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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Rollladenkasten zur Aufnahme eines auf einer Welle auf- und abwickelbar angeordneten Rollladenpanzers, umfassend zwei einander gegenüberliegend angeordnete Kopfstücke sowie mindestens zwei, vorzugsweise vier jeweils mit den beiden Kopfstücken verbundene Seitenwandelemente, sowie einen Bausatz zum Zusammensetzen eines Rollladenkastens.
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Derartige Rollladenkästen sind aus dem Stand der Technik bekannt. Bei diesen sind die Seitenwandelemente mit den Kopfstücken in der Regel mittels Schrauben verbunden. Zur Wartung der Rollladenkästen ist es erforderlich, dass eines der Seitenwandelemente möglichst einfach abgenommen werden kann, um so möglichst schnell und einfach ins Innere des Rollladenkastens zu gelangen. Bei den aus dem Stand der Technik bekannten Rollladenkästen mit Schraubverbindungen müssen hier sämtliche Schraubverbindungen mühsam gelöst werden. Nach den Wartungsarbeiten im Inneren des Rollladenkastens müssen die Schraubverbindungen wieder hergestellt werden. Dies ist mit erheblichem Zeitaufwand verbunden.
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Bei Rollladenkästen unterscheidet man unterschiedliche „Revisionstypen“, wie beispielsweise die Revisionstypen „innen“, „unten“ sowie „außen“. Je nachdem um welchen Revisionstypen es sich handelt, müssen unterschiedliche Seitenwandelemente möglichst schnell und einfach abgenommen werden können. Um die o. g. Nachteile von Schraubverbindungen zu überwinden, wurden Rollladenkästen entwickelt, bei welchen die Kopfstücke mit den Seitenwandelementen mittels unlösbar mit den Kopfstücken verbundenen Verbindungsstiften verbunden werden. Allerdings besteht auch hier das Problem, dass keine Unterschiede zwischen den verschiedenen Revisionstypen gemacht werden können, sodass die Seitenwandelemente ohne Rücksicht auf den Revisionstyp alle mit denselben Verbindungsmitteln mit den Kopfstücken verbunden sind. So sind bei den beschriebenen Rollladenkästen mit Verbindungsstiften zwischen den Seitenwandelementen und den Kopfstücken hohe Kräfte aufzuwenden, um ein Seitenwandelement zu Revisionszwecken von den Kopfstücken zu lösen.
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DE 20 2004 005 203 U1 beschreibt ebenfalls einen Rollladenkasten zur Aufnahme eines auf einer Welle auf- und abwickelbar angeordneten Rollladenpanzers. Auch der dort beschriebene Rollladenkasten umfasst zwei Kopfstücke sowie Seitenwandelemente, wobei ein Seitenwandelement mit den beiden Kopfstücken über Steckelemente verbunden werden kann. Der dort beschriebene Rollladenkasten weist einen fix festgelegten Revisionsdeckel auf.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Rollladenkasten zur Verfügung zu stellen, welcher die Nachteile der Rollladenkästen aus dem Stand der Technik überwindet.
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Der vorliegenden Erfindung liegt insbesondere die Aufgabe zugrunde, einen Rollladenkasten zur Verfügung zu stellen, welcher unabhängig vom Revisionstyp schnell, einfach und vollautomatisch herstellbar ist und bei welchem eine schnelle und einfache Revision möglich ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch einen Rollladenkasten mit den Merkmalen nach dem Anspruch 1 und durch einen Bausatz mit den Merkmalen nach dem Anspruch 9.
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Der erfindungsgemäße Rollladenkasten hat diverse Vorteile. So ist eine komplett schraublose Verbindung der einzelnen Rollladenkastenelemente, insbesondere eine schraublose Verbindung zwischen den Kopfstücken und den Seitenwänden des erfindungsgemäßen Rollladenkastens möglich. Mit Hilfe der Steckelemente ist eine einfache, jedoch sehr stabile Steckverbindung zwischen den Kopfstücken und den einzelnen Seitenwandelementen möglich. Unter „Steckverbindung“ soll im Rahmen dieser Anmeldung jede Verbindung zwischen zwei Elementen verstanden werden, die durch ein einfaches Zusammenstecken der zu verbindenden Elemente hergestellt werden kann. Durch die Steckelementaufnahmen in den Kopfstücken kann äußerst flexibel auf unterschiedliche Revisionsvorgaben reagiert werden. So ist es möglich, dass - je nach Revisionstyp - das eine oder andere Seitenwandelement mittels der Steckelemente mit den Kopfstücken verbunden wird. Dasjenige Seitenwandelement, welches als Revisionsöffnung dienen soll, kann dann anderweitig (beispielsweise über eine schwächere Verbindung) mit den Kopfstücken oder anderen Seitenwandelementen verbunden werden. Die entsprechenden Steckelementaufnahmen bleiben dann einfach frei.
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Eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Rollladenkastens ist im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet, wobei die Kopfstücke dementsprechend jeweils vier Seitenabschnitte aufweisen, wobei in zwei aneinander angrenzenden Seitenabschnitten jeweils mindestens zwei, vorzugsweise drei bis vier Steckelementaufnahmen eingebracht sind. In diese Steckelementaufnahmen können - je nach gewünschter Revision - Steckelemente eingefügt werden. Derjenige Seitenabschnitt, welcher mit einem eine Revisionsöffnung bildenden Seitenwandelement verbunden werden soll, bleibt frei von Steckelementen.
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Die Seitenabschnitte der Kopfstücke können im Falle einer gleichmäßig dicken Platte die Randbereiche des Kopfstückes sein. Mit Vorteil sind die Seitenabschnitte eines Kopfstückes jedoch als Stege, insbesondere im Wesentlichen quaderförmige Stege ausgebildet, welche auf einem Randbereich einer in der Regel vierseitigen Stirnplatte des Kopfstücks angeordnet sind. Diese Ausführungsform spart Material und ist dennoch geeignet, einen sehr stabilen Rollladenkasten zur Verfügung zu stellen.
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Mit Vorteil sind die Befestigungsabschnitte der Steckelemente im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet und die Steckelementaufnahmen in den Kopfstücken weisen eine den Befestigungsabschnitten der Steckelemente entsprechende Form und Größe zur Herstellung einer formschlüssigen Verbindung zwischen den Steckelementen und den Kopfstücken auf, wobei die Steckelementaufnahmen vorzugsweise derart in die als Stege ausgebildeten Seitenabschnitte der Kopfstücke eingebracht sind, dass sie sowohl eine Seitenfläche als auch eine Stirnfläche der Stege erfassen. Quaderförmig ausgebildete Befestigungsabschnitte der Steckelemente haben zum einen den Vorteil, dass sie einfach herstellbar sind und sich perfekt in quaderförmig ausgebildete Stege integrieren lassen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die den quaderförmigen Befestigungsabschnitten entsprechenden Aufnahmen in den Kopfstücken ebenfalls einfach herstellbar sind und eine formschlüssige Verbindung zwischen den quaderförmigen Befestigungsabschnitten und den entsprechend geformten Aufnahmen optimal herstellbar ist. Um eine optimale formschlüssige Verbindung herstellen zu können, müssen die Aufnahmen so dimensioniert sein, dass die Befestigungsabschnitte mit einer gewissen Kraftanstrengung in die Aufnahmen eingedrückt werden können, sodass diese nach dem Eindrücken nicht leicht wieder aus den Aufnahmen herausfallen können. Mit Steckelementaufnahmen, welche derart in die als Stege ausgebildeten Seitenabschnitte der Kopfstücke eingebracht sind, dass sie sowohl eine Seitenfläche als auch eine Stirnfläche der Stege erfassen, ist ein äußert einfaches Einfügen der Steckelemente in die Aufnahmen möglich, indem diese von beiden Seiten in die jeweilige Aufnahme eingeführt werden können.
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Mit Vorteil weisen die Verbindungsabschnitte der Steckelemente jeweils zwei, vorzugsweise flexibel ausgebildete Schenkel auf, wobei der Durchmesser eines Verbindungsabschnittes vorzugsweise von einem freien Ende der Schenkel in Richtung des Befestigungsabschnitts zumindest abschnittsweise zunimmt. Mit den flexibel ausgebildeten Schenkeln, insbesondere in Verbindung mit einem zunehmenden Durchmesser der Verbindungsabschnitte ist eine einfache, schnelle und sichere Rast- bzw. Clipsverbindung zwischen Kopfstück und Seitenwandelement möglich.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Rollladenkastens weisen die Verbindungsabschnitte der Steckelemente einen Einführabschnitt zum Einführen in die Aufnahme der Seitenwandelemente auf, deren Durchmesser von einem freien Ende der Verbindungsabschnitte bis zu einer Basis zunimmt, wobei die Basis mit einem Halsabschnitt verbunden ist, welcher die Basis mit dem jeweiligen Befestigungsabschnitt verbindet und einen geringeren Durchmesser als die Basis aufweist. Mit einer derartigen Ausführungsform der Verbindungsabschnitte ist eine schnelle und sichere Rastverbindung möglich. Der Halsabschnitt kann als Rastaufnahme für bestimmte Strukturen der Seitenwandelemente dienen.
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Die Steckelemente können aus unterschiedlichen Materialien, wie beispielsweise Holz, Metall oder duroplastischem Kunststoff bestehen. Vorzugsweise bestehen die Steckelemente jedoch aus thermoplastischem Kunststoff. Thermoplastischer Kunststoff hat sich als besonders geeignet hinsichtlich der Herstellung einer schnellen und sicheren Steckverbindung herausgestellt.
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Mit Vorteil ist ein Seitenwandelement nicht mittels Befestigungsmitteln, insbesondere nicht mittels Steckelementen mit den beiden Kopfstücken verbunden, sondern ist mit zwei angrenzenden Seitenwandelementen, insbesondere mittels einer Nut-Feder-Verbindung lösbar verbunden, wobei diese Verbindung vorzugweise leichter lösbar ist als die Steckverbindung zwischen einem Steckelement und einem Kopfstück. Bei der nicht mittels Befestigungsmitteln mit den beiden Kopfstücken verbundenen Seitenwand bzw. Seitenwandelement handelt es sich im vorliegenden Fall um den „Revisionsdeckel“. Durch die Tatsache, dass diese Verbindung leichter lösbar ist als eine Steckverbindung zwischen einem Steckelement und einem Kopfstück, kann das als Revisionsdeckel ausgebildete Seitenwandelement schnell und einfach von einem benachbarten Seitenwandelement gelöst werden, sodass die Revisionsöffnung leicht und einfach zugänglich ist.
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Die vorliegende Erfindung betrifft ferner einen Bausatz mit den Merkmalen des Anspruchs 9. Durch die Tatsache, dass sowohl die jeweils ersten Seitenabschnitte der beiden Kopfstücke als auch die jeweils zweiten Seitenabschnitte der beiden Kopfstücke Steckelementaufnahmen zur formschlüssigen Aufnahme der Befestigungsabschnitte der Steckelemente aufweisen, können diese - je nach gewünschtem Revisionstyp - selektiv mit Steckelementen besetzt werden. Dasjenige Seitenwandelement, das zu Revisionszwecken schnell und einfach geöffnet werden soll, wird nicht mit Steckelementen mit dem Kopfstück verbunden. Dieses Seitenwandelement wird vielmehr anderweitig fixiert, sodass eine Lösung bzw. Entfernung dieses Seitenwandelements schneller und einfacher vonstatten geht als bei dem Seitenwandelement, welches mit Steckelementen mit dem Kopfstück verbunden ist.
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Ferner beschrieben wird ein Kopfstück eines erfindungsgemäßen Rollladenkastens. Durch die Tatsache, dass an zwei, miteinander einen im Wesentlichen rechten Winkel einschließenden Seitenwandabschnitten Aufnahmen zur selektiven-formschlüssigen Aufnahme von Steckelementen eingebracht sind, kann das Kopfstück durch selektives Einbringen von Steckelementen für Rollladenkästen unterschiedlichen Revisionstyps eingesetzt werden.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsbeispielen der Erfindung in Verbindung mit den Zeichnungen und den Unteransprüchen.
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Es versteht sich, dass Merkmale, die für den erfindungsgemäßen Rollladenkasten gelten, auch für den erfindungsgemäßen Bausatz gelten sollen.
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In den Zeichnungen zeigen:
- 1: Eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Rollladenkastens (Revisionstyp „innen“);
- 2: einen Querschnitt durch den Rollladenkasten von 1 im Bereich eines Kopfstücks;
- 3: eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Rollladenkastens (Revisionstyp „unten“);
- 4: eine vergrößerte Darstellung des Rollladenkastens von 3 im Bereich zwischen einem Kopfstück und einer Seitenwand;
- 5: eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Kopfstückes mit dazugehörenden Steckelementen;
- 6: das Kopfstück von 5 mit eingesetzten Steckelementen.
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Die 1 und 2 zeigen einen erfindungsgemäßen Rollladenkasten 1A, wobei es sich hierbei um einen Rollladenkasten handelt, bei dem eine Revisionsöffnung im verbauten Zustand innenliegend vorgesehen ist. Der Rollladenkasten 1A umfasst zwei sich gegenüberliegend angeordnete Kopfstücke 2' und 2'' sowie vier jeweils mit den beiden Kopfstücken 2', 2'' verbundene Seitenwandelemente 3.1, 3.2, 3.3 sowie 3.4. Die Kopfstücke 2' und 2'' weisen einen rechteckartigen Querschnitt auf, wobei die Ecken des Rechtecks teilweise abgeschrägt ausgebildet sind. Das Kopfstück 2' weist - entsprechend seiner rechteckartigen Form - vier Seitenabschnitte 4a, 4b, 4c sowie 4d auf. Diese Seitenabschnitte sind als quaderförmige Stege ausgebildet, welche auf einem Randbereich einer Stirnplatte 6 des Kopfstücks 2' angeordnet sind. Die Seitenabschnitte 4a bis 4d sind so auf der Stirnplatte 6 angeordnet, dass die Längsachsen L von jeweils aneinander angrenzenden Seitenabschnitten einen rechten Winkel miteinander einschließen. So schließt beispielsweise der Seitenabschnitt 4a mit dem Seitenabschnitt 4b (insbesondere deren Längsachsen L) einen rechten Winkel ein; dies ist insbesondere in 2 gut zu erkennen.
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Auch das Kopfstück 2'' weist eine Stirnplatte 7 mit darauf angeordneten Seitenabschnitten 5a bis 5d auf. Diese Seitenabschnitte 5a bis 5d sind auf der Stirnplatte 7 analog den auf der Stimplatte 6 angeordneten Seitenabschnitten 4a bis 4d angeordnet, wobei die Kopfstücke 2' und 2'' insbesondere hinsichtlich ihrer Seitenabschnitte 4a und 4b bzw. 5a und 5b im Wesentlichen wie Bild und Spiegelbild ausgebildet sind. Das Seitenwandelement 3.2 ist mit den beiden Kopfstücken 2' und 2'' über Steckelemente 8 verbunden. Die Seitenabschnitte 4a und 4b des Kopfstücks 2' sowie die Seitenabschnitte 5a und 5b des Kopfstücks 2'' weisen Steckelementaufnahmen 9 auf. Die Steckelemente 8 weisen jeweils einen Verbindungsabschnitt 10 zur Herstellung einer Steckverbindung zwischen einem Kopfstück 2', 2'' und dem Seitenwandelement 3.2 sowie einen Befestigungsabschnitt 11 zur formschlüssigen Verbindung mit einem Kopfstück 2', 2'' auf. Die Befestigungsabschnitte 11 der Steckelemente 8 sind quaderförmig ausgebildet.
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Die Form der Steckelemente 8 ist bei allen gezeigten Ausführungsformen gleich und ist insbesondere in 5 gut zu erkennen. Die Steckelementaufnahmen 9 in den Kopfstücken 2' und 2'' weisen eine den Befestigungsabschnitten 11 der Steckelemente 8 entsprechende Form und Größe auf. Die Steckelementaufnahmen 8 sind derart in die als Stege ausgebildete Seitenabschnitte 4a, 4b bzw. 5a, 5b der Kopfstücke 2' bzw. 2'' eingebracht, dass sie sowohl eine Seitenfläche 12 als auch eine Stirnfläche 13 dieser Stege erfassen. Auf diese Art und Weise können die Befestigungsabschnitte 11 sowohl von der Stirnfläche 12 der Seitenabschnitte 4a, 4b, 5a, 5b her als auch von den Stirnflächen 13 dieser Seitenabschnitte her in die Steckelementaufnahmen 9 eingebracht werden. Die Steckelementaufnahmen sind so bemessen, dass die Befestigungsabschnitte 11 mit festem Sitz in diese eingedrückt werden können, sodass eine stabile formschlüssige Verbindung hergestellt werden kann. Wie insbesondere in 6 gut zu erkennen ist, bilden die Befestigungsabschnitte 11 mit den Stirnflächen 13 der Seitenabschnitte 4a, 4b bzw. 5a und 5b eine ebene Fläche.
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Die Verbindungsabschnitte 10 der Steckelemente 8 weisen eine kegelstumpfartige Grundform auf. Zudem weisen die Verbindungsabschnitte 8 der aus thermoplastischem Kunststoff bestehenden Steckelemente zwei flexibel ausgebildete Schenkel 14 auf. Durch die kegelstumpfartige Grundform der Verbindungsabschnitte 10 nimmt der Durchmesser eines Verbindungsabschnittes 10 von einem freien Ende der Schenkel 14 in Richtung des Befestigungsabschnitts 11 bis zu einer Basis 15 zu. An diese Basis 15 schließt sich ein kurzer Halsabschnitt 16 an, welcher die Basis 15 mit dem jeweiligen Befestigungsabschnitt 11 verbindet. Dieser Halsabschnitt 16 weist einen geringeren Durchmesser als die Basis 15 auf.
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Das Seitenwandelement 3.2 weist zwei Aufnahmen 17 zum Einfügen der Verbindungsabschnitte 11 der Steckelemente 8 zur Herstellung einer Steckverbindung zwischen dem Seitenwandelement 3.2 und den beiden Kopfstücken 2' und 2'' auf. Die Form dieser Aufnahmen ist in 4 gut zu erkennen. Obwohl es sich bei der in den 3 und 4 dargestellten Ausführungsfonn um einen anderen Revisionstypen wie bei der in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsformen handelt, sind die einzelnen Elemente identisch zu der in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsfonn ausgebildet. Wie in 4 gut zu erkennen ist, sind die Aufnahmen 17 kreisrund ausgebildet. Durch Einführen der Verbindungsabschnitte 10 in diese Aufnahmen 17 werden zunächst die flexiblen Schenkel 14 der Verbindungsabschnitte 10 zusammengedrückt. Je weiter die Verbindungsabschnitte 10 in die Aufnahmen 17 eingeführt werden, umso stärker werden die Schenkel 14 zusammengedrückt. Sind die Verbindungsabschnitte 10 schließlich bis zu den Halsabschnitten 16 in die Aufnahmen 17 geschoben, springen die flexiblen Schenkel 14 wieder in ihre Ausgangsposition zurück, sodass die Steckelemente 8 in den Aufnahmen 17 einrasten. Auch wenn die als Revisionsdeckel dienenden Seitenwandelemente (3.1 in 1, 3.2 in 3) nicht über Steckelemente mit den Kopfstücken verbunden werden, weisen sie dennoch Aufnahmen 17 auf, um diese flexibel für alle Revisionstypen einsetzen zu können.
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Wie in 2 gut zu erkennen ist, sind beim Revisionstypen „innen“ lediglich die Steckelementaufnahmen 9 des Seitenabschnitts 4b des Kopfstücks 2' mit Steckelementen besetzt. Der Seitenabschnitt 4a dagegen ist mit keinem Steckelement besetzt. Dasselbe gilt für das Kopfstück 2''. Auch hier ist lediglich der untere Seitenabschnitt 5b mit Steckelementen 8 bestückt. Daher ist nur das Seitenwandelement 3.2 über Steckelemente 8 mit den Kopfstücken 2' und 2'' verbunden. Dagegen ist das Seitenwandelement 3.1 mit den Kopfstücken 2' und 2'' nicht über separate Verbindungsmittel miteinander verbunden. Das Seitenwandelement 3.1 ist vielmehr nur mit den Seitenwandelementen 3.2 sowie 3.4 über jeweils eine Steckverbindung verbunden und liegt am Seitenabschnitt 4a des Kopfstücks 2' und am Seitenabschnitt 5a des Kopfstücks 2'' lediglich an ohne mit diesem fest verbunden zu sein. Die Steckverbindung zwischen dem Seitenwandelement 3.1 und den benachbarten Seitenwandelementen 3.2 und 3.4 ist jeweils eine Nut-Feder-Verbindung. Hierzu ist an den Längsseiten des Seitenwandelements 3.1 jeweils eine Nut 18 angeformt. Diese Nuten 18 nehmen jeweils eine Feder 19 der Seitenwandelemente 3.2 sowie 3.4 zur Herstellung einer Nut-Feder-Verbindung auf. Diese Nut-Feder-Verbindungen zwischen dem Seitenwandelement 3.1 und den Seitenwandelementen 3.2 und 3.4 ist wesentlich schwächer als die Clipsverbindung zwischen den Kopfstücken 2' bzw. 2'' und dem Seitenwandelement 3.2. Dadurch kann das Seitenwandelement 3.1 für Wartungsarbeiten schnell und einfach durch leichtes Abziehen entfernt werden. Nach den Wartungsarbeiten kann dieses Seitenwandelement schnell und einfach durch Einfügen der Federn 19 in die Nuten 18 wieder am Rollladenkasten angebracht werden. Die Seitenwandelemente 3.3 und 3.4 sind über unlösbar mit den Kopfstücken 2' und 2'' verbundene Verbindungsstifte 20 mit diesen verbunden. Die Seitenwandelemente 3.3 und 3.4 müssen nämlich bei keinem der bekannten Revisionstypen schnell und einfach entfernt werden können.
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Wie insbesondere in 6 gut zu erkennen ist, stehen die Verbindungsabschnitte 10 der Steckelemente 8 im integrierten Zustand über die Seitenflächen 12 der als quaderförmige Stege ausgebildeten Seitenabschnitte 4a, 4b bzw. 5a und 5b hinaus und können so schnell und einfach in Aufnahmen 17 von Seitenwandelementen einführt werden.
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3 zeigt einen Rollladenkasten 1B, bei dem eine Revision von der Unterseite her möglich ist. Die Revisionen sind in den 1 und 3 durch die Pfeile angedeutet. Beim Rollladenkasten 1B werden identische Kopfstücke 2' und 2'', wie sie bei der Ausführungsfonn gemäß den 1 und 2 Verwendung finden, eingesetzt. Der Hauptunterschied zum Rollladenkasten 1A besteht beim Rollladenkasten 1B darin, dass nun das Seitenwandelement 3.1, welches bei dieser Ausführungsform ja nicht abnehmbar sein muss, über Steckelemente 8 mit den Seitenabschnitten 4a bzw. 5a der Kopfstücke 2' bzw. 2'' verbunden ist. Dagegen ist das untere Seitenwandelement 3.2 nicht über Steckelemente 8 mit den Kopfstücken 2' und 2'' verbunden. In diesem Falle sind die Steckelementaufnahmen 9 der Seitenabschnitte 4b und 5b unbesetzt. Beim Rollladenkasten 1B weist das untere Seitenwandelement 3.2 zwei gelenkig miteinander verbundene Abschnitte 3.2a und 3.2b auf. Der Abschnitt 3.2a ist über unlösbar mit den Kopfstücken 2' und 2'' verbundene Verbindungsstifte fest mit diesen verbunden. Dagegen ist der Abschnitt 3.2b über keinerlei separate Verbindungsmittel mit den Kopfstücken 2' und 2'' verbunden. Der Abschnitt 3.2b ist vielmehr über eine Nut-Feder-Verbindung mit dem Seitenwandelement 3.1 verbunden und liegt an den Kopfstücken 2' und 2'' lediglich an. Zur Herstellung einer Nut-Feder-Verbindung weist der Abschnitt 3.2b eine Feder 19 auf, welche zur Herstellung einer Nut-Feder-Verbindung in die Nut 18 des Seitenwandelements 3.1 einklickbar ist. Die Abschnitte 3.2a und 3.2b sind über ein Folienscharnier 21 miteinander verbunden. Sollen nun beispielsweise Wartungsarbeiten im Inneren des Rollladenkastens 1B durchgeführt werden, muss lediglich die Nut-Feder-Verbindung zwischen den Seitenwandelementen 3.1 und 3.2 gelöst und der Abschnitt 3.2b nach unten geklappt werden.
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Ein großer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass mit identischen Bauteilen Rollladenkästen unterschiedlichen Revisionstyps hergestellt werden können. Je nach Revisionstyp müssen lediglich die passenden Steckelementaufnahmen der Kopfstücke 2' bzw. 2'' mit Steckelementen 8 bestückt werden, welche dann mit den entsprechenden Seitenwandelementen verbunden werden können. So kann je nach gewünschtem Revisionstyp beim Zusammensetzen eines Rollladenkastens entschieden werden, ob nun beispielsweise die Seitenabschnitte 4a und 5a und/oder 4b und 5b mit Steckelementen versehen werden. Die Seitenwandelemente 3.1 und 3.2 weisen i. d. R. immer Aufnahmen 17 zur Aufnahme der Verbindungsabschnitte 10 der Steckelemente 8 auf, sodass - unabhängig vom jeweiligen Revisionstyp - in der Regel dieselben Seitenwandelemente Verwendung finden können.
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In der Regel bestehen sowohl die Kopfstücke 2' und 2'' als auch sämtliche Seitenwandelemente 3.1 bis 3.4 aus thermoplastischem Kunststoff. Durch die Tatsache, dass unabhängig vom jeweiligen Revisionstyp immer die gleichen Bauteile Verwendung finden können, ist eine automatisierte Montage der erfindungsgemäßen Rollladenkästen möglich. Des Weiteren wird dadurch eine Verringerung des Arbeitsaufwandes, möglicher Montagefehler sowie der Montagezeit um bis zu ⅔ erreicht. Wie oben bereits dargelegt, können sämtliche Revisionsarten (innen, innen unten, außen) mit dem erfindungsgemäßen Rollladenkasten, dem erfindungsgemäßen Bausatz sowie den erfindungsgemäßen Kopfstücken abgebildet werden. Des Weiteren zeichnet sich der erfindungsgemäße Rollladenkasten durch eine hohe Grundstabilität durch die Clipsverbindungen aus.