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Die Erfindung betrifft eine Getriebeeinheit für ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1, mit einer um eine Drehachse drehbaren Schneckenwelle, die in einem entlang einer Abstandsachse von der Drehachse beabstandeten Eingriffsbereich mit einem Schneckenrad zusammenwirkt und die an einem Gehäuse einerseits des Eingriffsbereichs über ein schwenkbares Drehlager und andererseits durch ein in Richtung der Abstandsachse vorgespanntes loses Drehlager gelagert ist, wobei sich das schwenkbare Drehlager über eine Abstützvorrichtung wenigstens in Richtung der Drehachse am Gehäuse abstützt.
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In der
JP 2014-19 237 A ist eine gattungsgemäße Getriebeeinheit einer Servolenkung eines Kraftfahrzeuges offenbart.
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Moderne Kraftfahrzeuge sind üblicherweise mit einer Servolenkung ausgestattet, bei der die Lenkbewegungen des Fahrers fahrzeugseitig unterstützt werden oder ggf. sogar fahrzeugseitig ein gewisses Lenkmoment erzeugt werden kann, das den Fahrer auf eine empfohlene Lenkbewegung hinweist. Neben hydraulischen Servolenkung kommen vor allen Dingen motorbetriebene Servolenkungen zum Einsatz. Bei letzteren wirkt üblicherweise einen elektrischer Servomotor mit einer Antriebswelle auf eine Schneckenwelle, die ihrerseits mit einem Schneckenrad zusammenwirkt. Das Schneckenrad sitzt auf der eigentlichen Lenkwelle auf, die bspw. über ein Ritzel und eine Zahnstange auf eine Spurstange einwirkt. Ähnliche Systeme mit Servomotor, Schneckenwelle und Schneckenrad kommen bei Kraftfahrzeugen auch in anderen Bereichen, z. B. bei Fensterhebern, zum Einsatz.
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Wenngleich theoretisch unter Idealbedingungen auch bei einer um eine feste Achse rotierenden Schneckenwelle ein optimaler Eingriff mit dem Schneckenrad möglich wäre, ist es in der Praxis so, dass dieser durch fertigungsbedingte oder montagebedingte Ungenauigkeiten, Abnutzungseffekte, Verschmutzung sowie Umwelteinflüsse wie Feuchtigkeit und Temperatur beeinträchtigt werden kann. D. h., die o.g. Einflüsse können allein oder in Kombination dazu führen, dass der Eingriff zwischen Schneckenwelle und Schneckenrad zu locker und/oder zu eng ist. Auch ein zu enger Eingriff ist problematisch, da er zu einer erhöhten Reibung führt, das Getriebe schwergängig macht und die Abnutzung verstärkt.
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Eine im Stand der Technik bekannte Methode, die dargestellten Probleme zu mindern, besteht darin, die Schneckenwelle auf einer der Antriebswelle zugewandten Seite über ein erstes Wälzlager (normalerweise ein Kugellager) zu lagern, das eine gewisse Kippbewegung bzw. Schwenkbewegung quer zur axialen Richtung erlaubt, während sie am gegenüberliegenden Ende über einen zweites Wälzlager gelagert ist, das mit einem Getriebegehäuse oder dergleichen über eine Feder verbunden ist, die es in Richtung auf das Schneckenrad beaufschlagt. Somit kann die Schneckenwelle je nach Bedarf um das erste Wälzlager schwenken, um in einem etwa gleichbleibenden Eingriff mit dem Schneckenrad zu bleiben.
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Nachteilig ist hierbei allerdings, dass die Schwenkbarkeit üblicherweise nur über ein größeres Spiel im Bereich des ersten Wälzlagers möglich ist, was wiederum dazu führt, dass dort Vibrationen und mit diesen verbundene Klappergeräusche entstehen können, die unter NVH-Aspekten unerwünscht sind. Auch wird die Präzision des Getriebes dadurch beeinträchtigt, dass sich im Bereich des ersten Wälzlagers die axiale und radiale Position der Schneckenwelle nicht exakt einstellen lassen. Wird das Spiel im Bereich des Wälzlagers reduziert, führt dies in der Regel zu einer erhöhten Reibung, die die Präzision der Steuerung beeinträchtigt und außerdem zu erhöhtem Verschleiß führen kann. Weiterhin ist es problematisch, dass der Angriffspunkt und die Wirkungslinie der durch den Eingriff mit dem Schneckenrad entstehenden Kraft auf die Schneckenwelle zu deren Mittelachse versetzt sind. Dies führt dazu, dass sich je nach Drehsinn der Schneckenwelle ein unterschiedliches Maß an Reibung und Effizienz des Getriebes ergibt.
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Die
US 2016/0031473 A1 offenbart eine Lageranordnung für ein Getriebe einer Servolenkung. Hierbei ist vorgesehen, dass eine an einen Motor gekoppelte Schneckenwelle, die mit einem Schneckenrad zusammenwirkt, an einem motorseitigen Ende mittels dieser Lageranordnung gelagert ist, während sie am gegenüberliegenden Ende durch ein loses Kugellager gelagert ist, dass durch ein Federelement so kraftbeaufschlagt ist, dass die Schneckenwelle gegen das Schneckenrad vorgespannt wird. Die Lageranordnung umfasst ein Kugellager, das in radialer Richtung von einem Mantelelement umgeben ist, welches eine gewisse radiale Verformbarkeit aufweist und radial innen- oder außenseitig einen konvexen Querschnitt aufweist. Über dieses Mantelelement sowie optional über ein zwischengeordnetes elastisches Element stützt sich das Kugellager an einem Getriebegehäuse ab, wodurch die Schneckenwelle mitsamt dem Kugellager gegenüber einem Getriebegehäuse gekippt werden kann. Axial beiderseits des Kugellagers sind jeweils zwischen Paaren von umlaufenden Ringen elastische Elemente angeordnet.
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Bei einer in der
US 7,490,695 B2 gezeigten Getriebeeinheit für eine Servolenkung ist eine Schneckenwelle an einem motorfernen Ende über ein festes Lager an einem Gehäuse gelagert und über ein Vorspannungskissen und einer Torsionsfeder tangential so vorspannbar, dass sie in Eingriff mit einem zugehörigen Schneckenrad verbleibt. An einem motornahen Ende ist die Schneckenwelle über ein festes Kugellager am Gehäuse gelagert, wobei die Verbindung zwischen der Schneckenwelle und dem Kugellager über eine Reihe von elastischen Elementen gegeben ist, die sowohl eine axiale als auch eine radiale Bewegung der Schneckenwelle erlauben. Des Weiteren ist eine Kippbewegung der Schneckenwelle gegenüber dem Gehäuse möglich.
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In der
US 8,459,402 B2 ist eine Servolenkung offenbart, bei der ebenfalls eine Motorwelle mit einer Schneckenwelle gekoppelt ist. Die Kopplung ist hierbei über eine Klauenkupplung gegeben, bei der ein elastisches Element zwischen den beiden Kupplungsteilen angeordnet ist. Die Schneckenwelle, die mit einem Schneckenrad zusammenwirkt, ist an einem Ende über ein gewöhnliches Kugellager gelagert, das seinerseits elastisch an einem Gehäuse gelagert ist. Am anderen, der Motorwelle zugewandten Ende ist die Schneckenwelle über ein Kipplager gelagert, das seinerseits fest mit dem Gehäuse verbunden ist. Die Kugeln des Kipplagers laufen hierbei in Laufrillen, deren Innenradius größer ist als der Radius der Kugeln.
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Die
US 6,725,964 B2 offenbart ein Servo-Lenksystem, bei dem ein Rotor eines Servomotors an eine Schneckenwelle gekoppelt ist, die ihrerseits ein Schneckenrad antreibt. Gemäß einer Ausführungsform greift der Rotor mit einem Ende eines zentralen Schafts in eine becherartige Ausnehmung ein, die mit der Schneckenwelle verbunden ist. Des Weiteren sind der Rotor und die Schneckenwelle über eine elastische Kupplung aneinander gekoppelt, die dazu dient, ein Drehmoment zu übertragen. Die Schneckenwelle ist hierbei angrenzend an den Rotor über einen ihr zugeordneten Kupplungsteil und ein erstes Kugellager am Getriebegehäuse gelagert und an einem gegenüberliegenden Ende über ein zweites Kugellager, das durch eine Feder in Richtung auf das Schneckenrad vorgespannt ist.
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Die
US 7,201,075 B2 zeigt ein weiteres Schneckengetriebe für eine Servolenkung, wobei wiederum eine Schneckenwelle an einem motorseitigen Ende sowie an einem motorfernen Ende über Kugellager an einem Getriebegehäuse gelagert ist. Am motorfernen Ende ist das Kugellager seinerseits über einen Exzenter-Mechanismus mit dem Getriebegehäuse verbunden. Dieser Mechanismus ermöglicht eine Verstellung der Position des Kugellagers quer zur axialen Richtung. Hierüber lässt sich bspw. eine temperatur- oder altersbedingte Veränderungen der Dimensionen eines zugehörigen Schneckenrades kompensieren, indem das motorferne Ende zum Schneckenrad hin oder von diesem fort verstellt wird.
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Angesichts des aufgezeigten Standes der Technik bietet eine Getriebeeinheit mit einem Schneckengetriebe noch Raum für Verbesserungen. Dies gilt insbesondere für den Eingriff zwischen der Schneckenwelle und dem Schneckenrad im Hinblick auf die Präzision, den Verschleiß sowie die Geräuschentwicklung des Getriebes.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Eingriff zwischen einer Schneckenwelle und einem Schneckenrad zu optimieren.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Getriebeeinheit mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst, wobei die Unteransprüche vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung betreffen.
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Es ist darauf hinzuweisen, dass die in der nachfolgenden Beschreibung einzeln aufgeführten Merkmale sowie Maßnahmen in beliebiger, technisch sinnvoller Weise miteinander kombiniert werden können und weitere Ausgestaltungen der Erfindung aufzeigen. Die Beschreibung charakterisiert und spezifiziert die Erfindung insbesondere im Zusammenhang mit den Figuren zusätzlich.
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Durch die Erfindung wird eine Getriebeeinheit für ein Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt. Als Kraftfahrzeuge kommen insbesondere PKW und Lkw infrage. Namentlich kann es sich um eine Getriebeeinheit für eine Servolenkung handeln, wenngleich auch andere Anwendungen, bspw. für Fensterheber, elektrische Sitzverstellung oder anderes infrage kommen.
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Die Getriebeeinheit weist eine um eine Drehachse drehbare Schneckenwelle auf, die in einem entlang einer Abstandsachse von der Drehachse beabstandeten Eingriffsbereich mit einem Schneckenrad zusammenwirkt. Die Schneckenwelle ist normalerweise dazu vorgesehen, direkt oder indirekt an eine Antriebswelle eines Servomotors gekoppelt zu sein, zu welcher sie in etwa koaxial verläuft. Hierbei kann eine Kupplungsanordnung ein Drehmoment von der Antriebswelle auf die Schneckenwelle übertragen. Die Schneckenwelle wiederum kämmt mit dem Schneckenrad, wodurch normalerweise eine Untersetzung der Drehbewegung der Antriebswelle erreicht wird. Da die Schneckenwelle und insbesondere eine an dieser ausgebildete Schnecke einen gewissen Durchmesser haben, ist der Eingriffsbereich, also der Bereich, in dem die eigentliche Kraftübertragung von der Schneckenwelle auf das Schneckenrad stattfindet, quer zur Drehachse von dieser beabstandet. Die Richtung des Abstands definiert hierbei die genannte Abstandsachse. Es versteht sich, dass auch ein Mittelpunkt des Schneckenrades entlang dieser Abstandsachse von der Drehachse beabstandet ist. Normalerweise verläuft die Abstandsachse senkrecht zur Drehachse.
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Die Schneckenwelle ist hierbei an einem Gehäuse einerseits des Eingriffsbereichs über ein schwenkbares Drehlager und andererseits durch ein in Richtung der Abstandsachse vorgespanntes loses Drehlager gelagert, wobei sich das schwenkbare Drehlager über eine Abstützvorrichtung wenigstens in Richtung der Drehachse am Gehäuse abstützt. Das Gehäuse bildet hierbei einen normalerweise gegenüber dem Fahrzeug stationären Bezugsrahmen, über den die Relativpositionen der beweglichen Getriebeteile wenigstens teilweise definiert sind. Das Gehäuse kann ein- oder mehrteilig ausgebildet sein. Es kann mehr oder weniger offen ausgestaltet sein, in welchem Fall man es auch als "Rahmen" oder dergleichen bezeichnen könnte. Es ist auch möglich, dass die hier genannten Getriebekomponenten, ggf. zusammen mit weiteren Getriebekomponenten, größtenteils vom Gehäuse umschlossen sind. Die Drehbarkeit der Schneckenwelle ist selbstverständlich gegenüber dem Gehäuse gegeben und wird über das schwenkbare Drehlager und das lose Drehlager realisiert. Bei den Drehlagern handelt es sich üblicherweise um Wälzlager, insbesondere Kugellager. Gegebenenfalls könnte aber auch wenigstens eines der Drehlager als Gleitlager ausgebildet sein. Die beiden Drehlager befinden sich einerseits und andererseits des Eingriffsbereichs, das heißt der Eingriffsbereich befindet sich entlang der Schneckenwelle zwischen den beiden Drehlagern. Normalerweise befinden sich die Drehlager an entgegengesetzten Enden oder im Bereich von entgegengesetzten Enden der Schneckenwelle.
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Zum einen ist die Schneckenwelle also über ein schwenkbares Drehlager gelagert, das sich über eine Abstützvorrichtung wenigstens in Richtung der Drehachse am Gehäuse abstützt. Die Abstützvorrichtung ist hierbei wenigstens teilweise zwischen dem schwenkbaren Drehlager und dem Gehäuse angeordnet und dient dazu, wenigstens in Richtung der Drehachse wirkende Kräfte aufzunehmen. D. h., das Abstützen in Richtung der Drehachse bezieht sich auf die Richtung der beim Abstützen wirkenden Kräfte und bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Abstützvorrichtung in Richtung der Drehachse zwischen dem schwenkbaren Drehlager und dem Gehäuse angeordnet sein muss. Definiert man über die Drehachse eine axiale Richtung, kann man auch davon sprechen, dass die Abstützvorrichtung wenigstens axiale Kräfte aufnimmt. Insofern bestimmt die Abstützvorrichtung in wesentlichem Maße die axiale Steifigkeit der Anbindung der Schneckenwelle an das Gehäuse.
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Zum anderen ist die Schneckenwelle über das lose Drehlager am Gehäuse gelagert. Hierbei ist das lose Drehlager in Richtung der Abstandsachse vorgespannt, was bspw. über ein elastisches Vorspannelement erfolgen kann, das zwischen dem Gehäuse und dem losen Drehlager angeordnet ist. Hierbei kann es sich um eine aus Metall oder faserverstärktem Kunststoff bestehende Feder oder aber auch um ein aus einem Elastomer bestehendes Element handeln. Durch die Vorspannung des Drehlagers ist eine Vorspannung der Schneckenwelle in Richtung auf das Schneckenrad hin gegeben. Die entsprechende Vorspannung wirkt darauf hin, dass die Schneckenwelle in Eingriff mit dem Schneckenrad verbleibt, wobei ein entsprechendes Vorspannelement aufgrund seiner elastischen Eigenschaft gleichzeitig ein gewisses Ausweichen der Schneckenwelle ermöglichen kann, wodurch die Reibungskräfte zwischen Schneckenwelle und Schneckenrad begrenzt werden können. Das lose Drehlager kann insbesondere als Loslager ausgebildet sein, das sich wenigstens in Richtung der Abstandsachse innerhalb eines gewissen Bereichs bewegen kann.
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Das schwenkbare Drehlager ist um eine zur Drehachse und zur Abstandsachse senkrechte Schwenkachse gegenüber dem Gehäuse schwenkbar und ein Abstützschwerpunkt der Abstützvorrichtung ist gegenüber der Drehachse entlang der Abstandsachse zum Eingriffsbereich hin versetzt. Über die Schwenkbewegung des schwenkbaren Drehlagers ist auch die Schneckenwelle, an der das schwenkbare Drehlager angeordnet ist, gegenüber dem Gehäuse kippbar. Statt "schwenken" kann man selbst verständlich auch von "kippen" sprechen. Die Schneckenwelle kann eine notwendige Schwenkbewegung ausführen, wenn sie bspw. einem zeitlich und/oder örtlich ungleichmäßigen Außenradius des Schneckenrades einerseits und der Vorspannung durch das Vorspannelement andererseits folgt. Da das schwenkbare Drehlager insgesamt gegenüber dem Gehäuse schwenken kann, ist es im Gegensatz zum Stand der Technik unnötig, hierfür bspw. ein Kugellager vorzusehen, das mit entsprechendem Spiel ausgestattet sein muss, um die Schwenkbarkeit zu ermöglichen. Das Drehlager kann vorliegend spielfrei ausgestaltet sein, wodurch die Präzision des Getriebes verbessert und eine mögliche Geräuschquelle eliminiert wird. Es versteht sich, dass die Schwenkbarkeit des schwenkbaren Drehlagers gegenüber dem Gehäuse ganz oder teilweise über die Abstützvorrichtung realisiert ist. Anders ausgedrückt, die Abstützvorrichtung ist zumindest derart ausgebildet, dass sie die beschriebene Schwenkbarkeit ermöglicht. Je nach Art der Verbindung zwischen dem schwenkbaren Drehlager und dem Gehäuse bzw. je nach Ausbildung der Abstützvorrichtung kann es sein, dass die Lage der Schwenkachse hierdurch nicht eindeutig definiert ist.
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Der Abstützschwerpunkt der Abstützvorrichtung ist gegenüber der Drehachse versetzt angeordnet, und zwar entlang der Abstandsachse in Richtung auf den Eingriffsbereich. Dies schließt insbesondere die Möglichkeit ein, dass der Abstützschwerpunkt entlang der Abstandsachse auf Höhe des Eingriffsbereichs liegt. Der Abstützschwerpunkt ergibt sich als Schwerpunkt sämtlicher Punkte, über die sich die Abstützvorrichtung in Richtung der Drehachse abstützt. D. h., im Falle einer sich kreisförmig und flächig abstützenden Abstützvorrichtung wäre der Abstützschwerpunkt bspw. in der Mitte der Kreisfläche. Falls die Abstützung bspw. über vier Punkte gegeben ist, die auf den Ecken eines gedachten Quadrats liegen, wäre der Abstützschwerpunkt in der Mitte des Quadrats. In allen Fällen, in denen die Abstützung symmetrisch zu einem bestimmten Punkt erfolgt, ist dieser Punkt der Abstützschwerpunkt. Bei einer nicht-symmetrischen Abstützung ist ggf. ein Flächenschwerpunkt zu ermitteln. Wenngleich hier von einem Abstützschwerpunkt die Rede ist, muss man in vielen Fällen zwei Abstützschwerpunkte unterscheiden, von denen einer für eine in Richtung der Drehachse wirkende Kraft in einer Richtung und der andere für eine in Richtung der Drehachse wirkende Kraft in Gegenrichtung maßgeblich ist. In diesen Fällen gelten die obigen Aussagen für jeden der beiden Abstützschwerpunkte.
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Um die Schwenkbarkeit des schwenkbaren Drehlagers zu unterstützen und gleichzeitig die Entstehung bzw. Ausbreitung von Geräuschen zu unterdrücken, ist die Abstützvorrichtung wenigstens teilweise elastisch ausgebildet. D. h., wenigstens Teile oder Abschnitte der Abstützvorrichtung sind elastisch und erlauben somit eine gewisse Beweglichkeit.
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Bevorzugt ist es so, dass die Schwenkachse (entlang der Abstandsachse) auf Höhe des Abstützschwerpunktes liegt. D. h., in diesem Fall kippt bzw. schwenkt das schwenkbare Drehlager und somit die Schneckenwelle nicht um eine Achse, die die Drehachse schneidet, sondern hierzu versetzt ist. Durch das Zusammenwirken von Schnecke und Schneckenrad wirken im Eingriffsbereich jeweils eine axiale Kraftkomponente (parallel zur Drehachse) sowie eine radiale Kraftkomponente (senkrecht zur Drehachse). Die radiale Kraftkomponente muss hierbei über die Vorspannung des vorgespannten losen Drehlagers kompensiert werden. Die Gesamtkraft führt bezüglich der Schwenkachse jeweils zu einem Drehmoment, dessen Richtung vom Drehsinn abhängig ist. Verläuft die Schwenkachse durch die Drehachse wie im Stand der Technik, ergeben sich betragsmäßig stark unterschiedliche Drehmomente, da sich der Abstand der Wirkungslinie der jeweiligen Kraft von der Schwenkachse deutlich unterscheidet. Ist hingegen die Schwenkachse in Richtung auf den Eingriffsbereich versetzt und befindet sie sich insbesondere entlang der Abstandsachse auf Höhe des Eingriffsbereichs, sind die Hebelarme der im Eingriffsbereich entstehenden Kräfte gleich und es ergeben sich Drehmomente gleicher Größe. Somit ist die radiale Kraftkomponente für beide Drehrichtungen gleich, was dazu führt, dass sich das Fahrzeug symmetrisch in Rechts- und Linkskurven (bzw. auf Straßenanregung, z. B. Kopfsteinpflaster), verhält. Auch ist es auf diese Weise möglich, eine ungleichmäßige Belastung und somit eine ungleichmäßige Abnutzung je nach Drehsinn der Schneckenwelle zu vermeiden.
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In vielen Fällen bietet es sich allein aus fertigungstechnischen Gründen an, die Abstützvorrichtung symmetrisch auszubilden. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass eine Symmetrieachse und/oder Symmetrieebene wenigstens eines Teils der Abstützvorrichtung durch den Eingriffsbereich verläuft. Hierbei kann es sich um eine Symmetrieachse bzw. Symmetrieebene der gesamten Abstützvorrichtung handeln oder ggf. auch nur derjenigen Teile der Abstützvorrichtung, die maßgeblichen Einfluss auf die Lage der Abstützschwerpunkte haben. Anders ausgedrückt, solche Teile, die bspw. nur Kräfte quer zur Drehachse übertragen oder die nur der Anbindung der Abstützvorrichtung an das Drehlager dienen, können diesbezüglich außer Acht gelassen werden. Es versteht sich, dass bei einer solchen symmetrischen Anordnung der Abstützschwerpunkt entlang der Abstandsachse auf Höhe des Eingriffsbereichs liegt. Man kann hierbei davon sprechen, dass die in sich symmetrische Abstützvorrichtung exzentrisch zur Drehachse in Richtung auf den Eingriffsbereich verlagert ist.
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Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Abstützvorrichtung zu realisieren. Einige dieser Möglichkeiten, die ggf. auch miteinander kombiniert werden können, werden nachfolgend diskutiert.
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Gemäß einer Ausgestaltung umfasst die Abstützvorrichtung wenigstens einen gummielastischen Ring. Ein solcher gummielastischer Ring, der kostengünstig aus einem entsprechenden Elastomer hergestellt sein kann, kann zwischen dem schwenkbaren Drehlager und dem Gehäuse angeordnet werden, wobei sein Mittelpunkt allerdings nicht auf der Drehachse liegt, sondern in Richtung auf den Eingriffsbereich verlagert ist. Insbesondere kann, wie bereits oben angedeutet, die Symmetrieachse des Rings, die durch seinen Mittelpunkt verläuft, durch den Eingriffsbereich verlaufen.
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Vorteilhaft umfasst die Abstützvorrichtung wenigstens jeweils einen gummielastischen Ring in Richtung der Drehachse beiderseits des schwenkbaren Drehlagers. Diese beiden Ringe können gleich dimensioniert sein und ihre Mittelpunkte bzw. Symmetrieachsen sind bevorzugt in gleichem Maße exzentrisch gegenüber der Drehachse angeordnet. Auf diese Weise ist die Abstützung unabhängig von der Richtung der entlang der Drehachse wirkenden Kraft gleich. Während die genannten Ringe die axiale Steifigkeit, also die Steifigkeit entlang der Drehachse, festlegen oder zumindest maßgeblich mitbestimmen, kann die Steifigkeit in radialer Richtung zusätzlich dadurch beeinflusst werden, dass die Abstützvorrichtung einen gummielastischen Ring quer zur Drehachse außenseitig des schwenkbaren Drehlagers umfasst. Ein derartiger außenseitiger Ring beeinflusst die Lage des Abstützschwerpunkts nicht oder nur unwesentlich und kann daher im Rahmen der Erfindung auch koaxial zur Drehachse angeordnet sein. Um die korrekte Positionierung der gummielastischen Ringe zu gewährleisten, können Nuten zur Aufnahme derselben vorgesehen sein. Eine solche Nut kann auf Seiten des Drehlagers (bspw. in einem äußeren Lagerring eines Kugellagers) und/oder auf Seiten des Gehäuses ausgebildet sein. Es versteht sich, dass im Falle der exzentrisch angeordneten Ringe auch die entsprechende Nut exzentrisch zur Drehachse ausgebildet sein muss.
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Alternativ zu der Ausgestaltung mit dem außenseitig angeordneten gummielastischen Ring das schwenkbare Drehlager eine sphärische Außenkontur aufweisen, die exzentrisch bezüglich der Drehachse versetzt ist. Die Außenkontur, die also einen Teil einer Kugelfläche bildet, ist hierbei rotationssymmetrisch bezüglich einer Symmetrieachse ausgebildet, die entlang der Abstandsachse in Richtung auf den Eingriffsbereich versetzt ist und bevorzugt durch diesen verläuft. Bevorzugt ist die Symmetrieachse der Außenkontur identisch mit der Symmetrieachse der in Richtung der Drehachse beiderseits des schwenkbaren Drehlagers angeordneten Ringe. Die sphärische, konvexe Außenkontur des Drehlagers korrespondiert bevorzugt mit einer sphärischen, konkaven Innenkontur des Gehäuses.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung weist das schwenkbare Drehlager eine bezüglich der Drehachse exzentrisch versetzte Außenkontur auf, wobei die Abstützvorrichtung im Bereich der Außenkontur am schwenkbaren Drehlager angreift. Bei einer Ausgestaltung, bei der das schwenkbare Drehlager als Wälzlager ausgebildet ist, weist ein äußerer Lagerring desselben die bezüglich der Drehachse exzentrisch versetzte Außenkontur auf und die Abstützvorrichtung greift im Bereich der Außenkontur am äußeren Lagerring an. D. h., während die Innenkontur des äußeren Lagerrings (bzw. im allgemeineren Fall des schwenkbaren Drehlagers) selbstverständlich aus Gründen des Rundlaufs konzentrisch zur Drehachse verläuft, ist die Außenkontur exzentrisch versetzt, wodurch in diesem Fall die exzentrische Verlagerung der Abstützvorrichtung begünstigt wird. Diese greift im Bereich der Außenkontur an dem Lagerring (bzw. am schwenkbaren Drehlager) an. Die Außenkontur kann hierbei eine Nut, einen Vorsprung, einen Flansch oder dergleichen aufweisen, welche dem Formschluss mit der Abstützvorrichtung dienen. Um eine ungewollte Dejustierung des Drehlagers zu vermeiden, ist dieses bevorzugt drehfest gegenüber dem Gehäuse angeordnet.
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Insbesondere kann hierbei die Abstützvorrichtung zwei ringförmige Federelemente umfassen, die in Richtung der Drehachse beiderseits eines Flansches des schwenkbaren Drehlagers angeordnet sind. Der Flansch kann sich hierbei insbesondere innerhalb einer Ebene quer zur Drehachse erstrecken. Die Außenkontur des Flansches kann grundsätzlich unterschiedlich geformt sein, insbesondere kann sie kreisförmig ausgebildet sein. Im oben geschilderten Fall eines Wälzlagers ist der Flansch am äußeren Lagerring ausgebildet. Bei den Federelementen kann es sich insbesondere um Tellerfedern oder Wellfedern handeln, über die der Flansch beidseitig beaufschlagt werden kann. Es sei darauf hingewiesen, dass grundsätzlich hier wie auch bei nachfolgend noch zu beschreibenden Ausführungsformen prinzipiell Kombinationen dahingehend denkbar sind, dass bspw. auf einer Seite des Flansches eine Tellerfeder (oder andere Feder) vorgesehen ist, während auf der anderen Seite des Drehlagers ein gummielastischer Ring vorgesehen ist.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform umfasst die Abstützvorrichtung eine elastischen Metallklammer, die das schwenkbare Drehlager teilweise umgibt. Die Metallklammer kann hierbei aus Metallblech und/oder aus Draht hergestellt sein. Um die Position der Metallklammer gegenüber dem schwenkbaren Drehlager zu sichern, kann direkt oder indirekt (über ein zwischengeschaltetes Element) ein Formschluss hergestellt sein. Hierzu kann die Metallklammer bspw. nach innen gerichtete Vorsprünge aufweisen, die durch eine Biegung des Drahtes oder Blechs gebildet sein können. Bevorzugt liegen die Vorsprünge hierbei in einer Ebene, die parallel zur Drehachse und zur Schwenkachse verläuft und die entlang der Abstandsachse auf Höhe des Eingriffsbereichs liegt. Es ist auch möglich, dass die Metallklammer in materialsparender Weise eher die Form einer Spange hat und sich insgesamt nur in der genannten Ebene erstreckt. Auf diese Weise liegen die Punkte, in denen sich das Drehlager über die Metallklammer am Gehäuse abstützt, ebenfalls in der genannten Ebene, was somit natürlich auch für den bzw. die Abstützschwerpunkte gilt. Insofern, als die Schneckenwelle durch die Metallklammer hindurchgeführt werden muss, umgibt diese das schwenkbare Drehlager in jedem Fall nur teilweise. Die Metallklammer kann ein- oder mehrteilig ausgebildet sein. Insbesondere kann sie aus zwei identischen Hälften bestehen, die beim Zusammenbau aneinander gesetzt werden.
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Es ist möglich, dass die Metallklammer mit den oben geschilderten Vorsprüngen in Nuten oder Vertiefungen des schwenkbaren Drehlagers, bspw. des ersten äußeren Lagerrings, eingreift. Insbesondere dann, wenn ein Standardlager verwendet werden soll, kann das schwenkbare Drehlager von einer inelastischen Kapseleinheit umgeben sein, an welcher die Metallklammer außenseitig anliegt. Die Kapseleinheit umgibt das schwenkbare Drehlager bevorzugt wenigstens teilweise formschlüssig und kann an seiner Außenseite eine Reihe von durchgehenden oder nicht-durchgehenden Ausnehmungen aufweisen, in die die Metallklammer formschlüssig eingreifen kann. Der wesentliche Zweck der Kapseleinheit liegt hierbei darin, eine Art Adapter zwischen einem Standardlager und der Metallklammer zu bilden.
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Gemäß einer weiteren, normalerweise alternativen Ausgestaltung umfasst die Abstützvorrichtung eine außen am schwenkbaren Drehlager anliegende Halteanordnung, von der entlang der Schwenkachse elastische Verbindungsabschnitte ausgehen, über die die Klammeranordnung mit dem Gehäuse verbunden ist. Eine derartige Halteanordnung kann bspw. aus Metallblech bestehen und das schwenkbare Drehlager formschlüssig einfassen. Im Falle eines Wälzlagers liegt die Halteanordnung am äußeren Lagerring an. Die Verbindungsabschnitte können einstückig hiermit aus Metallblech geformt sein. Bevorzugt bilden die Verbindungsabschnitte die einzige Verbindung mit dem Gehäuse und definieren somit auch die Abstützschwerpunkte. Sie sind daher gegenüber der Drehachse in Richtung auf den Eingriffsbereich versetzt angeordnet. Der Teil der Halteanordnung, der den eigentlichen Formschluss mit dem Drehlager herstellt, kann – ebenso wie das Drehlager selbst – konzentrisch zur Drehachse ausgebildet sein.
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Bevorzugt umfasst die Halteanordnung einen ersten und einen zweiten Halteteil, die im Bereich der Verbindungsabschnitte aneinander anliegen. Die Verbindungsabschnitte können einstückig mit einem der beiden Halteteile ausgebildet sein oder jeweils ein Teil eines Verbindungsabschnitts kann einstückig mit dem ersten Halteteil und ein anderer Teil kann einstückig mit dem zweiten Halteteil ausgebildet sein. Die beiden Halteteile können miteinander verbunden sein, bspw. durch einen Formschluss oder durch einen Stoffschluss. Jeder Halteteil kann einen sich axial erstreckenden und tangential um die Drehachse umlaufenden halbkreisartigen Halteabschnitt aufweisen, an den sich radial nach innen gerichtete Flanschabschnitte anschließen. Insbesondere kann es sich bei den Verbindungsabschnitten um Blechabschnitte handeln, die sich in einer Ebene mit der Drehachse und der Schwenkachse erstrecken. Die Steifigkeit der Klammeranordnung in unterschiedlichen Richtungen kann über verschiedene Maßnahmen eingestellt werden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung sind in einem dem Drehlager zugewandten Bereich der Verbindungsabschnitte verjüngte Abschnitte ausgebildet sind, wobei in axialer Richtung auf wenigstens einer Seite eines verjüngten Abschnitts ein Einschnitt ausgebildet ist. Hierdurch lässt sich die Elastizität um die Schwenkachse erhöhen. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung sind in dem dem Drehlager zugewandten Bereich der Verbindungsabschnitte Versteifungsstege ausgebildet, die entweder in das Blech eingeformt sind oder aber z. B. hieran angelötet oder angeschweißt werden. Derartige Versteifungsstege können insbesondere quer zur Drehachse verlaufen. Durch diese Maßnahme lässt sich die Steifigkeit in Richtung der Abstandsachse erhöhen. Die Steifigkeit der Halteanordnung in radialer Richtung (also quer zur Drehachse) kann dadurch erhöht werden, dass gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung in einem außenseitig des Drehlagers angeordneten Abschnitt der Halteanordnung eine nach innen gerichtete Sicke in das Blech eingeformt ist.
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Weitere vorteilhafte Einzelheiten und Wirkungen der Erfindung sind im Folgenden anhand von in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine schematisierte teilweise Schnittdarstellung einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Getriebeeinheit;
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2 eine schematisierte teilweise Schnittdarstellung einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Getriebeeinheit;
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3 eine schematisierte teilweise Schnittdarstellung einer dritten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Getriebeeinheit;
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4 eine schematisierte teilweise Schnittdarstellung einer vierten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Getriebeeinheit;
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5 eine Schnittdarstellung eines Teils der Getriebeeinheit aus 4 gemäß der Linie V-V;
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6 eine perspektivische Darstellung eines Teils einer fünften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Getriebeeinheit; sowie
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7 eine Schnittdarstellung des Teils der Getriebeeinheit aus 6.
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In den unterschiedlichen Figuren sind gleiche Teile stets mit denselben Bezugszeichen versehen, weswegen diese in der Regel auch nur einmal beschrieben werden.
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1 zeigt in einer teilweisen Schnittdarstellung eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Getriebeeinheit 1, die bspw. in einer Servolenkung eines Pkws eingesetzt werden kann. Die Darstellung ist teilweise vereinfacht und schematisiert.
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Die Getriebeeinheit 1 weist eine um eine Drehachse D drehbar gelagerte Schneckenwelle 2 sowie ein Schneckenrad 3 auf, das ebenso wie die Schneckenwelle 2 gegenüber einem Gehäuse 60 drehbar gelagert ist. Wenngleich das Gehäuse 60 hier einteilig dargestellt ist, kann es in der Realität aus mehreren Teilen bestehen, die starr miteinander verbunden sind. Eine Schnecke 2.3 der Schneckenwelle wirkt hierbei in einem Eingriffsbereich 4 mit einem Zahnkranz 3.1 des Schneckenrades 3 zusammen. Der Eingriffsbereich ist entlang einer zur Drehachse senkrechten Abstandsachse A von der Drehachse D beabstandet. Die Schneckenwelle 3 ist an einem ersten Ende 2.1 über eine hier nur schematisch dargestellte Kupplung 62 mit einer Antriebswelle 61 eines nicht dargestellten Servomotors verbunden.
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Weiterhin ist die Schneckenwelle 3 im Bereich des ersten Endes 2.1 über ein erstes Kugellager 7 sowie eine Abstützvorrichtung 10 am Gehäuse 60 gelagert. Das erste Kugellager 7 umfasst einen inneren Lagerring 8 sowie einen äußeren Lagerring 9. Beide Lagerringe 8, 9 sind im Wesentlichen konzentrisch zur Drehachse D ausgebildet. Allerdings sind im äußeren Lagerring 9 an gegenüberliegenden Stirnseiten zwei umlaufende Nuten 9.1, 9.2 ausgebildet, die in Richtung der Abstandsachse A exzentrisch zur Drehachse D versetzt angeordnet sind, so dass ihre Symmetrieachse S1 durch den Eingriffsbereich 4 verläuft. An einer Außenseite des äußeren Lagerrings 9 ist eine weitere Nut 9.3 ausgebildet. In sämtliche Nuten 9.1, 9.2, 9.3 sind gummielastische Ringe 11, 12, 13 eingebracht, die die Abstützvorrichtung 10 bilden. Es versteht sich, dass eine Abstützung gegenüber axialen Kräften, also Kräften, die parallel zur Drehachse D wirken, nahezu ausschließlich durch die exzentrisch angeordneten Ringe 11, 12 erfolgt. Hierdurch ergeben sich Abstützschwerpunkte P1, P2, die auf der Symmetrieachse S liegen und somit entlang der Abstandsachse A auf Höhe des Eingriffsbereichs 4. Obwohl das erste Kugellager 7 im Wesentlichen spielfrei ausgebildet ist, kann die Schneckenwelle 2 zusammen mit dem Kugellager 7 (in geringem Maße) um die angegebene Schwenkachse K geschwenkt werden.
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Aufgrund der elastischen Lagerung durch die gummielastischen Ringe 11, 12, 13 ist das erste Kugellager 7 gegenüber dem Gehäuse 60 um eine Schwenkachse K schwenkbar, die senkrecht zur Drehachse D und zur Abstandsachse A verläuft. Wenngleich der Verlauf der Schwenkachse K nicht völlig eindeutig definiert ist, liegt diese ungefähr, wie in der Figur dargestellt, auf Höhe der Symmetrieachse S1 und somit ebenfalls auf Höhe des Eingriffsbereichs 4. Es sei darauf hingewiesen, dass die an den Stirnseiten angeordneten Ringe 11, 12 selbstverständlich auch die Steifigkeit der Anbindung in Richtung der Drehachse D beeinflussen, während der außen angeordnete Ring 13 maßgeblichen Einfluss auf die Steifigkeit der Anbindung quer zur Drehachse D, also in radialer Richtung, hat.
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An einem dem ersten Ende 2.1 gegenüberliegenden zweiten Ende 2.2 ist die Schneckenwelle in einem zweiten Kugellager 5 gelagert, das über eine hier schematisch dargestellte Feder 6 mit einem Gehäuse 60 verbunden ist. Durch die Feder 6 ist die Schneckenwelle 2 gegen das Schneckenrad 3 vorgespannt. Hierdurch wird im Zusammenspiel mit der schwenkbaren Lagerung der Schneckenwelle 2 dafür gesorgt, dass stets ein optimaler Eingriff zwischen der Schneckenwelle 8 und dem Schneckenrad 11 besteht.
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Beim normalen Betrieb der Getriebeeinheit 1 wirkt die Schnecke 2.3 mit dem Zahnkranz 3.1 zusammen, was zu einer parallel zur Drehachse D wirkenden Kraftkomponente führt, die je nach Drehsinn (Uhrzeigersinn, Gegenuhrzeigersinn) auf das erste Ende 2.1 oder auf das zweite Ende 2.2 gerichtet ist. Da der Eingriffsbereich 4 in Richtung der Abstandsachse A gegenüber der Drehachse D versetzt ist, würden diese Kräfte bezüglich einer Schwenkachse, die die Drehachse D schneidet, zu einem Drehmoment führen. Da allerdings durch die exzentrische Anordnung der Ringe 11, 12 die Abstützschwerpunkte P1, P2 auf Höhe des Eingriffsbereichs 4 liegen, ergibt sich bei der vorliegenden Getriebeeinheit 1 kein solches Drehmoment. Dies führt zu einer vom Drehsinn unabhängigen Getriebeeffizienz und zu einer ebenfalls gleichmäßigen Abnutzung der jeweiligen Seiten von Schnecke 2.3 und Zahnkranz 3.1.
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2 zeigt eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Getriebeeinheit 1, die überwiegend mit der in 1 gezeigten Ausführungsform übereinstimmt und insoweit nicht nochmals erläutert wird. In diesem Fall ist die Schneckenwelle 2 am ersten Ende 2.1 über ein Kugellager 47 gelagert, das einen zur Drehachse D symmetrischen inneren Lagerring 48 umfasst sowie einen äußeren Lagerring 49, der innenseitig rotationssymmetrisch und koaxial zur Drehachse D aufgebaut ist, allerdings eine hierzu versetzte, sphärische Außenkontur 49.3 aufweist. Diese ist rotationssymmetrisch zur Symmetrieachse S2, die durch den Eingriffsbereich 4 verläuft. Im Gegensatz zu 1 weist der äußere Lagerring 49 nur zwei stirnseitige Nuten 49.1, 49.2 auf, in denen gummielastische Ringe 11, 12 angeordnet sind, die rotationssymmetrisch zur Symmetrieachse S2 angeordnet sind. Es versteht sich, dass die Abstützschwerpunkte S1, S2 hier wie in 1 angeordnet sind. Die konvexe, sphärische Außenkontur 49.3 ist in einer konkaven, sphärischen Innenkontur 60.1 des Gehäuses 60 aufgenommen.
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3 zeigt eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Getriebeeinheit 1, die überwiegend mit der in 1 gezeigten Ausführungsform übereinstimmt und insoweit nicht nochmals erläutert wird. In diesem Fall ist die Schneckenwelle 2 am ersten Ende 2.1 über ein Kugellager 17 gelagert, das einen zur Drehachse D symmetrischen inneren Lagerring 18 umfasst sowie einen äußeren Lagerring 19, der innenseitig ebenfalls rotationssymmetrisch und koaxial zur Drehachse D aufgebaut ist, allerdings eine hierzu versetzte Außenkontur 19.1 aufweist. Diese ist insgesamt ebenfalls rotationssymmetrisch, allerdings zu einer Symmetrieachse S2, die durch den Eingriffsbereich 4 verläuft. An dieser Außenkontur 19.1 ist ein sich radial erstreckender Flansch 19.2 ausgebildet. Der Flansch 19.2 ist wiederum über eine Abstützvorrichtung 20 am Gehäuse 60 abgestützt, die aus zwei ringförmigen Tellerfedern 21, 22 gebildet ist. Die Tellerfedern 21, 22 sind hierbei selbstverständlich auch symmetrisch zur Symmetrieachse S2 angeordnet. Auf diese Weise ergeben sich wiederum Abstützschwerpunkte P1, P2, die entlang der Abstandsachse A auf Höhe des Eingriffsbereichs 4 liegen. In etwa zwischen den Abstützschwerpunkt in P1, P2 ist eine Schwenkachse K gelegen, um die das erste Kugellager 17 gegenüber dem Gehäuse 60 schwenkbar ist. Statt der Tellerfedern 21, 22 können auch Wellfedern verwendet werden.
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Während bei der Ausführungsform in 1 der äußere Lagerring 9 abgesehen von den Nuten 9.1, 9.2, 9.3 rotationssymmetrisch zur Drehachse D ausgebildet ist, wäre es selbstverständlich alternativ möglich, auch dort eine exzentrisch versetzte Außenkontur vorzusehen, die konzentrisch zu den Nuten 9.1, 9.2 verläuft.
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Die 4 und 5 zeigen eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Getriebeeinheit 1, die wiederum überwiegend identisch zu der in 1 dargestellten Ausführungsform ist. Allerdings ist in diesem Fall die Schneckenwelle 2 über ein erstes Kugellager 27 gelagert, das von einer inelastischen Kapseleinheit 33 eingefasst ist. Die Kapseleinheit 33 wiederum ist über eine als Metallklammer ausgebildete Abstützvorrichtung 30 am Gehäuse 60 abgestützt. Wie in der Schnittdarstellung gemäß 5 erkennbar ist, ist die Abstützvorrichtung 30 im Wesentlichen aus zwei Drahtstücken 31, 32 gebildet, die identisch ausgebildet, allerdings um 180° zueinander gedreht angeordnet sind. Man könnte statt von einer Metallklammer auch von einer Spange oder dergleichen sprechen. Jedes der Drahtstücke 31, 32 greift mit einer Reihe von nach innen gerichteten Vorsprüngen 31.1, 32.1 in hierfür vorgesehene Ausnehmungen 33.1 der Kapseleinheit 33 ein und stellt hierüber einen Formschluss her. Wie in 4 erkennbar ist, ergeben sich insgesamt Abstützschwerpunkte P1, P2, die in einer parallel zur Drehachse D sowie zu einer Schwenkachse K liegenden Symmetrieebene S3 der Abstützvorrichtung 30 liegen. Alternativ zu der hier dargestellten Ausführung könnte auch auf die Kapseleinheit 33 verzichtet werden und es könnten stattdessen Ausnehmungen innerhalb des äußeren Lagerrings 29 vorgesehen sein, in die die Drahtstücke 31, 32 eingreifen. Durch die Elastizität der Metallklammer wird zum einen die Schwenkbarkeit unterstützt und zum anderen können hierdurch Stoßbelastungen abgefedert werden.
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6 und 7 zeigen einen Teil einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Getriebeeinheit, die hinsichtlich der nicht dargestellten Teile im Wesentlichen der Ausführungsform in 1 entspricht. Hier ist allerdings ein erstes Kugellager 37 vorgesehen, das einen inneren Lagerring 38 und einen äußeren Lagerring 39 umfasst, die rotationssymmetrisch zur Drehachse D ausgebildet sind. Der äußere Lagerring 39 ist formschlüssig in einer Abstützvorrichtung 40 aufgenommen, die die Form einer Halteanordnung hat. Sie besteht aus einem ersten Halteteil 41 sowie einem zweiten Halteteil 42, die jeweils ungefähr Omega-förmig ausgestaltet sind. Beide Halteteile 41, 42 sind aus Blech geformt. Ein näherungsweise halbkreisförmiger Halteabschnitt 41.1, 42.1, an dem stirnseitig Flanschabschnitte 41.2, 42.2 angeordnet sind, dient zur formschlüssigen Aufnahme des Kugellagers 37. Die beiden Halteteile stoßen in einem Bereich aneinander, in dem ebene Verbindungsabschnitte 41.3, 42.3 ausgebildet sind, die aneinander anliegen. Diese Verbindungsabschnitte 41.3, 42.3 sind gegenüber der Drehachse D entlang der Abstandsachse A derart versetzt, dass sie auf einer Höhe mit dem (hier nicht dargestellten) Eingriffsbereich 4 liegen. Sie dienen der gehäuseseitigen Anbindung bzw. Abstützung der Abstützvorrichtung 40. Eine Schwenkachse K verläuft zwischen den Verbindungsabschnitten 41.3, 42.3 hindurch. Die Schwenkachse K sowie eine parallel zur Drehachse D durch den Eingriffsbereich 4 verlaufende Symmetrieachse S4 bilden in etwa Symmetrieachsen des durch die Verbindungsabschnitte 41.3, 42.3 gebildeten Teils der Abstützvorrichtung 40. Im Schnittpunkt der Schwenkachse K mit der Symmetrieachse S4 befindet sich der Abstützschwerpunkt P1. Um die Elastizität hinsichtlich eines Schwenkvorgangs um die Schwenkachse K zu erhöhen, sind im Anschlussbereich zwischen den Verbindungsabschnitten 41.3, 42.3 zu den Halteabschnitten 41.1, 42.1 verjüngte Abschnitte 41.4 ausgebildet, die von Einschnitten 41.5 flankiert sind. Um gleichzeitig die Steifigkeit gegenüber Verschiebungen in Richtung der Abstandsachse A zu erhöhen, sind an den verjüngten Abschnitten 41.4 Stege 41.6 angelötet oder angeformt. Wie in der Schnittdarstellung in 7 erkennbar, kann die radiale Steifigkeit der Halteabschnitte 41.1 dadurch verbessert werden, dass eine sich radial nach innen erstreckende Sicke 41.7 eingeformt ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Getriebeeinheit
- 2
- Schneckenwelle
- 2.1
- erstes Ende
- 2.2
- zweites Ende
- 2.3
- Schnecke
- 3
- Schneckenrad
- 3.1
- Zahnkranz
- 4
- Eingriffsbereich
- 5, 7, 17, 27, 37, 47
- Kugellager
- 6
- Feder
- 8, 18, 28, 38, 48
- innerer Lagerring
- 9, 19, 29, 39, 49
- äußerer Lagerring
- 9.1, 9.2, 9.3, 49.1, 49.2
- Nut
- 10, 20, 30, 40, 50
- Abstützvorrichtung
- 11, 12, 13
- gummielastischer Ring
- 19.1, 49.3
- Außenkontur
- 19.2
- Flansch
- 21, 22
- Tellerfeder
- 31, 32
- Drahtstück
- 31.1, 32.1
- Vorsprung
- 33
- Kapseleinheit
- 33.1
- Ausnehmung
- 41, 42
- Halteteil
- 41.1, 42.1
- Halteabschnitt
- 41.2, 42.2
- Flanschabschnitt
- 41.3, 42.3
- Verbindungsabschnitt
- 41.4
- verjüngter Abschnitt
- 41.5
- Einschnitt
- 41.6
- Steg
- 41.7
- Sicke
- 60
- Gehäuse
- 60.1
- Innenkontur
- 61
- Antriebswelle
- 62
- Kupplung
- A
- Abstandsachse
- D
- Drehachse
- K
- Schwenkachse
- P1, P2
- Abstützschwerpunkt
- S1, S2, S4
- Symmetrieachse
- S3
- Symmetrieebene