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Die Erfindung betrifft einen Gerüstriegel aus Metall mit einem langgestreckten, stabförmigen, vorzugsweise im Wesentlichen geraden, Rundrohr-Trägerprofil aus Stahl und einem langgestreckten, vorzugsweise im Wesentlichen geraden, U-Verstärkungsprofil aus Stahlblech und betrifft ferner eine Stapelanordnung von wenigstens zwei derartigen Gerüstriegeln.
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Derartige Gerüstriegel sind beispielsweise aus der
US-PS 4 671 382 , insbesondere
8 und
9, bekannt geworden. Diese Gerüstriegel umfassen ein Rundrohr, das an jedem seiner beiden voneinander weg weisenden Rohrenden zu einem geschlitzten Anschlusskopf aufgeweitet ist, der einteilig aus dem Rundrohr hergestellt ist. Der jeweilige Anschlusskopf kann mittels seines Aufsteckschlitzes auf eine Lochscheibe eines Gerüststiels aufgesteckt werden und kann dort mit Hilfe eines Anschlusskeils lösbar befestigt werden. An dem Rundrohr ist ein an seinen Längsseiten vollumfänglich geschlossenes, U-förmiges Kanal-Profil derart befestigt, dass die sich parallel zueinander und von einem Basis-Profil des Kanal-Profils weg erstreckenden Profil-Schenkel des Kanal-Profils an der Außenumfangswand des Rundrohrs festgeschweißt sind. Das U-förmige Kanal-Profil weist eine dem Querabstand der beiden Profil-Schenkel entsprechende Kanal-Profil-Breite auf, die größer ist als der Außendurchmesser des Rundrohrs.
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Ähnliche Gerüstriegel sind auch aus der Praxis und aus dem Produktprospekt der Anmelderin „Katalog und Preisliste“ zum „Layher AllroundGerüst-System“, Ausgabe 01.03.2007, in Form der dort auf Seite 8 gezeigten und als „O-Riegel, verstärkt“ bezeichneten Gerüstriegel bekannt geworden. Dieser Gerüstriegel umfasst ein Rundrohr und ein daran festgeschweißtes Verstärkungsprofil, das einen dreieckförmigigen Querschnitt aufweist. Demgemäß kann das Verstärkungsprofil mit V-Verstärkungsprofil bezeichnet werden. Das Rundrohr-Trägerprofil und das V-Verstärkungsprofil bestehen aus einem Stahlwerkstoff, der eine Streckgrenze aufweist, die etwa 320 N/mm2 beträgt.
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Obwohl sich die vorstehend erwähnten Gerüstriegel der Anmelderin in der Praxis bestens bewährt haben, hat es sich gezeigt, dass diese Gerüstriegel in bestimmten Anwendungsfällen, beispielsweise bei größeren Spannweiten, den dort bestehenden Anforderungen an eine höhere Biegefestigkeit bzw. Tragfähigkeit nicht genügen. Deshalb hat die Anmelderin so genannte „O-Doppel-Riegel, Stahl“ entwickelt und angeboten, die ebenfalls in dem vorstehend erwähnten Produktprospekt der Anmelderin auf der Seite 8 dargestellt sind. Auch diese „O-Doppel-Riegel“ haben sich in der Praxis bestens bewährt. Sie haben ein Obergurt-O-Profil in Form eines Rundrohrs aus Stahl, an dessen voneinander weg weisenden Enden jeweils ein Anschlusskopf festgeschweißt ist und haben ein von dem Obergurt-O-Profil nach unten auskragendes, verstärkendes Untergurt-O-Profil, ebenfalls in Form eines Rundrohrs aus Stahl. Aus der Verwendung der besagten beiden Rundrohre dieses Gerüstriegels resultiert die Kurzbezeichnung „O-Doppel-Riegel“. Das Untergurt-O-Profil ist mit den Enden seiner beiderends nach oben abgewinkelten Rundrohrteile an dem Rundrohr des Obergurts festgeschweißt. Das Rundrohr des Untergurts ist über mehrere in Längsrichtung dieses Gerüstriegels zueinander beabstandet angeordnete, jeweils einen vertikalen Abstand vermittelnde, gelochte Stützplatten aus Stahl mit dem Rundrohr des Obergurts durch Schweißen verbunden. Das Rundrohr des Obergurts, das Rundrohr des Untergurts und die Stützplatten bestehen ebenfalls aus einem eine Streckgrenze von etwa 320 N/mm2 aufweisenden Stahlwerkstoff. Ein derartiger „O-Doppel-Riegel“ weist zwar gegenüber den vorstehend erwähnten „O-Riegeln, verstärkt“ eine größere Biegefestigkeit bzw. Tragfähigkeit, jedoch eine deutlich größere Gesamthöhe auf. Dies führt dazu, dass bei einem bestimmungsgemäßen Einbau eines derartigen „O-Doppel-Riegels“ in einem Gerüst, bei welchem die Anschlussköpfe des „O-Doppel-Riegels“ an horizontal benachbart im Wesentlichen auf gleicher Höhe angeordneten Lochscheiben von zwei horizontal benachbart angeordneten bzw. aufgestellten Gerüststielen in Höhe der Gerüstböden einer nächsten Etage befestigt sind, die Durchgangshöhe durch das vergleichsweise stark nach unten auskragende Untergurt-O-Profil entsprechend reduziert ist. Dies kann zu Behinderungen beim Durchgang von Personen führen, die auf dem Boden bzw. auf den Gerüstböden einer unteren Etage laufen. Abgesehen von diesen Nachteilen sind derartige „O-Doppel-Riegel“ vergleichsweise teuer und weisen ein vergleichsweise großes Gewicht auf.
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Unter anderem deshalb hat die Anmelderin Weiterentwicklungen in Form von Gerüstriegeln der eingangs genannten Art vorangetrieben, die in der am Prioritätstag dieses Schutzrechts noch unveröffentlichten
deutschen Patentanmeldung Nr. 10 2014 100 498.1 sowie in der ebenfalls am Prioritätstag dieses Schutzrechts noch unveröffentlichten, parallelen internationalen Anmeldung
PCT/DE2014/100433 , jeweils insbesondere in den
9 und
10 sowie in den zugehörigen Beschreibungsteilen, offenbart sind. An der Außenumfangswand des ein Trägerprofil bildenden Rundrohrs dieser Gerüstriegel ist ein an seinen Längsseiten vollumfänglich geschlossenes, einen U-förmigen Querschnitt aufweisendes U-Verstärkungsprofil mit jeweils nach innen oder mit jeweils nach außen abgewinkelten Befestigungsenden seiner sich im Wesentlichen parallel zueinander erstreckenden U-Profil-Schenkeln festgeschweißt. Die beiden U-Profil-Schenkel sind jeweils von einem Basis-Profil des U-Verstärkungsprofils um 90 Grad abgekantet oder abgebogen und erstrecken sich jeweils senkrecht von dem Basis-Profil weg. In den dort gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispielen beträgt der Außendurchmesser des Rundrohr-Trägerprofils 48,3 mm und die beiden U-Profil-Schenkel dieses U-Verstärkungsprofils weisen einen der U-Verstärkungsprofil-Breite entsprechenden Querabstand zueinander auf, der 34 mm beträgt.
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Bei den vorgenannten Gerüstriegeln der eingangs genannten Art ist eine Befestigung von vorhandenen Zubehörbauteilen mit Kupplungen an dem jeweiligen Rundrohr-Trägerprofil in einem Längsbereich des jeweiligen Rundrohr-Trägerprofils, in welchem sich auch das jeweilige U-Verstärkungsprofil erstreckt und eine Abhubsicherung wenigstens eines vorhandenen, an bzw. auf dem Rundrohr-Trägerprofil aufliegenden bzw. eingehängten Gerüstbodens mittels eines an der Unterseite des bzw. des jeweiligen Gerüstbodens relativ zu diesem um eine quer, insbesondere senkrecht, zu der Arbeitsfläche des Gerüstbodens angeordneten Schwenkachse schwenkbaren Sicherungsriegels nicht oder nur begrenzt möglich. Außerdem wird bei einem seitlichen auf- oder aneinander Stapeln mehrerer derartiger Gerüstriegel ein vergleichsweise großer Stapelraum beansprucht.
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Es ist deshalb eine Aufgabe der Erfindung, einen Gerüstriegel der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, der bei noch immer einfacher und vergleichsweise kostengünstiger Herstellbarkeit sowie leichter und sicherer manueller Handhabbarkeit, bei einer noch immer relativ geringen Gesamthöhe und einem vergleichsweise geringem Gewicht, eine vergleichsweise große Biegefestigkeit bzw. Tragfähigkeit aufweist und der günstige Möglichkeiten für eine Befestigung und/oder Sicherung von Gerüstbauteilen an dem Gerüstriegel und auch für einen platzsparenden Transport bzw. für eine platzsparende Lagerung mehrerer derartiger Gerüstriegel bietet.
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Diese Aufgabe wird in überraschend einfacher Art und Weise durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
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Dementsprechend betrifft die Erfindung einen Gerüstriegel aus Metall mit einem langgestreckten, stabförmigen, vorzugsweise ausschließlich aus einem, insbesondere im Wesentlichen geraden, Rundrohr bestehenden, vorzugsweise im Wesentlichen geraden, Rundrohr-Trägerprofil und einem langgestreckten, vorzugsweise geraden, insbesondere stabförmigen, U-Verstärkungsprofil aus Stahlblech, wobei das Rundrohr-Trägerprofil, sich, in Richtung einer ersten Längsachse in einer ersten Längsrichtung erstreckt, in der ersten Längsrichtung betrachtet, eine Trägerprofil-Länge und eine Trägerprofil-Längsmitte aufweist, einen über seine Trägerprofil-Länge im Wesentlichen gleichbleibenden Außendurchmesser aufweist, einen, in einer Einbaustellung des Gerüstriegels betrachtet oberen, Auflagerand zum Auflegen und/oder Einhängen eines Gerüstbelags oder mehrerer Gerüstbeläge aufweist, und zwei in entgegengesetzte Richtungen in der ersten Längsrichtung voneinander weg weisende Trägerprofil-Enden umfasst, und wobei entweder an jedem Trägerprofil-Ende der Trägerprofil-Enden jeweils ein separater Anschlusskopf aus Metall, insbesondere aus Temperguss, Grauguss, Stahlguss oder Stahl, zum lösbaren Befestigen des Gerüstriegels in der Einbaustellung an einem mit wenigstens einer Durchbrechung versehenen Befestigungselement eines Gerüstelements mittels eines durch die Durchbrechung steckbaren Anschlusskeils festgeschweißt ist oder an jedem Trägerprofil-Ende der Trägerprofil-Enden jeweils eine, jeweils in der Einbaustellung betrachtet nach unten offene, hakenförmige Einhängekralle oder Einhängeklaue aus Metall zum lösbaren Auflegen und/oder Einhängen des Gerüstriegels in der Einbaustellung auf und/oder an Gerüstbauteilen festgeschweißt ist, und wobei das U-Verstärkungsprofil sich von dem Rundrohr-Trägerprofil weg, in der Einbaustellung nach unterhalb des Rundrohr-Trägerprofils und sich in Richtung einer zweiten Längsachse in einer zweiten Längsrichtung, vorzugsweise geradlinig, parallel zu dem Rundrohr-Trägerprofil und/oder parallel zu dessen erster Längsachse unter Überbrückung der Trägerprofil-Längsmitte entlang des Rundrohr-Trägerprofils durchgehend über eine Verstärkungsprofil-Länge erstreckt, die wenigstens der Hälfte der Trägerprofil-Länge des Rundrohr-Trägerprofils entspricht, zwei sich in entgegengesetzte Richtungen voneinander weg weisende Verstärkungsprofil-Enden aufweist, in einem senkrecht zu der zweiten Längsachse verlaufenden Querschnitt betrachtet, einen U-förmigen Querschnitt aufweist, mit einem sich in der zweiten Längsrichtung erstreckenden Basis-Profil gestaltet ist, von dem sich zwei in der zweiten Längsrichtung erstreckende, seitliche Profil-Schenkel in eine gleiche Richtung weg, in der Einbaustellung betrachtet nach oben, in einem Querabstand im Wesentlichen parallel zueinander in Richtung einer in der Einbaustellung vertikalen Profil-Schenkel-Achse erstrecken und Befestigungs-Enden aufweisen, die an einer Außenwand des Rundrohr-Trägerprofils festgeschweißt sind, und eine dem Querabstand entsprechende Verstärkungsprofil-Breite und eine einem Abstand der Befestigungs-Enden von dem Basis-Profil entsprechende Verstärkungsprofil-Höhe aufweist, die größer ist als die Verstärkungsprofil-Breite und die größer ist als der Außendurchmesser des Rundrohr-Trägerprofils, und wobei ein erster Profil-Schenkel der beiden seitlichen Profil-Schenkel mit einer ersten Durchbrechung zum Befestigen und/oder Sichern von Gerüstbauteilen versehen ist, die in einem ersten Längs-Abstand zu einem ersten Verstärkungsprofil-Ende der beiden Verstärkungsprofil-Enden des U-Verstärkungsprofils und in einem zweiten Längs-Abstand zu einem zweiten Verstärkungsprofil-Ende der beiden Verstärkungsprofil-Enden des U-Verstärkungsprofils angeordnet ist, in der zweiten Längsrichtung betrachtet, eine erste Durchbrechungs-Länge und eine erste Durchbrechungs-Höhe aufweist, die kleiner ist als die Verstärkungsprofil-Höhe, und wobei ein zweiter Profil-Schenkel der beiden seitlichen Profil-Schenkel mit einer zweiten Durchbrechung zum Befestigen und/oder Sichern von Gerüstbauteilen versehen ist, die in einem dritten Längs-Abstand zu dem ersten Verstärkungsprofil-Ende des U-Verstärkungsprofils angeordnet ist, vorzugsweise der dem ersten Längs-Abstand im Wesentlichen entspricht, und ist in einem vierten Längs-Abstand zu dem zweiten Verstärkungsprofil-Ende angeordnet, vorzugsweise der dem zweiten Längs-Abstand im Wesentlichen entspricht, in der zweiten Längsrichtung betrachtet, eine zweite Durchbrechungs-Länge aufweist, vorzugsweise die der ersten Durchbrechungs-Länge der ersten Durchbrechung im Wesentlichen entspricht, und eine zweite Durchbrechungs-Höhe aufweist, die kleiner ist als die Verstärkungsprofil-Höhe, vorzugsweise und die der ersten Durchbrechungs-Höhe der ersten Durchbrechung im Wesentlichen entspricht, und wobei der der Verstärkungsprofil-Breite des U-Verstärkungsprofils entsprechende Querabstand der beiden seitlichen, sich im Wesentlichen parallel zueinander erstreckenden Profil-Schenkel kleiner ist als das 0,6-fache des Außendurchmessers des Rundrohr-Trägerprofils.
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Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass der der Verstärkungsprofil-Breite des U-Verstärkungsprofils entsprechende Querabstand der beiden seitlichen, sich im Wesentlichen parallel zueinander erstreckenden Profil-Schenkel kleiner ist als das 0,5- oder 0,45-fache des Außendurchmessers des Rundrohr-Trägerprofils. Der Außendurchmesser des Rundrohr-Trägerprofils kann bevorzugt etwa 47 mm bis 49 mm, insbesondere etwa 48,3 mm betragen. Die Verstärkungsprofil-Breite bzw. der Querabstand kann besonders bevorzugt etwa 15 mm bis 25 mm, insbesondere etwa 20 mm, betragen. Dadurch ist ein besonders platzsparender Transport bzw. eine platzsparende Lagerung insbesondere mehrerer derartiger Gerüstriegel ermöglicht.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung kann vorgesehen sein, dass die erste Durchbrechung des ersten Profil-Schenkels und die zweite Durchbrechung des zweiten Profil-Schenkels mit Bezug auf das U-Verstärkungsprofil auf einer im Wesentlichen gleichen Höhe angeordnet sind. Dies ermöglicht eine besonders vorteilhafte Befestigung von Zubehörteilen mit Kupplungen, indem ein Kupplungsteil der jeweiligen Kupplung sowohl durch die erste Durchbrechung des ersten Profil-Schenkels als auch durch die zweite Durchbrechung des zweiten Profil-Schenkels des U-Verstärkungsprofils hindurch gesteckt sein kann.
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Gemäß einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsvariante kann vorgesehen sein, dass die erste Durchbrechung des ersten Profil-Schenkels und die zweite Durchbrechung des zweiten Profil-Schenkels des U-Verstärkungsprofils von der Außenwand des Rundrohr-Trägerprofils begrenzt sind. Dadurch können in besonders vorteilhafter Art und Weise Zubehörteile mit Kupplungen an dem Rundrohr-Trägerprofil in einem Längsbereich des Rundrohr-Trägerprofils, in welchem dieses mit dem U-Verstärkungsprofil versehen ist, mit jeweils wenigstens einer Kupplungs-Schale, insbesondere einer Kupplungs-Halbschale, befestigt werden.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung kann vorgesehen sein, dass die erste Durchbrechung des ersten Profil-Schenkels, in einer Blickrichtung senkrecht zu einer die erste Längsachse und die zweite Längsachse enthaltenden Ebene betrachtet, entweder die zweite Durchbrechung des zweiten Profil-Schenkels des U-Verstärkungsprofils zumindest teilweise oder um mehr als die Hälfte deren Durchbrechungsfläche überlappt oder mit der zweiten Durchbrechung im Wesentlichen fluchtet. Dadurch lässt sich eine weitere Verbesserung im Sinne der vorstehenden Vorteile erreichen.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass der erste Profil-Schenkel des U-Verstärkungsprofils im Bereich der ersten Durchbrechung eine erste Profil-Schenkel-Höhe aufweist, die größer ist als die Hälfte der Verstärkungsprofil-Höhe und dass der zweite Profil-Schenkel des U-Verstärkungsprofils im Bereich der zweiten Durchbrechung eine zweite Profil-Schenkel-Höhe aufweist, die größer ist als die Hälfte der Verstärkungsprofil-Höhe und/ oder dass die erste Durchbrechungs-Höhe der ersten Durchbrechung des ersten Profil-Schenkels und die zweite Durchbrechungs-Höhe der zweiten Durchbrechung des zweiten Profil-Schenkels jeweils kleiner ist als die Hälfte der Verstärkungsprofil-Höhe. Dadurch kann einerseits die Biegefestigkeit bzw. Tragfähigkeit des Gerüstriegels vergrößert werden und andererseits kann zugleich, unter dem Gesichtspunkt einer günstigen manuellen Handhabung des Gerüstriegels und/oder unter dem Gesichtspunkt einer Befestigung von Zubehörteilen mit Kupplungen bzw. einer Abhebesicherung von gegen Abheben von dem Gerüstriegel zu sichernden Gerüstböden, eine hinreichend große Durchbrechungs-Höhe der Durchbrechungen verwirklicht bzw. sichergestellt werden.
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Vorzugsweise beträgt die erste Durchbrechungs-Höhe und die zweite Durchbrechungs-Höhe jeweils mindestens 19 mm oder mindestens 25 mm oder etwa 30 mm.
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Gemäß eine besonders bevorzugten Ausführungsvariante kann vorgesehen sein, dass die erste Profil-Schenkel-Höhe des ersten Profil-Schenkels des U-Verstärkungsprofils größer ist als das 1,0-fache oder das 1,2-fache oder das 1,4-fache der ersten Durchbrechungs-Höhe der ersten Durchbrechung des ersten Profil-Schenkels und/oder dass die zweite Profil-Schenkel-Höhe des zweiten Profil-Schenkels des U-Verstärkungsprofils größer ist als das 1,0-fache oder das 1,2-fache oder das 1,4-fache der zweiten Durchbrechungs-Höhe der zweiten Durchbrechung des zweiten Profil-Schenkels. Dadurch lässt sich eine weitere Verbesserung im Sinne der vorstehenden Vorteile erzielen.
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Vorzugsweise entspricht die zweite Profil-Schenkel-Höhe des zweiten Profil-Schenkels der ersten Profil-Schenkel-Höhe des ersten Profil-Schenkels im Wesentlichen.
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Gemäß einer ganz besonders bevorzugten Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass der erste Profil-Schenkel des U-Verstärkungsprofils mit wenigstens einer dritten Durchbrechung zum Befestigen und/oder Sichern von Gerüstbauteilen versehen ist, die in der zweiten Längsrichtung betrachtet, in einem ersten Durchbrechungs-Längs-Abstand zu der ersten Durchbrechung, vorzugsweise auf einer im Wesentlichen gleichen Höhe wie die erste Durchbrechung angeordnet, und die in einem fünften Längs-Abstand zu dem ersten Verstärkungsprofil-Ende angeordnet ist, vorzugsweise der dem zweiten Längs-Abstand im Wesentlichen entspricht, und ist in einem sechsten Längs-Abstand zu dem zweiten Verstärkungsprofil-Ende angeordnet, vorzugsweise der dem ersten Längsabstand im Wesentlichen entspricht, und die in der zweiten Längsrichtung betrachtet, eine dritte Durchbrechungs-Länge und eine dritte Durchbrechungs-Höhe aufweist, die kleiner ist als die Verstärkungsprofil-Höhe, vorzugsweise und die der ersten Durchbrechungs-Höhe der ersten Durchbrechung im Wesentlichen entspricht, und wobei der zweite Profil-Schenkel des U-Verstärkungsprofils mit wenigstens einer vierten Durchbrechung zum Befestigen und/oder Sichern von Gerüstbauteilen versehen ist, die, in der zweiten Längsrichtung betrachtet, in einem, vorzugsweise dem ersten Durchbrechungs-Längs-Abstand im Wesentlichen entsprechenden, zweiten Durchbrechungs-Längs-Abstand zu der zweiten Durchbrechung, vorzugsweise auf einer im Wesentlichen gleichen Höhe wie die zweite Durchbrechung, und in einem siebten Längs-Abstand zu dem ersten Verstärkungsprofil-Ende des U-Verstärkungsprofils angeordnet ist, vorzugsweise der dem fünften Längs-Abstand im Wesentlichen entspricht, und die in einem achten Längs-Abstand zu dem zweiten Verstärkungsprofil-Ende des U-Verstärkungsprofils angeordnet ist, vorzugsweise der dem sechsten Längs-Abstand im Wesentlichen entspricht, und die, in der zweiten Längsrichtung betrachtet, eine vierte Durchbrechungs-Länge und eine vierte Durchbrechungs-Höhe aufweist, die kleiner ist als die Verstärkungsprofil-Höhe, vorzugsweise und die der dritten Durchbrechungs-Höhe der dritten Durchbrechung im Wesentlichen entspricht. Dadurch werden in der Längsrichtung entlang des Rundrohr-Trägerprofils mehrere Befestigungsmöglichkeiten für Zubehörteile mit Kupplungen und/oder für gegen Abheben zu sichernde Gerüstböden schaffen, bei einem zugleich minimierten Gesamtgewicht des Gerüstriegels und bei einer noch immer großen Biegefestigkeit bzw. Tragfähigkeit des Gerüstriegels.
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Vorzugsweise kann bzw. können die erste Durchbrechung und/ oder die zweite Durchbrechung und/oder die dritte Durchbrechung bzw. jede Durchbrechung, in der zweiten Längsrichtung betrachtet, länglich oder langgestreckt ausgebildet und/ oder rechteckförmig gestaltet sein. Dadurch können, in der Längsrichtung entlang des Rundrohr-Trägerprofils innerhalb der jeweiligen Durchbrechung variable bzw. unterschiedliche Befestigungs- und/oder Sicherungspositionen für an dem Gerüstriegel, insbesondere an dessen Rundrohr-Trägerprofil, zu befestigende und/oder zu sichernde bzw. befestigte und/ oder gesicherte Gerüstbauteile verwirklicht werden. Außerdem kann dadurch das Gesamtgewicht des Gerüstriegels minimiert werden, bei einer noch immer großen Biegefestigkeit bzw. Tragfähigkeit des Gerüstriegels.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsvariante kann vorgesehen sein, dass die beiden seitlichen, sich im Wesentlichen parallel zueinander erstreckenden Profil-Schenkel des U-Verstärkungsprofils symmetrisch zu einer die erste Längsachse und die zweite Längsachse enthaltenen Längs-Symmetrieebene angeordnet sind. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsvariante kann vorgesehen sein, dass das U-Verstärkungsprofil symmetrisch zu einer die erste Längsachse und die zweite Längsachse enthaltenen Längs-Symmetrieebene ausgebildet ist. Diese Maßnahmen ermöglichen eine weiter verbesserte Biegefestigkeit bzw. Tragfähigkeit des Gerüstriegels und ermöglichen zudem weiter verbesserte Lager- bzw. Stapelverhältnisse, insbesondere von zwei derartigen Gerüstriegeln.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung kann vorgesehen sein, das U-Verstärkungsprofil durch Abkanten, Umbiegen und/oder Profilieren auf einer Rollenstraße eines platten- oder bandförmigen Stahlblechs hergestellt ist und/oder dass das Basis-Profil des U-Verstärkungsprofils von dem Rundrohr-Trägerprofil weg nach außen, d.h. konvex, vorzugsweise unter Ausbildung eines Innenradius und/oder eines Außenradius, gewölbt ist und, in einem Querschnitt senkrecht zu der zweiten Längsachse betrachtet, einen halbkreisförmigen Querschnitt aufweist. Diese Maßnahmen ermöglichen eine besonderes einfache und kostengünstige Herstellung sowie eine vorteilhafte Biegefestigkeit bzw. Tragfähigkeit des Gerüstriegels.
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Die Erfindung betrifft auch eine Stapelanordnung von wenigstens zwei Gerüstriegeln, umfassend einen erfindungsgemäßen ersten Gerüstriegel und wenigstens einen zweiten erfindungsgemäßen Gerüstriegel, wobei das Rundrohr-Trägerprofil des zweiten Gerüstriegels an oder auf einem Profil-Schenkel der beiden im Wesentlichen parallelen Profil-Schenkel des U-Verstärkungsprofils des ersten Gerüstriegels an- oder aufliegt, und wobei das U-Verstärkungsprofil des zweiten Gerüstriegels mit einem Profilschenkel seiner beiden im Wesentlichen parallelen Profil-Schenkel an oder auf dem Rundrohr-Trägerprofil des ersten Gerüstriegels an- oder aufliegt, vorzugsweise, so dass die Profil-Schenkel-Achse des U-Verstärkungsprofils des zweiten Gerüstriegels und die Profil-Schenkel-Achse des U-Verstärkungsprofils des ersten Gerüstriegels etwa parallel verlaufen. Eine derartige Stapelanordnung ist besonders platzsparend bzw. ermöglicht eine besonders platzsparende Lagerung durch Stapeln der wenigstens zwei erfindungsgemäßen Gerüstriegel an bzw. aufeinander. Bei einem seitlichen Aufeinanderstapeln mehrerer erfindungsgemäßen Gerüstriegel in einer erfindungsgemäßen Stapelanordnung ergibt sich eine vorteilhafte Lagesicherung aufgrund einer verringerten Gefahr eines seitlichen Ab- bzw. Verrutschens der aufeinanderliegenden Gerüstriegel relativ zueinander. Dies bedeutet einen entsprechenden Vorteil im Vergleich zu Gerüstriegeln, deren Verstärkungsprofil einen dreieckigförmigen V-Querschnitt aufweist, wie bei dem eingangs erwähnten „O-Riegel, verstärkt“.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Gerüstriegel bzw. der erste Gerüstriegel und der zweite Gerüstriegel im Wesentlichen gleich gestaltet sind. Dies ermöglicht besonders vorteilhafte Stapel- und Platzverhältnisse.
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Dabei kann gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsvariante vorgesehen sein, dass die Profil-Schenkel-Achse des ersten Gerüstriegels und die Profil-Schenkel-Achse des zweiten Gerüstriegels einen Stapelabstand zueinander aufweisen, der dem 0,5-fachen der Summe des Außendurchmessers und der Verstärkungsprofil-Breite oder des Querabstands beträgt. Dies ermöglicht weiter verbesserte Stapel- und Platzverhältnisse.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass das Rundrohr-Trägerprofil und/oder das U-Verstärkungsprofil aus einem höherfesten Stahlwerkstoff besteht bzw. bestehen. Vorzugsweise besteht bzw. bestehen das Rundrohr-Trägerprofil und/oder das U-Verstärkungsprofil aus höherfesten Stahlwerkstoff und/oder ist bzw. sind das Rundrohr-Trägerprofil und/oder das U-Verstärkungsprofil aus höherfestem Stahlwerkstoff hergestellt. Die Verwendung eines derart hochfesten Stahlwerkstoffes ermöglicht eine erheblich verbesserte Biegefestigkeit bzw. Tragfähigkeit des daraus hergestellten Gerüstriegels.
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Der jeweilige Anschlusskopf kann bevorzugt mit einem in der Einbaustellung oberen Kopfteil und einem in der Einbaustellung unteren Kopfteil gestaltet sein, zwischen denen ein nach vorne, vorzugsweise auch zu den Seiten hin, offener Schlitz zum horizontalen Aufstecken des Anschlusskopfes auf das mit einer Durchbrechung oder mit mehreren Durchbrechungen versehene, beispielsweise als Befestigungsflansch gestaltete, Befestigungselement des Gerüstelements ausgebildet sein kann. Der jeweilige Anschlusskopf kann wenigstens eine Keilöffnung, vorzugsweise zwei Keilöffnungen, zum Ein- oder Durchstecken des Anschlusskeils aufweisen. Wenn der Anschlusskopf mit einem oberen Kopfteil und mit einem unteren Kopfteil und einem bzw. dem dazwischen ausgebildeten Schlitz ausgebildet ist, können sowohl der obere Kopfteil als auch der untere Kopfteil jeweils wenigstens eine Keilöffnung zum Durchstecken des Anschlusskeils aufweisen. Der Anschlusskopf kann mit in der Einbaustellung vertikalen Seitenflächen gebildet sein. Der Schlitz kann bevorzugt auch zu den Seitenflächen hin offen gestaltet sein. Die Seitenflächen können einen, vorzugsweise 40 bis 50 Grad, insbesondere etwa 44 Grad oder etwa 45 Grad oder etwa 46 Grad betragenden, Keilwinkel einschließen. Die Seitenflächen können nach vorne in Richtung auf ein Zentrum, vorzugsweise auf ein Stiel- und/oder Scheibenzentrum einer an dem Gerüstelement, beispielsweise Stiel, befestigten Lochscheibe, und/oder in Richtung auf eine Zentralachse des Gerüstelements, vorzugsweise Gerüstrohrs, insbesondere in Richtung auf eine Stielachse eines Gerüststiels, zulaufend ausgebildet sein. Der Anschlusskeil kann bevorzugt unverlierbar an dem Anschlusskopf befestigt sein, vorzugsweise mit Hilfe eines sein Entfernen von, insbesondere Herausziehen aus, dem Anschlusskopf verhindernden Sicherungselements, beispielsweise eines Niet.
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Es versteht sich jedoch, dass der jeweilige Anschlusskopf auch anders gestaltet sein kann. Beispielsweise kann der Anschlusskopf mit einer quer, vorzugsweise etwa senkrecht, zu der ersten Längsachse des Rundrohr-Trägerprofils und sich in der Einbaustellung nach unten, insbesondere nach unterhalb der Außenwand bzw. des Außendurchmessers des Rundrohr-Trägerprofils, erstreckenden Einstecknase versehen sein. Über diese Einstecknase kann der Anschlusskopf in vertikaler Richtung bzw. in Richtung einer Durchbrechungsachse der wenigstens einen Durchbrechung des Befestigungselements an dem Befestigungselement des Gerüstelements lösbar befestigt werden bzw. sein. Mit anderen Worten kann ein derartiger Anschlusskopf derart an dem wenigstens eine Durchbrechung aufweisenden Befestigungselement lösbar befestigbar sein bzw. befestigt werden, dass seine Einstecknase in vertikaler Richtung durch die Durchbrechung des Befestigungselements hindurch gesteckt ist bzw. wird. Dies im Unterschied zu dem vorstehend erwähnten Ausführungsbeispiel eines Gerüstriegels, bei dem der jeweilige Anschlusskopf einen nach vorne offenen und in der Einbaustellung horizontalen Schlitz aufweist, der ein horizontales Aufstecken auf das Befestigungselement ermöglicht bzw. erfordert und der demgemäß horizontal auf das Befestigungselement, beispielsweise die Lochscheibe, aufgesteckt ist bzw. wird.
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Bei dem Befestigungselement kann es sich bevorzugt um eine wenigstens eine Durchbrechung, vorzugsweise mehrere in Umfangsrichtung, vorzugsweise in gleichen Umfangswinken, insbesondere von 45 Grad, zueinander versetzt angeordnete Durchbrechungen, aufweisende Rosette, insbesondere Lochscheibe, eines Gerüstelements, vorzugsweise eines Gerüstrohrs, insbesondere eines Gerüststiels, handeln.
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Es versteht sich, dass die vorstehenden Merkmale und Maßnahmen im Rahmen der Ausführbarkeit der Erfindung beliebig kombinierbar sind.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Gesichtspunkte der Erfindung lassen sich dem nachfolgenden Beschreibungsteil entnehmen, in dem ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Figuren beschrieben ist.
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Es zeigen:
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1 eine dreidimensionale Darstellung eines in einer Einbaustellung an den Lochscheiben von zwei Gerüststielen eines Gerüsts montierten Gerüstriegels und eingebauten Gerüstböden;
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2 eine Seitenansicht des Gerüstriegels, wobei zur Veranschaulichung dessen Einbaustellung und von dessen Montage an den beiden Gerüststielen letztere mit ihren Lochscheiben strichpunktiert dargestellt sind;
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3 den Gerüstriegel in einer Draufsicht von oben;
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4 einen stark vergrößerten Querschnitt des Gerüstriegels entlang der Schnittlinien 4-4 in den 2 und 3, ohne Darstellung des Anschlusskopfes;
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5 eine mögliche Stapelanordnung von zwei Gerüstriegeln.
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Der Gerüstriegel 20 aus Metall umfasst als wesentliche Elemente ein langgestrecktes, stabförmiges Rundrohr-Trägerprofil 21 aus, vorzugsweise verzinktem, Stahl und ein langgestrecktes U-Verstärkungsprofil 22 aus, vorzugsweise verzinktem, Stahlblech.
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Das Rundrohr-Trägerprofil 21 besteht aus einem im Wesentlichen geraden, im Wesentlichen kreiszylindrischen Rundrohr. Das Rundrohr-Trägerprofil 21 erstreckt sich in Richtung einer ersten Längsachse 23 in einer ersten Längsrichtung 24 und hat zwei in entgegengesetzte Richtungen in der ersten Längsrichtung voneinander weg weisende Trägerprofil-Enden 25.1, 25.2. Das Rundrohr-Trägerprofil 21 weist, in der ersten Längsrichtung 24 betrachtet, eine Trägerprofil-Länge 26 und eine Trägerprofil-Längsmitte 27 sowie einen über seine Trägerprofil-Länge 26 im Wesentlichen gleichbleibenden Außendurchmesser 28 auf. Das Rundrohr-Trägerprofil 21 weist im Wesentlichen über seine gesamte Trägerprofil-Länge 26 bzw. im Wesentlichen über seinen gesamten Trägerprofilumfang eine im Wesentlichen gleichbleibende Trägerprofil-Wandstärke 29 auf. Das Rundrohr-Trägerprofil 21 hat einen, in einer Einbaustellung 30 des Gerüstriegels 20 betrachtet oberen, Auflagerand 31 zum Auflegen und/oder Einhängen eines Gerüstbelags 39 oder mehrerer Gerüstbeläge 39. An jedem Trägerprofil-Ende 25.1, 25.2 der Trägerprofil-Enden 25.1, 25.2 ist jeweils ein separater Anschlusskopf 32 aus Metall, insbesondere aus Temperguss, Grauguss, Stahlguss oder Stahl, zum lösbaren Befestigen des Gerüstriegels 20 in der Einbaustellung 30 an einem mit wenigstens einer Durchbrechung 33.1, 33.2 versehenen Befestigungselement 34 eines Gerüstelements 36 mittels eines durch die wenigstens eine Durchbrechung 33.1, 33.2 steckbaren Anschlusskeils 35 festgeschweißt.
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Wie in den 1 bis 3 veranschaulicht, kann der Gerüstriegel 20 über seine beiden Anschlussköpfe 32, 32 in einer an sich bekannten Art und Weise mit Hilfe jeweils eines Anschlusskeils 35 an jeweils einer Lochscheibe 34 eines Gerüststiels 36 befestigt sein. Wie dort ebenfalls gezeigt, können an bzw. auf dem Gerüstriegel 20 in einer ebenfalls an sich bekannten Art und Weise mehrere Gerüstböden 39, in der ersten Längsrichtung 24 betrachtet nebeneinander, festgelegt sein, beispielsweise mittels der gezeigten Einhängehaken bzw. Klauen 37.
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Das U-Verstärkungsprofil 22 erstreckt sich in Richtung einer zweiten Längsachse 43 in einer zweiten Längsrichtung 44 parallel zu dem Rundrohr-Trägerprofil 21 bzw. parallel zu dessen erster Längsachse 23 unter Überbrückung der Trägerprofil-Längsmitte 27 entlang des Rundrohr-Trägerprofils 21 durchgehend über eine Verstärkungsprofil-Länge 45, die wenigstens der Hälfte der Trägerprofil-Länge 26 des Rundrohr-Trägerprofils 21 entspricht. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel beträgt die Trägerprofil-Länge 26 etwa 940 mm und die Verstärkungsprofil-Länge 45 beträgt etwa 720 mm. Das U-Verstärkungsprofil 22 ist gegenüber dem Rundrohr-Trägerprofil 21, in der ersten Längsrichtung 24 betrachtet, mittig zentriert angeordnet. Demgemäß erstreckt sich das Rundrohr-Trägerprofil 21 mit seinem jeweiligen Trägerprofil-Ende 25.1, 25.2, in der ersten Längsrichtung 24 betrachtet, über das jeweilige Verstärkungsprofil-Ende 47.1, 47.2 des U-Verstärkungsprofils 22 hinaus. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel weist das jeweilige Trägerprofil-Ende 25.1, 25.2 des Rundrohr-Trägerprofils 21 zu dem jeweils zugeordneten Verstärkungsprofil-Ende 47.1, 47.2 des U-Verstärkungsprofils 22, in der ersten Längsrichtung 24 betrachtet, jeweils einen Abstand 46 auf. Vorzugsweise beträgt dieser Abstand 46 etwa 110,0 mm. Es versteht sich jedoch, dass der Abstand auch kleiner oder größer sein kann. Bei dem U-Verstärkungsprofil 22 handelt es sich um ein mit Bezug auf die zweite Längsrichtung 44 gerades Profil. Das U-Verstärkungsprofil 22 hat zwei in entgegengesetzte Richtungen voneinander weg weisende Verstärkungsprofil-Enden 47.1, 47.2. Das U-Verstärkungsprofil 22 erstreckt sich von dem Rundrohr-Trägerprofil 21 weg, in der Einbaustellung 30 nach unterhalb des Rundrohr-Trägerprofils 21. Das U-Verstärkungsprofil 22 weist, in einem senkrecht zu der zweiten Längsachse 43 verlaufenden Querschnitt betrachtet, einen U-förmigen Querschnitt 48 auf (siehe insbesondere 4). Das U-Verstärkungsprofil 22 umfasst ein sich in der zweiten Längsrichtung 44 gerade erstreckendes Basis-Profil 49 und zwei seitliche Profil-Schenkel 50.1, 50.2. Die Profil-Schenkel 50.1, 50.2 erstrecken sich von dem Basis-Profil 49 in eine gleiche Richtung, in der Einbaustellung betrachtet nach oben, weg im Wesentlichen parallel zueinander in Richtung einer in der Einbaustellung 30 vertikalen Profil-Schenkel-Achse 51 in einem Querabstand 52 zueinander. Das Basis-Profil 49 ist von dem Rundrohr-Trägerprofil 21 weg nach außen d.h. konvex unter Ausbildung eines Innenradius 53 bzw. mit einem Innenradius 53 gewölbt. Der Innenradius 53 beträgt beispielsweise 7 mm. In einem Querschnitt senkrecht zu der zweiten Längsachse 44 betrachtet, weist das Basis-Profil 49 einen halbkreisförmigen Querschnitt 54 auf. Die beiden seitlichen Profil-Schenkel 50.1, 50.2 erstrecken sich in der zweiten Längsrichtung 44 im Wesentlichen parallel zueinander. Ein erster Profil-Schenkel 50.1 der beiden Profil-Schenkel 50.1, 50.2 weist ein von dem Basis-Profil 49 weg weisendes erstes Befestigungsende 55.1 auf. Ein zweiter Profil-Schenkel 50.2 der beiden Profil-Schenkel 50.1, 50.2 weist ein von dem Basis-Profil 49 weg weisendes zweites Befestigungsende 55.2 auf. Das erste Befestigungsende 55.1 des ersten Profil-Schenkels 50.1 weist von dem Basis-Profil 49 einen ersten Abstand 56 auf und das zweite Befestigungsende 55.2 des zweiten Profil-Schenkels 50.2 weist von dem Basis-Profil 49 einen zweiten Abstand auf, der gleich groß ist wie der erste Abstand 56. Jeder Profil-Schenkel 50.1, 50.2 der beiden Profil-Schenkel 50.1, 50.2 ist mit seinem von dem Basis-Profil 49 weg weisenden Befestigungs-Ende 55.1, 55.2 an der kreiszylindrischen Außenwand 38 des Rundrohr-Trägerprofils 21 festgeschweißt. Die Außenwand 38 kann auch mit Außenumfangswand bezeichnet werden. Die beiden Profil-Schenkel 50.1, 50.2 erstrecken sich, in einem Querschnitt senkrecht zu der zweiten Längsachse 43 betrachtet, in dem Querabstand 52 parallel zueinander. Das U-Verstärkungsprofil 22 weist eine dem Querabstand 52 entsprechende U-Verstärkungsprofil-Breite 52 und eine dem Abstand 56 der Befestigungs-Enden 55.1, 55.2 von dem Basis-Profil 49 entsprechende Verstärkungsprofil-Höhe 56 auf. Die Verstärkungsprofil-Höhe 56 ist größer als die Verstärkungsprofil-Breite 52 und ist auch größer als der Außendurchmesser 28 des Rundrohr-Trägerprofils 21.
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Der Querabstand 52 der beiden seitlichen, sich im Wesentlichen parallel zueinander erstreckenden Profil-Schenkel 50.1, 50.2 bzw. die Verstärkungsprofil-Breite 52 des U-Verstärkungsprofils 22 ist bzw. sind kleiner als das 0,6-fache des Außendurchmessers 28 des Rundrohr-Trägerprofils 21. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel beträgt der Querabstand 52 bzw. die U-Verstärkungsprofil-Breite 52 etwa 20,0 mm. Der Außendurchmesser 28 des Rundrohr-Trägerprofils 21 beträgt etwa 48,3 mm. Demgemäß beträgt in dem gezeigten Ausführungsbeispiel der Quotient bzw. das Verhältnis des Querabstands 52 bzw. der U-Verstärkungsprofil-Breite 52 und des Außendurchmessers 28 des Rundrohr-Trägerprofils 21 etwa 0,41. Die Wandstärke des Rundrohr-Trägerprofils 29 beträgt hier etwa 2,7 mm. Die Wandstärke 57 der Profil-Schenkel 50.1, 50.2 des U-Verstärkungsprofils 22 beträgt hier etwa 3,0 mm.
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Der erste Profil-Schenkel 50.1 der beiden seitlichen Profil-Schenkel 50.1, 50.2 ist mit zwei sich jeweils in der zweiten Längsrichtung 44 erstreckenden, langgestreckten, rechteckförmigen, Durchbrechungen 60.1, 60.2 zum Befestigen und/oder Sichern von in den Figuren nicht gezeigten Gerüstbauteilen versehen. Eine erste Durchbrechung 60.1 der beiden Durchbrechungen 60.1, 60.2 ist in einem ersten Längs-Abstand 61.1 zu dem ersten Verstärkungsprofil-Ende 47.1 des U-Verstärkungsprofils 22 und in einem zweiten Längs-Abstand zu dem zweiten Verstärkungsprofil-Ende 47.2 der beiden U-Verstärkungsprofil-Enden 47.1, 47.2 des U-Verstärkungsprofils 22 angeordnet. Die andere, auch mit dritte Durchbrechung, bezeichnete Durchbrechung 60.3 der beiden Durchbrechungen 60.1, 60.3 des ersten Profil-Schenkels 50.1, ist in einem fünften Längs-Abstand zu dem ersten Verstärkungsprofil-Ende 47.1 angeordnet, der dem zweiten Längs-Abstand im Wesentlichen entspricht und ist in einem sechsten Längs-Abstand 61.6 zu dem zweiten Verstärkungsprofil-Ende 47.2 angeordnet, der dem ersten Längsabstand 61.1 im Wesentlichen entspricht. Die erste Durchbrechung 60.1 und die andere bzw. dritte Durchbrechung 60.3 sind in einem ersten Durchbrechungs-Längs-Abstand 62.1 zueinander auf einer im Wesentlichen gleichen Höhe angeordnet und sind jeweils, von der in der ersten Längsrichtung 24 betrachtet, geraden Außenwand 38 des Rundrohr-Trägerprofils 21, in der Einbaustellung 30 nach oben, begrenzt.
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Auch der zweite Profil-Schenkel 50.2 der beiden seitlichen Profil-Schenkel 50.1, 50.2 ist mit zwei sich jeweils in der zweiten Längsrichtung 44 erstreckenden, langgestreckten, rechteckförmigen, Durchbrechungen 60.2 zum Befestigen und/ oder Sichern von in den Figuren nicht gezeigten Gerüstbauteilen bzw. der besagten Gerüstbauteile versehen. Die eine Durchbrechung dieser beiden Durchbrechungen, die auch mit zweite Durchbrechung 60.2 bezeichnet ist, ist in einem dritten Längs-Abstand zu dem ersten Verstärkungsprofil-Ende 47.1 des U-Verstärkungsfils 22 angeordnet, der im Wesentlichen dem ersten Längsabstand 61.1 entspricht, und ist in einem vierten Längs-Abstand zu dem zweiten Verstärkungsprofil-Ende 47.2 angeordnet, der im Wesentlichen dem zweiten Längs-Abstand entspricht. Die andere Durchbrechung dieser beiden Durchbrechungen 60.2, die auch mit vierte Durchbrechung bezeichnet ist, ist, in einem siebten Längs-Abstand zu dem ersten Verstärkungsprofil-Ende 47.1 des U-Verstärkungsprofils 22 angeordnet, der im Wesentlichen dem fünften bzw. zweiten Längsabstand entspricht. Außerdem ist die vierte Durchbrechung in einem achten Längs-Abstand zu dem zweiten U-Verstärkungsprofil-Ende 47.2 des U-Verstärkungsprofils 22 angeordnet, der im Wesentlichen dem sechsten bzw. ersten Längs-Abstand entspricht. Die eine bzw. zweite Durchbrechung 60.2 und die andere bzw. vierte Durchbrechung sind in einem zweiten Durchbrechungs-Längs-Abstand zueinander auf einer gleichen Höhe angeordnet und sind jeweils von der, in der ersten Längsrichtung 24 betrachtet, geraden Außenwand 38 des Rundrohr-Trägerprofils 21, in der Einbaustellung 30 nach oben, begrenzt. Der zweite Durchbrechungs-Längs-Abstand ist im Wesentlichen gleich groß wie der erste Durchbrechungs-Längs-Abstand 62.1. Der erste Durchbrechungs-Längsabstand 62.1 und zweite Durchbrechungs-Längsabstand betragen hier jeweils etwa 34 mm. Der erste, dritte, sechste und achte Längsabstand betragen hier jeweils etwa 80 mm. Der zweite, vierte, fünfte und siebte Längsabstand betragen hier jeweils etwa 377 mm.
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Jede der vier Durchbrechungen 60.1, 60.2, 60.3 weist, in einer Richtung senkrecht zu der zweiten Längsrichtung 44 betrachtet, eine im Wesentlichen gleich große Durchbrechungs-Höhe 63 und, in der zweiten Längsrichtung 44 betrachtet, eine im Wesentlichen gleich große Durchbrechungs-Länge 64 auf. Die jeweilige Durchbrechungs-Länge 64 beträgt hier etwa 263 mm. Es versteht sich jedoch, dass jede Durchbrechung, insbesondere bei längeren Gerüstriegeln, auch eine andere Durchbrechungslänge aufweisen kann, beispielsweise etwa 158 mm oder etwa 286 mm oder etwa 478 mm. Es versteht sich ferner, dass jeder Profilschenkel auch mehr als zwei Durchbrechungen aufweisen kann, insbesondere drei bis acht Durchbrechungen. Wenn jeder Profilschenkel mehr als zwei Durchbrechungen enthält, weisen vorzugsweise die den jeweiligen Verstärkungsprofil-Enden am nächsten liegenden Durchbrechungen eine Durchbrechungslänge auf, die jeweils der Durchbrechungslänge 64 entspricht, also etwa 263 mm beträgt.
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Jede der vier Durchbrechungen 60.1, 60.2, 60.3 weist einen im Wesentlichen gleich großen Durchbrechungsquerschnitt auf. Die Durchbrechungs-Höhe 63 jeder Durchbrechung 60.1, 60.2, 60.3 ist kleiner als die Verstärkungsprofil-Höhe 56. In einer Blickrichtung senkrecht zu einer die erste Längsachse 23 und die zweite Längsachse 43 enthaltenden Ebene 65 betrachtet, fluchten sowohl die erste Durchbrechung 60.1 des ersten Profil-Schenkels 50.1 und die zweite Durchbrechung 60.2 des zweiten Profil-Schenkels 50.2 als auch die dritte Durchbrechung 60.3 des ersten Profil-Schenkels 50.1 und die vierte Durchbrechung des zweiten Profil-Schenkels 50.2 jeweils im Wesentlichen bzw. sind jeweils paarweise im Wesentlichen deckungsgleich angeordnet. Jede der vier Durchbrechungen 60.1, 60.2, 60.3 ist in einer Blickrichtung senkrecht zu der die erste Längsachse 23 und die zweite Längsachse 43 enthaltenden Ebene bzw. Längs-Symmetrieebene 65 betrachtet, von Wandteilen des jeweiligen Profil-Schen-kels 50.1, 50.2 des U-Verstärkungsprofils 22 und von einem Wandteil der Außenwand 38 des Rundrohr-Trägerprofils 21 vollumfänglich begrenzt bzw. umschlossen.
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Die beiden Profil-Schenkel 50.1, 50.2 des U-Verstärkungsprofils 22 weisen jeweils im Bereich ihrer Durchbrechungen 60.1, 60.3; 60.2 eine im Wesentlichen gleich große Profil-Schenkel-Höhe 66 auf, die größer ist als die Hälfte der Verstärkungsprofil-Höhe 56. Demgemäß ist die jeweilige Durchbrechungs-Höhe 63 der Durchbrechungen 60.1, 60.3; 60.2 der beiden Profil-Schenkel 50.1, 50.2 des U-Verstärkungsprofils 22 jeweils kleiner als die Hälfte der Verstärkungsprofil-Höhe 56. Die Durchbrechungs-Höhen 63 der Durchbrechungen 60.1, 60.3; 60.2 sind im Wesentlichen gleich groß. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel beträgt die jeweilige Durchbrechungshöhe 63 etwa 30,0 mm. Die Profilschenkel-Höhe 66, welche die Profil-Schenkel 50.1, 50.2 des U-Verstärkungsprofils 22 jeweils im Bereich der Durchbrechungen 60.1, 60.3; 60.2 aufweisen, beträgt hier etwa 43,0 mm. Die Verstärkungsprofil-Höhe 56 beträgt in dem gezeigten Ausführungsbeispiel etwa 73,0 mm.
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In dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Gerüstriegel 20 symmetrisch zu einer die erste Längsachse 23 und die zweite Längsachse 43 enthaltenen Längs-Symmetrieebene 65 und auch symmetrisch zu einer die Trägerprofil-Längsmitte 27 des Rundrohr-Trägerprofils 21 enthaltende Quer-Symmetrie-Ebene 67 ausgebildet bzw. gestaltet. Demgemäß sind das U-Verstärkungsprofil 22 und damit auch die beiden seitlichen, sich im Wesentlichen parallel zueinander erstreckenden Profil-Schenkel 50.1, 50.2 des U-Verstärkungsprofils 22, symmetrisch zu der Längs-Symmetrieebene 65 und auch symmetrisch zu der Quer-Symmetrie-Ebene 67 ausgebildet bzw. gestaltet. Die beiden symmetrisch zu der Längs-Symmetrieebene 65 gestalteten und angeordneten Profil-Schenkel 50.1, 50.2 des U-Verstärkungsprofils 22 des Gerüstriegels 20 erstrecken sich beiderseits der Längs-Symmetrieebene 65 und damit beiderseits einer senkrecht zu der zweiten Längsachse 43 ausgebildeten Profil-Schenkel-Achse 51 des U-Verstärkungsprofils 22 parallel zueinander.
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Die beiden Profil-Schenkel 50.1, 50.2 des U-Verstärkungsprofils 22 sind mit ihren Befestigungsenden 55.1, 55.2 jeweils gegenüber der Längs-Symmetrieebene 65 um einen gleichen Abstand seitlich versetzt angeordnet, welcher der Hälfte des Querabstands 52 bzw. der Hälfte der U-Verstärkungsprofi-Breite 52 entspricht. Deshalb sitzen die Profil-Schenkel 50.1, 50.2 des U-Verstärkungsprofils 22 und sitzt damit das U-Verstärkungsprofil 22 nicht an dem in der Einbaustellung 30 niedrigsten Punkt des Rundrohr-Trägerprofils 21, sondern von dem Mittelpunkt 40 des Rundrohr-Trägerprofils 21 bzw. von der Längs-Symmetrieebene 65 nach beiden Seiten versetzt. Deshalb ergibt sich eine effektive Verstärkungsprofil-Höhe 68, die um einen Abstand bzw. Betrag 69 geringfügig kleiner ist als die Verstärkungsprofil-Höhe 56 und ergibt sich eine effektive Durchbrechungs-Höhe 70 der jeweiligen Durchbrechung 60.1, 60.3; 60.2, die um den gleichen Abstand bzw. Betrag 69 kleiner ist als die jeweilige Durchbrechungs-Höhe 63. Die effektive Verstärkungsprofil-Höhe 68 beträgt hier etwa 71,96 mm. Die effektive Durchbrechungs-Höhe 70 beträgt hier etwa 28,96 mm. Demgemäß ist die effektive Verstärkungsprofil-Höhe 68 gegenüber der Verstärkungsprofil-Höhe 56 um den Abstand bzw. Betrag 69 von etwa 1,04 mm verringert. Demgemäß weist der Gerüstriegel 20 eine Gesamthöhe 71 auf, die der Summe des Außendurchmessers 28 des Rundrohr-Trägerprofils 21 und der effektiven Verstärkungsprofil-Höhe 68 entspricht. Die Gesamthöhe 71 beträgt hier rechnerisch etwa 120,26 mm (siehe 4). Auch die effektive Durchbrechungs-Höhe 70 ist gegenüber der Durchbrechungs-Höhe 63 um den Betrag 69 von etwa 1,04 mm verringert.
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Vorzugsweise ist das U-Verstärkungsprofil 22 durch Abkanten, Umbiegen und oder Profilieren auf einer Rollenstraße eines in den Figuren nicht gezeigten, platten- oder bandförmigen, vorzugsweise planebenen, Stahlblechs bzw. Stahlblech-Halbzeugs um eine einzige Abkant- bzw. Biegeachse hergestellt.
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Der erfindungsgemäße Gerüstriegel 20 bietet eine vorteilhafte Möglichkeit für eine Befestigung von, insbesondere bereits vorhandenen, in den Figuren nicht gezeigten Zubehörbauteilen mit, insbesondere standardisierten, vorzugsweise integrierten, Kupplungen in einem Längsbereich des Rundrohr-Trägerprofils 21, in welchem sich auch das U-Verstärkungsprofil 22 erstreckt, und/oder für eine Sicherung wenigstens eines an bzw. auf dem Rundrohr-Trägerprofil 21 aufliegenden bzw. eingehängten, insbesondere vorhandenen, Gerüstbodens 39 gegen Abheben mittels eines an der Unterseite des bzw. des jeweiligen Gerüstbodens 39 relativ zu diesem um eine quer, insbesondere senkrecht, zu der Arbeitsfläche des Gerüstbodens 39 angeordneten Schwenkachse schwenkbaren, in den Figuren nicht gezeigten Sicherungsriegels.
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In 5 ist eine Stapelanordnung 75 von zwei erfindungsgemäßen Gerüstriegeln 20 gezeigt, umfassend einen ersten Gerüstriegel 20.1 und einen zweiten Gerüstriegel 20.2. Der erste Gerüstriegel 20.1 und der zweite Gerüstriegel 20.2 sind gleich gestaltet. Mit anderen Worten gesagt, zeigt die Stapelanordnung zwei gleiche Gerüstriegel 20.
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In der in 5 gezeigten Stapelanordnung 75 ist der zweite Gerüstriegel 20.2 gegenüber dem ersten Gerüstriegel 20.1 um 180 Grad um die erste Längsachse 23 des ersten Gerüstriegels 20.1 gedreht derart angeordnet, dass, in einem Querschnitt senkrecht zu der ersten bzw. zweiten Längsachse 23 bzw. 43 des ersten Gerüstriegels 20.1 betrachtet, die mit dem jeweiligen Basis-Profil 49 des jeweiligen U-Verstärkungsprofils 22 gebildeten bzw. begrenzten Enden 76 des jeweiligen U-Verstärkungsprofils 22 in entgegengesetzte Richtungen voneinander weg weisen bzw. dass das U-Verstärkungsprofil 22 des ersten Gerüstriegels 20.1 von dessen Rundrohr-Trägerprofil 21 und das Verstärkungsprofil 22 des zweiten Gerüstriegels 20.2 von dessen Rundrohr-Trägerprofil 21 in entgegen gesetzte Richtungen weg weisen.
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Das Rundrohr-Trägerprofil 21 des zweiten Gerüstriegels 20.2 liegt an oder auf einem Profil-Schenkel 50.1 der beiden im Wesentlichen parallelen Profil-Schenkel 50.1, 50.2 des U-Verstärkungsprofils 22 des ersten Gerüstriegels 20.1 und das U-Verstärkungsprofil 22 des zweiten Gerüstriegels 20.2 liegt mit einem Profilschenkel 50.1 seiner beiden im Wesentlichen parallelen Profil-Schenkel 50.1, 50.2 an oder auf dem Rundrohr-Trägerprofil 21 des ersten Gerüstriegels 20.1, so dass die Profil-Schenkel-Achse 51 des U-Verstärkungsprofils 22 des zweiten Gerüstriegels 20.2 und die Profil-Schenkel-Achse 51 des U-Verstärkungsprofils 22 des ersten Gerüstriegels 20.1 etwa parallel verlaufen (siehe 5). Eine derartige Stapelanordnung 75 ist besonders platzsparend bzw. ermöglicht eine besonders platzsparende Lagerung durch Stapeln der wenigstens zwei erfindungsgemäßen Gerüstriegel 20; 20.1, 20.2 an- bzw. aufeinander. Die Profil-Schenkel-Achse 51 des ersten Gerüstriegels 20.1 und die dazu parallele Profil-Schenkel-Achse 51 des zweiten Gerüstriegels 20.2 weisen einen Stapelabstand 77 zueinander auf, der dem 0,5-fachen bzw. der Hälfte der Summe des Außendurchmessers 28 des jeweiligen Rundrohr-Trägerprofils 21 und der Verstärkungsprofil-Breite 52 des jeweiligen U-Verstärkungsprofils 22 oder des Querabstands 52 der jeweiligen Profil-Schenkel 50.1, 50.2 des jeweiligen U-Verstärkungsprofils 22 beträgt. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel beträgt der besagte Stapelabstand 77 nur etwa 34,15 mm.
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Bezugszeichenliste
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- 20
- Gerüstriegel
- 20.1
- (erster) Gerüstriegel
- 20.2
- (zweiter) Gerüstriegel
- 21
- Rundrohr-Trägerprofil/Rundrohr
- 22
- U-Verstärkungsprofil
- 23
- erste Längsachse von 21
- 24
- erste Längsrichtung
- 25.1
- (erstes) Trägerprofil-Ende
- 25.2
- (zweites) Trägerprofil-Ende
- 26
- Trägerprofil-Länge
- 27
- Trägerprofil-Längsmitte
- 28
- Außendurchmesser von 21
- 29
- (Trägerprofil-)Wandstärke
- 30
- Einbaustellung
- 31
- (oberer) Auflagerand von 21
- 32
- Anschlusskopf
- 33.1
- Durchbrechung
- 33.2
- Durchbrechung
- 34
- Befestigungselement/Rosette/Lochscheibe
- 35
- Anschlusskeil
- 36
- Gerüstelement/Gerüststiel
- 37
- Einhängehaken/- kralle
- 39
- Gerüstbelag/Gerüstboden
- 40
- Mittelpunkt
- 43
- zweite Längsachse von 22
- 44
- zweite Längsrichtung
- 45
- Verstärkungsprofil-Länge
- 46
- Abstand (110)
- 47.1
- (erstes) Verstärkungsprofil-Ende/Längs-Ende
- 47.2
- (weites) Verstärkungsprofil-Ende/Längs-Ende
- 48
- U-förmiger Querschnitt
- 49
- Basis-Profil
- 50.1
- (erster) Profil-Schenkel
- 50.2
- (zweiter) Profil-Schenkel
- 51
- Profil-Schenkel-Achse
- 52
- Querabstand/Verstärkungsprofil-Breite
- 53
- Innenradius
- 54
- (halbkreisförmiger) Querschnitt
- 55.1
- (erstes) Befestigungsende von 50.1
- 55.2
- (zweites) Befestigungsende von 50.2
- 56
- Abstand/U-Profil-Höhe
- 57
- (Verstärkungsprofil-)Wandstärke
- 60.1
- (erste) Durchbrechung
- 60.2
- (zweite) Durchbrechung
- 60.3
- (dritte) Durchbrechung
- 61.1
- (erster) Längs-Abstand
- 61.6
- (sechster) Längsabstand
- 62.1
- (erster) Durchbrechungs-Längsabstand
- 63
- Durchbrechungs-Höhe
- 64
- Durchbrechungs-Länge
- 65
- (Längs-Symmetrie-)Ebene
- 66
- Profil-Schenkel-Höhe
- 67
- (Quer-Symmetrie-)Ebene
- 68
- effektive Verstärkungsprofil-Höhe
- 69
- Abstand/Betrag
- 70
- effektive Durchbrechungs-Höhe
- 71
- Gesamthöhe
- 75
- Stapelanordnung
- 77
- Stapelabstand
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 4671382 [0002]
- DE 102014100498 [0005]
- DE 2014/100433 [0005]