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DE102015201778A1 - Rollosystem zur Abdeckung eines Laderaums und Kraftfahrzeug mit einem solchen Rollosystem - Google Patents

Rollosystem zur Abdeckung eines Laderaums und Kraftfahrzeug mit einem solchen Rollosystem Download PDF

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DE102015201778A1
DE102015201778A1 DE102015201778.8A DE102015201778A DE102015201778A1 DE 102015201778 A1 DE102015201778 A1 DE 102015201778A1 DE 102015201778 A DE102015201778 A DE 102015201778A DE 102015201778 A1 DE102015201778 A1 DE 102015201778A1
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DE102015201778.8A
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Michael Eberle
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BOS GmbH and Co KG
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BOS GmbH and Co KG
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Vorgeschlagen wird ein Rollosystem (20) zur Abdeckung eines Laderaums (12). Das Rollosystem (20) umfasst eine Wickelwelle (22), ein hierauf aufwickelbares und hiervon abwickelbares flexibles Flächengebilde (24) zur Abdeckung des Laderaums (12) sowie eine an einem distalen Ende (24a) des Flächengebildes (24) anbrachte Auszugstange (26). Das Rollosystem (20) umfasst weiterhin gegenüberliegenden Seiten des Laderaums (12) Führungsschienen (30) mit einem offenen Führungskanal (3) zur Führung der Auszugstange. Der Führungskanal (32) weist mindestens einen verjüngten Kanalabschnitt (34) zur Blockierung der Bewegung der Auszugstange (26) auf, der durch eine feststehende Wandungsfläche (34a) des Führungskanals und eine quer zur Erstreckungsrichtung auslenkbare Gegenfläche (34b) gebildet wird. Die auslenkbare Gegenfläche (34b) ist durch eine in Erstreckungsrichtung (2) der Führungsschiene (30) erstreckte Blattfeder (40) in Richtung der feststehenden Wandungsfläche (34a) kraftbeaufschlagt. Weiterhin wird auch ein Kraftfahrzeug (10) mit einem solchen Rollosystem (20) vorgeschlagen.

Description

  • ANWENDUNGSGEBIET UND STAND DER TECHNIK
  • Die Erfindung betrifft ein Rollosystem zur Abdeckung eines Laderaums sowie ein Kraftfahrzeug mit einem solchen Laderaum samt Rollosystem.
  • Rollosysteme zur Abdeckung von Laderäumen sind im Kraftfahrzeugbereich allgemein bekannt. Sie verfügen gattungstypisch über eine Wickelwelle mit hiervon abwickelbarem Flächengebilde, welches bestimmungsgemäß in Fahrzeuglängsrichtung nach hinten abgewickelt werden kann, um im wesentlich horizontal erstreckt den Laderaum bis hin zu einer Laderaumklappe des Fahrzeugs blickdicht zu verschließen.
  • Neben vollelektrischen Systemen sind auch manuelle Systeme bekannt, bei denen das Ausziehen der Auszugstange am Ende des Flächengebildes manuell erfolgt. In einer ausgezogenen Endlage wird diese Auszugstange an der Führungsschiene verrastet. Zum Lösen der Auszugstange, um das Flächengebilde wieder auf der Wickelwelle aufzuwickeln, nutzen die meisten gängigen Rollosysteme für die Laderaumabdeckung ein an der Auszugstange angebrachtes Endbord. Dieses Endbord ragt in Auszugsrichtung weiter nach hinten als das Flächengebilde selbst. Es dient primär dem Zweck, eine vollständige Abdeckung des Laderaums auch dann zu erzielen, wenn die Laderaumklappe eine nach außen gewölbte bombierte Formgebung hat. Um dennoch den Spalt zwischen der Auszugstange und der entsprechenden Wölbung an der Innenseite der Laderaumklappe zu überspannen, ist dieses Endbord mit üblicherweise gewölbter Abschlusskante vorgesehen.
  • Im Zusammenhang mit der Handhabung findet das Endbord Verwendung, um hierdurch eine Rastverbindung zwischen der Auszugstange und der Führungsschiene zu lösen. Hierfür wird das Endbord manuell um eine sich in Fahrzeugquerrichtung erstreckende Achse nach unten verschwenkt und löst hierdurch die Auszugstange aus der Verrastung. Von einer Wickelfeder, die der Wickelwelle zugeordnet ist, kann das Flächengebilde dann aufgewickelt werden.
  • In diesem Zusammenhang wird als Stand der Technik auf die FR 2 992 604 A1 verwiesen.
  • Das Konzept mit dem Endbord bietet jedoch einige Nachteile. Insbesondere wird das Rollosystem hierdurch in einem Stauzustand raumgreifender, was Folgeprobleme mit sich bringt.
  • AUFGABE UND LÖSUNG
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Rollosystem dahingehend weiterzubilden, dass ein herstellungstechnisch preisgünstiger und funktional zuverlässiger Mechanismus geschaffen wird, der auch ohne Existenz eines Endbords und einer Verschwenkbarkeit der Auszugstange ein bequemes Lösen zulässt.
  • Erfindungsgemäß wird dies durch ein Rollosystem nach Anspruch 1 erzielt.
  • Dieses Rollosystem umfasst die gattungstypischen Komponenten der Wickelwelle, des hierauf aufwickelbaren und hiervon abwickelbaren flexiblen Flächengebildes und der Auszugstange am distalen Ende des Flächengebildes. Die Anbringung der Auszugstange am Flächengebilde kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Beispielsweise kann die Auszugstange von einer endseitigen Schlaufe des Flächengebildes umgeben sein.
  • Das erfindungsgemäße Rollosystem weist gattungstypisch weiterhin zwei auf gegenüberliegenden Seiten des Laderaums angeordneten Führungsschienen auf, die aufeinander zugewandt einen offenen Führungskanal aufweisen, in dem die beidseitigen Enden der Auszugstange geführt sind.
  • Die Wickelwelle ist üblicherweise in Fahrzeuglängsrichtung vor den Führungsschienen vorgesehen. Das Flächengebilde bewegt sich beim Abwickeln in Fahrzeuglängsrichtung nach hinten.
  • Zur Blockierung der Bewegung der Auszugstange in Aufwickelrichtung innerhalb der Führungskanäle weisen diese Führungskanäle jeweils einen verjüngten Kanalabschnitt auf. Dieser verjüngte Kanalabschnitt wird durch zwei gegenüberliegende Flächen gebildet, nämlich eine feststehende Wandungsfläche des Führungskanals sowie eine gegenüberliegende quer zur Haupterstreckungsrichtung des Führungskanals auslenkbare Gegenfläche. Diese beiden Flächen sind ohne externe Kraftbeaufschlagung so nah beieinander, dass das jeweilige äußere Ende der Auszugstange ohne Auslenkung der Gegenfläche nicht hindurchtreten kann.
  • Um die Auszugstange aus der so definierten Halteposition jenseits des verjüngten Kanalabschnitts zu bewegen, bedarf es der Auslenkung der Gegenfläche. Die Wickelfeder der Wickelwelle übt alleine keine ausreichende Kraft aus, um die Auszugstange bei gleichzeitiger Auslenkung der Gegenfläche durch den verjüngten Kanalabschnitt hindurchzuführen. Diese Gegenfläche ist durch eine in Haupterstreckungsrichtung der Führungsschiene erstreckte Blattfeder in Richtung der feststehenden Wandungsfläche kraftbeaufschlagt.
  • Bei einem erfindungsgemäßen Rollosystem sind die Führungsschienen somit in einer baulich sehr einfachen Art und Weise dahingehend ausgebildet, dass sie bis zur Einbringung einer externen Lösekraft in der Lage sind, die Auszugstange gegen die Kraft einer Wickelfeder des Rollosystems und auch gegen die Kraft von im Fahrzeugbetrieb üblicherweise auftretende Erschütterungen zu halten. Hierfür ist als Teil der Führungsschiene die genannte Blattfeder vorgesehen, die sich parallel zur Haupterstreckungsrichtung der Führungsschiene erstreckt und mit einem Ende an einem feststehenden Abschnitt der Führungsschiene befestigt ist. Das gegenüberliegende Ende ist an der genannten Gegenfläche vorgesehen.
  • Diese Bauweise ist nicht nur sehr einfach und kostengünstig, sondern hat sich auch als sehr zuverlässig herausgestellt. Darüber hinaus erlaubt es diese Bauweise, eine insbesondere im Hinblick auf die Höhe sehr kompakte Führungsschiene zu gestalten. Bezogen auf die Einbausituation kann eine Führungsschiene erreicht werden, die auch im Bereich des verjüngten Kanalabschnitts eine Höhe von etwa 20 mm nicht übersteigt. Dies kann je nach konkreten baulichen Bedingungen des Fahrzeugs einen erheblichen Vorteil darstellen.
  • Die feststehende Wandungsfläche wird vorzugsweise durch ein Bauteil der Führungsschiene gebildet, welches auch jenseits des verjüngten Kanalabschnittes den Führungskanal bildet. Vorzugsweise ist der Führungskanal im Bereich des verjüngten Kanalabschnitts auf der Seite der feststehenden Wandungsfläche nicht besonders gestaltet. Die feststehende Wandungsfläche ist demnach vorzugsweise lediglich ein Abschnitt der durchgehenden ebenen Wandungsfläche des Führungskanals.
  • Die gegenüberliegende Gegenfläche kann durch ein von der Blattfeder getrenntes Bauteil gebildet sein, welches mit der Blattfeder verbunden ist. So kann insbesondere ein Kunststoffabschnitt am Ende der Blattfeder zur Bildung der Gegenfläche angebracht sein, der aus gleichem Material wie die Führungsschiene gebildet ist. Dies kann sowohl im Hinblick auf die haptische Wahrnehmung bei Bedienung des Systems als auch im Hinblick auf die ästhetische Einfügung in den Kraftfahrzeuginnenraum einen Vorteil darstellen.
  • Bei einer abweichenden Gestaltung kann die Gegenfläche jedoch auch durch eine einstückig mit der Blattfeder verbundene Fläche gebildet sein. Hierdurch entfällt ein Bauteil sowie ein korrespondierender Montage- oder Fertigungsschritt. Bei einer solchen Gestaltung ist in der Blattfeder vorzugsweise endseitig eine Art Biegung vorgesehen, die die Gegenfläche bildet.
  • Grundsätzlich wird es als vorteilhaft angesehen, wenn es sich bei der Blattfeder um ein metallisches Bauteil handelt, insbesondere ein Bauteil aus Federstahl, um hierdurch auch über die lange Nutzdauer eines Kraftfahrzeugs Relaxationserscheinungen zu vermeiden. Dem gleichen Zweck dient es, einen zwischen der Führungsschiene und der Gegenfläche biegbaren Bereich der Blattfeder vorzusehen, der mindestens 20 mm bezüglich seiner Länge beträgt, um bereits eine nur geringe Verformung der Blattfeder ausreichen zu lassen, um die Auszugstange durch den verjüngten Kanalabschnitt zu führen. Der biegbare Bereich der Blattfeder ist bei einer erfindungsgemäßen Gestaltung zumindest im Wesentlichen parallel zur Haupterstreckungsrichtung der Führungsschiene ausgebildet ist (+/–20°).
  • Die Führungsschienen selbst sind üblicherweise zumindest im Bereich des Führungskanals aus Kunststoff gefertigt. Bei einer besonderen, jedoch nicht bevorzugten Gestaltung könnte die Blattfeder auch ebenfalls ein Kunststoffteil sein und bei einer besonders einfachen Gestaltung sogar einstückig mit der Hauptkomponente der Führungsschiene sein, die den Führungskanal bildet.
  • Die Blattfeder ist zumindest auf Seiten der Führungsschiene entweder an zwei beabstandeten Stützpunkten oder aber über eine längere Stützstrecke (>= 5 mm) geführt, um zu erzwingen, dass eine Auslenkung der Gegenfläche mit einer Biegeverformung der Blattfeder einhergeht. Auch auf Seiten des Gegenabschnitts sind vorzugsweise entsprechend mindestens zwei Stützpunkte oder eine längere Stützstrecke (>= 5 mm) vorgesehen, an dem die Blattfeder ortsfest am Gegenabschnitt befestigt ist. Der genannte biegbare Bereich ist zwischen den beidseitigen Stützstrecken bzw. Stützpunkten vorgesehen.
  • Da die Anordnung des verjüngten Kanalabschnitts vorzugsweise derart erfolgt, dass die Auszugstange in einer hinteren Endlage bei abgewickeltem Flächengebilde fixiert werden kann, ist dieser verjüngte Halteabschnitt vorzugsweise ebenfalls am Ende des Führungskanals vorgesehen.
  • Von besonderem Vorteil ist es, wenn die Blattfeder demgegenüber auf der wickelwellennäheren Seite der Führungsschiene am feststehenden Teil der Führungsschiene befestigt ist. Auch hierdurch wird die kompakte Bauweise gefördert, da die Auszugstange nahezu bis zum Ende der Führungsschiene geführt werden kann und dort fixierbar ist.
  • Dadurch, dass die Auszugstange nicht bestimmungsgemäß drehbar sein muss, um eine Entrastung zuzulassen, ist es möglich, die Auszugstange an eine lichte Weite des Führungskanals derart anzupassen, dass sie im Führungskanal nicht drehbar ist. Ebenfalls ist es möglich, dass die Auszugstange eine vertikale Erstreckung ihres in den Führungskanal hineinragenden Endes aufweist, welche mindestens 90% der lichten Weite des Führungskanals entspricht. Die lichte Weite bezieht sich hierbei jeweils auf Abschnitte des Führungskanals abseits der verjüngten Kanalabschnitte, also auf die durch den Führungskanal unveränderlich vorgegebene lichte Weite.
  • Diese Maßnahmen sind ebenfalls geeignet, eine insbesondere in Hochrichtung sehr kompakte Führungsschiene zu gestalten. Der Führungskanal kann mit einer geringen lichten Weite gestaltet sein.
  • Die Auszugstange, der verjüngte Kanalabschnitt und die Blattfeder sind vorzugsweise derart aufeinander abgestimmt, dass es einer Kraft von mindestens 3 Newton bedarf, um die Auszugstange gegen die Kraft der Blattfeder durch den verjüngten Kanalabschnitt hindurchzubewegen. Diese Kraftangabe bezieht sich auf jede Führungsschiene für sich genommen und weiterhin auf eine zusätzlich zur ohnehin gegebenen Rückstellkraft der Wickelfeder aufgebrachte Kraft. Diese Kraft in Richtung der Wickelwelle wird bestimmungsgemäß durch einen Bediener aufgebracht, der durch einen kurzen Stoß gegen die Auszugstange diese beidseitig lösen kann. Die Angabe von 3 Newton besagt, dass die Auszugstange, wenn sie mit in Summe insgesamt 6 Newton in Längsrichtung auf die Wickelwelle zu kraftbeaufschlagt wird, in der Lage ist, die in den beidseitigen Führungsschienen jeweils vorgesehenen verjüngten Kanalabschnitte gleichzeitig zu durchqueren.
  • Bei einem erfindungsgemäßen Rollosystem ist in den beiden Führungskanälen jeweils mindestens ein verjüngter Kanalabschnitt der beschriebenen Art vorhanden, um in einer definierten Lage die Fixierung der Auszugstange zu gestatten. Von Vorteil ist jedoch eine Gestaltung, bei der je Führungskanal mindestens zwei verjüngte Kanalabschnitte zur Blockierung der Auszugstange in mindestens zwei unterschiedlichen Auszugzuständen vorgesehen sind. Hierdurch lassen sich auch halboffene Stellungen des Rollosystems realisieren, die je nach Anwendungsfall gewünscht sein können.
  • Das beschriebene Rollosystem ist vorzugsweise ohne Endbord ausgestaltet, so dass die Auszugstange, gegebenenfalls durch die Umschlingung durch das Flächengebilde, den hinteren Abschluss bilden. Somit ist die hintere Abschlusskante, die durch die Auszugstange definiert wird, bei einem erfindungsgemäßen Rollosystem vorzugsweise entlang der Fahrzeugquerrichtung geradlinig.
  • Die Anwendung eines solchen Rollosystems für den Laderaum eines Kraftfahrzeugs bietet sich daher insbesondere für die folgenden Fälle an.
  • So ist die Verwendung dieses Rollosystems zum einen dann besonders vorteilhaft, wenn zur Kompensation des fehlenden gewölbten Endbords eine Laderaumklappe des Laderaums von bestimmter Ausgestaltung ist, nämlich eine ebenfalls geradlinige Abschlusskante aufweist, die nach innen weist und unter Bildung eines nicht störenden Spalts von maximal 30 mm und vorzugsweise maximal 20mm bei vollständig ausgezogenem Flächengebilde parallel zur durch die Auszugstange gebildeten Abschlusskante anliegt. Somit kann der Laderaum durch diese geradlinige Abschlusskante an der Laderaumklappe und die geradlinige Abschlusskante am Ende des flexiblen Flächengebildes wiederum weitgehend vollständig und blickdicht verschlossen werden.
  • Ebenfalls bietet sich die Verwendung des Rollosystems bei Kraftfahrzeugen an, bei denen die Wickelwelle, insbesondere als Teil einer Wickelwellenkassette mit integrierter Wickelwelle, zwischen einer Nutzposition und einer Stauposition lageveränderlich ist und zur Aufnahme der Wickelwelle bzw. der Kassette mit Wickelwelle ein Staufach im Laderaum vorgesehen ist.
  • Systeme mit einem raumgreifenden Endbord sind hier problematisch, da sie eine deutliche Vergrößerung des Staufachs erzwingen. Die Verlagerbarkeit der Wickelwelle bzw. der Gesamtkassette mit Wickelwelle erfolgt vorzugsweise entlang eines ebenfalls im Laderaum vorgesehenen vertikal agierenden Führungssystems. Das Staufach zur Anordnung der Wickelwelle in dessen Stauposition ist vorzugsweise ein von oben zugängliches Staufach im Laderaumboden.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Weitere Aspekte und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen sowie aus nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispielen, anhand derer die Erfindung nochmals erläutert wird.
  • 1a und 1b zeigen hierbei ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug mit einem erfindungsgemäßen Rollosystem in dessen Nutzzustand und dessen Stauzustand.
  • 2 zeigt den Laderaum des Kraftfahrzeugs gemäß der 1a und 1b in einer schematischen Draufsicht.
  • 3a und 3b zeigen in einer Detaildarstellung die Funktionsweise der Führungsschiene und des daran vorgesehenen verjüngten Kanalabschnitts zum Halten einer Auszugstange.
  • 4 und 5 zeigen alternative Ausgestaltungen einer solchen Führungsschiene.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
  • Die 1a und 1b zeigen in einer Seitenansicht ein Kraftfahrzeug 10, welches über einen Laderaum 12 verfügt. Zur Abdeckung dieses Laderaums 12 ist ein Rollosystem 20 vorgesehen, dessen Hauptkomponenten eine Wickelwelle 22 innerhalb einer Wickelwellenkassette 21, ein Flächengebilde 24 und eine das Flächengebilde 24 am distalen Ende abschließende Auszugstange 26 sind.
  • Die Wickelwellenkassette 21 ist zwischen einer Stauposition in einem Staufach 16, dargestellt in 1b, und einer Nutzposition, dargestellt in 1a, vertikal verfahrbar. In der Nutzposition der Wickelwellenkassette 21 kann das Flächengebilde 24 von der Wickelwelle 22 abgewickelt werden, wobei dies insbesondere durch manuelle Zugkraftbeaufschlagung der Auszugstange 26 erfolgt. Während des Ausziehens ist die Auszugstange 26 in Führungsschienen beidseitig des Laderaums geführt. Die Auszugstange weist, wie insbesondere auch der 2 zu entnehmen ist, eine geradlinige Gestaltung auf und bildet zusammen mit einer Umschlingung durch das Flächengebilde 24 eine hintere Abschlusskante 26z des Flächengebildes 24. Diese Abschlusskante 26z ist anders als bei vielen bekannten Rollosystemen geradlinig ausgebildet. Ein starres Endbord, welches die Auszugstange nach hinten hin deutlich überragt und somit relevanten Anteil an der Abdeckung des Laderaums hat, ist gezielt nicht vorgesehen.
  • Wie sich anhand der 1a und 1b sowie auch der 2 ersehen lässt, verfügt die Laderaumklappe 14 des Kraftfahrzeugs 10 ebenfalls über eine Abschlusskante 14z, die trotz der grundsätzlich bombierten Gestalt der Laderaumklappe 14 ebenfalls geradlinig ausgebildet ist. Im vollständig nach hinten verlagerten Zustand der Auszugstange 26 ist somit in der aus 2 ersichtlichen Weise der Laderaum 12 vollständig abgedeckt. Ein schmaler Spalt verbleibt lediglich zwischen den Abschlusskanten 14z, 26z, wobei dieser Spalt eine gleichbleibende Breite hat und vorzugsweise weniger als 30 mm beträgt, insbesondere weniger als 20mm beträgt. Aufgrund der Geradlinigkeit der Abschlusskanten 14z, 26z ist unproblematisch auch eine Gestaltung mit deutlich schmalerem Spalt bis hin zu einer spaltlosen Gestaltung möglich.
  • Die 3a und 3b zeigt eine bevorzugte Ausgestaltung der Führungsschiene 30. Die Führungsschienen 30 weisen aufeinander zuweisend jeweils Führungskanäle 32 auf, in denen die äußeren Enden der Auszugstange 26 geführt sind.
  • Zur Fixierung der Auszugstange 26 in einer hinteren Endlage bei abgewickeltem Flächengebilde ist ein verjüngter Kanalabschnitt 34 vorgesehen, der im Zustand der 3a eine lichte Weite aufweist, die geringer als der Durchmesser der hier kreiszylindrischen Auszugstange 26 ist. Dieser verjüngte Kanalabschnitt 34 wird durch zwei Wandungsflächen definiert, nämlich eine feststehende Wandungsfläche 34a sowie eine gegenüberliegende auslenkbare Gegenfläche 34b. Die auslenkbare Gegenfläche 34b kann derartig gegenüber ihrer Position der 3a verlagert werden, dass ein Hindurchtreten der Auszugstange 26 möglich wird. Dies ist anhand der 3b erläutert. Im Zustand der 3a ist die Auszugstange 26 durch die Flächen 34a, 34b daran gehindert, durch die Federkraft einer nicht dargestellten Wickelfeder nach rechts gezogen zu werden.
  • Die auslenkbare Gegenfläche 34b ist vorliegend als Bauteil aus dem gleichen Material und in ähnlicher Gestaltung wie die anderen den Führungskanal 32 definierenden Abschnitte hergestellt. Die Auslenkbarkeit wird erzielt durch eine Blattfeder 40 in Form eines flachen Metallstreifens, welche sowohl am feststehenden Teil der Führungsschiene 30 als auch an der Gegenfläche 34b jeweils mittels zweier Stützpunkte 42a und 42b befestigt ist. Der zwischen diesen Stützpunkten liegende Abschnitt 44 der Blattfeder 40 bildet einen Biegebereich, innerhalb dessen die elastische Verformung der Blattfeder stattfindet, um die Gegenfläche 34b auszulenken.
  • Wie anhand der 3a und 3b ohne weiteres ersichtlich ist, führt diese Bauweise zu einem sehr kompakten Aufbau und gestattet eine bezogen auf die Fahrzeughochrichtung sehr wenig voluminöse Führungsschiene 30.
  • Bestimmungsgemäß wird die Haltekraft, die mittelbar durch die Blattfeder 40 zur Verfügung gestellt wird, dadurch überwunden, dass ein Bediener durch einen kurzen Schlag auf die Auszugstange 26 oder eine geführte Verlagerung der Auszugstange 26 um wenige Zentimeter in Richtung der Wickelwelle den verjüngten Kanalabschnitt überwindet, so dass anschließend durch die Wickelwelle das Flächengebilde aufgewickelt werden kann. Die dafür erforderliche Kraft beträgt vorzugsweise 6 Newton oder mehr zur Überwindung der beidseitigen verjüngten Kanalabschnitte.
  • Anhand der 4 ist erläutert, dass an derselben Führungsschiene 30 auch mehrere verjüngte Kanalabschnitte 34 vorgesehen sein können, um in verschiedenen Auszugszuständen eine Fixierung der Auszugstange 26 zu ermöglichen.
  • Die Ausgestaltung der 5 unterscheidet sich dadurch von den vorangegangenen Ausführungsformen, dass die Gegenfläche 34b unmittelbarer Abschnitt der Blattfeder 40 ist, so dass auf ein weiteres Bauteil verzichtet werden kann. Dies gestattet einen besonders günstigen Aufbau.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • FR 2992604 A1 [0005]

Claims (10)

  1. Rollosystem (20) zur Abdeckung eines Laderaums (12) mit folgenden Merkmalen: a. das Rollosystem (20) umfasst eine Wickelwelle (22), ein hierauf aufwickelbares und hiervon abwickelbares flexibles Flächengebilde (24) zur Abdeckung des Laderaums (12) sowie eine an einem distalen Ende des Flächengebildes (24) anbrachte Auszugstange (26), und b. das Rollosystem (20) umfasst an gegenüberliegenden Seiten des Laderaums (12) Führungsschienen (30) mit einem offenen Führungskanal (3) zur Führung der Auszugstange, gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale: c. der Führungskanal (32) weist mindestens einen verjüngten Kanalabschnitt (34) zur Blockierung der Bewegung der Auszugstange (26) auf, der durch eine feststehende Wandungsfläche (34a) des Führungskanals und eine gegenüberliegende und quer zur Erstreckungsrichtung auslenkbare Gegenfläche (34b) gebildet wird, und d. die auslenkbare Gegenfläche (34b) ist durch eine in Erstreckungsrichtung (2) der Führungsschiene (30) erstreckte Blattfeder (40) in Richtung der feststehenden Wandungsfläche (34a) kraftbeaufschlagt.
  2. Rollosystem (20) nach Anspruch 1 mit einem der folgenden Merkmale: a. die Gegenfläche (34b) wird durch ein von der Blattfeder (40) getrenntes Bauteil (36) gebildet, welches mit der Blattfeder (40) verbunden ist, oder b. die Gegenfläche (34b) wird durch eine einstückig mit der Blattfeder (40) verbundene Fläche (34b) gebildet.
  3. Rollosystem (20) nach Anspruch 1 oder 2 mit dem Merkmal: a. die Blattfeder (40) ist auf der zur Wickelwelle (22) hin weisenden Seite der Gegenfläche (34b) an der Führungsschiene (30) gelagert.
  4. Rollosystem (20) nach einem der vorstehenden Ansprüche mit einem der folgenden Merkmale: a. die Auszugstange ist an eine lichte Weite des Führungskanals derart angepasst, dass sie im Führungskanal nicht drehbar ist und/oder b. die Auszugstange (26) eine vertikale Erstreckung ihres in den Führungskanal (32) hineinragendes Endes aufweist, welche mindestens 90% einer lichten Weite des Führungskanals (32) entspricht.
  5. Rollosystem (20) nach einem der vorstehenden Ansprüche mit dem Merkmal: a. die Auszugstange (26), der verjüngte Kanalabschnitt (34) und die Blattfeder (40) sind derart aufeinander abgestimmt, dass es einer Kraft von mindestens 3 Newton bedarf, um die Auszugstange (26) gegen die Kraft der Blattfeder (40) durch den verjüngten Kanalabschnitt (34) hindurchzubewegen.
  6. Rollosystem (20) nach einem der vorstehenden Ansprüche mit dem Merkmal: a. der Führungskanal (30) weist mindestens zwei verjüngte Kanalabschnitte (34) zur Blockierung der Auszugstange (26) in mindestens zwei unterschiedlichen Auszugszuständen auf.
  7. Rollosystem (20) nach einem der vorstehenden Ansprüche mit mindestens einem der folgenden Merkmale: a. die Blattfeder (40) weist einen Biegebereich (42) auf, dessen Länge in Erstreckungsrichtung des Führungskanals (30) mindestens 20mm beträgt, oder b. der verjüngte Kanalabschnitt (34) ist derart in der Führungsschiene (30) angeordnet, dass die Auszugstange (26) hierdurch in einer hinteren Endlage innerhalb des Führungskanals (32) blockiert wird, oder c. die Blattfeder (40) ist aus Metall gefertigt, oder d. die Führungsschienen (30) weisen eine Höhe von maximal 20mm auf.
  8. Kraftfahrzeug (10) mit einem Laderaum (12) und einem Rollosystem (20) zur Abdeckung des Laderaums (12) mit den folgenden Merkmalen: a. das Rollosystem (20) ist nach einem der Ansprüche 1 bis 7 ausgebildet.
  9. Kraftfahrzeug (10) nach Anspruch 8 mit den folgenden Merkmalen: a. der Laderaum (12) wird an seinem hinteren Ende durch eine schwenkbare Laderaumklappe (14) begrenzt, b. die Laderaumklappe (14) weist auf Höhe der Führungsschienen (30) des Rollosystems (20) eine nach innen gewandte geradlinige Abschlusskante (14z) auf, c. die Auszugstange (26) weist an ihrem distalen Ende eine geradlinige Abschlusskante (26z) auf.
  10. Kraftfahrzeug (10) nach Anspruch 8 oder 9 mit den folgenden Merkmalen: a. die Wickelwelle (22) ist im Laderaum (12) zwischen einer Nutzposition und einer Stauposition lageveränderlich, und b. zur Aufnahme der Wickelwelle (22) in der Stauposition ist ein Staufach (16) im Laderaum vorgesehen.
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