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DE102016208866A1 - Fördergutübergabestation sowie eine damit ausgestattete Hängefördereinrichtung - Google Patents

Fördergutübergabestation sowie eine damit ausgestattete Hängefördereinrichtung Download PDF

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DE102016208866A1
DE102016208866A1 DE102016208866.1A DE102016208866A DE102016208866A1 DE 102016208866 A1 DE102016208866 A1 DE 102016208866A1 DE 102016208866 A DE102016208866 A DE 102016208866A DE 102016208866 A1 DE102016208866 A1 DE 102016208866A1
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förderguttransporttaschen
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Abstract

Fördergutübergabestation in einer Hängefördereinrichtung, in welcher Förderguttransporttaschen (3) an Führungsschienen (1) bewegbar sind. Die Förderguttransporttaschen haben Taschenseitenwände (10, 12), die in einem Klappverbindungsbereich (22) so verbunden sind, dass sie zum Öffnen und Schließen des Fördergutaufnahmebereiches (18) auseinander- und zusammenklappbar sind, so dass sie zwischen einer Transportposition, in der sie geschlossen sind, und einer Fördergut-Übergabeposition, in der sie geöffnet sind, durch eine Hub-/Kippbeaufschlagung verstellbar sind. Die Fördergutübergabestation umfasst einen Führungsschienenabschnitt (1) zum Durchführen von Förderguttransporttaschen (3) durch die Fördergutübergabestation und eine Hub-/Kippvorrichtung (9) zum Überführen der Förderguttransporttaschen (3) in die Fördergut-Übergabeposition. Die Fördergutübergabestation ist in einem Schnelldurchlaufbetriebsmodus betreibbar, in dem Förderguttransporttaschen (3) mittels der Hub-/Kippvorrichtung (9) in die Fördergut-Übergabeposition überführbar und weiterbewegbar sind, so dass sie während der Weiterbewegung beladen oder entladen werden können. Die Hub-/Kippvorrichtung (9) kann Förderguttransporttaschen (3) während ihrer Bewegung entlang der Transportstrecke in die Fördergut-Übergabeposition überführen, wobei die Fördergutübergabestation im Bereich eines der Hub-/Kippvorrichtung (9) folgenden Transportstreckenabschnittes (14) Förderguttransporttaschen (3) unter Aufrechterhaltung ihrer Fördergut-Übergabeposition von der Hub-/Kippvorrichtung (9) übernehmen und längs der Transportstrecke weiter bewegen kann.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Fördergutübergabestation für eine Hängefördereinrichtung, in welcher Förderguttransporttaschen an Führungsschienen eines Führungsschienensystems hängend bewegbar sind, um Fördergut längs betreffender Führungsschienen zu transportieren, wobei die Förderguttransporttaschen Taschenseitenwände aufweisen, die einander gegenüberliegend einen Fördergutaufnahmebereich zwischen sich begrenzen und in einem Klappverbindungsbereich so miteinander verbunden sind, dass sie zum Öffnen und Schließen des Fördergutaufnahmebereiches unter Verbleib an einer Führungsschiene auseinanderklappbar und zusammenklappbar sind, so dass sie zwischen einer normalen Transportposition, in der sie frei hängend mit zumindest weitgehend zusammengeklappten Taschenseitenwänden zumindest weitgehend geschlossen sind und einer Fördergut-Übergabeposition, in der sie mit auseinandergeklappten Taschenseitenwänden geöffnet sind, durch eine Hub-/Kippbeaufschlagung verstellbar sind,
    wobei die Fördergutübergabestation folgende Merkmale umfasst:
    • – wenigstens einen in das Führungsschienensystem der Hängefördereinrichtung zu integrierenden Führungsschienenabschnitt zum Durchführen von daran hängend bewegten Förderguttransporttaschen durch die Fördergutübergabestation längs einer Transportstrecke und
    • – eine Hub-/Kippvorrichtung zum Überführen der Förderguttransporttaschen in die Fördergut-Übergabeposition durch Hub-/Kippbeaufschlagung der Förderguttransporttaschen.
  • Hängefördereinrichtungen mit Fördergutübergabestationen der vorstehend genannten Art sind z. B. aus der WO 2014/012965 A1 bekannt. Bei solchen Hängefördereinrichtungen wird das üblicherweise als Stückgutware vorliegende Fördergut mittels Fördergutträgern, die an Führungsschienen hängend bewegbar sind, längs Förderstrecken transportiert. Solche Hängefördereinrichtungen werden z. B. zum Sortieren von Waren, zum Zusammenstellen von Warengruppen, zum Einlagern oder/und Auslagern von Waren usw. eingesetzt. Als Fördergutträger können bei den hier betrachteten Hängefördereinrichtungen und Fördergutübergabestationen Hängetaschen zum Einsatz kommen, die in der WO 2014/012965 A1 beschrieben sind.
  • Als Fördergutübergabestationen werden im Rahmen der vorliegenden Anmeldung solche Beladestationen und Entladestationen bezeichnet, die dazu vorgesehen und eingerichtet sind, Förderguttransporttaschen in einer Fördergut-Übergabeposition zum Beladen mit Fördergut bzw. zum Entladen bereitzustellen.
  • Die Hängetaschen (Förderguttransporttaschen) weisen ein vorzugsweise als Bügel ausgebildetes Anhängmittel mit einem daran angeordneten Rollenlaufwerk auf. In der normalen Transportbetriebssituation hängt eine solche Förderguttransporttasche mit ihrem Rollenlaufwerk an einer Führungsschiene, wobei sie sich mit einer Laufrolle des Rollenlaufwerks an der Führungsschiene abstützt. Die Förderguttransporttasche kann längs Führungsschiene bewegt werden, wobei die Laufrolle an einer Führungsfläche der Führungsschiene abrollt. Zum Antrieb der Rollenlaufwerke dient bei bevorzugten Ausführungsformen der hier betrachteten Hängefördereinrichtungen ein längs der jeweiligen Führungsschiene geführt bewegtes Reibband, z. B. Stahl-Flachband, mit dem die Rollenlaufwerke vermittels daran vorgesehener Reibflächen während ihrer Bewegung reibschlüssig gekoppelt sind. Zum Zwecke einer Staubildung von Förderguttransporttaschen kann die Reibschlusskopplung der Laufwerke mit dem Reibband reversibel aufgehoben werden. Zum Stand der Technik solcher Rollenlaufwerke kann zum Beispiel auf die EP 0 623 497 B1 werden.
  • Die Förderguttransporttaschen weisen zwei einander gegenüberliegende, einen Fördergutaufnahmebereich zwischen sich begrenzende Taschenseitenwände auf, welche in einem Klappverbindungsbereich so miteinander verbunden sind, dass sie zum Öffnen und Schließen des Fördergutaufnahmebereiches auseinanderklappbar sind und eine maulartige Taschenöffnung bilden. Die erste Taschenseitenwand weist einen vorzugsweise ebenen Hauptflächenabschnitt als Tablettebene oder Bodenebene mit einem Randkontrabschnitt auf, an dem an einer Befestigungsstelle im Klappverbindungsbereich die zweite Taschenseitenwand klappbar befestigt ist. Das vorzugsweise bügelförmige Anhängmittel ist mittels einer Schwenkeinrichtung mit der ersten Taschenseitenwand schwenkbar verbunden, wobei die Schwenkachse in einer zur Bodenebene der ersten Taschenseitenwand parallelen Ebene liegt und normalerweise im Wesentlichen horizontal ausgerichtet ist. Die zweite Taschenseitenwand ist mit ihrem von dem Klappverbindungsbereich entfernten Ende an dem Anhängmittel fixiert. Die erste Taschenseitenwand kann aus der in der normalen Transportstellung eingenommenen vertikalen Ausrichtung um die Schwenkachse verschwenkt werden, um in eine der Horizontalausrichtung zumindest angenäherte Stellung zu gelangen, in der sie sich von der zweiten Taschenseitenwand im Sinne eines Auseinanderklappens der beiden Taschenseitenwände entfernt.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Förderguttransporttaschen weisen einen Sicherungsmechanismus zur Aufrechterhaltung ihres geschlossenen Zustandes in der normalen Transportposition auf. Dieser Sicherungsmechanismus kann bei einer betreffenden Forderguttransporttasche dadurch deaktiviert werden, dass die Förderguttransporttasche aus ihrer normalen Transportposition heraus z. B. durch Hubbeaufschlagung an ihrem unteren Ende leicht angehoben wird. Der Sicherungsmechanismus bietet hierfür ein Hubspiel, so dass die erste Taschenseitenwand der Förderguttransporttasche bei einem solchen Hubvorgang angehoben werden kann, ohne dass das Rollenlaufwerk aus der Ineingriffnahme mit der jeweiligen Führungsschiene gehoben wird. Um die Förderguttransporttasche zu öffnen, ist die erste Taschenseitenwand nach der Deaktivierung des Sicherungsmechanismus noch um die genannte Schwenkachse zu verkippen. Durch eine entsprechende Hub-/Kippbeaufschlagung kann eine solche Förderguttransporttasche somit in die geöffnete Fördergut-Übergabeposition überführt werden.
  • Bei der aus der WO 2014/012965 A1 bekannten Hängefördereinrichtung mit einer Fördergutübergabestation erfolgt der Öffnungsvorgang einer jeweiligen Förderguttransporttasche in der Fördergutübergabestation dadurch, dass sich die Förderguttransporttasche längs eines Gefälles der Führungsschiene durch Schwerkraftwirkung nach unten bewegt und dabei mit einem unterhalb der Schwenkachse ihrer Schwenkeinrichtung liegenden Bereich der ersten Taschenseitenwand an eine Schrägfläche eines stationären Tisches bzw. Pultes anstößt und dabei in eine horizontale Position gezwungen wird, in der sie zum Beladen oder Entladen auf dem Tisch bzw. Pult in Ruhestellung kommt. Nach dem Beladen oder Entladen der Förderguttransporttasche kann diese wieder manuell in Bewegung gesetzt werden, um die Fördergutübergabestation über ein weiteres Gefälle der Führungsschiene zu verlassen. Innerhalb der bekannten Fördergutübergabestation erfolgt kein automatischer Antrieb der Förderguttransporttaschen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Fördergutübergabevorrichtung der Eingangs genannten Art bereitzustellen, die einen flexiblen Betrieb mit einem großen Durchsatz beim Beladen bzw. Entladen von Förderguttransporttaschen ermöglicht.
  • Dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Fördergutübergabestation nach Anspruch 1 gelöst, nämlich mit einer Fördergutübergabestation für eine Hängefördereinrichtung, in welcher Förderguttransporttaschen an Führungsschienen eines Führungsschienensystems hängend bewegbar sind, um Fördergut längs betreffender Führungsschienen zu transportieren, wobei die Förderguttransporttaschen Taschenseitenwände aufweisen, die einander gegenüberliegend einen Fördergutaufnahmebereich zwischen sich begrenzen und in einem Klappverbindungsbereich so miteinander verbunden sind, dass sie zum Öffnen und Schließen des Fördergutaufnahmebereiches unter Verbleib an einer Führungsschiene auseinanderklappbar und zusammenklappbar sind, so dass sie zwischen einer normalen Transportposition, in der sie frei hängend mit zumindest weitgehend zusammengeklappten Taschenseitenwänden zumindest weitgehend geschlossen sind und einer Fördergut-Übergabeposition, in der sie mit auseinandergeklappten Taschenseitenwänden geöffnet sind, durch eine Hub-/Kippbeaufschlagung verstellbar sind,
    wobei die Fördergutübergabestation folgende Merkmale umfasst:
    • – wenigstens einen in das Führungsschienensystem der Hängefördereinrichtung zu integrierenden Führungsschienenabschnitt zum Durchführen von daran hängend bewegten Förderguttransporttaschen durch die Fördergutübergabestation längs einer Transportstrecke und
    • – eine Hub-/Kippvorrichtung zum Überführen der Förderguttransporttaschen in die Fördergut-Übergabeposition durch Hub-/Kippbeaufschlagung der Förderguttransporttaschen. Die Fördergutübergabestation ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass sie in einem Schnelldurchlaufbetriebsmodus betreibbar ist, in dem Förderguttransporttaschen während ihrer Bewegung entlang der Transportstrecke durch Hub-/Kippbeaufschlagung mittels der Hub-/Kippvorrichtung in die Fördergut-Übergabeposition überführbar und unter Aufrechterhaltung der Fördergut-Übergabeposition längs der Förderstrecke weiterbewegbar sind, so dass sie während der Weiterbewegung beladen oder ggf. entladen werden können, wobei die Hub-/Kippvorrichtung dazu eingerichtet ist, Förderguttransporttaschen während ihrer Bewegung entlang der Transportstrecke durch Hub-/Kippbeaufschlagung in die Fördergut-Übergabeposition zu überführen, und wobei die Fördergutübergabestation im Bereich eines der Hub-/Kippvorrichtung folgenden Transportstreckenabschnittes dazu eingerichtet ist, Förderguttransporttaschen unter Aufrechterhaltung ihrer Fördergut-Übergabeposition von der Hub-/Kippvorrichtung zu übernehmen und längs der Transportstrecke weiter zu bewegen.
  • Die erfindungsgemäße Fördergutübergabestation kann somit in einem kontinuierlichen oder zumindest quasi kontinuierlichen Schnelldurchlaufbetrieb betrieben werden, in dem Förderguttaschen in relativ rascher Folge die Hub-/Kippvorrichtung durchlaufen, um anschließend im geöffneten Zustand, also in der Fördergut-Übergabeposition, längs der Förderstrecke weiterbewegt zu werden. Dabei kann Fördergut in die sich bewegenden Förderguttransporttaschen eingebracht oder ggf. aus den sich bewegenden Förderguttransporttaschen herausgenommen werden. Dies kann mit großen Durchsatz erfolgen. Je nach Ausführungsform der Fördergutübergabestation kann das Einbringen oder das Ausbringen von Fördergut in die Förderguttransporttaschen bzw. aus den Förderguttransporttaschen manuell durch Bedienungspersonen oder automatisch mittels entsprechender Vorrichtungen erfolgen.
  • Vorzugsweise umfasst die Fördergutübergabestation Antriebsmittel zum automatischen Bewegen von Förderguttransporttaschen längs der Förderstrecke. Dabei kann es sich z. B. um die oben erwähnten, an sich bekannten Reibbandantriebsmittel handeln. Durch den automatischen Transport der Förderguttransporttaschen durch die Fördergutübergabestation hindurch können Gefällestrecken in dem Führungsschienenabschnitt vermieden werden, und Bedienungspersonen sind davon befreit, Förderguttransporttaschen manuell durch die Fördergutübergabestation zu verschieben, wodurch ebenfalls ein Beitrag zur Vergrößerung des Durchsatzes der Fördergutübergabestation geleistet wird.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist die Fördergutübergabestation zum Öffnen auch solcher Förderguttransporttaschen im Schnelldurchlaufbetriebsmodus eingerichtet, die zur Aufrechterhaltung ihres geschlossenen Zustandes in der normalen Transportstellung einen Sicherungsmechanismus aufweisen, der durch Anheben eines unteren Bereichs der betreffenden Förderguttransporttaschen aus ihrer normalen Transportposition heraus deaktivierbar ist, wobei die Hub-/Kippvorrichtung dazu eingerichtet ist, ihr zugeführte Förderguttransporttaschen durch Anheben ihres unteren Bereichs so zu beaufschlagen, dass ihr jeweiliger Sicherungsmechanismus deaktiviert wird. Bei entsprechender Ausrichtung einer Förderguttransporttasche relativ zu einem zur Hub-/Kippbeaufschlagung in der Hub-/Kippvorrichtung damit in Berührung kommenden Element der Hub-/Kippvorrichtung ist es möglich, mit einer einfachen Hubbewegung dieses Elementes sowohl den Sicherungsmechanismus der Förderguttransporttasche zu deaktivieren als auch die Kippbewegung der ersten Taschenseitenwand relativ zur zweiten Taschenseitenwand auszulösen.
  • Denkbar sind auch Ausgestaltungen, bei denen die Förderguttransporttaschen in der Hub-/Kippvorrichtung abgesenkt werden, um sie zum Zwecke der Deaktivierung des Sicherungsmechanismus an einem unteren Stützelement abzustützen, woraufhin sie dann unter Beaufschlagung einer von dem Stützelement oder einem nachfolgenden Element gebildeten Störkontur längs der Förderstrecke weiterbewegt werden, um die erste Taschenseitenwand um die Schwenkachse der Schwenkeinrichtung der betreffenden Förderguttransporttasche herum zu kippen und somit die Förderguttransporttasche in ihre offene Fördergut-Übergabeposition zu überführen und unter Aufrechterhaltung der Fördergut-Übergabeposition weiterzubewegen.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst die Hub-/Kippvorrichtung ein um eine Drehachse drehbares Schaufelrad mit wenigstens einer radial nach außen abstehenden Hubschaufel, wobei das Schaufelrad so unterhalb des Führungsschienenabschnittes angeordnet ist, dass es bei seiner Drehung eine der Hub-/Kippvorrichtung längs dem Führungsschienenabschnitt zugeführte Förderguttransporttasche an deren Unterseite mit einer jeweiligen Hubschaufel anhebend beaufschlagen kann, um sie in die Fördergut-Übergabeposition zu überführen. Das Schaufelrad hat vorzugsweise mehrere Hubschaufeln, die gleichmäßig um das Schaufelrad verteilt sind.
  • Die Drehachse des Schaufelrades verläuft vorzugsweise horizontal und quer zur Förderstrecke im Bereich der Hub-/Kippvorrichtung. Gemäß einer Betriebsweise der Fördergutübergabestation wird das Schaufelrad mittels einer Drehantriebsvorrichtung kontinuierlich angetrieben. Das Schaufelrad stellt eine sehr einfach aufgebaute und zuverlässig funktionierende aktive Komponente der Hub-/Kippvorrichtung dar.
  • Eine der Hub-/Kippvorrichtung vorgeschaltete und mittels einer Steuereinrichtung der Fördergutübergabestation steuerbare Separatorvorrichtung dient gemäß einer Weiterbildung der Erfindung dazu, Förderguttransporttaschen zu bestimmten Zeitpunkten zur Weiterbewegung in die Hub-/Kippvorrichtung freizugeben, so dass aufeinanderfolgende Förderguttransporttaschen mit einem Mindestabstand voneinander die Hub-/Kippvorrichtung passieren und dann mit einem entsprechenden Mindestabstand in ihrer Fördergut-Übergabeposition weiterbewegt werden. Dabei kann die Steuereinrichtung gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dazu eingerichtet sein, die Bewegungsfreigabe der Förderguttransporttaschen durch die Separatorvorrichtung in Abhängigkeit von den jeweiligen Drehstellungen des Schaufelrades zu steuern.
  • Die vorstehend erläuterten Ausgestaltungen ermöglichen somit einen Schnelldurchlaufbetrieb der Fördergutübergabestation, in dem beispielsweise an der Separatorvorrichtung angestaute Förderguttransporttaschen nacheinander in kurzen, vorzugsweise gleichmäßigen Zeitabständen zur Weiterbewegung zur Hub-/Kippvorrichtung freigegeben werden, dort in die Fördergut-Übergabeposition gebracht und anschließend unter Aufrechterhaltung dieser Fördergut-Übergabeposition weiterbewegt werden, so dass sie während dieser Weiterbewegung mit Fördergut beladen oder ggf. durch Herausnahme von Fördergut entladen werden können.
  • Gemäß einer Variante der Erfindung weist die Hub-/Kippvorrichtung eingangsseitig wenigstens ein Barriereelement auf, welches so unterhalb des Führungsschienenabschnittes im Transportweg der Förderguttransporttaschen angeordnet ist, dass längs des Führungsschienenabschnittes herangeführte Förderguttransporttaschen mit einem unteren Bereich auf das Barriereelement auftreffen, so dass sie bei Weiterbewegung längs des Führungsschienenabschnittes in eine Schrägstellung gelangen. Eine solche Schrägstellung erleichtert das Überführen der Förderguttransporttaschen in die Fördergut-Übergabeposition insbesondere auch in Kombination mit einem Schaufelrad der vorstehend erläuterten Art als Hub-/Kippbeaufschlagungslement. Bei einer solchen Ausführungsform ist das Barriereelement im Transportweg der Förderguttransporttaschen so in der Nähe des Schaufelrades angeordnet, dass längs des Führungsschienenabschnittes der Hub-/Kippvorrichtung einzelnen zugeführte Förderguttransporttaschen mit ihrem unteren Bereich auf das Barriereelement auftreffen und dann von einer jeweiligen Hubschaufel unterseitig beaufschlagt werden können. Dabei kann jeweils sowohl der Sicherungsmechanismus einer betreffenden Förderguttransporttasche (sofern vorhanden) deaktiviert als auch der Kippvorgang der ersten Taschenseitenwand ausgelöst und vollzogen werden.
  • Damit die Förderguttransporttaschen, welche die Hub-/Kippvorrichtung im geöffneten Zustand, also in ihrer Fördergut-Übergabeposition verlassen, unter Aufrechterhaltung dieser Fördergut-Übergabeposition weiter bewegt werden können, ist gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ein sich an die Hub-/Kippvorrichtung anschließendes Stützplateau vorgesehen, welches sich über einen bestimmten Bereich längs der Transportstrecke der Förderguttransporttaschen erstreckt und dazu eingerichtet ist, Förderguttransporttaschen unterseitig bei deren Weiterbewegung zu stützen, so dass deren erste Taschenseitenwand nicht in die normale Transportstellung zurück kippen kann, solange die unterseitige Stützung andauert. Die Länge des Stützplateaus in Richtung der Förderstrecke der Förderguttransporttaschen bestimmt somit einen sich unmittelbar an die Hub-/Kippvorrichtung anschließenden Bereich, in welchem die geöffneten Förderguttransporttaschen während ihrer Weiterbewegung beladen oder ggf. entladen werden können. Dieser Bereich kann bei entsprechendem geradlinigen Verlauf der Förderstrecke geradlinig sein. Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung verläuft dieser Bereich jedoch kurvenförmig oder bogenförmig mit einem entsprechend darauf abgestimmten kurvenförmigen oder bogenförmigen Verlauf der Förderstrecke. Auf diese Weise kann unter optimierter Raumausnutzung eine relativ lange Belade-/Entladezone realisiert werden, in welcher die Öffnungen der Förderguttransporttaschen an verschiedenen Stellen des bogenförmigen Verlaufes des Stützplateaus eine für das Beladen und für das Entladen von der Bogenaußenseite her günstige Ausrichtung mit einer zur Bogenaußenseite gerichteten Komponente aufweisen.
  • Die Fördergutübergabestation nach der Erfindung weist gemäß einer Ausführungsform an einer der Hub-/Kippvorrichtung und dem Stützplateau folgenden Stelle der Transportstrecke eine Schließstation zur Überführung von längs der Transportstrecke bewegten Förderguttransporttaschen in ihre normale Transportstellung auf. Die Schließstation kann z. B. als Übergang von dem Stützplateau zu einem längs der Transportstrecke tiefer liegenden Bodenniveau ausgebildet sein, so dass Förderguttransporttaschen aufgrund des Wegfalls ihrer unterseitigen Stütze bei ihrer Bewegung über diesen Übergang hinweg schwerkraftunterstützt in ihre normale geschlossene Transportstellung an dem Führungsschienenabschnitt übergehen können, und zwar ungeachtet dessen, ob sie beladen oder leer sind.
  • Eine Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Fördergutübergabestation wenigstens eine automatische Beladevorrichtung zum Beladen von längs ihrer Transportstrecke bewegten Förderguttransporttaschen mit Fördergut umfasst.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist eine automatische Entladevorrichtung zum Entladen von längs der Transportstrecke bewegten Förderguttransporttaschen vorgesehen. Die Entladevorrichtung umfasst vorzugsweise ein Kippelement, welches dazu eingerichtet ist, Förderguttransporttaschen während ihrer Bewegung längs der Transportstrecke auszukippen. Ein solches Kippelement kann von einer Klappe in oder an dem oben erläuterten Stützplateau gebildet sein, welche unter Freigabe einer Öffnung in dem Stützplateau aufklappbar ist, um eine jeweilige darüber bewegte Förderguttransporttaschen zu beaufschlagen und diese auszukippen, so dass Fördergut daraus durch die freigegebene Öffnung hindurch fallen kann. An die Öffnung kann z. B. eine Rutsche angeschlossen sein, die das Fördergut zu einem Packtisch oder sonstigen Arbeitsplatz zur Behandlung des Fördergutes weiterleitet.
  • Bei einer speziellen Ausführungsform der Erfindung ist eine Entladestation vorgesehen, die zum automatischen Entladen von längs der Transportstrecke bewegten Förderguttransporttaschen ausgebildet ist, welche aus ihrer normalen Transportstellung heraus durch einen Entriegelungsvorgang an ihrer Unterseite zu öffnen sind, um Fördergut herausfallen zu lassen.
  • Vorzugsweise ist eine Fördergutübergabestation nach der Erfindung nicht nur im Schnelldurchlaufbetrieb betreibbar, sondern wahlweise auch in einem intermittierenden Betrieb, bei dem die Förderguttransporttaschen in ihrer Fördergut-Übergabeposition nach Passieren der Hub-/Kippvorrichtung kurzzeitig gestoppt werden, um Fördergut einzubringen oder daraus zu entnehmen. Auch eine von einer Bedienungsperson gesteuerte „manuelle” Betriebsweise ist als zusätzliche Wahloption denkbar, wobei die Bedienungsperson Start- und Stoppbefehle zur Bewegungsfreigabe und zum Anhalten von Förderguttransporttaschen an die Steuereinrichtung abgeben kann. Im intermittierenden Betrieb und im manuellen Betrieb können z. B. auch mehrere Förderguttransporttaschen nach Verlassen der Hub-/Kippvorrichtung in der Fördergut-Übergabeposition auf dem Belade-/Entladeplateau in Wartestellung mit gegenseitiger Teilüberlappung in Richtung der Förderstrecke platzsparend angestaut werden, um dann einzeln nacheinander beladen oder ggf. entladen und dann jeweils einzeln zur Weiterbewegung freigegeben werden. Das Anstauen erfolgt vorzugsweise an Stopppunkten mittels steuerbarer Separatorvorrichtungen.
  • Gegenstand der Erfindung ist auch eine Hängefördereinrichtung. Sie umfasst ein Führungsschienensystem und Förderguttransporttaschen, die an Führungsschienen des Führungsschienensystems hängend längs entsprechender Transportstrecken bewegbar sind und die Taschenseitenwände aufweisen, welche einander gegenüberliegend einen Fördergutaufnahmebereich zwischen sich begrenzen und in einem Klappverbindungsbereich so miteinander verbunden sind, dass sie zum Öffnen und Schließen des Fördergutaufnahmebereichs unter Verbleib an einer Führungsschiene auseinanderklappbar und zusammen klappert sind, so dass sie an einer betreffenden Führungsschiene zwischen einer normalen Transportposition, in der sie frei hängend mit zumindest weitgehend zusammengeklapptem Taschen Seitenwänden zumindest weitgehend geschlossen sind und einer Fördergut-Übergabeposition, in der sie mit auseinandergeklappten Taschen Seitenwänden geöffnet sind, durch eine Hub-/Kippbeaufschlagung verstellbar sind, wobei die Hängefördereinrichtung dadurch gekennzeichnet ist, dass sie wenigstens eine Fördergutübergabestation nach einem der Ansprüche 1–15 aufweist.
  • Eine erfindungsgemäße Vorgehensweise im Sinne eines Arbeitsverfahrens unter Nutzung einer erfindungsgemäßen Fördergutübergabestation besteht darin, dass die Fördergutübergabestation in einem Schnelldurchlaufbetrieb so betrieben wird, dass Förderguttransporttaschen in ihrer normalen Transportstellung unter Einhaltung eines Mindestabstandes dazwischen der Hub-/Kippvorrichtung zugeführt werden, um darin in ihre Fördergut-Übergabeposition überführt zu werden, und dass die Förderguttransporttaschen dann unter Aufrechterhaltung ihrer Fördergut-Übergabeposition kontinuierlich weiterbewegt und während dieser Weiterbewegung beladen oder ggf. entladen werden.
  • Gegenstand der Erfindung ist ferner eine Hub-/Kippvorrichtung für eine Fördergutübergabestation insbesondere nach einem der Ansprüche 1–15, gekennzeichnet durch ein zur Drehung antreibbares Schaufelrad mit Hubschaufeln, das zur unterseitigen Hub-/Kippbeaufschlagung von an Führungsschienen hängend über das Schaufelrad hinweg bewegten Förderguttransporttaschen der hier betrachteten Art eingerichtet ist, die durch eine solche Hub-/Kippbeaufschlagung aus einer normalen Transportstellung in eine Fördergut-Übergabeposition überführbar sind. Eine solche Hub-/Kippvorrichtung kann beispielsweise auch in einer Fördergutübergabestation vorgesehen sein, die nicht in einem Schnelldurchlaufbetriebsmodus arbeitet, sondern zum Beispiel in einem intermittierenden oder gegebenenfalls manuellen Betriebsmodus funktioniert.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung mit Varianten wird nachstehend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
  • 1a und 1b zeigen ausschnittsweise ein Ausführungsbeispiel einer Fördergutübergabestation nach der Erfindung in einer teils schematischen Seitenansichtsdarstellung in zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Momentaufnahmen in einem Schnelldurchlauf-Beladebetriebsmodus.
  • 2 zeigt in isolierter Darstellung eine Förderguttransporttasche des Ausführungsbeispiels nach 1a und 1b in Vorderansicht in normaler Transportposition.
  • 3a und 3b zeigen in einer Detailansicht im Schnitt mit der in 2 bei III angedeuteten Schnittebene einen Sicherungsmechanismus der Förderguttransporttasche aus 2 in einem entriegelten Zustand (3a) und in einem verriegelten Zustand (3b).
  • 4 zeigt in einer Draufsichtsdarstellung von unterhalb der Führungsschiene gesehen eine Fördergutübergabestation gemäß den 1a und 1b.
  • 5 zeigt in einer Seitenansicht einen Bereich einer Fördergutübergabestation nach der Erfindung, welcher eine Schließstation umfasst.
  • 6 zeigt ausschnittsweise die Fördergutübergabestation nach 1a und 1b in einer der 1a und 1b entsprechenden Seitenansichtsdarstellung in einem Schnelldurchlauf-Entladebetriebsmodus.
  • 7 zeigt in einer teils schematischen Seitenansichtsdarstellung einen Bereich einer Fördergutübergabestation nach der Erfindung, welcher eine gesonderte Entladestation umfasst.
  • 8 zeigt in einer teils schematischen Seitenansichtsdarstellung einen Bereich einer Fördergutübergabestation nach der Erfindung, welcher eine alternative gesonderte Entladestation umfasst.
  • 9 zeigt in einer teils schematischen Seitenansichtsdarstellung einen Bereich einer Fördergutübergabestation nach der Erfindung, der eine Schließstation und in seinem weiteren Verlauf eine spezielle Entladestation umfasst.
  • Die Fördergutübergabestation nach der Erfindung ist als Teil einer Hängefördereinrichtung nutzbar. Sie dient zum Beladen und Entladen von Förderguttransporttaschen, wie sie zum Beispiel in der WO 2014/012965 A1 beschrieben sind. Der Offenbarungsgehalt der WO 2014/012965 A1 wird insoweit durch diese Bezugnahme in den Offenbarungsgehalt der vorliegenden Anmeldung einbezogen. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich die Ausführungsformen der Förderguttransporttaschen gemäß den 14 der WO 2014/012965 A1 . Bei der folgenden Beschreibung des in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels der Erfindung wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Förderguttransporttaschen um solche der in der WO 2014/012965 A1 beschriebenen Art handelt.
  • In 1a und in 1b ist eine Führungsschiene 1 gezeigt, an der Fördergutträger in Form von Förderguttransporttaschen 3 mit ihren oberen Rollenlaufwerken 2 hängen, so dass sie längs einer durch die Führungsschiene 1 definierten Transportstrecke unter Verbleib an der Führungsschiene 1 bewegbar sind. Dabei wird jede Förderguttransporttasche 3 an einer jeweiligen Rolle 4 ihres Rollenlaufwerks 2 von einer Lauffläche der Führungsschiene 1 geführt abgestützt, so dass die Rolle 4 bei der Bewegung der Förderguttransporttasche 3 entlang der Führungsschiene 1 an der Lauffläche abrollen kann. Zum Antrieb der Rollenlaufwerke 2 dient ein längs der Führungsschiene 1 seitlich an dieser geführt umlaufend bewegtes Reibband 5, zum Beispiel Stahlband, mit dem die Rollenlaufwerke 2 vermittels daran vorgesehener seitlicher Reibflächen 8 während ihrer Bewegung reibschlüssig gekoppelt sind. Zum Zwecke einer Staubildung von Förderguttransporttaschen 3 kann die Reibschlusskopplung der Laufwerke 2 dieser Förderguttransporttaschen 3 mit dem Reibband 5 reversibel aufgehoben werden.
  • Hängefördereinrichtungen mit Fördergutträgern 3, die solche Laufwerke 2 aufweisen, sind in diversen Ausgestaltungen bekannt. Diesbezüglich kann zum Beispiel auf die EP 0 623 497 B1 verwiesen werden. Der Offenbarungsgehalt der EP 0 623 497 B1 wird insoweit durch diese Bezugnahme in den Offenbarungsgehalt der vorliegenden Anmeldung einbezogen.
  • In den 1a und 1b ist links eine Gruppe von Förderguttransporttaschen 3 zu erkennen, welche einen Stau an einer Separatorvorrichtung 6 bilden. Die nur schematisch angedeutete Separatorvorrichtung 6 bildet eine mittels einer Steuereinrichtung (nicht gezeigt) der Fördergutübergabestation steuerbare Barriere für die Förderguttransporttaschen 3, die die Förderguttransporttaschen 3 an der Weiterbewegung längs der Transportstrecke hindert. Die Separatorvorrichtung 6 ist so steuerbar, dass sie die angestauten Förderguttransporttaschen 3 einzeln zur Weiterbewegung längs der Transportstrecke in Richtung des Pfeils 7 freigibt, um sie in zeitlicher Abstimmung mit dem Arbeitstakt einer der Separatorvorrichtung 6 entlang der Transportstrecke nachgeschalteten Hub-/Kippvorrichtung 9 weiterlaufen zu lassen, so dass sie in einer vorbestimmten Weise von der Hub-/Kippvorrichtung 9 unterseitig in Eingriff genommen werden können, um sie von ihrer normalen Transportposition, in der sie mit zusammengeklappten Taschenseitenwänden 10, 12 geschlossen sind und frei an der Führungsschiene 1 hängen, in eine Fördergut-Übergabeposition, in der sie mit auseinandergeklappten Taschenseitenwänden 10, 12 geöffnet sind, zu überführen. In den 1a und 1b befinden sich die links von der Separatorvorrichtung 6 angestauten Förderguttransporttaschen 3 in ihrer normalen Transportposition, wohingegen die rechts von der Hub-/Kippvorrichtung 9 dargestellten und unterseitig von einem Stützplateau 14 gestützten Förderguttransporttaschen 3 in ihrer Fördergut-Übergabeposition sind.
  • Die Förderguttransporttaschen 3 sind in ihrer Fördergut-Übergabeposition weit geöffnet, sodass bequem Fördergut 16, zum Beispiel ein Paket, in den Fördergutaufnahmebereich 18 zwischen der ersten Taschenseitenwand 12 und der zweiten Taschenseitenwand 10 eingebracht werden kann, wie dies in den 1a und 1b durch den Pfeil 20 symbolisch angedeutet ist. Die einander gegenüberliegenden und den Fördergutaufnahmebereich 18 zwischen sich begrenzenden Taschenseitenwände 10, 12 sind in einem Klappverbindungsbereich 22 so miteinander verbunden, dass sie zum Öffnen und Schließen des Fördergutaufnahmebereiches 18 auseinander klappbar sind und eine maulartige Taschenöffnung 24 bilden. Die erste Taschenseitenwand 12 weist einen vorzugsweise ebenen Hauptflächenabschnitt 26 als Tablettebene oder Bodenebene und einen über diesen Hauptflächenabschnitt 26 aufragenden Randkonturabschnitt 28 auf. An diesem Randkonturabschnitt 28 ist an einer Befestigungsstelle 30 im Klappverbindungsbereich 22 die zweite Taschenseitenwand 10 klappbar befestigt. Die Förderguttransporttaschen 3 haben ferner als ein Anhängmittel 32 einen Bügel, der einen Mittenabschnitt 34 (vgl. 2) und zwei an Abknickstellen davon abstehende Bügelschenkel 36 aufweist. An den Enden der beiden Bügelschenkel 36 ist das Anhängmittel 32 vermittels einer Schwenkeinrichtung 38 mit der ersten Taschenseitenwand 12 an entgegengesetzten Stellen des Randkonturabschnitts 28 schwenkbar verbunden, wobei die Schwenkachse 40 in einer zur Tablettebene 26 der ersten Taschenseitenwand 12 parallelen Ebene liegt. Die erste Taschenseitenwand 12 kann aus der in der normalen Transportstellung eingenommenen vertikalen Ausrichtung um die Schwenkachse 40 verschwenkt werden, um in eine Stellung zu gelangen, wie sie bei den beiden in den 1a und 1b rechts auf dem Stützplateau 14 aufliegend gezeigten Förderguttransporttaschen 3 zu erkennen ist. Dabei kommt es zum Auseinanderklappen der beiden Taschenseitenwände 10, 12 und zum Öffnen der Förderguttransporttaschen 3, da die zweite Taschenseitenwand 10 an ihrem von dem Klappverbindungsbereich 22 entfernten Ende mit dem Mittenabschnitt 34 des Anhängmittels 32 verbunden ist und daher der Schwenkbewegung der ersten Taschenseitenwand 12 relativ zum Anhängmittel 32 nicht folgt. Wie aus 2 erkennbar, ist das Anhängmittel 32 mittig mit dem Rollenlaufwerk 2 verbunden. Diese Verbindung kann flexibel bzw. gelenkig sein, so dass die Förderguttransporttasche 3 relativ zum Rollenlaufwerk 2 um eine im Wesentlichen vertikale Achse verdrehbar ist, wenn sie an dem Führungsschienenabschnitt 1 hängt.
  • Bei der gezeigten Ausführungsform der Förderguttransporttaschen 3 weisen diese zur Aufrechterhaltung ihres geschlossenen Zustandes in der normalen Transportposition einen Sicherungsmechanismus 42 auf. Ein Beispiel eines solchen Sicherungsmechanismus 42 ist in den 3a und 3b dargestellt. Der Sicherungsmechanismus 42 umfasst ein Achselement 44, welches an dem Randkonturabschnitt 28 der ersten Taschenseitenwand 12 befestigt ist, einen Endabschnitt 46 eines Bügelschenkels 36 des Anhängmittels 32 sowie eine seitlich außen aufgesetzte Fixierplatte (nicht gezeigt). Der Endabschnitt 46 des Bügelschenkels 36 ist als Auge ausgebildet, in dessen Inneren ein Achsabschnitt 48 des Achselementes 44 so angeordnet ist, dass das Achselement 44 in einem entsicherten Zustand gemäß 3a gemeinsam mit der ersten Taschenseitenwand 12 um die Schwenkachse 40 relativ zu dem Anhängmittel 32 schwenkbar ist, wohingegen es in der Sicherungsstellung gemäß 3b formschlüssig mit dem Endabschnitt 46 des Bügelschenkel 36 verrastet ist, so dass es nicht gegenüber dem Anhängmittel 32 verschwenkbar ist. Dabei greift der Achsabschnitt 48 mit einem radialen Verriegelungsvorsprung 50 in eine komplementäre Rastausnehmung 52 des Endabschnittes 46 des Bügelschenkel 36 ein, so dass eine Drehbewegung der ersten Taschenseitenwand 12 relativ zu dem Bügel 32 unterbunden ist. Der Verriegelungsvorsprung 50 kommt aus der Rastausnehmung 52 heraus, wenn die Förderguttransporttasche 3 mit ihrer ersten Taschenseitenwand 12 aus der normalen Transportposition heraus relativ zu dem Bügel 32 angehoben wird. Dieser Zustand ist in 3a gezeigt. Der von der ersten Taschenseitenwand 12 seitlich abstehende Achsabschnitt 48 kann dann in dem Auge 46 des Bügelschenkel 36 relativ zu dem Bügel 32 um die Schwenkachse 40 verdreht werden, um die Förderguttransporttasche 3 in die Fördergut-Übernahmeposition zu überführen.
  • Bei der gezeigten Ausführungsform der Förderguttransporttaschen 3 fallen diese unter Schwerkraftwirkung normalerweise in ihre mittels des Sicherungsmechanismus 42 gesicherte normale Transportposition zurück, wenn sie an der Führungsschiene 1 hängend nicht mehr unterseitig angehoben und gestützt sind.
  • Die Hub-/Kippvorrichtung 9 dient bei dem Ausführungsbeispiel der Erfindung gemäß 1a und 1b dazu, die von der Separatorvorrichtung 6 einzeln zur Weiterbewegung freigegebenen Förderguttransporttaschen 3 an ihren in der normalen Transportstellung unten liegenden Seiten 50 zu beaufschlagen und dabei in der vorstehend beschriebenen Weise so anzuheben, dass der Sicherungsmechanismus 42 deaktiviert und die erste Taschenseitenwand 12 gegenüber der zweiten Taschenseitenwand 10 so verschwenkt wird, dass die betreffende Förderguttransporttasche 3 in ihre geöffnete Fördergut-Übergabeposition gelangt.
  • Die Hub-/Kippvorrichtung 9 weist ein Schaufelrad 54 mit vier radial nach außen ab stehenden Hubschaufeln 56 auf. In der Darstellung gemäß den 1a und 1b ist das Schaufelrad 54 zur Drehung im Uhrzeigersinn um die Drehachse 60 antreibbar. Die Steuereinrichtung sorgt dafür, dass die Einzelfreigabe der an der Separatorvorrichtung 6 zum Weitertransport wartenden Förderguttransporttaschen 3 mit der Drehung des Schaufelrades 54 in dem Sinne synchronisiert ist, dass stets maximal nur jeweils eine Förderguttransporttasche 3 in den eingangsseitigen Einflussbereich der Hub-/Kippvorrichtung 9 zwischen zwei aufeinanderfolgenden Hubschaufeln 56 gelangt, um von einer Hubschaufel 56 untergriffen und in die Fördergut-Übergabeposition überführt zu werden.
  • Die Fördergutübergabestation kann in einem non-stop-Betriebsmodus, betrieben werden, der darin besteht, dass die Förderguttransporttaschen 3 nach ihrer Freigabe durch die Separatorvorrichtung 6 ohne Bewegungsunterbrechung entlang der Transportstrecke bewegt werden und im Verlauf dieser Bewegung mittels der Hub-/Kippvorrichtung 9 in die Fördergut-Übergabeposition gebracht werden.
  • In einem Schnelldurchgangsbetriebsmodus kann es jedoch gegebenenfalls zu sehr kurzen Bewegungsunterbrechungen der Förderguttransporttaschen in der Hub-/Kippvorrichtung 9 kommen. Die Weiterbewegung der Förderguttransporttaschen in der Fördergut-Übergabeposition erfolgt dann jedoch vorzugsweise kontinuierlich ohne Unterbrechung, bis die Förderguttransporttaschen die Fördergutübergabestation verlassen haben.
  • Die Hub-/Kippvorrichtung 9 weist im gezeigten Beispielsfall eingangsseitig ein Barriereelement 62, zum Beispiel eine Querstange, auf, welche so angeordnet ist, dass sie keine Störkontur für das Schaufelrad 54 und dessen Hubschaufeln 56 darstellt, wohl aber für die sich dem Schaufelrad 54 annähernden Förderguttransporttaschen 3, und zwar an einer Stelle unterhalb der Schwenkachsen 40 der in ihrer normalen Transportstellung das Barriereelement 62 erreichenden Förderguttransporttaschen 3. Auf diese Weise wird erreicht, dass der untere Bereich einer in die Hub-/Kippvorrichtung 9 einlaufenden Förderguttransporttasche 3 gegenüber ihrem sich längs der Transportstrecke weiter bewegenden oberen Bereich von dem Barriereelement 62 zurückgehalten wird, so dass die Förderguttransporttasche 3 in eine Schrägstellung gelangt, wie dies an dem Beispiel der mit 3a in 1a gekennzeichneten Förderguttransporttasche zu erkennen ist. In einer solchen Schrägstellung erfolgt dann die unterseitige Beaufschlagung einer betreffenden Förderguttransporttaschen 3 durch eine Hubschaufel 56 des Schaufelrades 54.
  • In der Momentaufnahme gemäß 1a steht eine der Hubschaufeln 56 (hier mit 56a bezeichnet) unmittelbar davor, die Förderguttransporttasche 3a zu untergreifen und anzuheben. Dabei wird der Sicherungsmechanismus 42 der Förderguttransporttasche 3a deaktiviert und es kommt im weiteren Bewegungsablauf dazu, dass die weiterhin nachschiebende Hubschaufel 56a die erste Taschenseitenwand 12 gegenüber dem Bügel 32 im Uhrzeigersinn gemäß der Darstellung in 1a und 1b verkippt (vgl. 1b), um die Förderguttransporttasche in die Fördergut-Übergabeposition zu bringen. Dabei gelangt die betreffende Förderguttransporttasche 3 mit der Unterseite 64 ihrer ersten Taschenseitenwand 12 zunächst auf einen schrägen oder bogenförmigen Stützabschnitt 66 und über diesen im weiteren Bewegungsablauf auf das vorzugsweise horizontale Stützplateau 14 und wird so von dem Stützplateau 14 gestützt in der Fördergut-Übergabeposition gehalten. Die jeweilige nachschiebende Hubschaufel 56 tritt schließlich aufgrund der kontinuierlich fortgesetzten Drehbewegung des Schaufelrades 54 außer Kontakt mit der betreffenden Förderguttransporttasche 3 und taucht in den Raumbereich unterhalb des Stützplateaus 14 ab. Im Schnelldurchlaufbetriebsmodus und in der non-stop-Betriebsart der Fördergutübergabestation bewegt sich die in der Fördergut-Übergabeposition auf dem Stützplateau 14 abgestützte Förderguttransporttasche 3 kontinuierlich weiter, da sie nach wie vor von dem Reibband 5 zur Bewegung längs der Förderstrecke in Richtung des Pfeiles 7 angetrieben wird. Es besteht nun die Möglichkeit, Fördergut 16 in den Fördergutaufnahmebereich der geöffneten Förderguttransporttaschen 3 einzubringen, während diese kontinuierlich weiterbewegt wird. Dies kann manuell oder ggf. automatisch erfolgen. Der anhand der 1a und 1b erläuterte Bereich der Fördergutübergabestation kann somit als Beladestation betrieben werden.
  • Gemäß 6 besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, einen solchen Bereich als Entladestation zu betreiben. Dabei sind die in ihrer normalen Transportposition an der Separatorvorrichtung 6 ankommenden Förderguttransporttaschen 3 mit Fördergut 16 beladen. Nach Einzelfreigabe durch die Separatorvorrichtung 6 gelangen die Förderguttransporttaschen 3 zu der Hub-/Kippvorrichtung 9, um in gleicher Weise wie oben unter Bezugnahme auf die 1a und 1b beschrieben in die geöffnete Fördergut-Übergabeposition überführt zu werden. Das Fördergut 16 kann dann aus den an dem Stützplateau 14 abgestützten geöffneten Förderguttransporttaschen 3 manuell oder gegebenenfalls automatisch herausgenommen werden, während die Förderguttransporttaschen 3 in der non-stop-Betriebsart kontinuierlich weiterbewegt wird.
  • Grundsätzlich ist auch ein Belade-Entlade-Mischbetrieb der Fördergutübergabestation möglich, in dem leere und beladene Förderguttransporttaschen 3 dem Stützplateau 14 zugeführt werden, um Fördergut 16 aufzunehmen bzw. zur Entnahme bereitzustellen.
  • In einer Variante des in 1a und 1b gezeigten Ausführungsbeispiels der Erfindung könnte das Barriereelement 62 ggf. entfallen und dessen Funktion z. B. durch einen entsprechend geformten bogenförmigen Stützabschnitt 66 übernommen werden.
  • Der Schnelldurchlaufbetriebsmodus der Fördergutübergabestation erlaubt einen großen Durchsatz bei der Fördergutübergabe, sei es bei der Übergabe von außen in die Förderguttransporttaschen 3 (Belademodus) oder bei der Übergabe aus den Förderguttransporttaschen 3 heraus nach außen (Entlademodus).
  • Vorzugsweise kann eine Fördergutübergabestation nach der Erfindung auch in einer intermittierenden Betriebsart betrieben werden, in welcher jede Förderguttransporttasche 3 in ihrer Fördergut-Übergabeposition auf dem Stützplateau 14 zum Beladen oder Entladen gestoppt wird. Diese intermittierende Betriebsart kommt vorzugsweise dann zum Einsatz, wenn das in die Förderguttransporttaschen 3 einzubringende oder aus den Förderguttransporttaschen 3 herauszunehmende Fördergut besonders vorsichtig gehandhabt werden muss.
  • Eine weitere mögliche Betriebsart einer Fördergutübergabestation nach der Erfindung besteht darin, dass die Freigabe einzelner Förderguttransporttaschen 3 durch die Separatorvorrichtung 6 nicht automatisch unter Kontrolle der Steuereinrichtung erfolgt, sondern durch einen willkürlichen Schaltbefehl einer Bedienungsperson, die z. B. für die Beladung oder Entladung der Förderguttransporttaschen 3 auf dem Stützplateau 14 zuständig ist. Die Bedienungsperson kann somit das Arbeitstempo der Fördergutübergabestation frei bestimmen. Auch diese „manuelle” Betriebsart ist besonders geeignet, wenn das einzuladende oder auszuladende Fördergut besonders empfindlich ist und entsprechend vorsichtig gehandhabt werden muss.
  • In der Draufsicht gemäß 4 der Fördergutübergabestation sind die Führungsschiene und die Rollenlaufwerke der Förderguttransporttaschen 3 der besseren Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt. In 4 ist zu erkennen, dass das Stützplateau 14 entlang der Transportstrecke in einem sich an die Hub-/Kippvorrichtung 9 anschließenden Abschnitt bogenförmig, hier z. B. in einem Bogen von 180°, verläuft. Auf diese Weise kann unter optimierter Raumausnutzung eine relativ lange Belade-/Entladezone realisiert werden, in welcher die Taschenöffnungen 24 der Förderguttransporttaschen 3 an verschiedenen Stellen des Bogens eine für das Beladen und für das Entladen von der Bogenaußenseite her günstige Ausrichtung mit einer zur Bogenaußenseite gerichteten Komponente aufweisen. In der Momentaufnahme gemäß 2 durchlaufen z. B. die Förderguttransporttaschen 3b und 3c aktuell solche Stellen, an denen eine Bedienungsperson 70 gut in die Taschenöffnung 24 und den Fördergutaufnahmebereich der Förderguttransporttasche 3 blicken und darauf zugreifen kann, ohne sich dabei mit dem Oberkörper in den Transportweg der Förderguttransporttaschen 3 beugen zu müssen. Dies ist ein Beitrag zur Arbeitssicherheit und zur Arbeitsergonomie für die Bedienungspersonen.
  • 5 zeigt einen Abschnitt einer Fördergutübergabestation nach der Erfindung, der z. B. als Fortsetzung des in den 1a und 1b gezeigten Abschnittes vorgesehen sein kann und eine Schließstation 72 zur Überführung von längs der Transportstrecke bewegten Förderguttransporttaschen 3 von der Fördergut-Übergabeposition in die geschlossene normale Transportstellung aufweist. Die Schließstation 72 ist als ein nach unten verlaufende bogenförmiger oder schräger Übergang von dem Stützplateau 14 zu einem längs der Transportstrecke tiefer liegenden Bodenniveau 74 ausgebildet. Gemäß 5 kann ein solcher Übergang Bereiche mit unterschiedlichen Gefällen aufweisen, um die Förderguttransporttaschen 3 sanft in die normale Transportstellung übergehen zu lassen. Wie oben bereits erwähnt, sind die Förderguttransporttaschen 3 so gestaltet, dass sie unter Schwerkraftwirkung automatisch in die geschlossene normale Transportstellung fallen, wenn sie an der Führungsschiene 1 hängen und eine unterseitige Stütze entfällt, wie dies beim Durchlaufen der Schließstation 72 erfolgt. In 5 ist die Situation gezeigt, dass die Förderguttransporttaschen 3 nach ihrem Beladen in die geschlossene normale Transportstellung übergehen. Gleichermaßen würden auch leere Förderguttransporttaschen 3 an der Schließstation 72 in ihre normale geschlossene Transportstellung übergehen.
  • Ein solcher Fall ist in 7 dargestellt, die den in 5 gezeigten Bereich der Fördergutübergabestation in einer anderen Betriebssituation darstellt. Die Schließstation 72 ist mit einer automatischen Entladestation kombiniert, welche ein Kippelement 75 in Form einer Klappe aufweist, die unmittelbar vor der Schließstation 72 angeordnet ist und aus der Ebene des Stützplateaus 14 heraus nach oben schwenkbar ist, um eine darüber bewegte Förderguttransporttasche 3 in der in 7 gezeigten Weise auszukippen. Da sich die betreffende Förderguttransporttasche 3 dabei bereits weitgehend über dem abgesenkten weiteren Verlauf der Schließstation 72 befindet, kann das ausgekippte Fördergut 16 nach unten auf das tiefer liegende Bodenniveau 74 rutschen und dort einer weiteren Behandlung zugeführt werden.
  • 8 zeigt eine Ausführungsform einer Mehrfach-Entladestation zum Anschluss an den in den 1a und 1b gezeigten Abschnitt der Fördergutübergabestation. Gemäß 8 weist das Stützplateau 14 mehrere Falltüren in Form von Klappen 78 auf, die in ihrer geschlossenen Stellung in der Ebene des Stützplateaus 14 liegen. Sie können aus dieser geschlossenen Stellung heraus um eine quer zur Förderrichtung 7 verlaufende Schwenkachse 80 mittels einer (nicht gezeigten) Schwenkantriebseinrichtung verschwenkt werden, um eine jeweilige darüber befindliche Förderguttransporttasche 3 von unten zu beaufschlagen und dabei auszukippen, wie dies am Beispiel der Förderguttransporttaschen 3e und 3f in 8 demonstriert ist. Bei dem Schwenkvorgang geben die Falltürklappen 78 eine Öffnung 82 nach unten frei, in welche die erste Taschenseitenwand 12 der Förderguttransporttaschen 3 mit ihrem vorderen Bereich zur Einnahme der Auskippstellung ausweichen kann. Das Fördergut 16 kann dann durch die betreffende Öffnung 82 hindurch nach unten fallen und über Rutschen 84 oder dergleichen zu Packplätzen 86 oder sonstigen Arbeitsstationen geführt werden. Nach dem Auskippen einer Förderguttransporttasche 3 wird die betreffende Falltürklappe 78 mittels ihrer Schwenkantriebseinrichtung wieder in die geschlossene Stellung zurückgeführt. Die betreffenden Förderguttransporttaschen 3 kommen dabei wieder in eine Fördergut-Übergabeposition auf und oberhalb der Ebene des Stützplateaus 14. Die Steuerung der Schwenkantriebseinrichtungen der Falltürklappen 78 erfolgt mittels der Steuereinrichtung.
  • Die in 8 gezeigte Entladestation mit mehreren Entladekanälen, die im Beispielsfall jeweils aus der Falltüröffnung 82, der Rutsche 84 und dem daran angeschlossenen Arbeitsplatz 86 bestehen, kann somit Sortierfunktionen erfüllen, indem sie selektiv bestimmte Fördergutstücke 16 in bestimmte Entladekanäle 82, 84, 86 durch entsprechendes Auskippen der betreffenden Förderguttransporttaschen 3 an den bestimmten Falltüröffnungen 82 übergibt.
  • Auf der rechten Seite ist in 8 ausgangsseitig der Entladestation eine Schließstation 72 der in Bezug auf 5 erläuterten Art vorgesehen.
  • In 9 ist noch eine Variante einer weiteren Entladestation zum Anschluss an den in den 1a und 1b gezeigten Abschnitt der Fördergutübergabestation. Die Entladestation gemäß 9 ist für den Betrieb mit Förderguttransporttaschen 3 vorgesehen, welche zusätzlich zu den oben beschriebenen Merkmalen der Förderguttransporttaschen 3 noch das Merkmal aufweisen, dass sie aus ihrer normalen Transportstellung heraus durch einen Entriegelungsvorgang an ihrer Unterseite zu öffnen sind, um Fördergut 16 nach unten herausfallen zu lassen. An vorbestimmten Stellen der Transportstrecke sind gegebenenfalls mittels der Steuereinrichtung zu aktivierende Mittel 88 zur Auslösung des Entriegelungsvorgangs zu entladender Förderguttransporttaschen 3' vorgesehen. Ebenso können Mittel zum automatischen Wiederverschließen der Förderguttransporttaschen 3' an der Transportstrecke vorgesehen sein.
  • Die vorstehend erläuterten Ausführungsformen verschiedener Stationen können in verschiedenen Kombinationen miteinander verbunden sein, um Fördergut 16 nach vorbestimmten Programmen zu handhaben.
  • Vorzugsweise sind die einzelnen Förderguttransporttaschen 3 bzw. 3' durch maschinenlesbare Codes individualisiert. Dies können zum Beispiel Badecodes oder RFID-Codes sein. Auslesegeräte zum Auslesen der maschinenlesbaren Codes sind an vorbestimmten Stellen längs der Transportstrecke vorgesehen. Sie stehen in Datenübertragungsverbindung mit der Steuereinrichtung, um der Steuereinrichtung Informationen über aktuelle Positionen der Förderguttransporttaschen 3 bzw. 3' längs der Förderstrecke zu vermitteln. Aufgrund dieser Informationen kann die Steuereinrichtung die Arbeitsweise bestimmter Betriebskomponenten und Einrichtungen der Fördergutübergabestation, wie zum Beispiel der Separatorvorrichtung 6, des Schaufelrades 54, der Klappen 74, 80 und/oder der Entriegelungsmittel 88 (sofern vorhanden) zeitgerecht steuern.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 2014/012965 A1 [0002, 0002, 0007, 0038, 0038, 0038, 0038]
    • EP 0623497 B1 [0004, 0040, 0040]

Claims (19)

  1. Fördergutübergabestation für eine Hängefördereinrichtung, in welcher Förderguttransporttaschen (3) an Führungsschienen (1) eines Führungsschienensystems hängend bewegbar sind, um Fördergut (16) längs betreffender Führungsschienen (1) zu transportieren, wobei die Förderguttransporttaschen (3) Taschenseitenwände (10, 12) aufweisen, die einander gegenüberliegend einen Fördergutaufnahmebereich (18) zwischen sich begrenzen und in einem Klappverbindungsbereich (22) so miteinander verbunden sind, dass sie zum Öffnen und Schließen des Fördergutaufnahmebereiches (18) unter Verbleib an einer Führungsschiene (1) auseinanderklappbar und zusammenklappbar sind, sodass sie zwischen einer normalen Transportposition, in der sie frei hängend mit zumindest weitgehend zusammengeklappten Taschenseitenwänden (10, 12) zumindest weitgehend geschlossen sind und einer Fördergut-Übergabeposition, in der sie mit auseinandergeklappten Taschenseitenwänden (10, 12) geöffnet sind, durch eine Hub-/Kippbeaufschlagung verstellbar sind, wobei die Fördergutübergabestation folgende Merkmale umfasst: – wenigstens einen in das Führungsschienensystem der Hängefördereinrichtung zu integrierenden Führungsschienenabschnitt (1) zum Durchführen von daran hängend bewegten Förderguttransporttaschen (3) durch die Fördergutübergabestation längs einer Transportstrecke und – eine Hub-/Kippvorrichtung (9) zum Überführen der Förderguttransporttaschen (3) in die Fördergut-Übergabeposition durch Hub-/Kippbeaufschlagung der Förderguttransporttaschen (3), dadurch gekennzeichnet, dass die Fördergutübergabestation in einem Schnelldurchlaufbetriebsmodus betreibbar ist, in dem Förderguttransporttaschen (3) während ihrer Bewegung entlang der Transportstrecke durch Hub-/Kippbeaufschlagung mittels der Hub-/Kippvorrichtung (9) in die Fördergut-Übergabeposition überführbar und unter Aufrechterhaltung der Fördergut-Übergabeposition längs der Förderstrecke weiterbewegbar sind, so dass sie während der Weiterbewegung beladen oder gegebenenfalls entladen werden können, wobei die Hub-/Kippvorrichtung (9) dazu eingerichtet ist, Förderguttransporttaschen (3) während ihrer Bewegung entlang der Transportstrecke durch Hub-/Kippbeaufschlagung in die Fördergut-Übergabeposition zu überführen, und wobei die Fördergutübergabestation im Bereich eines der Hub-/Kippvorrichtung (9) folgenden Transportstreckenabschnittes (14) dazu eingerichtet ist, Förderguttransporttaschen (3) unter Aufrechterhaltung ihrer Fördergut-Übergabeposition von der Hub-/Kippvorrichtung (9) zu übernehmen und längs der Transportstrecke weiterzubewegen.
  2. Fördergutübergabestation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie Antriebsmittel (5), vorzugsweise Reibbandantriebsmittel, zum Bewegen von Förderguttransporttaschen (3) längs der Förderstrecke umfasst.
  3. Fördergutübergabestation nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sie zum Öffnen auch solcher Förderguttransporttaschen (3) im Schnelldurchlaufbetriebsmodus eingerichtet ist, die zur Aufrechterhaltung ihres geschlossenen Zustandes in der normalen Transportposition einen Sicherungsmechanismus (42) aufweisen, der durch Anheben eines unteren Bereichs der betreffenden Förderguttransporttasche (3) aus ihrer normalen Transportposition heraus deaktivierbar ist, wobei die Hub-/Kippvorrichtung (9) auch dazu eingerichtet ist, ihr zugeführte Förderguttransporttaschen (3) so durch Anheben ihres unteren Bereichs zu beaufschlagen, dass ihr jeweiliger Sicherungsmechanismus (42) deaktiviert wird.
  4. Fördergutübergabestation nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Hub-/Kippvorrichtung (9) ein um eine Drehachse (60) drehbares Schaufelrad (54) mit wenigstens einer radial nach außen abstehenden Hubschaufel (56) umfasst, wobei das Schaufelrad (54) so unterhalb des Führungsschienenabschnittes (1) angeordnet ist, dass es bei seiner Drehung eine sich längs dem Führungsschienenabschnitt (1) nähernde Förderguttransporttasche (3) an deren Unterseite (50) mit einer jeweiligen Hubschaufel (56) anhebend beaufschlagen kann, um die Förderguttransporttasche (3) in die Fördergut-Übergabeposition zu überführen.
  5. Fördergutübergabestation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hub-/Kippvorrichtung (9) eingangsseitig wenigstens ein Barriereelement (62) aufweist, welches so unterhalb des Führungsschienenabschnittes (1) im Transportweg der Förderguttransporttaschen (3) angeordnet ist, dass längs des Führungsschienenabschnittes (1) herangeführte Förderguttransporttaschen (3) mit einem unteren Bereich auf das Barriereelement 62 auftreffen, so dass sie bei Weiterbewegung längs des Führungsschienenabschnittes (1) in eine Schrägstellung gelangen.
  6. Fördergutübergabestation nach den Ansprüchen 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Barriereelement (62) im Transportweg der Förderguttransporttaschen (3) so in der Nähe des Schaufelrades (4) angeordnet ist, dass längs des Führungsschienenabschnittes (1) herangeführte Förderguttransporttaschen (3) mit ihren unteren Bereichen auf das Barriereelement (62) auftreffen und dann von einer jeweiligen Hubschaufel (56) an ihren Unterseiten (50) beaufschlagt werden können.
  7. Fördergutübergabestation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein sich an die Hub-/Kippvorrichtung (9) anschließendes Stützplateau (14) längs der Transportstrecke der Förderguttransporttaschen (3) vorgesehen und dazu eingerichtet ist, Förderguttransporttaschen (3) zum Verbleib in ihrer Fördergut-Übergabeposition unterseitig zu stützen, während diese ihre Bewegung längs der Transportstrecke fortsetzen.
  8. Fördergutübergabestation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportstrecke der Förderguttransporttaschen (3) in einem sich an die Hub-/Kippvorrichtung (9) anschließenden Abschnitt in Draufsicht gesehen bogenförmig verläuft.
  9. Fördergutübergabestation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie an einer der Hub-/Kippvorrichtung (9) folgenden Stelle der Transportstrecke der Förderguttransporttaschen (3) eine Schließstation (72) zur Überführung von längs der Transportstrecke bewegten Förderguttransporttaschen (3) in ihre normale Transportstellung aufweist.
  10. Fördergutübergabestation nach den Ansprüchen 7 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließstation (72) als Übergang von dem Stützplateau (14) zu einem längs der Transportstrecke tiefer liegenden Bodenniveau (74) ausgebildet ist, so dass Förderguttransporttaschen (3) aufgrund des Wegfalls ihrer unterseitigen Stütze bei ihrer Bewegung über diesen Übergang hinweg schwerkraftunterstützt in ihre normale geschlossene Transportstellung an dem Führungsschienenabschnitt (1) übergehen können.
  11. Fördergutübergabestation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine der Hub-/Kippvorrichtung (9) vorgeschaltete Separatorvorrichtung (6) als steuerbare Barriere für Förderguttransporttaschen (3) aufweist, die mittels einer Steuereinrichtung dazu ansteuerbar ist, von ihr gestoppte Förderguttransporttaschen (3) einzeln zur Weiterbewegung zur Hub-/Kippvorrichtung (9) freizugeben.
  12. Fördergutübergabestation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie wenigstens eine vorzugsweise automatische gesonderte Entladestation zum Entladen von längs ihrer Transportstrecke bewegten Förderguttransporttaschen (3) umfasst.
  13. Fördergutübergabestation nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die gesonderte Entladestation ein Kippelement (75; 78) umfasst, welches dazu eingerichtet ist, Förderguttransporttaschen (3) während ihrer Bewegung längs der Transportstrecke auszukippen.
  14. Fördergutübergabestation nach den Ansprüchen 7 und 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Kippelement (78) von einer Klappe in oder an dem Stützplateau (14) gebildet ist, welche unter Freigabe einer Öffnung (82) in dem Stützplateau (14) aufklappbar ist, um eine jeweilige darüber bewegte Förderguttransporttasche (3) zu beaufschlagen und diese auszukippen, so dass Fördergut (16) daraus durch die freigegebene Öffnung (82) hindurch fallen kann.
  15. Fördergutübergabestation nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die gesonderte Entladestation zum automatischen Entladen von längs der Transportstrecke bewegten Förderguttransporttaschen (3') ausgebildet ist, welche aus ihrer normalen Transportstellung heraus durch einen Entriegelungsvorgang an ihrer Unterseite zu öffnen sind, um Fördergut (16) herausfallen zu lassen, wobei die Fördergutübergabestation Mittel (88) zur Auslösung des Entriegelungsvorgangs bei einer zu entladenden Förderguttransporttasche (3') umfasst.
  16. Hängefördereinrichtung umfassend ein Führungsschienensystem und Förderguttransporttaschen (3), die an Führungsschienen (1) des Führungsschienensystems hängend längs einer Transportstrecke bewegbar sind und die Taschenseitenwände (10, 12) aufweisen, welche einander gegenüberliegend einen Fördergutaufnahmebereich (18) zwischen sich begrenzen und in einem Klappverbindungsbereich (22) so miteinander verbunden sind, dass sie zum Öffnen und Schließen des Fördergutaufnahmebereiches (18) unter Verbleib an einer Führungsschiene (1) auseinanderklappbar und zusammenklappbar sind, sodass sie an einer betreffenden Führungsschiene (1) zwischen einer normalen Transportposition, in der sie frei hängend mit zumindest weitgehend zusammengeklappten Taschenseitenwänden (10, 12) zumindest weitgehend geschlossen sind und einer Fördergut-Übergabeposition, in der sie mit auseinandergeklappten Taschenseitenwänden (10, 12) geöffnet sind, durch eine Hub-/Kippbeaufschlagung verstellbar sind, gekennzeichnet durch eine Fördergutübergabestation nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  17. Verfahren zum Beladen oder Entladen von Förderguttransporttaschen in einer Fördergutübergabestation nach einem der Ansprüche 1–15, dadurch gekennzeichnet, dass Förderguttransporttaschen (3) der Hub-/Kippvorrichtung (9) in einer Folge einzeln nacheinander längs der Förderstrecke zugeführt werden und nach Verlassen der Hub-/Kippvorrichtung (9) in ihrer Fördergut-Übergabeposition kontinuierlich weiterbewegt und dabei mit Fördergut (16) beladen oder entladen werden.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Förderguttransporttaschen (3) nach Erreichen der Hub-/Kippvorrichtung (9) non-stop durch die Fördergutübergabestation hindurch bewegt und dabei beladen oder entladen werden.
  19. Hub-/Kippvorrichtung (9) für eine Fördergutübergabestation insbesondere nach einem der Ansprüche 1–15, gekennzeichnet durch ein zur Drehung antreibbares Schaufelrad (54) mit Hubschaufeln (56) zur unterseitigen Hub-/Kippbeaufschlagung von an Führungsschienen (1) hängend über das Schaufelrad (54) hinweg bewegten Förderguttransporttaschen (3), die durch eine solche Hub-/Kippbeaufschlagung aus einer normalen Transportstellung in eine Fördergut-Übergabeposition überführbar sind.
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