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DE102015107825A1 - Liegefläche für Aufstelldach - Google Patents

Liegefläche für Aufstelldach Download PDF

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DE102015107825A1
DE102015107825A1 DE102015107825.2A DE102015107825A DE102015107825A1 DE 102015107825 A1 DE102015107825 A1 DE 102015107825A1 DE 102015107825 A DE102015107825 A DE 102015107825A DE 102015107825 A1 DE102015107825 A1 DE 102015107825A1
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DE
Germany
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vehicle
support element
roof
cushion
vehicle according
Prior art date
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Pending
Application number
DE102015107825.2A
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English (en)
Inventor
Rainer Buck
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Buck Rainer De
Original Assignee
Hymer GmbH and Co KG
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Filing date
Publication date
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P3/00Vehicles adapted to transport, to carry or to comprise special loads or objects
    • B60P3/32Vehicles adapted to transport, to carry or to comprise special loads or objects comprising living accommodation for people, e.g. caravans, camping, or like vehicles
    • B60P3/36Auxiliary arrangements; Arrangements of living accommodation; Details
    • B60P3/38Sleeping arrangements, e.g. living or sleeping accommodation on the roof of the vehicle
    • B60P3/39Sleeping arrangements, e.g. living or sleeping accommodation on the roof of the vehicle expansible, collapsible or repositionable elements adapted to support a bed, e.g. wall portions

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
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  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Es wird ein Fahrzeug (1) mit einem Dach (2) vorgeschlagen, wobei innerhalb des Daches (2) in Gebrauchsstellung eine Liegefläche für Personen vorgesehen ist. Die Liegefläche umfasst mindestens ein Liegepolster (7) und mindestens ein Tragelement (9) und liegt in Gebrauchsstellung auf zumindest einem Auflageelement (8) auf. Erfindungsgemäß ist die Liegefläche in Gebrauchsstellung entlang der Fahrzeug-Längsrichtung zumindest abschnittsweise teilbar.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Liegefläche innerhalb eines Daches eines Fahrzeuges.
  • Im Sinne der vorliegenden Erfindung sind unter dem Begriff ”Fahrzeug” in erster Linie zu Reisezwecken genutzte Fahrzeuge, insbesondere Reisemobile, Freizeitmobile und Wohnwägen zu verstehen.
  • Unter dem Begriff „Dach” sind im Sinne der Erfindung vorrangig Aufstelldach oder Hubdach zu verstehen. Es kann sich zudem um einen festen Dachaufsatz oben genannter Fahrzeuge handeln.
  • Der Begriff „Gebrauchsstellung” bedeutet im Sinne der Erfindung die Nutzungsmöglichkeit zumindest eines Teils der Liegefläche. Eine Gebrauchsstellung liegt bei Fahrzeugen mit ausgefahrenem Aufstell- oder Hubdach vor, wobei das Fahrzeug dabei nicht bewegt wird. Bei Fahrzeugen mit festem Dachaufsatz liegt eine Gebrauchsstellung stets vor.
  • Fahrzeuge mit einem Aufstell- und Hubdach oder einem festen Dachaufsatz sind aus dem Stand der Technik bereits bekannt.
  • Beispielhaft ist in der Druckschrift DE 10 2004 005 589 A1 ein Aufstelldach für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Campingfahrzeug, beschrieben.
  • Ein Wohn- und/oder Reisemobil mit einem Aufstelldach ist auch aus der Druckschrift DE 295 13 973 U1 bekannt. Hier wird eine so genannte Dachbettplatte eingesetzt, auf der sich eine Schlafstelle bzw. ein Ruhebett einrichten lässt. Die Dachbettplatte kann darüber hinaus als Ablagefläche genutzt werden. Nachteilig an der Verwendung solcher Dachbettplatten ist, dass die volle Stehhöhe in dem Fahrzeug nach Einbringen der Dachbettplatte nicht mehr verfügbar ist. Es ist somit nicht möglich, gleichzeitig die volle Stehhöhe in dem Fahrzeug zu ermöglichen und eine Liegefläche innerhalb eines vorhandenen Daches zur Verfügung zu stellen.
  • Aus dem Stand der Technik sind bereits auch solche Liegeflächen für Campingfahrzeuge bekannt, welche nicht aus einer einzelnen Dachbettplatte bestehen. So beschreibt beispielhaft die DE 295 13 973 U1 einen Auflagerost. Diese werden zur Schaffung einer Liegefläche benutzt. Der Auflagerost besteht hierbei aus durch Querverbindungen verbundenen Hohlprofil-Lamellen, wobei diese dabei nach Art von Jalousien durch Textil- oder Kunststoffbänder miteinander verbunden sind. Bei Nichtgebrauch werden diese zum Beispiel in der Form einer Rolle im Fahrzeuginneren oder auch außen verstaut. Eine solche aus Hohlprofil-Lamellen bestehende Liegefläche weist ebenfalls den Nachteil auf, dass die volle Stehhöhe in dem Fahrzeug bei gleichzeitiger Nutzmöglichkeit einer Liegefläche nicht gewährleistet ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die oben genannten Nachteile zu umgehen und eine verbesserte Liegefläche innerhalb eines Daches zur Verfügung zu stellen.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich insbesondere aus den Unteransprüchen.
  • Demnach wird eine Liegefläche für Personen innerhalb des Daches eines Fahrzeuges vorgeschlagen, wobei die Liegefläche mindestens ein Liegepolster und mindestens ein Tragelement umfasst und wobei in Gebrauchsstellung zumindest ein Auflageelement zur Auflage der Liegefläche vorgesehen ist und wobei die Liegefläche in Gebrauchsstellung entlang der Fahrzeug-Längsrichtung zumindest abschnittsweise teilbar und/oder faltbar ist. Auf diese Weise kann mit der erfindungsgemäßen Liegefläche die volle Stehhöhe im Fahrzeug bei gleichzeitiger Benutzung der geteilten Liegefläche ausgenutzt werden.
  • Im Rahmen einer vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Liegefläche mittels einer Schwenk-, Hub- oder Klappbewegung zumindest abschnittsweise entlang der Fahrzeug-Längsrichtung teilbar ist.
  • Es sind somit verschiedene Bewegungen denkbar, die es ermöglichen, die volle Stehhöhe innerhalb des Fahrzeuges ausnutzen zu können und gleichzeitig eine Liegefläche zur Verfügung zu stellen.
  • Es ist besonders vorteilhaft, wenn das Liegepolster auf dem Tragelement aufliegend angeordnet, insbesondere das Tragelement aufnehmend ausgebildet ist.
  • Es wird somit eine Stabilisierung des Liegepolsters durch das Tragelement ermöglicht.
  • Es kann sich bei dem Tragelement um eine Konstruktion aus Holz, Kunststoff oder Metall handeln. Bevorzugt ist, wenn das Tragelement als Brett ausgestaltet ist, das aus Holz gefertigt ist.
  • Im Weiteren kann eine besonders bevorzugte Ausführungsform vorsehen, dass das zumindest eine Liegepolster und/oder das zumindest eine Tragelement mehrteilig ausgestaltet ist.
  • Dadurch wird es möglich, dem Benutzer eine erhöhte Flexibilität zur Verfügung zu stellen und somit individuellen Bedürfnissen hinsichtlich der Nutzung des Fahrzeuges entgegenzukommen.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass, das zumindest eine Liegepolster mehrteilig ausgestaltet ist, wobei wenigstens zwei Teile quer zur Fahrzeug-Längsachse unterschiedliche Breiten aufweisen und/oder wobei ein Teil eine im Vergleich zu seiner Länge eine gleiche oder größere Breite aufweist.
  • Dadurch wird es möglich, die volle Stehhöhe innerhalb des Fahrzeuges entlang der Fahrzeug-Längsrichtung zu nutzen und damit beispielsweise die ebenfalls in dieser Richtung angeordnete Kochvorrichtung nutzbar zu machen. Gleichzeitig wird bei einer solchen Ausführung eine Nutzung der Liegefläche mindestens anteilig ermöglicht. Es kann auf die unterschiedlichen Bedürfnisse des Benutzers eingegangen werden, da in diesem Fall die volle Stehhöhe innerhalb des Fahrzeuges somit nicht nur in Fahrzeug-Längsrichtung, sondern auch in Fahrzeug-Querrichtung vergrößert bzw. verringert werden kann. Dementsprechend kann auch die Liegefläche vergrößert bzw. verringert werden. Zusätzlich kann zumindest in einem Teilbereich des Fahrzeugs eine Liegefläche über die gesamte Breite zur Verfügung stehen.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Liegefläche mit dem Dach und/oder mit dem Fahrzeug lösbar verbindbar ist.
  • Dies weist den Vorteil auf, dass verhindert werden kann, dass ein aufgeklapptes Liegepolster unkontrolliert seine Position verändert, beispielsweise durch ein Herunterklappen. Es wird somit auch eine mögliche Verletzungsgefahr durch ein unkontrolliertes Herunterklappen reduziert.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sieht die Erfindung vor, dass das zumindest eine Liegepolster und/oder das zumindest eine Tragelement mit zumindest einem Befestigungsmittel versehen ist, wobei das Befestigungsmittel vorzugsweise als Klappmittel ausgebildet ist und/oder wobei das Befestigungsmittel mit dem Fahrzeug und/oder mit dem Dach verbunden ist, derart, dass das zumindest eine Liegepolster und/oder das zumindest eine Tragelement schwenk- oder klappbar ist.
  • Dadurch kann die Verletzungsgefahr, die beispielsweise durch unkontrolliertes Herunterklappen gegeben ist, reduziert werden. Zusätzlich ist eine Teilung mit vermindertem Kraftaufwand möglich.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das zumindest eine Liegepolster und/oder das zumindest eine Tragelement mit zumindest einem Klappmittel versehen ist, das an der Außenseite entlang der Fahrzeug-Längsrichtung des zumindest einen Liegepolsters und/oder des zumindest einen Tragelements angeordnet und mit dem Dach und/oder mit dem Fahrzeug verbunden ist, derart, dass das zumindest eine Liegepolster und/oder das zumindest eine Tragelement schwenk- oder klappbar ist.
  • In vorteilhafter Weise wird somit ermöglicht, dass die Liegefläche mit vermindertem Kraftaufwand teilbar ist und dass das hochgeklappte Liegepolster nicht separat im Fahrzeug oder anderweitig verstaut werden muss, so dass auch ein rascher Umbau in den ursprünglichen Zustand ermöglicht wird. Es wird auch ermöglicht, sowohl die nutzbare Liegefläche als auch die nutzbare Stehhöhe im Fahrzeug zu variieren.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass das zumindest eine Liegepolster mehrteilig ausgestaltet ist, wobei zumindest zwei Teile wenigstens je ein Klappmittel aufweisen, das je an der Innenseite entlang der Fahrzeug-Längsrichtung angeordnet ist, derart, dass beide Teile zueinander oder aufeinander schwenk- oder klappbar sind.
  • Da bei hochgeklapptem Liegepolster unter Umständen ein im Dach vorhandenes Fenster bedeckt werden und Helligkeit im Fahrzeug verloren gehen kann, gewährleistet ein aufeinander klappen der Liegepolster weiterhin ungehinderten Lichtdurchtritt durch vorhandene Fenster. Weiterhin vorteilhaft ist dabei, dass ein Befestigungsmittel nicht am Fahrzeug bzw. Dach vorhanden sein muss, wodurch Fahrzeug bzw. Dach durch anbringen von Schrauben beschädigt oder mit der Zeit eventuell undicht werden könnten.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung kann vorsehen, dass das zumindest eine Liegepolster und/oder das zumindest eine Tragelement befestigungs- oder klappmittelfrei durch eine Schwenk- oder Klappbewegung aufstellbar ist.
  • Von Vorteil ist hierbei, dass kein Austausch solcher Mittel vorgesehen ist, sollten diese funktionsuntüchtig werden.
  • Eine Ausführungsform der Erfindung kann auch vorsehen, dass das zumindest eine Liegepolster mehrteilig ausgestaltet ist, wobei wenigstens zwei Teile identisch sind oder eine regelmäßige Rechteckform aufweisen.
  • Es kann somit auf weitere individuelle Bedürfnisse des Benutzers eingegangen werden.
  • Eine besonders bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass das Liegepolster dreiteilig ausgestaltet ist.
  • Eine dreiteilige Ausgestaltung ist insofern besonders günstig, als dass bei einem aufgeklappten Liegepolster zwei Teile verbleiben und somit ein besonders günstiges Wohn-Schlaf-Platzverhältnis geschaffen werden kann.
  • Eine weitere Ausführungsform kann vorsehen, dass das zumindest eine Liegepolster oder das zumindest eine Tragelement mehrteilig ausgestaltet ist und wenigstens ein Teil des zumindest einen Liegepolsters oder des Tragelements von einer in Gebrauchsstellung etwa waagrechten Position in eine etwa senkrecht dazu angeordnete Position bewegbar ist. Somit wird die volle Stehhöhe gewährleistet, insbesondere bei größer gewachsenen Personen wird zusätzlich die Verletzungsgefahr infolge Zusammenstoßes mit aufgeklapptem Liegepolster bzw. Tragelement vermindert bzw. unterbunden.
  • Um mehr Wahlfreiheit hinsichtlich der nutzbaren Liegefläche zu haben, kann überdies in einer Weiterbildung vorgesehen sein, dass die Liegefläche die gleiche Anzahl an Liegepolstern in Fahrzeug-Längsrichtung und in Fahrzeug-Querrichtung aufweist.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass es sich bei dem Dach insbesondere um ein Aufstelldach und/oder um ein Hubdach handelt.
  • Schließlich sieht die Erfindung vor, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Reisemobil, ein Freizeitfahrzeug oder einen Wohnwagen handelt.
  • Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Teilansicht eines Fahrzeuges mit einem Aufstelldach aus dem Stand der Technik;
  • 2 eine Schnittansicht quer zur Längsachse eines aus dem Stand der Technik bekannten Auflagerostes in zusammengeschobenem Zustand;
  • 3 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Liegefläche, im ungeteilten und nicht im Fahrzeug montiertem Zustand;
  • 4 eine Ansicht der erfindungsgemäßen Liegefläche mit Blick in Fahrzeug-Heckrichtung in ungeteiltem Zustand;
  • 5 eine Ansicht der erfindungsgemäßen Liegefläche mit Blick in Fahrzeug-Heckrichtung in Fahrzeug-Längsrichtung geteiltem Zustand;
  • 6 eine Ansicht der erfindungsgemäßen Liegefläche mit Blick in Fahrzeug-Frontrichtung in Fahrzeug-Längsrichtung geteiltem Zustand;
  • 7 eine Ansicht der erfindungsgemäßen Liegefläche mit Blick in Fahrzeug-Heckrichtung geteiltem Zustand;
  • In 1 ist ein teilweise gezeigtes Fahrzeug 1 mit einem Dach 2 dargestellt, wie es aus dem Stand der Technik bekannt ist. Bei dem Dach 2 handelt es sich um ein so genanntes Aufstelldach, welches einen Dachflügel 3 aufweist, der über eine an sich bekannte Mechanik 4 von einem Dachausschnitt eines Fahrzeuges 1 nach oben hin aufstellbar ist. In der gezeigten Ausführung ist das Aufstelldach in Richtung Fahrzeug-Frontseite aufgeklappt. Es sind aus dem Stand der Technik auch solche Aufstelldächer bekannt, die in Richtung Fahrzeug-Heck aufgeklappt sind. Der Dachflügel weist mehrere flexible, einen Faltenbalg bildende Wände auf, die einen Innenraum bilden. Dieser Innenraum wird in an sich bekannter Weise beispielsweise zu Ruhezwecken oder als Stauraum genutzt, wobei hierzu eine nicht gezeigte Liegefläche nötig ist.
  • In 2 ist ein aus dem Stand der Technik bekannter Auflagerost 5 in zusammengeschobenen Zustand gezeigt, wie es üblicherweise in Dächern von Fahrzeugen beispielsweise als Liegefläche eingesetzt wird. Der Auflagerost 5 weist so genannte Hohlprofil-Lamellen 6 auf, die beispielsweise mittels Bändern miteinander verbunden sind.
  • In 3 ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Liegefläche schematisch dargestellt. Die Liegefläche umfasst ein Liegepolster 7, das mehrteilig ist. In der gezeigten Ausführungsform weisen zwei Teile des Liegepolsters 7 eine gegenüber ihrer Breite größere Länge auf. Es handelt sich hierbei um eine erste Längsteilliegefläche 13 und um eine zweite Längsteilliegefläche 14. Zudem weisen die zwei Längsteilliegeflächen 13, 14 gleiche Längen, jedoch unterschiedliche Breiten auf. Zusätzlich ist ein Teil vorgesehen, welches quer stirnseitig zu den beiden anderen Teilen des Liegepolsters 7 angeordnet ist und eine im Vergleich zu seiner Länge größere Breite aufweist. Im Gegensatz zu den Teilen des Liegepolsters 7, die in Fahrzeug-Längsrichtung angeordnet sind, ist ein Teil des Liegepolsters 7 wie bereits erwähnt, in Fahrzeug-Querrichtung angeordnet. Hierbei handelt es sich um eine Querteilliegefläche 15. Das Liegepolster 7 liegt auf einem Tragelement 9. Sowohl die Querteilliegefläche 15 als auch die erste Längsteilliegefläche 13 sowie die zweite Längsteilliegefläche 14 liegen auf dem Tragelement 9 auf. Hierbei ist das Tragelement dreiteilig ausgestaltet, entsprechend den drei Liegeflächen 13, 14 und 15. In einer nicht näher dargestellten Ausführungsform kann das Tragelement auch einteilig ausgestaltet sein. In einer weiteren Ausführungsform kann das Tragelement auch derart ausgestaltet sein, dass es weniger Teile umfasst als Liegeflächen vorhanden sind. Weiterhin ist in 3 eine Vergrößerung der erfindungsgemäßen Liegefläche dargestellt. Hierbei ist sowohl die Querteilliegefläche 15 als auch die erste Längsteilliegefläche 13 gezeigt. Beide Teilliegeflächen 13, 15 sind jeweils auf einem Tragelement 9 angeordnet. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind somit in der Vergrößerung zwei Liegeteilflächen 13, 15 und zwei dazugehörige Tragelemente 9 gezeigt.
  • In 4 ist eine mögliche Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Liegefläche in Gebrauchsstellung in einem Fahrzeug 1 bzw. in einem Dach 2 gezeigt. Die Liegefläche setzt sich aus einem Liegepolster 7 gemäß 3 zusammen. Gezeigt sind eine erste Längsteilliegefläche 13, eine zweite Längsteilliegefläche 14 und eine Querteilliegefläche 15. Das Liegepolster 7 liegt im gezeigten Ausführungsbeispiel auf zwei Auflageelementen 8 auf, die eine entsprechende Stabilisierung der Liegefläche bei Gebrauch gewährleisten. Ein Teil des Liegepolsters 7, die Querteilliegefläche 15, ist heckseitig angeordnet. Ein Zutritt zur Liegefläche ist damit von der Fahrzeug-Frontseite möglich. Das Liegepolster 7 liegt auf einem hier nicht näher dargestellten Tragelement 9, das eine zusätzliche Stabilisierung der Liegefläche erlaubt. Das Tragelement 9 kann beispielsweise eine Holzkonstruktion oder eine Konstruktion aus Kunststoff oder Metall sein. Denkbar ist, dass das Tragelement 9 als einteiliges oder mehrteiliges Brett ausgestaltet ist. Das Tragelement 9 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel eine Unterseite 16 des Liegepolsters 7 bzw. der Längsteilliegeflächen 13, 14 oder der Querteilliegefläche 15.
  • Das Liegepolster 7 weist weiterhin eine Oberseite 17 auf. Hierbei handelt es sich im Ausführungsbeispiel um eine Oberfläche, die gegenüber der Unterseite 16 weicher ausgestaltet ist. Die Oberseite 17 liegt auf der Unterseite 16 auf. Dementsprechend ist das Liegepolster 7 bzw. die Längsteilliegeflächen 13, 14 bzw. die Querteilliegefläche 15 mehrteilig ausgestaltet. Jede der Teilliegeflächen 13, 14, 15 umfassen ein Tragelement 9 bzw. eine Unterseite 16 und eine Oberseite 17, wobei die Oberseite 17 gegenüber der Unterseite 16 eine geringere Härte aufweist.
  • Denkbar ist hierbei, dass Oberseite 17 und Unterseite 16 einstückig ausgestaltet sind. Weiterhin denkbar ist auch, dass Unterseite 16 und Oberseite 17 ein gemeinsames Bezugsmittel aufweisen. Bei der Oberseite 17 kann es sich beispielsweise um eine Matratze handeln, die auf der Unterseite 16 aufliegt. Somit können Oberseite 17 und Unterseite 16 mittels eines Matratzenbezuges miteinander verbunden werden.
  • Weiterhin können Tragelement 9 und erste Längsteilliegefläche 13 und/oder zweite Längsteilliegefläche 14 und/oder Querteilliegefläche 15 einstückig ausgebildet sein. Denkbar ist weiterhin, dass Tragelement 9 und eine oder mehrere Liegeflächen 13, 14, 15 nicht einstückig ausgestaltet sind und lösbar miteinander verbunden sind, beispielsweise über einen Bezug. Wenigstens eine der Längsteilliegeflächen 13, 14 liegt zumindest mit einem Teilbereich ihrer Fläche jeweils auf einer seitlichen Auflage 19 auf. Die seitliche Auflage 19 ist im Fahrzeug 1 angeordnet und derart ausgestaltet, dass das Auflageelement 8 bei der zugehörigen aufgestellten Längsteilliege 13, 14 im Auflagebereich der seitlichen Auflage 19 verstaubar ist.
  • In einer nicht näher dargestellten Ausführungsform umfasst das Tragelement 9 in Fahrzeug-Längsrichtung ausgerichtete Streben in Fahrzeug-Querrichtung orientierte flexible Bänder, beispielsweise Textilbänder. Somit kann das Tragelement 9 in Fahrzeug-Querrichtung in seiner Größe verändert werden.
  • In einer weiteren nicht näher dargestellten Ausführungsform kann das Auflageelement 8 mit wenigstens einer Vertikalstütze oder wenigstens einer Diagonalstrebe ergänzt oder dadurch ersetzt werden, wodurch eine zusätzliche Stabilisierung der Liegefläche erfolgen kann.
  • In 5 ist eine mögliche Teilung der Liegefläche entlang der Fahrzeug-Längsrichtung gezeigt. Ein ursprünglich in Fahrzeug-Längsrichtung angeordnetes Teil des Liegepolsters 7, hier die zweite Längsteilliegefläche 14, ist in nicht näher gezeigter Weise weggeklappt, um die volle Stehhöhe in dem dadurch zur Verfügung gestellten Bereich zu ermöglichen. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind somit noch sowohl ein entlang der Fahrzeug-Längsrichtung angeordnetes Teil des Liegepolsters 7, die erste Längsteilliegefläche 13, als auch ein stirnseitig quer dazu angeordnetes Teil des Liegepolsters 7, eine Querteilliegefläche 15, vorhanden. Nach Teilung der Liegefläche stehen diese beiden Teile weiterhin beispielsweise zu Ruhezwecken zur Verfügung. Das Liegepolster 7 bzw. die Längsteilliegefläche 13 weist einen Reißverschluss 18 auf.
  • Dieser Reißverschluss 18 ist an einem nicht näher gezeigten Bezug angebracht, welcher die Oberseite 17 auf der Unterseite 16 hält.
  • Somit kann die Liegefläche bzw. ein oder mehrere Liegepolster 7 derart ausgestaltet sein, dass sie eine Unterseite 16, eine Oberseite 17 und einen Bezug umfasst. Die Unterseite 16 ist als Holzkonstruktion, insbesondere als Brett ausgestaltet, auf die die Oberseite 17 auflegbar ist, wobei die Oberseite 17 als Matratze ausgestaltet ist. Sowohl Unterseite 16 als auch Oberseite 17, werden gemeinsam von einem Bezug, insbesondere einem Matratzenbezug umgeben. Der Matratzenbezug hält somit die Unterseite 16 und die Oberseite 17 zusammen.
  • Es ist möglich, dass eine Längsteilliegefläche 13 oder 14 eine Ausgestaltung gemäß 5 aufweist und eine mehrteilige Konstruktion, bestehend aus Oberseite 17 und Unterseite 16 umfasst, wobei die Oberseite 17 mit der Unterseite 16 mittels eines Bezuges verbunden ist.
  • Es ist zudem möglich, dass die Längsteilliegeflächen 13, 14 und/oder die Querteilliegefläche 15 unterschiedliche Konstruktionen aufweisen. So können Unterseite 16 und Oberseite 17 der ersten Längsteilliegefläche einstückig ausgestaltet sein und Unterseite 16 und Oberseite 17 der zweiten Längsteilliegefläche mehrteilig ausgestaltet sein.
  • Weiterhin können die Längsteilliegeflächen 13, 14 identische Konstruktionen aufweisen und die Querteilliegefläche 15 eine davon abweichende Konstruktion aufweisen. Somit kann die Oberseite 17 und Unterseite 16 der Querteilliegefläche 15 einstückig ausgestaltet sein und Oberseite 17 und Unterseite 16 der Längsteilliegeflächen 13, 14 mehrteilig ausgestaltet sein. Eine entsprechend umgekehrte Konstruktion betreffend Längsteilliegeflächen 13, 14 und Querteilliegefläche 15 ist ebenfalls möglich.
  • In 6 ist die erfindungsgemäße Liegefläche in geteiltem Zustand dargestellt. In der gezeigten Ausführungsform sind zwei Teile des Liegepolsters 7, die erste Längsteilliegefläche 13 und die zweite Längsteilliegefläche 14, aufgeklappt. Dazu sind an jedem dieser beiden Teile 13, 14 des Liegepolsters 7 je zwei Befestigungsmittel 10 vorgesehen, die im Dach 2 befestigt sind. Denkbar ist auch, dass die Befestigungsmittel 10 im Fahrzeug 1 anstelle im Dach 2 befestigt sind. In jedem Fall wird dadurch gewährleistet, dass die aufgeklappten Teile, die erste und/oder die zweite Längsteilliegefläche 13, 14, des Liegepolsters 7 nicht unkontrolliert in den Fahrzeug-Innenraum fallen und Benutzer verletzen können. Das Befestigungsmittel 10 ist zudem als Klappmittel 11 ausgestaltet, wodurch die Teilung besonders einfach ermöglicht wird. Da die gezeigte Ausführungsform den Nichtgebrauch der Liegepolster in Fahrzeug-Längsrichtung darstellt, wird kein Auflageelement 8 benötigt. Diese sind in einem Dachvorsprung verstaut, um bei Bedarf schnell zur Verfügung zu stehen.
  • In 7 ist eine erfindungsgemäße Liegefläche gezeigt, die sowohl in Fahrzeug-Längsrichtung als auch in Fahrzeug-Querrichtung geteilt ist. Ein heckseitig im Fahrzeug 1 angeordnetes Teil des Liegepolsters 7 weist im Bereich seiner größten Breite ein Verstärkungselement 12 auf, um die Stabilität der Liegefläche in Fahrzeug-Querrichtung zu vergrößern.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Fahrzeug
    2
    Dach
    3
    Dachflügel
    4
    Mechanik
    5
    Auflagerost
    6
    Hohlprofil-Lamellen
    7
    Liegepolster
    8
    Auflageelement
    9
    Tragelement
    10
    Befestigungsmittel
    11
    Klappmittel
    12
    Verstärkungselement
    13
    erste Längsteilliegefläche
    14
    zweite Längsteilliegefläche
    15
    Querteilliegefläche
    16
    Unterseite
    17
    Oberseite
    18
    Reißverschluss
    19
    Seitliche Auflage
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102004005589 A1 [0006]
    • DE 29513973 U1 [0007, 0008]

Claims (14)

  1. Fahrzeug (1) mit einem Dach (2), – wobei innerhalb des Daches (2) in Gebrauchsstellung eine Liegefläche für Personen vorgesehen ist, – wobei die Liegefläche mindestens ein Liegepolster (7) und mindestens ein Tragelement (9) umfasst und – wobei in Gebrauchsstellung zumindest ein Auflageelement (8) zur Auflage der Liegefläche vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass – in Gebrauchsstellung die Liegefläche entlang der Fahrzeug-Längsrichtung zumindest abschnittsweise teilbar und/oder faltbar ist.
  2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Liegefläche mittels einer Schwenk-, Hub- oder Klappbewegung zumindest abschnittsweise entlang der Fahrzeug-Längsrichtung teilbar ist.
  3. Fahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Liegepolster (7) auf dem Tragelement (9) aufliegend angeordnet, insbesondere das Tragelement (9) aufnehmend ist.
  4. Fahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Liegepolster (7) und/oder das zumindest eine Tragelement (9) mehrteilig ausgestaltet ist.
  5. Fahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Liegepolster (7) mehrteilig ausgestaltet ist, wobei wenigstens zwei Teile quer zur Fahrzeug-Längsrichtung unterschiedliche Breiten aufweisen und/oder wobei ein Teil eine im Vergleich zu seiner Länge eine gleiche oder größere Breite aufweist.
  6. Fahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Liegefläche mit dem Dach (2) und/oder mit dem Fahrzeug (1) lösbar verbindbar ist.
  7. Fahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Liegepolster (7) und/oder das zumindest eine Tragelement (9) mit zumindest einem Befestigungsmittel (10) versehen ist, wobei das Befestigungsmittel (10) vorzugsweise als Klappmittel ausgebildet ist und/oder wobei das Befestigungsmittel (10) mit dem Fahrzeug (1) und/oder mit dem Dach (2) verbunden ist, derart, dass das zumindest eine Liegepolster (7) und/oder das zumindest eine Tragelement (9) schwenk- oder klappbar ist.
  8. Fahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Liegepolster und/oder das zumindest eine Tragelement (9) mit zumindest einem Klappmittel (11) versehen ist, das an der Außenseite entlang der Fahrzeug-Längsrichtung des zumindest einen Liegepolsters (7) und/oder des zumindest einen Tragelements (9) angeordnet und mit dem Dach (2) und/oder mit dem Fahrzeug (1) verbunden ist, derart, dass das zumindest eine Liegepolster (7) und/oder das zumindest eine Tragelement (9) schwenk- oder klappbar ist.
  9. Fahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Liegepolster (7) mehrteilig ausgestaltet ist, wobei zumindest zwei Teile wenigstens je ein Klappmittel aufweisen, das je an der Innenseite entlang der Fahrzeug-Längsrichtung angeordnet ist, derart, dass beide Teile zueinander oder aufeinander schwenk- oder klappbar sind.
  10. Fahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Liegepolster (7) und/oder das zumindest eine Tragelement (9) befestigungs- oder klappmittelfrei durch eine Schwenk- oder Klappbewegung aufstellbar ist.
  11. Fahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Liegepolster (7) mehrteilig ausgestaltet ist, wobei wenigstens zwei Teile identisch sind oder eine regelmäßige Rechteckform aufweisen.
  12. Fahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch. gekennzeichnet, dass das Liegepolster (7) dreiteilig ausgestaltet ist.
  13. Fahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Liegepolster (7) oder das zumindest eine Tragelement (9) mehrteilig ausgestaltet ist und wenigstens ein Teil des zumindest einen Liegepolsters (7) oder des Tragelements (9) von einer in Gebrauchsstellung etwa waagrechten Position in eine etwa senkrecht dazu angeordnete Position bewegbar ist.
  14. Fahrzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrzeug ein Reisemobil, ein Freizeitfahrzeug oder ein Wohnwagen ist.
DE102015107825.2A 2015-02-04 2015-05-19 Liegefläche für Aufstelldach Pending DE102015107825A1 (de)

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DE (1) DE102015107825A1 (de)

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