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Die Erfindung betrifft eine Behältervorrichtung zur Aufnahme von zum menschlichen Verzehr bestimmten Produkten nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Behältervorrichtung zur Aufnahme eines Flüssigkeit absondernden Lebensmittels wie beispielsweise Obstsalat.
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In Behälter verpackte Lebensmittel wie beispielsweise Fleisch, Fisch, Muscheln, Obstsalat, Gemüsesalat oder ähnliche, die während der Zeit des Transportes und der Lagerung des Behälters Flüssigkeit absondern, stellen besondere Anforderungen an die Art und Weise der Verpackung. Werden keine besonderen Maßnahmen ergriffen, so sammelt sich im Laufe der Zeit für einen potentiellen Käufer sichtbar immer mehr abgesonderte Flüssigkeit in dem Verpackungsbehälter an. Je mehr Flüssigkeit sichtbar wird, um so stärker ist bei dem potentiellen Käufer der Eindruck, dass es sich nicht um ein frisches Lebensmittel handelt. Dieser Eindruck könnte den Käufer vom Kauf des verpackten Lebensmittels abhalten. Gerade bei einem Lebensmittel wie Obstsalat, das in relativ kurzer Zeit relativ viel Flüssigkeit absondert, täuscht dieser subjektive Eindruck jedoch regelmäßig. Gleichwohl lassen sich potentielle Käufer bei ihren Entscheidungen für Kauf oder Nicht-Kauf erfahrungsgemäß sehr stark von subjektiven und eher weniger von objektiven Kriterien leiten.
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Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Verpackungen für Flüssigkeit absondernde Lebensmittel bekannt, bei denen die jeweilige Verpackung oder der jeweilige Behälter zur Aufnahme des Lebensmittels zweigeteilt ist. Ein erster Behälterbereich dient zur Aufnahme des Flüssigkeit absondernden Lebensmittels, und ein zweiter Behälterbereich dient zur Aufnahme der mit der Zeit abgesonderten Flüssigkeit. Beide Behälterbereiche sind durch eine teilweise flüssigkeitsdurchlässige Abtrennung derart voneinander getrennt, dass nur die abgesonderte Flüssigkeit, nicht aber das Lebensmittel als solches aus dem ersten Behälterbereich in den zweiten Behälterbereich eintreten kann. Häufig ist in dem zweiten Behälterbereich ein flüssigkeitsabsorbierendes Mittel angeordnet. Beispiele für derartige aus dem Stand der Technik bekannte Verpackungen oder Behälter finden sich in den Druckschriften
DE 10 2009 016 070 A1 ,
EP 0 068 530 A1 ,
EP 0 128 795 B1 ,
EP 1 798 160 A1 ,
EP 2 547 601 B1 ,
EP 2 107 010 A1 und
WO 2011/113427 A1 .
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Ein Vorteil derartiger aus dem Stand der Technik bekannter Behälter besteht darin, dass dem potentiellen Käufer die von dem Lebensmittel abgesonderte Flüssigkeit bei der Betrachtung des Behälters nicht ins Auge fällt, das Lebensmittel über längere Zeit frisch aussieht und der Käufer auf diese Weise in seiner Kaufentscheidung nicht durch rein subjektive Kriterien negativ beeinflusst wird. Nachteilig bei jenen aus dem Stand der Technik bekannten Behältern ist allerdings, dass der zweite Behälterbereich letztlich einen für Händler und Käufer gleichermaßen verlorenen Bereich und am Ende nur Müll darstellt, denn die teilweise flüssigkeitsdurchlässige Abtrennung ist regelmäßig mit dem Behälter unlösbar verbunden, und das als flüssigkeitsabsorbierendes Mittel verwendete Material ist regelmäßig weder essbar noch sonst irgendwie sinnvoll verwertbar.
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Zwar gibt es im Stand der Technik Behälter, in welchen zwei verschiedene Lebensmittel wie beispielsweise ein Pudding und eine Soße übereinander angeordnet und während Transport und Lagerung durch eine mittels einer Randlasche herausziehbare Plastikfolie voneinander getrennt sind, jedoch ist bei diesen Behältern die herausziehbare Plastikfolie eine vollständig schließende Plastikfolie, die zur kompletten Trennung beider Behälterbereiche dient und für Flüssigkeit vollkommen undurchlässig ist. Außerdem ist das Herausziehen der Plastikfolie mittels der genannten Randlasche nicht besonders bequem und kann bei nicht vorsichtiger Handhabung durch den Nutzer zum Verschütten eines Teiles der Lebensmittel führen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine neuartige Behältervorrichtung zur Aufnahme von zum menschlichen Verzehr bestimmten Produkten bereitzustellen, die sich vor allem dazu eignet, ein Flüssigkeit absonderndes Lebensmittel, wie beispielsweise Obstsalat, in ansprechender Weise aufzubewahren, und die gleichzeitig eine bessere Raumauslastungseffizienz und eine höhere Flüssigkeitsverwertungseffizienz als die im vorvorgehenden Absatz genannten Behälter aus dem Stand der Technik ermöglicht.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch einen Behältervorrichtung nach Anspruch 1. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe auch gelöst durch eine Behältervorrichtung nach Anspruch 2.
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Wie bei den aus dem Stand der Technik bekannten Behältern zur Aufbewahrung eines Flüssigkeit absondernden Lebensmittels sind auch sowohl die erfindungsgemäße Behältervorrichtung nach Anspruch 1 als auch die erfindungsgemäße Behältervorrichtung nach Anspruch 2 in zwei Teile getrennt. Als Trennelement dient ein ganz oder teilweise flüssigkeitsdurchlässiges Schirmelement. Im Gegensatz zu den aus dem Stand der Technik bekannten Behältern lässt sich jedoch dieses Schirmelement sowohl bei der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung nach Anspruch 1 als auch bei der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung nach Anspruch 2 vom Nutzer auf einfache Weise entfernen und so die Trennung der beiden Behälterteile aufheben. Auf diese Weise wird der Nutzer in die Lage versetzt, entweder die im unteren Behälterteil angesammelte Flüssigkeit nach Verzehr eines im oberen Behälterteil aufbewahrten, Flüssigkeit absondernden Produkts separat geeignet zu verwerten, oder der Nutzer kann, je nach Wunsch, das Produkt vor dem Verzehr wieder mit der von diesem Produkt abgesonderten Flüssigkeit zusammenführen.
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Vorteilhafte und bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung nach Anspruch 1 sind Gegenstand der Ansprüche 3 bis 10, 12 bis 22, 24 bis 26 und 28 bis 30. Vorteilhafte und bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung nach Anspruch 2 sind Gegenstand der Ansprüche 4 bis 9, 11 bis 21, 23 bis 25 und 27 bis 30.
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Besonders bevorzugt sind die Ausführungsformen nach den Ansprüchen 9 und 13. Das Vorsehen einer Gabel oder eines Löffels oder Göffels erleichtert dem Nutzer den Verzehr des Produktes an Orten und bei Gelegenheiten, an oder zu denen der Nutzer sonst nicht unmittelbar und ohne weiteres Zugriff auf ein Besteck hat, wie etwa auf Reisen. Ein Göffel ist ein Besteckteil, welches die Eigenschaften einer Gabel und eines Löffels in sich vereinigt und vom Nutzer sowohl als Gabel als auch als Löffel verwendet werden kann. Ein Göffel hat die Form eines Löffels, bei dem jedoch das vordere Ende nicht abgerundet, sondern stattdessen mit Gabelzacken bildenden Einkerbungen versehen ist.
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Besonders bevorzugt sind auch die Ausführungsformen nach den Ansprüchen 22 und 23. Dadurch, dass sich hier das Schirmelement während des Herausziehens aus dem Behälter zusammenklappt, ist das Entfernen des Schirmelements für den Nutzer besonders einfach und bequem. Ein versehentliches Verschütten von zum menschlichen Verzehr bestimmten Produkten beim Entfernen des Schirmelements ist hier weitgehend ausgeschlossen.
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Ganz besonders bevorzugt ist die Ausführungsform nach Anspruch 28. Anders als bei den Behältern aus dem Stand der Technik wird hier als Flüssigkeit absorbierendes Material ein zum menschlichen Verzehr bestimmtes Produkt verwendet. Das bedeutet, dass keinerlei Flüssigkeit für den Verzehr verlorengeht und der Behälterinnenraum effizienter als bei den aus dem Stand der Technik bekannten Behältern mit einer teilweise flüssigkeitsdurchlässigen Abtrennung für den Lebensmitteltransport und die Lebensmittelaufbewahrung genutzt wird. Bei der Ausführungsform der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung nach Anspruch 28 - wie übrigens auch bei der Ausführungsform der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung nach Anspruch 26 und bei der Ausführungsform der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung nach Anspruch 27 - kann der Nutzer je nach eigenem Wunsch entscheiden, ob der die beiden verschiedenen Produkte oder Produktgemische nacheinander verzehren oder vor dem Verzehr mischen möchte.
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Vorteilhafte und bevorzugte Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Behältervorrichtungen werden nachfolgend anhand von Figuren erläutert. Es zeigt:
- 1 schematisch einen Querschnitt durch ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Behältervorrichtung mit eingesetztem Schirmelement und Stabelement,
- 2 schematisch einen Querschnitt durch das Schirmelement und das Stabelement von 1.
- 3 schematisch eine Draufsicht von oben auf das Schirmelement von 1 unter Weglassung des Stabelements,
- 4 schematisch eine Draufsicht von oben auf das Schirmelement und das Stabelement von 1,
- 5 schematisch einen Vorgang des Herausziehens des Schirmelements und des Stabelements aus dem Behälter von 1,
- 6 schematisch das Stabelement aus dem Ausführungsbeispiel von 1 mit eingesteckter Gabel in Seitenansicht,
- 7 schematisch das Stabelement von 6 mit eingesteckter Gabel in Draufsicht von oben,
- 8 schematisch das Stabelement und die Gabel von 6 und 7 in voneinander getrenntem Zustand,
- 9 schematisch einen Querschnitt durch ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Behältervorrichtung mit eingesetztem Schirmelement, Ständern und Stabelement,
- 10 schematisch das Schirmelement, die Ständer und einen Teil des Stabelements aus dem Ausführungsbeispiel von 9 samt eines teilvergrößerten Ausschnittes hiervon,
- 11 schematisch einen Querschnitt durch ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Behältervorrichtung mit eingesetztem Schirmelement und Stabelement und
- 12 schematisch einen Querschnitt durch ein viertes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Behältervorrichtung mit eingesetztem Schirmelement, Ständern und Stabelement.
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1 zeigt rein schematisch und nicht maßstabsgerecht einen Querschnitt durch ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 1. Das erste Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 1 weist einen becherartigen Behälter 1 auf, welcher seinerseits einen Boden 2 und eine Seitenwandung 3 aufweist. Außerdem ist eine abnehmbare Deckelung 4, beispielsweise in Form eines Schraubdeckels 4 oder in Form eines abziehbaren Deckels 4, vorgesehen. In Draufsicht gesehen ist das erste Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 1 rund (vgl. auch die 3 und 4). Der Boden 2, die Seitenwandung 3 und die abnehmbare Deckelung 4 des ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 1 bestehen vollständig aus durchsichtigem Plastikmaterial. Bei anderen Ausführungsbeispielen erfindungsgemäßer Behältervorrichtungen bestehen der Boden 2, die Seitenwandung 3 und die abnehmbare Deckelung 4 aus anderem geeigneten Material und müssen auch nicht zwingend durchsichtig sein.
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Ungefähr in ihrem unteren Zehntel ist die Seitenwandung 3 des Behälters 1 des ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 1 mit einer umlaufenden Stufe 5 versehen, welche als Stützstruktur dient, auf der ein Rand eines Schirmelements 6 aufliegt. Das in 3 separat in Draufsicht von oben gezeigte Schirmelement 6 ist eine regenschirmartige Einrichtung und besteht aus mit diversen Stützstreben 7 versehenem faltbarem Material. In seinem Zentrum, also mittig, hat das Schirmelement 6 eine Öffnung, durch welche hindurch sich ein Stabelement 8 erstreckt. Das Stabelement 8 wurde in der Draufsicht von 3 der besseren Übersichtlichkeit halber weggelassen. Es ist jedoch in der Gesamt-Querschnittsdarstellung von 1 zu sehen. 2 zeigt das Schirmelement 6 und das Stabelement 8 von 1 noch einmal separat im Querschnitt. 4 zeigt das Schirmelement 6 und das Stabelement 8 von 1 in Draufsicht von oben und ist mithin eine Ansicht auf das Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Bechervorrichtung von 1 von oben durch die - bei diesem speziellen Ausführungsbeispiel durchsichtige - Deckelung 4 hindurch.
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Das faltbare Material, mit welchem die Stützstreben 7 des Schirmelements 6 bespannt ist, ist flüssigkeitsdurchlässig. Das Schirmelement 6 ist aufklappbar und zusammenklappbar auf dem Stabelement 8 derart angeordnet, dass sich das Stabelement 8 in longitudinaler Richtung nach beiden Seiten, d.h. sowohl nach oben als auch nach unten, über das Schirmelement 6 hinaus erstreckt (vgl. 1 und 2). Das Schirmelement 6, das Stabelement 8 und die als Stützstruktur dienende umlaufende Stufe 5 der Seitenwandung 3 des Behälters 1 sind derart eingerichtet und aufeinander abgestimmt, dass das Schirmelement 6 im aufgeklappten Zustand mit seinem Rand auf der umlaufenden Stufe 5 aufliegt und auf diese Weise den Behälter 1 in einen unteren Behälterteil 9 und einen oberen Behälterteil 10 teilt (vgl. 1), das Stabelement 8 sich in diesem Zustand sowohl in den unteren Behälterteil 9 als auch in den oberen Behälterteil 10 hinein erstreckt und sich mit seinem unteren Ende auf den Boden 2 des Behälters 1 stützt und das Schirmelement 6 durch Ziehen am oberen Ende des Stabelements 8 mitsamt dem Stabelement 8 aus dem Behälter 1 herausziehbar ist. Um ein solches Herausziehen bewerkstelligen zu können, muss der jeweilige Nutzer des ersten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Behälters 1 natürlich vorher in jedem Falle die Deckelung 4 von der Seitenwandung 3 des Behälters 1 abnehmen. Im geschlossenen Zustand deckt die Deckelung 4 das komplette Stabelement 8 mit ab, d.h., das Stabelement 8 reicht in diesem Zustand nicht über die Deckelung 4 hinaus, so wie es in 1 dargestellt ist.
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Bei dem Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 1 von 1 befindet sich im befüllten Zustand des Behälters 1 im oberen Behälterteil 10 ein Obstsalat 11 (vgl. 5). Die Füllhöhe des Obstsalats 11 ist jedoch begrenzt derart, dass das unten auf dem Boden 2 des Behälters 1 aufstehende Stabelement 8 nach oben über den Obstsalat 11 hinausragt. Das Schirmelement 6 ist so eingerichtet, dass es im aufgeklappten und auf der umlaufenden Stufe 5 aufliegenden Zustand eine Trennung des Obstsalats 11 von dem unteren Behälterteil 9 gewährleistet derart, dass nur etwaig von dem Obstsalat 11 abgesonderte Flüssigkeit in den unteren Behälterteil 9 gelangen kann.
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In dem unteren Behälterteil 9 befindet sich bei dem Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 1 von 1 Getreide 12, beispielsweise Bulgur 12 (vgl. 5). Das Getreide 12 absorbiert die von dem Obstsalat 11 mit der Zeit abgesonderte und durch das Schirmelement 6 hindurch in den unteren Behälterteil 9 abgetropfte Flüssigkeit. Auf diese Weise beginnt der Obstsalat 11 nicht, nach einer gewissen Zeit in der eigenen Flüssigkeit zu schwimmen und dadurch unansehnlich zu werden, sondern der Obstsalat 11 bleibt längere Zeit ansehnlich frisch, obwohl er auf natürliche Weise dauernd Flüssigkeit abgibt. Diese Flüssigkeit wird jedoch von dem Getreide 12 im unteren Behälterteil 9 wirksam absorbiert und von einem potentiellen Käufer der Obstsalat-Getreide-Packung daher nicht als solche wahrgenommen, so dass sie auch die Kaufentscheidung des potentiellen Käufers nicht negativ beeinflussen kann.
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Zwar ist es durchaus möglich, den unteren Behälterteil 9 nicht vorab mit einem zum menschlichen Verzehr bestimmten Produkt oder Produktgemisch zu bestücken, sondern einfach leer zu lassen, jedoch ist es erfindungsgemäß bevorzugt, im unteren Behälterteil 9 ein zum menschlichen Verzehr bestimmtes Produkt oder Produktgemisch anzuordnen, welches in der Lage ist, die aus dem oberen Behälterteil 10 durch das Schirmelement 6 hindurch abtropfende Flüssigkeit zu binden. Außer dem schon erwähnten Getreide 12, wie etwa Bulgur, Grieß, Hirse, Linsen, Soja, Chia-Samen, Leinsamen oder Erzeugnissen daraus, kommen hierfür beispielsweise auch in Frage: Kuskus und/oder Amaranth und/oder Reis und/oder Quinoa und/oder jeweils Erzeugnisse daraus und/oder Superfood wie z.B. Fruchtpulver, Proteinpulver oder ähnliches und/oder Nüsse und/oder Obst und/oder Obsterzeugnisse wie z.B. getrocknete Früchte, Fruchtpüree oder ähnliches und/oder Gemüse- und Gemüseerzeugnisse und/oder Verdickungs- und/oder Geliermittel. Verwendbar sind auch viele weitere Lebensmittel, Lebensmittelgemische, für den menschlichen Verzehr bestimmte Verdickungsmittel oder Geliermittel und Gemische von Lebensmitteln und derartigen Verdickungsmitteln und Geliermitteln.
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Ein Käufer, welcher den Behälter 1 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung mit dem Obstsalat 11 im oberen Behälterteil 10 und dem durch die vom Obstsalat 11 abtropfende Flüssigkeit befeuchteten Getreide 12 im unteren Behälterteil 9 erworben hat, kann sich auf zweierlei Weise zum Verzehr der Produkte entschließen. Er kann beispielsweise zunächst den Obstsalat 11 aufessen, dann das Stabelement 8 samt dem Schirmelement 6 aus dem Behälter 1 herausziehen und anschließend das befeuchtete Getreide 12 verzehren. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es der Käufer jedoch bevorzugen, zunächst das Stabelement 8 samt dem Schirmelement 6 aus dem Behälter 1 zu entfernen, ehe er mit dem Verzehr der Obstsalat-Getreide-Kombination 11, 12 beginnt. Dies wird dem Käufer dadurch erleichtert, dass bei dem Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Behälters von 1 / 5 das Schirmelement 6, das Stabelement 8 und der Obstsalat 11 - letzterer in seiner Masse und Konsistenz - so eingerichtet und aufeinander abgestimmt sind, dass sich das Schirmelement 6 zusammenklappt, während es - natürlich nach Öffnung der Deckelung 4 - durch Ziehen am oberen Ende des Stabelements 8 mitsamt dem Stabelement 8 aus dem Behälter 1 herausgezogen wird. Dieser Vorgang ist schematisch in 5 gezeigt.
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In 5a beginnt der die Behältervorrichtung 1 erworben habende Käufer bzw. Nutzer, am oberen Ende des Stabelements 8 das Stabelement 8 samt dem Schirmelement 6 nach oben aus dem Behälter 1 zu ziehen. Der Obstsalat 11 setzt dem einen Widerstand entgegen, welcher dazu führt, dass sich das Schirmelement 6 zusammenzuklappen beginnt. Dadurch wird die vertikale Angriffsfläche des Obstsalats 11 gegen das Schirmelement 6 geringer, und der Nutzer kann das Stabelement 8 und das Schirmelement 6 ohne große Kraftanstrengung weiter nach oben ziehen. Hierbei setzt sich gleichwohl der Druck des Obstsalats 11 gegen das Schirmelement 6 - wenn auch mit verringerter Angriffsfläche - fort, und in diesem Wechselspiel schließt sich das Schirmelement 6 immer mehr (vgl. 5b), so dass es vom Nutzer auch weiterhin ohne große Kraftanstrengung nach oben gezogen werden kann, bis es schließlich samt dem Stabelement 8 den Bereich des Obstsalats 11 vollständig verlassen hat (vgl. 5c).
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Verallgemeinert kann dieses wichtige Detail folgendermaßen zusammengefasst werden: Im oberen Behälterteil 10 befindet sich ein erstes zum menschlichen Verzehr bestimmtes Produkt oder Produktgemisch 11, beispielsweise ein Obstsalat 11. Das Schirmelement 6 liegt im aufgeklappten Zustand mit seinem Rand auf der als Stützstruktur dienenden umlaufenden Stufe 5 der Seitenwandung 3 des Behälters 1 auf und ist so eingerichtet, dass es in diesem Zustand eine Trennung des ersten Produktes oder Produktgemisches 11 von dem unteren Behälterteil 9 gewährleistet derart, dass nur etwaig von dem ersten Produkt oder Produktgemisch 11 abgesonderte Flüssigkeit in den unteren Behälterteil 9 gelangen kann, und dass in diesem Zustand das Stabelement 8 nach oben über das erste Produkt oder Produktgemisch 11 hinausragt. Dabei sind das Schirmelement 6, das Stabelement 8 und das erste Produkt oder Produktgemisch 11 so eingerichtet und aufeinander abgestimmt, dass sich das Schirmelement 6 zusammenklappt, während es durch Ziehen am oberen Ende des Stabelements 8 mitsamt dem Stabelement 8 aus dem Behälter 1 herausgezogen wird.
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Obwohl das Stabelement 8 tatsächlich - abgesehen davon, dass es geeignet gestaltet sein muss, um das Schirmelement 6 aufklappbar und zusammenklappbar festzuhalten - keine besondere Form aufzuweisen braucht, ist bei erfindungsgemäßen Behältervorrichtungen doch häufig eine besondere Gestaltung des oberen Endes des Stabelements 8 vorgesehen.
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Bei dem Stabelement 8 des Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 1 von 1 ist zum Beispiel das Stabelement 8 an seinem oberen Ende als Kelch 13 zur Aufnahme mindestens eines Gegenstandes ausgebildet. Regelmäßig handelt es sich dabei um einen Besteck-Gegenstand, wie etwa eine Gabel 14 oder einen Löffel oder einen Göffel. Es können auch beispielsweise zwei Besteck-Gegenstände, etwa sowohl eine Gabel 14 als auch ein Löffel, gleichzeitig in dem Kelch 13 stecken. Dieser Gegenstand bzw. diese Gegenstände kann bzw. können bei verschiedenen Ausführungsbeispielen der Erfindung zusammenklappbar sein. Dies soll dem Käufer bzw. Nutzer den Verzehr des Obstsalates 11 und des Getreides 12 auch an solchen Orten und bei solchen Gelegenheiten erleichtern, an denen bzw. zu denen gewöhnlich kein Besteck sofort unmittelbar greifbar ist, wie etwa auf Reisen.
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Konkret ist bei dem Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 1 von 1 vorgesehen, eine zusammenklappbare Gabel 14 in dem Kelch 13 zu deponieren. Diese zusammenklappbare Gabel 14 ist in den Darstellungen der 1 bis 5 der Übersichtlichkeit halber weggelassen worden. Die Darstellungen der 6 bis 8 zeigen jedoch die zusammenklappbare Gabel 14.
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6 zeigt schematisch und nicht maßstabsgerecht eine Seitenansicht des Schirmelements 6 und des Stabelements 8 von 1 mit der in dem Kelch 13 deponierten, zusammengeklappten Gabel 14, und 7 zeigt schematisch und nicht maßstabsgerecht die zugehörige Draufsicht von oben. Anzumerken ist, dass bei geschlossenem Behälter 1 auch die Gabel 14 unterhalb der Deckelung 4 und somit innerhalb des oben von der Deckelung 4 abgeschlossenen oberen Behälterteils 10 verbleibt.
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8 schließlich zeigt das Stabelement 8 und die Gabel 14 von 6 und 7 in voneinander getrenntem Zustand. Der Nutzer hat hier die Gabel 14 dem Kelch 13 entnommen, klappt sie auf und kann dann beginnen, mit Hilfe der Gabel 14 den Obstsalat 11 und das Getreide 12 zu verzehren.
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Es sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Stabelement 8 bei anderen Ausführungsbeispielen erfindungsgemäßer Behältervorrichtungen nicht unbedingt irgendeine besondere Formgebung an seinem oberen Ende aufzuweisen braucht. Es kann auch einfach ein Stab mit oder ohne Griffteil sein, den der Benutzer einfach ergreifen kann, um das Stabelement 8 samt dem Schirmelement 6 aus dem jeweiligen Behälter herauszuziehen.
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Es sei an dieser Stelle ferner ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei anderen Ausführungsbeispielen erfindungsgemäßer Behältervorrichtungen anstelle von Obstsalat 11 auch ein anderes zum menschlichen Verzehr bestimmtes Produkt, welches mit der Zeit Flüssigkeit absondert, in dem oberen Behälterteil 10 deponiert sein kann, beispielsweise ein Gemüsesalat, wie beispielsweise ein Rote-Beete-Salat, oder ein Meeresfrüchtesalat oder ein Fischsalat oder ein Wurstsalat oder irgendeine beliebige Kombination all dieser Salate. Obwohl die Verwendung von Obstsalat 11 ganz besonders bevorzugt ist, ist die Erfindung jedoch keineswegs auf die Verwendung von Obstsalat eingeschränkt. Wichtig ist in jedem Falle, dass das jeweils verwendete Schirmelement 6 auf das jeweilige Produkt oder Produktgemisch in dem oberen Behälterteil 10 abgestimmt ist, so dass sichergestellt wird, dass bei aufgeklapptem Schirmelement 6 zwar Flüssigkeit, aber nicht das Produkt oder Produktgemisch an sich vom oberen Behälterteil 10 in den unteren Behälterteil 9 gelangen kann. Dabei kann das Schirmelement 6 durchaus unterschiedlich gestaltet sein. Es kann z.B. ein - beispielsweise aus sehr feinem Metalldraht bestehendes - gitterartiges Element sein, oder es kann, wie bei dem Ausführungsbeispiel von 1, mit Stützstreben 7 versehenes permeables oder semipermeables Material aufweisen, oder es kann mit Stützstreben 7 versehene Gaze sein. In jedem Falle muss es zumindest teilweise flüssigkeitsdurchlässig sein, und es muss aufklappbar und zusammenklappbar sein.
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9 zeigt rein schematisch und nicht maßstabsgerecht einen Querschnitt durch ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 15. Das in 9 dargestellte zweite Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 15 ist sehr ähnlich dem in 1 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 1 aufgebaut und funktioniert auch ganz entsprechend. Gleiche Teile sind in den 9 und 1 mit jeweils den gleichen Bezugszeichen versehen.
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Das zweite Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 15 weist einen becherartigen Behälter 15 auf, welcher seinerseits einen Boden 2 und eine Seitenwandung 3 aufweist. In Draufsicht gesehen hat das zweite Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 15 eine kreisrunde Form, ganz genau so, wie es in den 3 und 4 für das erste Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 1 rein schematisch angedeutet ist. Anders als bei dem ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 1 ist jedoch bei dem zweiten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 15 die Seitenwandung 3 des Behälters 15 nicht mit einer Stufe versehen, sondern verläuft glatt, d.h. ohne irgendwelche Stufen oder Vorsprünge, vom Boden 2 bis zu ihrem oberen Rand, an welchem das zweite Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 15 genau wie das erste Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 1 mittels einer abnehmbaren oder abziehbaren oder abschraubbaren Deckelung 4 verschlossen ist. Der Boden 2, die Seitenwandung 3 und die Deckelung 4 sind auch bei dem zweiten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 15 aus durchsichtigem Plastikmaterial gefertigt. Anstelle von durchsichtigem Plastikmaterial kann aber bei anderen Ausführungsbeispielen auch nichtdurchsichtiges oder nur teilweise durchsichtiges Material verwendet werden. Denkbar ist es beispielsweise, den Boden 2 und die Seitenwandung 3 ganz oder teilweise aus Glas und/oder aus Holz und/oder aus Metall zu fertigen. Möglich ist es beispielsweise auch, die Deckelung 4 aus Metall und/oder aus Holz zu fertigen.
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Wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 1, so befindet sich auch innerhalb des zweiten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 15 ein Schirmelement 6, welches aufklappbar und zusammenklappbar auf einem Stabelement 8 derart angeordnet ist, dass sich das Stabelement 8 in longitudinaler Richtung nach beiden Seiten über das Schirmelement 6 hinaus erstreckt. Das Stabelement 8 ist bei dem ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 1 und bei dem zweiten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 15 in gleicher Weise aufgebaut und ist also auch bei dem zweiten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 15 an seinem oberen Ende als Kelch 13 zur Aufnahme mindestens eines Gegenstandes, bevorzugterweise eines Besteck-Gegenstandes wie beispielsweise einer Gabel 14, eines Löffels oder eines Göffels, ausgebildet. Insofern wird hier was den Kelch 13 des Stabelementes 8 und den bzw. die darin deponierten Besteck-Gegenstand bzw. Besteck-Gegenstände betrifft vollumfänglich auf die obige Beschreibung zu den 6 bis 8 verwiesen.
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Das Schirmelement 6 als solches ist bei dem ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 1 und bei dem zweiten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 15 in gleicher Weise aufgebaut und besteht also auch bei dem zweiten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 15 aus mit flüssigkeitsdurchlässigem Material bespannten Stützstreben 7. Insofern wird hier was das Schirmelement 6 als solches betrifft vollumfänglich auf die obige Beschreibung zu den 3 und 4 verwiesen.
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Anders als bei dem ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 1 sind jedoch bei dem zweiten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 15 an dem Schirmelement 6 mehrere Ständer 16 befestigt. Dabei sind das Schirmelement 6, die Ständer 16 und das Stabelement 8 derart eingerichtet und aufeinander abgestimmt, dass die Ständer 16 im aufgeklappten Zustand des Schirmelements 6 auf dem Boden 2 des Behälters 15 aufstehen und das Schirmelement 6 derart tragen, dass es den Behälter 15 in einen unteren Behälterteil 9 und einen oberen Behälterteil 10 teilt, das Stabelement 8 sich in diesem Zustand sowohl in den unteren Behälterteil 9 als auch in den oberen Behälterteil 10 hinein erstreckt und sich mit seinem unteren Ende auf den Boden 2 des Behälters 15 stützt und das Schirmelement 6 durch Ziehen am oberen Ende des Stabelements 8 mitsamt dem Stabelement 8 und den Ständern 16 aus dem Behälter 15 herausziehbar ist.
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Die 10 zeigt zur besseren Verdeutlichung noch einmal separat das Schirmelement 6, die Ständer 16 und einen Teil des Stabelements 8 aus dem Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 15 von 9 samt eines teilvergrößerten Ausschnittes hiervon.
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Wenn das Schirmelement 6 im aufgeklappten Zustand mit seinen Ständern 16 auf dem Boden 2 des Behälters 15 aufsteht, so ragt das Stabelement 8, ggf. einschließlich eines in den Kelch 13 eingesteckten Gegenstandes, nicht über die abnehmbare oder abziehbare Deckelung 4 hinaus, d.h. die Deckelung 4 schließt den Behälter 15 einschließlich des Stabelements 8 und eines ggf. in den Kelch 13 eingesteckten Gegenstandes ab.
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Für die Befüllung des zweiten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 15 gilt ganz entsprechend alles, was oben bereits für die Befüllung des ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 1 ausgeführt wurde. Bevorzugterweise ist die Befüllung des oberen Behälterteils 10 mit Obstsalat vorgesehen, wobei allerdings die Füllhöhe des Obstsalats derart begrenzt wird, dass das Stabelement 8 nach oben über den Obstsalat hinausragt, wenn es unten auf dem Boden 2 des Behälters 15 aufsteht. Im unteren Behälterteil 9 wird bevorzugterweise Getreide, und besonders bevorzugt Bulgur, deponiert.
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Verallgemeinert lässt sich für das zweite Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 15 folgendes ausführen: In dem oberen Behälterteil 10 befindet sich ein erstes zum menschlichen Verzehr bestimmtes Produkt oder Produktgemisch, beispielsweise ein Obstsalat. Das Schirmelement 6 steht im aufgeklappten Zustand mit seinen Ständern 16 auf dem Boden 2 des Behälters 15 auf und ist so eingerichtet, dass es in diesem Zustand eine Trennung des ersten Produktes oder Produktgemisches von dem unteren Behälterteil 9 gewährleistet derart, dass nur etwaig von dem ersten Produkt oder Produktgemisch abgesonderte Flüssigkeit in den unteren Behälterteil 9 gelangen kann, und dass in diesem Zustand das Stabelement 8 nach oben über das erste Produkt oder Produktgemisch hinausragt. Dabei sind das Schirmelement 6, die Ständer 16, das Stabelement 8 und das erste Produkt oder Produktgemisch so eingerichtet und aufeinander abgestimmt, dass sich das Schirmelement 6 zusammenklappt, während es durch Ziehen am oberen Ende des Stabelements 8 mitsamt dem Stabelement 8 und den Ständern 16 aus dem Behälter 15 herausgezogen wird.
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Auch bei dem zweiten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 15 ist es, wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 1, nicht unbedingt notwendig, im unteren Behälterteil 9 überhaupt irgendein Produkt anzuordnen. Allerdings ist es bei weitem bevorzugt, wie bereits beschrieben, im unteren Behälterteil 9 ein zweites zum menschlichen Verzehr bestimmtes Produkt oder Produktgemisch anzuordnen, welches von dem ersten Produkt oder Produktgemisch verschieden ist und welches in der Lage ist, die von dem ersten Produkt oder Produktgemisch abgesonderte und durch das Schirmelement 6 hindurch in den unteren Behälterteil 9 abgetropfte Flüssigkeit zu absorbieren. Da jedoch bei dem zweiten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 15 die an dem Schirmelement 6 befestigten Ständer 16 in den unteren Behälterteil 9 und damit auch - sofern vorhanden - in das zweite Produkt oder Produktgemisch hineinragen, muss für diesen Fall sichergestellt sein, dass die Beschaffenheit und Konsistenz des zweiten Produktes oder Produktgemisches derart ausgewählt und auf die Beschaffenheit der Ständer 16 abgestimmt ist, dass das zweite Produkt oder Produktgemisch das Herausziehen und Zusammenklappen des Schirmelementes 6 nicht übermäßig erschwert oder behindert oder gar völlig unmöglich macht. Verallgemeinernd lässt sich dies so ausdrücken: Bei dem zweiten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 15 sind das Schirmelement 6, die Ständer 16, das Stabelement 8, das erste Produkt oder Produktgemisch und das zweite Produkt oder Produktgemisch so eingerichtet und aufeinander abgestimmt, dass sich das Schirmelement 6 zusammenklappt, während es durch Ziehen am oberen Ende des Stabelements 8 mitsamt dem Stabelement 8 und den Ständern 16 aus dem Behälter 15 herausgezogen wird.
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Das Zusammenklappen des Schirmelements 6 beim Hinausziehen aus dem Behälter 15 gemäß dem Ausführungsbeispiel von 9 verläuft ganz entsprechend dem Zusammenklappen des Schirmelements 6 beim Hinausziehen aus dem Behälter 1 gemäß dem Ausführungsbeispiel von 1. Dementsprechend kann hier in diesem Zusammenhang für das zweite Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 15 vollumfänglich auf die oben bereits für das erste Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 1 unter Bezugnahme auf 5 gegebene Beschreibung dieses Vorgangs verwiesen werden. Etwas verkompliziert wird das Zusammenklappen des Schirmelements 6 bei dem zweiten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 15 allerdings durch die - beim ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 1 entbehrlichen und daher dort nicht vorhandenen - Ständer 16, welche an dem Schirmelement 6 befestigt sind. Diese Ständer 16 müssen in Anzahl, Größe, Anordnung und Gestalt auf das Schirmelement 6 derart abgestimmt sein, dass sie das Zusammenklappen des Schirmelements 6 nicht oder jedenfalls möglichst wenig erschweren oder behindern.
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So hat jedes der beiden oben beschriebenen Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 1, 15 gegenüber dem jeweils anderen Ausführungsbeispiel einen gewissen Vorteil, aber auch einen gewissen Nachteil.
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Bei dem ersten Ausführungsbeispiel erfordert der Behälter 1 in der Herstellung eine etwas kompliziertere Gestaltung, indem im Behälterinneren an der Seitenwandung 3 eine Stützstruktur für das Schirmelement 6 vorgesehenen werden muss. Diese Stützstruktur kann beispielsweise die bereits beschriebene umlaufende Stufe 5 in der Seitenwandung 3 des Behälters 1 sein. Die Stützstruktur kann aber beispielsweise auch aus mehreren in gleicher Höhe sich aus der Seitenwandung 3 des Behälters 1 heraus erstreckenden Vorsprüngen bestehen. Diese etwas kompliziertere Gestaltung des Behälters 1 ermöglicht es aber andererseits, das Schirmelement 6 - abgesehen von dem Stabelement 8 - ohne zusätzliche Ständer zu gestalten und somit ein einfaches Zusammenklappen des Schirmelements 6 ohne irgendeine potentielle Behinderung durch zusätzliche Ständer stets zu gewährleisten. Insofern braucht für das Zusammenklappen des Schirmelementes 6 bei dem ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 1 auch keine Rücksicht auf das im unteren Behälterteil 9 etwaig sich befindende Produkt oder Produktgemisch genommen zu werden, denn dieses hat bei dem ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 1 auf keinen Fall einen Einfluss auf das Zusammenklappen des Schirmelements 6 beim Hinausziehen des Schirmelements 6 aus dem Behälter 1 und ist mithin jedenfalls unter diesem Aspekt in seiner Auswahl nicht eingeschränkt.
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Bei dem zweiten Ausführungsbeispiel erfordert der Behälter 15 in der Herstellung keinerlei besonderen Maßnahmen und kann zunächst als ganz einfacher Behälter 15 mit glatter Seitenwandung sehr kostengünstig produziert werden. Dafür verlagert sich die Komplexität hier aber auf die an dem Schirmelement 6 zu befestigenden Ständer 16, die, wie bereits oben erläutert, in ihrer Anzahl, Anordnung, Größe und Formgebung auf das Schirmelement 6 und auch auf das etwaig vorhandene zweite Produkt oder Produktgemisch im unteren Behälterteil 9 abgestimmt sein müssen.
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Bei diversen unterschiedlichen Ausführungsbeispielen erfindungsgemäßer Behältervorrichtungen kann das Schirmelement 6 ein - beispielsweise aus sehr feinen Metalldrähten bestehendes - gitterartiges Element sein, oder es kann mit Stützstreben 7 versehenes permeables oder semipermeables Material aufweisen, oder es kann mit Stützstreben 7 versehene Gaze aufweisen. In jedem Falle muss das Schirmelement 6 zumindest teilweise flüssigkeitsdurchlässig sowie aufklappbar und zusammenklappbar sein.
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11 zeigt rein schematisch und nicht maßstabsgerecht einen Querschnitt durch ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 17. Das in 11 dargestellte dritte Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 17 entspricht weitgehend dem ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 1 von 1 mit dem einzigen Unterschied, dass das Stabelement 8 an seinem oberen Ende bei dem dritten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 17 nicht als Kelch, sondern als Göffel 18 ausgebildet ist. Im übrigen funktioniert das in 11 gezeigte dritte Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 17 ganz genau so wie das mit Bezug auf die 1 bis 5 beschriebene erste Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 1, und es wird daher an dieser Stelle insoweit vollumfänglich auf die oben mit Bezug auf die 1 bis 5 gegebene Beschreibung verwiesen. Gleiche Elemente sind in den 11 und 1 mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Sobald der Benutzer das Stabelement 8 samt dem Schirmelement 6 aus dem erfindungsgemäßen Behälter 17 von 11 herausgezogen hat, kann der Benutzer das Stabelement 8 als Göffel 18 verwenden, um damit in bequemer Weise den Obstsalat und das Getreide zu essen.
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12 zeigt rein schematisch und nicht maßstabsgerecht einen Querschnitt durch ein viertes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 19. Das in 12 dargestellte vierte Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 19 entspricht weitgehend dem zweiten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 15 von 9 mit dem einzigen Unterschied, dass das Stabelement 8 an seinem oberen Ende bei dem vierten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 19 nicht als Kelch, sondern als Göffel 18 ausgebildet ist. Im übrigen funktioniert das in 12 gezeigte vierte Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 19 ganz genau so wie das mit Bezug auf die 9 und 10 beschriebene zweite Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Behältervorrichtung 15, und es wird daher an dieser Stelle insoweit vollumfänglich auf die oben mit Bezug auf die 9 und 10 gegebene Beschreibung verwiesen. Gleiche Elemente sind in den 12 und 9 mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Sobald der Benutzer das Stabelement 8 samt dem Schirmelement 6 aus dem erfindungsgemäßen Behälter 19 von 12 herausgezogen hat, kann der Benutzer das Stabelement 8 als Göffel 18 verwenden, um damit in bequemer Weise den Obstsalat und das Getreide zu essen.
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Die in den 11 und 12 dargestellten Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Behältervorrichtungen 17, 19 können auch dahingehend abgewandelt werden, dass das obere Ende des Stabelements 8 nicht als Göffel, sondern als Gabel oder als Löffel ausgebildet ist.
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Ferner ist anzumerken, dass der Formgebung der Seitenwandung 3, des Bodens 2 und der Deckelung 4 erfindungsgemäßer Behältervorrichtungen an sich keinerlei Grenzen gesetzt sind, solange die erfindungsgemäß beanspruchten Funktionalitäten gewährleistet bleiben. Insbesondere brauchen die Behälter nicht unbedingt eine runde Grundfläche haben, sondern sie können auch eckig sein oder eine kombinierte Formgebung wie etwa eckig mit abgerundeten Kanten haben.
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Schließlich sei darauf hingewiesen, dass es auch solche Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Behältervorrichtungen gibt, bei denen nicht die gesamte Seitenwandung 3 des Behälters und nicht der gesamte Boden 2 des Behälters und nicht die gesamte Deckelung 4 des Behälters aus durchsichtigem Material gestaltet sind. Beispielsweise können der Boden 2 und ein zum unteren Behälterteil 9 gehörender Teil der Seitenwandung 3 des Behälters undurchsichtig gefärbt sein. Auch können sich an beliebigen Stellen des Bodens 2, der Seitenwandung 3 und der Deckelung 4 undurchsichtige Aufdrucke oder Aufkleber befinden. Außerdem kann anstelle von Plastikmaterial für die Herstellung des Bodens 2, der Seitenwandung 3 und der Deckelung 4 der Behältervorrichtung auch jedes andere Material verwendet werden, das für den Kontakt mit zum menschlichen Verzehr bestimmten Produkten gesundheitlich unbedenklich und geeignet ist.
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Das Anbringen der Deckelung 4 auf dem Behälter 1, 15, 17, 19 ist auf vielfältige Weise mögliche. Die Deckelung 4 kann beispielsweise ein oben auf die Seitenwandung 3 des Behälters 1, 15, 17, 19 aufklippbarer Deckel sein, der entweder vollständig von dem Rest des Behälters 1, 15, 17, 19 abgenommen oder mittels einer scharnierartigen Einrichtung an der Seitenwandung 3 des Behälters 1, 15, 17, 19 befestigt ist. Die Deckelung 4 kann aber beispielsweise auch einfach eine oben auf die Seitenwandung 3 des Behälters 1, 15, 17, 19 adhädierte, den Behälter 1, 15, 17, 19 abdeckende und vom Nutzer abziehbare Plastikfolie oder Metallfolie sein. Die Deckelung 4 kann ferner beispielsweise auch aus einer Kombination einer solchen Plastikfolie oder Metallfolie mit einem zusätzlich darüber angeordneten abnehmbaren weiteren Deckel aus steiferem Material sein. Die Deckelung 4 kann bei anderen Ausführungsbeispielen auch ein Schraubdeckel sein.
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Das Stabelement 8 kann beispielsweise aus Plastikmaterial oder aus Holz oder aus Metall gefertigt sein. Sein oberes Ende muss nicht unbedingt die Form eines Kelches oder eines Göffels oder einer Gabel oder eines Löffels haben. Es kann auch einfach ein Stab mit oder ohne Griffelement sein. Ganz allgemein muss das Stabelement 8 an seinem oberen Ende lediglich so beschaffen sein, dass der Benutzer es ergreifen und samt dem Schirmelement 6 aus dem Behälter herausziehen kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102009016070 A1 [0003]
- EP 0068530 A1 [0003]
- EP 0128795 B1 [0003]
- EP 1798160 A1 [0003]
- EP 2547601 B1 [0003]
- EP 2107010 A1 [0003]
- WO 2011/113427 A1 [0003]