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DE102015223831A1 - Leistungsstarke Haarbehandlungsmittel mit Anti-Auswasch-Effekt - Google Patents

Leistungsstarke Haarbehandlungsmittel mit Anti-Auswasch-Effekt Download PDF

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DE102015223831A1
DE102015223831A1 DE102015223831.8A DE102015223831A DE102015223831A1 DE 102015223831 A1 DE102015223831 A1 DE 102015223831A1 DE 102015223831 A DE102015223831 A DE 102015223831A DE 102015223831 A1 DE102015223831 A1 DE 102015223831A1
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DE
Germany
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weight
hair treatment
acid
glu
hair
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DE102015223831.8A
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Volker Scheunemann
Erik Schulze zur Wiesche
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Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
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Abstract

Haarbehandlungsmittel, enthaltend mindestens einen Fettalkohol, mindestens ein kationisches Tensid, mindestens ein zwei- oder dreiwertiges Metallsalz. mindestens ein aminofunktionelles Silikon, Propionsäure und/oder Salze der Propionsäure sowie mindestens eine von Propionsäure verschiedene organische Säure verringern oder verhindern das Auswaschen von Farbe aus gefärbten Haaren.

Description

  • Die Erfindung betrifft Haarbehandlungsmittel, insbesondere Shampoos und sogenannte Konditionierer, mit einer Wirkstoffkombination zur schonenden und effektiven Pflege der Haare.
  • Nicht zuletzt durch starke Beanspruchung der Haare, beispielsweise durch Färben oder Dauerwellen als auch durch Reinigung der Haare mit Shampoos und durch Umweltbelastungen, nimmt die Bedeutung von Pflegeprodukten mit möglichst langanhaltender Wirkung zu. Derartige Pflegemittel beeinflussen die natürliche Struktur und die Eigenschaften der Haare. So können anschließend an solche Pflegebehandlungen beispielsweise die Nass- und Trockenkämmbarkeit des Haares, der Halt und die Fülle des Haares optimiert sein oder die Haare vor erhöhtem Spliss geschützt sein.
  • Es ist daher seit langem üblich, Haare einer speziellen Nachbehandlung zu unterziehen. Dabei werden, üblicherweise in Form einer Spülung, die Haare mit speziellen Wirkstoffen, beispielsweise quaternären Ammoniumsalzen oder speziellen Polymeren, behandelt. Durch diese Behandlung werden je nach Formulierung die Kämmbarkeit, der Halt und die Fülle der Haare verbessert und die Splissrate verringert.
  • Ebenso sind im Stand der Technik multifunktionale kosmetische Produkte bekannt. Insbesondere zählen hierzu die so genannten „2 in 1“ Shampoos, welche nicht nur das Haar reinigen, sondern es auch konditionieren. Derartige Produkte werden vom Verbraucher sehr geschätzt, weil sie durch ihre Produktleistung mindestens einen Verfahrensschritt, beispielsweise das Konditionieren mit einer klassischen Haarspülung, erübrigen.
  • Ebenso spielen Produkte zur Veränderung der natürlichen Haarfarbe in der Haarkosmetik eine herausragende Rolle. Man unterscheidet permanente, semipermanente oder temporäre Färbesysteme, die auf chemischen und/oder natürlichen Farbstoffen basieren. Die durch permanente, semipermanente oder temporäre Färbesysteme künstlich erzeugten Haarfarben weisen jedoch den Nachteil auf, dass sie sich – beispielsweise während oder nach der Haarreinigung – in unerwünschter Weise verändern können.
  • Unter „unerwünschter Veränderung" wird das Verblassen oder Ausbluten sowie der Verlust der Farbbrillanz des durch die jeweilige Färbung erzielten Farbtons der Haare verstanden. Umwelteinflüsse und/oder Sonneneinwirkungen können diese Veränderungen noch verstärken.
  • Der Einsatz von zweiwertigen Metallsalzen in Haarfärbemitteln zur Verbesserung der Haltbarkeit und damit der Echtheit der Färbung ist aus der EP 2438900 A1 bekannt.
  • Es besteht nach wie vor das Bedürfnis, Wirkstoffe oder Wirkstoffkombinationen für Haarbehandlungsmittel mit guten pflegenden Eigenschaften, die zudem die Haftung von Farbstoffen auf den Haarfasern stärken und so die Echtheit der künstlich erzeugten Haarfarbe erhalten, bereitzustellen und Haarbehandlungsmittel diesbezüglich weiterzuentwickeln.
  • Es wurde nun gefunden, dass eine Kombination bestimmter Inhaltsstoffe eine besonders positive Wirkung auf damit behandeltem, gefärbten Haar und den Haarfollikel besitzt.
  • Ein erster Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind Haarbehandlungsmittel, enthaltend
    • a) mindestens einen Fettalkohol,
    • b) mindestens ein kationisches Tensid,
    • c) mindestens ein zwei- oder dreiwertiges Metallsalz.
    • d) mindestens ein aminofunktionelles Silikon,
    • e) Propionsäure und/oder Salze der Propionsäure
    • f) mindestens eine von e) verschiedene organische Säure
  • Haarbehandlungsmittel im Sinne der vorliegenden Erfindung sind beispielsweise Haarshampoos, Haarkonditionierer, konditionierende Shampoos, Haarsprays, Haarspülungen, Haarkuren, Haarpackungen, Haar-Tonics, Dauerwell-Fixierlösungen, Haarfärbeshampoos, Haarfärbemittel, Haarfestiger, Haarlegemittel, Haarstyling-Zubereitungen, Fönwell-Lotionen, Schaumfestiger, Haargele, Haarwachse oder deren Kombinationen. Im Hinblick auf die Tatsache, dass insbesondere Männer oft die Anwendung mehrerer unterschiedlicher Mittel und/oder mehrere Anwendungsschritte scheuen, sind solche Mittel bevorzugt, die der Mann ohnehin anwendet. Bevorzugte Mittel sind daher Shampoos, Konditioniermittel oder Haar-Tonics.
  • Die Haarbehandlungsmittel enthalten mindestens einen Fettalkohol. Fettalkohole sind aliphatische, langkettige, einwertige primäre Alkohole mit Kohlenwasserstoffresten, die 6 bis 30, vorzugsweise 6 bis 22, Kohlenstoffatome aufweisen. Die Kohlenwasserstofferste können dabei gesättigt oder ein- bzw. mehrfach ungesättigt sein. Bevorzugt im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt einsetzbare Fettalhole sind ausgewählt aus 1-Hexanol, 1-Heptanol, 1-Octanol, 1-Decanol, 1-Dodecanol (Laurylalkohol), 1-Tetradecanol (Myristylalkohol)l, 1-Hexadecanol (Cetylalkohol), 1-Heptadecanol (Margarylalkohol), 1-Octadecanol (Stearylalkohol), 1-Eisosanol (Arachidylalkohol), 1-Docosanol (Behenylalkohol), 1-Tetracosanol (Lignocerylalkohol), 1-Hexacosanol (Cerylalkohol), 1-Octacosanol (Montanylalkohol), 1-Triacontanol (Melissylalkohol), cis-9-Hexadecen-1-ol (Palmitoleylalkohol), cis-9-Octadecen-1-ol (Oleylalkohol), trans-9-Octadecen-1-ol (Elaidylalkohol), cis-11-Octadecen-1-ol, 6,9,12-Octadecatrien-1-ol (γ-Linolenylalkohol) und deren Mischungen.
  • Besonders bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie – bezogen auf ihr Gewicht – 0,1 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,5 bis 15 Gew.-%, weiter bevorzugt 1 bis 10 Gew.-% und insbesondere 2 bis 8 Gew.-% Fettalkohol(e) der Formel (II) H3C-(CH2)k-CH2-OH (II) enthalten, in der k für ganze Zahlen von 4 bis 28, vorzugsweise von 6 bis 24, weiter bevorzugt von 8 bis 22 und insbesondere für 10, 12, 14, 16, 18 oder 20 steht.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,1 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,5 bis 15 Gew.-%, weiter bevorzugt 1 bis 10 Gew.-% und insbesondere 2 bis 8 Gew.-% Alkohol(e) aus der Gruppe 1-Dodecanol (Laurylalkohol), 1-Hexadecanol (Cetylalkohol), 1-Octadecanol (Stearylalkohol), 1-Docosanol (Behenylalkohol), wobei sich die Mengen auf die Gesamtmenge der genannten Fettalkohole in der Zusammensetzung bezieht.
  • Ganz besonders bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,1 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,5 bis 15 Gew.-%, weiter bevorzugt 1 bis 10 Gew.-% und insbesondere 2 bis 8 Gew.-% Alkohol(e) aus der Gruppe 1-Hexadecanol (Cetylalkohol), 1-Octadecanol (Stearylalkohol), wobei sich die Mengen auf die Gesamtmenge der genannten Fettalkohole in der Zusammensetzung bezieht. Die Haarbehandlungsmittel enthalten mindestens ein Kationtensid. Das bzw. die kationische(n) Tensid(e) wird vorzugsweise aus der Gruppe der quartären Ammoniumverbindungen und/oder der Amidoamine ausgewählt, wobei bevorzugte kationische(s) Tensid(e) ausgewählt ist/sind aus
    • – Alkyltrimethylammoniumchloriden mit vorzugsweise 10 bis 18 Kohlenstoffatomen im Alkylrest und/oder
    • – Dialkyldimethylammoniumchloride mit vorzugsweise 10 bis 18 Kohlenstoffatomen im Alkylrest und/oder
    • – Trialkylmethylammoniumchloride mit vorzugsweise 10 bis 18 Kohlenstoffatomen im Alkylrest und/oder
    • – Cetyltrimethylammoniumchlorid und/oder
    • – Stearyltrimethylammoniumchlorid und/oder
    • – Behenyltrimethylammoniumchlorid und/oder
    • – Distearyldimethylammoniumchlorid und/oder
    • – Lauryldimethylammoniumchlorid und/oder
    • – Lauryldimethylbenzylammoniumchlorid und/oder
    • – Tricetylmethylammoniumchlorid
    • – Quaternium-27 und/oder
    • – Quaternium-83.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,05 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,25 bis 8 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 7 Gew.-% kationische(s) Tensid(e) Besonders bevorzugte kationische Tenside sind ausgewählt aus Verbindungen der nachfolgenden Formel (I)
    Figure DE102015223831A1_0001
    in der höchstens drei Reste R1 bis R4 unabhängig voneinander für eine gesättigte oder ungesättigte, verzweigte oder unverzweigte Alkylgruppe mit 1 bis 4 C-Atomen stehen, mindestens ein Rest R1 bis R4 für eine gesättigte oder ungesättigte, verzweigte oder unverzweigte Alkylkette mit 8 bis 30 C-Atomen steht, und A ein physiologisch verträgliches organisches oder anorganisches Anion bedeutet,
  • In bevorzugten Verbindungen gemäß Formel (I) steht/stehen
    • – zwei oder drei Reste R1 bis R4 für eine Methyl- oder eine Ethylgruppe,
    • – ein oder zwei Rest(e) R1 bis R4 für eine gesättigte oder ungesättigte, verzweigte oder unverzweigte Alkylkette mit 14 bis 26 C-Atomen, und
    • – A für ein Halogenidion, ein Sulfation der allgemeinen Formel RSO3 , worin R die Bedeutung von gesättigtem oder ungesättigtem Alkylresten mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen hat, oder für einen anionischen Rest einer organischen Säuren wie Maleinsäure, Fumarsäure, Oxalsäure, Weinsäure, Citronensäure, Milchsäure oder Essigsäure.
  • Mehr bevorzugt sind Verbindungen gemäß Formel (III), in der
    • – drei Reste R1 bis R4 für eine Methylgruppe stehen,
    • – ein Rest R1 bis R4 für eine Cetyl-, Palmityl-, Stearyl-, Arachidyl- oder eine Behenylgruppe steht, und
    • – A für ein Chlorid oder ein Methosulfation steht.
  • Besonders bevorzugt ist die mindestens eine Verbindung nach Formel (I) ausgewählt aus Cetyltrimethylammoniumchlorid, Cetyltrimethylammoniummethosulfat, Behentrimethylammoniumchlorid und/oder Behentrimethylammoniummethosulfat. Diese Verbindungen können in dem erfindungsgemäßen Mittel einzeln oder in ihrer Kombination eingesetzt werden, wobei die Gesamtmenge an Verbindungen der Formel (I) in dem Mittel bevorzugt maximal 10 Gew.-% beträgt, und wobei sich die Mengenangabe auf das Gesamtgewicht des erfindungegemäßen Mittels bezieht.
  • Insbesondere bevorzugt enthält ein erfindungsgemäßes Mittel als Kationtensid Behentrimethylammoniumchlorid. Hier sind erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel bevorzugt, die – bezogen auf ihr Gewicht – 0,05 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,25 bis 8 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 7 Gew.-% Behenyltrimethylammoniumchlorid enthalten.
  • Die Haarbehandlungsmittel können als Kationtensid auch mindestens ein Esterquat enthalten. Unter „Esterquats“ im Sinne der vorliegenden Erfindung werden bevorzugt Verbindungen der nachfolgenden Formel (IV) verstanden
    Figure DE102015223831A1_0002
    in der
    die Reste R5, R6 und R7 jeweils unabhängig voneinander gleich oder verschieden sein können und die folgende Bedeutung haben:
    • – ein gesättigter oder ungesättigter, verzweigter oder unverzweigter Alkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, welcher mindestens eine Hydroxylgruppe enthalten kann, oder
    • – ein gesättigter oder ungesättigter, verzweigter oder unverzweigter oder ein cyclischer gesättigter oder ungesättigter Alkylrest mit 6 bis 30 Kohlenstoffatomen, welcher mindestens eine Hydroxylgruppe enthalten kann, oder
    • – einen Aryl oder Alkylarylrest, beispielsweise Phenyl oder Benzyl, oder
    • – (-X-R8), mit der Maßgabe, dass höchstens 2 der Reste R5, R6 oder R7 für (-X-R8) stehen können, wobei X die folgende Bedeutung hat:
    • – -(CH2)n- mit n = 1 bis 20, vorzugsweise n = 1 bis 10 und besonders bevorzugt n = 1–5, oder
    • – -(CH2-CHR9-O)n- mit n = 1 bis 200, vorzugsweise 1 bis 100, mehr bevorzugt 1 bis 50, und besonders bevorzugt 1 bis 20, sowie mit R9 in der Bedeutung von Wasserstoff, Methyl oder Ethyl, oder
    • – eine Hydroxyalkylengruppe mit ein bis vier Kohlenstoffatomen, welche verzweigt oder unverzweigt sein kann, und welche mindestens eine und höchstens 3 Hydroxylgruppen enthält, und wobei R8 die folgende Bedeutung hat:
    • – R10-O-CO-, worin R10 einen gesättigten oder ungesättigten, verzweigten oder unverzweigten oder einen cyclischen, gesättigten oder ungesättigten Alkylrest mit 6 bis 30 Kohlenstoffatomen ist, welcher mindestens eine Hydroxylgruppe enthalten kann, und welcher gegebenenfalls weiterhin mit 1 bis 100 Ethylenoxideinheiten und/oder 1 bis 100 Propylenoxideinheiten oxethyliert sein kann, oder
    • – R11-CO-, worin R11 einen gesättigten oder ungesättigten, verzweigten oder unverzweigten oder einen cyclischen, gesättigten oder ungesättigten Alkylrest mit 6 bis 30 Kohlenstoffatomen ist, welcher mindestens eine Hydroxylgruppe enthalten kann, und welcher gegebenenfalls weiterhin mit 1 bis 100 Ethylenoxideinheiten und/oder 1 bis 100 Propylenoxideinheiten oxethyliert sein kann, und
    in der A für ein physiologisch verträgliches organisches oder anorganisches Anion steht, bevorzugt steht einer der Reste R5, R6 oder R7 für die Gruppe (-X-R8), R8 steht für einen nicht ethoxylierten Fettsäurerest, wie für einen Palmitin-, Stearin-, Arachin- oder einen Behensäurerest, insbesondere einen Stearinsäurerest, und A steht für ein Halogenidion, ein Sulfation der allgemeinen Formel RSO3 , worin R die Bedeutung von gesättigtem oder ungesättigten Alkylresten mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen hat, oder für einen anionischen Rest einer organischen Säuren wie Maleinsäure, Fumarsäure, Oxalsäure, Weinsäure, Citronensäure, Milchsäure oder Essigsäure, insbesondere für ein Chloridion oder für ein Methosulfation.
  • Die für die erfindungsgemäßen Mittel geeigneten Esterquats sind vorzugsweise ausgewählt aus mindestens einem der unter den Handelsbezeichnungen Rewoquat®, Stepantex®, Dehyquart®, Armocare® und Akypoquat® vertriebenen Produkte. Spezifische Beispiele erfindungsgemäß besonders geeigneter Esterquats sind die Produkte Armocare® VGH-70, Dehyquart® F-75, Dehyquart®C-4046, Dehyquart® L80, Dehyquart® F-30, Dehyquart® AU-35, Rewoquat® WE18, Rewoquat® WE38 DPG, Stepantex® VS 90 und Akypoquat® 131.
  • Besonders bevorzugt sind erfindungsgemäße Mittel, die als Esterquat mindestens eine der unter den INCI-Bezeichnungen Distearoylethyl Hydroxyethylmonium Methosulfate und Distearoylethyl Hydroxyethylmonium Chloride bekannten Verbindungen enthalten. Insbesondere bevorzugt ist Distearoylethyl Hydroxyethylmonium Methosulfate, das in den erfindungsgemäßen Mitteln in einer bevorzugten Menge von 0,1 bis 10 Gew.-%, mehr bevorzugt von 0,5 bis 8 Gew.-%, besonders bevorzugt von 0,75 bis 6 Gew.-% und insbesondere von 1 bis 5 Gew.-% enthalten sein kann, wobei sich die Mengenangaben auf das Gesamtgewicht des erfindungsgemäßen Mittels beziehen.
  • Das oder die Esterquats kann (können) den erfindungsgemäßen Mitteln sowohl einzeln, als auch als Mischung mit anderen Pflegewirkstoffen hinzugefügt werden. Aufgrund der besseren Handhabbarkeit und Verarbeitbarkeit kann es von Vorteil sein, wenn das oder die Esterquats – insbesondere Distearoylethyl Hydroxyethylmonium Methosulfate – den erfindungsgemäßen Mitteln als Wirkstoffmischung zugegeben wird (werden). Ein besonders geeignetes Beispiel für eine solche Wirkstoffmischung ist beispielsweise unter der Handelsbezeichnung Dehyquart® F 75 von der Firma BASF erhältlich (Distearoylethyl Hydroxyethylmonium Methosulfate und Cetearyl Alcohol).
  • Die Haarbehandlungsmittel enthalten mindestens ein zwei- oder dreiwertiges Metallsalzes. Zur Erzielung einer optimalen Wirkung ist es von Vorteil, wenn die Metallsalze in den erfindungsgemäßen Mitteln in gelöster Form vorliegen. In einer bevorzugten Ausführungsform enthalten die erfindungsgemäßen Haarreinigungs- und -pflegemittel daher in Wasser lösliche zwei- oder dreiwertigen Metallsalze. Unter „wasserlöslich“ wird dabei verstanden, dass sich bei 20°C mindestens 1 g des jeweiligen Salzes in 1 l Wasser vollständig lösen lassen.
  • Geeignete zwei- oder dreiwertige Metallsalze können ausgewählt sein aus zwei- oder dreiwertigen organischen und/oder anorganischen Salzen. Im Falle des Einsatzes von Propionaten sind diese der Komponente e) zuzurechnen und finden bei der Berechnung der Komponente c) (zwei- oder dreiwertiges Metallsalz) keine Berücksichtigung.
  • Besonders geeignete Kationen innerhalb dieser Salze können bevorzugt ausgewählt sein aus Erdalkalimetallkationen sowie aus Kupfer-, Zink-, Eisen(II)-, Eisen(III)- und/oder Aluminiumkationen. Ganz besonders bevorzugt sind Erdalkalimetallkationen und insbesondere bevorzugt Calcium- und Magnesiumkationen. Besonders geeignete organische Anionen innerhalb dieser Salze können bevorzugt ausgewählt sein aus Acetat-, Lactat-, Succinat-, Citrat-, Tartrat-, Malat-, Maleat-, Oxalat- und/oder Glycolationen. Ganz besonders bevorzugt sind Acetat-, Lactat- und/oder Citratsalze mit den zuvor genannten Kationen. Insbesondere bevorzugte organische Salze sind Calciumlactat, Calciumcitrat, Calciumacetat, Magnesiumlactat, Magnesiumcitrat und/oder Magnesiumacetat. Besonders geeignete anorganische Anionen innerhalb dieser Salze können ausgewählt sein aus Halogenid-, Sulfat-, Phosphat- und/oder Carbonationen. Ganz besonders bevorzugt sind Sulfat- und/oder Halogenidionen wie Chlorid- und Bromidionen. Insbesondere bevorzugte anorganische Salze sind Calciumchlorid, Calciumsulfat, Magnesiumchlorid und/oder Magnesiumsulfat.
  • Der Gewichtsanteil des mindestens einen zwei- oder dreiwertigen Metallsalzes am Gesamtgewicht der erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel beträgt bevorzugt 0,01 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 7,5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,2 bis 5 Gew.-% und insbesondere 0,3 bis 3 Gew.-%.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,01 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 7,5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,2 bis 5 Gew.-% und insbesondere 0,3 bis 3 Gew.-% mindestens eines zwei- oder dreiwertige Metallsalzes aus der Gruppe der organischen oder anorganischen Kupfer-, Zink-, Eisen(II)-, Calcium-, Magnesium-, Eisen(III)- und/oder Aluminiumsalze.
  • Innerhalb dieser Ausführungsform sind die wasserlöslichen Salze besonders bevorzugt. Ganz besonders bevorzugt innerhalb dieser Ausführungsform sind Calciumlactat, Calciumcitrat, Calciumacetat, Magnesiumlactat, Magnesiumcitrat, Magnesiumacetat, Calciumhalogenide, Calciumhydroxid, Magnesiumhalogenide und/oder Magnesiumhydroxid.
  • Die Haarbehandlungsmittel enthalten mindestens ein aminofunktionelles Silicon. Solche Silicone können z.B. durch die Formel M(RaQbSiO(4-a-b)/2)x(RcSiO(4-c)/2)yM beschrieben werden, wobei in der obigen Formel R ein Kohlenwasserstoff oder ein Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis etwa 6 Kohlenstoffatomen ist, Q ein polarer Rest der allgemeinen Formel -R1HZ ist, worin R1 eine zweiwertige, verbindende Gruppe ist, die an Wasserstoff und den Rest Z gebunden ist, zusammengesetzt aus Kohlenstoff- und Wasserstoffatomen, Kohlenstoff-, Wasserstoff- und Sauerstoffatomen oder Kohlenstoff-, Wasserstoff- und Stickstoffatomen, und Z ein organischer, aminofunktioneller Rest ist, der mindestens eine aminofunktionelle Gruppe enthält; "a" Werte im Bereich von etwa 0 bis etwa 2 annimmt, "b" Werte im Bereich von etwa 1 bis etwa 3 annimmt, "a" + "b" kleiner als oder gleich 3 ist, und "c" eine Zahl im Bereich von etwa 1 bis etwa 3 ist, und x eine Zahl im Bereich von 1 bis etwa 2.000, vorzugsweise von etwa 3 bis etwa 50 und am bevorzugtesten von etwa 3 bis etwa 25 ist, und y eine Zahl im Bereich von etwa 20 bis etwa 10.000, vorzugsweise von etwa 125 bis etwa 10.000 und am bevorzugtesten von etwa 150 bis etwa 1.000 ist, und M eine geeignete Silicon-Endgruppe ist, wie sie im Stand der Technik bekannt ist, vorzugsweise Trimethylsiloxy. Nicht einschränkende Beispiele der durch R repräsentierten Reste schließen Alkylreste, wie Methyl, Ethyl, Propyl, Isopropyl, Isopropyl, Butyl, Isobutyl, Amyl, Isoamyl, Hexyl, Isohexyl und ähnliche; Alkenylreste, wie Vinyl, Halogenvinyl, Alkylvinyl, Allyl, Halogenallyl, Alkylallyl; Cycloalkylreste, wie Cyclobutyl, Cyclopentyl, Cyclohexyl und ähnliche; Phenylreste, Benzylreste, Halogenkohlenwasserstoffreste, wie 3-Chlorpropyl, 4-Brombutyl, 3,3,3-Trifluorpropyl, Chlorcyclohexyl, Bromphenyl, Chlorphenyl und ähnliche sowie schwefelhaltige Reste, wie Mercaptoethyl, Mercaptopropyl, Mercaptohexyl, Mercaptophenyl und ähnliche ein; vorzugsweise ist R ein Alkylrest, der 1 bis etwa 6 Kohlenstoffatomen enthält, und am bevorzugtesten ist R Methyl. Beispiele von R1 schließen Methylen, Ethylen, Propylen, Hexamethylen, Decamethylen, -CH2CH(CH3)CH2-, Phenylen, Naphthylen, -CH2CH2SCH2CH2-, -CH2CH2OCH2-, -OCH2CH2-, -OCH2CH2CH2-, -CH2CH(CH3)C(O)OCH2-, -(CH2)3CC(O)OCH2CH2-, -C6H4C6H4-, -C6H4CH2C6H4-; und -(CH2)3C(O)SCH2CH2- ein.
  • Z ist ein organischer, aminofunktioneller Rest, enthaltend mindestens eine funktionelle Aminogruppe. Eine mögliche Formel für Z ist NH(CH2)zNH2, worin z 1 oder mehr ist. Eine andere mögliche Formel für Z ist -NH(CH2)z(CH2)zzNH, worin sowohl z als auch zz unabhängig 1 oder mehr sind, wobei diese Struktur Diamino-Ringstrukturen umfasst, wie Piperazinyl. Z ist am bevorzugtesten ein -NHCH2CH2NH2-Rest. Eine andere mögliche Formel für Z ist -N(CH2)z(CH2)zzNX2 oder -NX2, worin jedes X von X2 unabhängig ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Wasserstoff und Alkylgruppen mit 1 bis 12 Kohlenstoffatomen, und zz 0 ist.
  • Q ist am bevorzugtesten ein polarer, aminfunktioneller Rest der Formel -CH2CH2CH2NHCH2CH2NH2. In den Formeln nimmt "a" Werte im Bereich von etwa 0 bis etwa 2 an, "b" nimmt Werte im Bereich von etwa 2 bis etwa 3 an, "a" + "b" ist kleiner als oder gleich 3, und "c" ist eine Zahl im Bereich von etwa 1 bis etwa 3. Das molare Verhältnis der RaQbSiO(4-a-b)/2-Einheiten zu den RcSiO(4-c)/2-Einheiten liegt im Bereich von etwa 1:2 bis 1:65, vorzugsweise von etwa 1:5 bis etwa 1:65 und am bevorzugtesten von etwa 1:15 bis etwa 1:20. Werden ein oder mehrere Silicone der obigen Formel eingesetzt, dann können die verschiedenen variablen Substituenten in der obigen Formel bei den verschiedenen Siliconkomponenten, die in der Siliconmischung vorhanden sind, verschieden sein.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Mittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie ein aminofunktionelles Silikon der Formel (Si-II) R'aG3-a-Si(OSiG2)n-(OSiGbR'2-b)m-O-SiG3-a-R'a (Si-II), enthalten, worin bedeutet:
    • – G ist -H, eine Phenylgruppe, -OH, -O-CH3, -CH3, -O-CH2CH3, -CH2CH3, -O-CH2CH2CH3,-CH2CH2CH3, -O-CH(CH3)2, -CH(CH3)2, -O-CH2CH2CH2CH3, -CH2CH2CH2CH3, -O-CH2CH(CH3)2, -CH2CH(CH3)2, -O-CH(CH3)CH2CH3, -CH(CH3)CH2CH3, -O-C(CH3)3, -C(CH3)3;
    • – a steht für eine Zahl zwischen 0 und 3, insbesondere 0;
    • – b steht für eine Zahl zwischen 0 und 1, insbesondere 1,
    • – m und n sind Zahlen, deren Summe (m + n) zwischen 1 und 2000, vorzugsweise zwischen 50 und 150 beträgt, wobei n vorzugsweise Werte von 0 bis 1999 und insbesondere von 49 bis 149 und m vorzugsweise Werte von 1 bis 2000, insbesondere von 1 bis 10 annimmt,
    • – R´ ist ein monovalenter Rest ausgewählt aus – -Q-N(R")-CH2-CH2-N(R")2 – -Q-N(R")2 – -Q-N+(R")3A – -Q–N+H(R")2A – -Q-N+H2(R")A – -Q-N(R")-CH2-CH2-N+R"H2A,
    wobei jedes Q für eine chemische Bindung, -CH2-, -CH2-CH2-, -CH2CH2CH2-, -C(CH3)2-, -CH2CH2CH2CH2-, -CH2C(CH3)2-, -CH(CH3)CH2CH2- steht, R" für gleiche oder verschiedene Reste aus der Gruppe -H, -Phenyl, -Benzyl, -CH2-CH(CH3)Ph, der C1-20-Alkylreste, vorzugsweise -CH3, -CH2CH3, -CH2CH2CH3, -CH(CH3)2, -CH2CH2CH2H3, -CH2CH(CH3)2, -CH(CH3)CH2CH3, -C(CH3)3, steht und A ein Anion repräsentiert, welches vorzugsweise ausgewählt ist aus Chlorid, Bromid, Iodid oder Methosulfat.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Mittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens ein aminofunktionelles Silikon der Formel (Si-IIa)
    Figure DE102015223831A1_0003
    enthalten, worin m und n Zahlen sind, deren Summe (m + n) zwischen 1 und 2000, vorzugsweise zwischen 50 und 150 beträgt, wobei n vorzugsweise Werte von 0 bis 1999 und insbesondere von 49 bis 149 und m vorzugsweise Werte von 1 bis 2000, insbesondere von 1 bis 10 annimmt.
  • Diese Silicone werden nach der INCI-Deklaration als Trimethylsilylamodimethicone bezeichnet.
  • Besonders bevorzugt sind auch erfindungsgemäße Mittel, die ein aminofunktionelles Silikon der Formel (Si-IIb)
    Figure DE102015223831A1_0004
    enthalten, worin R für -OH, -O-CH3 oder eine -CH3-Gruppe steht und m, n1 und n2 Zahlen sind, deren Summe (m + n1 + n2) zwischen 1 und 2000, vorzugsweise zwischen 50 und 150 beträgt, wobei die Summe (n1 + n2) vorzugsweise Werte von 0 bis 1999 und insbesondere von 49 bis 149 und m vorzugsweise Werte von 1 bis 2000, insbesondere von 1 bis 10 annimmt.
  • Diese Silicone werden nach der INCI-Deklaration als Amodimethicone bezeichnet.
  • Unabhängig davon, welche aminofunktionellen Silicone eingesetzt werden, sind erfindungsgemäße Mittel bevorzugt, die ein aminofunktionelles Silikon enthalten dessen Aminzahl oberhalb von 0,25 meq/g, vorzugsweise oberhalb von 0,3 meq/g und insbesondere oberhalb von 0,4 meq/g liegt. Die Aminzahl steht dabei für die Milli-Äquivalente Amin pro Gramm des aminofunktionellen Silicons. Sie kann durch Titration ermittelt und auch in der Einheit mg KOH/g angegeben werden.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie, bezogen auf ihr Gewicht, 0,01 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,5 bis 7,5 Gew.-% und insbesondere 1 bis 5 Gew.-% aminofunktionelle(s) Silikon(e) enthalten.
  • Mit besonderem Vorzug enthalten die erfindungsgemäßen Mittel aminofunktionelle(s) Silikon(e) mit terminale(r/n) Hydroxygruppe(n). Einige spezielle aminofunktionelle(s) Silikon(e) mit terminale(r/n) Hydroxygruppe(n) haben sich in den erfindungsgemäßen Mitteln als besonders geeignet herausgestellt. Diese werden nachstehend beschrieben.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Mittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie, bezogen auf ihr Gewicht, 0,01 bis 20 Gew.%, vorzugsweise 0,1 bis 10 Gew.%, besonders bevorzugt 0,5 bis 7,5 Gew.% und insbesondere 1 bis 5 Gew.% mindestens eines Silikons der nachstehenden Formel (Si-III)
    Figure DE102015223831A1_0005
    enthalten, in der
    • – m und n bedeuten Zahlen, die so gewählt sind, daß die Summe (n + m) im Bereich von 1 bis 1000 liegt,
    • – n ist eine Zahl im Bereich von 0 bis 999 und m ist eine Zahl im Bereich von 1 bis 1000,
    • – R1, R2 und R3, die gleich oder verschieden sind, bedeuten eine Hydroxygruppe oder eine C1-4-Alkoxygruppe,
    • – wobei mindestens eine der Gruppen R1 bis R3 eine Hydroxygruppe bedeutet;
  • Weitere erfindungsgemäß bevorzugte Mittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie, bezogen auf ihr Gewicht, 0,01 bis 20 Gew.%, vorzugsweise 0,1 bis 10 Gew.%, besonders bevorzugt 0,5 bis 7,5 Gew.% und insbesondere 1 bis 5 Gew.% mindestens eines Silikons der nachstehenden Formel (Si-IV)
    Figure DE102015223831A1_0006
    enthält, in der
    • – p und q bedeuten Zahlen, die so gewählt sind, dass die Summe (p + q) im Bereich von 1 bis 1000 liegt,
    • – p ist eine Zahl im Bereich von 0 bis 999 und q ist eine Zahl im Bereich von 1 bis 1000,
    • – R1 und R2, die verschieden sind, bedeuten eine Hydroxygruppe oder eine C1-4-Alkoxygruppe, wobei mindestens eine der Gruppen R1 bis R2 eine Hydroxygruppe bedeutet.
  • Die Silikone der Formeln (Si-III) und (Si-IV) unterscheiden sich durch die Gruppierung am Si-Atom, das die stickstoffhaltige Gruppe trägt: In Formel (Si-III) bedeutet R2 eine Hydroxygruppe oder eine C1-4-Alkoxygruppe, während der Rest in Formel (Si-IV) eine Methylgruppe ist. Die einzelnen Si-Gruppierungen, die mit den Indices m und n bzw. p und q gekennzeichnet sind, müssen nicht als Blöcke vorliegen, vielmehr können die einzelnen Einheiten auch statistisch verteilt vorliegen, d.h. in den Formeln (Si-III) und (Si-IV) ist nicht zwingend jedes R1-Si(CH3)2-Gruppe an eine -[O-Si(CH3)2]-Gruppierung gebunden.
  • Als besonders wirkungsvoll im Hinblick auf die gewünschten Effekte haben sich im erfindungsgemäßen Verfahren Vorbehandlungsmittel erwiesen, die mindestens ein Silikon der Formel (Si-V) enthalten:
    Figure DE102015223831A1_0007
    in der
    A für eine Gruppe -OH, -O-Si(CH3)3, -O-Si(CH3)2OH, -O-Si(CH3)2OCH3 steht,
    D für eine Gruppe -H, -Si(CH3)3, -Si(CH3)2OH, -Si(CH3)2OCH3 steht,
    b, n und c für ganze Zahlen zwischen 0 und 1000 stehen,
    mit den Maßgaben
    • – n > 0 und b + c > 0
    • – mindestens eine der Bedingungen A = -OH bzw. D = -H ist erfüllt.
  • Erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel, die – bezogen auf ihr Gewicht – 0,01 bis 20 Gew.%, vorzugsweise 0,1 bis 10 Gew.%, besonders bevorzugt 0,5 bis 7,5 Gew.% und insbesondere 1 bis 5 Gew.% mindestens eines Silikons der Formel (Si-V) enthalten:
    Figure DE102015223831A1_0008
    in der
    A für eine Gruppe -OH, -O-Si(CH3)3, -O-Si(CH3)2OH, -O-Si(CH3)2OCH3 steht,
    D für eine Gruppe -H, -Si(CH3)3, -Si(CH3)2OH, -Si(CH3)2OCH3 steht,
    b, n und c für ganze Zahlen zwischen 0 und 1000 stehen,
    mit den Maßgaben
    • – n > 0 und b + c > 0
    • – mindestens eine der Bedingungen A = -OH bzw. D = -H ist erfüllt,
    sind demnach erfindungsgemäß bevorzugt.
  • In der vorstehend genannten Formel (Si-V) sind die einzelnen Siloxaneinheiten mit den Indices b, c und n statistisch verteilt, d.h. es muss sich nicht zwingend um Blockcopolymere handeln.
  • Weitere besonders geeignete Silikone sind 4-morpholinomethyl-substituiert. Erfindungsgemäße Haarbehaandlungsmittel die, bezogen auf ihr Gewicht, 0,01 bis 20 Gew.%, vorzugsweise 0,1 bis 10 Gew.%, besonders bevorzugt 0,5 bis 7,5 Gew.% und insbesondere 1 bis 5 Gew.% mindestens eines 4-morpholinomethyl-substituierten Silikons der Formel (Si-VI) enthalten,
    Figure DE102015223831A1_0009
    in der
    A für eine über ein -O- gebundene Struktureinheit (i)
    Figure DE102015223831A1_0010
    oder einen über ein -O- gebundenen oligomeren oder polymeren Rest enthaltend Struktureinheiten der Formel (i) oder für -OH steht,
    * für eine Bindung zu der Struktureinheit (i) oder für eine Endgruppe B (Si-gebunden) oder D (O-gebunden) steht,
    B für eine Gruppe -OH, -O-Si(CH3)3, -O-Si(CH3)2OH, -O-Si(CH3)2OCH3 steht,
    D für eine Gruppe -H, -Si(CH3)3, -Si(CH3)2OH, -Si(CH3)2OCH3 steht,
    a, b und c für ganze Zahlen zwischen 0 und 1000 stehen, mit der Maßgabe a + b + c > 0
    m, n und o für ganze Zahlen zwischen 1 und 1000 stehen.
    mit der Maßgabe, dass mindestens eine der Bedingungen B = -OH bzw. D = -H erfüllt ist,
    sind besonders bevorzugt.
  • Strukturformel (Si-VI) soll verdeutlichen, dass die Siloxangruppen n und o nicht zwingend direkt an eine Endgruppierung B bzw. D gebunden sein müssen. Vielmehr gilt in bevorzugten Formeln (Si-VI) a > 0 oder b > 0 und in besonders bevorzugten Formeln (Si-VI) a > 0 und b > 0, d.h. die terminale Gruppierung B bzw. D ist vorzugsweise an eine Dimethylsiloxy-Gruppierung gebunden. Auch in Formel (Si-VI) sind die Siloxaneinheiten a, b, c, n und o vorzugsweise statistisch verteilt. Die durch Formel (Si-VI) dargestellten erfindungsgemäß eingesetzten Silikone können trimethylsilyl-terminiert sein (D oder B = -Si(CH3)3), sie können aber auch zweiseitig dimethylsilylhydroxy- oder einseitig dimethylsilylhydroxy- und dimethylsilylmethoxy-terminiert sein. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung besonders bevorzugt eingesetzte Silikone sind ausgewählt aus Silikonen, in denen
    B = -O-Si(CH3)2OH und D = -Si(CH3)3
    B = -O-Si(CH3)2OH und D = -Si(CH3)2OH
    B = -O-Si(CH3)2OH und D = -Si(CH3)2OCH3
    B = -O-Si(CH3)3 und D = -Si(CH3)2OH
    B = -O-Si(CH3)2OCH3 und D = -Si(CH3)2OH
    bedeutet. Diese Silikone führen zu exorbitanten Verbesserungen der Haareigenschaften der mit den erfindungsgemäßen Mitteln behandelten Haare, insbesondere zu einem gravierend verbesserten Schutz bei oxidativer Behandlung. Auch in Formel (Si-VI) kann der Rest A
    • – für eine über ein -O- gebundene Struktureinheit (i) oder
    • – einen über ein -O- gebundenen oligomeren oder polymeren Rest enthaltend Struktureinheiten der Formel (i)
    • – oder für -OH stehen.
  • Damit wird Formel (Si-VI) präzisiert zu einer der Formeln (Si-VIa), (Si-VIb) oder (Si-VIc):
    Figure DE102015223831A1_0011
    Figure DE102015223831A1_0012
  • Unabhängig von der Art des bzw. der eingesetzten aminofunktionellen Silikon(s/e) mit terminale(r/n) Hydroxygruppe(n) enthalten die erfindungsgemäßen Mittel das/die Silikon(e) vorzugsweise in Form einer Emulsion, besonders bevorzugt in Form einer Mikroemulsion.
  • Es hat sich gezeigt, dass die Wirkung der in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzten Silikone noch gesteigert werden kann, wenn bestimmte nichtionische Komponenten ebenfalls in den Mitteln eingesetzt werden. Zudem haben diese nichtionischen Komponenten positive Effekte auf die Lagerstabilität der Mittel. Nichtionische Komponenten, die hier besonders geeignet sind, sind Ethoxylate von Decanol, Undecanol, Dodecanol, Tridecanol usw.. Als besonders geeignet haben sich ethoxylierte Tridecanole erwiesen, die mit besonderem Vorzug in die erfindungsgemäßen Mittel inkorporiert werden. Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Mittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie – bezogen auf ihr Gewicht – 0,00001 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,0001 bis 3,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,001 bis 2 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,01 bis 1 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 0,5 Gew.-% verzweigtes, ethoxyliertes Tridecanol (INCI-Bezeichnung: Trideceth-5) oder α-iso-Tridecyl-ω-hydroxypolyglycolether (INCI-Bezeichnung: Trideceth-10) oder deren Mischungen enthält.
  • Die Haarbehandlungsmittel enthalten Propionsäure und/oder Salz(e) von Propionsäure. Bevorzugt wird Propionsäure eingesetzt, wobei der Einsatz innerhalb bestimmter engerer Mengenbereiche besonders effektiv ist. Bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 4 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 3 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,025 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere 0,05 bis 2 Gew.-% Propionsäure.
  • Zusätzlich zu Propionsäure oder an ihrer Stelle können auch Salze von Propionsäure eingesetzt werden. Hier haben sich unter anderem die Alkalimetallsalze Natriumpropionat, Kaliumpropionat sowie Ammoniumpropionat, Magnesiumpropionat, Calciumpropionat, Zinkpropionat, Eisenpropionat und Manganpropionat als besonders geeignet erwiesen. Bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel enthalten Salz(e) aus der Gruppe Natriumpropionat, Kaliumpropionat sowie Ammoniumpropionat, Magnesiumpropionat, Calciumpropionat, Zinkpropionat, Eisenpropionat und Manganpropionat in einer Gesamtmenge von 0,001 bis 0,4 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 0,3 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,025 bis 0,25 Gew.-% und insbesondere 0,05 bis 0,2 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Mittels.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – –0,001 bis 4 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 3 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,025 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere 0,05 bis 2 Gew.-% Salz(e) aus der Gruppe Natrioumpropropionat, Kaliumpropionat, Calciumpropionat.
  • Die Haarbehandlungsmittel enthalten mindestens eine von Propionsäure verschiedene organische Säure. Typische Vertreter für organische Säuren sind aliphatische Mono- und Dicarbonsäuren wie beispielsweise Essigsäure, Oxalsäure und 1,3-Propandisäure sowie aromatische Carbonsäuren wie beispielsweise Benzoesäure. Weitere organische Säuren sind beispielsweise Hydroxycarbonsäuren wie Glykolsäure, Zitronensäure, Weinsäure, Äpfelsäure und Milchsäure. Auch ungesättigte Mono- oder Dicarbonsäuren wie beispielsweise Fumarsäure oder α-Ketocarbonsäuren wie beispielsweise Brenztraubensäure (2-Oxopropionsäure) sind erfindungsgemäß.
  • Erfindungsgemäß bevorzugte Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,05 bis 3 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 2 Gew.-% von Propionsäure verschiedene organische Säure(n).
  • Besonders bevorzugte Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,05 bis 3 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 2 Gew.-% organische Säure(n) aus der Gruppe Ameisensäure, Essigsäure, Buttersäure, Isobuttersäure, Valeriansäure, Isovaleriansäure, Pivalinsäure, Oxalsäure, Malonsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure, Glycerinsäure, Glyoxylsäure, Adipinsäure, Pimelinsäure, Korksäure, Azelainsäure, Sebacinsäure, Propiolsäure, Crotonsäure, Isocrotonsäure, Elaidinsäure, Maleinsäure, Fumarsäure, Muconsäure, Citraconsäure, Mesaconsäure, Camphersäure, Benzoesäure, o,m,p-Phthalsäure, Naphthoesäure, Toluoylsäure, Hydratropasäure, Atropasäure, Zimtsäure, Isonicotinsäure, Nicotinsäure, Bicarbaminsäure, 4,4´-Dicyano-6,6´-binicotinsäure, 8-Carbamoyloctansäure, 1,2,4-Pentantricarbonsäure, 2-Pyrrolcarbonsäure, 1,2,4,6,7-Napthalinpentaessigsäure, Malonaldehydsäure, 4-Hydroxy-phthalamidsäure, 1-Pyrazolcarbonsäure, Gallussäure oder Propantricarbonsäure, Glycolsäure, Milchsäure, Äpfelsäure, Weinsäure oder Citronensäure.
  • Unter den genannten Säuren sind einige Vertreter besonders bevorzugt, weil sie den mit den erfindungsgemäßen Mitteln behandelten Haaren zusätzlichen einen angenehmen Glanz verleihen. Äußerst bevorzugte Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,05 bis 3 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 2 Gew.-% organische Säure(n) aus der Gruppe Ameisensäure, Oxalsäure, Maleinsäure, Milchsäure, Weinsäure oder Citronensäure.
  • Die Haarbehandlungsmittel enthalten die vorstehend beschriebenen Wirkstoffe bevorzugt in einem kosmetisch akzeptablen Träger. Darunter wird im Rahmen der Erfindung bevorzugt ein wässriger oder wässrig-alkoholischer Träger verstanden. Der kosmetische Träger enthält bevorzugt mindestens 50 Gew.-%, mehr bevorzugt mindestens 60 Gew.-%, besonders bevorzugt mindestens 70 Gew.-% und insbesondere bevorzugt mindestens 75 Gew.-% Wasser. Weiterhin kann der kosmetische Träger 0,01 bis 40 Gew.-%, bevorzugt 0,05 bis 30 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 20 Gew.-% mindestens eines Alkohols enthalten. Geeignete Alkohole sind beispielsweise Ethanol, Ethyldiglykol, 1-Propanol, 2-Propanol, Isopropanol, 1,2-Propylenglycol, Glycerin, Diglycerin, Triglycerin, 1-Butanol, 2-Butanol, 1,2-Butandiol, 1,3-Butandiol, 1-Pentanol, 2-Pentanol, 1,2-Pentandiol, 1,5-Pentandiol, 1, Hexanol, 2-Hexanol, 1,2-Hexandiol, 1,6-Hexandiol, Polyethylenglycolen, Sorbitol, Sorbitan, Benzylalkohol oder Mischungen dieser Alkohole. Besonders bevorzugt sind die wasserlöslichen Alkohole. Insbesondere bevorzugt sind Ethanol, 1,2-Propylenglycol, Glycerin, Benzylalkohol sowie Mischungen dieser Alkohole.
  • Für eine sehr gute (Kopf)hautverträglichkeit der erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel ist es von Vorteil, wenn diese einen leicht aciden pH-Wert aufweisen. Es wurde gefunden, dass die erfindungsgemäßen Mittel in einem pH-Bereich von 4,2 bis 5,8 eine besonders gute Hautverträglichkeit und Milde aufweisen.
  • In einer ersten bevorzugten Ausführungsform weisen die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel daher bevorzugt einen pH-Wert im Bereich von 4,2 bis 5,8, mehr bevorzugt von 4,25 bis 5,6, besonders bevorzugt von 4,3 bis 5,5, außerordentlich bevorzugt von 4,35 bis 5,4 und insbesondere bevorzugt von 4,4 bis 5,3 auf.
  • Die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel können pflanzliche Öle, pflanzliche Buttern und/oder pflanzliche Wachse enthalten. Diese pflanzlichen Ölkomponenten verleihen den Haaren eine verbesserte Kämmbarkeit und Frisierbarkeit und erhöhen den Haarglanz.
  • Zu den geeigneten pflanzlichen Ölkomponenten zählen natürliche (pflanzliche) Öle und/oder Buttern, die üblicherweise Triglyceride und Mischungen von Triglyceriden enthalten. Bevorzugte natürliche Öle sind Kokosnussöl, (süßes) Mandelöl, Walnussöl, Pfirsichkernöl, Aprikosenkernöl, Arganöl, Avocadoöl, Teebaumöl (Tea Tree Oil), Sojaöl, Sesamöl, Sonnenblumenöl, Tsubakiöl, Nachtkerzenöl, Reiskleieöl, Palmkernöl, Mangokernöl, Marulaöl, Wiesenschaumkrautöl, Distelöl, Macadamianussöl, Traubenkernöl, Amaranthsamenöl, Bambusöl, Olivenöl, Weizenkeimöl, Kürbiskernöl, Malvenöl, Haselnussöl, Safloröl, Canolaöl, Sasanquaöl, Jojobaöl, Rambutanöl, Kakaobutter und/oder Shea-Butter. Als geeignete natürliche oder pflanzliche Wachse können bevorzugt Carnaubawachse, Bienenwachse und/oder Candelillawachse eingesetzt werden.
  • Besonders bevorzugte pflanzliche Ölkomponenten sind (süßes) Mandelöl, Pfirsichkernöl, Aprikosenkernöl, Amaranthsamenöl, Arganöl, Olivenöl, Jojobaöl, Kakaoabutter und/oder Shea-Butter. Insbesondere bevorzugt sind Aprikosenkernöl, Arganöl, Olivenöl und/oder Jojobaöl.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform enthalten die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel bevorzugt Kokosnussöl, (süßes) Mandelöl, Walnussöl, Pfirsichkernöl, Aprikosenkernöl, Arganöl, Avocadoöl, Teebaumöl (Tea Tree Oil), Sojaöl, Sesamöl, Sonnenblumenöl, Tsubakiöl, Nachtkerzenöl, Reiskleieöl, Palmkernöl, Mangokernöl, Marulaöl, Wiesenschaumkrautöl, Distelöl, Macadamianussöl, Traubenkernöl, Amaranthsamenöl, Bambusöl, Olivenöl, Weizenkeimöl, Kürbiskernöl, Malvenöl, Haselnussöl, Safloröl, Canolaöl, Sasanquaöl, Jojobaöl, Rambutanöl, Kakaobutter und/oder Shea-Butter.
  • Innerhalb dieser Ausführungsform ist es besonders bevorzugt, wenn die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel (süßes) Mandelöl, Pfirsichkernöl, Aprikosenkernöl, Amaranthsamenöl, Arganöl, Olivenöl, Jojobaöl, Kakaobutter und/oder Shea-Butter enthalten.
  • Der Gewichtsanteil des mindestens einen pflanzlichen Öls, der pflanzlichen Butter und/oder des pflanzlichen Wachses am Gesamtgewicht der erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel beträgt bevorzugt 0,02 bis 2,50 Gew.-%, mehr bevorzugt von 0,03 bis 2,00 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,04 bis 1,50 Gew.-% und insbesondere 0,05 bis 1,00 Gew.-%.
  • Neben den zuvor genannten wesentlichen und fakultativen Bestandteilen können die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform zur weiteren Steigerung der pflegenden Eigenschaften der Mittel mindestens einen weiteren haarkonditionierenden Wirkstoff enthalten, der ausgewählt sein kann aus der Gruppe der
    • – Proteinhydrolysate,
    • – Vitamine,
    • – Pflanzenextrakte und/oder
    • – Glycerin.
    Unter geeigneten Proteinhydrolysaten sind Produktgemische zu verstehen, die durch sauer, basisch oder enzymatisch katalysierten Abbau von Proteinen (Eiweißen) erhalten werden können. Es können Proteinhydrolysate pflanzlichen, tierischen und/oder marinen Ursprungs eingesetzt werden.
  • Tierische Proteinhydrolysate sind beispielsweise Elastin-, Kollagen-, Keratin-, Seiden- und Milcheiweiß-Proteinhydrolysate, die auch in Form von Salzen vorliegen können. Solche Produkte werden beispielsweise unter den Warenzeichen Dehylan® (Cognis), Promois® (Interorgana), Collapuron® (Cognis), Nutrilan® (Cognis), Gelita-Sol® (Deutsche Gelatine Fabriken Stoess & Co), Lexein® (Inolex) und Kerasol® (Croda) vertrieben. Bevorzugt sind Proteinhydrolysate pflanzlichen Ursprungs, z. B. Soja-, Mandel-, Reis-, Erbsen-, Kartoffel- und Weizenproteinhydrolysate. Solche Produkte sind beispielsweise unter den Warenzeichen Gluadin® (Cognis), DiaMin® (Diamalt), Lexein®(Inolex) und Crotein® (Croda) erhältlich. Einsetzbar sind auch kationisierte Proteinhydrolysate, wobei das zugrunde liegende Proteinhydrolysat vom Tier, beispielsweise aus Collagen, Milch oder Keratin, von der Pflanze, beispielsweise aus Weizen, Mais, Reis, Kartoffeln, Soja oder Mandeln, von marinen Lebensformen, beispielsweise aus Fischcollagen oder Algen, oder von biotechnologisch gewonnenen Proteinhydrolysaten, stammen kann. Die den kationischen Derivaten zugrunde liegenden Proteinhydrolysate können aus den entsprechenden Proteinen durch eine chemische, insbesondere alkalische oder saure Hydrolyse, durch eine enzymatische Hydrolyse und/oder einer Kombination aus beiden Hydrolysearten gewonnen werden. Die Hydrolyse von Proteinen ergibt in der Regel ein Proteinhydrolysat mit einer Molekulargewichtsverteilung von etwa 100 Dalton bis hin zu mehreren tausend Dalton. Bevorzugt sind solche kationischen Proteinhydrolysate, deren zugrunde liegender Proteinanteil ein Molekulargewicht von 100 bis zu 25000 Dalton, bevorzugt 250 bis 5000 Dalton aufweist. Weiterhin sind unter kationischen Proteinhydrolysaten quaternierte Aminosäuren und deren Gemische zu verstehen. Die Quaternisierung der Proteinhydrolysate oder der Aminosäuren wird häufig mittels quarternären Ammoniumsalzen wie beispielsweise N,N-Dimethyl-N-(n-Alkyl)-N-(2-hydroxy-3-chloro-n-propyl)-ammoniumhalogeniden durchgeführt. Weiterhin können die kationischen Proteinhydrolysate auch noch weiter derivatisiert sein. Als typische Beispiele für die kationischen Proteinhydrolysate und -derivate seien die unter den INCI – Bezeichnungen bekannten und im Handel erhältlichen Produkte genannt: Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Collagen, Cocodimopnium Hydroxypropyl Hydrolyzed Casein, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Collagen, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Hair Keratin, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Keratin, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Rice Protein, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Silk, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Soy Protein, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Wheat Protein, Cocodimonium Hydroxypropyl Silk Amino Acids, Hydroxypropyl Arginine Lauryl/Myristyl Ether HCl, Hydroxypropyltrimonium Gelatin, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Casein, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Collagen, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Conchiolin Protein, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed keratin, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Rice Bran Protein, Hydroxyproypltrimonium Hydrolyzed Silk, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Soy Protein, Hydroxypropyl Hydrolyzed Vegetable Protein, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Wheat Protein, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Wheat Protein/Siloxysilicate, Laurdimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Soy Protein, Laurdimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Wheat Protein, Laurdimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Wheat Protein/Siloxysilicate, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Casein, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Collagen, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Keratin, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Silk, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Soy Protein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Casein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Collagen, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Keratin, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Rice Protein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Silk, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Soy Protein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Vegetable Protein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Wheat Protein, Steartrimonium Hydroxyethyl Hydrolyzed Collagen, Quaternium-76 Hydrolyzed Collagen, Quaternium-79 Hydrolyzed Collagen, Quaternium-79 Hydrolyzed Keratin, Quaternium-79 Hydrolyzed Milk Protein, Quaternium-79 Hydrolyzed Silk, Quaternium-79 Hydrolyzed Soy Protein, Quaternium-79 Hydrolyzed Wheat Protein. Der Gewichtsanteil des oder der Proteinhydrolysats(e) am Gesamtgewicht der Haarbehandlungsmittel beträgt bevorzugt 0,01 bis 5 Gew.-%, mehr bevorzugt 0,025 bis 3 Gew.-% und insbesondere 0,05 bis 2 Gew.-%.
  • Unabhängig von der Quelle (pflanzlich, tierisch, martim etc.) enthalten Proteinhydrolysate je nach Hydrolysegrad einzelne Aminosäuren, Oligopeptide und ggf. Polypeptide.
  • Mit besonderem Vorzug enthalten die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel mindestens ein Oligopetid, das mindestens eine Aminosäuresequenz Glu-Glu-Glu
    Figure DE102015223831A1_0013
    aufweist, wobei die Amino-Gruppe frei oder protoniert und die Carboxy-Gruppen frei oder deprotoniert vorliegen können.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie – bezogen auf ihr Gewicht – 0,0001 bis 10 Gew.-% mindestens eines Oligopetids enthalten, das mindestens eine Aminosäuresequenz Glu-Glu-Glu
    Figure DE102015223831A1_0014
    aufweist, wobei die Amino-Gruppe frei oder protoniert und die Carboxy-Gruppen frei oder deprotoniert vorliegen können
  • In dieser wie in allen nachstehenden Formeln bedeutet das eingeklammerte Wasserstoffatom der Aminogruppe ebenso wie die eingeklammerte Hydroxygruppe der Säurefunktion, dass die betreffenden Gruppen als solche vorhanden sein können (dann handelt es sich um ein Oligopeptid mit der betreffenden Anzahl an Aminosäuren wie dargestellt (in der vorstehenden Formel 3) oder aber, daß die Aminosäuresequenz in einem Oligopeptid vorliegt, das noch weitere Anminosäuren umfasst – je nachdem, wo die weitere(n) Aminosäure(n) gebunden ist/sind, sind die eingeklammerten Bestandteile der o.g. Formel durch den/die weiteren Aminosäurerest(e) ersetzt.
  • Diese bevorzugten erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,0001 bis 10 Gew.-% mindestens eines Oligopeptids, das mindestens eine Aminosäuresequent Glu-Glu-Glu, d.h. mindestens drei aufeinander folgende Glutaminsäuren aufweist.
  • Oligopeptide im Sinne der vorliegenden Anmeldung sind durch Peptid-Bindungen Säureamid-artig verknüpfte Kondensationsprodukte von Aminosäuren, die mindestens 3 und maximal 25 Aminosäuren umfassen In bevorzugten erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmitteln umfaßt das Oligopeptid 5 bis 15 Aminosäuren, vorzugsweise 6 bis 13 Aminosäuren, besonders bevorzugt 7 bis 12 Aminosäuren und insbesondere 8, 9 oder 10 Aminosäuren.
  • Je nachdem, ob weitere Aminosäuren an die Sequenz Glu-Glu-Glu gebunden sind und je nach Art dieser Aminosäuren kann die Molmasse des in den erfindungsgemäßen Mitteln enthaltenen Oligopeptids variieren. Bevorzugte erfindungsgemäß verwendete Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß das Oligopeptid eine Molmasse von 650 bis 3000 Da, vorzugsweise von 750 bis 2500 Da, besonders bevorzugt von 850 bis 2000 Da und insbesondere von 1000 bis 1600 Da aufweist.
  • Zusammenfassend sind bevorzugte Haarbehandlungsmittel dadurch gekennzeichnet, daß das Oligopeptid 5 bis 15 Aminosäuren, vorzugsweise 6 bis 13 Aminosäuren, besonders bevorzugt 7 bis 12 Aminosäuren und insbesondere 8, 9 oder 10 Aminosäuren umfasst und eine Molmasse von 650 bis 3000 Da, vorzugsweise von 750 bis 2500 Da, besonders bevorzugt von 850 bis 2000 Da und insbesondere von 1000 bis 1600 Da aufweist.
  • Wie aus der bevorzugten Anzahl von Aminosäuren in den Oligopeptiden und dem bevorzugten Molmassenbereich zu ersehen ist, werden vorzugsweise Oligopeptide eingesetzt, die nicht allein aus den drei Glutaminsäuren bestehen, sondern weitere, an diese Sequenz gebundene Aminosäuren aufweisen. Diese weiteren Aminosäuren sind vorzugsweise aus bestimmten Aminosäuren ausgewählt, während bestimmte andere Vertreter erfindungsgemäß weniger bevorzugt sind.
  • So ist es bevorzugt, wenn die in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzten Oligopeptide kein Methionin enthalten.
  • Weiter bevorzugt ist es, wenn die in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzten Oligopeptide kein Cystein und/oder Cystin enthalten.
  • Weiter bevorzugt ist es, wenn die in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzten Oligopeptide keine Asparaginsäure und/oder Asparagin enthalten.
  • Weiter bevorzugt ist es, wenn die in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzten Oligopeptide kein Serin und/oder Threonin enthalten.
  • Demgegenüber ist es bevorzugt, wenn die in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzten Oligopeptide Tyrosin enthalten.
  • Weiter bevorzugt ist es, wenn die in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzten Oligopeptide Leucin enthalten.
  • Weiter bevorzugt ist es, wenn die in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzten Oligopeptide Isoleucin enthalten.
  • Weiter bevorzugt ist es, wenn die in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzten Oligopeptide Arginin enthalten.
  • Weiter bevorzugt ist es, wenn die in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzten Oligopeptide Valin enthalten.
  • Besonders bevorzugte Oligopeptide bzw. in den bevorzugten Oligopeptiden enthaltene Aminosäuresequenzen werden nachstehend beschrieben:
    Ein besonders bevorzugtes Oligopeptid enthält zusätzlich Tyrosin, das vorzugsweise über seine Säurefunktion an die Glu-Glu-Glu-Sequenz gebunden ist. Erfindungsgemäß bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind daher dadurch gekennzeichnet, dass das in ihnen enthaltene Oligopeptid mindestens eine Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu
    Figure DE102015223831A1_0015
    aufweist, wobei die Amino-Gruppe frei oder protoniert und die Carboxy-Gruppen frei oder deprotoniert vorliegen können.
  • Ein weiteres besonders bevorzugtes Oligopeptid enthält zusätzlich Isoleucin, das vorzugsweise über seine Aminofunktion an die Glu-Glu-Glu-Sequenz gebunden ist. Erfindungsgemäß bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind daher dadurch gekennzeichnet, dass das in ihnen enthaltene das Oligopeptid mindestens eine Aminosäuresequenz Glu-Glu-Glu-Ile
    Figure DE102015223831A1_0016
    aufweist, wobei die Amino-Gruppe frei oder protoniert und die Carboxy-Gruppen frei oder deprotoniert vorliegen können.
  • Oligopeptide, die beide vorgenannten Aminosäuren (Tyrosin und Isoleucin) aufweisen, sind erfindungsgemäß bevorzugt. Besonders bevorzugt sind dabei erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel, bei denen das im Haarbehandlungsmittel enthaltene Oligopeptid mindestens eine Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile
    Figure DE102015223831A1_0017
    aufweist, wobei die Amino-Gruppe frei oder protoniert und die Carboxy-Gruppen frei oder deprotoniert vorliegen können.
  • Weiter bevorzugte Oligopeptide enthalten zusätzlich Arginin, das vorzugsweise an Isoleucin gebunden vorliegt
  • Besonders bevorzugt sind dabei erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel, bei denen das im Haarbehandlungsmittel enthaltene Oligopeptid mindestens eine Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg
    Figure DE102015223831A1_0018
    aufweist, wobei die Amino-Gruppen frei oder protoniert und die Carboxy-Gruppen frei oder deprotoniert vorliegen können.
  • Noch weiter bevorzugte Oligopeptide enthalten zusätzlich Valin, das vorzugsweise an das Arginin gebunden vorliegt. Erfindungsgemäß weiter bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind daher dadurch gekennzeichnet, dass das im Haarbehandlungsmittel enthaltene Oligopeptid mindestens eine Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg-Val
    Figure DE102015223831A1_0019
    aufweist, wobei die Amino-Gruppen frei oder protoniert und die Carboxy-Gruppen frei oder deprotoniert vorliegen können.
  • Noch weiter bevorzugte Oligopeptide enthalten zusätzlich Leucin, das vorzugsweise an das Valin gebunden vorliegt. Erfindungsgemäß weiter bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind daher dadurch gekennzeichnet, dass das im Haarbehandlungsmittel enthaltene Oligopeptid mindestens eine Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg-Val-Leu
    Figure DE102015223831A1_0020
    aufweist, wobei die Amino-Gruppen frei oder protoniert und die Carboxy-Gruppen frei oder deprotoniert vorliegen können.
  • Insbesondere bevorzugte Oligopeptide enthalten zusätzlich Leucin, das vorzugsweise an das Tyrosin gebunden vorliegt. Erfindungsgemäß weiter bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind daher dadurch gekennzeichnet, dass das im Haarbehandlungsmittel enthaltene Oligopeptid mindestens eine Aminosäuresequenz Leu-Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg-Val-Leu
    Figure DE102015223831A1_0021
    aufweist, wobei die Amino-Gruppen frei oder protoniert und die Carboxy-Gruppen frei oder deprotoniert vorliegen können.
  • Ganz besonders bevorzugt enthalten erfindungsgemäße Mittel mindestens zwei Oligopeptide, die den vorstehend genannten Kriterien genügen, sich aber voneinander unterscheiden. So ist beispielsweise die Verwendung von Haarbehandlungsmitteln bevorzugt, die mindestens zwei voneinander verschiedene Oligopetide A und B enthalten, die beide die Aminosäuresequenz Glu-Glu-Glu enthalten.
  • Solche voneinander unterschiedlichen Oligopeptide A und B entsprechen einander darin, daß sie drei aufeinander folgende Glu-Aminosäuren in ihrer Aminosäuresequenz tragen, besitzen aber in den davor oder dahinter gebundenen Aminosäuren Unterschiede. Bevorzugt sind voneinander verschiedene Peptide mit partieller Übereinstimmung, die durchaus größer sein kann als in den vorstehend genannten drei Aminosäuren.
  • So sind weiter bevorzugte Haarbehandlungsmittel dadurch gekennzeichnet, dass im Haarbehandlungsmittel mindestens zwei voneinander verschiedene Oligopetide A und B enthalten sind, die beide die Aminosäuresequenz Glu-Glu-Glu-Ile enthalten.
  • Ebenfalls bevorzugt sind Haarbehandlungsmittel, die mindestens zwei voneinander verschiedene Oligopetide A und B enthalten, die beide die Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu enthalten.
  • Noch weiter bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens zwei voneinander verschiedene Oligopetide A und B enthalten, die beide die Aminosäuresequenz Glu-Glu-Glu-Ile-Arg enthalten.
  • Ebenfalls noch weiter bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass das Haarbehandlungsmittel mindestens zwei voneinander verschiedene Oligopetide A und B enthält, die beide die Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile enthalten.
  • Erfindungsgemäße bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind daher dadurch gekennzeichnet, dass das Oligopeptid mindestens eine Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile
    Figure DE102015223831A1_0022
    aufweist, wobei die Amino-Gruppe frei oder protoniert und die Carboxy-Gruppen frei oder deprotoniert vorliegen können.
  • Ganz besonders bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass das Haarbehandlungsmittel mindestens zwei voneinander verschiedene Oligopetide A und B enthält, die beide die Aminosäuresequenz Glu-Glu-Glu-Ile-Arg enthalten.
  • Ebenfalls ganz besonders bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass das Haarbehandlungsmittel mindestens zwei voneinander verschiedene Oligopetide A und B enthält, die beide die Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg enthalten.
  • Vorzugsweise besteht eine noch größere strukturelle Übereinstimmung in den Oligopeptiden. So sind Haarbehandlungsmittel, die mindestens zwei voneinander verschiedene Oligopetide A und B enthalten, die beide die Aminosäuresequenz Glu-Glu-Glu-Ile-Arg-Val enthalten, weitere bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung.
  • Ebenfalls bevorzugte Ausführungsformen sind Haarbehandlungsmittel, die mindestens zwei voneinander verschiedene Oligopetide A und B enthalten, die beide die Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg-Val enthalten.
  • Noch weiter bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens zwei voneinander verschiedene Oligopetide A und B enthalten, die beide die Aminosäuresequenz Glu-Glu-Glu-Ile-Arg-Val-Leu enthalten.
  • Ebenfalls noch weiter bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens zwei voneinander verschiedene Oligopetide A und B enthalten, die beide die Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg-Val-Leu enthalten.
  • Erfindungsgemäße bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind daher dadurch gekennzeichnet, dass das Oligopeptid mindestens eine Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg-Val-Leu
    Figure DE102015223831A1_0023
    aufweist, wobei die Amino-Gruppen frei oder protoniert und die Carboxy-Gruppen frei oder deprotoniert vorliegen können,
  • Insbesondere bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens zwei voneinander verschiedene Oligopetide A und B enthalten, wobei das Oligopeptid A die Aminosäuresequenz Leu-Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg-Val-Leu
    Figure DE102015223831A1_0024
    aufweist, wobei die Amino-Gruppen frei oder protoniert und die Carboxy-Gruppen frei oder deprotoniert vorliegen können
    und das Oligopeptid B die Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg-Val-Leu
    Figure DE102015223831A1_0025
    aufweist, wobei die Amino-Gruppen frei oder protoniert und die Carboxy-Gruppen frei oder deprotoniert vorliegen können.
  • In ganz besonders bevorzugten Haarbehandlungsmitteln dieser letztgenannten Ausführungsform enthalten diese – bezogen auf das Gewicht des Mittels – 0,00001 bis 1 Gew.-% Oligopeptid A und 0,00001 bis 1 Gew.-% Oligopeptid B.
  • In weiter bevorzugten Haarbehandlungsmitteln dieser letztgenannten Ausführungsform enthalten diese – bezogen auf das Gewicht des Mittels – 0,00005 bis 0,1 Gew.-% Oligopeptid A und 0,00005 bis 0,1 Gew.-% Oligopeptid B.
  • In noch weiter bevorzugten Haarbehandlungsmitteln dieser letztgenannten Ausführungsform enthalten diese – bezogen auf das Gewicht des Mittels – 0,0001 bis 0,01 Gew.-% Oligopeptid A und 0,0001 bis 0,001 Gew.-% Oligopeptid B.
  • Die im Rahmen der vorliegenden Erfindung eingesetzten Oligopeptide, die den vorstehend genannten Bedingungen genügen, können vorteilhafterweise aus keratinischen Materialien gewonnen werden. Es ist erfindungsgemäß bevorzugt, daß diese Oligopeptide in hohen Anteilen, bezogen auf den gesamten keratinischen Peptidgehalt der Mittel, eingesetzt werden.
  • Ganz besonders bevorzugt ist es, daß ein möglichst hoher Anteil aller im erfindungsgemäßen Mittel enthaltenen keratinischen Peptide den vorstehend genannten Bedingungen genügt.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass mindestens 0,1 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 0,5 Gew.-%, besonders bevorzugt mindestens 1 Gew.-%, weiter bevorzugt mindestens 2,5 Gew.-%, noch weiter bevorzugt mindestens 5 Gew.-% und insbesondere mindestens 10 Gew.-% aller im Mittel enthaltenen keratinischen Peptide die Aminosäuresequenz Glu-Glu-Glu aufweisen.
  • Weiter bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass mindestens 0,1 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 0,5 Gew.-%, besonders bevorzugt mindestens 1 Gew.-%, weiter bevorzugt mindestens 2,5 Gew.-%, noch weiter bevorzugt mindestens 5 Gew.-% und insbesondere mindestens 10 Gew.-% aller im Mittel enthaltenen keratinischen Peptide die Aminosäuresequenz Glu-Glu-Glu-Ile aufweisen.
  • Noch weiter bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass mindestens 0,1 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 0,5 Gew.-%, besonders bevorzugt mindestens 1 Gew.-%, weiter bevorzugt mindestens 2,5 Gew.-%, noch weiter bevorzugt mindestens 5 Gew.-% und insbesondere mindestens 10 Gew.-% aller im Mittel enthaltenen keratinischen Peptide die Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu aufweisen.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß mindestens 0,1 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 0,5 Gew.-%, besonders bevorzugt mindestens 1 Gew.-%, weiter bevorzugt mindestens 2,5 Gew.-%, noch weiter bevorzugt mindestens 5 Gew.-% und insbesondere mindestens 10 Gew.-% aller im Mittel enthaltenen keratinischen Peptide die Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile aufweisen.
  • Ganz besonders bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass mindestens 0,1 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 0,5 Gew.-%, besonders bevorzugt mindestens 1 Gew.-%, weiter bevorzugt mindestens 2,5 Gew.-%, noch weiter bevorzugt mindestens 5 Gew.-% und insbesondere mindestens 10 Gew.-% aller im Mittel enthaltenen keratinischen Peptide die Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg aufweisen.
  • Noch weiter bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass mindestens 0,1 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 0,5 Gew.-%, besonders bevorzugt mindestens 1 Gew.-%, weiter bevorzugt mindestens 2,5 Gew.-%, noch weiter bevorzugt mindestens 5 Gew.-% und insbesondere mindestens 10 Gew.-% aller im Mittel enthaltenen keratinischen Peptide die Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg-Val aufweisen.
  • Insbesondere bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass mindestens 0,1 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 0,5 Gew.-%, besonders bevorzugt mindestens 1 Gew.-%, weiter bevorzugt mindestens 2,5 Gew.-%, noch weiter bevorzugt mindestens 5 Gew.-% und insbesondere mindestens 10 Gew.-% aller im Mittel enthaltenen keratinischen Peptide die Aminosäuresequenz Tyr-Glu-Glu-Glu-Ile-Arg-Val-Leu aufweisen.
  • Die vorstehend genannten Bedingungen betreffen den Gesamtgehalt der erfindungsgemäßen Mittel an Peptiden, welche aus keratinischen Materialien stammen. Zusätzlich zu den Oligopeptiden keratinischer Herkunft können selbstverständlich weitere Peptide und/oder Protenihydrolysate eingesetzt werden, beispielsweise aus anderen nativen Quellen. Bevorzugt ist beispielsweise der zusätzliche Einsatz von Weizenproteinydrolysaten.
  • Unter geeigneten Vitaminen sind bevorzugt die folgenden Vitamine, Provitamine und Vitaminvorstufen sowie deren Derivate zu verstehen:
    • • Vitamin A: zur Gruppe der als Vitamin A bezeichneten Substanzen gehören das Retinol (Vitamin A1) sowie das 3,4-Didehydroretinol (Vitamin A2). Das β-Carotin ist das Provitamin des Retinols. Als Vitamin A-Komponente kommen beispielsweise Vitamin A-Säure und deren Ester, Vitamin A-Aldehyd und Vitamin A-Alkohol sowie dessen Ester wie das Palmitat und das Acetat in Betracht.
    • • Vitamin B: zur Vitamin B-Gruppe oder zu dem Vitamin B-Komplex gehören u. a. – Vitamin B1 (Thiamin) – Vitamin B2 (Riboflavin) – Vitamin B3. Unter dieser Bezeichnung werden häufig die Verbindungen Nicotinsäure und Nicotinsäureamid (Niacinamid) geführt. – Vitamin B5 (Pantothensäure und Panthenol). Im Rahmen dieser Gruppe wird bevorzugt das Panthenol eingesetzt. Einsetzbare Derivate des Panthenols sind insbesondere die Ester und Ether des Panthenols, Pantolacton sowie kationisch derivatisierte Panthenole. Einzelne Vertreter sind beispielsweise das Panthenoltriacetat, der Panthenolmonoethylether und dessen Monoacetat sowie kationische Panthenolderivate. – Vitamin B6 (Pyridoxin sowie Pyridoxamin und Pyridoxal).
    • • Vitamin C (Ascorbinsäure): die Verwendung in Form des Palmitinsäureesters, der Glucoside oder Phosphate kann bevorzugt sein. Die Verwendung in Kombination mit Tocopherolen kann ebenfalls bevorzugt sein.
    • • Vitamin E (Tocopherole, insbesondere α-Tocopherol).
    • • Vitamin F: unter dem Begriff “Vitamin F” werden üblicherweise essentielle Fettsäuren, insbesondere Linolsäure, Linolensäure und Arachidonsäure, verstanden.
    • • Vitamin H: Als Vitamin H wird die Verbindung (3aS,4S,6aR)-2-Oxohexahydrothienol[3,4-d]-imidazol-4-valeriansäure bezeichnet, für die sich aber zwischenzeitlich der Trivialname Biotin durchgesetzt hat.
    Besonders bevorzugt sind Vitamine, Provitamine und Vitaminvorstufen aus den Gruppen A, B, E und H. Insbesondere bevorzugt sind Nicotinsäureamid, Biotin, Pantolacton und/oder Panthenol. Der Gewichtsanteil des oder der Vitamins(e), Vitaminderivats(e), und/oder der Vitaminvorstufe(n) am Gesamtgewicht der Haarbehandlungsmittel beträgt bevorzugt 0,001 bis 2 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,005 bis 1 Gew.-% und insbesondere 0,01 bis 0,5 Gew.-%.
  • Unter geeigneten Pflanzenextrakten sind Extrakte zu verstehen, die aus allen Teilen einer Pflanze hergestellt werden können. Üblicherweise werden diese Extrakte durch Extraktion der gesamten Pflanze hergestellt. Es kann aber in einzelnen Fällen auch bevorzugt sein, die Extrakte ausschließlich aus Blüten und/oder Blättern der Pflanze herzustellen. Geeignet sind vor allem die Extrakte aus Grünem Tee, Eichenrinde, Brennessel, Hamamelis, Hopfen, Kamille, Klettenwurzel, Schachtelhalm, Weißdorn, Lindenblüten, Litschi, Mandel, Aloe Vera, Fichtennadel, Roßkastanie, Sandelholz, Wacholder, Kokosnuß, Mango, Aprikose, Limone, Weizen, Kiwi, Melone, Orange, Grapefruit, Salbei, Rosmarin, Birke, Malve, Wiesenschaumkraut, Quendel, Schafgarbe, Thymian, Melisse, Hauhechel, Huflattich, Eibisch, Ginseng, Ingwerwurzel, Echinacea purpurea, Olea europea, Boerhavia Diffusa-Wurzeln, Foeniculum vulgaris und Apim graveolens.
  • Besonders bevorzugt für die Verwendung in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen sind die Extrakte aus Grünem Tee, Brennessel, Hamamelis, Kamille, Aloe Vera, Ginseng, Echinacea purpurea, Olea europea und/oder Boerhavia Diffusa-Wurzeln. Als Extraktionsmittel zur Herstellung der genannten Pflanzenextrakte können Wasser, Alkohole sowie deren Mischungen verwendet werden. Unter den Alkoholen sind dabei niedere Alkohole wie Ethanol und Isopropanol, insbesondere aber mehrwertige Alkohole wie Ethylenglykol und Propylenglykol, sowohl als alleiniges Extraktionsmittel als auch in Mischung mit Wasser, bevorzugt. Pflanzenextrakte auf Basis von Wasser/Propylenglykol im Verhältnis 1:10 bis 10:1 haben sich als besonders geeignet erwiesen. Die Pflanzenextrakte können sowohl in reiner als auch in verdünnter Form eingesetzt werden. Sofern sie in verdünnter Form eingesetzt werden, enthalten sie üblicherweise ca. 2–80 Gew.-% Aktivsubstanz und als Lösungsmittel das bei ihrer Gewinnung eingesetzte Extraktionsmittel oder Extraktionsmittelgemisch. Die Pflanzenextrakte können in den erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmitteln (bezogen auf das Gesamtgewicht der Mittel) bevorzugt in einer Menge von 0,01 bis 10 Gew.-%, mehr bevorzugt von 0,05 bis 7,5 Gew.-% und insbesondere von 0,1 bis 5 Gew.-% eingesetzt werden.
  • Glycerin kann den Haarreinigungs- und -pflegemitteln separat in einer Menge von bis zu 10 Gew.-% (bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels) zugegeben werden. Es kann aber auch Bestandteil des zuvor genannten wäßrig-alkoholischen Trägers sein.
  • Es wurde festgestellt, dass die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel auch für eine Anwendung als Antischuppenzubereitung geeignet sind. Das Gesamtgewicht an Antischuppenmitteln am Gesamtgewicht der Haarbehandlungsmittel kann bevorzugt 0,01 bis 10 Gew.-%, mehr bevorzugt 0,025 bis 7,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 5 Gew.-% und insbesondere 0,075 bis 3 Gew.-% betragen. Geeignete Antischuppenwirkstoffe können ausgewählt sein aus Piroctone Olamine, Climbazol, Zink Pyrithion, Ketoconazole, Salicylsäure, Schwefel, Selensulfid, Teerpräparaten, Undecensäurederivaten, Klettenwurzelextrakten, Pappelextrakten, Brennesselextrakten, Walnussschalenextrakten, Birkenextrakten, Weidenrindenextrakten, Rosmarinextrakten und/oder Arnikaextrakten. Bevorzugt sind Climbazol, Zink Pyrithion und Piroctone Olamine.
  • Weitere Wirk-, Hilfs- und Zusatzstoffe, die in den erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmitteln bevorzugt enthalten sein können, sind beispielsweise:
    • – Feuchthaltemittel,
    • – Parfums,
    • – UV-Filter,
    • – Verdickungsmittel wie Gelatine oder Pflanzengumme, beispielsweise Agar-Agar, Guar-Gum, Alginate, Xanthan-Gum, Gummi arabicum, Karaya-Gummi, Johannisbrotkernmehl, Leinsamengummen, Dextrane, Cellulose-Derivate, z. B. Methylcellulose, Hydroxyalkylcellulose und Carboxymethylcellulose, Stärke-Fraktionen und Derivate wie Amylose, Amylopektin und Dextrine, Tone und Schichtsilikate wie z. B. Bentonit oder vollsynthetische Hydrokolloide wie z. B. Polyvinylalkohol, die Ca-, Mg- oder Zn-Seifen,
    • – Strukturanten wie Maleinsäure und Milchsäure,
    • – Dimethylisosorbid,
    • – Cyclodextrine,
    • – faserstrukturverbessernde Wirkstoffe, insbesondere Mono-, Di- und Oligosaccharide wie beispielsweise Glucose, Galactose, Fructose, Fruchtzucker und Lactose,
    • – Farbstoffe zum Anfärben des Mittels,
    • – Wirkstoffe wie Bisabolol und/oder Allantoin,
    • – Komplexbildner wie EDTA, NTA, β-Alanindiessigsäure und Phosphonsäuren,
    • – Ceramide. Unter Ceramiden werden N-Acylsphingosin (Fettsäureamide des Sphingosins) oder synthetische Analogen solcher Lipide (sogenannte Pseudo-Ceramide) verstanden,
    • – Treibmittel wie Propan-Butan-Gemische, N2O, Dimethylether, CO2 und Luft,
    • – Antioxidantien,
    • – Zusätzliche Viskositätsregler wie Salze (NaCl).
  • Die erfindungsgemäßen Mittel sind vorzugsweise sognannte rinse-off-Produkte, d.h. werden nach einer bestimmten Einwirkzeit wieder aus dem Haar ausgespült. Diese Einwirkzeit beträgt vorzugsweise weniger als eine Stunde, d.h. der Verbraucher belässt die Produkte vorzugsweise nicht bis zur nächsten Haarwäsche im Haar. Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher ein Verfahren zur Haarbehandlung, bei dem ein erfindungsgemäßes Mittel auf trockenes oder feuchtes Haar aufgebracht, dort für einen Zeitraum von 30 bis 300 Sekunden belassen und danach ausgespült wird.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel führen zu einer deutlich erhöhten Stabilität künstlicher Färbungen gegen das Auswaschen von Farbe. So können chemisch gefärbte Haare mit den erfindungsgemäßen Mitteln deutlich häufiger gewaschen werden, ohne dass es zu dem unerwünschten Ausbluten oder einem Verblassen der Farbe kommt.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher die Verwendung von erfindungsgemäßen Mitteln zur Verringerung des Auswaschens von Farbe aus chemisch gefärbten Haaren.
  • Bezüglich bevorzugter Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen Verwendung gilt mutatis mutandis das zu den erfindungsgemäßen Mitteln Gesagte.
  • Beispiele:
  • Alle Angaben in Gew.-%
  • Haar-Treatments
    1 2 3 4 5 6
    Cetearylalkohol 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0
    Quaternium-87 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9
    Cetrimoniumchlorid 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5
    Distearoylethyl Hydroxyethyl-monium Methosulfate 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0
    Polyquaternium-10 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
    Baobabsamenöl 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
    Polyquaternium-67 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2
    Hydrolyzed Keratin 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5
    Glycol Distearate 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0
    Citronensäure 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5
    Dimethicone 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0
    Calciumchlorid 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0
    Amodimethicone 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5
    Propionsäure 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2
    o-Phenylphenol - 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2
    o-Cymen-5-ol - 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06
    Ethyllauroylarginat - 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3
    Dimethyloxazolidin - 0,05 0,06 0,07 0,08 0,1
    Ethyllauroylarginat - 0,4 0,3 0,2 0,1 0,05
    Glutaraldehyd - 0,05 0,06 0,07 0,08 0,1
    Hexetidin - 0,05 0,06 0,07 0,08 0,1
    Phenoxyethanol - 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
    Phenoxyisopropanol - 0,05 0,1 0,25 0,05 0,05
    Undecylensäure - 0,1 0,2 0,1 0,2 0,1
    Farbstoff 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2
    Parfüm 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
    Wasser ad 100
    Haarspülungen
    1 2 3 4 5 6
    Cetearylalkohol 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0
    Quaternium-87 0,75 0,75 0,75 0,75 0,75 0,75
    Behentrimoniumchlorid 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0
    Behenoyl PG Trimoniumchlorid 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5
    Glycol Distearate 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0
    Distearoylethyl Hydroxyethyl-monium Methosulfate 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3
    Amodimethicone/Morpholinomethyl Silsesquioxane Copolymer 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
    Shea Butter 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5
    Milchsäure 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
    Magnesiumsulfat 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5
    Natriumpropionat 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5
    Phenoxyethanol - 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5
    Dimethyloxazolidin - 0,05 0,06 0,07 0,08 0,1
    Glutaraldehyd - 0,05 0,06 0,07 0,08 0,1
    Hexetidin - 0,05 0,06 0,07 0,08 0,1
    Ethyllauroylarginat - 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
    Natrium-o-Phenylphenolat - 1,0 0,5 0,25 0,2 0,1
    o-Cymen-5-ol - 0,2 0,1 0,2 0,1 0,1
    Phenoxyisopropanol - 0,05 0,1 0,25 0,05 0,05
    Undecylensäure - 0,1 0,2 0,1 0,2 0,1
    Farbstoff 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2
    Parfüm 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
    Wasser ad 100
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 2438900 A1 [0007]

Claims (11)

  1. Haarbehandlungsmittel, enthaltend a) mindestens einen Fettalkohol, b) mindestens ein kationisches Tensid, c) mindestens ein zwei- oder dreiwertiges Metallsalz. d) mindestens ein aminofunktionelles Silikon, e) Propionsäure und/oder Salze der Propionsäure f) mindestens eine von e) verschiedene organische Säure
  2. Haarbehandlungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es – bezogen auf sein Gewicht – 0,1 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,5 bis 15 Gew.-%, weiter bevorzugt 1 bis 10 Gew.-% und insbesondere 2 bis 8 Gew.-% Fettalkohol(e) der Formel (II) H3C-(CH2)k-CH2-OH (II) enthält, in der k für ganze Zahlen von 4 bis 28, vorzugsweise von 6 bis 24, weiter bevorzugt von 8 bis 22 und insbesondere für 10, 12, 14, 16, 18 oder 20 steht.
  3. Haarbehandlungsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es – bezogen auf sein Gewicht – 0,05 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,25 bis 8 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 7 Gew.-% Behenyltrimethyl-ammoniumchlorid enthält.
  4. Haarbehandlungsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es – bezogen auf sein Gewicht – 0,01 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 7,5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,2 bis 5 Gew.-% und insbesondere 0,3 bis 3 Gew.-% mindestens eines zwei- oder dreiwertige Metallsalzes aus der Gruppe der organischen oder anorganischen Kupfer-, Zink-, Eisen(II)-, Calcium-, Magnesium-, Eisen(III)- und/oder Aluminiumsalze enthält.
  5. Haarbehandlungsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es – bezogen auf sein Gewicht – 0,01 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,5 bis 7,5 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 5 Gew.-% aminofunktionelle(s) Silikon(e) enthält.
  6. Haarbehandlungsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es – bezogen auf sein Gewicht – 0,01 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,5 bis 7,5 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 5 Gew.-% aminofunktionelle(s) Silikon(e) der Formel (Si-V) enthält
    Figure DE102015223831A1_0026
    in der A für eine Gruppe -OH, -O-Si(CH3)3, -O-Si(CH3)2OH, -O-Si(CH3)2OCH3 steht, D für eine Gruppe -H, -Si(CH3)3, -Si(CH3)2OH, -Si(CH3)2OCH3 steht, b, n und c für ganze Zahlen zwischen 0 und 1000 stehen, mit den Maßgaben i. n > 0 und b + c > 0 ii. mindestens eine der Bedingungen A = -OH bzw. D = -H ist erfüllt.
  7. Haarbehandlungsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 4 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 3 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,025 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere 0,05 bis 2 Gew.-% Propionsäure enthält.
  8. Haarbehandlungsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 4 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 3 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,025 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere 0,05 bis 2 Gew.-% Salz(e) aus der Gruppe Natrioumpropropionat, Kaliumpropionat, Calciumpropionat enthält.
  9. Haarbehandlungsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,05 bis 3 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 2 Gew.-% organische Säure(n) aus der Gruppe Ameisensäure, Oxalsäure, Maleinsäure, Milchsäure, Weinsäure oder Citronensäure enthält.
  10. Verfahren zur Haarbehandlung, dadurch gekennzeichnet, dass ein Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 8 auf trockenes oder feuchtes Haar aufgebracht, dort für einen Zeitraum von 30 bis 300 Sekunden belassen und danach ausgespült wird.
  11. Verwendung von Mitteln nach einem der Ansprüche 1 bis 9 zur Verringerung des Auswaschens von Farbe aus chemisch gefärbten Haaren.
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