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Die Erfindung betrifft ein Führungselement zum Führen wenigstens eines in einem Fahrzeug zu verbauenden Leitungselements, sowie ein Fahrzeug mit wenigstens einem solchen Führungselement.
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Aus dem allgemeinen Stand der Technik und insbesondere aus dem Serienfahrzeugbau ist es bekannt, dass in Fahrzeugen, insbesondere in Kraftfahrzeugen wie beispielsweise Personenkraftwagen, eine Vielzahl von Leitungselementen verbaut ist. Bei einem solchen Leitungselement handelt es sich beispielsweise um ein Leitungselement zum Übertragen von elektrischem Strom, insbesondere zum Übertragen von elektrischen Signalen. Hierzu weist das Leitungselement beispielsweise wenigstens eine Ader auf, welche beispielsweise aus einem elektrisch leitenden Werkstoff, insbesondere aus einem metallischen Werkstoff, gebildet ist. Über die Ader kann elektrische Energie beziehungsweise elektrischer Strom übertragen werden. Üblicherweise umfasst ein solches Leitungselement auch eine Ummantelung, mit welcher die wenigstens eine Ader ummantelt ist, wodurch die Ader mittels der Ummantelung elektrisch isoliert ist. Beispielsweise ist die Ummantelung aus einem Kunststoff gebildet.
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Ferner ist es denkbar, dass ein solches Leitungselement als ein Leitungselement zum Führen eines Fluids, insbesondere eines Gases oder einer Flüssigkeit ausgebildet ist. Dabei weist das Leitungselement beispielsweise wenigstens einen von dem Fluid durchströmbaren Kanal auf, mittels welchem das Fluid beispielsweise von einer ersten Stelle zu einer demgegenüber unterschiedlichen zweiten Stelle geführt werden kann.
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Üblicherweise sind derartige, in einem Fahrzeug verbaute Leitungselemente nicht etwa derart verlegt beziehungsweise verbaut, dass sie einen durchgängig geradlinigen Verlauf aufweisen, sondern ein solches Leitungselement wird üblicherweise derart verlegt beziehungsweise verbaut, dass das jeweilige Leitungselement zumindest in einem Längenbereich einen von einem gradlinigen Verlauf unterschiedlichen und beispielsweise gebogenen Verlauf aufweist. Dadurch kann das Leitungselement beispielsweise an wenigstens einem anderen Bauelement des Fahrzeugs herumgeführt werden beziehungsweise einer unebenen beziehungsweise nicht geraden Kontur eines weiteren Bauelements des Fahrzeugs folgen, sodass das Leitungselement bauraumgünstig verlegt und dadurch verbaut ist. Es hat sich jedoch gezeigt, dass eine solche Verlegung eines Leitungselements sehr aufwendig ist.
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Außerdem offenbart die
EP 0 017 616 A1 ein Verfahren für die Verlegung und Befestigung schwerer elektrischer Kabel in einem Kabelkanal, wobei am Kabel in regelmäßigen Abständen Kabelhalter befestigt werden. An den Kabelhaltern und/oder am Kabel wird mindestens ein Spannseil befestigt. Anschließend werden durch Ausübung einer Zugspannung am Spannseil das Kabel und die Kabelhalter in den Kabelkanal eingezogen. Nach dem Einziehen des Kabels wird das Spannseil an beiden Enden unter Zugspannung verankert.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Führungselement und ein Fahrzeug zu schaffen, sodass wenigstens ein Leitungselement auf besonders einfache und besonders bedarfsgerechte Weise in dem Fahrzeug verlegt und dadurch verbaut werden kann.
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Diese Aufgabe wird durch ein Führungselement mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch ein Fahrzeug mit den Merkmalen des Patentanspruchs 10 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Ansprüchen angegeben.
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Ein erster Aspekt der Erfindung betrifft ein Führungselement zum Führen wenigstens eines in einem Fahrzeug zu verbauenden beziehungsweise verbauten Leitungselements. Das Führungselement weist wenigstens zwei formstabile und jeweilige Längserstreckungen aufweisende Längselemente auf, welche reversibel plastisch verformbar sind. Dies bedeutet, dass die Längselemente zerstörungsfrei plastisch verformbar sind. Mit anderen Worten können die Längselemente, beispielsweise von einer Person manuell, plastisch verformt werden, ohne dass es zu einer Zerstörung der Längselemente kommt. Dadurch ist es beispielsweise möglich, die Längselemente ausgehend von einer jeweiligen ersten Form der Längselemente zerstörungsfrei plastisch in eine von der ersten Form unterschiedliche, jeweilige zweite Form zu verformen. Da die Längselemente hierbei nicht etwa elastisch, sondern plastisch verformt werden, behalten die Längselemente selbstständig ihre jeweilige zweite Form bei. Insbesondere können die Längselemente beispielsweise durch Biegen plastisch verformt werden, sodass die Längselemente beispielsweise ausgehend von der jeweiligen ersten Form in die jeweilige zweite Form zerstörungsfrei gebogen und dadurch plastisch verformt werden können.
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Das jeweilige Längselement ist dabei schnurförmig beziehungsweise nach Art einer Schnur, insbesondere einer sehr dünnen Schnur, ausgebildet. Mit anderen Worten ist das jeweilige Längselement drahtförmig beziehungsweise nach Art eines Drahts ausgebildet, wobei das jeweilige Längselement nicht notwendigerweise aus einem metallischen Werkstoff gebildet sein muss. Unter dem jeweiligen Längselement ist somit ein schnurartiges beziehungsweise schnurförmiges Element zu verstehen, welches jedoch formstabil, das heißt eigensteif, ist. Dabei kann das Längselement außenumfangsseitig eckig oder vorzugsweise rund, insbesondere kreisrund, ausgebildet sein.
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Bei dem Führungselement sind die Längselemente senkrecht zur jeweiligen Längserstreckung der Längselemente voneinander beabstandet angeordnet. Mit anderen Worten sind die Längselemente bezogen auf eine senkrecht zur jeweiligen Längserstreckung verlaufende Richtung voneinander beabstandet, sodass zwischen den Längselementen ein Abstand vorgesehen ist.
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Das erfindungsgemäße Führungselement umfasst wenigstens zwei formstabile, entlang der jeweiligen Längserstreckung aufeinanderfolgende und voneinander beabstandet angeordnete Querelemente, über welche die Längselemente miteinander verbunden sind. Die Querelemente sind beispielsweise mit den jeweiligen Längselementen verbunden, sodass die voneinander beabstandeten Längselemente über die Querelemente miteinander verbunden sind. Insbesondere sind die Längselemente über die Querelemente in dem genannten Abstand zueinander gehalten. Dabei weisen die Querelemente jeweilige Aufnahmen auf, in welche das in dem Fahrzeug zu verbauende beziehungsweise in dem Fahrzeug verbaute Leitungselement außenumfangsseitig zumindest teilweise aufnehmbar ist. Dies bedeutet, dass das jeweilige Querelement eine Aufnahme aufweist, in welcher das Leitungselement angeordnet werden kann.
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Durch das zuvor genannte, reversible beziehungsweise zerstörungsfreie plastische Verformen der Längselemente können die Längselemente bedarfsgerecht derart verformt werden, dass sie einen vorteilhaften Verlauf aufweisen, welcher beispielsweise an eine Umgebung, in welcher die Längselemente in dem Fahrzeug verbaut werden beziehungsweise sind, angepasst ist. Mittels der Querelemente werden die Längselemente zusammengehalten beziehungsweise miteinander verbunden, wobei die Querelemente – da sie entlang der jeweiligen Längserstreckung der Längselemente angeordnet sind – dem bedarfsgerechten Verlauf der Längselementen folgen können. Wird nun beispielsweise das Leitungselement zumindest teilweise, insbesondere zumindest überwiegend, in den Aufnahmen angeordnet, so folgt das beispielsweise zerstörungsfrei verformbare Leitungselement zumindest im Wesentlichen dem Verlauf der Längselemente, da das Leitungselement durch Anordnen in den Aufnahmen in eine Form gebracht wird, die zumindest im Wesentlichen dem Verlauf der Längselemente entspricht beziehungsweise ähnelt.
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Mit anderen Worten ist es möglich, durch Anordnen des Leitungselements in den Aufnahmen dem Leitungselement den Verlauf der Längselemente aufzuprägen. Wieder anders ausgedrückt ist es durch Anordnung des Leitungselements in den Aufnahmen möglich, den Verlauf der Längselemente beziehungsweise des Führungselements insgesamt zumindest annähernd auf das Leitungselement zu übertragen, sodass das beispielsweise flexible Leitungselement auf besonders einfache und kostengünstige Weise mittels des erfindungsgemäßen Führungselements geformt und dadurch geführt werden kann. Dadurch ist es mittels des erfindungsgemäßen Führungselements auf besonders einfache und kostengünstige Weise möglich, eine bedarfsgerechte Form, das heißt einen bedarfsgerechten Verlauf des Leitungselements zu realisieren, sodass das Leitungselement auf einfache Weise an eine Umgebung, in welcher das Leitungselement im Fahrzeug verbaut wird, angepasst werden kann. Mittels des Führungselements ist es somit insbesondere möglich, den Verlauf der Längselemente beziehungsweise den Verlauf des Führungselements insgesamt und somit den Verlauf des Leitungselements an eine Kontur des Fahrzeugs anzupassen, sodass das Führungselement und mittels diesem das Leitungselement beispielsweise an weiteren Bauelementen des Fahrzeugs herumgeführt und/oder entlang einer Kontur des Fahrzeugs verlegt werden kann.
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Der Erfindung liegt insbesondere folgende Erkenntnis zugrunde: Üblicherweise wird ein beispielsweise als Kabelführung ausgebildetes Führungselement zum Führen wenigstens eines Leitungselements für ein bestimmtes Fahrzeug entwickelt, insbesondere mit der Hoffnung, dass diese Kabelführung auch für andere Derivate oder Fahrzeug-Projekte übernommen werden kann. In den meisten Fällen müssen derartige Kabelführungen beziehungsweise Führungselemente keine andere Funktion als das Führen von Leitungselementen erfüllen. Aufgrund von unterschiedlichen Rohbauten der Derivate und Fahrzeug-Projekte können jedoch herkömmlicherweise sehr wenige Teile als Gleichteile übernommen werden, sodass für die jeweiligen Derivate beziehungsweise Fahrzeug-Projekte jeweilige Führungselemente speziell entwickelt werden müssen. Dies führt zu hohen Investitions- und Einzelteilkosten sowie zu hohen Änderungskosten, da beispielsweise je Derivat beziehungsweise Fahrzeug-Projekt wenigstens ein Werkzeug benötigt wird, um speziell ein jeweiliges Führungselement für das jeweilige Derivat beziehungsweise Fahrzeug-Projekt herzustellen. Oftmals werden auch Kleinserienwerkzeuge erstellt, welche die Kosten nochmals in die Höhe treiben.
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Diese Nachteile und Probleme können mittels des erfindungsgemäßen Führungselements vermieden werden, da konventionell zum Einsatz kommende Führungselemente, insbesondere Kabelführungen und Kabelkanäle, durch das erfindungsgemäße Führungselement ersetzt werden können. Dabei sind die Längselemente beispielsweise als Drähte ausgebildet, welche beispielsweise aus einem metallischen Werkstoff oder aus einem Kunststoff gebildet sind. Die Querelemente fungieren dabei als Verbindungselemente, welche sich nicht über die gesamte Längserstreckung der Längselemente erstrecken, sondern lediglich lokal zum Einsatz kommen und dabei entlang der jeweiligen Längserstreckung voneinander beabstandet sind. Bei dem erfindungsgemäßen Führungselement dienen die Längselemente insbesondere dazu, das Leitungselement zu führen. Die beispielsweise als Rippen ausgebildeten und als Verbindungselemente fungierenden Querelemente dienen dazu, das Leitungselement in der gewünschten Form zu halten sowie das Führungselement auszusteifen beziehungsweise zu versteifen.
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Das erfindungsgemäße Führungselement ermöglicht die Realisierung einer Modularisierung, sodass eine massive Kostenminderung darstellbar ist.
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Durch die Möglichkeit, die Längselemente zerstörungsfrei plastisch zu verformen, ist es möglich, das Führungselement an unterschiedliche Verläufe beziehungsweise Konturen bedarfsgerecht anzupassen, sodass das erfindungsgemäße Führungselement für unterschiedliche Derivate und Fahrzeug-Projekte zum Einsatz kommen kann. Ferner ist es möglich, das Führungselement, insbesondere dessen Verlauf, auf einfache und kostengünstige Weise zu ändern und somit an Änderungen, beispielsweise von Rohbauten, anzupassen.
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Um das Führungselement besonders bedarfsgerecht ändern beziehungsweise anpassen zu können, ist es bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass die Querelemente reversibel lösbar mit den Längselementen verbunden sind. Darunter ist zu verstehen, dass das jeweilige Querelement zerstörungsfrei lösbar mit den Längselementen verbunden ist. Dies bedeutet, dass das jeweilige Querelemente mit den Längselementen verbunden und wieder von den Längselementen gelöst werden kann, ohne dass es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Querelements oder der Längselemente kommt. Hierdurch ist es beispielsweise möglich, den Abstand zwischen den Querelementen bedarfsgerecht variieren zu können, um dadurch das Führungselement und somit das Leitungselement besonders bedarfsgerecht formen und somit verlegen und verbauen zu können. Durch die reversibel lösbare Verbindung der Querelemente mit den Längselementen ist ferner eine besonders vorteilhafte Modularisierung realisierbar, da beispielsweise die Anzahl an Querelementen auf besonders einfache Weise verändert, das heißt erhöht und reduziert werden kann.
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Eine weitere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass die Aufnahme wenigstens eines der Querelemente zumindest teilweise, insbesondere zumindest überwiegend, bogenförmig ausgebildet ist. Dies bedeutet, dass die jeweilige Aufnahme eine Innenkontur aufweist, in welcher das Leitungselement außenumfangsseitig zumindest teilweise aufnehmbar ist. Dabei ist die Innenkontur zumindest einer der Aufnahmen zumindest teilweise, insbesondere zumindest überwiegend, bogenförmig ausgebildet, sodass beispielsweise das wenigstens eine Querelement insgesamt als Bogen, insbesondere als Rippenbogen, ausgebildet ist. Diese Ausführungsform ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn das Leitungselement außenumfangsseitig bogenförmig ausgebildet ist, sodass beispielsweise die Aufnahme des wenigstens einen Querelements an eine äußere Form beziehungsweise an eine Außenkontur des Leitungselements angepasst ist. Dadurch kann sich das Leitungselement, insbesondere eine außenumfangsseitige Mantelfläche des Leitungselements, besonders gut an das wenigstens eine Querelement anschmiegen, sodass ein bauraumgünstiger Verbau des Leitungselements realisierbar ist.
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Ferner ist es denkbar, dass die Aufnahme wenigstens eines der Querelemente zumindest teilweise, insbesondere zumindest überwiegend, eckig ausgebildet ist, sodass diese Aufnahme beispielsweise eine zumindest im Wesentlichen eckige Innenkontur aufweist.
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Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist zumindest eines der Querelemente jeweilige Verbindungselemente auf, über welche das zumindest eine Querelement mit den jeweiligen Längselementen verbunden ist. Dabei sind die Längselemente in den jeweiligen Verbindungselementen aufgenommen. Dadurch können die Längselemente mit einer besonders einfachen Form, insbesondere außenumfangsseitigen Form, hergestellt werden, sodass die Längselemente besonders kostengünstig hergestellt werden können. Zum Verbinden des wenigstens einen Querelements mit den Längselementen werden die Längselemente in den Verbindungselementen aufgenommen, wodurch eine besonders feste und insbesondere formschlüssige Verbindung zwischen dem wenigstens einen Querelement und den Längselementen darstellbar ist.
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Um eine besonders stabile und somit vorteilhafte Führung des Leitungselements zu realisieren, ist es bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass das jeweilige Längselement aus einem metallischen Werkstoff, insbesondere aus einem Stahl, gebildet ist.
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Eine weitere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass das jeweilige Querelement aus einem Kunststoff gebildet ist. Dadurch kann das jeweilige Querelement auf besonders einfache Weise mit einer bedarfsgerechten Form hergestellt werden. Insbesondere ist es denkbar, dass das jeweilige Querelement durch Spritzgießen hergestellt und somit als Spritzgussbauteil ausgebildet ist, sodass auch komplexe Geometrien des jeweiligen Querelements auf einfache und kostengünstige Weise hergestellt werden können. Dadurch kann eine besonders vorteilhafte Führung des Leitungselements realisiert werden.
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Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist der Abstand zwischen den Querelementen größer als der Abstand zwischen den Längselementen. Insbesondere ist der Abstand zwischen den Querelementen zumindest doppelt so groß wie der Abstand zwischen den Längselementen. Dadurch lässt sich eine besonders vorteilhafte Führung des Leitungselements realisieren, wobei gleichzeitig die Teileanzahl und somit die Kosten und das Gewicht des Führungselements gering gehalten werden können.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die jeweilige Aufnahme in einer erste Richtung durch einen ersten Wandungsbereich, in eine der ersten Richtung entgegengesetzte, zweite Richtung durch einen zweiten Wandungsbereich und in eine senkrecht zur ersten Richtung und zur zweiten Richtung verlaufende dritte Richtung durch einen dritten Wandungsbereich des jeweiligen Querelements begrenzt. Dabei ist die Aufnahme an sich beispielsweise in eine senkrecht zur ersten Richtung und zur zweiten Richtung verlaufende und der dritten Richtung entgegengesetzte vierte Richtung offen, sodass das Leitungselement beispielsweise auf einfache Weise entlang der dritten Richtung in die Aufnahme hinein bewegt werden kann. Dabei kann das Leitungselement beispielsweise so lange entlang der dritten Richtung in die Aufnahme hinein bewegt werden, bis das Leitungselement in Stützanlage mit dem dritten Wandungsbereich kommt. Dann ist das Leitungselement zumindest teilweise in der Aufnahme angeordnet und kann mittels des Führungselements geführt werden.
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Um dabei das Leitungselement besonders sicher zu führen und zu vermeiden, dass sich das Leitungselement entlang der vierten Richtung aus der Aufnahme heraus bewegt, ist es bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass zumindest einem der Querelemente ein mit den Längselementen verbundenes und gegenüber dem dritten Wandungsbereich des zumindest einen Querelements angeordnetes Sicherungselement zum Sichern des Leitungselements in der Aufnahme des zumindest einen Querelements zugeordnet ist. Insbesondere kann das Sicherungselement zwischen den Querelementen angeordnet sein, wobei das Sicherungselement – insbesondere bezogen auf die jeweilige Längserstreckung – näher an dem zumindest einen Querelement als an dem anderen Querelement angeordnet ist. Dadurch wird das Leitungselement mittels des Sicherungselements sicher in der Aufnahme des zumindest einen Querelements gesichert, sodass sich das Leitungselement nicht entlang der vierten Richtung aus der Aufnahme des zumindest einen Querelements heraus bewegen kann.
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Ein zweiter Aspekt der Erfindung betrifft ein Fahrzeug, welches wenigstens ein erfindungsgemäßes Führungselement aufweist. Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des ersten Aspekts der Erfindung sind als Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des zweiten Aspekts der Erfindung anzusehen und umgekehrt.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Die Zeichnung zeigt in:
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1 eine schematische Perspektivansicht eines Führungselements gemäß einer ersten Ausführungsform zum Führen wenigstens eines in einem Fahrzeug zu verbauenden Leitungselements, mit wenigstens zwei Längselementen, und mit einer Mehrzahl von Querelementen, über welche die Längselemente miteinander verbunden sind;
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2 eine schematische Explosionsansicht des Führungselements gemäß der ersten Ausführungsform;
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3 eine schematische Perspektivansicht des Führungselements gemäß einer zweiten Ausführungsform; und
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4 eine schematische Explosionsansicht des Führungselements gemäß der zweiten Ausführungsform.
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In den Fig. sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt in einer schematischen Perspektivansicht eine erste Ausführungsform eines im Ganzen mit 10 bezeichneten Führungselements zum Führen wenigstens eines in einem Fahrzeug zu verbauenden beziehungsweise verbauten Leitungselements 12, welches in 1 ausschnittsweise erkennbar ist. Das Leitungselement 12 ist beispielsweise ein Leitungselement zum Übertragen von elektrischem Strom, insbesondere zum Übertragen von elektrischen Signalen. Dabei umfasst das Leitungselement 12 beispielsweise wenigstens eine in 1 nicht näher erkennbare Ader, über welche der elektrische Strom beziehungsweise die elektrischen Signale übertragen werden können. Ferner umfasst das Leitungselement 12 beispielsweise eine Ummantelung, mit welcher die Ader ummantelt ist, wodurch die Ader mittels der Ummantelung elektrisch isoliert ist. Beispielsweise ist die Ummantelung aus einem Kunststoff gebildet. Das Leitungselement 12 ist somit beispielsweise als Kabel ausgebildet, sodass das Führungselement 10 als Kabelführung genutzt werden kann.
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Alternativ ist es denkbar, dass das Leitungselement 12 als Leitungselement zum Führen eines Fluids, insbesondere eines Gases oder einer Flüssigkeit, ausgebildet ist. Hierbei umfasst das Leitungselement 12 beispielsweise wenigstens einen von dem Fluid durchströmbaren Kanal, mittels welchem das Fluid beispielsweise aus einer ersten Stelle zu einer demgegenüber unterschiedlichen, zweiten Stelle geführt werden kann.
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Das Führungselement 10 umfasst – wie besonders gut in Zusammenschau mit 2 erkennbar ist – wenigstens zwei formstabile und jeweilige Längserstreckungen aufweisende Längselemente 14 und 16, deren jeweilige Längserstreckungen in 2 durch jeweilige Doppelpfeile 18 und 20 veranschaulicht sind. Dabei ist besonders gut aus 2 erkennbar, dass die Längselemente 14 und 16 schnurartige beziehungsweise schnurförmige Längselemente 14 und 16 sind, welche nach Art beziehungsweise in Form einer jeweiligen Schnur ausgebildet sind, wobei die Längselemente 14 und 16 jedoch formstabil, das heißt eigensteif, sind. Mit anderen Worten sind die Längselemente 14 und 16 drahtartig oder drahtförmig und somit nach Art beziehungsweise in Form eines Drahtes ausgebildet, wobei die Längselemente 14 und 16 jedoch nicht notwendigerweise aus einem metallischen Werkstoff gebildet sein müssen. Die Längselemente 14 und 16 werden daher auch als Drähte bezeichnet, wobei die Längselemente 14 und 16 nicht notwendigerweise aus einem metallischen Werkstoff gebildet sein müssen. Die Längselemente 14 und 16 können beispielsweise aus einem metallischen Werkstoff, insbesondere aus einem Stahl, oder aber aus einem Kunststoff oder einem anderen Werkstoff gebildet sein.
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Die Längselemente 14 und 16 sind reversibel, das heißt zerstörungsfrei plastisch verformbar. Die Längselemente 14 und 16 können beispielsweise von einer Person manuell reversibel plastisch verformt werden, indem die Längselemente 14 und 16 von der Person beispielsweise gebogen werden. Unter der reversiblen plastischen Verformbarkeit der Längselemente 14 und 16 ist zu verstehen, dass die Längselemente 14 und 16 plastisch verformt werden können, ohne dass es zu einer Zerstörung der Längselemente 14 und 16 kommt. Dadurch ist es beispielsweise möglich, die Längselemente 14 und 16 ausgehend von einer ersten Form in eine von der ersten Form unterschiedliche, zweite Form plastisch zu verformen, ohne dass es zu einer Zerstörung der Längselemente 14 und 16 kommt. Da diese Verformung der Längselemente 14 und 16 plastisch ist und da die Längselemente 14 und 16 eigensteif, das heißt formstabil, sind, behalten die Längselemente 14 und 16 ihre jeweilige zweite Form selbstständig bei.
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Außerdem sind die Längselemente 14 und 16 bei dem Führungselement 10 senkrecht zur jeweiligen Längserstreckung voneinander abstandet angeordnet. Dies bedeutet, dass die Längselemente 14 und 16 bezogen auf eine in 2 durch einen Doppelpfeil 22 veranschaulichte Richtung, welche senkrecht zu der jeweiligen Längserstreckung verläuft, voneinander beabstandet sind, sodass zwischen den Längselementen 14 und 16 ein entlang der genannten Richtung und somit senkrecht zu den Längserstreckungen verlaufender Abstand vorgesehen ist.
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Das Führungselement 10 umfasst ferner eine Mehrzahl von, das heißt wenigstens zwei, Querelementen 24, welche auch als erste Querelemente 24 bezeichnet werden. Die ersten Querelemente 24 sind formstabil, das heißt eigensteif sowie entlang der jeweiligen Längserstreckung aufeinanderfolgend und voneinander beabstandet angeordnet, wobei die Längselemente 14 und 16 über die ersten Querelemente 24 miteinander verbunden sind. In 2 ist stellvertretend für die mehreren Querelemente 24 eines der Querelemente 24 gezeigt. Am Beispiel des in 2 gezeigten ersten Querelements 24 ist besonders gut erkennbar, dass das jeweilige erste Querelement 24 eine Aufnahme 26 aufweist, in welcher das Leitungselement 12 außenumfangsseitig zumindest teilweise aufnehmbar ist. In 1 ist das Leitungselement 12 in der jeweiligen Aufnahme 26 aufgenommen. In einem Zustand, in welchem das Leitungselement 12 in der jeweiligen Aufnahme 26 angeordnet ist, erstreckt sich das jeweilige erste Querelement 24 beziehungsweise die jeweilige Aufnahme 26 in Umfangsrichtung des Leitungselements 12 überwiegend um dieses, das heißt um mehr als die Hälfte des Umfangs des Leitungselements 12, herum.
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Die jeweilige Aufnahme 26 ist in eine in 2 durch einen Pfeil 28 veranschaulichte erste Richtung durch einen jeweiligen ersten Wandungsbereich 30, in eine in 2 durch einen Pfeil 32 veranschaulichte und der ersten Richtung entgegengesetzte, zweite Richtung durch einen jeweiligen zweiten Wandungsbereich 34 und in eine in 2 durch einen Pfeil 36 veranschaulichte und senkrecht zur ersten Richtung und der zweiten Richtung verlaufende dritte Richtung durch einen jeweiligen dritten Wandungsbereich 38 des jeweiligen ersten Querelements 24 begrenzt. Dabei sind die Wandungsbereiche 30, 34 und 38 einstückig miteinander ausgebildet. Die Aufnahme 26 an sich ist entlang einer der dritten Richtung entgegengesetzten, senkrecht zur ersten Richtung und zur zweiten Richtung verlaufenden und in 2 durch einen Pfeil 40 veranschaulichten vierten Richtung offen, sodass das Leitungselement 12 entgegen der vierten Richtung und in die dritte Richtung in die jeweilige Aufnahme 26 hinein bewegt und somit in der jeweiligen Aufnahme 26 angeordnet werden kann. Das Leitungselement 12 kann dabei so lange in die jeweilige Aufnahme 26 entlang der dritten Richtung hinein bewegt werden, bis das Leitungselement 12 in Stützanlage mit dem Wandungsbereich 38 kommt. Die jeweilige Aufnahme 26 ist somit zumindest im Wesentlichen U-förmig ausgebildet, wobei die Wandungsbereiche 30 und 34 seitliche Schenkel der U-Form bilden. Der Wandungsbereich 38 bildet einen Steg der U-Form, über welchen die Schenkel miteinander verbunden sind.
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Um das Leitungselement 12 in der Aufnahme 26 zu sichern und somit zu verhindern, dass das Leitungselement 12 entlang der vierten Richtung unerwünschterweise aus der Aufnahme 26 heraus bewegt werden kann, ist dem jeweiligen ersten Querelement 24 ein mit den Längselementen 14 und 16 verbundenes und gegenüber dem jeweiligen dritten Wandungsbereich 38 angeordnetes Sicherungselement 42 zugeordnet, mittels welchem das Leitungselement 12 in der Aufnahme 26 gesichert wird. Aus 1 ist erkennbar, dass das auch in 2 dargestellte, jeweilige Sicherungselement 42 entlang der jeweiligen Längserstreckung der Längselemente 14 und 16 zwischen jeweils zwei unmittelbar beziehungsweise direkt aufeinanderfolgenden ersten Querelementen 24 angeordnet ist, wobei das jeweilige Sicherungselement 42 dem jeweiligen, bezogen auf die Bildebene von 1 linken der Querelemente 24 zugeordnet ist, sodass das jeweilige Sicherungselement 42 näher an dem jeweiligen, bezogen auf die Bildebene von 1 linken Querelement 40 als an dem jeweiligen, auf das linke Querelement 24 folgenden rechten Querelement 24 angeordnet ist.
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Die Längselemente 14 und 16 sind auch über das jeweilige Sicherungselement 42 miteinander verbunden, wobei auch das jeweilige Sicherungselement 42 eigensteif ausgebildet ist. Beispielsweise ist das jeweilige Querelement 24 beziehungsweise das jeweilige Sicherungselement 42 aus einem Kunststoff gebildet. Die Querelemente 24 und die Sicherungselemente 42 fungieren als Verbindungselemente, über welche die Längselemente 14 und 16 miteinander verbunden sind. Insbesondere fungieren die Querelemente 24 und die Sicherungselemente 42 als Rippen, insbesondere als Rippenbögen, mittels welchen das Führungselement 10 insgesamt versteift ist.
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In 2 ist angedeutet, dass die Querelemente 24 sowie die Sicherungselementen 42 reversibel lösbar mit den Längselementen 14 und 16 verbunden sind. Dies bedeutet, dass die Querelemente 24 und die Sicherungselemente 42 mit den Längselementen 14 und 16 verbunden und von den Längselementen 14 und 16 gelöst werden können, ohne dass es zu einer Zerstörung der Längselemente 14 und 16, der Querelemente 24 oder der Sicherungselemente 42 kommt. Hierdurch ist eine besonders vorteilhafte Modularisierung des Führungselements 10 geschaffen, da die Anzahl an Querelementen 24 und Sicherungselementen 42 bedarfsgerecht und einfach und kostengünstig variiert werden kann.
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Bei der in 1 und 2 gezeigten ersten Ausführungsform des Führungselements 10 ist die Aufnahme 26 eckig, insbesondere rechteckig, ausgebildet. Mit anderen Worten weist das erste Querelement 24 eine die Aufnahme 26 bildende Innenkontur 44 auf, welche bei der ersten Ausführungsform eckig, insbesondere rechteckig, ausgebildet ist. Aus 1 ist erkennbar, dass das Leitungselement 12 einen eckigen, insbesondere rechteckigen, Querschnitt aufweist. Mit anderen Worten ist das Leitungselement 12 außenumfangsseitig eckig, insbesondere rechteckig, ausgebildet, sodass die Aufnahme 26 beziehungsweise die Innenkontur 44 an die außenumfangsseitige Form beziehungsweise an den Querschnitt des Leitungselements 12 angepasst ist. Dadurch kann sich das Leitungselement 12 besonders gut an die die Aufnahme 26 begrenzenden Wandungsbereiche 30, 34 und 38 anschmiegen beziehungsweise anlegen, sodass das Leitungselement 12 besonders bauraumgünstig verlegt werden kann.
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Das jeweilige Querelement 24 sowie das jeweilige Sicherungselement 42 weisen, vorliegend in ihren jeweiligen Endbereichen 46 beziehungsweise 48, jeweilige Verbindungselemente 50 beziehungsweise 52 auf, über welche das jeweilige Querelement 24 beziehungsweise das jeweilige Sicherungselement 42, insbesondere reversibel lösbar, mit den jeweiligen Längselementen 14 und 16 verbunden ist. Dabei weist das jeweilige Verbindungselement 50 beziehungsweise 52 eine Aufnahme 54 auf, in welcher das jeweilige Längselement 14 beziehungsweise 16 aufgenommen ist, wodurch das jeweilige Längselemente 14 beziehungsweise 16 mit dem jeweiligen Querelement 24 beziehungsweise mit dem jeweiligen Sicherungselement 42, insbesondere reversibel lösbar, verbunden ist.
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Besonders gut aus 2 ist erkennbar, dass die jeweilige Aufnahme 54 auf wenigstens einer Seite offen ist, sodass das jeweilige Längselement 14 beziehungsweise 16 über diese offene Seite in die jeweilige Aufnahme 54 hineinbewegt werden kann. Dadurch kann das jeweilige Längselement 14 beziehungsweise 16 auf besonders einfache Weise mit dem jeweiligen Querelement 24 beziehungsweise mit dem jeweiligen Sicherungselement 42 verbunden werden. Insbesondere ist das jeweilige Querelement 24 beziehungsweise das jeweilige Sicherungselement 42 über das jeweilige Verbindungselement 50 beziehungsweise 52 formschlüssig mit dem jeweiligen Längselement 14 beziehungsweise 16 verbunden, wobei das jeweilige Längselemente 14 beziehungsweise 16 über das jeweilige Verbindungselement 50 beziehungsweise 52 beispielsweise mit dem jeweiligen Querelement 24 beziehungsweise mit dem jeweiligen Sicherungselement 42 verrastet sein kann. Dadurch kann die jeweilige Anzahl der Querelemente 24 und der Sicherungselemente 42 besonders gut variiert werden.
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3 und 4 zeigen eine zweite Ausführungsform des Führungselements 10. Die zweite Ausführungsform unterscheidet sich insbesondere dadurch von der ersten Ausführungsform, dass die jeweilige Aufnahme 26 beziehungsweise die jeweilige Innenkontur 44 zumindest im Wesentlichen bogenförmig ausgebildet ist. Dabei ist das jeweilige Querelement 24 insgesamt als Bogen, insbesondere als Rippenbogen, ausgebildet. Das bezogen auf die Bildebene von 4 linke Querelement 24 weist die Verbindungselemente 50 mit den Aufnahmen 54 auf, welche auf einer Seite offen sind, um die Längselemente 14 und 16 von der offenen Seite her in die Aufnahmen 54 einzubringen.
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Im Gegensatz dazu sind die Aufnahmen 54 bei dem bezogen auf die Bildebenen von 4 rechten Querelement 24 in deren jeweiliger Umfangsrichtung geschlossen, insbesondere vollständig umlaufend geschlossen. Bei dem bezogen auf die Bildebenen von 4 linken Querelement 24 kann das jeweilige Längselement 14 beziehungsweise 16 senkrecht zu seiner Längserstreckung über die offene Seite her in die jeweilige Aufnahme 54 hinein bewegt werden. Da bei dem bezogen auf die Bildebenen von 4 rechten Querelement 24 die jeweilige Aufnahme 54 in ihrer Umfangsrichtung vollständig umlaufend geschlossen ist, kann das jeweilige Längselement 14 beziehungsweise 16 nicht senkrecht zu seiner Längserstreckung in die jeweilige Aufnahme 54 hinein bewegt werden, sondern das jeweilige Längselement 14 beziehungsweise 16 wird entlang seiner Längserstreckung in die jeweilige, als Durchgangsöffnung ausgebildete Aufnahme 54 eingeführt und hindurchgezogen beziehungsweise hindurchgesteckt. Somit wird beispielsweise das rechte Querelement 24 auf die Längselemente 14 und 16 aufgefädelt.
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Das in 3 gezeigte Leitungselement 12 weist einen zumindest im Wesentlichen kreisförmigen Querschnitt auf, sodass das Leitungselement 12 gemäß 3 außenumfangsseitig zumindest im Wesentlichen kreisförmig und somit bogenförmig ausgebildet ist. Bei der ersten Ausführungsform ist die Aufnahme 26 beziehungsweise die Innenkontur 44 derart an die außenumfangsseitige Form des Leitungselements 12 angepasst, dass das Leitungselement 12 außenumfangsseitig rechteckig ausgebildet ist, wobei auch die Innenkontur 44 rechteckig ausgebildet ist. Dementsprechend ist bei der zweiten Ausführungsform die Aufnahme 26 beziehungsweise die Innenkontur 44 derart an die außenumfangsseitige Form des Leitungselements 12 angepasst, dass das Leitungselement 12 außenumfangsseitig kreisförmig und somit bogenförmig ausgebildet ist, wobei die Aufnahme 26 beziehungsweise die Innenkontur 44 bogenförmig, insbesondere kreisbogenförmig, ausgebildet ist. Dadurch kann sich auch bei der zweiten Ausführungsform das Leitungselement 12 besonders gut an die Innenkontur 44 anlegen beziehungsweise anschmiegen, sodass das Leitungselement 12 bauraumgünstig verlegt werden kann.
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Insgesamt ist aus 1 bis 4 erkennbar, dass das Führungselement 10 modular aufgebaut ist, wodurch die Kosten zum Verbauen und Verlegen des Leitungselements 12 besonders gering gehalten werden können. Durch die reversibel lösbare Verbindung der Querelemente 24 und der Sicherungselemente 42 mit den Längselementen 14 und 16 besteht eine besonders umfangreiche Flexibilität hinsichtlich Änderungen, sodass das Führungselement 10 besonders einfach und bedarfsgerecht angepasst und geändert werden kann. Somit kann das Führungselement 10 bauraumübergreifend verwendet werden, wofür nur geringe oder keine Änderungskosten erforderlich sind. Insbesondere ist es möglich, das Führungselement 10 sowohl für Prototypen als auch für Integrationsstufen zu verwenden. Da sich das jeweilige Querelement 24 nicht über die gesamte Längserstreckung der Längselemente 14 und 16 erstreckt, kann das Gewicht des Führungselements 10 besonders gering gehalten werden. Ferner sind Reparaturen auf einfache Weise möglich, da beispielsweise beschädigte Querelemente 24 beziehungsweise Sicherungselemente 42 auf einfache Weise ausgetauscht und gegen unbeschädigte, neue Bauelemente ausgetauscht werden können. Ferner ist eine Befestigung des jeweiligen Führungselements 10 mithilfe von vorhandenen Standard-Befestigungselementen, insbesondere Standardclipsen, möglich.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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