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Ofen für Dentalbauteile und wärmefeste Unterlage
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Technisches Gebiet
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Die Erfindung betrifft einen Ofen für Dentalbauteile sowie eine wärmefeste Unterlage für erwärmte, insbesondere gesinterte Dentalbauteile, die aus dem Ofen entnommen werden und eine Restwärme aufweisen.
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Derartige Öfen für Dentalbauteile sind oftmals als Tischgerät ausgeführt und weisen damit eine wesentlich kleinere Bauform als übliche Industrieöfen auf. Von besonderem Vorteil ist es auch, wenn kein gesonderter Starkstromanschluss vorhanden sein muss, um den Ofen für Dentalbauteile zu betreiben. Dabei handelt es sich nicht nur um einen Sintervorgang, sondern es kommen grundsätzlich auch Trocknungsöfen oder Öfen für das Kristallisieren oder Glasieren in Frage. Derartige Öfen unterscheiden sich unter anderem durch die Temperaturbereiche, so wird für das Sintern üblicherweise ein Temperaturbereich von 1500°C–1600°C benötigt, das Kristallisieren von Glaskeramik und das Glasieren, also das Beschichten von Zirkonoxid mit Glaskeramik findet bei Temperaturen von 800°C statt und das Trocknen eines Dentalbauteils nach nasser spanender Bearbeitung findet in einem Temperaturbereich von 150°C–200°C statt.
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Stand der Technik
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Aus der
DE 10 2012 213 279 A1 ist ein Sinterofen für Dentalbauteile bekannt, bei dem ein auf einem Träger angeordnetes Bauteil nach dem Sintern zusammen mit dem Träger aus der Brennkammer entnommen wird und auf eine feuerfeste Unterlage mit Raumtemperatur abgestellt wird. Dabei übernimmt der Träger die Funktion eines Temperaturpuffers, um einen möglichen Thermoschock zu kompensieren. In dieser Abkühlzone kühlt sich das auf dem Träger angeordnete Bauteil von einer Temperatur zwischen 275 und 600 Grad auf eine Temperatur zwischen 100 und 200 Grad Celsius ab und das Bauteil wird anschließend vom Träger genommen und auf eine metallische Unterlage mit Raumtemperatur gelegt, wo das Bauteil nach maximal 2 Minuten handwarm ist und weiterverarbeitet werden kann.
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Aus der
DE 10 2013 226 497 ist bekannt, einen Dentalofen mit einem Temperaturprofil mit einer Phase zum Abkühlen zu betreiben.
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Aus der
DE 10 2006 032 655 A1 ist ein Dentaltechnikofen bekannt, bei dem eine temperaturabhängige Positionssteuerung der Verschlussplatte vorgesehen ist. Die dem Brennen vorgeschaltete Trocknung erfolgt unabhängig von der Aufheiz- oder Abkühlphase der Brennkammer und die Trocknungszeit des auf der Verschlussplatte aufgelegten Brennguts vor dem Brennen kann verringert werden.
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Es ist bekannt, dass Zirkon- und Aluminiumoxid mit geringen Abkühlzeiten auskommt und sogar auch in Wasser gekühlt werden kann. Glaskeramik wird bei Abkühlung in Wasser beschädigt, eine Abkühlung in Umgebungsluft bei Raumtemperatur ist hingegen unproblematisch.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, die Abkühlzeit eines Bauteils nach dem Sintern, Kristallisieren, Glasieren oder Trocknen zu verkürzen.
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Darstellung der Erfindung
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Dank der erfindungsgemäßen Ausgestaltung eines Ofens für dentale Bauteile mit einem in einem Abstand zu einer Öffnung in der Brennkammer angeordneten Ablagebereich als Teil des Ofens, der eine an oder in dem Ablagebereich einwirkende Kühlvorrichtung aufweist, kann die Abkühlzeit des aus dem Ofen entnommenen und auf der Ablage angeordnete Bauteils gegenüber einer Abkühlung des Bauteils durch reine Konvektion bei Raumtemperatur verringert werden.
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Ein Ablagebereich als Teil des Ofens umfasst auch eine mit dem Ofen verbundene nur bedarfsweise ausschiebbare Unterlage.
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Vorteilhafterweise kann der Ablagebereich eine wärmefeste Ablage für das erwärmte Bauteil aufweisen und kann die Kühlvorrichtung auf die Ablage einwirken.
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Wärmefest ist ein Werkstoff dann, wenn er gegen thermische Belastungen widerstandsfähig ist. Konkret bedeutet dies, dass die Ablage im Betrieb bei den vorgesehenen Temperaturen des Bauteils keine den Gebrauch nachhaltig beeinträchtigende Veränderungen erfährt. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass beispielsweise nach einem Sintervorgang das 1000°C heiße zahntechnische Bauteil bereits auf die Ablage gesetzt werden kann, anstatt ca. 5 Minuten bis zur Abkühlung auf ca. 400°C zu warten, wodurch der Gesamtabkühlprozess beschleunigt wird.
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Damit die dentalen Bauteile, insbesondere Restaurationen an den Auflagestellen keinen Thermoschock erleiden ist es vorteilhaft ein Material zu verwenden, dessen Temperatur sich schnell an das heiße Bauteil anpasst, etwa eine Auflage aus Aluminium. Bei der Verwendung eines schwarz eloxierten Aluminiumauflageblechs lassen sich darüber hinaus Verfärbungen weitestgehend vermeiden.
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Vorteilhafterweise kann die Ablage Lüftungsöffnungen aufweisen, mittels welcher ein Kühlluftstrom auf das auf der Ablage anzuordnende Bauteil geleitet werden kann. Weiterhin können die Lüftungsöffnungen mit einem Lüfter zum Bereitstellen eines Kühlluftstroms strömungstechnisch verbunden sein. Damit lässt sich sowohl eine aktive und passive Kühlung des auf der Ablage befindlichen Bauteils erreichen.
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Vorteilhafterweise kann zwischen dem Lüfter und der Ablage ein luftdurchlässiges wärmeisolierendes Einsatzteil angeordnet sein, um zu verhindern, dass sich die Wärmestrahlung des Bauteils auf den Lüfter auswirkt.
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Anstelle eines Luftstroms oder zusätzlich zu einem Luftstrom kann die Ablage mittels eines Peltier-Elements gekühlt sein, das unmittelbar mit der Ablage thermisch gekoppelt ist.
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Vorteilhafterweise ist der Ablagebereich außerhalb des Wärmestrahlungsfeldes der geöffneten Brennkammer angeordnet ist. Dies kann beispielsweise bei einem Vertikalofen unterhalb der Ofentür oder auf dem Ofen selbst sein. Damit kann eine Abkühlung ohne den weiter andauernden Wärmeeintrag über Wärmestrahlung aus der Brennkammer erfolgen.
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Gemäß einer Weiterbildung kann der Ofen zwei Ofentüren aufweisen, wovon eine nach dem Freigeben der Öffnung der Brennkammer in eine Kühlposition gebracht ist, während die andere Ofentür in der Schließposition die Brennkammer verschließt. Damit lässt sich sowohl die Beladung der Brennkammer mit dem Bauteil als auch die Abkühlung des Bauteils zumindest teilweise gleichzeitig durchführen.
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Anstelle oder zusätzlich zu der Schließposition kann der Ofen auch so ausgebildet sein, dass eine Trocknungsposition eingenommen wird, in der die Ofentür einen Abstand zur Brennkammer aufweist und diese noch nicht verschließt, damit das auf der Ofentür angeordnete Bauteil nur einer gegenüber der Temperatur in der Brennkammer verringerten Temperatur ausgesetzt ist. Wenn der Trocknungsvorgang abgeschlossen ist, wird die Ofentür von der Trocknungsposition in die Schließposition gebracht, in der die Brennkammer durch die Ofentür verschlossen wird und das getrocknete Bauteil ist dann in die Brennkammer eingebracht.
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Vorteilhafterweise kann der Ofen eine Vorrichtung zum automatischen Umpositionierung des erwärmten Bauteils aus der geöffneten Brennkammer in den Ablagebereich aufweisen.
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Vorteilhafterweise kann die Vorrichtung zur automatischen Umpositionierung des erwärmten Bauteils einen Greifarm oder einen Roboterarm aufweisen.
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Vorteilhafterweise kann die Vorrichtung zur automatischen Umpositionierung des erwärmten Bauteils einen Stößel, eine Rutsche und einen Fangkorb aufweisen.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist eine wärmefeste Unterlage für ein erwärmtes Dentalbauteil, aufweisend eine in einem Gehäuse angeordnete wärmefeste Ablage, wobei die Ablage eine aktive Kühlvorrichtung aufweist.
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Vorteilhafterweise kann die Ablage Lüftungsöffnungen aufweisen, mittels welcher ein Kühlluftstrom auf ein auf der Ablage anzuordnendes Bauteil geleitet wird.
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Vorteilhafterweise kann unterhalb der Ablage ein Lüfter angeordnet sein. Alternativ oder zusätzlich dazu kann unterhalb der Ablage ein Peltier-Element angeordnet sein.
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Vorteilhafterweise kann der Ablagebereich bzw. die Ablage Mittel zur Temperaturmessung im Ablagebereich oder der Ablage oder des abzukühlenden Bauteils aufweisen, etwa einen Temperatursensor oder eine Wärmebildkamera.
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Vorteilhafterweise können Vergleichsmittel und Anzeigemittel vorhanden sein, um die Temperatur des abzukühlenden Bauteils mit einer vorgegebenen Grenztemperatur zu vergleichen und bei Erreichen der Grenztemperatur zur Anzeige zu bringen. Bei einer permanenten thermischen Überwachung des dentalen Bauteils mittels eines Thermosensor oder einer Wärmebildkamera während seiner gesamten Abkühlphase kann dem Benutzer nach Erreichen einer Grenztemperatur der frühest mögliche Zeitpunkt für das Anfassen des Bauteils zum Zweck der Weiterverarbeitung auf alle erdenklichen Arten angezeigt oder zur Kenntnis gebracht werden, etwa als akustisches und/oder optisches Signal oder über eine Benachrichtigung mit E-Mail oder sonstigen elektronischen Nachrichten.
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Vorteilhafterweise kann die Kühlvorrichtung mittels einer Steuerungseinheit eine von dem Mittel zur Temperaturmessung abhängige Kühlleistung abgeben.
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Vorteilhafterweise können in einem Gehäuse mehrere Ablagen mit mehreren Kühlvorrichtungen vorhanden sein. Ein derartig ausgebildeter Ofen oder eine derartige Unterlage ermöglicht dann die Lagerung mehrerer erwärmter Bauteile zur Abkühlung.
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Vorteilhafterweise kann jede Ablage individuell in der Kühlleistung steuerbar sein. Die mehreren Kühlvorrichtungen können damit in ihrer Kühlleistung über eine Steuerung einzeln temperaturabhängig betrieben werden.
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Vorteilhafterweise kann die auf den Ablagebereich einwirkende Kühlvorrichtung in einem Abstand zum Ablagebereich in einem Gehäuseabschnitt angeordnet sein, an dem das Bauteil beim Verbringen aus der Brennkammer vorbeibewegt wird.
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Damit kann die Kühlvorrichtung in einem bereits vorhandenen Gehäuseabschnitt angebracht werden, der sich zum Beispiel zwischen einer Schließposition der Ofentür und einer Beladeposition der Ofentür erstreckt. Eine Umpositionierung des Bauteils ist dann nicht notwendig, da die Auflagefläche der Ofentür für das in die Brennkammer einzubringende zu sinternde Bauteil auch gleichzeitig die Auflage zur Kühlung des gesinterten Bauteils nach dem Öffnen der Brennkammer darstellt.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung wiedergegeben Es zeigt:
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1 einen unteren Teil eines Dentalofens mit geöffneter Brennkammer und einem davor angeordneten Ablagebereich;
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1A den Ablagebereich aus 1 im Detail mit aufgelegtem Bauteil;
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2 einen Dentalofen mit geöffneter Brennkammer und einem auf der Brennkammer angeordneten Ablagebereich;
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3 eine wärmefeste Unterlage, die von einem Dentalofen unabhängig ausgebildet ist;
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4 einen Dentalofen mit geöffneter Brennkammer und einem unterhalb der geöffneten Ofentür angeordneten Ablagebereich;
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5 einen Dentalofen mit geöffneter Brennkammer und einem vor der Brennkammer angeordneten Ablagebereich mit freier Konvektion;
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6 einen Dentalofen mit geöffneter Brennkammer und einem vor der Brennkammer angeordneten Ablagebereich mit einem Peltier-Element;
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7 den Dentalofen aus 1 mit einer automatischen Umpositionierung des heißen Bauteils mittels eines Greifarms bzw. Roboterarms;
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8 den Dentalofen aus 1 mit einer automatischen Umpositionierung des heißen Bauteils mittels eines Stößels (z.B. Linearaktuator oder Druckluftrohr), einer Rutsche und einem Fangkorb;
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9 einen Dentalofen mit geöffneter Brennkammer und einem auf der Ofentür der geöffneten Brennkammer angeordneten Ablagebereich mit im Gehäuse des Ofens angebrachter Belüftung;
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10 den Dentalofen aus 9 mit zwei Ofentüren, wovon eine in eine spezielle Kühlposition gefahren wird, während die andere die Brennkammer verschließt;
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11 in einem Gehäuse angeordnete mehrere Ablagen mit mehreren Kühlvorrichtungen;
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12 eine Unterlage mit einer Steuerungseinheit.
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Ausführungsbeispiel der Erfindung
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1 zeigt einen unteren Teil eines vertikal ausgerichteten Dentalofens 1 mit einer nach unten geöffneten Brennkammer 2, deren Öffnung 2.1 mittels einer in der Offenstellung in vertikaler Richtung abgesenkten Ofentür 3 verschließbar ist. Die in einer Beladeposition befindliche abgesenkte Ofentür 3 umfasst einen tellerförmigen Wandabschnitt 4, auf dem ein unterer und ein oberer Türstein 5, 6 zur Isolation der Brennkammer vorgesehen sind. Der obere Türstein 6 weist an seiner Oberseite eine Auflagefläche 7 für ein Bauteil zur Wärmebehandlung in der Brennkammer 2 auf. Zum Beschicken des Ofens wird das Bauteil auf die Auflagefläche 7 der in der Beladeposition befindlichen Ofentür gelegt und die Ofentür wird vertikal nach oben bewegt und verschließt die Brennkammer in der Schließposition. Nach dem Abschluss der Wärmebehandlung in der geschlossenen Brennkammer 2 wird die Ofentür durch Absenken nach unten geöffnet und nach Erreichen der Beladeposition wird das noch eine Restwärme aufweisende Bauteil von der Auflagefläche 7 entfernt und in einen Ablagebereich 10 verbracht, der als Teil des Ofens 1 in einem Abstand zu der Öffnung 2.1 der Brennkammer 2 angeordnet ist, hier vor der Öffnung 2.1 der Brennkammer 2. Es ist aber genauso vorstellbar, den Ablagebereich 10 seitlich neben der Öffnung 2.1 der Brennkammer vorzusehen.
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Auf diesem Ablagebereich 10 kann das Bauteil 11, das der Wärmebehandlung in der Brennkammer 2 unterzogen werden soll oder unterzogen wurde, abgestellt werden.
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Wie aus 1A ersichtlich wird, weist der Ablagebereich 10 eine wärmefeste Ablage 12 auf, auf der das erwärmte Bauteil 11 abgelegt werden kann. Der Ablagebereich 10 ist als Teil eines Gehäuses 13 des Dentalofens 1 ausgebildet, genauer als Teil einer Bodenplatte.
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In dem Ablagebereich 10 ist eine auf die Ablage 12 einwirkende Kühlvorrichtung 14 vorhanden, die einen am Gehäuse 13 befestigten Lüfter 15 umfasst, der über Lüftungsschlitze 16 in der Ablage 12 einen Luftstrom 17 auf das aus der Brennkammer entnommene und auf der Ablage angeordnete Bauteil 11 richtet. Der Ablagebereich 10 weist bei einem auf einer Unterlage aufgestellten Ofen einen Spalt zur Unterlage auf. Durch diesen Spalt kann Kühlluft an die Unterseite der Ablage gelangen bzw. vom Lüfter auch angesaugt werden und die Ablage kühlen.
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Zwischen dem Lüfter 15 und der Ablage 12 ist ein luftdurchlässiges wärmeisolierendes Einsatzteil 18 angeordnet, um zu verhindern, dass sich die Wärmestrahlung des Bauteils 11 auf den Lüfter 15 auswirkt.
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2 zeigt einen Dentalofen 1 mit geöffneter Ofentür 3 der Brennkammer 2 und einem auf der Brennkammer 2 in einem Abstand zu der Öffnung 2.1 der Brennkammer 2 angeordneten Ablagebereich 10 mit einer Ablage 12, die mit Lüftungsschlitzen 16 versehen ist, über welche ein Luftstrom 17 auf das Bauteil 11 gerichtet ist.
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3 zeigt eine wärmefeste Unterlage 21 für ein erwärmtes Dentalbauteil 11, die unabhängig von einem Dentalofen ausgebildet ist und eine in einem Gehäuse 22 angeordnete wärmefeste Ablage mit einer aktiven oder passiven Kühlvorrichtung aufweist. Als passive Kühlvorrichtung sind hier in der Ablage Lüftungsschlitze 16 vorgesehen, über welche ein Luftstrom auf das Bauteil 11 gelangen kann. Der Luftstrom 17 kann durch einen nicht dargestellten Lüfter im Gehäuse 22 verstärkt werden, was zu einer aktiven Kühlvorrichtung führt.
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4 zeigt einen Dentalofen mit geöffneter Brennkammer 2 und einem unterhalb der geöffneten Ofentür 3 in einem Abstand zur Öffnung 2.1 der Brennkammer 2 angeordneten Ablagebereich 10, hier im Teilschnitt dargestellt. In dem Ablagebereich 10 ist die Ablage 12 angeordnet, auf der sich das Bauteil 11 befindet. In der Ablage 12 sind wie auch schon in 1 dargestellt Lüftungsschlitze 16 vorgesehen, durch welche ein Luftstrom 17 auf das Bauteil 11 austreten kann. Der Aufbau kann dem der Unterlage aus 3 entsprechen. 5 zeigt einen Dentalofen 1 mit geöffneter Brennkammer 2 und einem vor der Brennkammer 2 in einem Abstand zur Öffnung 2.1 der Brennkammer 2 angeordneten Ablagebereich 10 mit freier Konvektion. Dazu sind in der Ablage 10 wiederum Lüftungsschlitze 16 vorgesehen, ohne dass jedoch ein Lüfter vorhanden sein muss. Ein Luftstrom entsteht durch natürliche Konvektion des noch warmen Bauteils 11.
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In 6 ist einen Dentalofen mit geöffneter Brennkammer 2 und einem vor der Brennkammer 2 in einem Abstand zur Öffnung 2.1 der Brennkammer 2 angeordneten Ablagebereich 10 mit einem Peltier-Element 30 statt eines passiven oder aktiven Luftstroms wie in den vorhergehenden 1 bis 5.
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Das Peltier-Element 30 ist mit der Ablage 12 thermisch so gekoppelt, dass seine kühle Seite mit der Ablage 12 zusammenwirkt und diese kühlt und dass seine warme Seite nach unten gerichtet ist und von der Umgebungsluft unterhalb des Gehäuses gekühlt wird.
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Auch die Unterlage aus 3 kann statt eines Lüfters ein Peltier-Element als aktive Kühlvorrichtung aufweisen.
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Wie bei den anderen Ausführungsformen auf weist der Ablagebereich bei einem auf einer Unterlage aufgestellten Ofen einen Spalt zur Unterlage auf. Durch diesen Spalt kann Kühlluft an die Unterseite der Ablage gelangen bzw. vom Lüfter auch angesaugt werden und diese kühlen.
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7 zeigt den Dentalofen aus 1 mit einer automatischen Umpositionierung des auf der geöffneten Ofentür 3 angeordneten heißen Bauteils 11’, 11 mittels eines Greifarms 41’, 41 oder eines Roboterarms vom oberem Türstein 7 in den Ablagebereich 10 mit einer zusätzlicher Temperaturerfassung über einen Sensor 42 zur Erfassung der Temperatur im Ablagebereich 10. 8 zeigt den Dentalofen aus 1 mit einer automatischen Umpositionierung des auf der geöffneten Ofentür 3 angeordneten heißen Bauteils 11’, 11 mittels eines Stößels 51, der z.B. als Linearaktuator oder als Druckluftrohr ausgebildet sein kann, einer Rutsche 52 und einem Fangkorb 53 vom oberem Türstein 7 in den Ablagebereich 10 ebenfalls mit einer zusätzlicher Temperaturerfassung im Ablagebereich mittels eines Sensors 42. Darüber hinaus ist eine Wärmebildkamera 54 vorgesehen, die auf das auf der Ablage 12 angeordnete Bauteil gerichtet ist und ein Wärmebild erfasst.
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In 9 ist ein Dentalofen 1 mit geöffneter Brennkammer 2 und einer auf dem oberen Türstein 6 der in einer Beladeposition befindlichen Ofentür 3 angeordneten Auflagefläche 7 für das Bauteil 11 gezeigt. In dem Gehäuse 13 ist eine Kühlvorrichtung angebracht, die einen Abstand zu der Auflagefläche 7 aufweist. Die Auflagefläche 7 erfüllt hier die Funktion eines Ablagebereichs, da das Bauteil während der Abkühlung auf der Auflagefläche 7 verbleibt. Die Abkühlung erfolgt mittels eines Luftstroms 17, der über Lüftungsschlitze 16 im Gehäuse 13 von einem Lüfter 15 erzeugt und auf das Bauteil 11 gerichtet aus dem Gehäuse 13 austritt. Der Lüfter 15 kann gegebenenfalls gegenüber dem Gehäuse verstellbar sein, um die Stelle des Luftaustritts des auf das Bauteil 11 gerichteten Luftstroms 17 aus dem Gehäuse 13 zu verändern. Die Beladeposition der Ofentür entspricht in diesem Fall auch der Kühlposition und eine Umpositionierung ist nicht notwendig, da die Sinterauflage identisch mit der Abkühlauflage ist. Um die Kühlung zu verbessern, kann es vorgesehen sein, statt die Position des Lüfters zu verändern, die Kühlposition gegenüber der Beladeposition zu verändern.
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Bei der Kühlung des Bauteils 11 erfolgt eine Temperaturerfassung über einen Sensor 42 zur Temperaturmessung im oberen Türstein 6 und gegebenenfalls zusätzlich noch eine Wärmebilderfassung mit einer im Gehäuse 13 angebrachten Wärmebildkamera 54.
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Die auf den Ablagebereich einwirkende Kühlvorrichtung ist in einem Gehäuseabschnitt angeordnet, an dem das Bauteil 11 beim Verbringen aus der Brennkammer 2 vorbeibewegt wird.
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Dabei ist die Kühlvorrichtung in einem bereits vorhandenen Gehäuseabschnitt angebracht. In diesem Gehäuseabschnitt kann darüber hinaus auch die Wärmebildkamera angeordnet sein, um die Abkühlung des Bauteils aufzuzeichnen oder zum Zweck der Steuerung der Kühlvorrichtung auszuwerten.
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10 zeigt den Dentalofen aus 9 mit zwei Ofentüren 3, 3’, wovon eine, nämlich die Ofentür 3, nach dem Freigeben der Öffnung 2.1 der Brennkammer 2 in eine Kühlposition entsprechend der aus 9 gefahren wird, während die andere Ofentür 3’ in der Schließposition die Brennkammer 2 verschließt. Bei einem dargestellten Vertikalofen ist die Schließposition die obere Position, die Kühlposition ist die untere Position und die Kühlvorrichtung ist im Gehäuse zwischen diesen beiden Positionen angeordnet.
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Die wechselweise Verstellung der beiden Ofentüren 3, 3’ erfolgt über jeweils einen Verstellmechanismus 61, 62 für jede der beiden Ofentüren 3, 3’. Dabei kann auch zumindest bei einem Verstellmechanismus 62 eine Schwenkbewegung für die Ofentür 3 vorgesehen werden, um eine Kollision der beiden Ofentüren 3, 3’ beim Absenken aus der Brennkammer 2 und beim Hochfahren in die Brennkammer zu verhindern.
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Bis auf die Ausführungsform von 9 ist der Ablagebereich stets außerhalb des direkten Wärmestrahlungsfeldes der geöffneten Brennkammer 2 angeordnet. Dies kann beispielsweise wie hier bei einem Vertikalofen unterhalb der Ofentür oder auf dem Ofen selbst oder auch seitlich daneben sein.
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11 zeigt in einem Gehäuse 70 angeordnete mehrere Ablagen 71–74, 75, 76 unterschiedlicher Größe, von denen jede mit jeweils einer nicht dargestellten Kühlvorrichtung zusammenwirkt. Eine solche Vielzahl von Ablagen kann sowohl in dem Ofen als auch in der Unterlage vorgesehen sein. Bei der für jede Ablage einzeln vorgesehenen Erfassung der Temperatur mit einem Sensor kann die Kühlvorrichtung mittels einer Steuerungseinheit eine von dem Signal des Temperatursensors abhängige Kühlleistung abgeben. Die mehreren Kühlvorrichtungen können damit in ihrer Kühlleistung über eine nicht dargestellte Steuerung einzeln temperaturabhängig betrieben werden.
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12 zeigt eine Unterlage 80 mit einem Temperatursensor 42 in der Auflage 12 sowie mit Vergleichsmitteln 81, um die mit dem Temperatursensor 42 erfasste Temperatur des auf der Ablage angeordneten abzukühlenden Bauteils 11 mit einer vorgegebenen Grenztemperatur zu vergleichen. Das Erreichen der Grenztemperatur wird über Anzeigemittel 82 zur Anzeige gebracht.
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Die Vergleichsmittel 81 können Teil einer Steuerungseinheit 83 für die Kühlvorrichtung sein, die eine von dem Signal des Mittels zur Temperaturmessung 42 abhängige Kühlleistung abgibt, etwa durch eine Drehzahlregelung des Lüfters 15.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102012213279 A1 [0004]
- DE 102013226497 [0005]
- DE 102006032655 A1 [0006]