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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Gargerätes, ein Gargerät mit einem Garraum und einer Steuereinheit sowie ein digitales Speichermedium mit auslesbaren Steuersignalen.
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Gargeräte zum Zubereiten von verschiedenen Speisen in der Großgastronomie sind bekannt. Üblicherweise können in einem solchen Gargerät zwischen zwei Reinigungsvorgängen eine Vielzahl von verschiedenen Gerichten mit verschiedenen Gargütern zubereitet werden.
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Bei jedem Garvorgang können dabei Rückstände von dem gegarten Gargut im Garraum des Gargerätes verbleiben, mit denen die anschließend gegarten Gargüter verunreinigt werden.
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Dies stellt in Bezug auf den Geschmack des Gargutes nur ein geringes Problem dar. Jedoch können durch diese Verunreinigungen Allergene aus dem zuerst gegarten Gargut in ein anderes, anschließend gegartes Gargut gelangen, das dieses Allergen von Natur aus nicht aufweist. Man spricht in diesem Falle von einer Kreuzkontamination. Das anschließend gegarte Gargut ist dann durch das Allergen kontaminiert und müsste dementsprechend als Lebensmittel, das Allergene enthält, gekennzeichnet werden.
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Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zum Betreiben eines Gargerätes, ein Gargerät sowie ein digitales Speichermedium bereitzustellen, die verhindern, dass kreuzkontaminierte Lebensmittel zu einem Konsumenten gelangen.
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Die Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zum Betreiben eines Gargerätes mit einer Steuereinheit und einem Garraum, mit den folgenden Schritten:
- a) Ein dekontaminierender Reinigungsvorgang des Garraumes wird erkannt,
- b) ein potenziell kontaminierendes Gargut, das nach dem Reinigungsvorgang im Garraum gegart wird, wird erkannt,
- c) es wird ermittelt, ob und welche Allergene das potenziell kontaminierende Gargut enthält,
- d) es wird in einer Kontaminationsliste im Speicher eingetragen, welche Allergene im potenziell kontaminierenden Gargut vorhanden waren, und
- e) die Steuereinheit entscheidet anhand der in der Kontaminationsliste eingetragenen Allergene über zukünftige Maßnahmen.
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Der Speicher kann im Gargerät bzw. der Steuereinheit selbst vorgesehen sein. Denkbar ist jedoch auch, dass der Speicher in einer Netzwerkressource oder auf einem Server im Internet liegt. Die Kontaminationsliste muss dabei keine Liste im herkömmlichen Sinn sein, sondern sie kann jegliches Datenformat aufweisen, das geeignet ist, das Vorhandensein von Allergenen zu dokumentieren.
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Durch die Kontaminationsliste ist es möglich, dass die Steuereinheit stets darüber informiert ist, durch welche Allergene der Garraum verschmutzt ist und welche Allergene dadurch zu einer Kreuzkontamination bei weiteren Garvorgängen führen würden. Anhand dieser Information kann die Steuereinheit Hinweise ausgeben, das Beschicken des Gargutes mit bestimmten Gargütern verhindern, das Gargerät sperren oder Garprogramme anpassen. Somit wird eine Kreuzkontamination verhindert bzw. wird auf eine Kreuzkontamination hingewiesen. Etwaigen Dokumentations- und Deklarationspflichten kann daher auf einfache Weise nachgekommen werden.
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Ein Reinigungsvorgang kann z. B. durch die Eingabe bzw. Starten eines solchen Reinigungsvorgangs von einem Benutzer über eine Mensch-Maschinen-Schnittstelle erfolgen und/oder dadurch, dass die Steuereinheit selbst einen Reinigungsvorgang startet und durchführt.
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Beispielsweise wird als Maßnahme ein Hinweis basierend auf den Allergenen ausgegeben, die in der Kontaminationsliste eingetragen sind, um einen Benutzer des Gargerätes vor möglichen Kreuzkontaminationen zu warnen.
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Um einen Benutzer des Gargerätes effizient über mögliche Kreuzkontaminationen zu informieren, kann als Maßnahme ein Hinweis auf die in der Kontaminationsliste eingetragenen Allergene an einem Bildschirm des Gargeräts permanent, wechselnd oder auf Anfrage hin angezeigt werden. Die Anzeige kann dabei durch Text, Nummern, insbesondere nach der Lebensmittelinformationsverordnung, oder durch Symbole erfolgen.
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Vorzugsweise wird, wenn ein zu garendes Gargut im Garraum des Gargerätes gegart werden soll, das zu garende Gargut erkannt, ermittelt, ob und welche Allergene das zu garende Gargut enthält, und diese Informationen von der Steuereinheit bei der Entscheidung über die zukünftige Maßnahme berücksichtigt. Auf diese Weise sind auf die Situation maßgeschneiderte Maßnahmen mit hoher Wirkung möglich.
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Beispielsweise wird als Maßnahme ein Hinweis ausgegeben, wenn in der Kontaminationsliste ein Allergen eingetragen ist, das nicht im zu garenden Gargut enthalten ist, sodass auf einfache Weise auf eine bevorstehende Kontamination des zu garenden Garguts hingewiesen werden kann.
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Um unbeabsichtigte Kreuzkontaminationen zu verhindern, kann die Tür des Garraums verriegelt und/oder das Gargerät gesperrt werden, wenn in der Kontaminationsliste ein Allergen eingetragen ist, das nicht im zu garenden Gargut enthalten ist.
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Beispielsweise kann eine personenbezogene Identifizierung notwendig sein, um den Hinweis zu übergehen, die Tür zu entriegeln und/oder das Gargerät zu entsperren. Eine Identifizierung kann an der Mensch-Maschinen-Schnittstelle, z. B. durch eine Eingabe des Namens und eines Passworts erfolgen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Situationen mit potenziellen Kreuzkontaminationen nur durch autorisiertes Personal genehmigt werden.
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In einer Ausgestaltung der Erfindung berücksichtigt die Steuereinheit bei der Entscheidung über die zukünftige Maßnahme das Garprogramm, mit dem das zu garende Gargut gegart werden soll, wodurch noch spezifischere Maßnahmen ergriffen werden können.
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Beispielsweise wird auf einen Hinweis verzichtet, wenn während des Garprogramms, mit dem das zu garende Gargut gegart werden soll, ein Zustand im Garraum erreicht wird, der das Allergen unschädlich macht, das nicht im zu garenden Gargut enthalten ist. Dieses Allergen kann dann auch nach Abschluss des Garprogramms aus der Kontaminationsliste ausgetragen werden. Solche Zustände sind beispielsweise das Überschreiten einer bestimmten Temperatur für eine bestimmte Zeit. Zum Beispiel werden dadurch bestimmte Enzyme, die allergische Reaktionen hervorrufen können, denaturiert, wodurch dieses Allergen unschädlich gemacht wird. Die Steuereinheit kann alternativ oder zusätzlich anbieten oder entscheiden, dass das Garprogramm, mit dem das zu garende Gargut gegart werden soll, angepasst wird, um das Allergen unschädlich zu machen, das nicht im zu garenden Gargut enthalten ist.
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In einer Ausführungsform der Erfindung wird das potenziell kontaminierende Gargut und/oder das zu garende Gargut durch Sensoren, insbesondere einer Kamera des Gargerätes, eine direkte Eingabe des Gargutes und/oder anhand des ausgewählten Garprogramms, mit dem das zu garende Gargut gegart werden soll, erkannt. Auf diese Weise können mögliche Kontaminationen von Gargütern effizient erkannt werden.
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Um die Allergene in einem Gargut zuverlässig bestimmen zu können, können die im potenziell kontaminierenden Gargut und/oder im zu garenden Gargut enthaltenen Allergene durch Auslesen aus einer Datenbank ermittelt werden, wobei in der Datenbank zu Gargütern und/oder zu Garprogrammen für Gargüter, die darin enthaltenen Allergene hinterlegt sind. Dabei sind unter dem Begriff „Garprogramme“ von der Steuereinheit automatisch durchgeführte Garvorgänge zu verstehen, die nach bestimmten Rezepten für bestimmte Gerichte ablaufen. Somit kann anhand des Garprogramms bzw. des Rezeptes auf die verwendeten Zutaten geschlossen werden. Diese Datenbank kann lokal im Gargerät bzw. der Steuereinheit oder auf einem Server in einem Netzwerk oder im Internet vorhanden sein.
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Beispielsweise wird die Art und/oder die Dauer des Reinigungsvorgangs und/oder eines Garvorgangs ermittelt und bestimmt, ob es sich bei dem Reinigungsvorgang und/oder dem Garvorgang um einen dekontaminierenden Reinigungsvorgang und/oder einen dekontaminierenden Garvorgang handelt. Ein dekontaminierender Reinigungsvorgang liegt beispielsweise vor, wenn bestimmte Zustände im Garraum während der Ausführung des Garvorgangs erreicht wurden, die bestimmte Allergene unschädlich machen. Auf diese Weise kann selektiv und mit großer Sicherheit bestimmt werden, welche Allergene potenziell im Garraum vorhanden sind.
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Vorzugsweise wird die Kontaminationsliste zumindest teilweise gelöscht, wenn erkannt wird, dass ein dekontaminierender Reinigungsvorgang und/oder ein dekontaminierender Garvorgang durchgeführt wurde. Durch einen dekontaminierenden Reinigungsvorgang und/oder einen dekontaminierenden Garvorgang werden Allergene aus dem Garraum entfernt, sodass diese von der Kontaminationsliste gestrichen werden können.
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Um die Kontaminationsliste vollautomatisch aktuell zu halten, kann bestimmt werden, welche Allergene der dekontaminierende Reinigungsvorgang und/oder der dekontaminierende Garvorgang aus dem Garraum entfernt hat, und diese Allergene werden aus der Kontaminationsliste ausgetragen. Nur diese Allergene werden ausgetragen, sodass die Kontaminationsliste sehr detailreich und trotzdem akkurat ist, um nicht unnötigerweise eine Gefahr von Kreuzkontaminationen anzunehmen.
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In einer Ausführungsvariante wird die Abfolge von dekontaminierenden Reinigungsvorgängen, dekontaminierenden Garvorgängen und/oder Garvorgängen von potenziell kontaminierenden Gargütern in einem Log dokumentiert, wodurch Dokumentationspflichten automatisch nachgekommen werden kann. Auch kann im Log gespeichert werden, welcher Benutzer autorisiert hat, dass Warnhinweise übergangen werden.
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Als Maßnahme kann die Steuereinheit dekontaminierende Reinigungsvorgänge vorschlagen und/oder automatisch durchführen, wodurch die Menge an Allergenen im Garraum ohne Aufwand des Benutzers gering gehalten werden kann.
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Ferner wird die Aufgabe gelöst durch ein Gargerät mit einem Garraum und einer Steuereinheit, die dazu eingerichtet ist, das erfindungsgemäße Verfahren durchzuführen.
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Auch wird das Verfahren durch ein digitales Speichermedium mit auslesbaren Steuersignalen gelöst, das so mit einem Gargerät zusammenwirken kann, dass das erfindungsgemäße Verfahren ausgeführt wird.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung sowie aus den beigefügten Zeichnungen, auf die Bezug genommen wird. In den Zeichnungen zeigen:
- - 1 ein erfindungsgemäßes Gargerät,
- - 2 ein schematisches Ablaufdiagramm einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Verfahrens, und
- - 3 ein schematisches Ablaufdiagramm einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Verfahrens.
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In 1 ist ein Gargerät 10 mit einer Tür 12 und einem Garraum dargestellt, der hinter der Tür angeordnet ist. Zudem weist das Gargerät 10 eine Steuereinheit 14, Heizvorrichtungen (nicht gezeigt) sowie eine Mensch-Maschinen-Schnittstelle 16 auf.
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Das Gargerät 10 ist für den Profieinsatz in Großküchen und der Großgastronomie vorgesehen. Es kann sich hier beispielsweise um einen Kombidämpfer handeln, der unterschiedliche Speisen mit Heißluft und/oder Heißdampf zubereiten kann. Die entsprechenden Garprozesse laufen dabei vorzugsweise automatisch in Abhängigkeit von dem jeweiligen Gargut, vom gewünschten Endzustand und auch von der Beladung des Gargeräts ab. Auch gleichzeitiges Zubereiten von unterschiedlichen Gerichten ist im Garraum des Gargerätes 10 möglich.
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Die Mensch-Maschinen-Schnittstelle 16 besteht beispielsweise aus einem Bildschirm 18 und einem Knopf 20. Der Bildschirm 18 kann auch berührungsempfindlich sein.
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Die Steuereinheit 14 steuert sowohl die Heizvorrichtungen als auch eine Verriegelungsvorrichtung für die Tür 12 und kann mittels der Mensch-Maschinen-Schnittstelle 16 mit einem Benutzer des Gargerätes 10 interagieren.
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Außerdem weist die Steuereinheit 14 einen Speicher (nicht gezeigt) und/oder Komponenten zum Aufbau einer Netzwerkverbindung auf, mit der sich die Steuereinheit 14 mit Servern in einem Netzwerk oder im Internet in Verbindung setzen kann. Die Steuereinheit 14 ist zudem dazu eingerichtet, die nachfolgend beschriebenen Verfahren durchzuführen.
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Der Steuereinheit 14 können die zur Ausführung der Verfahren notwendigen Steuersignale durch ein digitales Speichermedium übergeben werden, sodass das digitale Speichermedium mit dem Gargerät 10, genauer gesagt mit der Steuereinheit 14 zur Ausführung des Verfahrens zusammenwirken kann.
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In 2 ist ein möglicher Benutzungsablauf des Gargerätes 10 dargestellt, wobei auf der linken Seite die im Gargerät 10 durchgeführten Reinigungs- und Garvorgänge aufgetragen sind und auf der rechten Seite die dazu passenden einzelnen Verfahrensschritte, die durch die Steuereinheit 14 vorgenommen werden.
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Zunächst wird das Gargerät 10 eingeschaltet und eine gegebenenfalls abgespeicherte Kontaminationsliste ausgelesen (S1).
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Die Kontaminationsliste ist beispielsweise eine als Tabelle mit Ja-/Nein-Werten zu jedem Allergen ausgeführt oder kann ein anderes Format aufweisen, das es ermöglicht, die Präsenz von Allergenen im Garraum zu dokumentieren.
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In die Kontaminationsliste werden während des Betriebs des Gargerätes 10 diejenigen Allergene eingetragen, die im Garraum des Gargerätes 10 vorhanden sind, z.B. den Wert des entsprechenden Allergens aus „Ja“ setzt. Hierzu wird die Kontaminationsliste von der Steuereinheit 14 stets aktuell gehalten.
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Außerdem kann ein Log begonnen oder weitergeführt werden, in dem alle dekontaminierenden Reinigungsvorgänge, dekontaminierenden Garvorgänge und/oder Garvorgänge mit potenziell kontaminierenden Gargütern dokumentiert werden.
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Im gezeigten Ausführungsbeispiel wird anschließend ein Reinigungsvorgang R1 durchgeführt. Der Reinigungsvorgang R1 kann durch die Steuereinheit 14 oder durch eine Eingabe eines Benutzers des Gargeräts 10 mittels der Mensch-Maschinen-Schnittstelle 16, also dem berührungsempfindlichen Bildschirm 18 oder dem Knopf 20, gestartet werden (S2).
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Von der Steuereinheit 14 wird nun die Art und die Dauer des Reinigungsvorganges R1 erkannt (S3) und bestimmt, ob und welche Allergene durch den Reinigungsvorgang R1 aus dem Garraum entfernt werden. Hierzu greift die Steuereinheit 14 auf eine Datenbank zu, die im Speicher oder auf einem Server im Netzwerk oder im Internet hinterlegt ist (S4). Sofern ein Reinigungsvorgang Allergene aus dem Garraum entfernt oder unschädlich macht, wird dieser im Rahmen dieser Erfindung als „dekontaminierender Reinigungsvorgang“ bezeichnet.
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Beim Reinigungsvorgang R1 handelt es sich um einen Reinigungsvorgang, der sämtliche Allergene aus dem Garraum entfernt oder unschädlich macht.
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Nachdem der Reinigungsvorgang R1 abgeschlossen ist, löscht die Steuereinheit 14 die Kontaminationsliste vollständig (S5) und hinterlegt den Zeitpunkt der Fertigstellung des Reinigungsvorganges in einem Speicher, beispielsweise im Log (S6).
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Das Gargerät 10 ist nun bereit, um ein Gargut zu garen.
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Im in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel soll nun ein Fisch zubereitet werden. Fisch beinhaltet jedoch Allergene, im Folgenden als Fisch-Allergene bezeichnet, sodass Fische oder Gerichte die Fisch enthalten potenziell kontaminierende Gargüter sind.
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Als „potenziell kontaminierende Gargüter“ werden im Rahmen dieser Erfindung alle Gargüter angesehen, die wenigstens ein Allergen enthalten.
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Der Fisch wird in den Garraum des Gargerätes 10 eingelegt und der Benutzer wählt an der Mensch-Maschinen-Schnittstelle 16 ein für den gewünschten Fisch passendes Garprogramm aus und startet den Garvorgang G1.
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Garprogramme sind von der Steuereinheit 14 gesteuerte Garvorgänge, bei denen die Temperatur, die Feuchtigkeit und andere Parameter der Atmosphäre innerhalb des Garraumes automatisch von der Steuereinheit 14 kontrolliert und eventuell angepasst werden. Diese Garprogramme entsprechen jeweiligen Rezepten für bestimmte Gargüter oder bestimmte Gerichte.
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Die Steuereinheit 14 erkennt nun in Schritt S7 das potenziell kontaminierende Gargut, also den Fisch.
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Dazu kann das Gargerät 10 mit Sensoren, wie einer Kamera (nicht gezeigt), ausgestattet sein, die die in das Gargerät 10 eingeführten und herausgenommenen Gargüter aufnimmt und diese Bilder zur Steuereinheit 14 weiterleitet. Die Steuereinheit 14 kann daraufhin anhand dieser Bilder auf das entsprechende Gargut schließen.
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Denkbar ist jedoch auch, dass die Steuereinheit 14 aufgrund des ausgewählten Garprogrammes auf die in das Gargerät eingeführten Gargüter schließt, da mit den Garprogrammen jeweils ein Rezept verknüpft ist, das selbstverständlich eine Zutatenliste aufweist.
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Zudem ist es denkbar, dass der Benutzer selbstständig die Art des Gargutes bzw. die verwendeten Zutaten über die Mensch-Maschinen-Schnittstelle 16 an das Gargerät 10 bzw. die Steuereinheit 14 übergibt. Beispielsweise wird er dazu aufgefordert, wenn er einen Garvorgang manuell, also ohne Verwendung eines Garprogramms startet.
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Im nächsten Schritt S8 ermittelt die Steuereinheit 14 nun, ob und welche Allergene das potenziell kontaminierende Gargut enthält. Hierzu greift die Steuereinheit 14 auf eine Datenbank zu.
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Die Datenbank ist entweder im Gargerät 10 selbst oder auf einem Server im Netzwerk oder im Internet gespeichert. In dieser Datenbank sind zu jedem Gargut die darin enthaltenen Allergene hinterlegt. Auch können in der Datenbank Allergene zu Garprogrammen hinterlegt sein, da jedes Garprogramm einem bestimmten Rezept zugeordnet ist. Die Allergene der Zutaten dieses Rezeptes sind in der Datenbank dann zu dem entsprechenden Garprogramm abgespeichert.
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Im Ausführungsbeispiel der 2 ermittelt die Steuereinheit 14 durch Abfrage der Datenbank, dass im derzeit garenden Gargut Fisch-Allergene enthalten sind, und fügt Fisch-Allergene daraufhin in Schritt S9 der Kontaminationsliste hinzu.
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Nach Abschluss des Garvorgangs G1 entnimmt der Benutzer den Fisch aus dem Garraum. Der Garraum des Gargerätes 10 ist jedoch nun nicht frei von Allergenen, sondern weist Rückstände durch die Zubereitung des Fisches auf, sodass im Garraum weiterhin Fisch-Allergene vorhanden sind.
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Die Steuereinheit 14 kann nun zwischen verschiedenen Maßnahmen auswählen, um Kreuzkontamination zu verhindern oder davor zu warnen.
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Im ersten Ausführungsbeispiel lässt die Steuereinheit 14 als Maßnahme einen Hinweis auf dem Bildschirm 18 anzeigen, der darauf hinweist, dass der Garraum durch Fisch-Allergen kontaminiert ist (S10). Dieser Hinweis basiert somit auf den Allergenen, die in der Kontaminationsliste eingetragen sind. Die Darstellung auf dem Bildschirm kann beispielsweise durch Text, Nummern, insbesondere Nummern gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung, oder durch ein kleines Allergen-Symbol erfolgen.
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Dieser Hinweis kann permanent im Bildschirm 18 angezeigt werden. Jedoch ist auch denkbar, dass der Hinweis nur auf Anfrage des Benutzers angezeigt wird.
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Auch kann die Anzeige auf dem Bildschirm 18 zwischen verschiedenen Darstellungen derart wechseln, dass die in der Kontaminationsliste aufgeführten Allergene nacheinander angezeigt werden, oder dass zwischen dem Hinweis und anderen Informationen hin und her geschaltet wird.
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Als nächstes möchte der Benutzer im Gargerät 10 ein Brot backen. Hierzu führt der Benutzer den Brotteig in den Garraum des Gargerätes 10 ein und wählt als Garvorgang G2 ein Garprogramm zum Backen von Brot aus.
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Wie zuvor zum ersten Garvorgang G1 beschrieben, erkennt die Steuereinheit 14 nun, dass es sich bei dem zu garenden Gargut um Brot handelt (S11), und ermittelt mithilfe der Datenbank, ob und welche Allergene im Brotteig vorhanden sind. Im vorliegenden Fall enthält der Brotteig glutenhaltiges Getreide.
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Im nächsten Schritt S12 vergleicht die Steuereinheit 14 nun die im Brot, also im zu garenden Gargut, vorhandenen Allergene, mit der Kontaminationsliste. Dabei stellt die Steuereinheit 14 fest, dass in der Kontaminationsliste Fisch-Allergen eingetragen ist, das nicht im Brotteig enthalten ist.
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In diesem Moment ist durch das Backen des Brotes im Gargerät eine Kontamination des Brotes mit Fisch-Allergen zu befürchten, sodass die Steuereinheit 14 einen Hinweis am Bildschirm ausgibt (S13). Alternativ oder zusätzlich kann eine akustische Warnung, wie ein Warnton ausgegeben werden.
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Beispielsweise sperrt die Steuereinheit 14 das Gargerät 10 zusätzlich (S14), sodass der Garvorgang G2 nicht durchgeführt werden kann, um zu verhindern, dass das Brot mit dem Fisch-Allergen kontaminiert wird.
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Der Hinweis und die Sperrung kann dadurch aufgehoben werden, dass das Brot wieder aus dem Gargerät entfernt wird, oder dadurch, dass sich der Benutzer des Gargerätes an der Mensch-Maschinen-Schnittstelle 16 identifiziert, um den Hinweis zu übergehen.
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Im gezeigten Ausführungsbeispiel entscheidet sich der Benutzer dafür, den Hinweis zu übergehen, und identifiziert sich an der Mensch-Maschinen-Schnittstelle 16 durch Eingabe seines Namens und eines personenbezogenen Passworts. Durch diese personenbezogene Identifizierung ist der Hinweis nun übergangen worden, und der Garvorgang G2 wird von der Steuereinheit 14 freigegeben und gestartet (S15).
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Denkbar ist selbstverständlich auch, dass die Identifizierung auf anderem Wege erfolgt.
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Da im Brotteig Gluten enthalten ist, ist der Brotteig selbst gleichzeitig ein potenziell kontaminierendes Gargut, sodass Gluten nun auch der Kontaminationsliste hinzugefügt wird (S16). Anschließend wird der permanente Warnhinweis auf dem Bildschirm 18 von der Steuereinheit 14 um das Allergen Gluten erweitert (S17).
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Während der Garvorgang G2 des Brotes andauert, möchte der Benutzer im gezeigten Beispiel nun ein weiteres Fischgericht im Garraum zubereiten. Hierzu wählt der Benutzer an der Mensch-Maschinen-Schnittstelle das Garprogramm für das gewünschte Fischgericht aus, noch bevor er das vorbereitete Gargut in den Garraum einführt.
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Anhand dieser Auswahl erkennt die Steuereinheit 14 das nun zu garende Gargut, nämlich das Fischgericht, da dem Garprogramm in der Datenbank eine Zutatenliste zugeordnet ist (S18). Daraus ermittelt die Steuereinheit 14 in Schritt S19 wiederum die in dem Fischgericht enthaltenen Allergene, beispielsweise wieder Fisch-Allergen, und vergleicht diese Allergene nun mit der Kontaminationsliste (S20).
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In der Kontaminationsliste sind Fisch und Gluten als im Garraum vorhandene Allergene gespeichert, sodass der Vergleich ergibt, dass nur Gluten nicht in dem vorbereiteten Fischgericht enthalten ist. Nun ist eine Kontaminierung des Fischgerichtes mit Gluten zu befürchten, da Gluten nicht im zu garenden Fischgericht enthalten ist. Deswegen ergreift die Steuereinheit 14 Maßnahmen, die eine Kreuzkontamination verhindern (S21).
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Zum einen lässt die Steuereinheit 14 auf dem Bildschirm 18 wieder einen Warnhinweis ausgeben, und zum anderen verriegelt sie die Türe 12 des Gargerätes, sodass der Benutzer nicht versehentlich das Fischgericht in den Garraum einführen kann.
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Im gezeigten Ausführungsbeispiel möchte der Benutzer nicht, dass das Fischgericht mit Gluten verunreinigt wird, und bricht daher den geplanten Garvorgang des Fischgerichtes ab. Dementsprechend wird die Kontaminationsliste nicht geändert.
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Der Benutzer des Gargerätes wartet nun das Ende des Garvorgangs G2 des Brotes ab und entnimmt das Brot dann aus dem Garraum.
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Anschließend führt er einen Reinigungsvorgang R2 durch, der wesentlich kürzer ist als der Reinigungsvorgang R1.
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Auch dieser Reinigungsvorgang R2 wird wie der erste Reinigungsvorgang R1 von der Steuereinheit erkannt (S22), und die durch diesen Reinigungsvorgang unschädlich oder aus dem Garraum ausgebrachten Allergene werden bestimmt (S23).
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In diesem Fall werden aufgrund der geringen Dauer des Reinigungsvorgangs beispielsweise nur die Glutenrückstände aus dem Garraum entfernt, wohingegen Reste des ersten Garvorganges G1 mit Fisch-Allergenen weiterhin im Garraum verbleiben. Dies registriert die Steuereinheit und trägt nur Gluten aus der Kontaminationsliste aus (S24) und aktualisiert nach Abschluss des Garvorgangs den Hinweis auf dem Bildschirm 18 (S25).
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Der Benutzer unternimmt nun einen weiteren Versuch, das vorherige Fischgericht im Garraum zu garen und führt das zu garende Fischgericht in den Garraum ein.
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Das Fischgericht wird in Schritt S26 wieder von der Steuereinheit erkannt, und in Schritt S27 werden, wie bereits beschrieben, die im Fischgericht enthaltenen Allergene, nämlich Fisch-Allergen, ermittelt. Diese Allergene werden mit der Kontaminationsliste abgeglichen und keine Allergene im Garraum, d. h. auf der Kontaminationsliste erkannt, die nicht bereits im zu garenden Fischgericht vorhanden sind (S28).
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Die Steuereinheit 14 gibt daher keine Warnmeldung aus, sondern startet den Garvorgang G3 für das Fischgericht (S29).
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Während des gesamten Garvorgangs G3 bleibt der Hinweis auf dem Bildschirm 18 bezüglich des Fisch-Allergens im Garraum erhalten (S30).
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Nachdem das Fischgericht gegart, d. h. der Garvorgang G3 abgeschlossen ist, entnimmt der Benutzer das Fischgericht und startet einen dritten Reinigungsvorgang R3, der lange und intensiv ist.
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Dieser Reinigungsvorgang wird von der Steuereinheit 14, wie zuvor beschrieben, erkannt (S31), und die Steuereinheit 14 ermittelt, dass dieser Reinigungsvorgang R3 aufgrund seiner Dauer und Intensität sämtliche Allergene aus dem Garraum entfernt hat (S32). Daraufhin löscht die Steuereinheit 14 sämtliche Einträge in der Kontaminationsliste und beendet den Hinweis auf dem Bildschirm 18 (S33).
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Im Garraum kann nun ohne Gefahr einer Kreuzkontamination jedes weitere Gargut zubereitet werden.
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Sämtliche durchgeführten Reinigungsprogramme R1, R2 und R3 und alle Garvorgänge G1, G2 und G3 sowie die Tatsache, welcher Benutzer den Warnhinweis übergangen hat, werden im Log permanent dokumentiert.
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Wird das Gargerät 10 zu irgendeinem Zeitpunkt ausgeschaltet, so wird die Kontaminationsliste dauerhaft abgespeichert, sodass beim nächsten Starten des Gargeräts 10 die Kontaminationsliste wieder geladen werden kann. Auf diese Weise wird verhindert, dass Kreuzkontaminationen durch Gerichte entstehen, die an verschiedenen Tagen zubereitet werden.
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In 3 ist eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens gezeigt.
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Das Verfahren entspricht im Wesentlichen dem Verfahren der ersten Ausführungsform, sodass im Folgenden nur auf die Unterschiede eingegangen wird.
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Der zur Erläuterung herangezogene beispielhafte Ablauf entspricht zunächst dem zu 1 erläuterten Ablauf. Zunächst wird der Reinigungsvorgang R1 und der Garvorgang R1, in dem Fisch gegart wird, im Garraum durchgeführt. Dementsprechend sind auch die Schritte S1 bis S9 identisch. Nach Schritt S9 ist in der Kontaminationsliste Fisch-Allergen eingetragen.
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Jedoch wird im Unterschied zur ersten Ausführungsform nun kein Hinweis am Bildschirm 18 ausgegeben oder eine Maßnahme durchgeführt, sondern in dieser Ausführungsform wird die Entscheidung über eine zukünftige Maßnahme durch die Steuereinheit 14 erst aufgrund der Informationen über das nächste zu garende Gargut getroffen.
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Das nächste zu garende Gargut ist in dieser zweiten Ausführungsform ein Fleischgericht, beispielsweise ein Braten, bei dessen Zubereitung ein Anbratschritt mit hohen Temperaturen notwendig ist.
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Der Benutzer führt den Braten in den Garraum des Gargeräts 10 ein und wählt das entsprechende Garprogramm an der Mensch-Maschinen-Schnittstelle 16 aus.
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Wie zur ersten Ausführungsform beschrieben, erkennt die Steuereinheit 14 nun das Gargut (S40) und die im Gargut enthaltenen Allergene (S41).
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Im Braten sind keine Allergene vorhanden, jedoch ist Fisch-Allergen in der Kontaminationsliste eingetragen, sodass eine Kontamination des Bratens mit Fisch-Allergenen zu befürchten ist.
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Allerdings wird in dieser Ausführungsform bei der Entscheidung über die zukünftige Maßnahme von der Steuereinheit 14 auch der Garvorgang G4 bzw. das Garprogramm berücksichtigt, mit dem das nächste zu garende Gargut, hier also der Braten, gegart werden soll.
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Das Garprogramm für einen Braten ist so ausgelegt, dass während des Garvorgangs G4 ein Anbratschritt erfolgt. Bei diesem Anbratschritt wird die Temperatur im Garraum beispielsweise für 5 Minuten über 200 °C erhöht, sodass sich eine Kruste am Braten bildet.
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Aus Gründen der Anschauung sei angenommen, dass sich das Fisch-Allergen bis Temperaturen von mehr als 200°C zersetzt bzw. denaturiert und dadurch unschädlich wird.
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Während dieses Anbratschrittes wird im Garraum also ein Zustand erzeugt, der das Fisch-Allergen unschädlich macht, d. h. dass sich das Allergen so zersetzt, dass es nicht mehr gefährlich ist.
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Ein solcher Garvorgang, in dem ein Zustand erreicht wird, der bestimmte Allergene unschädlich macht, wird im Rahmen dieser Erfindung dekontaminierender Garvorgang genannt. Auch diese Informationen zu Zuständen von dekontaminierenden Garvorgängen können in der Datenbank hinterlegt sein und die Durchführung von dekontaminierenden Garvorgängen kann im Log dokumentiert werden.
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Das Fisch-Allergen würde also während des Garvorgangs G4 während des Anbratschrittes unschädlich gemacht. Somit könnten Reste des Fisches des ersten Garvorgangs G1 auf den Braten gelangen, ohne jedoch den Braten zu kontaminieren, da die darin enthaltenen Allergene während des Garvorgangs G4 unschädlich gemacht würden.
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Die Steuereinheit 14 berücksichtigt nun bei der Entscheidung über die zukünftige Maßnahme, beispielsweise bei der Entscheidung, ob ein Hinweis ausgegeben werden soll, dass während des Garvorgangs G4 ein Zustand im Garraum erreicht werden wird, der das Fisch-Allergen unschädlich macht, da dies in dem ausgewählten Garprogramm vorgegeben ist. Dementsprechend ist ein Hinweis auf eine Kreuzkontamination nicht notwendig, da der fertig gegarte Braten keine gefährlichen Allergene aufweisen wird (S42).
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Der Garvorgang G4 wird somit sofort gestartet und durchgeführt. Nach Abschluss des Garvorgangs G4 oder bereits nach Abschluss des Anbratschrittes des Garvorgangs G4 trägt die Steuereinheit 14 das Fisch-Allergen aus der Kontaminationsliste aus, da dieses Fisch-Allergen durch den dekontaminierenden Garvorgang G4 unschädlich gemacht wurde (S43).
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Nach Abschluss des Garvorgangs G4 ist der Braten fertig gegart und wird vom Benutzer entnommen.
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Das im Garraum befindliche Fisch-Allergen wurde vollständig unschädlich gemacht und auch der Braten selbst enthielt keine Allergene, sodass die Kontaminationsliste nun leer ist. Dies bedeutet, dass im Garraum jedwede Speisen gegart werden können, ohne dass eine Kreuzkontamination mit Allergenen zu befürchten ist.
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Würde zur Zubereitung des Bratens jedoch ein Garprogramm ohne einen Anbratschritt ausgewählt, beispielsweise ein Programm zum Niedertemperaturgaren, hätte der Garvorgang G4 keine dekontaminierende Wirkung, da zu keinem Zeitpunkt ein Zustand im Garraum erreicht wird, der Allergene unschädlich macht.
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In diesem Falle würde die Steuereinheit 14 in Schritt S42 einen Hinweis an den Benutzer ausgeben oder sonstige Maßnahmen ergreifen, wie sie zur ersten Ausführungsform erläutert wurde (z.B. Schritt S13). Auch würde das Fisch-Allergen nicht von der Kontaminationsliste ausgetragen.
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Denkbar ist auch, dass die Steuereinheit 14 anbietet, das Garprogramm anzupassen, sodass solche Zustände erreicht werden, die die entsprechenden Allergene im Garraum zerstören würden. Beispielsweise kann sie anbieten, die Temperatur höher zu wählen. Denkbar ist sogar, dass die Steuereinheit 14 das Garprogramm selbständig anpasst.
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Obwohl in dieser zweiten Ausführungsform keine permanenten Hinweise am Bildschirm 18 ausgegeben werden, kann jederzeit ein Hinweis auf die Allergene der Kontaminationsliste auf Anfrage des Benutzers hin angezeigt werden.
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Selbstverständlich lassen sich die Merkmale der beiden gezeigten Ausführungsformen des Verfahrens beliebig miteinander kombinieren.
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Insbesondere kann vom Benutzer eingestellt werden, welche Art von Maßnahme die Steuereinheit 14 bevorzugt einleiten soll, d. h. wann welche Hinweise auf Basis der auf den in der Kontaminationsliste eingetragenen Allergene ausgegeben werden soll.
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Denkbar ist auch, dass die Steuereinheit 14 dem Benutzer Reinigungsprogramme vorschlägt oder automatisch ausführt, um bestimmte Allergene aus dem Garraum zu entfernen. Hierzu kann auch das zu garende Gargut oder das Garprogramm, dass als nächstes durchgeführt werden soll, berücksichtigt werden.