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Die Erfindung betrifft ein Mehrkammerbeutel, insbesondere für einen Zwei- oder Mehrkomponenten-Produkt, umfassend zumindest eine erste und eine zweite Kammer, wobei in jeder Kammer mindestens eine Komponente eingebracht ist. Die Kammern sind durch eine lösbare Naht voneinander getrennt, wobei diese Naht durch eine Druckbeanspruchung auf zumindest eine der Kammern gelöst werden kann, wodurch die beiden Komponenten aus den mindestens zwei Kammern in Kontakt treten können.
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Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Bereitstellung eines Ausgabeproduktes, bestehend aus einem Mischprodukt aus den Komponenten sowie ein Herstellverfahren für einen erfindungsgemäßen Mehrkammerbeutel.
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STAND DER TECHNIK
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Zwei- oder Mehrkomponenten-Reaktionsstoffe (2K-Produkte) wie z. B. Klebe- oder Dichtstoffe sowie medizinische Produkte werden bevorzugt in zwei getrennten Behältnissen aufbewahrt, bevor diese am Einsatzort direkt vermischt werden. Dabei sollte eine luftdichte und leicht handhabbare Verpackung bereitgestellt werden, die ein getrenntes Aufbewahren der mindestens zwei Komponenten und ein Vermischen vor Ort ermöglicht. Ein Einsatz eines 2K-Bau- oder Klebstoff ist dort vorteilhaft, wo Bohren zerstörerisch, teuer oder mit hohem Aufwand an Reinigung, Material- und Verschleiß verbunden ist. Es kann durch Einsatz eines 2K-Produktes Zeit und Kosten eingespart und hygienische Anforderungen erfüllt werden. Ein 2K-Produkt wirkt weiterhin abdichtend und schallentkoppelnd.
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Die beiden Komponenten können zum einen in zwei getrennten Kartuschen oder Dosen gelagert sein, wobei ein Vermischen durch ein Mischwerkzeug erfolgt. Hierbei können jedoch Probleme bei der Einhaltung des korrekten Mischungsverhältnisses entstehen, da die Mengenzugabe der unterschiedlichen Komponenten von Hand erfolgt. Ebenso kann es bei der Reaktion der beiden Komponenten zu Emission von Lösungsmitteln kommen, wenn ein Vermischen an der Luft durchgeführt wird, oder es erfolgt ein Einmischen von Luft. Das Mischungsbehältnis sowie das Mischwerkzeug können zunehmend verschmutzen, wodurch ein Einsatz nicht weiter gewährleistet wird.
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Weiterhin sind aus dem Stand der Technik Mehrkammerbeutel bekannt, die 2-Komponenten-Reaktionsstoffe beinhalten, wobei ein Vermischen der Komponenten innerhalb des Mehrkammerbeutels erfolgen kann.
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Derartige Mehrkammerbeutel werden vorzugsweise im Baustoffhandel, im Sanitärhandel oder bei einer Kücheninstallation bzw. bei einem Küchenmöbelhersteller eingesetzt. Auch können derartige Mehrkammerbeutel im Sportbereich, z.B. Bootsbereich oder Flugzeugbereich eingesetzt werden.
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So offenbart die
DE 10 2014 009 990 A1 einen Siegelrandbeutel mit zwei getrennten Kammern für 2-Komponenten Reaktionswerkstoffe, wie Kleber- oder Dichtmassen. Die zwei Kammern werden durch eine V-förmige Siegelnaht getrennt, die an der Spitze und an den Enden geschwächt ausgeführt ist. An dieser Schwächung kann die Naht durch Druck auf die Kammern aufgesprengt werden, wodurch die beiden Komponenten in Kontakt kommen. An den Rändern werden die Kammern durch weitere Siegelnähte berandet. An einer Seite kann eine zweite Siegelnaht ebenso V-förmig zur Mitte hin verlaufen, dass nach Abreisen der Ecken außerhalb der Siegelnaht entlang von Perforierungen und Aufreißen der Kammer an der Spitze der V-Naht eine Dosierspitze ausgebildet wird.
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Weiter zeigt die
EP 1 081 029 A1 einen Folienbeutel mit zwei Kammern, die durch eine Peelnaht voneinander getrennt sind. Die beiden Kammern sind mit unterschiedlichen Komponenten gefüllt, die zur Herstellung von Schäumen dienen, welche in einen Hohlraum, beispielsweise zwischen Wand und Türrahmen, eingefüllt werden können. Durch eine Druckbelastung auf die Kammern kann die Peelnaht geöffnet werden, wodurch die beiden Komponenten in Kontakt kommen. An einer Seite kann eine Kammer einen abgeschrägten Außenrand aufweisen, wodurch eine verlängerte Spitze gebildet wird, die als Dosierspitze dient. Die eine Kammer ist demnach an einer Ecke verlängert ausgeführt. Die minimale Dosieröffnung ist durch die Ausprägung der schrägen Außenwand in Ihrer minimalen Öffnungsgröße begrenzt.
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Eine allgemeine Schlauchbeutelverpackung mit zwei Kammern zur Aufbewahrung gleicher Komponenten in unterschiedlichen Kammern zeigt die
DE 20 2005 017 385 U1 . Die beiden gleichgroßen Kammern sind durch eine Siegelnaht voneinander getrennt und besitzen jeweils eine Öffnungshilfe im Randbereich. Die Schlauchbeutelverpackung kann entlang der Siegelnaht gefaltet werden, sodass die beiden Kammern und die beiden Öffnungshilfen aufeinander liegen. In dieser Position können durch ein einmaliges Aufreißen beide Kammern parallel geöffnet werden und der Inhaltsstoff, wie eine pharmakologisch wirkende Substanz, kann aus beiden Kammern parallel entnommen werden.
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In der
DE 10 2011 088 247 A1 ist ein Zweikammerbeutel aus Kunststofffolie für Nahrungsmittel oder Flüssigkeiten offenbart, wobei die Komponenten in den beiden Kammern durch ein Zipperband voneinander getrennt werden. Durch lösen des Zipperbandes können die Flüssigkeiten miteinander in Kontakt treten.
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Einen Mehrkammerbeutel für den Einsatz in der Nierendialyse zeigt die
DE 199 55 578 C1 . Der Mehrkammerbeutel besteht aus flexiblem und durchsichtigem Material und beinhaltet ein Glucose- und ein Säurekonzentrat. Zwei etwa gleichgroße Kammern werden durch eine Peelnaht voneinander getrennt. Eine Kammer kann eine durch eine zweite Peelnaht abgetrennte Ecke aufweisen, wodurch eine dritte, kleine Kammer entsteht. In dieser Ecke kann ein Auslass wie ein Schlauch oder Ähnliches eingebracht sein. Diese zweite Peelnaht wird erst nach der ersten Peelnaht durchtrennt und gibt den Auslass erst nach vermischen der beiden Komponenten frei.
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Es besteht das Problem, dass bei der Applikation des 2-Komponenten-Mischproduktes auf räumlich stark eingeschränkte Flächen wie beispielsweise Bohrlöcher oder dergleichen nur eine bedingt dosierte und platzierte Auftragung des Mischproduktes möglich ist, da die minimale Auftragungsfläche des 2-Komponenten- Mischproduktes durch die Größe des Auslasses bzw. der Dosierspitze bestimmt wird. Das gleiche Problem ergibt sich bei der Dosierung in engen Kanälen, zur Auftragung eines dünnen linienförmigen und konzentrierten 2-Komponenten- Mischproduktes. Die Gestaltung einer Dosieröffnung ist hierbei wesentlich für die direkte Auftragung des 2-Komponenten- Mischproduktes auf einen Untergrund.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Mehrkammerbeutel vorzuschlagen, der eine verbesserte Dosierung und Platzierung des Ausgabeprodukts in Form des 2-Komponenten- Mischproduktes ermöglicht, wobei gleichzeitig eine vollständige und homogene Vermischung der beiden Komponenten gewährleistet wird.
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Weiterhin ist es Aufgabe, dass bei der Produktion eines derartigen Mehrkammerbeutels Material- und Herstellungskosten eingespart werden sollen.
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Diese Aufgabe wird durch einen Mehrkammerbeutel nach den unabhängigen Ansprüchen gelöst. Vorteilhafte Weiterentwicklungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
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Gegenstand der Erfindung ist ein Mehrkammerbeutel mit zwei umlaufend verbundenen Folienwänden und einem umlaufenden Rand, umfassend zumindest eine erste Kammer und eine zweite Kammer, wobei die mindestens zwei Kammern voneinander durch eine lösbare Naht, insbesondere eine Peelnaht, getrennt sind. In der ersten Kammer und in der zweiten Kammer ist jeweils mindestens eine Komponente, insbesondere eine viskose Flüssigkeit eingeschlossen.
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Es wird vorgeschlagen, dass zumindest ein Teilbereich der zweiten Kammer abgetrennt ist, insbesondere die Folienwände des Teilbereichs verklebt oder verschweißt sind, und der Teilbereich eine Verengung zur Ausbildung einer Auslassrinne zu einem Sollaustrittsbereich am Rand der zweiten Kammer hin definiert, in der zumindest eine Komponente, insbesondere ein Mischprodukt aus erster und zweiter Komponente, gebündelt und/oder umgelenkt werden kann, wobei dieser Teilbereich an die Naht angrenzt und diese zumindest abschnittsweise berührt.
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Mit anderen Worten schlägt die Erfindung einen Mehrkammerbeutel mit mindestens zwei Kammern vor, in welchen unterschiedliche oder auch gleiche Inhaltsstoffe gelagert werden können. Der Mehrkammerbeutel besteht aus einem flexiblen Material, sodass durch eine Druckbeanspruchung auf die einzelnen Kammern eine Deformation der Kammern und damit des Mehrkammerbeutels erfolgen kann. Die mindestens zwei Kammern werden dabei durch eine wieder lösbare Naht voneinander getrennt, sodass zu einem beliebigen Zeitpunkt eine Verbindung der beiden Kammern durch Durchtrennung der Naht infolge einer Druckbeanspruchung auf zumindest eine Kammer erfolgen kann. Dabei kann die lösbare Naht komplett oder nur teilweise gelöst werden. In der zweiten Kammer ist ein Teilbereich derart abgetrennt, dass sich das Volumen der zweiten Kammer verkleinert und eine Verengung zum Rand der zweiten Kammer hin definiert wird. Diese Verengung bildet eine Auslassrinne, durch welche bevorzugt nach Durchtrennen der Naht und Vermischen der Komponenten das Mischprodukt aus dem Mehrkammerbeutel definiert auf einen Untergrund oder Ähnliches aufgetragen werden kann. Die Auslassrinne kann durch diesen Teilbereich beliebig ausgestaltet werden, wobei eine besonders feine Auslassrinne zur Erzeugung eines besonders feinen Strahls des austretenden Mischprodukts, im folgenden auch Ausgabeprodukts genannt, mit einer schmalen Öffnungsbreite am Rand des Mehrkammerbeutels erzeugt werden kann. Ebenso kann eine schlanke und sehr lange Auslassrinne ausgeformt werden, sodass nur wenig Nachschub an Ausgabeprodukt aus dem Mehrkammerbeutel bei einer Druckbelastung auf diesen erbracht wird. Bei Ausbildung einer kurzen Auslassrinne mit der gleichen Öffnungsbreite am Rand des Mehrkammerbeutels kann eine hohe Nachschubrate erzeugt werden, sodass bei Druck auf den Mehrkammerbeutel eine größere Menge an Ausgabeprodukt nachgeführt werden kann. Individuelle Anforderungen an den Durchmesser des annähernd zylinderförmigen Ausgabeprodukts sowie an die Nachschubrate des nachzuführenden Ausgabeprodukts aus dem Mehrkammerbeutel können so umgesetzt werden. Es ist ebenso denkbar, dass der Teilbereich zumindest teilweise innerhalb der ersten Kammer verläuft. Dabei kann der Teilbereich das Volumen der ersten Kammer ebenso verkleinern. Das Mischprodukt aus den beiden Komponenten kann demnach in der ersten Kammer bereits derart umgelenkt werden, dass eine bestmögliche Zuführung zur Auslassrinne gewährleistet wird, ohne dass nennenswerte Rückstände des Mischproduktes innerhalb des Mehrkammerbeutels ungenutzt verbleiben. Nahezu das komplette Volumen der beiden Komponenten kann demnach genutzt werden.
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Allgemein ergibt sich durch einen derartigen Mehrkammerbeutel die Möglichkeit, zwei im Mischungszustand instabile und/oder reagierende Komponenten getrennt zu verpacken, um diese unmittelbar vor Gebrauch zu mischen und zu aktiveren. Der Mehrkammerbeutel ist bevorzugt als Einwegbeutel ausgeführt.
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Die Naht ist bevorzugt als Peelnaht ausgebildet. Peelnaht-Werkzeuge erzeugen eine temporäre Verbindung zwischen Folien bzw. flächigen Materialien, die sich unter einem spezifischen Druck bzw. Sollwert wieder öffnen lassen. Dies ist für die getrennte Lagerung für mehrkomponentige Klebe- oder Dichtstoffen ebenso vorteilhaft wie bei medizinischen oder kosmetischen Produkten oder beispielsweise Mehrkammer-Infusionsbeuteln.
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Die Naht wird zumindest abschnittsweise von dem Teilbereich berührt, der eine Abtrennung in der zweiten Kammer ausbildet. Dabei kann die Verbindung zwischen den Kammern auch teilweise durch diesen Teilbereich ausgebildet sein und teilweise durch die lösbare Naht. Bei einer Druckbelastung auf zumindest eine Kammer trennt sich demnach der Bereich der Naht zumindest teilweise, bevorzugt komplett, auf, wobei der Teilbereich nicht lösbar ausgebildet ist und demnach verbunden bleibt. Die lösbare Verbindung der Kammern wird demnach durch die Länge der lösbaren Naht bestimmt, wobei ein bestimmter Teil, gebildet durch die Größe des Teilbereichs in der zweiten Kammer, unlösbar verbunden bleibt.
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Wird demnach die Trennung der zumindest zwei Kammern teilweise durch eine lösbare Naht, bevorzugt durch eine Peelnaht, und teilweise durch den abgetrennten Teilbereich gebildet, kann die Länge des wieder lösbaren Bereichs, der die Verbindung der Kammern darstellt, genau bestimmt werden. Ebenso kann die lösbare Naht über die komplette Länge der Verbindung zwischen den Kammern verlaufen, und der Teilbereich in direktem Kontakt über eine gewisse Länge der Naht stehen.
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Die Komponenten können in flüssiger, pastöser, Pulver- oder Granulatform vorliegen. Die Fläche zwischen den einzelnen Beutelkammern ist peelfähig gesiegelt. Die Peelnaht öffnet sich durch Druck auf zumindest eine der Kammern. Weiterer, bevorzugt wechselseitiger Druck auf die Kammern bewirkt die Mischung der Komponenten. Die Entnahme des gemischten Ausgabeprodukts erfolgt durch Aufreißen des Mehrkammerbeutels an der dafür vorgesehenen Einreißkerbe, an einem beliebigen Bereich oder mittels Schere. Füllmengen und Größe der Kammern sind dabei variabel, wobei beide Kammern die gleiche Größe und/oder Form aufweisen können oder unterschiedlich groß ausgebildet sein können.
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Der Mehrkammerbeutel kann bei einer rechteckigen Ausbildung eine Breite von 70 mm bis 150 mm, insbesondere 100 mm, aufweisen. Die Höhe des Mehrkammerbeutels kann zwischen 30 mm und 100 mm liegen und beträgt insbesondere 80 mm.
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In einer bevorzugten Ausführungsform kann die Auslassrinne an einer Seite durch den Teilbereich und an der zweiten Seite durch den Rand der zweiten Kammer begrenzt werden. Dabei wird eine Seite der Auslassrinne durch die Geometrie bzw. den Verlauf des Randes der zweiten Kammer bestimmt und die zweite Seite der Auslassrinne durch die Geometrie des Teilbereichs. Bei einem rechteckigen Mehrkammerbeutel ist eine Seite der Auslassrinne demnach eben ausgebildet, bei einem kreisförmigen Mehrkammerbeutel eine Seite konkav. Eine beliebige Geometire der Auslassrinne, wie eine sich verjüngende, gerade oder stufig zulaufende Auslassrinne, kann so ausgebildet werden. Ebenso kann der Bereich zwischen Übergang der Auslassrinne zum Volumen der Kammern frei gestaltet werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform können mehrere Teilbereiche zur Definition von zwei oder mehr Auslassrinnen mit verschiedenen Rinnenbreiten b1, b2 angeordnet sein und/oder mehrere Einreißkerben an einem Teilbereich zur Ausbildung unterschiedlicher Rinnenbreiten b1, b2 angeordnet sein. Mit einem Mehrkammerbeutel können demnach spezifische Rinnenbreiten b1, b2 von Auslassöffnungen bereitgestellt werden, wodurch unterschiedliche Anforderungen an die Anwendung des Mehrkammerbeutels erfüllt werden können. Die unterschiedlich großen Auslassöffnungen können an einer einzigen Verengung durch einen Teilbereich realisiert werden oder an unterschiedlichen Verengungen, die durch mindestens zwei Teilbereiche erzeugt werden, umgesetzt werden. Zur Umsetzung unterschiedlicher Rinnenbreiten b1, b2 an nur einer Auslassöffnung sollte diese konisch zum Rand des Mehrkammerbeutels hin ausgebildet sein und mindestens zwei Einreißkerben an in Längsrichtung der Auslassrinne unterschiedlichen Positionen aufweisen. Demnach kann durch ein Abtrennen nahe des Randes des Mehrkammerbeutels eine sehr feine Rinnenbreite b1 erzielt werden und mit zunehmender Entfernung vom Rand die Rinnenbreiten b2, mit b1 < b2, vergrößert werden. Ebenso können mehrere Teilbereiche mit unterschiedlichen Geometrien zu unterschiedlich großen Rinnenbreiten b1, b2 an unterschiedlichen Randbereichen des Mehrkammerbeutels führen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform kann der Mehrkammerbeutel eine im Wesentlichen rechteckförmige oder quadratische Form aufweisen und/oder die lösbare Naht kann im Wesentlichen entlang einer Mittelachse der Form verlaufen. Eine rechteckige oder quadratische Form ermöglicht eine kostengünstige und materialsparende Herstellung, da eine Randnaht des Mehrkammerbeutels bereits durch eine Faltnaht erzielt wird, die beim Aufeinanderlegen des Materials zum Ausbilden der ersten und zweiten Folienwand ausgebildet wird.
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In einer bevorzugten Ausführungsform kann das Volumen der Komponente in einer Kammer, insbesondere in der ersten Kammer mindestens doppelt so groß wie das Volumen der Komponente in der anderen Kammer, insbesondere in der zweiten Kammer, sein, bevorzugt beträgt das Verhältnis der Volumina der Komponenten 10:1. Dieses Verhältnis der beiden Komponenten kann sich bei 2-Komponenten-Klebstoffen ergeben. Beispielweise bei 2-Komponenten Klebstoffen auf Basis eines Hybrid Polymers STPU. Nach Gewicht kann das Mischungsverhältnis zwischen 80,0 g:20,0 g und 95,0 g:5,0 g, bevorzugt 91,0 g:9,0 g betragen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform kann die erste Kammer ein geringeres Volumen als die zweite Kammer aufweisen. Somit kann eine Kammer nahezu komplett mit einer Komponente befüllt sein, wodurch durch eine Druckbelastung auf die Kammer ein großer Druck auf die lösbare Naht, insbesondere die Peelnaht, ausgeübt wird. Dadurch kann die Naht leicht gelöst werden, da bei einer äußeren Druckbelastung auf die Kammer die Druckbeanspruchung aus einer nahezu prall gefüllten Kammer eine größere Druckbelastung auf die Naht ausübt als aus einer kaum gefüllten Kammer.
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In einer bevorzugten Ausführungsform kann die Komponente mit dem geringeren Volumen in der Kammer mit dem größeren Volumen eingebracht sein, wobei bevorzugt die Kammer mit dem größeren Volumen die zweite Kammer ist. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Kammer mit dem kleineren Volumen mit der Komponente mit dem größeren Volumen befüllt ist, wodurch diese bevorzugt zumindest mit 80 % der Komponente befüllt ist. Dabei kann bei einer äußeren Druckbeanspruchung auf die Kammer eine genügende Druckbelastung auf die lösbare Naht ausgeübt werden, um diese zu lösen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform kann die Naht geradlinig ausgebildet sein, und/oder der Teilbereich einen gekrümmten oder abgewinkelten Begrenzungsrand zur zweiten Kammer aufweisen. Die lösbare Naht, bevorzugt die Peelnaht, kann dabei den Mehrkammerbeutel in zwei gleich große oder unterschiedlich große Kammern unterteilen. Die Naht kann dabei rechtwinklig zum Rand des Mehrkammerbeutels verlaufen oder in einem Winkel dazu. Weiterhin kann durch den Teilbereich das Volumen der zweiten Kammer verkleinert werden. Der Teilbereich kann dabei einen derart gekrümmten Begrenzungsrand aufweisen, dass eine Verengung zur Ausbildung einer Auslassrinne gebildet wird. Der Begrenzungsrand kann dabei beliebige Formen ausbilden. Der Begrenzungsrand kann rechtwinklig von der Naht angeordnet sein und bogenförmig in Richtung des Randes der zweiten Kammer verlaufen. Durch diese Bodenform kann die sich verjüngende Auslassrinne ausgebildet werden. Ebenso kann der Begrenzungsrand durch einzelne, zusammenhängende geradlinige Abschnitte gebildet werden. Durch die Wahl des Winkels, unter welchem die einzelnen Abschnitte zueinander verlaufen, kann die Geometrie der Auslassrinne beeinflusst werden. Der Teilbereich kann ebenso teilweise innerhalb der ersten Kammer verlaufen. Somit kann auch der Begrenzungsrand innerhalb der ersten Kammer gekrümmt oder abgewinkelt ausgebildet sein und eine optimale Umleitung des Mischproduktes innerhalb der Kammern sowie die Zuführung zur Auslassinne gewährleisten.
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In einer bevorzugten Ausführungsform kann die Naht durch Druckbeaufschlagung selbstöffnend sein, so dass beim Aufbringen einer Druckbelastung auf zumindest eine Kammer, insbesondere der ersten Kammer, die Naht zumindest teilweise geöffnet wird, sodass die Komponente der ersten Kammer mit der Komponente der zweiten Kammer in Kontakt treten kann, wobei die beiden Komponenten zu einem Mischprodukt vermischbar sind. Eine derartige Naht stellt eine Peelnaht dar, die bei einer Zugbelastung quer zur Nahtlängsrichtung sowie quer zur Nahtfläche getrennt werden kann, ohne dass die Folienwände des Mehrkammerbeutels beschädigt werden. Die Zugkraft der Naht ist demnach kleiner als die Zugkraft des Materials der Folienwände sowie die Zugkraft der Verbindungsnähte am Rand des Mehrkammerbeutels. Werden zwei benachbarte Kammern durch eine derartige Peelnaht getrennt, kann durch öffnen der Naht eine Kammer mit einem Volumen der beiden Kammern gebildet werden. Eine derartige Kammer ist weiterhin geschlossen und unbeschädigt, sodass weiterhin ein luftdichter Einschluss von Komponenten in der Kammer gewährleistet wird.
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In einer bevorzugten Ausführungsform kann im Randbereich der zweiten Kammer zumindest teilweise quer zur Auslassrinne ein Teilbereich der zweiten Kammer zur Ausbildung einer Austrittsöffnung bevorzugt händisch abtrennbar sein, sodass durch die Auslassrinne eine Dosierung und eine Portionierung zumindest einer Komponente, bevorzugt des Mischprodukts in Form eines zylinderförmigen Ausgabeproduktes mit einem definierten Produktquerschnitt bereitgestellt wird. Durch die Position bezüglich der Auslassrinne, in welcher die Austrittsöffnung angebracht wird, können Austrittsöffnungen mit unterschiedlicher Querschnittsabmessung ausgebildet werden. Ist die Auslassrinne beispielsweise verjüngt ausgebildet, wobei der kleinste Querschnitt am Rand des Mehrkammerbeutels liegt, kann mit einer Abtrennung nahe am Rand des Mehrkammerbeutels eine kleine Austrittsöffnung erzielt werden. Mit zunehmender Entfernung vom Rand nimmt die Größe des Querschnitts der Austrittsöffnung weiter zu. So kann eine beliebig große Austrittsöffnung zur Ausgabe des Ausgabeprodukts erzeugt werden. Damit die Austrittsöffnung an der gewünschten Position durch Abreißen oder Abschneiden einer Ecke der zweiten Kammer erzielt werden kann, können mehrere Kerben am Rand des Mehrkammerbeutels eingebracht sein. Ebenso kann eine Perforierung zum erleichterten abtrennen aufgebracht sein.
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In einer bevorzugten Ausführungsform können die beiden Komponenten aus einer bei Raumtemperatur pastösen Flüssigkeit bestehen. Die erste Komponente kann standfest und pastös sein, wobei diese bei Raumtemperatur (RT) eine Dichte von 1,0 bis 1,5 g/cm3 bevorzugt 1,31 g/cm3 aufweist. Die zweite Komponente kann bei Raumtemperatur eine Dichte von 1,0 bis 1,5 g/cm3 bevorzugt 1,28 g/cm3 aufweisen. Die Lagerstabilität beider Komponenten bei Raumtemperatur und 50 % relative Luftfeuchtigkeit (rLf) beträgt zwischen 10 und 15 Monate, insbesondere 12 Monate. In diesem Zeitraum ist die Komponente optimal verwendbar.
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In einer bevorzugten Ausführungsform kann zumindest eine Komponente empfindlich gegenüber Luftfeuchtigkeit sein. Dies ist bevorzugt die Komponente A. Um die Komponente vor Luftfeuchtigkeit zu schützen, ist zumindest die erste Kammer, bevorzugt beide Kammern, aus einem luftundurchlässigen Material ausgebildet. Die zweite Komponente reagiert bevorzugt nicht mit Luftfeuchtigkeit und ist unter Normalbedingungen (RT und 50 % rLf) stabil. Um eine optimale Haftung und gute mechanische Eigenschaften zu erzielen, sollte der Einschluss von Luft in den Kammern vermieden werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform kann der Mehrkammerbeutel aus einem luftundurchlässigen Material bestehen, insbesondere Aluminium oder Kunststoff. Ein derartiges Material eignet sich besonders zur Anbringung einer lösbaren Naht wie einer Peelnaht. Die Ränder des Mehrkammerbeutels können verschweißt oder verklebt werden, um die mindestens zwei Kammern auszubilden. Dabei liegt die Zugfestigkeit der Nähte der Ränder des Mehrkammerbeutels höher als die Zugfestigkeit der lösbaren Naht, sodass bei einer Druckbeanspruchung auf zumindest eine Kammer lediglich die lösbare Naht aufgetrennt wird.
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In einer bevorzugten Ausführungsform können die Komponenten einen 2-komponenten- Klebstoff ausbilden und aus einem Hybrid-Polymers oder MS-Polymer oder SMP- Klebstoff bestehen, wobei die erste Komponente als Klebstoff und die zweite Komponente als Booster/Beschleuniger bereitgestellt ist. Bei den meisten Klebestoffen der Klebetechnik muss der Kleber von einem flüssigen in einen festen Aggregatzustand gebracht werden, um eine stabile Verklebung zu gewährleisten. Um die Aushärtung eines Klebstoffes zu garantieren, muss der Klebefläche Feuchtigkeit entzogen werden. Booster/Beschleuniger sind Stoffe, die diese Aushärtezeit von Klebern beschleunigen, bzw. verkürzen. Ein Booster wird deshalb auch Aushärter oder Aktivator genannt. So kann in der ersten Kammer ein MS- Polymerklebstoff und in der zweiten Kammer eine Boosterpaste enthalten sein. Es können als Klebstoffkomponente ein MS-Polymer, ein MS Hybridpolymer eingesetzt werden, oder eine Klebstoffkomponente auf SMP- oder STPE silanterminierter Polyether-Basis Der Polymerklebstoff in der ersten Kammer füllt diese prall gefüllt aus, so dass bei Druck die Peelnaht zumindest bereichsweise aufgeht, und der Polymerklebstoff mit der Boosterpaste vermischt werden kann. Ein derartiger Klebstoff bietet eine schnelle Aushärtung auch in hohen Schichtstärken sowie sehr gute primerlose Haftung auf zahlreichen Untergründen, auch bei Wasserbelastung. Ebenso ist dieser für spannungsausgleichende Klebungen und bei dynamischen Belastungen geeignet, hat eine hohe Kerb- und Reißfestigkeit, ist geruchsarm, frei von Isocyanaten, Siliconfrei, hat gute Witterungs- und Alterungsbeständigkeit und ist Anstrichverträglich nach DIN 52452:2015-07. Ein derartiger 2-komponenten Klebstoff eignet sich für die Anwendung im Innen- und Außenbereich, zum spannungsausgleichenden Kleben und Montieren unterschiedlichster Materialien wie Holz, Holzwerkstoffe, Glas, Metalle (z.B. Alu, Edelstahl, Eloxal, Messing, Kupfer), Kunststoffe (z.B. Hart-PVC, Weich-PVC, GFK etc.), mineralische Untergründe (z.B. Ziegel, Fliese, Keramik), brandgeschützte Bauplatten (Gipskarton etc.), für Karosserie- und Fahrzeugbau, Waggon- und Containerbau, Metall- und Apparatebau, Schiffsbau, zum Abdichten von Klima- und Lüftungsanlagen, zum Kleben von Stein, Naturstein und Keramik, zum spannungsausgleichendes Kleben von Spiegeln auf Keramik, Glas, Kunststoff, Edelstahl, Aluminium, Holz oder Beton. Dieser ist für Anwendungen gemäß IVD-Merkblatt Nr. 12 + 30 + 35 geeignet, der französischen VOC-Emissionsklasse A+ sowie zertifiziert nach GOS.
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In einer Ausführungsform kann in der ersten Kammer ein MS-Polymerklebstoff und in der zweiten Kammer eine Boosterpaste enthalten sein. Der Klebstoff in der ersten Kammer ist von der Boosterpaste in der zweiten Kammer 2 durch eine neuartige, unter Druck selbstlösende Peelnaht diffusionsdicht getrennt. Durch Druck auf die erste Kammer entsteht ein innerer Überdruck in der Kammer und der MS-Polymerklebstoff zwingt die Peelnaht zum Aufbrechen, so dass die erste Kammer und die zweite Kammer nicht mehr voneinander getrennt sind und der Inhalt der ersten Kammer in die zweite Kammer gedrückt werden kann. Um die Durchmischung der beiden Komponenten zu erleichtern kann die erste Kammer aufgerollt werden, bis diese und ggf. auch die zweite Kammer unter Druck steht. Jetzt kann durch mehrfachen Druck auf die zweite Kammer oder durch ein Durchkneten mechanisch der Klebstoff mit der Boosterpaste homogen vermischt werden. Nach der Vermischung kann die Aufreißlasche aufgeschnitten oder aufgerissen werden. Anschließend ist der Klebstoff definiert über den Ausflusskanal exakt auf die zu Klebenden Fügeteile mittels Druck auf die zweite Kammer aufzubringen.
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Das entwickelte Klebstoffgemisch (ohne Gefahrenkennzeichnungspflicht) lässt sich jetzt 15 Minuten verarbeiten und härtet sogar zwischen diffusionsdichten Fügeteilen vollständig in 3–4 Stunden durch und entfaltet seine überregende Klebekraft.
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Vorzugsweise kann die Füllmenge zwischen 0,5ml bis 300ml betragen. Der 2K-Klebstoff kann bei diffusionsoffenen oder diffusionsdichten Fügeteilen eingesetzt werden. Ist der Klebstoff auf einer MS-Polymerbasis gebildet, so kann diese ohne Befeuchtung oder Nachbearbeitung der Klebstoffoberfläche eingesetzt werden.
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Eine Befüllung der beiden Kammerbereiche kann, um einen Kontakt mit Sauerstoff zu verhindern, unter Schutzatmosphäre durch Einsatz von Stickstoff oder Argon erfolgen.
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Gegenstand der Erfindung ist weiterhin ein Verfahren zur Bereitstellung eines Ausgabeproduktes aus einem Mehrkammerbeutel.
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Es wird vorgeschlagen, dass sich durch eine mindestens 10-malige, bevorzugt 20-malige Druckbelastung auf beide Kammern die beiden Komponenten vermischen, sodass das Mischprodukt aus der ersten Komponente und der zweiten Komponente homogen ausgebildet wird. In einem ersten Schritt öffnet sich demnach durch diese Druckbeanspruchung die lösbare Naht. Anschließend werden die Komponenten durch weitere Druckbeanspruchungen homogen vermischt. In einem nächsten Schritt kann ein Teilbereich der zweiten Kammer abgetrennt werden, sodass das homogene Ausgabeprodukt aus der Auslassrinne aus dem Mehrkammerbeutel gedrückt und platziert auf einen definierten Untergrund aufgetragen werden kann.
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Gegenstand der Erfindung ist weiterhin ein Verfahren zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Mehrkammerbeutels.
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Es werden folgende Schritte vorgeschlagen:
- – Falten eines flächigen Materials zum Ausbilden der zwei Folienwände, sodass die beiden Folienwände flächig aufeinander liegen und eine Seite durch die ausgebildete Faltnaht geschlossen wird,
- – Aufbringen einer lösbare Naht, insbesondere eine Peelnaht bevorzugt rechtwinklig zur Faltnaht, wobei diese mittig oder außermittig bezüglich der Länge der Faltnaht angebracht werden kann,
- – Schließen der Außenseite, die gegenüber der Faltnaht angeordnet ist, insbesondere durch ein Verkleben oder Verschweißen der beiden Folienwände im Randbereich, zur Erzeugung zweier Kammern,
- – Erzeugung eines Teilbereichs in der zweiten Kammer durch teilweises verbinden der beiden Folienwände, insbesondere durch verschweißen oder verkleben, sodass eine Verengung zur Ausbildung einer Auslassrinne zu einem Sollaustrittsbereich am Rand der zweiten Kammer hin definiert wird, wobei der Teilbereich an die Naht angrenzt und diese zumindest teilweise berührt.
- – Einbringen einer erste Komponente in die erste Kammer und einer zweiten Komponente in die zweite Kammer durch die jeweils offene Seite, die parallel zur lösbaren Naht angeordnet ist,
- – Verschließen, insbesondere verkleben oder verschweißen, der beiden noch offenen Seitenränder zur Erzeugung eines geschlossenen Mehrkammerbeutels.
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Ein derartiges Herstellverfahren ermöglicht eine kostengünstige und materialsparende Herstellung eines Mehrkammerbeutels mit einer Dosieröffnung. Besonders materialsparend ist demnach die Herstellung von rechtwinkligen Mehrkammerbeuteln. Hinsichtlich der Produktionszeit sind rechtwinklige Mehrkammerbeutel ebenso vorteilhaft, da diese die kürzesten Randnähte zum Verschießen der einzelnen Kammern erfordern.
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In einem weiteren Schritt kann zumindest eine Perforierung zur Markierung des abzutrennenden Bereichs und zur Erzeugung einer Austrittsöffnung in die zweite Kammer eingebracht werden.
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Die oben genannten Herstellungsschritte drei und vier können auch in geänderter Reihenfolge vollzogen werden. Es kann demnach auch zunächst der Teilbereich abgetrennt werden und anschließend kann das Schließen der Außenseite der beiden Kammern, zur Erzeugung von Kammern mit drei geschlossenen Rändern, durch verschweißen oder verkleben erfolgen.
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ZEICHNUNGEN
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Weitere Vorteile ergeben sich aus der vorliegenden Zeichnungsbeschreibung. In den Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnungen, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
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Es zeigt:
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1 eine Längsschnittdarstellung einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mehrkammerbeutels mit zwei Kammern;
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2 eine Querschnittsdarstellung einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mehrkammerbeutels mit zwei Kammern nach 1;
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3 eine Längsschnittdarstellung einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mehrkammerbeutels mit zwei Kammern bei Aufbringung einer Druckbeanspruchung nach 1;
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4 eine Querschnittsdarstellung einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mehrkammerbeutels mit zwei Kammern bei Aufbringen einer Druckbeanspruchung nach 1;
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5 eine weitere Längsschnittdarstellung einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mehrkammerbeutels nach 1 mit abgetrenntem Abtrennelement;
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6 eine weitere Längsschnittdarstellung einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mehrkammerbeutels nach 1 bei Abgabe des Ausgabeprodukts;
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7 eine Längsschnittdarstellung einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mehrkammerbeutels;
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8 eine Längsschnittdarstellung einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mehrkammerbeutels;
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9 eine Längsschnittdarstellung einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mehrkammerbeutels;
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10 eine Längsschnittdarstellung einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mehrkammerbeutels;
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11 eine Längsschnittdarstellung einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mehrkammerbeutels mit zwei Austrittsöffnungen;
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12 eine Ansicht eines Rohmaterials zur Herstellung einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mehrkammerbeutels.
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In den Figuren sind gleiche oder gleichartige Komponenten mit gleichen Bezugszeichen beziffert.
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1 zeigt eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mehrkammerbeutels 10 mit zwei Kammern 12, 14. Die Darstellung zeigt einen Längsschnitt durch die beiden Kammern 12, 14. Die beiden Kammern 12, 14 werden durch eine lösbare Naht 20, die als Peelnaht 22 ausgebildet ist, voneinander getrennt. In der zweiten Kammer 14 befindet sich ein abgetrennter Teilbereich 24, der das Volumen der zweiten Kammer 14 verkleinert. Dieser Teilbereich 24 ist derart ausgeformt, dass sich eine Austrittsöffnung 28 im Randbereich 38 der zweiten Kammer 14 ausbildet. Die Austrittsöffnung 28 wird auf der einen Seite von dem Teilbereich 24 begrenzt und auf der anderen Seite durch den Rand 28 der zweiten Kammer 14. Der Teilbereich 24 ist derart ausgeformt, dass sich die Austrittsöffnung 28 zum Rand 28 der zweiten Kammer 14 verjüngt. Auf einer anderen Seite grenzt der Teilbereich 24 an die lösbare Naht 20. Dadurch entsteht ein Verbindungsabschnitt 44 zwischen Peelnaht 22 und Teilbereich 24. In der ersten Kammer 12 sowie in der zweiten Kammer 14 befindet sich je eine Komponente 16, 18. Die erste Komponente 16 hat ein größeres Volumen als die zweite Komponente 18. Weiterhin verläuft die lösbare Naht 20 nicht mittig in dem Mehrkammerbeutel 10, so dass zwei unterschiedlich breite Kammern 12, 14 ausgebildet werden. In der zweiten Kammer 14 im Bereich der Verengung 34 befindet sich am Rand 38 der zweiten Kammer 14 eine Kerbe 26. Diese dient zum erleichterten Aufreißen der zweiten Kammer 14 und zur Ausbildung einer Austrittsöffnung 28. Diese dient zur Entnahme mindestens einer Komponente 16, 18, bevorzugt eines Mischprodukts 30 bestehend aus der ersten Komponente 16 und der zweiten Komponente 18. Der in der Darstellung untere Rand 38 der zweiten Kammer 14 wird aus einer Faltnaht 50 gebildet, die bei der Herstellung des Mehrkammerbeutels 10 entsteht. Die weiteren Ränder 38 werden beispielsweise verklebt oder verschweißt.
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2 zeigt eine Querschnittsdarstellung der Ausführungsform des Mehrkammer-beutels 10 aus 1. Der Querschnitt zeigt die beiden Folienwände 46a, 46b. In der Darstellung wird deutlich, dass die erste Kammer 12 ein größeres Füllvolumen durch die erste Komponente 16 aufweist, als die zweite Kammer 14 durch die zweite Komponente 18. Die erste Kammer 12 ist demnach nahezu prall gefüllt mit der ersten Komponente 16.
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In 3 ist eine weitere Darstellung eines Längsschnittes der Ausführungsform aus 1 dargestellt, bei Aufbringung einer Druckbeanspruchung durch beispielsweise einen Benutzer. Bei Aufbringung einer Druckbeanspruchung, bevorzugt mindestens auf die erste Kammer 12, wird die Peelnaht 22 derart gelöst, dass eine Verbindung zwischen der ersten Kammer 12 und der zweiten Kammer 14 entsteht. Die Peelnaht 22 löst sich demnach zumindest in dem Bereich, in dem der Teilbereich 24 nicht mit der Naht 20 in Kontakt steht. Im Bereich des Teilbereichs 24, d. h. entlang des Verbindungsabschnitts 44, kann die Peelnaht 22 während der Druckbeanspruchung auch verbunden bleiben, jedoch auch ebenso gelöst werden. Durch weitere Druckbeanspruchungen auf bevorzugt beide Kammern 12, 14 findet ein Vermischen der ersten Komponente 16 mit der zweiten Komponente 18 statt. Die Druckbeanspruchung sollte so oft wiederholt werden, bis ein homogenes Mischprodukt entsteht.
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In 4 wird deutlich, dass bei Aufbringen einer Druckbeanspruchung auf zumindest eine Kammer 12, 14, bevorzugt die erste Kammer 12, sich die beiden Folienwände 46a, 46b im Bereich der Naht 20 voneinander wegbewegen. Dadurch löst sich die Naht 20, 22 und eine Verbindung zwischen der ersten Kammer 12 und der zweiten Kammer 14 frei wird. Die Naht 20 besitzt demnach eine geringere Zugfestigkeit als die Nähte, die am Rand 38 des Mehrkammerbeutels 10 angeordnet sind. So wird bei einer Druckbeanspruchung auf die Kammern 12, 14 lediglich die Naht 20, 22 gelöst, wobei die Nähte am Rand 38 des Mehrkammerbeutels 10 bestehen bleiben, und der Mehrkammerbeutel 10 weiterhin luftdicht ausgebildet ist.
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5 zeigt eine weitere Darstellung eines Längsschnittes durch die Ausführungsform eines Mehrkammerbeutels 10 nach 1 mit abgetrenntem Abtrennelement 32. Durch die Darstellung des Längsschnittes wird deutlich, dass sich durch eine Druckbeanspruchung auf die Kammern 12, 14 die Komponenten 16, 18 zu einem Mischprodukt 30 vermischt haben. Das Mischprodukt 30 stellt das Ausgabeprodukt 48 dar, das durch die Austrittsöffnung 48 aus dem Mehrkammerbeutel 10 herausgedrückt werden kann. Nach Lösen der Naht 20 und Erzeugen des Mischproduktes 30 besteht der Mehrkammerbeutel 10 folglich aus einer einzelnen zusammenhängenden Kammer. Das Abtrennelement 32 kann entweder mithilfe der Kerbe 26 händisch von dem Mehrkammerbeutel 10 durch Abreißen abgetrennt werden, oder mittels einer Schere abgeschnitten werden. Je nachdem in welcher Position das Abtrennelement 32 von dem Mehrkammerbeutel 10 abgetrennt wird, entstehen Austrittsöffnungen 28 mit unterschiedlich großen Querschnitten. Je kleiner das Abtrennelement 32, d. h. je näher die Abtrennung an der Ecke bzw. dem Rand 38 der zweiten Kammer 14 erfolgt, umso kleiner ist die Austrittsöffnung 28.
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In 6 ist der Zustand nach Abtrennung des Abtrennelements 32 von dem Mehrkammerbeutel 10 und während der Aufbringung des Ausgabeprodukts 48 auf einen Untergrund dargestellt. Durch eine Druckbeanspruchung auf den Mehrkammerbeutel 10 kann das Mischprodukt 30 als Ausgabeprodukt 48 durch die Austrittsöffnung 28 herausgedrückt werden. In der Darstellung hat die Austrittsöffnung 28 die Querschnittsbreite b. Die Querschnittsbreite b wird auf der einen Seite durch den Teilbereich 24 und auf der anderen Seite durch den Rand 28 der zweiten Kammer 14 begrenzt.
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In 7 ist eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mehrkammerbeutels 10 in einer Längsschnittdarstellung dargestellt. Der Mehrkammerbeutel 10 besteht aus einer ersten Kammer 12 und einer zweiten Kammer 14, die durch eine Naht 20 in Form einer Peelnaht 22 voneinander getrennt sind. In der zweiten Kammer 14 ist ein weiterer Teilbereich 24 angeordnet, der eine Verengung 34 im Bereich des Randes 38 der zweiten Kammer 14 ausbildet. Durch den Begrenzungsrand des Teilbereichs 24 kann die Geometrie der Verengung 34 individuell bestimmt werden. Die Abmessungen des Querschnitts b der Austritts-öffnung 28 können beispielsweise über die Kerbe 26 und eine Perforierung, die das Abreißen eines Teilelements von der zweiten Kammer 14 erleichtert, bestimmt werden. Im Vergleich zu der Ausführungsform aus 1 wird mit diesem Teilbereich 24 eine schmälere Auslassrinne 36 in der zweiten Kammer 14 ausgebildet. Vergleichbar zu der Ausführungsform aus 1 befindet sich in jeder Kammer 12, 14 ebenso eine Komponente 16, 18. In den weiteren Ausführungen entspricht die Ausführungsform aus 7 der aus 1.
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8 zeigt eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mehrkammerbeutels 10 mit einer kreisförmigen Grundfläche. Die lösbare Naht 20 in Form einer Peelnaht 22 trennt den Mehrkammerbeutel 10 in zwei Hälften. Dadurch werden eine erste Kammer 12 und eine zweite Kammer 14 ausgebildet. In der zweiten Kammer 14 sind zusätzlich zwei Teilbereiche 24 angeordnet, die das Volumen der zweiten Kammer 14 verkleinern und eine Verengung 34 zur Ausbildung einer Auslassrinne 36 ausbilden. Die Auslassrinne 36 sowie die Austrittsöffnung 28 werden in dieser Ausführungsform von beiden Seiten von je einem Teilbereich 24 begrenzt. Mithilfe zweier Kerben 26 und einer Perforierung kann ein Abtrennelement derart von der zweiten Kammer 14 abgetrennt werden, dass die Austrittsöffnung 28 freigegeben wird. Diese hat die Querschnittsbreite b. In der ersten Kammer 12 ist eine erste Komponente 16 angeordnet, und in der zweiten Kammer 14 eine zweite Komponente 18, wobei in dieser Ausführungsform die Komponente 16 mit dem größeren Volumen in der Kammer 12 mit dem größeren Volumen angeordnet ist.
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Eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mehrkammerbeutels 10 zeigt 9. Diese ist vergleichbar mit der Ausführungsform aus 8, wobei die Ausführungsform in 9 jedoch einen rechteckigen Querschnitt aufweist. Weiterhin besitzt die Ausführungsform jedoch ebenso zwei Teilbereiche 24, welche das Volumen der zweiten Kammer 14 verkleinern, und eine Verengung 34 und eine Austrittsöffnung 28 ausbilden. Die Austrittsöffnung 28 kann ebenso dadurch geöffnet werden, dass mithilfe der Kerben 26 ein Abtrennelement von der zweiten Kammer 14 abgetrennt wird. Dieses kann händisch abgerissen werden, wozu eine Perforierung dient, oder durch eine Schere abgeschnitten werden. In den weiteren Ausführungen entspricht die Darstellung aus 9 der aus 8.
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10 zeigt eine Ausführungsform eines Mehrkammerbeutels 10 vergleichbar zu 7. Die Ausführung in 10 zeigt jedoch, dass am Rand 38 der zweiten Kammer 14 mehrere Kerben angeordnet sein können. Die Kerben 26 und die zugehörigen Perforierungen dienen zur Ausbildung unterschiedlicher Austrittsöffnungen 28 mit unterschiedlichen Querschnittsabmessungen b1, b2 und b3. Die kleinste Querschnittsabmessung b1 kann demnach erreicht werden, wenn die kerbe 26 besonders nahe an einer Ecke bzw. nahe am Rand 38 der zweiten Kammer 14 angeordnet ist. Durch die Geometrie des Teilbereichs 24 kann eine Verjüngung des Volumens der zweiten Kammer 14 im Bereich der Verengung 34 derart ausgeformt werden, dass mit Abtrennung einer zunehmend größeren Ecke der zweiten Kammer 14 eine zunehmend größere Austrittsöffnung 28 mit zunehmendem Querschnitt b1 bis b3 erreicht wird. Der Querschnitt b3 stellt demnach die größte Austrittsöffnung 28 dar. Um individuelle Anforderungen zu erfüllen, kann jede beliebige Kerbe 26 zur Abtrennung eines Abtrennelements benutzt werden. In den weiteren Ausführungen entspricht die Ausführungsform aus 10 der aus 7.
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11 zeigt eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mehrkammerbeutels 10 mit zwei Kammern 12, 14. In dieser Ausführungsform werden mithilfe der beiden Teilbereiche 24 zwei Austrittsöffnungen 28 an zwei unter-schiedlichen Ecken der zweiten Kammer 14 ausgebildet. Auch derart können unterschiedlich große Querschnitte b1, b2 für unterschiedliche Anforderungen an Austrittsöffnungen 28 erreicht werden. Diese unterschiedlichen Abmessungen der Querschnitte b1 und b2 werden über den Begrenzungsrand des jeweiligen Teilbereichs 24 erreicht.
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12 zeigt eine Ansicht des Rohmaterials zur Herstellung einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mehrkammerbeutels 10. Die Darstellung zeigt das Material vor Herstellung der beiden Kammern 12, 14, wobei die beiden Folienwände 46a, 46b sichtbar sind. Mittig befindet sich die Faltnaht 50, an der die beiden Folienwände 46a, 46b gegeneinander gefaltet und aufeinandergelegt werden können. Anschließend kann die Naht 20 bzw. die Peelnaht 22 angebracht werden. Dieses Ausführungsbeispiel zeigt, dass der Teilbereich 24 ebenso in die erste Kammer 12 hineinragen kann. Dieser Teilbereich 24 wird nach Erstellung der Naht 20 ebenso verbunden, wie beispielsweise verschweißt oder verklebt. Anschließend können die weiteren in dieser Darstellung horizontalen Nähte der beiden Kammern 12, 14 verschweißt bzw. verklebt werden, so dass die beiden Kammern 12, 16 lediglich von der in der Darstellung rechten bzw. linken Seite offen verbleiben. Danach können die beiden Kammern 12, 14 mit der jeweiligen Komponente 16, 18 befüllt werden, worauf im Anschluss die in der Darstellung vertikalen Nähte verschlossen werden. Somit kann ein verschlossener und luftdichter Mehrkammerbeutel 10 hergestellt werden.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Mehrkammerbeutel
- 12
- erste Kammer
- 14
- zweite Kammer
- 16
- erste Komponente
- 18
- zweite Komponente
- 20
- Naht
- 22
- Peelnaht
- 24
- Teilbereich
- 26
- Kerbe
- 28
- Austrittsöffnung
- 30
- Mischprodukt
- 32
- Abtrennelement
- 34
- Verengung
- 36
- Auslassrinne
- 38
- Rand der zweiten Kammer
- 40
- Innenvolumen
- 42
- Sollaustrittsbereich
- 44
- Verbindungsabschnitt Peelnaht -Teilbereich
- 46a
- Folienwand
- 46b
- Folienwand
- 48
- Ausgabeprodukt
- 50
- Faltnaht