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Die vorliegende Erfindung betrifft ein pneumatisches Fadenspeicherorgan zum temporären Aufnehmen eines Fadens an einer Arbeitsstelle einer Textilmaschine sowie eine Arbeitsstelle einer Textilmaschine mit einer Vielzahl von fadenführenden Arbeitsorganen sowie mit einem derartigen Fadenspeicherorgan. Weiterhin betrifft die Erfindung eine entsprechende Textilmaschine.
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Pneumatische Fadenspeicherorgane werden sowohl bei Spinnmaschinen wie Rotor-, Ring-, oder Luftspinnmaschinen eingesetzt als auch bei weiteren Textilmaschinen wie Spulmaschinen, um verschiedene Arbeits- oder Wartungsvorgänge vornehmen zu können, bei welchen ein Faden gehalten oder zwischengespeichert werden muss. Beispielsweise können derartige pneumatische Fadenspeicherorgane eingesetzt werden, um während des Arbeitsprozesses der Textilmaschine die Fadenspannung konstant zu halten oder im Anspinnprozess bei Rotorspinnmaschinen, um während der Manipulation mit verschiedenen Anspinnorganen jeweils eine benötigte Fadenlänge bereitzuhalten und freigeben zu können. Die Fadenspeicherorgane erfassen den Faden durch einen angelegten Saugluftstrom und nehmen die jeweils benötigte Fadenmenge in sich auf. Da oftmals vergleichsweise große Fadenmengen zwischengespeichert werden müssen, weisen derartige Fadenspeicherorgane eine vergleichsweise große Länge auf. Die Montage der Arbeitsstellen der Textilmaschine mit den Fadenspeicherorganen ist daher oftmals aufwändig.
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Um eine kürzere Baulänge zu erreichen, sind Fadenspeicherorgane bekannt geworden, welche eine Fadenspeicherkammer beinhalten, in der der Faden in mehreren nebeneinanderliegenden Schleifen auf einer Siebfläche abgelegt wird. Ein solches Fadenspeicherorgan ist beispielsweise in der
DE 38 25 327 C2 gezeigt. Nachteilig bei derartigen Fadenspeichervorrichtungen ist es jedoch, dass es zu Verhakungen der einzelnen nebeneinanderliegenden Fadenschleifen kommen kann, so dass die gespeicherte Fadenmenge nicht schnell genug wieder freigegeben werden kann, wenn dies erforderlich ist. Zudem weisen derartige Fadenspeicherorgane einen vergleichsweise komplexen Aufbau auf und erfordern somit ebenfalls einen hohen Montageaufwand an der Textilmaschine. Daneben kann auch die Reinigung der Fadenspeicherorgane erschwert sein.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein pneumatisches Fadenspeicherorgan vorzuschlagen, welches in einfacher Weise an einer Arbeitsstelle einer Textilmaschine montiert werden kann und somit die Montage der Arbeitsstelle vereinfacht. Weiterhin soll eine entsprechende Arbeitsstelle sowie eine entsprechende Textilmaschine vorgeschlagen werden.
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Die Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche.
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Ein pneumatisches Fadenspeicherorgan, insbesondere ein Fadenspeicherrohr, zum temporären Aufnehmen eines Fadens an einer Arbeitsstelle einer Textilmaschine, insbesondere an einer Spinnstelle eine Spinnmaschine, weist daher einen zumindest zweiteiligen Aufbau auf. Dabei sind ein erster Fadenspeicherabschnitt und ein zweiter Fadenspeicherabschnitt vorgesehen, welche an einer Trennstelle miteinander verbunden sind.
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Nach einer ersten Ausführung der Erfindung sind dabei der erste Fadenspeicherabschnitt und der zweite Fadenspeicherabschnitt an der Trennstelle vollständig voneinander lösbar, so dass beispielsweise ein erster Fadenspeicherabschnitt bereits zusammen mit bestimmten Arbeitsorganen der Arbeitsstelle vormontiert werden kann und dann gemeinsam mit diesen an der Textilmaschine, insbesondere an einem Gestell der Textilmaschine, angebracht werden kann. Der zweite Fadenspeicherabschnitt kann gegebenenfalls separat von dem ersten Fadenspeicherabschnitt direkt an dem Gestell der Textilmaschine oder auch an einem anderen Teil der Arbeitsstelle befestigt werden. Wird dann der vormontierte Teil der Arbeitsstelle zusammen mit dem bereits daran angebauten Fadenspeicherabschnitt an das Gestell der Textilmaschine montiert, so können dadurch einfacher Weise die beiden Fadenspeicherabschnitte zugleich zu dem Fadenspeicherorgan verbunden werden. Selbstverständlich ist es dabei auch denkbar, dass das Fadenspeicherorgan nicht nur einen ersten und einen zweiten Fadenspeicherabschnitt aufweist, sondern noch weitere Fadenspeicherabschnitte vorgesehen sind. Die Montage des Fadenspeicherorgans kann hierdurch weiter vereinfacht werden, da das Fadenspeicherorgan nicht mehr im Ganzen an der Textilmaschine montiert werden muss. Der zwei- oder mehrteilige Aufbau des Fadenspeicherorgans bietet dabei nicht nur bei der Montage, sondern auch bei der Reinigung und Wartung einen Vorteil, da sämtliche Fadenspeicherabschnitte des Fadenspeicherorgans durch die Trennstelle(n) gut zugänglich sind.
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Die Trennstelle muss dabei jedoch nach einer zweiten Ausführungsform der Erfindung keine vollständige Trennung der Fadenspeicherabschnitte ermöglichen. Vielmehr kann es auch ausreichend sein, wenn die beiden Fadenspeicherabschnitte an der Trennstelle relativ zueinander bewegbar miteinander verbunden sind. Beispielsweise können der erste Fadenspeicherabschnitt und der zweite Fadenspeicherabschnitt an der Trennstelle auch schwenkbar miteinander verbunden sein. Aufgrund der Bewegbarkeit der beiden Fadenspeicherabschnitte gegeneinander ist es dabei dennoch möglich, das Fadenspeicherorgan bzw. einen Fadenspeicherabschnitt des Fadenspeicherorgans zusammen mit anderen Arbeitsorganen der Arbeitsstelle zu einem Vormontageumfang zusammenzufassen. Der andere Fadenspeicherabschnitt, welcher bewegbar mit dem ersten Fadenspeicherabschnitt verbunden ist, kann dann bei der Montage des Vormontageumfangs an der Textilmaschine in einfacher Weise entweder mit einem Unterdruckkanal der Textilmaschine oder aber mit einem weiteren, an der Textilmaschine angeordneten Abschnitt des Fadenspeicherorgans verbunden werden.
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Eine Arbeitsstelle einer Textilmaschine, insbesondere eine Spinnstelle einer Spinnmaschine, weist eine Vielzahl von fadenführenden Arbeitsorganen auf. Weiterhin weist die Arbeitsstelle ein Fadenspeicherorgan mit einem zumindest zweiteiligen Aufbau mit einem ersten Fadenspeicherabschnitt und einem zweiten Fadenspeicherabschnitt auf, welche an einer Trennstelle miteinander verbunden sind. Unter fadenführenden Arbeitsorganen werden dabei im Rahmen der vorliegenden Anmeldung sämtliche Arbeitsorgane verstanden, welche in irgendeiner Form einen bereits produzierten Faden handhaben. Bei der Spinnmaschine können dies beispielsweise eine Abzugsvorrichtung, ein Fadenwächter, eine Garnreinigungsvorrichtung, ein Fadenspannungsausgleichsbügel oder eine Paraffiniereinrichtung sein. Dabei ist es nicht unbedingt erforderlich, dass die hier als fadenführende Arbeitsorgane bezeichneten Arbeitsorgane den Faden auch tatsächlich berühren. In jedem Fall ermöglicht dabei das beschriebene Fadenspeicherorgan mit dem zweiteiligen Aufbau mit einem ersten Fadenspeicherabschnitt und einem zweiten Fadenspeicherabschnitt eine vereinfachte Montage der Arbeitsstelle der Textilmaschine sowie des Fadenspeicherorgans selbst.
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Da bei einer Textilmaschine eine Vielzahl von pneumatischen Fadenspeicherorganen und eine Vielzahl von Arbeitsstellen zu montieren sind, ist das Fadenspeicherorgan mit dem zweiteiligen Aufbau mit einem ersten Fadenspeicherabschnitt und einem zweiten Fadenspeicherabschnitt in verschiedenen Textilmaschinen vorteilhaft einsetzbar. Es wird daher auch eine Textilmaschine mit einer derartigen Arbeitsstelle bzw. mit einem derartigen Fadenspeicherorgan beansprucht.
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Wie bereits zuvor beschrieben, ist es vorteilhaft, wenn der erste Fadenspeicherabschnitt und der zweite Fadenspeicherabschnitt an der Trennstelle lösbar miteinander verbunden sind. Die Montage und Demontage des Fadenspeicherorgans bzw. von mit dem betreffenden Fadenspeicherabschnitt verbundenen Arbeitsorganen ist dadurch in besonders einfacher und flexibler Weise möglich. Zugleich wird auch die Reinigung und Wartung des Fadenspeicherorgans erleichtert.
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Besonders vorteilhaft bei der Arbeitsstelle der Textilmaschine ist es daher auch, wenn die Arbeitsstelle selbst ebenfalls einen zumindest zweiteiligen Aufbau mit einem ersten Arbeitsstellenteil und einem relativ zu dem ersten Arbeitsstellenteil bewegbaren, zweiten Arbeitsstellenteil aufweist. Dabei ist der erste Fadenspeicherabschnitt an dem ersten Arbeitsstellenteil und der zweite Fadenspeicherabschnitt an dem zweiten Arbeitsstellenteil angeordnet. Hierdurch wird in besonders günstiger Weise eine umfangreiche Vormontage der beiden Arbeitsstellenteile mit den ihnen jeweils zugeordneten Fadenspeicherabschnitten ermöglicht, welche dann jeweils im Ganzen an der Textilmaschine, insbesondere an einem Gestell der Textilmaschine, befestigt werden können. Es müssen somit zur Montage der Arbeitsstelle an der Textilmaschine nur noch der erste Arbeitsstellenteil und der zweite Arbeitsstellenteil entweder miteinander oder unabhängig voneinander an der Textilmaschine befestigt werden, wobei zugleich die beiden Fadenspeicherabschnitte an der Trennstelle zu dem Fadenspeicherorgan zusammengesetzt werden.
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Nach einer besonders vorteilhaften Ausführung der Erfindung ist dabei der zweite Arbeitsstellenteil verschwenkbar gegenüber dem ersten Arbeitsstellenteil angeordnet. Durch eine solche Ausführung wird nicht nur die Montage der Arbeitsorgane der Arbeitsstelle erleichtert, sondern es ist auch in einfacher Weise eine Reinigung und Wartung der Arbeitsstelle nach Verschwenken des zweiten Arbeitsstellenteils möglich. Alternativ zu einem Verschwenken des zweiten Arbeitsstellenteils gegenüber dem ersten Arbeitsstellenteil ist es natürlich auch denkbar, den zweiten Arbeitsstellenteil linear beweglich an dem ersten Arbeitsstellenteil anzuordnen.
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Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung bildet dabei der zweite Arbeitsstellenteil ein Trägerelement, an dem zumindest ein Teil der fadenführenden Arbeitsorgane angeordnet ist.
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Ist die Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine als Spinnmaschine ausgebildet, so weist diese neben einer Vielzahl von fadenführenden Arbeitsorganen auch eine Vielzahl von fadenproduzierenden Arbeitsorganen auf. Unter den fadenproduzierenden Arbeitsorganen werden dabei vorwiegend die Arbeitsorgane verstanden, welche in einer so genannten Spinnbox zusammengefasst sind. Im Falle einer Rotorspinnmaschine umfassen diese beispielsweise den Spinnrotor, die Abzugsdüse, gegebenenfalls ein Drallstauelement und ein Abzugsröhrchen sowie eine Auflöse- und eine Speiseeinheit. Analog dazu umfassen die fadenproduzierenden Arbeitsorgane beispielsweise an einer Luftspinnmaschine eine Luftspinndüse sowie gegebenenfalls nachgeordnete Drallorgane und Abzugsröhrchen. Dabei ist es wiederum vorteilhaft, wenn sämtliche fadenproduzierenden Organe an dem ersten Arbeitsstellenteil angeordnet sind. Es können somit die fadenproduzierenden Arbeitsorgane an dem ersten Arbeitsstellenteil vormontiert und ggf. auch gemeinsam aus der Textilmaschine entnommen werden, um diese zu warten oder auszutauschen. Die fadenführenden Arbeitsorgane sind hingegen an dem zweiten Arbeitsstellenteil vormontiert und können daher ebenfalls in einfacher Weise gemeinsam an der Textilmaschine montiert oder zu Wartungs- oder Reinigungszwecken demontiert werden. Die Trennstelle des pneumatischen Fadenspeicherorgans ermöglicht es dabei, auch den Fadenspeicher in diese Vormontageumfänge zu integrieren.
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Um das Zusammensetzen des ersten Fadenspeicherabschnitts und des zweiten Fadenspeicherabschnitts zu dem Fadenspeicherorgan zu ermöglichen, ist es vorteilhaft, wenn einer der beiden Fadenspeicherabschnitte an seinem dem anderen Fadenspeicherabschnitt zugewandten Ende eine Erweiterung aufweist. Hierdurch kann bei der Montage der beiden Arbeitsstellenteile miteinander bzw. an der Textilmaschine in einfacher Weise erreicht werden, dass auch die beiden Fadenspeicherabschnitte sicher zusammengefügt werden. In derselben Weise kann es daher auch vorteilhaft sein, wenn einer der beiden Fadenspeicherabschnitte an seinem dem anderen Fadenspeicherabschnitt zugewandten Ende eine Reduzierung aufweist. Grundsätzlich können die beiden zusammenzufügenden Fadenspeicherabschnitte jedoch auch dieselben Abmessungen an der Trennstelle aufweisen.
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Weitere Vorteile der Erfindung werden anhand der nachfolgend dargestellten Ausführungsbeispiele beschrieben. Es zeigen:
- 1 eine schematische Schnittdarstellung einer Arbeitsstelle einer Textilmaschine,
- 2 einen Ausschnitt aus der schematischen Schnittdarstellung der 1, wobei ein Arbeitsstellenteil verschwenkt ist,
- 3 eine Detaildarstellung eines Fadenspeicherorgans mit einem ersten Fadenspeicherabschnitt und einen zweiten Fadenspeicherabschnitt, sowie
- 4 eine schematische Darstellung eines Fadenspeicherorgans mit einem ersten Fadenspeicherabschnitt und einem zweiten Fadenspeicherabschnitt nach einer alternativen Ausführung.
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Bei den nachfolgenden Beschreibungen der Figuren werden für Merkmale, die in ihrer Ausgestaltung und/oder Wirkweise identisch und/oder zumindest vergleichbar sind, gleiche Bezugszeichen verwendet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind dabei nicht alle Merkmale in allen Figuren dargestellt und bezeichnet. Ebenso werden einige Merkmale nicht in allen Figuren beschrieben, sondern nur beispielhaft an einer der Figuren erläutert. Sofern in den Figuren bezeichnete Merkmale in der zugehörigen Beschreibung nicht detailliert erläutert werden, entspricht deren Ausgestaltung und/oder Wirkweise der Ausgestaltung und Wirkweise der in den anderen Figuren beschriebenen Merkmale.
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1 zeigt eine Arbeitsstelle 2 einer Textilmaschine 1 in einer schematischen, geschnittenen Seitenansicht. An der Arbeitsstelle 2 sind dabei eine Vielzahl von fadenführenden und/oder fadenproduzierenden Arbeitsorganen angeordnet, mittels welcher ein Faden 9 gegebenenfalls produziert werden und nach seiner Produktion einer Spulvorrichtung 20 zugeführt werden kann, wo er über eine Spulwalze 14 vorliegend auf eine Kreuzspule 15 aufgewickelt wird.
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Die vorliegende Textilmaschine 1 ist dabei als Rotorspinnmaschine ausgebildet, welche eine Vielzahl von Arbeitsstellen 2 in einer Anordnung nebeneinander aufweist. Den Arbeitsstellen 2 wird dabei in an sich bekannter Weise ein Fasermaterial 4 aus einem Vorratsbehälter 3 über eine Zuführeinrichtung 5 zugeführt, die vorliegend eine Speisewalze 6 sowie eine Auflösevorrichtung 7 umfasst. Von dort wird das in seine Einzelfasern aufgelöste Fasermaterial 4 einem Spinnelement 8 zugeführt, das vorliegend als Spinnrotor ausgebildet ist und in welchem das Fasermaterial 4 zu dem Faden 9 versponnen wird. Der produzierte Faden 9 wird dann mittels einer Abzugsvorrichtung 10 abgezogen und über eine Reihe von fadenführenden Arbeitsorganen der Spulvorrichtung 20 zugeführt. Vorliegend sind als fadenführende Arbeitsorgane die Abzugsvorrichtung 10, eine Garnüberwachungseinrichtung 12, eine Einrichtung zum Fadenspannungsausgleich 13 sowie eine Paraffiniereinrichtung 11 vorgesehen. Diese Aufzählung der fadenführenden Arbeitsorgane ist dabei jedoch lediglich beispielhaft zu verstehen. Ebenso könnten zusätzliche fadenführende Arbeitsorgane oder auch andere fadenführende Arbeitsorgane vorgesehen sein. Die Garnüberwachungseinrichtung 12 kann dabei ebenfalls unterschiedlich ausgebildet sein und in einfachster Weise lediglich einen Fadenwächter beinhalten oder auch zusätzlich eine Garnreinigungseinrichtung aufweisen.
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Selbstverständlich ist auch die gezeigte Ausführung der Textilmaschine 1 als Rotorspinnmaschine lediglich beispielhaft zu verstehen. Ebenso könnte die Textilmaschine als Luftspinnmaschine ausgebildet sein, wobei dann die Zuführeinrichtung 5 ein Streckwerk mit Lieferwalzen beinhaltet und das Spinnelement als Luftspinndüse ausgebildet ist. Weiterhin könnte die Textilmaschine auch als Ringspinnmaschine, sonstige Spinnmaschine oder Spulmaschine ausgebildet sein. Der Faden 9 muss daher auch nicht unbedingt auf eine Kreuzspule gewickelt werden, sondern könnte ebenso auf einen Garnkops gewickelt werden.
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Weiterhin ist an der vorliegend dargestellten Textilmaschine 1 ein Unterdruckkanal 16 zu erkennen, welcher sich in Längsrichtung der Textilmaschine 1 entlang der Arbeitsstellen 2 erstreckt und an welchen die einzelnen Arbeitsstellen 2 der Textilmaschine 1 angeschlossen sind. Vorliegend wird durch den Unterdruckkanal 16 auch der Spinnunterdruck, welcher für das Rotorspinnen benötigt wird, bereitgestellt. Bei anderen Arten von Spinnmaschinen und Textilmaschinen 1 wird für den Spinnprozess selbst bzw. den Arbeitsprozess selbst kein Unterdruck benötigt. Es sind jedoch in der Regel mehrere Arbeitsorgane an den Arbeitsstellen 2 von Textilmaschinen 1 vorhanden, welche Unterdruck benötigen.
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Weiterhin weist die Arbeitsstelle 2 ein pneumatisches Fadenspeicherorgan 17 auf, mittels welchem in an sich bekannter Weise ein Faden für verschiedene Arbeitsschritte fixiert werden kann sowie eine bestimmte Fadenmenge zwischengespeichert werden kann. Das schlaufenförmige Einsaugen eines Fadenstücks in das Fadenspeicherorgan 17 ist vorliegend mit einer gestrichelten Linie angedeutet. Beispielsweise kann mittels derartiger pneumatischer Fadenspeicherorgane 17 die Fadenspannung bei bestimmten Arbeitsschritten konstant gehalten werden oder es kann beispielsweise eine bestimmte Fadenlänge zwischengespeichert werden, welche beim Anspinnprozess wieder freigegeben werden muss. Vorliegend ist das Fadenspeicherorgan 17 als Fadenspeicherrohr ausgebildet. Da oftmals vergleichsweise große Fadenmengen zwischengespeichert werden müssen, die schnell und zuverlässig wieder freigegeben werden müssen, weisen derartige Fadenspeicherorgane 17 oftmals vergleichsweise große Abmessungen auf, was deren Einbau in der Textilmaschine 1 sowie die Montage der verschiedenen Arbeitsorgane an der Arbeitsstelle 2 erschwert. Ebenso ist die Zugänglichkeit des Fadenspeicherorgans 17 zu Reinigungszwecken dadurch oftmals erschwert.
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Wie insbesondere aus der 2 ersichtlich, weist daher das Fadenspeicherorgan 17 einen zweiteiligen Aufbau mit einem ersten Fadenspeicherabschnitt 17a und einem zweiten Fadenspeicherabschnitt 17b auf, welche an einer Trennstelle 18 miteinander verbunden sind. Ebenso weist auch die Arbeitsstelle 2 einen zweiteiligen Aufbau mit einem ersten Arbeitsstellenteil 2a und einem zweiten Arbeitsstellenteil 2b auf. Dabei ist der erste Fadenspeicherabschnitt 17a an dem ersten Arbeitsstellenteil 2a angeordnet und der zweite Fadenspeicherabschnitt 17b an dem zweiten Arbeitsstellenteil 2b angeordnet.
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Es ergibt sich hierdurch eine besonders vorteilhafte Bauweise einer Arbeitsstelle 2, welche eine Vormontage von fadenführenden und gegebenenfalls auch fadenproduzierenden Arbeitsorganen an dem ersten Arbeitsstellenteil 2a und an dem zweiten Arbeitsstellenteil 2b sowie der einzelnen Fadenspeicherabschnitte an dem ersten Arbeitsstellenteil 2a und dem zweiten Arbeitsstellenteil 2b ermöglicht. Die beiden Arbeitsstellenteile 2a und 2b können daher in besonders günstiger Weise nahezu vollständig vormontiert werden und als Vormontageumfang in einfacher Weise an einem Gestell 21 der Textilmaschine 1, welches vorliegend lediglich symbolisch dargestellt ist, befestigt werden. Durch die Ausbildung des Fadenspeicherorgans 17 mit einem ersten Fadenspeicherabschnitt 17a und einem zweiten Fadenspeicherabschnitt 17b wird dabei dennoch in einfacher Weise ein zusammenhängendes Fadenspeicherorgan 17 erreicht. Dabei wird bei Montage des zweiten Arbeitsstellenteils 2b an dem Gestell 21 der Textilmaschine 1 bzw. gegebenenfalls an dem ersten Arbeitsstellenteil 2a der zweite Fadenspeicherabschnitt 17b auch automatisch korrekt in Bezug auf den ersten Fadenspeicherabschnitt 17a positioniert.
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Bei der Darstellung der 2 sind an dem ersten Arbeitsstellenteil 2a sämtliche fadenproduzierenden Arbeitsorgane wie im vorliegenden Fall einer Rotorspinnmaschine die Auflösewalze 7, die Speisewalze 6, das Spinnelement 8 sowie ggf. weitere, hier nicht dargestellte fadenproduzierende Arbeitsorgane angeordnet. An dem zweiten Arbeitsstellenteil 2b sind hingegen sämtliche fadenführenden Arbeitsorgane angeordnet, welche den fadenproduzierenden Arbeitsorganen folgen. Der zweite Arbeitsstellenteil 2b bildet dabei ein Trägerelement für die fadenführenden Arbeitsorgane aus, welche dadurch in besonders vorteilhafter Weise in korrekter Positionierung zueinander an diesem vormontiert werden können. Dabei ist das zweite Arbeitsstellenteil 2b schwenkbar an dem ersten Arbeitsstellenteil 2a angeordnet und kann daher einfacher Weise zu Montage- und Reinigungszwecken weggeschwenkt werden. Das pneumatische Fadenspeicherorgan 17 wird dabei an der Trennstelle 18 getrennt.
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Um das Zusammenfügen der beiden Fadenspeicherabschnitte 17 a, 17b an der Trennstelle 18 zu erleichtern, ist es vorteilhaft, wenn zumindest einer der beiden Fadenspeicherabschnitte 17a, 17b an seinem dem anderen Fadenspeicherabschnitt 17a, 17b zugewandten Ende eine Erweiterung 19 aufweist. Dies ist in 3 dargestellt. Vorliegend weist der Fadenspeicherabschnitt 17b an seinem dem Fadenspeicherabschnitt 17a zugewandten Ende eine trichterförmige Erweiterung 19 auf. Hierdurch wird sichergestellt, dass trotz der Schwenkbewegung die beiden Fadenspeicherabschnitte 17a, 17b zuverlässig zusammengeführt werden können. Alternativ oder zusätzlich wäre es natürlich auch möglich, dass der andere Fadenspeicherabschnitt, in diesem Fall der Fadenspeicherabschnitt 17a, an seinem dem Fadenspeicherabschnitt 17b zugewandten Ende eine entsprechende Reduzierung 22 (s. auch 4) aufweist. Selbstverständlich könnte dabei die Reduzierung 22 oder die Erweiterung 19 auch an dem jeweils anderen Fadenspeicherabschnitt 17a, 17b angeordnet sein.
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4 zeigt schließlich noch eine andere Ausführung einer Arbeitsstelle 2 mit einem ersten Arbeitsstellenteil 2a und einem zweiten Arbeitsstellenteil 2b, wobei jedoch der zweite Arbeitsstellenteil 2b linear gegenüber dem ersten Arbeitsstellenteil 2a bewegbar ist, wie durch die Pfeile symbolisiert. Vorliegend weist dabei der zweite Fadenspeicherabschnitt 17b eine Reduzierung 22 auf, welche ein teleskopartiges Ineinandergreifen der beiden Fadenspeicherabschnitte 17a, 17b ermöglicht.
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Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. So ist es beispielsweise nicht unbedingt erforderlich, dass beide Fadenspeicherabschnitte 17a, 17b an der Trennstelle 18 vollständig voneinander lösbar sind. Je nach Ausführung der beiden Arbeitsstellenteile 2a, 2b wäre es ebenfalls denkbar, dass der erste Fadenspeicherabschnitt 17a und der zweite Fadenspeicherabschnitt 17b lediglich relativ zueinander bewegbar sind, jedoch noch zumindest lose oder über ein Drehgelenk miteinander verbunden bleiben. Daneben könnten sowohl die Arbeitsstelle 2 als auch das Fadenspeicherorgan 17 nicht nur einen zweiteiligen, sondern auch einen mehrteiligen Aufbau aufweisen. Ebenso sind bezüglich der gezeigten Ausführungen und Anordnungen der fadenführenden und fadenproduzierenden Arbeitsorgane zahlreiche Abwandlungen möglich. Weitere Abwandlungen und Kombinationen im Rahmen der Patentansprüche fallen ebenfalls unter die Erfindung.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Textilmaschine
- 2
- Arbeitsstelle 2a erster Arbeitsstellenteil 2b zweiter Arbeitsstellenteil
- 3
- Vorratsbehälter
- 4
- Fasermaterial
- 5
- Zuführvorrichtung
- 6
- Speisewalze
- 7
- Auflösevorrichtung
- 8
- Spinnelement
- 9
- Faden
- 10
- Abzugsvorrichtung
- 11
- Paraffiniereinrichtung
- 12
- Garnüberwachungseinrichtung
- 13
- Einrichtung zum Fadenspannungsausgleich
- 14
- Spulwalze
- 15
- Kreuzspule
- 16
- Unterdruckkanal
- 17
- pneumatisches Fadenspeicherorgan 17a erster Fadenspeicherabschnitt 17b zweiter Fadenspeicherabschnitt
- 18
- Trennstelle
- 19
- Erweiterung
- 20
- Spulvorrichtung
- 21
- Gestell
- 22
- Reduzierung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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