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DE102016000480B4 - Medizintechnisches Gerät - Google Patents

Medizintechnisches Gerät Download PDF

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DE102016000480B4 DE102016000480.0A DE102016000480A DE102016000480B4 DE 102016000480 B4 DE102016000480 B4 DE 102016000480B4 DE 102016000480 A DE102016000480 A DE 102016000480A DE 102016000480 B4 DE102016000480 B4 DE 102016000480B4
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Abstract

Medizintechnisches Gerät mit einem Gehäuse (1), das eine Aufnahmeeinheit (2) aufweist, die derart ausgebildet ist, dass zumindest ein Teil eines Einmalartikels (3) in die Aufnahmeeinheit (2) einsetzbar ist, wobei das medizintechnische Gerät verschiedene Komponenten (14) für den Betrieb des medizintechnischen Geräts und eine Steuereinheit (13) zum Steuern der Komponenten (14) aufweist, wobeiin dem Inneren des Gehäuses (2) eine Kameraeinheit (19) vorgesehen ist, die einen Bildsensor (20) aufweist, der derart angeordnet ist, dass ein Bild zumindest eines Teils des in die Aufnahmeeinheit (2) eingesetzten Einmalartikels (3) aufgenommen wird,das medizintechnische Gerät eine die Daten des Bildsensors (20) auswertende Bildverarbeitungseinheit (24) aufweist, die in Abhängigkeit von dem aufgenommenen Bild des zumindest einen Teils des in die Aufnahmeeinheit eingesetzten Einmalartikels (3) charakteristische Daten für die Steuereinheit (13) erzeugt, unddie Steuereinheit (13) derart konfiguriert sind, dass zumindest eine Komponente (14) des medizintechnischen Geräts in Abhängigkeit von den Daten der Bildverarbeitungseinheit (24) gesteuert wird;dadurch gekennzeichnet, dassdie Aufnahmeeinheit (2) zur Aufnahme eines Flüssigkeitsteils (12) eines Einmalartikels (32) und zur Aufnahme eines Einsatzteils (32) mit einem Unterschriftenfeld (33) ausgebildet ist unddie Bildverarbeitungseinheit (24) derart konfiguriert ist, dass auf der Grundlage einer Bilderkennung eine Unterschrift auf dem Unterschriftenfeld (33) des Einsatzteils (32) ausgewertet wird, wobei für die Unterschrift des Benutzers charakteristische Daten erzeugt werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein medizintechnisches Gerät. In der Medizintechnik sind verschiedene Geräte bekannt, die zusammen mit einem zur einmaligen Verwendung bestimmten Artikel betrieben werden. Die medizintechnischen Geräte verfügen über verschiedene Komponenten zur Durchführung von unterschiedlichen Operationen. Darüber hinaus weisen die medizintechnischen Geräte eine Steuereinheit auf, mit der die einzelnen Komponenten gesteuert werden. Zur Überwachung eines medizintechnischen Gerätes sind verschiedene Überwachungseinrichtungen bekannt, die über unterschiedliche Sensoren verfügen.
  • Bei einem bekannten Gerät zur automatischen Peritonealdialyse, das von der Anmelderin unter der Produktbezeichnung „SleepSafe-Harmony“ vertrieben wird, weist das Gehäuse ein Aufnahmeeinheit auf, in die ein Teil eines Einmalartikels eingesetzt wird, der die Durchführung von diversen Behandlungsoptionen erlaubt. Der Einmalartikel umfasst eine Kassette und mehrere mit Behandlungsflüssigkeiten befüllte Behältnisse, wobei die Kassette mehrere nebeneinander angeordnete Ports aufweist, an die Anschlussstücke von Schlauchleitungen anschließbar sind, die mit den Behältnissen verbunden sind.
  • Die Aufnahmeeinheit des Peritonealdialysegeräts ist als eine automatisch aus- und einfahrbare Schublade ausgebildet, in die sich die Kassette des Einmalartikels passend eingelegen lässt. Die Schublade nimmt auch die Anschlussstücke der Schlauchleitungen auf, die an die Ports der Kassette angeschlossen werden. Die Kassette umfasst Pumpkammern, die von geräteseitigen Betätigungsorganen betätigt werden, um die Flüssigkeiten in die bzw. aus den Behältnissen zu pumpen.
  • Für die Aufnahme der Ports und Anschlussstücke ist in der Schublade ein Aufnahmeteil ausgebildet, das mehrere nebeneinander liegende Ausnehmungen aufweist, in die sich die Anschlussstücke passend einlegen lassen. Jeder Ausnehmung ist eine eigenständige Leseeinheit zum Lesen eines Barcodes zugeordnet, der an dem Anschlussstück vorgesehen ist. Die Leseeinheiten erlauben somit die Erfassung sämtlicher Barcodes der in das Aufnahmeteil eingelegten Anschlussstücke. Die Anordnung der Leseeinheiten ist aber mit einem relativ großen konstruktiven Aufwand verbunden.
  • Die EP 2 474 331 A1 beschreibt eine Blutbehandlungsvorrichtung, die über Halterungen für Medikamentenbehälter verfügt, die jeweils einen Kanal aufweisen, wobei den einzelnen Kanälen Sensoren zugeordnet sind. Die Signale der Sensoren werden von der Steuereinheit der Blutbehandlungsvorrichtung empfangen und die Steuereinheit steuert einzelne Komponenten der Blutbehandlungsvorrichtung in Abhängigkeit von den Signalen an. In der EP 2 474 331 A1 finden sich Hinweise darauf, dass die Sensoren nicht nur erkennen können, ob die Medikamentenbehälter vorhanden sind, sondern auch die Medikamente identifizieren können. Die Sensoren sollen auch Fotosensoren, beispielsweise Kameras, sein können.
  • Aus der US 2009/0012449 A1 ist ein medizintechnisches Gerät mit einer Aufnahmeeinheit und einem Einsatzteil bekannt, welches über eine Kamera verfügt, die den korrekten Sitz der Konnektoren überprüft.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein mit einem Einmalartikel zu betreibendes medizintechnisches Gerät zu schaffen, das eine relativ einfache Erfassung von für den Betrieb des medizintechnischen Geräts relevanten Daten erlaubt.
  • Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1. Die abhängigen Ansprüche betreffen vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung.
  • Das erfindungsgemäße medizintechnische Gerät verfügt nicht über eine Vielzahl von Lesegeräten, sondern zeichnet sich durch eine Kameraeinheit aus, die in dem Inneren des Gehäuses vorgesehen ist, wobei die Kameraeinheit einen Bildsensor aufweist, der derart angeordnet ist, dass ein Bild zumindest eines Teils des in die Aufnahmeeinheit eingesetzten Einmalartikels aufgenommen wird.
  • Darüber hinaus weist das medizintechnische Gerät eine die Daten des Bildsensors auswertende Bildverarbeitungseinheit auf, die in Abhängigkeit von dem aufgenommenen Bild des zumindest einen Teils des in die Aufnahmeeinheit eingesetzten Einmalartikels charakteristische Daten für die Steuereinheit erzeugt.
  • Die Steuereinheit ist wiederum derart konfiguriert, dass zumindest eine Komponente des medizintechnischen Geräts in Abhängigkeit von den Daten der Bildverarbeitungseinheit gesteuert wird.
  • Von Vorteil ist, dass nur ein einziger Bildsensor einen relativ großen Bereich der Aufnahmeeinheit erfassen kann, so dass unterschiedliche charakteristische Daten für die Steuereinheit erzeugt werden können, wenn verschiedene Bildausschnitte des aufgenommenen Bildes ausgewertet werden. Folglich können sämtliche Informationen mit nur einer Aufnahme eingelesen werden. Beispielsweise können mehrerer Barcodes auf einmal eingelesen werden. Die Verwendung nur eines Bildsensors vereinfacht den konstruktiven Aufbau, so dass sich der konstruktive Aufwand sowie die Herstellungskosten verringern lassen.
  • Unter einer Auswertung der Bilddaten des Bildsensors in Abhängigkeit von dem aufgenommenen Bild wird in diesem Zusammenhang eine Analyse auf der Grundlage sämtlicher bekannter Verfahren der Mustererkennung oder Bilderkennung verstanden. Die Daten können für sämtliche Betriebszustände oder Betriebsgrößen des medizintechnischen Geräts charakteristische Daten sein, die für die Steuerung einer oder mehrerer Komponenten des Geräts relevant sind. Die Auswertung der Daten erfasst auch das Lesen von Barcodes, die an dem Einmalartikel vorgesehen sein können. Es können auch Unterschriften gelesen werden.
  • Die Aufnahmeeinheit ist derart ausgebildet, dass diese sowohl einen Einmalartikel, dessen Flüssigkeitsteil mehrere Schlauchleitungsabschnitte von Schlauchleitungen umfasst, als auch ein Einsatzteil mit einem Unterschriftenfeld aufnehmen kann.
  • Das Einsatzteil mit dem Unterschriftenfeld braucht nicht dieselben Abmessungen wie der in die Aufnahmeeinheit einzusetzende Teil des Einmalartikels mit dem Flüssigkeitsteil zu haben. Es ist ausreichend, wenn die Aufnahmeeinheit derart ausgebildet ist, dass beide Einmalartikel in der Ausnahmeeinheit Platz finden. Vorzugsweise ist die Aufnahmeeinheit zur passenden Aufnahme beider Artikel ausgebildet. In der Aufnahmeeinheit können beide Artikel formschlüssig und/oder klemmend gehalten werden. Hierzu können Führungen, Ausnehmungen, Klemmen oder dergleichen vorgesehen sein.
  • Die Bildverarbeitungseinheit ist derart konfiguriert, dass auf der Grundlage einer Bilderkennung eine Unterschrift auf dem Unterschriftenfeld des Einsatzteils ausgewertet wird, wobei für die Echtheit der Unterschrift des Benutzers charakteristische Daten erzeugt werden. Diese Authentifizierungsdaten können beispielsweise dazu verwendet werden, den Betrieb des medizintechnischen Geräts in einem bestimmten Betriebsmodus nur dann zu erlauben, wenn sich eine bestimmte Person mit der Unterschrift authentifiziert hat. Beispielsweise kann das medizintechnische Gerät einen speziellen Betriebsmodus für den Techniker (Servicemodus) und einen Betriebsmodus für den Normalbetrieb, beispielsweise zur Peritonealdialyse (Normal- oder Behandlungsmodus) vorsehen. Auch kann ein Betriebsmodus für Schulungszwecke (Demonstrationsmodus) vorgesehen sein. In den einzelnen Betriebsmodi können sicherheitsrelevante Komponenten des medizintechnischen Geräts aktiviert oder deaktiviert sein. Die Steuereinheit schaltet den jeweiligen Betriebsmodus nur dann frei, wenn sich die entsprechende Person, beispielsweise der Techniker für den Servicemodus oder der Patient für den Behandlungsmodus authentifiziert hat.
  • Eine Ausführungsform des medizintechnischen Geräts sieht vor, dass die Bildverarbeitungseinheit derart konfiguriert ist, dass bestimmte Eigenschaften des Einmalartikels, die in dem aufgenommenen Bild des Artikels als charakteristische Bildmuster erkennbar sind, auf der Grundlage einer Bilderkennung bestimmt werden, wobei eine oder mehrere bestimmte Eigenschaften des Einmalartikels beschreibende charakteristische Daten erzeugt werden.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform des medizintechnisches Geräts ist für den Betrieb mit einem Einmalartikel bestimmt, der einen in die Aufnahmeeinheit einzusetzenden Flüssigkeitsteil aufweist, der mehrere Schlauchleitungsabschnitte von Schlauchleitungen umfasst. Die Aufnahmeeinheit ist bei dieser Ausführungsform derart ausgebildet, dass der Flüssigkeitsteil des Einmalartikels in die Aufnahmeeinheit eingesetzt werden kann. Der Bildsensor ist derart angeordnet, dass ein Bild zumindest des Teils des Flüssigkeitsteils des Einmalartikels aufgenommen wird, in dem die vorzugsweise transparenten Schlauchleitungsabschnitte angeordnet sind. Die Bildverarbeitungseinheit ist derart konfiguriert ist, dass auf der Grundlage einer Bilderkennung eine oder mehrere bestimmte Eigenschaften der Flüssigkeiten in den Schlauchleitungen bestimmt werden, wobei eine oder mehrere bestimmte Eigenschaften der Flüssigkeiten beschreibende charakteristische Daten erzeugt werden.
  • Die Eigenschaften der Flüssigkeiten können sämtliche Eigenschaften sein, die in dem aufgenommenen Bild des Einmalartikels als charakteristische Bildmuster erkennbar sind, beispielsweise die Trübung der Flüssigkeiten und/oder das Vorhandensein von Luftblasen in den Flüssigkeiten und/oder die Temperatur der Flüssigkeiten. Die Erfassung der Temperatur setzt voraus, dass der Bildsensor Licht in einem Wellenlängenbereich empfängt, der im Infrarotbereich liegt.
  • Eine besonders bevorzugte Ausführungsform ist für den Betrieb mit einem Einmalartikel bestimmt, dessen Flüssigkeitsteil eine Kassette mit mehreren Ports und mehrere Schlauchleitungsabschnitte umfasst, die an den Ports anschließbare Anschlussstücke aufweisen. Der Bildsensor ist bei dieser Ausführungsform derart angeordnet ist, dass ein Bild des Teils des Flüssigkeitsteils des Einmalartikels aufgenommen wird, in dem die Ports der Kassette und die Anschlussstücke der Schlauchleitungsabschnitte angeordnet sind. Dadurch ist es beispielsweise möglich, den korrekten Anschluss der Anschlussstücke an die Ports zu überprüfen.
  • Zur Überprüfung des korrekten Anschlusses der Anschlussstücke an die Ports ist die Bildverarbeitungseinheit vorzugsweise derart konfiguriert ist, dass auf der Grundlage einer Bilderkennung die Position der Ports und Anschlusstücke detektiert wird, wobei für den korrekten Anschluss der Anschlussstücke an die Ports charakteristische Daten erzeugt werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass bei einem fehlerhaften Anschluss Anschlusstücke und Ports nicht in dem richtigen Abstand und/oder der richtigen Ausrichtung zueinander angeordnet sind, weil das Anschlussstück beispielsweise nicht vollständig auf den Port aufgeschoben oder verkantet sind, so dass eine flüssigkeitsdichte Verbindung nicht sichergestellt ist.
  • Im Speziellen ist das medizintechnische Gerät eine Vorrichtung zur Peritonealdialyse, insbesondere eine Vorrichtung zur Durchführung unterschiedlicher Behandlungsoptionen einer Peritonealdialyse so dass sich die für die jeweilige Option relevanten Eigenschaften des Einmalartikels überwachen lassen oder sich das Peritonealdialyse in Abhängigkeit von den Eigenschaften des Einmalartikels steuern lässt. Das medizintechnische Gerät kann aber auch jedes andere Gerät sein, das mit einem Einmalartikel betrieben wird.
  • Im Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen:
    • 1 das medizintechnische Gerät zusammen mit einem Einmalartikel, der einen Flüssigkeitsteil aufweist, in vereinfachter schematischer Darstellung,
    • 2 die Aufnahmeeinheit des medizintechnischen Geräts zusammen mit dem Flüssigkeitsteil des Einmalartikels in der Vorderansicht,
    • 3 der von dem Bildsensor der Aufnahmeeinheit aufgenommene Bildausschnitt,
    • 4 die Aufnahmeeinheit des medizintechnischen Geräts zusammen mit einem Einsatzteil, das ein Unterschriftenfeld aufweist, in vereinfachter Darstellung und
    • 5 eine Seitenansicht des Einsatzteils mit dem Unterschriftenfeld
  • 1 zeigt die wesentlichen Baugruppen eines medizintechnischen Geräts in vereinfachter schematischer Darstellung. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das medizintechnische Gerät ein Peritonealdialysegerät.
  • Das Peritonealdialysegerät weist ein in 1 nur andeutungsweise dargestelltes Gehäuse 1 auf. Das Gehäuse 1 weist eine Aufnahmeeinheit 2 auf, in die zumindest ein Teil eines zur einmaligen Verwendung bestimmten Einmalartikels 3 eingesetzt wird. Die Aufnahmeeinheit 2 kann eine automatisch sich öffnende oder schließende Schublade sein, die zumindest einen Teil des Einmalartikels 3 passend aufnimmt.
  • Der Einmalartikel 3, der zum Betrieb des Peritonealdialysegerätes erforderlich ist, weist eine Kassette 4 auf, in der Pumpkammern 5, 6 ausgebildet sind. Die Kassette 4 weist mehrere Ports 7.1 bis 7.n auf, die in einer Reihe nebeneinanderliegend angeordnet sind.
  • Darüber hinaus verfügt der Einmalartikel 3 über mehrere Beutel 8.1 bis 8.n, die mit unterschiedlichen Flüssigkeiten für die Peritonealdialyse befüllt sind. Die Beutel 8.1 bis 8.n können zu einer gemeinsamen Beuteleinheit 8 zusammengefasst sein. An den Beuteln 8.1 bis 8.n sind Schlauchleitungen 9.1 bis 9.n angeschlossen, die an den freien Enden Anschlussstücke 10.1 bis 10.n haben, die an den Ports 7.1 bis 7.n wahlweise angeschlossen werden. In 1 sind nicht sämtliche Ports, Beutel und Schlauchleitungen mit Anschlussstücken dargestellt. Beispielsweise können insgesamt 6 Ports, Beutel und Schlauchleitungen vorgesehen sein.
  • Die Kassette 4 mit den Ports 7.1 bis 7.n, die Anschlussstücke 10.1 bis 10.n sowie die an die Anschlussstücke angrenzenden Schlauchleitungsabschnitte 11.1 bis 11.n bilden den Flüssigkeitsteil 12 des Einmalartikels 3, der in die Aufnahmeeinheit 2 eingesetzt wird.
  • Das medizintechnische Gerät verfügt über eine Steuereinheit 13, die eine Datenverarbeitungseinheit aufweisen kann, auf der ein Datenverarbeitungsprogramm (Software) läuft, um die einzelnen Komponenten 14 des medizintechnischen Geräts zu steuern, die für den Betrieb des Geräts erforderlich sind. Bei dem Peritonealdialysegerät können die Komponenten 14 beispielsweise geräteseitige Betätigungsorgane 15, 16 sein, mit denen in der Kassette 4 ausgebildete Pumpkammern 5, 6 betätigt werden. Die Steuereinheit 13 kann aber beispielsweise auch eine Alarmeinheit 17 steuern. Sämtliche Komponenten 14 werden nur als Beispiel genannt.
  • Wenn die Betätigungsorgane 15, 16 von der Steuereinheit 13 betätigt werden, werden die entsprechenden Flüssigkeiten für die Durchführung der Peritonealdialyse aus den Beuteln 8.1 bis 8.n gepumpt. Das Peritonealdialysegerät erlaubt die Durchführung unterschiedlicher Behandlungsoptionen, die von der Steuereinheit 13 vorgegeben werden können.
  • In 1 sind nur die wesentlichen Baugruppen des medizintechnischen Geräts dargestellt. Das Gerät kann noch weitere Schlauchleitungen, Absperrorgane oder dergleichen enthalten. Beispielsweise ist der Drainagebeutel zur Aufnahme verbrauchter Peritonealdialyselösung der Einfachheit halber nicht dargestellt.
  • Die Aufnahmeeinheit 2 umfasst einen Aufnahmeteil 2A, in den die Kassette 4 des Einmalartikels passend eingelegt wird, und einen Aufnahmeteil 2B, der passend die Ports 7.1 bis 7.n und die Anschlussstücke 10.1 bis 10.n zusammen mit den zugehörigen Schlauchleitungsabschnitten 11.1 bis 11.n aufnimmt.
  • 2 zeigt den Aufnahmeteil 2B zum Einlegen der Ports und Anschlussstücke. Dieser Aufnahmeteil 2B kann eine Konnektionsleiste 18 sein, die eine Reihe von nebeneinander liegenden Ausnehmungen 18.1 bis 18.n aufweist, in die sich die Ports 7.1 bis 7.n und Anschlussstücke 10.1 bis 10.n passend einlegen lassen. In 2 ist nur ein Teil der Ausnehmungen dargestellt.
  • Die Aufnahmeeinheit 2 verfügt über eine Kameraeinheit 19, die einen Bildsensor 20, beispielsweise einen CCD-Sensor und ein optisches System 21 aufweist. Die Kameraeinheit 19 ist im Inneren des Gehäuses 1 oberhalb des Bereiches der Aufnahmeeinheit 2 angeordnet, in dem sich der Flüssigkeitsteil 12 des Einmalartikels 3 befindet. Die Kameraeinheit 19 ist derart angeordnet, dass ein Bildausschnitt 22 aufgenommen wird, der sich in drei Bildbereiche 22A, 22B und 22C unterteilen lässt.
  • Der Bildbereich 22A deckt einen Teil der Kassette 4, der Bildbereich 22B die nebeneinanderliegenden Ports 7.1 bis 7.n und die Anschlussstücke 10.1 bis 10.n und der Bildbereich 22C die angrenzenden Schlauchleitungsabschnitte 11.1 bis 11.n ab.
  • Zur Ausleuchtung der Aufnahmeeinheit 12 ist eine Beleuchtungseinrichtung 23 vorgesehen, die eine oder mehrere Beleuchtungskörper 23A, 23B, beispielsweise LED's aufweisen kann.
  • Die Daten (Videosignale) der Kameraeinheit 18 werden von einer Bildverarbeitungseinheit 24 verarbeitet, die über eine Datenleitung 25 mit der Steuereinheit 13 verbunden ist. Die Bildverarbeitungseinheit 24 kann eine separate Baugruppe bilden oder zusammen mit der Steuereinheit 13 Bestandteil einer zentralen Rechen- und Steuereinheit 26 des Peritonealdialysegeräts sein. Nachfolgend wird die Konfiguration der Bildverarbeitungseinheit 24 zur Durchführung verschiedener Steuer- und Überwachungsfunktionen beschrieben.
  • Bei einem ersten Ausführungsbeispiel ist die Bildverarbeitungseinheit 24 derart konfiguriert, dass in dem Bildbereich 22A ein in Kassette 4 befindlicher Barcode 27 erkannt wird. Die Erkennung des Barcodes, der ein charakteristisches Bildmuster hat, erfolgt auf der Grundlage der bekannten Verfahren zur Bilderkennung. Der Barcode wird in einem Ausschnitt 28 des Bildbereichs 22A gelesen, der sich mit dem Barcode auf der Kassette deckt. Die Bildverarbeitungseinheit 24 erzeugt in Abhängigkeit von dem Inhalt des Barcodes charakteristische Daten (Steuersignal) für die Steuereinheit 13, mit der die einzelnen Komponenten des Peritonealdialysegeräts entsprechend angesteuert werden. Beispielsweise können unterschiedliche Behandlungsoptionen in Abhängigkeit von dem eingelegten Einmalartikel, bei dem es sich beispielsweise um ein Standart-Set oder ein Pädiatrie-Set handeln kann, vorgegeben werden.
  • Der Bildbereich 22B ist in mehrere Segmente 29.1 bis 29.n aufgeteilt, wobei die einzelnen Segmente den Bereichen entsprechen, in denen sich die Anschlussstellen der Ports 7.1 bis 7.n sowie die an den Ports vorgesehenen Barcodes 30.1 bis 30.n befinden.
  • Die Bildverarbeitungseinheit 24 ist derart konfiguriert, dass die einzelnen Segmente 29.1 bis 29.n des Bildbereichs 22B aus dem Gesamtbild getrennt erfasst werden können, um den korrekten Anschluss der Anschlussstücke 10.1 bis 10.n an die Ports 7.1 bis 7.n zu überprüfen oder die Barcodes 30.1 bis 30.n der Ports 7.1 bis 7.n lesen zu können.
  • Zur Überprüfung des korrekten Anschlusses der Anschlussstücke an die Ports wird die Position der Ports und der Anschlussstücke in den Ausnehmungen 18.1 bis 18.n der Konnektionsleiste 18 überprüft. Die korrekte Position entspricht einem bestimmten Bildmuster, das mit dem aufgenommenen Bildmuster verglichen wird. Bei einer Abweichung des aufgenommenen Bildmusters von dem für den korrekten Anschluss bestimmten Bildmuster wird auf einen fehlerhaften Anschluss geschlossen. Bei einem fehlerhaften Anschluss erzeugt die Bildverarbeitungseinheit 24 ein Alarmsignal, das die Steuereinheit 13 empfängt, so dass die Steuereinheit 13 die Alarmeinheit 17 ansteuert, die einen Alarm gibt. Die Bildverarbeitungseinheit 24 kann nicht nur einen fehlerhaften Anschluss erkennen, sondern auch dazu verwendet werden, zu erkennen, ob eine Schlauchleitung angeschlossen ist oder nicht.
  • Darüber hinaus ist die Bildverarbeitungseinheit 24 derart konfiguriert, dass bestimmte Eigenschaften der Flüssigkeiten in den Schlauchleitungen 9.1 bis 9.n erkannt werden können. Hierzu wertet die Bildverarbeitungseinheit den Bildbereich 22C aus, der wiederum in einzelne den jeweiligen Schlauchleitungsabschnitten 11.1 bis 11.n zugeordnete Segmente 31.1 bis 31.n untergliedert ist. Auf der Grundlage der Bilderkennung erfasst die Bildverarbeitungseinheit 24 beispielsweise die Trübung der Flüssigkeiten und/oder das Vorhandensein von Luftblasen in den Flüssigkeiten. Die Bildverarbeitungseinheit kann auch zur Messung der Temperatur der Flüssigkeiten verwendet werden, wenn die Kameraeinheit 19 eine Infrarotkamera ist.
  • Mit der Bildverarbeitungseinheit 24 ist auch die optische Erkennung von durch Beschriftungslaser oder bei der Sterilisierung beschädigten oder verformten Anschlussstücken, die optische Erkennung von Leckagen der aus Folien gefertigten Kassette, der Detektion von Partikeln in der Aufnahmeeinheit, mit denen die Kassette beschädigt werden könnten, und die Überprüfung der Funktionsfähigkeit der automatisch betätigten Schublade möglich.
  • Wenn sich auf der Kassette 4 Referenzmuster befinden, kann die Bildverarbeitungseinheit 24 eine nicht erwünschte Verformung der Kassette erkennen. Auch kann die Lage der Kassette in der Aufnahmeeinheit 2 überprüft werden. Schließlich ist auch eine Überprüfung einer in dem Peritonealdialysegerät vorgesehenen Heizplatte zum Aufheizen der Flüssigkeiten auf Risse bzw. Bruch möglich. Beispielsweise kann auch die Verfahrgeschwindigkeit der automatisch betätigten Schublade überprüft werden.
  • Das erfindungsgemäße medizinische Gerät sieht auch die Verwendung eines anderen Einmalartikels 32 vor, bei dem es sich um ein Einsatzteil 32 handelt, das ein Unterschriftenfeld 33 aufweist. Das Unterschriftenfeld 33 kann beispielsweise mit einem Filzstift oder Kugelschreiber beschriftet werden.
  • Das Einsatzteil 32 ist derart ausgebildet, dass es in die Aufnahmeeinheit 2 passend eingesetzt werden kann. Beispielsweise kann das Einsatzteil Fixierungselemente 34 aufweisen, die in die Ausnehmungen 18.1 bis 18.n der Konnektionsleiste 18 passen, so dass das Einsatzteil 32 in der Konnektionsleiste 18 fixiert ist.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist das Einsatzteil 32 einen plattenförmigen Grundträger 35 auf, der an der Oberseite über das Unterschriftenfeld 33 verfügt und an der Unterseite die Fixierungselemente 34 aufweist. Das Unterschriftenfeld 33 kann von dem Grundträger 35 selbst gebildet werden oder ein weiterer auf den Grundträger aufgebrachter Träger sein, der beispielsweise aus Papier oder einer Folie besteht.
  • Die Bildverarbeitungseinheit 24 ist derart konfiguriert, dass die auf dem Unterschriftenfeld 32 befindliche Unterschrift gelesen und ausgewertet wird. Die Unterschrift kann mit Unterschriften verglichen werden, die in einem Speicher der Bildverarbeitungseinheit 24 gespeichert sind. Dadurch ist eine Authentifizierung des Benutzers des Geräts möglich.
  • Die Steuereinheit 13 sieht verschiedene Betriebsmodi vor, beispielsweise kann ein Servicemode vorgesehen sein, der nur von einem autorisierten Personal (Techniker) ausgewählt werden darf. In dem Servicemode können bestimmte sicherheitsrelevante Komponenten deaktiviert sein. Die Steuereinheit 13 gibt den Servicemode nur dann frei, wenn der Techniker sich mit seiner Unterschrift autorisiert hat. Darüber hinaus ist ein Behandlungsmodus vorgesehen, in dem die Peritonealdialyse durchgeführt wird. Dieser Modus wird von der Steuereinheit 13 nur dann freigegeben, wenn sich der Patient autorisiert hat. Darüber hinaus kann für Schulungszwecke auch ein Demonstrationsmodus vorgesehen sein, in dem die Behandlung nicht durchgeführt wird.
  • Bezugszeichenliste:
  • 1
    Gehäuse
    2
    Aufnahmeeinheit
    2
    Aufnahmeteil 2A der Aufnahmeeinheit
    2
    Aufnahmeteil 2B der Aufnahmeeinheit
    3
    Einmalartikel
    4
    Kassette
    5
    Pumpkammer
    6
    Pumpkammer
    7.1 bis 7.n
    Port
    8.1 bis 8.n
    Beutel
    8
    Beuteleinheit
    9.1 bis 9.n
    Schlauchleitungen
    10.1 bis 10.n
    Anschlusstücke
    9.1 bis 9.n
    Schlauchleitungsabschnitte 11.1 bis 11.n der Schlauchleitungen
    12
    Flüssigkeitsteil
    13
    Steuereinheit
    14
    Komponenten
    15
    Betätigungsorgan
    16
    Betätigungsorgan
    17
    Alarmeinheit
    18
    Konnektorleiste
    18.1 bis 18.n
    Ausnehmungen
    19
    Kameraeinheit
    20
    Bildsensor
    21
    Optisches System
    22
    Bildausschnitt
    22A
    Bildbereich
    22B
    Bildbereich
    22C
    Bildbereich
    23
    Beleuchtungseinrichtung
    23A
    Beleuchtungskörper
    23B
    Beleuchtungskörper
    24
    Bildverarbeitungseinheit
    25
    Datenleitung
    26
    zentrale Rechen- und Steuereinheit
    4
    Barcode 27 der Kassette
    28
    Segmente
    29.1 bis 29.n
    Segmente
    7.1 bis 7.n
    Barcode 30.1 bis 30.n des Port
    31.1 bis 31.n
    Segmente
    32
    Einsatzteil
    33
    Unterschriftenfeld
    34
    Fixierungselement
    35
    Grundträger

Claims (12)

  1. Medizintechnisches Gerät mit einem Gehäuse (1), das eine Aufnahmeeinheit (2) aufweist, die derart ausgebildet ist, dass zumindest ein Teil eines Einmalartikels (3) in die Aufnahmeeinheit (2) einsetzbar ist, wobei das medizintechnische Gerät verschiedene Komponenten (14) für den Betrieb des medizintechnischen Geräts und eine Steuereinheit (13) zum Steuern der Komponenten (14) aufweist, wobei in dem Inneren des Gehäuses (2) eine Kameraeinheit (19) vorgesehen ist, die einen Bildsensor (20) aufweist, der derart angeordnet ist, dass ein Bild zumindest eines Teils des in die Aufnahmeeinheit (2) eingesetzten Einmalartikels (3) aufgenommen wird, das medizintechnische Gerät eine die Daten des Bildsensors (20) auswertende Bildverarbeitungseinheit (24) aufweist, die in Abhängigkeit von dem aufgenommenen Bild des zumindest einen Teils des in die Aufnahmeeinheit eingesetzten Einmalartikels (3) charakteristische Daten für die Steuereinheit (13) erzeugt, und die Steuereinheit (13) derart konfiguriert sind, dass zumindest eine Komponente (14) des medizintechnischen Geräts in Abhängigkeit von den Daten der Bildverarbeitungseinheit (24) gesteuert wird; dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinheit (2) zur Aufnahme eines Flüssigkeitsteils (12) eines Einmalartikels (32) und zur Aufnahme eines Einsatzteils (32) mit einem Unterschriftenfeld (33) ausgebildet ist und die Bildverarbeitungseinheit (24) derart konfiguriert ist, dass auf der Grundlage einer Bilderkennung eine Unterschrift auf dem Unterschriftenfeld (33) des Einsatzteils (32) ausgewertet wird, wobei für die Unterschrift des Benutzers charakteristische Daten erzeugt werden.
  2. Medizintechnisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildverarbeitungseinheit (24) ferner derart konfiguriert ist, dass bestimmte Eigenschaften des Einmalartikels (3), die in dem aufgenommenen Bild des Einmalartikels als charakteristische Bildmuster erkennbar sind, auf der Grundlage einer Bilderkennung bestimmt werden, wobei eine oder mehrere bestimmte Eigenschaften des Einmalartikels beschreibende charakteristische Daten erzeugt werden.
  3. Medizintechnisches Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinheit (2) zur Aufnahme eines Flüssigkeitsteils (12) eines Einmalartikels (3) ausgebildet ist, wobei der Flüssigkeitsteil (12) mehrere Schlauchleitungsabschnitte (11.1 bis 1 1.n) von Schlauchleitungen (9.1 bis 9.n) umfasst.
  4. Medizintechnisches Gerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Bildsensor (20) derart angeordnet ist, dass ein Bild zumindest des Teils des Flüssigkeitsteils (12) des Einmalartikels (3) aufgenommen wird, in dem die Schlauchleitungsabschnitte (11.1 bis 11.n) angeordnet sind.
  5. Medizintechnisches Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildverarbeitungseinheit (24) derart konfiguriert ist, dass auf der Grundlage einer Bilderkennung eine oder mehrere bestimmte Eigenschaften der Flüssigkeiten in den Schlauchleitungen (9.1 bis 9.n) bestimmt werden, wobei eine oder mehrere bestimmte Eigenschaften der Flüssigkeiten beschreibende charakteristische Daten erzeugt werden.
  6. Medizintechnisches Gerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Eigenschaften der Flüssigkeiten in den Schlauchleitungen (9.1 bis 9.n) die Trübung der Flüssigkeiten und/oder das Vorhandensein von Luftblasen in den Flüssigkeiten und/oder die Temperatur der Flüssigkeiten sind.
  7. Medizintechnisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinheit (2) zur Aufnahme eines Flüssigkeitsteils (12) eines Einmalartikels (3) ausgebildet ist, wobei der Flüssigkeitsteil (12) eine Kassette (4) mit mehreren Ports (7.1 bis 7.n) und mehreren Schlauchleitungsabschnitten (11.1 bis 11.n) umfasst, die an den Ports anschließbare Anschlussstücke (10.1 bis 10.n) aufweisen.
  8. Medizintechnisches Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Bildsensor (20) derart angeordnet ist, dass ein Bild des Teils des Flüssigkeitsteils (12) des Einmalartikels (3) aufgenommen wird, in dem die Ports (7.1 bis 7.n) der Kassette (4) und die Anschlussstücke (10.1 bis 10.n) der Schlauchleitungsabschnitte (11.1 bis 11.n) angeordnet sind.
  9. Medizintechnisches Gerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildverarbeitungseinheit (24) derart konfiguriert ist, dass auf der Grundlage einer Bilderkennung die Position der Ports (7.1 bis 7.n) und der Anschlusstücke (10.1 bis 10.n) detektiert wird, wobei den Zustand des Anschlusses der Anschlussstücke an die Ports beschreibende charakteristische Daten erzeugt werden.
  10. Medizintechnisches Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass in die Aufnahmeeinheit (2) zumindest ein Teil eines Einmalartikels (3) eingesetzt ist, welcher eine Kassette (4) und mehrere mit Behandlungsflüssigkeiten befüllte Behältnisse (8.1 bis 8.n) umfasst, wobei die Kassette (4) mehrere nebeneinander angeordnete Ports (7.1 bis 7.n) aufweist, an die Anschlussstücke (10.1 bis 10.n) von Schlauchleitungen (9.1 bis 9.n) anschließbar sind, die mit den Behältnissen (8.1 bis 8.n) verbunden sind.
  11. Medizintechnisches Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass in die Aufnahmeeinheit (2) ein Einsatzteil (32) mit einem Unterschriftenfeld eingesetzt ist.
  12. Medizintechnisches Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das medizintechnische Gerät eine Vorrichtung zur Peritonealdialyse ist.
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