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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Arbeitsgerät, das zur Durchführung eines Arbeitsprozesses verwendbar ist, eine Anordnung umfassend ein solches Arbeitsgerät, ein Werkstück sowie ein Verfahren zur Überwachung eines Arbeitsprozesses bei Verwendung einer solchen Anordnung.
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Stand der Technik
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Bei Montagearbeiten, insbesondere im industriellen Bereich, kommen Arbeitsgeräte, insbesondere mobile Arbeitsgeräte bzw. Handwerkzeuge wie Nietgeräte, Clinchgeräte, Stanzgeräte, Schraubgeräte, Bohrgeräte, Fräsgeräte, Schleifgeräte und Schweißgeräte, zum Einsatz, die einfach und flexibel handhabbar sind. Dazu können solche Arbeitsgeräte bspw. von einem Benutzer aufgenommen, benutzt und wieder zurückgelegt werden.
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Weiterhin kommen in der industriellen Fertigung, bspw. im Automobilbau, auch stationäre Arbeitsgeräte bzw. Anlagen als Schraub-, Stanz-, Clinch-, Niet-, Bohr-, Fräs-, Schleif- oder Schweißgeräte zum Einsatz.
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Für eine gewisse Prozesssicherheit ist dabei ein Nachweis über eine Durchführung von Arbeitsprozessen bzw. Montagevorgängen, bspw. dem Festdrehen einer Schraube oder dem Setzen eines Niets vorteilhaft.
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Aus der
EP 1 729 034 A2 ist bspw. ein Aktuator bekannt, der ein sog. elektronisches Typenschild aufweist. Auf einem solchen Typenschild können für den Aktuator spezifische Daten, insbesondere Kenndaten, hinterlegt sein.
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Es ist wünschenswert, eine Möglichkeit anzugeben, um eine gewisse Prozesssicherheit hinsichtlich der Funktionsfähigkeit bei Arbeitsgeräten sicherzustellen.
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Offenbarung der Erfindung
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Erfindungsgemäß werden ein Arbeitsgerät, eine Anordnung umfassend ein solches Arbeitsgerät, ein Werkstück sowie ein Verfahren zur Überwachung eines Arbeitsprozesses mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche vorgeschlagen. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche sowie der nachfolgenden Beschreibung.
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Ein erfindungsgemäßes Arbeitsgerät ist zur Durchführung eines Arbeitsprozesses verwendbar und weist eine Schreibeinheit auf, mittels welcher Daten in ein Speichermittel, das einen Transponder, bspw. einen NFC- bzw. RFID-Chip, aufweist und das einem Werkstück zuordenbar oder zugeordnet ist, schreibbar sind. Dabei ist das Arbeitsgerät dazu eingerichtet, im Rahmen des Arbeitsprozesses Prozessdaten betreffend den Arbeitsprozess in das Speichermittel zu schreiben.
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Ein solches Speichermittel kann bspw. bereits auf einem Werkstück bzw. Bauteil, das im Rahmen des Arbeitsprozesses bearbeitet wird, angebracht sein. Nun kann das Arbeitsgerät bspw. während des Arbeitsprozesses oder nach dessen Beendigung bestimmte Prozessdaten, bspw. einen Ablauf des Arbeitsprozesses bzw. Arbeitsvorgangs, verwendete Parameter des Arbeitsgerätes, ein Identifikationsmerkmal (z.B. Namen) des Benutzers des Arbeitsgerätes, eine Zeitdauer des Arbeitsprozesses, einen Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsprozesses, mögliche Unregelmäßigkeiten während des Arbeitsprozesses und dergleichen in das Speichermittel schreiben. Es versteht sich, dass je nach Verwendung auch nur Teile der genannten Daten in das Speichermittel geschrieben werden können. Zweckmäßig ist es dabei, wenn Prozessdaten betreffend Betriebsgrößen, die sich während des Arbeitsprozesses verändern bzw. verändern können, bspw. einen Kraftverlauf während eines Nietvorgangs, einen Drehmomentverlauf während eines Schraubvorgangs, einen Widerstands- oder Stromverlauf während eines Schweißvorgangs, während des Arbeitsprozesses in das Speichermittel geschrieben werden. Auf diese Weise kann das Beschreiben des Speichermittels ohne große Zeitverzögerung im Arbeitsablauf ablaufen. Denkbar ist dabei auch, dass nicht die Daten selbst, sondern nur ein Link bzw. eine Verknüpfung zu einem Datenbankeintrag, in dem die Daten hinterlegt werden bzw. sind, in das Speichermittel geschrieben werden. Ein solcher Link kann dann später von einem Auslesegerät erfasst und abgerufen werden.
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Für den Fall dass ein solches Speichermittel noch nicht auf dem Werkstück bzw. Bauteil angebracht ist, kann dieses auch nach der Beendigung des Arbeitsprozesses und dem Schreiben der Prozessdaten in das Speichermittel auf dem Werkstück angebracht werden.
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Auf diese Weise kann nun zu einem späteren Zeitpunkt, bspw. in einem finalen Überprüfungsschritt eines Fertigungsablaufs, sehr einfach eine erneute Überprüfung des Arbeitsprozesses erfolgen, indem die in dem Speichermittel vorhandenen Prozessdaten mittels eines geeigneten Auslesegeräts bzw. einer geeigneten Leseeinheit, bspw. einem Smartphone oder einem anderen Handlesegerät, unter Verwendung des Transponders des Speichermittels ausgelesen und anschließend geprüft werden. Das Auslesen kann jedoch bspw. auch im Rahmen einer Bandendekontrolle, sofern hinsichtlich der verwendeten Werkstücke zweckmäßig, erfolgen, dann bspw. auch automatisiert. Die Erfindung entfaltet besondere Vorteile beispielsweise bei sicherheitskritischen Fertigungsprozessen, wie beispielsweise im Fahrzeug- oder Flugzeugbau, wo die Einhaltung von vorgegebenen Arbeitsabläufen besonders wichtig und sicherheitsrelevant ist.
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Vorzugsweise ist die Schreibeinheit dazu eingerichtet, Daten in ein Speichermittel, das einen als passiven (also ohne eigene Energieversorgung) Transponder ausgebildeten Transponder aufweist, zu schreiben. Bei einem solchen passiven Transponder kann es sich bspw. um einen RFID-Chip handeln. Auf diese Weise kann eine effektive Überwachung bzw. nachträgliche Überprüfung des Arbeitsprozesses bei gleichzeitig geringem Aufwand für die Speichermittel erfolgen. Dies ist insofern zweckmäßig, als bei einer industriellen Fertigung sehr viele solcher Speichermittel benötigt werden und solche passiven Transponder, insbesondere RFID-Chips, kostengünstig herzustellen, einfach zu beschreiben und einfach auszulesen sind.
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Vorteilhafterweise ist die Schreibeinheit dazu eingerichtet, eine für einen Schreibvorgang in das Speichermittel nötige Energie und/oder eine für eine, insbesondere drahtlose, Kommunikation mit dem Transponder nötige Energie, jeweils in Abhängigkeit von einer Entfernung zwischen der Schreibeinheit und dem Speichermittel selbsttätig einzustellen und bereitzustellen. Die Entfernung zwischen dem Speichermittel bzw. dem Transponder des Speichermittels und der Schreibeinheit des Arbeitsgeräts kann sich während des Arbeitsprozesses ändern oder sie kann bei unterschiedlichen Arbeitsprozessen mit unterschiedlichen Werkstücken, aber demselben Arbeitsgerät unterschiedlich sein. Durch eine solche selbsttätige Einstellung der benötigten Energie und damit auch bspw. der Reichweite benötigter elektromagnetischer Wellen lässt sich somit erreichen, dass mit dem Transponder unabhängig von den Positionen von Arbeitsgerät und Speichermittel sicher kommuniziert und das Speichermittel damit sicher beschrieben werden kann, zum anderen aber nicht unnötig viel Energie verbraucht wird, was insbesondere bei batteriebetriebenen Arbeitsgeräten vorteilhaft ist.
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Es ist von Vorteil, wenn das Arbeitsgerät weiterhin eine Leseeinheit aufweist, mittels welcher Daten von dem Speichermittel lesbar sind. Auf diese Weise kann bspw. erreicht werden, dass vor Beginn des Arbeitsprozesses spezielle, für einen Arbeitsprozess bei einem bestimmten Werkstück benötigte Parameter des Arbeitsgerätes angepasst werden können. Es versteht sich, dass eine solche Leseeinheit auch mit der Schreibeinheit kombiniert sein kann, also eine Schreib- und Leseeinheit bildet.
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Vorzugsweise ist das Arbeitsgerät dazu eingerichtet, während einer Durchführung des Arbeitsprozesses Betriebsdaten zu Betriebsgrößen des Arbeitsgerätes zu erfassen und als Prozessdaten in das Speichermittel zu schreiben. Hierzu können bspw. geeignete Sensoren im Arbeitsgerät vorgesehen sein, mittels welcher Betriebsgrößen, bspw. ein erreichtes Drehmoment und/oder eine ausgeübte Kraft und/oder ein zurückgelegter Weg und/oder ein verwendeter Strom erfasst werden können. Die auf diese Weise erhaltenen Betriebsdaten können dann bspw. auf einer geeigneten Speichereinheit bzw. einer Steuereinheit im Arbeitsgerät oder entfernt davon hinterlegt und später für eine Auswertung bzw. Überprüfung der mit dem Arbeitsgerät durchgeführten Arbeitsprozesse verwendet werden. Denkbar ist dabei auch, dass die Betriebsgrößen während der Durchführung des Arbeitsprozesses im Arbeitsgerät überprüft, also bspw. mit entsprechenden Vergleichsdaten abgeglichen werden. Damit kann bspw. während der Durchführung des Arbeitsprozesses auf einen fehlerhaften oder qualitativ schlechten Arbeitsprozess, bspw. ein nicht erreichtes Drehmoment, hingewiesen werden. Hierzu können entsprechende Anzeige- bzw. akustische Mittel vorgesehen sein.
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Vorteilhafterweise weist das Arbeitsgerät eine Aufnahmeeinrichtung zur Aufnahme wenigstens eines Speichermittels auf. Zweckmäßig kann es dabei sein, dass eine solche Aufnahmeeinrichtung bspw. wenigstens zehn, zwanzig oder dreißig solcher Speichermittel aufnehmen kann. Auf diese Weise können die Speichermittel während der Durchführung des Arbeitsprozesses in der Aufnahmeeinrichtung verbleiben und beschrieben werden. Nach Beendigung des Arbeitsprozesses kann das entsprechende Speichermittel dann aus der Aufnahmeeinrichtung entnommen und auf das betreffende Werkstück aufgebracht werden. Eine solche Aufnahmeeinrichtung kann bspw. als eine Ausnehmung in einem Gehäuse des Arbeitsgerätes ausgebildet sein. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Aufnahmeeinrichtung als Aufsatz in Form eines Behälters ausgebildet ist, der an dem Gehäuse des Arbeitsgerätes angebracht ist oder lösbar anbringbar ist. Alternativ ist vorteilhaft, dass die Aufnahmeeinrichtung zur Aufnahme eines zu beschreibenden Speichermittels ausgebildet ist und das Arbeitsgerät zusätzlich einen Vorratsbehälter für eine Vielzahl unbeschriebener Speichermittel aufweist.
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Es ist von Vorteil, wenn das Arbeitsgerät eine Kommunikationseinheit zur Kommunikation mit einem Server aufweist, die dazu eingerichtet ist, Daten betreffend das Werkstück von dem Server zu empfangen und/oder an den Server zu übermitteln. Auf diese Weise ist es bspw. möglich, bestimmte Daten des Werkstücks, die zur Einstellung gewisser Betriebsparameter des Arbeitsgeräts nötig sind, zu empfangen und das Arbeitsgerät entsprechend einzustellen. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn das Speichermittel nicht bereits auf dem Werkstück angebracht ist bzw. das Speichermittel keine Daten über das Werkstück enthält. Es ist auch denkbar, dass von dem Server Daten zur Identifikation des Werkstücks empfangen werden, die dann im Rahmen des Arbeitsprozesses auf das Speichermittel geschrieben werden. So können bspw. zuvor nicht unterscheidbare Werkstücke nach Anbringen des Speichermittels individuell unterschieden werden. Es ist jedoch auch denkbar, zusätzlich zu aus dem Speichermittel am Werkstück ausgelesenen Daten weitere Daten über einen solchen Server zu empfangen. Bspw. können allgemeine Daten von dem Server empfangen werden, während für einzelne Werkstücke spezifische Daten in den betreffenden Speichermitteln vorgesehen sind. Weiterhin ist es bspw. möglich, die Prozessdaten oder Teile davon nicht nur in das Speichermittel zu schreiben, sondern auch an den Server zu übermitteln, auf dem sie in einer Datenbank hinterlegt werden. Wenn in das Speichermittel nicht die Daten selbst, sondern nur ein Link bzw. Verweis auf die Daten geschrieben wird, so können die entsprechenden Daten an den Server übermittelt und dort in einer Datenbank hinterlegt werden. Auf diese Weise sind alle Daten zentral zugänglich. Es ist jedoch auch denkbar, die Daten sowohl in das Speichermittel zu schreiben als auch an den Server zu übermitteln.
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Vorzugsweise ist das Arbeitsgerät als Nietgerät, als Stanzgerät, als Clinchgerät, als Schraubgerät, als Bohrgerät, als Fräsgerät, als Schleifgerät oder als Schweißgerät, insbesondere jeweils als mobiles Arbeitsgerät, ausgebildet. Bei diesen Arten von Arbeitsgeräten handelt es sich um häufig in der industriellen Montage verwendete Arbeitsgeräte, sodass hier eine besonders hohe Qualität wünschenswert ist. Insbesondere bei mobilen Arbeitsgeräten ist diese Art der Funktionseinstellung besonders vorteilhaft, da hier besonders häufig mangelhafte Ersatzteile verwendet werden, die zu mangelhaften Arbeitsprozessen führen können.
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Eine erfindungsgemäße Anordnung umfasst ein erfindungsgemäßes Arbeitsgerät und ein Speichermittel, das einen Transponder aufweist, und das einem Werkstück zuordenbar oder zugeordnet ist, wobei das Speichermittel zur Anbringung an dem Werkstück vorgesehen ist oder an dem Werkstück angebracht ist. Auf dem Speichermittel können Daten bspw. strukturiert abgelegt sein. Neben einer Bezeichnung des Werkstücks und/oder einer vorgesehenen Verwendung des Werkstücks können bspw. die Prozessdaten zu verschiedenen Arbeitsprozessen mit verschiedenen Arbeitsgeräten abgelegt werden bzw. sein.
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Vorteilhafterweise ist dabei das Speichermittel zur Anbringung an dem Werkstück vorgesehen und weist Befestigungsmittel, insbesondere eine Haftschicht, zur Anbringung an dem Werkstück auf. Solche Befestigungsmittel können insbesondere zur schnellen und sicheren Anbringung des Speichermittels am Werkstück dienen. Wie erwähnt, ist eine Haftschicht hierzu bspw. besonders geeignet. Bei einer solchen Haftschicht kann es sich bspw. um eine Klebeschicht handeln.
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Es ist von Vorteil, wenn auf dem Speichermittel Prozessdaten betreffend wenigstens einen Arbeitsprozess aus der Bearbeitung des Werkstücks mit dem Arbeitsgerät hinterlegt sind. Wie bereits erwähnt, können auch für den Arbeitsprozess nötige und/oder bereits im Rahmen eines anderen Arbeitsprozesses mit einem anderen Arbeitsgerät geschriebene Daten auf dem Speichermittel hinterlegt bzw. vorhanden sein.
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Auf einem erfindungsgemäßen Werkstück ist ein Speichermittel mittels Befestigungsmitteln angebracht, wobei auf dem Speichermittel insbesondere Prozessdaten betreffend wenigstens einen Arbeitsprozess aus der Bearbeitung des Werkstücks mit einem Arbeitsgerät hinterlegt sind.
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Bezüglich weiterer Vorteile einer solchen Anordnung und eines solchen Werkstücks sei zur Vermeidung von Wiederholungen auf obige Ausführungen zum Arbeitsgerät verwiesen.
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Bezüglich des erfindungsgemäßen Verfahrens und dessen vorteilhaften Ausgestaltungen sei zur Vermeidung von Wiederholungen auf obige Ausführungen zum Arbeitsgerät bzw. der Anordnung verwiesen.
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Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und der beiliegenden Zeichnung.
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Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachfolgend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Die Erfindung ist anhand von Ausführungsbeispielen in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnung ausführlich beschrieben.
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Figurenbeschreibung
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1a zeigt ein erfindungsgemäßes Arbeitsgerät in einer bevorzugten Ausführungsform, hier als Schraubgerät.
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1b zeigt schematisch ein Speichermittel zur Verwendung mit einem erfindungsgemäßen Arbeitsgerät in Draufsicht.
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2 zeigt ein erfindungsgemäßes Arbeitsgerät in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, hier als Nietgerät.
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3 zeigt ein erfindungsgemäßes Arbeitsgerät in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, hier als Schweißgerät.
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4 zeigt ein erfindungsgemäßes Arbeitsgerät in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, hier als weiteres Schraubgerät.
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Detaillierte Beschreibung der Zeichnung
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In 1a ist ein erfindungsgemäßes Arbeitsgerät 100 in einer bevorzugten Ausführungsform, hier beispielhaft in Form eines mobilen Schraubgeräts, insbesondere eines Mittelgriffschraubers, dargestellt. Es versteht sich, dass ein mobiles Schraubgerät auch andere Formen aufweisen kann, insbesondere bspw. die Form eines Winkelschraubers, wie dies bspw. in 4 gezeigt ist.
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Der Mittelgriffschrauber 100 weist ein Gehäuse 140, einen Montagekopf 120, einen Akku 150 sowie eine Betätigungstaste 145 zum Betätigen der Schraubfunktion des Mittelgriffschraubers 100, d.h. zum Durchführen des Arbeitsprozesses, für den der Mittelgriffschrauber 100 vorgesehen ist, auf. In dem Montagekopf 120 kann – je nach Ausbildung des Montagekopfes – bspw. ein Bit oder direkt eine Schraube eingesetzt werden.
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Weiterhin ist eine Steuereinheit 110 vorgesehen, auf der bspw. ein Anwendungsprogramm hinterlegt ist und die die nötige Elektronik zum Betrieb des Mittelgriffschraubers 100 aufweist. Bei dem Mittelgriffschrauber 100 kann es sich insbesondere um einen sog. messenden Schrauber handeln, d.h. es können bspw. Drehmomente bzw. Anzugsdrehmomente vorgegeben und überwacht, überprüft und/oder mitgeloggt werden.
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Weiterhin ist eine Schreibeinheit 130 vorgesehen, mittels welcher Speichermittel mit Transponder beschrieben werden können. Im vorliegenden Fall ist an dem Mittelgriffschrauber 100 eine Aufnahmeeinrichtung 170 in Form eines Behälters angebracht, in welchem beispielhaft zwei Speichermittel 180, 181 eingebracht sind. Die Schreibeinheit 130 ist hierbei in der Nähe der Aufnahmeeinrichtung angeordnet.
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In 1b ist beispielhaft ein Speichermittel 182 in Draufsicht gezeigt. Dabei ist zu erkennen, dass das Speichermittel einen hier als RFID-Chip ausgebildeten Transponder 185 aufweist.
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Weiterhin ist ein Werkstück 190, hier beispielhaft in Form eines Bleches, gezeigt, in welches eine Schraube 190 eingedreht werden soll. Das Eindrehen der Schraube beschreibt hierbei einen Arbeitsprozess, beispielsweise im Fahrzeug- oder Flugzeugbau, der mittels des Mittelgriffschraubers 100 durchgeführt werden kann. Während des Arbeitsprozesses können nun, wie erwähnt, Betriebsdaten wie Drehmomente bzw. Anzugsmomente erfasst und nicht nur auf der Steuereinheit 110 mitgeloggt, sondern auch in eines der Speichermittel geschrieben werden, bspw. in Form von Schraubkurven.
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Nach Beendigung des Arbeitsprozesses kann das Speichermittel dann auf das Werkstück 190, z.B. ein Karosserie- oder Tragflächenteil, aufgebracht, bspw. aufgeklebt, werden, wie dies hier beispielhaft anhand des Speichermittels 182 dargestellt ist.
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Weiterhin weist der Mittelgriffschrauber 100 eine Kommunikationseinheit 111 auf, über welche der Mittelgriffschrauber bspw. über WLAN, ggf. mit Internetanbindung, mit einem Server 195 kommunizieren kann. Auf dem Server 195 können verschiedene Daten von zu bearbeitenden Werkstücken hinterlegt sein, die mittels des Mittelgriffschraubers 100 empfangen bzw. ausgelesen werden können. Auf diese Weise können bspw. bestimmte Parameter für den Arbeitsprozess, bspw. ein nötiges Anzugsmoment, vorgegeben werden.
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Der Mittelgriffschrauber 100 bildet zusammen mit einem oder mehreren der Speichermittel eine erfindungsgemäße Anordnung in einer bevorzugten Ausführungsform.
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In 2 ist ein erfindungsgemäßes Arbeitsgerät 200 in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, hier beispielhaft in Form eines mobilen Blindnietgeräts, insbesondere eines Mittelgriffnietgeräts, dargestellt.
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Das Nietgerät 200 weist ein Gehäuse 240, einen Montagekopf bzw. ein Mundstück 220, einen Akku 250 sowie eine Betätigungstaste 145 zum Betätigen der Nietfunktion des Nietgeräts 200, d.h. zur Durchführung des Arbeitsprozesses, für den das Nietgerät vorgesehen ist, auf.
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Weiterhin ist eine Steuereinheit 210 vorgesehen, auf der bspw. ein Anwendungsprogramm hinterlegt ist und das die nötige Elektronik, ggf. auch ein Display, zum Betrieb des Nietgeräts 200 aufweist. Bei dem Nietgerät 200 kann es sich insbesondere um ein sog. messendes Nietgerät handeln, d.h. es können bspw. Kräfte, die auf die Zugstange und damit auf einen Dorn des Niets bzw. den Niet wirken, vorgegeben und mittels eines Kraftsensors 215 überwacht, überprüft und/oder mitgeloggt werden. Mittels eines Wegsensors 216 kann bspw. auch ein von dem Dorn während des Nietvorgangs zurückgelegter Weg erfasst werden.
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Weiterhin ist eine Schreibeinheit 230 vorgesehen, mittels welcher Speichermittel mit Transponder (z.B. gemäß 1b) beschrieben werden können, bspw. mit Nietkurven. Im vorliegenden Fall ist in dem Nietgerät 200 eine Aufnahmeeinrichtung 270 in Form einer Ausnehmung vorgesehen, in welcher beispielhaft ein Speichermittel 280 eingebracht ist. Die Schreibeinheit 230 ist hierbei in der Nähe der Aufnahmeeinrichtung angeordnet.
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Hinsichtlich der Durchführung des Arbeitsprozesses sei an dieser Stelle auf die Ausführungen zu 1a verwiesen, die hier entsprechend gelten. Es versteht sich, dass auch das Nietgerät 200 eine Kommunikationseinheit zur Kommunikation mit einem Server aufweisen kann, wie dies für den Mittelgriffschrauber in 1a gezeigt ist.
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In 3 ist ein erfindungsgemäßes industrielles Gerät 300 in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, hier beispielhaft in Form eines Handschweißgeräts bzw. einer Handschweißzange dargestellt.
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Die Handschweißzange 300, die hier beispielhaft als C-Zange ausgeführt ist, weist ein Gehäuse 340, zwei Zangenarme 320, 321 sowie an den Zangenarmen angeordnete Schweißelektroden 325, 326 auf. Es ist auch denkbar, dass die Zange als X-Zange ausgeführt ist. In dem Gehäuse 340 können bspw. ein Trafo und ein Gleichrichter zur Bereitstellung eines geeigneten Schweißstromes an den Elektroden 325, 326 vorgesehen sein.
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Weiterhin ist eine Steuereinheit 310 vorgesehen, auf der bspw. ein Anwendungsprogramm hinterlegt ist und die die nötige Elektronik zum Betrieb der Handschweißzange 300 aufweist. Bei der Handschweißzange 300 kann es sich insbesondere um eine sog. messende Schweißzange handeln, d.h. es können bspw. Ströme vorgegeben und überwacht, überprüft und/oder mitgeloggt werden.
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Weiterhin ist eine Schreibeinheit 330 vorgesehen, mittels welcher Speichermittel mit Transponder (z.B. gemäß 1b) beschrieben werden können. Mittels der Handschweißzange können bspw. im Rahmen eines Arbeitsprozesses zwei Werkstücke 390, 391, hier in Form von Blechen, verbunden werden. Auf dem Werkstück 390 ist beispielhaft ein Speichermittel 380 angebracht, auf welches mittels der Schreibeinheit 330 Daten betreffend den Arbeitsprozess geschrieben werden können, bspw. in Form von Widerstands- und/oder Stromkurven. Das Werkstück 390 bildet damit ein erfindungsgemäßes Werkstück in einer bevorzugten Ausführungsform.
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Weiterhin weist die Handschweißzange 300 eine Leseeinheit 331 auf, mittels welcher bspw. vor Beginn des Arbeitsprozesses Daten aus dem Speichermittel 380, das bereits auf dem Werkstück 390 angebracht ist, ausgelesen werden können. Dies stellt bspw. eine Alternative oder eine zusätzliche Funktion zu dem in 1a gezeigten Abruf von Daten von dem Server dar, kann aber auch zusätzlich verwendet werden. Es versteht sich, dass die Schreibeinheit 330 und die Leseeinheit 331 in Form einer kombinierten Schreib- und Leseeinheit ausgebildet sein können.
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Hinsichtlich der Durchführung des Arbeitsprozesses sei an dieser Stelle auf die Ausführungen zu 1a verwiesen, die hier entsprechend gelten. Es versteht sich, dass auch die Handschweißzange 300 eine Kommunikationseinheit zur Kommunikation mit einem Server aufweisen kann, wie dies für den Mittelgriffschrauber in 1a gezeigt ist.
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Auf dem Speichermittel 380, das hier dem Werkstück 390 zugeordnet und darauf angebracht ist, können nun nicht nur die im Rahmen des Schweißvorgangs erfassten Prozessdaten abgespeichert sein, sondern auch Prozessdaten, die im Rahmen vorhergehender Arbeitsprozesse, bspw. einem Schrauben und/oder Nieten, wie dies bspw. in Bezug auf die 1a und 2 beschrieben wurde, abgespeichert sein.
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Eine Datenstruktur auf dem Speichermittel kann dann bspw. wie folgt aussehen:
Modell > Werkstück | > Nietgerät: Verbindung 1 bis 3 ausgeführt von Werker A am ... um ... |
| > Schraubgerät: Verbindung 1 ausgeführt von Werker B am ... um ... |
| > Schweißgerät: Verbindung 1 bis 4 ausgeführt von Werker C am ... um ... |
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Auf diese Weise können Daten verschiedener Arbeitsprozesse zusammen mit den Namen der bearbeitenden bzw. den Arbeitsprozess durchführenden Werker mit Datum und Uhrzeit auf dem Speichermittel hinterlegt sein. Zudem kann unter dem Begriff 'Modell' angegeben sein, für welches bspw. Fahrzeugmodell das Werkstück vorgesehen ist. Unter dem Begriff 'Werkstück' kann auch das betreffende Werkstück näher bezeichnet sein, bspw. als 'Tür vorne links' o.ä.
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In 4 ist ein erfindungsgemäßes Arbeitsgerät 400 in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, hier beispielhaft in Form eines mobilen Schraubgeräts, insbesondere eines Winkelschraubers, dargestellt.
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Der Winkelschrauber 400 weist ein Gehäuse 440, einen Montagekopf 420, einen Akku 450 sowie eine Betätigungstaste 445 zum Betätigen der Schraubfunktion des Winkelschraubers 400, d.h. zum Durchführen des Arbeitsprozesses, für den der Winkelschrauber 400 vorgesehen ist, auf. In dem Montagekopf 420 kann – je nach Ausbildung des Montagekopfes – bspw. ein Bit oder direkt eine Schraube eingesetzt werden.
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Weiterhin ist eine Steuereinheit 410 vorgesehen, auf der bspw. ein Anwendungsprogramm hinterlegt ist und die die nötige Elektronik zum Betrieb des Winkelschraubers 400 aufweist. Bei dem Winkelschrauber 400 kann es sich insbesondere um einen sog. messenden Schrauber handeln, d.h. es können bspw. Drehmomente bzw. Anzugsdrehmomente vorgegeben und überwacht, überprüft und/oder mitgeloggt werden.
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Weiterhin ist eine Schreibeinheit 430 vorgesehen, mittels welcher Speichermittel mit Transponder (z.B. gemäß 1b) beschrieben werden können. Im vorliegenden Fall ist an dem Winkelschrauber 400 eine Aufnahmeeinrichtung 470 in Form eines Behälters angebracht, in welche beispielhaft ein Speichermittel 480 eingebracht ist.
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Im Übrigen sei zur Verwendung des Winkelschraubers 400, insbesondere zum Beschreiben von Speichermitteln, auf die obigen Ausführungen zum Mittelgriffschrauber 100 bzw. den anderen Arbeitsgeräten verwiesen, die entsprechend gelten.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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