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DE102015216472B4 - Lageranordnung mit einem Sensorwälzkörper - Google Patents

Lageranordnung mit einem Sensorwälzkörper Download PDF

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DE102015216472B4
DE102015216472B4 DE102015216472.1A DE102015216472A DE102015216472B4 DE 102015216472 B4 DE102015216472 B4 DE 102015216472B4 DE 102015216472 A DE102015216472 A DE 102015216472A DE 102015216472 B4 DE102015216472 B4 DE 102015216472B4
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Hans-Juergen Liesegang
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Abstract

Lageranordnung (1) mit einem Innen- und einem Außenring, zwischen denen Wälzkörper angeordnet sind, die eine zentrale Durchgangsbohrung aufweisen und in einem Lagerkäfig (4) aufgenommen sind, wobei mindestens ein Wälzkörper als Sensorwälzkörper (2) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensorwälzkörper eine Hülse mit einem Hülseninnenraum (12), in dem mindestens ein Sensormodul (8) zum Erfassen mindestens einer Lagergröße aufgenommen ist, ausbildet, und der Lagerkäfig (4) als Bolzenkäfig ausgebildet ist, der mehrere Bolzenelemente (6) aufweist, die in den zentralen Durchgangsbohrungen der Wälzkörper und in dem Hülseninnenraum des mindestens einen Sensorwälzkörpers (2) zumindest teilweise aufgenommen sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Lageranordnung mit einem Innen- und einem Außenring, zwischen denen Wälzkörper angeordnet sind, die eine zentrale Durchgangsbohrung aufweisen und in einem Lagerkäfig aufgenommen sind, wobei mindestens ein Wälzkörper als Sensorwälzkörper ausgebildet ist, sowie einen Sensorwälzkörper für eine derartige Lageranordnung.
  • Aus dem Stand der Technik ist es bekannt, Wälzlager mit Sensoren auszustatten, um die auf das Wälzlager wirkenden Kräfte, beispielsweise Drehgeschwindigkeiten, oder Temperaturen zu messen. Dabei werden die Sensoren zum Beispiel in einem Wälzkörper angeordnet, wobei die Sensoren weiterhin Antennen aufweisen können, um die gemessenen Daten an einen externen Empfänger zu übermitteln.
  • Nachteilig bei den aus dem Stand der Technik bekannten Lageranordnungen mit einem Sensorwälzkörper ist jedoch, dass eine Instandhaltung des Sensorwälzkörpers sehr aufwendig und damit sehr kostenintensiv ist. Um auf den Sensorwälzkörper zugreifen zu können, muss in der Regel das gesamte Wälzlager auseinander gebaut werden.
  • Dies gilt auch bei Bolzenkäfigen, bei denen eigentlich die Wälzkörper auch bei einer Demontage von den Bolzenelementen des Bolzenkäfigs gehalten werden und einzeln demontierbar sind. Da jedoch bei den Sensorwälzkörpern üblicherweise die Sensorik im Inneren des Sensorwälzkörpers aufgenommen ist, können diese nicht an den Bolzenelementen befestigt werden, sondern werden, wie beispielsweise in den Druckschriften EP 2746610 A1 und EP 2354578 A2 beschrieben, in den Käfigtaschen des Bolzenkäfigs aufgenommen, so dass auch hier das gesamte Wälzlager auseinander gebaut werden muss, um auf die Sensorwälzkörper zugreifen zu können.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, eine Lageranordnung bereitzustellen, die eine vereinfachte und verbesserte Instandhaltung eines Sensorwälzkörpers zulässt.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Lageranordnung gemäß Patentanspruch 1, sowie durch einen Sensorwälzkörper für eine derartige Lageranordnung gemäß Patentanspruch 10 gelöst.
  • Im Folgenden wird eine Lageranordnung mit einem Innen- und einem Außenring vorgestellt, zwischen denen Wälzkörper angeordnet sind, die eine zentrale Durchgangsbohrung aufweisen und in einem Lagerkäfig aufgenommen sind. Dabei ist mindestens ein Wälzkörper als Sensorwälzkörper ausgebildet. Mit Hilfe des Sensorwälzkörpers können die auf das Lager wirkenden Einflussfaktoren, wie zum Beispiel Drehgeschwindigkeiten, Drücke oder Temperaturen gemessen und an einen externen Empfänger zur Datenauswertung übermittelt werden.
  • Um eine verbesserte Instandhaltung des Sensorwälzkörpers zu erreichen, wird vorgeschlagen, statt des aus dem Stand der Technik bekannten Taschenkäfigs einen Bolzenkäfig zu verwenden. Ein derartiger Lagerkäfig weist mehrere Bolzenelemente auf, die die Wälzkörper und den mindestens einen Sensorwälzkörper zumindest teilweise aufnehmen. Durch den Bolzenkäfig ist es möglich bei Bedarf direkt auf den Sensorwälzkörper zugreifen zu können, ohne das Wälzlager komplett auseinander bauen zu müssen. Um die Bolzenelemente aufzunehmen, weisen die Wälzkörper üblicher Weise eine axiale zentrale Durchgangsbohrung auf. Da in dem Sensorwälzkörper jedoch mindestens ein Sensormodul, das im Folgenden ausführlich beschrieben wird, angeordnet ist, kann das Bolzenelement nicht einfach über die aus dem Stand der Technik bekannte zentrale Durchgangsbohrung in dem Sensorwälzkörper aufgenommen werden. Deshalb ist der Sensorwälzkörper als Hülse mit einem Hülseninnenraum ausgebildet, in dem mindestens ein Sensormodul zum Erfassen mindestens einer Lagergröße, wie beispielsweise Temperatur, Vibration, Dehnung, etc., aufgenommen ist. Weiterhin ist in dem Hülseninnenraum des mindestens einen Sensorwälzkörpers zumindest teilweise ein Bolzenelement des Bolzenkäfigs aufgenommen.
  • Um das mindestens eine Sensormodul und das Bolzenelement in dem Sensorwälzkörper anzuordnen, kann gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel, das Bolzenelement in einem Bereich einer Aufnahme des Wälzkörpers als zwei voneinander beabstandete Halteelemente ausgebildet sein. Dabei greifen die Halteelemente in entsprechend ausgebildete Aussparungen des Sensorwälzkörpers ein. Vorteilhafter Weise sind die Halteelemente derart ausgebildet, dass sie bei einem eine Hülse aufweisenden Sensorwälzkörper direkt in die Hülse eingreifen und sich in einem Teilbereich entlang einer Drehachse des Sensorwälzkörpers erstrecken, so dass sie voneinander beabstandet zwischen sich einen Raum ausbilden, in dem das mindestens eine Sensormodul angeordnet werden kann. Dabei kann auch mindestens ein Halteelement integral mit einem Seitenelement des Lagerkäfigs ausgebildet sein. Alternativ kann mindestens ein Halteelement natürlich auch als separates Element ausgebildet sein.
  • In einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das Bolzenelement als durchgängiger Bolzen für den Sensorwälzkörper ausgebildet. Der durchgängige Bolzen bietet den Vorteil, dass der Sensorwälzkörper genauso wie die anderen Wälzkörper bei der Montage einfach auf den Bolzen aufgesteckt werden kann, ohne dass weitere Befestigungen nötig sind. Dadurch kann das Wälzlager einfach gefertigt werden. Um das Bolzenelement fest mit mindestens einem Seitenelement des Lagerkäfigs zu verbinden, kann das Bolzenelement des Sensorwälzkörpers genauso wie die Bolzenelemente der restlichen Wälzkörper mit mindestens einem Sicherungselement an dem Lagerkäfig angebunden sein. Um auch bei einem durchgängigen Bolzen ausreichend Raum für die Anordnung mindestens eines Sensormoduls in dem Sensorwälzkörper bereitstellen zu können, ist der Bolzen hantelförmig ausgebildet und weist in einem Teilbereich im Hülseninnenraum einen verringerten Durchmesser auf.
  • Das Sensormodul selbst kann, wie ein weiteres Ausführungsbeispiel zeigt, zentrisch bezüglich einer Drehachse des Sensorwälzkörpers in der Hülse angeordnet sein. Vorteilhafter weise erstreckt sich dabei das Sensormodul radial über den gesamten Innenraum der Hülse.
  • Alternativ oder zusätzlich kann das mindestens eine Sensormodul umfänglich und radial beabstandet bezüglich einer Drehachse des Sensorwälzkörpers in dem Hülseninnenraum angeordnet sein. Dadurch kann insbesondere ein durchgängiges Bolzenelement zur Befestigung des Sensorwälzkörpers an dem Lagerkäfig verwendet werden.
  • Weiterhin können auch mehrere Sensormodule umfänglich und radial beabstandet zu der Drehachse des Sensorwälzkörpers in der Hülse angeordnet sein, wobei die Sensormodule vorzugsweise unterschiedliche Lagerparameter messen. Des Weiteren ist es auch möglich, das Sensormodul ringförmig auszubilden. Das bzw. die Sensormodul/e kann/können über Stoff- und/oder Form- und/oder Kraftschluss an einen Innenmantel der Hülse lösbar oder unlösbar befestigt sein, so dass bei Bedarf ein einfacher Austausch des Gesamtsystems, oder auch nur eines der Sensormodule möglich ist.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel weist die Lageranordnung mindestens ein Strombereitstellungselement und/oder mindestens ein, vorzugsweise drahtloses, Datenübermittlungselement, beispielsweise eine Antenne, und/oder mindestens einen Verstärker auf. Dabei sind das mindestens eine Strombereitstellungselement und/oder das mindestens eine Datenübermittlungselement vorzugsweise an dem mindestens einen Sensormodul angeordnet, bzw. integral mit dem Sensormodul ausgebildet, während der Verstärker vorzugsweise an dem Lagerkäfig und/oder an einem der Lagerringe angeordnet ist.
  • Mit Hilfe des, vorzugsweise drahtlosen, Datenübermittlungselements können die Messdaten kabellos, beispielsweise als elektromagnetische Wellen, an einen Empfänger, insbesondere an eine Auswertestation, übertragen werden. Dabei ist der Empfänger vorzugsweise außerhalb des Wälzlagers angeordnet. Um eine störungsfreie Übermittlung der Signale an den Empfänger zu ermöglichen, kann eine Durchgangsöffnung in dem Lagerkäfig, zum Beispiel in einem der Halteelemente, vorgesehen sein.
  • Um die Messdaten auch bei Großlagern aus einem Lagerinnenbereich an einen Empfänger zu senden, oder um mit weit entfernten Messstationen zu kommunizieren, kann ein Verstärker vorgesehen sein, der an dem Sensorwälzkörper und/oder an dem Lagerkäfig und/oder an mindestens einem der Lagerringe anordenbar ist. Dadurch ist es möglich, ein energetisch schwächeres Datenübermittlungselement an dem Sensorwälzkörper anzuordnen, für das weniger Energie bereitgestellt werden muss.
  • Gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das Strombereitstellungselement als Batterie ausgebildet. Zusätzlich oder alternativ kann das Strombereitstellungselement auch als induktiv betriebener Generator ausgebildet sein, was den Vorteil bietet, dass Strom über die dem Lager inhärente Drehbewegung erzeugt wird. Somit kann dem Sensormodul Energie über die gesamte Lebensdauer des Wälzlagers bereitgestellt werden.
  • Dabei weist der induktiv betriebene Generator einen mindestens eine Spule aufweisenden Rotor und einen mindestens einen Magneten aufweisenden Stator auf, wobei der Stator vorzugsweise mit dem Lagerkäfig oder einem der Lagerringe und der Rotor vorzugsweise mit dem Sensorwälzkörper verbunden ist. Aufgrund der Drehbewegung des Sensorwälzkörpers relativ zu dem Lagerkäfig beziehungsweise zu dem Lagerring kann so ein Strom erzeugt werden, der über die Spule des Rotors in dem Sensormodul bereitgestellt werden kann. Dabei ist bevorzugt, wenn die mindestens eine Spule und der mindestens eine Magnet mit einem kleinen Abstand zueinander ausgerichtet sind, um eine besonders effektive Stromerzeugung zu ermöglichen.
  • Gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel weist der Lagerkäfig zumindest ein erstes und ein zweites Lagerkäfigsegment auf. Dabei können die beiden Lagerkäfigsegmente mittels Stoff- und/oder Kraft- und/oder Formschluss miteinander verbunden und/oder unverbunden sein. Sind die Lagerkäfigsegmente miteinander verbunden, können sie zum Beispiel größere Lasten aufnehmen, da sie als eine feste Einheit fungieren. Sind die Käfigsegmente dagegen unverbunden, sind sie unter anderem einfacher demontierbar und/oder auswechselbar. Die Segmentierung des Lagerkäfigs bietet den Vorteil, dass kleinere Einzelteile fertigbar sind und die Montage sowohl des Lagerkäfigs als auch des Wälzlagers vereinfacht wird. Gleichzeitig wird die Instandhaltung des Sensorwälzkörpers vereinfacht, da bei Bedarf lediglich auf das Lagerkäfigsegment mit dem Sensorwälzkörper zugegriffen werden muss. Vorzugsweise ist pro Lagerkäfigsegment ein Sensorwälzkörper angeordnet. Es ist jedoch auch möglich mehrere oder keine Sensorwälzkörper am Lagerkäfigsegment anzuordnen.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft einen Sensorwälzkörper für eine Lageranordnung mit einem Bolzenkäfig, der zumindest eines der oben beschriebenen Merkmale aufweist.
  • Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen angegeben. Dabei ist eine Kombination der Merkmale in der Beschreibung sowie in den Zeichnungen rein exemplarisch und es ist für den Fachmann klar, dass die Merkmale nicht zwangsläufig in der angegebenen Kombination vorliegen müssen, sondern auch einzeln oder anders miteinander kombiniert vorliegen können, ohne dass dadurch der Rahmen der Erfindung überschritten wird.
  • Im Folgenden wird das Prinzip der Erfindung anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher beschrieben. Die Ausführungsbeispiele sind dabei rein exemplarischer Natur und sollen nicht den Rahmen der Erfindung festlegen. Dies gilt insbesondere für in Kombination dargestellte Merkmale, die im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch als einzeln stehende Merkmale realisiert werden können. Der Schutzbereich der Anmeldung ist allein über die anhängigen Ansprüche definiert.
  • Es zeigen:
    • 1: eine schematische Illustration eines Längsquerschnitts durch ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Lageranordnung;
    • 2: eine schematische Illustration eines Längsquerschnitts durch ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Lageranordnung; und
    • 3: eine schematische Illustration eines Längsquerschnitts durch ein drittes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Lageranordnung.
  • Im Folgenden werden gleiche bzw. funktionell gleich wirkende Elemente mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
  • Die 1 bis 3 zeigen jeweils eine schematische Illustration eines Längsquerschnitts durch eine Lageranordnung 1 eines Wälzlagers mit einem Sensorwälzkörper 2, der in einem Lagerkä4 angeordnet ist. Der Lagerkä4 ist wie üblich zwischen einem Lagerinnen- und einem Lageraußenring (nicht gezeigt) angeordnet und dazu ausgelegt, die Wälzkörper zu beabstanden und zu führen. Dabei können mit Hilfe des Sensorwälzkörpers 2 die auf das Wälzlager wirkenden Kräfte, wie beispielsweise Drehgeschwindigkeiten, Temperaturen oder Drücke gemessen und an einen externen Empfänger (nicht gezeigt) übermittelt werden.
  • Weiterhin zeigen die 1 bis 3, dass der Lagerkä4 als Bolzenkäfig ausgebildet ist und Bolzenelemente aufweist, die von einer in den Wälzkörpern ausgebildeten Zentralbohrung aufgenommen sind. Da der Sensorwälzkörper 2 jedoch mindestens ein Sensormodul 8 aufweist, das dazu ausgelegt ist, die mindestens eine Lagergröße zu erfassen, kann kein herkömmliches Bolzenelement verwendet werden. Um dennoch den Vorteil eines Bolzenkäfigs nutzen zu können, weist der Bolzenkäfig im Bereich des Sensorwälzkörpers 2 ein Bolzenelement 6 auf, das speziell auf die Halterung des Sensorwälzkörpers 2 ausgelegt ist. Dabei zeigen die 1 und 2 eine erste Ausgestaltung, während die 3 eine zweite mögliche Ausgestaltung von Bolzenelement 6 und Sensorwälzkörper 2 zeigt. Bei beiden Ausgestaltungen weist jedoch der Sensorwälzkörper 2 eine Hülse 10 mit einem Hülseninnenraum 12 auf, wobei der Hülseninnenraum 12 dazu ausgelegt ist, mindestens ein Sensormodul 8 aufzunehmen, das an einem Innenmantel 26 der Hülse 10 befestigt ist.
  • Bei der speziellen Ausgestaltung der 1 und 2 ist das Bolzenelement 6 als zwei voneinander beabstandete Halteelemente 14, 16 ausgebildet. Dabei greifen die Halteelemente 14, 16 in den Hülseninnenraum 12 des Sensorwälzkörpers 2 ein. Die beiden Halteelemente 14, 16 erstrecken sich dabei in einen Teilbereich 18, 20 entlang einer Drehachse D des Sensorwälzkörpers 2, sind jedoch derart beabstandet, dass sie einen Raum 22 zur Anordnung des Sensormoduls 8 zwischen sich ausbilden. Die Halteelemente 14, 16 selbst sind integral mit dem Lagerkä4 ausgebildet, können jedoch auch als separat anzubringende Elemente ausgeführt sein.
  • Alternativ kann, wie in 3 gezeigt, das Bolzenelement 6 auch als durchgängiger Bolzen ausgebildet sein, der in einem Teilbereich 24 einen verringerten Durchmesser dB aufweist. Für eine Fixierung des Bolzenelements 6 sind weiterhin Sicherungselemente 23, 25 vorgesehen, über die das Bolzenelement 6 an dem Lagerkä4 angebunden ist. Selbstverständlich ist auch hier eine zumindest teilweise integrale Ausgestaltung mit dem Lagerkä4 möglich.
  • Das Sensormodul 8 wiederum kann sich, wie in den 1 und 2 dargestellt, zentrisch bezüglich der Drehachse D über den gesamten Hülseninnenraum 12 erstrecken. Alternativ oder zusätzlich ist es auch möglich, das Sensormodul 8, wie in der 3 gezeigt, umfänglich und radial beabstandet bezüglich der Drehachse D des Sensorwälzkörpers 2 anzuordnen. Dabei können auch mehrere Sensormodule 8 umfänglich in der Hülse 10 angeordnet sein. Alternativ ist es auch möglich, das Sensormodul 8 ringförmig auszubilden.
  • Wie weiterhin in den 1 bis 3 dargestellt, ist an dem Sensorwälzkörper 2 mindestens ein Strombereitstellungselement 28 in Form eines Generators mit einem eine Spule aufweisenden Rotor 30 und mit einem einen Magneten aufweisenden Stator 32 ausgebildet. Dabei ist, wie in den 1 bis 3 gezeigt, der Rotor 30 mit dem Sensorwälzkörper 2 verbunden, während der Stator 32 an den Lagerkä4 angebunden ist. Somit kann aufgrund einer Drehbewegung des Sensorwälzkörpers 2 relativ zu dem Lagerkä4 ein Strom erzeugt werden, der über die Spule des Rotors 30 im Sensormodul 8 bereitgestellt wird. Dabei sind der Rotor 30 und der Stator 32, wie in den 1 bis 3 gezeigt, in nur einem kleinen Abstand zueinander angeordnet, um eine besonders effektive Stromerzeugung zu ermöglichen.
  • Weiterhin ist den 1 bis 3 zu entnehmen, dass an dem Sensorwälzkörper 2 ein, vorzugsweise drahtloses, Datenübermittlungselement 34, beispielsweise eine Antenne, angeordnet ist, das elektromagnetische Wellen, insbesondere Radiowellen, kabellos an einen externen Empfänger (nicht gezeigt) übermittelt. Um das Signal effektiv an den Empfänger zu übermitteln, ist, wie in 1 gezeigt, in einem der Haltelemente 14; 16, vorzugsweise bei dem in Bezug auf das Datenübermittlungselement 34 gegenüberliegende Halteelement 16, eine Durchgangsöffnung 36 vorgesehen, über die eine störungsfreie Übermittlung der Signale aus dem Lagerinnenraum möglich ist.
  • Müssen große Distanzen überwunden werden, oder soll nur ein leistungsschwaches Datenübermittlungselement 34 verwendet werden, kann, wie in 2 dargestellt, weiterhin, ein Verstärker 38 vorgesehen sein, der beispielsweise in der Durchgangsöffnung 36 angeordnet ist.
  • Zusammenfassend kann mit Hilfe der erfindungsgemäßen Lageranordnung und dem zugehörigen Sensorwälzkörper ein Wälzlager bereitgestellt werden, bei dem es in einfacher Weise möglich ist, den Sensorwälzkörper auszutauschen. Dabei werden die Wälzkörper und der mindestens eine Sensorwälzkörper in einem, vorzugsweise segmentierten, Bolzenkäfig, aufgenommen, der einen einfachen Zugriff auf den und Austausch des Sensorwälzkörper/s ermöglicht. Um ein Bolzenelement in dem Sensorwälzkörper aufzunehmen, kann das Bolzenelement beispielsweise hantelförmig ausgebildet sein, oder über zwei separate nicht miteinander verbundene Halteelemente verfügen, die zwischen sich einen Raum zur Aufnahme mindestens eines Sensormoduls bereitstellen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Lageranordnung
    2
    Sensorwälzkörper
    4
    Lagerkäfig
    6
    Bolzenelement
    8
    Sensormodul
    10
    Hülse
    12
    Hülseninnenraum
    14, 16
    Halteelement
    18,20
    Teilbereich
    22
    Raum
    24
    Teilbereich
    23, 25
    Sicherungselement
    26
    Innenmantel
    28
    Strombereitstellungselement
    30
    Rotor
    32
    Stator
    34
    Datenübermittlungselement
    36
    Durchgangsöffnung
    38
    Verstärker
    D
    Drehachse
    dB
    kleiner Bolzendurchmesser

Claims (10)

  1. Lageranordnung (1) mit einem Innen- und einem Außenring, zwischen denen Wälzkörper angeordnet sind, die eine zentrale Durchgangsbohrung aufweisen und in einem Lagerkäfig (4) aufgenommen sind, wobei mindestens ein Wälzkörper als Sensorwälzkörper (2) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensorwälzkörper eine Hülse mit einem Hülseninnenraum (12), in dem mindestens ein Sensormodul (8) zum Erfassen mindestens einer Lagergröße aufgenommen ist, ausbildet, und der Lagerkäfig (4) als Bolzenkäfig ausgebildet ist, der mehrere Bolzenelemente (6) aufweist, die in den zentralen Durchgangsbohrungen der Wälzkörper und in dem Hülseninnenraum des mindestens einen Sensorwälzkörpers (2) zumindest teilweise aufgenommen sind.
  2. Lageranordnung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerkäfig (4) zumindest ein erstes Lagerkäfigsegment und ein zweites Lagerkäfigsegment aufweist.
  3. Lageranordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bolzenelement (6) in einem Bereich einer Aufnahme des Sensorwälzkörpers (2) als zwei voneinander beabstandete Halteelemente (14; 16) ausgebildet ist, wobei die Halteelemente (14; 16) in entsprechend ausgebildete Aussparungen (12) am Sensorwälzkörper (2) eingreifen.
  4. Lageranordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bolzenelement (6) als durchgängiger Bolzen für einen Sensorwälzkörper (2) ausgebildet ist.
  5. Lageranordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Sensormodul (8) zentrisch bezüglich einer Drehachse (D) des Sensorwälzkörpers (2) in der Hülse (10) angeordnet ist.
  6. Lageranordnung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Sensormodul (8) umfänglich und radial beabstandet bezüglich einer Drehachse (D) des Sensorwälzkörpers (2) in dem Hülseninnenraum (12) angeordnet ist.
  7. Lageranordnung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lageranordnung (1) mindestens ein Strombereitstellungselement (28) und/oder mindestens ein Datenübermittlungselement (34) und/oder mindestens einen Verstärker (38) aufweist, wobei das mindestens eine Strombereitstellungselement (28) und/oder das mindestens eine Datenübermittlungselement (34) vorzugsweise am Sensormodul (8) angeordnet sind.
  8. Lageranordnung (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Strombereitstellungselement (28) als induktiv betriebender Generator und/oder als Batterie ausgebildet ist.
  9. Lageranordnung (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der induktiv betriebene Generator zumindest einen mindestens eine Spule aufweisenden Rotor (30) und einen mindestens einen Magnet aufweisenden Stator (32) aufweist, wobei der Stator (32) vorzugsweise an dem Lagerkäfig (4) und der Rotor (30) vorzugsweise an dem Sensorwälzkörper (2) angeordnet ist.
  10. Sensorwälzkörper (2) für eine Lageranordnung (1) mit einem Bolzenkäfig nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei der Bolzenkäfig mehrere Bolzenelemente (6) aufweist, die in den zentralen Durchgangsbohrungen von Wälzkörpern aufnehmbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensorwälzkörper eine Hülse mit einem Hülseninnenraum (12), in dem mindestens ein Sensormodul (8) zum Erfassen mindestens einer Lagergröße aufgenommen ist, ausbildet, wobei der Hülseninnenraum (12) des Sensorwälzkörper (2) ein Bolzenelement (6) des Bolzenkäfigs zumindest teilweise aufnimmt.
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