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Die Erfindung betrifft ein Kombinationsanzeigeinstrument, in welchem ein digitaler Anzeigebereich und ein analoger Anzeigebereich angeordnet sind. Der analoge Anzeigebereich weist mindestens eine Lichtquelle auf, welche mit einem Mittel zur Leitung des von der Lichtquelle erzeugten Lichts innerhalb des analogen Anzeigebereichs verbunden ist.
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Ein derartiges hybrides Kombinationsanzeigeinstrument, welches beispielsweise zur Darstellung von Informationen für einen Fahrer eines Kraftfahrzeugs vorgesehen ist, verfügt sowohl über einen ersten, analogen Anzeigebereich, in welchem eine analoge Darstellung der Informationen erfolgt, als auch über einen zweiten, digitalen Anzeigebereich, in welchem eine digitale Darstellung der Informationen erfolgt.
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In diesen Kombinationsanzeigeinstrumenten werden üblicherweise Informationen über eine Fahrzeuggeschwindigkeit, eine Drehzahl des Motors, einen Füllstand eines Kraftstoffvorratstanks, eine Motortemperatur, eine verfügbare Reichweite, einen aktuellen Kraftstoffverbrauch oder Energieverbrauch, einen Betriebszustand des Fahrzeugs, wie den Zustand der Beleuchtungseinrichtung oder einer Getriebeeinstellung, und viele andere mehr angezeigt.
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Dabei ist es bekannt, analoge Anzeigeinstrumente mit einem Zeiger und einer Skale, auf welcher der Messwert mittels des Zeigers angezeigt wird, beispielsweise für eine analoge Darstellung der Geschwindigkeit, der Drehzahl, der Motortemperatur oder des Füllstands des Kraftstoffvorratstanks, zu nutzen. Ein derartiges analoges Anzeigeinstrument wird auch als Zeigerinstrument oder Zeigemessgerät bezeichnet.
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Unter einer Skale ist beispielsweise eine Aufeinanderfolge einer Anzahl von Teilstrichen auf einer Anzeigefläche zu verstehen. Der Abstand dieser Teilstriche auf der Skale kann gleichmäßig oder je nach Erfordernis auch ungleichmäßig sein. Diese Teilstriche dienen dem Ablesen der aktuell angezeigten Messgröße, zum Beispiel mit Hilfe eines beweglichen Zeigers. Hierfür können die Teilstriche zumindest teilweise mit einem Wert beschriftet sein, welcher eine physikalische Größe, wie eine Geschwindigkeit, darstellt.
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Ebenfalls ist es bekannt, eine digitale Darstellung der Informationen mittels einer geeigneten Anzeige zur Darstellung von Zahlen, Zeichen und Symbolen zu realisieren. Dabei werden beispielsweise Ziffernanzeigen oder Displays genutzt. In derartigen Displays können zusätzlich auch bildliche Darstellungen erzeugt werden, wie sie beispielsweise bei der Nutzung eines Navigationssystems, einer Darstellung einer Rundumsicht oder einer Rückfahrkamera eines Rückfahrsystems üblich sind.
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In einem hybriden Kombinationsanzeigeinstrument sind also sowohl mindestens ein analoger Anzeigebereich als auch mindestens ein digitaler Anzeigebereich nebeneinander angeordnet. Dabei kann ein Kombinationsanzeigeinstrument auch derart ausgestaltet sein, dass es in einem mittleren Bereich einen digitalen Anzeigebereich aufweist, an welchen seitlich, insbesondere links und rechts, je ein analoger Anzeigebereich angrenzt.
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In einem derartigen Kombinationsanzeigeinstrument können ein Geschwindigkeitsmesswert oder ein Drehzahlmesswert jeweils auch bereichsübergreifend angezeigt werden. Der Messwert wird dann beispielsweise auf einer Skale angezeigt, welche zu einem Teil durch den analogen und zu einem anderen Teil durch den digitalen Anzeigebereich gebildet wird.
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Herkömmlich sind derartige hybride Kombinationsanzeigeinstrumente meist mit einer kompletten Zifferblattapplikation, versehen mit einer Skale der anzuzeigenden Messwerte unter einem Zeiger, ausgestattet. Die Zifferblattapplikation, welche auch als Blende bezeichnet wird, ist zumindest teilweise über dem digitalen Anzeigebereich eines für die Darstellung digitaler Informationen vorgesehenen Displays angeordnet. Dabei wird jedoch der zur Darstellung von Informationen nutzbare Bereich des Displays reduziert.
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Außerdem hebt sich der Aufbau der Ziffernblattapplikation, welche mit einem Mittel zur Ausleuchtung versehen sein muss, durch seine Bauhöhe deutlich von der Oberfläche des Displays ab und trennt somit den analogen und den digitalen Anzeigebereich optisch deutlich voneinander. Aus optischen beziehungsweise designbedingten Gründen sind Automobilhersteller an Lösungen interessiert, welche einen verbesserten Übergang zwischen dem analogen und dem digitalen Anzeigebereich bieten. Dies ist insbesondere in den Fällen relevant, in denen die Anzeige eines Messwerts auf einer über den analogen und den digitalen Anzeigebereich verlaufenden Skale erfolgt.
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Aus der
DE 10 2010 055 077 A1 ist eine Anzeigevorrichtung für ein Kraftfahrzeug mit wenigstens einer zumindest bereichsweise lichtdurchlässigen Schicht zur Anzeige von Ziffern, Skalen oder dergleichen bekannt. In Blickrichtung hinter der Schicht ist ein Lichtleiter zur Beleuchtung der Schicht angeordnet. Zudem ist der Lichtleiter im Wesentlichen flach ausgebildet und weist wenigstens eine seitliche Fläche zur Einkopplung von Licht auf. In den Lichtleiter ist eine Ausnehmung eingebracht. Der Lichtleiter ist an seiner Unterseite mit einer reflektierenden Beschichtung und an seiner Oberseite mit Auskoppelstrukturen versehen. Der
DE 10 2010 055 077 A1 liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Anzeigevorrichtung für ein Kraftfahrzeug bereitzustellen, deren Aufbauhöhe vergleichsweise gering gehalten werden kann. Zur Bereitstellung einer ordnungsgemäßen und bezüglich der Beleuchtungsdichte gleich verteilten Anzeige ist es vorgesehen, einen Lichtleiter mit einer einem Betrachter zugewandten Oberseite und einer einem Betrachter abgewandten Unterseite bereitzustellen, welcher ausgehend vom Außendurchmesser in Richtung des Innendurchmessers vorzugsweise konisch verläuft. Der Lichtleiter ist mit einem sich radial nach innen verjüngenden Querschnitt ausgebildet. Zudem ist der Lichtleiter mit einer umlaufenden Verdickung versehen, wodurch sich die Lichteinkopplung beziehungsweise die Lichtverteilung innerhalb des Lichtleiters verbessern sollen. Oberhalb des Lichtleiters werden zur Anzeige ein lichtdurchlässiger Bereich mit einer Skale und ein Zeiger angeordnet.
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Aus dem Dokument
DE 10 2013 223 244 A1 ist eine Vorrichtung für ein Fahrzeug zur Anzeige zumindest eines Symbols bekannt, welche eine lichtdurchlässige Kunststoffschicht mit einer lichtundurchlässigen Beschichtung aufweist. Dabei ist eine Symbolfläche für ein von der Vorrichtung anzuzeigendes Symbol von der lichtundurchlässigen Beschichtung ausgespart. Die Vorrichtung weist eine lichtundurchlässige Zwischenkomponente auf, welche außerhalb der Symbolfläche und die Symbolfläche umgebend auf die lichtundurchlässige Beschichtung aufgebracht ist und einen an die Symbolfläche angrenzenden Lichtschacht bildet. Zudem ist ein Diffusorelement ausgebildet, welches innerhalb des Lichtschachts und durch einen Spalt beabstandet zu der Symbolfläche angeordnet und ausgebildet ist, um auf das Diffusorelement einfallendes Licht in ein diffuses Licht zum Ausleuchten der Symbolfläche zu wandeln.
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Aus der
DE 102 20 335 A1 ist eine Anzeigeeinrichtung, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einem Anzeigefeld bekannt, welche zumindest eine optoelektronische Anzeige, insbesondere eine Flüssigkristallanzeige, in einem Umgebungsfeld aufweist. Das Umgebungsfeld ist von einem Leuchtflächenelement ausgebildet, dessen Leuchtdichte und Farbort im leuchtenden Zustand zumindest weitgehend der Leuchtdichte und dem Farbort der Anzeigefläche der optoelektronischen Anzeige entspricht. Das Leuchtflächenelement ist als eine flächige aktive Lichtquelle oder als eine flächige Lichtleitplatte ausgebildet, in deren Schmalseite Licht einer oder mehrerer Lichtquellen einkoppelbar ist.
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Die
DE 10 2009 011 948 A1 beschreibt eine Fahrzeuginstrumententafel mit mindestens einer Flüssigkristall-Anzeige vom Typ transparent-positiv, wobei ihre Rückseite zum Fahrer hin vom Tageslicht beleuchtet wird. Die Anzeige weist Informationsbereiche und neutrale Bereiche auf und ist an einem transparenten Halter auf den Informationsbereichen abgestützt.
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Derartige aus dem Stand der Technik bekannte Kombinationen eines analogen und eines digitalen Anzeigebereichs in einem hybriden Kombinationsanzeigeinstrument werden oft mit einer kompletten Zifferblattapplikation über dem Display hergestellt, was den nutzbaren Bereich des Displays reduziert. Zum anderen erlaubt die Anzahl der für die Anzeige benötigten Plastikteile, welche beispielsweise über der Oberfläche des Displays angeordnet werden, keinen flachen und homogenen Übergang zwischen dem digitalen und dem analogen Anzeigebereich beziehungsweise der Skale.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein hybrides Kombinationsanzeigeinstrument zur Darstellung von Informationen in einem Kraftfahrzeug bereitzustellen, welches einen homogenen und sanften Übergang zwischen dem analogen und dem digitalen Anzeigebereich innerhalb des hybriden Kombinationsanzeigeinstruments bereitstellt. Dabei sollen die Anzahl der benötigten Baugruppen oder Elemente für das hybride Kombinationsanzeigeinstrument sowie der Montageaufwand und die Herstellungskosten reduziert werden.
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Die Aufgabe wird durch einen Gegenstand mit den Merkmalen des selbstständigen Patentanspruchs 1 gelöst. Weiterbildungen sind in den abhängigen Patentansprüchen 2 bis 10 angegeben.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung kommt eine Lichtleitanordnung im Kombinationsanzeigeinstrument zum Einsatz, welcher aus einem lichtleitenden Material, wie einem PMMA, welches auch als Polymethylmethacrylat oder Acrylglas bezeichnet wird, oder einem thermischen Kunststoff, wie einem Polycarbonat (PC), ausgebildet sein kann.
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Ein Teil der technischen Lösung besteht darin, diese Lichtleitanordnung beziehungsweise die lichtführende Schicht auf ihren Oberflächen mit einer Folie oder mit einem Lack abzudecken, um Lichtverlust zu vermeiden.
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Um eine gute Lichtverteilung zu ermöglichen, muss die Lichtleitanordnung zuerst mit einer weißen lichtundurchlässigen Schicht, auch als erste Beschichtung bezeichnet, auf der Unterseite der Lichtleitanordnung abgedeckt oder beschichtet werden. Diese untere weiße Schicht wird derart ausgeführt, dass sie eine gute bis sehr gute Reflexion des in die Lichtleitanordnung eingebrachten Lichts ermöglicht und damit die Lichtverluste durch aus der Lichtleitanordnung an der Unterseite austretenden Lichts verringert. Dabei können ein hochglänzender weißer Lack oder eine weiße reflektierende Folie verwendet werden. Die Wahl einer weißen Farbe, welche nicht zwingend ist, bringt bezüglich der gewünschten Reflexionen an der Unterseite der Lichtleitanordnung, welche dem Fahrer abgewandt ist, ein bestmögliches Ergebnis.
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Weiterhin ist es vorgesehen, dass die Lichtleitanordnung auf ihrer Oberseite mit einer weiteren, zweiten Beschichtung versehen wird. Die Beschichtung weist vorteilhaft einen weißen Farbton auf und ist lichtdurchlässig ausgebildet. Auch hier kann ein entsprechender Lack oder eine Folie Verwendung finden. Neben der Oberfläche der Lichtleitanordnung, welche dem Fahrer zugewandt ist, können auch die seitlichen Kanten oder Seitenflächen der Lichtleitanordnung mit dieser zweiten Beschichtung versehen werden.
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Nach diesen Bearbeitungsschritten ist die Lichtleitanordnung auf der oberen Fläche oder Oberseite lichtdurchlässig und an der unteren Fläche oder Unterseite nicht lichtdurchlässig ausgebildet.
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In einem nachfolgenden Schritt kann nach dem Aufbringen der zweiten Beschichtung auf der Oberseite der Lichtleitanordnung auf der Oberseite des Lichtleiters über der zweiten Beschichtung eine dritte Beschichtung aufgebracht werden. Die dritte Beschichtung wird beispielsweise in einer an das restliche Kombinationsanzeigeinstrument angepassten Farbe, wie beispielsweise schwarz, bereitgestellt. Die dritte Beschichtung kann aus einem aufgebrachten Lack oder einer bedruckten Folie in der entsprechenden Farbe bestehen und ist nicht lichtdurchlässig ausgebildet.
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In die dritte Beschichtung sind Elemente, wie Ziffern und/oder Zahlen und/oder Symbole und/oder eine Skale mit einer entsprechenden Einteilung von Teilstrichen, eingebracht. Die eingebrachten Elemente kann der Fahrer eines Kraftfahrzeugs erkennen, da dass in die Lichtleitanordnung eingeleitete Licht an den Stellen der Elemente sowie der Skale aus der Lichtleitanordnung austreten kann.
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Hierfür ist es ebenfalls vorgesehen, dass die Elemente beispielsweise durch eine Laser-Radierung in die dritte Beschichtung eingebracht werden. Eine Beschränkung auf dieses Verfahren zum Einbringen der Elemente besteht jedoch nicht. Jedes Verfahren zum teilweisen Entfernen der dritten Beschichtung, welches geeignet ist, die Elemente in einer ausreichend hohen Qualität zu erzeugen, wie beispielsweise ein selektives Ätzen, kann zur Anwendung kommen.
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Alternativ kann das Aufbringen der Dritten Beschichtung auch durch die Verwendung eines Druckverfahrens erfolgen, wobei die zu erzeugenden Elemente im Aufdruck frei bleiben.
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Die Lichtleitanordnung sowie das den digitalen Anzeigebereich bildende, zumindest abschnittsweise unter der Lichtleitanordnung angeordnete Display werden vorteilhaft in der Helligkeit, der farblichen Darstellung sowie der Darstellung der Elemente derart aufeinander abgestimmt oder angepasst, dass ein einheitlicher Gesamteindruck entsteht, wobei der Übergang zwischen der Lichtleitanordnung, welche den analogen Anzeigebereich darstellt, und dem Display, welches den digitalen Anzeigebeireich darstellt, durch den Einsatz der erfindungsgemäßen Lichtleitanordnung nicht störend wahrgenommen wird. Da bei einem Einsatz der erfindungsgemäßen Lichtleitanordnung auf eine Zifferblattapplikation verzichtet wird, kann eine deutliche Verringerung der Bauhöhe erreicht werden.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile von Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen mit Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen. Es zeigen:
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1: Baugruppen eines Kombinationsanzeigeinstruments nach dem Stand der Technik,
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2: eine Darstellung eines Kombinationsanzeigeinstruments mit einer erfindungsgemäßen Lichtleitanordnung,
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3: eine Lichtleitanordnung aus 2 in einer Schnittdarstellung und
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4: ein Beispiel eines erfindungsgemäßen Kombinationsanzeigeinstruments.
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In 1 ist der Aufbau eines Kombinationsanzeigeinstruments 1 nach dem Stand der Technik mit den wesentlichen Bestandteilen gezeigt. In einem nicht dargestellten Gehäuse ist ein Display 3 angeordnet. Mittels des Displays 3 werden die digitalen Inhalte oder Informationen in einem digitalen Anzeigebereich des Kombinationsanzeigeinstruments 1, wie beispielsweise Angaben zur Geschwindigkeit, Reichweite oder einem Fahrzeugzustand sowie Informationen eines Navigationssystems oder eine Ansicht einer Rückfahrkamera, bereitgestellt. Das Display 3 umgebend ist ein sogenanntes Lichtgehäuse 4 angeordnet, welches beispielsweise die zur Beleuchtung einer Skale, eines Zeigers oder anderer Elemente zur Darstellung von Informationen für den Fahrer im analogen Anzeigebereich notwendigen Lichtquellen aufnimmt. Das Display 3 kann in Blickrichtung des Fahrers in das Lichtgehäuse 4 von vorn oder von hinten eingebracht werden, was für die Funktionsweise der vorliegenden Erfindung nicht von Bedeutung ist.
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Um das von einer im Lichtgehäuse 4 angeordneten Lichtquelle erzeugte Licht beispielsweise auf den Bereich einer Skale zur Darstellung einer Geschwindigkeit oder einer Drehzahl zu leiten, ist es üblich, auf dem Lichtgehäuse 4 sogenannte Lichteiter 5 anzuordnen. Diese Lichteiter 5 sind derart ausgebildet, dass ein Bereich oder ein Teil des Lichteiters 5 in das Lichtgehäuse 4 hineinragt. In diesen Bereich oder Teil wird das von der im Lichtgehäuse 4 angeordneten Lichtquelle erzeugte Licht in den Lichtleiter 5 hineingeleitet. Das eingeleitete Licht breitet sich im Lichtleiter 5 aus und tritt an den dafür vorgesehenen Stellen, wie beispielsweise an der Oberfläche, einer Kante oder einer in die Oberfläche des Lichtleiters 5 eingebrachten Gravur, Vertiefung, Einätzung oder ähnlichen Elementen aus.
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In Blickrichtung vor dem Lichtleiter 5 ist eine Applikation 6, welche auch als Blende bezeichnet wird, angeordnet. Die Applikation 6 weist beispielsweise Ausbrüche oder Aussparungen auf, welche von dem aus dem darunterliegenden Lichtleiter 5 austretenden Licht durchdrungen werden können. Damit ist es möglich, durch eine geeignete Anordnung der Ausbrüche in ihrer Lage und Größe beispielsweise eine Skale für eine Geschwindigkeit oder eine Drehzahl sowie andere Größen darzustellen.
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Zur Anzeige eines Messwerts für die Geschwindigkeit oder Drehzahl wird beispielsweise im Lichtgehäuse 4 oder einem Teil des Gehäuses eine Antriebseinheit angeordnet, welche den Zeiger zur Anzeige des Geschwindigkeits- oder Drehzahlwerts über eine Welle antreibt. Diese Elemente sind in 1 nicht dargestellt.
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Optional ist es möglich, vor dem Display 3 zur farblichen Anpassung oder selektiven Verdunklung des Displays 3 eine farbige Folie anzuordnen. Derartige Folien werden auch als „black effect panel“ bezeichnet und sind meist mit einer schwarzen Tönung versehen.
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In 2 ist ein erfindungsgemäßes Kombinationsanzeigeinstrument 1 dargestellt. Die 2 zeigt von rechts beginnend ein hinteres Gehäuse 2 sowie eine Aufnahmeanordnung 21 mit einem in der Aufnahmeanordnung 21 angeordneten Display 3. Ein derartiges Display 3 kann beispielsweise als ein TFT-Display (englisch Thin-film transistor-Display), als ein LED-Display (englisch light-emitting diode display), als ein LCD (englisch liquid crystal display) oder als ein organische Leuchtdioden nutzendes OLED-Display (englisch organic light emitting diode display, OLED) ausgebildet sein. Dabei ist eine Verwendung von Displays üblich, welche eine Farbdarstellung mit einer hohen bis sehr hohen Auflösung, wie beispielsweise einer HD-Auflösung (englisch high definition, HD) bis in den Bereich von 1920 × 1080 Bildpunkten, ermöglichen.
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Vor dem Display 3 kann optional eine Folie 7 zur selektiven Verdunklung des Displays 3 vorgesehen sein. Mittels einer derartigen Folie 7 kann eine Anpassung des Kombinationsanzeigeinstruments 1 an das Design der Ausstattung eines Fahrzeugs vorgenommen werden. Damit kann ein Display 3 in einem ausgeschalteten Zustand beispielsweise einen schwarzen Farbton aufweisen. Die Folie 7, welche zumindest vor dem Display 3 über einem digitalen Anzeigebereich angeordnet ist, kann derart gestaltet sein, dass sich diese auch über einen analogen Anzeigebereich des Kombinationsanzeigeinstruments 1 hinweg erstreckt. Somit erscheint das Kombinationsanzeigeinstrument 1 in einem einheitlichen Design.
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Über der Folie 7 oder dem Display 3 wird eine erfindungsgemäße Lichtleitanordnung 8 angeordnet, welche nachfolgend im Abschnitt zu 3 detailliert beschrieben wird.
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Dabei werden zwei erfindungsgemäße Lichtleitanordnungen 8 in zwei analogen Anzeigebereichen links und rechts vom durch das Display 3 gebildeten digitalen Anzeigebereich angeordnet. Zur Anzeige der aktuellen Messwerte ist je ein Zeiger 14 vorgesehen, welcher mittels einer im hinteren Gehäuse 2 angeordneten Antriebseinheit 15 über eine nicht dargestellte Welle angetrieben wird.
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Das Kombinationsanzeigeinstrument 1 wird durch einen Rahmen 16, eine Sichtscheibe 17 sowie ein Frontgehäuseteil 18 vervollständigt. Dabei dienen der Rahmen 16 beispielsweise einer Formgebung für das Kombinationsanzeigeinstrument 1 und die Sichtscheibe 17 sowohl einem mechanischen Schutz des Kombinationsanzeigeinstruments 1 als auch einem Schutz vor Verunreinigungen. Das Frontgehäuseteil 18 dient dem frontseitigen Abschluss des Kombinationsanzeigeinstruments 1 und bildet mit dem hinteren Gehäuse 2 eine baulich geschlossene Einheit aus.
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In 3 ist die bereits in 2 im Gesamtzusammenhang gezeigte erfindungsgemäße Lichtleitanordnung 8 in einer Schnittdarstellung gezeigt. Die Lichtleitanordnung 8 ist derart ausgebildet, dass das von einer Lichtquelle erzeugte Licht an einer geeigneten Stelle, wie einer seitlichen Kante oder Fläche, in die Lichtleitanordnung 8 eingeleitet werden kann. Zur Vermeidung von Verlusten durch aus der Lichtleitanordnung 8 austretendem Licht ist die Lichtleitanordnung 8 mit einer die Oberflächen der Lichtleitanordnung 8 abdeckenden Beschichtung versehen. Die Beschichtung besteht aus einer ersten Beschichtung 9, welche hohe Reflexionseigenschaften sowie eine stark verminderte Lichtdurchlässigkeit aufweist. Die erste Beschichtung 9 wird auf der dem Fahrer abgewandten Seite der Lichtleitanordnung 8 aufgebracht. Die beispielsweise durch einen weißen Lack oder eine weiße Folie ausgebildete erste Beschichtung 9 dient der Verbesserung der Reflexion des durch die Lichtleitanordnung 8 geleiteten Lichts an der Unterseite beziehungsweise der dem Fahrer abgewandten Seite der Lichtleitanordnung 8, welche auch als erste Oberfläche 12 der Lichtleitanordnung 8 bezeichnet wird.
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Weiterhin wird die Lichtleitanordnung 8 mit einer zweiten Beschichtung 10 versehen. Die zweite Beschichtung 10 wird zumindest auf der zweiten Oberfläche 13 der Lichtleitanordnung 8 aufgebracht, welche der ersten Oberfläche 12 gegenüberliegt und somit dem Fahrer zugewandt ist. Alternativ kann sich die zweite Beschichtung 10 auch über die Seitenkanten oder Seitenflächen der Lichtleitanordnung 8 erstrecken. In dieser Ausführung ist die Lichtleitanordnung 8 von der ersten Beschichtung 9 und der zweiten Beschichtung 10, bis auf eine für den Lichteintritt vorgesehene Stelle, vollständig umgeben.
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Die zweite Beschichtung 10 ist beispielsweise in einem weißen Farbton ausgeführt und lichtdurchlässig. Auch die zweite Beschichtung 10 kann als ein Lack oder eine Folie ausgebildet sein und wird mittels eines geeigneten Verfahrens auf die Lichtleitanordnung 8 aufgebracht.
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Zusätzlich wird eine dritte Beschichtung 11 zumindest über der zweiten Oberfläche 13 auf der zweiten Beschichtung 10 aufgebracht, welche in einem dunklen Farbton ausgeführt sein kann und lichtundurchlässig ist.
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Die dritte Beschichtung 11 bildet eine Schicht, ähnlich einem „black effect panel“ nach, welche zum einen ein Austreten des Lichts aus der Lichtleitanordnung 8 verhindert und zum anderen eine optische Anpassung an das Fahrzeugdesign ermöglicht.
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Die dritte Beschichtung 11 kann sich auch über die seitlichen Kanten der Lichtleitanordnung 8 erstrecken. Zusätzlich kann die dritte Beschichtung 11 auch über der ersten Oberfläche 12 auf der ersten Beschichtung 9 aufgebracht werden und umgibt die Lichtanordnung 8 somit vollständig.
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Zur Darstellung von Elementen, wie Zeichen, Ziffern oder Symbolen, wird die dritte Beschichtung 11 beispielsweise mittels eines geeigneten Verfahrens an den Stellen der zu erzeugenden Elemente zumindest teilweise oder vollständig entfernt. Hierbei entstehen Aussparungen in der Form der gewünschten Elemente. Dabei kann beispielsweise eine Verfahren zur Laser-Radierung oder ähnliches angewendet werden.
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Alternativ kann das Aufbringen der dritten Beschichtung 11 beispielsweise mittels eines Druckverfahrens derart selektiv erfolgen, dass die zu erzeugenden Elemente frei bleiben. Auch in diesem Fall entstehen Aussparungen in der Form der gewünschten Elemente.
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Damit können auf der erfindungsgemäßen Lichtleitanordnung 8 beispielsweise eine Skale mit einer Einteilung und einer durch Ziffern und/oder Zeichen gebildeten Beschriftung erzeugt werden. In einem Beispiel kann somit eine zur Anzeige eines Geschwindigkeitsmesswerts geeignete Skale mit einem Geschwindigkeitsbereich von Null bis 260 km pro Stunde und der Beschriftung „km/h“ bereitgestellt werden.
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In 4 ist eine beispielhafte Ausführung eines erfindungsgemäßen Kombinationsanzeigeinstruments 1 dargestellt. Das Kombinationsanzeigeinstrument 1 umfasst einen digitalen Anzeigebereich 20, welcher durch ein Display 3 gebildet wird und in der Mitte des Kombinationsanzeigeinstruments 1 angeordnet ist. In diesem Bereich werden auf dem Display 3 Ziffern, Zeichen, Symbole oder grafische Darstellungen erzeugt. Dabei können beispielsweise sowohl Informationen zur aktuellen Geschwindigkeit, Reichweite, einem Wartungsintervall, Störungsmeldungen oder Warnmeldungen, als auch Informationen verschiedener im Fahrzeug angeordneter Systeme oder Assistenzsysteme, wie einem Abstandswarnsystem, einer Klimaanlage oder einem Navigationssystem, in digitaler Form dargestellt werden.
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Das Kombinationsanzeigeinstrument 1 weist auch zwei analoge Anzeigebereiche 19 auf, welche links und rechts vom digitalen Anzeigebereich 20 angeordnet sind. Im ersten, auf der linken Seite angeordneten analogen Anzeigebereich 19, ist ein Geschwindigkeitsmessgerät, welches auch als Tachometer bezeichnet wird, dargestellt. Der Tachometer zeigt den aktuellen Messwert der Geschwindigkeit mittels eines drehbar gelagerten Zeigers 14 und einer in 4 nicht dargestellten Antriebseinheit 15 an. In dem ersten analogen Anzeigebereich 19 ist die erfindungsgemäße Lichtanordnung 8 mit einer aufgebrachten Skale für den Bereich der Geschwindigkeit von Null bis 140 Kilometer pro Stunde dargestellt. Die Lichtanordnung 8 weist auch eine Beschriftung, bezogen auf den auf der Skale darstellbaren Messwert mit der Bezeichnung „km/h“, auf. Der Bereich der Skale im Geschwindigkeitsbereich zwischen 150 und 260 Kilometer pro Stunde wird durch das Display 3, das heißt insbesondere den digitalen Anzeigebereich 20, zur Verfügung gestellt.
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Da die erfindungsgemäße Lichtleitanordnung 8 durch den neuartigen Aufbau eine sehr flache Bauhöhe von beispielsweise wenigen Millimetern erlaubt, ist es möglich, den Übergang zwischen dem analogen Anzeigebereich 19 und dem digitalen Anzeigebereich 20 derart zu gestalten, dass der Übergang vom Fahrer nicht mehr als störend wahrgenommen wird.
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Der Übergang zwischen den Anzeigebereichen 19, 20 erscheint dem Fahrer nahezu in einer Ebene liegend. Diese flache Gestaltung des Übergangs zwischen dem analogen Anzeigebereich 19 und dem digitalen Anzeigebereich 20 minimiert den Fehler beim Ablesen des Geschwindigkeitsmesswerts, welcher auch als Parallaxe-Fehler bezeichnet wird, insbesondere im Bereich über 150 Kilometer pro Stunde.
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Im zweiten analogen Anzeigebereich 19, welcher auf der rechten Seite des Kombinationsanzeigeinstruments 1 angeordnet ist, ist ein Drehzahlmesser zur Anzeige der aktuellen Drehzahl des Motors des Fahrzeugs gezeigt. Die Darstellung der Skale für die Drehzahl erstreckt sich ebenfalls über den digitalen Anzeigebereich 20 und den analogen Anzeigebereich 19. Dabei ist der Drehzahlbereich zwischen null und 2800 Umdrehungen pro Minute im digitalen Anzeigebereich 20 platziert, während der Bereich von 3000 bis 8000 Umdrehungen pro Minute auf der Lichtanordnung 8 dargestellt ist. Die Lichtleitanordnung 8 zeigt außerdem eine Beschriftung „1/Minute·1000“, welche sich auf den in der Skale darstellbaren Wert bezieht, welcher somit im Bereich zwischen Null und 8000 Umdrehungen pro Minute liegen kann.
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Auch dieser Übergang innerhalb der Skale zwischen den Anzeigebereichen 19, 20 ist erfindungsgemäß flach ausgeführt und wird somit nicht störend wahrgenommen. Bei einer entsprechenden Gestaltung der Skale im digitalen Anzeigebereich 20 in einer an die Lichtleitanordnung 8 angepassten farblichen Darstellung werden die Skalen als eine Einheit mit einem nahtlosen Übergang zwischen dem analogen Anzeigebereich 19 und dem digitalen Anzeigebereich 20 wahrgenommen.
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Im digitalen Anzeigebereich 20 des Displays 3, gemäß 4, sind weitere Informationen dargestellt. Im linken Teil des Displays 3 in einem Bereich innerhalb der Skale des Geschwindigkeitsmessgeräts ist eine Füllstandsanzeige für einen Kraftstoffvorratstank mit einer Balkenanzeige gezeigt, welche an den Radius der Skale angepasst dargestellt wird. Zu diesem Zweck verläuft der Balken der Füllstandsanzeige auf einer Kreisbahn.
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Im rechten Teil des Displays 3 ist in einem Bereich innerhalb der Skale des Drehzahlmessers eine Anzeige zur Darstellung der aktuellen Motortemperatur angeordnet. Auch diese Temperaturanzeige ist in ihrer Darstellung beispielsweise an den Verlauf der Skale des Drehzahlmessers angepasst und verläuft auf einer Kreisbahn.
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Im digitalen Anzeigebereich 20 lassen zusätzlich weitere Informationen, wie ein Kilometerstand, eine Uhrzeit, ein Tageskilometerstand, Hinweismeldungen oder Warnmeldungen, Informationen zu Fahrzeugsystemen oder zu einem mit einem Fahrzeugsystem verbundenen Gerät, wie einem Mobiltelefon und andere, anzeigen. Üblich ist auch eine Anpassung der Darstellung im digitalen Anzeigenbereich 20 an sich ändernde Betriebszustände des Fahrzeugs oder an Vorgaben eines Fahrers.
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Durch die erfindungsgemäße Ausführung der Lichtleitanordnung 8 können die Anzahl der benötigten Kunststoffteile für das Kombinationsanzeigeinstrument 1 sowie der Montageaufwand bei der Herstellung reduziert werden, da eine Blende 6 oder eine Applikation, welche im Stand der Technik üblicherweise über dem Lichtleiter 5 angeordnet wurde, nicht benötigt wird.
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Das aus dem Stand der Technik bekannte Lichtgehäuse 4 eines Kombinationsanzeigeinstruments 1 gemäß 1 kann entfallen, da eine Lichtquelle an einer geeigneten Stelle zumindest teilweise in der oder an der Lichtleitanordnung 8 angeordnet wird. Zur Aufnahme des Displays 3, der Folie 7 sowie der Lichtleitanordnung 8 kann die Aufnahmeanordnung 21 vorgesehen werden, in welcher die genannten Elemente mechanisch fixiert werden können.
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Die Lichtleitanordnung 8 wird bevorzugt mit einer Bauhöhe im Bereich von 2 Millimetern bis 3 Millimetern ausgebildet. Da die Lichtleitanordnung 8 in einem Übergangsbereich zwischen dem analogen Anzeigebereich 19 und dem digitalen Anzeigebereich 20 zumindest teilweise über dem Display 3 angeordnet werden muss, wird durch die sehr geringe Dicke, Stärke oder Bauhöhe der Lichtleitanordnung 8 der Übergang sehr gleichmäßig und nicht störend wahrnehmbar gestaltet. Die Lichtleitanordnung 8 kann an den Kanten in den Übergangsbereichen mit einer abgeschrägten Fläche, wie einer Phase, ausgebildet sein, wodurch der Übergang noch vorteilhafter gestaltet wird.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kombinationsanzeigeinstrument
- 2
- Gehäuse
- 3
- Display
- 4
- Lichtgehäuse
- 5
- Lichtleiter
- 6
- Applikation, Blende
- 7
- Folie (black effect panel)
- 8
- Lichtleitanordnung
- 9
- erste Beschichtung
- 10
- zweite Beschichtung
- 11
- dritte Beschichtung
- 12
- erste Oberfläche
- 13
- zweite Oberfläche
- 14
- Zeiger
- 15
- Antriebseinheit
- 16
- Rahmen
- 17
- Sichtscheibe
- 18
- Frontgehäuseteil
- 19
- analoger Anzeigebereich
- 20
- digitaler Anzeigebereich
- 21
- Aufnahmeanordnung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102010055077 A1 [0011, 0011]
- DE 102013223244 A1 [0012]
- DE 10220335 A1 [0013]
- DE 102009011948 A1 [0014]