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DE102015222796A1 - Gargerät mit spezifisch bewegbarer Tür - Google Patents

Gargerät mit spezifisch bewegbarer Tür Download PDF

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DE102015222796A1
DE102015222796A1 DE102015222796.0A DE102015222796A DE102015222796A1 DE 102015222796 A1 DE102015222796 A1 DE 102015222796A1 DE 102015222796 A DE102015222796 A DE 102015222796A DE 102015222796 A1 DE102015222796 A1 DE 102015222796A1
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DE
Germany
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door
cooking appliance
carriage
storage space
open position
Prior art date
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Pending
Application number
DE102015222796.0A
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English (en)
Inventor
Joachim Grützke
Tobias Schmidt
Thomas Rembold
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Hausgeraete GmbH
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Filing date
Publication date
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Pending legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C15/00Details
    • F24C15/02Doors specially adapted for stoves or ranges
    • F24C15/026Doors specially adapted for stoves or ranges stowing of door in open position

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  • Combustion & Propulsion (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Gargerät (1) mit einem Gehäuse (2), in dem ein Garraum (3) zum Zubereiten von Lebensmitteln ausgebildet ist, und mit einer Tür (4) zum Verschließen des Garraums (3), und mit einem Verstauraum (10) in dem die Tür (4) ausgehend von einer geöffneten Stellung der Tür (4) verbringbar ist, wobei die Tür (4) außerhalb dem Verstauraum (10) mittels einer Scharniervorrichtung (11) zwischen einer vollständig geschlossenen und einer vollständig geöffneten Stellung verschwenkbar ist, wobei die Tür (4) mit einem Laufwagen (14) gekoppelt ist, der mit einer Zahnstangeneinrichtung (36) gekoppelt ist und die Tür (4) durch den Laufwagen (14) und die Zahnstangeneinrichtung (36) ausgehend von einer durch die geöffnete Stellung erreichten Verstauraumaußenposition in eine Verstaurauminnenposition verbringbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Gargerät mit einem Gehäuse, in dem ein Garraum zum Zubereiten von Lebensmitteln ausgebildet ist. Das Gargerät umfasst darüber hinaus eine Tür zum Verschließen des Garraums. In dem Gehäuse ist ein Verstauraum ausgebildet, in dem die Tür ausgehend von einer geöffneten Stellung verbringbar ist. Das Gargerät weist eine Scharniervorrichtung auf, mittels welcher die Tür außerhalb dem Verstauraum zwischen einer vollständig geschossenen und somit den Aufnahmeraum bzw. den Garraum verschließenden Stellung, und einer vollständig geöffneten Stellung verschwenkbar ist. In dieser geöffneten Stellung der Tür ist diese dann jedoch auch noch vollständig außerhalb dem Verstauraum angeordnet.
  • Eine derartige Ausgestaltung ist beispielsweise aus der US 2,925,081 bekannt. Dort ist die weitere Verbringung der Tür ausgehend von dieser vollständig geöffneten Stellung in den Verstauraum jedoch relativ komplex und es kann sich aufgrund der dortigen mechanischen Konstruktion eine Verspreizung oder Verklemmung auf diesen Verbringungsweg einstellen.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Gargerät zu schaffen, bei welchem sich eine auch in der vollständig geöffneten Stellung und außerhalb des Verstauraums befindliche Tür einfach und sicher in den Verstauraum verbringen lässt.
  • Ein erfindungsgemäßes Gargerät umfasst ein Gehäuse, in dem ein Garraum zum Zubereiten von Lebensmitteln ausgebildet ist. Das Gargerät umfasst darüber hinaus eine Tür zum Verschließen des Garraums. Darüber hinaus weist das Gargerät einen Verstauraum für die Tür auf. Der Verstauraum ist insbesondere unterhalb des Garraums ausgebildet. Die Tür kann ausgehend von einer geöffneten Stellung in den Verstauraum eingebracht werden. Die Tür ist mittels einer Scharniervorrichtung zwischen einer vollständig geschlossenen und einer vollständig geöffneten Stellung außerhalb des Verstauraums verschwenkbar. In der vollständig geschlossenen Stellung ist dann auch der Garraum durch die Tür verschlossen. In der vollständig geöffneten Stellung der Tür befindet sich diese noch vollständig außerhalb des Verstauraums, die Zugänglichkeit zum Garraum ist jedoch uneingeschränkt ermöglicht. Insbesondere ist die Tür in dieser geöffneten Stellung in einer horizontalen Lage angeordnet, von welcher sie dann ausgehend in den horizontal orientierten Verstauraum hineinschiebbar ist.
  • Ein wesentlicher Gedanke der Tür ist darin zu sehen, dass die Tür mit einem Laufwagen gekoppelt ist. Dieser Laufwagen ist mit einer Zahnstangeneinrichtung gekoppelt, wobei der Laufwagen und die Zahnstangeneinrichtung zwei separate Komponenten sind. Die Tür ist durch den Laufwagen und diese Zahnstangeneinrichtung ausgehend von einer durch die geöffnete Stellung erreichten Verstauraumaußenposition der Tür in eine Verstaurauminnenposition verbringbar. In der Verstaurauminnenposition ist dann die Tür zumindest bereichsweise in den Verstauraum verbracht.
  • Durch die Ausgestaltung mit dem Laufwagen und der Zahnstangeneinrichtung ist die Bewegungsführung der Tür ausgehend von der geöffneten Stellung dann in den Verstauraum hinein oder aus dem Verstauraum heraus in diese geöffnete Stellung sehr einfach und leichtgängig möglich. Darüber hinaus ist durch dieses mechanische Konzept eine sehr präzise Bewegungsführung erreicht, durch welche ein Verklemmen oder Verspreizen der Tür verhindert ist.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Scharniervorrichtung mit Scharnieren ortsfest mit dem Laufwagen verbunden ist. Die Scharniere weisen jeweils vorzugsweise zumindest zwei Scharnierbügel auf, insbesondere ein Scharnierschwert und ein Scharniergehäuse, welche relativ zueinander bewegbar sind. Durch diese mechanisch feste Anbindung der Scharniere an den Laufwagen wird einerseits die Schwenkbewegung der Tür außerhalb des Verstauraums vorteilhaft unterstützt. Denn die Scharniere sind an einem mechanisch robusten Bauteil, nämlich dem Laufwagen, angeordnet, der dann auch entsprechende Hebelkräfte aufnehmen kann. Darüber hinaus ist dann auch bei der weiteren Verbringung der Tür in den Verstauraum die Lage der Scharniere durch die Befestigung an dem Laufwagen nicht hinderlich, so dass diese Scharniere dann auch nicht an weiteren Bauteilen anstoßen, wenn die Tür in den Verstauraum gebracht wird oder aus diesem dann herausgezogen wird. Darüber hinaus wird gerade durch diesen robusten und auch schwereren Laufwagen eine entsprechende Basis gebildet, so dass die Tür außerhalb des Verstauraums entsprechend verschwenkt werden kann.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Laufwagen ein T-förmiges Trägerelement aufweist, wobei ein Scharnierbügel eines Scharniers an diesem Trägerelement befestigt ist, insbesondere an einem T-Fuß dieser T-Form des Trägerelements befestigt ist. Durch eine derartige Ausgestaltung wird eine besonders stabile Anbindung eines Scharniers an den Laufwagen erreicht. Die oben genannten Vorteile treten daher in besonderem Maße auf.
  • Insbesondere ist vorgesehen, dass der Laufwagen Laufrollen aufweist, die in einer Führungsvorrichtung zum Verschieben des Laufwagens zwischen der Verstauraumaußenposition und der Verstaurauminnenposition geführt sind.
  • Mit den Laufrollen ist eine sehr leichtgängige und gleichmäßige Bewegungsführung der Tür in den Verstauraum hinein und aus dem Verstauraum heraus ermöglicht. Darüber hinaus ist durch diese Ausgestaltung eine geräuschreduzierte Bewegungsführung ermöglicht. Die Laufrollen können in dem Zusammenhang zumindest bereichsweise, insbesondere an ihren Laufflächen, aus einem eine Geräuschreduktion ermöglichenden Material, insbesondere aus Kunststoff, ausgebildet sein.
  • Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass die Führungsvorrichtung eine obere Führungsschiene und eine dazu parallel verlaufende und beabstandet angeordnete untere Führungsschiene aufweist. Die Führungsschienen sind in Tiefenrichtung des Gargeräts orientiert. Die Laufrollen sind insbesondere mit einem Spiel in Höhenrichtung betrachtet und somit in vertikaler Richtung des Gargeräts betrachtet in der zwischen den Führungsschienen gebildeten Führungskulisse geführt. Die Führung ist dadurch sehr präzise und mechanisch stabil gegeben. Ein Verklemmen oder Verspreizen der Laufrollen ist dadurch verhindert. Auch ein Herausspringen der Laufrollen aus der Führungskulisse ist dadurch vermieden.
  • In einer dazu sehr vorteilhaften Ausführung ist vorgesehen, dass die Führungsschienen auf den die Führungskulisse begrenzenden Rändern und somit der Führungskulisse zugewandten Rändern jeweils eine Nut aufweisen, in welche sich die Laufrollen hineinerstrecken. Die Führungseigenschaften und die bereits oben genannten Vorteile werden dadurch nochmals verbessert.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass eine Zahnstange der Zahnstangeneinrichtung an einer Führungsschiene ausgebildet ist. Dadurch ist ein sehr kompakter Aufbau realisiert. Des Weiteren ist dadurch auch die Zahnung in unmittelbarer Nähe zu der Führungskulisse und somit auch zu den Laufrollen. Es ergibt sich dadurch auch ein hochfunktionales Wirkprinzip bezüglich der Bewegung der Laufrollen einerseits und die zahnende Kopplung zwischen der Zahnstangeneinrichtung und einer laufwagenseitigen Gegenzahnung. Eine Verbesserung der gesamten Bewegungsführung der Tür beim Hineinschieben in den Verstauraum und beim Herausziehen ist dadurch erreicht.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Zahnstange an einer der Führungskulisse abgewandten Unterseite der unteren Führungsschiene integriert ist. Dadurch wird einerseits die Bauteilzahl reduziert und andererseits eine mechanisch stabile Positionierung der Zahnung erreicht. Positionstoleranzen zwischen einer separaten Zahnstange und einer Führungsschiene können dadurch vermieden werden. Darüber hinaus ist auch durch eine derartige Ausgestaltung die Führungskulisse als solche nicht durch eine Zahnung beeinträchtigt, so dass auch die Bewegungsführung der Laufrollen in der Führungskulisse nicht beeinträchtigt ist. Ein Anstoßen oder daran Entlangschleifen einer Laufrolle einer Zahnung ist dadurch auch verhindert. Dadurch bleiben die Laufrollen auch dauerhaft verschleißarm geführt.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Laufwagen eine Führungsplatte aufweist, an welcher Laufrollen angeordnet sind. Die Führungsplatte ist dem Verstauraum zugewandt angeordnet und erstreckt sich in Höhenrichtung über eine Höhe, die größer ist als die Höhe der Führungskulisse zwischen den Führungsschienen. Es ist also dann auch durch die Führungsplatte ein zum Verstauraum hin vorgesehenes Abdecken der Führungskulisse durch die Führungsplatte erreicht. Eine weitere Stützung und Stabilisierung ist insbesondere dann vorgesehen, wenn die Führungsplatte an den die Führungskulisse begrenzenden Führungsschienen innenseitig und somit verstauraumseitig anliegt. Darüber hinaus ist durch eine derartige Führungsplatte auch die Position der Laufrollen mechanisch stabil gegeben und die Führungsplatte stellt ein in sich starres und somit auch verwindungssteifes Bauteil dar. Indem zwei benachbarte Laufrollen an dieser gemeinsamen Führungsplatte angeordnet sind, können diese Laufrollen auch quasi in einer Ebene zueinander dauerhaft gehalten werden, so dass auch hier kein unerwünschter Versatz in einer Richtung senkrecht zu der Führungsplatte auftritt und somit das Entlangbewegen der Laufrollen in der Führungskulisse auch wieder sehr verspreizungsarm und klemmfrei erfolgen kann.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass an dem Laufwagen zumindest ein Zahnrad angeordnet ist, welches mit der Zahnstangeneinrichtung kämmt. Insbesondere ist hier ein Kämmen zwischen einer an der Führungsschiene, insbesondere an einer Unterseite, angeordneten, insbesondere integrierten, Zahnstange gegeben. Dies ist auch dahingehend eine sehr vorteilhafte Ausführung, da somit einerseits auch die Höhenlage des Laufwagens sehr genau beibehalten werden kann. Denn einerseits sind die Laufrollen praktisch zwischen zwei übereinander angeordneten Führungsschienen gehalten, jedoch mit gewissem geringem Spiel. Andererseits greift das Zahnrad in die in die Führungsschiene integrierte Zahnstange ein und zwar an derjenigen Unterseite, die derjenigen Oberseite, mit welcher diese untere Führungsschiene die Führungskulisse begrenzt, gegenüberliegt. Somit ist an diesen gegenüberliegenden Seiten der unteren Führungsschiene jeweils ein entsprechendes Element koppelnd, nämlich einerseits die Laufrollen und andererseits das Zahnrad, so dass die diesbezügliche Höhenlage des Laufwagens maximal genau gleich gehalten wird. Auch dadurch ist dann die Bewegungsführung begünstigt und ein sehr ruckfreies und gleichmäßiges Einschieben der Tür in den Verstauraum als auch ein entsprechendes Herausziehen gegeben.
  • In einer weiteren sehr vorteilhaften Ausführung ist vorgesehen, dass die Tür beim Verschwenken zwischen der geschlossenen Stellung und der geöffneten Stellung und somit bei der Bewegung außerhalb des Verstauraums durch eine Magnetvorrichtung an einem Einfahren in den Verstauraum gehindert ist. Es wird also dann erreicht, dass der Laufwagen bei der Bewegungsführung der Tür von der geschlossenen Stellung in die geöffnete Stellung oder von der geöffneten Stellung in die geschlossene Stellung positionssicher gehalten ist und zwar durch entsprechende magnetische Haltekräfte. Ein Bewegen des Laufwagens bei diesem Bewegungsverlauf der Tür außerhalb des Verstauraums ist dadurch verhindert. Ein unerwünschtes Einlaufen des Laufwagens in den Verstauraum während dieser Schwenkbewegung der Tür ist dadurch verhindert. Es kann somit in sehr vorteilhafter Weise die Schwenkbewegung der Tür außerhalb des Verstauraums präzise und bezüglich der Drehachse, um welche die Tür verschwenkt wird, sehr ortsfixiert erfolgen. Diese Drehachse wandert somit bei der Verschwenkbewegung der Tür von der geöffneten Stellung in die geschlossene Stellung oder umgekehrt nicht in den Verstauraum hinein oder aus dem Verstauraum heraus, sondern bleibt ortsstabil angeordnet, insbesondere auch die Scharniere und deren Drehachse.
  • Eine weitere Vorteilhaftigkeit ergibt sich in dem Zusammenhang auch dahingehend, dass für den gesamten Aufbau sehr einfache Scharniere verwendet werden können, die auch bei einer herkömmlichen Klapptür eingesetzt werden. Es sind daher in dem Zusammenhang keine komplexen, großen und somit auch kostenintensiven Scharniere erforderlich, wie sie bei anderen aus dem Stand der Technik bekannten Ausführungen von versenkbaren Türen erforderlich sind, wenn die Versenkbewegung der Tür in den Verstauraum zumindest phasenweise gleichlaufend mit der Schwenkbewegung von der geöffneten Stellung in die geschlossene Stellung erfolgt. Die Tür gemäß der Erfindung kann daher mit sehr einfach aufgebauten Scharnieren, insbesondere an den Laufwagen, angebunden werden.
  • Eine Magnetvorrichtung zur Halterung des Laufwagens in einer spezifischen Position ist dabei deshalb sehr vorteilhaft, da durch die magnetischen Haltekräfte auch eine ausreichende Positionsfixierung ermöglicht ist, andererseits durch den weiteren Bewegungsweg der Tür in den Verstauraum ausgehend von der vollständig geöffneten Stellung ein einfaches Lösen erreicht ist, ohne dass mechanisch komplexe Lösemechanismen erforderlich sein müssten.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die durch die Magnetvorrichtung erzeugte magnetische Haltekraft ausgehend von der geöffneten Stellung der Tür durch eine Lösekraft in linearer Verschieberichtung der Tür in den Verstauraum hinein lösbar ist. Es ist also bei dieser vorteilhaften Ausführung vorgesehen, dass die magnetische Haltekraft durch das initiierte Hineinschieben der Tür in den Verstauraum ausgehend von der geöffneten Stellung der Tür automatisch gelöst wird. Dies ist daher auch eine sehr einfache Lösung. Darüber hinaus muss der Nutzer dann nicht zusätzliche Handlungen vornehmen, um eine derartige Haltevorrichtung zu lösen.
  • Es kann auch vorgesehen sein, dass die Magnetvorrichtung Elektromagnete aufweist, die entsprechend angesteuert werden können, um ihre magnetische Haltekraft zu erzeugen. Es kann in dem Zusammenhang vorgesehen sein, dass die Ansteuerung der Elektromagnete zur Erzeugung des Magnetfelds solange erfolgt, bis die vollständig geöffnete Stellung der Tür erreicht ist. Ist diese dann erreicht und beispielsweise sensorisch erfasst, wird das erzeugte Magnetfeld automatisch deaktiviert und die Elektromagnete nicht mehr entsprechend angesteuert. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass das Erzeugen des Magnetfelds durch die Elektromagnete solange erfolgt, bis ein Nutzer explizit ein Bedienelement betätigt, mit dem dann die Elektromagnete deaktiviert werden.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführung ist vorgesehen, dass an dem Laufwagen zumindest ein Haltemagnet der Magnetvorrichtung angeordnet ist. Vorzugsweise ist dieser zumindest eine Haltemagnet an einem sich in Breitenrichtung des Gargeräts erstreckenden Verbindungsträger des Laufwagens angeordnet. Durch diese örtliche Anordnung wird die magnetische Kopplung mit einem magnetisch wechselwirkenden Gegenbauteil einfach erreicht. Darüber hinaus ist an dieser Position der Haltemagnet nicht störend für die Laufrollen in der Führungskulisse und auch nicht störend für die Zahnstangeneinrichtung und das Zahnrad. Eine unerwünschte Beeinträchtigung dieser Komponenten und der Bewegungsführung durch einen Haltemagnet ist dadurch verhindert.
  • Es kann vorzugsweise vorgesehen sein, dass an diesem Verbindungsträger auch ein Anschlagelement angeordnet ist. Durch ein derartiges Anschlagelement wird erreicht, dass beim Herausziehen der Tür von einer Verstaurauminnenposition in die herausgezogene Verstauraumaußenposition, bei welcher dann auch gleich die geöffnete Stellung der Tür erreicht ist, ein zu harter Anschlag der Haltemagnete an einem magnetisch wechselwirkenden Gegenbauteil auftritt. Diese herausgezogene Endstellung, die durch die Verstauraumaußenposition gegeben ist, wird in dem Zusammenhang daher nicht durch einen harten Einschlag oder Anschlag erreicht, sondern in gewissem Maße auch durch dieses Anschlagelement gedämpft. Es kann vorgesehen sein, dass das Anschlagelement zumindest bereichsweise verformbar bzw. elastisch ist, so dass dieses Erreichen der Endposition der Tür im herausgezogenen Zustand und somit der Verstauraumaußenposition gedämpft erreicht wird. Damit ist auch eine Beschädigung eines Haltemagnets verhindert.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Haltemagnet zur Erzeugung der magnetischen Haltekraft mit einem unter der Tür angeordneten, magnetisch wechselwirkenden Steg des Gehäuses gekoppelt ist, welcher ein magnetisch wechselwirkendes Bauteil darstellt. Diese positionelle Anordnung ist sehr vorteilhaft, da somit die magnetisch wechselwirkende Funktionalität hoch ist, das Halten des Laufwagens in der entsprechenden Position sicher erreicht ist und der Haltemagnet und der magnetisch wechselwirkende Steg der Bewegung der Tür nicht im Weg sind. Ein unerwünschtes Anstoßen oder daran Entlangschleifen der Tür ist dadurch verhindert.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführung ist vorgesehen, dass die Verschiebung zwischen der Verstauraumaußenposition und der Verstaurauminnenposition eine ausschließlich lineare bzw. horizontale Bewegung ist. Eine derartige sehr einfache Bewegungsrichtung begünstigt das einfache Handhaben der Tür zum Verbringen in den Verstauraum oder aus dem Verstauraum heraus und unterstützt ein klemmfreies und ruckfreies Bewegen dieser Tür auf diesem spezifischen Bewegungsweg. Eine derartige Spezifikation der Bewegungsführung in diesem Bewegungsabschnitt kann durch die Ausgestaltung der Zahnstangeneinrichtung als auch der Führungsvorrichtung sehr einfach und insbesondere geradlinig gestaltet werden. Komplexe Geometrien der Zahnstangen als auch der Führungskulisse sind nicht erforderlich, was die ruckfreie und klemmfreie Bewegungsführung der Tür nochmals verbessert.
  • Ein weiterer unabhängiger Aspekt der Erfindung betrifft ein Gargerät mit einem Gehäuse, in dem ein Garraum zum Zubereiten von Lebensmitteln ausgebildet ist, und mit einer Tür zum Verschließen des Garraums, und mit einem Verstauraum in dem die Tür ausgehend von einer geöffneten Stellung der Tür verbringbar ist, wobei die Tür außerhalb dem Verstauraum mittels einer Scharniervorrichtung zwischen einer vollständig geschlossenen und einer vollständig geöffneten Stellung verschwenkbar ist, wobei die Tür beim Verschwenken zwischen der geschlossenen Stellung und der geöffneten Stellung durch eine Magnetvorrichtung an einem Einfahren in den Verstauraum gehindert ist. Dadurch kann ein sicheres und bezüglich der Lage der Schwenkachse sicheres und positionsgenaues Verschwenken der Tür außerhalb des Verstauraums erreicht werden. Die Schwenkachse der Tür wird durch die Magnetvorrichtung lagegenau gehalten, so dass die Schwenkbewegung der Tür nicht durch ein gleichzeitiges Einfahren in den Verstauraum beeinträchtigt wird, so dass sich ein Verklemmen oder ruckartiges Schwenken der Tür vermeiden lässt. Dadurch ist auch der Bewegungsablauf des Verschwenkens der Tür außerhalb des Verstauraums von dem Bewegungsablauf des Verbringens der Tür in den Verstauraum hinein oder aus diesem heraus völlig entkoppelt und diese Bewegungsabläufe sind nicht überlagert sondern erfolgen nach einander. Die Magnetvorrichtung ist dabei auch eine einfach aufbaubare Vorrichtung die dennoch hochfunktionell und dauerhaft präzise arbeitet. Eine komplexe Mechanik, die diese Funktion ermöglichen soll ist somit nicht erforderlich. Des Weiteren ist durch die Magnetvorrichtung auch der Übergang zwischen den Bewegungsabläufen vereinfacht, da nur die magnetischen Haltekräfte überwunden werden müssen und ansonsten keine umfänglich gekoppelten Mechanikkomponenten aufwendig gelöst oder wieder gekoppelt werden muss.
  • Das Einfahren der Tür in den Verstauraum auf dem Bewegungsweg zwischen der geschlossenen Stellung und der geöffneten Stellung der Tür ist somit durch magnetische Haltekräfte der Magnetvorrichtung unterbunden.
  • Ausführungen des erste unabhängigen Aspekts der Erfindung sind als vorteilhafte Ausführungen des zweiten Aspekts anzusehen.
  • Mit Angaben „oben“, „unten“, „vorne“, „hinten,“, „Tiefenrichtung“, „Breitenrichtung“, „Höhenrichtung“ etc. sind die bei bestimmungsgemäßen Gebrauch und bestimmungsgemäßem Anordnen des Geräts und bei einem dann vor dem Gerät stehenden und in Richtung des Geräts blickenden Beobachter gegebenen Positionen und Orientierungen angegeben.
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, den Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen, sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Es sind somit auch Ausführungen von der Erfindung als umfasst und offenbart anzusehen, die in den Figuren nicht explizit gezeigt und erläutert sind, jedoch durch separierte Merkmalskombinationen aus den erläuterten Ausführungen hervorgehen und erzeugbar sind. Es sind auch Ausführungen und Merkmalskombinationen als offenbart anzusehen, die somit nicht alle Merkmale eines ursprünglich formulierten unabhängigen Anspruchs aufweisen. Es sind darüber hinaus Ausführungen und Merkmalskombinationen, insbesondere durch die oben dargelegten Ausführungen, als offenbart anzusehen, die über die in den Rückbezügen der Ansprüche dargelegten Merkmalskombinationen hinausgehen oder abweichen.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Gargeräts;
  • 2 eine perspektivische Darstellung von Teilkomponenten des Gargeräts gemäß 1;
  • 3 eine perspektivische Darstellung eines Laufwagens des Gargeräts gemäß 1;
  • 4 eine schematische Seitenansicht von Teilkomponenten des Gargeräts gemäß 1 bei vollständig geschlossener Stellung einer Tür;
  • 5 eine Seitenansicht der Komponenten gemäß 4 mit vollständig geöffneter Stellung der Tür und Positionierung der Tür außerhalb eines Verstauraums; und
  • 6 eine Seitenansicht gemäß 4 und 5 mit in den Verstauraum eingeschobener Tür.
  • In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • In 1 ist in einer vereinfachten Darstellung ein Gargerät 1 gezeigt, welches beispielsweise ein Backofen ist. Das Gargerät 1 umfasst ein Gehäuse 2 in dem ein Aufnahmeraum zur Aufnahme und Zubereitung von Lebensmitteln in Form eines Garraums 3 ausgebildet ist. Der Garraum 3 ist durch nicht gezeigte Wände einer Muffel begrenzt. Frontseitig und somit in Tiefenrichtung (z-Richtung) nach vorne hin ist der Aufnahmeraum 3 durch eine Tür 4 verschließbar. Die Tür 4 ist in 1 in einer vollständig geschlossenen Stellung dargestellt. Die Tür 4 weist beispielsweise einen Griff 5 auf.
  • Das Gargerät 1 umfasst darüber hinaus in Position, Ausgestaltung und Anzahl lediglich beispielhaft zu verstehen eine Bedienvorrichtung 6, die eine Anzeigeeinheit 7 und Bedienelemente 8 und 9 aufweist. Darüber hinaus ist in dem Gehäuse 2 ein Verstauraum 10 ausgebildet, in welchen die Tür 4 versenkbar ist.
  • In 2 ist in einer perspektivischen Darstellung das Haushaltsgerät zur Zubereitung von Lebensmitteln bzw. das Gargerät 1 mit Teilkomponenten gezeigt.
  • Die Tür 4, welche in 2 nicht gezeigt ist, ist über eine Scharniervorrichtung 11, die zwei Scharniere 12 und 13 aufweist, verschwenkbar angeordnet. Das Scharnier 12 umfasst zwei Scharnierbügel, einerseits ein Scharniergehäuse 12a und einen weiteren Scharnierbügel in Form eines Scharnierschwerts 12b. Das Scharniergehäuse 12a ist dabei mit der Tür 4 direkt verbunden und gelenkig mit dem Scharnierschwert 12b verbunden. Entsprechend weist auch das Scharnier 13 ein Scharniergehäuse 13a und ein Scharnierschwert 13b auf.
  • Mit diesen Scharnieren 12 und 13 ist die Tür 4 zwischen einer in 1 gezeigten vollständig geschlossenen Stellung, in der die Tür 4 vollständig außerhalb des Verstauraums 10 angeordnet ist, und einer vollständig geöffneten Stellung, bei welcher der Garraum 3 zugänglich ist und die Tür 4 ebenfalls vollständig außerhalb des Verstauraums 10 noch angeordnet ist, verschwenkbar. In der vollständig geöffneten Stellung ist die Tür 4 horizontal orientiert und somit in einer x-z-Ebene angeordnet.
  • Die Tür 4 ist über die Scharniere 12 und 13 mit einem Laufwagen 14 gekoppelt. Dazu ist vorgesehen, dass das Scharnierschwert 12b mit einem T-förmigen Trägerelement 15 verbunden ist. Insbesondere ist das Scharnierschwert 12b an einem T-Fuß 15a dieses T-förmigen Trägerelements 15 befestigt. Entsprechend ist auf der in Breitenrichtung und somit in x-Richtung betrachtet gegenüberliegenden Seite ebenfalls ein T-förmiges Trägerelement 16 angeordnet, wobei auch hier das Scharnierschwert 13b fest mit einem T-Fuß 16a des Trägerelements 16 verbunden ist.
  • Die Trägerelemente 15 und 16 sind Bestandteile des Laufwagens 14. Der Laufwagen 14 weist darüber hinaus einen Verbindungsträger 17 auf, der sich in Breitenrichtung erstreckt.
  • Darüber hinaus umfasst der Laufwagen 14 eine Führungsplatte 18, die mit einer Aufsatzplatte 19 vorzugsweise verbunden ist. An dieser Führungsplatte 18 sind nicht gezeigte Laufrollen befestigt. Wie zu erkennen ist, sitzt der Verbindungsträger 17 und das Trägerelement 15 auf der Aufsatzplatte 19 auf und ist insbesondere auch mit der Führungsplatte 18 verbunden. Entsprechend ist eine Führungsplatte 20 und eine Aufsatzplatte 21 auf der gegenüberliegenden Seite vorgesehen.
  • Wie dort zu erkennen ist, sind zwei Laufrollen 22 und 23 an dieser Führungsplatte 20, die vertikal orientiert ist und somit sich in der y-z-Ebene erstreckt, drehbar angeordnet.
  • Durch den Laufwagen 14 ist die Tür 4 ausgehend von ihrer vollständig geöffneten Stellung mit einer ausschließlich linearen Bewegung, die sich in z-Richtung erstreckt, in den Verstauraum 10 hineinschiebbar und aus diesem herausziehbar. Dazu wird ausgehend von der geöffneten Stellung der Tür 4, bei der dann auch eine Verstauraumaußenposition eingenommen ist, durch lineares geradliniges Verschieben in den Verstauraum 10 hinein eine Verstaurauminnenposition eingenommen.
  • Die Scharniere 12 und 13 sind, wie bereits erläutert, ortsfest mit dem Laufwagen 14 verbunden.
  • Das Gargerät 1 umfasst darüber hinaus eine Führungsvorrichtung 24, 25 welche an einer ersten Seite eine obere Führungsschiene 26 und eine dazu parallel und beabstandet angeordnete untere Führungsschiene 27 aufweist. Die Führungsschienen 26 und 27 sind in z-Richtung orientiert. An der gegenüberliegenden Seite weist die Führungsvorrichtung 24 entsprechend eine obere Führungsschiene 28 und eine untere Führungsschiene 29 auf. Der Laufwagen 14 ist mit den Schienen 26 bis 29 gekoppelt.
  • Durch die Führungsschienen und deren positionelle Anordnung ist dazwischenliegend jeweils eine Führungskulisse 30 bzw. 31 ausgebildet. In diesen Führungskulissen 30 bzw. 31 verlaufen einerseits die Laufrollen 22 und 23 und andererseits die zwei in 2 nicht gezeigten Laufrollen, die an der Führungsplatte 18 angeordnet sind.
  • Wie in 2 zu erkennen ist, weist die untere Führungsschiene 27 an ihrem der oberen Führungsschiene 26 zugewandten oberen Rand 32, der somit auch die Führungskulisse 30 begrenzt, eine Mulde bzw. eine Nut 33 auf. In dieser Nut 33 laufen die Laufrollen 22 und 23.
  • Insbesondere ist auch vorgesehen, dass an einem unteren Rand 34 der oberen Führungsschiene 26, der somit von oben die Führungskulisse 30 begrenzt, ebenfalls eine Mulde bzw. eine Nut 35 ausgebildet ist, in welche die Laufrollen 22 und 23 ebenfalls eingreifen.
  • Entsprechend ist auch die Ausgestaltung der Führungsschienen 28 und 29, wobei hier der Übersichtlichkeit in 2 dienend, keine weiteren Bezugszeichen vergeben sind.
  • Die Laufrollen 22 und 23 sind in Höhenrichtung und somit in y-Richtung mit einem Spiel in der Führungskulisse 30 angeordnet, so dass sie problemlos entlangrollen können.
  • Darüber hinaus ist vorgesehen, dass eine Zahnstangeneinrichtung 36 ausgebildet ist. Die Zahnstangeneinrichtung 36 umfasst eine erste Zahnstange 37, die in der unteren Führungsschiene 27 integriert ist und an einem der Führungskulisse 30 abgewandten unteren Rand 38 der Führungsschiene 27 ausgebildet ist. Entsprechend ist auch eine weitere Zahnstange 39 an der unteren Führungsschiene 29 ausgebildet.
  • An dem Laufwagen 14, insbesondere dem Verbindungsträger 17, ist ein Zahnrad 40 angeordnet, welches mit der Zahnung der Zahnstange 37 kämmt. Entsprechend ist auf der gegenüberliegenden Seite ein weiteres Zahnrad, welches in 2 nicht zu erkennen ist, angeordnet, welches dann mit der Zahnung der Zahnstange 39 kämmt.
  • Die Zahnstangen 37 und 39 sind geradlinig ausgebildet und verlaufen in horizontaler Richtung. Die Zahnstangen 37 und 39 sind integriert und somit einstückig mit den Führungsschienen 27 und 29 ausgebildet.
  • Darüber hinaus ist vorgesehen, dass eine Magnetvorrichtung 41 ausgebildet ist. Durch die Magnetvorrichtung 41 wird die Tür 4 beim Verschwenken zwischen der geschlossenen Stellung und der geöffneten Stellung an einem Einfahren in den Verstauraum 10 gehindert. Dies bedeutet, dass der Laufwagen 14 in der in 2 gezeigten vorderen Stellung positionsfixiert durch die magnetischen Haltekräfte der Magnetvorrichtung 41 gehalten ist, wenn die Tür 4 zwischen der vollständig geöffneten Stellung und der vollständig geschlossenen Stellung verschwenkt wird.
  • In 3 ist in einer perspektivischen Darstellung der Laufwagen 14 gezeigt. Es ist zu erkennen, dass die Magnetvorrichtung 41 einen ersten Haltemagnet 42 und einen zweiten Haltemagnet 43 aufweist. Darüber hinaus ist vorzugsweise vorgesehen, dass Anschlagelemente 44 und 45 benachbart zu den Haltemagneten 42 und 43 an dem Verbindungsträger 17 angeordnet sind. Durch diese Anschlagelemente 44 und 45 wird ein unerwünscht harter Anschlag des Laufwagens 14 und somit auch der Haltemagnete 42 und 43 beim Erreichen der Verstauraumaußenposition verhindert und somit ein unerwünscht harter Anschlag beim auch mechanischen Kontaktieren der Haltemagnete 42 und 43 mit einem magnetisch wechselwirkenden Bauteil, insbesondere einem magnetisch wechselwirkenden Steg 46 (2) verhindert. Der Steg 46 ist laufwagenextern angeordnet und ortsfest positioniert und ist insbesondere unterhalb der Tür 4 angeordnet und stellt insbesondere ein Gehäuseteil dar.
  • In 3 ist das zusätzliche Zahnrad 47 gezeigt, welches mit der Zahnstange 39 kämmt.
  • In 4 ist in einer Seitendarstellung die Tür 4 in der vollständig geschlossenen Stellung gezeigt. Die Haltemagnete 42 und 43 sind mit dem Steg 46 in Verbindung und die magnetische Haltekraft ist aufgebaut, so dass der Laufwagen 14 in seiner gezeigten Position fixiert ist. Wird nun ausgehend von der in 4 gezeigten Stellung der Tür 4 diese geöffnet und nach unten verschwenkt, so erreicht sie auf diesem Schwenkweg die dann in 5 gezeigte untere, vollständig geöffnete Stellung, bei welcher sie jedoch auch noch vollständig außerhalb dem Verstauraum 10 angeordnet ist. Durch die Magnetvorrichtung 41 ist auf diesem gesamten Verschwenkweg der Laufwagen 14 positionell unverändert, wie dies auch in 5 gezeigt ist.
  • In dieser horizontalen Stellung der Tür 4 und ausgehend von dieser Position kann dann im Weiteren diese Tür 4 in den Verstauraum 10 eingeschoben werden. Dazu wird sie in Verschieberichtung und somit in z-Richtung, die auch die Tiefenrichtung darstellt, bewegt, wobei durch den entsprechenden Krafteinfluss in diese z-Richtung dann auch ein Schwellwert der magnetischen Haltekraft der Magnetvorrichtung 41 überwunden wird und diese Magnetvorrichtung 41 gelöst wird. Der Laufwagen 14 wird dann durch eine geradlinige horizontale Bewegung in den Verstauraum 10 hineingeschoben und somit eine Verstaurauminnenpostiion ausgehend von der in 5 gezeigten Verstauraumaußenposition der Tür 4 eingenommen, so dass gemäß der Darstellung in 6 dann die vollständig eingeschobene Verstaurauminnenposition der Tür 4 im Verstauraum 10 erreicht ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Gargerät
    2
    Gehäuse
    3
    Garraum
    4
    Tür
    5
    Griff
    6
    Bedienvorrichtung
    7
    Anzeigeeinheit
    8
    Bedienelement
    9
    Bedienelement
    10
    Verstauraum
    11
    Scharniervorrichtung
    12
    Scharnier
    12a
    Scharniergehäuse
    12b
    Scharnierschwert
    13
    Scharnier
    13a
    Scharniergehäuse
    13b
    Scharnierschwert
    14
    Laufwagen
    15
    Trägerelement
    15a
    T-Fuß
    16
    Trägerelement
    16a
    T-Fuß
    17
    Verbindungsträger
    18
    Führungsplatte
    19
    Aufsatzplatte
    20
    Führungsplatte
    21
    Aufsatzplatte
    22
    Laufrollen
    23
    Laufrollen
    24
    Führungsvorrichtung
    25
    Führungsvorrichtung
    26
    Führungsschiene
    27
    Führungsschiene
    28
    Führungsschiene
    29
    Führungsschiene
    30
    Führungskulisse
    31
    Führungskulisse
    32
    Rand
    33
    Nut
    34
    Rand
    35
    Nut
    36
    Zahnstangeneinrichtung
    37
    Zahnstange
    38
    Rand
    39
    Zahnstange
    40
    Zahnrad
    41
    Magnetvorrichtung
    42
    Haltemagnet
    43
    Haltemagnet
    44
    Anschlagelement
    45
    Anschlagelement
    46
    Steg
    47
    Zahnrad
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • US 2925081 [0002]

Claims (15)

  1. Gargerät (1) mit einem Gehäuse (2), in dem ein Garraum (3) zum Zubereiten von Lebensmitteln ausgebildet ist, und mit einer Tür (4) zum Verschließen des Garraums (3), und mit einem Verstauraum (10) in dem die Tür (4) ausgehend von einer geöffneten Stellung der Tür (4) verbringbar ist, wobei die Tür (4) außerhalb dem Verstauraum (10) mittels einer Scharniervorrichtung (11) zwischen einer vollständig geschlossenen und einer vollständig geöffneten Stellung verschwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür (4) mit einem Laufwagen (14) gekoppelt ist, der mit einer Zahnstangeneinrichtung (36) gekoppelt ist und die Tür (4) durch den Laufwagen (14) und die Zahnstangeneinrichtung (36) ausgehend von einer durch die geöffnete Stellung erreichten Verstauraumaußenposition in eine Verstaurauminnenposition verbringbar ist.
  2. Gargerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Scharniervorrichtung (11) mit Scharnieren (12, 13), insbesondere jeweils einem Scharnierbügel eines Scharniers (12, 13), ortsfest mit dem Laufwagen (14) verbunden ist.
  3. Gargerät (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Laufwagen ein T-förmiges Trägerelement (15, 16) aufweist, wobei ein Scharnierbügel (12b, 13b) eines Scharniers (12, 13) an einem T-Fuß (15a, 16a) befestigt ist.
  4. Gargerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Laufwagen (14) Laufrollen (22, 23) aufweist, die in einer Führungsvorrichtung (24, 25) zum Verschieben des Laufwagens (14) zwischen der Verstauraumaußenposition und der Verstaurauminnenposition geführt sind.
  5. Gargerät (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsvorrichtung (24, 25) eine obere Führungsschiene (26, 28) und eine dazu parallel verlaufende und beabstandet angeordnete untere Führungsschiene (27, 29) aufweist, wobei Laufrollen (22, 23) in der zwischen den Führungsschienen (26, 27, 28, 29) gebildeten Führungskulisse (30, 31) geführt sind.
  6. Gargerät (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschienen (26 bis 29) auf den die Führungskulisse (30, 31) begrenzenden Rändern (32, 34) jeweils eine Nut (33, 35) aufweisen, in welche sich die Laufrollen (22, 23) hineinerstrecken.
  7. Gargerät (1) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine Zahnstange (38, 39) der Zahnstangeneinrichtung (36) an einer Führungsschiene (26 bis 29) ausgebildet ist.
  8. Gargerät (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnstange (38, 39) an einer der Führungskulisse (30, 31) abgewandten Unterseite (37) der unteren Führungsschiene (27, 29) integriert ist.
  9. Gargerät (1) nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Laufwagen (14) eine Führungsplatte (18, 20) aufweist, an welcher Laufrollen (22, 23) angeordnet sind, und welche dem Verstauraum (10) zugewandt angeordnet ist und sich über eine Höhe erstreckt, die größer der Höhe der Führungskulisse (30, 31) zwischen den Führungsschienen (26 bis 29) ist.
  10. Gargerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Laufwagen (14) zumindest ein Zahnrad (40, 47) angeordnet ist, welches mit der Zahnstangeneinrichtung (36) kämmt.
  11. Gargerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür (4) beim Verschwenken zwischen der geschlossenen Stellung und der geöffneten Stellung durch eine Magnetvorrichtung (41) an einem Einfahren in den Verstauraum (10) gehindert ist.
  12. Gargerät (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die durch die Magnetvorrichtung (41) erzeugte magnetische Haltekraft ausgehend von der geöffneten Stellung der Tür (4) durch eine Lösekraft in linearer Verschieberichtung der Tür (4) in den Verstauraum (10) hinein lösbar ist.
  13. Gargerät (1) nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Laufwagen (14), insbesondere einem sich in Breitenrichtung des Gargeräts (1) erstreckendem Verbindungsträger (17), zumindest ein Haltemagnet (42, 43) der Magnetvorrichtung (41) angeordnet ist.
  14. Gargerät (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltemagnet (42, 43) zur Erzeugung der magnetischen Haltekraft mit einem unter der Tür (4) angeordneten, magnetisch wechselwirkenden Steg (46) des Gehäuses (2) gekoppelt ist.
  15. Gargerät (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebung zwischen der Verstauraumaußenposition und der Verstaurauminnenposition ist eine lineare Bewegung ist.
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