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Die Erfindung betrifft ein Dacheindeckungselement, insbesondere für Biberschwanzdeckungen, gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 und eine Dacheindeckung nach Anspruch 17.
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Die oberste Schicht eines Gebäudedaches wird in vielen Fällen durch Dacheindeckungselemente wie Dachziegel und Dachsteine ausgebildet. Diese oberste Schicht bildet typischerweise die wichtigste Sperre gegen Niederschlag. Auf einem Dach sind zudem verschiedene Funktionselemente anzubringen, die zum Beispiel der Begehung des Daches oder dem Zurückhalten von abrutschendem Schnee dienen. Zur Montage dieser Funktionselemente werden diese meist mit einem Halteabschnitt an einer Ziegel oder einem Dacheindeckungselement eingehängt, wie es beispielsweise in
DE 1 646 628 U beschrieben ist. Dabei stellen die Funktionselemente Sicherheitsteile dar, welche erhöhten Sicherheitsauflagen gerecht werden müssen.
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Die Montage der Funktionselemente ist sehr aufwändig, denn meist ist die Montage nur bei einer Neueindeckung oder durch ein Teilabdecken des Daches möglich und angrenzende Dachelemente müssen meist durch Materialentfernung nachbearbeitet werden. Nur so können die an die Funktionselemente angrenzenden Dacheindeckungselemente an der korrekten Stelle platziert werden. Problematisch sind dabei neben einem hohen Arbeitsaufwand auch eine geminderten optische Qualität des Dachbildes, die Dichtigkeit der Dachfläche und die schnellere Alterung des Dacheindeckungselements in dem bearbeiteten Bereich. Ein weiteres Problem ist bei vielen Funktionselementen auch eine zu hohe Krafteinleitung in die angrenzenden Dacheindeckungselemente, was zu Brüchen und damit Rissen führt, in die Wasser eindringt. Besonders große Probleme bereitet die Ausstattung von Biberschwanzdeckungen mit Funktionselementen, weil die Dacheindeckungselemente hier stark überlappen, sodass ein mehrschichtiger Aufbau entsteht. Durch diesen müssen die Funktionselemente bis zur Dachunterkonstruktion hindurchgeführt werden. Außerdem brechen die einzelnen mineralischen Biberschwänze aufgrund ihrer Sprödheit, geringen Dicke und flachen Struktur besonders leicht.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Lösung zu erarbeiten, mit der eine Dacheindeckung, insbesondere auch eine Biberschwanzdeckung, inklusive der Funktionselemente schnell, einfach, kostengünstig und sicher gelingt, wobei die Dacheindeckung eine hohe Dichtigkeit, eine hohe Lebensdauer und eine hohe optische Wertigkeit aufweist. Dabei soll die Funktionalität der Funktionselemente dauerhaft zuverlässig gegeben sein.
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Hauptmerkmale der Erfindung sind im kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 und in Anspruch 17 angegeben. Ausgestaltungen sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 16 sowie der Beschreibung.
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Die Erfindung betrifft daher ein Dacheindeckungselement, insbesondere für Biberschwanzdeckungen, mit einer sich in einer Längsrichtung erstreckenden Grundplatte aus Metall, die eine Oberseite und eine Unterseite aufweist. Die Oberseite und die Unterseite sind an einem Plattenumfang begrenzt, wobei der Plattenumfang zwei parallel zur Längsrichtung ausgerichtete gerade Seitenkanten, eine quer zur Längsrichtung ausgerichtete Hinterkante und eine Vorderkante aufweist. Das Dacheindeckungselement weist außerdem ein Funktionselement aus Metall auf, das auf der Oberseite der Grundplatte angeordnet ist und einen scheibenförmigen Sockel aufweist, der sich entlang einer parallel zur Längsrichtung verlaufenden Anordnungslinie senkrecht bis über eine Beideckhöhe von der Oberseite der Grundplatte weg erstreckt.
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Damit wird also ein komplettes Dacheindeckungselement bereitgestellt, das unmittelbar das Funktionselement trägt. Die Montage ist daher besonders einfach, denn sie entspricht im Wesentlichen derjenigen der normalen Dacheindeckungselemente aus Ton oder Beton. Insbesondere für Biberschwanzdeckungen bietet es sich an, wenn die Anordnungslinie mittig zwischen den beiden parallelen Seitenkanten angeordnet ist. Die auf dem Dacheindeckungselement aufliegenden weiteren Dacheindeckungselemente können dann von beiden Seiten an die Anordnungslinie bzw. den Sockel beigedeckt werden. Die Beideckhöhe ist die Höhe, bis zu der ein beigedeckter benachbarter Dachziegel oder Dachstein über die Oberseite der Grundplatte hinaussteht. Sie beträgt bei Biberschwanzziegeln regelmäßig maximal 3,0 cm. Für die Einbindung in eine Biberschwanzdeckung ist es außerdem vorteilhaft, wenn die Grundplatte im Wesentlichen eben ausgebildet ist. Dies betrifft zumindest den Bereich der Oberseite, in dem eine aufliegende weitere Reihe an Dacheindeckungselementen angeordnet ist und das Dacheindeckungselement überlappt. Bevorzugt erstreckt sich die ebene Fläche senkrecht von dem scheibenförmigen Sockel weg, sodass am Sockel beidseitig ein rechter Winkel ausgebildet ist. Bis zu den Seitenkanten sollte die Grundplatte keine Erhebung aufweisen, die in die beiden rechten Winkel hineinragt.
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Funktional besonders vorteilhaft ist eine Materialauswahl, bei der das Dacheindeckungselement aus Blech hergestellt und verzinkt ist oder aus Aluminium hergestellt ist. Insbesondere kann die Verzinkung nach dem Zusammenfügen von Grundplatte und Funktionselement erfolgen. Damit ist auch die Fügestelle gut vor Rostschäden geschützt.
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Aus optischen Gründen ist es vorteilhaft, wenn die Oberseite der Grundplatte mit einer Farbe beschichtet ist. Die Farbe sollte sich in diejenige des Daches einfügen.
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Für ein harmonisches Dachbild einer Biberschwanzdeckung sollte die Vorderkante die beiden Seitenkanten miteinander verbinden und halbkreisförmig, segmentbogenförmig, gerade, geschweift oder spitzförmig ausgebildet sein. Dies sind die typischen Formgebungen von Biberschwanzziegeln, sodass das Dacheindeckungselement die Struktur des übrigen Dachbilds aufnimmt und fortsetzt.
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Mit anderen Worten ist es von besonderem Vorteil, wenn der Plattenumfang die Grundform einer Biberschwanzdachziegel bzw. eines Biberschwanzdachsteins aufweist. Entsprechend betrifft die Erfindung also auch ein Dacheindeckungselement, insbesondere für Biberschwanzeindeckungen, mit einer Grundplatte aus Metall, deren Plattenumfang die Grundform einer Biberschwanzdachziegel aufweist, und die eine Oberseite und eine Unterseite hat, und mit einem Funktionselement aus Metall, das auf der Oberseite der Grundplatte angeordnet ist und einen scheibenförmigen Sockel aufweist, der sich entlang einer parallel zur Längsrichtung verlaufenden Anordnungslinie senkrecht bis über eine Beideckhöhe von der Oberseite der Grundplatte weg erstreckt. Es resultiert ein Dacheindeckungselement, das sich harmonisch in die Struktur einer Biberschwanzdeckung einfügt. Der Plattenumfang mit der Grundform einer Biberschwanzdachziegel bedingt, dass die Oberseite und die Unterseite an einem Plattenumfang begrenzt sind, wobei der Plattenumfang zwei parallel zur Längsrichtung ausgerichtete gerade Seitenkanten, eine quer zur Längsrichtung ausgerichtete Hinterkante und eine Vorderkante aufweist. Die Formgebung der Vorderkante kann insbesondere den vorstehend beschriebenen entsprechen.
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In einer näheren Ausgestaltung des Dacheindeckungselements weist die Oberseite einen sich von der Hinterkante erstreckenden Beideckbereich auf, wobei das Funktionselement ausschließlich entlang der Anordnungslinie und mit dem scheibenförmigen Sockel in den Bereich zwischen der Beideckhöhe und dem Beideckbereich ragt. Damit kann der schmale scheibenförmige Sockel des Funktionselements durch einen Spalt zwischen zwei im Beideckbereich aufliegenden weiteren Dacheindeckungselementen hindurchragen. Eine Nachbearbeitung der aufliegenden Dacheindeckungselemente durch Materialabtrag ist nicht erforderlich. Unter dem Beideckbereich ist also der Bereich zu verstehen, in dem das Dacheindeckungselement bei einer Dacheindeckung mit anderen Dacheindeckungselementen überlappt wird.
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Ein harmonisches Dachbild ohne Nachbearbeitung der umliegenden Dacheindeckungselemente lässt sich insbesondere mit einer Variante des Dacheindeckungselements erzielen, bei welcher der scheibenförmige Sockel eine Scheibendicke von maximal 8 mm, vorzugsweise von maximal 6 mm, weiter bevorzugt von maximal 5 mm, noch weiter bevorzugt von maximal 4 mm, besonders bevorzugt von maximal 3,5 mm und ganz besonders bevorzugt von maximal 3,0 mm aufweist. Die aus Stabilitätsgründen bevorzugte minimale Scheibendicke des Sockels beträgt wenigstens 1,0 mm, vorzugsweise wenigstens 1,5 mm und besonders bevorzugt wenigstens 2 mm.
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Weiterhin ist in einer speziellen Ausführungsform des Dacheindeckungselements vorgesehen, dass entlang der Anordnungslinie in der Grundplatte wenigstens ein Längsschlitz, vorzugsweise wenigstens zwei Längsschlitze und besonders bevorzugt wenigstens drei Längsschlitze ausgebildet sind, in den bzw. in die das Funktionselement mit wenigstens einer Feder, vorzugsweise mit wenigstens zwei Federn und besonders bevorzugt mit wenigstens drei Federn eingesteckt ist, wobei das Funktionselement mit den Federn stoffschlüssig und/oder formschlüssig in den Längsschlitzen festgelegt ist. Die stoffschlüssige und/oder formschlüssige Befestigung der Feder oder der Federn in dem oder den Schlitzen führt zu einer hohen Steifigkeit und stabilen Verbindung, die zudem aus Richtung der Oberseite kaum sichtbar ist. Der scheibenförmige Sockel kann so bis an die Oberseite heranragen. Nicht einmal eine auftragende Schweißnaht ist auf der Oberseite am Sockel notwendig.
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Vorzugsweise verschließen die Feder oder die Federn und eine stoffschlüssige Verbindung den oder die Längsschlitze im Grundelement fluiddicht. Damit ist das Dacheindeckungselement fluiddicht und eindringendes Wasser muss nicht durch dahinterliegende Dachbestandteile abgeleitet werden.
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Gemäß einer Variante des Dacheindeckungselements sind die Federn auf der Unterseite mit der Grundplatte verschweißt. Eine solche Verschweißung ist kostengünstig, stabil sowie fluiddicht und kann beispielsweise mit der Grundplatte und dem Funktionselement gemeinsam verzinkt werden.
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Für eine stabile Verbindung ist es von Vorteil, wenn wenigstens drei Federn und wenigstens drei korrespondierende Längsschlitze entlang der Anordnungslinie verteilt angeordnet sind. Eine einfache Herstellung gelingt, wenn maximal acht, vorzugsweise maximal fünf und besonders bevorzugt maximal vier Federn und korrespondierende Längsschlitze entlang der Anordnungslinie verteilt angeordnet sind.
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In einer speziellen Ausgestaltung des Dacheindeckungselements sind die Federn einstückig mit dem angrenzenden Sockel des Funktionselements ausgebildet. Entsprechend ist der Übergang von der Grundplatte bis zumindest oberhalb der Beideckhöhe sehr stabil.
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In einer Ausführungsform des Dacheindeckungselements sind die Federn und der scheibenförmige Sockel aus einer flachen und ebenen Platte ausgebildet. Damit können beigedeckte Dacheindeckungselemente bzw. Dachziegel sehr eng aneinander liegen und der scheibenförmige Sockel liegt in dem schmalen Spalt zwischen den Dachziegeln. Geeignet ist insbesondere eine Platte, die maximal 8,0 mm, bevorzugt maximal 6 mm, weiter bevorzugt maximal 5 mm, noch weiter bevorzugt maximal 4 mm, besonders bevorzugt maximal 3,5 mm und ganz besonders bevorzugt maximal 3 mm dick ist. Die bevorzugte minimale Dicke der Platte beträgt wenigstens 1,0 mm, vorzugsweise wenigstens 1,5 mm und besonders bevorzugt wenigstens 2 mm.
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Eine gute Stabilisierung der Grundplatte und Kraftableitung wird bei einer Ausgestaltung erreicht, nach der sich das Funktionselement in Längsrichtung über eine Länge von wenigstens 40 %, bevorzugt wenigstens 50 % und besonders bevorzugt wenigstens 55 % der Grundplatte erstreckt, und bevorzugt über diese Länge abschnittsweise oder komplett mit der Grundplatte in Kontakt steht.
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Bei einer besonderen Ausführungsform des Dacheindeckungselements ist vorgesehen, dass die Federn maximal 5,0 mm, vorzugsweise maximal 3,5 mm, weiter bevorzugt maximal 2 mm und besonders bevorzugt überhaupt nicht über die Unterseite der Grundplatte hinausstehen. Damit kollidiert kein Überstand mit unter dem Dacheindeckungselement angeordneten Dachteilen, z.B. mit anderen Dacheindeckungselementen oder einer Unterspannbahn. Besonders bevorzugt sind die Federn im Wesentlichen bündig zur Unterseite. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, auf der Unterseite der Grundplatte eine einzelne gerade Schweißnaht über die Längsschlitze und die Federn zu ziehen. Es ist hierdurch eine feste stoffschlüssige Verbindung herstellbar, die fluiddicht ist. Entsprechend erreicht man eine besonders schnelle und preiswerte Fertigung. Es versteht sich, dass es bei einer Verschweißung also zu bevorzugen ist, wenn die Feder oder die Federn auf der Unterseite der Grundplatte nicht umgebogen oder anderweitig umgeformt sind. Alternativ können jedoch auch Federn vorgesehen sein, die auf der Unterseite der Grundplatte umgebogen sind. Eine solche formschlüssige Verbindung kann optional um eine stoffschlüssige Verbindung ergänzt sein.
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Weiterhin ist bei einem speziellen Design des Dacheindeckungselements vorgesehen, dass die Grundplatte eine Befestigungseinrichtung zur Festlegung an einer Dachlatte aufweist, die näher an der Hinterkante als an der Vorderkante angeordnet ist. Damit lässt sich das Dacheindeckungselement stabil mit der Dachunterkonstruktion verbinden.
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Gemäß einer näheren Ausführungsform weist die Befestigungseinrichtung wenigstens einen über die Unterseite hinausstehenden Vorsprung und/oder wenigstens ein Schraubloch auf. Mit den Vorsprüngen kann das Dacheindeckungselement wie für mineralische Dacheindeckungselemente typisch an der Dachlatte positionsgenau eingehängt werden. Durch eine Verschraubung kann ebenfalls eine Festlegung erzielt werden, bei der das Dacheindeckungselement zudem nicht abheben kann. Das ist insbesondere bei Windangriffsflächen am Funktionselement hilfreich für eine dauerhafte Lagesicherung. In Kombination von Vorsprung und Schraubloch wird eine einfache exakte Verlegung mit sehr guter Anbindung an die Dachunterkonstruktion erreicht. In einer speziellen Ausführungsform weist die Befestigungseinrichtung zwei über die Unterseite hinausstehende Vorsprünge auf, wobei die Vorsprünge durch jeweils eine Abkantung entlang der beiden Seitenkanten hergestellt sind. Derartige Vorsprünge sind kostengünstig und einfach herstellbar. Außerdem können sie hohe Schubkräfte entlang der Dachneigung von der Grundplatte in eine Dachlatte übertragen. Bei einer Dacheindeckung kann das Dacheindeckungselement also mit der Befestigungseinrichtung an einer Dachlatte festgelegt sein. Insbesondere kann das Dacheindeckungselement mit den Vorsprüngen an einer Dachlatte eingehängt und/oder mit je einer Schraube pro Schraubloch an der Dachlatte festgeschraubt sein.
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Des Weiteren ist eine Ausgestaltung optional, nach der die Grundplatte Versteifungsrippen aufweist. Es wird hierdurch eine preiswerte, leichte und dennoch stabile Grundplatte bereitgestellt, die trotzdem hohe Kräfte von dem Funktionselement aufnehmen kann. Es ist besonders bevorzugt, dass die Versteifungsrippen durch jeweils eine Abkantung entlang der beiden Seitenkanten hergestellt sind. Derartige Versteifungsrippen sind kostengünstig und einfach herstellbar. Eine sehr hohe Steifigkeit wird bei einer Variante erzielt, nach der die Versteifungsrippen jeweils einen nach innen weisenden Kragen aufweisen, der durch eine zweite Abkantung parallel zu den beiden Seitenkanten hergestellt ist. Gleichzeitig kann der Kragen eine breite Auflagefläche ausbilden.
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Zu einer hohen Stabilität trägt außerdem eine optionale Ausgestaltung bei, nach der die Versteifungsrippen und die optionalen Vorsprünge jeweils an einer der Seitenkanten in einander übergehen. Dann sollten die Vorsprünge weiter von der Unterseite abstehen als die Versteifungsrippen.
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Eine kostengünstige Fertigung wird erreicht, wenn die Grundplatte aus einem Blech hergestellt ist, beziehungsweise wenn die Grundplatte ein Blechteil ist.
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Ferner ist die Kraftableitung in das Dach bei einer Ausgestaltung besonders schonend, nach der die Grundplatte im Bereich der Vorderkante eine Auflagefläche ausbildet, die gegenüber der Unterseite und in Richtung der Unterseite versetzt relativ zum restlichen Teil der Unterseite angeordnet ist. In Kombination mit einer optionalen Versteifungsrippe sollte der Versatz über diese hinausgehen. Somit liegt die Grundplatte am vorderen Ende tatsächlich auch mit der Auflagefläche auf. Insbesondere werden so Längsbrüche in der unteren Schicht von Biberschwanzdeckungen durch seitliche Versteifungsrippen vermieden. Außerdem entsteht keine Fuge zur darunterliegenden Ziegelreihe, die zum einen optisch unschön wäre, und in die zum anderen Wind und Wasser strömen könnten.
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Zur Minderung von Spannungsspitzen bei Lastwechseln am Funktionselement, z. B. bei einer Begehung, ist eine optionale Ergänzung von Vorteil, nach der die Auflagefläche über einen Gefällabschnitt mit dem restlichen Teil der Grundplatte verbunden ist. Im Gegensatz zu einer Stufe kann damit eine deutlich bessere Federung bereitgestellt werden.
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Es erweist sich als besonders vorteilhaft, wenn der Gefällabschnitt der Grundplatte in Längsrichtung eine höhere Biegeelastizität aufweist, als der Bereich zwischen dem Gefällabschnitt und der Hinterkante. Im Wesentlichen wird die Belastung vom Funktionselement dann durch den Gefällabschnitt abgefedert, anstatt dass der Rest der Grundplatte durchbiegt.
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Damit die Grundplatte beispielsweise kostengünstig als Einheitsteil hergestellt und mit unterschiedlichen Funktionselementen kombiniert werden kann, sieht eine spezielle Ausführungsform des Dacheindeckungselements vor, dass die Biegeelastizität des Gefällabschnitts in Längsrichtung durch Kontakt mit dem Funktionselement eingeschränkt ist. Hierbei kann es sich um einen dauerhaften Kontakt handeln oder aber das Funktionselement bildet einen Anschlag. Damit können unterschiedliche Anforderungen an die Abfederung mit Hilfe des Gefällabschnitts erfüllt werden. Entsprechend der Belastungscharakteristik des Funktionselements wird dann die Einschränkung definiert ausgelegt.
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Bei optionalen Ausführungsformen ist das Funktionselement ein Schneefanghaken, eine Schneefangstütze oder eine Laufroststütze oder es bildet eine Aufnahme für eine Schneefangstange, eine Aufnahme für ein Schneefanggitter oder eine Aufnahme für eine Dachbegehung aus.
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Die Erfindung betrifft außerdem eine Dacheindeckung mit einem Dacheindeckungselement wie es vor- und nachstehend beschrieben ist und mit zwei nebeneinander angeordneten mineralischen Dacheindeckungselementen, insbesondere Dachziegeln oder Dachsteinen, wobei die zwei mineralischen Dacheindeckungselemente die Oberseite der Grundplatte jeweils teilweise abdecken und das Funktionselement mit dem Sockel durch einen Spalt zwischen den mineralischen Dacheindeckungselementen hindurchragt. Damit werden die vorstehenden Vorteile des Dacheindeckungselements in der Dacheindeckung realisiert. Vorzugsweise ist der Spalt von zwei parallel verlaufenden Beideckkanten der mineralischen Dacheindeckungselemente ausgebildet. Dies ist insbesondere typisch für Biberschwanzdeckungen, welche keinen seitlichen Überlappungsfalz haben. Das erfindungsgemäße Dacheindeckungselement erlaubt diese Anordnung, auch wenn die Beideckkanten nicht durch Materialabtrag bearbeitet sind. Damit sind keine Anpassungsarbeiten notwendig und das Dacheindecken geht schnell. Trotzdem ist der Spalt vorzugsweise maximal 8 mm, weiter bevorzugt maximal 6 mm, noch weiter bevorzugt maximal 5 mm und besonders bevorzugt maximal 4 mm breit. Eine derart kleine Unregelmäßigkeit in einer Ziegelreihe lässt sich mit wenigen weiteren Ziegeln im Umkreis wieder ausgleichen und ist optisch kaum wahrnehmbar. Der Spalt sollte sich jeweils von einer Hinterkante bis zu einer Vorderkante der mineralischen Dacheindeckungselemente erstrecken.
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Für ein schönes Dachbild bietet sich eine Formgebung an, nach welcher der Umfang der zwei mineralischen Dacheindeckungselemente im Wesentlichen formgleich zum Plattenumfang der Grundplatte ist.
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In einer speziellen Variante der Dacheindeckung stützt sich das Dacheindeckungselement aus Metall auf einer Dachlatte und zwei weiteren unter der Grundplatte angeordneten mineralischen Dacheindeckungselementen ab, wobei es vorzugsweise dazwischen keine Auflagefläche aufweist, sodass eine Zweipunktlagerung durch Stützpunkte im Bereich der Hinterkante und im Bereich der Vorderkante ausgebildet ist. Eine besonders gute und schonende Kraftableitung wird erreicht, wenn die Grundplatte im Bereich der Vorderkante eine Auflagefläche ausbildet, die gegenüber der Unterseite und in Richtung der Unterseite versetzt relativ zum restlichen Teil der Unterseite angeordnet ist, wobei sich das Dacheindeckungselement mit dieser Auflagefläche auf den zwei weiteren unter der Grundplatte angeordneten mineralischen Dacheindeckungselementen abstützt. Zusätzlich optional kann das Dacheindeckungselement einen wie vorstehend ausgebildeten Gefällabschnitt aufweisen. Damit lässt sich das Dacheindeckungselement im Bereich der Vorderkante federnd auf den unteren Dacheindeckungselementen lagern bzw. abstützen.
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Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus dem Wortlaut der Ansprüche sowie aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen. Es zeigen:
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1 eine perspektivische Ansicht eines Dacheindeckungselements mit einem Funktionselement;
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2 eine Ansicht der Unterseite des in 1 gezeigten Dacheindeckungselements;
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3 eine perspektivische Ansicht einer Dacheindeckung mit zwei Dacheindeckungselementen gemäß 1, die ein Begehungselement tragen;
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4 ein Ausschnitt der perspektivische Ansicht der Dacheindeckung gemäß 3, wobei das Begehungselement und zwei beigedeckte mineralische Dacheindeckungselemente entfernt sind;
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5 ein Dacheindeckungselement mit einem anderen Funktionselement;
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6 ein Dacheindeckungselement mit einem anderen Funktionselement; und
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7 ein Dacheindeckungselement mit einem anderen Funktionselement.
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1 zeig in einer perspektivischen Ansicht ein Dacheindeckungselement 1, das eine Grundplatte 10 und ein Funktionselement 40 aufweist.
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Die Grundplatte 10 erstreckt sich in einer Längsrichtung L und ist aus einem Metallblech hergestellt. Sie hat eine Oberseite 11 und eine Unterseite 12, die an einem gemeinsamen Plattenumfang 13 begrenzt sind. Der Plattenumfang 13 hat die Grundform einer Biberschwanzziegel. Dieser Plattenumfang 13 ist dadurch gekennzeichnet, dass er über zwei parallel zur Längsrichtung L ausgerichtete gerade Seitenkanten 14, 15, eine quer zur Längsrichtung L ausgerichtete Hinterkante 16 und eine Vorderkante 17 verfügt. Die Hinterkante 16 und die Vorderkante 17 verbinden jeweils die beiden geraden Seitenkanten 14, 15. Hierdurch wird der Plattenumfang 13 geschlossen. Vorliegend ist die Vorderkante 17 halbkreisförmig ausgebildet. Optional ist jedoch auch eine Vorderkante 17 ausbildbar, die segmentbogenförmig, gerade, geschweift oder spitzförmig ist.
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In 2 sieht man eine Ansicht der Unterseite 12 des in 1 gezeigten Dacheindeckungselements 1, insbesondere ist hier also die von der Grundplatte 10 ausgebildete Unterseite 12 sichtbar.
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Nach den 1 und 2 weist die Grundplatte 10 eine Befestigungseinrichtung 21 zur Festlegung des Dacheindeckungselements 1 an einer Dachlatte 101 auf. Diese findet sich im Bereich der Hinterkante 16 bzw. ist die Befestigungseinrichtung 21 näher an der Hinterkante 16 als an der Vorderkante 17 angeordnet. Diese Befestigungseinrichtung 21 weist genau zwei über die Unterseite 12 hinausstehenden Vorsprünge 22, 23 (in 1 ist nur Vorsprung 22 sichtbar) und genau zwei Schraublöcher 24, 25 (in 1 ist nur Schraubloch 24 sichtbar) auf. Hergestellt sind die beiden Vorsprünge 22, 23 durch je eine Abkantung entlang der beiden Seitenkanten 14, 15.
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Außerdem weist die Grundplatte 10 Versteifungsrippen 26, 27 (in 1 ist nur Versteifungsrippe 26 sichtbar) auf. Diese Versteifungsrippen 26, 27 sind durch je eine Abkantung entlang der beiden Seitenkanten 14, 15 hergestellt. Man erkennt, dass die Versteifungsrippen 26, 27 und die Vorsprünge 22, 23 jeweils an einer der Seitenkanten 14, 15 in einander übergehen. Hierdurch wird eine hohe Steifigkeit erzielt und die Versteifungsrippen 26, 27 und die Vorsprünge 22, 23 stabilisieren sich gegenseitig.
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Optional können die Versteifungsrippen 26, 27 und/oder die Vorsprünge 22, 23 jeweils einen nach Innen weisenden Kragen aufweisen, der durch eine weitere Abkantung parallel zu den beiden Seitenkanten 14, 15 hergestellt ist.
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Im Bereich der Vorderkante 17 bildet die Grundplatte 10 eine Auflagefläche 28 aus, die gegenüber der Unterseite 12 und in Richtung der Unterseite 12 versetzt relativ zum restlichen Teil der Unterseite 12 angeordnet ist. Die Auflagefläche 28 ist über einen Gefällabschnitt 29 mit dem restlichen Teil der Grundplatte 10 verbunden. Dieser restliche Teil der Grundplatte 10 ist mit den Versteifungsrippen 26, 27 versteift. Dahingegen sind an dem Gefällabschnitt 29 und der Auflagefläche 28 keine Versteifungsrippen der Grundplatte 10 ausgebildet. Hierdurch hat der Gefällabschnitt 29 der Grundplatte 10 in Längsrichtung L eine höhere Biegeelastizität als der Bereich zwischen dem Gefällabschnitt 29 und der Hinterkante 16.
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Entlang einer in Längsrichtung L verlaufenden Anordnungslinie A sind in der Grundplatte 10 Längsschlitze 18, 19, 20 ausgebildet, insbesondere drei Stück (siehe 2). Die Anordnungslinie A verläuft mittig zwischen den beiden parallelen Seitenkanten 14, 15.
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Das Funktionselement 40 des Dacheindeckungselements 1 besteht ebenfalls aus Metall. Es ist auf der Oberseite 11 der Grundplatte 10 angeordnet und verfügt über einen scheibenförmigen Sockel 44, der sich entlang der Anordnungslinie A senkrecht bis über eine Beideckhöhe B von der Oberseite 11 der Grundplatte 10 weg erstreckt. Die Beideckhöhe B ist die Höhe, bis zu der ein beigedeckter benachbarter Dachziegel oder Dachstein über die Oberseite 11 hinaussteht (vgl. 3). Die Beideckhöhe B beträgt bei Biberschwanzziegeln regelmäßig maximal 3,0 cm. Das Überdecken des Dacheindeckungselements 1 mit weiteren Dacheindeckungselementen resultiert darin, dass die Oberseite 11 der Grundplatte 10 einen sich von der Hinterkante 16 in Richtung Vorderkante 17 erstreckenden Beideckbereich aufweist. Vorliegend ragt das Funktionselement 40 ausschließlich entlang der Anordnungslinie A und mit dem scheibenförmigen Sockel 44 in den Bereich zwischen der Beideckhöhe B und dem Beideckbereich der Oberseite 11.
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Weiterhin ist das Funktionselement 40 aus einer Blechplatte hergestellt und weist mehrere Federn 41, 42, 43 auf (siehe 2), insbesondere drei Stück. Diese sind entlang der Anordnungslinie A hintereinander gereiht sowie verteilt als Gegenstücke der Längsschlitze 18, 19, 20 am scheibenförmigen Sockel 44 angeordnet. Die Federn 41, 42, 43 (siehe 2) sind einstückig mit dem angrenzenden Sockel 44 (siehe 3) des Funktionselements (40) ausgebildet. Dabei haben der scheibenförmige Sockel 44 und die Federn 41, 42, 43 eine Scheibendicke von maximal 8 mm, vorzugsweise von maximal 6 mm, weiter bevorzugt von maximal 5 mm, noch weiter bevorzugt von maximal 4 mm, besonders bevorzugt von maximal 3,5 mm und ganz besonders bevorzugt von maximal 3,0 mm. Vorliegend sind die Federn 41, 42, 43 und der Sockel 44 aus einer flachen und ebenen Platte ausgebildet.
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Wie in 2 zu erkennen, ist das Funktionselement 40 mit den drei Federn 41, 42, 43 in die Längsschlitze 18, 19, 20 eingesteckt. Hier ist es stoffschlüssig in den Längsschlitzen 18, 19, 20 festgelegt, wodurch die drei Federn 41, 42, 43 und die stoffschlüssige Verbindung die drei Längsschlitze 18, 19, 20 im Grundelement 10 fluiddicht verschließen.
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Vorzugsweise sind die Federn 41, 42, 43 auf der Unterseite 12 mit der Grundplatte 10 verschweißt. Hierbei sollten die Federn 41, 42, 43 auf der Unterseite 12 der Grundplatte 10 nicht umgebogen oder anderweitig umgeformt sein. Außerdem ist es günstig, wenn die Federn 41, 42, 43 maximal 5,0 mm, vorzugsweise maximal 3,5 mm, weiter bevorzugt maximal 2 mm und besonders bevorzugt überhaupt nicht über die Unterseite 12 der Grundplatte 10 hinausstehen. Eine besonders einfache Verschweißung gelingt, wenn über die Längsschlitze 18, 19, 20 jeweils eine einzelne gerade Schweißnaht entlang der Anordnungslinie A gezogen wird, wofür der Überstand der Federn 41, 42, 43 über die Unterseite 12 nicht zu groß sein darf.
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Wie man weiterhin in 1 sieht, erstreckt sich das Funktionselement 40 bzw. dessen Sockel 44 in Längsrichtung L über eine Länge von mehr als 50 % der Grundplatte 10 und steht über die gesamte Länge mit der Oberseite 11 der Grundplatte 10 in Kontakt. Es besteht jedoch kein Kontakt im Bereich des Biegeabschnitts 29 und der Auflagefläche 28. Damit ist die Biegeelastizität des Gefällabschnitts 29 in Längsrichtung L nicht durch Kontakt mit dem Funktionselement 40 eingeschränkt. Die Federung mit dem Biegeabschnitt 29 ist dadurch besonders weich.
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Außerdem weist das Funktionselement 40 eine Aufnahmestütze 50 für eine Dachbegehung 51 (siehe 3) auf, die mit zwei Schrauben 52 schwenkbar an dem Teil des Funktionselements 40 festgelegt ist, das mit der Grundplatte 10 verbunden ist.
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In 3 ist eine perspektivische Ansicht einer Dacheindeckung 100 mit zwei Dacheindeckungselementen 1 gemäß 1 und 2 zu sehen. Auf den Aufnahmen 50 der Dacheindeckungselemente 1 ist hier ein Begehungselement 51 bzw. ein Laufrost festgelegt.
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Um die Einbausituation der Dacheindeckungselemente 1 zu verdeutlichen ist in 4 ein Ausschnitt der perspektivische Ansicht der Dacheindeckung 100 gemäß 3 dargestellt, wobei das Begehungselement 51 und zwei beigedeckte mineralische Dacheindeckungselemente 110, 120 entfernt sind.
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Wie insbesondere 4 entnommen werden kann, sind die Dacheindeckungselemente 1 der 3 jeweils mit der Befestigungseinrichtung 21 an einer Dachlatte 101 festgelegt, die wiederum von einem Gebälk 105 getragen wird. Insbesondere sind die Dacheindeckungselemente 1 mit Ihren Vorsprüngen 22, 23 an der Dachlatte 101 eingehängt und zusätzlich mit je einer Schraube pro Schraubloch 24, 25 an der Dachlatte 101 festgeschraubt.
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Man erkennt in 3, dass zwei nebeneinander angeordneten mineralische Dacheindeckungselemente 110, 120, insbesondere Dachziegel oder Dachsteine, die Oberseite 11 der Grundplatte 10 jeweils teilweise abdecken. Diese Überlappung definiert den Beideckbereich der Oberseite 11. In diesem Beideckbereich ragt das Funktionselement 40 durch einen Spalt 104 zwischen den mineralischen Dacheindeckungselementen 110, 120 hindurch. Der Spalt 104 ist von zwei parallel verlaufenden Beideckkanten 114 der mineralischen Dacheindeckungselemente 110 ausgebildet, die nicht durch Materialabtrag bearbeitet sind. Aufgrund der Ausgestaltung des Funktionselements 10 ist der Spalt 104 trotzdem sehr schmal, nämlich maximal 8 mm, vorzugsweise maximal 6 mm, weiter bevorzugt maximal 5 mm, noch weiter bevorzugt maximal 4 mm, besonders bevorzugt maximal 3,5 mm und ganz besonders bevorzugt maximal 3,0 mm. Der Spalt 104 erstreckt sich von einer Hinterkante bis zu einer Vorderkante der mineralischen Dacheindeckungselemente 110, 120. Man erkennt, dass der Umfang der zwei mineralischen Dacheindeckungselemente 110, 120 im Wesentlichen formgleich zum Plattenumfang 13 (vgl. auch 1 und 2) der Grundplatte 10 ist.
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Des Weiteren stützt sich das Dacheindeckungselement 1 aus Metall mit der Auflagefläche 28 auf zwei weiteren unter der Grundplatte 10 angeordneten mineralischen Dacheindeckungselementen 130, 131 ab. Zwischen der Dachlatte 101 und der Auflagefläche 28 besteht auf der Unterseite 12 kein Kontakt, sodass eine Zweipunktlagerung durch Stützpunkte im Bereich der Hinterkante 16 und im Bereich der Vorderkante 17 ausgebildet ist. Hierdurch ist das Dacheindeckungselement 1 im Bereich der Vorderkante 17 federnd gelagert bzw. abgestützt.
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Wie man weiterhin erkennt, ist die Dacheindeckung 1 durch Reihen an mineralischen Dacheindeckungselementen 110, 120, 130, 131 ausgebildet, wobei benachbarte Reihen jeweils um ein halbes Dacheindeckungselement zueinander versetzt sind. Jedes Dacheindeckungselement 1, 110, 120, 130, 131 ist auf eine Dachlatte 101, 102, 103 gehängt.
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An den Stellen der Dacheindeckung 100, an der Funktionselemente angeordnet werden müssen, ist einfach ein mineralisches Dacheindeckungselement 110, 120, 130, 131 durch ein metallenes Dacheindeckungselement 1 gemäß 1 substituiert. Dies gelingt ohne Nachbearbeitung und im Wesentlichen auch ohne Verschieben der umliegenden mineralischen Dacheindeckungselemente 110, 120, 130, 131.
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In den 5, 6 und 7 sind jeweils Dacheindeckungselemente 1 gezeigt, bei denen der Aufbau der Grundplatte 10 mit dem der Ausführungsform nach 1 übereinstimmt. Die Funktionselemente 40 gleichen dabei hinsichtlich der Verbindung über die Federn in den Schlitzen der Grundplatte 10 ebenfalls der Ausführung nach den 1 und 2.
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Die Funktionselemente 40 nach den 5, 6 und 7 unterscheiden sich jedoch von dem in 1 dadurch, dass die Biegeelastizität des Gefällabschnitts 29 in Längsrichtung L durch Kontakt mit dem Funktionselement 40 bzw. dessen Sockel 44 eingeschränkt ist. Dafür ist das Funktionselement 40 bzw. dessen Sockel 44 einfach länger ausgebildet und steht im Bereich des Gefällabschnitts 29 mit der Oberseite 12 in Kontakt.
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Außerdem bildet das Funktionselement 40 nach 5 eine Kulissenaufnahme aus, in die ein Schneefangbrett, ein Schneefangrost oder ein Schneefanggitter eingesetzt werden kann. Ein solches wird mit der Unterkante zuerst in den unteren Schlitz im Funktionselement 40 entgegen der Kraft einer Feder eingeschoben und dann in Richtung des Funktionselements 40 geschwenkt. Sobald der Monteur den Schneefang loslässt, wird dieser von der Feder hinter den Haken am äußeren Ende des Funktionselements 40 geschoben und ist so in der Endposition gesichert.
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Demgegenüber bildet das Funktionselement 40 nach 6 eine Aufnahme für Stangen aus. Hierfür sind in dem Funktionselement 40 zwei Löcher mit einem Umfang in Form der Zahl acht ausgebildet, wobei der Bauch der acht näher an der Hinterkante 16 und der Kopf der acht näher an der Vorderkante 17 der Grundplatte 10 angeordnet ist. Eine Stange kann nunmehr einfach im Bereich des Bauches der acht eingefädelt und dann zur Fixierung in den Kopf der acht gezogen werden. Eine gegen die Stange drückende Schneelast hält die Stange folglich in der fixierten Stellung.
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Das Funktionselement 40 nach 7 dient der Aufnahme von Rundbalken. Dafür ist eine halbkreisförmige Ausnehmung im Funktionselement 40 ausgebildet, deren Öffnung in Richtung der Hinterkante 16 der Grundplatte 10 weist. Damit kann ein Rundbalken von oben in die Ausnehmung eingelegt werden. Zur Sicherung des Rundbalkens ist ein Fixierstreifen am Funktionselement 40 festgelegt.
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Damit betrifft die Erfindung also insbesondere auch ein Dacheindeckungselement 1, insbesondere für Biberschwanzdeckungen, mit einer Grundplatte 10 aus Metall, deren Plattenumfang 13 die Grundform einer Biberschwanzdachziegel aufweist, und die eine Oberseite 11 und eine Unterseite 12 hat, und mit einem Funktionselement 40 aus Metall, das auf der Oberseite 11 der Grundplatte 10 angeordnet ist und einen scheibenförmigen Sockel 44 aufweist, der sich entlang einer parallel zur Längsrichtung L verlaufenden Anordnungslinie A senkrecht bis über eine Beideckhöhe B von der Oberseite 11 der Grundplatte 10 weg erstreckt.
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Die Erfindung ist nicht auf eine der vorbeschriebenen Ausführungsformen beschränkt, sondern in vielfältiger Weise abwandelbar.
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Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung hervorgehenden Merkmale und Vorteile, einschließlich konstruktiver Einzelheiten, räumlicher Anordnungen und Verfahrensschritten, können sowohl für sich als auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Dacheindeckungselement
- 10
- Grundplatte
- 11
- Oberseite
- 12
- Unterseite
- 13
- Plattenumfang
- 14
- erste Seitenkante
- 15
- zweite Seitenkante
- 16
- Hinterkante
- 17
- Vorderkante
- 18
- Längsschlitz
- 19
- Längsschlitz
- 20
- Längsschlitz
- 21
- Befestigungseinrichtung
- 22
- Vorsprung
- 23
- Vorsprung
- 24
- Schraubloch
- 25
- Schraubloch
- 26
- Versteifungsrippe
- 27
- Versteifungsrippe
- 28
- Auflagefläche
- 29
- Gefällabschnitt
- 40
- Funktionselement
- 41
- Feder
- 42
- Feder
- 43
- Feder
- 44
- Sockel
- 50
- Aufnahmestütze
- 51
- Dachbegehung
- 52
- Schraube
- 100
- Dacheindeckung
- 101
- Dachlatte
- 102
- Dachlatte
- 103
- Dachlatte
- 104
- Spalt
- 105
- Gebälk
- 110
- mineralisches Dacheindeckungselement
- 114
- Beideckkante
- 120
- mineralisches Dacheindeckungselement
- 130
- mineralisches Dacheindeckungselement
- 131
- mineralisches Dacheindeckungselement
- A
- Anordnungslinie
- B
- Beideckhöhe
- L
- Längsrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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