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Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein eine unter dem Sitz befindliche Aufbewahrungsanordnung für ein Fahrzeug und insbesondere eine zusammenklappbare unter dem Sitz befindliche Aufbewahrungsanordnung für einen Fahrzeugsitz.
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Es versteht sich allgemein, dass die Innenräume von Fahrzeugen diverse Aufbewahrungsfächer und -bereiche aufweisen können. Beispielsweise wurden Schubfächer für den Bereich unter Fahrzeugsitzen ausgelegt und Netze wurden zur Aufbewahrung über der nach hinten weisenden Fläche der Rückenlehne ausgelegt. Häufig ist die Verwendung dieser Aufbewahrungsfächer aber auf die Aufbewahrung von kleinen Gegenständen beschränkt oder, wenn darin auch große Gegenstände aufbewahrt werden können, nehmen die Fächer im Allgemeinen ein großes Volumen des Fahrzeuginnenraums ein und schränken den zur Verfügung stehenden Raum für Fahrzeuginsassen oder andere Verwendungen des Fahrzeuginnenraums üblicherweise ein.
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Nach einem Aspekt der vorliegenden Erfindung weist eine unter dem Sitz befindliche Aufbewahrungsanordnung für einen Fahrzeugsitz eine Vertiefung auf, die auf einem Boden unter dem Fahrzeugsitz angeordnet ist. Eine vordere Verkleidung weist einen schwenkbar mit dem Boden verbundenen Rand und erste und zweite Seitenverkleidungen auf, die schwenkbar mit gegenüberliegenden Enden der vorderen Verkleidung verbunden sind. Die vordere Verkleidung kann zwischen einer verstauten Stellung in der Vertiefung und einer Einsatzstellung bewegt werden und weist die ersten und zweiten Seitenverkleidungen auf, die vertikal angeordnet und orthogonal zu der vorderen Verkleidung sind.
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Nach anderen einem Aspekt der vorliegenden Erfindung weist eine unter dem Sitz befindliche Aufbewahrungsanordnung für ein Fahrzeug einen Boden unter einem Sitz, eine Vertiefung in dem Boden und eine schwenkbar mit dem Boden verbundene Verkleidungsanordnung auf. Die Verkleidungsanordnung weist eine vordere Verkleidung und erste und zweite Seitenverkleidungen auf, die schwenkbar mit gegenüberliegenden Enden der vorderen Verkleidung verbunden sind. Die Verkleidungsanordnung ist zwischen einer verstauten Stellung in der Vertiefung und einer Einsatzstellung zur Definition eines Aufbewahrungsvolumens schwenkbar.
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Nach einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung weist eine unter dem Sitz befindliche Aufbewahrungsanordnung für ein Fahrzeug einen Boden unter einem Sitz, eine Vertiefung in dem Boden und eine vordere Verkleidung auf, die schwenkbar mit dem Boden verbunden ist und zwischen einer verstauten Stellung in der Vertiefung und einer Einsatzstellung orthogonal zu dem Boden bewegt werden kann. Erste und zweite Seitenverkleidungen sind schwenkbar mit gegenüberliegenden Enden der vorderen Verkleidung verbunden und orthogonal zu der vorderen Verkleidung in der Einsatzstellung bewegbar, um ein Aufbewahrungsvolumen zu definieren.
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Diese und andere Aspekte, Gegenstände und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden für den Fachmann beim Lesen der folgenden Spezifikation, Ansprüche und anhängenden Zeichnungen verständlich und ersichtlich.
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In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine obere perspektivische Seitenansicht eines Fahrzeugs mit einer unter dem Sitz befindlichen Aufbewahrungsanordnung, die unter einer Sitzanordnung angeordnet ist, nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
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2 eine obere perspektivische Ansicht der Sitzanordnung mit der unter dem Sitz befindlichen Aufbewahrungsanordnung in einer Einsatzstellung;
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3 eine obere perspektivische Ansicht der Sitzanordnung mit einem ersten Sitz in einer angehobenen vertikalen Stellung;
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4 eine obere perspektivische Ansicht der Fahrzeugsitzanordnung mit dem ersten Sitz und einem zweiten Sitz in der angehobenen vertikalen Stellung;
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5 eine obere perspektivische Ansicht der unter dem Sitz befindlichen Aufbewahrungsanordnung in der Einsatzstellung;
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6 eine Seitenquerschnittsansicht der unter dem Sitz befindlichen Aufbewahrungsanordnung entlang Linie VI-VI aus 5;
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7 eine obere Draufsicht auf die unter dem Sitz befindliche Aufbewahrungsanordnung in der Einsatzstellung;
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8 eine aufgerissene obere perspektivische Ansicht der unter dem Sitz befindlichen Aufbewahrungsanordnung;
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9 eine aufgerissene obere perspektivische Ansicht eines Eckabschnitts der unter dem Sitz befindlichen Aufbewahrungsanordnung;
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10 eine obere perspektivische Ansicht des zusammengebauten Eckabschnitts aus 9;
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11 eine Querschnittsseitenansicht einer vorderen Verkleidung und von ersten und zweiten Seitenverkleidungen, die von einem Boden des Fahrzeugs aufgerissen wurden, nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
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12 eine obere perspektivische Ansicht der Sitzanordnung und der unter dem Sitz befindlichen Aufbewahrungsanordnung, wobei die ersten und zweiten Seitenverkleidungen aus der Einsatzstellung nach innen geschwenkt wurden;
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12A eine obere perspektivische Ansicht der unter dem Sitz befindlichen Aufbewahrungsanordnung wie sie in 12 zu sehen ist;
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12B eine obere Draufsicht auf die unter dem Sitz befindliche Aufbewahrungsanordnung wie sie in 12 zu sehen ist;
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13 eine obere perspektivische Ansicht der Sitzanordnung und der unter dem Sitz befindlichen Aufbewahrungsanordnung, wobei die vordere Verkleidung nach hinten in die verstaute Stellung geschwenkt wurde;
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13A eine obere perspektivische Ansicht der unter dem Sitz befindlichen Aufbewahrungsanordnung wie sie in 13 zu sehen ist;
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13B eine obere Draufsicht auf die unter dem Sitz befindliche Aufbewahrungsanordnung wie sie in 13 zu sehen ist;
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14 eine obere perspektivische Ansicht der Sitzanordnung und der unter dem Sitz befindlichen Aufbewahrungsanordnung in der verstauten Stellung;
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14A eine obere perspektivische Ansicht der unter dem Sitz befindlichen Aufbewahrungsanordnung wie sie in 14 zu sehen ist;
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14B eine obere Draufsicht auf die unter dem Sitz befindliche Aufbewahrungsanordnung wie sie in 14 zu sehen ist;
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14C eine Seitenquerschnittsansicht der unter dem Sitz befindlichen Aufbewahrungsanordnung entlang Linie XIV-XIV aus 14A;
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15 eine obere perspektivische Ansicht der unter dem Sitz befindlichen Aufbewahrungsanordnung in der verstauten Stellung und der Sitzanordnung mit dem ersten und zweiten Sitz in einer abgesenkten horizontalen Stellung;
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16 eine untere perspektivische Ansicht eines Teils der Sitzanordnung aus 2 mit einer ersten Ausführungsform eines Verriegelungsmerkmals zwischen der vorderen Verkleidung in der Einsatzstellung und dem ersten Sitz in der nach unten geklappten horizontalen Stellung;
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16A eine seitliche Aufrissansicht des Verriegelungsmerkmals aus 16;
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17 eine untere perspektivische Ansicht der ersten Ausführungsform des Verriegelungsmerkmals, das gelöst wurde, und des ersten Sitzes, der aus der umgeklappten horizontalen Stellung nach oben schwenkt;
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17A eine seitliche Aufrissansicht des Verriegelungsmerkmals aus 17;
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18 eine obere perspektivische Ansicht eines Teils der Sitzanordnung aus 2 mit einer zweiten Ausführungsform eines Verriegelungsmerkmals zwischen dem ersten Sitz und einem Klappbügel, der den ersten Sitz schwenkbar unterstützt;
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18A eine seitliche Aufrissansicht des Verriegelungsmerkmals aus 18;
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19 eine obere perspektivische Ansicht der zweiten Ausführungsform des Verriegelungsmerkmals, das von dem ersten Sitz gelöst ist; und
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19A eine seitliche Aufrissansicht des Verriegelungsmerkmals aus 19. Für die Zwecke der Beschreibung hierin beziehen sich die Begriffe „obere“, „untere“, „rechte“, „linke“, „hintere“, „vordere“, „vertikale“, „horizontale“ und deren Ableitungen auf die Orientierung der Erfindung, wie sie in 1 zu sehen ist. Es versteht sich jedoch, dass die Erfindung verschiedene alternative Orientierungen annehmen kann, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Gegensätzliches angegeben. Es versteht sich auch, dass die spezifischen Vorrichtungen und Verfahren, die in den beiliegenden Zeichnungen gezeigt und in der folgenden Spezifikation beschrieben sind, lediglich beispielhafte Ausführungsformen der in den anhängenden Ansprüche definierten Erfindungskonzepte sind. Deshalb sind spezifische Abmessungen und andere physikalische Eigenschaften, die sich auf die hierin offenbarten Ausführungsformen beziehen, nicht als einschränkend zu verstehen, es sei denn, in den Ansprüchen ist ausdrücklich etwas anderes angegeben.
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Bezugnehmend auf 1–19A bezeichnet die Bezugsziffer 10 allgemein eine unter dem Sitz befindliche Aufbewahrungsanordnung, die eine Vertiefung 12 in einem Boden 14 unter einem Fahrzeugsitz 16 aufweist. Eine vordere Verkleidung 18 weist einen unteren Rand 20 auf, der schwenkbar mit dem Boden 14 verbunden ist. Eine erste Seitenverkleidung 22 und eine zweite Seitenverkleidung 24 sind schwenkbar mit gegenüberliegenden Enden 26 der vorderen Verkleidung 18 verbunden. Die vordere Verkleidung 18 ist zwischen einer verstauten Stellung 28 in der Vertiefung 12 und einer Einsatzstellung 30 zur Definition eines Aufbewahrungsvolumens 32 bewegbar.
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Nun bezugnehmend auf die Ausführungsform aus 1 ist die unter dem Sitz befindliche Aufbewahrungsanordnung 10 in der Einsatzstellung 30 gezeigt und ist allgemein unter dem Sitz 16 einer Sitzanordnung 34 angeordnet. Die Sitzanordnung 34 befindet sich in der gezeigten Ausführungsform hinter dem Fahrersitz 36 und Beifahrersitz 38 eines Fahrzeugs 40. Insbesondere ist die Sitzanordnung 34 als hintere Sitzbank eines Lastwagens 40 gezeigt, die seitlich einen Innenraum 42 des Fahrzeugs 40 zwischen gegenüberliegenden Seitentüren 44 überspannt und entlang einer Rückwand 46 des Innenraums 42 befestigt ist. Es ist vorgesehen, dass die unter dem Sitz befindliche Aufbewahrungsanordnung 10 unter alternativen Arten von Sitzanordnungen angeordnet sein kann, einschließlich erhöhten Schalensitzen, und dass sie sich unter Sitzanordnungen befinden kann, die an anderen Stellen in dem Fahrzeug 40 anzutreffen sind, einschließlich in einer mittleren Reihe oder an einem Vordersitz. Es versteht sich ebenso, dass die sich unter dem Sitz befindliche Aufbewahrungsanordnung 10 auch in anderen Fahrzeugarten eingebaut sein kann, beispielsweise in einer Limousine, einem Geländewagen, einem Kastenwagen oder in anderen Fahrzeugen, wie es für einen normalen Fachmann auf dem Gebiet allgemein verständlich ist.
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Sitz 16 der Sitzanordnung 34 einen ersten Sitz 48 und einen zweiten Sitz 50 auf, die jeweils getrennt mit der Rückwand 46 des Fahrzeugs 40 an den hinteren Ecken der Sitze befestigt sind. Die Sitzanordnung 34 weist auch eine erste Rückenlehne 52 und eine zweite Rückenlehne 54 auf, die über dem ersten Sitz 48 bzw. dem zweiten Sitz 50 angeordnet ist. Der erste Sitz und die erste Rückenlehne 48, 52 weisen eine Länge auf, die ungefähr 60% der Gesamtseitenlänge der Sitzanordnung 34 beträgt. Folglich belegen der zweite Sitz und die zweite Rückenlehne 50, 54 ungefähr 40% der Gesamtseitenlänge der Fahrzeugsitzanordnung 34. Somit weisen der erste Sitz und die Rückenlehne 48, 52 einen mittleren Sitzabschnitt 56 auf der Innenseite des ersten Sitzes und der Rückenlehne 48, 52 auf, der für einen dritten Fahrgast ausgelegt ist. Der mittlere Sitzabschnitt 56 kann in anderen Ausführungsformen denkbar von dem ersten Sitz und der Rückenlehne 48, 52 getrennt sein, damit ein einzelner Sitz und/oder eine einzelne Rückenlehne zur Verfügung steht. Die hinteren Ecken der ersten und zweiten Sitze 48, 50 werden jeweils von einem Klappbügel 58, der sich von der Rückwand 46 des Fahrzeugs 40 starr nach vorne erstreckt, gestützt und sind mit diesem schwenkbar verbunden. Es ist aber vorgesehen, dass der Klappbügel 58 zusätzlich oder alternativ mit dem Boden 14 des Fahrzeugs 40 verbunden sein kann und sich nach oben zur Verbindung mit den Sitzen neben der Rückwand 46 erstreckt. Die gezeigten Klappbügel 58 stützen auch einen unteren Abschnitt der ersten und zweiten Rückenlehnen 52, 54 und können denkbar schwenkbar mit den Rückenlehnen verbunden sein, um eine Rücklehnfunktion zu bieten. Es versteht sich auch, dass der zweite Sitz und die Rückenlehne 50, 54 mit dem ersten Sitz und der Rückenlehne 48, 52 verbunden sein können oder dass die Sitzanordnung 34 anderweitig in mehrere Sitze aufgeteilt sein kann oder anders angeordnet sein kann, so dass ein Abstand zwischen den Sitzen oder Rückenlehnen vorhanden ist.
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Wie in 3–4 zu sehen ist, können die ersten und zweiten Sitze 48, 50 schwenkbar über den Klappbügeln 58 aus einer allgemein horizontalen Stellung 60 (2) in eine allgemein vertikale Stellung 62 (4) angehoben werden. Wie in 3 zu sehen ist, wird der erste Sitz 48 in die allgemein vertikale Stellung 62 angehoben, wodurch das Aufbewahrungsvolumen 32 der unter dem Sitz befindlichen Aufbewahrungsanordnung 10 freigelegt wird. Wenn der erste Sitz 48 angehoben ist, erfolgt der Zugang zu dem Aufbewahrungsvolumen 32 insbesondere unmittelbar unter dem ersten Sitz 48 und es kann auch ein gewisser visueller Zugang zu dem Aufbewahrungsvolumen 32 unter dem zweiten Sitz 50 möglich sein. Es ist vorgesehen, dass der erste oder zweite Sitz 48, 50 in Situationen in die vertikale Stellung 62 angehoben werden kann, um Zugang zu dem Aufbewahrungsvolumen 32 zu erhalten, wenn nur ein Teil des Aufbewahrungsvolumens benötigt wird, beispielsweise für Gegenstände, die in dem Aufbewahrungsvolumen 32 liegen können, sich aber auch vertikal aus dem Aufbewahrungsvolumen 32 erstrecken. Ferner können die ersten und zweiten Sitze 48, 50 mit pneumatischen Stellgliedern aufrecht in der vertikalen Stellung 62 gehalten werden, mit Arretierungsmechanismen in der vertikalen Stellung 62 arretiert werden oder anderweitig in der vertikalen Stellung 62 gestützt werden, so dass ein Anwender Zugang zu der unter dem Sitz befindlichen Aufbewahrungsanordnung 10 erhält oder diese manipulieren kann, ohne den ersten oder zweiten Sitz 48, 50 in der aufrechten Stellung stützen zu müssen.
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Wie weiter in 4 zu sehen ist, sind die ersten und zweiten Sitze 48, 50 in der angehobenen vertikalen Stellung 62 gezeigt, wobei ein Zugang zu dem gesamten Aufbewahrungsvolumen 32 der unter dem Sitz befindlichen Aufbewahrungsanordnung 10 möglich ist. Das Aufbewahrungsvolumen 32 wird durch die vordere Verkleidung 18, die Rückwand 46 des Fahrzeugs 40 (1) und die ersten und zweiten Seitenverkleidungen 22, 24, die aufrecht stehen und sich in Längsrichtung zwischen der vorderen Verkleidung 18 und der Rückwand 46 an gegenüberliegenden Enden 26 der vorderen Verkleidung 18 erstrecken, definiert. Der die unter dem Sitz befindliche Aufbewahrungsanordnung 10 umgebende Boden 14 des Fahrzeugs 40 weist ein Basiselement 64 auf, das mit der vorderen Verkleidung 18 verbunden ist und sich überspannend zwischen den ersten und zweiten Seitenverkleidungen 22, 24 erstreckt. Ein Umfangsrand 66 des Basiselements 64 weist eine allgemein ebenflächige Oberfläche 68 auf, die mit einem mit Teppich ausgelegten Bereich 70 des Bodens 14 fluchtet, der allgemein das Basiselement 64 umgibt. Obwohl es üblich ist, dass die Böden im Innenraum eines Fahrzeugs mit Teppich ausgelegt sind, versteht es sich, dass der mit Teppich ausgelegte Bereich 70 auch eine Polymer- oder Gummiauskleidung sein kann oder mit einer Bodenmatte aus Gummi bedeckt sein kann. Es ist ebenfalls denkbar, dass das Basiselement 64 eine andere Form aufweisen oder anderweitig mit dem Fahrzeugboden 14 integriert sein kann.
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Bezugnehmend auf 5–7 sind die vordere Verkleidung 18, das Basiselement 64 und die ersten und zweiten Seitenverkleidungen 22, 24 zusammengebaut und in der Einsatzstellung 30 angeordnet gezeigt. Somit befindet sich die vordere Verkleidung 18 im Wesentlichen in vertikaler Ausrichtung und ist allgemein orthogonal relativ zu der ebenflächigen Umfangsfläche 68 des Basiselements 64. Analog sind die ersten und zweiten Seitenverkleidungen 22, 24 allgemein orthogonal zu der Umfangsfläche des Basiselements 64 und zu der vorderen Verkleidung 18, wodurch die ersten und zweiten Seitenverkleidungen 22, 24 in eine ähnliche im Wesentlichen vertikale Ausrichtung gebracht werden. Ein mittlerer Abschnitt des Basiselements 64 ist nach unten eingelassen, um die Vertiefung 12 in dem Boden 14 zu definieren. Die Vertiefung 12 weist eine Bodenfläche 72 auf, die allgemein parallel zu der ebenflächigen Umfangsfläche 68 des Basiselements 64 ist, aber über eine kurze Strecke nach unten eingelassen ist, um die Dicke zumindest der vorderen Verkleidung 18 und der ersten und zweiten Seitenverkleidungen 22, 24 in der zusammengeklappten verstauten Stellung 28 aufzunehmen (14C).
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Wie in 5–7 ebenfalls zu sehen ist, ist der untere Rand 20 der vorderen Verkleidung 18 entlang eines Vorderabschnitts 74 der Vertiefung 12 schwenkbar befestigt.
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Insbesondere ist der untere Rand 20 der vorderen Verkleidung 18 scharnierartig mit einem oberen Rand 76 eines Befestigungsmerkmals 78 verbunden, das sich seitlich und nach unten erstreckt, um in einen Spalt 80 einzugreifen, der sich entlang eines Vorderabschnitts der Bodenfläche 72 der Vertiefung 12 erstreckt. Ein unterer Rand des Befestigungsmerkmals 78 weist ein Klammerelement 82 mit einer abgewinkelten aufrechten Fläche 84 auf, die in eine allgemein horizontale Haltefläche 86 übergeht, wodurch das Klammerelement 82 durch die Haltefläche 86, die an einen oberen Abschnitt des Spalts 80 anstößt, reibschlüssig in dem Spalt 80 gehalten wird. Das Befestigungsmerkmal 78 erstreckt sich seitlich leicht bis über die Seitenränder 88 der Vertiefung 12 in einem Schlitz hinaus, um zusätzliche Stabilität für das Befestigungsmerkmal 78 und die vordere Verkleidung 18 bereitzustellen. Es ist vorgesehen, dass das Befestigungsmerkmal 78 und der Spalt 80 entlang der Länge der Vertiefung 12 segmentiert sein können.
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Weiter mit Bezug auf 5–7 erstrecken sich die ersten und zweiten Seitenverkleidungen 22, 24 in der Einsatzstellung 30 von der vorderen Verkleidung 18 nach hinten über die Umfangsfläche 68 des Basiselements 64 hinaus und grenzen an die Seitenränder 88 der Vertiefung 12 an. Darüber hinaus weisen die ersten und zweiten Seitenverkleidungen 22, 24 einen oberen Rand 90 auf, der sich im Winkel von der vorderen Verkleidung 18 mit einer konkaven Krümmung nach unten erstreckt. Ein vorderer Rand 92 der ersten und zweiten Seitenverkleidungen 22, 24 ist allgemein vertikal und in paralleler Ausrichtung mit einem hinteren Rand 94, der schwenkbar mit der vorderen Verkleidung 18 verbunden ist. Die hinteren Ecken der Seitenverkleidungen sind zwischen dem oberen Rand 90 und dem hinteren Rand 94 und zwischen dem hinteren Rand 94 und einem unteren Rand 96, der allgemein orthogonal zu dem vorderen Rand 92 ist, abgerundet. Der untere Rand 96 erstreckt sich kontinuierlich entlang der Seitenränder 88 der Vertiefung 12, um eine Barriere zwischen der Vertiefung 12 und der ebenflächigen Umfangsfläche 68 des Basiselements 64 bereitzustellen. Es ist denkbar, dass die Seitenverkleidungen 22, 24 eine andere Form aufweisen, die dennoch eine seitliche Barriere für das Aufbewahrungsvolumen 32 bereitstellt. Die vordere Verkleidung 18 und die Seitenverkleidungen 22, 24 sind auch aus einem starren Polymermaterial gefertigt, aber es versteht sich, dass sie zusätzlich oder alternativ auch andere starre Materialien, wie etwa Metalle, aufweisen können und dass sie auch netzförmige oder maschenförmige Mittelabschnitte aufweisen können, um für Belüftung zu sorgen und das Gewicht der Verkleidungen zu reduzieren.
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Wie in 8–9 zu sehen ist, sind die Schwenkverbindungen zwischen den ersten und zweiten Seitenverkleidungen 22, 24 und der vorderen Verkleidung 18 sowie zwischen der vorderen Verkleidung 18 und dem Befestigungsmerkmal 78 mit langgestreckten Scharnierstiften 98 geformt, die sich durch überlappende Scharnierverbindungen 100 ähnlich wie eine Türangel oder ein Stangenscharnier erstrecken. Die Scharnierverbindungen 100 sind auf der vorderen Verkleidung 18 und den ersten und zweiten Seitenverkleidungen 22, 24 einstückig geformt. Es ist aber denkbar, dass die Scharnierverbindungen 100 getrennt an den Verkleidungen befestigt sein können und es ist ferner denkbar, dass die Schwenkverbindungen ein Filmscharnier, eine Schnappscharnierverbindung oder andere denkbare Schwenkverbindungen sein können, wie es allgemein für einen normalen Fachmann auf dem Gebiet verständlich ist. Die Schwenkverbindung zwischen der vorderen Verkleidung 18 und dem Befestigungsmerkmal 78 ist so ausgelegt, dass die vordere Verkleidung 18 nur zwischen der vertikalen Orientierung (5) schwenken und nach vorne in eine allgemein horizontale umgeklappte Stellung (14) schwenken kann. Analog verhindert die Schwenkverbindung zwischen den ersten und zweiten Seitenverkleidungen 22, 24 und der vorderen Verkleidung 18 eine Schwenkbewegung der ersten und zweiten Seitenverkleidungen 22, 24 nach außen über die ebenflächige Umfangsfläche 68 des Basiselements 64 hinaus. Es ist aber vorgesehen, dass andere Konfigurationen, wie etwa Endanschläge, mit alternativen Schwenkverbindungen verwendet werden können, um eine Schwenkbewegung der vorderen Verkleidung 18 und der ersten und zweiten Seitenverkleidungen 22, 24 über die gewünschten Stellungen hinaus zu verhindern.
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Wie in 10–11 zu sehen ist, weist das Befestigungsmerkmal 78 einen Körperabschnitt 102 mit einem im Wesentlichen L-förmigen Querschnitt auf. Der obere Rand 76 des Befestigungsmerkmals 78 kann schwenkbar an dem unteren Rand 20 der vorderen Verkleidung 18 befestigt werden und der untere Rand mit der abgewinkelten aufrechten Fläche 84 und der Haltefläche 86 kann lösbar in den Vorderabschnitt 74 des Basiselements 64 eingreifen. Die Haltefläche 86 des Befestigungsmerkmals 78 greift reibschlüssig in eine nach unten weisende Fläche 104 einer Vorderwand 106 der Vertiefung 12 ein, wodurch die Vorderwand 106 von der Bodenfläche 72 der Vertiefung 12 durch den das Befestigungsmerkmal 78 aufnehmenden Spalt 80 beabstandet wird. Es ist auch denkbar, dass das Befestigungsmerkmal 78 alternativ mit dem Basiselement 64 in Eingriff steht, beispielsweise mit Befestigungselementen, Klebstoff, Wärmeschweißen oder anderen Befestigungsmerkmalen, die einem normalen Fachmann auf dem Gebiet allgemein bekannt sind. Es ist auch denkbar, dass das Befestigungsmerkmal 78 einstückig mit dem Basiselement 64 oder einem anderen Abschnitt des Bodens 14 des Fahrzeugs 40 geformt sein kann.
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Nun bezugnehmend auf 12–12B werden zur Bewegung der unter dem Sitz befindlichen Aufbewahrungsanordnung 10 aus der Einsatzstellung 30 in die umgeklappte verstaute Stellung 28 die ersten und zweiten Seitenverkleidungen 22, 24 zunächst nach innen um die gegenüberliegenden Enden 26 der vorderen Verkleidung 18 geschwenkt. Durch die Schwenkbewegung der ersten und zweiten Seitenverkleidungen 22, 24 nach innen um die vordere Verkleidung 18 werden die distalen Enden 108 der Seitenverkleidungen 22, 24 von der Umfangsfläche 68 des Basiselements 64 weg bewegt, so dass der untere Rand 96 der Seitenverkleidungen 22, 24 aus seinem anliegenden Kontakt mit der Umfangsfläche des Basiselements 64 genommen wird und vollständig innerhalb der Grenzen der Vertiefung 12 angeordnet wird. Durch Einwärtsdrehung der Seitenverkleidungen von der Rückwand 46 weg, kann die vordere Verkleidung 18 beginnen, um ihren unteren Rand 20 nach hinten zu schwenken.
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Der weitere Übergang der Verkleidungsanordnung aus der Einsatzstellung 30 in die verstaute Stellung 28, wie es in 13–13B weiter zu sehen ist, erfolgt durch Schwenken der ersten und zweiten Seitenverkleidungen 22, 24 weiter nach innen bis zu einem Punkt, an dem die vordere Verkleidung 18 ohne Behinderung durch die Seitenverkleidungen 22, 24 nach hinten schwenken kann. Wenn die Einwärtsdrehung der ersten und zweiten Seitenverkleidungen 22, 24 vollständig ist, werden die Innenflächen 110 (12A) der Seitenverkleidungen 22, 24 in anstoßenden Kontakt mit der Rückseite 112 (12B) der vorderen Verkleidung 18 gebracht, wodurch eine allgemein parallele Ausrichtung mit der vorderen Verkleidung 18 erzielt wird. Durch die Bewegung der ersten und zweiten Seitenverkleidungen 22, 24 in anstoßenden Kontakt mit der vorderen Verkleidung 18 kann die vordere Verkleidung 18 ungehindert nach hinten um die Schwenkverbindung zwischen der vorderen Verkleidung 18 und dem Basiselement 64 schwenken. Die vordere Verkleidung 18 weist eine solche Größe auf, dass die gegenüberliegenden Enden 26 zwischen die Seitenränder 88 der Vertiefung 12 passen, so dass die ersten und zweiten Seitenverkleidungen 22, 24 nach innen bis zu einer Stelle schwenken, die innerhalb der Seitenränder 88 der Vertiefung 12 liegt.
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Wie in 14–14C zu sehen ist, wird die vordere Verkleidung 18 vollständig nach hinten in die verstaute Stellung 28 geschwenkt. In der verstauten Stellung 28 ist die Vorderseite der vorderen Verkleidung 18 allgemein parallel zu der ebenflächigen Fläche 68 des Umfangsrands 66 des Basiselements 64 und anderen Teilen des Bodens 14, einschließlich des mit Teppich ausgelegten Bereichs 70. Zur Erzielung dieser bündigen Ausrichtung der Vorderseite der vorderen Verkleidung 18 mit dem umgebenden Boden 14 sind die ersten und zweiten Seitenverkleidungen 22, 24 vollständig in der Vertiefung 12 enthalten. Ferner stößt eine Außenseite der ersten und zweiten Seitenverkleidungen 22, 24 an einen Anschlag 114 an, der so angeordnet ist, dass er sich in der Vertiefung 12 nach oben erstreckt. Der Anschlag 114 weist eine solche Größe auf, dass er die Vorderseite der vorderen Verkleidung 18 bündig mit der Umfangsfläche 68 des Basiselements 64 ausrichtet und er ist zur Abfederung von Stößen der sich in die verstaute Stellung 28 bewegenden Verkleidungsanordnung und zur Verhinderung von Klappergeräuschen der Verkleidungsanordnung in der verstauten Stellung 28 im normalen Betrieb des Fahrzeugs 40 ausgelegt. Form und Anordnung des Anschlags 114 in der Vertiefung 12 können denkbar verändert werden, um die erwähnten Funktionen bereitzustellen. Es versteht sich allgemein, dass die Verkleidungsanordnung aus der verstauten Stellung 28 in die Einsatzstellung 30 bewegt werden kann, indem die Verkleidungen in einer zu der in den vorhergehenden Absätzen beschriebenen umgekehrten Schrittfolge bewegt werden.
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Wie in 15 zu sehen ist, können die ersten und zweiten Sitze 48, 50 auch nach unten in die allgemein horizontale Stellung 60 geschwenkt werden, wenn sich die unter dem Sitz befindliche Aufbewahrungsanordnung 10 in der verstauten Stellung 28 befindet, so dass eine durchgehende Bodenfläche 116 unter den ersten und zweiten Sitzen 48, 50 bereitgestellt wird. Die durchgehende Bodenfläche 14 wird allgemein dadurch definiert, dass die Vorderseite der vorderen Verkleidung 18 mit der ebenflächigen Fläche 68 des Umfangsrands 66 des Basiselements 64 ausgerichtet ist und der mit Teppich ausgelegte Bereich 70 des Bodens 14 das Basiselement 64 umgibt. Es versteht sich, dass die Vorderseite der vorderen Verkleidung 18 parallel mit der Umfangsfläche 68 des Basiselements 64 ausgerichtet sein kann und von der Umfangsfläche 68 leicht angehoben oder eingelassen sein kann, um immer noch die durchgehende Bodenfläche 116 unter den ersten und zweiten Sitzen 48, 50 bereitzustellen. Es ist denkbar, dass in weiteren Ausführungsformen der unter dem Sitz befindlichen Aufbewahrungsanordnung 10 das innere Aufbewahrungsvolumen 32 (4) in getrennte Staubereiche segmentiert sein kann, indem mehr Seitenverkleidungen entlang der Länge der vorderen Verkleidung 18 hinzugefügt werden. Es ist auch denkbar, dass die zusätzlichen Ausführungsformen der Aufbewahrungsanordnung so ausgelegt sein können, dass sie mehrere vordere Verkleidungen seitlich über das Fahrzeug 40, die getrennt bewegt werden können, zusammen mit zusätzlichen Seitenverkleidungen aufweisen können, um getrennt einsetzbare Aufbewahrungsvolumen bereitzustellen, wie beispielsweise ein separates Aufbewahrungsvolumen unter den ersten und zweiten Sitzen 48, 50. Darüber hinaus versteht es sich, dass die Länge der unter dem Sitz befindlichen Aufbewahrungsanordnung 10 kürzer sein kann, so dass die Länge unter einem einzelnen der ersten 48 und zweiten Sitze 50 enthalten sein kann oder anderweitig mit einer Länge ausgelegt sein kann, die sich außerhalb der Sitze erstreckt.
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In 16–17A ist eine Ausführungsform eines Verriegelungsmerkmals 118 gezeigt. Das Verriegelungsmerkmal 118 kann sich zwischen einer arretierten Stellung 120, in der der Sitz 16 horizontal über dem Aufbewahrungsvolumen 32 gehalten wird, und einer entriegelten Stellung 122 bewegen, in der der Sitz 16 vertikal angehoben werden kann, um Zugang zu dem Aufbewahrungsvolumen 32 zu erhalten. Die speziell gezeigte Ausführungsform ist zur Befestigung zwischen der vorderen Verkleidung 18 und dem Sitz 16 in der horizontalen Stellung 60 ausgelegt. Insbesondere weist die vordere Verkleidung 18 in der gezeigten Ausführungsform eine Verriegelungsplatte 124 auf, die auf einem mit der vorderen Verkleidung 18 verbundenen Rand 126 schwenkt. Die Verriegelungsplatte 124 weist eine mittlere Öffnung 128 auf, die mit einer sich von einem unteren Abschnitt des Sitzes 16 nach unten erstreckenden Schlaufe 130 fluchtet, so dass sich die Schlaufe 130 durch die mittlere Öffnung 128 erstreckt. Die Schlaufe 130 ist zur Aufnahme eines Vorhängeschlosses 132 ausgelegt, wie es in 16–16A zu sehen ist, dass durch die Schlaufe 130 befestigt werden kann, wodurch das Verriegelungsmerkmal 118 in die verriegelte Stellung 120 gebracht wird. Nach Befestigung des Vorhängeschlosses 132 an der Schlaufe 130 kann die Verriegelungsplatte 124 nicht mehr nach unten geschwenkt werden, wodurch verhindert wird, dass der Sitz 16 von der vorderen Verkleidung 18 weg angehoben wird. Folglich ist die mittlere Öffnung 128 der Verriegelungsplatte 124 so bemessen, dass die Verriegelungsplatte 124 nicht an dem an der Schlaufe 130 befestigten Vorhängeschloss 132 vorbei schwenken kann. Nach Entfernung des Vorhängeschlosses 132 von der Schlaufe 130, wie es in 17–17A zu sehen ist, nimmt das Verriegelungsmerkmal 118 die entriegelte Stellung 122 an und die Verriegelungsplatte 124 kann nach unten und von der Schlaufe 130 weg schwenken, so dass der Sitz nach oben und von der unter dem Sitz befindlichen Aufbewahrungsanordnung 10 weg geschwenkt werden kann, um Zugang zu dem Aufbewahrungsvolumen 32 zu erhalten, wie oben bereits beschrieben wurde. Es versteht sich, dass die Verriegelungsplatte 124 alternativ an einer der Seitenverkleidungen 22, 24 befestigt sein kann, um analog mit einem Schlaufenmerkmal verbunden zu werden, das sich von einer Seite des entsprechenden Sitzes 16 nach unten erstreckt.
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Eine zusätzliche Ausführungsform eines Verriegelungsmerkmals 134 ist in 18–19A gezeigt. In der gezeigten zusätzlichen Ausführungsform ist das Verriegelungsmerkmal 134 mit dem Klappbügel 58 integriert, der die Rückwand 46 des Fahrzeugs 40 schwenkend stützt (1). Der Klappbügel 58 weist insbesondere ein drehbares Riegelelement 136 auf, das um einen Schlüsselzylinder 138 schwenkt, um eine Kerbe 140 in dem Riegelelement 136 mit einem Halteelement 142, das einen unteren Abschnitt des Sitzes 16 überspannt, auszurichten. Zur Bewegung des Riegelelements 136 zwischen einer verriegelten Stellung 120 (18–18A) und einer entriegelten Stellung 122 (19–19A) kann ein Schlüssel in einen Schlüsselschlitz 144 auf dem Schlüsselzylinder 138 eingeführt und gedreht werden, um die Kerbe 140 aus ihrem Eingriff mit dem Halteelement 142 auf dem unteren Abschnitt des Sitzes 16 zu bewegen. Wenn die Kerbe 140 des Riegelelements 136 aus ihrem Eingriff mit dem Halteelement 142 gelöst ist, kann der Sitz 16 ähnlich nach oben geschwenkt werden, um Zugang zu dem Aufbewahrungsvolumen 32 der unter dem Sitz befindlichen Aufbewahrungsanordnung 10 bereitzustellen. Analog verhindert das Riegelelement 136 in der verriegelten Stellung 120 eine Schwenkbewegung des Sitzes 16 nach oben aus der allgemein horizontalen Stellung 60, die das Aufbewahrungsvolumen 32 (4) der unter dem Sitz befindlichen Aufbewahrungsanordnung 10 verdeckt. Es versteht sich, dass zusätzliche Ausführungsformen des Verriegelungsmerkmals zu den hierin gezeigten und beschriebenen denkbar sind.
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Es ist für einen gewöhnlichen Fachmann auf dem Gebiet auch verständlich, dass die Konstruktion der beschriebenen Erfindung und anderer Komponenten nicht auf ein bestimmtes Material beschränkt ist. Andere beispielhafte Ausführungsformen der hierin offenbarten Erfindung können aus einer Vielzahl verschiedener Materialien geformt werden, sofern hierin nichts anderes beschrieben ist.
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Für die Zwecke dieser Offenbarung bedeutet der Begriff "verbunden" (in all seinen Formen, verbinden, Verbindung, verbunden usw.) allgemein die direkte oder indirekte Verbindung von zwei Bauteilen (elektrisch oder mechanisch) aneinander. Eine solche Verbindung kann stationär oder beweglich sein. Eine solche Verbindung kann mit den beiden Bauteilen (elektrisch oder mechanisch) und beliebigen zusätzlichen Zwischenteilen erfolgen, die einstückig als einheitlicher Körper geformt sind, miteinander oder mit den beiden Bauteilen. Eine solche Verbindung kann bleibend oder entfernbar oder lösbar sein, sofern nichts anderes angegeben ist.
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Es muss auch beachtet werden, dass die Konstruktion und Anordnung der Elemente der Erfindung wie sie in den beispielhaften Ausführungsformen gezeigt sind, nur der Veranschaulichung dienen. Obwohl nur einige Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung in dieser Offenbarung ausführlich beschrieben wurden, erkennt der Fachmann, der diese Offenbarung liest, problemlos, dass viele Abwandlungen möglich sind (z.B. Variationen von Größen, Abmessungen, Strukturen, Formen und Proportionen der verschiedenen Elemente, Werte von Parametern, Befestigungsanordnungen, Verwendung von Materialien, Farben, Orientierungen usw.), ohne wesentlich von den neuartigen Lehren und Vorteilen des aufgeführten Gegenstands abzuweichen. Beispielsweise können Elemente, die als einstückig geformt gezeigt sind, aus mehreren Teilen bestehen, oder Elemente, die als mehrere Teile gezeigt sind, können einstückig geformt sein, die Bedienung der Schnittstellen kann umgekehrt oder anderweitig verändert werden, die Länge oder Breite der Strukturen und/oder Elemente oder Verbindungsglieder oder anderer Elemente des Systems können variiert werden, die Art oder Anzahl der Verstellungspositionen zwischen den Elementen kann verändert werden. Es ist anzumerken, dass die Elemente und/oder Anordnungen des Systems aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Materialien konstruiert werden können, die ausreichende Festigkeit oder Haltbarkeit liefern, in einer Vielzahl von unterschiedlichen Farben, Texturen und Kombinationen. Folglich sind alle diese Abwandlungen im Umfang der vorliegenden Innovationen enthalten. Andere Substitutionen, Abwandlungen, Veränderungen und Auslassungen können in Design, Betriebsbedingungen und Anordnung der gewünschten und anderen beispielhaften Ausführungsformen vorgenommen werden, ohne vom Geist der vorliegenden Innovationen abzuweichen.
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Es versteht sich, dass alle beschriebenen Verfahren oder Schritte in den beschriebenen Verfahren mit anderen offenbarten Verfahren oder Schritten zur Bildung von Strukturen innerhalb des Umfangs der vorliegenden Erfindung kombiniert werden können. Die hierin offenbarten beispielhaften Strukturen und Verfahren dienen nur der Veranschaulichung und sind nicht als einschränkend auszulegen.
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Es versteht sich auch, dass Abwandlungen und Modifikationen an der oben erwähnten Konstruktion vorgenommen werden können, ohne von den Konzepten der vorliegenden Erfindung abzuweichen, und es versteht sich ferner, dass diese Konzepte von den folgenden Ansprüchen abgedeckt werden sollen, sofern diese Ansprüche nicht ausdrücklich etwas anderes sagen.