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Die Erfindung betrifft ein Lager insbesondere zur Lagerung eines Achsträgers eines Fahrzeuges nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Zum Stand der Technik wird beispielshalber auf die
DE 10 2014 200 295 A1 und die
DE 696 22 141 T2 verwiesen.
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Aus dem Stand der Technik sind unterschiedliche Arten zur Lagerung von Fahrwerksbauteilen, wie beispielsweise von Achsträgern eines zweispurigen Fahrzeuges oder von Fahrzeug antreibenden Antriebsaggregaten bekannt. Im Fahrwerksbereich finden üblicherweise Gummilager mit einem zwischen einem Kern und einer Hülse oder Buchse des Lagers vorgesehenen Stützbereich, welcher ein Elastomerelement enthält, Verwendung. Dabei sind im Elastomerelement gezielt Hohlräume zur Dämpfung von Schwingungen, aber auch zur Materialeinsparung vorgesehen. Zur Lagerung von Antriebsaggregaten eines Fahrzeuges werden üblicherweise sogenannte Hydrolager verwendet, bei denen die genannten Hohlräume mit einem Öl befüllt sind. Damit kann die Steifigkeit des Lagers besonders gut im Hinblick auf eine gewünschte Kraft-Weg-Kennlinie eingestellt werden. Das elastische Verhalten bzw. die Elastizität sowie die Steifigkeit der Lager ist damit zwar vom Verlagerungsweg der über ein solches Lager aneinander gelagerten Bauelemente abhängig, aber nichtsdestotrotz fest vorgegeben. Das unter anderem auch durch die Elastizität der Lager eines Fahrzeug-Achsträgers vorgegebene fahrdynamische Verhalten des Fahrzeuges ist somit ebenfalls fest vorgegeben. Zur aktiven Änderung der Steifigkeit der Fahrwerkslager, angepasst an fahrdynamische Verhalten des Fahrzeuges, ist aus dem Stand der Technik neben einer Verwendung eines Aktuators die Verwendung von magnetorheologischen Materialien in Lagern bekannt. So zeigen die beiden genannten Schriften jeweils Lager deren Steifigkeit oder Elastizität dadurch veränderbar ist, dass diese Lager ein magnetorheologisches Elastomer aufweisen dessen Elastizität durch Veränderung eines auf dieses Elastomer einwirkende Magnetfeld veränderbar ist. Zwischen dem üblicherweise rohrförmig ausgeführten Lagerkern und der ebenso üblicherweise rohrförmig ausgeführten Hülse bzw. Buchse befindet sich demnach ein ringförmig ausgeführtes magnetorheologisches Elastomer. Derartige magnetorheologische Elastomere enthalten magnetische Partikel und verändern bei Anlegen eines Magnetfeldes deren Härte. Der Kunststoff verhärtet dabei solange, bis das Magnetfeld ausgeschaltet wird. Anschließend nimmt das Elastomer seine ursprüngliche und üblicherweise weiche Konsistenz wieder an. In den genannten Schriften muss das magnetorheologische Elastomer vor dem Einsatz als Gummilager entweder gehärtet werden oder derart hart bzw. steif (bereits ohne das Anliegen eines Magnetfeldes) ausgeführt sein, dass es nicht an den jeweils offenen Seiten zwischen der rohrförmig ausgeführten Hülse bzw. Buchse und Kern unter Last auslaufen bzw. sich herausdrücken kann. Damit ist die Grundsteifigkeit der genannten Lagerausführungen, also ohne das Anliegen eines Magnetfeldes, bereits auf verhältnismäßig harte magnetorheologische Elastomere beschränkt.
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Es ist somit Aufgabe der Erfindung, ein durch ein magnetorheologisches Material funktionierendes Lager insbesondere zur Lagerung eines Fahrzeug-Achsträgers aufzuzeigen, welches einfach zu fertigen ist und bestmöglich in jeglichen fahrdynamischen Situationen und in unterschiedlichen Fahrzeugvarianten einsetzbar ist.
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Die Lösung der Aufgabe ergibt sich durch ein Lager mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen sind Inhalt der Unteransprüche.
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Es wird ein Lager insbesondere zur Lagerung eines Achsträgers eines Fahrzeuges vorgeschlagen, welches einen zumindest annähernd zylindrisch (bevorzugt kreiszylindrisch) geformten inneren Kern zur Verbindung mit einem ersten Bauteil umfasst, wobei die Mantelfläche des zumindest annähernd zylindrisch geformten inneren Kerns im Wesentlichen von einer ringförmigen (bevorzugt zylindrisch oder kreiszylindrisch geformten) äußeren Hülse umhüllt ist. Die äußere Hülse ist ihrerseits zur Verbindung eines zweiten Bauteils angeordnet. Zwischen dem inneren Kern und der äußeren Hülse ist dabei mindestens ein magnetorheologisches Stützelement angeordnet. Durch das Anlegen eines Magnetfeldes kann die Steifigkeit bzw. die Härte des magnetorheologischen Stützelements und damit die Steifigkeit des Lagers verändert werden. Erfindungsgemäß ist zwischen dem inneren Kern und der äußeren Hülse neben einem genannten magnetorheologischen Stützelement ein nicht-magnetorheologisches Stützelement angeordnet. Außerdem ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass zumindest ein Teil der Deckflächen des im Wesentlichen zylinderförmig ausgeführten Lagers mittels eines Abdeckelements abgedeckt sind. Dabei wird jener Bereich der Deckflächen, in welchem der innere Kern an dem ersten Bauteil angebunden ist bzw. welcher die Verlängerung des inneren Kerns entlang dessen Längsachse darstellt, nicht von dem Abdeckelement abgedeckt.
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Insbesondere ist das erfindungsgemäße Lager zur Lagerung eines Achsträgers, besonders bevorzugt eines Hinterachsträgers, geeignet. Der Achsträger, auch bekannt als Hilfsrahmen, Integralrahmen oder Fahrschemel, ist ein Strukturteil, welches üblicherweise Radführungslenker, einen Stabilisator, ein Antriebsaggregat und einige weitere Bauteile aufnimmt, die wegen Montage-, Karosseriebelastungs-, Komfort- und Steifigkeitsanforderungen nicht unmittelbar am Fahrzeugaufbau bzw. einer Fahrzeugkarosserie befestigt werden. Der Achsträger kann dann mittels einem oder mehreren erfindungsgemäßen Lagern am Fahrzeugunterboden bzw. an der Fahrzeugkarosserie angebunden sein.
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Wie oben bereits beschrieben ist das erfindungsgemäße Lager bevorzugt ähnlich einem herkömmlich aus dem Stand der Technik bekannten Gummilager aufgebaut. Jedoch neben einem einfachen und hinsichtlich seiner Elastizität nicht veränderbaren Elastomerelement ist zwischen der zylinderförmigen bzw. rohrförmigen bzw. ringförmigen Hülse und dem zylinderförmigen bzw. rohrförmigen bzw. ringförmigen Kern des Lagers zusätzlich ein magnetorheologisches Stützelement angeordnet. Das nicht-magnetorheologische Stützelement stellt im Sinne der Erfindung also ein Material dar, welches zwar elastisch verformbar ist, sich jedoch hinsichtlich seiner Elastizität bzw. seiner elastischen Eigenschaften nicht (wesentlich) verändert. Es dient somit quasi als Grundgerüst bzw. Stützgerüst zur Erhaltung einer vorgegebenen und geforderten Grundsteifigkeit, welche insbesondere im Anwendungsbereich von Hinterachsträgern notwendig ist. Beispielsweise kann dies ein einfaches aus dem Stand der Technik bekanntes Gummielement bzw. Elastomer sein, welches bei einem herkömmlichen Gummilager üblicherweise zwischen der Hülse und dem Kern des Lagers angeordnet ist.
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Unter einem magnetorheologischen Stützelement wird somit gemäß der vorliegenden Erfindung ein Stützelement verstanden, bei welchem bei Anliegen eines Magnetfeldes die elastische Eigenschaft bzw. die Steifigkeit bzw. die Härte bzw. die Elastizität des Materials veränderbar ist.
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Bevorzugt ist das magnetorheologische Stützelement dabei als magnetorheologisches Elastomer ausgeführt, welches eine Elastomermatrix und darin dispergierte magnetische bzw. magnetisierbare Partikel umfasst. Dieses kann beispielsweise in einem nicht-magnetisierten Zustand eine gelartige Konsistenz aufweisen. Bei Anlegen eines Magnetfeldes können die viskoelastischen Eigenschaften des magnetorheologischen Stützelements schnell und reversibel verändert werden, wobei das gesamte Lager damit in seiner Härte bzw. Steifigkeit veränderbar ist.
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Wie bereits eingangs beschrieben ist das erfindungsgemäße Lager bevorzugt durch eine kreiszylindrische ringförmige Hülse und einen bevorzugt konzentrisch (im unbelasteten Zustand) zu dieser angeordneten kreiszylindrischen Kern gebildet. In dem ringförmigen Zwischenraum zwischen der Hülse und dem Kern des Lagers befindet sich sowohl mindestens ein nicht-magnetorheologisches, als auch ein magnetorheologisches Stützelement, über welches die Hülse und der Kern abgestützt sind. Bevorzugt sind dabei in aufeinander folgenden Sektoren (beispielsweise in der Größenordnung von jeweils 45°) dieses Ring-Zwischenraums abwechselnd jeweils ein magnetorheologisches Stützelement und ein nicht-magnetorheologisches Stützelement vorgesehen. Dabei können auch Luftspalte, Luftkammern und besondere Formgebungen vorgesehen sein. Auch hinsichtlich der Anzahl an magnetorheologischen Stützelementen innerhalb eines Lagers sowie hinsichtlich der Konsistenz des magnetorheologischen Stützelements kann eine erfindungsgemäße Lagerausführung je nach gewünschter Steifigkeit bzw. Elastizität variieren.
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Erfindungsgemäß ist mindestens ein Teil der Deckflächen des im Wesentlichen zylinderförmigen Lagers mittels eines Abdeckelements abgedeckt. Ausgenommen von der genannten Abdeckung ist konsequenterweise jener Bereich an der Lager-Deckfläche, welcher durch den inneren Kern und das damit verbundene erste Bauteil eingenommen wird. Mindestens abgedeckt bzw. verschlossen werden muss jedoch die ringförmige Fläche als Teil der Deckfläche, welche zwischen der äußeren Hülse und dem inneren Kern gebildet wird und durch welche das gelartige magnetorheologische Material bei Belastung des Lagers austreten könnte. Mit den Deckflächen sind im Sinne dieser Erfindung die Grundflächen des zumindest annähernd zylinderartig aufgebauten Lagers angesprochen, welche durch die jeweiligen, üblicherweise ringförmigen, Grundflächen der Hülse, des Kerns, des magnetorheologischen Stützelements und des nicht-magnetorheologischen Stützelements gebildet werden. Eine derartige Abdeckung ist deswegen notwendig, um zu vermeiden, dass das weiche, bevorzugt gelartige, magnetorheologische Stützelemente insbesondere unter Last aus dem ringförmigen Raum zwischen dem inneren Kern und der äußeren Hülse herausgedrückt wird.
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Das Abdeckelement kann beispielsweise als Deckel oder Stopfen ausgeführt sein, welcher bevorzugt im gleichen Prozessschritt wie das nicht-magnetorheologische Stützelement hergestellt ist. Das Abdeckelement muss dabei jedoch nicht zwingend ein separat angeordnetes Element darstellen, sondern kann beispielsweise ein Bestandteil der äußeren Hülse, des nicht-magnetorheologischen Stützelements oder des inneren Kerns darstellen. Bevorzugt ist das Abdeckelement dabei in einem Vulkanisationsprozess hergestellt. Im Falle einer der drei zuletzt genannten Ausführungsbeispiele kann das das Abdeckelement bildende und von dem jeweilig bereits vorhandenen Lagerbestandteil überstehende Material abgeknickt werden und damit die jeweils ringförmige Deckfläche abdecken. Im Falle eines separat angebrachten Abdeckelements kann beispielsweise ein Deckel aus Kunststoff bzw. ein gummiartiger Deckel bzw. ein möglichst elastisches Material, wie beispielsweise ein Elastomerelement oder elastisch verformbare ringförmige Stopfen an die äußere Hülse geklebt, geclipst, geschraubt oder gepresst werden.
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Bevorzugt weist mindestens eines der beiden Abdeckelemente mindestens ein, bevorzugt mehrere Durchgangslöcher bzw. Spalte auf. Dabei kann der Lochdurchmesser bzw. die Größe der Spalte bzw. der Durchgangslöcher maximal so groß gewählt werden, dass ein Herausdrücken des magnetorheologischen Stützelements in keiner Situation möglich ist. Die Durchgangslöcher können demnach, abhängig von der jeweiligen Konsistenz und Härte bzw. Steifigkeit des noch nicht magnetisierten magnetorheologischen Stützelements, ausreichend klein ausgeführt sein. In vorteilhafter Weise kann durch das genannte Abdeckelement gleichzeitig eine einfache Fertigung des Lagers ermöglicht werden. So kann das magnetorheologische Stützelement beispielsweise nach Herstellung des sich zwischen der Hülse und dem Kern befindlichen nicht-magnetorheologischen Stützelements als Stützgerüst sowie des genannten Abdeckelements in die Durchgangslöcher (mit beispielsweise hohem Druck) oder durch die äußere Hülse eingespritzt werden. Es muss anschließend an die Einspritzung in vorteilhafter Weise nicht mehr in einem aufwändigen Härteprozess ausgehärtet werden, sondern kann als weiches, beispielsweise gelartiges oder Zahnpasta-ähnliches, Stützelement im Lager verbleiben. Bevorzugt wird das magnetorheologische Stützelement dabei in die Zwischenräume des bereits vorhandenen nicht-magnetorheologischen Stützgerüsts eingespritzt.
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Wie bereits oben genannt ist das erfindungsgemäße Lager insbesondere für eine einfache und zuverlässige Steifigkeitsveränderung zwischen dem Fahrzeug-Aufbau und einem Achsträger (insbesondere einem Hinterachsträger) geeignet. Dabei ist ein Fahrzeugachsträger bevorzugt mit mindestens zwei erfindungsgemäßen Lagerungen am Fahrzeugaufbau gelagert. Besonders bevorzugt sind alle Anbindungen bzw. Lagerungen des Achsträgers am Fahrzeugaufbau in Form eines erfindungsgemäßen Lagers ausgeführt.
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Von besonderem Vorteil ist dabei, dass mit der Verwendung des erfindungsgemäßen Lagers an einem Achsträger in ihrem geometrischen Aufbau gleiche Lager für unterschiedliche Fahrzeuge oder Fahrzeugtypen verwendet werden können, bei denen eigentlich Achsträger-Lager mit unterschiedlichen Steifigkeiten verbaut sein sollen. Beispielsweise können auch hinsichtlich ihrer geometrischen Gestaltung gleiche Fahrzeug-Achsen und Achsträger an Fahrzeugen mit völlig unterschiedlichem Aufbau verbaut sein, welche Aufbauten sich hinsichtlich Form und Gewicht und der bei der Fortbewegung des Fahrzeuges am Aufbau angreifenden Kräfte signifikant unterscheiden, wobei mit unterschiedlichen Lager-Elastizitäten eine sogenannte Baukasten-Lösung umgesetzt werden kann. Daher können grundsätzlich im Fahrwerksbereich eines Fahrzeuges erfindungsgemäße Lager zum Einsatz kommen, welche ein magnetorheologisches Stützelement enthalten, dessen Elastizität durch Veränderung eines auf das Lager bzw. auf das Stützelement einwirkende Magnetfeld veränderbar ist. In vorteilhafter Weise kann so ein varianten-konformes Lager aufgezeigt werden, was wiederrum deutliche Vorteile in der Fertigungseffizienz und hinsichtlich Kostenreduzierung birgt.
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Die Erzeugung des erforderlichen Magnetfeldes kann dabei auf unterschiedliche Arten erfolgen. Dabei wird in einer ersten bevorzugten Ausführung der Erfindung vorgeschlagen, auf das magnetorheologische Stützelement einen Permanentmagneten einwirken zu lassen. Dies kann insbesondere durch ein dauerhaftes Magnetfeld realisiert werden, welches dauerhaft wirkend im Bereich des Lagers vorgesehen ist und welches praktisch durch einen einfachen Permanentmagneten dargestellt sein kann. Dieses einmal erzeugte dauerhafte Magnetfeld benötigt somit keine weitere Energiezufuhr. Die Magnetfeldstärke kann beispielsweise durch Veränderung des Abstandes des Permanentmagneten vom magnetorheologischen Stützelement stufenlos eingestellt werden.
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Bevorzugt können hierfür das magnetorheologische Stützelement und bevorzugt auch das nicht-magnetorheologische Stützelement des erfindungsgemäßen Lagers von einem vorzugsweise hartmagnetischen Material (Metall oder Kunststoff) komplett oder zumindest teilweise ummantelt sein. Diese bereits magnetische Ummantelung kann bei der Montage des Lagers, zum Beispiel durch Aufpressen einer Manschette an diesem angebracht werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, im Fertigungsprozess des Fahrzeuges ein für eine dauerhafte Magnetisierung geeignetes Material zunächst bei der Montage der entsprechenden Fahrwerks-Komponente im nicht magnetisierten Zustand zu verbauen und erst im Laufe eines weiteren Montageschritts des Fahrzeuges zu magnetisieren. Es kann in diesem Zusammenhang auch vorgesehen sein, das insbesondere im Fahrwerksbereich eines Fahrzeuges eingesetzte erfindungsgemäße Lager bei Bedarf quasi zu kalibrieren, indem gezielt ein bestimmtes permanentes Magnetfeld an dieses Lager angelegt wird, was durch geeignete Anordnung einer bestimmten Menge von magnetisierbarem Material bzw. magnetisierbaren Partikeln im magnetorheologischen Stützelement und anschließender Magnetisierung desselben darstellbar ist. Beispielsweise kann ein solches ein permanentes Magnetfeld erzeugendes Material auch in Form metallischer Partikel in das magnetorheologische Stützelement eingebracht sein. Diese magnetisierbaren Partikel werden durch Anbringen eines magnetischen Feldes bei der Montage permanent magnetisiert und bestimmen damit die elastischen Eigenschaften des Lagers.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführung der Erfindung wirkt ein von einer Steuereinheit angesteuerter Elektromagnet zur Erzeugung eines Magnetfeldes auf das Lager ein. Das magnetorheologische Stützelement und damit das erfindungsgemäße Lager können so bedarfs- oder situationsabhängig ihre Steifigkeitseigenschaften verändern, je nachdem ob das Magnetfeld eingeschaltet ist oder nicht. Hierfür kann eine Elektromagnet-Spule entweder lokal direkt am magnetorheologischen Stützelement oder ringförmig um die Drehachse bzw. Zylinder-Längsachse des Lagers herum angeordnet sein.
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Die Ansteuerung der Magnetspule und die daraus resultierende Einstellung der Lager-Elastizität bzw. Steifigkeit erfolgt dabei bevorzugt anhand verschiedener Kriterien. So kann der Fahrer des Fahrzeuges beispielsweise mit einem sogenannten Fahrerlebnisschalter vorgeben, ob er eine weichere komfortable Lager-Charakteristik oder ein sportlich härteres Verhalten der erfindungsgemäßen Lagerung bevorzugt. Durch geeignete Gestaltung bzw. Anordnung des magnetorheologischen Stützelements zum nicht-magnetorheologischen Stützelement innerhalb des Lagers, ist es auf vorteilhafte Weise möglich, bei intensiven (positiven oder negativen) Beschleunigungsvorgängen des Fahrzeuges unabhängig von einer solchen Vorgabe des Fahrers, eine Grundsteifigkeit des Lagers darzustellen, indem ein erst dann, nämlich bei solchen starken Beschleunigungen, zur Wirkung kommender Elastomer-Anschlagpuffer (also von dem nicht-magnetorheologischen Stützelement ausgehend) vorgesehen ist.
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Ein weiteres Kriterium anhand dessen eine elektronische Steuereinheit ein erfindungsgemäßes (Fahrwerks-)Lager bzw. dessen Steifigkeit über einen Elektromagneten geeignet ansteuern kann, ist eine (mittels gängiger Navigationssysteme bekannte) vorausliegende Fahrstrecke eines Fahrzeuges. Ist eine voraussichtlich sportliche Fahrweise, beispielsweise anhand des Streckenverlaufs und der Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeuges, erkennbar, so kann das Lager härter geschaltet werden bzw. das Magnetfeld dementsprechend eingeschaltet werden. Bei kontinuierlichen Autobahnfahrten dagegen kann das Lager vergleichsweise weich eingestellt werden. Selbstverständlich kann in analoger Weise auch der aktuelle Fahrzustand des Fahrzeuges in die Einstellung der veränderlichen Steifigkeit oder Elastizität eines erfindungsgemäßen Lagers einfließen.
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Auf einfache Weise können durch das erfindungsgemäße Lager mittels der Zuhilfenahme von magnetorheologischen Stützelementen, variantenkonforme Lagerungen für Fahrzeug-Achsen bzw. Fahrwerksbauteile oder andere Fahrzeugbauteile hergestellt werden, die situationsabhängig bezüglich ihrer Steifigkeit bzw. Elastizität umschaltbar bzw. veränderbar sind. Durch das zusätzliche Vorliegen eines nicht-magnetorheologischen Stützelements im Lager kann eine ausreichende Grundsteifigkeit des Lagers gewährleistet werden. Außerdem stellen die erfindungsgemäßen Abdeckelemente ein Verbleiben des magnetorheologischen Stützelements innerhalb des Lagers sicher, wobei eine lastgerechte und ausfallsichere Lagerung ermöglicht wird.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand vier Ausführungsbeispiele weiter erläutert, wobei die beigefügten 1–3 einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Lager aufzeigen. 4 zeigt einen Längsschnitt durch ein erfindungsgemäßes Lager. Erfindungswesentlich können dabei sämtliche näher beschriebenen Merkmale sein.
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In 1, 2 und 3 ist jeweils ein Querschnitt eines erfindungsgemäßen Lagers aufgezeigt. Dabei ist jeweils ein Lager aufgezeigt, welches eine zylindrische und ringförmig ausgebildete äußere Hülse 2 zur Verbindung eines ersten nicht aufgezeigten Bauteils, sowie einen innerhalb dieser Hülse konzentrisch angeordneter und zylindrisch ausgeführten inneren Kern 1 zur Verbindung eines zweiten nicht aufgezeigten Bauteils umfasst. In dem ringförmigen Zwischenraum zwischen der Hülse 2 und dem Kern 1 befindet sich sowohl mindestens ein magnetorheologisches Stützelement 3 und erfindungsgemäß auch mindestens ein nicht-magnetorheologisches Stützelement 4, über welche die Hülse 2 und der Kern 1 abgestützt sind. Durch das Anlegen eines Magnetfeldes am magnetorheologischen Stützelement 3 ist die Steifigkeit dieses und damit des gesamten Lagers veränderbar.
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1, 2 und 3 unterscheiden sich lediglich in der Anzahl an vorhandenen magnetorheologischen Stützelementen 3 sowie an deren Anordnung und Formgebung. So ist in 1 der Querschnitt eines Lagers aufgezeigt, in welchem zwei magnetorheologische Stützelemente 3 zwischen einem nicht-magnetorheologischen Stützelement 4 angeordnet sind. Dagegen sind in 2 vier magnetorheologische Stützelemente 3 innerhalb einem nicht-magnetorheologischen Stützelement 4 angeordnet. In 3 sind zwei magnetorheologische Stützelemente 3 sowie zwei mit Luft befüllte Kammern 5 innerhalb des nicht-magnetorheologischen Stützelements 4 angeordnet. Das jeweilige nicht-magnetorheologische Stützelement 4 dient der Sicherstellung einer minimalen Grundsteifigkeit des Lagers. So kann beispielsweise wenn das magnetorheologische Stützelement 3 nicht aktiv ist, also das Magnetfeld nicht angeschaltet ist, dennoch eine ausreichende Lagersteifigkeit durch die materialbedingte Grundsteifigkeit des nicht-magnetorheologischen Stützelements 4 ermöglicht werden. Das nicht magnetorheologische Stützelement 4 kann beispielsweise ein Elastomer sein, wie es aus dem Stand der Technik bei herkömmlichen Gummilagern Verwendung findet. Die gezeigte Anordnung an erfindungsgemäßen Lagerausführungen ermöglicht insbesondere bei deren Verwendung als Fahrwerkslager eine hinsichtlich Steifigkeit und Härte der Lager an unterschiedliche fahrdynamische Situationen anpassbare Lagerung.
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In 4 ist ein Längsschnitt (also axial) durch ein erfindungsgemäßes Lager dargestellt. Darin soll insbesondere eine Ausführungsform zweier Abdeckelemente dargestellt werden, welche mindestens einen Teil der Deckflächen des zumindest annähernd zylindrisch geformten Lagers abdecken. Das Abdeckelement ist in diesem konkreten Falle als ringförmiger, elastischer Stopfen 6 ausgebildet, welcher zwischen der äußeren Hülse 2 und dem inneren Kern 1 an die beiden Deckflächen bzw. an Teilen der Deckfläche des Lagers gepresst ist bzw. in einem Vulkanisationsprozess hergestellt wurde. Dabei ist der Stopfen 6 in diesem Falle ringförmig ausgebildet und stopft bzw. verschließt damit den ringförmigen Zwischenraum zwischen der Hülse 2 und dem Kern 1, in welchem sich magnetorheologische und nicht-magnetorheologische Stützelemente 3, 4 befinden. Die Stützelemente 3, 4 sind in dieser Zeichnung nicht genauer dargestellt. Im Herstellungsprozess kann das magnetorheologische Material beispielsweise durch die Hülse 2 hindurch gespritzt werden. Das gelartige Material kann so durch vorheriges Anbringen der Stopfen 6 nicht aus dem Zwischenraum zwischen der Hülse 2 und dem Kern 1 des Lagers (insbesondere bei Belastung des Lagers) austreten. Anschließend kann die Öffnung, durch welche das magnetorheologische Material in den Zwischenraum eingespritzt wurde, wieder verschlossen werden. Außerdem sind die Stopfen 6 derart elastisch ausgebildet, dass sie sich bei einer Belastung des Lagers ebenfalls verformen. Des Weiteren ist unter dem Bezugszeichen 7 schemenhaft das Vorhandensein einer Elektromagnet-Spule 7 angedeutet, welche ringförmig um den inneren Kern 1 des Lagers angeordnet ist. Diese Elektromagnet-Spule 7 kann bei geeigneter Ansteuerung ein Magnetfeld erzeugen, woraufhin sich die Elastizität bzw. Steifigkeit der magnetorheologischen Stützelemente 3 in dem Lager entsprechend verändern.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102014200295 A1 [0001]
- DE 69622141 T2 [0001]