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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Transportkiste zum Transportieren von Gegenständen, ein Verfahren zum Sichern solcher Gegenstände in einer Transportkiste sowie die Verwendung einer Schiene zum Halten von entsprechenden Gegenständen in einer Transportkiste.
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Gegenstände werden regelmäßig in Transportkisten transportiert. Häufig tritt hierbei die Problematik auf, dass die Transportkisten nicht vollständig die Form des zu transportierenden Gegenstandes aufweisen, so dass dieser sich zum Teil in der Kiste frei bewegen kann.
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Durch diese freien, ungewollten Bewegungen in Transportkisten kann es beim Transport zu Komplikationen wie zum Beispiel ein Verrutschen des zu transportierenden Gegenstands oder sogar zu Beschädigung des Gegenstandes in der Kiste kommen.
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Die
DE 20 2007 006 355 U1 zeigt eine Transportkiste für Gemälde mit einer Arretierung zum Festhalten eines flachen Gegenstandes in der Kiste.
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Die
US 7,140,508 B2 zeigt eine andere Holzkiste, deren Innenseiten zum Schutz des zu transportierenden Gegenstandes mit Vakuumisolationspaneelen ausgekleidet sind.
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Die
DE 43 18045 A1 betrifft eine Transporthalterung für Gemälderahmen mit mehreren Rahmenbefestigungselementen, wobei die Rahmenbefestigungselemente als Eckwinkel zur Aufnahme jeweils einer Ecke eines Gemälderahmens ausgeführt sind.
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Die
US 2015/0034636 A1 betrifft einen einstellbaren wiederverwendbaren modularen Verpackungskasten und einen Montagesatz zum sicheren Transport von vorzugsweise überwiegend zweidimensionalen Gegenständen. Die Halterungen sind größenverstellbar und wiederverwendbar.
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Aus dem Stand der Technik sind auch Schienen zum Fixieren eines Gegenstands in einer Kiste bekannt, auf die nach Einbringen des Gegenstandes in eine Transportkiste manuell Fixierklötze aufgeschraubt werden.
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Nachteilig an bekannten Transportkisten ist, dass diese relativ aufwendig sind bzw. nur Gegenstände mit einer vorgegebenen Geometrie sichern.
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Weiterhin erfordern bekannte Lösungen eine Vielzahl von zusätzlichen Arbeitsschritten beim Verpacken und Fixieren eines zu transportierenden Gegenstands.
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Dies ist ein Zustand, den es zu verbessern gilt.
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Vor diesem Hintergrund liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Transportkiste und ein Verfahren zum Sichern von Gegenständen bereitzustellen. Ebenso wird die Verwendung mindestens einer Schiene in einer Transportkiste zum Halten eines zu transportierenden Gegenstandes vorgestellt.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Transportkiste mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1, durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruches 12 und/oder durch Verwendung mindestens einer Schiene zum Halten eines Gegenstands in einer Transportkiste gelöst.
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Demgemäß ist vorgesehen:
- - eine Transportkiste mit einer Wand, welche wenigstens eine Schiene aufweist, welche ein Halteelement zum Halten eines in der Transportkiste zu transportierenden Gegenstandes aufweist, wobei das Halteelement mittels einer Rücklaufsperre der Schiene in eine Sperrrichtung blockiert ist und in einer Freilaufrichtung, die zu der Sperrrichtung entgegengesetzt gerichtet ist, axial verschiebbar ist; sowie
- - ein Verfahren zum Befestigen eines Gegenstandes in einer Transportkiste mit den folgenden Schritten: Bereitstellen einer Transportkiste mit wenigstens einer Schiene, welche ein Halteelement und eine Rücklaufsperre für das Halteelement aufweist; Anordnen des zu befestigenden Gegenstandes in der Transportkiste; Verschieben und gleichzeitiges Arretieren des Halteelements derart, dass der Gegenstand durch das Halteelement gesichert ist; sowie
- - eine Verwendung wenigstens einer Schiene in einer Transportkiste zum Halten eines zu transportierenden Gegenstandes, wobei die Schiene ein Halteelement zum Halten aufweist, wobei das Halteelement mittels einer Rücklaufsperre der Schiene in eine Sperrrichtung blockiert ist und in einer Freilaufrichtung, die zu der Sperrrichtung entgegengesetzt gerichtet ist, axial verschiebbar ist.
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Die der vorliegenden Erfindung zu Grunde liegende Idee besteht darin, wenigstens eine Schiene mit einer Rücklaufsperre in einer Transportkiste zu befestigen.
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Transportkisten können alle bekannten Arten von Kisten für das Transportieren und Aufbewahren von Gegenständen sein. Oft haben diese die Form eines Quaders, also mit sechs Wänden und ebenen Oberflächen. Es sind jedoch auch Kisten mit weniger Ecken und Wänden bzw. Oberflächen bekannt. Ebenso sind auch Kisten mit mehr als vier Ecken und einer ebenen Grundplatte und einer ebenen Deckplatte bekannt.
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Weiterhin können die verschiedenen Wände einer Transportkiste aus verschiedenen Materialien bestehen. So können die einzelnen Wände beispielsweise aus Holz, Metall, Pappe, Kunststoff und/oder anderen aus dem Stand der Technik bekannten Materialien und Kombinationen daraus bestehen.
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Eine Transportkiste im Sinne dieser Erfindung weist wenigstens eine Wand auf.
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Eine Rücklaufsperre einer Schiene erlaubt eine axiale Verschiebung in einer Richtung der Schiene und blockiert eine Bewegung entgegen dieser Verschiebungsrichtung.
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Wird ein Transportgut in der Kiste angeordnet, so wird ein Halteelement, welches von der Schiene geführt ist, derart verschoben, dass das Halteelement an dem Transportgut anschlägt. Die Rücklaufsperre verhindert, dass sich das Halteelement zurückbewegt. Auf diese Weise ist das Transportgut in der Transportkiste gesichert.
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Eine weitere Aufgabe der Schiene kann es sein, dass Transportgut von der Wand, auf die die Schiene aufgebracht ist, zu beabstanden, um hierdurch ein Einlagern bzw. Entnehmen der Transportguts aus der Transportkiste zu erleichtern.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen sowie aus der Beschreibung unter Bezugnahme auf die Figuren der Zeichnung.
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Es versteht sich, dass die voranstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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In einer Ausführungsform können die Schiene und das Halteelement so ausgestaltet sein, dass sie einen Mechanismus umfassen, der es erlaubt, das Haltelement nach dem Fixieren in einer Position auch wieder entgegen der axialen Richtung zu verschieben. Dies erlaubt die mehrfache Verwendung des erfindungsgemäßen Schienen- und Halteelementsystems.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Rücklaufsperre auf einer zu der Wand gerichteten Unterseite der Schiene ausgebildet. Somit ist die Rücklaufsperre auch während der Montage der Transportkiste von der Wand geschützt.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Halteelement als Block auf einer Oberseite der Schiene ausgebildet. Auf diese Weise kann die Schiene flach auf der Wand der Transportkiste angeordnet werden, wodurch Platz gespart werden kann. Zudem ist das Halteelement für einen Bediener bequem erreichbar.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Halteelement eine weiche Oberfläche auf. Bevorzugt besteht die weiche Oberfläche aus einem Kunststoff. Somit kann verhindert werden, dass ein Transportgut von dem Halteelement verkratzt oder beschädigt wird.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Rücklaufsperre eine Sperrzahnschiene und mindestens eine Rastklinke auf. Eine Sperrzahnschiene und mindestens eine Rastklinke kann relativ flach auf der Wand einer Transportkiste ausgebildet sein. Dies vereinfacht die Montage der Transportkiste.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Rücklaufsperre wenigstens eine Rolle, einen Konus zur Führung der Rolle und eine Feder auf. Derartige Rücklaufsperren sind in einer zylinderförmigen Schiene anordenbar. Zylindrische Formen sind besonders günstig herstellbar.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Transportkiste wenigstens eine erste Schiene und eine zweite Schiene auf, wobei die Freilaufrichtung der ersten Schiene und die Freilaufrichtung der zweiten Schiene aufeinander zulaufen.
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Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass die Freilaufrichtung der ersten Schiene entgegengesetzt zu der zweiten Schiene gerichtet ist. Alternativ können sich die Freilaufrichtungen der beiden Schienen auch in einer gedachten Verlängerung der Schienen schneiden.
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Somit kann ein Gegenstand besonders einfach gesichert werden, wenn der Gegenstand derart in der Kiste angeordnet wird, dass dieser auch von Seitenwänden gehalten wird.
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Alternativ können wenigstens zwei Schienen, bevorzugt vier Schienen, die X-förmig oder +-förmig in der Transportkiste angeordnet sind, vorgesehen sein. Dies ermöglicht eine standardisierte Montage der Schienen in einer Transportkiste.
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Die Schiene und die Rücklaufsperre können aus verschiedenen Materialien bestehen. Aus dem Stand der Technik sind hierfür beispielsweise Holz, Metall, Kunststoffe, Kompositmaterialien und Kombination hieraus bekannt. Es können aber auch andere aus dem Stand der Technik bekannte geeignete Materialien zum Einsatz kommen.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Rücklaufsperre aus Kunststoff gefertigt. Ferner kann auch die Schiene aus Kunststoff gefertigt sein. Kunststoff ist ein besonders kostengünstiger und widerstandsfähiger Werkstoff.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Schiene mit der Transportkiste verschraubt oder verklebt. Die Schiene kann sowohl an der Wand als auch an zu der Wand senkrechten Seitenwänden befestigt sein.
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Ist sowohl das Halteelement als auch die Rücklaufsperre auf einer Oberseite der Schiene ausgebildet, ist es besonders vorteilhaft, die Schiene auf ihrer Unterseite mit der Wand zu verkleben.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Wand, an der die Schiene befestigt ist, als Boden der Transportkiste ausgebildet. Alternativ kann die Schiene auch an einer Seitenwand oder an einem Deckel befestigt sein. Wenn die Schiene an einer Seitenwand befestigt ist, dann kann sie die Funktion eines Niederhalters haben. Es versteht sich, dass auch eine Kombination dieser Ausführungsformen denkbar ist.
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Die obigen Ausgestaltungen und Weiterbildungen lassen sich, sofern sinnvoll, beliebig miteinander kombinieren. Weitere mögliche Ausgestaltungen, Weiterbildungen und Implementierungen der Erfindung umfassen auch nicht explizit genannte Kombinationen von zuvor oder im Folgenden bezüglich der Ausführungsbeispiele beschriebenen Merkmale der Erfindung. Insbesondere wird dabei der Fachmann auch Einzelaspekte als Verbesserungen oder Ergänzungen zu der jeweiligen Grundform der vorliegenden Erfindung hinzufügen.
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Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand der in den schematischen Figuren der Zeichnung angegebenen Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen dabei:
- 1a - c eine schematische Draufsicht, 1a, Seitenansicht, 1b, und Ansicht von unten, 1c, einer erfindungsgemäßen Schiene;
- 2 eine schematische Perspektivansicht der Schiene gemäß 1a - c;
- 3 eine alternative Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schiene;
- 4 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Transportkiste gemäß einer Ausführungsform;
- 5 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Transportkiste gemäß einer weiteren Ausführungsform;
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Die beiliegenden Figuren der Zeichnung sollen ein weiteres Verständnis der Ausführungsformen der Erfindung vermitteln. Sie veranschaulichen Ausführungsformen und dienen im Zusammenhang mit der Beschreibung der Erklärung von Prinzipien und Konzepten der Erfindung. Andere Ausführungsformen und viele der genannten Vorteile ergeben sich im Hinblick auf die Zeichnungen. Die Elemente der Zeichnungen sind nicht notwendigerweise maßstabsgetreu zueinander gezeigt.
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In den Figuren der Zeichnung sind gleiche, funktionsgleiche und gleich wirkende Elemente, Merkmale und Komponenten - sofern nichts anderes ausgeführt ist - jeweils mit denselben Bezugszeichen versehen.
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Im Folgenden werden die Figuren zusammenhängend und übergreifend beschrieben.
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1a zeigt eine schematische Draufsicht, 1b eine schematische Seitenansicht und 1c eine Ansicht von unten einer erfindungsgemäßen Schiene 10 mit einem Halteelement 20. Die Schiene 10 ist als Sägezahnschiene aus Kunststoff ausgebildet. Um die Schiene 10 an einer Transportkiste zu verschrauben, weist diese mehrere Befestigungslöcher 14 für Schrauben auf.
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Die gegenüberliegenden Sägezahnprofile sind über Kreuze 16 verbunden. Diese Verbindung lässt sich leicht herstellen, gewährleistet eine ausreichende Stabilität und spart zudem Material ein.
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In der Ausführungsform gemäß 1a -c sind die Rücklaufsperre 18 und das Halteelement 20 auf der Oberseite, also auf der der Wand abgewandten Seite der Schiene 10 ausgebildet. Das Halteelement 20 ist als quaderförmiger Block aus Kunststoff ausgebildet. Um Material einzusparen, ist der quaderförmige Block hohl.
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Es ist denkbar zumindest Teile des Halteelements 20 derart zu beschriften oder zu verkleiden, dass dieses eine weiche Oberfläche aufweist.
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Die Rücklaufsperre 18 ist einteilig mit dem Halteelement 20 ausgebildet und an einem Steg des Halteelements 20 angeformt. Die Rücklaufsperre 18 ist als doppelseitig ausgebildete Federrastklinke 22 ausgebildet.
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Die Federrastklinke 22 weist einen laschenförmigen Bereich 23 und einen zu dem Sägezahnprofil der Schiene korrespondierend ausgebildeten zackenförmigen Bereich 24 auf.
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In 1a - 1c bzw. 2 ist das Halteelement 20 in einer Ausgangsstellung gezeigt. Das Halteelement kann in die Richtung des Pfeils verschoben werden. Aufgrund der Zusammenwirkung des Sägezahnprofils der Schiene 10 und der Federrastklinken 22 kann das Halteelement 20 jedoch nicht in die entgegengesetzte Richtung des Pfeils verschoben werden. Abhängig davon, an welcher Stelle die Schiene 10 in einer Transportkiste befestigt ist, ist es möglich, das Halteelement 20 in Pfeilrichtung aus der Schiene heraus zu bewegen und von der anderen Seite neu auf die Schiene 10 einzufädeln.
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Wird das Halteelement 20 in Pfeilrichtung weiter bewegt, drückt das Sägezahnprofil die Federrastklinken 22 nach innen. Um einen ausreichenden Federweg zu gewährleisten, sind die Federrastklinken 22 voneinander beabstandet.
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2 zeigt eine perspektivische Ansicht der Schiene 10 gemäß 1a - 1c. Es versteht sich, dass das Halteelement 20 in seiner Form und hinsichtlich seines Materials vielfältig an ein zu sicherndes Transportgut angepasst werden kann.
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Das Halteelement 20 wird zusätzlich von zwei äußeren Nuten 26 der Schiene geführt, indem jeweils eine L-förmige Lasche 28 in jeweils eine der äußeren Nuten 26 eingreift.
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In 2 ist ersichtlich, dass sich die Schiene 10 von einer Wand abhebt. Sofern die Schiene 10 auf einem Boden einer Transportkiste befestigt ist, ist es zweckmäßig ein Transportgut derart auf wenigstens drei Schienen 10 anzuordnen, dass das Transportgut auf den Schienen nicht kippt oder wackelt. Alternativ kann ein Kippen oder Wackeln des Transportguts auch durch schienenhohe Unterlegklötze vermieden werden.
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In 3 ist eine Schnitt-Prinzipskizze einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schiene 30 dargestellt. Die Schiene 30 umfasst ein hohlzylinderförmiges Gehäuse 40, welches bodennah oder auf dem Boden aufliegend an einer Transportkiste befestigt werden kann. Die Schiene ist an einem Ende über die Nut 46 bzw. die Befestigungslaschen 44 an einer Seitenwand einer Transportkiste zu befestigen. Die Befestigungslaschen 44 sind in 3 lediglich zu Darstellungszwecken dargestellt.
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Üblicherweise ist vorgesehen, die Befestigungslaschen 44 an der Fläche 48 mit einer Seitenwand der Transportkiste während der Montage der Transportkiste zu verkleben. Bei Gebrauch der Transportkiste kann die Schiene 30 in die Befestigungslaschen 44 eingehängt werden. Dies ist besonders für Einwegtransportkisten vorteilhaft, da somit die Schiene 30 besonders leicht von der Transportkiste zu trennen ist. Ferner ist zur Befestigung der Schiene 30 in der Transportkiste kein Werkzeug erforderlich.
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In dem Gehäuse 40 der Schiene 30 ist eine Spiralfeder 32 angeordnet. Ein Federschieber 34 greift derart in die Feder 32 ein, dass dieser bei Betätigung die Feder 32 zusammendrückt.
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Ein Halteelement 36 ist einteilig mit dem Federschieber 34 ausgebildet. Das Halteelement erstreckt sich durch die Ausnehmung 38 des Gehäuses 40 hindurch und wird von dieser geführt. Das Halteelement 36 verjüngt sich in Richtung der Feder, so das Rollen 42 und 43, die seitlich des Halteelements 36 angeordnet sind eine Bewegung des Halteelements in entgegengesetzter Richtung zu dem Pfeil blockieren, indem die Rollen 42, 43 zwischen dem Gehäuse 40 und dem Halteelement 36 eingeklemmt sind.
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In 3 ist die Schiene 30 in einer Endposition dargestellt. Das Halteelement 36 wurde bereits von einer Ausgangsposition, in der die Feder 32 entspannt ist und das Halteelement 36 sich an dem zu der Feder abgewandten Ende der Schiene befindet, in die Endposition bewegt. Die Zusammenwirkung der Rollen 42 und 43 mit dem konusförmigen Halteelement 36 verhindert, dass die Feder 32 das Halteelement 36 zurückschiebt.
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Um das Halteelement 36 von seiner Ausgangsposition in Pfeilrichtung zu bewegen, muss ein Benutzer die zum Drücken der Feder 32 erforderliche Federkraft aufbringen.
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Die 4 und 5 zeigen jeweils eine Anordnung von vier Schienen 10 in einer erfindungsgemäßen Transportkiste 1. Die Schienen 10 sind an einem Boden der Transportkiste befestigt. Auf den Schienen 10 ist jeweils ein Transportgut 12, zum Beispiel ein Kugellager, angeordnet. Um das Transportgut 12 in der Kiste 1 zu sichern, wurden die Halteelemente 20 soweit verschoben, bis diese an dem Transportgut 12 anschlagen. Die Rücklaufsperren der Schienen 10 verhindern, dass sich die Halteelemente 20 zurückbewegen.
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Die Schienen sind in 4 +-förmig angeordnet. Die Freilaufrichtungen zweier gegenüberliegender Schienen 10 sind zueinander entgegengesetzt ausgerichtet. Sämtliche Freilaufrichtungen der Schienen 10 schneiden sich in einer gedachten Verlängerung der Schienen 10.
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In 5 sind die Schienen X-förmig angeordnet. Die Freilaufrichtungen zweier gegenüberliegender Schienen 10 sind zueinander entgegengesetzt ausgerichtet. Sämtliche Freilaufrichtungen der Schienen 10 schneiden sich in einer gedachten Verlängerung der Schienen 10.
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Obwohl die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele vorstehend vollständig beschrieben wurde, ist sie darauf nicht beschränkt, sondern auf vielfältige Art und Weise modifizierbar.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Transportkiste
- 10
- Schiene
- 11
- Boden
- 12
- Transportgut
- 14
- Befestigungsloch
- 16
- kreuzförmige Verbindung
- 18
- Rücklaufsperre
- 20
- Halteelement
- 22
- Rastklinke
- 23
- laschenförmiger Bereich
- 24
- zackenförmiger Bereich
- 26
- äußere Nut
- 28
- L-förmige Lasche
- 30
- Schiene
- 32
- Feder
- 34
- Federschieber
- 36
- konusförmiges Halteelement
- 38
- Ausnehmung
- 40
- Gehäuse
- 42
- Rolle
- 43
- Rolle
- 44
- Befestigungslasche
- 46
- Schraube