-
Die Erfindung betrifft eine Beschickungseinrichtung für eine Schärfspaltmaschine, aufweisend eine Auflage für eine Dekorlage. Die Erfindung betrifft auch eine Schärfspaltmaschine mit einer solchen Beschickungseinrichtung. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Beschicken einer Schärfspaltmaschine mit einer Dekorlage. Die Erfindung ist insbesondere anwendbar auf Dekorlagen in Form von Lederlagen, insbesondere zur Verwendung in einer Fahrzeug-Innenausstattung.
-
Beim Schärfspalten wird eine zu bearbeitende Schicht oder Lage über eine Schablone gelegt, die an definierten Stellen Erhebungen bzw. Senken aufweist. Ein üblicherweise zum Spalten verwendetes Messer wird dann über die Lederhaut bewegt, oder umgekehrt. An den Stellen, an denen die Schablone die Lederhaut über den Pfad des Messers hinaus hervorstehen lässt, werden teilweise oder vollständig Teile der Lederhaut abgeschnitten. Die abgeschnittenen Teile können dabei in eine Vielzahl von Einzelteilen zerfallen oder zusammenhängend bleiben. Zum Schärfspalten bzw. Spalten ermöglicht eine scharfe Klinge in Form eines Bandmessers ein exaktes Abtragsverhalten. Auf diese Weise entstehen kein Staub und kein Faserausriss.
-
Aktuell wird bei einem Schärfspalten eine Kunststoffschablone verwendet, in die eine Vertiefung eingebracht ist, welche die Außenkontur eines Lederzuschnitts abbildet. In die Vertiefung wird doppelseitiges Klebeband eingebracht. Anschließend wird der Lederzuschnitt in der Vertiefung positioniert und aufgeklebt. Indem eine Dicke der Schablone gezielt variiert wird, wird das gewünschte Schärfspalten am Lederzuschnitt durchgeführt.
-
Dabei ist nachteilig, dass das Klebeband aufwendig gewechselt werden muss, da seine Haftung nach mehrmaligem Gebrauch nachlässt und es stark verschmutzt. Ferner muss die Schablone von den Resten des alten Klebebands gereinigt werden, bevor das neue Klebeband aufgeklebt werden kann, was einen hohen Handhabungs- und Zeitaufwand bedeutet. Durch das Wechseln des Klebebands verschleißt zudem die Schablone stark und wird sehr wellig. Ein weiterer Nachteil dieser Methode ist ihre hohe Taktzeit.
-
DE 44 12 432 A1 offenbart eine Beschickungsvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Die Druckschrift offenbart eine Spaltmaschine für weichelastisches Flachmaterial.
-
DE 16 85 399 C und
DE 66 06 238 U offenbaren eine Maschine mit Schablone zum Schärfspalten, bei dem unter Verwendung einer Bandmesserspaltmaschine mit einer angetriebenen oberen Führungswalze mit starrem Walzenkörper und einer ebenfalls angetriebenen unteren Vorschubwalze mit elastisch nachgiebigem Walzenkörper ein Werkstück mit darauf liegender Schablone von einer Auflageplatte aus den beiden Vorschubwalzen zugeführt wird, wobei sowohl die Auflageplatte als auch die Schablone aus transparentem Werkstoff bestehen und unter der Auflageplatte eine sie anstrahlende Lichtquelle angeordnet ist. Dabei wird ausgenutzt, dass ein Reibungskoeffizient zwischen dem Werkstück und der Auflageplatte geringer als zwischen dem Werkstück und der Schablone, um ein gutes Gleiten des Werkstücks auf der Auflageplatte zu ermöglichen. Es wird aber nicht beschrieben, wie das Werkstück in die Schärfspaltmaschine eingeführt wird.
-
Die De 195 16 230 A1 zeigt ein Verfahren, in dem die Materialdicke der Dekorschicht entlang der Sollbruchlinien des Formteils reduziert wird, um dort ein leichteres Einreißen der Dekorschicht bei der Airbagauslösung zu gewährleisten. Hierfür wird die Dekorschicht auf eine mit Erhebungen ausgestattete Schablone aufgelegt und die Dekorschicht im Bereich der Erhebungen auf der der Schablone abgewandten Seite teilweise mittels einer Schneideinrichtung definiert abgetragen.
-
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Nachteile des Standes der Technik zumindest teilweise zu überwinden und insbesondere eine verbesserte Möglichkeit zum Beschicken oder Zuführen einer Schärfspaltmaschine mit einer Dekorlage und einer zugehörigen Schablone bereitzustellen.
-
Diese Aufgabe wird gemäß den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind insbesondere den abhängigen Ansprüchen entnehmbar.
-
Die Aufgabe wird gelöst durch eine Beschickungseinrichtung für eine Schärfspaltmaschine, aufweisend eine Auflage für eine Dekorlage, die einen gemeinsamen Anschlag für die Dekorlage und eine mit der Dekorlage flächig verbundene Schablone aufweist, wobei der Anschlag entlang einer Einführrichtung in zum Einführen der Dekorlage und der Schablone in eine Einführöffnung der Schärfspaltmaschine verschieblich geführt ist.
-
Diese Beschickungseinrichtung weist den Vorteil auf, dass die Schablone klebstofffrei auf der Dekorlage aufliegt. Folglich braucht auch kein Klebeband gewechselt zu werden, so dass die Dekorlage nicht von der Schablone abgezogen zu werden braucht und sich weder verzieht noch dehnt. Auch wird so ein Verschleiß der Schablone erheblich verringert. Ferner sind kürzere Taktzeiten erreichbar. Außerdem kann durch den Anschlag mit einfachen Mitteln eine präzise Positionierung der Dekorlage und der Schablone zueinander erreicht werden. Darüber hinaus kann durch das geführte Verschieben des Anschlags eine präzise, gleiche Bewegung der Dekorlage und der Schablone in die Einführöffnung der Schärfspaltmaschine hinein erreicht werden, wobei eine relative Lage der Dekorlage und der Schablone gewahrt bleibt. Das Fehlen des Klebstoffs macht sich somit nicht nachteilig bemerkbar.
-
Die Dekorlage besteht aus Leder oder einem lederähnlichen Material, das in der Innenausstattung beim Fahrzeugbau eine große Rolle spielt.
-
Die Schablone kann aus Kunststoff bestehen. Sie kann aus transparentem Kunststoff bestehen, was den Vorteil ergibt, dass die Dekorlage durch die Schablone hindurch sichtbar ist.
-
Dies kann z.B. dazu ausgenutzt werden, die Dekorlage auch optisch auf korrekten Sitz an dem Anschlag, auf Welligkeit usw. hin zu prüfen.
-
Der Anschlag ist insbesondere linearverschieblich geführt.
-
Der Anschlag weist eine ungerade Kontaktkontur auf und die Dekorlage und die Schablone weisen eine dazu gleiche oder komplementäre Kontaktkontur auf. So lässt sich eine seitliche Verschiebung (d.h. eine Verschiebung senkrecht zu der Einführrichtung) der Dekorlage und der Schablone verhindern, was eine Präzision ihrer Positionierung noch weiter verbessert. Wird der Anschlag in der Einführrichtung verschoben, bleiben der Kontakt und damit die präzise Positionierung erhalten.
-
Es ist noch eine zur präzisen Positionierung vorteilhafte Ausgestaltung, dass die Kontaktkonturen derart geformt sind, dass sie in Bezug auf die Einführrichtung einen rückwärtigen und seitlichen Formschluss zwischen dem Anschlag und der Dekorlage sowie der Schablone erzeugen.
-
Dazu ist es eine besonders vorteilhafte Weiterbildung, dass die Kontaktkontur mindestens einen in Einführrichtung vorragenden Vorsprung und/oder mindestens einen gegen die Einführrichtung rückspringenden Rücksprung aufweist. Bereits so wird ein gegen eine seitliche Verschiebung wirkender Formschluss zwischen dem Anschlag einerseits und der Dekorlage und der Schablone andererseits erreicht, der nur durch Abheben von dem Anschlag überwindbar ist. Durch Anlage an der Kontaktkontur lässt sich daher eine genaue Positionierung in beiden Richtungen (in Einführrichtung und senkrecht dazu) bereitstellen.
-
Dazu ist es eine zum Verhindern einer Verkippung der Dekorlage und der Schablone bei Verschieben des Anschlags und zur besonders präzisen Anlage an dem Anschlag vorteilhafte Ausgestaltung, dass der Anschlag einen seitlichen Rand aufweist.
-
Es ist außerdem eine Ausgestaltung, dass der Anschlag auswechselbar ist. So lässt sich ein Umbau der Beschickungseinrichtung zum Schärfspalten verschieden geformter Dekorlagen besonders einfach umsetzen. Beispielsweise kann so die Beschickungseinrichtung auf einfache Weise an Lederschichten für Linkslenker oder Rechtslenker angepasst werden.
-
Es ist auch eine Ausgestaltung, dass der Anschlag ein Anschlagelement und einen Träger für das Anschlagelement aufweist und der Träger entlang der Einführrichtung der Schärfspaltmaschine verschieblich geführt ist. Dies ermöglicht einen besonders einfachen Aufbau der Beschickungseinrichtung und eine besonders einfache Auswechselbarkeit des Anschlagelements. Das Anschlagelement stellt die Anschlagkontur bereit. Das Anschlagelement kann mit dem Träger z.B. verschraubt sein.
-
Der Anschlag bzw. dessen Träger kann z.B. unterseitige Schienen aufweisen, die in entsprechenden Längsnuten der Auflage verlaufen. Die Längsnuten sind insbesondere entlang der Einführrichtung ausgerichtet. Sie können geradlinig oder gekrümmt sein.
-
Es ist eine zum Vermeiden eines Abhebens der Dekorlage oder der Schablone von der Auflage vorteilhafte Ausgestaltung, dass die Auflage eine Antihaftbeschichtung aufweist, z.B. eine Beschichtung aus Polytetrafluorethylen.
-
Die Aufgabe wird auch gelöst durch eine Schärfspaltmaschine, die eine Beschickungseinrichtung wie oben beschrieben aufweist. Die Schärfspaltmaschine kann analog zu der Beschickungseinrichtung ausgebildet werden und ergibt die gleichen Vorteile.
-
Es ist eine zum gleichmäßigen Vorschub der Schablone und der Dekorlage in der Schärfspaltmaschine vorteilhafte Ausgestaltung, dass die Schärfspaltmaschine zwei angetriebene Walzen zum Vortrieb der Dekorlage und der Schablone aufweist. Dies ist besonders vorteilhaft, da die Dekorlage und die Schablone nicht miteinander verklebt sind. Die beiden Walzen können eine Vorschubwalze und eine Führungswalze darstellen. Die Dekorlage kann so zu einem Messer, insbesondere zu einem Bandmesser, geführt werden.
-
Die Aufgabe wird auch gelöst durch ein Verfahren zum Beschicken einer Schärfspaltmaschine mit einer Dekorlage, bei dem die Dekorlage auf eine Auflage aufgelegt wird und an einen Anschlag angelegt wird, eine Schablone auf die Dekorlage aufgelegt und an den Anschlag angelegt wird, der Anschlag entlang einer Einführrichtung zu einer Einführöffnung der Schärfspaltmaschine hin verschoben wird, so dass die Dekorlage und die Schablone in die Schärfspaltmaschine eingebracht werden.
-
Das Verfahren kann analog zu der Beschickungseinrichtung und/oder der Schärfspaltmaschine ausgebildet werden und ergibt die gleichen Vorteile.
-
So ist es eine Ausgestaltung, dass die Dekorlage eine Lederlage ist. Unter „Leder“ kann einerseits natürliches Leder und andererseits Kunstleder, also synthetisches Leder oder lederähnliche Werkstoffe, verstanden. Zu „Leder“ können auch Lederfaserstoffe („Lefa“), die aus Lederresten der Lederindustrie, Naturlatex (Bindemittel), natürlichen Fetten und Gerbstoffen hergestellt werden, Lederpulverstoffe und Flechtleder zählen.
-
Die Dekorlage kann z.B. eine Dekorlage für ein Fahrzeuginterieur sein, z.B. als Grifffläche für ein Lenkrad, als eine Abdeckung für ein Armaturenbrett oder einer Tür usw. vorgesehen sein.
-
Die Reihenfolge der ersten beiden Verfahrensschritte ist beliebig, so dass grundsätzlich auch zuerst die Schablone auf die Auflage aufgelegt werden kann und dann die Dekorlage auf die Schablone aufgelegt werden kann.
-
Die oben beschriebenen Eigenschaften, Merkmale und Vorteile dieser Erfindung sowie die Art und Weise, wie diese erreicht werden, werden klarer und deutlicher verständlich im Zusammenhang mit der folgenden schematischen Beschreibung eines Ausführungsbeispiels, das im Zusammenhang mit den Zeichnungen näher erläutert wird.
- 1 zeigt in einer Ansicht von schräg oben einen Ausschnitt aus einer Schärfspaltmaschine mit Beschickungseinrichtung; und
- 2 zeigt in einer Ansicht von schräg oben einen weiteren Ausschnitt aus der Schärfspaltmaschine, wobei nun eine Dekorlage hinzugefügt ist.
-
1 zeigt in einer Ansicht von schräg oben einen Ausschnitt aus einer Schärfspaltmaschine 1 mit einer Beschickungseinrichtung 2.
-
Die Schärfspaltmaschine 1 weist eine längliche, horizontale Einführöffnung 3 auf, in die eine Dekorlage D (siehe 2) mit einer darauf aufgelegten Schablone (o. Abb.) einführbar ist. Die Schablone kann z.B. aus Kunststoff bestehen, insbesondere aus transparentem Kunststoff.
-
Die Beschickungseinrichtung 2 weist eine horizontale, ebene Auflage 4 (z.B. einen Auflagetisch) zum Auflegen der Dekorlage D auf. Die Auflage 4 kann eine Antihaftbeschichtung aufweisen, z.B. aus Polytetrafluorethylen.
-
Auf der Auflage 4 befindet sich ein Anschlag 5. Der Anschlag 5 kann ein Anschlagelement 6 aufweisen, das z.B. aus Kunststoff oder Gummi besteht. Das Anschlagelement 6 kann mit einem Träger (o. Abb.) z.B. aus Metall verbunden sein, wobei der Träger in Längsnuten 7 der Auflage 4 längsverschieblich geführt ist. Die Längsnuten 7 sind geradlinig entlang einer Einführrichtung R ausgerichtet, so dass der Anschlag 5 in diese Richtung (und zurück) bewegt werden kann, z.B. per Hand oder maschinell.
-
Der Anschlag 5 bzw. dessen Anschlagelement 6 weist eine ungerade Kontaktkontur 8 auf, die bei Anlage der Dekorlage D und der Schablone mit diesen in Kontakt steht. Die Kontaktkontur 8 ist insbesondere so geformt, dass sie in Bezug auf die Einführrichtung R einen rückwärtigen und seitlichen (zu der Einführrichtung R senkrechten) Formschluss zwischen dem Anschlag 5 und der Dekorlage D sowie der Schablone erzeugen kann. Dazu weist die Kontaktkontur 8 hier einen in der Einführrichtung R vorragenden Vorsprung 9 auf, der eine seitliche Verschiebung der anliegenden Dekorlage D und Schablone verhindert und eine genaue Positionierung bewirkt. Dazu weist der Vorsprung 5 auch einen seitlichen Rand 10 auf.
-
Der Anschlag 5 ist auswechselbar, was bedeuten kann, dass entweder der gesamte Anschlag 5 auswechselbar ist oder nur das Anschlagelement 6 auswechselbar ist. Im letzteren Fall kann der Träger verbleiben, und es wird nur ein anderes Anschlagelement 6 daran montiert.
-
2 zeigt in einer Ansicht von schräg oben einen weiteren Ausschnitt aus der Schärfspaltmaschine 1, wobei nun eine Dekorlage D auf die Auflage 4 aufgelegt worden ist und an die Kontaktkontur 8 des Anschlags 6 angelegt worden ist. Die Dekorlage D weist dazu eine passende oder komplementäre Kontaktkontur 11 auf. Insbesondere kann der Verlauf der beiden Kontaktkonturen 8 und 11 gleich sein.
-
Die Schablone kann folgend auf die Dekorlage D aufgelegt und an die Kontaktkontur 8 des Anschlags 6 angelegt werden. Die Schablone kann außerhalb der Kontaktkontur 8 über die Dekorlage D überstehen. Die Schablone kann einen längeren Abschnitt der Kontaktkontur 8 kontaktieren als die Dekorlage D.
-
Sind die Dekorlage D und die Schablone an dem Anschlag 5 angelegt, kann der Anschlag in Einführrichtung R verschoben werden, wobei die Dekorlage D und die Schablone mitbewegt werden. Die Dekorlage D und die Schablone gelangen so in die Einführöffnung 3 und können dann mittels der Schärfspaltmaschine 1 eingezogen werden. In der Schärfspaltmaschine 1 wird die Dekorlage D gespalten, während die Schablone nur dem Formen der Dekorlage D dient. Nach Ausbringen aus der Schärfspaltmaschine 1 können die Dekorlage D und die Schablone ohne weiteres voneinander abgehoben werden, da sie nicht miteinander verklebt sind. Die Schablone ist dadurch praktisch beliebig oft wiederverwendbar.
-
So kann grundsätzlich zuerst die Schablone auf die Auflage aufgelegt werden und dann die Dekorlage D auf die Schablone aufgelegt werden.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Schärfspaltmaschine
- 2
- Beschickungseinrichtung
- 3
- Einführöffnung
- 4
- Auflage
- 5
- Anschlag
- 6
- Anschlagelement
- 7
- Längsnut
- 8
- Kontaktkontur
- 9
- Vorsprung
- 10
- Seitlicher Rand
- 11
- Kontaktkontur der Dekorlage
- D
- Dekorlage
- R
- Einführrichtung