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DE102015114182A1 - Anschlussvorrichtung zum Anschluss eines Leiters an eine Sammelschiene - Google Patents

Anschlussvorrichtung zum Anschluss eines Leiters an eine Sammelschiene Download PDF

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DE102015114182A1
DE102015114182A1 DE102015114182.5A DE102015114182A DE102015114182A1 DE 102015114182 A1 DE102015114182 A1 DE 102015114182A1 DE 102015114182 A DE102015114182 A DE 102015114182A DE 102015114182 A1 DE102015114182 A1 DE 102015114182A1
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DE
Germany
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connecting device
section
housing
conductor
busbar
Prior art date
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Application number
DE102015114182.5A
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English (en)
Inventor
Klaus Dissel
Michael Müller
Lukas Seitz
Michael Zimmermann
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Hager Electro GmbH and Co KG
Original Assignee
Hager Electro GmbH and Co KG
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Publication date
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Priority to EP16305937.1A priority patent/EP3136513B1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Anschlussvorrichtung (10) umfassend wenigstens zwei Anschlusselemente (20) zum jeweiligen Anschluss eines Leiters (100) an einer Sammelschiene (200) und ein die Anschlusselemente (20) umgebendes Isolierstoffgehäuse (40). Die Anschlusselemente (20) weisen eine Leiterklemme (22) und eine mit der Leiterklemme (22) elektrisch verbundene Sammelschienenklemme (24) auf. Die Anschlussvorrichtung (10) ist durch eine Bewegung in einer Aufsteckrichtung (A) auf wenigstens zwei Sammelschienen (200), die annähernd parallel zu einer Erstreckungsrichtung (E) verlaufen, aufsteckbar. Das Isolierstoffgehäuse (40) umfasst einen Gehäuseabschnitt (45), welcher für jedes Anschlusselement (20) eine Aufstecknut (42) aufweist, die zur Aufnahme eines Teilstücks (202) einer der Sammelschienen (200) geeignet ist. Die Sammelschienenklemme (24) jedes Anschlusselements (20) weist wenigstens einen Schenkel (26) auf, der in die Aufstecknut (42) hineinragt und geeignet ist, mit dem Teilstück (202) in Berührung gebracht zu werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anschlussvorrichtung zum Anschluss eines Leiters an eine Sammelschiene, insbesondere eine Sammelschiene einer Verteilereinrichtung.
  • Aus dem Stand der Technik sind Anschlussvorrichtungen bekannt, die zum Anschluss eines einzelnen Leiters an einer einzelnen Sammelschiene geeignet sind. Diese Anschlussvorrichtungen dienen sowohl zur mechanischen als auch zur elektrischen Verbindung des Leiters mit der Sammelschiene. Zum Anschluss des Leiters und der Sammelschiene an die Anschlussvorrichtung werden hauptsächlich Schraubklemmanschlusselemente verwendet.
  • Aus der Druckschrift DE 10 2008 032 037 A1 ist eine Anschlussvorrichtung bekannt, die aus einen Blechstanzteil gefertigt ist und geeignet ist, ein Teilstück der Sammelschiene formschlüssig aufzunehmen und mit einem abisolierten Ende des Leiters verbunden zu werden.
  • Aus der Druckschrift EP 1 322 2 000 A2 ist eine Anschlussvorrichtung bekannt, die einerseits mit einem Teilstück der Sammelschiene verbindbar ist und andererseits einen Zugfederanschluss umfasst, der mit einem Endstück des Leiters verbunden werden kann. Die Anschlussvorrichtung umfasst ein Isolierstoffgehäuse, dass mit einem Betätigungshebel versehen ist, mittels dem der Zugfederanschluss zum Einführen des Leiters geöffnet werden kann.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die bekannten Anschlussvorrichtungen zu verbessern.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Anschlussvorrichtung nach Anspruch 1 gelöst.
  • Erfindungsgemäß dient die Anschlussvorrichtung zum Anschluss wenigstens zweier Leiter an jeweils eine Sammelschiene und umfasst wenigstens zwei Anschlusselemente zum jeweiligen Anschluss eines Leiters an einer Sammelschiene und ein die Anschlusselemente umgebendes Isolierstoffgehäuse. Die Anschlusselemente weisen eine Leiterklemme und eine mit der Leiterklemme elektrisch verbundene Sammelschienenklemme auf. Die Anschlussvorrichtung ist durch eine Bewegung in einer Aufsteckrichtung auf wenigstens zwei Sammelschienen, die annähernd parallel zu einer Erstreckungsrichtung verlaufen, aufsteckbar. Das Isolierstoffgehäuse umfasst einen Gehäuseabschnitt, welcher für jedes Anschlusselement eine Aufstecknut aufweist, die zur Aufnahme eines Teilstücks einer der Sammelschienen geeignet ist. Die Sammelschienenklemme jedes Anschlusselements weist wenigstens einen Schenkel auf, der in die Aufstecknut hineinragt und geeignet ist, mit dem Teilstück in Berührung gebracht zu werden.
  • Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung ist die Anschlussvorrichtung in einfacher und sicherer Weise mit den Sammelschienen und den Leitern verbindbar. Aufgrund des die Anschlusselemente umgebenden Isolierstoffgehäuses sind die Anschlusselemente elektrisch isoliert und ein die Anschlussvorrichtung installierender Monteur wird vor Stromschlägen geschützt.
  • Vorzugsweise sind die Anschlusselemente in Aufsteckrichtung im Wesentlichen hintereinander angeordnet oder in Erstreckungsrichtung und/oder quer zur Aufsteckrichtung zueinander versetzt angeordnet.
  • Diese Ausgestaltung ermöglicht, dass die Anschlussvorrichtung in platzsparender Weise eine mechanische und elektrische Verbindung zwischen einzelnen Leitern und einzelnen Sammelschienen herstellen kann.
  • Vorzugsweise weist der Leiter einen Querschnitt auf, der weiterhin vorzugsweise eine Fläche aufweist, die zwischen ca. 1,5 mm2 und ca. 35 mm2 beträgt.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung weist der Querschnitt des Leiters einen Durchmesser auf, der zwischen ca. 1,38 mm und ca. 6,67 mm beträgt.
  • Vorzugsweise beträgt eine Distanz, durch welche das Anschlusselement bezüglich des in Aufsteckrichtung oder entgegen der Aufsteckrichtung nächsten Anschlusselements in Erstreckungsrichtung versetzt ist, annähernd dem Querschnitt des Leiters.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung ist das Anschlusselement bezogen auf das in Aufsteckrichtung jeweils nächste Anschlusselement in derselben Richtung versetzt, das heißt entweder in der Erstreckungsrichtung oder entgegen der Erstreckungsrichtung. In einer anderen bevorzugten Ausgestaltung ist das Anschlusselement bezogen auf das in Aufsteckrichtung jeweils nächste Anschlusselement abwechselnd einmal in Erstreckungsrichtung und einmal entgegen der Erstreckungsrichtung versetzt.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung ist die Leiterklemme und/oder die Sammelschienenklemme jedes Anschlusselements als Klemmelement ausgebildet.
  • Diese Ausgestaltung ermöglicht ein einfaches und sicheres Verbinden der Anschlussvorrichtung mit den Sammelschienen.
  • Die Sammelschienen, insbesondere die Sammelschienen einer Verteilereinrichtung werden normalerweise in einem gleichbleibenden Abstand zueinander angeordnet, der beispielsweise 40 oder 60 Millimeter betragen kann.
  • Vorzugsweise sind die verschiedenen Anschlusselemente der Anschlussvorrichtung voneinander durch den gleichen Abstand beabstandet, durch welchen auch die Sammelschienen voneinander beabstandet sind.
  • Alternativ können die Anschlusselemente der Anschlussvorrichtung in wenigstens zwei Gruppen unterteilt sein, nämlich wenigstens eine erste Gruppe und wenigstens eine zweite Gruppe. Die Anschlusselemente der ersten Gruppe sind durch einen ersten Abstand voneinander beabstandet, der dem Abstand zwischen den Sammelschienen oder einem Vielfachen des Abstands der Sammelschienen entspricht. Die Anschlusselemente der zweiten Gruppe sind durch einen zweiten Abstand voneinander beabstandet, der ebenfalls dem Abstand zwischen den Sammelschienen oder einem Vielfachen des Abstands der Sammelschienen entspricht. Die Anschlusselemente der ersten Gruppe sind von den Anschlusselementen der zweiten Gruppe durch einen dritten Abstand voneinander beabstandet, der einer Summe aus dem Vielfachen des Abstands zwischen den Sammelschienen und einem Versatz entspricht. Vorzugsweise beträgt der Versatz zwischen 1 und 4 Millimeter, weiterhin in vorzugsweise zwischen 2 und 3 Millimeter. Das Vielfache des Abstands entspricht dem Abstand multipliziert mit einer natürlichen Zahl größer Null.
  • Zum Aufstecken jedes Einzelnen der Anschlusselemente auf das Teilstück der Sammelschiene muss eine Aufsteckkraft überwunden werden, die in entgegengesetzter Richtung zur Aufsteckrichtung auf das Anschlusselement wirkt. Der Versatz zwischen den Anschlusselementen der ersten Gruppe und den Anschlusselementen der zweiter Gruppe ermöglicht also, die beim Aufstecken der Anschlussvorrichtung insgesamt auftretenden Aufsteckkräfte besser über den Aufsteckvorgang zu verteilen.
  • Vorzugsweise weist der Gehäuseabschnitt gegenüberliegend von der Leiterklemme jedes Anschlusselements jeweils eine Einstecköffnung auf, die geeignet ist, von dem Leiter durchdrungen zu werden, um den Leiter mit der Leiterklemme elektrisch leitend zu verbinden.
  • Diese Ausgestaltung erleichtert das Verbinden der Leiterklemme mit dem Leiter.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung sind die Leiterklemme und/oder die Einstecköffnungen ausgebildet, um eine Einstecken des Leiters in die Leiterklemme in einer Einsteckrichtung zu ermöglichen, wobei die Einsteckrichtung im Wesentlichen in einer Ebene liegt, die im Wesentlichen orthogonal zur Erstreckungsrichtung verläuft, und wobei die Einsteckrichtung und die Aufsteckrichtung einen Winkel bilden, der zwischen 30° und 150°, vorzugsweise zwischen 90° und 150°, weiterhin vorzugsweise ca. 120° aufweist.
  • Diese Ausgestaltung erleichtert ebenfalls das Verbinden des Leiters mit der Leiterklemme.
  • Vorzugsweise weist der Gehäuseabschnitt wenigstens eine Ausnehmung auf, in welche eine der Aufstecknuten mündet.
  • Diese Ausgestaltung erleichtert das Aufstecken der Anschlussvorrichtung auf die Sammelschienen.
  • Gemäß diese Ausgestaltung kann die Anschlussvorrichtung mit den Sammelschienen verbunden werden, indem die Anschlussvorrichtung derart quer zur Erstreckungsrichtung und zur Aufsteckrichtung bewegt wird, dass die Teilstücke der Sammelschienen in der Ausnehmung aufgenommen werden, und anschließend die Anschlussvorrichtung in Aufsteckrichtung bewegt wird, bis die Teilstücke in den Aufstecknuten aufgenommen sind.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung weist der Gehäuseabschnitt wenigstens eine Einführschräge auf, die in die Ausnehmung mündet und geeignet ist, das Teilstück in die Ausnehmung zu führen.
  • Durch diese Ausgestaltung wird ermöglicht, dass das Teilstück in die Ausnehmung geführt werden kann, wenn die Anschlussvorrichtung quer zur Aufsteckrichtung und quer zur Erstreckungsrichtung auf die Sammelschienen zubewegt wird.
  • Vorzugsweise ist für jede Ausnehmung eine Einführschräge vorgesehen.
  • Vorzugsweise umfasst das Isolierstoffgehäuse ein Verschlusselement, das geeignet ist, eine Öffnungsstellung und eine Verschlussstellung einzunehmen, wobei das Teilstück in der Öffnungsstellung in die Aufstecknut einführbar ist und in der Verschlussstellung formschlüssig in der Aufstecknut gehalten ist.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung ist das Verschlusselement an dem Isolierstoffgehäuse zwischen der Öffnungsstellung und der Verschlussstellung in einer Verschieberichtung beweglich gehalten, wobei vorzugsweise die Verschieberichtung annähernd orthogonal zur Aufsteckrichtung und/oder annähernd orthogonal zur Erstreckungsrichtung verläuft.
  • Diese Ausgestaltung ermöglicht ein einfaches und sicheres Verbinden der Anschlussvorrichtung mit den Sammelschienen, wobei sich die Verbindung in einfacher Weise wieder lösen lässt.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung weist das Isolierstoffgehäuse eine im Querschnitt schwalbenschwanzförmige Nut und eine im Querschnitt schwalbenschwanzförmige Feder auf, wobei die Nut und die Feder derart angeordnet sind und die Feder derart in die Nut eingreift, dass das Verschlusselement an dem Gehäuseabschnitt in der Verschieberichtung zwischen der Öffnungsstellung und der Verschlussstellung beweglich gehalten ist.
  • Vorzugsweise ist die Nut an dem Verschlusselement angeordnet und die Feder an dem Gehäuseabschnitt angeordnet. Alternativ kann die Nut an dem Gehäuseabschnitt angeordnet sein und die Feder an dem Verschlusselement angeordnet sein.
  • Vorzugsweise weist das Isolierstoffgehäuse wenigstens eine Nase, wenigstens eine erste Auskerbung und wenigstens eine zweite Auskerbung auf, wobei die Nase, die erste Auskerbung und die zweite Auskerbung derart angeordnet sind, dass die Nase in der Öffnungsstellung in die erste Auskerbung eingreift, um das Verschlusselement in der Öffnungsstellung zu halten, und wobei die Nase in der Verschlussstellung in die zweite Auskerbung eingreift, um das Verschlusselement in der Verschlussstellung zu halten.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung ist die Nase an dem Verschlusselement angeordnet und die erste Auskerbung und die zweite Auskerbung sind an dem Gehäuseabschnitt angeordnet. Alternativ können die erste Auskerbung und die zweite Auskerbung an dem Verschlusselement angeordnet sein und die Nase an dem Gehäuseabschnitt angeordnet sein.
  • Vorzugsweise ist das Verschlusselement über ein Scharnier mit dem Isolierstoffgehäuse verbunden, wobei das Scharnier ein Verschwenken des Verschlusselements von der Öffnungsstellung in die Verschlussstellung ermöglicht und wobei vorzugsweise das Verschlusselement und das Scharnier an dem Gehäuseabschnitt angeformt sind.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung erstreckt sich der Gehäuseabschnitt von einem ersten Ende zu einem zweiten Ende in Aufsteckrichtung und das Verschlusselement ist benachbart zum zweiten Ende oder an dem zweiten Ende angeordnet.
  • Vorzugsweise umfasst die Anschlussvorrichtung ein Verstärkungselement, dass die Sammelschienenklemme zumindest teilweise umgibt und weiterhin vorzugsweise aus Stahl gefertigt ist.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung ist die Sammelschienenklemme und/oder das Verstärkungselement im Querschnitt im Wesentlichen schwalbenschwanzförmig ausgebildet.
  • Alternativ kann die Sammelschieneklemme und/oder das Verstärkungselement im Querschnitt im Wesentlichen rechteckförmig oder omegaförmig ausgebildet sein.
  • Vorzugsweise umfasst der Gehäuseabschnitt wenigstens einen ersten Auflageabschnitt, der geeignet ist, eine erste Auflage für einen durch ein Werkzeug und einen benachbart zum Teilstück angeordneten Sammelschienenabschnitt als Angelpunkt bildbaren Hebel zu bilden, um die Anschlussvorrichtung durch Ausübung einer Kraft auf das Werkzeug in Aufsteckrichtung zu versetzen.
  • Das Werkzeug ist vorzugsweise ein Schraubendreher.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung umfasst der Gehäuseabschnitt wenigstens einen zweiten Auflageabschnitt, der geeignet ist, eine zweite Auflage für einen durch ein Werkzeug und einen benachbart zum Teilstück angeordneten Sammelschienenabschnitt als Angelpunkt bildbaren Hebel zu bilden, um die Anschlussvorrichtung durch Ausübung einer Kraft auf das Werkzeug entgegen der Aufsteckrichtung zu versetzen.
  • Vorzugsweise ist das Verstärkungselement durch Umformung, weiterhin vorzugsweise durch Biegen eines Stanzteils gebildet.
  • Diese Ausgestaltung bietet den Vorteil, dass das Verstärkungselement in einfacher und kostengünstiger Weise hergestellt werden kann.
  • Vorzugsweise umschließen Gehäuseabschnitt und Verschlusselement das Teilstück wenigstens einer Sammelschiene vollumfänglich, das heißt in einer quer zur Erstreckungsrichtung verlaufenden Umfangsrichtung der Sammelschiene.
  • Einzelheiten und weitere Vorteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung und des erfindungsgemäßen Verfahrens werden anhand des nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiels erläutert. Dabei veranschaulichen im Einzelnen:
  • 1: zeigt eine perspektivische Ansicht der Anschlussvorrichtung nach dem Ausführungsbeispiel;
  • 2: zeigt eine perspektivische Ansicht eines Anschlusselements der Anschlussvorrichtung nach dem Ausführungsbeispiel, wobei ein Leiter mit der Leiterklemme verbunden ist;
  • 3: zeigt einen Ausschnitt der Anschlussvorrichtung nach dem Ausführungsbeispiel, wobei eine Wandung des Isolierstoffgehäuses zur Veranschaulichung nicht dargestellt ist;
  • 4: zeigt eine Seitenansicht der Anschlussvorrichtung nach dem Ausführungsbeispiel sowie fünf Sammelschienen;
  • 5: zeigt eine Seitenansicht der Anschlussvorrichtung nach dem Ausführungsbeispiel sowie fünf Sammelschienen;
  • 6: zeigt eine Seitenansicht der Anschlussvorrichtung nach dem Ausführungsbeispiel sowie fünf Sammelschienen, wobei veranschaulicht wird, wie die Anschlussvorrichtung mittels eines Werkzeugs auf die Sammelschiene aufgesteckt werden kann;
  • 7: zeigt eine Detailansicht der 6;
  • 8: zeigt eine Seitenansicht der Anschlussvorrichtung nach dem Ausführungsbeispiel, die auf die Sammelschienen aufgesteckt ist;
  • 9: zeigt eine Detailansicht der 8;
  • 10: zeigt eine perspektivische Ansicht der in 6 gezeigten Anschlussvorrichtung;
  • 11: zeigt einen Ausschnitt einer Seitenansicht der Anschlussvorrichtung nach dem ersten Ausführungsbeispiel, wobei veranschaulicht wird, wie die Anschlussvorrichtung von den Sammelschienen gelöst werden kann;
  • 12: zeigt einen Ausschnitt einer Seitenansicht der Anschlussvorrichtung nach dem ersten Ausführungsbeispiel, wobei veranschaulicht wird, wie die Anschlussvorrichtung von dem Sammelschienen gelöst werden kann;
  • 13: zeigt eine perspektivische Ansicht Seitenansicht der Anschlussvorrichtung nach dem Ausführungsbeispiel, wobei veranschaulicht wird, wie die Anschlussvorrichtung von dem Sammelschienen gelöst werden kann;
  • 14: zeigt eine perspektivische Ansicht der Anschlussvorrichtung mit abgenommenem Verschlusselement;
  • 15: zeigt eine perspektivische Ansicht des Verschlusselements der Anschlussvorrichtung nach dem ersten Ausführungsbeispiel;
  • 16: zeigt eine Seitenansicht der Anschlussvorrichtung nach dem Ausführungsbeispiel, die mit den Sammelschienen verbunden ist und dessen Verschlusselement die Verschlussstellung einnimmt;
  • 17: zeigt eine Detailansicht der Anschlussvorrichtung nach dem ersten Ausführungsbeispiel, wobei das Verschlusselement die Öffnungsstellung einnimmt; und
  • 18: zeigt eine Detailansicht der Anschlussvorrichtung nach dem ersten Ausführungsbeispiel, wobei das Verschlusselement die Verschlussstellung einnimmt.
  • Eine Anschlussvorrichtung 10 nach der Erfindung umfasst wenigstens zwei Anschlusselemente 20 zum jeweiligen Anschluss eines Leiters 100 an einer Sammelschiene 200 und ein die Anschlusselemente 20 umgeben des Isolierstoffgehäuse 40. Die Anschlusselement 20 weisen eine Leiterklemme 22 und eine mit der Leiterklemme 22 elektrisch verbundene Sammelschieneklemme 24 auf. Die Anschlussvorrichtung ist durch eine Bewegung in einer Aufsteckrichtung A auf wenigstens zwei Sammelschienen 200 aufsteckbar. Die Sammelschienen 200 verlaufen annähernd parallel zu einer Erstreckungsrichtung E.
  • Das Isolierstoffgehäuse 40 umfasst einen Gehäuseabschnitt 45, welcher für jedes Anschlusselement 20 eine Aufstecknut 42 aufweist, die zur Aufnahme eines Teilstücks 202 einer der Sammelschienen 200 geeignet ist. Die Sammelschienenklemme 24 jedes Anschlusselements 20 weist wenigstens einen Schenkel 26 auf, der in die Aufstecknut 42 hineinragt und geeignet ist, mit dem Teilstück 202 in Berührung gebracht zu werden.
  • Die Anschlussvorrichtung 10 gemäß dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel umfasst fünf Anschlusselemente 20 und ist auf fünf annähernd parallel in Erstreckungsrichtung E verlaufenden Sammelschienen 200 aufsteckbar.
  • Die Sammelschienen 200, insbesondere die Sammelschienen 200 einer Verteilereinrichtung werden normalerweise in einem gleichbleibenden Abstand zueinander angeordnet, der beispielsweise 40 oder 60 Millimeter betragen kann.
  • Gemäß dem wiedergegebenen Ausführungsbeispiel sind die Anschlusselemente 20 in Aufsteckrichtung A im Wesentlichen hintereinander angeordnet. Vorzugsweise liegen die Anschlusselemente 20 annähernd in einer quer zu Erstreckungsrichtung E verlaufenden Ebene.
  • In einer anderen Ausgestaltung, die in diesem Ausführungsbeispiel nicht wiedergegeben ist, können die Anschlusselemente 20 in Erstreckungsrichtung E und/oder quer zur Aufsteckrichtung A zu einander versetzt angeordnet sein. Vorzugsweise sind die Anschlusselemente 20 um eine Distanz in Erstreckungsrichtung E zueinander versetzt angeordnet.
  • Vorzugsweise sind die Leiterklemmen 22 dazu geeignet, mit einem Leiter 100, der einen Querschnitt aufweist, verbunden zu werden. Vorzugsweise weist der Querschnitt der Leiter 100 eine Fläche auf, die zwischen ca. 1,5 mm2 und ca. 35 mm2 liegt. In einer bevorzugten Ausgestaltung weist der Querschnitt des Leiters 100 einen Durchmesser auf, der zwischen ca. 1,38 mm und ca. 6,67 mm beträgt.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung ist das Anschlusselement 20 zu seinen benachbarten Anschlusselementen 20 um die Distanz in Erstreckungsrichtung E versetzt angeordnet. Vorzugsweise entspricht die Distanz dem Querschnitt des Leiters 100.
  • Wie insbesondere die 1 und 10 zu erkennen geben, umfasst der Gehäuseabschnitt 45 gegenüberliegen von jeder Leiterklemme 22 jeweils eine Einstecköffnung 44. Die Einstecköffnung 44 ist geeignet, von dem Leiter 100 durchdrungen zu werden, um den Leiter 100 mit der Leiterklemme 22 elektrisch leitend zu verbinden. Gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel umfasst die Anschlussvorrichtung 10 fünf Einstecköffnungen 44.
  • Die Einstecköffnungen 44 und die Leiterklemmen 22 sind ausgebildet, um ein Einstecken des Leiters 100 in die Leiterklemme 22 in einer Einsteckrichtung L zu ermöglichen. Die Einsteckrichtung L liegt im Wesentlichen in einer Ebene, die im Wesentlichen orthogonal zu Erstreckungsrichtung E verläuft. Wie insbesondere 3 zu erkennen gibt, bilden die Einsteckrichtung L und die Aufsteckrichtung A einem Winkel α, der zwischen 30 ° und 150 °, vorzugsweise zwischen 90 ° und 150 °, weiterhin vorzugsweise circa 120 ° aufweist. Gemäß dem Ausführungsbeispiel beträgt der Winkel α ca. 120 °.
  • Vorzugsweise weist der Gehäuseabschnitt 45 wenigstens eine Ausnehmung 46 auf, in welche eine der Aufstecknuten 42 mündet. Wie insbesondere die 4, 5, 6, 11, 12 und 16 zu erkenne geben, weist die Anschlussvorrichtung 10 nach dem Ausführungsbeispiel vier Ausnehmungen 46 auf, in welche jeweils eine von vier Aufstecknuten 42 mündet.
  • Vorzugsweise erstreckt sich der Gehäuseabschnitt 45 von einem ersten Ende 41 zu einem zweiten Ende 43 in Aufsteckrichtung A. Gemäß dem Ausführungbeispiel weist die benachbart zum zweiten Ende 43 angeordnete Aufstecknut 42 keine solche Ausnehmung 46 auf. Vorzugsweise ist die Benachbart zum zweiten Ende angeordnete Aufstecknut 42 zum zweiten Ende 43 hin offen.
  • Vorzugsweise weist der Gehäuseabschnitt 45 wenigstens eine Einführschräge 48 auf, die in die Ausnehmung 46 mündet und geeignet ist, das Teilstück 202 in die Ausnehmung 46 zu führen. Weiterhin vorzugsweise weist der Gehäuseabschnitt 45 für jede Ausnehmung 46 jeweils eine Einführschräge 48 auf. Gemäß dem wiedergegebenen Ausführungsbeispiel ist der Gehäuseabschnitt 45 mit vier Einführschrägen 48 versehen, die jeweils in eine der vier Ausnehmungen 46 münden. Diese Ausgestaltung erleichtert das Aufstecken einer Anschlussvorrichtung 10 auf die Sammelschienen 200. Dies wird insbesondere aus den 4 und 5 ersichtlich. Wird die Anschlussvorrichtung 10 in einer quer zur Erstreckungsrichtung E verlaufenden Richtung auf die Sammelschienen 200 zubewegt, so können die Sammelschienen 200 entlang der Einführschrägen 48 gleiten, um in die Ausnehmungen 46 geführt zu werden. Die in den Ausnehmungen 46 angeordneten Sammelschienen 200 sind in 5 wiedergegeben.
  • Um die Anschlussvorrichtung 10 mit den Sammelschienen 200 zu verbinden, gleiten die Teilstücke 202 der Sammelschienen 200 in die Aufstecknuten 42. Dies wird mittels einer Verschiebung der Anschlussvorrichtung 10 in Aufsteckrichtung A erreicht. Vorzugsweise umfasst der Gehäuseabschnitt 45 wenigstens einen ersten Auflageabschnitt 46, der geeignet ist, eine erste Auflage für einen durch ein Werkzeug 300 und einen benachbart zum Teilstück 202 angeordneten Sammelschienenabschnitt 204 als Angelpunkt bildbaren Hebel zu bilden, um die Anschlussvorrichtung 10 durch Ausübung einer Kraft auf das Werkzeug 300 in Aufsteckrichtung A zu versetzen.
  • Vorzugsweise ist der erste Auflageabschnitt benachbart zu einer der Aufstecknuten 42 angeordnet. Vorzugsweise ist der Auflageabschnitt 46 durch einen Vorsatz gebildet, der von dem Gehäuseabschnitt 45 in Erstreckungsrichtung E oder entgegen der Erstreckungsrichtung E vorsteht. Diese bevorzugte Ausgestaltung ist gemäß dem Ausführungbeispiel insbesondere in den 6 bis 10 wiedergegeben. Gemäß dem Ausführungsbeispiel ist das Werkzeug 300 ein Schraubendreher. Wie die 6 bis 10 zeigen kann die Anschlussvorrichtung 10 mittels des Werkzeugs 300 derart in Aufsteckrichtung A versetzt werden, dass die Teilstücke 202 der Sammelschienen 200 von der Ausnehmung 46 in die Aufstecknut 42 gleiten.
  • Vorzugsweise umfasst der Gehäuseabschnitt 45 wenigstens einen zweiten Auflageabschnitt 48, der geeignet ist, eine zweite Auflage für einen durch ein Werkzeug 300 und einen benachbart zum Teilstück 202 angeordneten Sammelschienenabschnitt 204 als Angelpunkt bildbaren Hebel zu bilden, um die Anschlussvorrichtung 10 durch Ausübung einer Kraft auf das Werkzeug 300 entgegen der Aufsteckrichtung A zu versetzen. Vorzugsweise ist der zweite Auflageabschnitt 48 benachbart zum zweiten Ende 43 oder an dem zweiten Ende 43 angeordnet. Die 11 bis 13 veranschaulichen, wie mittels eines Schraubendrehers ein solcher Hebel gebildet werden kann. Diese Figuren veranschaulichen auch die Funktionsweise dieses Hebels. Eine Ausübung einer Kraft auf den Hebel ermöglicht ein Verschieben der Anschlussvorrichtung 10 entgegen der Aufsteckrichtung A, sodass die Teilstücke 202 aus den Austecknuten 42 in die Ausnehmungen 46 gleiten können.
  • Vorzugsweise umfasst das Isolierstoffgehäuse 40 ein Verschlusselement 60, dass an dem Gehäuseabschnitt 45 zwischen einer Öffnungsstellung SO und einer Verschlussstellung SV in einer Verschieberichtung V beweglich gehalten ist. Das Teilstück 202 ist in der Öffnungsstellung SO in die Aufstecknut 42 einführbar. In der Verschlussstellung SV ist das Teilstück 202 formschlüssig in der Aufstecknut 42 gehalten. Die Öffnungsstellung ist in den 1, 4, 5, 6, 8, 10, 11, 12, 13 und 17 dargestellt. Die Verschlussstellung SV ist den 16 und 18 wiedergegeben. Die Verschieberichtung V verläuft dabei vorzugsweise annähernd orthogonal zur Aufsteckrichtung A und/oder annähernd orthogonal zur Erstreckungsrichtung E.
  • Vorzugsweise weist das Isolierstoffgehäuse 40 eine im Querschnitt schwalbenschwanzförmige Nut 62 und eine im Querschnitt schwalbenschwanzförmige Feder 50 auf. Die Nut 62 und die Feder 50 sind derart angeordnet und die Feder 50 greift derart in die Nut 62 ein, dass das Verschlusselement 60 an dem Gehäuseabschnitt 45 in der Verschieberichtung V zwischen der Öffnungsstellung SO und der Verschlussstellung SV beweglich gehalten ist.
  • Gemäß dem Ausführungsbeispiel ist die schwalbenschwanzförmige Nut 62 an dem Verschlusselement 60 angeordnet und die Feder 50 ist an dem Gehäuseabschnitt 45 angeordnet. Alternativ kann die Nut 62 auch an dem Gehäuseabschnitt 45 angeordnet sein und die Feder 50 an dem Verschlusselement 60 angeordnet sein.
  • Vorzugsweise sind die verschiedenen Anschlusselemente 20 der Anschlussvorrichtung 10 voneinander durch den gleichen Abstand beabstandet, durch welchen auch die Sammelschienen 200 voneinander beabstandet sind.
  • Gemäß einer alternativen bevorzugten Ausführungsform, die nicht in den Ausführungsbeispiel widergegeben ist, können die Anschlusselemente 20 der Anschlussvorrichtung 10 in wenigstens zwei Gruppen unterteilt sein, nämlich wenigstens eine erste Gruppe und wenigstens eine zweite Gruppe. Die Anschlusselemente 20 der ersten Gruppe sind durch einen ersten Abstand voneinander beabstandet, der dem Abstand zwischen den Sammelschienen 200 oder einem Vielfachen des Abstands der Sammelschienen 200 entspricht. Die Anschlusselemente 20 der zweiten Gruppe sind durch einen zweiten Abstand voneinander beabstandet, der ebenfalls dem Abstand zwischen den Sammelschienen 200 oder einem Vielfachen des Abstands der Sammelschienen 200 entspricht. Die Anschlusselemente 20 der ersten Gruppe sind von den Anschlusselementen 20 der zweiten Gruppe durch einen dritten Abstand voneinander beabstandet, der einer Summe aus dem Vielfachen des Abstands zwischen den Sammelschienen 200 und einem Versatz entspricht. Vorzugsweise beträgt der Versatz zwischen 1 und 4 Millimeter, weiterhin vorzugsweise zwischen 2 und 3 Millimeter. Das Vielfache des Abstands entspricht dem Abstand multipliziert mit einer natürlichen Zahl größer Null.
  • Vorzugsweise weist das Isolierstoffgehäuse 40 wenigstens eine Nase 64, wenigstens eine erste Auskerbung 52 und wenigstens eine zweite Auskerbung 54 auf. Gemäß dem Ausführungsbeispiel ist die Nase 64 an dem Verschlusselement 60 angeordnet und die erste Auskerbung 52 und die zweite Auskerbung 54 sind an dem Gehäuseabschnitt 45 angeordnet. Alternativ kann die Nase 64 auch an dem Gehäuseabschnitt 45 angeordnet sein und die erste Auskerbung 52 und die zweite Auskerbung 54 an dem Verschlusselement 60 angeordnet sein. Die Anordnung der Nase 64 und der Auskerbungen 52, 54 ist insbesondere aus den 14 und 15 ersichtlich.
  • Die Nase 64, die erste Auskerbung 52 und die zweite Auskerbung 54 sind derart angeordnet, dass die Nase 64 in der Öffnungsstellung SO in die erste Auskerbung 52 eingreift, um das Verschlusselement 60 in der Öffnungsstellung SO zu halten, und in der Verschlussstellung SV in die zweiten Auskerbung 54 eingreift, um das Verschlusselement 60 in der Verschlussstellung SV zu halten.
  • Vorzugsweise ist das Verschlusselement 60 benachbart zum zweiten Ende 43 oder an dem zweiten Ende 43 angeordnet.
  • Vorzugsweise umfasst die Anschlussvorrichtung 10 ein Verstärkungselement 80, dass die Sammelschienenklemme 24 zumindest teilweise umgibt und vorzugsweise aus Stahl gefertigt ist. Das Verstärkungselement 80 ist insbesondere in den 2 und 3 wiedergegeben. Gemäß dem Ausführungsbeispiel ist das Verstärkungselement 80 im Wesentlichen schwalbenschwanzförmig ausgebildet. Alternativ kann das Verstärkungselement 80 auch omegaförmig oder rechteckförmig ausgebildet sein.
  • Ebenso ist gemäß dem Ausführungsbeispiel die Sammelschienenklemme 24 schwalbenschwanzförmig ausgebildet. Die Sammelschieneklemme 24 kann jedoch auch omegaförmig oder rechteckförmig ausgebildet sein.
  • Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf die beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen begrenzt. Änderungen, z. B. in den Ausführungsformen der verschiedenen Bestandteile oder Ersetzungen durch technische Äquivalente sind, soweit sie im Rahmen des beanspruchten Schutzbegehrens bleiben, jederzeit möglich.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102008032037 A1 [0003]
    • EP 13222000 A2 [0004]

Claims (15)

  1. Anschlussvorrichtung umfassend wenigstens zwei Anschlusselemente (20) zum jeweiligen Anschluss eines Leiters (100) an einer Sammelschiene (200) und ein die Anschlusselemente (20) umgebendes Isolierstoffgehäuse (40), wobei die Anschlusselemente (20) eine Leiterklemme (22) und eine mit der Leiterklemme (22) elektrisch verbundene Sammelschienenklemme (24) aufweisen, wobei die Anschlussvorrichtung (10) durch eine Bewegung in einer Aufsteckrichtung (A) auf wenigstens zwei Sammelschienen (200), die annähernd parallel zu einer Erstreckungsrichtung (E) verlaufen, aufsteckbar ist, wobei das Isolierstoffgehäuse (40) einen Gehäuseabschnitt (45) umfasst, welcher für jedes Anschlusselement (20) eine Aufstecknut (42) aufweist, die zur Aufnahme eines Teilstücks (202) einer der Sammelschienen (200) geeignet ist, und wobei die Sammelschienenklemme (24) jedes Anschlusselements (20) wenigstens einen Schenkel (26) aufweist, der in die Aufstecknut (42) hineinragt und geeignet ist, mit dem Teilstück (202) in Berührung gebracht zu werden.
  2. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlusselemente (20) in Aufsteckrichtung (A) im Wesentlichen hintereinander angeordnet sind oder in Erstreckungsrichtung (E) und/oder quer zur Aufsteckrichtung (A) zueinander versetzt angeordnet sind.
  3. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterklemme (22) und/oder die Sammelschienenklemme (24) jedes Anschlusselements (20) als Klemmelement ausgebildet ist.
  4. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäuseabschnitt (45) gegenüberliegend von der Leiterklemme (22) jedes Anschlusselements (20) jeweils eine Einstecköffnung (44) aufweist, die geeignet ist, von dem Leiter (100) durchdrungen zu werden, um den Leiter (100) mit der Leiterklemme (22) elektrisch leitend zu verbinden.
  5. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterklemme (22) und/oder die Einstecköffnung (44) ausgebildet sind, um eine Einstecken des Leiters (100) in die Leiterklemme (22) in einer Einsteckrichtung (L) zu ermöglichen, wobei die Einsteckrichtung (L) im Wesentlichen in einer Ebene liegt, die im Wesentlichen orthogonal zur Erstreckungsrichtung (E) verläuft, und wobei die Einsteckrichtung (L) und die Aufsteckrichtung (A) einen Winkel (α) bilden, der zwischen 30° und 150°, vorzugsweise zwischen 90° und 150°, weiterhin vorzugsweise ca. 120° aufweist.
  6. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäuseabschnitt (45) wenigstens eine Ausnehmung (46) aufweist, in welche eine der Aufstecknuten (42) mündet.
  7. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäuseabschnitt (45) wenigstens eine Einführschräge (48) aufweist, die in die Ausnehmung (46) mündet und geeignet ist, das Teilstück (202) in die Ausnehmung (46) zu führen.
  8. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Isolierstoffgehäuse (40) ein Verschlusselement (60) umfasst, das geeignet ist, eine Öffnungsstellung (SO) und eine Verschlussstellung (SV) einzunehmen, wobei das Teilstück (202) in der Öffnungsstellung (SO) in die Aufstecknut (42) einführbar ist und in der Verschlussstellung (SV) formschlüssig in der Aufstecknut (42) gehalten ist.
  9. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlusselement (60) an dem Isolierstoffgehäuse (40) zwischen der Öffnungsstellung (SO) und der Verschlussstellung (SV) in einer Verschieberichtung (V) beweglich gehalten ist, wobei vorzugsweise die Verschieberichtung (V) annähernd orthogonal zur Aufsteckrichtung (A) und/oder annähernd orthogonal zur Erstreckungsrichtung (E) verläuft.
  10. Anschlussvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Isolierstoffgehäuse (40) eine im Querschnitt schwalbenschwanzförmige Nut (62) und eine im Querschnitt schwalbenschwanzförmige Feder (50) aufweist, wobei die Nut (62) und die Feder (50) derart angeordnet sind und die Feder (50) derart in die Nut (62) eingreift, dass das Verschlusselement (60) an dem Gehäuseabschnitt (45) in der Verschieberichtung (V) zwischen der Öffnungsstellung (So) und der Verschlussstellung (SV) beweglich gehalten ist.
  11. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Isolierstoffgehäuse (40) wenigstens eine Nase (64), wenigstens eine erste Auskerbung (52) und wenigstens eine zweite Auskerbung (54) aufweist, wobei die Nase (64), die erste Auskerbung (54) und die zweite Auskerbung (56) derart angeordnet sind, dass die Nase (64) in der Öffnungsstellung (SO) in die erste Auskerbung (52) eingreift, um das Verschlusselement (60) in der Öffnungsstellung (SO) zu halten, und wobei die Nase (64) in der Verschlussstellung (SV) in die zweite Auskerbung (54) eingreift, um das Verschlusselement (60) in der Verschlussstellung (SV) zu halten.
  12. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Gehäuseabschnitt (45) von einem ersten Ende (41) zu einem zweiten Ende (43) in Aufsteckrichtung (A) erstreckt und das Verschlusselement (60) benachbart zum zweiten Ende (43) oder an dem zweiten Ende (43) angeordnet ist.
  13. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, gekennzeichnet durch ein Verstärkungselement (80), dass die Sammelschienenklemme (24) zumindest teilweise umgibt und vorzugsweise aus Stahl gefertigt ist.
  14. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäuseabschnitt (45) wenigstens einen ersten Auflageabschnitt (56) umfasst, der geeignet ist, eine erste Auflage für einen durch ein Werkzeug (300) und einen benachbart zum Teilstück (202) angeordneten Sammelschienenabschnitt (204) als Angelpunkt bildbaren Hebel zu bilden, um die Anschlussvorrichtung (10) durch Ausübung einer Kraft auf das Werkzeug (300) in Aufsteckrichtung (A) zu versetzen.
  15. Anschlussvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäuseabschnitt (45) wenigstens einen zweiten Auflageabschnitt (58) umfasst, der geeignet ist, eine zweite Auflage für einen durch ein Werkzeug (300) und einen benachbart zum Teilstück angeordneten Sammelschienenabschnitt (204) als Angelpunkt bildbaren Hebel zu bilden, um die Anschlussvorrichtung (10) durch Ausübung einer Kraft auf das Werkzeug (300) entgegen der Aufsteckrichtung (A) zu versetzen.
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