretenden Wassers veränderbar. Dem Bedienelement kann dabei mittels eines elektronischen oder elektrischen Pulses eine zweite Funktionsebene zugeordnet werden, die mechanisch identisch mit der ersten Funktionsebene ist.
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Die
WO 2003/106 772 A1 offenbart eine Vorrichtung zur Ausgabe von Flüssigkeiten, umfassend eine Bedienvorrichtung zum Beeinflussen mindestens einer Sollgröße, wobei die Bedienvorrichtung ein Anzeigemittel umfasst. Das Anzeigemittel ist in Abhängigkeit der Anwesenheit von Personen veränderbar und kann als Werbemittel und als Hilfsmittel zur Bedienung der Vorrichtung genutzt werden.
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Die
DE 10 2007 009 038 A1 offenbart eine Sanitärarmatur mit wählbarer Betriebsart, umfassend eine optoelektronische Sensoranordnung, mit einem Strahler und einem fotosensitiven Element, wobei die Sensoranordnung dazu eingerichtet ist, bei Reflexion der von dem Strahler ausgesandten Strahlen auf das fotosensitive Element durch Annäherung eines Objekts an den Strahler ein Steuersignal in Form eines Pulses oder einer Pulsfolge entsprechend einer zeitlichen Änderung des Ausgangssignals des fotosensitiven Elements zu erzeugen, und eine Schaltlogik, die mit der Sensoranordnung zur Signalübertragung gekoppelt ist und dazu eingerichtet ist, bei Empfang des Steuersignals eine dem Steuersignal zugeordnete Betriebsart aus mehreren Betriebsarten der Sanitärarmatur auszuwählen und ein elektrisch betätigbares Ventil, welches die Abgabe eines Wasserstrahls durch die Sanitärarmatur steuert, gemäß der ausgewählten Betriebsart zu betreiben.
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Die
US 6 231 203 B1 zeigt einen an einem Vorwand-Toilettenspülkasten drehbar gelagerten Betätigungshebel zum Auslösen einer Toilettenspülung, wobei in dem Betätigungshebel ein batteriebetriebenes Nachtlicht (LED-Leuchtmittel) zum Beleuchten der Toilettenschüssel angeordnet ist. Der Betätigungshebel als Bedienelement weist jedoch kein Kontaktelement zur elektrischen Auslösung einer Ventilfunktion auf.
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Der nächstliegende Stand der Technik kann in der oben erwähnten
EP 1 353 013 A2 gesehen werden.
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Davon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Betätigungsvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die eine einfache, relativ kompakte Mechanik zur Auslösung mindestens einer Ventilfunktion aufweist, sich zur Betätigung verschiedener Ablaufventile gleichermaßen eignet, und sich durch ein gut erkennbares Bedienelement auszeichnet.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Betätigungsvorrichtung mit den in Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Bevorzugte und vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass das drehbare Bedienelement ein Kontaktelement zur elektrischen Auslösung der mindestens einen Ventilfunktion aufweist, wobei das Kontaktelement zur Auslösung der mindestens einen Ventilfunktion als Schleifkontakt ausgeführt ist, wobei die Abdeckplatte mit einer elektrischen Leiterplatte versehen ist, die mindestens eine dem Kontaktelement zugeordnete elektrische Kontaktfläche aufweist, und wobei in dem Bedienelement ein Leuchtmittel angeordnet ist, dem ein Lichtleiter zugeordnet ist, der von dem Leuchtmittel ausgestrahltes Licht in Richtung der Abdeckplatte leitet.
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Hierdurch kann eine rotatorische Bewegung des Bedienelements in konstruktiv günstiger Weise in ein elektrisches Signal zur Auslösung der mindestens einen Ventilfunktion umgewandelt werden. Dem Ventil kann dabei ein elektrischer Aktuator, z.B. ein Elektromotor, ein Elektromagnetschalter oder dergleichen zugeordnet sein, der bei Einstellen bzw. Abgabe des elektrischen Signals betrieben wird und über mindestens ein Kraftübertragungselement, beispielsweise einen Bowdenzug, auf das Ventil einwirkt.
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Erfindungsgemäß handelt es sich bei der Betätigungsvorrichtung um eine Betätigungsplatte für eine Toilette oder ein Urinal. Durch die drehbare Lagerung des Bedienelements kann die Betätigungsvorrichtung an Designvorgaben angepasst werden, welche die Verwendung herkömmlicher Drückertasten ausschließen. Dank der Umwandlung der mechanischen Drehbewegung in ein elektrisches Signal kann ein elektrisch betriebener Aktuator zur Auslösung der Ventilfunktion verwendet werden. Der Aktuator lässt sich an vielen Stellen platzieren, beispielsweise unmittelbar an der Abdeckplatte, aber auch unmittelbar am Gehäuse des Ablaufventils oder an einer anderen Stelle an oder innerhalb eines Toiletten- oder Urinal-Spülkastens. Ein drehbares Bedienelement kann somit in konstruktiv einfacher Weise mit bereits existierenden Auslösemechanismen für verschiedene Ablaufventile von Sanitär-Spülkästen kombiniert werden.
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Die in dem Bedienelement der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung integrierte Lichttechnik, mittels der Licht aus dem Bedienelement in Richtung der Abdeckplatte geleitet wird, bewirkt, dass das Bedienelement auch bei in der Umgebung des Bedienelements einsetzender oder herrschender Dunkelheit gut erkennbar ist. Die Beleuchtung ist dabei vorzugsweise als indirekte Beleuchtung und/oder nach Art einer sogenannten Ambientebeleuchtung ausgeführt. Die Beleuchtung kann somit insbesondere auch als Designelement der Betätigungsvorrichtung wirken. Des Weiteren kann die Beleuchtung der erfindungsgemäßen Vorrichtung auch als Orientierungslicht bei einsetzender Dunkelheit in dem betreffenden Gebäuderaum, z.B. einem Badezimmer, genutzt werden.
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Der zusätzliche Nutzen der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung kommt insbesondere dann zur Geltung, wenn eine müde Person nachts eine Toilette oder ein Badezimmer nutzt und dabei die bei Müdigkeit oft als störend empfundene Hauptbeleuchtung des Badezimmers nicht einschalten möchte. Außerdem wird eine Ambientebeleuchtung, insbesondere wenn sie als indirekte Beleuchtung ausgeführt ist, von Nutzern bzw. Kunden häufig als optisch ansprechend empfunden.
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Die in der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung integrierte Lichttechnik, insbesondere der Lichtleiter, ist vorzugsweise derart ausgeführt, dass das von dem Leuchtmittel ausgestrahlte Licht weitgehend homogen auf der Abdeckplatte verteilt wird.
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Mit der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung kann in konstruktiv besonders einfacher sowie zuverlässiger Weise eine Drehbewegung des Bedienelements in ein elektrisches Signal zur Auslösung der mindestens einen Ventilfunktion umgewandelt werden. Vorzugsweise weist die Leiterplatte mindestens zwei dem Kontaktelement zugeordnete elektrische Kontaktflächen auf, die voneinander elektrisch isoliert sind, wobei das Kontaktelement durch Drehen des Bedienelements wahlweise mit einer der Kontaktflächen elektrisch leitend verbindbar ist. Somit lassen sich mindestens zwei unterschiedliche Ventilfunktionen, beispielsweise eine Vollspülung und eine Teilspülung bei einem Ablaufventils eines sanitären Spülkastens, zuverlässig und komfortabel auslösen.
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Vorzugsweise ist der Drehbereich des Bedienelements durch zwei Anschläge begrenzt, wobei die Leiterplatte zwei dem Kontaktelement (Schleifkontaktelement) zugeordnete elektrische Kontaktflächen aufweist, die voneinander elektrisch isoliert sind, und wobei das Bedienelement jeweils in eine der beiden möglichen Drehrichtungen so weit gedreht werden kann, bis einer der beiden Anschläge ein Weiterdrehen blockiert. Jeder der beiden durch die Anschläge definierten Drehstellungen des Bedienelements ist dabei eine andere der beiden elektrischen Kontaktflächen zugeordnet, so dass das Kontaktelement wahlweise mit einer der beiden Kontaktflächen zur Bildung eines Stromkreises verbindbar ist.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass das drehbare Bedienelement mit einem Rückstellmittel versehen ist, welches derart ausgeführt ist, dass das Bedienelement nach manuellem Drehen desselben zur Auslösung der mindestens einen Ventilfunktion und Loslassen des Bedienelements automatisch in eine Ausgangsstellung (Neutralstellung) zurückgestellt wird.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Leuchtmittel über Schleifkontakte an der Leiterplatte oder einer an der Abdeckplatte befestigten Leiterplatte angeschlossen ist. Hierdurch kann in konstruktiv einfacher sowie zuverlässiger Weise eine permanente elektrische Verbindung zwischen dem Leuchtmittel und einer Spannungsquelle sichergestellt werden. Insbesondere ist diese Ausgestaltung für die Fertigung und Montage der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung günstig. So können beispielsweise die dem Leuchtmittel zugeordneten Schleifkontakte baugleich zu dem Schleifkontakt zur Auslösung der mindestens einen Ventilfunktion ausgeführt werden. Durch eine solche Vereinheitlichung von Komponenten (Kontaktelementen) lassen sich insbesondere Fertigungskosten sparen.
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Der oder die oben genannten elektrischen Kontaktelemente (Schleifkontakte) weisen vorzugsweise ein Federelement und/oder einen federelastischen Abschnitt auf, so dass das jeweilige Kontaktelement federelastisch gegen die Leiterplatte bzw. die dem Kontaktelement zugeordnete elektrische Kontaktfläche vorgespannt ist. Beispielsweise sind die elektrischen Kontaktelemente stiftförmig ausgebildet, wobei jedes der Kontaktelemente eine Hülse aufweist, an deren Enden Kontaktstifte axial vorstehen, die in der Hülse verschiebbar geführt sind und durch mindestens ein in der Hülse angeordnetes Federelement in Richtung des jeweiligen Hülsenendes federelastisch vorgespannt sind. An den Hülsenenden sind dabei vorzugsweise Anschläge, z.B. Ringkappen, vorgesehen, die ein ungewolltes Herausfallen der Kontaktstifte aus der Hülse verhindern.
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Die Leiterplatte weist vorzugsweise Kontaktflächen auf, die sich jeweils entlang eines vorgegebenen Drehbereichs (Drehwinkels) des Bedienelements erstrecken, voneinander elektrisch isoliert sind und den mit dem Leuchtmittel elektrisch verbundenen Schleifkontakten zugeordnet sind. Diese Kontaktflächen, die vorzugsweise im Dauerkontakt mit den ihnen zugeordneten Schleifkontakten stehen, sind beispielsweise im Wesentlichen bogenförmig ausgebildet. Durch eine solche Ausgestaltung lässt sich eine zuverlässige Dauerbeleuchtung der Betätigungsvorrichtung realisieren, ohne dass ein Nutzer hierzu das im Bedienelement angeordnete Leuchtmittel aktivieren muss. Insbesondere lässt sich so eine dauerhafte elektrische Verbindung der Kontaktelemente (Schleifkontakte) mit den zugeordneten Kontaktflächen auch bei einer Drehung des Bedienelements gewährleistet. Es wird somit eine zuverlässige Beleuchtung auch während der Benutzung des Bedienelements sichergestellt.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist dem Leuchtmittel ein Reflektor zugeordnet, mittels dem von dem Leuchtmittel ausgestrahltes Licht in Richtung des Lichtleiters gelenkt wird. Durch den Reflektor lässt sich das von dem Leuchtmittel ausgestrahlte Licht umlenken, formen, streuen und/oder konzentrieren. Insbesondere ermöglicht der Reflektor größere Freiheitsgrade hinsichtlich der Anordnung des oder der Leuchtmittel in dem Bedienelement relativ zu dem Lichtleiter. Der Reflektor ist hierzu vorzugsweise im Wesentlichen ringförmig und/oder konisch ausgebildet. Er kann drehfest mit dem Bedienelement verbunden sein. Eine ringförmige Ausgestaltung des Reflektors ermöglicht eine Durchführung des oder der elektrischen Kontaktelemente durch die von dem ringförmigen Reflektor definierte Aussparung. Diese Ausgestaltung kann vorteilhaft zu einer kompakten Bauweise des mit integrierten Lichttechnikkomponenten versehenen Bedienelements beitragen.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht darin, dass das Leuchtmittel aus einer oder mehreren Leuchtdioden (LEDs) gebildet ist. Leuchtdioden können mit einer für den Menschen ungefährlichen Kleinspannung von beispielsweise kleiner/gleich 25 Volt, vorzugsweise kleiner/gleich 12 Volt, betrieben werden. Zudem zeichnen sich Leuchtdioden durch relativ kleine Abmessungen sowie einen geringen Energieverbrauch aus.
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Vorzugsweise ist das in dem Bedienelement angeordnete Leuchtmittel aus einer Vielzahl, beispielsweise aus mindestens vier, fünf, sechs oder mehr LEDs gebildet. Die Verwendung einer Vielzahl von Leuchtdioden vereinfacht eine weitgehend homogene Lichtverteilung auf der Abdeckplatte der Betätigungsvorrichtung, insbesondere als Ambientebeleuchtung des Bedienelements.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die Helligkeit und/oder die Lichtfarbe des Leuchtmittels einstellbar. Beispielsweise kann das Leuchtmittel aus Leuchtdioden gebildet sein, die in verschiedenen Farben leuchten können. Der Nutzer der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung hat somit die Möglichkeit, die Farbe des von dem Leuchtmittel der Vorrichtung ausgestrahlten Lichts seinem individuellen Farbgeschmack anzupassen.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass sich die Farbe der Beleuchtung der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung in Abhängigkeit der Drehrichtung oder der Drehstellung des Bedienelements ändert. Beispielsweise kann die Beleuchtung bei einer Drehung des Bedienelements im Uhrzeigersinn einen roten Farbton aufweisen, während sie bei einer Drehung des Bedienelements gegen den Uhrzeigersinn einen gelben oder anderen Farbton aufweist.
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Hinsichtlich einer kostengünstigen Vorfertigung und einfachen sowie schnellen Montage der Betätigungsvorrichtung ist es vorteilhaft, wenn gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung die Leuchtdioden auf einer gemeinsamen Platine in dem Bedienelement befestigt sind. Hierdurch kann ein hoher Vorfertigungsgrad erzielt werden, was den anschließenden Zusammenbau vereinfacht und Montagezeit spart.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass dem Leuchtmittel ein Dämmerungssensor zugeordnet ist, der das Leuchtmittel bei bestimmten Lichtverhältnissen in der Umgebung der Betätigungsvorrichtung automatisch einschaltet und bei einer bestimmten Helligkeit wieder ausschaltet. Hierdurch kann der Stromverbrauch, der bei der bevorzugten Verwendung von Leuchtdioden als Leuchtmittel ohnehin relativ niedrig ist, weiter reduziert werden.
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Das Bedienelement der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung ist nach einer bevorzugten Ausgestaltung knaufförmig ausgebildet. Das Bedienelement weist somit beispielsweise einen kugelförmigen oder knopfförmigen Griffabschnitt auf. Durch die knaufförmig Ausführung des Bedienelements ist dieses sehr gut manuell greifbar, wodurch der Bedienungskomfort der Betätigungsvorrichtung optimiert wird.
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Eine weitere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung sieht vor, dass das Bedienelement gegenüber der Abdeckplatte durch eine ringförmige Dichtung, beispielsweise einen O-Ring, abgedichtet ist. Hierdurch können die in dem Bedienelement angeordneten elektrischen Kontaktelemente sowie die integrierte Lichttechnik auf einfache und zuverlässige Weise vor Eindringen von Feuchtigkeit und/oder Schmutz geschützt werden.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen schematisch:
- 1 eine erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung in Form einer Betätigungsplatte für ein Ablaufventil eines Spülkastens, in einer Vorderansicht;
- 2 einen Abschnitt der Betätigungsplatte aus 1 in einer Draufsicht als Explosionsdarstellung; und
- 3 elektrische Kontaktelemente und eine zugeordnete elektrische Leiterplatte der Betätigungsplatte gemäß 2 in einer perspektivischen Detailansicht.
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Die in der Zeichnung dargestellte Betätigungsvorrichtung 2 ist in Form einer Betätigungsplatte 3 ausgebildet. Sie dient der manuellen Betätigung eines Ventils einer Sanitärinstallation, beispielsweise der Betätigung eines Ablaufventils eines Toiletten-Spülkastens, insbesondere Unterputzspülkastens. Hierzu ist die Betätigungsvorrichtung 2 mit einem Bedienelement 6 versehen, welches vorzugsweise knaufförmig ausgebildet ist und beispielsweise einen knopfförmigen Griffabschnitt aufweist. Das Bedienelement 6 ist an einer Abdeckplatte 4 drehbar gelagert, die an einer Revisionsöffnung des Spülkastens montiert wird. Die Abdeckplatte 4 ist beispielsweise aus Kunststoff, Metall oder Glas gefertigt. Die Drehachse des Bedienelements 6 verläuft im Wesentlichen senkrecht zu der durch die Betätigungsplatte 3 oder Abdeckplatte 4 definierten Plattenebene.
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Das in dem Spülkasten angeordnete Ablaufventil (nicht gezeigt) ist vorzugsweise als Zwei-Mengen-Ablaufventil ausgeführt. Es ermöglicht die wahlweise Abgabe einer relativ großen Spülwassermenge oder einer relativ kleinen Spülwassermenge zur Vollspülung bzw. Teilspülung einer an dem Spülkasten angeschlossen Toilettenschüssel.
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Je nach Drehrichtung kann mit dem Bedienelement 6 eine Teilspülung oder eine Vollspülung ausgelöst werden. Vorzugsweise sind dem drehbaren Bedienelement 6 Anschläge (nicht dargestellt) zugeordnet, welche den Drehbereich des Bedienelements 6 begrenzen und einem Nutzer der Betätigungsvorrichtung 2 haptisch signalisieren, dass er eine zur Auslösung eines Spülvorgangs ausreichende Drehbewegung des Bedienelements 6 ausgeführt hat.
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Das Bedienelement 6 ist vorzugsweise mit einem Rückstellmittel, beispielsweise einer Rückstellfeder (nicht gezeigt) versehen, welches das Bedienelement 6 nach manuellem Drehen desselben zur Auslösung einer Vollspülung oder Teilspülung und anschließendem Loslassen des Bedienelements 6 automatisch in eine Neutral- oder Ausgangsstellung zurückstellt.
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Das knaufförmige Bedienelement 6 ist als Hohlkörper ausgeführt und enthält Beleuchtungselemente zur Beleuchtung der Abdeckplatte 4 bzw. Betätigungsplatte 3. In 2 ist zu erkennen, dass in dem Bedienelement 6 eine Platine 8 angeordnet ist. Die Platine 8 ist mit Leuchtmitteln 10 bestückt, die vorzugsweise aus LEDs bestehen. Die Leuchtmittel bzw. LEDs 10 sind auf der der Abdeckplatte 4 zugewandten Seite der Platine 8 angeordnet. Die Platine 8 mit den daran angebrachten Leuchtmitteln 10 ist drehfest mit dem Bedienelement 6 verbunden bzw. verbindbar.
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Des Weiteren ist den Leuchtmitteln 10 ein Reflektor 12 zugeordnet, der im fertig montierten Zustand der Betätigungsvorrichtung 2 zumindest teilweise in das knaufförmige Bedienelement 6 eingeführt ist. Der Reflektor 12 ist ebenfalls drehfest mit dem Bedienelement 6 verbunden bzw. verbindbar. Er ist ringförmig ausgebildet und weist in seinem mittleren Abschnitt mindestens eine Aussparung (Ausnehmung) zur Durchführung bzw. Aufnahme elektrischer Kontaktelemente 16 (16a, 16b, 16b) auf. Zudem ist der Reflektor 12 konisch ausgebildet. Seine reflektierende Außenfläche nimmt ausgehend von den Leuchtmitteln 10 bzw. vom Inneren des Bedienelements 6 in Richtung der Abdeckplatte 4 zu. In dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel nimmt die reflektierende Außenfläche des Reflektors 12 exponentiell in Richtung der Abdeckplatte 4 zu.
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Der Reflektor 12 ist mit einem Lichtleiter 14 kombiniert. Der Lichtleiter 14 ist ebenfalls ringförmig ausgebildet. Das mittels der Leuchtmittel 10 erzeugte Licht wird über den Reflektor 12 in den Lichtleiter 14 gelenkt. Der Lichtleiter 14 führt das Licht in Richtung Abdeckplatte 4 und verteilt es weitgehend homogen als indirekte Beleuchtung des Bedienelements 6 sowie als Ambiente-Beleuchtung. Das Bedienelement 6 ist vorzugsweise aus opakem Material gefertigt oder zumindest teilweise mit opakem Material beschichtet.
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Mit dem Bedienelement 6 bzw. der Platine 8 verbunden sind elektrische Kontaktelemente 16, die in dem dargestellten Ausführungsbeispiel als Schleifkontakte ausgeführt sind. Bei einer Drehbewegung des Bedienelements 6 werden die Schleifkontakte 16 mitgedreht.
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An der Abdeckplatte 4 ist eine Leiterplatte 18 befestigt (vgl. 2 und 3), die aus elektrisch nicht-leitendem Material, z.B. Kunststoff, gefertigt ist und an ihrer dem Bedienelement 6 zugewandten Seite mit elektrischen Kontaktflächen 20, 22, 24 versehen ist. Den elektrischen Kontaktflächen 20, 22, 24 sind die mit dem Bedienelement 6 drehfest verbundenen elektrischen Kontaktelemente 16 (16a, 16b,16b) zugeordnet. Die Kontaktflächen 20, 22, 24 sind aus gut leitfähigem Metall, z.B. aus Kupfer gefertigt.
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Die beiden voneinander elektrisch isolierten Kontaktflächen 20, 22, denen das elektrische Kontaktelement 16a als einzelner Schleifkontakt zugeordnet ist, ermöglichen die wahlweise Auslösung zweier unterschiedlicher Ventilfunktionen eines Spülkasten-Ablaufventils, nämlich die Auslösung einer Vollspülung und die alternative Auslösung einer Teilspülung. Hierzu ist an den Kontaktflächen 20, 22 ein elektrischer Aktuator (nicht gezeigt), beispielsweise ein Stellmotor, ein Elektromagnetschalter oder dergleichen, angeschlossen, so dass eine mechanische Drehbewegung des Bedienelements 6 in elektrische Signale umgewandelt wird, die eine Betätigung des Ablaufventils mittels des elektrischen Aktuators bewirken.
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Der zwischen den Kontaktflächen 20, 22 liegende, elektrisch-nicht leitende Bereich der Leiterplatte 18 definiert die oben erwähnte Neutral- oder Ausgangsstellung, in welche das Bedienelement 6 nach Drehen desselben zur Auslösung einer gewünschten Ventilfunktion und Loslassen desselben durch das Rückstellmittel, z.B. eine Rückstellfeder, automatisch zurückbewegt wird.
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Die beiden voneinander elektrisch isolierten Kontaktflächen 24 dienen der Stromversorgung der Leuchtmittel (LEDs) 10. Die voneinander beabstandeten Kontaktflächen 24 weisen jeweils eine Länge auf, die mindestens dem Abstand zwischen den einander abgewandten Enden der Kontaktflächen 20, 22 entspricht. Jeder der beiden Kontaktflächen 24 ist ein elektrisches Kontaktelement 16b, 16b zugeordnet, das wiederum als Schleifkontakt ausgeführt ist. Im Unterschied zu dem als Schleifkontakt ausgeführten Kontaktelement 16a mit den zugeordneten Kontaktflächen 20, 22 für die Auslösung der Ventilfunktion stehen die mit den LEDs elektrisch verbundenen, als Schleifkontakte ausgeführten Kontaktelemente 16b, 16b in Dauerkontakt mit den Kontaktflächen 24 und gewährleisten bzw. ermöglichen somit eine Dauerbeleuchtung.
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Die Kontaktflächen 20, 22, 24 sind vorzugsweise auf einem gemeinsamen Teilkreis angeordnet. In diesem Fall sind die Kontaktflächen 24 vorzugsweise bogenförmig ausgebildet und weisen jeweils eine Bogenlänge auf, die mindestens dem bogenförmigen Abstand zwischen den einander abgewandten Enden der Kontaktflächen 20, 22 entspricht.
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Die als Schleifkontakte ausgeführten Kontaktelemente 16a, 16b, 16b weisen vorzugsweise jeweils ein Federelement auf, so dass der jeweilige Schleifkontakt federelastisch gegen die Leiterplatte 18 bzw. die dem Schleifkontakt zugeordnete elektrische Kontaktfläche 20, 22, 24 vorgespannt ist.
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Die als Schleifkontakte ausgeführten Kontaktelemente 16a, 16b, 16b sind stiftförmig ausgebildet, wobei jedes der als Schleifkontakt ausgebildete Kontaktelement 16a, 16b, 16b eine Hülse 17 aufweist, an deren Enden Kontaktstifte 16.1, 16.2 axial vorstehen, die in der Hülse 17 verschiebbar geführt sind und durch mindestens ein in der Hülse 17 angeordnetes Federelement in Richtung des jeweiligen Hülsenendes federelastisch vorgespannt sind. An den Hülsenenden sind Anschläge vorgesehen, die ein ungewolltes Herausfallen der Kontaktstifte 16.1, 16.2 aus der Hülse 17 verhindern.
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Die Leiterplatte 18 ist vorzugsweise ringförmig ausgebildet. Sie kann aber auch bogenförmig ausgebildet sein oder eine andere Form aufweisen. Zur Befestigung der Leiterplatte 18 an der Abdeckplatte 4 weist die Leiterplatte 18 Befestigungslöcher 15 zur Aufnahme von Schrauben oder anderen Befestigungsmitteln auf.
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Des Weiteren ist zwischen Bedienelement 6 und Abdeckplatte 4 eine ringförmige Dichtung 19, z.B. ein O-Ring, angeordnet. Die Dichtung 19 schützt die in dem Bedienelement 6 angeordneten lichttechnischen Komponenten vor Feuchtigkeit und Verschmutzung.
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An der Abdeckplatte 4 sind von deren Vorderseite aus zugängliche Einstellmittel 26, beispielsweise kleine Drucktasten, vorgesehen, mit denen sich die Helligkeit und/oder die Lichtfarbe der LEDs 10 manuell einstellen lässt.
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Die Ausführung der Erfindung ist nicht auf das in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. Vielmehr sind zahlreiche Varianten denkbar, die auch bei einer von dem Ausführungsbeispiel abweichenden Gestaltung von der Erfindung und ihren in den beigefügten Ansprüchen angegebenen Ausgestaltung Gebrauch machen. So kann die Betätigungsvorrichtung 2 beispielsweise auch einen dem Leuchtmittel 10 zugeordneten Dämmerungssensor aufweisen, der das Leuchtmittel 10 bei bestimmten Lichtverhältnissen in der Umgebung der Betätigungsvorrichtung 2 automatisch einschaltet und bei einer bestimmten Helligkeit wieder ausschaltet.