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DE102015120408B3 - Deckel eines Fahrzeugdaches mit Einlegeteil in einem Kunststoffformabschnitt - Google Patents

Deckel eines Fahrzeugdaches mit Einlegeteil in einem Kunststoffformabschnitt Download PDF

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DE102015120408B3 DE102015120408.8A DE102015120408A DE102015120408B3 DE 102015120408 B3 DE102015120408 B3 DE 102015120408B3 DE 102015120408 A DE102015120408 A DE 102015120408A DE 102015120408 B3 DE102015120408 B3 DE 102015120408B3
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Abstract

Es wird ein Deckelelement eines Fahrzeugdaches vorgeschlagen, umfassend einen plattenartigen Deckelkörper (24) mit einer inneren (40) und einer äußeren Großfläche, an den ein Kunststoffformabschnitt (26) angeformt ist, der ein als Hohlkörper ausgebildetes Einlegeteil (28) aufnimmt, das an der inneren Großfläche (40) des Deckelkörpers (24) anliegt. Das Einlegeteil (28) hat einen Anlageflansch (32), der eine Hohlraumöffnung (34) begrenzt und der mit einer umlaufenden Dichtrippe (38) versehen ist, die an der inneren Großfläche (40) des Deckelkörpers (24) anliegt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Deckelelement eines Fahrzeugdaches mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
  • Derartige Deckelelemente sind aus der Praxis bekannt und bilden insbesondere ein verfahrbares Deckelelement eines Schiebedachsystems eines Fahrzeugdaches. Das Deckelelement kann zwischen einer eine Dachöffnung verschließenden Schließstellung und einer die Dachöffnung zumindest teilweise freigebenden Öffnungsstellung verstellt werden. Um in der Öffnungsstellung gegebenenfalls störende Luftverwirbelungen im Fahrzeuginnenraum zu vermeiden und das Geräuschverhalten zu optimieren, weist das Fahrzeugdach häufig einen ausstellbaren Windabweiser auf. Der Windabweiser hat ein sich in Fahrzeugquerrichtung erstreckendes Ausstellelement, das beidseits jeweils mit einem an den Dachaufbau angelenkten Abweiserarm versehen ist. In der Schließstellung des Deckelelements ist der Windabweiser mittels des Deckelelements niedergedrückt. In der Öffnungsstellung des Deckelelements ist der Windabweiser freigegeben, so dass er durch die Wirkung der Ausstellfedern auf die Ausstellarme in seine ausgestellte Anströmstellung ausschwenken kann. Beim Verstellen des Deckelelements ausgehend von der Öffnungsstellung in die Schließstellung fährt das Deckelelement über Steuernocken auf die Ausstellarme auf, wodurch der Windabweiser in seine Ruhestellung niedergedrückt wird. Die Steuernocken können als Einlegeteile einer umlaufenden Randumschäumung eines plattenartigen Deckelkörpers des Deckelelements ausgebildet sein und Hohlkörper darstellen. Beim Anformen der umlaufenden Randumschäumung an den Deckelkörper werden die Einlegeteile an den Deckelkörper angelegt. Während des Schäumprozesses kann aber Luft aus dem Hohlkörper austreten, was wiederum zu Blasen und/oder Lunkern in der Randumschäumung führen kann. Diese stellen optische Fehlstellen dar, welche entweder durch eine Nachbearbeitung beseitigt werden müssen oder zu einem Ausschussprodukt führen.
  • Aus der Druckschrift DE 10 2007 015 709 A1 ist ein Deckelelement eines Fahrzeugdaches bekannt, das im Bereich seiner Vorderkante eine Verriegelungsnase aufweist. Die Verriegelungsnase ist Bestandteil einer Randumschäumung einer Glasscheibe des Deckelelements. Des Weiteren ist in der Randumschäumung eine Verstärkungseinlage aufgenommen.
  • Aus der Druckschrift DE 10 2010 048 457 A1 ist ein Deckelelement eines Kraftfahrzeuges bekannt, das an seinem Rand eine Dichtung aufweist, in die ein Deckelinnenblech eingebettet ist, das mit einem Niederhalter für einen Windabweiser versehen ist.
  • Aus der Druckschrift US 7,404,598 B2 ist ein Deckelelement eines Schiebedachs bekannt, das mit einer Randumschäumung versehen ist, in die ein Deckelinnenblech eingebettet ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Deckelelement der einleitend genannten Gattung zu schaffen, bei dem trotz eines hohlen Einlegeteils das Risiko einer Blasen- und Lunkerbildung minimiert ist.
  • Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch das Deckelelement mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Bei dem Deckelelement nach der Erfindung wird also durch die umlaufende Dichtrippe, die an der inneren Großfläche des Deckelkörpers anliegt, während der Herstellung des Kunststoffformabschnitts verhindert, dass aus einem Hohlraum des Einlegeteils Luft austritt. Damit kann eine Bildung von Blasen, Lunkern oder dergleichen in dem Kunststoffformabschnitt aufgrund des als Hohlkörper ausgebildeten Einlegeteils wirkungsvoll verhindert werden.
  • Grundsätzlich kann das Einlegeteil des Deckelelements nach der Erfindung aus einem beliebigen Werkstoff gefertigt sein. Vorzugsweise stellt das Einlegeteil aber ein Kunststoffspritzgießteil dar.
  • Das Deckelelement nach der Erfindung ist insbesondere ein verfahrbares Deckelelement eines Schiebedachsystems eines Fahrzeugdaches. Das Deckelelement nach der Erfindung kann aber auch ein Festdachelement sein, das starr mit einem Fahrzeugaufbau verbunden ist.
  • Der plattenartige Deckelkörper des Deckelelements ist vorzugsweise transparent ausgebildet und insbesondere aus Glas gefertigt. Denkbar ist es aber auch, dass der Deckelkörper aus einem Kunststoffwerkstoff, wie einem Polycarbonatwerkstoff gefertigt ist.
  • Bei einer besonders herstellungsfreundlich ausgebildeten Ausführungsform des Deckelelements nach der Erfindung ist die umlaufende Dichtrippe einstückig mit dem Anlageflansch ausgebildet. Bei einem Kunststoffspritzgießprozess zur Fertigung des Einlegeteils kann dann die Dichtrippe mit ausgeformt werden.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform des Deckelelements nach der Erfindung ist die Dichtrippe als separates Dichtelement ausgebildet, das zwischen der inneren Großfläche des Deckelkörpers und dem Anlageflansch angeordnet ist. Beispielsweise ist das separate Dichtelement aus einem Schaumband oder einem O-Ring gebildet und zur Positionierung gegebenenfalls von einer Nut des Einlegeteils aufgenommen.
  • Die Dichtrippe und das Einlegeteil können aus dem gleichen Werkstoff oder auch aus unterschiedlichen Werkstoffen gebildet sein. In letzterem Fall ist es denkbar, dass das Einlegeteil als Zweikomponenten-Kunststoffspritzgießteil ausgebildet ist und ein den Hohlraum und den Anlageflansch aufweisender Grundkörper des Einlegeteils aus einem ersten Kunststoffwerkstoff und die Dichtrippe aus einem zweiten Kunststoffwerkstoff mit günstigen Dichtungseigenschaften gebildet ist.
  • Bei einer speziellen Ausführungsform des Deckelelements nach der Erfindung hat die Dichtrippe ausgehend von dem Anlageflansch eine Höhe von etwa 0,1 mm bis 0,5 mm, insbesondere von 0,2 mm bis 0,3 mm. Eine kleinere Bauhöhe würde die erforderliche Dichtigkeit gegebenenfalls nicht gewährleisten, wohingegen eine größere Bauhöhe zu Lasten des erforderlichen Bauraums ginge.
  • Bei einem Deckelelement, das als verfahrbares Deckelelement eines Schiebedachsystems ausgebildet ist, kann das Einlegeteil eine Steuernocke für einen in Abhängigkeit von einer Stellung des Deckelelements ausstellbaren Windabweiser des Fahrzeugdaches umfassen. Die Steuernocke dient dazu, beim Verfahren des Deckelelements in eine eine Dachöffnung überdeckende Schließstellung auf den ausgestellten Windabweiser aufzufahren, um diesen gegen die Kraft von Ausstellfedern in seine absenkbare Ruhestellung zu verstellen.
  • Zur weiteren Verbesserung des Verstellverhaltens des Windabweisers kann es vorteilhaft sein, dass das Einlegeteil neben der Steuernocke eine Vorsteuernocke für den Windabweiser umfasst, die zwischen der Steuernocke und einem bugseitigen Rand des Deckelelements angeordnet ist und die eine erste Schwenkbewegung des Windabweisers bei dessen Verstellen in die Ruhestellung auslöst.
  • Der Kunststoffformabschnitt des Deckelelements nach der Erfindung ist insbesondere eine umlaufende Randumschäumung des Deckelkörpers, über die das Deckelelement mittels eingeschäumter Haltelaschen oder dergleichen an eine Verstellkinematik eines Schiebedachsystems angebunden werden kann.
  • Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung sind der Beschreibung, der Zeichnung und den Patentansprüchen entnehmbar.
  • Ein Ausführungsbeispiel eines Deckelelements nach der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch vereinfacht dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Fahrzeugdaches nach der Erfindung;
  • 2 einen Längsschnitt durch ein Deckelelement und einen Windabweiser des Fahrzeugdaches entlang der Linie II-II in 1;
  • 3 eine vergrößerte Schnittdarstellung eines bugseitigen Randbereichs des Deckelelements;
  • 4 eine perspektivische Unteransicht des Deckelelements im Bereich einer Steuernocke für den Windabweiser; und
  • 5 eine perspektivische Ansicht eines die Steuernocke bildenden Einlegeteils in Alleinstellung.
  • In 1 ist ein Personenkraftwagen 1 mit einem Fahrzeugdach 10 dargestellt, welches mit einem Dachausschnitt 12 versehen ist. Zudem weist das Fahrzeugdach 10 ein Schiebedachsystem mit einem Deckelelement 14 auf, das zwischen einer den Dachausschnitt 12 verschließenden Schließstellung und einer den Dachausschnitt 12 freigebenden Öffnungsstellung verstellbar ist.
  • Um in der Öffnungsstellung des Deckelelements 14 etwaig störende Luftverwirbelungen in einem Innenraum des Personenkraftwagens 1 zu verhindern und um das Geräuschverhalten bei geöffnetem Dachausschnitt 12 zu verbessern, ist im vorderen Randbereich des Dachausschnitts 12 ein Windabweiser 16 angeordnet, der eine sich in Dachquerrichtung erstreckende Windabweiserlamelle 18 aufweist, die beidseitig jeweils mit einem Ausstellarm 20A bzw. 20B verbunden ist, der mit seinem jeweiligen der Abweiserlamelle abgewandten Ende an den Fahrzeugaufbau angebunden ist. Der Windabweiser 16 nimmt in der Schließstellung des Deckelelements 14 eine abgesenkte Ruhestellung und in der Öffnungsstellung des Deckelelements 14 eine ausgestellte Anströmstellung ein. Die Steuerung des Windabweisers 16 erfolgt mittels des Deckelelements 14, das den Windabweiser 16 in der Schließstellung gegen die Kraft von Ausstellfedern niederdrückt und in der Freigabestellung den Windabweiser 16 freigibt, so dass dieser selbsttätig aufgrund der Wirkung der Ausstellfedern ausstellen kann. Hierzu ist an der Unterseite des Deckelelements 14 bezogen auf eine vertikale Dachlängsmittelebene beidseits jeweils eine Steuernocke 22 angeordnet, die mit dem jeweiligen Ausstellarm 20A bzw. 20B zusammenwirkt, wobei in den 2 bis 5 nur die bezogen auf die Vorwärtsfahrtrichtung links angeordnete Steuernocke dargestellt ist. Die bezogen auf die Vorwärtsfahrtrichtung des Fahrzeugs rechts angeordnete Steuernocke ist in entsprechender Weise ausgebildet.
  • Das Deckelelement 14 umfasst einen aus einem Glaspanel gebildeten, plattenartigen Deckelkörper 24, welcher eine umlaufende Randumschäumung aus einem Polyurethan-Schaumwerkstoff aufweist, die einen Kunststoffformabschnitt 26 bildet. In den Kunststoffformabschnitt 26 ist bezogen auf die vertikale Dachlängsmittelebene beidseits jeweils ein Einlegeteil 28 eingebettet, das die jeweilige, als nasenartiger Vorsprung ausgebildete Steuernocke 22 sowie eine jeweilige, ebenfalls nasenartige Vorsteuernocke 30 bildet, welche zwischen der jeweiligen Steuernocke 22 und einem bugseitigen Rand des Deckelelements 14 angeordnet ist.
  • Die Einlegeteile 28 sind jeweils aus einem in 5 in Alleinstellung dargestellten Kunststoffspritzgießteil gebildet, das einen Hohlkörper darstellt, der mit einem Anlageflansch 32 versehen ist. Der Anlageflansch 32 umschließt umlaufend eine die Steuernocke 22 ausfüllende Hohlraumöffnung 34, die mit einer Verrippung 36 versehen ist. Umlaufend um die Hohlraumöffnung 34 ist auf dem Anlageflansch 32 eine Dichtrippe 38 angeordnet, die einstückig mit dem Einlegeteil 28 gefertigt ist. Die Dichtrippe 38 hat eine Höhe von etwa 0,2 mm bis 0,3 mm und liegt an der Unterseite bzw. einer unteren Großfläche 40 des Deckelkörpers 24 an, um beim Ausformen des Kunststoffformabschnitts 26 einen Luftaustritt aus der Hohlraumöffnung 34 in den Polyurethan-Schaumwerkstoff des Kunststoffformabschnitts 26 zu verhindern.
  • Der Anlageflansch 32 erstreckt sich in eine Lasche 42, an welcher die Vorsteuernocke 30 angeordnet ist. Um eine definierte Position der Vorsteuernocke 30 gegenüber dem Deckelkörper 24 zu gewährleisten, trägt die Lasche 42 eine als Abstandshalter dienende Abstandsrippe 44, die entsprechend der Dichtrippe 38 an der inneren Großfläche 40 des Deckelkörpers 24 anliegt. Die Abstandsrippe 44 hat ebenfalls eine Höhe von etwa 0,2 mm bis 0,3 mm.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Personenkraftwagen
    10
    Fahrzeugdach
    12
    Dachausschnitt
    14
    Deckelelement
    16
    Windabweiser
    18
    Windabweiserlamelle
    20A, B
    Ausstellarm
    22
    Steuernocke
    24
    Deckelkörper
    26
    Kunststoffformabschnitt
    28
    Einlegeteil
    30
    Vorsteuernocke
    32
    Anlageflansch
    34
    Hohlraumöffnung
    36
    Verrippung
    38
    Dichtrippe
    40
    innere Großfläche
    42
    Lasche
    44
    Abstandsrippe

Claims (9)

  1. Deckelelement eines Fahrzeugdaches (10), umfassend einen plattenartigen Deckelkörper (24) mit einer inneren (40) und einer äußeren Großfläche, an den ein Kunststoffformabschnitt (26) angeformt ist, der ein als Hohlkörper ausgebildetes Einlegeteil (28) aufnimmt, das an der inneren Großfläche (40) des Deckelkörpers (24) anliegt, dadurch gekennzeichnet, dass das Einlegeteil (28) einen Anlageflansch (32) hat, der eine Hohlraumöffnung (34) begrenzt und der mit einer umlaufenden Dichtrippe (38) versehen ist, die an der inneren Großfläche (40) des Deckelkörpers (24) anliegt.
  2. Deckelelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Einlegeteil (28) ein Kunststoffspritzgießteil ist.
  3. Deckelelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die umlaufende Dichtrippe (38) einstückig mit dem Anlageflansch (32) ausgebildet ist.
  4. Deckelelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtrippe als separates Dichtelement ausgebildet ist, das zwischen der inneren Großfläche des Deckelkörpers und dem Anlageflansch angeordnet ist.
  5. Deckelelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtrippe und das Einlegeteil aus unterschiedlichen Kunststoffwerkstoffen gebildet sind.
  6. Deckelelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtrippe (38) ausgehend von dem Anlageflansch (32) eine Höhe von 0,1 mm bis 0,5 mm hat.
  7. Deckelelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Einlegeteil (28) eine Steuernocke (22) für einen in Abhängigkeit von einer Stellung des Deckelelements ausstellbaren Windabweiser (16) des Fahrzeugdaches (10) umfasst.
  8. Deckelelement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Einlegeteil (28) eine Vorsteuernocke (30) für den Windabweiser (16) umfasst, die zwischen der Steuernocke (22) und einem bugseitigen Rand des Deckelelements angeordnet ist.
  9. Deckelelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Kunststoffformabschnitt (26) eine umlaufende Randumschäumung des Deckelkörpers (24) ist.
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