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DE102015223852A1 - Leistungsstarke Haarbehandlungsmittel mit Anti-Auswasch-Effekt - Google Patents

Leistungsstarke Haarbehandlungsmittel mit Anti-Auswasch-Effekt Download PDF

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DE102015223852A1
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Germany
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acid
glu
oil
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Volker Scheunemann
Erik Schulze zur Wiesche
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Henkel AG and Co KGaA
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Abstract

Haarbehandlungsmittel, enthaltend mindestens ein anionisches Tensid, mindestens ein amphoteres und/oder nichtionisches Tensid, mindestens ein kationisches Polysaccharid-Polymer, o-Phenylphenol und/oder Salze von o-Phenylphenol, mindestens eine organische Säure und mindestens eine Lipidkomponente verringern oder verhindern das Auswaschen von Farbe aus gefärbten Haaren.

Description

  • Die Erfindung betrifft Haarbehandlungsmittel, insbesondere Shampoos und sogenannte Konditionierer, mit einer Wirkstoffkombination zur schonenden und effektiven Pflege der Haare.
  • Nicht zuletzt durch starke Beanspruchung der Haare, beispielsweise durch Färben oder Dauerwellen als auch durch Reinigung der Haare mit Shampoos und durch Umweltbelastungen, nimmt die Bedeutung von Pflegeprodukten mit möglichst langanhaltender Wirkung zu. Derartige Pflegemittel beeinflussen die natürliche Struktur und die Eigenschaften der Haare. So können anschließend an solche Pflegebehandlungen beispielsweise die Naß- und Trockenkämmbarkeit des Haares, der Halt und die Fülle des Haares optimiert sein oder die Haare vor erhöhtem Spliß geschützt sein.
  • Es ist daher seit langem üblich, Haare einer speziellen Nachbehandlung zu unterziehen. Dabei werden, üblicherweise in Form einer Spülung, die Haare mit speziellen Wirkstoffen, beispielsweise quaternären Ammoniumsalzen oder speziellen Polymeren, behandelt. Durch diese Behandlung werden je nach Formulierung die Kämmbarkeit, der Halt und die Fülle der Haare verbessert und die Splißrate verringert.
  • Ebenso sind im Stand der Technik multifunktionale kosmetische Produkte bekannt. Insbesondere zählen hierzu die so genannten „2 in 1” Shampoos, welche nicht nur das Haar reinigen, sondern es auch konditionieren. Derartige Produkte werden vom Verbraucher sehr geschätzt, weil sie durch ihre Produktleistung mindestens einen Verfahrensschritt, beispielsweise das Konditionieren mit einer klassischen Haarspülung, erübrigen.
  • Ebenso spielen Produkte zur Veränderung der natürlichen Haarfarbe in der Haarkosmetik eine herausragende Rolle. Man unterscheidet permanente, semipermanente oder temporäre Färbesysteme, die auf chemischen und/oder natürlichen Farbstoffen basieren. Die durch permanente, semipermanente oder temporäre Färbesysteme künstlich erzeugten Haarfarben weisen jedoch den Nachteil auf, daß sie sich – beispielsweise während oder nach der Haarreinigung – in unerwünschter Weise verändern können.
  • Unter „unerwünschter Veränderung” wird das Verblassen oder Ausbluten sowie der Verlust der Farbbrillanz des durch die jeweilige Färbung erzielten Farbtons der Haare verstanden. Umwelteinflüsse und/oder Sonneneinwirkungen können diese Veränderungen noch verstärken.
  • Der Einsatz von zweiwertigen Metallsalzen in Haarfärbemitteln zur Verbesserung der Haltbarkeit und damit der Echtheit der Färbung ist aus der EP 2438900 A1 bekannt.
  • Es besteht nach wie vor das Bedürfnis, Wirkstoffe oder Wirkstoffkombinationen für Haarbehandlungsmittel mit guten pflegenden Eigenschaften, die zudem die Haftung von Farbstoffen auf den Haarfasern stärken und so die Echtheit der künstlich erzeugten Haarfarbe erhalten, bereitzustellen und Haarbehandlungsmittel diesbezüglich weiterzuentwickeln.
  • Es wurde jedoch beobachtet, daß die Wasserhärte die Pflegeeigenschaften von Haarbehandlungsmitteln mitunter negativ beeinflussen kann, so daß die Pflegeleistung ein und desselben Produktes je nach Wasserqualität entweder zu gering oder zu hoch ist.
  • Unter zur hoher Pflegeleistung oder „Überpflegung” (Auftreten eines sogenannten Builtup-Effekts) der Haare ist vor allem ein schmieriges Haargefühl, wenig Haarvolumen und/oder ein strähniges, ungepflegtes Aussehen der Haare zu verstehen, während geschädigte (brüchige, splissanfällige, stumpfe) Haare ein Indiz für eine zu geringe Pflegeleistung sind.
  • Der vorliegenden Anmeldung lag daher die Aufgabe zugrunde, gut hautverträgliche und pflegende Haarbehandlungsmittel bereitzustellen, die hervorragende Schaumeigenschaften aufweisen und eine gute Abspülbarkeit mit Wasser aufweisen und darüber hinaus das Auswaschen von Farbe aus gefärbten Haaren verringern oder verhindern.
  • Die pflegenden Haarbehandlungsmittel sollten unabhängig von der Wasserqualität eine gleichbleibende Konditionierungsleistung aufweisen und insbesondere feine Haare und/oder geschädigte Haare nicht beschweren und dabei die Haare in ihrer Struktur stärken und so vor Spliß und Bruch schützen und die Kämmbarkeit und den Griff verbessern. Darüber hinaus sollten sie keimreduzierend wirken.
  • Es wurde nun gefunden, daß eine Kombination bestimmter Inhaltsstoffe eine besonders positive Wirkung auf damit behandeltem, gefärbten Haar und den Haarfollikel besitzt.
  • Ein erster Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind Haarbehandlungsmittel, enthaltend
    • a) mindestens ein anionisches Tensid,
    • b) mindestens ein amphoteres und/oder nichtionisches Tensid,
    • c) mindestens ein kationisches Polysaccharid-Polymer,
    • d) o-Phenylphenol und/oder Salze von o-Phenylphenol
      Figure DE102015223852A1_0001
    • e) mindestens eine organische Säure,
    • f) mindestens eine Lipidkomponente.
  • Haarbehandlungsmittel im Sinne der vorliegenden Erfindung sind beispielsweise Haarshampoos, Haarkonditionierer, konditionierende Shampoos, Haarsprays, Haarspülungen, Haarkuren, Haarpackungen, Haar-Tonics, Dauerwell-Fixierlösungen, Haarfärbeshampoos, Haarfärbemittel, Haarfestiger, Haarlegemittel, Haarstyling-Zubereitungen, Fönwell-Lotionen, Schaumfestiger, Haargele, Haarwachse oder deren Kombinationen. Im Hinblick auf die Tatsache, dass insbesondere Männer oft die Anwendung mehrerer unterschiedlicher Mittel und/oder mehrere Anwendungsschritte scheuen, sind solche Mittel bevorzugt, die der Mann ohnehin anwendet. Bevorzugte Mittel sind daher Shampoos, Konditioniermittel oder Haar-Tonics.
  • Die Haarbehandlungsmittel enthalten mindestens ein anionisches Tensid.
  • Als anionische Tenside und Emulgatoren eignen sich für die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen alle für die Verwendung am menschlichen Körper geeigneten anionischen oberflächenaktiven Stoffe. Diese sind gekennzeichnet durch eine wasserlöslich machende, anionische Gruppe wie z. B. eine Carboxylat-, Sulfat-, Sulfonat- oder Phosphat-Gruppe und eine lipophile Alkylgruppe mit etwa 8 bis 30 C-Atomen. Zusätzlich können im Molekül Glycol- oder Polyglycolether-Gruppen, Ester-, Ether- und Amidgruppen sowie Hydroxylgruppen enthalten sein. Beispiele für geeignete anionische Tenside und Emulgatoren sind, jeweils in Form der Natrium-, Kalium- und Ammonium- sowie der Mono-, Di- und Trialkanolammoniumsalze mit 2 bis 4 C-Atomen in der Alkanolgruppe,
    • – lineare und verzweigte Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen (Seifen),
    • – Ethercarbonsäuren der Formel R-O-(CH2-CH2O)xCH2-COOH, in der R eine lineare Alkylgruppe mit 8 bis 30 C-Atomen und x = 0 oder 1 bis 16 ist,
    • – Acylsarcoside mit 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe,
    • – Acyltauride mit 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe,
    • – Acylisethionate mit 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe,
    • – lineare Alkansulfonate mit 8 bis 24 C-Atomen,
    • – lineare Alpha-Olefinsulfonate mit 8 bis 24 C-Atomen,
    • – Alpha-Sulfofettsäuremethylester von Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen,
    • – Acylglutamate der Formel (T-I),
      Figure DE102015223852A1_0002
      in der R1CO für einen linearen oder verzweigten Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen und 0, 1, 2 oder 3 Doppelbindungen und X für Wasserstoff, ein Alkali- und/oder Erdalkalimetall, Ammonium, Alkylammonium, Alkanolammonium oder Glucammonium steht, beispielsweise Acylglutamate, die sich von Fettsäuren mit 6 bis 22, vorzugsweise 12 bis 18 Kohlenstoffatomen ableiten, wie beispielsweise C12/14- bzw. C12/18-Kokosfettsäure, Laurinsäure, Myristinsäure, Palmitinsäure und/oder Stearinsäure, insbesondere Natrium-N-cocoyl- und Natrium-N-stearoyl-L-glutamat,
    • – Ester einer hydroxysubstituierten Di- oder Tricarbonsäure der allgemeinen Formel (T-II),
      Figure DE102015223852A1_0003
      in der X=H oder eine -CH2COOR-Gruppe ist, Y=H oder -OH ist unter der Bedingung, dass Y=H ist, wenn X=-CH2COOR ist, R, R1 und R2 unabhängig voneinander ein Wasserstoffatom, ein Alkali- oder Erdalkalimetallkation, eine Ammoniumgruppe, das Kation einer ammonium-organischen Base oder einen Rest Z bedeuten, der von einer polyhydroxylierten organischen Verbindung stammt, die aus der Gruppe der veretherten (C6-C18)-Alkylpolysaccharide mit 1 bis 6 monomeren Saccharideinheiten und/oder der veretherten aliphatischen (C6-C16)-Hydroxyalkylpolyole mit 2 bis 16 Hydroxylresten ausgewählt sind, unter der Maßgabe, dass wenigstens eine der Gruppen R, R1 oder R2 ein Rest Z ist,
    • – Ester der Sulfobernsteinsäure oder der Sulfosuccinate der allgemeinen Formel (T-III),
      Figure DE102015223852A1_0004
      in der M(n+/n) für n = 1 ein Wasserstoffatom, ein Alkalimetallkation, eine Ammoniumgruppe oder das Kation einer ammonium-organischen Base und für n = 2 ein Erdalkalimetallkation darstellt und R1 und R2 unabhängig voneinander ein Wasserstoffatom, ein Alkali- oder Erdalkalimetallkation, eine Ammoniumgruppe, das Kation einer ammonium-organischen Base oder einen Rest Z bedeuten, der von einer polyhydroxylierten organischen Verbindung stammt, die aus der Gruppe der veretherten (C6-C18)-Alkylpolysaccharide mit 1 bis 6 monomeren Saccharideinheiten und/oder der veretherten aliphatischen (C6-C16)-Hydroxyalkylpolyole mit 2 bis 16 Hydroxylresten ausgewählt ist, unter der Maßgabe, dass wenigstens eine der Gruppen R1 oder R2 ein Rest Z ist,
    • – Sulfobernsteinsäuremono- und -dialkylester mit 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe und Sulfobernsteinsäuremonoalkylpolyoxyethylester mit 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe und 1 bis 6 Oxyethylgruppen,
    • – Alkylsulfate und Alkylpolyglycolethersulfate der Formel R-(O-CH2-CH2)x-OSO3H, in der R eine bevorzugt lineare Alkylgruppe mit 8 bis 30 C-Atomen und x = 0 oder 1–12 ist,
    • – gemischte oberflächenaktive Hydroxysulfonate gemäß DE-A-37 25 030 ,
    • – Ester der Weinsäure und Zitronensäure mit Alkoholen, die Anlagerungsprodukte von etwa 2–15 Molekülen Ethylenoxid und/oder Propylenoxid an C8-22-Fettalkohole darstellen,
    • – Alkyl- und/oder Alkenyletherphosphate,
    • – sulfatierte Fettsäurealkylenglycolester,
    • – Monoglyceridsulfate und Monoglyceridethersulfate.
  • Bevorzugte anionische Tenside und Emulgatoren sind Acylglutamate, Acylisethionate, Acylsarcosinate und Acyltaurate, jeweils mit einem linearen oder verzweigten Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen und 0, 1, 2 oder 3 Doppelbindungen, der in besonders bevorzugten Ausführungsformen aus einem Octanoyl-, Decanoyl-, Lauroyl-, Myristoyl-, Palmitoyl- und Stearoylrest ausgewählt ist, Ester der Weinsäure, Zitronensäure oder Bernsteinsäure bzw. der Salze dieser Säuren mit alkylierter Glucose, insbesondere die Produkte mit der INCI-Bezeichnung Disodium Coco-Glucoside Citrate, Sodium Coco-Glucoside Tartrate und Disodium Coco-Glucoside Sulfosuccinate, Alkylpolyglycolethersulfate und Ethercarbonsäuren mit 8 bis 18 C-Atomen in der Alkylgruppe und bis zu 12 Ethoxygruppen im Molekül, Sulfobernsteinsäuremono- und -dialkylester mit 8 bis 18 C-Atomen in der Alkylgruppe und Sulfobernsteinsäuremonoalkylpolyoxyethylester mit 8 bis 18 C-Atomen in der Alkylgruppe und 1 bis 6 Ethoxygruppen.
  • Weiter bevorzugte anionische Tenside sind Alkylsulfate, Alkylpolyglykolethersulfate und Ethercarbonsäuresalze mit 10 bis 18 C-Atomen in der Alkylgruppe und bis zu 12 Glykolethergruppen im Molekül und Sulfobernsteinsäuremono- und -dialkylester mit 8 bis 18 C-Atomen in der Alkylgruppe und Sulfobernsteinsäuremono-alkylpolyoxyethylester mit 8 bis 18 C-Atomen in der Alkylgruppe und 1 bis 6 Oxyethylgruppen.
  • Besonders bevorzugte anionische Tenside sind die Alkali- oder Ammoniumsalze des Laurylethersulfates mit einem Ethoxylierungsgrad von 2 bis 4 EO.
  • Bevorzugte Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,5 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,75 bis 15 Gew.-%, weiter bevorzugt 1 bis 12 Gew.-% und insbesondere 2 bis 10 Gew.-% anionische(s) Tensid(e).
  • Insbesondere bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie – bezogen auf ihr Gewicht – 0,5 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,75 bis 15 Gew.-%, weiter bevorzugt 1 bis 12 Gew.-% und insbesondere 2 bis 10 Gew.-% Alkyl(ether)sulfate der allgemeinen Formel R-(OCH2-CH2)n-OSO3X, in der R eine geradkettige oder verzweigte, gesättigte oder ungesättigte Alkylgruppe mit 8 bis 24 C-Atomen, n die Zahl 0 oder 1 bis 12, und X ein Alkali-, Erdalkali-, Ammonium- oder Alkanolaminion bedeutet, enthalten.
  • Die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel enthalten mindestens ein amphoteres Tensid und/oder mindestens ein nichtionisches Tensid. Als amphotere Tenside oder auch als zwitterionische Tenside bezeichnet man Tenside, die sowohl eine negativ als auch eine positiv geladene funktionelle Gruppe besitzen.
  • Besonders geeignete zwitterionische Tenside sind die sogenannten Betaine wie die N-Alkyl-N,N-dimethylammoniumglycinate, beispielsweise das Kokosalkyldimethylammoniumglycinat, N-Acylaminopropyl-N,N-dimethylammoniumglycinate, beispielsweise das Kokosacylaminopropyldimethylammoniumglycinat, und 2-Alkyl-3-carboxymethyl-3-hydroxyethylimidazoline mit jeweils 8 bis 18 C-Atomen in der Alkyl- oder Acylgruppe sowie das Kokosacylaminoethylhydroxyethylcarboxymethylglycinat. Ein bevorzugtes zwitterionisches Tensid ist das unter der INCI-Bezeichnung Cocamidopropyl Betaine bekannte Fettsäureamidderivat.
  • Weitere Beispiele für geeignete ampholytische Tenside sind N-Alkylglycine, N-Alkylaminopropionsäuren, N-Alkylaminobuttersäuren, N-Alkyliminodipropionsäuren, N-Hydroxyethyl-N-alkylamidopropylglycine, N-Alkyltaurine, N-Alkylsarcosine, 2-Alkylaminopropionsäuren und Alkylaminoessigsäuren mit jeweils etwa 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe. Besonders bevorzugte ampholytische Tenside sind das N-Kokosalkylaminopropionat, das Kokosacylaminoethylaminopropionat und das C12-C18-Acylsarcosin.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,3 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,5 bis 8 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,75 bis 6 Gew.-% und insbesondere 1 bis 5 Gew.-% amphotere(s) Tensid(e).
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie amphotere(s) Tensid(e) aus den Gruppen der
    • – N-Alkylglycine,
    • – N-Alkylpropionsäuren,
    • – N-Alkylaminobuttersäuren,
    • – N-Alkyliminodipropionsäuren,
    • – N-Hydroxyethyl-N-alkylamidopropylglycine,
    • – N-Alkyltaurine,
    • – N-Alkylsarcosine,
    • – 2-Alkylaminopropionsäuren mit jeweils etwa 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe,
    • – Alkylaminoessigsäuren mit jeweils etwa 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe,
    • – N-Kokosalkylaminopropionat,
    • – Kokosacylaminoethylaminopropionat
    • – C12-C18-Acylsarcosin,
    • – N-Alkyl-N,N-dimethylammonium-glycinate, beispielsweise Kokosalkyl-dimethylammoniumglycinat,
    • – N-Acyl-aminopropyl-N,N-dimethylammoniumglycinate, beispielsweise Kokosacylaminopropyl-dimethylammoniumglycinat,
    • – 2-Alkyl-3-carboxymethyl-3-hydroxyethyl-imidazoline mit jeweils 8 bis 18 C-Atomen in der Alkyl- oder Acylgruppe
    • – Kokosacylaminoethylhydroxyethylcarboxymethylglycinat
    • – der unter der INCI-Bezeichnung Cocamidopropyl Betain bekannten Verbindungen,
    • – der unter der INCI-Bezeichnung Disodium Cocoamphodiacetate bekannten Verbindungen
    enthalten, wobei bevorzugte Mittel das bzw. die amphotere(n) Tensid(e) in Mengen von 0,3 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,5 bis 8 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,75 bis 6 Gew.-% und insbesondere 1 bis 5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten.
  • Besonders bevorzugte Haarbehandlungsmittel enthalten als amphotere Tenside Betaine der Formel (Bet-I)
    Figure DE102015223852A1_0005
    in der R für einen geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ein- bzw. mehrfach ungesättigten Alkyl- oder Alkenylrest mit 8 bis 24 Kohlenstoffatomen steht.
  • Diese Tenside werden nach der INCI-Nomenklatur als Amidopropylbetaine bezeichnet, wobei die Vertreter, die sich von Kokosfettsäuren ableiten, bevorzugt sind und als Cocoamidopropylbetaine bezeichnet werden. Besonders bevorzugt werden erfindungsgemäß Tenside der Formel (Bet-I) eingesetzt, die ein Gemisch der folgenden Vertreter sind: H3C-(CH2)7-C(O)-NH-(CH2)3N+(CH3)2CH2COO H3C-(CH2)9-C(O)-NH-(CH2)3N+(CH3)2CH2COO H3C-(CH2)11-C(O)-NH-(CH2)3N+(CH3)2CH2COO H3C-(CH2)13-C(O)-NH-(CH2)3N+(CH3)2CH2COO H3C-(CH2)15-C(O)-NH-(CH2)3N+(CH3)2CH2COO H3C-(CH2)7-CH=CH-(CH2)7-C(O)-NH-(CH2)3N+(CH3)2CH2COO
  • Besonders bevorzugt werden Tenside der Formel (Bet-I) innerhalb engerer Mengenbereiche eingesetzt. Hier sind erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel bevorzugt, die – bezogen auf ihr Gewicht – 0,25 bis 8 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,5 bis 7 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,75 bis 6,5 Gew.-% und insbesondere 1 bis 5,5 Gew.-% Tensid(e) der Formel (Bet-I) enthalten.
  • Zusätzlich zu dem bzw. den Amphotensiden der Formel (Bet-I) oder an deren Stelle können die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel mit besonderem Vorzug als amphotere Tenside Betaine der Formel (Bet-II)
    Figure DE102015223852A1_0006
    enthalten, in der R für einen geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ein- bzw. mehrfach ungesättigten Alkyl- oder Alkenylrest mit 8 bis 24 Kohlenstoffatomen steht.
  • Diese Tenside werden nach der INCI-Nomenklatur als Amphoacetate bezeichnet, wobei die Vertreter, die sich von Kokosfettsäuren ableiten bevorzugt sind und als Cocoamphoactetate bezeichnet werden.
  • Aus herstellungstechnischen Gründen enthalten Tenside dieses Typs immer auch Betaine der Formel (Bet-IIa)
    Figure DE102015223852A1_0007
    in der R für einen geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ein- bzw. mehrfach ungesättigten Alkyl- oder Alkenlyrest mit 8 bis 24 Kohlenstoffatomen und M für ein Kation steht.
  • Diese Tenside werden nach der INCI-Nomenklatur als Amphodiacetate bezeichnet, wobei die Vertreter, die sich von Kokosfettsäuren ableiten, bevorzugt sind und als Cocoamphodiactetate bezeichnet werden.
  • Besonders bevorzugt werden erfindungsgemäß Tenside der Formel (Bet-II) eingesetzt, die ein Gemisch der folgenden Vertreter sind: H3C-(CH2)7-C(O)-NH-(CH2)2NH+(CH2CH2OH)CH2CH2COO H3C-(CH2)9-C(O)-NH-(CH2)2NH+(CH2CH2OH)CH2CH2COO H3C-(CH2)11-C(O)-NH-(CH2)2NH+(CH2CH2OH)CH2CH2COO H3C-(CH2)13-C(O)-NH-(CH2)2NH+(CH2CH2OH)CH2CH2COO H3C-(CH2)15-C(O)-NH-(CH2)2NH+(CH2CH2OH)CH2CH2COO H3C-(CH2)7-CH=CH-(CH2)7-C(O)-NH-(CH2)2NH+(CH2CH2OH)CH2CH2COO
  • Besonders bevorzugt werden Tenside der Formel (Bet-II) innerhalb engerer Mengenbereiche eingesetzt. Hier sind erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel bevorzugt, die – bezogen auf ihr Gewicht – 0,25 bis 8 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,5 bis 7 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,75 bis 6,5 Gew.-% und insbesondere 1 bis 5,5 Gew.-% Tensid(e) der Formel (Bet-II) enthalten.
  • Zusammenfassend sind erfindungsgemäße kosmetische Mittel bevorzugt, bei denen der Rest R in den Formeln (Bet-I) und (Bet-II) ausgewählt ist aus
    H3C-(CH2)7- H3C-(CH2)9- H3C-(CH2)11- H3C-(CH2)13- H3C-(CH2)15-
    H3C-(CH2)7-CH=CH-(CH2)7- oder Mischungen aus diesen.
  • Die Haarbehandlungsmittel können nichtionische(s) Tensid(e) enthalten. Wenn sie frei sind von amphoteren Tensiden, enthalten sie zwingend ein nichtionisches Tensid.
  • Zu den geeigneten nichtionischen Tensiden zählen beispielsweise
    • – Anlagerungsprodukte von 4 bis 30 Mol Ethylenoxid und/oder 0 bis 5 Mol Propylenoxid an lineare Fettalkohole mit 8 bis 22 C-Atomen, an Fettsäuren mit 12 bis 22 C-Atomen und an Alkylphenole mit 8 bis 15 C-Atomen in der Alkylgruppe,
    • – Ethylenoxid- und Polyglycerin-Anlagerungsprodukte an Methylglucosid-Fettsäureester, Fettsäurealkanolamide und Fettsäureglucamide,
    • – C8-C30-Fettsäuremono- und -diester von Anlagerungsprodukten von 1 bis 30 Mol Ethylenoxid an Glycerin,
    • – Aminoxide,
    • – Sorbitanfettsäureester und Anlagerungeprodukte von Ethylenoxid an Sorbitanfettsäureester wie beispielsweise Polysorbate,
    • – Fettsäurealkanolamide der nachfolgenden allgemeinen Formel,
      Figure DE102015223852A1_0008
      in der R bevorzugt einen linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Alkyl- oder Alkenylrest mit 8 bis 24 Kohlenstoffatomen bedeutet und die Reste R' für Wasserstoff oder für die Gruppe -(CH2)nOH stehen, in der n die Zahlen 2 oder 3 bedeutet, mit der Maßgabe, dass mindestens einer der Reste R' für den zuvor genannten Rest -(CH2)nOH steht,
    • – Zuckerfettsäureester und Anlagerungsprodukte von Ethylenoxid an Zuckerfettsäureester,
    • – Anlagerungsprodukte von Ethylenoxid an Fettsäurealkanolamide und Fettamine, und/oder
    • – Alkyl(oligo)glucoside,
    • – Gemische aus Alkyl-(oligo)-glucosiden und Fettalkoholen zum Beispiel das im Handel erhältliche Produkt Montanov® 68,
    • – Anlagerungsprodukte von 5 bis 60 Mol Ethylenoxid an Rizinusöl und gehärtetes Rizinusöl,
    • – Partialester von Polyolen mit 3-6 Kohlenstoffatomen mit gesättigten Fettsäuren mit 8 bis 22 C-Atomen,
    • – Sterine. Als Sterine wird eine Gruppe von Steroiden verstanden, die am C-Atom 3 des Steroid-Gerüstes eine Hydroxylgruppe tragen und sowohl aus tierischem Gewebe (Zoosterine) wie auch aus pflanzlichen Fetten (Phytosterine) isoliert werden. Beispiele für Zoosterine sind das Cholesterin und das Lanosterin. Beispiele geeigneter Phytosterine sind Ergosterin, Stigmasterin und Sitosterin. Auch aus Pilzen und Hefen werden Sterine, die sogenannten Mykosterine, isoliert.
    • – Phospholipide. Hierunter werden vor allem die Glucose-Phospolipide, die z. B. als Lecithine bzw. Phospahtidylcholine aus z. B. Eidotter oder Pflanzensamen (z. B. Sojabohnen) gewonnen werden.
  • Geeignete Alkyl(oligo)glycoside können ausgewählt sein aus Verbindungen der allgemeinen Formel der RO-[G]x, in denen sich [G] bevorzugt von Aldosen und/oder Ketosen mit 5-6 Kohlenstoffatomen, vorzugsweise von Glucose ableitet.
  • Die Indexzahl x steht für den Oligomerisierungsgrad (DP), d. h. für die Verteilung der Mono- und Oligoglycoside. Die Indexzahl x weist vorzugsweise einen Wert im Bereich von 1 bis 10, besonders bevorzugt im Bereich von 1 bis 3 auf, wobei es sich dabei um keine ganze Zahl, sondern um eine gebrochene Zahl handeln kann, die analytisch ermittelt werden kann.
  • Besonders bevorzugte Alkyl(oligo)glycoside weisen einen Oligomerisierungsgrad zwischen 1,2 und 1,5 auf.
  • Der Rest R steht bevorzugt für mindestens einen Alkyl- und/oder Alkenylrest mit 4 bis 24 C-Atomen.
  • Insbesondere bevorzugte Alkyl(oligo)glycoside sind die unter den INCI-Bezeichnungen Caprylyl/Capryl Glucoside, Decyl Glucoside, Lauryl Glucoside und Coco Glucoside bekannten Verbindungen.
  • Geeignete Aminoxide können ausgewählt sein aus mindestens einer Verbindung der allgemeinen Formeln (A-I) oder (A-II)
    Figure DE102015223852A1_0009
    in denen R jeweils für einen geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ein- oder mehrfach ungesättigten Alkyl- oder Alkenylrest mit 6 bis 24 Kohlenstoffatomen, bevorzugt mit 8 bis 18 Kohlenstoffatomen steht.
  • Insbesondere bevorzugt sind die unter den INCI-Bezeichnungen Cocamine Oxide, Lauramine Oxide und/oder Cocamidopropylaminoxid bekannten und im Handel von verschiedenen Anbietern erhältlichen Tenside der zuvor genannten Formel (A-I) oder (A-II).
  • Unter geeigneten C8-C30-Fettsäuremono- und -diestern von Anlagerungsprodukten von 1 bis 30 Mol Ethylenoxid an Glycerin werden bevorzugt die unter den INCI-Bezeichnungen PEG(1–10) Glyceryl Cocoate, insbesondere PEG-7 Glyceryl Cocoate verstanden.
  • Es kann weiterhin von Vorteil sein, die ethoxylierten Fettsäureester mit weiteren ethoxylierten Fettsäureestern zu kombinieren. Solche Produktgemische sind im Handel erhältlich – beispielsweise unter der Bezeichnung „Antil 200®” (INCI-Bezeichnung: PEG-200 Hydrogenated Glyceryl Palmate, PEG-7 Glyceryl Cocoate) von der Firma Evonik.
  • Besonders bevorzugte nichtionische Tenside, die in den erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmitteln enthalten sein können, sind Fettsäurealkanolamide, insbesondere die unter den INCI-Bezeichnungen Cocamide MEA und/oder Cocamide MIPA bekannten Verbindungen; Alkyl(oligo)glucoside, insbesondere die unter den INCI-Bezeichnungen Caprylyl/Capryl Glucoside, Decyl Glucoside, Lauryl Glucoside und/oder Coco Glucoside bekannten Verbindungen; C8-C30-Fettsäuremono- und -diester von Anlagerungsprodukten von 1 bis 30 Mol Ethylenoxid an Glycerin, insbesondere die unter der INCI-Bezeichnung PEG-7 Glyceryl Cocoate bekannte Verbindung; und/oder Anlagerungsprodukte von 4 bis 30 Mol Ethylenoxid und/oder 0 bis 5 Mol Propylenoxid an lineare Fettalkohole mit 8 bis 22 C-Atomen.
  • Insbesondere bevorzugt aufgrund ihrer schaumstabilisierenden und rückfettenden Eigenschaften sind Cocamide MEA und/oder PEG-7 Glyceryl Cocoate.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,3 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,5 bis 8 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,75 bis 6 Gew.-% und insbesondere 1 bis 5 Gew.-% nichtionische(s) Tensid(e).
  • Die Haarbehandlungsmittel können kationische(s) Tensid(e) enthalten. Erfindungsgemäß einsetzbar sind kationische Tenside vom Typ der quartären Ammoniumverbindungen, der Esterquats und der Amidoamine. Bevorzugte quaternäre Ammoniumverbindungen sind Ammoniumhalogenide, insbesondere Chloride und Bromide, wie Alkyltrimethylammoniumchloride, Dialkyldimethylammoniumchloride und Trialkylmethylammoniumchloride. Die langen Alkylketten dieser Tenside weisen bevorzugt 10 bis 18 Kohlenstoffatome auf, wie z. B. in Cetyltrimethylammoniumchlorid, Stearyltrimethylammoniumchlorid, Distearyldimethylammoniumchlorid, Lauryldimethylammoniumchlorid, Lauryldimethylbenzylammoniumchlorid und Tricetylmethylammoniumchlorid. Weitere bevorzugte kationische Tenside sind die unter den INCI-Bezeichnungen Quaternium-27 und Quaternium-83 bekannten Imidazolium-Verbindungen.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie als kationischen Pflegestoff – bezogen auf ihr Gewicht – 0,05 bis 7,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,2 bis 3,5 Gew.-% und insbesondere 0,25 bis 2,5 Gew.-% kationische(s) Tensid(e) aus der Gruppe der quartären Ammoniumverbindungen und/oder der Esterquats und/oder der Amidoamine enthalten, wobei bevorzugte kationische(s) Tensid(e) ausgewählt ist/sind aus
    • – Alkyltrimethylammoniumchloriden mit vorzugsweise 10 bis 18 Kohlenstoffatomen im Alkylrest und/oder
    • – Dialkyldimethylammoniumchloride mit vorzugsweise 10 bis 18 Kohlenstoffatomen im Alkylrest und/oder
    • – Trialkylmethylammoniumchloride mit vorzugsweise 10 bis 18 Kohlenstoffatomen im Alkylrest und/oder
    • – Cetyltrimethylammoniumchlorid und/oder
    • – Stearyltrimethylammoniumchlorid und/oder
    • – Distearyldimethylammoniumchlorid und/oder
    • – Lauryldimethylammoniumchlorid und/oder
    • – Lauryldimethylbenzylammoniumchlorid und/oder
    • – Tricetylmethylammoniumchlorid
    • – Quaternium-27 und/oder
    • – Quaternium-83 und/oder
    • – N-Methyl-N(2-hydroxyethyl)-N,N-(ditalgacyloxyethyl)ammonium-methosulfat und/oder
    • – N-Methyl-N(2-hydroxyethyl)-N,N-(distearoyloxyethyl)ammonium-methosulfat und/oder
    • – N,N-Dimethyl-N,N-distearoyloxyethyl-ammoniumchlorid und/oder
    • – N,N-Di-(2-hydroxyethyl)-N,N-(fettsäureesterethyl)-ammoniumchlorid.
  • Die Haarbehandlungsmittel enthalten mindestens ein kationisches Polysaccharid-Polymer.
  • Kationische Polysaccharid-Polymere steigern die Pflegeleistung der erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel (insbesondere die Wirksamkeit der erfindungsgemäßen Mittel gegen Haarbruch). Geeignete kationische Polysaccharid-Polymere können ausgewählt sein aus kationischen Celluloseverbindungen und/oder aus kationischen Guar-Derivaten.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel enthalten als kationische(s) Polysaccharid-Polymer(e) c) – bezogen auf das Gewicht des Mittels – 0,01 bis 3 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 2 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,1 bis 1,5 Gew.-% und insbesondere 0,15 bis 0,8 Gew.-% mindestens eines Polymers aus der Gruppe der kationischen Cellulosepolymeren und/oder der kationischen Guarderivate.
  • Kationische Celluloseverbindungen im Sinne der Erfindung sind solche, die in mindestens einer Seitenkette mehr als eine permanente kationische Ladung tragen. Cellulose ist aus beta-1,4-glycosidisch-verknüpften D-Glucopyranose-Einheiten aufgebaut und bildet unverzweigte, wasserunlösliche Ketten. Als „Seitenkette” einer Cellulose werden chemische Substituenten definiert, die an das Cellulosegerüst binden und nicht zur nativen Cellulose zählen, da sie z. B. durch chemische Synthese nachträglich eingeführt wurden.
  • Bevorzugt sind quaternisierte Cellulosepolymere, die aus Hydroxy(C2-C4)alkylcellulosen hervorgehen, besonders bevorzugt aus Hydroxyethylcellulosen.
  • Solche Polymere sind dem Fachmann bekannt und im Handel von verschiedenen Firmen erhältlich. Besonders bevorzugt sind die unter den INCI-Bezeichnungen Polyquaternium-4, Polyquaternium-10, Polyquaternium-24, Polyquaternium-67 und/oder Polyquaternium-72 bekannten kationischen Cellulosederivate. Ganz besonders bevorzugt sind Polyquaternium-10, Polyquaternium-24 und/oder Polyquaternium-67 und insbesondere bevorzugt ist Polyquaternium-10.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel enthalten als kationische(s) Polysaccharid-Polymer(e) c) – bezogen auf das Gewicht des Mittels – 0,01 bis 3 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 2 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,1 bis 1,5 Gew.-% und insbesondere 0,15 bis 0,8 Gew.-% mindestens eines Polymers aus der Gruppe der Polyquaternium-4, Polyquaternium-10, Polyquaternium-24, Polyquaternium-67 und/oder Polyquaternium-72.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel enthalten als kationische(s) Polysaccharid-Polymer(e) c) – bezogen auf das Gewicht des Mittels – 0,01 bis 3 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 2 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,1 bis 1,5 Gew.-% und insbesondere 0,15 bis 0,8 Gew.-% Polyquaternium-10.
  • Geeignete kationische Guar-Derivate im Sinne der Erfindung sind kationische Hydroxyalkyl-Guar-Derivate, vorzugsweise kationisches Hydroxyethyltrimethylammonium-Guar und/oder kationisches Hydroxypropyltrimethylammonium-Guar mit mittleren Molekulargewichten zwischen 100.000 und 2.000.000 Dalton. Insbesondere bevorzugt sind die unter der INCI-Bezeichnung Guar Hydroxypropyltrimonium Chloride bekannten kationischen Guar-Polymere mit einem Molekulargewicht (Gewichtsmittel) zwischen 200.000 und 1.600.000 Dalton. Die kationische Ladungsdichte dieser Guar-Polymere beträgt vorzugsweise mindestens 0,4 meq/g, bevorzugt mindestens 0,5 meq/g und insbesondere mindestens 0,6 meq/g. Ihr Stickstoffgehalt liegt vorzugsweise im Bereich von 1,1 bis 1,8 Gew.-% (bezogen auf ihr Gesamtgewicht).
  • Kationische Guar-Derivate, die unter der INCI-Bezeichnung Guar Hydroxypropyltrimonium Chloride bekannt sind, sind dem Fachmann bekannt und beispielsweise unter den Handelsnamen Cosmedia® Guar, N-Hance® und/oder Jaguar® von verschiedenen Anbietern erhältlich.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel enthalten als kationische(s) Polysaccharid-Polymer(e) c) – bezogen auf das Gewicht des Mittels – 0,01 bis 3 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 2 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,1 bis 1,5 Gew.-% und insbesondere 0,15 bis 0,8 Gew.-% Guar Hydroxypropyltrimonium Chloride.
  • Die Haarbehandlungsmittel enthalten o-Phenylphenol und/oder Salz(e) von o-Phenylphenol. Bevorzugt wird o-Phenylphenol eingesetzt, wobei der Einsatz innerhalb bestimmter engerer Mengenbereiche besonders effektiv ist.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 0,4 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 0,3 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,025 bis 0,25 Gew.-% und insbesondere 0,05 bis 0,2 Gew.-% o-Phenylphenol.
  • Zusätzlich zu o-Phenylphenol oder an seiner Stelle können auch Salze von o-Phenylphenol eingesetzt werden. Hier haben sich unter anderem die Alkalimetallsalze Natriumorthophenylphenolat, Kaliumorthophenylphenolat sowie Ammoniumorthophenylphenolat, Magnesiumorthophenylphenolat, Calciumphenylphenolat, Zinkorthophenylphenolat, Eisenorthophenylphenolat und Manganorthophenylphenolat als besonders geeignet erwiesen. Bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel enthalten Salz(e) aus der Gruppe Natriumorthophenylphenolat, Kaliumorthophenylphenolat sowie Ammoniumorthophenylphenolat, Magnesiumorthophenylphenolat, Calciumphenylphenolat, Zinkorthophenylphenolat, Eisenorthophenylphenolat und Manganorthophenylphenolat in einer Gesamtmenge von 0,001 bis 0,4 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 0,3 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,025 bis 0,25 Gew.-% und insbesondere 0,05 bis 0,2 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Mittels.
  • Ganz besonders bevorzugte Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 0,4 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 0,3 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,025 bis 0,25 Gew.-% und insbesondere 0,05 bis 0,2 Gew.-% Natriumorthophenylphenolat.
  • Die Haarbehandlungsmittel enthalten mindestens eine organische Säure.
  • Typische Vertreter für organische Säuren sind aliphatische Mono- und Dicarbonsäuren wie beispielsweise Essigsäure, Propionsäure, Oxalsäure und 1,3-Propandisäure sowie aromatische Carbonsäuren wie beispielsweise Benzoesäure. Weitere organische Säuren sind beispielsweise Hydroxycarbonsäuren wie Glykolsäure, Zitronensäure, Weinsäure, Äpfelsäure und Milchsäure. Auch ungesättigte Mono- oder Dicarbonsäuren wie beispielsweise Fumarsäure oder α-Ketocarbonsäuren wie beispielsweise Brenztraubensäure (2-Oxopropionsäure) sind erfindungsgemäß.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,05 bis 3 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 2 Gew.-% organische Säure(n).
  • Besonders bevorzugte Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,05 bis 3 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 2 Gew.-% organische Säure(n) aus der Gruppe Ameisensäure, Essigsäure, Propionsäure, Buttersäure, Isobuttersäure, Valeriansäure, Isovaleriansäure, Pivalinsäure, Oxalsäure, Malonsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure, Glycerinsäure, Glyoxylsäure, Adipinsäure, Pimelinsäure, Korksäure, Azelainsäure, Sebacinsäure, Propiolsäure, Crotonsäure, Isocrotonsäure, Elaidinsäure, Maleinsäure, Fumarsäure, Muconsäure, Citraconsäure, Mesaconsäure, Camphersäure, Benzoesäure, o,m,p-Phthalsäure, Naphthoesäure, Toluoylsäure, Hydratropasäure, Atropasäure, Zimtsäure, Isonicotinsäure, Nicotinsäure, Bicarbaminsäure, 4,4'-Dicyano-6,6'-binicotinsäure, 8-Carbamoyloctansäure, 1,2,4-Pentantricarbonsäure, 2-Pyrrolcarbonsäure, 1,2,4,6,7-Napthalinpentaessigsäure, Malonaldehydsäure, 4-Hydroxy-phthalamidsäure, 1-Pyrazolcarbonsäure, Gallussäure oder Propantricarbonsäure, Glycolsäure, Milchsäure, Äpfelsäure, Weinsäure oder Citronensäure.
  • Unter den genannten Säuren sind einige Vertreter besonders bevorzugt, weil sie den mit den erfindungsgemäßen Mitteln behandelten Haaren zusätzlichen einen angenehmen Glanz verleihen. Äußerst bevorzugte Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,05 bis 3 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 2 Gew.-% organische Säure(n) aus der Gruppe Ameisensäure, Oxalsäure, Maleinsäure, Milchsäure, Weinsäure oder Citronensäure.
  • Die Haarbehandlungsmittel enthalten mindestens eine Lipidkomponente.
  • Als Lipidkomponenten können erfindungsgemäß alle Fette und fettähnlichen Substanzen eingesetzt werden, die vorzugsweise im Bereich von 30–150°C schmelzen. Hierzu gehören u. a. Fette (Triglyceride), Mono- und Diglyceride, Wachse, Fett- und Wachsalkohole, Fettsäuren, Ester und/oder Ether von Fettalkoholen und Fettsäuren sowie Fettsäureamide oder beliebige Gemische dieser Substanzen.
  • Unter Fetten versteht man Triacylglycerine, also die Dreifachester von Fettsäuren mit Glycerin. Unter den Triacylglycerinen sind jene als Lipidkomponente mit einem Schmelzpunkt zwischen 30° und 150°C bevorzugt, die gesättigte, unverzweigte und unsubstituierte Fettsäurereste enthalten. Hierbei kann es sich auch um Mischester, also um Dreifachester aus Glycerin mit verschiedenen Fettsäuren handeln. Erfindungsgemäß einsetzbar und als Konsistenzgeber besonders gut geeignet sind sogenannte gehärtete Fette und Öle, die durch Partialhydrierung gewonnen werden.
  • Pflanzliche gehärtete Fette und Öle sind bevorzugt, z. B. gehärtetes Rizinusöl, Erdnußöl, Sojaöl, Rapsöl, Rübsamenöl, Baumwollsaatöl, Sojaöl, Sonnenblumenöl, Palmöl, Palmkernöl, Leinöl, Mandelöl, Maisöl, Olivenöl, Sesamöl, Kakaobutter und Kokosfett.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Lipidkomponente ausgewählt aus der Gruppe der Dreifachester von Glycerin mit Fettsäuren. Besonders bevorzugt sind die Dreifachester von Glycerin mit C18-C60-Fettsäuren und insbesondere C18-C36-Fettsäuren. Hierzu zählt gehärtetes Rizinusöl, ein Dreifachester aus Glycerin und einer Hydroxystearinsäure, der beispielsweise unter der Bezeichnung Cutina® HR im Handel ist, sowie Glycerintristearat, Glycerintribehenat (z. B. Syncrowax® HRC), Glycerintripalmitat oder die unter der Bezeichnung Syncrowax® HGLC bekannten Triglycerid-Gemische.
  • Erfindungsgemäß ebenso bevorzugt ist eine Kombination aus gehärtetem Ricinusöl und C18-C36-Fettsäuretriglyceriden (z. B. Syncrowax® HGLC). Durch die Kombination dieser Triglyceride wird die Lagerstabilität erhöht. Auch eine Kombination von gehärtetem Ricinusöl und langkettigen C20-C40-Fettsäuren (z. B. Performacid® 350 Acid) als Lipidkomponente hat sich als vorteilhaft erwiesen.
  • Als Lipidkomponenten sind neben den Triglyceriden auch Mono- und Diglyceride bzw. Mischungen der Glyceride einsetzbar. Zu den erfindungsgemäß bevorzugten Glyceridgemischen gehört die Kombination aus Cutina® HR (gehärtetem Ricinusöl) und Novata® AB (Gemisch aus C12-C18-Mono-, Di- und Triglyceriden).
  • Zu den erfindungsgemäß einsetzbaren Fettalkoholen zählen Z. B. die unverzweigten C14-C50-Fettalkohole, insbesondere die C14-C30-Fettalkohole, die aus natürlichen Fetten, Ölen und Wachsen gewonnen werden, wie beispielsweise Myristylalkohol, 1-Pentadecanol, Cetylalkohol, 1-Heptadecanol, Stearylalkohol, 1-Nonadecanol, Arachidylalkohol, 1-Heneicosanol, Behenylalkohol, Brassidylalkohol, Lignocerylalkohol, Cerylalkohol oder Myricylalkohol. Erfindungsgemäß bevorzugt sind unverzweigte, gesättigte und unsubstituierte Fettalkohole.
  • Aber auch verzweigte, gesättigte oder ungesättigte Fettalkohole können erfindungsgemäß verwendet werden. Erfindungsgemäß einsetzbar sind auch Fettalkoholschnitte, wie sie bei der Reduktion natürlich vorkommender Fette und Öle anfallen.
  • Als Lipidkomponenten sind auch C12-C40-Fettsäuren oder deren Gemische geeignet. Hierzu gehören beispielsweise Laurin-, Tridecan-, Myristin-, Pentadecan-, Palmitin-, Margarin-, Stearin-, Nonadecan-, Arachin-, Behen-, Lignocerin-, Cerotin-, Melissin-, Eruca- und Elaeostearinsäure sowie substituierte Fettsäuren, wie z. B. 12-Hydroxystearinsäure, und die Amide oder Monoethanolamide der Fettsäuren, wobei diese Aufzählung beispielhaften und keinen beschränkenden Charakter hat. Unter den Fettsäuren ist ein C20-C40-Fettsäuregemisch, welches unter der Bezeichnung Performacid® 350 Acid im Handel ist, bevorzugt geeignet.
  • Unter Wachsen werden natürliche oder künstlich gewonnene Stoffe mit folgenden Eigenschaften verstanden: sie sind von fester bis brüchig harter Konsistenz, grob bis feinkristallin, durchscheinend bis trüb, und schmelzen oberhalb von 30°C ohne Zersetzung. Sie sind schon wenig oberhalb des Schmelzpunktes niedrigviskos und nicht fadenziehend und zeigen eine stark temperaturabhängige Konsistenz und Löslichkeit. Erfindungsgemäß verwendbar sind beispielsweise natürliche pflanzliche Wachse mit einem Schmelzpunkt von 30–150°C, wie z. B. Candelillawachs, Carnaubawachs, Japanwachs, Espartograswachs, Korkwachs, Guarumawachs, Reiskeimölwachs, Zuckerrohrwachs, Ouricurywachs, Montanwachs, Sonnenblumenwachs, Fruchtwachse wie Orangenwachse, Zitronenwachse, Grapefruitwachs, Lorbeerwachs (= Bayberrywax) und tierische Wachse, wie z. B. Bienenwachs, Schellackwachs, Walrat, Wollwachs und Bürzelfett. Im Sinne der Erfindung kann es vorteilhaft sein, hydrierte oder gehärtete Wachse einzusetzen. Zu den erfindungsgemäß verwendbaren natürlichen Wachsen zählen auch die Mineralwachse, wie z. B. Ceresin und Ozokerit oder die petrochemischen Wachse, wie z. B. Petrolatum, Paraffinwachse und Mikrowachse. Als Wachskomponente sind auch chemisch modifizierte Wachse, insbesondere die Hartwachse, wie z. B. Montanesterwachse, Sasolwachse und hydrierte Jojobawachse einsetzbar. Zu den synthetischen Wachsen, die erfindungsgemäß einsetzbar sind, zählen beispielsweise wachsartige Polyalkylenwachse und Polyethylenglycolwachse.
  • Die Wachskomponente kann ebenso gewählt werden aus der Gruppe der Ester aus gesättigten und/oder ungesättigten, verzweigten und/oder unverzweigten Alkancarbonsäuren und gesättigten und/oder ungesättigten, verzweigten und/oder unverzweigten Alkoholen, aus der Gruppe der Ester aus aromatischen Carbonsäuren, Dicarbonsäuren, Tricarbonsäuren bzw. Hydroxycarbonsäuren (z. B. 12-Hydroxystearinsäure) und gesättigten und/oder ungesättigten, verzweigten und/oder unverzweigten Alkoholen, sowie ferner aus der Gruppe der Lactide langkettiger Hydroxycarbonsäuren, sofern die Wachskomponente oder die Gesamtheit der Wachskomponenten im Bereich von 30–150°C schmelzen. Hierzu zählen beispielsweise C16-C40-Alkylstearate, C20-C40-Alkylstearate (z. B. Kesterwachs® K82H), C20-C40-Dialkylester von Dimersäuren, C18-C38-Alkylhydroxystearoylstearate oder C20-C40-Alkylerucate. Ferner sind C30-C50-Alkylbienenwachs, Tristearylcitrat, Triisostearylcitrat, Stearylheptanoat, Stearyloctanoat, Trilaurylcitrat, Ethylenglycoldipalmitat, Ethylenglycoldistearat, Ethylenglykoldi(12-hydroxystearat), Stearylstearat, Palmitylstearat, Stearylbehenat, Cetylester, Cetearylbehenat und Behenylbehenat vorteilhaft einsetzbar. Auch Siliconwachse sind gegebenenfalls vorteilhaft.
  • Unabhängig von der Art der eingesetzten Lipidkomponente(n) sind erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel bevorzugt, die – bezogen auf ihr Gewicht – 0,01 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 3 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,1 bis 2,5 und insbesondere 0,2 bis 2 Gew.-% Lipidkomponente(n) enthalten.
  • In bevorzugten Haarbehandlungsmitteln ist/sind die Lipidkomponente(n) ausgewählt aus Triglyceridfetten, Mono- und Diglyceriden von gesättigten, linearen C12-C40-Fettsäuren, natürlichen und synthetischen Wachsen, Fett- und Wachsalkoholen, C10-C40-Fettsäuren, Estern von Fettalkoholen und Fettsäuren, die nicht bei 25°C flüssig sind, sowie Fettsäureamiden und beliebigen Gemische dieser Substanzen.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,01 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 3 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,1 bis 2,5 und insbesondere 0,2 bis 2 Gew.-% Triglyceridfette und/oder Mono- und Diglyceride von gesättigten, linearen C12-C40-Fettsäuren und/oder natürliche und synthetische Wachse und/oder Fett- und Wachsalkohole und/oder C10-C40-Fettsäuren und/oder Ester von Fettalkoholen und Fettsäuren, die nicht bei 25°C flüssig sind und/oder Fettsäureamide oder beliebige Gemische dieser Substanzen.
  • Die Haarbehandlungsmittel enthalten die vorstehend beschriebenen Wirkstoffe bevorzugt in einem kosmetisch akzeptablen Träger. Darunter wird im Rahmen der Erfindung bevorzugt ein wäßriger oder wäßrig-alkoholischer Träger verstanden.
  • Der kosmetische Träger enthält bevorzugt mindestens 50 Gew.-%, mehr bevorzugt mindestens 60 Gew.-%, besonders bevorzugt mindestens 70 Gew.-% und insbesondere bevorzugt mindestens 75 Gew.-% Wasser.
  • Weiterhin kann der kosmetische Träger 0,01 bis 40 Gew.-%, bevorzugt 0,05 bis 30 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 20 Gew.-% mindestens eines Alkohols enthalten.
  • Geeignete Alkohole sind beispielsweise Ethanol, Ethyldiglykol, 1-Propanol, 2-Propanol, Isopropanol, 1,2-Propylenglycol, Glycerin, Diglycerin, Triglycerin, 1-Butanol, 2-Butanol, 1,2-Butandiol, 1,3-Butandiol, 1-Pentanol, 2-Pentanol, 1,2-Pentandiol, 1,5-Pentandiol, 1, Hexanol, 2-Hexanol, 1,2-Hexandiol, 1,6-Hexandiol, Polyethylenglycolen, Sorbitol, Sorbitan, Benzylalkohol oder Mischungen dieser Alkohole.
  • Besonders bevorzugt sind die wasserlöslichen Alkohole. Insbesondere bevorzugt sind Ethanol, 1,2-Propylenglycol, Glycerin, Benzylalkohol sowie Mischungen dieser Alkohole.
  • Für eine sehr gute (Kopf)hautverträglichkeit der erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel ist es von Vorteil, wenn diese einen leicht aciden pH-Wert aufweisen.
  • Es wurde gefunden, dass die erfindungsgemäßen Mittel in einem pH-Bereich von 4,2 bis 5,8 eine besonders gute Hautverträglichkeit und Milde aufweisen.
  • In einer ersten bevorzugten Ausführungsform weisen die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel daher bevorzugt einen pH-Wert im Bereich von 4,2 bis 5,8, mehr bevorzugt von 4,25 bis 5,6, besonders bevorzugt von 4,3 bis 5,5, außerordentlich bevorzugt von 4,35 bis 5,4 und insbesondere bevorzugt von 4,4 bis 5,3 auf.
  • Die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel können pflanzliche Öle, pflanzliche Buttern und/oder pflanzliche Wachse enthalten. Diese pflanzlichen Ölkomponenten verleihen den Haaren eine verbesserte Kämmbarkeit und Frisierbarkeit und erhöhen den Haarglanz.
  • Zu den geeigneten pflanzlichen Ölkomponenten zählen natürliche (pflanzliche) Öle und/oder Buttern, die üblicherweise Triglyceride und Mischungen von Triglyceriden enthalten. Bevorzugte natürliche Öle sind Kokosnussöl, (süßes) Mandelöl, Walnussöl, Pfirsichkernöl, Aprikosenkernöl, Arganöl, Avocadoöl, Teebaumöl (Tea Tree Oil), Sojaöl, Sesamöl, Sonnenblumenöl, Tsubakiöl, Nachtkerzenöl, Reiskleieöl, Palmkernöl, Mangokernöl, Marulaöl, Wiesenschaumkrautöl, Distelöl, Macadamianussöl, Traubenkernöl, Amaranthsamenöl, Bambusöl, Olivenöl, Weizenkeimöl, Kürbiskernöl, Malvenöl, Haselnussöl, Safloröl, Canolaöl, Sasanquaöl, Jojobaöl, Rambutanöl, Kakaobutter und/oder Shea-Butter.
  • Als geeignete natürliche oder pflanzliche Wachse können bevorzugt Carnaubawachse, Bienenwachse und/oder Candelillawachse eingesetzt werden.
  • Besonders bevorzugte pflanzliche Ölkomponenten sind (süßes) Mandelöl, Pfirsichkernöl, Aprikosenkernöl, Amaranthsamenöl, Arganöl, Olivenöl, Jojobaöl, Kakaoabutter und/oder Shea-Butter.
  • Insbesondere bevorzugt sind Aprikosenkernöl, Arganöl, Olivenöl und/oder Jojobaöl.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform enthalten die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel bevorzugt Kokosnussöl, (süßes) Mandelöl, Walnussöl, Pfirsichkernöl, Aprikosenkernöl, Arganöl, Avocadoöl, Teebaumöl (Tea Tree Oil), Sojaöl, Sesamöl, Sonnenblumenöl, Tsubakiöl, Nachtkerzenöl, Reiskleieöl, Palmkernöl, Mangokernöl, Marulaöl, Wiesenschaumkrautöl, Distelöl, Macadamianussöl, Traubenkernöl, Amaranthsamenöl, Bambusöl, Olivenöl, Weizenkeimöl, Kürbiskernöl, Malvenöl, Haselnussöl, Safloröl, Canolaöl, Sasanquaöl, Jojobaöl, Rambutanöl, Kakaobutter und/oder Shea-Butter.
  • Innerhalb dieser Ausführungsform ist es besonders bevorzugt, wenn die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel (süßes) Mandelöl, Pfirsichkernöl, Aprikosenkernöl, Amaranthsamenöl, Arganöl, Olivenöl, Jojobaöl, Kakaoabutter und/oder Shea-Butter enthalten.
  • Der Gewichtsanteil des mindestens einen pflanzlichen Öls, der pflanzlichen Butter und/oder des pflanzlichen Wachses am Gesamtgewicht der erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel beträgt bevorzugt 0,02 bis 2,50 Gew.-%, mehr bevorzugt von 0,03 bis 2,00 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,04 bis 1,50 Gew.-% und insbesondere 0,05 bis 1,00 Gew.-%.
  • Neben den zuvor genannten wesentlichen und fakultativen Bestandteilen können die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform zur weiteren Steigerung der pflegenden Eigenschaften der Mittel mindestens einen weiteren haarkonditionierenden Wirkstoff enthalten, der ausgewählt sein kann aus der Gruppe der
    • – Proteinhydrolysate,
    • – Vitamine,
    • – Pflanzenextrakte und/oder
    • – Glycerin.
  • Unter geeigneten Proteinhydrolysaten sind Produktgemische zu verstehen, die durch sauer, basisch oder enzymatisch katalysierten Abbau von Proteinen (Eiweißen) erhalten werden können. Es können Proteinhydrolysate pflanzlichen, tierischen und/oder marinen Ursprungs eingesetzt werden.
  • Tierische Proteinhydrolysate sind beispielsweise Elastin-, Kollagen-, Keratin-, Seiden- und Milcheiweiß-Proteinhydrolysate, die auch in Form von Salzen vorliegen können. Solche Produkte werden beispielsweise unter den Warenzeichen Dehylan® (Cognis), Promois® (Interorgana), Collapuron® (Cognis), Nutrilan® (Cognis), Gelita-Sol® (Deutsche Gelatine Fabriken Stoess & Co), Lexein® (Inolex) und Kerasol® (Croda) vertrieben.
  • Bevorzugt sind Proteinhydrolysate pflanzlichen Ursprungs, z. B. Soja-, Mandel-, Reis-, Erbsen-, Kartoffel- und Weizenproteinhydrolysate. Solche Produkte sind beispielsweise unter den Warenzeichen Gluadin® (Cognis), DiaMin® (Diamalt), Lexein® (Inolex) und Crotein® (Croda) erhältlich. Einsetzbar sind auch kationisierte Proteinhydrolysate, wobei das zugrunde liegende Proteinhydrolysat vom Tier, beispielsweise aus Collagen, Milch oder Keratin, von der Pflanze, beispielsweise aus Weizen, Mais, Reis, Kartoffeln, Soja oder Mandeln, von marinen Lebensformen, beispielsweise aus Fischcollagen oder Algen, oder von biotechnologisch gewonnenen Proteinhydrolysaten, stammen kann. Die den kationischen Derivaten zugrunde liegenden Proteinhydrolysate können aus den entsprechenden Proteinen durch eine chemische, insbesondere alkalische oder saure Hydrolyse, durch eine enzymatische Hydrolyse und/oder einer Kombination aus beiden Hydrolysearten gewonnen werden. Die Hydrolyse von Proteinen ergibt in der Regel ein Proteinhydrolysat mit einer Molekulargewichtsverteilung von etwa 100 Dalton bis hin zu mehreren tausend Dalton. Bevorzugt sind solche kationischen Proteinhydrolysate, deren zugrunde liegender Proteinanteil ein Molekulargewicht von 100 bis zu 25000 Dalton, bevorzugt 250 bis 5000 Dalton aufweist. Weiterhin sind unter kationischen Proteinhydrolysaten quaternierte Aminosäuren und deren Gemische zu verstehen. Die Quaternisierung der Proteinhydrolysate oder der Aminosäuren wird häufig mittels quarternären Ammoniumsalzen wie beispielsweise N,N-Dimethyl-N-(n-Alkyl)-N-(2-hydroxy-3-chloro-n-propyl)-ammoniumhalogeniden durchgeführt. Weiterhin können die kationischen Proteinhydrolysate auch noch weiter derivatisiert sein. Als typische Beispiele für die kationischen Proteinhydrolysate und -derivate seien die unter den INCI-Bezeichnungen bekannten und im Handel erhältlichen Produkte genannt: Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Collagen, Cocodimopnium Hydroxypropyl Hydrolyzed Casein, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Collagen, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Hair Keratin, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Keratin, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Rice Protein, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Silk, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Soy Protein, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Wheat Protein, Cocodimonium Hydroxypropyl Silk Amino Acids, Hydroxypropyl Arginine Lauryl/Myristyl Ether HCl, Hydroxypropyltrimonium Gelatin, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Casein, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Collagen, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Conchiolin Protein, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed keratin, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Rice Bran Protein, Hydroxyproypltrimonium Hydrolyzed Silk, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Soy Protein, Hydroxypropyl Hydrolyzed Vegetable Protein, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Wheat Protein, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Wheat Protein/Siloxysilicate, Laurdimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Soy Protein, Laurdimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Wheat Protein, Laurdimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Wheat Protein/Siloxysilicate, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Casein, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Collagen, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Keratin, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Silk, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Soy Protein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Casein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Collagen, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Keratin, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Rice Protein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Silk, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Soy Protein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Vegetable Protein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Wheat Protein, Steardimonium Hydroxyethyl Hydrolyzed Collagen, Quaternium-76 Hydrolyzed Collagen, Quaternium-79 Hydrolyzed Collagen, Quaternium-79 Hydrolyzed Keratin, Quaternium-79 Hydrolyzed Milk Protein, Quaternium-79 Hydrolyzed Silk, Quaternium-79 Hydrolyzed Soy Protein, Quaternium-79 Hydrolyzed Wheat Protein. Der Gewichtsanteil des oder der Proteinhydrolysats(e) am Gesamtgewicht der Haarbehandlungsmittel beträgt bevorzugt 0,01 bis 5 Gew.-%, mehr bevorzugt 0,025 bis 3 Gew.-% und insbesondere 0,05 bis 2 Gew.-%.
  • Unabhängig von der Quelle (pflanzlich, tierisch, martim etc.) enthalten Proteinhydrolysate je nach Hydrolysegrad einzelne Aminosäuren, Oligopeptide und ggf. Polypeptide.
  • Mit besonderem Vorzug enthalten die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel mindestens ein Oligopetid, das mindestens eine Aminosäuresequenz Glu-Glu-Glu
    Figure DE102015223852A1_0010
    aufweist, wobei die Amino-Gruppe frei oder protoniert und die Carboxy-Gruppen frei oder deprotoniert vorliegen können.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie – bezogen auf ihr Gewicht – 0,0001 bis 10 Gew.-% mindestens eines Oligopetids enthalten, das mindestens eine Aminosäuresequenz Glu-Glu-Glu
    Figure DE102015223852A1_0011
    aufweist, wobei die Amino-Gruppe frei oder protoniert und die Carboxy-Gruppen frei oder deprotoniert vorliegen können
  • In dieser wie in allen nachstehenden Formeln bedeutet das eingeklammerte Wasserstoffatom der Aminogruppe ebenso wie die eingeklammerte Hydroxygruppe der Säurefunktion, daß die betreffenden Gruppen als solche vorhanden sein können (dann handelt es sich um ein Oligopeptid mit der betreffenden Anzahl an Aminosäuren wie dargestellt (in der vorstehenden Formel 3) oder aber, daß die Aminosäuresequenz in einem Oligopeptid vorliegt, das noch weitere Anminosäuren umfaßt – je nachdem, wo die weitere(n) Aminosäure(n) gebunden ist/sind, sind die eingeklammerten Bestandteile der o. g. Formel durch den/die weiteren Aminosäurerest(e) ersetzt.
  • Diese bevorzugten erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,0001 bis 10 Gew.-% mindestens eines Oligopeptids, das mindestens eine Aminosäuresequent Glu-Glu-Glu, d. h. mindestens drei aufeinanderfolgende Glutaminsäuren aufweist.
  • Oligopeptide im Sinne der vorliegenden Anmeldung sind durch Peptid-Bindungen Säureamid-artig verknüpfte Kondensationsprodukte von Aminosäuren, die mindestens 3 und maximal 25 Aminosäuren umfassen
  • In bevorzugten erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmitteln umfaßt das Oligopeptid 5 bis 15 Aminosäuren, vorzugsweise 6 bis 13 Aminosäuren, besonders bevorzugt 7 bis 12 Aminosäuren und insbesondere 8, 9 oder 10 Aminosäuren.
  • Je nachdem, ob weitere Aminosäuren an die Sequenz Glu-Glu-Glu gebunden sind und je nach Art dieser Aminosäuren kann die Molmasse des in den erfindungsgemäßen Mitteln enthaltenen Oligopeptids variieren. Bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß das Oligopeptid eine Molmasse von 650 bis 3000 Da, vorzugsweise von 750 bis 2500 Da, besonders bevorzugt von 850 bis 2000 Da und insbesondere von 1000 bis 1600 Da aufweist.
  • Zusammenfassend sind bevorzugte Haarbehandlungsmittel dadurch gekennzeichnet, daß das Oligopeptid 5 bis 15 Aminosäuren, vorzugsweise 6 bis 13 Aminosäuren, besonders bevorzugt 7 bis 12 Aminosäuren und insbesondere 8, 9 oder 10 Aminosäuren umfaßt und eine Molmasse von 650 bis 3000 Da, vorzugsweise von 750 bis 2500 Da, besonders bevorzugt von 850 bis 2000 Da und insbesondere von 1000 bis 1600 Da aufweist.
  • Wie aus der bevorzugten Anzahl von Aminosäuren in den Oligopeptiden und dem bevorzugten Molmassenbereich zu ersehen ist, werden vorzugsweise Oligopeptide eingesetzt, die nicht allein aus den drei Glutaminsäuren bestehen, sondern weitere, an diese Sequenz gebundene Aminosäuren aufweisen. Diese weiteren Aminosäuren sind vorzugsweise aus bestimmten Aminosäuren ausgewählt, während bestimmte andere Vertreter erfindungsgemäß weniger bevorzugt sind.
  • So ist es bevorzugt, wenn die in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzten Oligopeptide kein Methionin enthalten.
  • Weiter bevorzugt ist es, wenn die in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzten Oligopeptide kein Cystein und/oder Cystin enthalten.
  • Weiter bevorzugt ist es, wenn die in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzten Oligopeptide keine Asparaginsäure und/oder Asparagin enthalten.
  • Weiter bevorzugt ist es, wenn die in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzten Oligopeptide kein Serin und/oder Threonin enthalten.
  • Demgegenüber ist es bevorzugt, wenn die in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzten Oligopeptide Tyrosin enthalten.
  • Weiter bevorzugt ist es, wenn die in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzten Oligopeptide Leucin enthalten.
  • Weiter bevorzugt ist es, wenn die in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzten Oligopeptide Isoleucin enthalten.
  • Weiter bevorzugt ist es, wenn die in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzten Oligopeptide Arginin enthalten.
  • Weiter bevorzugt ist es, wenn die in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzten Oligopeptide Valin enthalten.
  • Besonders bevorzugte Oligopeptide bzw. in den bevorzugten Oligopeptiden enthaltene Aminosäuresequenzen werden nachstehend beschrieben:
    Ein besonders bevorzugtes Oligopeptid enthält zusätzlich Tyrosin, das vorzugsweise über seine Säurefunktion an die Glu-Glu-Glu-Sequenz gebunden ist. Erfindungsgemäß bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind daher dadurch gekennzeichnet, daß das in ihnen enthaltene Oligopeptid mindestens eine Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu
    Figure DE102015223852A1_0012
    aufweist, wobei die Amino-Gruppe frei oder protoniert und die Carboxy-Gruppen frei oder deprotoniert vorliegen können.
  • Ein weiteres besonders bevorzugtes Oligopeptid enthält zusätzlich Isoleucin, das vorzugsweise über seine Aminofunktion an die Glu-Glu-Glu-Sequenz gebunden ist. Erfindungsgemäß bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind daher dadurch gekennzeichnet, daß das in ihnen enthaltene das Oligopeptid mindestens eine Aminosäuresequenz Glu-Glu-Glu-Ile
    Figure DE102015223852A1_0013
    aufweist, wobei die Amino-Gruppe frei oder protoniert und die Carboxy-Gruppen frei oder deprotoniert vorliegen können.
  • Oligopeptide, die beide vorgenannten Aminosäuren (Tyrosin und Isoleucin) aufweisen, sind erfindungsgemäß bevorzugt. Besonders bevorzugt sind dabei erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel, bei denen das im Haarbehandlungsmittel enthaltene Oligopeptid mindestens eine Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile
    Figure DE102015223852A1_0014
    aufweist, wobei die Amino-Gruppe frei oder protoniert und die Carboxy-Gruppen frei oder deprotoniert vorliegen können.
  • Weiter bevorzugte Oligopeptide enthalten zusätzlich Arginin, das vorzugsweise an Isoleucin gebunden vorliegt
  • Besonders bevorzugt sind dabei erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel, bei denen das im Haarbehandlungsmittel enthaltene Oligopeptid mindestens eine Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg
    Figure DE102015223852A1_0015
    aufweist, wobei die Amino-Gruppen frei oder protoniert und die Carboxy-Gruppen frei oder deprotoniert vorliegen können.
  • Noch weiter bevorzugte Oligopeptide enthalten zusätzlich Valin, das vorzugsweise an das Arginin gebunden vorliegt. Erfindungsgemäß weiter bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind daher dadurch gekennzeichnet, daß das im Haarbehandlungsmittel enthaltene Oligopeptid mindestens eine Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg-Val
    Figure DE102015223852A1_0016
    aufweist, wobei die Amino-Gruppen frei oder protoniert und die Carboxy-Gruppen frei oder deprotoniert vorliegen können.
  • Noch weiter bevorzugte Oligopeptide enthalten zusätzlich Leucin, das vorzugsweise an das Valin gebunden vorliegt. Erfindungsgemäß weiter bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind daher dadurch gekennzeichnet, daß das im Haarbehandlungsmittel enthaltene Oligopeptid mindestens eine Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg-Val-Leu
    Figure DE102015223852A1_0017
    aufweist, wobei die Amino-Gruppen frei oder protoniert und die Carboxy-Gruppen frei oder deprotoniert vorliegen können.
  • Insbesondere bevorzugte Oligopeptide enthalten zusätzlich Leucin, das vorzugsweise an das Tyrosin gebunden vorliegt. Erfindungsgemäß weiter bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind daher dadurch gekennzeichnet, daß das im Haarbehandlungsmittel enthaltene Oligopeptid mindestens eine Aminosäuresequenz Leu-Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg-Val-Leu
    Figure DE102015223852A1_0018
    aufweist, wobei die Amino-Gruppen frei oder protoniert und die Carboxy-Gruppen frei oder deprotoniert vorliegen können.
  • Ganz besonders bevorzugt enthalten erfindungsgemäße Mittel mindestens zwei Oligopeptide, die den vorstehend genannten Kriterien genügen, sich aber voneinander unterscheiden. So ist beispielsweise die Verwendung von Haarbehandlungsmitteln bevorzugt, die mindestens zwei voneinander verschiedene Oligopetide A und B enthalten, die beide die Aminosäuresequenz Glu-Glu-Glu enthalten.
  • Solche voneinander unterschiedlichen Oligopeptide A und B entsprechen einander darin, daß sie drei aufeinander folgende Glu-Aminosäuren in ihrer Aminosäuresequenz tragen, besitzen aber in den davor oder dahinter gebundenen Aminosäuren Unterschiede. Bevorzugt sind voneinander verschiedene Peptide mit partieller Übereinstimmung, die durchaus größer sein kann als in den vorstehend genannten drei Aminosäuren.
  • So sind weiter bevorzugte Haarbehandlungsmittel dadurch gekennzeichnet, daß im Haarbehandlungsmittel mindestens zwei voneinander verschiedene Oligopetide A und B enthalten sind, die beide die Aminosäuresequenz Glu-Glu-Glu-Ile enthalten.
  • Ebenfalls bevorzugt sind Haarbehandlungsmittel, die mindestens zwei voneinander verschiedene Oligopetide A und B enthalten, die beide die Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu enthalten.
  • Noch weiter bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens zwei voneinander verschiedene Oligopetide A und B enthalten, die beide die Aminosäuresequenz Glu-Glu-Glu-Ile-Arg enthalten.
  • Ebenfalls noch weiter bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel mindestens zwei voneinander verschiedene Oligopetide A und B enthält, die beide die Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile enthalten.
  • Erfindungsgemäße bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind daher dadurch gekennzeichnet, daß das Oligopeptid mindestens eine Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile
    Figure DE102015223852A1_0019
    aufweist, wobei die Amino-Gruppe frei oder protoniert und die Carboxy-Gruppen frei oder deprotoniert vorliegen können.
  • Ganz besonders bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel mindestens zwei voneinander verschiedene Oligopetide A und B enthält, die beide die Aminosäuresequenz Glu-Glu-Glu-Ile-Arg enthalten.
  • Ebenfalls ganz besonders bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß das Haarbehandlungsmittel mindestens zwei voneinander verschiedene Oligopetide A und B enthält, die beide die Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg enthalten.
  • Vorzugsweise besteht eine noch größere strukturelle Übereinstimmung in den Oligopeptiden. So sind Haarbehandlungsmittel, die mindestens zwei voneinander verschiedene Oligopetide A und B enthalten, die beide die Aminosäuresequenz Glu-Glu-Glu-Ile-Arg-Val enthalten, weitere bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung.
  • Ebenfalls bevorzugte Ausführungsformen sind Haarbehandlungsmittel, die mindestens zwei voneinander verschiedene Oligopetide A und B enthalten, die beide die Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg-Val enthalten.
  • Noch weiter bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens zwei voneinander verschiedene Oligopetide A und B enthalten, die beide die Aminosäuresequenz Glu-Glu-Glu-Ile-Arg-Val-Leu enthalten.
  • Ebenfalls noch weiter bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens zwei voneinander verschiedene Oligopetide A und B enthalten, die beide die Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg-Val-Leu enthalten.
  • Erfindungsgemäße bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind daher dadurch gekennzeichnet, daß das Oligopeptid mindestens eine Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg-Val-Leu
    Figure DE102015223852A1_0020
    aufweist, wobei die Amino-Gruppen frei oder protoniert und die Carboxy-Gruppen frei oder deprotoniert vorliegen können,
  • Insbesondere bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens zwei voneinander verschiedene Oligopetide A und B enthalten, wobei das Oligopeptid A die Aminosäuresequenz Leu-Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg-Val-Leu
    Figure DE102015223852A1_0021
    aufweist, wobei die Amino-Gruppen frei oder protoniert und die Carboxy-Gruppen frei oder deprotoniert vorliegen können
    und das Oligopeptid B die Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg-Val-Leu
    Figure DE102015223852A1_0022
    aufweist, wobei die Amino-Gruppen frei oder protoniert und die Carboxy-Gruppen frei oder deprotoniert vorliegen können.
  • In ganz besonders bevorzugten Haarbehandlungsmitteln dieser letztgenannten Ausführungsform enthalten diese – bezogen auf das Gewicht des Mittels – 0,00001 bis 1 Gew.-% Oligopeptid A und 0,00001 bis 1 Gew.-% Oligopeptid B.
  • In weiter bevorzugten Haarbehandlungsmitteln dieser letztgenannten Ausführungsform enthalten diese – bezogen auf das Gewicht des Mittels – 0,00005 bis 0,1 Gew.-% Oligopeptid A und 0,00005 bis 0,1 Gew.-% Oligopeptid B.
  • In noch weiter bevorzugten Haarbehandlungsmitteln dieser letztgenannten Ausführungsform enthalten diese – bezogen auf das Gewicht des Mittels – 0,0001 bis 0,01 Gew.-% Oligopeptid A und 0,0001 bis 0,001 Gew.-% Oligopeptid B.
  • Die im Rahmen der vorliegenden Erfindung eingesetzten Oligopeptide, die den vorstehend genannten Bedingungen genügen, können vorteilhafterweise aus keratinischen Materialien gewonnen werden. Es ist erfindungsgemäß bevorzugt, daß diese Oligopeptide in hohen Anteilen, bezogen auf den gesamten keratinischen Peptidgehalt der Mittel, eingesetzt werden.
  • Ganz besonders bevorzugt ist es, daß ein möglichst hoher Anteil aller im erfindungsgemäßen Mittel enthaltenen keratinischen Peptide den vorstehend genannten Bedingungen genügt.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß mindestens 0,1 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 0,5 Gew.-%, besonders bevorzugt mindestens 1 Gew.-%, weiter bevorzugt mindestens 2,5 Gew.-%, noch weiter bevorzugt mindestens 5 Gew.-% und insbesondere mindestens 10 Gew.-% aller im Mittel enthaltenen keratinischen Peptide die Aminosäuresequenz Glu-Glu-Glu aufweisen.
  • Weiter bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß mindestens 0,1 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 0,5 Gew.-%, besonders bevorzugt mindestens 1 Gew.-%, weiter bevorzugt mindestens 2,5 Gew.-%, noch weiter bevorzugt mindestens 5 Gew.-% und insbesondere mindestens 10 Gew.-% aller im Mittel enthaltenen keratinischen Peptide die Aminosäuresequenz Glu-Glu-Glu-Ile aufweisen.
  • Noch weiter bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß mindestens 0,1 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 0,5 Gew.-%, besonders bevorzugt mindestens 1 Gew.-%, weiter bevorzugt mindestens 2,5 Gew.-%, noch weiter bevorzugt mindestens 5 Gew.-% und insbesondere mindestens 10 Gew.-% aller im Mittel enthaltenen keratinischen Peptide die Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu aufweisen.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß mindestens 0,1 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 0,5 Gew.-%, besonders bevorzugt mindestens 1 Gew.-%, weiter bevorzugt mindestens 2,5 Gew.-%, noch weiter bevorzugt mindestens 5 Gew.-% und insbesondere mindestens 10 Gew.-% aller im Mittel enthaltenen keratinischen Peptide die Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile aufweisen.
  • Ganz besonders bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß mindestens 0,1 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 0,5 Gew.-%, besonders bevorzugt mindestens 1 Gew.-%, weiter bevorzugt mindestens 2,5 Gew.-%, noch weiter bevorzugt mindestens 5 Gew.-% und insbesondere mindestens 10 Gew.-% aller im Mittel enthaltenen keratinischen Peptide die Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg aufweisen.
  • Noch weiter bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß mindestens 0,1 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 0,5 Gew.-%, besonders bevorzugt mindestens 1 Gew.-%, weiter bevorzugt mindestens 2,5 Gew.-%, noch weiter bevorzugt mindestens 5 Gew.-% und insbesondere mindestens 10 Gew.-% aller im Mittel enthaltenen keratinischen Peptide die Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg-Val aufweisen.
  • Insbesondere bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß mindestens 0,1 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 0,5 Gew.-%, besonders bevorzugt mindestens 1 Gew.-%, weiter bevorzugt mindestens 2,5 Gew.-%, noch weiter bevorzugt mindestens 5 Gew.-% und insbesondere mindestens 10 Gew.-% aller im Mittel enthaltenen keratinischen Peptide die Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg-Val-Leu aufweisen.
  • Die vorstehend genannten Bedingungen betreffen den Gesamtgehalt der erfindungsgemäßen Mittel an Peptiden, welche aus keratinischen Materialien stammen. Zusätzlich zu den Oligopeptiden keratinischer Herkunft können selbstverständlich weitere Peptide und/oder Protenihydrolysate eingesetzt werden, beispielsweise aus anderen nativen Quellen. Bevorzugt ist beispielsweise der zusätzliche Einsatz von Weizenproteinydrolysaten.
  • Unter geeigneten Vitaminen sind bevorzugt die folgenden Vitamine, Provitamine und Vitaminvorstufen sowie deren Derivate zu verstehen:
    • • Vitamin A: zur Gruppe der als Vitamin A bezeichneten Substanzen gehören das Retinol (Vitamin A1) sowie das 3,4-Didehydroretinol (Vitamin A2). Das β-Carotin ist das Provitamin des Retinols. Als Vitamin A-Komponente kommen beispielsweise Vitamin A-Säure und deren Ester, Vitamin A-Aldehyd und Vitamin A-Alkohol sowie dessen Ester wie das Palmitat und das Acetat in Betracht.
    • • Vitamin B: zur Vitamin B-Gruppe oder zu dem Vitamin B-Komplex gehören u. a.
    • – Vitamin B1 (Thiamin)
    • – Vitamin B2 (Riboflavin)
    • – Vitamin B3. Unter dieser Bezeichnung werden häufig die Verbindungen Nicotinsäure und Nicotinsäureamid (Niacinamid) geführt.
    • – Vitamin B5 (Pantothensäure und Panthenol). Im Rahmen dieser Gruppe wird bevorzugt das Panthenol eingesetzt. Einsetzbare Derivate des Panthenols sind insbesondere die Ester und Ether des Panthenols, Pantolacton sowie kationisch derivatisierte Panthenole. Einzelne Vertreter sind beispielsweise das Panthenoltriacetat, der Panthenolmonoethylether und dessen Monoacetat sowie kationische Panthenolderivate.
    • – Vitamin B6 (Pyridoxin sowie Pyridoxamin und Pyridoxal).
    • • Vitamin C (Ascorbinsäure): die Verwendung in Form des Palmitinsäureesters, der Glucoside oder Phosphate kann bevorzugt sein. Die Verwendung in Kombination mit Tocopherolen kann ebenfalls bevorzugt sein.
    • • Vitamin E (Tocopherole, insbesondere α-Tocopherol).
    • • Vitamin F: unter dem Begriff ”Vitamin F” werden üblicherweise essentielle Fettsäuren, insbesondere Linolsäure, Linolensäure und Arachidonsäure, verstanden.
    • • Vitamin H: Als Vitamin H wird die Verbindung (3aS,4S,6aR)-2-Oxohexahydrothienol[3,4-d]-imidazol-4-valeriansäure bezeichnet, für die sich aber zwischenzeitlich der Trivialname Biotin durchgesetzt hat.
  • Besonders bevorzugt sind Vitamine, Provitamine und Vitaminvorstufen aus den Gruppen A, B, E und H. Insbesondere bevorzugt sind Nicotinsäureamid, Biotin, Pantolacton und/oder Panthenol. Der Gewichtsanteil des oder der Vitamins(e), Vitaminderivats(e), und/oder der Vitaminvorstufe(n) am Gesamtgewicht der Haarbehandlungsmittel beträgt bevorzugt 0,001 bis 2 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,005 bis 1 Gew.-% und insbesondere 0,01 bis 0,5 Gew.-%.
  • Unter geeigneten Pflanzenextrakten sind Extrakte zu verstehen, die aus allen Teilen einer Pflanze hergestellt werden können. Üblicherweise werden diese Extrakte durch Extraktion der gesamten Pflanze hergestellt. Es kann aber in einzelnen Fällen auch bevorzugt sein, die Extrakte ausschließlich aus Blüten und/oder Blättern der Pflanze herzustellen. Geeignet sind vor allem die Extrakte aus Grünem Tee, Eichenrinde, Brennessel, Hamamelis, Hopfen, Kamille, Klettenwurzel, Schachtelhalm, Weißdorn, Lindenblüten, Litschi, Mandel, Aloe Vera, Fichtennadel, Roßkastanie, Sandelholz, Wacholder, Kokosnuß, Mango, Aprikose, Limone, Weizen, Kiwi, Melone, Orange, Grapefruit, Salbei, Rosmarin, Birke, Malve, Wiesenschaumkraut, Quendel, Schafgarbe, Thymian, Melisse, Hauhechel, Huflattich, Eibisch, Ginseng, Ingwerwurzel, Echinacea purpurea, Olea europea, Boerhavia Diffusa-Wurzeln, Foeniculum vulgaris und Apim graveolens.
  • Besonders bevorzugt für die Verwendung in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen sind die Extrakte aus Grünem Tee, Brennessel, Hamamelis, Kamille, Aloe Vera, Ginseng, Echinacea purpurea, Olea europea und/oder Boerhavia Diffusa-Wurzeln.
  • Als Extraktionsmittel zur Herstellung der genannten Pflanzenextrakte können Wasser, Alkohole sowie deren Mischungen verwendet werden. Unter den Alkoholen sind dabei niedere Alkohole wie Ethanol und Isopropanol, insbesondere aber mehrwertige Alkohole wie Ethylenglykol und Propylenglykol, sowohl als alleiniges Extraktionsmittel als auch in Mischung mit Wasser, bevorzugt.
  • Pflanzenextrakte auf Basis von Wasser/Propylenglykol im Verhältnis 1:10 bis 10:1 haben sich als besonders geeignet erwiesen.
  • Die Pflanzenextrakte können sowohl in reiner als auch in verdünnter Form eingesetzt werden. Sofern sie in verdünnter Form eingesetzt werden, enthalten sie üblicherweise ca. 2–80 Gew.-% Aktivsubstanz und als Lösungsmittel das bei ihrer Gewinnung eingesetzte Extraktionsmittel oder Extraktionsmittelgemisch.
  • Die Pflanzenextrakte können in den erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmitteln (bezogen auf das Gesamtgewicht der Mittel) bevorzugt in einer Menge von 0,01 bis 10 Gew.-%, mehr bevorzugt von 0,05 bis 7,5 Gew.-% und insbesondere von 0,1 bis 5 Gew.-% eingesetzt werden.
  • Glycerin kann den Haarreinigungs- und -pflegemitteln separat in einer Menge von bis zu 10 Gew.-% (bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels) zugegeben werden. Es kann aber auch Bestandteil des zuvor genannten wäßrig-alkoholischen Trägers sein.
  • Es wurde festgestellt, daß die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel auch für eine Anwendung als Antischuppenzubereitung geeignet sind.
  • Das Gesamtgewicht an Antischuppenmitteln am Gesamtgewicht der Haarbehandlungsmittel kann bevorzugt 0,01 bis 10 Gew.-%, mehr bevorzugt 0,025 bis 7,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 5 Gew.-% und insbesondere 0,075 bis 3 Gew.-% betragen.
  • Geeignete Antischuppenwirkstoffe können ausgewählt sein aus Piroctone Ölamine, Climbazol, Zink Pyrithion, Ketoconazole, Salicylsäure, Schwefel, Selensulfid, Teerpräparaten, Undecensäurederivaten, Klettenwurzelextrakten, Pappelextrakten, Brennesselextrakten, Walnussschalenextrakten, Birkenextrakten, Weidenrindenextrakten, Rosmarinextrakten und/oder Arnikaextrakten.
  • Bevorzugt sind Climbazol, Zink Pyrithion und Piroctone Ölamine.
  • Weitere Wirk-, Hilfs- und Zusatzstoffe, die in den erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmitteln bevorzugt enthalten sein können, sind beispielsweise:
    • – Feuchthaltemittel,
    • – Parfums,
    • – UV-Filter,
    • – Verdickungsmittel wie Gelatine oder Pflanzengumme, beispielsweise Agar-Agar, Guar-Gum, Alginate, Xanthan-Gum, Gummi arabicum, Karaya-Gummi, Johannisbrotkernmehl, Leinsamengummen, Dextrane, Cellulose-Derivate, z. B. Methylcellulose, Hydroxyalkylcellulose und Carboxymethylcellulose, Stärke-Fraktionen und Derivate wie Amylose, Amylopektin und Dextrine, Tone und Schichtsilikate wie z. B. Bentonit oder vollsynthetische Hydrokolloide wie z. B. Polyvinylalkohol, die Ca-, Mg- oder Zn-Seifen,
    • – Strukturanten wie Maleinsäure und Milchsäure,
    • – Dimethylisosorbid,
    • – Cyclodextrine,
    • – faserstrukturverbessernde Wirkstoffe, insbesondere Mono-, Di- und Oligosaccharide wie beispielsweise Glucose, Galactose, Fructose, Fruchtzucker und Lactose,
    • – Farbstoffe zum Anfärben des Mittels,
    • – Wirkstoffe wie Bisabolol und/oder Allantoin,
    • – Komplexbildnerwie EDTA, NTA, β-Alanindiessigsäure und Phosphonsäuren,
    • – Ceramide. Unter Ceramiden werden N-Acylsphingosin (Fettsäureamide des Sphingosins) oder synthetische Analogen solcher Lipide (sogenannte Pseudo-Ceramide) verstanden,
    • – Treibmittel wie Propan-Butan-Gemische, N2O, Dimethylether, CO2 und Luft,
    • – Antioxidantien,
    • – Zusätzliche Viskositätsregler wie Salze (NaCl).
  • Die erfindungsgemäßen Mittel sind vorzugsweise sognannte rinse-off-Produkte, d. h. werden nach einer bestimmten Einwirkzeit wieder aus dem Haar ausgespült. Diese Einwirkzeit beträgt vorzugsweise weniger als eine Stunde, d. h. der Verbraucher beläßt die Produkte vorzugsweise nicht bis zur nächsten Haarwäsche im Haar.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher ein Verfahren zur Haarbehandlung, bei dem ein erfindungsgemäßes Mittel auf trockenes oder feuchtes Haar aufgebracht, dort für einen Zeitraum von 30 bis 300 Sekunden belassen und danach ausgespült wird.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel führen zu einer deutlich erhöhten Stabilität künstlicher Färbungen gegen das Auswaschen von Farbe. So können chemisch gefärbte Haare mit den erfindungsgemäßen Mitteln deutlich häufiger gewaschen werden, ohne daß es zu dem unerwünschten Ausbluten oder einem Verblassen der Farbe kommt.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher die Verwendung von erfindungsgemäßen Mitteln zur Verringerung des Auswaschens von Farbe aus chemisch gefärbten Haaren.
  • Bezüglich bevorzugter Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen Verwendung gilt mutatis mutandis das zu den erfindungsgemäßen Mitteln Gesagte.
  • Beispiele:
    • Alle Angaben in Gew.-%
  • Haarshampoos Serie 1
    1 2 3 4 5 6
    Sodium Laureth Sulfate (AS) 10,0 10,0 10,0 10,0 10,0 10,0
    Cocoamidopropylbetain (AS) 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0
    Ammonium Lauryl Sulfate 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0
    Polyquaternium-10 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3
    Cocamide MEA (AS) 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8
    PEG-7 Glyceryl Cocoate 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0
    Nicotinsäureamid 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3
    Milchsäure 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2
    Sonnenblumenöl 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0
    Panthenol 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5
    Laureth-2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2
    Natriumchlorid 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3
    o-Phenylphenol 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2
    Ethyllauroylarginat - 0,4 0,3 0,2 0,1 0,05
    Glutaraldehyd - 0,05 0,06 0,07 0,08 0,1
    Dimethyloxazolidin - 0,05 0,06 0,07 0,08 0,1
    Phenoxyethanol - 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
    Phenoxyisopropanol - 1,0 0,5 0,25 0,2 0,1
    o-Cymen-5-ol - 0,1 0,05 0,1 0,05 0,1
    Hexetidin - 0,2 0,1 0,2 0,1 0,1
    Propionsäure - 0,05 0,1 0,25 0,05 0,05
    Undecylensäure - 0,1 0,2 0,1 0,2 0,1
    Farbstoff 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2
    Parfüm 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
    Wasser ad 100
    Haarshampoos Serie 2
    1 2 3 4 5 6
    Sodium Laureth Sulfate (AS) 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0
    Disodium Cocoamphodiacetate (AS) 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0
    Coco Glucoside 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0
    Cocamide MEA (AS) 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3
    Guar Hydroxypropyl Trimoniumchlorid 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
    Panthenol 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2
    Jojoba Seed Oil 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
    Weizenproteinhydrolysat 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3
    Citronensäure 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4
    PEG-120 Methyl Glucose Dioleate 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7
    Natrium-o-Phenylphenolat 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2
    Ethyllauroylarginat - 0,4 0,3 0,2 0,1 0,05
    Glutaraldehyd - 0,05 0,06 0,07 0,08 0,1
    Dimethyloxazolidin - 0,05 0,06 0,07 0,08 0,1
    Phenoxyethanol - 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
    Phenoxyisopropanol - 1,0 0,5 0,25 0,2 0,1
    o-Cymen-5-ol - 0,1 0,05 0,1 0,05 0,1
    Hexetidin - 0,2 0,1 0,2 0,1 0,1
    Propionsäure - 0,05 0,1 0,25 0,05 0,05
    Undecylensäure - 0,1 0,2 0,1 0,2 0,1
    Farbstoff 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2
    Parfüm 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
    Wasser ad 100
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 2438900 A1 [0007]
    • DE 3725030 A [0017]

Claims (10)

  1. Haarbehandlungsmittel, enthaltend a) mindestens ein anionisches Tensid, b) mindestens ein amphoteres und/oder nichtionisches Tensid, c) mindestens ein kationisches Polysaccharid-Polymer, d) o-Phenylphenol und/oder Salze von o-Phenylphenol
    Figure DE102015223852A1_0023
    e) mindestens eine organische Säure, f) mindestens eine Lipidkomponente.
  2. Haarbehandlungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es – bezogen auf sein Gewicht – 0,5 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,75 bis 15 Gew.-%, weiter bevorzugt 1 bis 12 Gew.-% und insbesondere 2 bis 10 Gew.-% anionische(s) Tensid(e) enthält.
  3. Haarbehandlungsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es – bezogen auf sein Gewicht – 0,3 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,5 bis 8 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,75 bis 6 Gew.-% und insbesondere 1 bis 5 Gew.-% amphotere(s) Tensid(e) enthält.
  4. Haarbehandlungsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es – bezogen auf sein Gewicht – 0,3 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,5 bis 8 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,75 bis 6 Gew.-% und insbesondere 1 bis 5 Gew.-% nichtionische(s) Tensid(e) enthält.
  5. Haarbehandlungsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es als kationische(s) Polysaccharid-Polymer(e) c) – bezogen auf das Gewicht des Mittels – 0,01 bis 3 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 2 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,1 bis 1,5 Gew.-% und insbesondere 0,15 bis 0,8 Gew.-% mindestens eines Polymers aus der Gruppe der kationischen Cellulosepolymeren und/oder der kationischen Guarderivate enthält.
  6. Haarbehandlungsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 0,4 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 0,3 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,025 bis 0,25 Gew.-% und insbesondere 0,05 bis 0,2 Gew.-% o-Phenylphenol enthält.
  7. Haarbehandlungsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 0,4 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 0,3 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,025 bis 0,25 Gew.-% und insbesondere 0,05 bis 0,2 Gew.-% Natriumorthophenylphenolat enthält.
  8. Haarbehandlungsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,05 bis 3 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 2 Gew.-% organische Säure(n) aus der Gruppe Ameisensäure, Oxalsäure, Maleinsäure, Milchsäure, Weinsäure oder Citronensäure enthält.
  9. Haarbehandlungsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es – bezogen auf sein Gewicht – 0,01 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 3 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,1 bis 2,5 und insbesondere 0,2 bis 2 Gew.-% Lipidkomponente(n) enthält.
  10. Haarbehandlungsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lipidkomponente(n) ausgewählt ist/sind aus Triglyceridfetten, Mono- und Diglyceriden von gesättigten, linearen C12-C40-Fettsäuren, natürlichen und synthetischen Wachsen, Fett- und Wachsalkoholen, C10-C40-Fettsäuren, Estern von Fettalkoholen und Fettsäuren, die nicht bei 25°C flüssig sind, sowie Fettsäureamiden und beliebigen Gemische dieser Substanzen.
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